O »MU 8 » ^ ^ -Ä-i MiLE Lr-Lr- LÄW »UGtzM r ZU / -^LZ b « AMD «n« >M. d .LMM L iWSWM5 .^W8? -7 ^ 1 ^.^ «WMIII.lt riMIIt oder Denkwürdigkeiten des Kantons Jürich 18»» bis I8S« Friedrich Vogel, Lekrerar des Bauwesens, Mitglied der allgemeinen geschichtforschenden Äesellschafi der Lcbweir, Zürich .?"'Ä Druck und Verlag von Friedrich Schultheß 1833 Borbericht. Nachdem der Unterzeichnete im Jahr 1841 die Zürcherischen Memorabilien der Jahre 1820—1840, die sich genau an die von ihm ebenfalls neu bearbeiteten Chroniken von Bluntschli, Wcrdmüller und Erni anschließen, im Druck herausgegeben hatte, glaubte er für längere Zeit mit einer Fortsetzung derselben zuwarten zu sollen. Nach Abfluß des Dezenniums von 1840—1850 wurde indeß von mehreren Seiten der Wunsch ausgesprochen, daß ich die Chronik bis dahin fortsetzen mochte. Ich entschloß mich, obschon Andere der Ansicht waren, der abgelaufene Termin sei zu kurz, noch einmal zu einer solchen Arbeit, und glaube die Rechtfertigung dieses Unternehmens darin zu finden, daß die Jahre 1840 —1850 überaus reich an Begebenheiten aller Art waren. Ich erinnere dabei nur an den reichhaltigen Stoff, den die politischen Begebenheiten von der Aargauischen Klosteraufhebung an bis zur Ein- und Durchführung der neuen Bundesverfassung darbieten, an die Kartoffelkrcmkhcit, die in ihrem Gefolge einherschreitende Theu- rung und die Maßnahmen gegen dieselbe, an die Straßcnanlagcn und Bauten, welche der Staat, die Städte Zürich und Wintcrthur und fast alle Gemeinden ausführten, an die großartigen Unternehmungen, welche auf dem Wege der gesellschaftlichen Verbindung entstanden, Eisenbahn, Erweiterung der Dampfschifffahrt u. a., und au das viele Schöne und Gute, welches durch zahlreiche Vereine ins Leben gerufen wurde. Die Quellen, aus welchen die Chronik von 1840 — 1850 bearbeitet wurde, sind großentheils die nämlichen, die ich bei der Bearbeitung derjenigen von 1820 —1840 benutzte, und zwar bezüglich auf die Natur- und politischen Begebenheiten eigene täglich ausgezeichnete Wahrnehmungen, sodann die Protokolle des Regierungsrathes, die Tagesblätter, die namentlich über den Sonderbundskrieg erschienenen Druckschriften, bezüglich der Hauptabschnitte Staat und Kirchgemeinden die Rechenschaftsberichte des Regierungsrathes, Rechnungen, schriftliche Mittheilungen aus allen Gemeinden des Kantons, bezüglich der Städte Winterthur und Zürich Protokolle und Rechnungen der betreffenden Behörden, endlich mit Hinsicht auf Gesellschaften und Vereine eine Menge Broschüren aller Art und, wo diese nicht genügend waren, schriftliche Mittheilungen von Seite derselben. Es darf wohl kaum erwähnt werden, daß die Verarbeitung des massenweise vorhandenen Stoffes keine geringe Arbeit war und bedeutende Ausdauer erforderte. In der äußern Form weicht die vorliegende Chronik von meinen beiden früheren darin ab, daß der Stoff in mehrere Hauptabschnitte zerlegt worden, während in den letztem derselbe ohne weitere Rücksicht von Anfang bis zum Schlüsse alphabetisch durchgeführt ist. Die Abweichung geschah aus mehrfachen Wunsch hin in der Absicht, Gleichartiges bcisammenzusinden. Jeder Hauptabschnitt ist indeß alphabetisch durchgearbeitet, und ein genaues Spezialregister macht es möglich, jede gewünschte Notiz schnell auffinden zu können. Wenn ich nun denjenigen Behörden, die mich durch Gestaltung der Benutzung ihrer Protokolle und Rechnungen, und den zahlreichen Privaten, die mich durch schriftliche Mittheilungen bei meinem Unternehmen unterstützten, hiemit meinen Dank abstatte, so geschieht dieses in erhöhtem Maße gegen den Herrn Staatsarchivar Gerald Meyer von Knonau, welcher nicht bloß das gesummte Mannscript der Chronik durchlas und, wo es nothwendig war, berichtigte, sondern auch selbst einige Artikel lieferte und dem Werke durch eine Darstellung der ältesten Sagen, den Kanton Zürich betreffend, eine sehr wertb- volle Zugabe machte, die am Schlüsse desselben angereiht ist. Der Verlagshandlung gebührt für die Ausstattung der Chronik mit sechs schönen Kupferstichen ebenfalls mein Dank. Haben die Schlußworte des Vorberichtcs zu meiner Chronik voin Jahr 1841 sich mit Bezug auf die Gesinnung des Volkes des Kantons Zürich bis dahin freudig erfüllt, so bleibt nur zu wünschen übrig, daß dasselbe den Pfad der Mäßigung auch später nie mehr verlasse, in guten und bösen Tagen standhaft an dem Gcsammtvaterlande festbacke und demselben in allem Guten vorangehe! Geschrieben am Ostcrstag 1853. Der Verfasser. Allgemeines. Naturereignisse. 1841. Am Neujahrstag war das ganze Land, Berg und Thal, mit Schnee bedeckt, ohne daß eS kalt war, und der Verkehr in Schlitten sehr lebhaft *. Den 10. Jenner fiel bedeutend Schnee. Am 11. trat aber Föhnwind ein, Regen fiel und der Schnee fing an zu schmelzen, bis am 19. wieder der Nordwind das Uebergewicht erhielt. Vom 23. an fiel wieder neuer Schnee, namentlich aber am 26. Am folgenden Tag trat etwelcheS Thauwetter ein, am 29. fiel neuer Schnee, und nun trat bei Hellem Himmel Kälte ein, die bis am 4. Februar fortdauerte. Um diese Zeit galt das Weißbrod (» 2l/z Pfd.) 5>/, ß., und entsprechend diesem wohlfeilen Preis standen auch diejenigen der andern Lebensmittel. Vom 5. Februar an trat Thauwetter ein, vom 15. bis 18. waren herrliche Tage, wo die Sonne bereits sehr warm gab, am 18. entstand ein Föhnsturm, der den Schnee immer mehr wegschmolz, bis am 23. wieder ein neuer sich legte und die Luft kälter wurde. Am 4. März regnete eS, bis zum 8. war ein steter Wechsel von Schmelzen und Frieren. Am 9. wurde der BiSwind Meister, reinigte die Luft, und es folgten nun die schönsten Tage mit frischem Luftzug bis am 19., dann aber am 20. trat eine eigentliche Frühlingswärme ein, die das am 22. stattfindende Fest des Sechseläutens sehr angenehm machte. Hierauf wurde eS wieder etwas kühler und am 30. brachte ein heftiger Wind Regen und Schneegestöber. Im April wechselten, wie es sein soll, schöne und warme mit rauhen und unfreundlichen Tagen ab; am 13. erschien daS erste Gewitter; vom 24. an trat eine herrliche Frühlingswärme ein; vom 26. bis zum Schlüsse des Monats war es heiß und schwül wie im Sommer, und so ging auch der Mai ein; am 1., wo, als dem großen Markttage, zu Zürich ein reges Leben herrschte, erreichte die Hitze 18 Grade, es drohte ein Gewitter, daS sich aber in einen fruchtbaren Regen verwandelte. Den ganzen Monat hindurch war die Witterung ausgezeichnet gut und fruchtbar, den Tag hindurch die Luft meist hell, zum Theil schwül und auf den Abend und in der Nacht fiel dann häufig warmer Regen, zum Theil mit Gewittern begleitet, die aber meist in der Ferne sich entleerten, wie am 6., 18., 25., 27. (dieses war bereits mit etwas Hagel begleitet), 28. Heftiger war ein solches mit Wolkenbruch begleitet am 29., daS sich Abends um 4 Uhr entwickelte und sich mit verheerendem Hagelschlag über die Gemeinden Uitikon, Ringlikon, Birmenstorf, Landikon und Bickweil bei Ottenbach entleerte und dort den Bäumen, Sommerfrüchten und Reben empfindlichen Schaden zufügte. Auch am 30. gab es ein Gewitter, das sich aber in Regen auflöste. Die herrliche Witterung dieses Monats hatte auf alle Pflanzen einen wohlthätigen ' Die Witterungsnotizen betreffen hauptsächlich das Thal des Zürichsees und der Limmat. 1 * Einfluß, die Bäume blühten prächtig. Bis zum 5. Brachmonat vauerte das schöne Wetter fort, dann trat Regenwetter und hierauf bis zum 16. rauhe Witterung ein. Hierauf wurde es wieder schön, am 18. zeigte sich nach einem leichten Regen ein schöner doppelter Regenbogen. Den 22. Abends zwischen 3 und 4 Uhr fand in der Umgegend von Zürich ein heftiges Gewitter statt. Gerade war eine Abtheilung Kavalleristen vor dem Stall im Schützenplatz aufgestellt, um nach der Reitschule zu reiten; die Mannschaft stand noch neben den Pferden, plötzlich fiel ein Strahl einem Baume nach hinunter, traf eines der Pferde, das augenblicklich todt war, und warf den Reiter auf die andere Seite. Dieser war anfangs betäubt, und man glaubte eine Lähmung an seinen Füßen zu bemerken, allein durch sogleich vorgenommenes Reiben trat die Zirkulation des Blutes wieder ein; kurze Zeit nachher befand er sich wieder ganz wohl. Viel schwerere und wichtigere Folgen hatte ein mit einem heftigen Orkan verbundenes Gewitter, daS sich am 23. Juni Abends über einen Theil der östlichen Gegenden unsers Kantons entleerte. Es kam von Hütten her über Richterschweil hin und schädigte schon hier durch Hagel nicht unbedeutend. Dann trug der Orkan das Gewitter in dichter, die Lust verfinsternder Masse über den See, wo in der Mitte desselben oberhalb Stäfa das Dampsboot, der Linth-Escher, sich befand. Das Schiff gerieth in einen furchtbaren Kampf, und nur der Besonnenheit des Kapitäns und der Ausdauer der Mannschaft, denen der Hagel die Hände blutig schlug und von denen mehrere Löcher in den Kopf bekamen, war nächst Gottes Hülse die Rettung des Schiffes zu danken; alle Passagiere wurden seekrank. Von dem See hinweg zog sich das Gewitter unter entsetzlichem Gebrause über Feldbach, wo die Reben ganz zernichtet wurden, Hombrcchtikon, Rüti, Bubikon, Wald, Dürnten und einen Theil der Gemeinde Hinweil hin bis zum Allman, wo seine Gewalt gebrochen wurde. Es verwandelte in wenigen Minuten die Fluren in eine eigentliche Wüste, indem die Schlossen da und dort die Größ- von Hühnereiern hatten. Ueberall wurden die Bäume größtenteils entwurzelt, zerrissen oder sonst geschädigt. Der Hagel, welcher in schauerlicher Masse fiel und die ganze Gegend in eine eigentliche Dunkelheit einhüllte, zerschmetterte Alles, zernichtete Feld- und Baumfrüchte gänzlich, verwüstete die Aecker und Wiesen längs den Bergen durch Schwemmung, und es schädigte der Sturm auch eine Menge Wohnungen hart. Fünf Scheunen stürzten allein in der Gemeinde Bubikon, wo es am schrecklichsten herging, zusammen, und in den Waldungen rings umher sah man nachher nur ein schauerliches Chaos. DaS Oberforstamt meldet in seinem Jahresbericht, daß allein in der Staatswaldung zu Rüti zirka 1500 Klafter Nadelholz geworfen worden seien. Viele Menschen, die sich gerade auf den Feldern oder auf der Straße befanden, wurden zum Theil schwer an den Gliedern verwundet, Viele warf der Sturm zu Boden oder riß sie weit hinweg — doch kein einziger Mensch büßte sein Leben ein, obschon mehrere Personen in Scheunen und Torfhüttcn sich flüchteten, die zusammenstürzten. — Von Thieren büßte nur ein Stück Rindvieh das Leben ein; die Störche auf dem Kirchthurm zu Dürnten blieben unversehrt, da die Alten die Jungen mit ihren Flügeln deckten. Noch 3—4 Tage nach dem Gewitter lag der Hagel stellenweise anderthalb Fuß hoch. — Die Gemeinden Goßau, Hinweil und Grüningen beeilten sich, mit zahlreicher Mannschaft alsobald thätige Hülfe zu leisten, damit möglichst bald Steg und Weg hergestellt, auf Zeltern und Wiesen das Nöthigste angeordnet werde. Die Regierung ordnete am 26. zwei ihrer Mitglieder in die betreffende Gegend ab. Diese bildeten in Zuzug verschiedener dortiger Beamten eine UmerstützungSkommission, und dieselbe verschaffte den Geschädigten Arbeiter, um die Felder und Wiesen zu reinigen, denen vom Staat 5 6 Btzn. täglich für ihre Verfestigung zugesichert wurden, traf Anstalt zur Hcrbeischaffung von Sämereien, leistete 8 Eigenthümern von Gebäuden in der Gemeinde Bubikon und einem in der Gemeinde Fischenthal Vorschüsse zu Herstellung derselben, und traf die Anordnung, Schindeln aus den benachbarten Staatswaldungen zu Herstellung der vielen beschädigten Dachungen abzuliefern. Auf Bericht der Kommittirten hin beschloß der Regierungsrath am 1. Heumonat, daß Sonntags den 11. in allen Gemeinven des Kantons eine Liebessteuer für die Geschädigten erhoben werden solle, und er erließ zu diesem Behuf folgende Kundmachung: Liebe Mitbürger! Wenn der Ruf, den wir vor anderthalb Jahren an Euch richteten, den schwer heimgesuchten Mitcidgcnossen in mehreren Bcrgkantoncn durch die That Eucrc Theilnahme zu bezeugen, damals allgemeinen und tiefen Anklang bei Euch fand, so wenden wir uns jetzt um so weit zutrauensvoller an Euch, wo es gilt, einem Theile der eigenen Kantonsmitbürger in schwerer Bedrängniß und Noth bcizustehcn. Mittwoch den 23. vorigen Monats ist ein furchtbarer Orkan, wie er vielleicht seit Jahrhunderten in unserm Kanton nie stattgefunden hat, über einen Theil der Bezirke Meilen und Hinwcil, besonders über die Gemeinden Bubikon, Dürnten, Rüti, Wald, in minderem Maße über diejenigen von Männcdorf, Hombrcchtikon, Stäfa, Hinwcil und einige Ortschaften der Gemeinde Grüningcn eingebrochen. Binnen kurzer Zeit waren durch die ungewöhnlich großen Schloßen alle Feldfrüchte, welche dieses Jahr in so reicher Fülle zu geben versprach, zerschmettert; an manchen Orten so sehr, daß es nicht mehr möglich war, zu unterscheiden, welche Getrcidcart vorher da gestanden hatte. Durch den furchtbaren Sturm wurden viele Hunderte der schönsten Obstbäume entwurzelt, die übrigen stehen entblättert wie im Winter da. Eben so große Verheerungen zeigen sich in den Waldungen. Sogar Wohnungen und Scheunen vermochten nicht seiner Macht zu widerstehen; viele wurden bedeutend beschädigt, einige zertrümmert. Trauernd sehen die schwer Getroffenen auf ihr verheertes Eigenthum, Viele beinahe verzweifelnd, da sie durch sich selbst nicht stark genug sind, um die Zerstörung zu heben. Die Kräfte mangeln ihnen, um ihre Felder zu reinigen, die Sämereien, um sie neuerdings zu bestellen, das Bauholz, um die Wohnungen und besonders die Scheunen wieder herzustellen. Nur der Gedanke kann sie aufrecht erhalten, daß es ihnen durch die werkthätige Theilnahme ihrer Mitbürger und Mitchristen, unter des Allmächtigen Schutze, so wie eigener Anstrengung, allmälig gelingen werde, sich aus ihrer unglücklichen Lage herauszuarbeiten. Deßwegen lassen wir an Euch, liebe Mitbürger, die Einladung ergehen, Jeder nach seinen Kräften, den so schwer Bedrängten beizustchen. Denket Euch in ihre Lage, denket Euch, was Ihr selbst in derselben wünschen würdet! Laßt uns Alle, indem wir unsere Gaben spenden, eingedenk sein, daß treues Zusammenwirken zur Linderung der Noth eine Bedingung der Wohlfahrt des Vaterlandes und werkthätige Bruderliebe die schönste Pflicht des Christen ist. Wir verordnen demnach, daß in allen Gemeinden des Kantons eine Liebcssteucr für die Beschädigten der Bezirke Meilen und Hinwcil eingesammelt werde, und zwar entweder Sonntags den 11. Heumonat in der Kirche oder in der gleichen Woche von Haus zu Haus. Die Stillstände werden im Vereine mit den Gemcindräthen bestimmen, welches Verfahren (mit Rücksicht aus Geld- oder Naturalbciträge) in jeder Gemeinde zu beobachten sei, und beförderlich den Ertrag der Steuer, in wie weit dieselbe in Geld besteht, den Statthalterämtern zu Handen des Rcgierungsrathes zustellen, in wie weit dieselbe in Naturalien besteht, das Weitere gewärtigen. 6 Gegenwärtige Kundmachung soll Sonntags den 4. Heumonat in allen Kirchen von den Kanzeln verlesen und an den gewohnten Orten angeschlagen werden. Gegeben Zürich, den 1. Heumonat 1841. Im Namen des Regierungsrathes: Der Amtsbürgermeistcr, H. Mousson. Der zweite Staatsschreiber, Hottinger. Der Schaden, den das Gewitter angerichtet hatte, wurde amtlich folgendermaßen geschätzt: Gemeinde Wald. Fr. 45,497. 88 Rp „ Fischenthal .... „ 12,731. 67 „ Rüti. „ 25,211. 13 „ Dürnten .... „ 49,512. 18 „ Bubikon. „ 121,777. 23 „ Hinweil. „ 18,836. 39 „ Grüningen.... „ 1,545. 82 „ Hombrechtikon. . . „ 68,404. 84 l, „ Hütten. „ 3,370. 42 „ Richterschweil . . . „ 14,978. 18 I, „ Männedorf. . . . ., 7,172. - »/ „ Stäsa. „ 47,349. 4 Fr. 416,386. 78 Rp Gebäudeschaden zu Bubikon „ 7,360. — Obstschaden zu Bubikon. . . ., 1,789. - l, Obstschaden zu Grüningen . . „ 371. - k» Grasschaden zu Rüti. . . . „ 4,000. — I, Fensterschaden zu Hombrechtikon ., 289. — Fr. 429,906. 78 Rp. Die Liebessteuer ertrug an baarcm Geld Fr. 55,910. 67 Rp., an Naturalien Fr. 6,328. 88 Rp. Der Staat gab für Reinigung der Felder und Wiesen, Sämereien und Schindeln einen Beitrag von Fr. 3,235. 32 Rp. Am 25. Juni war das Wetter wieder herrlich, die Hitze aber sehr groß, so daß sich am folgenden Tag Abends abermals ein Gewitter sammelte, das indeß in einen äußerst heftigen Windblast sich auflöste, bei dem auf dem Zürichsee zwischen Richterschweil und der Ufenau ein mit Steinen beladenes Schiff umschlug und einer der Schiffleute ertrank; sein Gefährte hingegen konnte sich auf das umgeworfene Schiff schwingen und wurde von Fischern aus jenem Dorfe gerettet. Diese wiederholten Gewitter kühlten die Luft merklich ab, und es trat nun vom 27. an Regenwetter ein, die Blätter der Reben fingen an, sich gelblich zu färben, das Korn war mager, und eS bemächtigten sich der Gemüther um so mehr ängstliche Sorgen wegen der Ernte, als auch noch im Anfang des Juli daS Wetter sich nicht bessern wollte. Der Preis des Brodes (2'/§ Pfd.) stieg 7 auf 6'/? ß., der niedrigste Kornpreis beim KornhauS stand per Malter 10 st., der höchste 12 st., das Viertel Hafer galt 13—18 ß. Nachdem vom 6. bis 9. Juli die Witterung besser, doch kühl gewesen war, trat am 10. wieder Regenwetter ein, das bis am 16. fortdauerte und mit dem zuweilen auch Stürme verbunden waren, z. B. am 14. Juli, wobei am Zürichhorn ein Schifflein mit zwei Männern sank, von denen der eine durch 4 herbeieilende Steinmetzgesellen und 3 Bürger von Riesbach gerettet wurde, der andere, gebürtig von Locle, ertrank. Die beiden ersten Hundstage gingen recht schön ein; am dritten, Sonntags den 18., gab es bei einer Sonnenfinsterniß eine ganz eigenthümliche Naturerscheinung. Morgens, bald nach 6 Uhr, erhob sich, nachdem einige Zeit vorher in der oberen Luft ein ganz eigenthümliches Tosen gehört worden war, bei Hellem Himmel ein fürchterlicher Südwind (Föhnsturm), so daß die ältesten Leute sich nicht erinnerten, einen solchen erlebt zu haben, der sich durch ganze Wolken von Staub ankündigte, welche er vor sich her trieb. Der Zürichsee gerieth in heftige Wallung, die Wellen fingen an über die Ufer zu schlagen, die ganze Atmosphäre kam in Bewegung, und die Luft war so warm wie in einem Backofen. Der See war ganz weiß und grün gefärbt. Eine Menge Bäume wurden ihrer Aeste beraubt, so z. B. im Schützenplatz, wo der Boden ganz mit solchen übersäet war. Im Kratz wurde die eine Badhütte zerriffen, die andere geschädigt, da und dort Schiffe losgerissen und Uferanlagen weggeschwemmt; die Blätter der Bäume welkten augenblicklich. Eine Menge Menschen standen während der ganzen Naturerscheinung, die bis gegen 10 Uhr dauerte, an den Ufern. Das Thermometer zeigte schon im Anfang derselben 22 o über Null und stieg bis auf 28«. Das Dampfschiff Linth-Escher kam noch zeitig genug in Zürich an, hatte aber sehr schwer zu landen, der Republikaner dagegen, dessen Fahrt gerade in die heftigste Periode des Sturmes fiel, warf bei Kilchberg Anker, setzte die Passagiere aus und kehrte nach Richterschweil zurück. Von 11 Uhr an verwandelte sich ver Sturm in einen Südwestwind, der bis zum Abend fortdauerte, der Sonnenuntergang war herrlich und mit Regenbogenfarben begleitet. Bis zum Ende des Monats war die Witterung abwechselnd, am 23. bis 26. so kühl, daß es einmal sogar am frühen Morgen einen Reif hatte. Im August war eS abwcchftlnd schön und regnerisch, im Ganzen, namentlich in der zweiten Hälfte des Monats, kühl, von Hitze keine Rede bis am Schluß. Der Tag der Schwamendinger Volksversammlung (29. August) war sehr heiß, ebenso die beiden letzten Tage; am 31. entleerte sich ein Gewitter. — Die Ernte fiel im Ganzen nicht günstig aus, indem die Menge des Einzuerntenden den Erwartungen nicht entsprach, die Qualität der Frucht war dagegen befriedigend. Der Preis des Kornes stand um diese Zeit zwischen 10 st. und 12 st. 25 ß. per Malter, das Viertel Hafer galt 13—18 ß.. das Weißbrod 6 ß. 3 Rp. Der Herbstmonat war bis zum 7. regnerisch, dann trat bis zum 15. herrliche Witterung ein, wobei die Hitze bedeutend war, hierauf war es bis zum 24. abwechselnd, am 25. stürmisch, vom 27. bis zum Schlüsse schön, am letzten Tag heiß. Die drei ersten Tage des Oktobers waren sehr schön, dann aber trat mit heftigem Sturmwind, der namentlich am 6. wüthete, regnerische und kühle Witterung ein, die mit schönen, hellen Tagen wechselte; am 21. fiel Reif und es war kalt, und da diese kühle, obgleich helle Witterung bis zum Ende des Monats fortdauerte, so begann überall die Weinlese. Der Ertrag war ein kleiner, vielleicht kaum der zehnte Theil eines guten HerbsteS; die Qualität wurde dagegen, weil die Beeren sehr klein waren, gut, und war seit 1834 die beste. Der Wein galt 18 22 st. per Saum. Die Obstarten geriethen noch besser, als man bei der in vorigen Jahren stattgehabten überaus 8 großen Fruchtbarkeit der Bäume erwarten konnte. Die Ergiebigkeit der Futterkräuter war dagegen ziemlich gering, und auch die Kartoffeln entsprachen den Erwartungen in Bezug auf die Menge nicht. Der November war bis zum 14. günstig, d. h. mild, und namentlich der Martinstag sehr schön, dann aber brachte ein heftiger Wind Schnee, der indeß am 19. wieder wegschmolz, und es folgten einige warme Tage. Am 25. schneite es wieder, doch blieb der Schnee nur ein paar Tage; der Schluß des Monats war milv, ebenso der Anfang des Christmonats bis zum 7., von da an bis zum 17. regnete es meist, dann war es bis zum 29. abwechselnd schön und regnerisch; am 30. fiel Schnee und verspürte man zu Eglisau eine Erderschütterung. 1842. Im Anfang dieses Jahres stand der Kornpreis zwischen 11 fl. 35 ß. und 13 fl., vas Weißbrod galt 6 ß. 3 Rp., die Kartoffeln per Sester 10 ß., das Viertel Hafer 12—15 ß. Der Ncujahrstag war trübe, nur mäßig kalt; am 3. gab es noch mehr Schnee, vom 4. bis 8. herrschte der Nordwind und die Kälte nahm zu, ließ aber am 9. wieder nach, doch konnte der Boden überall zum Schlittenfahren benutzt werden, zumal es noch mehr Schnee gab, namentlich am 23.; so dauerte leidliches Winterwetter bis am Schlüsse des Monats fort, der stürmisch war, und bis am Ansang des Hornung. Vom 3. bis 20. lag alle Morgen ein dichter, zuweilen stinkender Nebel über dem Boden, der Nachmittag war dagegen hell und klar. Am 23. und 24. herrschte eine eigentliche Sommerwärme, und es blühten bereits einige Pflanzen; am 25. legte eS starken Schnee. Der Preis des WeißbrodeS stieg Ende dieses Monats bis aus 7 ß. 1 Rp., da die Kornpreise zwischen 12 fl. 20 ß. und 13 fl. 30 ß. standen. Mit dem 1. März trat eigentliche Frühlingswitterung ein; am 2. kam der Eisgang der Sihl; bis zum 6. waren die Tage sehr schön und trocken, dann aber gab eS Regen und stürmische Witterung, und namentlich am 10. machte sich ein außergewöhnlich heftiger Weststurm fühlbar, der eine Menge Bäume umwarf und zu Winterthur viele Dächer schädigte, worauf das Wetter bis am 15. unfreundlich blieb. Ein ähnlicher Sturmwind wüthete am 18. Am 19. bedeckten sich die Berge wieder mit Schnee; nasses, feuchtes oder rauhes Wetter herrschte bis am 28., die letzten Tage des Monats waren dagegen warm und angenehm; höchst unlustig die ersten Tage deS April; bis zum 9. wechselte das Wetter. Den 8., Abends, bei einem heftigen Sturme ertrank auf dem See ein Schiffmann. Am 10. brachte ein schneidender Wind Kälte; Bäche und einzelne Brunnen froren zu; am 13. trat wieder Frühlingswärme ein; am 16. und 17. war es rauh, dann aber war das Wetter bis am 30. herrlich, die Wärme so groß, daß bereits Gewitter drohten, so auch am 1. und 2. Mai, den Wahltagen unsers Volkes. Am 4. trat der ersehnte warme Regen ein, doch blieb es bis am 6. schön; am 10. dagegen war es so kalt wie im Winter und den Blüthen drohte Verderben; am 11. fiel ein Reif, der indeß durch sofort eintretenden dichten Nebel unschädlich ward, sodann folgten wieder schöne warme Tage, namentlich am Pfingstmontag (den 16.). Bis am Schlüsse des Monats wechselten düstere mit schönen Tagen; die steigende Hitze verursachte Gewitterwolken, die sich aber selten in Regen auflösten. Der ganze Monat war vorherrschend trocken, was den. frühen Gewächsen schädlich wurde. — Der Brachmonat war sehr schön und trocken, die Hitze stieg allmälig, namentlich am 13. und 14. Erst am 20. trat ein 9 Gewitter ein, das sich indeß in einen heftigen Platzregen auflöste, der in kurzer Zeit viele Straßen der Stadt in Bäche verwandelte. Das Wetter war vom 23. an drückend heiß, unv überall klagte man sich über große Trockenheit des Bodens. Die Preise des Kornes standen um diese Zeit zwischen 13 fl. und 14 fl. 5 ß., das Brod galt 7>/, ß. — Im Anfang des Juli war es sehr heiß, am frühen Morgen des 5. gab es ein Gewitter, das die dürstende Erde sehr wohlthätig befeuchtete; am 12. entlud sich ein solches, das mit Hagel begleitet war, über einen Theil des Bezirkes Uster und richtete in den Gemeinden Egg und Mönchaltorf Schaden an; am 14. Morgens lagerte sich ein eigenthümlich brenzlich riechender Nebel über der Erde. Vom 15. bis 20. war die Witterung herrlich, bis am Ende des Monats dann aber sehr wechselnd. Im August gab es bereits am Morgen häufig Nebel und aus denselben meist herrliche Tage, die mit großer Hitze, welche am 25. sehr hoch stieg, bis am 30. fortdauerten. Diese Hitze war dem Gedeihen der Pflanzen, namentlich den Reben sehr forderlich. Die Futterkräuter, so wie einige Getreidearten wurden in etwas geringer Quantität gesammelt, dagegen war die Qualität sehr befriedigend. Im September trat am 4. auf einen dichten Nebel herrliche Wärme ein und so täglich bis am 7., von da bis am 14. dagegen war das Wetter veränderlich, meist regnerisch, doch die Luft warm. Vom 15. bis 19 hatte es am Morgen dichte Nebel (Traubenbeißer), die Nachmittage waren sehr schön, dann aber bis am 30. trat häufig Regen ein und das Wetter blieb auch im Oktober bis am 6. unbeständig; besser, meist mit Nebel am Morgen, wurde es vom 7. an, allein am 10. fiel schon ein starker Reif und beförderte die Weinlese, die bald nachher allgemein begann. Die Qualität des Weines, zwar nicht den anfänglich gehegten Erwartungen entsprechend, mußte doch zu den bessern gerechnet werden, wobei indeß der Umstand, daß die Trauben sehr ungleichzeitig reiften, indem die einen schon faulten, während die andern kaum reif waren, zur Folge hatte, daß der Wein sich lange nicht aufklärte und zähe ward. Der Preis betrug von 6 fl. 20 ß. bis 10 fl. per Saum. Die Kartoffeln waren kräftig und schmackhaft und in bedeutender Menge vorhanden. Unter den Steinfrüchten gab es viele Kirschen, hingegen mißriethen die Zwetschgen fast gänzlich. Der Ertrag der Apfclbäume war in allen Beziehungen vortrefflich; geringer dagegen derjenige der Birnbäume. Am 30. Oktober fiel bereits Schnee. Der November ging nebelicht und kalt ein; besonders war es sehr kalt am Martinstag, dann aber am 12. trat schnell wieder wärmere Luft ein, am 15. heftiger Regen, und am 16. und 17. konnte man auf den Straßen fast nicht wandeln, am 18. brachte ein scharfer Nordwind Kälte (6 o unter Null); schon am 20. aber war der Himmel am Morgen glühend roth und fiel wieder Schnee und Regen, und das Wetter blieb im Ganzen bis am Ende des Monats unfreundlich. Im Christmonat lag bis zum 17. beinahe täglich ein Lichter Nebel über der Erde; am 28. löste sich derselbe in Regen auf, und das Wetter blieb bis am Ende des Monats schwankend. 1843. Am Neujahrstag schneite es und war sehr unfreundlich, ebenso am BerchtoldStag. Am 7. Jenaer war überall Schlittbahn, die aber am 8. verwischt wurde, da ein heftiger Sturmwind Regen brachte. Sofort indeß trat wieder der Nordwind ein und brachte Schnee, der am 11. sich neuerdings in Regen verwandelte. Der Föhnwind herrschte, die Lust war warm, und am 13. ein eigentlicher Frühlingstag, wo z. B. zu Greifensee mehrere Pflanzen blühten; am t4. schneite es wieder; in der o * 10 Nacht vvm 15. auf den 16. wüthete ein heftiger Sturmwind; am 18. trat stärkere Kälte ein und hielt bis am 25. an, worauf am 28. heftiger Regen, mit Wind begleitet, fiel. Am 3. Hornung brachte ein rauher Westwind wieder Schnee, der sich bis am 6. anhäufte; der 7. und 8. waren helle Tage; am 9., Abends 7 Uhr, hatte der Mond einen vollständigen Ring, und bis zum 27. fiel nun weder Schnee noch Regen, zuweilen war es hell, zuweilen aber düster und nebelicht. Der Fruchtpreis stand um diese Zeit zwischen 10 fl. 30 ß. und 12 fl. 15 ß., der Brodpreis aus 6i/, ß., das Viertel Hafer galt 18 bis 24 ß. — Der Anfang des März war unfreundlich, am 3. wurde die Luft hell, es trat aber Kälte ein, namentlich am 5. und 6. Nicht viel weniger kalt blieb eS bis am 10.; am 14. brachte der Westwind Regen, am 17. trat warme, helle, freundliche Frühlingswitterung ein, und an diesem Tage und an den folgenden bis am 29. sah man jeden Abend gegen Südwest von halb 8 bis gegen 9 Uhr eine schöne Erscheinung, die in einem langen Lichtstreis gleich einem Kometen bestand, mit Bezug auf welche einige Naturforscher glaubten, sie sei ein Thierkreislicht, andere sie wirklich für einen Kometen ansahen. Am 22. zeigte sich eine ähnliche Helle im Osten von Zürich. Obschon der Himmel zuweilen trübe war, blieb die Luft bis am 25. warm und der Boden trocken, so daß es Märzenstaub genug gab; am 26. aber schneite es, und am 27., dem Sechseläuten, schneite und regnete es. Erst am 30. wurde die Luft wieder warm. Am 4. April hatte es schon am frühen Morgen einen Regenbogen, schweres Gewölk hing am Himmel, das sich Abends bei heftigem Sturm in Platzregen auflöste. Es blieb bis am 10. regnerisch; in der Nacht aber auf den 11. fiel ein so großer Schnee, daß viele Baumäste brachen. Im Stalliker Thal lag er 2 bis 3 Fuß hoch, und die Oelsaat wurde überall stark geschädigt. Sehr bedenklich waren die Nächte auf den 12. und 13., indem in vielen Kantonstheilen die Blüthen des Steinobstes und der Aepfel bedeutend litten; verschont blieben dagegen die Blüthen der Birnen. Immer noch wehte ein scharfer Wind, bis am 17. Regen eintrat; bis am 28. blieb es meist unfreundlich, die beiden letzten Tage deS Monats waren dagegen schön und warm. Der 1. Mai war ebenso ein ausgezeichnet schöner Tag so wie auch der 3.; vom 7. bis 13. war es dagegen regnerisch und zum Theil kühl, und man fing an zu besorgen, daß die Witterung dem Erdäpfelsamen nachtheilig werden könnte. Mit Unterbruch eines einzigen Tages dauerte dieses Wetter bis zum 19. fort, ja am 18. lag sogar Schnee am Uetliberg. Der 20. war ein schöner, warmer Tag; am 21. trat wieder nasses Wetter ein und dauerte bis am Schlüsse des Monats fort. Am 29. donnerte es bei strömendem Regen und eS fiel vermischt mit demselben Hagel. Der Kornpreis stand jetzt zwischen 10 fl. 20 ß. und 12 fl. 30 ß., der Brodpreis auf 6 ß. 1 Rp. Mit dem 1. Brachmonat wurde das Wetter wieder schön, am 2. heiß; am 4. und 5. (Pfingsten) regnete es, was man, wie bekannt, sehr ungern sieht, und wirklich dauerte regnerische und unfreundliche Witterung bis zum 13. fort. Die Tage vom 14. bis 18. waren sehr schön, ebenso diejenigen vom 21. bis 24.; der Schluß des Monats war dagegen regnerisch. Im Hcumonat trat mit dem Abend des 3. ausgezeichnet schönes Wetter ein, allein vom 7. bis 11. war es wieder sehr veränderlich, vom 13. bis 15. unlustig, vom 16. bis 19. schön, und solcher Wechsel sand wiederholt statt. In der Nacht vom 22. auf den 23. wüthete ein Sturmwind, worauf einige Tage höchst unlustiges Wetter eintrat; bis am Schlüsse des Monais blieb dasselbe theils regnerisch, theils veränderlich. Das Futter gerieth ziemlich gut. Auch im August fand ein Wechsel des Wetters statt; der 2. war ein ausgezeichnet schöner Tag, der 5. ein unlustiger Regentag; vom 7. bis 10. war eS schön,,am 12. und 13. regnerisch, 11 von, 14. bis 23. meist sehr schön, was der Kornernte sehr zu Stalten kam; die Hitze stieg am 20. hoch und es entleerte sich Nachmittags ein starkes Gewitter mit Hagel über den Bezirk Affoltern, wodurch mehrere Gemeinden hart geschädigt wurden, namentlich Aeugst, wo die^noch nicht eingesammelte Frucht und das Obst ganz zerschlagen wurden, und Metkmenstetten, wo die Bäume und Reben so stark geschädigt wurden, daß man fürchtete, sie werden auch in den nächsten Jahren keine Frucht bringen, ebenso in der Gemeinde Rifferschweil der Hof Geerensteg und in der Gemeinde Stallikon der Weiler Buchcncgg. Das Gewitter zog sich über den Aldis gegen den See und schädigte namentlich auch Adlischweil. Auf dem See war der Sturm so heftig, daß die Dampfschiffe in ihrer Fahrt aufgehalten wurden. Der Gewitterschaden, der auf Fr. 15,844. 82 Nv. geschätzt wurde, veranlaßte den Regierungsrath, zu bewilligen, daß in den übrigen Gemeinden des Bezirkes Affoltern eine Liebesstcuer für die Geschädigten erhoben werden dürfe, die 1250 Fr. ertrug. — Am 21. schädigte ein ähnliches Gewitter die beiden Gemeinden Seuzach und Hettlingen. Der Schaden an Früchten und Feldern wurde auf 10,866 Fr. geschätzt. Erstere Gemeinde erhielt von der Regierung einen Beitrag von 420, letztere von 480 Fr. — Der 24. war ein sehr unfreundlicher Tag, vom 25. an bis an das Ende des Monats war die Luft dagegen hell und das Wetter sehr schön, die Hitze groß. Die Getreidearten gaben durchgehcnds viele Garben, doch lieferten diese nur wenig, nicht sonderlich schwere Körner. Der FruchtprciS stand um diese Zeit zwischen 11 fl. 15 ß. und 15 fl. 25 ß., der Brod- preiS war in Folge der theilweise ungünstigen Ernte bis auf 8H^ ß. angestiegen. Der Herbstmonat fing mit schöner Witterung an, dach stellten sich am Morgen bereits Nebel ein und die Luft war kühl; erst am 8. wurde es wieder heiß, und am 10. entleerte sich in der Nacht ein Gewitter, das sehr wohlthätig war, da unmittelbar darauf das herrlichste Wetter mit Hitze eintrat, verbunden mit großer Trockenheit des Bodens, die bis zum 28. andauerte, während welcher Zeit man öfter blühende Apfelbäume und das Laichen der Frösche beobachtete; dann trat Regen ein und am 29. schneite es bis weit an die nahen Berge herunter, und ein rauher Wind wehte. Am Schlüsse dcS Monats stand der Frucht- und Brodpreis noch wie Ende August. Der Weinmonat war mit Ausnahme der Tage vom 3. bis 6. höchst unfreundlich, nämlich stürmisch, regnerisch, am 21. so kalt, daß ein starker Reis fiel. In den Weinbergen erfror in Folge dessen, was noch nicht zeitig war, und die Aussicht auf den Herbst ging besonders in den höher gelegenen Weinbergen ganz dahin. Die Weinlese begann nun überall; der Wein wurde nur wenig besser als im Jahr 1805, und an vielen Orten fast unbrauchbar. Er galt 6 bis 8 fl. per Saum. Die Erdapfel geriethen in Qualität gut, hingegen war das Quantum so gering, daß man von der Juchart wohl noch 20 Viertel weniger erntete, als man erwartete, so daß der Preis derselben stieg. Der Lewat lieferte wenig Oel, hingegen trugen die Bucheckern so viele Früchte, daß das Sammeln derselben der ärmern Volksklasse eine beachtenswerthc Erwerbsquelle darbot oder ihr wenigstens das benöthigte Oel lieferte. Der Wintermonat war schöner als der Oktober; bis am 8. war die Luft hell und warm, dann trat ncbelichte Witterung ein; vom 20. bis 27. war eS warm wie im Sommer, dir Schluß des Monats regnerisch, und schon gab es Schnee. Im Christmonat wechselten nebelichte und düstere mit hellen, kalte mit regnerischen Tagen. Dichter Nebel bedeckte die Erde vom 20. an bis am Schlüsse des Jahreö. Die Kälte stieg allmälig, ohne daß Schnee lag. Der Kornpreis stand nun zwischen 14 fl. 30 ß. und 16 fl. 20 ß., der Brodpreis auf 8 ß. 3 Rp. -) - 12 1844. Der Neujahrstag war schön, am Morgen hatte es zwar einen Nebel, dann aber kam die Sonne und es wurde warm. Der 2. (Berchtoldstag) war dagegen sehr unlustig, indem ein rauher Wind viel Schnee brachte, ebenso schneite eS am 3. und 4. Am 7. trat Regenwetter ein, am 9. schneite es wieder, und die Kälte nahm zu, stieg namentlich am 12. und dauerte bis am 20. fort, dann trat abwechselnd mit der Kälte einige Male Thauwetter ein; am Schlüsse des Monats fiel in den Gebirgen der Schnee massenhaft. Im Hornung war es bis zum 7. kalt (10 o R.); plötzlich änderte am 8. das Wetter, der Südwestwind brachte Regen und die Wärme erreichte 4 o. Die Witterung blieb sich nun bis am 24. ziemlich gleich, der Himmel war bedeckt, die Kälte mäßig. Am 24. (Matthias) wüthete den ganzen Tag hindurch, namentlich aber Abends, ein starker Föhnsturm und richtete da und dort an Dächern und Kaminen Schaden an. Am 27. kam der erste Storch im Bezirk Rcgensberg an. Der Kornpreis stand am Ende des Monats zwischen 15 und 17 fl., der Brodpreis auf 8>/z ß. Der März war im Ganzen ein unfreundlicher Monat, rauh und windig, am 12. fiel Schnee, der 16. war ein schöner, warmer Frühlingstag, ebenso der 31. Am 23. beschloß der Regierungsrath, 4900 Malter Kernen (zwei Drittel gedörrt und ein Drittel unge- dörrt) zu dem Preise von 11 fl. 20 ß. das Malter aus den StaatSvorräthen an die Gemeinden zu vertheilen, welch letztere nach ihren Oertlichkeitsverhältniffen in 6 Klassen eingetheilt wurden, und es erhielt jede auf 100 Seelen 1 bis 4 Malter. Die Regierung erließ am 25. März folgendes Sendschreiben an die Statthalterämter für sich und zu Handen sämmtlicher Bezirksräthe, Stillstände und Gcmeinderäthe: In einer Zeit, wo eine wenig ergiebige Ernte, verbunden mit mannigfacher Hemmung der Industrie und der Gewerbe, die Sorge eines großen Theils der Bevölkerung um ihr tägliches Brod gesteigert hat, und wo viele Familienvater mit Bekümmerniß der Zukunft cntgegcnblickcn, fühlen wir uns verpflichtet, ein freundliches, aber ernstes Wort an die sämmtlichen Bezirks- und Gemeindsbehörden zu richten, ein Wort der Ermunterung zum selbstthätigen Handeln; denn jetzt ist noch die Möglichkeit gegeben, einer in einzelnen Gegenden drohenden temporären Noth vorzubeugen, wenn die Kräfte nicht unzweckmäßig zersplittert, sondern übereinstimmend auf den einen Hauptzweck hingelcitct werden. Die unentbehrlichsten Nahrungsmittel unserer Bevölkerung bilden das Brod und die Kartoffeln, und der, wenn auch nur vorübergehende Mangel des einen oder des andern, würde doppelt schwer auf den unbemittelten Klassen lasten. Mit bedeutenden Opfern von Seite des Staates haben wir dafür gesorgt, daß den Gemeinden ein den dringendsten Anforderungen entsprechendes Quantum Frucht um billige Preise verabfolgt werden kann, aber diese Maßregel bliebe für solche Gegenden unzureichend, wo es wirklich an den nothwendigen Kartofselvor- räthen fehlt. Gerade hier ist es, wo eine umsichtige Thätigkeit der Armenpflegen und der Gemeindräthe segensreich werden soll. Der an sie ergehende Ruf ist um so dringender, als es sich nicht allein darum handelt, für ein Bedürfniß der Gegenwart zu sorgen, sondern auch dem armem Theile der Bevölkerung den Unterhalt für die Zukunft zu sichern. Die Maßregeln, welche wir Euch hiermit anempfehlen, sollen, ohne Anwendung eines äußern Zwanges, dazu dienen, die vorhandenen Lorräthc an Kartoffeln dem Land so viel als möglich zu erhalten, und in Gemeinden, wo es an solchen gebricht, die Anschaffung des nothwendigen Bedarfs zu bewirken. Dieser Zweck wird nicht unerreicht bleiben, wenn den Anstrengungen der Behörden der mildthätige Sinn der Einzelnen hülfteich zur Seite steht und wenn die Bewohner der Republik Zürichs die Gesinnungen christlicher Liebe hier wieder bewahren, welche sie in Zeiten der Noth noch niemals verläugnet haben. Von diesem Standpunkte aus ergeht unsere dringende Aufforderung: I. An sämmtliche Gemeindsarmcnpflegen und Gemeinderäthe: u> möglichst genaue Erkundigungen über die in ihren Gemeinden vorhandenen Kartoffelvorräthe einzuziehen, mit besonderer Rücksicht auf das, theils zur Ernährung der Bevölkerung bis zur nächsten Ernte, theils für eine gehörige Ansaat der Felder erforderliche Quantum; t,j falls die vorhandenen Vorräthe in der einen oder andern Beziehung ungenügend erscheinen, so weit es die ökonomischen Kräfte nur immer gestatten, auf Kosten der Gemeinde für Anschaffung der nothwendigen Quantität Kartoffeln und Kartoffelsamcn für den Bedarf der ärmern Klassen zu sorgen; in der Privatwohlthätigkeit eine entsprechende Unterstützung zu suchen, und daher auf Bildung von Privatvereinen zu dem angegebenen Zwecke hinzuwirken, oder sich mit bereits bestehenden Vereinen dieser Art in Verbindung zu setzen; cl) auf den Verkehr mit Kartoffeln ein achtsames Auge zu haben, und auf dem Wege der Belehrung und Ermahnung in den sich darbietenden Fällen dahin zu streben, daß dem Aufkaufe aus Spekulation oder zum Behuf des unter solchen Verhältnissen um so verderblichern Brennens, so wie dem Verkaufe von Kartoffeln aus Gegenden, wo sie wirkliches Bedürfniß sind, nach außen hin Einhalt gethan werde; o) innerhalb vierzehn Tagen von Mittheilung des gegenwärtigen Beschlusses an dem Statthalteramte zu Handen des Bezirksrathes von dem Resultate ihrer Nachforschungen (litt. u) und von den in ihrer Gemeinde, in Folge der obigen Anleitung getroffenen Maßnahmen Kenntniß zu geben, und da, wo sie des Rathes und der Beihülfe bedürfen, namentlich zur Anknüpfung von Verbindungen mit Privatvereinen oder zur Bildung von solchen, die Dazwischcnkunft jener Behörde in Anspruch zu nehmen; s) ihre Berichterstattungen an den Bezirksrath so oft sie es für nothwendig halten, jedenfalls aber von sechs zu sechs Wochen zu erneuern, so daß derselbe fortwährend von dem Stande der Nahrungsmittel zu dem Bedarse der Bevölkerung unterrichtet bleibe. II. An die Statthalterämter für sich und zu Handen der Bczirksräthe: s) die Gemeindsbehörden bei Verfolgung der angegebenen Zwecke aus allen Kräften zu ermuthigen und zu unterstützen, insbesondere aber einerseits mit Prioatvcrcinen, welche sich die Unterstützung der Hülfsbedürftigcn Lurch Herbeischaffung von Kartoffeln zur Aufgabe machen, in Verbindung zu treten und durch ihre Vermittlung das wünschbare Einverständniß derselben mit den betreffenden Gemeindsbehörden zu erleichtern, anderseits die Bildung solcher Vereine auch von sich aus möglichst zu fördern; t>) den Verkehr mit Kartoffeln in dem sub I. cl. angegebenen Sinne auch ihrerseits zu überwachen, und bei Wahrnehmung eines Wucherhaften Verkehrs diesem möglichst entgegen zu wirken; c) von den eingelangten Berichten, so wie von dein Ergebniß ihrer eigenen Nachforschungen und Bestrebungen die Kantonalarmenpflege zu benachrichligen und zwar regelmäßig gleich nach Empfang der Gcmeindsberichte (I. e. und t.) und überdieß so oft sie es selbst für zweckmäßig erachten. Zu Vollziehung der obigen Anordnungen werden sich die Gemeindräthe und Gemcindsarmenpflcgen ins Einverständniß setzen und sich durch angemessene Geschäflsvcrtheilung die gemeinsame Aufgabe erleichtern. Den Gemeinds- und Bezirksbchördcn steht es natürlich frei, die Beihülfe geeigneter Personen auch außer ihrer Mitte in Anspruch zu nehmen, wie z. B. diejenige der Bezirksarmenrefcrenten. Noch glauben wir ganz besonders darauf aufmerksam machen zu sollen, daß Anstalten zur Zubereitung 14 von Nahrungsmitteln in größern Quantitäten, wie z. B. von rumfortischen Suppen, sich als ein höchst zweckmäßiges Mittel für Ernährung der unbemittelten Volksklassen bewährt haben, und daß daher vorzüglich diejenigen Gemeinden, denen die Erhaltung einer bedeutenden Anzahl Armer obliegt, zu rechter Zeit auf Errichtung solcher Anstalten, sei es von sich aus, sei es in Verbindung mit wohlthätigen Privaten, Bedacht nehmen sollten. Die Kantonalarmenpflcge wird gerne auf geschehene Anfrage hin nähere Anleitung über die Bereitung dieser Suppen ertheilen. Möge unser wohlgemeinte Ruf vielfachen Anklang finden, und möge Jeder in seinem Kreise an dem Werke der Liebe, das wir zu fördern streben, freudig mitarbeiten, so wird Gottes Segen nicht ausbleiben. Gegeben in unserer Rathssitzung, Zürich, den 25. März 1844. Der Amtsbürgcrmeister, C. v. Muralt. Der erste Staatsschreibcr, Hottinger. Der April war ganz im Gegensatz gegen den März ein schöner Monat. Ueber die Ostern (7. und 8.) war es so schön wie noch selten. Unfreundlich war es bloß am 14.; am 18. hatte ein Gewitter statt, bei dem der Blitz unweit Baltcnschweil einen vom Feld heimkehrenden jungen Mann töbtetc. Ausgezeichnet schön war es vom 21. bis 25., in den letzten Tagen blies der Bis- wind scharf. Erst in diesem Monat entwickelten sich die ersten Frühlingsblumen im Freien. — Der Mai war mehr unfreundlich und trüb, zwar nicht von Anfang an, denn bis gegen die Mitte war eS hell; am 12. fielen bei einem Gewitter Graupen; traurig war es über die Pfingsten (26. und 27 ), es schneite am ersten Tag beinahe ununterbrochen und ein rauher Wind blies. — Am Ende dieses Monats stand der Kornpreis zwischen 14 und 17 fl., der Brodpreis auf 8 ß., die Kartoffeln kosteten 10 ß. das Viertel. — Der Brachmonat war sehr schön, die Hitze stieg am 10. beträchtlich. In der Gegend von Winterthur fingen die Trauben an zu blühen. In der Nacht vom 10. auf den 11. entleerte sich über Winterthur und dessen Umgegend ein heftiges Gewitter, in Scuzach schlug der Blitz in ein HauS, doch ohne zu entzünden. Am 12. entleerte sich über die Stadt Zürich und Umgegend ein von Westen kommender schmaler Hagelstreifen, durch den in den Gemeinden Hottingen und Fluntern mehrere Güter schwer geschädigt wurden. Ungeachtet dieser Gewitter dauerte die nämliche herrliche Witterung bis zum 18. fort, und nach zwei Regentagen vom 21. bis am Schluß des Monats. Am 24. und 25. war die Hitze äußerst drückend. Am 27. schädigte ein Hagelwetter die Gemeinden Uhwiesen und Flurlingen beträchtlich, so daß der Schaden auf zirka 40,000 fl. geschätzt wurde. Erstere Gemeinde erhielt von der Regierung einen Beitrag von 450, letztere von 300 Frkn. Der Heumonat war nicht so schön als der Juni, vom 3. bis 10. regnerisch, am 14. stürmisch, der 15. überaus schön, vom 16. bis 19. war es wieder regnerisch, daher die Störche um diese Zeit fortzogen; vom 22. bis 25. ausgezeichnet schön, am 28. hatte eS am Morgen schon einen Nebel, der Tag war dann übrigens sehr heiß und so auch die letzten Tage deS Monats. Am 26. schlug der Blitz in den Kirchthurm zu Knonau und verursachte einige Risse in der Mauer, ohne weiter zu schädigen. Der August war sehr veränderlich, bald regnerisch, bald sehr heiß, zuweilen wehte ein sehr scharfer Wind, der Schluß des Monats vom 27. an schön. Der Futterwachs war erfreulich. Die Getreidearten geriethen so, daß sie theils in ziemlicher Quantität, theils als feste, schwere Körner geerntet wurden, daher der Kornpreis denn auch auf 12 bis 15 fl. 25 ß., der 15 BrodpreiS auf 7>/, ß. sank. Der Herbstmonat war eben so veränderlich. Am 2. und 3. war eS sehr schön; vom 4. bis 8. gab eS Vormittags Nebel, Nachmittags war es sehr schön und warm. Am 9. änderte sich das Wetter und war bis am 12. regnerisch; am Bettag (15.) Nebel und dann Sonnenschein, am 16., Nachts, entleerte sich ein leichtes Gewitter, und so wechselte es bis am Schluß, der kühl war. Auch der Weinmonat war veränderlich, vom 1. bis 5. schön, vom 6. bis 8. höchst unfreundlich, am 10. und 11. regnerisch, ebenso am 19. und 20., 24. und 25. Um den 10. begann die Weinlese. Der Ertrag war zwar überall geringer als man anfänglich berechnete, die Qualität brauchbar und gut, namentlich gegenüber der vom Jahr 1843. Er galt daher per Saum 13—16 fl. Aepfel gab es wenig, fast keine Birnen und eben so wenig Steinobst. Die Ernte der Kartoffeln fiel sehr ergiebig aus. Die ölgebcnden Gewächse gediehen schlecht. Der BrodpreiS stand auf 7^—8 ß. — Der Wintermonat war schön, er hatte 10 ganz helle Tage, 14 mehr oder weniger trübe und nur 6 Regentage. Im Christmonat kam am 5. Kälte, die bis auf 7 o stieg, während noch kein Schnee lag; am 16. trat wärmere Witterung ein, am 21. wieder Kälte; bis am Schlüsse deS Jahres war der Himmel stets bedeckt, die Luft nebelig. 1845. Der Neujahrstag war schön, die Sonne schien; am 2. hatte es Nebel und dieser dauerte bis gegen Ende des Monats fort, dabei war der Boden etwas gefroren, die Kälte mäßig; nur an wenigen Tagen schien die Sonne; am 26., dem Tage der Volksversammlung in Untcrstraß, wehte ein rauher Wind und es schneite stark. Im Hornung legte es am 6. wieder einen tiefen Schnee; am 13. stieg die Kälte bedeutend. Am 15. trat mildere Witterung ein und die Kälte nahm ab, doch schneite es am 17. und 18. wieder stark. Nach wiederholtem Wechsel war eS am Schlüsse des Monats anhaltend kalt. Der März war bis zur Mitte kalt und unfreundlich, der Schnee fing zuweilen zu schmelzen an, wurde aber jedesmal bald wieder durch neuen ersetzt. Am 6. und 16. zeigten sich Störche. Die Lust war noch rauh, doch gegen Ende des Monats hell, so am 31. März (Sechseläuten) und 1. April, den Tagen des Freischaareneinfalls im Kanton Luzern. Bis zum 6. blieb es so, am 9. schneite es bei rauhem Wind, am 13. regnete und rieselte es, und das Wetter blieb bis am 21. regnerisch und von da bis am Ende des Monats schön; es trat Frühlingswärme ein und die Kirschbäume fingen an zu blühen. Der Kornpreis stieg um diese Zeit auf 11—13 fl. 25 ß., der Brodpreis auf 7^—7^ ß. Der 1. Mai (Auffahrt) war ein herrlicher Tag; am 4. wurde es regnerisch und kühl und blieb mit Ausnahme weniger Tage bis am 22. so, dann war es einige Tage schön und warm, vom 28. an wieder regnerisch. Am l.'Brachmonat hatte es einen dichten Nebel, den aber die Sonne durchdrang; bis zum 8. war es mit Ausnahme eines einzigen TageS schön, daher man schon am 6. zu Uhwiesen in einem Weinberg blühende Trauben fand; am 12. kam die Hitze, am 13. Abends entleerte sich südwestlich und südöstlich der Stadt Zürich ein heftiges, mit Sturm und Regen begleitetes Gewitter, während dessen die Wellen des Sees hoch gingen. Wävenschwcil litt stark durch Schwemmungen, etwas weniger Horgen; von da zog sich das Gewitter über den See nach dem Bezirk Hinweil, wo Schloßen in der Größe von Hühnereiern fielen und, zwar nur auf einem kleinen Streifen, großen Schaden verursachten. Zu Hegnau schlug der Blitz in die Kapelle und das SchulhauS, ohne zu entzünden. Auch der Bezirk Affoltern und das Limmatthal wurden durch 16 Schwemmungm heimgesucht. Zu Altstetten schlug der Blitz mitten im Dorfe in einen Birnbaum und von da in eine Scheune, tödtete im Stall eine Kuh, während eine Frau und ein Knabe, die sich daselbst befanden, unbeschädigt blieben. AuS dem Stall fuhr der Blitz in die Stube des angebauten Hauses und traf dort ein junges Mädchen auf der rechten Seite, das stark verbrannt wurde, ohne indeß weitem Nachtheil zu erleiden; von da fuhr er in eine zweite Stube, einem andern Mädchen, das am Fenster saß, über den Rücken hinunter und entzündete dessen Kleider, in Folge dessen es einige Momente außer Stande war zu gehen, sich aber bald wieder erholte. Neben jedem dieser Mädchen saß ein minderjähriges Kind, die beide unversehrt blieben. In der Scheune fing es zu oberst am Dach an zu brennen, allein der eingetretene heftige Regen und die baldige Hülfe verhinderten den Ausbruch des Brandes. Während des mit dem Gewitter begleiteten Sturmes füllte sich ein von Zürich die Limmat hinunterfahrendes, »ach Octweil bestimmtes, schwer mit Menschen und Waaren beladenes Schiff unweit der Spitze des Schützenplatzes so mit Wasser, daß man die Leute aus Land retten mußte, das Schiff aber schlug um. Am 14., Abends zwischen 5 und 6 Uhr, entleerte sich ein ziemlich heftiges Gewitter über die Gemeinde Wangen, und richtete durch Hagel und Schwemmungm an Früchicn, Gras und Reben großen Schaven an. Sonntags den 22. fuhr zwischen 12 und 1 Uhr Mittags ein heftiges, vom Westwind getriebenes Gewitter über die Stadt Zürich und Umgegend, schädigte durch Hagclschlag die höher gelegenen Weinberge, Felder und Obstbäume in den Gemeinden Fluntern und Hottingen, auch Wipkingen, zog über den Zürichberg und richtete in den jenseits gelegenen Gemeinden Schwamendingen, Dübendorf, Rieden, Dietlikon und Baltenschweil durch Hagel noch größere Verheerungen an. Der letzte Theil des Monats vom 25. an war regnerisch und kühl. Das Korn galt jetzt 11 st. 35 ß. bis 15 fl., das Brod 8 ß. Der Heumonat war im Anfang bis zum 11. schön und die Hitze groß, dann folgten vom 13. an kühle und regnerische Tage, ebenso am 26. bis am Schlüsse des Monats. Am 21. entlud sich ein Hagelwetter über Oberembrach und einen Theil der zu der Gemeinde Einbrach gehörenden Höfe, namentlich Augweil und Bännikon. Der August war im Ganzen sehr veränderlich, selten recht schön und warm; helle Tage gab es bloß 12, dagegen 15 Tage mit Regen, zuweilen dichten Nebel. Gegen Ende des Monats zogen die Störche ab. Ungeachtet die Erntezeit sehr ungünstig war, geriethen doch die verschiedenen Getreidearten, Roggen, Korn, Weizen, Gerste und Hafer im Ganzen ziemlich ordentlich, in Hinsicht auf Menge sowohl als Qualität; auch hatte man sich einer ergiebigen Ernte der Futterkräuter zu erfreuen und es konnten dieselben trotz des vielen Regenwetters doch gut eingeheimset werden. Ebenso geriethen die Gemüse, namentlich die Kohlarten recht gut, hingegen mißriethen die Reben. Der Kornpreis stieg Ende dieses Monats auf 12 fl. 20 ß. bis 16 fl. 30 ß., der Brobpreis auf 8^/, ß. Im Herbstmonat war das Wetter bis am 6. sehr schön, am 9. und 10. hatte eS dichte Nebel, am 11. war es heiß, und es gab Abends ein Gewitter, am 14. und 15. regnerisch und ein kühler Wind wehte, am 19., 21. und 22. (Bettag) folgten auf Nebel die schönsten Tage, am 24., 25. und 26. regnete es, ebenso am 29. und 30. Am 23. ordnete der Regierungsrath durch eine Kundmachung die Erhebung einer Liebessteuer für die Wetterbeschädigten in den Bezirken Zürich, Hinweist Uster, Winterthur und Bülach an und führte unter den geschädigten Gemeinden auch Goßau, Hinweil, Brüttisellen, Winterthur, Ober- winterthur, Wiesendangen, Opfikon und Walliscllen auf. Vom 24. an verbreitete sich die Sage unter dem Volke, es sei in den Kartoffeln eine gefährliche Krankheit entstanden, welche dieselben 17 für Menschen und Vieh ungenießbar mache; die Sache gewann stündlich mehr Wichtigkeit, da die bisanhin grünen Stauden sich plötzlich ganz schwarz färbten. Furcht und ängstliche Berechnungen bemächtigten sich der Gemüther; der Preis der Frucht stieg stark in die Höhe. Am 25. erließ der Gesundheitsrath folgende Kundmachung: Seit der ersten Nachricht, welche der Gesundheitsrath vor zwei Tagen von dem Erscheinens der Kartoffelkrankheit in unserm Kanton erhalten hat, sind ihm nun aus den verschiedensten^ Landcsgegenden Berichte über das rasche Umsichgreifen dieser Krankheit zugekommen. Amtliche Berichte hierüber liegen vor aus den Bezirken Zürich, Affoltern, Horgcn, Hinwcil, Pfäffikon, Winterthur und Regcneberg, und es ist nicht zu zweifeln, daß die Krankheit auch in den nicht genannten Bezirken vorkömmt oder doch höchst wahrscheinlich binnen wenigen Tagen sich dorthin verpflanzen wird. Die außerordentliche Schnelligkeit, mit welcher die Krankheit sich ausbreitet, macht es nothwendig, daß sofort Alles gethan werde, was den Schaden verhüten oder doch mildern kann, welchen sie herbeiführt. Zu diesem Ende beeilt sich der Gcsundheitsrath den Landwirthen und den Einwohnern im Allgemeinen folgende Anleitungen mit Hinsicht auf g. Erkennung der Krankheit; I). auf die Erhaltung der Kartoffeln; c. auf den Genuß und die Benutzung derselben zu ertheilen: n. An den Kartoffeln selbst äußert sich die Krankheit vorzüglich durch das Vorhandensein von Flecken, welche bald röthlich bald bräunlich, bald Heller bald dunkler sind, und schnell auf der Oberfläche und in die Tiefe sich ausbreiten. Das Fleisch im Innern ist anfangs stcllcnwcis graulich, später werden diese Stellen weiß und endlich weich, breiig (muesig) und die Kartoffeln erhalten einen Übeln Geruch. Schnelles Absterben und Schwarzwerden der Stengel und Blätter (des Krautes) zeigt öfters das Entstehen der Krankheit in den Kartoffeln selbst an. Ii. In Beziehung auf die Erhaltung der Kartoffeln ist folgendes Verfahren zu empfehlen: 1) Das Beste ist das möglichst schnelle Einsammeln aller Kartoffeln. 2) Beim Einsammeln ist die Absonderung der krankhaften von den noch gesunden mit möglichster Sorgfalt vorzunehmen, da auch außer dem Boden sich die Krankheit auf die gesunden fortpflanzt, nachher müssen auch die kranken noch in der Weise sortirt werden, daß die weniger erkrankten nicht mit den in höherm Grade verdorbenen vermengt bleiben. 3) Ganz oder in bedeutenderem Grade verdorbene müssen ganz beseitigt, nicht aber auf den Feldern liegen gelassen werden, welche wieder zum Kartoffelbau benutzt werden sollen, eben so wenig dürfen sie zu solchem Dünger verwendet werden, der auf Kartoffelfelder gebraucht wird. 4> Das Abschneiden des abgedörrten Krautes ist unnütz, wo hingegen dasselbe noch gesund oder auch wo es auffallend schnell abgestorben und verfault ist, da ist die Entfernung desselben rathsam. 5) Die Kartoffeln müssen so schnell wie möglich trocken gemacht, an einem trockenen, luftigen Orte ausgebreitet, nie aber in großen Haufen zusammengeworfen oder in feuchten Kellern aufbewahrt werden, indem die Erfahrung zeigt, daß sie so aufbewahrt schnell verderben. Hat man keinen andern Aufbewahrungsort als den Keller, so belege man den Boden mit Sand, oder mit einer Mischung von Sand, Asche rand Kohlenpulver und lüftet ihn so gut als möglich. 6) So oft als möglich müssen die Kartoffeln wieder untersucht, die krank gefundenen wieder von den gesunden gesondert und der Zutrilt der Lust zu denselben erneuert werden. 7) Um aber noch so viel gesunde Nahrung als möglich aus den angegriffenen Kartoffeln zu gewinnen, 3 18 ist es am zweckmäßigsten, wenn sie roh oder gesotten, nachdem das Schadhafte entfernt ist, in Scheiben zerschnitten oder geraffelt oder zerdrückt und gedörrt werden. 8) Da frisch aus Samen gezogene Kartoffeln der Ansteckung von Krankheiten weniger ausgesetzt sind, ist die Nachzucht von neuen Kartoffeln zu empfehlen. Es werden zu diesem Zwecke die Früchte (die Rollen, Bollen) eingesammelt, über den Winter an einem trockenen Orte im Sande aufbewahrt, im Frühling die Samen herausgedrückt und in ein Stück Gartenland ausgesäet. Im ersten Jahre erhält man nur kleine Kartoffeln, die im nächsten Jahre wieder gesteckt werden und für das dritte Jahr ihre gewohnte Größe erreichen. c. Betreffend die Benutzung der erkrankten Kartoffeln ist zu beachten: 1) Daß ganz oder doch in hohem Grade verdorbene Kartoffeln, namentlich solche, an denen sich schon der widrige Geruch wahrnehmen läßt, zum Genuß untauglich sind. 2) Daß von den weniger erkrankten Kartoffeln das Verdorbene emtwcdcr als roh weggeschnitten oder als gesotten entfernt werden soll, bevor sie genossen werden. Ist diese Vorsicht angewendet, so ist nach allen bisherigen Erfahrungen der Genuß solcher Kartoffeln der Gesundheit des Menschen nicht nachteilig. Indem der Gesundheitsrath die vorstehenden Anleitungen zur Beachtung empfiehlt, ladet er die betreffenden Gemeindebehörden ein, dieselben ungesäumt ihren Mitbürgern zur Kenntniß zu bringen. Zürich, den 25. September 1845. Im Namen des Gesundhcitsrathcs: Der Präsident, Dr. Zehn der. Der Sekretär: Hirzel-Schinz, U. D. Am 26. erließ auch der Regierungsrath eine Kundmachung folgenden Inhaltes: Bürgermeister und Regierungsrath des eidgenössischen Standes Zürich an die Bürger desselben. Liebe Mitbürger! Ein Ereigniß, das sowohl die Aufmerksamkeit der Behörden als der Bürger in hohem Maße in Anspruch nimmt, ist in diesen Tagen in unserm Kanton aufgetreten. Jene Krankheit der Kartoffeln nämlich, welche im Lause dieses Sommers und Herbstes schon in manchen größern Staaten, in Belgien, Deutschland, Frankreich große Verheerungen auf den Kartoffelfeldern anrichtete, hat sich auch auf unsern Kanton wie auf andere Kantone der Schweiz fortgepflanzt und mit außerordentlicher Schnelligkeit über alle Gegenden des Landes ausgebreitet. Durch diese Krankheit wird nun allerdings ein großer Theil dieses zum allgemeinsten und unentbehrlichsten Nahrungsmittel gewordenen Gewächses zerstört und die Besorgnisse über die Folgen dieser Erscheinung haben sich in allen Kreisen verbreitet. In solchen Momenten ist es nothwendig, daß Behörden und Privaten Alles thun, was den Schaden mindern, das Unglück mäßigen kann. Diese Ueberzeugung veranlaßt uns, einige Worte der Belehrung, der Ermunterung und des Trostes an Euch zu richten. Die Mittel, mit welchen der wettern Zerstörung der Kartoffeln durch jene Krankheit möglichst Einhalt gethan werden kann, hat der Gesundheitsrath bereits in einer Publikation bekannt gemacht. In dieser Beziehung richten wir nun unsere dringende Einladung an alle Beamten und Bürger, ihren Mitbürgern, so viel es in ihren Kräften steht, zur Ausführung der dort angerathencn Maßregeln an die Hand zu gehen und insbesondere den Aermern ihrer Gemeinden, welchen es an den erforderlichen Räumen oder Anstalten zur Ausbe- 19 Wahrung oder zum Dörren der Kartoffeln n. s. w. fehlt und die deßwegen ihr einziges Lcbensmittel nicht zu erhalten im Stande sind, mit Rath und That bcizusiehcn. So nothwendig es ist, daß mit Hinsicht auf den Genuß ertränkter Kartoffeln die Vorsicht angewendet werde, welche die Gesundheitsbehörde empfohlen hat, so dient es doch zur Beruhigung, daß auch solche Kartoffeln bei Anwendung jener Vorsicht ohne Nachtheil für die Gesundheit genossen werden können, und es wäre zu weit getriebene und das Uebel nur vergrößernde Acngstlichkeit, wenn alle, auch die nur in minderem Grade von der Krankheit ergriffenen Kartoffeln ganz beseitigt werdcm sollten. Wir werden indeß weitere Untersuchungen über die Brauchbarkeit kranker Kartoffeln anstellen lassen. Sehr dringend aber ist die Sorge für Erhaltung ganz gesunden Samens auf das folgende Jahr, und jeder Landwirth sollte daher nicht unterlassen, jetzt schon hierauf Bedacht zu nehmen und wenigstens die hiezu ausgewählten gesunden Kartoffeln an einem ganz trockenen und lustigen Orte, jedoch nicht unbedeckt am Sonnenschein, aufzubewahren. Liebe Mitbürger! So groß auch die Besorgnisse sind, welche sich an das so plötzlich aufgetretene Uebel knüpfen, so sollen wir uns doch nicht unnützem Jammer überlassen und mit Verzweiflung in die Zukunft blicken. Thut Jeder an seinem Orte das, was er zur Milderung des Unglückes thun kann, so wird es mit Gottes Hülfe möglich sein, allzu großer Noth vorzubeugen. . Die Regierung, dessen dürft ihr versichert sein, wird nichts unterlassen, was sie mit den Mitteln, die ihr zu Gebote stehen, zur Erreichung dieses Zweckes ausführen kann; sie wird insbesondere die Fürsorge für die Anschaffung von Lebensmittcln in möglichst ausgedehntem Maße eintreten lassen, ja sie hat bereits dießfälligc Anordnungen getroffen. Da jedoch bei aller Anstrengung von Seite des Staates unmöglich für den ganzen Umfang des Bedürfnisses auch nur annähernd gesorgt werden kann, vielmehr nur die vereinigten Kräfte des Staates, der Gemeinden und der einzelnen Bürger der Noth in zureichendem Maße zu steuern vermögen, so werden auch die Gemeindsbehörden, so wie auch aüfällige Hülssvcreine dringend eingeladen, durch Anlegung von Vorräthen sich in den Stand zu setzen, ihren dürftigen Mitbürgern zu rechter Zeit die nöthigste Hülfe angedcihen zu lassen. Wir alle aber, liebe Mitbürger! sollen durch sorgfältige und sparsame Benutzung dessen, was uns die Vorsehung an Nahrungsmitteln beschieden hat, dazu beitragen, künftiger größerer Noth zuvorzukommen; wir sollen auch gegen die Armen und Nothleidenden die Gesinnungen christlicher Liebe und Mildthätigkeit zu rechter Zeit und am rechten Orte durch thatkräftigen Beistand an den Tag legen; vor Allem aber sollen wir auf den Beistand Gottes vertrauen, der in seiner uncrforschlichen Weisheit von Zeit zu Zeit über ganze Länder und Völker große Gefahren hereinbrechen läßt, der aber auch wieder mit seiner unendlichen Güte da am nächsten ist, wo die Noth am größten erscheint. Sparsamkeit, Mildthätigkeit und Gottvertrauen seien unsere Losung. Gegenwärtige Kundmachung soll Sonntags den 28. dieß, Vormittags, von den Kanzeln verlesen und an den gewohnten Orten angeschlagen werden. Gegeben Zürich, den 26. September 1845. Im Namen des Regierungsrathes ^ Der Amtsbürgcrmeister, Dr. Furrer. Der erste Staatsschreiber, Hottinger. Die Regierung ertheilte dem Finanzrath Vollmacht zum Ankauf von Getreide, lud am 27. sämmtliche Statthalterämter ein, binnen 4 Wochen Berichte über die Krankheit einzusenden und ertheilte einer Kommission Vollmacht, 4—5000 Viertel Kartoffeln zum Dörren anzukaufen und 3 * 20 ebenso 2000 Maller Korn. — Die Kartoffclkrankheit wurde nun nicht bloß zum Gegenstand täglichen Gesprächs, sondern auch sämmtliche Zeitungen nahmen ganze Spalten hierüber auf; allein erst im Oktober trat die eigentliche Kartoffelnoth ein. Dieser Monat war im Ganzen ein schöner, an 15 Tagen war die Luft ganz hell, 7 Tage waren nebelicht und an 8 Tagen fiel mehr oder weniger Regen. Alle Obstartcn lieferten nur geringen Nutzen, indem es sehr wenig Birnen, Kirschen und Zwetschgen gab, und auch die Acpfel geriethen nur mittelmäßig. Der Ertrag der ölgcbendcn Gewächse war verschieden, am besten gcricth der Mohn. — Der Wein war von mittlerer Qualität und hätte viel besser werden können, wenn die Trauben nicht allzu frühe gesammelt worden wären, indem die späteren Herbsttage noch ziemlich trocken und warm waren. Auch die Quantität des Weines war von mittlerer Art und gab, wo die Reben nicht durch Frost gelitten hatten, wie dieß in den Bezirken Bülach und Regensberg der Fall gewesen war, im Durchschnitt auf eine Juchart etwa 10 Saum. Der Wein galt je nach den verschiedenen Landesgegenden von 7 fl. bis 20 st. per Saum. Im Limmatthal und dem Bezirk Regcnsberg zeigten sich viele Käufer aus dem Aargau und man zahlte dort Zi/?—11 fl. für den Saum, am See 8 fl. für den alten Eimer. — Am 7. erließ ein provisorisches Komite folgende Einladung zur Bildung einer Aktiengesellschaft für den Ankauf von Lebensrnitteln: Die nun leider auch in unserm Vatcrlandc ausgcbrochcne Kartoffelscuche, verbunden mit einer bloß mittelmäßigen Ernte, haben die Bcsorgniß einer bevorstehenden Thcurung erregt. Wie die hohe Regierung mit landesvaterlicher Fürsorge Maßregeln ergriffen hat, um die drohende Noth bestmöglich von uns abzuwenden, so schicken sich auch bereits Gemeinden und Privatvereinc an, Verrathe anzuschaffen, um bei allfällig eintretendem Mangel bedrängten Mitbürgern mit kräftiger Hülfe beibringen zu können. Es steht nun aber zu befürchten, es möchten, wenn diese außerordentlichen Anschaffungen auf einheimischen oder näher gelegenen Märkten gemacht würden, die Preise der Lebensmittel gesteigert und verthcucrt und dadurch gerade Las Gegentheil von dem herbeigeführt werden, was eigentlich bezweckt wird. Scheint es also in Folge dessen wünschbar, daß die Anschaffungen auf entfernten Märkten gemacht werden, so stellt sich dann im Weitem als gebieterische Nothwendigkeit heraus, daß die einzelnen Anschaffungen, welche gemacht werden wollen, nicht vereinzelt, sondern möglichst vereint, nach Einem Plane und von Einem Zentrum aus bewerkstelligt werden. Auf den fremden Märkten, auf denen gekauft werden soll, werden nämlich, wie die Erfahrung lehrt, bei wenigem, wenn auch großem Aufträgen die Preise weit minder steigen als bei sehr vielen, wenn auch kleinern Bestellungen, und überdicß wird auch bei dieser Unternehmung wie bei jeder andern nur durch vereintes Handeln die wünschbarc Planmäßigkeit und Umsicht erzielt werden können. Diese Betrachtungen haben den Gedanken erzeugt, einen Verein zu stiften, der sich zur Aufgabe machen würde, die Lebcnsmittel, welche Gemeinde» oder Hülfsvcrcine anschaffen wollen, auf fremden, mit unsern Märkten in der Regel nicht in Verbindung stehenden Plätzen anzukaufen und die so angeschafften Lebensmittel zu dem kostenden Preise an die Besteller zu überlassen. Eine Versammlung, die am 2. Oktober in Zürich stattgefunden hat, hielt die Bildung eines solchen Vereines Unmuthig für sehr wünschbar und beauftragte darum ein provisorisches Komite, Statuten zur Bildung einer derartigen Gesellschaft zu entwerfen. Die Unterzeichneten haben kraft dieses ihnen gewordenen Auftrages den nebenstehenden Statutenentwurf abgefaßt. Indem sie ihn veröffentlichen, richten sie an ihre Mitbürger, die sich bei diesem gemeinnützigen Unternehmen bethciligen wollen, die dringende Einladung, dieß und die Anzahl der Aktien, die sie zu übernehmen gedenken, mit möglichster Beförderung einem der Unterzeichneten an- 21 zeigen zu wollen. Sobald so viele Aktien gezeichnet sind, als es bedarf, um das Unternehmen ins Leben rufen zu können, werden wir uns beeilen, die Gesellschaft zu ihrer Konstituirung zusammenzurufen. Die Gesellschaft soll nicht selbst Lebcnsmittel an Bedürftigere austheilen; die Sorge hiefür dürfte wohl angemessener den Gemeinden und gcmeindwcise gegründeten oder noch zu' gründenden Hülssvereinen überlassen werden. Wohl aber soll die Gesellschaft dadurch, daß sie für eine möglichst zweckmäßige Anschaffung der nöthigen Lebensmittel sorgt, den Gemeinden und Hülssvereinen ihre menschenfreundlichen Bestrebungen zu erleichtern suchen. Der gemeinnützige Zweck, der durch die zu gründende Aktiengesellschaft angestrebt werden soll, kann nur dann erreicht werden, wenn recht viele und große Kräfte sich zur Verfolgung desselben verbinden. Es ergeht darum unser Aufruf zur Betheiligung bei dieser gemeinnützigen Unternehmung an alle unsere wohlthätigen Mitbürger nur um so angelegentlicher und dringender! Zürich, den 7. Oktober 1845. Das provisorische Komitc: Pestalozzi - Hirzel, Regicrungsrath. v. Muralt, alt Bürgermeister. Strculi, Gcmeindrathspräsident im Riesbach. Pcstalozzi-Huber. Dr. Alfred Escher. Der Entwurf zu Statuten für die Aktiengesellschaft zum Ankaufe von Lebensmitteln im Aus- lande lautet folgendermaßen: K 1. Es bildet sich eine Aktiengesellschaft mit dem Zwecke, Lebensmittel auf fremden Plätzen, welche mit unsern Märkten in der Regel nicht in Verbindung stehen, anzukaufen und sie zu dem kostenden Preise, jedoch nur an Gemeinden oder Hülfsvcreine im Kanton Zürich, wieder zu verkaufen. Zu diesem Ende hin werden von der Aktiengesellschaft Bestellungen von Gemeinden oder Hülssvereinen angenommen. Wenn nicht alle diese Bestellungen ausgeführt werden können, so soll, so weit ihnen entsprochen wird, den Bedürfnissen aller Theile des Kantons gleichmäßige Rechnung getragen werden. Mit der Vertheilung von Lebensmitteln an Hülfsbedürftige besaßt sich die Aktiengesellschaft nicht. 8 2 . Die Uebernahme einer Aktie verpflichtet zu der Entrichtung von st. 50 Z. W. Dieser Betrag wird in zwei Hälften eingezahlt, von denen die eine sogleich nach Konstituirung der Gesellschaft, die andere zwei Monate später entrichtet werden soll. Der volle Aktienbetrag kann auch sogleich nach Konstituirung der Gesellschaft bezahlt werden. Sobald 2500 Aktien gezeichnet sind, ist die Aktiengesellschaft als konstituirt zu betrachten. Die Zahl der Aktien ist unbestimmt. So lange Einkäufe erfolgen, können immer noch Aktien gezeichnet werden. Für das Kapital der Aktiengesellschaft sollen keinerlei Zinse berechnet werden. Auch werden die eingekauften Lebensmittel ohne Bezug irgend welcher Provision von Seite der Aktiengesellschaft wieder verkauft. Allfälligc Verluste werden gleichmäßig auf die einzelnen Aktien vertheilt. Die Aktionärs können dabei nicht über den Betrag ihrer Aktien hinaus in Anspruch genommen werden. Je für eine Aktie kann'in der Versammlung der Aktionärs eine Stimme abgegeben werden. Abwesende 22 Aktionärs können vermittelst einer schriftlichen Vollmacht ihr Stmmrecht auf einen andern Aktionär übertragen. Uebrigens kann dieselbe Person auf keinen Fall, und ob sie auch noch so viele Aktien oder Vollmachten besäße, mehr als zehn Stimmen abgeben. Die Rückzahlung des Aktienkapitals erfolgt, wenn einmal keine weitem Einkäufe mehr stattfinden, in der Weise, daß nach Eingang einer Hälfte des Aktienkapitals rl. 25 je für eine Aktie zurückbezahlt werden. Die Rückzahlung des Restes geschieht eist nach geschehener Liquidation der Oekonomic der Aktiengesellschaft. 8 3. Die Aktiengesellschaft versammelt sich ordentlicher Weise: 1) zu ihrer Konstituirung, d. h. zur definitiven Annahme der Statuten und zur Wahl des Vorstandes, 2s zur Rechnungsabnahmc und Anhörung der Berichterstattrng der Vorsteherschast über ihre Verrichtungen. Außerordentlicher Weise: 1) auf die Einladung der Vorsteherschaft hin, 2) wenn im Namen von 200 Aktien das Begehren auf Einberufung der Aktiengesellschaft an die Vor- stcherschaft gestellt wird. 8 4 . Die Aktiengesellschaft wählt durch geheimes absolutes Slimnenmchr eine Vorsteherschaft von 0 Mitgliedern und aus der Mitte dieser den Präsidenten. Die Vorsteherschast ordnet den Ankauf und Wiederverkauf der Lebensmittel an, sorgt für die Unterbringung des Eingekauften und seht die Zahlungsbedingungen für die nichi sogleich baar bezahlenden Käufer fest, in der Meinung, daß jedenfalls bis am 30. Juni 1846 die Kaufsuirmen in ihrem vollen Betrage an die Aktiengesellschaft zurückbezahlt werden müssen. Die Vorsteherschaft bestellt zur Besorgung der laufenden Geschäfte eine engere Kommission in oder außer ihrer Mitte. Für die Verrichtungen dieser engern Kommission ist die Vorsteherschast verantwortlich. Die Sache fand Anklang. Ueber die Kartoffelkrankheit hatte die Freitagszeitung vom 3. Oktober eine Menge Artikel. Sie stellte voran, daß die Krankheit in allen Ländern herr'che, empfahl daS Dörren der Kartoffeln eindringlich, ferner, daß man Versuche machen möchte, üb-r den Winter solche zu pflanzen, nannte die Krankheit Stockfäule. Die Herren Professor Heer und Obergärtner Regel veröffentlichten Schriften über die Kartoffelkrankheit und über Behandlung der Kartoffeln. Am 30. September legte die Regierung dem Großen Rathe einen Bericht über die Kanoffelkrankheit und die deßhalb ergriffenen Maßregeln vor, der unter Verdankung genehmigt wurde, erließ eine Verordnung, womit untersagt wurde, Kartoffeln, die zum Genuß für Menschen noch tauglich seien, zur Bereitung von Kartoffelbranntwein zu verwenden, und ertheilte am 10. den Gemeinvammännern eine genaue Anweisung, wie sie bei der Ertheilung der Bewilligung hiezu zu verfahren haben. Die Gemeinden in der Umgegend von Zürich vereinigten sich zu einem Aknenverein für Ankauf von Lebensrnitteln, und so noch viele andere. Die Kartoffeln galten nach der Mitte Septembers noch auf dem Markte 10 bis 15 ß. per Sester, stiegen dann aber allmälig bis auf 30—40 ß. — Der Preis des Kornes stieg am 26. September auf 15—20 fl., das Pfund Brod von 14 arf 16'/, Rp., fiel aber am 10. Oktober wieder auf 16 Rp. und stieg am 31. auf 17 Rp., da das Korn 16 fl. 10 ß. bis 18 fl. 25 ß. galt. Der Wintermonat brachte einen wahren Nachsommer; an 13 Tagen war es schön, an 9 Tagen 23 hatte es Nebel, an 8 Tagen regnete es, die Vegetation war sehr lebhaft. Der unangenehmste Tag war der 26. — Am 8. untersagte der Regierun^Srath, Kartoffeln, die zum Genuß für Menschen noch tauglich seien, zum Zweck der Bereitung von Branntwein aus dem Kanton auszuführen, und am 20. erließ er wegen einer Liebessteuer für die Wetterbeschädigten folgende Kundmachung: Bürgermeister und Rcgicrungsrath des eidgenössischen Standes Zürich an die Bürger desselben. Theure Mitbürger! Bereits im Herbstmonat d. I. waren wir im Begriffe uns an Euch zu dem nachstehenden Zwecke zu wenden, als die damals gerade ausgcbrochene Kartoffelseuche, die allgemeine Bestürzung über diese unerwartete Erscheinung und die vielfachen durch dieselbe verbreiteten, vielleicht thcilweise übertriebenen Besorgnisse es uns erfolgreicher erscheinen ließen, erst in einem späteren Zeitpunkte einen bestimmten Aufruf an Euch zu erlassen. Es ist Euch Allen erinnerlich, daß im Brachmonat d. I. eine Anzahl Gemeinden der Bezirke Zürich, Hinweil, Wer, Winterthur und Bülach, insbesondere die Gemeinden Schwamcndingcn, Goßau, Hinweil, Brüttisellen, Winterthur, Oberwinterthur, Wiesendangcn, Opfikon, Walliscllcn, Dietlikon, Rieden, Einbrach u. a. m. durch schwere Hochgcwitter betroffen worden sind. Die gegenwärtig vollständig vorliegenden Schätzungen über den eingetretenen Schaden steigen auf die Summe von 160,595 Schwcizerfranken. Ihr ersehet daraus, wie bedeutend die Verheerung selbst gewesen sein muß, welche diese Gemeinden betroffen hat. Wir brauchen kaum hinzufügen, daß durch die großen Schloßen, durch den damit verbundenen Wolkenbruch, durch die darauf folgenden Schwemmungen die verschiedenen Getreidcarten ganz oder größtenthcils niedergeschmettert und zusammengedrückt, der Weinstock seines Ertrages beraubt, an den Bäumen die Früchte weggeschlagen worden waren. So sind denn die schwer getroffenen Bürger jener Gemeinden in ihren Hoffnungen auf den reichen Jahres- scgen, welchen das Frühjahr zu verheißen schien, getäuscht worden. So mancher Hausvater, der sich und die Seinigen Lurch die Arbeit seiner Hände bisdahin ernährte, sieht mit bangen Sorgen dem kommenden Winter entgegen. Zwar haben wir von uns aus bereits im Hcrbstmonat den Statthalteramtern eine Summe von einigen tausend Franken zur Verfügung gestellt. Allein bei dem so weit um sich greifenden Schaden konnte dieselbe nur dazu dienen, den bedürftigsten Betroffenen einige Sämereien zu verschaffen, damit sie ihre Felder für das kommende Jahr einigermaßen bestellen können. Die Noth ist thcilweise in jenen Gemeinden jetzt schon groß. Wie würde sie sich ohne thätige Hülfe im Laufe des Winters und während des Frühjahrs noch steigern! In dieser traurigen Lage bleibt den so schwer Betroffenen nur die eine Hoffnung, daß auch jetzt sich die schon so oft bewährte christliche Liebe ihrer Mitbürger nicht verläugnen, sondern durch die That kräftig erweisen werde, daß diese den eingetretenen Schaden lindern und zu neuer Arbeit Hülse gewähren werde. Dieses Vertrauen theilen auch wir, theure Mitbürger! Wir wissen zwar, daß durch die Kartoffelseuche und die damit verbundenen Uebel einzelne Landcsthcile ebenfalls in nicht unbedeutendem Maße leiden und im Allgemeinen mancherlei Besorgnisse für das Frühjahr obwalten; aber daneben ist nicht zu übersehen, daß in andern die anfänglich gehegten Befürchtungen sich als übertrieben erwiesen haben, daß ferner der Ertrag des Wcinstocks in mehreren Bezirken weit besser ausgefallen ist, als man früherhin erwarten zu können glaubte. Lege daher ein Jeder, der Wohlhabendere wie der weniger mit äußern Glücksgütern Bedachte, nach seinen Kräften seine Gabe zusammen, eingedenk, daß je ernster eine Zeit ist, um so größer auch die Anforderungen der Pflicht an den Einzelnen sind. Dann, wir sind es überzeugt, wird der Ruf, welchen in älterer und neuerer Zeit bei solchen Unglücksfällcn unser Vaterland sich erworben hat, sich neuerdings bewähren. Hier findet Ihr Alle ein Feld der Wirksamkeit, aus welchem Euch keine Partcibestrebunz trennen, sondern der regste Wetteifer nur immer mehr einigen kann. § Wir verordnen demnach, daß sür die Wcttcrbcschadigten der Bezirke Zürich, Hinweil, Uster, Wintcrthur und Bülach, mit Ausnahme der von den Hochgcwittern selbst Betroffenen, hinsichtlich welcher den Statthalter- ämtern besondere Anweisungen zugestellt worden sind, eine Liebessteuer in Geld eingesammelt werden soll, und zwar entweder Sonntags den 30. Wintermonat in den Kirchen oder in der gleichen Woche von Haus zu Haus. Gegenwärtige Kundmachung soll Sonntags den 23. d. M. durch die Pfarrer von den Kanzeln verlesen und an den gewohnten Orten angeschlagen werden. Gegeben in unserer Rathssitzung, Donnerstags den 20. Wintcrmonat 1845. Im Namen des Rcgierungsrathes: Der Amtsbürgcrmeister, Dr. I. Furrer. Der erste Staatsschreibcr, Hottinger. Diese LicbeSstcuer ertrug 20,289 Fr. 76 Rp. Am 23. konstituirte sich im Schützenhaus in Zürich der Lebensmittelankaufsverein mit 1390 Aktien, jede zu 50 fl., und bestellte ein Konnte. Mitte November fiel der Brodpreis wieder auf 16 Rp. per Pfund. — Im Christmonat herrschte beinahe durchweg warme Temperatur, Regen fiel mehr oder weniger an 17 Tagen, schön war es an 6 Tagen; am 11. war es sehr stürmisch und es fiel etwas Schnee. Der Preis der Lebens- mittcl blieb sich bis am Schlüsse des Jahres gleich. 1846. Der Neujahrstag war überaus unfreundlich, es regnete stark und ein heftiger Sturmwind wehte; am BerchtoldStag schneite es, am 4. kam die Kälte, die bis über die Mitte des Monats hinaus anhielt, vom 15. bis 2>. war es nebelicht, dann trat am 22. lauwarme Witterung ein, und bis am Schlüsse des Monats war das Wetter nun meist regnerisch und zum Theil stürmisch. Am Ende des Monats standen die Kornpreise zwischen 16 fl. und 17 fl. 12 ß. Das Brod kostete per Pfund I 61/2 Rp., die Kartoffeln 1 fl. Die erste Hälfte des Hornung war ziemlich naß und stürmisch, von der Mitte des Monats an herrschte dagegen das schönste Frühlingswettcc. Schon am 8 . entleerte sich in der Ferne ein Gewitter; vom 17. an sah man die ersten Blüthen; um diese Zeit zeigten sich bereits einige Schmetterlinge, am 27. Störche. Der Brodpreis fiel in diesem Monat wieder auf 16 Rp. — Am 6 . Jenner bevollmächtigte der Regierungsrath den Finanzrath, die in den Häfen von Trieft und Marseille angekaufte Frucht (3100 und 2100 Malter) daselbst auf bestmögliche Weise zu verkaufen, da es sich gezeigt habe, daß die Getreide- und Kartoffelnoth im Kanton nicht so groß sei, wie man früher im ersten Schrecken besorgen zu müssen geglaubt habe, und da die ärmeren Volksklassen angefangen haben, sich des türkischen Kornes oder Maises als Nahrung zu bedienen. Am 21. Februar ordnete die Regierung eine Fruchtaustheilung von 4883 Maltern an, zur Hälfte in gedörrter, zur Hälfte in ungedörrter Fruchr, zu dem Preise von 12 fl. per Malter. Die Gemeinden wurden zu diesem Behuf in sechs Klassen getheilt und angewiesen, die Frucht in Zürich, Töß, Winter- thur und Rüti zu beziehen, der Finanzrath ferner bevollmächtigt, 6000 Viertel Kartoffeln anzukaufen. 25 Im März wechselten den ganzen Monat hindurch helle Tage mit trüben; am 1. blühten Aprikosen, am 7. Veilchen; der Tag des Scchseläutens (23.) war ein herrlicher; Sonntags den 29., zwischen 1 und 2 Uhr, entleerte sich über die Stadt ein kleines Schloßcngewitter, begleitet von zwei heftigen Blitz- und Donnerschlägen, von denen der zweite in die Spitze des Fraumünster- kirchthurmö einschlug, ohne weiter zu schaden als daß er dieselbe krümmte; ebenso schlug der Blitz in die Thurmspitze der Neumünsterkirche. Der Preis des Brodes fiel in diesem Monat auf 15>/z Rp. per Pfund. — Der Finanzrath wurde am 7. vom Regierungsrath bevollmächtigt, zirka 800 Malter Mais, nach dem Verhältniß von 1 Malter Mais aus 6 Malter Kernen, ä 10 sl. per Malter an sämmtliche Gemeinden zu vertheilen, und berichtete am 28., von 90 Gemeinden seien bezogen worden: 1446 Malter gedörrte Frucht, 963 „ fremde „ 479 „ inländische „ Summa 2888 Malter, und es blieben noch zur Verfügung 1995 Malter. Im April war die Witterung anfänglich sehr abwechselnd, die Ostertage (12. und 13.) sehr schön, am 25. sehr stürmisch und regnerisch, die letzten Tage war herrliches Frühlingswetter. Am 10. stieg der Brodpreis per Pfund wieder auf 16 Rp., Ende Monats auf 17 Rp., da der Kornpreis nun auf 16 fl. 20 ß. bis 18 fl. 14 ß. stand. Am 28. ordnete der Regierungsrath eine dritte Fruchtaustheilung im gleichen Betrag an, nachdem ihm berichtet worden, daß die erste an 107 Gemeinden 3562, die zweite 3529 Malter betragen habe und daß 13 Gemeinden 1065 Viertel Samen-Erdäpfel bezogen haben. Der Mai war ein sehr schöner Monat; bis zum 20. gab es mitunter etwas Regen, so insbesondere am 17.; vom 20. an war dagegen die Luft unausgesetzt hell und die Hitze am Tage groß, die Nächte hingegen blieben kalt; die Psingsttage (31.) waren sehr schön. Auch im Brach- monat setzte sich die gleiche Witterung fort, nur 7 Tage hatten Regen; die Hitze stieg namentlich am 16. und 17., und dann wieder am 29. (Schließmarkt) hoch. Freitags den 19. entleerte sich ein von Nordost nach Südwest ziehendes Gewitter über die obern Gegenden des Zürichsees. Einige Theile der Gemeinden Uetikon, Mänedorf und Stäfa litten sehr stark, namentlich die Weinberge, durch Hagel. (Der Schaden wurde auf etwa 100,000 Fr. geschätzt.) In minderem Grade litten auch Spitzen, Schönenberg, Horgen und Hütten am linken Ufer des Sees; ferner Birmenstorf, Ober- urdorf, Schlieren, Ellikon, Veldi, Altikon, Ober-Embrach. Der See war durch Sturm ungewöhnlich heftig bewegt, Schiffe, Seemauern und Dämme wurden geschädigt. Zu Zürich fiel bloß heftiger Regen mit Riesel vermischt. Zu Altstetten fuhr der Blitz in ein Gebäude, ohne zu entzünden, ebenso zu Dynhard in ein Haus, wo ein Mann von 33 Jahren von demselben getödtct wurde, während ihm ein anderer, der unverletzt blieb, einen Brief vorlas. Zu Goßau wurde ein Haus vom Blitz entzündet, und ohne Entzündung schlug er auch in 4 solche zu Vollikon, Grüningen, Thalweil und Schirmen- see. In der zweiten Woche des Monats begann die Blüthe der Trauben, in der dritten die des Roggens und die Blüthe der Wintergerste. Ende Mai stand der Kornpreis zwischen 18 fl. 20 ß. und 21 fl., der Brodpreis stieg auf 19 Rp. oder für ein Weißbrod von 2^ Psv. auf 10 ß. 3 Rp., am 5. Juni auf 20 Rp., fiel aber am Ende des Monats wieder auf 17 Rp. Am 2. Brachmonat ertheilte die Regierung dem Finanzrath Vollmacht, noch 1000 Malter Mais und 1000 Malter L 26 Korn anzuschaffen und Korn aus den Markt zu bringen, durch welche Maßregel der Preis desselben etwas herabgedrückt wurde. Der Heumonat war schön wie die beiden vorhergehenden, an 22 Tagen heiter und Regen fiel nur an 5 Tagen; am 14. war die Hitze stark und wurde durch ein Gewitter abgekühlt. Am 16. entleerte sich ein solches sehr heftig über die Gegend von Kußnacht, Egg, Goßau und Grüningen. Zu Küßnacht schlug der Blitz in 3 Häuser, ohne zu entzünden, zu Egg in ein solches und ein 14jähriges Mädchen, das in dem Haus Milch holen sollte, wurde von demselben erschlagen. Um den 20. vernahm man wieder aus verschiedenen Gegenden, daß sich kranke Erdäpsel zeigen. In der Nacht vom 23. auf den 24. schädigte ein Hochgewitter durch Hagel und Ueberschwemmung die Gemeinden Schlieren und Oberurdors, namentlich das Reppischthal, am 25., Abends, ein solches die Gemeinde Mettmenstetten, namentlich Obermettmenstetten, Heferschweil, Hübscheren und Buchstock, zum Theil auch Knonau. Die Schloßen fielen in solcher Größe, daß man erschlagene Vögel fand. Zu Schwamendingen und Seebach schlug der Blitz in einige Gebäude, ohne sie indeß zu entzünden. An den beiden letzten Tagen des Monats war die Hitze bedeutend. DaS Futter, wenigstens das Emd, gericth nur mittelmäßig. Der Weizen lieferte in Menge und Güte ein mittelmäßiges Produkt, der Roggen litt durch Rost so sehr, daß die nämliche Anzahl Garben einen starken Dritthcil weniger Körner gab als in andern Jahren. Der Hafer gericth nur mittelmäßig. An vielen Orten ersetzten die wohlgerathenen Hülsengewächse, namentlich die Bohnen, einen Theil des theuern Brodes und der Erdäpsel. — Am 17. fiel der Preis des Brodes auf 15Vr Rp., stieg aber am 24. wieder auf 17 Rp., der Preis des Hafers auf 20—26 ß. per Tester. Im August war die Witterung abwechselnd; bis zum 16. schön, zuweilen die Hitze sehr groß, wie z. B. am 2., 7., 9., 13. Am 7. entleerte sich ein leichtes Gewitter; um den 10. zogen die Störche weg; am 19. trat Regenwetter ein, daS bis Ende des Monats anhielt. Die Gewässer schwollen an, insbesondere die Sihl so hoch, als man seit Menschengedenken nicht erlebt hatte. Sonntags den 23. erreichte sie gegen Mittag die stärkste Anschwellung, die 10 Schuh über den gewöhnlichen Wafserstand stieg. Zu Hütten wurden der auf den Roßberg führende Scheerensteg und die Finsterseebrücke weggerissen und nur durch die außerordentlichsten Anstrengungen gelang es, die Brücke über die Sihl zu retten. Das Dorf Adlischweil war stark bedroht; die dortige alte gedeckte Brücke wurde zu zwei Drittheilen weggerissen und die Fluchen ergossen sich rechts und links über die Felder. Die Sihl trieb eine Menge Bäume und Bauholz von zerstörten Userbekleidungen einher, auch Viehställe, zum Theil noch mit einzelnen Stücken Vieh. Als dieselbe gegen Wiedikon unv Außersihl austrat, ertönte die Sturmglocke, und man eilte von allen Seiten zu Hülfe herbei: Schiffe wurden auf Wagen durch die Stadt geführt, damit man mit ihnen allfällig Nothleidenden zu Hülfe kommen könne. Im Schützenplatz überfluthete die Sihl an zwei Stellen und floß bei Geßners Denkmal vorbei in die Limmat. Auf der linken Seite überschwemmte dieselbe das Hard, wo Häuser auf eine Entfernung von 100—150 Schuh von der Limmat durch das Austreten der vereinigten Flüsse im Erdgeschoß mit Wasser angefüllt wurden; ebenso drang in Außersihl das Wasser in viele Keller und untere Gemächer und schädigte hie und da in den erstern die Wein- vorräthe. Auch unterhalb der Umgegend von Zürich, bei Höngg, verursachten die vereinigten Gewässer der Limmat und der Sihl durch Ueberschwemmung Schaden, und der Wasserstand der erstern stieg erst später, nachdem oerjenige der letztem gefallen war. Menschenleben kostete diese Ueberschwemmung 27 keine, und der Schrecken war im Ganzen größer als die Noth, indem gegen 12 Uhr schon der Wasserstand anfing abzunehmen, und da der Hauptstrom sich in seinem gewöhnlichen Bette reißend fortwälzte, sich mit jeder Minute die Gefahr verminderte. Auch die Thür und die Töß stiegen, so wie viele andere Bergströme außerhalb des Kantons, auf eine bedeutende Höhe und trieben weg' gerissene Bäume u. A. einher. Kaum hatten die Gewässer an den folgenden Tagen etwas abgenommen, so trat am 28. und 29. wieder das nämliche heftige Regenwettcr ein, in Folge dessen jene alsobald und zwar stärker anschwollen und Sonntags den 30. mit wilder Gewalt einherflutheten. Die Sihl namentlich schwoll wieder wie am 23. und richtete dießmal ungleich größere Verheerungen an. Die Seitenfundamente der Brücke bei Hütten wurden angegriffen. Die Sihlbrücke an der Straße von Horgen nach Zug widerstand zwar dem Gewässer, allein der steinerne Brückenpfeiler wurde so unterschwemmt, daß schleunige Reparaturen unerläßlich waren. Die Brücke bei Langnau wurde so geschädigt, daß die Kommunikation eine Zeit lang unterbrochen war. Bei Leimbach zerstörte der Fluß an mehreren Stellen auf bedeutende Länge die Uferbekleidungen und spülte die Straße weg. Einen allgemeinen Schrecken verursachte es aber, als die Sihl die in den Jahren 1818—1820 neu erbaute Höcklerbrücke (Sprengwerk) gänzlich zerstörte und die Trümmer derselben mit sich fortriß. Beim Steg gegen die Papiermühle angelangt, rissen die noch ausrecht stehenden Trümmer auch diesen weg und erst an der Sihlbrücke bei Zürich zerschellten dieselben in einzelne Theile. Unterhalb der Höcklerbrücke wurden der sogenannte Spitalerreih und die Uferbeklei- dungen der zahmen Sihl sehr stark geschädigt. Das Ueberfallswuhr der großen Sihlbrücke bei Zürich widerstand lange dem Andrang der Fluthen, wurde aber zuletzt theilweise zerstört und im Ganzen sehr beschädigt und es drohte einem der steinernen Pfeiler der Brücke Gefahr, daher derselbe sicher gestellt werden mußte. Eine Menge Menschen umstanden die Brücke, deren Zerstörung fürchtend. Unterhalb der Stadt war die Ueberschwemmung größer als am 23., indem die Limmat, die um 3 Zoll gefallen war, um neue 9 Zoll wieder anschwoll. Das Wasser trat auf einer weit größern Strecke aus, unter Altstetten erreichte es die Landstraße und das Dorf Schlieren stand theilweise im Wasser. Ein großer Theil der Trümmer der zerstörten Brücken trieb durch die Limmat hinab und bedrohte die Sicherheit der vor wenigen Jahren neu erbauten Brücke bei Unterengstringen. Die Bewohner der benachbarten Gemeinden Oberengstringen unv Weiningen kamen indeß jenen zu Hülfe und unterzogen sich unter der Leitung der Straßen- und Wasserbaubeamteten den angestrengtesten Arbeiten; indeß konnte nicht verhindert werden, daß einer der Eisbrecher zerstört und das Flußbett neben einem der Brückenjoche in gefährlicher Tiefe ausgeschwemmt wurde. Die Fundamente der von der Eisenbahn her nach der Limmat führenden Rietgrabenbrücke bei Schlieren wurden unterfressen und es erfolgte deren Einsturz. Das ganze Sihlfeld bis unterhalb Schlieren stand zwischen der Hauptstraße und der Limmat unter Wasser, und der Schaden an Feldfrüchten und Kartoffeln war beträchtlich. Zu Altstetten mußte ein Schiff geholt werden, um damit die Bewohner im sogenannten Bändli retten zu können, die durch Nothschüsse Hülfe verlangten, ebenso die Bewohner aus der Pulvermühle, da das Wasser dort bis in die Wohnstube drang. Kleinere Schädigungen erlitt auch die Zufahrtsstraße selbst. — Es bleibt noch nachzuholen, daß zu Zürich das Gerücht, es habe an der Schindellegi ein Erdsturz den Ablauf der Sihl versperrt, und es sei zu besorgen, daß, wenn die Sihl diesen Damm durchbreche, sie dann zerstörender als noch nie austreten werde, großen Schrecken 4 - 28 verursachte. Gegen 11 Uhr wurde darum die gesammte Spritzcnmannschaft der Stadt unter Trommelschlag aufgeboten, um Hülfe zu leisten, und es ward kräftig gearbeitet, um mit Baumstämmen die Wuhrungen der zahmen Sihl zu schützen. Der Polizeirath richtete einen Staffettendicnst ein und es wurden bis Langnau <1 Lärmkanonen aufgestellt, um das Nahen der drohenden Gewässer zu verkünden. Glücklicher Weise bestätigte sich die Nachricht nicht und beschränkte sich darauf, daß die Regierung von Zug meldete, es sei in der Stadelmatt auf der Maschwander Allmend ein Damm eingebrochen. Die Sihl nahm, zwar sehr langsam, wiever ab. — Die Thür schwoll auch wieder außerordentlich an und bedrohte in der Gemeinde Altikon Durchstiche und Wühlarbeiten. Im Herbstmonat war die Witterung vorwaltend schön und warm; 21 Tage waren ohne und nur 9 Tage mit Regen, im Weinmonat dagegen sehr abwechselnd, den ganzen Monat hindurch selten ein wolkenloser Tag, an 12 Tagen regnete es, namentlich waren der 19. und 24. sehr unfreundliche Tage. Um den 3. Herbstmonat begann die Kartoffelernte, schon um den 26. die Weinlese; anfangs Weinmonat entfärbten sich schon die Obstbäume und Buchen. Die Ernte der Kartoffeln fiel an einzelnen Orten sehr verschieden aus. Fast allerwärts wurde die Bemerkung gemacht, daß ihnen die in bessern Jahren eigene Mehligkeit abgehe und daß sie statt dessen teigig seien. Ueber- haupt wurde von diesem wichtigen Lcbensmittel eine geringere Menge als in andern Jahren gewonnen, so daß der Ertrag eines Grundstückes nicht viel über die Hälfte von demjenigen besserer Jahre betrug, während dann noch ein Drittheil und mehr an Schmierfäule litt, welche die Eigenthümlichkeit zeigte, daß die von ihr ergriffenen Flecke an den Kartoffeln in schnelle Fäulniß übergingen. Allein nicht bloß die Kartoffeln litten an dieser Fleckenkrankheit, sondern auch Kabis und gelbe und weiße Rüben; hingegen gediehen die Runkelrüben vomefflich. Obst gab es im Ganzen wenig; Aepfel und Birnen kaum den vierten Theil anderer, fruchtbarer Jahre, ebenso sehr wenig Steinobst, jedoch von vortrefflicher Qualität. Die ölgebenden Gewächse lieferten eine nur mittelmäßige Menge Oel. Anders verhielt es sich mit dem Wein, denn die Trauben gediehen vortrefflich, so daß der Wein zu den besten des Jahrhunderts gehörte. Die Menge war eine mehr als mittelmäßige, dießseits der Thür war ver Ertrag nur ein halber, indem die Juchart bloß 5 bis 6 Saum lieferte; zu Rheinau wurde nur eine Trotte geöffnet. Der Wein hatte an manchen Orten beinahe so viel geistige Eigenschaft als derjenige von 1834, was man daraus ersehen konnte, daß es beim Sauser da und dort Schlägereien absetzte und mehrere Unglücksfälle statthatten. Im Weinland wurde der Wein für 15—25 st. per Saum, am See für 10—15 fl. per alten Eimer, im Wehnthal für 13—15 fl. per Saum verkauft. Am 11. September stand der Kornpreis zwischen 17 st. 20 ß. und 20 fl. 10 ß.; der Brodpreis stieg auf 171/2 Rp. per Pfund, die Kartoffeln kosteten 20—25 ß. per Sester. Am 18. September stieg der Brodpreis auf 18 Rp., Ende Weinmonats auf 20 Rp., da die Kornpreise zwischen 20 fl. 10 ß. und 23 fl. 20 ß. standen. Zu Winterthur kosteten 3 Pfund Brod 13 ß. 6 hlr. Den 19. September ertheilte die Regierung dem Finanzrath Vollmacht, 8000 Malter Weizen, 10,000 Malter Mais und 500—1000 Fässer Mehl anzuschaffen. Die Statthalterämter wurden beauftragt, die Gemeinden anzuweisen, sich mit Vorräthen zu versehen, wegen drohender Aussichten, welche eine Theurung der Lebensmittel für den bevorstehenden Winter befürchten lassen. Am 10. Weinmonat erstattete der Regierungsrath dem Großen Rathe einen umständlichen Bericht betreffend die Getreideanschaffung und Austheilung im Jahr 1845 auf 1846 und meldete darin, daß die Gctreidevorräthe in 12,060 Malter gedörrter Frucht bestanden, daß 13,368 Malter Weizen und 4,793 Malter Mais angekauft worden seien, daß die Gemeinden in 5 Abtheilungen 18,316 Malter Kernen und 4,457 Malter Mais bezogen haben, und daß 2,072 Malter an fremder Frucht, 336 Malter Mais und 805 Malter gedörrte Frucht übrig bleiben. Ende Weinmonats beschlossen eine Anzahl gemeinnütziger Männer der Zunft Wiedikon, einen Aktienverein für Ankauf von Lebensrnitteln zu gründen, die Aktie zu 20 fl., und die Regierung durch eine Petition zu ersuchen, eine Kommission von Sachverständigen zu wählen, welche den Ankauf für einzelne Gesellschaften besorgen möchte. Auch in Neumünster bildete sich ein ähnlicher Verein mit Aktien von 25 fl. Die erste Hälfte des Wintermonats hatte eine anhaltende Nebeldecke mit seltenem Durchbruch der Sonne. In der dritten Woche lichtete sich der Horizont. Gegen Ende des Monats fiel Regen und am 29. Schnee. Im Christmonat fiel öfters Schnee, namentlich am 10., i'o daß am 12. Schlittbahn war. Vorn 13. bis 15. herrschte bei heiterem Himmel strenge Kälte (12 bis 14 v), vom 20. bis 25. mildere Lust, so daß z. B. am 21. auf den 22. ein sehr starker Barometerfall stattfand. Windig war es an 10 Tagen, der Schluß des Jahres kalt, aber trocken. Am 6. November siel der Brodpreis auf 19^ Np. per Pfund, stieg aber am folgenden Freitag sofort wieder auf 20 Rp., später auf 20'/^ und stand am Ende des Jahres auf 20 Rp., während die Fruchtpreise zwischen 21 und 23 fl. betrugen. Die Kartoffeln kosteten um diese Zeit 1 fl. Man fing da und dort an, versuchsweise Brod aus weißen Rüben (Räben) zu backen. — Am 5. Wintermonat ernannte der Regierungsrath eine Kommission von 6 Mitgliedern wegen Ankaufs von Lebensmitteln, und am 31. Christmonat beschloß er, die erste AuStheilung von Früchten aus Staats- vorräthen an sämmtliche Kirchgemeinden soll im Monat Januar stattfinden und aus Mais bestehen. Als Austheilorte wurden bezeichnet: Zürich, Winterthur und Rüti. Der Stadtrath von Zürich beschloß, ausnahmsweise jetzt schon wöchentliche Austheilungen von Brod zu 8 ß. aus dem Fruchtfond an die Bürgerschaft zu machen, und theilte zu diesem Behuf an die Berechtigten Karten aus. 1847 . Am Neujahrstag war das Wetter ordentlich, jedoch herrschte bedeutende Kälte, ohne daß der Boden mit Schnee bedeckt war, und so blieb es bis auf die beiden letzten Tage. Kaum ein Tag während des Monats war ganz helle, und bloß an 6 Tagen schien zuweilen die Sonne, an 10 Tagen fiel Regen, am 9. und 30. wehte der Nordwind heftig. Im Hornung wechselte die Witterung häufig, anfänglich war es kalt und trocken, am 14. stieg die Kälte hoch; plötzlich aber am 15. drehte sich der Wind und es fiel Schnee; am 18. und 19. hatte man eigentliches Frühlingswetter, bis am Ende des Monats war es dann kalt und trogen. Der Kornprcis blieb sich bis Ende Jenner gleich, dann aber stieg er am 21. auf 22 fl. 20 ß. bis 24 fl. per Malter, der BrodpreiS wieder auf 201/, Rp., am 29. gar auf 22 Rp., da der KornpreiS nun zwischen 24 fl. 20 ß. und 25 fl. 20 ß. stand. (Zu Winterthur kosteten 3 Pfund Brod 16 ß.) Noch höher ging der Preis am 5. Hornung, da die Kornpreise nun zwischen 27 fl. 20 ß. und 30 fl. 5 ß. standen, nämlich auf 24i/, Rp. per Pfund oder für ein zweipfündiges Weißbrod 131 /, ß., am 19. fiel dann der Preis wieder etwas, nämlich auf 23i/, Rp. per Pfund. 30 Den 21. Jenner ertheilte der Regierungsrath dem Finanzrath Vollmacht, behufs Beförderung der Maiskultur 200 Viertel Samenmais anzukaufen und zu dem kostenden Preise an Käufer im hiesigen Kanton abzugeben. Zu Zürich und in manchen andern Gemeinden errichtete man Suppenanstalten, wo den Armen täglich Suppe gekocht und ausgetheilt wurde, worüber bei den einzelnen Gemeinden das Nähere gesagt werden wird. Am 6. Februar beschloß der Regierungsrath eine zweite Maisaustheilung an sämmtliche Gemeinden des Kantons, ordnete 3 seiner Mitglieder, die Herren Zehnder, Nägeli und R. Sulzer, nach den östlichen Bezirken ab, um genaue Kenntniß von dem dort herrschenden Nothstand zu erhalten, und erstattete dann am 16. Februar, nachdem am 15. der Große Rath beschlossen hatte, über den in vielen Petitionen ausgesprochenen Wunsch für Wiedereinführung des obligatorischen Fruchtmarktes nicht einzutreten, demselben umständlichen Bericht über die Theurungsverhältnisse, aus dem hervorgehoben wird, daß 18,491 Haushaltungen mit 81,715 Personen unterstützungsbedürftig seien, darunter 43,973 Kinder, die Almoscngenössigen nicht Inbegriffen, daß aber nur 53,729 Personen mit Mehl und Mais unterstützt werden, bisdahin 3222 Zentner Mais ü 6 fl. 20 ß. ausgetheilt worden, daß im Dezember 1846 an die Gemeinden Fischenthal und Sternenberg jeder 10 Zentner unentgeltlich, im Januar 1847 an die Gemeinden Fischenthal, Bäretschweil, Wald, Dürntcn, Hinweil, Sternenberg, Bauma, Hiltnau, Wildberg, Wyla, Mönchaltors und Turbenthal an jede 4—14 Zentner, im Hornung an die nämlichen nebst Weißlingen, Rußikon und Rümlang 3—16 Zentner ausgetheilt worden, daß die Noth größer sei als 1817, weil damals der Erwerb um das Dreifache größer gewesen, indem gegenwärtig ein Weber für ein Stück Baumwollentuch nicht mehr als 28 ß., höchstens 1 fl., die Spuler wöchentlich 15 bis 20 ß., eine Haushaltung von 5—6 Personen nicht mehr als 1 fl. 30 ß. verdiene, und daß dieses die Lage einer sehr großen Zahl Familien sei, daß die Fabrik- und Seidenarbeiter dagegen etwas günstiger stehen. Viele Familien essen täglich nur ein Mal, ja fasten ganze Tage. In Sternenberg haben schon im Jahr 1846 von zirka 1400 Anwesenden 1219 an der verabreichten Frucht theil- genommen, 700 Personen beschäftigen sich mit Weben und Spulen. Fischenthal zähle über 400 Almosengenössige, und 1700 Personen beziehen Mais. Bauma habe 200, Wald 250 Almosen- genössige, zu Bäretschweil beziehen 2334 Personen MaiS; Alles reiche aber nicht hin, und der Mittelstand müsse zu Grunde gehen, wenn ihm nicht geholfen werde. Die Noth habe einen nach- theiligen moralischen Einfluß, die Armengüter werden von Liederlichen belästigt. Der Bericht schloß mit der Eröffnung, daß der Regierungsrath von der ihm bereiis unterm 13. Oktober 1846 ertheilten Vollmacht, so weit die Kräfte des Staates es gestatten, die erforderlichen Maßregeln zur Abhülfe der dringendsten Noth zu treffen — in größerem Umfang als es früher nöthig schien — Gebrauch machen werde, und er wurde vom Großen Rathe genehmigt. — Am 20. Hornung setzte sodann der Regierungsrath eine Kommission wegen Einrichtung einer Supoenanstalt nieder und bevollmächtigte den Finanzrath, 1000 Zentner Reis anzuschaffen. Am 22. beschloß die Kantonalarmenpflege die Bildung eines Kantonalhülfsvereins, der zunächst Gaben für die am meisten bedrängten Gemeinden zu sammeln und über die zweckmäßige Verwendung derselben zu wachen habe. Im März war es anfänglich, besonders die Nächte hindurch und am frühen Morgen, sehr kalt, namentlich am 11.; dann folgten einzelne schöne Frühlingstage, so am 21. und 22. (Sechse- läuten) und vom 23. bis 27. Am 29. und 30. war es kalt, und am 31. regnete und schneite es. Der April war im Ganzen naß, am 4. (Osterfest) schneite es; vom 6. bis 1t. fiel Regen, am 31 12. bis 15. Regen und Schnee; am 18. wehte ei» heftiger kalter Wind, vom 22. bis am Schlüsse des Monats war es regnerisch. Der Brodprcis blieb sich bis am 19. März gleich, fiel auf 24 Rp., stieg dann aber am 26. auf 25 Rp., am 23. April gar auf 27^/, und am 30. auf 30 Rp. per Pfund. (Zu Winterthur kostete ein Brod von 3 Pfund 20>/2 ß.) Am 4. März beschloß der Regierungsrath, Herrn Bürgermeister I)r. Furrer wegen der Getreideverhältnisse nach Mailand abzuordnen, und verfügte eine dritte MaiSauStheilung und zwar in vermehrtem Quantum. Das Kantonalhülfskomite ordnete die Einsammlung einer Liebessteuer auf Sonntag den 14. an und erließ zu diesem Behuf eine Bekanntmachung. Für die Bezirke Hinweil und Pfäffikon wurden eigene Bezirkskomites bestellt. Die Liebessteuer betrug in der Stadt Zürich 10,397 st. 33 ß. 2 Rp., zu Winterthur 5078 fl. 9 ß., im ganzen Kanton 27,178 fl. 8 ß. 2 Rp. Anfangs April ordnete der Regierungsrath eine vierte Maisaustheilung an. Man fing nun an vielen Orten an, in Gärten und Feldern Mais zu pflanzen. Der Mai war ein überaus schöner Monat, wie man ihn seit einer langen Reihe von Jahren nicht mehr gehabt hatte; an 23 Tagen schien die Sonne und nur an 3 Tagen regnete es. Zwar der Maitag selbst war noch kühl und regnerisch, aber am 3. trat das herrlichste Frühlingswetter ein und dauerte mit Unterbrechung von bloß 2 Tagen (8. und 30.) bis Ende des Monats fort, vom 20. an war es heiß. Alle Gewächse entfalteten schnell und in üppiger Pracht ihre Blüthen, insbesondere die Obstbäume, und man konnte singen wie in einem Neujahrsstück von 1769: Der Frühling steigt mit anmuthreichen Blicken Aus Gottes Schooß in holder Pracht herab, Streut Blumen um sich her und gießt Entzücken Aus jegliches Geschöpf, dem Gott Empfindung gab. und es ließ sich auf diesen Monat das theilweise anwenden, was ich in meiner alten Ehronik von dem Maimonat des Jahres 1779 sagte, nämlich, — — „Buben im See — zeitige Kirschen, blühender Wein — ist alles in einem Maien gsyn", nur nicht Reif und Schnee, doch am 1. fast. Am 20. schädigte ein Hagelwetter Mettmenstetten und Heferschweil, und zu Flaach wurde ein armer Mann aus dem Felde vom Blitz erschlagen. Das herrliche Wetter übte günstigen Einfluß auf die Preise der LebenSmittel, so daß am 14. der Preis des Brodes auf 27 Rp. per Pfund, am 21. auf 22^ Rp. sank, die Kartoffeln kosteten jetzt 25—30 ß. Am 8. beschloß der Regiernngsrath in Betracht der steigenden Preise der Lebensmittel, es soll für die Zeit vom 15. Mai bis 15. Juni eine Vertheilung im Betrag von zirka 8000 Zentner Weizen und Kernen an die politischen Gemeinde» des Kantons stattfinden, und zwar in 2 Abtheilungen in den Staatsmagazinen zu Zürich und Töß. Als Preis setzte er per Zentner Korn 13 fl. 20 ß. fest, reduzirte ihn aber auf 12 fl. und 11 fl., und bestimmte für ein Faß amerikanisches Mehl (von zirka 196 Pfund) als Preis 27 fl. Diese Vertheilungen, welche unabhängig von den Maisaustheilungen (wovon Anfangs Mai die fünfte stattfand) zu geschehen haben, sollen treu und gewissenhaft von den Gemeindräthen zur Verabreichung von Mehl oder Brod im kostenden Preise gegen Bezugskarten verwendet werden, und es wurde gleichzeitig eine vermehrte Zufuhr auf den Kornmarkt angeordnet. Das Kantonalhülfskomite gab seinen ersten Bericht über seine Wahrnehmungen in 32 den bedrängten östlichen Bezirken (die man anfing als unser Irland zu bezeichnen) und über seine Anordnungen und Hülfeleistungen heraus. Der Brachmonat war nicht so schön als der Mai, indem die Witterung häufig wechselte, nur an 11 Tagen schien die Sonne und an 15 Tagen regnete eS. Vom 1. bis 6. war die Witterung so schön wie im Mai, am 9. regnerisch, vom 10. bis 13. war es sehr kühl; der 21. war ein Regentag, am 27. entleerte sich ein Hagelwetter über das Dörfchen Sellenbüren und dessen Umgebungen und richtete am Hanf, an den Gartengewächsen, der Frucht und den Bäumen Schaden an. Der Heumonat war schön und warm und nur an 5 Tagen fiel Regen, dagegen gab eS häufig Gewitter. Am 9. entleerte sich ein solches über Pfungen, Hettlingen und Seuzach und richtete einigen Schaden an. Vom 19.. bis 24. war die Hitze sehr groß. Der Augstmonat war weniger günstig, indem an 13 Tagen Regen fiel. Vom 6. bis 20. war das Wetter am schönsten, die Hitze zuweilen groß, vom 24. bis 28. regnerisch. Es zeigten sich wieder da und dort Spuren der Kartoffelkrankheit. Der Preis des Brodes stieg am 25. Juni wieder auf 23 Rp. per Pfund, fiel aber am folgenden Freitag auf 22^/^, am 9. Juli auf 21'/?, am 16., in Folge der Aussicht auf eine gute Ernte, auf 19'/?, am 23. auf 19, am 30. auf ITP^, am 6. August auf 16>/? Rp., stieg am 20. wieder auf 19 und fiel am Ende August aus 17 Rp. per Pfund. Getreide aller Art wurde in Menge gcerntet, und meist erhielt man volle und schwere Körner, waS auch vom Roggen gesagt werden kann. Obgleich der Mais seine volle! Reife erlangte, so war man doch seines Ertrages wegen in Vergleich mit den Kartoffeln nicht befriedigt. Die Bohnenarten lieferten fast alle reichlichen Ertrag, ebenso die Kohlarten. Von den Wurzelgewächsen geriethen vorzüglich die gelben Rüben und die Runkelrüben. Die Futtergewächse lieferten ein sehr gesundes Produkt, obgleich die Menge derselben, besonders auch des Wiesenklces, nur mittelmäßig war. In manchen Gegenden, besonders auch im Bezirk Andelfingen, litt das Heu viel vom Regen. Von den ölgebenden Gewächsen gcrieth der Mohn am besten, während der Lcwat und der Nußbaum nur eine geringe Ausbeute lieferten. Hanf und Flachs gediehen nicht besonders. Anfangs des Brachmonats ordnete der Regierungsrath die sechste Austheilung von zirka 3667 Zentnern Mais ü 6 st. 20 ß. und 733 Zentnern Mehl ü 9 st. und am 26. für den Anfang des Monats Juli die siebente an, wobei den Gemeinden freigestellt ward, so weit die Verrathe des Staates hinreichen, auch Kernengrütz, den Zentner zu 7 fl. 20 ß., oder Backmehl, den Zentner zu 9 fl., bis auf den sechsten Theil ihres ganzen Betreffnisses zu beziehen. — Da, wie bemerkt, die Ernte gut ausfiel und die Preise der Lebensmittel fielen, so konnten Gottlob im Lause des Sommers die vorsorgenden Maßregeln des Staates, der Gemeinden und Privaten überall eingestellt werden. Der Herbstmonat war unbeständig; am 1. und 5. war es regnerisch, vom 8. bis 11. hatte es Nebel am Morgen, der übrige Theil des Tages war schön, vom 16. bis 19. regnerisch, am 23. und 30. schön. Der Weinmonat hatte an 13 Tagen Sonnenschein, an 8 Tagen war der Himmel bedeckt, an 10 Tagen regnete es, an 12 Tagen hatte eS Vormittags Nebel, namentlich im letzten Viertheil des Monats, als die ersten Truppen einberufen wurden und ins Feld zogen. Um den 18. begann die Weinlese. Am 24. wehte ein kalter Nordwind, schlug aber plötzlich in Südwind um und es trat heftiger Regen ein; am 25. war eS sehr rauh und es gab einzelne Regenschauer. Bis zum 30. herrschte rauhe Luft vor, der 31. war ein eigentlicher Frühlingstag, die Sonne schien hell und 33 warm, und eine Menge Menschen wogten auf den Straßen, um unsere von Osten her nach Westen die Stadt durchziehenden Truppen zu sehen. Das Obst gerietst wie seit Mannsgedenken nie, vorzüglich die verschiedenen Arten Aepfel, und auch das Steinobst lieferte an manchen Orten den doppelten Ertrag. Man kaufte nun eine Tanse Aepfel für 15 ß. bis 1 st. 20 ß., die Birnen » 1—2 Vtz. das alte Viertel. Eine Menge Obst wurde gedörrt und lieferte auf Jahre hinaus Vorrath, eine eben so große Menge wurde gemostet, was seit mehreren Jahren an vielen Orten nicht mehr der Fall gewesen war und lieferte ein gutes, gesundes und wohlfeiles Getränk, daS namentlich denjenigen Gegenden dann sehr zu statten kam, die dem Kriegsschauplatz zunächst lagen, wie dem Bezirk Affoltern und den Berggegenden des Bezirks Horgen. Der Most wurde zu 14/z—2^ fl. per Eimer verkauft. Viele tausend Viertel Obst gab man dem Vieh als Futter. — Die Kartoffeln litten wieder theilweise an der Schmierfäule; doch war die Krankheit in geringerem Grade als früher vorhanden, obgleich die Stauden frühzeitig gelb und schwarz geworden waren. Im Bezirk Affoltern berechnete man, daß der dritte Theil der Kartoffeln von der Seuche ergriffen worden, die Flecke seien aber kleiner als früher gewesen, und statt zu faulen, seien dieselben vertrocknet. Die Menge der eingesammelten Erdäpfel genügte meist zur menschlichen Nahrung, reichte aber bei weitem nicht hin, um zu Vichsuttcr verwendet zu werden. Wein ward in sehr großer Menge gewonnen und zwar eine recht brauchbare, gesunde Qualität. In einzelnen Bezirken jedoch, wie Affoltern und Andelfingen, hatten die Reben vom Frost stark gelitten, und man klagte dort über wenigen und sauren Wein. Er galt 6^ bis 9 fl. per Saum. Der Wintermonat war ausnehmend trocken, bloß 4 Tage hatten Regen, was für die Kriegsoperationen und für die Gesundheit der im Felde liegenden Truppen unschätzbare Vortheile gewährte. Meistens lag wenigstens Vormittags ein dichter Nebel über den Thälern, jedoch drang an 12 Tagen die Sonne durch denselben. So war z. B. der 1. ein überaus schöner Tag, vom 2. bis 6. ging hingegen der Nebel den ganzen Tag nicht auf und war kalt, am 8. und 9. dagegen gab es den herrlichsten Sonnenschein, am 11. ging der Nebel gar nicht, am 12. (dem Tag des Ueberfallö bei Lunnern) nur auf wenige Stunden auf, am 13. regnete es ein wenig, am 14. und 15. war eS sehr schön, am 17. fielen unter dem Regen Schneeflocken, am 18. und 19. wehte den ganzen Tag ein kalter Biswind, der die Atmosphäre reinigte, am 20. war das Wetter sehr ungewiß, der 21., 22. und 23., namentlich aber letzterer, der Tag von Gislikon, waren eigentliche Frühlingstage, überaus günstig für die Kriegsoperationen. Der 24. dagegen war ein düsterer Regentag, der 26. recht ordentlich; vom 27. bis 29. lagerte sich ein dichter undurchdringlicher Nebel über den Thälern, der 30. war sehr schön. Im Christmonat bedeckte bis zum 5. dichter Nebel das Land, den nur zuweilen die Sonne durchbrach; am 8. fielen Schneeflocken, am 9. war der Boden gefroren, die Lust kalt aber hell; vom 10. bis 20. bedeckte wieder dichter Nebel den Boden und die Bäume hingen voll Duft, vom 21. an trat Kälte ein, die verbunden mit Trockenheit bis am Ende des Jahres fortdauerte. Der Preis des Brodes stand am 3. Dezember auf 16 Rp. per Pfund und fiel am 24. auf 1ö'/r Rp. 5 34 1848. Der Neujahrs tag war trocken und mäßig kalt, während ziemlich viel Schnee lag, und so blieb das Wetter mit weniger Abwechselung in dem Grade der Temperatur bis am 14., alsdann fielen größere Schneemassen, vom 16. an stieg die Kälte und blieb sich bis zum 21. gleich, wo sie etwas nachgab, bald aber am 25. mit Biswind begleitet sich wieder steigerte, während der Himmel ganz klar war, und so blieb eS bis am 31., da sich der Wind Plötzlich drehte und Regen fiel. Am ersten Tag des Hornung war Thauwetter, am 2. trat die Kälte wieder ein und dauerte bis am 5., dann gab es Regen, der beinahe ununterbrochen bis am 12. anhielt, der 13. und 14. waren sehr schöne Tage, am 15. hatte es Nebel und Reifen, der 16. und 17. waren sehr schön, vom 18. bis 21. der Himmel bedeckt, bei ziemlicher Kalte, am 22. trat Sturm und Regen ein, und beideS dauerte bis am Schlüsse. Am 18. Februar betrug der Brodpreis noch 15 Rp. per Pfund, zu Winterthur für 3 Pfund 8 ß. 6 Hlr. Der Monat März ging entsprechend den großen Weltercignissen entsetzlich stürmisch ein, und w.e d,e Sturme -m politischen Leben der Völker alle Verhältnisse zu erschüttern drohten, so erbebten auch d.e Grundfesten der Erde. Am 2. und 3. war eS kühl. am 4. fielen Schneeflocken, am 9. und 10. wehte e,n rauher Wind, am 11. schneite und regnete es und es blieb auch an den folgenden agen ho )st unfreundlich, am 15. schneite eS sehr stark, sofort trat aber Regen ein und man konnte am 16 beinahe nicht wandeln. Eben so unfreundlich waren der 21. und 22., und es bUeb bis am 2o. trüb und regnerisch, dann trat endlich nach langem Unwetter am 27. besseres Wetter ein, und namentlich der letzte Tag des Monats war sehr schön. - Im April waren die ^ Tage sehr schon, ebenso der 9. Am 10. entleerte sich Abends zwischen 4 und 5 Uhr aus rauhem ewo e ein mit Donner, ja mit Blitzeinschlag und mit Riefet begleitetes Gewitter, worauf empfin iche a te eintrat, die jedoch ohne weiteren Schaden glücklich vorüberging. Die darauf "^ist unfreundlich, die späteren sehr abwechselnd. Am Ostertag ^ eg e es m der acht auf den Bergen Schnee, und der Ostermontag war kalt und unfreund- >e so genden Tage; die beiden letzten Tage des Monats waren dagegen sehr schon. Vom 10. an blühten die Bäume im Freien. " Der Preis des Brodes fiel am 3. März auf 14'/, Rp. per Pfund, am 14. April auf 14, stieg aber am 28. wieder auf erstem Preis. Da in Folge der politischen Krisis in den östlichen Gegenden des KantonS das Baumwollen- mi auch an ere Erbe stockten, so beschloß die Regierung, dorthin ein Quantum Mais und Kernengrutze zu dem Preis von 4 fl. per Zentner zu verabfolgen. " .. .^ mar bei weitem nicht so günstig wie im vorhergehenden Jahr; der 2. uno 3. Früh ingstage, dann aber kam ein heftiger Nordwind, der bis am 7. andauerte und eich hat e gefa)r ich werden können; am 9. und 10. war es sehr heiß, noch heißer vom 14. bis 48 ' es ein Gewitter. Um diese Zeit fing der Roggen zu blühen an. Den --- > egen, am 23. trat herrliche Frühlingswitterung ein, die Hitze stieg und am 27. entleerte sich wwder ein Gewitter in den Gebirgen, am 28. und 29. war es sehr schön, der 31. in egen ag. er . Juni (Auffahrt) war kühl, der 2. und 3. regnerisch, der 5. schwül; am 6. 35 lagerte sich am frühen Morgen ein dichter, schwarzer Nebel längs den Bergen, der sich aber in einen leichten Regen auflöste; am 7. gab es Abends wieder ein leichtes Gewitter, am 9. hatte eS am Morgen einen düstern Nebel, es wurde aber schön; der 10. und 11. (Pfingsten) waren herrliche Tage; am letztcrn, Nachts zwischen 10 und 11 Uhr, brach ein sehr heftiges, mit viele,, Donnerschlägen und Sturmwind begleitetes Gewitter los, letzterer warf viele Baume um, z. B. auf dem Lindenhof eine alte Linde. Am 12. war eS so schwül, daß man eS in den Häusern fast nicht auszuhalten vermochte, am 13. stieg die Hitze noch höher, die Trauben fingen an zu blühen. Das schöne und heiße Wetter dauerte bis am 17. fort, am 20. fiel Regen, ebenso am 24. und 25., am 27. hellte ein starker Wind die Luft auf, was aber nicht lange andauerte. Der Brodpreis blieb sich in beiden Monaten gleich (14 Rp),^fiel aber am Ende ^uni aus 13 Rp.; die Kartoffeln galten per Tester 10 ß., einmal sogar nur 7 ß. Im Heumonat waren die Tage vom 4. bis 9. sehr heiß, die Ernte begann. Es drohten vom 8. an täglich Gewitter, allein am 10. kühlten Platzregen die Luft ab. Am 13. lagerte sich am Morgen ein dichter Nebel, Abends 6 Uhr fielen Schloßen und die ganze Nacht hindurch tobte ein Gewitter; zu Rifferschweil schlug der Blitz in den Kirchthurm, ohne zu entzünden, schädigte aber daS Uhrwerk rc. Am 15., Abends 7 Uhr, entleerte sich wieder ein solches und richtete durch Hagel zu Truttikon, Guntalingen und Stammheim Schaden an. Die Tage vom 17. bis 23. waren sehr schon, oft hatte es am Morgen Nebel, dann trat aber große Hitze ein, die nur zuweilen durch leichte Gewitter unterbrochen wurde. — Im August waren bloß 3 Tage ganz wolkenlos, 10 Tage hell zwischen Wolken, 7 Tage bedeckt, an 10 Tagen regnete es, an 4 Tagen wüthete der Sturmwind, namentlich am 3. und 8. — Die Getreideernte brachte einen vollen Ertrag, die Körner waren groß und mehlig; die Brodpreise fielen bedeutend und erreichten wieder denjenigen Stand, daß man sagen konnte, man esse wohlfeiles Brod, daher der Mais aller- wärts wieder verabschiedet wurde. Hülsenfrüchte gab eS in Menge, ebenso Kohl, Rüben und andere Gemüsearten. Die Futterkräutcr geriethen sehr gut und waren sehr kräftig. Der Klee lieferte den ersten Schnitt ergiebig, die folgenden hingegen wurden durch die Trockenheit zurückgehalten. Der Herbstmonat fing mit Regen an, doch schon vom 2. an wurde das Wetter schon, am Morgen fiel nicht selten ein Thau, am 7., 8. und 9. war es um den Mittag recht heiß, am regnerisch und kühl, die Nacht vom 12. auf den 13., wo überall auf Bergen und Hohen Feuer zur Freude wegen der Proklamation der neuen Bundesverfassung brannten, war herrlich mondhe aber kühl, wie denn eigentlich kaltes Wetter bei rauhem Wind mehrere Tage bis am 1 . anhie t, später wurde es bei immer Hellem Himmel nvieder recht warm. Vom 24. bis Ende des Monat war das Wetter schwankend. Am 1. Weinmonat herrschte große Hitze und bis am 6. war die Witterung ausnehmend schön, daher die Weinlese begann; am 8. und 9. lagen Nebel über en Fluren, der 10. und 11. waren regnerisch, der 15. sehr schön, der 16. höchst unfreundlich, der -, 25., 28. und 29. sehr schön, am 23. und 24. lagen kalte Nebel über der Erde, der 31. war höchst unfreundlich und regnerisch. — DaS Obst gedieh dieß Jahr nicht gut, namentlich gab es, nu Ausnahme der Gemeinde Berg am Jrchel, nur sehr wenige Aepfel, Steinobst dagegen ward a er- wärtS reichlich gewonnen. Der Nutzbarem lieferte schöne und gewichtige 8^^- 2n den ein bauenden Gegenden durfte man dieses Jahr zu den glücklichen zählen, da die enge und u e des gewonnenen Weines denselben den bessern deS Jahrhunderts an die Seite setzen, einzig nn 5 * 36 Bezirk Affolrern gerieth derselbe nicht so gut. Der viele noch vom vorigen Jahre vorhandene Most drückte aus den Preis deS Weines, so daß er um 8—13 fl. per Saum verkauft wurde. — Den Kartoffeln sah man zwar zur Zeit ihrer Ernte am Kraut ganz wohl an, daß die frühere Krankheit noch nicht völlig aus ihnen gewichen sei, doch beeinträchtigte die wässerige Beschaffenheit ihre Schmackhaftigkeit nicht. Jedenfalls litten sie weit weniger, als in den vorhergehenden 3 Jahren, namentlich gingen sie, wenn sie auch fleckig waren, nicht leicht in die eigentliche Schmierfäule über und man sah auch die Samenknollen auf den Aeckern weit seltener abfallen als früher. Im Wintermonat war das Wetter anfänglich recht ordentlich; in der Nacht vom 4. auf den 5. fiel aber Schnee, und am 6., 9. und 10. noch mehr, so daß es vollständig Winter ward; vom 14. an trat Kälte ein, am 17. Föhn und Regen, man sah Nachts 10 Uhr ein Nordlicht; die Tage vom 21. bis 23. waren schön, am letztem fiel ein starker Reif, vom 24. bis 30. war es mit Ausnahme eines einzigen Tages dunkel und trüb. Der Christmonat hatte bloß 8 unbewölkte Tage, 10 Tage hell zwischen Wolken, an 7 Tagen regnete oder schneite es. Nicht selten lagen am Morgen dichte kalte Nebel über der Erde, am 20. und 21. wehte den ganzen Tag ein kalter Bis- wind; die Kälte stieg am 22. und 23., am 27. regnete und schneite es, der letzte Tag des Jahres war düster. Der Brodpreis stand nun seit mehreren Wochen aus 11—11^ Rp. per Pfund und fiel gegen Ende des Jahres auf 10>/, Rp. 1849. Am Neusahrstag war es recht winterlich, es schneite und der BiSwind brachte Kälte. Allein schon am 4. kam der Föhnwind und brachte Regen, der bei starkem Nebel etliche Tage fortdauerte, am 9. schneite, am 10. regnete es bei heftigem Wind. Am 12. fiel wieder Schnee, es trat Kälte ein und man konnte die Schlitten gebrauchen, allein am 14. schon brachte der Föhnwind wieder Regen, und so wechselte die Witterung fortwährend, doch herrschte vom 25. an mehr Trockenheit und kalte Luft vor. Diese Witterung war auch im Hornung die vorherrschende, indem 19 Tage frei von Regen oder Schnee waren und es nur an 9 Tagen mehr oder weniger regnete oder schneite; stürmisch war es am 21. und 22.; drückende Föhnluft herrschte am 25. Der Brodpreis stand in diesen beiden Monaten fortwährend auf 11 Rp. per Pfund, die Kartoffeln kosteten 9 ß. Der März begann bei kühler Witterung mit Trockenheit; vom 3. bis 7. waren sehr schöne Tage, dann brachte aber am 8. der Westwind Regen und am 9. Schnee, der am 10. Alles bedeckte, worauf Kälte eintrat; vom 15. bis 17. schneite es wieder, doch trat am 18. Thauwetter ein. Vom 19. bis 22. war es schön, doch kalt; am 24. und 25. fiel wieder Schnee, daher das Sechseläuten am 26. vom Himmel nicht begünstigt war; der letzte Tag des Monats war ein herrlicher Frühlingstag, ebenso der 1. April. Vom 1. bis 5. hatte es täglich am Morgen Nebel und dann kam Sonnenschein. Der 6. war ein sehr schöner Tag; der Ostertag (8.) war unfreundlich, dagegen der Ostermontag (9.) schön; der 11. und 12. waren Regentage; am 15. lag am Uetliberg Schnee und es war kalt, am 20. und 21. fiel Schnee, am 25. wurde es wieder warm, die Atmosphäre hellte sich auf und das Wetter blieb bis am Ende des Monats gut. 37 Der Preis des Brodes blieb auf 11 und zuweilen lli/z Rp. per Pfund. Der Mai war nur mittelmäßig, die beiden ersten Tage trüb und kühl, vom 3. bis 5. dagegen war das Wetter herrlich, am 7. die Hitze so stark, daß Abends gegen Süd ein Gewitter entstand; der 8. und 9. waren Regentage, dabei aber warm; der 13. und 14. schöne Tage, der 16., 17. (Auffahrt) und 19. Regentage, am 21. hatte es einen starken Nebel, der 23. war regnerisch und erst vom 26. an trat herrliches, warmes Wetter ein, das über die Pfingsten bis am 29. fortdauerte, die Hitze stieg und an diesem Tage und dem 30. entleerten sich Gewitter. Vom 31. Mai bis 7. Brachmonat war das Wetter ungewöhnlich schön, die Hitze groß und es entleerten sich am 6. und 7. Gewitter, doch unschädlich; der 8. und 9. waren trüb, vom 10. bis 17. war die Witterung beständig, regnerisch, der Himmel düster, der 19. war schön, noch schöner bei großer Hitze der 22. und 23. Obgleich bis Ende des MonatS der Himmel sich nicht mehr recht aufhellte, war die Luft schwül und das Wetter sehr fruchtbar. Der Heumonat war ein sehr schöner Monat, indem bloß an 8 Tagen Regen fiel, die Hitze war zuweilen überaus groß, und wenn auch etwa Gewitter eintraten, so entleerten sich solche meist in den Bergen. Die Ernte fiel zwischen den 9. und 25. Die schönsten, aber auch zugleich die heißesten Tage waren vom 7. bis 11., und namentlich der letztere, an dem die badische Flüchtlings- armee in Zürich ankam; am 12. hatte es an den Bergen Nebel und eS war kühl, am 13. war es am Morgen eigentlich kalt, dann aber schön und so mit seltenen Unterbrechungen bis Ende des Monats. Beinahe eben so günstig war der Monat August, indem 23 Tage ohne Regen waren, nur an 8 Tagen regnete eS mehr oder weniger. Die Hitze erreichte öfters einen hohen Grad, kühlte sich aber oft in der Nacht durch Gewitter ab, die, da sie nicht mit Hagel begleitet, sehr nützlich waren, so z. B. am 12. und 26. Die Tage vom 17. bis 20. waren wegen Nebel und Regen schon ganz herbstlich. Hierauf folgten wieder bis am 23. sehr schöne Tage, allein die Morgen waren kalt. Die Ernte betreffend, so gaben die Getreidearten zwar nicht im Verhältniß ihrer Halmen eine gleich große Masse an Körnern, da schon zur Blüthezeit viel Getreide zu Boden lag, doch erntete man eine schöne Menge schwere und gute Frucht. Mais wurde in diesem Jahr fast gar nicht mehr angepflanzt. Die Gemüsearten, Kohl, Bohnen, weiße und gelbe Rüben geriethen gut, die Futterkräuter in Masse, doch mehr daö Gras als der Klee, der Hafer gab nur eine mittlere Quantität Körner. Der Oelsamen gerieth mittelmäßig, besser der Mohn, weniger die Baumnüsse. Der Anfang deS Herbstmonatö war schwül, man wollte hie und da Schwärme fliegender Ameisen gesehen haben und glaubte in ihnen Vorboten der Cholera zu entdecken. Am 7. trat ein lange ersehnter Regen ein, am 9. ein Gewitter, worauf wieder bis zum 25. trockenes Wetter eintrat, dabei zuweilen sehr schöne Tage, zuweilen aber war es auch sehr kalt. Die letzte Woche des Monats war weniger günstig. Die beiden ersten Tage des Weinmonats waren warm aber regnerisch, dann stellten sich am Morgen Nebel ein. Um den 11. begann die Weinlese. Am 16. entleerte sich Abends 5 Uhr ein Hagelwetter in der Gegend von Winterthur und um die Lägern, wobei es Hagelkörner so groß wie Baumnüsse gab. Im übrigen Theil deS Monats wechselten schöne mit regnerischen Tagen ab. Der Wein, von mittlerer Menge, zeigte nach der Verschiedenheit der Lage und des Gewächses sehr verschiedene Qualität, und es war besonders auffallend, daß gerade an den schlechten Orten 38 daS Produkt ein besseres war und so auch umgekehrt. Im Allgemeinen waren die blauen Trauben in der Zeitigung vollkommener und weiter vorgerückt als die weißen. Gekauft ward viel. Die Preise standen zwischen 7 fl. 10 ß. und 14 fl. — Daö Obst gerieth fast wieder so gut wie 1847, es gab namentlich eine große Menge Aepscl. Viele wurden gedörrt, viele dem Vieh als Futter verabreicht und die weitaus größere Menge zur Zubereitung von Most benutzt, der wie die Aepfel sich als haltbar zeigte; Birnen gab es nur wenige. — An den Erdapfeln sah man nur wenige Flecken, und es schien sich ihre frühere mehlige Beschaffenheit wieder herstellen zu wollen. Auch sie geriethen ziemlich gut und gaben einen gesunven Nahrungsstoff. Im Wintermonat hatte es in den ersten Tagen Nebel, am 7. und 8. war es hell, aber kalt, vom 9. bis 14. wegen dichten Nebels düster, am 15. und 16. regnerisch, am 17. lagerte sich auf den Dächern der erste Schnee und es wurde kalt, die Kälte dauerte bis am 24. an, es gab wieder neuen Schnee und der Schluß des Monats war sehr unfreundlich. Im Christmonat waren 16 Tage ohne Regen, an 15 Tagen fiel Regen oder Schnee; am 18. und 19. war es sehr windig; am 31. lag Berg und Thal tief unter Schnee und Eis begraben. Der Preis deS Brodes betrug um diese Zeit per Pfund 2 ß. 1850. Der Neujahrstag war völlig winterlich, Schlitten befuhren die Straßen. Am 4. Jenner fiel ein neuer Schnee, der aber der einzige in diesem Monat blieb. Regen fiel 6 Mal, häufig hatte es Nebel. Am 26. namentlich war Thauwetter, ebenso am 29. und 30. Die Kälte stieg nie höher als auf 13 Grad. Am 1. Hornnng fiel wieder Schnee, der sich aber sofort in Regen verwandelte, und bis zum 4. war die Lust ganz lauwarm; ein zweiter Schnee siel am 6.; der 9. und 10. waren sehr schöne Tage, am 12. fiel zuerst Regen, dann aber sofort Schnee, hierauf wieder Regen. Die Tage vom 18. bis 20. waren ganz hell und an letzterer die Luft angenehm wie im Frühling; vom 23. bis 27. war eS neblig und dabei am 26. und 27. kalt mit Reif, der 29. ein Heller, freundlicher Tag. Im März waren die 3 ersten Tage eben so schön, so auch die Tage vom 7. bis 10. Am 11., Morgens 9 Uhr, riß sich ohne vorhergegangene Wahrnehmungen pötzlich von der Felsmasse, welche die Kuppe des Uetlibergs bildet, ein Felsstück von 45 ' Höhe, 20 ' Breite und 20 ' Tiefe, also eine Masse von 18000 Kubikfuß, loS und siel gegen die Westseite auf den Weg, der zu der Kuppe führt, nieder; glücklicher Weise ging gerade Niemand dort vorbei. — Die Tage vom 12. bis 15. waren schön, aber kalt; am 18. wehte ein heftiger Nordwind, und daraus fiel am 19., 21., 24. und 28. Schnee, der bis Ende deS Monats den Boden bedeckte. Die Kälte stieg am 19. bis auf 7 Der Brodpreis betrug um diese Zeit IG/z Rp. per Pfund. Am 3. April trat mit dem Föhnwind Regenwetter ein, das in sogenannten Schauern bis am 8. fortdauerte. Der 9. war ein sehr schöner Tag; am 11., Abends, entleerte sich über Zürich und die Umgegend ein Gewitter mit starken Schloßen. Von da an bis am 19. fiel täglich mehr oder weniger Regen, der 20. war ein sehr schöner Tag, der 21. und 22. regnerisch und seuchtkalt. Am 24., Abends, fand bei einem Regenbogen eine sonderbare Beleuchtung statt, vom 24. bis 26. war es schön, vom 27. bis 29. fiel dagegen wieder öfters Regen. 39 Am 1. Mai bedeckte den Boden zuerst ein starker Nebel, aus dem dann aber die Sonne hervorging, in der Nacht fiel Regen, der fich am 2. auf den Bergen in Schnee verwandelte. Am 3. wechselten Schneestürme und Sonnenschein mit einander ab; der 4. war schön, aber am frühen Morgen hatte es Reif. Die Tage vom 6. und 7. waren schön und warm und die Natur fing an, ihre Blüthen zu entfalten, aber schon am 8. änderte sich das Wetter wieder und am 9. (Auffahrt) regnete es den ganzen Tag und war sehr kühl. Die Tage vom 11. bis 13. waren herrliche Frühlingstage, diejenigen vom 16. bis 18. dagegen wieder regnerisch und feuchtkalt. Am Pfingsttag, den 19., hellte sich der Himmel nach einem kalten Nebel aus und das Wetter blieb bis am 23. schön. Der 25. war ein Regentag, der 26. und 27. sehr schön, am 30. und 31. lagerte sich in den Thälern Nebel, welchen aber bald die Sonne durchdrang und so heiß gab, daß Gewitter drohten, die am 2. Juni sich in der Ferne entleerten. Der 3. und 4. waren Regentage; am 7. entleerten sich in der Ferne Gewitterwolken, die sich bei uns in Regen auflösten. Auf dem Zürichsee wüthete ein Sturm, in Folge dessen das Güterschiff von Schmerikon bei Erlenbach versank. Die auf dem Schiffe befindlichen Menschen konnten indeß durch die herbeigeeilte Hülfe gerettet werden. Am 10. hellte sich der Himmel auf und das Wetter blieb bis am 13. schön, die Hitze stieg, aber in der Nacht vom 12. auf den 13. entlud sich ein Schloßengewitter über Ober-Embrach und mehrere Höfe, namentlich Oberwagenburg, und richtete an Reben und Sommergewachsen bedeutenden Schaden an, es wurden sogar Bäume umgeworfen. Die Tage vom 14. bis 22. waren regnerisch, diejenigen vom 17. bis 21. sogar kalt, so daß am 19. hie und da sich Reif zeigte; am 23. trat wieder wärmere Luft ein, am 24. hellte sich das Wetter endlich wieder aus und es trat Hitze ein, die am 26. bis auf 26 o stieg. Am 25. Juni von halb 8 bis halb 10 Uhr Abends sah man in Zürich, Winterthur und an vielen andern Orten eine sonderbare Lichterscheinung. Es zeigte sich nämlich am westlichen und am 26. Morgens vor Aufgang der Sonne am östlichen Horizont ein prachtvolles Zodiakallicht (Thierkreislicht), welches anfänglich von der Sonne aus senkrecht bis in die Mitte des Horizontes als ein gelber, scheinbar 5 Fuß breiter Streifen sich erstreckte, nach und nach aber sich verkürzte und dabei an Intensität des Lichtes so zunahm, daß es zuletzt fcuerroth erschien. Den 28. entleerte sich ein mit Schloßen vermischter Platzregen zuerst Abends zwischen 4 und 5 Uhr und dann in der Nacht noch einmal über die Stadt Zürich und Umgegend, worauf bis am Schlüsse des Monats die Luft kühler wurde. Der Preis des Brodes stieg um diese Zeit auf 11^ Rp. per Pfund. Im Frühling trat wegen des späten GraswuchseS an vielen Orten Futtermangel ein und das Vieh auf den Bergen mußte Hunger leiden. Die Heuernte fiel in den Seebezirken in die regnerische Witterung des Juni; das Heu konnte daher nicht gehörig abgedörrt werden und wurde oft schimmlicht. In den übrigen Bezirken fiel die Heuernte in günstigere Witterung Anfangs Juli, doch auch hier war es nicht gut, was dem Umstand zugeschrieben werden kann, daß es wenig Thau gab. Die vier ersten Tage des Heumonats waren sehr schön und mit großer Hitze begleitet. Sonntag den 7., Nachmittags, zog sich jenseits des Aldis ein Gewitter zusammen, das sich schon dort mit Schloßen entleerte, über die Einschnitte des Schnabels und Aldis, hauptsächlich aber über den Zürichsee und seine beiden Ufer getrieben wurde. Zu Wollishofen schlug der Blitz in eine Scheune, die sofort in Brand gerieth, wobei ein Rind den Tod fand. Zu Thalweil traf das schwere Gewitter den Landesstrich vom Oeggenspühl bis nach Ludretikon; die Schloßen hatten die Größe 40 einer Haselnuß, Bäume wurden umgeworfen, die Reben zerstört und auch den Feldfrüchten großer Schaden zugefügt. Zu Zumikon und Umgegend wurden die Saatfelder zerschlagen, zu Uster fiel der Hagel so dicht, daß namentlich in den dortigen großen Fabrikgebäuden viele Fensterscheiben zerschmettert wurden. Auch von Erlenbach, das besonders stark geschädigt ward, bis Bubikon zog sich ein Gewitterstrich. Die Gemeinde Maur erlitt an Feldfrüchten, Oelsamen, am Weinstock, den Kartoffeln und Gartengewächsen großen Schaden, ebenso mehr oder minder auch die Gemeinden Fehr- altorf, Pfäffikon, Greifensee, Küßnacht. Die nächsten Tage auf dieses Gewitter waren regnerisch und kühl, und erst am 14. trat wieder schönes Wetter ein, daö bis am 17. andauerte. Die Hitze erreichte am 18. 27 Grade. Am 17. schädigte ein Hochgewitter die Gemeinden Ober- und Unter- Mettmenstetten und Heferschweil, hauptsächlich aber den Weiler Buchstock. Um diese Zeit fing die Kartoffelkrankheit sich wieder an zu zeigen. Den 19. entleerten sich hie und da abermals Gewitter. Am 20. hatte es schon am frühen Morgen einen Regenbogen und es traten den Tag über öfters Regenschauer ein, der 22. und 23. waren sehr schöne Tage, der 26. und 27. regnerisch, der 30. und 31. wieder sehr schön, aber schwül und gewitterhaft, und in der Nacht auf diesen Tag brachen Gewitter mit Platzregen los. Am 1. August entleerte sich ein solches mit Hagel verbunden über den Albis, namentlich über den Weiler Rengg, und schädigte dessen Felder. Der 2. August war ein Regentag; am 4. hellte sich die Luft wieder auf und das Wetter blieb bis am 6. schön. Die Hitze stieg an diesem Tag wieder hoch, kühlte sich aber dann durch ein am späten Abend und in der Nacht eingetretenes Gewitter mit Platzregen ab. Ein solches trat auch in der Nacht vom 9. auf den 10. ein, am 12. nach schwüler Hitze Abends 6 Uhr bei schwarzer Dunkelheit ein heftiger Windblast. Vom 14. bis 17. war die Witterung mehr oder weniger regnerisch und kühl, am 19., 22. und 23. schön und schwül, der 24. ein Regentag, der 25. und 26. schön, der Schluß des Monats unbeständig. — Der Ertrag der Getreideernte war befriedigend, der Roggen litt jedoch ziemlich vom Rost, wozu noch kam, daß die Frühlingsfröste Schaden brachten, so daß es zwar viele Garben und eine Menge Stroh, jedoch nur eine mittlere Menge Körner gab. Der Mais gab einen mittleren Ertrag und seine Anpflanzung nahm sehr ab. Der Hafer lieferte nur eine mittlere Ernte und kam überdieß in den Berggegenden spät zur Reise. Die zweite Heuernte fiel gut aus und konnte auch gut eingesammelt werden. Der Klee gericth im Allgemeinen gut. — Der Preis des Brodes stand Ende August auf 131/? Rp. per Pfund, der Hafer kostete per Tester 17 ß., zu Winterthur 15 ß. und ein dreipfündiges Brod 7^ ß. Die 3 ersten Tage des Herbstmonats waren schön und warm, schwankend die Witterung an den folgenden, am 8. aber trat kaltes Regenwetter ein, den 9. waren die Vorberge der Alpen bis weit hinab mit Schnee bedeckt, an diesem und dem folgenden Tag gab es Morgens Reif, womit sich die Luft wieder aufhellte und bis am 20. hell blieb, wobei am Morgen meist Nebel vorhanden waren. Vom 23. bis zum Schlüsse des Monats fiel beinahe täglich mehr oder weniger Regen. — Die verschiedenen Gemüsearten gaben hie und da einen geringen Ertrag. Die Hülsenfrüchte geriethen mittelmäßig. Die Kartoffeln, welche theils von der nassen, kalten Witterung des Frühlings und der trockenen des Herbstes, theils von der Krankheit litten, gaben in den meisten Gegenden eine an Quantum und Qualität sehr geringe Ernte. Sie erreichten ihre Reise nicht und blieben daher klein, feucht und wenig mehlig. Der erste Tag im Weinmonat war schön, dagegen fiel vom 2. bis 8. täglich mehr oder weniger 41 Regen, heftiger siel derselbe am 10. und 12. Am 13. heiterte es auf, wurde aber kalt wie im Winter, und so blieb es bis am 17. Der 20. und 21. waren Regentage. Um diese Zeit begann die Weinlese, welche sehr schwierig wurde, da es am 22. schneite und förmliches Winterwetter eintrat, das bis am 26. fortdauerte. Von da an bis am Schlüsse des Monats fiel wieder Regen, die Lust blieb kühl und höchst unangenehm. — Das Obst gcrieth im Ganzen nicht gut, wovon nur einzelne Gegenden eine Ausnahme machten, z. B. die um Berg am Jrchel. Auf Höhen gedieh dasselbe noch besser als in Thälern. Das Obst war indeß größer, saftreichcr und haltbarer als in andern Jahren. Der Rcps mießricth fast ganz, der Mohn gab dagegen reichlichen Samen. Ueber die Qualität des.Weines lauteten die Berichte sehr verschieden. Im Weinland gab es einen ordentlichen trinkbaren Wein, in den meisten andern Gegenden wurde er dagegen sauer und fast ungenießbar. Am Zürichsee war das gewonnene Quantum groß, in den übrigen Bezirken dagegen gering. Der Preis des Weines war 7—10 fl. Die zuerst trockene Witterung des Herbstes und dann der Schnee im Oktober wirkten sehr nachtheilig auf die Futtcrproduktion, und die Wiesen lieferten nach der zweiten Heuernte einen außerordentlich geringen Ertrag. Die ersten Tage des Wintermonats waren regnerisch, aber warm, und es trat ein eigentlicher Nachsommer ein, indem am 3. das Thermometer noch 12 Grad Wärme zeigte. Dieser Nachsommer dauerte bis am 16. fort, dann fiel Schnee, es traten Stürme, Regen und Nebel ein. Vom 20. bis 25. war die Witterung abwechselnd, vom 25. bis am Schlüsse des Monats bei warmem Föhnwind sehr regnerisch. Der Anfang des Christmonats war wie der Schluß des November. Vom 7. bis 14. lagen meist den ganzen Tag dichte Nebel auf der Erde, am 14. war es kalt und der Boden fest gefroren, am 15. traten Föhnstürme mit heftigen Regengüssen ein, bei deren einem in der Nacht vom 16. auf den 17. das kleine Dampsboot „der Delphin" zwischen 12 und 1 Uhr auf dem Wallensee mit 11 Angestellten und Passagieren unterging und zu Boden sank. Die heftigen Windstürme und Regenschauer dauerten bis am 18. fort, dann gab es Riesel und Schnee. Am 22. kam der Nordwind und brachte helle Luft, aber auch Kälte, am 29. der Westwind Regen und damit schloß sich das Jahr und die erste Hälfte des Jahrhunderts. Um diese Zeit war der Mittelpreis des Kornes per Malter 10 fl. 38 ß., des Roggens 8 fl. 6 ß., des Hafers 16 ß. per Viertel. Das Pfund Brod galt zu Zürich 12 Rp., zu Winterthur 11>/4 Rp., die Kartoffeln kosteten 9 bis 12 ß. Bevölkerung, Gesundheitszustand. 4 Ueber die Bevölkerungsverhältnisse des Kantons waren bis zum 17. Jahrhundert nur unsichere Fundamente vorhanden, später aber wurden von Zeit zu Zeit Zählungen veranstaltet, von -denen diejenigen von 1634 und 1670 vortrefflich waren, andere, namentlich die von den Geistlichen auf Fundament ihrer Psarrbücher veranstalteten keinen Anspruch auf Genauigkeit machen. Gemäß diesen Zählungen betrug die Bevölkerung des Kantons 6 -12 im Jahr 163-1 83,373 Seelen 1671 120,800 „ 1771 151,746 „ 1792 176,380 1812 189,457 „ 1824 213,000 1833 226,855 „ Erst im Jahr 1836 wurde auf Veranstaltung der Regierung behufs der von der Bundesverfassung vorgeschriebenen Revision der eidgenössischen Mannschaftsskala durch die GemeindSkeamtungen gleichzeitig (im Mai) eine Zahlung veranstaltet, die auf umständlicheren Angaben beruht und auf größere Genauigkeit als die früheren Anspruch macht. Die Resultate dieser Zahlung wurden von Herrn Staatsarchivar Gerold Meyer von Knonau mit Beihülfe des Verfassers in einer im Jahr 1837 erschienenen Broschüre im Drucke herausgegeben. Vorerst wurden in einer Reihe von Tabellen von Bezirk zu Bezirk und von Gemeinde zu Gemeinde die männlichen und weiblichen Personen, eingetheilt in drei Altersklassen und in ihrer Gesammtheit nach den Rubriken KantonSbürger, Schweizcrbürger aus andern Kantonen, KantonS- fremde aufgeführt, die Bcvölkerungsangaben auch auf die Zivilgcmeinden ausgedehnt, sodann die Beschäftigungsarten der Einwohner von Gemeinde zu Gemeinde, so gut es die Angaben in den Tabellen erlaubten, aufgezählt. Gemäß den angeführten Tabellen ergab sich damals bezüglich auf die Zahl der Bevölkerung folgendes Resultat: Kantonsbürger. Schweizer aus andern Kantonen. Ausländer. Zusammenzug. Bezirk. Mannspersonen. § Mannspersonen. Mannspersonen. L 8 ^ HA 7Z O-Z- s ZA -Z- s L- - 04 ^ HA ^ . I L ZA V Z s S 04 ^ . > L s § A -> -- -SZ O - Z H D Zürich . . . 6278 5514 4945 16737 18012 549 1091 241 1881 1717 472 1964 216 2652 776 34749 3598 3428 41775 Affoltern. . 2581 1578 1706 5865 6105 19 46 18 83 83 8 19 3 30 14 11970 166 44 12180 Horgen. . . 3704 2847 2849 9400 10009 136 318 98 552 414 100 372 30 502 79 19409 966 581 20956 Meilen. . . 3230 2597 2637 8464 8967 82 178 47 307 189 31 278 20 329 49 17431 496 378 18305 Hinweil . . 5123 3434 3665 12222 12635 71 139 31 241 151 25 143 12 180 34 24857 392 214 25463 Pfäffikon. . 4010 2835 2886 9731 10340 34 74 20 128 58 17 98 8 123 28 20071 186 151 2S408 Itst-r .... 3422 2167 2288 7877 8156 32 45 14 91 55 20 123 11 154 17 16033 158 171 16360 Winterthur. 5490 3614 3631 12735 13223 233 300 90 623 608 118 615 46 779 104 25958 1231 883 28072 Andelfingen 3147 2171 2155 7473 7646 69 107 26 202 178 3t 109 18 158 59 15119 380 217 15716 Biilach. . . 3787 2519 2336 8642 8955 55 74 15 144 107 20 154 12 186 27 17597 251 213 18061 Regensberg. 3140 1945 1867 6952 7073 35 51 14 100 69 14 50 1> 75 11 14025 169 86 14280 43912 31221 30965 106098 111121 1315 2423 614 4352 3639 856 3925 387 5168 1198 217219 7991 6366 231576 Auf die Quadratmeile kamen damals 7312 Menschen. Mit Bezug auf die Beschäftigungsarten ergibt sich aus dem Schriftchen, daß der Landbau in sämmtlichen Gemeinden des Kantons die Hauptbeschäftigung bildete, jede eine größere oder geringere Zahl von Handwerkern hatte. Daneben war die Baumwoll- und Seidenweberei eine Hauptbeschäftigung in vielen Landesgegenden und hierauf folgte die Fabrikarbeit. Als ausschließlich Landbau treibend mit den nöthigen Handwerken und mit wenigen Fabrikarbeitern komparirten damals nur die Bezirke Regensberg und Andelfingen. Beinahe ebenso ist das Verhältniß der Bezirke Affoltern, Uster und Bülach, doch kommt im crstern noch Seidenweberei, in den letzter» auch Baumwollweberei und Fabrikarbeit hinzu. In den Bezirken Hinweil und Pfäffikon kamen Landbau, Handwerke, Baumwollweberei, Fabrikarbeit und Krämerei als vorherrschende Beschäftigungsarten vor. Im Bezirk Winterthur ist Landbau vorherrschend, es erscheinen zahlreiche Handwerker, Fabrikarbeit etwa in 12 Gemeinden, Weberei in einigen, Handel und Gewerbe zu Winterthur. In den Seebezirken Horgcn und Meilen ist neben Landbau, Handwerken und Handel die Seidenweberei ungemein stark verbreitet, in 5 Gemeinden gibt es Fabrikarbeiter; industrielle Gewerbe namentlich zu Horgen, Wädenschweil, Richtcrschweil, Kilchberg, Uetikon. Im Landbezirk Zürich finden wir neben dem Landbau Handwerke, Seidenweberei, mannigfaltige industrielle Gewerbe, Fabrikarbeit, in der Stadt natürlich eine Menge sehr verschiedener Beschäftigungsarten. In dem Dezennium von 1840 bis 1850 ist bezüglich auf oen Gesundheitszustand der Einwohner des Kantons Folgendes zu bemerken: Eigentliche epidemische Krankheiten sind in unserm Lande seit längerer Zeit bloß der Typhus (das Nervenfieber) und die Pocken, deren Verbreitung aber jeweilen durch kräftige Maßregeln des Gesundheitsrathes entgegengearbeitet wird, und die daher gewöhnlich nur da gefährlicher auftreten, wo diese letzter» nicht gehörig befolgt werden. So zeigten sich die Pocken im Jahr 1841 in mehreren Gemeinden, wurden aber meist in ihrem ersten Keime unterdrückt, ebenso 1842, als sie in den Bezirken Zürich, RegenSberg und Affoltern hervortraten. Epidemische Krankheiten waren in diesem Jahr selten, und wenn sie etwa vorkamen, so nahmen sie einen gutartigen Charakter an, wie Keuchhusten, Diarrhöe, gallige Fieber. Ebenso verlief auch das Jahr 1843, und etwas größere Sterblichkeit zeigte sich bloß in der Gemeinde Wädenschweil und mehr Kranke als gewöhnlich im Bezirk Pfäffikon. Die wirklich vorgekommenen Epidemieen betrafen dem größten Theile nach die Kinderwelt. Im Jahr 1844 zeigten sich in den Bezirken Affoltern, Meilen, Hinweil, Uster, Pfäffikon, Winterthur, Bülach und RegenSberg mehr Kranke als früher, und manche Aerzte behaupteten, seit 1837 habe es nicht mehr so viele gegeben. Am meisten herrschten Schleimfieber, Katarrhe und Rühren. Doch waren diese Krankheiten gutartig und die Sterblichkeit nicht größer als gewöhnlich, mit Ausnahme der Umgegend von Stadel, wo die Ruhr einen bösartigen Charakter hatte. Die drei ersten Quartale des Jahres waren wegen der veränderlichen Witterung der Gesundheit weniger günstig als das vierte. Im Jahr 1845 war der Gesundheitszustand sehr günstig. Es gab nur sehr wenige Epidemieen, und wenn sie auch, wie Typhus, Keuchhusten und Katarrhe, hie und da sich verbreiteten, so waren sie gutartig. Ebenso verhielt eS sich 1846, doch machte der Bezirk Affoltern eine Ausnahme, wo Typhus 44 und Schleimfieber sich epidemisch verbreiteten. 1847 war oer Gesundheitszustand mit Ausnahme von galligen Fiebern, Schleimfiebern und Nervenfiebern, Influenza und Keuchhusten, die hauptsächlich im ersten Quartal vorkamen, günstig. Die Pocken verbreiteten sich nie in bedeutendem Umfange. Die Verbreitung der Krätze war allgemeiner als in den vorhergehenden Jahren. 1848 wird der Gesundheitszustand noch günstiger geschildert, obschon sich da und dort die Masern, die Ruhr und der Typhus zeigten. 1849 traten die erwähnten Krankheiten nebst dem Keuchhusten und den Pocken in stärkerem Grade auf, ohne daß aber eine größere Sterblichkeit erfolgte. 1850 war der Gesundheitszustand günstiger und die Zahl der Kranken geringer. Wir lassen nun eine tabellarische Uebersicht über die Zahl der Gebornen und Verstorbenen in dem erwähnten Zeitabschnitt folgen: Geborne und getaufte Kinder. Gestorbene. 1841 7194 6065 1842 7048 6016 1843 7039 6173 1844 6509 6399 1845 6642 5827 1846 6726 5928 1847 6116 5930 1848 6548 5989 1849 7071 6181 1850 7037 6295 Zu der neuesten Volkszählung übergehend, so ist zu bemerken, daß laut dem Verfassungsgesetz vom 19. Christmonat 1837 die im Jahr 1836 vorgenommene Volkszählung alle 12 Jahre hätte einer Revision unterworfen und nach dieser die Stellvertretung durch ein Gesetz ermittelt werden, daß somit im Jahr 1848 eine neue Volkszählung hätte stattfinden sollen. Da aber in diesem » Jahr die neue Bundesverfassung ins Leben trat und vorauszusehen war, daß in Folge dessen eine eidgenössische Volkszählung stattfinden werde, so beschloß der Große Rath, daß zwar als Grundlage zur Ausmittlung der Stellvertretung für den Kanton die Volkszählung vom Jahr 1836 gelten, daß aber nach jeder eidgenössischen Volkszählung auf Grundlage derselben die Stellvertretung durch ein Gesetz auSgemittelt werden soll. Im Christmonat 1849 verordneten die beiden Räthe zu Bern, es soll im März 1850 eine allgemeine schweizerische Volkszählung angeordnet werden, dieselbe durch die ganze Schweiz am gleichen Tage beginnen, längstens innert sechs Tagen vollendet und in die Zählungsregister eingetragen werden: der Geschlechts- und Vorname, das Geschlecht, das Alter, der Familienstand, der Beruf, das Gewerbe, die Heimat und das Religionsbekcnntniß eines jeden Einwohners, und ob derselbe Grundeigenthümer sei. In Vollziehung dieses Bundesgesetzes beschloß sodann der Regierungsrath am 21. Februar 1850, die Volkszählung soll am 18. März beginnen und spätestens am 23. März beendigt werden, die Zählung nach politischen Gemeinden geschehen, durch die Gemeindräthe stattfinden, die Zivilgemeindcn als ein Ganzes behandelt werden, in den Tabellenformularen auch die Namen einzelner Theile derselben, der Dörfer, Weiler und Höfe aufgenommen werden. 45 Dieser Verordnung gemäß ging die Zählung vom 18. bis 23. März im ganzen Kanton vor sich, die Tabellen wurden von den Gemeindräthen den Statthalterämtern und von diesen dem Regierungsrath übermittelt, der drei seiner Kanzleien mit der Revision derselben beauftragte und sodann das eine Ercmplar an den Bundcsrath übersandte, das andere im Staatsarchiv niederlegte. Dieses letztere benutzten Herr Staatsarchivar Meyer von Knonau und der Verfasser dieses Werkes zu einer wissenschaftlichen Arbeit über die Volkszählung des Kantons, die gleich wie im Jahr 1836 einerseits eine tabellarische Uebersicht der Bevölkerung von Gemeinde zu Gemeinde nach Altersstufen, Familien, Familienstand, bürgerlichem Charakter, Konfession und die Zahl der Grundbesitzer enthält, anderseits detaillirte Angaben über die Bevölkerung der Zivilgemeinden, einzelnen Dörfer, Weiler und Höfe und eine möglichst genaue Aufzählung der Beschäftigungsarten der Einwohner, so weit solches bei der großen Verschiedenheit der Tabellen und der Lückenhaftigkeit vieler derselben durchzuführen möglich war. Aus diesem Werke entheben wir nun allervorderst die Zusammenstellung der Hauptrcsulate der Bevölkerung: Männliches Geschlecht i» folgenden Abstufungen. Gesammt- zasil Familienstand. Bürgerliche Verhältnisse. Konfession. 6 Bevölkerung. Bezirk. <5? §2 7 7 7 A Männliche. Weibliche. Z L s D L Ä S- S S r» D Zürich 7677 10442 4999 402 51 23571 25231 48802 9686 29401 16230 3171 17076 23446 4969 3298 45219 3527 56 4158 Affoltcrn 2526 2377 1357 121 15 6396 6529 12925 2572 7524 4529 872 9967 2545 319 94 12795 130 — 2279 Helgen 4338 4964 2507 222 28 12059 12318 24377 474.1 14428 8390 1559 13878 8479 1502 518 23627 747 3 2640 Meilen 3213 3847 2072 240 33 9405 9994 19399 3880 11305 6734 1360 11569 6805 786 237 19033 361 5 2699 Hinweil 4388 4744 2908 359 60 12459 12750 25209 4977 14085 9452 1672 18249 6300 509 151 24965 244 — 3982 Uster 3037 3330 1817 155 21 8360 8645 17005 3922 9704 6279 1022 11866 4748 261 130 16924 79 2 2715 Pfäffikon 3135 3468 2715 257 47 9622 10235 19857 3989 10880 7659 1318 15823 3725 205 101 19791 66 — 3247 Winterthur 5448 5486 3662 358 46 15000 15498 30498 6117 17920 10789 1789 20491 8040 1404 562 30066 424 8 4827 Andelfingen 2890 3061 2284 219 28 8482 8536 17018 3544 10127 5825 1068 14495 1637 641 244 16152 860 6 3130 Bülach 4008 3947 1975 214 17 10159 10348 20507 4260 12291 7109 1107 16736 3220 381 168 20343 164 _ 3570 Regens berg 2730 3014 1827 167 20 7758 7552 15310 2873 8975 5487 848 12744 2289 207 70 15222 88 — 2917 43388 48680 28223 2714 366 123271 127636 250907 49965 146640 88483 15784 162894 71234 11184 5573 244137 6690 80 36155 Wenn die Gesammtzahl der Einwohner des Kantons (250,907) von der ebenfalls durch den Druck veröffentlichten Zusammenstellung, die aus Auftrag der Direktion des Innern angefertigt wurde, und die 250,698 beträgt, um 209 Seelen abweicht, so rührt dieses daher, daß bei der letzteren Zählung eine Zivilgemcinde (Hinter-Teufen) mit 209 Seelen unberücksichtigt geblieben ist. Eine vergleichende Uebersicht der Bevölkerung der einzelnen Bezirke in den Jahren 1836 und 1850 zeigt folgendes Resultat: 46 1 . Bezirk Zürich 1836. 41,775 1850. 48,802 2. Affoltern 12,180 12,925 3. l, Horgen 20,956 24,377 4. Meilen 18,305 19,399 5. Hinweil 25,463 25,209 6. l, Uster 16,360 17,005 7. k/ Pfäffikon 20,408 19,857 8. Winterthur 28,072 30,498 9. Andelfingen 15,716 17,018 10. l, Bülach 18,061 20,507 11. k, Regensberg 14,280 15,310 231,576 250,907 Dieser vergleichenden Uebersicht zufolge hätte sich die Bevölkerung in den letztverflossenen 14 Jahren nur in zwei Bezirken, Hinweil und Pfäffikon, vermindert, in allen andern dagegen vermehrt, wobei indeß nicht außer Acht gelassen werden darf die gegenüber der Zahlung im Jahr 1836 weit größere Zahl von politischen Flüchtlingen und auch der Durchreisenden, nach deren Abzug sich die Bevölkerung auf folgendes reduzirt: Bezirk Zürich 48,358 „ Affoltern 12,917 - „ Horgen 24,334 „ Meilen 19,389 „ Hinweil 25,192 „ Uster 17,003 „ Pfäffikon 19,849 „ Winterthur 30,478 „ Andelfingen 17,017 „ Bülach 20,497 „ Regensberg 15,309 250,343 Immerhin auch bloß von diesem Standpunkt aus hat sich die Bevölkerung seit 1836 vermehrt im Bezirk Zürich UM 6583 Seelen oder 15 Prozent. »k kl Affoltern „ 737 k, kl 6 Horgen 3378 kk 11'/- f/ Meilen k, 1084 kk 6 kl Uster »k 643 4 l, Winterthur 2406 8'/- Andelfingen k, 1301 k, 8'/- Bülach 2436 ff 13 fs Rcgensberg 1029 7 47 vermindert dagegen im Bezirk Hinweil um 27t Seelen oder 1>/z Prozent. » „ Psäsfikon „ 559 ,/ „ 2^/z „ Die Bevölkerungsangaben betreffend die einzelnen Gemeinden finden sich bei denselben angeführt. Zu den Beschäftigungsarten übergehend, so zeigt sich dicßfalls folgendes Bild: 1. Bezirk Zürich. Stadt Zürich: 696 Handeltreibende, 2297 Handwerker, 298 Gewerbtreibende, 819 mit Fabrik- und Handarbeit Beschäftigte und Bedienstete, eine Anzahl Beamtete u. A. Landgemeinden: Landbau vorherrschend zu Aesch, Birmenstorf, Dietikon, Geroldschweil, Höngg, Nieder- und Ober-Urdorf, Ober- und Unter-Engstringen, Oetweil, Schlieren, Seebach, Uitikon, Weiningen, Wollishofen, Wytikon, Zollikon; in den übrigen Gemeinden, namentlich in denjenigen zunächst um Zürich: Albisrieden, Altstetten, Außcrsihl, Enge, Fluntern, Hirslanden, Hottingen, Obcrstraß, Riesbach, Schwamendingen, Unterstraß und Wiedikon ist die Zahl der Handwerker, Fabrikarbeiter, Handelsleute, Taglöhner, Gewerbtreibenden u. A. größer als die Zahl der Landwirthe. 2. Bezirk Affiliern. Wie früher Landbau in den meisten Gemeinden weitaus vorherrschend, mit Ausnahme jedoch der Gemeinden Affoltern, Hausen, Hedingen, Ottenbach, wo sich mehr Menschen mit Seidenweberei und Mindere!, Spinnerei, Fabrikarbeit beschäftigen als mit Landbau. Handwerker zählt der Bezirk zirka 774. S. Bezirk Horden. Die Landwirthschaft ist bloß in den Gemeinden Hirzel, Hütten, Schönenberg vorherrschend, d. h. beschäftigt die meisten Hände, in den übrigen Gemeinden übersteigt die Zahl der mit Seidenarbeit Beschäftigten, der Hanvwerker, Handelsleute, Fabrikarbeiter rc. diejenige der Landwirthe, und zwar hat es zu Adlischweil, Horgen, Langnau und Richterschweil sehr viele Fabrikarbeiter, zu Horgen beschäftigen sich über 700 Personen mit dem Seidengewerbe, zu Kilchberg 161, zu Oberrieden 210, zu Richterschweil gegen 400, zu Rüschlikon 151, zu Schönenberg 155, zu Thalweil zirka 350, zu Wädenschweil zirka 430 u. s. f. Handelsleute gibt es im ganzen Bezirk 250, Handwerker über 1800, daneben zu Horgen und Wädenschweil viele Gewerbtreibende gleich wie in den Städten. 4. Bezirk Meilen. Landwirthschast wird zwar in allen Gemeinden lebhaft betrieben, doch übersteigt in den Gemeinden Erlenbach, Küßnacht, Oetweil, Uetikon und Zumikon die Zahl der mit dem Seidengewerbe, Handwerken und Fabrikarbeit Beschäftigten diejenige der Landbauer; wie im Bezirk Horgen findet man in vielen Haushaltungen zwei- und mehrfache Beschäftigungsarten, indem die Seidenarbeit hauptsächlich von dem weiblichen Theil der Bevölkerung betrieben wird. Die gewerbsamsten Gemeinden des Bezirks sind Küßnacht, Männedorf, Stäfa und Uetikon. 5 Bezirk Hinweil. Die Landwirthschaft ist nur in den Gemeinden Bubikon, Rüti, Seegräben die Beschäftigungsart des überwiegenden Theils der Bevölkerung; in allen andern Gemeinden übersteigt die Zahl der Weberei und Fabrikarbeit Betreibenden und der Handwerker diejenige der Landwirthe, am meisten in den Gemeinden Bäretschweil, Fischenthal, Hinweil, Wald und Wetzikon, doch ist auch hier zu bemerken, daß die Weberei größtenteils von weiblichen Personen betrieben wird und zwar weitaus von den meisten die Baumwollweberei, indeß fängt seit einigen Jahren auch die Seidenweberei an, sich in dem Bezirke stärker zu verbreiten. Man zählt in diesem Bezirk zirka 4600 Personen, die sich mit der Weberei beschäftigen, zirka 1000 Fabrikarbeiter, zirka 1400 Handwerker, zirka 150 Handelsleute. tt Bezirk Ustcr. Die Landwirthschaft wird überall stark betrieben, doch nur in den Gemeinden Schwerzenbach und Wangen übersteigt die Zahl der Landwirthe diejenige der übrigen Beschäftigungsarten. Weberei, und zwar vorzüglich in Seide, wird in sämmtlichen Gemeinden von zirka 3300 Personen betrieben, Fabrikarbeiter gibt es 7—800, vorzugsweise zu Uster, zirka 50 Handelsleute und wie anderswo auch überall Handwerker. 7. Bezirk Pfäffikon. Ueberwiegend ist die landwirthschaftliche Bevölkerung in den Gemeinden Fehraltorf, Jllnau, Kyburg, Lindau, Weißlingen und Wildberg; in den Gemeinden Bauma, Hittnau, Pfäffikon, Rußikon, Sternen- berg und Wyla dagegen übersteigt die Zahl der mit Weberei, Fabrikarbcit und mit Handwerken Beschäftigten diejenige der Landbauer, doch ist auch hier das nämliche zu bemerken wie bei Hinweil, und auch hier arbeitet der größte Theil der Weber in Baumwolle. Die Zahl der Weberei Treibenden beträgt zirka 3300, der Fabrikarbeiter (in den Gemeinden Bauma, Jllnau, Pfäffikon, Weißlingen, Wildberg) zirka 3—400, der Handelsleute und Krämer zirka 160, der Handwerker zirca 1000. 8. Bezirk Winterthur. In den folgenden Gemeinden wird der Landbau nebst den benöthigten Handwerken beinahe ausschließlich betrieben: Altikon, Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Dynhard, Elgg (doch hier so, daß die Zahl der Hanvwerker diejenige der Landwirthe übersteigt), Hagenbuch, Hettlingen, Hofstetten, Obcrwinterthur, Rickenbach, Schottikon, Seuzach, Wiesendangen. Handwerker hat es im ganzen Bezirk gegen 2000. Neben diesen hat es dann Fabrikarbeiter zu Bertschikon, Ellikon, Elsau, Neftcnbach, Pfungen, Seen, Töß, Turbcnthal, Wülflingen und Zcll, im Ganzen zirka 600; Weber zu Hagenbuch, Hofstetten, Obcrwinterthur, Schlatt, Seen, Turbcnthal, Zell, zirka 200, Taglöhner in größerer Zahl zu Obcrwinterthur, Seen, Töß, Veltheim, Wülflingen. Die industriellsten Gemeinden sind Neftcnbach, Töß, Turbcnthal und Wülflingen. In der Stadt Winterthur gibt es zirka 700 Handwerker, zirka 150, die gcwersmäßig gewisse Berufsarbeiten betreiben, zirka 224 Handeltreibende, 227, die sich mit Hand- und Fabrikarbeit beschäftigen, 62 Rentiers u. s. s. S. Bezirk Andelfingen. Die Landwirthschaft ist in sämmtlichen Gemeinden vorherrschende Beschäftigungsart, mit Ausnahme von Feuerthalen, wo die Zahl der Handwerker, Handeltreibenden w. diejenige der Land- bauer übertrifft. Industrielle Gewerbe gibt es bloß in den Gemeinden Berg und Flurlingen, doch nur wenige. HO. Bezirk Bülnch. Hier macht in allen Gemeinden der Landbau das Hauptgeschäft aus; neben den Landwirthschaft Treibenden hat es überall in größerer oder geringerer Zahl Handwerker; Fabrikarbeiter in den Gemeinden Bachenbülach, Unter-Embrach, Freienstein, Höri, Hochfclden, Lufingen, Opfikon, Rieden, Rorbas, im Ganzen zirka 300; Seidenweberei und Seidcnwinderei wird in 49 den Gemeinden Ober-Embrach, Kloten, Nürnstorf, Opfikon, Rieden, Wallisellcn von 225 Personen betrieben. II Bezirk Negensberg. Landbau ist in allen Gemeinden durchaus vorherrschend und neben diesem finden sich dann überall die nöthigen Handwerker, im Ganzen zirka 876, von denen die meisten aber gleichzeitig Landwirthe sind. Einzig zu Affoltern hat es Fabrikarbeiter (zirka 80). Politische Begebenheiten. Erste Periode von 1840 bis zum Mai 1842. An der Spitze der aus der Volksbewegung des Jahres 1839 hervorgegangenen Regierungsbehörden stand als Präsident des Großen Rathes Herr Regierungsrath Melchior Sulzer und als Präsident des Regierungsrathes und des vorörtlichen Staatsrathes Herr Bürgermeister Hs. Konrad v. Muralt. Zürich war auch in diesem Jahr gleich wie 1839 Vorort der Eidgenossenschaft. Am 19. Jenner 1840 fand im Saale des Kasino auf vorangegangene Einladung eine Versammlung von 2—300 meistens Bürgern, auch andern Einwohnern der Stadt Zürich statt, die einstimmig beschloß, dem Herrn Oberst und Stadtpräsidenten Ziegler in Anerkennung seines klugen und festen Benehmens am 6. September 1839 einen werthvollen Degen mit goldenem Griff und mit einer passenden Inschrift versehen zu überreichen. Eine Abordnung von 6 Mitgliedern überbrachte ihm denselben. Die veranstaltete Erhebung einer freiwilligen Steuer zu Deckung dieser Kosten ertrug zirka 620 fl., und der Ueberrest wurde, gemäß den gefaßten Beschlüssen, zu Gunsten der am 6. September Gefallenen verwendet. Die Angelegenheiten des Kantons Wallis, wo das Ober- und Unter-WalliS eine feindselige Stellung gegen einander einnahmen, beschäftigte das ganze Frühjahr hindurch den Staatsrath, und es waren mehrmals die dahin abgesendeten eidgenössischen Repräsentanten in den Sitzungen desselben zugegen. Die beiden Landestheile gericthen im April in Kampf mit einander, und der Vorort glaubte, eine außerordentliche Tagsatzung einberufen zu müssen, worin aber die Mehrheit der Stände eine andere Ansicht hatte. In der außerordentlichen Sitzung des Großen Rathes am 26. Mai wurde der Gesetzesentwurf betreffend die Reduktion der Zahl der Mitglieder des Regierungsrathes auf 13 und des Ober- gerichtes auf 9 Mitglieder in zweiter Berathung (die erste hatte noch im Jahr 1839 stattgefunden) beinahe einstimmig angenommen. Mit Schreiben vom 19. Juni reichte Herr Bürgermeister I. I. Heß dem Großen Rache das Entlassungsbegehren von den sämmtlichen Stellen, die er bekleidet hatte, ein, welches sich daraus stützte, daß sowohl persönliche Neigung als seine übrigen Verhältnisse es ihm unmöglich machen, dieselben länger zu bekleiden. Der Große Rath beschloß am 22. Juni, ihm in seinem Verlangen zu entsprechen, mit dem Ausdruck des verdienten Dankes und Bedauerns und auf die ehrenvollste Weise, die gefunden werden könne. Am 23. wurde hierauf im ersten Skrutinium mit 86 von 173 Stimmen Herr Rcgieruugsrath Melchior Sulzer zum Bürgermeister gewählt, welcher aber kurz und bestimmt erklärte, daß er diese Stelle niemals annehmen werde, und solches wiederholte, als 50 man ihm mit Amtszwang drohte. Hierauf wurde im zweiten Skrutinium mit 117 Stimmen zum Bürgermeister gewählt Herr Regierungsrath Emanuel Mousson von Zürich. In der nämlichen Sitzung des Großen Rathes wurde die Instruktion für die bevorstehende Tagsatzung berathen und nach dem Antrag des Regierungsrathes festgestellt. Der wichtigste Punkt derselben betraf die Bundesrevision, mit Bezug auf welche der Gesandtschaft aufgetragen wurde, gegen einen Verfassungsrath zu stimmen. — Zum zweiten Gesandten wurde gewählt: Herr Regierungsrath 1>r. Bluntschli, zum dritten, nachdem drei Mitglieder die Wahl ausgeschlagen hatten, Herr Stadtschreiber Steiner von Winterthur. — Die beiden Verfassungsgesetzc betreffend Vermehrung der Wahlkreise um einen und Veränderung betreffend Trennung der Gewalten wurden in zweiter Berathung (die erste hatte im Jahr 1839 stattgefunden) angenommen. Montags den 6. Juli fand unter den gewohnten Feierlichkeiten die Eröffnung der Tagsatzung in der Großmünsterkirche statt, welcher beinahe alle fremden Gesandtschaften beiwohnten. Als der Bundespräsident, Herr Amtsbürgermcister v. Muralt, seine Rede begann, erhoben sich die fremden Gesandten, was bisher noch nie geschehen und als ein Zeichen besonderer Achtung zu betrachten ist, von ihren Sitzen und mußten gebeten werden, sich niederzusetzen. Die Rede verbreitete sich über die schweizerischen Zustände, und es sprach der Redner namentlich den Wunsch aus, daß ihm noch vergönnt sein möchte, eine Epoche allgemeiner Versöhnung und Opferung der Leidenschaften auf dem Altar des Vaterlandes zu erleben. Dann folgte der Bundesschwur und hierauf zogen die Gesandtschaften in den Großrathssaal im Rathhaus, wo die Sitzungen begannen. Die Tagsatzung hielt im Ganzen 27 Sitzungen, die letzte am 25. August. Die wichtigsten Beschlüsse derselben betrafen Militärangelegenheiien, die Revision des BundcsvertrageS, die aber zu keinem Ziele führte, Zollsachen, die Angelegenheiten des Kantons WalliS. Darüber ist man einig, daß diese Tagsatzung unter einer langen Reihe vorhergehender und nachherigcr die friedlichste gewesen. Den 25. Juli erließ der Regierungsrath folgende Kundmachung an die Bürger des Kantons: Der Regicrungsrath des Standes Zürich an die Bürger desselben. Mitbürger! Wir sind durch den Großen Rath beauftragt, Euch drei Verfassungsgesetze gemäß K 93 der Staatsvcr- sassung zur Genehmigung oder Verwerfung vorzulegen. Es steht Euch das verfassungsmäßige Recht zu, nach Eucrcr eigenen freien Ueberzeugung Euerc Stimme abzugeben: und damit dieses Recht unvcrkümmcrt von Euch ausgeübt und Niemand genöthigt werde, weil er das eine Gesetz für gut und heilsam halt, auch ein anderes, das er nicht für gut hält, zugleich zu genehmigen, so soll über jedes Gesetz eine besondere Abstimmung stattfinden. Ohne Euer Urtheil zum Voraus irgend bestimmen zu wollen, Halten wir uns doch für verpflichtet, Euch in Kurzem einige Gründe mitzutheilen, welche die Stellvertreter des zürcherischcn Volkes bewogen haben, Euch diese Gesetze vorzulegen. Ihr werdet diese Gründe und die Gesetze sclbstständig und unbefangen prüfen, wie es den Bürgern eines Freistaates geziemt. Das erste Verfassungsgesctz, welches Euch vorgelegt wird, betrifft die Zahl der Mitglieder des Regie- rungsrathcs und des Obcrgcrichtes. Es wird Euch vorgeschlagen, den Regicrungsrath, der bisanhin aus 19 Mitgliedern bestanden hatte, auf 13, das Obcrgericht, welches bisanhin aus l l Mitgliedern bestanden hatte, auf 9 Mitglieder zu ermäßigen. Schon seit einer Reihe von Jahren ist der Wunsch einer solchen Reduktion vielfältig ausgesprochen worden. Ihr habt nun die Gelegenheit, denselben zu erfüllen oder zu versagen. Als wesentliche Gründe für eine solche Verminderung wurden namentlich angeführt: die 51 leichtere Möglichkeit, für diese obersten Landesbchörden jederzeit Männer zu finden, welche die nöthige Gcsckmfts- kennntniß und Fähigkeit mit einem würdigen Charakter verbinden und Muße und Geneigtheit haben, sich dem Dienste des Vaterlandes in dieser schwierigen Stellung zn widmen; die ziemlich bedeutende Ersparniß, welche dadurch für unsere ohnehin in sehr starkem Maße in Anspruch genommenen Finanzen erzweckt würde; die bessere und raschere Geschäftsführung in Kollegien, die nicht allzu zahlreich besetzt sind, und der Geist unserer republikanischen Staatsform, welcher neben einer breiten volksthümlichen Grundlage der Gesetzgebung zur nothwendigen Ergänzung eine starke und den Anforderungen der Geistesbildung entsprechende Regierung wünschbar macht. Manche hatten eine noch stärkere Verminderung gewünscht als die vorgeschlagene. Aber viele Gründe machten sich dagegen geltend, insbesondere die Gefahr, welche mit jedem übermäßigen Sprunge von einem System in ein anderes für die wahre Wohlfahrt des Staates entsteht, das Bedenken gegen ein eigentliches Dcpartcmcntalsystem und die Bcsorgniß, daß dannzumal die verschiedenen Landcsgcgenden und Interessen zu wenig in den obersten Behörden vertreten wären. Das zweite Vcrfassungsgesetz enthält einen Zusatz zu dem K 10 der Staatsverfassuug, welcher die Trennung der Gewalten festsetzt. Man war darüber allgemein einverstanden, daß das Prinzip der Trennung der Gewalten dem Kulturzustande unsers Volkes gemäß sei, daß in einer getrennten Verwaltung und Rechtspflege eine große Garantie liege für die freie, auf die allgemeine Staatswohlfahrt gerichtete Thätigkeit der Regierungsbehörden, wie für die Sicherheit und Freiheit der Bürger und die Unabhängigkeit der Rechtspflege. Auch theilte der Große Rath die Ansicht, daß dieses Prinzip richtig und wohlthätig in unserer Staatsvcrfassung durchgeführt sei. Nur schien ihm der betreffende § einer Verbesserung bedürftig darin, daß theils den sämmtlichen Admini- strativbehörden eine Strafbcfugniß durch das Gesetz eingeräumt werden dürfe für Disziplinarvergehen, theils den Polizeibehörden eine solche für geringe Polizcivergehen. Beide Zusätze stimmen übercin mit den Grundsätzen, wie sie sich in den meisten Staaten finden, wo die Trennung der administrativen und richterlichen Gewalt durchgeführt ist. Eine beschränkte Disziplinarbefugniß ist auch bei uns seit dem Jahre 1830 wiederholt in einzelnen Fällen ausgeübt worden. Es ist nun aber wohl zweckmäßiger, ausdrücklich in der Verfassung ein Recht der Art zu bezeichnen, als über dessen Existenz irgend Zweifel zurückzulassen. Jede Behörde, die obern wie die untern, bedarf einer gewissen Disziplinargewalt, um Ordnung in ihrem Geschäftsgänge zu erhalten. Die Gerichte, wenn sie dieselbe ihrerseits ausüben, thun es in gleicher Weise und aus gleichen Gründen wie die Verwaltungsbehörden es ihrerseits ebenfalls thun sollen. Für eine den Polizeibehörden einzuräumende Strafbefugniß in geringen Polizciübcrtretungen spricht sowohl das Interesse der öffentlichen Ordnung und die Sicherheit der sämmtlichen Bürger als auch selbst das Jmereffe derer, welche sich eine geringe Ucbcrtretung der Art haben zu Schulden kommen lassen. Das bisherige Verfahren, wonach auch die kleinste Ucbcrtretung ein gerichtliches Strafverfahren nöthig machte, die mit dem Geschäftsgänge vor den Gerichten verbundene Langsamkeit der Erledigung, die mancherlei Kosten, welche daraus hervorgehen, die für die betheiligtcn Polizeibehörden wie für den Einzelnen lästige Form der Untersuchung und Behandlung vor den Gerichtsschrankcn find hier um so fühlbarer, als es sich nur um geringe und solche Vergehen handelt, welche einzig wirksam auf schnellerem und an Formen weniger gebundenem Wege zu bestrafen sind. Was sonst in wichtigeren Fällen zur Wohlthat wird und die Rechtssicherheit verbürgt, kann hier gerade umgekehrt zur allgemeinen Plage weiden und Rechtsunfichcrhcit herbeiführen. Wir erinnern nur an die Polizei über die Benutzung der Straßen, Reinhaltung von Plätzen, die Polizei zum Schutze der Sonntagsfeier, über die Wirthschaften u. s. w. Daß diese Befugniß nicht über diejenigen Schranken ausgedehnt werde, deren Beachtung sie allein ersprießlich macht, dafür läßt sich durch ein wohl 7 * 52 überdachtes Polizcigesctz sorgen. Im Interesse unsers Staates und der bürgerlichen Freiheit liegt es aber, daß einer unabhängigen und gerechten Rechtspflege eine kräftige und innerhalb ihrer Sphäre ungehemmte Verwaltung zur Seite stehe. Das dritte Verfassungsgcsctz wurde veranlaßt durch die großen lokalen Schwierigkeiten, welche die Vereinigung der Gemeinden Weißlingen, Russikon, Wildbcrg und Wyla in einem Wahlkreise mit sich führte. Nach genauer Prüfung dieser Verhältnisse hat sich der Große Rath davon überzeugt, daß eine Theilung dieses Kreises in zwei und somit die Vermehrung der Zahl der Kreise um einen höchst wünschbar werde. Dieß sind die Erläuterungen, welche wir über die vorliegenden Vcrfassungsgesehe Euch zu geben veranlaßt waren. Mitbürger, Eucrer Abstimmung fällt nun der freie Entscheid darüber anheim. Gott gebe, daß er zum Segen unseres theuren Vaterlandes ausfalle! Gegenwärtige Kundmachung soll Sonntags den 9. August nach dem Morgengottcsdienste durch unsere Pfarrer von den Kanzeln verlesen, von den Vollziehungsbcamten auf gewohnte Weise zur öffentlichen Kenntniß gebracht und dem Amtsblatte beigcdruckt werden. Gegeben in unserer Rathssitzung Zürich, den 25. Juli 1840. Im Namen des Rcgicrungsrathcs : Der zweite Bürgermeister, H. Mousson. Der zweite Staatsschreibcr, Hottinger. Am 16. August fand in den Urversammlungen des Kantons die Abstimmung über die drei obbezcichneten Verfassungsgesetze statt. Es erschien zirka ein Drittheil der Stimmfähigen. Das erste Gesetz betreffend Reduktion der Zahl der Mitglieder des Regierungsrathes und Obergerichtes wurde von 12,514 Stimmen angenommen und von 5255 verworfen; das zweite, wodurch den Militär-, Polizei- und sämmtlichen Administrativbehörden gewisse Strafbefugnisse eingeräumt wurden, ward von 9052 Stimmenden angenommen und von 8627 verworfen; das dritte, wegen Vermehrung der Wahlkreise von 12,672 Stimmen angenommen und von 3911 verworfen. Am 22. September sah der Regierungsrath, da das Gerücht verbreitet wurde, eS sei von Pfäffikon uns vom See her beabsichtigt, die Stadt Winterthur zu überfallen, sich veranlaßt, hierüber nähere Nach'orschungen anzustellen und dem Stadtrath von Winterthur zu bewilligen, eine Bürger- wache zu errichten. Am 25. gaben 228 Bürger unv Einwohner von dort dem Regierungsrathe eine Ergebenheitsadrcsse ein. Sonntags den 22. November fand als Erinnerungsfeier an den Tag von Ustcr auf einer großen Wiese hinter dem obern Wirthshaus zu Basserstorf eine Volksversammlung statt, die von den einen auf 8—10,000 Mann geschätzt wurde, nach andern Angaben etwa 5000 Mann stark war. Einzelne Züge erschienen mit Gesang, Musik und Fahnen, so die Zuzüger aus dem Bezirk Affoltern mit der großen Amtsfahne, und viele Wagen waren mit Bändern, Inschriften und grünem Laubwerk geschmückt. Die Fahnen wurden auf der Rednerbühne aufgepflanzt. Als Redner traten auf die Herren 1)r. Weidmann von Niederweningcn, Fürsprech 11r. Pestalozzi in Winterthur und Lleck. Ilr. Koller von Winterthur. Die Versammlung beschloß, ihre Ansichten und Wünsche dem Großen Rathe in einer Adresse vorzulegen, welche der erste Redner unterzeichnete, und die folgendermaßen lautete: 53 Hochgeachteter Herr Präsident ! Hochgeachtete Herren! Seitdem der unheilvolle September des verflossenen Jahres über unsern neun Jahre lang so glücklichen Kanton hereingebrochen ist, haben Tausende — Tausende, die von dem verderblichen Trugschimmcr jener Zeit nicht getäuscht wurden, und Tausende, die inzwischen allmälig aus dem fürchterlichen Traume, in welchen sie versunken waren, erwacht sind — das immer stärker werdende Bedürfniß gefühlt, sich über die Uebel, welche an den Fundamenten unsers Staatslebens nagen, öffentlich auszusprechen. Die Veranlassung, diesem Bedürfniß und mit ihm unserer ersten Bürgerpflicht Genüge zu leisten, hat sich endlich in der Feier des Tages von Ustcr, jenes unvergeßlichen Tages, in welchem die Landschaft dankbar den Geburtstag ihrer Freiheit segnet, dargeboten. In tiefer Trauer haben wir im vergangenen Jahre dieses Tages gedacht; aber die Wahrheiten, die an ihm zu Staatsgrundgesetzcn unserer Republik erhoben wurden, sind seitdem siegreich in unserm Volke wieder durchgerungen; wir haben uns, unsere Zeit und unsere Pflicht erkannt, und in diesem Bewußtsein haben wir mit neuem Vertrauen Las Gedächtniß der Stiftung unserer Freiheit gefeiert und uns unumwunden über die Unglückssaat des 6. September ausgesprochen, und erheben nun auch zu Ihnen, Hochgeachteter Herr Präsident! Hochgeachtete Herren! unsere Stimme. Im Lichte des Tages von Ustcr haben wir das Verderben, das von dem unseligen Tage ausgegangen ist, an welchem die durch den Eid geheiligte Urkunde unserer Freiheit durch eine Gewaltthat zerrissen wurde, >. in seinem ganzen Umfange und in seiner ganzen Größe erblicke; wir finden beinahe keinen der vor zehn Jahren sanktionirten Grundsätze, in welchen die Bürgschaft eines wahrhaft freien, gebildeten und glücklichen Staats- lebcns liegt, der nicht durch die Richtung, welche an und seit dem 6. September unsern Kanton gewaltsam aus seiner Bahn geworfen hat, verletzt oder gänzlich unterdrückt worden wäre. Aber wir haben nur die wesentlichsten Quellen des Uebels ins Auge gefaßt und darüber öffentlich unsere Erklärungen abgegeben. Wir sehen mit Schmerz, wie die am 6. September vorigen Jahres ausgeübte Verfassungsverletzung ununterbrochen fortwirkt; wie durch die fortdauernde Ausschließung aller freisinnigen Männer aus allen Behörden und von aller Theilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten, so wie durch die systematische Verdächtigung derselben in religiöser und moralischer Hinsicht bei allen Volkswahlen, eine Aristokratie aufgestellt wird, die beispiellos in der Geschichte unsers Vaterlandes ist; wie durch diese allgemeine politische Acchtung der Verfechter der Prinzipien des Tages von Ustcr der Grundsatz der Rechtsgleichheit faktisch aufgehoben und das politische Gewicht der Landschaft aus Mangel an Männern, welche sie und ihre Interessen mit Kraft verkeim können, in ein leeres Schattenspiel verwandelt ist. Wir sehen mit Schmerz, wie die Freiheit der Presse, dieses Grundprinzip eines jeden freien und gebildeten Staates, zum Vorrechte einer Partei zu werden Gefahr lauft, wie jede freisinnige Aeußerung, jede freimüthige Kritik unserer Zustände mit der abschreckenden Plage endloser Prozesse bedroht ist; ja wie selbst einfache Injurienklagen in Kriminalklagcn verwandelt werden, um durch dieses Mittel die ganze liberale Partei zum Schweigen zu bringen. Wir sehen mit Bekümmcrniß, wie der so weislich festgesetzte äußere Organismus und innere organische Bildungsgang unserer freien Volksschule, dieses Kleinodes der Landschaft, fortlaufenden Aenderungen unterworfen wird, welche allmälig das ganze Wesen derselben zerstören müssen; wie die tüchtigsten Lehrer auf die vagsten Beschuldigungen hin suspcndirt und den Gerichten überwiesen werden, und wie, als nothwendige Folge dieses unausgesetzten Druckes des Lchrerstandes, die besten Lehrer immer zahlreicher entweder ihren Beruf oder den Kanton verlassen. Wir sehen mit tiefer Trauer, wie fortdauernd die Kanzel für weltliche Zwecke entweiht, wie an geheiligter Stätte Parteihaß und Zwietracht genährt wird und wie fortdauernd Geistliche, anstatt in der Verkündung des Evangeliums ihre Bestimmung zu suchen, sich auf 54 die bedauerlichste Weise in Fragen der Politik einmischen und die Gemüther entzweien, wodurch das durch die Septcmberereignisse so sehr erschütterte Ansehen des geistlichen Standes immer tieser Herabsinken muß. Ueber diese verderblichen Uebel, welche der politischen Wohlsahrt unsers Vaterlandes und seinen edelsten Bildungs- intercssen immer größere Gefahr drohen, haben wir uns am 22. November offen und freimüthig, wie es redlichen Bürgern geziemt, erklärt; diese Erklärungen legen wir Ihnen, Hochgeachteter Herr Präsident, Hochgeachtete Herren, ehrerbietigst vor: 1) Wir sprechen unsern Abscheu aus über die schmählichen Frevel, welche im September v. I. an unserer aus dem Volke hervorgegangenen Verfassung verübt worden find. 2) Wir sind mit tiefem Bedauern darüber erfüllt, daß seit einem Jahr bedeutende Rückschritte im Volksschulwesen stattgefunden haben, daß die Stimmen der erfahrensten und einsichtigsten Schulmänner gar nicht berücksichtigt wurden, daß man diese Männer in sittlicher und religiöser Beziehung herabzuwürdigen suchte, daß neue Aenderungen an der jetzt noch bestehenden Organisation des Volksschulwcsens vorgenommen werden sollen und schließen uns an die vor wenigen Monaten von der Schulsynode in Winterthur gefaßten Beschlüsse in allen Punkten an. 3) Wir sprechen ferner unser tiefes Bedauern aus über die (unaufhörlichen) unausgesetzten Angriffe gegen die freie Presse und insbesondere die Verfolgung freisinniger Männer wegen ihrer politischen Gesinnung oder freisinnigen Aeußerungen. 4) Wir erklären, daß es dringend nothwendig sei, endlich einmal energische Maßregeln gegen jene Geistlichen zu ergreifen, welche ihre Kanzelvorträge zu politischen Zwecken mißbrauchen, dadurch Haß, Zwietracht und Unfrieden in ihren Gemeinden erregen und sich überhaupt gegen einen kleinern oder größern Theil ihrer Kirch- gcmcindsgenossen als parteiische Seelsorger erweisen. Nehmen Sie, Tit., diese Erklärungen nicht für den Ausdruck der Leidenschaft — Sie würden dann einem beklagenswcrthcn Irrthum Raum geben; nehmen Sie dieselben für das was sie sind, für den Ausdruck treuer Bürgerpflicht, welche nicht zu schweigen erlaubt, wo so starke Gründe auffordern, die Stimme zu erheben. Wir sagen es mit voller Ueberzeugung, und alle unbefangenen Eidgenossen stimmen uns darin bei, wir erblicken seit dem 6. September des vorigen Jahres nur die Herrschaft, die drückende Herrschaft einer Partei. Möge der Himmel Ihnen die Einsicht geben, dieß zu erkennen, und möge er Ihnen die Kraft verleihen, das Staatsleben in eine andere Bahn zu lenken, in eine Bahn, welche die gerechten Ansprüche von Tausenden Ihrer Mitbürger erfüllt und das tief verletzte Rechtsgefühl von Tausenden wieder aussöhnt. Mit diesen Erklärungen tragen wir Ihnen noch eine Anzahl Wünsche vor, welche nicht in unüberlegter Neuerungssucht oder in unruhiger Unzufriedenheit, sondern in wahren und unbestreitbaren Bedürfnissen des Volkes ihren Grund haben und daher vollkommen gerechtfertigt sind; sie sind sämmtlich Folgerungen der politischen Wahrheiten, welche an dem Tage von Uster praktische Grundsätze unsers Staates wurden. Wir wünschen: 1) Freie Wahl der Geistlichen ohne Vorschlag des Kirchenrathes und freie Wahl der Schullchrcr ohne Vorschlag des Erziehungsrathes. 2) Abänderung des Strafgesetzes in dem Sinne, daß die bürgerliche Freiheit besser geschützt und die Strafprozesse schneller erledigt wcrdeu. 3) Pünktliche und beförderliche Verwendung der von dem frühern Großen Rathe für Straßen- und Brückenbauten festgesetzten Summen. 4) Uebernahme desjenigen Theils der firen Lehrerbesoldung, welchen die Schulgenoffenschaften nicht aus 55 ihren Schulgütern bestrcitcn können, auf die Staatskassa und größere Unterstützung dürftiger Schulgcnossen von Seite des Staates in Bezug auf die Schullöhnc und Lehrmittel. 5) Abänderung des Militärgcsetzes in dem Sinne, daß die Militärübungcn nicht ausschließlich in der Stadt Zürich abgehalten werden. 61 Der Staat soll Vorsorge treffen, daß auch weniger bemittelte Bürger kleinere Darlehen von 100 Gulden an gegen solide Unterpfande zu einem mäßigen Zinsfuß erheben können, als das beste Mittel dem Wucher zu steuern, der seit Erlassung des Wuchcrgesctzcs besonders dadurch gestiegen ist, daß einer Privatbank gestattet wurde, 7 Prozent zu fordern. 7t Daß der Staat neben der Unterstützung der Industrie auch darauf Bedacht nehmen möchte, durch geeignete Mittel die Landwirthschaft zu heben und den Landmann zu erleichtern. Es wird Ihrer Einsicht nicht entgehen, daß einige dieser Wünsche nur eine wahrhaftere Verwirklichung als es bisher der Fall war von wichtigen Punkten unserer Verfassung bezwecken; daß andere auf die Ausführung bereits gefaßter Beschlüsse gerichtet sind, und andere die Hebung des Landbaues und die Unterstützung weniger bemittelter Landleutc, ohne übrigens die Rechte ihrer Mitbürger im Geringsten zu verletzen, zur Absicht haben, und dahin zählen wir vorzüglich die Gründung einer Einrichtung, um der drückenden Lage, welche das Wuchcrgesetz für eine so große Anzahl von Landleutcn herbeigeführt hat, ein Ende zu machen. Wenn auch die Industrie eine wesentliche Quelle unsers Wohlstandes ist, so ist und bleibt dennoch der Landbau das Fundament unsers Staates. Es ist aber nicht zu läugnen, daß, während seit einer Reihe von Jahren für die Erstere ungcmein viel geschehen ist, verhältnißmäßig auf Hebung und Förderung des Letztem weit weniger Bedacht genommen wurde. Gleichwohl liegt eine gleichmäßige Förderung aller reellen und wohlgegründcten Landesintercssen so wesentlich und gewiß in dem Geiste der mit dem Tage von Uster begonnenen Regeneration unsers Kantons, als diese Regeneration das Werk allseitig gleicher Gerechtigkeit und nicht einseitiger Berücksichtigung der Interessen einzelner Orte oder einzelner Bürgerklasscn gewesen ist. Wir haben Ihnen, Hochgeachteter Herr Präsident, Hochgeachtete Herren, hiermit unsere Anliegen vorgetragen. Wir geben Ihnen die aufrichtige Versicherung, daß unser Streben einzig die Wiederherstellung der Ruhe und des Glückes unsers von schweren Stürmen erschütterten Kantons und die Befriedigung von Bedürfnissen, welche dringend Berücksichtigung heischen, zum Ziele hat. Wir bitten Sie, vor Allein auf die laut rufende Stimme des Vaterlandes zu hören! Genehmigen Sie rc. rc. Nicderwcningcn w. re. Im Namen der zur Feier des Tages von Uster in Basscrsiorf stattgefundencn Versammlung : Weidmann. Am nämlichen Tage wurde daS Andenken an den Tag von Uster auch zu Thalwcil von einer Versammlung von etwa 500 Männern vom linken Seeufer im Gasthof zur Krone daselbst durch Gesänge und Toaste gefeiert. In der Stadt Zürich erregte diese Volksversammlung heftigen Unwillen und in den öffentlichen Blättern einen lange andauernden Kampf über die Bedeutung derselben. Es wurden für und gegen die ausgesprochenen Wünsche Adressen gesammelt; am meisten Anklang fanden jene Wünsche in den Bezirken Affoltern und Regensberg. In der Sitzung des Großen Rathes vom 23. Dezember wurde die erwähnte Petition der Volksversammlung, so wie eine Reihe anderer Petitionen, unter denen bemerkenswcrth sind 169 von Wädenschweil, 119 von Richterschweil und 167 von Horgen, welche 56 um eine Revision des PreßgesctzeS baten, in dem Sinne, daß dem schrankenlosen Mißbrauch der Presse ein Ziel gesetzt werde, behandelt. Dieselben betreffend wurde mit 115 gegen 53 Stimmen beschlossen, solche dem Rcgierungsrath zu überweisen; betreffend diejenige von Basserstorf beschloß der Große Rath mit großer Mehrheit, zwar die Wünsche und Begehren an den Rcgierungsrath zu weisen, hingegen wies er die sogenannten Erklärungen der Petition zurück, in Berücksichtigung 1) daß Aeußerungen, wie sie in den Erklärungen, namentlich in denen von Basserstorf enthalten sind, nimmermehr zum Wohle des Vaterlandes gereichen werden, sondern Zwietracht und Parteihaß fortdauernd anregen und nähren müssen; 2) daß somit der Große Rath, von dem Bestreben ausgehend, einen für das Ganze verderblichen Parteikampf, so viel an ihm liegt, aufhören zu machen, auf Aeußerungen dieser Art nie eingehen wird. Am 29. Dezember hielt der vorörtlichc Staatsrath seine letzte Sitzung, und am 30. reiste die eidgenössische Kanzlei nach Bern ab, das nun Vorort wurde. 1841. Kaum hatte der Stand Bern seine vorörtlichc Stellung angetreten, so entstanden unruhige Bewegungen im Aargau. Dort war eine neue Verfassung entworfen und mit knapper Mehrheit von der protestantischen Bevölkerung angenommen worden. Die katholische Bevölkerung, namentlich im Freiamt, war mit dieser Verfassung nicht einverstanden. Am 11. Januar ließ die Regierung von Aargau durch einen Erpressen dem hiesigen Rcgierungsrath mittheilen, sie habe gestern die Verhaftung des Bünzner Komite angeordnet, dessen Geschäfte durch Flugschriften, aufwieglerische Inserate und Protestationsversuche gegen die Einführung der Verfassung erkennbar geworden; so eben gehe aber die Nachricht ein, daß die vom Amt Muri Verhafteten von einem Volksauflauf gewaltsam befreit und der Bezirksamtmann und Regicrungs- kommissär Waller gefangen genommen worden, sie lasse daher sämmtliche mit Sicherheit verfügbare Landwehr und Elite aufbieten und so schnell wie möglich nach dem Punkt des Aufruhrs marschiren, um Gewalt mit Gewalt abzutreiben, und verlangte eidgenössisches Aufsehen in vollem Maße. Es gingen Berichte ein, daß in den Bezirken Muri und Bremgarten Sturm geläutet werde. Der Regierungsrath ordnete die Herren Bürgermeister v. Muralt und Regierungsrath Melchior Sulzer nach Aarau ab und ertheilte ihnen die Instruktion, mitzuwirken, daß Ruhe, Ordnung und Friede im Kanton Aargau hergestellt und erhalten werden. Der ganze erste Bundesauszug wurde aufs Piquct gestellt und 1 Bataillon Infanterie, 1 Kompagnie Artillerie und 1 Kompagnie Scharfschützen auf den folgenden Tag einberufen. Am 12. meldete die Regierung von Aargau, der Bezirk Muri und das sogenannte Kelleramt befinden sich in offenem Aufruhr und bat, 2 Bataillone vorrücken zu lassen. Am 13. wurden das Bataillon Markwalder und die Scharfschützenkompagnie Zelter von Herrn Oberst Ziegler beeidigt, der in seiner Anrede bemerkte, die neue Verfassung im Aargau sei von der Mehrheit angenommen worden und die Mindenheit mühe sich unterziehen. Der eine Theil des Bataillons marschirte gegen Bremgarten, der andere Theil mit den Scharfschützen über den Aldis gegen das Freiamt. Den 14. berichtete die Regierung von Aargau, daß der Hauptaufruhr im Freiamt gedämpft sei, daß sich aber auch Bewegungen in den Bezirken Zurzach, Laufenburg und Baden zeigen. Die von Aarau zurückgekehrten Herren v. Muralt und Sulzer erstatteten dem Regicrungsrath Bericht über ihre Sendung und meldeten, daß sie bewaffnete Volkshaufcn angetroffen haben, worauf derselbe beschloß, das Bataillon Brunner an die aargauische Grenze vorrücken zu lassen, und den Staatsrath einlud, in reifliche Ucberlegung zu nehmen, ob der Stand Bern seine Stellung und Obliegenheiten als eidgenössischer Vorort gehörig beachtet und ihnen Genüge geleistet habe. — An diesem Tag faßte der Große Rath von Aargau den Beschluß: Es seien die Klöster in diesem Kanton im Grundsatz als aufgehoben erklärt; das Vermögen derselben wurde als Staatsgut vindizirt, den Kon- ventualen eine sehr kurze Frist angesetzt, um die Klöster und den Kanton zu verlassen und ihnen für diesen Fall Pensionen in Aussicht gestellt. Die in das Aargau eingerückten eidgenössischen Truppen aus Bern, Baselland und Zürich wurden nun nebst dem Aufgebot aus dem reformirten Theil von Aargau dazu verwendet, diese Klöster, Muri, Wettingen, Hermathschweil, Gnadenthal, Fahr, diejenigen zu Baden und Brcmgarten militärisch zu besetzen, die Mönche und Nonnen aus denselben zu entfernen, die sich zu ihren Glaubcnsverwandten in verschiedenen Kantonen flüchteten, wo sie Aufnahme und Schutz fanden. Durch die gewaltsame Aufhebung der aargauischen Klöster wurde das Signal zu einem heftigen Parteikampf in der Schweiz gegeben, der eine lange Reihe von Jahren andauerte und später mit einem förmlichen Krieg endigte. Am 15. Jenner machte die Regierung von Aargau Anzeige, daß keine weitem Truppen mehr nöthig seien, daher das Bataillon Brunner und die Artilleriekompagnie entlassen wurden. Den 19. machte das Statthalteramt Zürich der Regierung die Anzeige, daß am 15. einige aargauische Beamte mit militärischer Eskorte über das hiesige Territorium nach dem Kloster Fahr gekommen seien, um dort Besiegelung vorzunehmen. In den folgenden Tagen wurden in unserm Kanton vielfache Gerüchte von gegenseitigen Anschlägen der beiden politischen Parteien verbreitet, die zu einiger Bewegung unter der Bevölkerung Veranlassung gaben. Das Konnte „der freisinnigen Männer, welche die Feier des Tages von Uster in Bafferstorf angeordnet haben", erließ folgende gedruckte Erklärung an das Volk des KantonS Zürich und an alle Eidgenossen: Während die liberale Partei des Kantons Zürich, in sich selbst erstarkt und mächtig geworden durch den Sieg der Vernunft und der Wahrheit über Verleumdung und Fanatismus, die bedeutungsvollen und für das Vaterland höchst wichtigen Ereignisse, welche in den Kantonen Solothurn und Aargau sich entwickelten, zwar mit inniger Theilnahme, aber mit vollkommener äußerer Ruhe betrachtete, während sie billig sich freute des Sieges verfassungsmäßiger Ordnung über Aufruhr und Anarchie — verbreitet sich die sichere Kunde, daß ihre Gegner (die Partei des 6. Septembers) geschäftig die Lüge unter das Volk ausstreuen, als liege es im Plan der Liberalen, durch einen Gewaltflrcich die gegenwärtige Regierung zu stürzen und die Schrecken des Bürgerkrieges auch über unsern ohnehin schon so unglücklichen und mißhandelten Kanton zu verbreiten. Unter diesem verleumderischen Vorgeben werden hie und da Aufforderungen in die Gemeinden geworfen, sich zum Schutze der Regierung zu sammeln, und es wird Allem aufgeboten, um aufs neue den Haß der Bürger gegen ihre Mitbürger zu entflammen. Fragen wir nach dem Zwecke dieses beunruhigenden und höchst bedenklichen Treibens, zu welchem die Liberalen auch nicht die mindeste Veranlassung gegeben haben, so können wir darin nur die Absicht erkennen, auf 8 58 den Grund solcher Verdächtigungen hin die Behörden zu Maßregeln zu verleiten oder zu nöthigen, welche geeignet wären, die Plane der Feinde der Volkssreiheit zu unterstützen. Diese Plane können aber keine andern sein als gänzliche Unterdrückung der liberalen Partei des Kantons Zürich. Also die Unterdrückung derjenigen Partei gilt es, die seit dem unheilvollen 6. September streng in den Schranken des Gesetzes in den Kampf getreten ist für Erhaltung der Verfassung und der freisinnigen Grundsätze und Institutionen, die der Tag von Ustcr dem Kanton Zürich gebracht, und welche am Tage von Basser- storf ihre Anhänglichkeit an diese Grundsätze und ihre Wünsche für das Volkswohl mit Berücksichtigung der Bedürfnisse der Gegenwart frei und offen ausgesprochen hat. Beängstigt durch Gewissensbisse, in Unruhe versetzt durch das Licht besserer Erkenntniß, das überall die künstlich zubereitete Nacht des Irrthums und der Lüge verdrängt, erschreckt durch das Erwachen des Volkes, scheinen unsere Gegner zu allen Mitteln greifen zu wollen, um den Boden wieder zu befestigen, welcher täglich mehr unter ihren Füßen wankt. Verhaftung der liberalen Führer, das scheint der Gedanke zu sein, welcher der Partei des 6. Septembers jetzt am nächsten liegt; denn schon hat ihr Organ, der östliche Beobachter, frech und unbesonnen genug sich also ausgesprochen: „Was würden die Liberalen sagen, wenn die hiesige Regierung so gegen das Basscrstorfer Komite verfahren wäre wie die aargauischc Regierung gegen das Bünzner Konnte?" Er stellt also die Männer, welche die Sache des Liberalismus, Freiheit, Wahrheit und Gesetzlichkeit im Kanton Zürich stets auf verfassungsmäßigem Wege vertheidigten und schützten, auf gleiche Linie mit einem Komite, das, treu dem Vorbild eines andern unseligen Andenkens, im Solde des Psaffenthums und der Aristokratie Aufruhr und Anarchie im Namen der Religion gepredigt hat. Ja, wollte man allgemein verbreiteten Gerüchten Glauben schenken, so hätte sich hinter dem Rücken der Regierung ein geheimes Komite gebildet, welches Maßregeln berathen haben soll, die da geeignet wären, alles weitere Wirken der liberalen Führer mit einem Streiche niederzuschlagen. Beruhigt in ihrem Gewissen, vertrauend auf das wieder erwachte Rechtsgefühl des zürchcrischcn Volkes, vertrauend auf den unzweifelhaften Sieg der Wahrheit, vertrauend endlich auf Gott, der die gerechte Sache nie für immer hat unterliegen lassen, könnten die Männer, welche sich vorzüglich mit den Angelegenheiten der liberalen Partei befaßt haben, ruhig den Maßregeln entgegen sehen, welche als unselige Folgen dieses heillosen Treibens kommen möchten, wenn nicht Ehre und Bürgerpflicht sie auffordern würden, der Lüge offen und kräftig entgegen zu treten. So vernehme denn das zürcherische Volk, vernehmen die eidgenössischen Brüder anderer Kantone die feierliche Erklärung, daß alle die Männer, welche seit dem Umsturz unserer verfassungsmäßigen Ordnung bis auf diese Stunde für die Sache der liberalen Partei gewirkt haben, fest entschlossen sind, auch fortan wie bis jetzt nicht Einen Schritt von der durch die Verfassung vorgezeichncten und gewährleisteten Bahn abzuweichen, so lange der Schuhe der Gesetze und der Behörden sie vor Beeinträchtigung in ihren politischen Rechten sichert; — daß sie aber auch bereit sind, für die Erhaltung ihrer Rechte mit der Entschlossenheit in die Schranken zu treten, welche die Ueberzeugung der gerechten Sache und das Bewußtsein der Kraft freien Männern einflößt. Ohne Furcht, mit freudigem Muthe stehen wir da, aus Alles gefaßt! Aber da sei Gott vor, daß wir das Zeichen zum blutigen Bürgerkriege erheben und Diejenigen, welche uns vertrauen, aus blindem Haß ebenso zum Brudermorde führen, wie die blutbesudelten Hände unserer Gegner es gethan! Rein bleibe unser Gewissen von solcher Schuld! Sollte aber die Wuth und die Verzweiflung unserer Gegner uns zur Vertheidigung 59 unserer Eristenz, zur Abwehr von Gewaltthat zwingen, dann sagen wir uns, möge kommen was da wolle, feierlich von aller Verantwortlichkeit los und wollen nicht mit ihnen den Fluch der Mit- und Nachwelt theilen. Die Gewißheit des Sieges unserer Sache auf gesetzlichem Wege laßt uns freudig dem Zeitpunkt entgegensehen, wo die Bürger des Kantons Zürich verfassungsmäßig über seine Zukunft entscheiden; aber wir hegen auch die zuversichtliche Erwartung, daß das zürchcrischc Volk sich mit Ernst und Kraft gegen Alles erheben werde, was den ordnungsgemäßen Gang der Entwicklung stören, in seine konstitutionellen Rechte eingreifen und seinen freien Willen, den es insbesondere in seinen Wahlen aussprcchen wird, fesseln könnte. Treu unsern Grundsätzen werden wir auch unverbrüchliche Treue bewähren Allen, welche gleicher Sinn mit uns vereinigt, aber ebenso rechnen wir hinwieder auf die Entschlossenheit und Treue aller Freigcsinnten an der gerechten Sache. „Einer für Alle und Alle für Einen!" sei unser Wahlspruch, und Gott, der ewige Hort der Wahrheit und Gerechtigkeit, wird mit uns sein! Der Vorstand der freisinnigen Männer, welche die Feier des Tages von Uster in Basscrstorf angeordnet haben: Dr. I. Pcstalutz, Fürsprech. Wintcrthur, den 2l. Januar. Huggenbcrger. I. I. Müller. Waesflcr-Egli. I. H. Koller, Itr. Zu Wädenschweil wurden Unterschriften für eine Adresse an den RegierungSrath zum Schutze desselben gesammelt und eine solche mit 996 Unterschriften versehen ihm eingereicht, die folgendermaßen lautet: Genöthigt durch die in jüngster Zeit stattgehabten, die Bürger verwirrenden und dem Staate Gefahr drohenden Umtriebe einer gewissen Partei in unserm Kanton, welche dahin zielen, die Ruhe und Ordnung in unserm Kanton zu gefährden, erklären die Unterzeichneten anmit zu Handen der hohen Regierung, daß sie solche Schritte entschieden mißbilligen, und daß sie entschlossen und bereit sind, den Grundsätzen, welche das zürchcrischc Volk vor anderthalb Jahren geltend gemacht, und deren gewissenhafte Anwendung sie in der ganzen Amtsthätigkeit der hohen Regierung erblicken, getreu zu verbleiben und diese auf unsern Christenglauben, unsere Verfassung und eine geregelte Volksfreiheit gegründete Ordnung der Dinge mit Gut und Blut zu schützen und zu vertheidigen. Dieser Adresse bezeugte der Regierungsrath seinen Beifall, indem er beschloß: Es hat der RegierungSrath mit Vergnügen ersehen, daß eine von 996 Unterschriften begleitete Eingabe von Bürgern und Einwohnern der Gemeinde Wädenschweil ihre gerechte Mißbilligung der Umtriebe erklärt, durch welche die Gegner der gegenwärtigen verfassungsmäßigen Ordnung die Ruhe und den Frieden des Kantons zu untergraben und zu zerstören suchen! Obwohl der Regierungsrath nie einen Zweifel über die Treue und Anhänglichkeit der weit überwiegenden Mehrheit der Bürger an die Verfassung und an die vom Volke gewählte Regierung gehegt hat, so kann eine entschiedene und offene Aeußerung der wirklichen Gesinnungen im Volke nur zur Erhaltung und Befestigung der Wohlfahrt unsers theuern Vaterlandes gereichen. 8 * 60 Indem der Rcgierungsrath den Abgeordneten zu Handen der Unterzeichner der Adresse seinen Beifall bezeugt, rechnet er fernerhin auf ihren entschlossenen Willen, zur Wahrung der verfassungsmäßigen Freiheit der Bürger und der bestehenden Ordnung des Staates ihrerseits mitzuwirken. Beschlossen Zürich, den 23. Januar 1841. Vor dem Regicrungsrathe: Der zweite Staatsschreiber, H ottinger. Am 25. Jenner berichtete das Statthalteramt Rcgensberg der Regierung, es sei in dortiger Gegend das Gerücht ausgestreut worden, als ob sie mit dem Glaubenskomite über Arrestation der Mitglieder des Basserstorfer Konnte deliberire, dieses Gerücht habe große Unruhe verbreitet, und eS sei nicht zu zweifeln, daß die Opposition Gewalt entgegensetzen würde. Der Regierungsrath beschloß, dem Statthateramt mitzutheilen, man habe mit Unwillen die Ausstreuung solcher lügenhaften, alles Grundes entblößten Gerüchte vernommen. Dem Vorort theilte derselbe mit, daß man einen langem Aufenthalt von Truppen anderer Kantone im Aargau nicht mehr für gerechtfertigt halte. Den 26. gelangte eine Ergebenheitsadresse mit 600 Unterschriften von Horgen an den Regierungsrath. Den 28. Januar Abends beschloß eine bedeutende Zahl von Einwohnern von Zürich, namentlich aber Bürger, die sich im Kasino besammelt, sich der Adresse von Wädcnschweil anzuschließen, d. h. eine solche von gleichem Inhalt einzureichen. Sofort begann die Unterzeichnung der Adresse, es wurden in mehreren Häusern behufs weiterer Unterzeichnung Listen aufgelegt und ein Konnte von 5 Mitgliedern überbrachte die mit 1261 Unterschriften bedeckte Adresse dem Amtsbürgermcistcr zn Handen der Regierung. Aehnliche Adressen kamen ferner in der Zeit vom 28. Januar bis Anfangs März an die Regierung: von Schöfflistorf, von 589 Bürgern und Einwohnern von Ncumünster, 57 von Wytikon, 630 von Goßau, 767 von Bärcntschweil, 387 von Männedorf, 420 von Hombrechtikon, 113 nachträglich von Horgen, 570 von Hittnau, 257 von Dübendorf, 418 von Egg, 128 von Oberrieden, 165 von Fehraltorf, 54 von Bachs, 157 von Mönchaltorf, 143 von Hütten, 150 von Außersihl, 121 von Marthalen, 341 von Sternenbcrg, 469 von Hinweil, 104 von Enge, 224 von Wyla, 658 von Pfäsfikon, 8 von Ellikon am Rhein, 190 von Erlenbach, 25 von Tößricdern, 333 von Grüningen, 201 von Zollikon, 204 von Uitikon, 155 von Birmenstorf, 24 von Kindhausen, 422 von Stäfa, 227 von Oetweil, 161 von Zumikon, 26 von Flurlingen, 118 von Fischenthal, 61 von Seegräbcn, 703 von Bauma, 243 von Rafz, 30 von Weiningen, 822 von Uster, 40 von Oerlingen, 389 von Maur, 23 von Oberweningcn, 60 von Buchs, 332 von Küßnacht, 272 von Dürnten, 561 von Wetzikon, 111 von Niederwcningen, 130 von Firmiern, 82 von Ossingen, 180 von Ablischweil, 218 von Bubikon, 147 von Kilchberg, 71 von Hedingen, 85 von Aeugst, 190 von Wildbcrg, 64 von Buch, 90 von Hegnau, 74 von Rickenbach, 131 von Glattfelden, 211 von Wülflingen, 103 von Wangen, 31 von Elsau, 23 von Hüntwangen, 88 von Unterstraß, 67 von Neschweil und Ländikon, 116 von Herrliberg, 21 nachträglich von Weiningen, 366 von Turbenthal, 71 von Obcrstraß, 191 von Lindau, 94 von Guntalingen, 70 von Waltalingen, 323 von Russikon, 51 von Schottikon, 41 von Schwamendingen, 705 von Wald, 130 von Fällanden, 100 von Wipkingen, 225 von Affoltern am Aldis, 310 von Jllnau, 33 von Weißlingen, 151 von Wiedikon, 61 42 von Benken, 34 von Zymikou, 17 von Riet, 16 von Aesch, 123 von Höngg, 57 von Töß, 35 von Regenstorf, 18 von Uhwiesen, 55 von Wallisellen, 356 von Oberwinterthur, 232 von Seen, 14 von Oetweil bei Weiningen, 150 von Wollishofen, 54 von Altstetten, 50 von Dättlikon, 90 von Unterstammheim, 54 von Dägerlen, 52 von Affoltern bei Höngg, 83 von Seebach, 62 von Nöschikon, 422 von Meilen. 55 von Watt und Adlikon, 92 von Kpburg, 39 von Dachsen. Ueber- dieß von den Gemeinden Dänikon, Truttikon, Rudolfingen und auch von einer Anzahl einzelner Privaten. Am 5. Februar kam die Scharfschützenkompagnie Zeller und am 8., Nachmittags, das Bataillon Markwalder wieder in Zürich an, und sie wurden von Herrn Oberst Ziegler unter bester Belobung ihres Benehmens abgedankt. In der Sitzung des Großen Rathes am 16. Februar kam unter andern Petitionen eine Zuschrift deS Herru Kantonsfürsprech Or. Pestalozzi in Winterthur zur Sprache, der dem Großen Rathe mittheilte, die Bafserstorfer Petition habe nachträglich 17,726 Unterschriften erhalten und es haben viele Unterzeichner noch Zusätze beigefügt, theils für Erhaltung der Preßfreihcit, theils für Herabsetzung deü Salzpreises, theils für Revision des Brandassekuranzgesetzes. Der Große Rath trat auf die Mittheilung wegen der Unterschriften nicht ein, wies einige Wünsche an den Rcgierungs- rath und ging über andere zur Tagesordnung. In der Sitzung vom 17. Februar wurde bezüglich auf die Hauptwünsche der Bafserstorfer Versammlung beschlossen, hierüber nicht einzutreten. Dienstag den 9. März besammelte sich der Große Rath außerordentlich, da eine Anzahl Stände Einberufung einer außerordentlichen Tagsatzung wegen der aargauischen Klostergeschichte verlangt hatten. Er instruirte, nachdem die anderweitigen Anträge mit Mehrheit beseitigt worden, dahin, daß der Stand Zürich die allgemeine Aufhebung der aargauischen Klöster als unvereinbar mit dem Art. 12 des Bundesvertrages betrachte, daß die Gesandtschaft die nähern Aufschlüsse über die den einzelnen Klöstern zur Last gelegte Bedrohung und Gefährdung der öffentlichen Ruhe zu gewärtigen und zu würdigen und zu Allem Hand zu bieten habe, was dazu diene, das Recht des Bundes zu wahren und den innern Frieden sicher zu stellen, daß sie an dem Grundsatz festzuhalten habe, alle Fragen bezüglich auf den Art. 12 seien von jeder auswärtigen Einmischung frei zu halten, und daß sie sich^ dahin verwenden soll, daß in Zukunft, sobald die Verhältnisse ein Zusammenwirken von Truppen von verschiedenen Kantonen nöthig machen, auch mit möglichster Beschleunigung eidgenössische Obsorge und eidgenössisches Kommando eintrete. Zu Gesandten wurden gewählt die Herren Bürgermeister v. Muralt, Regierungsrath vr. Bluntschli und Statthalter Gujcr. Am 21. März beschloß der Regierungsrath, nachdem das Statthaltcramt Affoltern durch einen Erpressen berichtet hatte, daß das Gerücht sich immer mehr verbreite, es werde noch im Laufe der Woche ein neuer Aufstand zu Muri mit Zuzug bewaffneter Schaaren ausbrechen, namentlich sei das zugerische Volk sehr aufgeregt und bewaffnete Schaaren wollen durch den Bezirk Affoltern ziehen, dasselbe zu beauftragen, auf allen geeigneten Grenzpunklen vertraute Leute aufzustellen, um schleunig Bericht zu erhalten. Er schrieb an die Regierung von Zug, daß man in einem solchen Fall alle Anordnungen treffen müßte, um das dießseitige Gebiet gegen einen solchen Ueberfall sicher zu stellen. Die Regierung von Zug erwiederte, es sei dort nicht das Geringste von einem solchen beabsichtigten Zuzug bekannt. Die außerordentliche Tagsatzung in Bern begann den 15. März und dauerte bis den 6. April. 62 Dieselbe konnte sich bezüglich auf die aargauischen Klöster am 31. März und 2. April mit 12 ganzen und 2 halben Ständen einzig dazu vereinigen, daß der Beschluß des aargauischen Großen Rathes, durch welchen sämmtliche in seinem Gebiet befindliche Klöster aufgehoben worden, als unvereinbar mit dem Art. 12 des Bundesvertrages erklärt, und daß Aargau eingeladen wurde, über den Gegenstand jenes Dekretes nochmals einzutreten, seine dießfälligen Berathungen und Schlußnahmen zu beschleunigen und einstweilen alle Liquidationsvcrfügungen einzustellen. In der Sitzung des Großen Rathes am 13. April erstattete die Gesandtschaft und namentlich Herr Bürgermeister v. Muralt Bericht über ihre Verrichtungen, indem er die Hoffnung aussprach, daß es doch noch gelingen könne, in einer billigen Transaktion die Beruhigung beider Konfessionen zu Stande zu bringen, worauf der Große Rath mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Mehrheit Abnahme des Berichtes und Dank verfügte. Am 23. Juni wurde vom Großen Rath die Instruktion auf die ordentliche Tagsatzung berathen und so festgestellt wie die frühere lautet, mit dem Zusatz jedoch, auch aus allfälligc Vorschläge, welche dahin zielen, der Thätigkeit der Klöster, deren Wiederherstellung beschlossen wird, eine angemessene Richtung auf gemeinnützige und wohlthätige Zwecke zu geben, einzugehen. Zu Gesandten wurden gewählt Herr Bürgermeister v. Muralt mit 112 von 120, Herr Negierungsrath Dr. Bluntschli mit 113 von 126 und Herr Statthalter Gujer mit 112 Stimmen. Am 19. Juli beschloß der Große Rath von Aargau, der Tagsatzung das Anerbieten der Wiederherstellung der drei Frauenklöster Gnadenthal, Fahr und Baden zu machen, was dieselbe nicht annahm. Den 24. August machte der Polizeirath dem Regierungsrath Mittheilung von Bewegungen der radikalen Partei und Versammlungen, namentlich im Bezirk Regensberg. Um auf den Entscheid im Sinne Aargau's einzuwirken, wurde von den Häuptern der Oppositionspartei auf Sonntag den 29. August mittelst eines gedruckten Zurufes an daS Volk eine Volksversammlung angeordnet, die auf einem Felde bei Schwamcndingen abgehalten wurde. Sie war an Zahl bedeutender als die vorjährige zu Basserstorf, und es kann mit Sicherheit auf zirka 10,000 Anwesende geschlossen werden, während andere Angaben sich bis über 20,000 verstiegen. Es waren Zuzüge aus allen Theilen des Landes, zum weitaus größer» Theil jüngere Leute, Mitglieder von Sänger- und Schützenvereinen, die mit Gesang und Fahnen aufzogen, die aus der Bühne ausgepflanzt wurden. Gesang und Musik eröffneten die Verhandlungen. Dann traten als Redner auf die Herren Fürsprech 11r. Pestalozzi, lUeck. I)r. Weidmann von Niederweningen und alt Negierungsrath Dr. Zehnder. Die Versammlung beschloß: I. Eine Adresse an den Großen Rath des Kantons Zürich zu richten und in derselben das ausdrückliche Gesuch auszusprechen, daß der Große Rath des Standes Zürich seine Gesandtschaft dahin instruiren möge, sich mit dem von dem Großen Rath des Kantons Aargau unterm 19. Juli gefaßten Beschluß betreffend die aargauischen Klöster zu begnügen und jede Intervention in die innern Angelegenheiten des Kantons Aargau abzuweisen, vielmehr Aargau in seinem Rechte zu unterstützen. II. Eine Adresse an den Großen Rath des KantonS Aargau zu erlassen, in welcher die lebendige Theilnahme des zürcherischen Volkes ausgedrückt wird. III. Eine Adresse in dem in Artikel I bezeichneten Sinn an die Tagsatzung zu richten. IV. Die Unterzeichner des zürcherischen Zurufs seien mit der Vollziehung dieser Beschlüsse beauftragt und werden eingeladen, die aargauischen Angelegenheiten 63 auch als Angelegenheit des zürcherischen Volkes stets im Auge zu behalten und die erforderlichen Schritte zur befriedigenden Lösung derselben vorzunehmen. Während der Dauer der Volksversammlung war der Regierungsrath im Rathhaus versammelt, und übertrug auf den Fall eines Andranges der Massen gegen die Stadt das Oberkommando dem Herrn Oberst Zicglcr, und Herr Oberst Hirzel wurde beauftragt, bei einem Angriff auf das Zeughaus Gewalt mit Gewalt abzutreiben, was aber ganz unnötbig ward, da die Versammlung ruhig auS einander ging. Am 31. August berichtete das Statthalteramt Zürich an die Regierung, daß keinerlei Unordnungen oder Ruhestörungen stattgefunden haben. Am 4. September beschloß die Tagsatzung auf Zürichs Antrag mit 14^/z Stimmen, die Abstimmung über die aargauische Klosterfrage zu verschieben, und vertagte sich auf den 25. Oktober. Den 13. September wurde dem Regiecungsrath folgende Adresse eingegeben: Hochgeachteter Herr Amtsbürgermeistcr! Hochgeachtete Herren! Bewogen durch die in einzelnen Theilen des Kantons stattfindende Aufregung und die übertriebenen Angaben der Radikalen betreffend die Volksversammlung in Schwamendingcn und den Eindruck, den dieß auf die Eidgenossen anderer Kantone machen könnte, fanden die Unterzeichneten sich zu der freien Besprechung über die Lage des Vaterlandes und über die Gesinnung des zürcherischen Volkes zusammen. Die Berichte aus allen Bezirken des Kantons lauteten dahin, daß das Volk mit Ausnahme sehr weniger einzelner Gemeinden an diesem radikalen Treiben keinen Antheil nehme, daß es Eintracht und Frieden wünsche und ungeachtet aller von den Radikalen angewandten Trugkünste ihnen keinen Glauben schenke, sondern mit Ruhe und Vertrauen und mit fester Bewahrung der Grundsätze, welche es Anno 1839 beschworen und mit seinem Blute besiegelt hat, die weitere Entwickelung der Wirren, welche auf dem wettern Vaterland lasten, so viel den Kanton Zürich angeht, seinem Großen Rath überläßt, gewiß, daß derselbe weder den Bund verletzen noch das Interesse der resormirten Religion preisgeben werde. Diese Ueberzeugung sprechen wir Alle einmüthig aus; mögen die Gegner, wenn sie die Probe nicht scheuen, an die in der Verfassung vorgezeichncten Organe zur Aeußerung des Volkswillens sich wenden, an die politischen Gemeindeversammlungen, und dort wird ihnen das zürcherischc Volk eben so einig zur Rede stehen wie in den Tagen von 1839. Indem wir unserer hohen Regierung diese unsere Ansicht mittheile», protcstircn wir feierlich dagegen, daß die Schlußnahmen der Volksversammlung in Schwamendingcn irgendwie als die Aeußerung des Willens des zürcherischen Volkes angesehen werden. Zürich, den 5. September 1841. Mit Hochachtung und Treue zeichnen: Johannes Hüni von Oberdorf in Regenstorf. Heinrich Schärer, Gcmeindammann in Affoltern. Jakob Ernst in Oberwinterthur. I. Denzlcr von Eglisau, Landschreibcr. Cramcr-Escher. Bezirksrichter Merz in Buch. Zunftrichtcr Maag in Denken. Stadtammann Haggenmachcr in Winterthur. Furrcr-Grob in Winterthur. I. L. Rentsch von Wädenschweil. Ilr. Rahn-Escher. I. Weber von Goßau. I. I. Bindschädler von Uctikon. Bezirksrichter Böller von Hittnau. H. I. Honcgger in Wald. Jakov Hüni im Thalacker in Horgen. Gysi-Schinz. I. I. Bachofen in Ustcr. Bezirksrichter Trüb in Maur. L. Hausammann, Präsident in Männedorf. Johannes Wolf in Turbenthal. Bleuler-Zeller in Riesbach. I. Wolfensperger in Hinweil. C. Boßhart, Quartierkommandant in Fehraltorf. I. I. Hürlimann-Landis. L. Müller, Lleci. Dr. in Eglisau. H. Schellenbcrg, Färber in Kloten. I. Bolkert, Quartierhauptmann in Niederglatt. 64 Auf diese Adresse erwiederte der Regierungsrath am 16. September Folgendes: Der Regierungsrath ergreift gerne die Veranlassung, welche Ihre Zuschrift vom 5. September darbietet, sich über deren Inhalt auszusprechen. — Volksversammlungen sind, wie Sie wissen, in unserm Kanton weder durch die Verfassung, noch durch die Gesetze untersagt. Wir fanden uns daher auch nicht veranlaßt, die Berufung einer Volksversammlung nach Schwamendingen irgend zu hindern. Auf der andern Seite sichert unsere Verfassung eben so wenig solchen Volksversammlungen eine legale Bedeutung zu; sie sind kein gesetzliches Glied unsers Staatskörpers. Eine gründliche vielseitige Berathung ist in denselben so wenig möglich, als eine geregelte Abstimmung. — In außerordentlichen Zeiten, wenn eine schwere Krisis das Staatslcbcn erschüttert, mag sich etwa auf solche Weise die allgemeine Gesinnung äußern. In gewöhnlichen Zeiten darf die Stimme, die sich in solchen Volksversammlungen geltend macht, nicht als wahre Stimme des Volkes betrachtet werden, zumal dann nicht, wenn dieselben im Interesse einer Partei veranstaltet und zu bloßen Parteizwecken benutzt werden. Sind in dem Kanton Zürich solche Erscheinungen häufiger als anderswo, so können wir darin immerhin kein Mittel der Wohlfahrt unsers Landes erkennen; denn sie stören und gefährden leicht die innere Ruhe und die öffentliche Sicherheit, auf welcher doch die Wohlfahrt des Staates, der Gemeinden, der Familien und der einzelnen Bürger so wesentlich beruhen. Das Gesagte findet großen Theils auch Anwendung auf die Volksversammlung in Schwamendingen. Hatte dieselbe den Zweck, gegenüber einem vermeintlichen Angriffe auf die Sicherheit und die Interessen unserer rcformirtcn Kirche eine für Erhaltung unserer Landeskirche entschlossene Gesinnung an den Tag zu legen, so war ihre Berufung völlig überflüssig. Wenn es nämlich nur Anerkennung verdiente, insofern die Männer, welche zu Schwamendingen zusammen getreten, sich als treue und warme Anhänger unserer bestehenden Kirche und unsers evangelischen Glaubens bewähren wollten, so ist doch offenbar, einmal, daß diese Kirche und dieser Glaube gegenwärtig von Niemandem — namentlich nicht von den katholischen Mitständen — verletzt oder angegriffen wird, und anderseits daß nicht der mindeste Grund vorliegt, um zu vermuthen, es werde der Große Rath des Kantons Zürich oder der Regierungsrath in seiner Stellung, oder die zürcherische Gesandtschaft auf der hohen Tagsatzung diese reformirtcn Interessen in irgend einem Punkte preisgeben. Vielmehr dürfen wir getrost behaupten, daß in diesen verfassungsmäßigen Behörden und Organen des wahren zürchcrischen Volkswillens die christlich-reformirte Landcsreligion eine entschiedene und unerschütterliche Vertretung findet. Hatte dagegen die Volksversammlung einen andern Zweck, sei es nun, in der aargauischen Bundcsangelegenhcit den Beschlüssen des Großen Rathes vorzugreifen oder entgegen zu arbeiten, die vermittelnde Stellung, welche der Stand Zürich in dieser eben so schwierigen als wichtigen Sache eingenommen hat, zu untergraben und sein Ansehen und seine Bedeutung auf der Tagsatzung zu schwächen, sei es sogar, die Partciung im Lande zu vermehren und durch Parteivcrbindungen, welche über die Grenzen unsers Kantons hinausreichcn, den Frieden des eigenen Kantons wie der Eidgenossenschaft zu gefährden, so war ein solcher Zweck geradezu schädlich, im letztem Falle strafwürdig. Mag der beabsichtigte Zweck Derer, welche diese Versammlung veranstaltet haben, der eine oder der andere gewesen sein, die an derselben zu Tage gelegte Gesinnung über die Behandlung der aargauischen Bundes- und Klostcrftagc können und werden wir in keiner Weise als Gesinnung des zürchcrischen Volkes betrachten. Eine Frage wie die vorliegende, bei welcher die Rechte des von allen Ständen durch einen feierlichen Eid beschworcncn Bundes, die Interessen des Kantons Aargau und seiner Gesammtbevölkerung, die Erhaltung des Friedens unter den Eidgenossen der beiden christlichen Konfessionen in reifliche Berücksichtigung fallen, eine Frage, mit deren Entscheid die Ruhe und Sicherheit der Eidgenossenschaft enge zusammenhängt, erfordert eine Partei- und leidenschaftslose, umsichtige Berathung. Der Große Rath ist durch die Verfassung und die gesetzmäßigen Wahlen der Bürger berufen, eine solche Berathung zu Pflegen; und wir sind es zum 65 Boraus überzeugt, wie er dieß bisher gethan, wird er es auch ferner thun. Die Kenntniß, welche wir von der Stimmung in allen Gegenden des Landes haben, bürgt uns dafür: die große Mehrheit der Bürger vertraut den verfassungsmäßigen Behörden und verabscheut Umtriebe, durch welche dieses Vertrauen zu untergraben und die Ruhe des Landes zu stören versucht wird. Unsere Gesandtschaft wird über die Sachlage dem Großen Rathe einen amtlichen Bericht erstatten ; die zahlreichen Unwahrheiten und schiefen Urtheile, die verbreitet worden find, werden vor dem klaren Lichte der Wahrheit auf die Dauer nicht bestehen können. Unser Vertrauen ist und bleibt auf Gott und auf das zürchcrischc Volk gesetzt. Beschlossen, Zürich, den 16. September 1841. Vor dem Regierungsrathe: Der erste Staatsschrciber, Hottinger. Gleichzeitig erließ Herr Hürlimann-Landis in Richterschweil ein gedrucktes Sendschreiben an das zürchcrischc Volk, womit er es in den Grundsätzen von 1839 zu stärken suchte, das ein vom 20. September datirtcs, mit zahlreichen Unterschriften versehenes Gegensendschreiben der Führer der liberalen Partei hervorrief, welches im Landboten erschien. Am 25. September wurde Herr alt Staatsrath Ludwig Meyer von Knonau, von 1806 bis 1839 Mitglied der Regierung, beerdigt, welcher in seinen letzten Lebenstagen noch Abschiedsworte an seine theuern Kantonsmitbürger richtete, die nach seinem Tode im Druck erschienen und neben vielen eindringlichen Lehren den Wunsch aussprachen, daß eine höhere Leitung dem Parteienkampf ein Ende machen möchte. In der Sitzung des Großen Rathes am 6. Oktober wurde die Instruktion für die nächstens wieder zu eröffnende Tagsatzung umständlich berathen, mit 165 gegen 16 Stimmen der erste Minderheitsantrag verworfen, der sich mit dem Anerbieten Aargaws befriedigen wollte, und mit 138 gegen 38 Stimmen als Instruktion festgesetzt, die Gesandtschaft habe zu erklären, daß durch den Beschluß des aargauischen Großen Rathes vom 19. Juli den Anforderungen des Bundes nicht Genüge geleistet worden, und das Begehren zu stellen, daß auch daS Frauenkloster Hermathschweil, und zwar sämmtliche vier Klöster mit den aus ihrer bundesgemäß garantirten Eristenz hervorgehenden Rechten hergestellt werden, daß sie auf die Wiederherstellung der vier Männerklöster, jedoch nur unter der bestimmten Bedingung verzichten soll, daß der aargauische Großrathsbeschluß mit Hinsicht auf Muri und Wettingen seine Vollziehung erhalte und ein allfälliger Vermögensüberschuß so wie die inneren Räume der Gebäulichkeiten dieser zwei Klöster für eine Kantonalkrankenanstalt, für katholisch-kirchliche oder Erziehungs-Jnstitute oder für Armenanstalten verwendet werden, daß, wenn eine Ausgleichung in diesem Sinne nicht zu Stande gebracht werden könne, die Gesandtschaft zu berichten und weitere Aufträge zu gewärtigen habe. Am 25. Oktober trat die Tagsatzung wieder zusammen, und am 2. November vertagte sie sich, da keiner der Anträge wegen der aargauischen Klöster ein Mehr erhalten hatte, auf unbestimmte Zeit. 1842 . Mitte März veröffentlichte der konservative Wahlvcrein der Zunft Zürich eine auf die bevorstehenden Großrathswahlen berechnete „Erklärung an unsere Mitbürger zu Stadt und Land", in S 66 welcher er seine Grundsätze darlegte und» laut und feierlich auSsprach, vaß er an dem Grundgedanken unserer Verfassung, der völligen Gleichstellung aller Kantonsbürger vor dem Gesetz und in den politischen Rechten treu festhalten werde. Am 8. April schloß der bisherige Große Rath seine Laufbahn, und der Regicrungsrith leitete mit einer Kundmachung an das Volk vom 19. April die Wahlen für den neuen Großen Rath ein, die folgendermaßen lautete: Der Rcgicrungsrath des eidgenössischen Standes Zürich an die Bürger desselben. Mitbürger! Beim Herannahen des Zeitpunktes, an welchem Ihr berufen sein werdet, die Wahlen Euerer Stellvertreter in den Großen Rath für die nächsten vier lZahre vorzunehmen, fühlen wir uns verpflichtet, Euch den Ernst und die Wichtigkeit der bevorstehenden Wahllhandlung in Erinnerung zu bringen. Mit Grund erblickt ein freies Volk in der Befugniß, seine Repräsentanten nach eigener Wahl zu bezeichnen, eines seiner höchsten politischen Rechte, ein Recht, dessen Ausübung für die nächste Zukunft des Landes entscheidend ist. Durch die Gesinnung und dem Geist der Gewählten wird die Richtung der gesammten Staatsverwaltung, mit ihr das Wohl oder Wehe des Volkes bestimmt. Daher wird jeder Bürger vor Allem sich selbst fragen müssen, welche Grundsätze für uinser Staatslebcn die ersprießlichsten seien, und dann seine Stimme solchen Männern zuwenden, denen er den Willen und die Fähigkeit zutraut, das als wahr und gut Erkannte durchzuführen und zu befestigen. Was unserem Kantone Noth thut, dms ist ein besonnener Fortschritt in allen Zweigen der rifst-ntliäwn Verwaltung; eine umsichtige Prüfung der vorhandenen Bedürfnisse und der Mittel zu ihrer Befriedigung, wobei nicht die Partcileidcnschaft, sondern eine warnnc innige Theilnahme am Glück oder Unglück des Vaterlandes die Stimme der Entscheidung zu geben hat; eimc weise Sparsamkeit im Staatshaushalt, gleich weit entfernt von eitler Verschwendung und engherziger Karghcüt; Vorsorge, und so weit die Kräfte des Staates reichen, gleich- kräftige Unterstützung der Landwirthschaft, der Gewerbe und der Industrie, richtige Erkenntniß und die möglichste Abwendung der ihnen drohenden Gefahren; fortdauernde Obsorge für die Bevormundeten und für die unterstützungsbedürftigen Armen; Achtung vor dem, Gesetze, welche die Freiheit des Bürgers mit der Ordnung im Staate verbindet; das sind im Innern die Kroßen Aufgaben für Gegenwart und Zukunft; in äußern Vcrhält- hältnissen sei unsere Richrschnur Liebe zum meutern Vaterland, Aufrcchthaltung der Würde und der Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft, Gerechtigkeit und zeitgemäßer Fortschritt im Bunde. Aber die Bestrebungen der Einzelnen wie der Gesammtheit werden erst dann gesegnete Früchte tragen, wenn sie auf dem festen Boden einer wahrhaft christlichen Gesinnung beruhen, wenn sie von gründlicher Wissenschaft und nützlichen Kenntnissen unterstützt wunden. In den erhabenen Lehren des Christenthums finden Sittlichkeit und Gottvcrtraucn, diese nie versiegelnden Quellen des Familien- und des Völkerglücks, ihr: sicherste Bürgschaft. Darum werde die Wirksamkeit umscrcr Landeskirche und ihr zur Seite die Schule geschützt; ächte Frömmigkeit sei fortan die Grundlage der Fortbildung aller von Gott dem Menschen verliehenen Krisle, auf daß die Veredlung des kindlichen Herzens Haind in Hand gehe mit der Entwicklung des Verstandes. Offen haben wir unsere Ueberzeugung aiusgcsprochcn; prüfet jetzt selbst, liebe Mitbürger! und die eigene Prüfung leite Euch bei den bevorstehenden Wahlen. In Euerer Hand liegt nun das Schicksal des Vaierlandes, so weit dieß von menschlicher Einwirkung abhmngt. Darum versäume es Keiner, scine Bürgerpflicht zu erfüllen; Keiner bleibe ohne die dringendste Noth vom den Wahlversammlungen aus. Zeder von Euch gebe frei und ohne Nebengedanken nur dem die Stimme, tuen er für den Wäzstcn und Besten erachtet. 67 Gegenwärtige Kundmachung soll Sonntags den 24. April nach dem Morgcngotteedicnste durch die Pfarrer von den Kanzeln verlesen, an den gewohnten Orten angeschlagen und dem Amtsblatt bcigcrückt werden. Gegeben Zürich, den 19. April 1842. , Zm Namen des Regicrungsrathes: Der Amisbürger meister, C. v. Muralt. Der zweite Staatsschreiber. Hottinger. Zweite Periode, vom Mai 1842 bis Mai 1846. Am 1. und 2. Mai fanden in sämmtlichen Wahlkreisen deS Kantons nach gesetzlichen Bor- schriften die Wahlen der Mitglieder des neuen Großen Rathes statt. Die Versammlungen waren überaus zahlreich besucht, und es herrschte in Folge der vorangegangenen gegenseitigen Agitation und der stattgehabten mannigfaltigen Einwirkungen eine ungemeine Spannung bei jeder der beiden politischen Hauptparteien, ob sie den Sieg erringen und wie stark sie überhaupt vertreten sein werde. Beinahe 46,000 Bürger nahmen an den Wahlen Theil. In weitaus den meisten Wahlkreisen wurden die Wahlen schon am 1. oder 2. Mai erledigt, in einigen wenigen dagegen mußte mehrmals gewählt werden. Auf Anzeige, daß in den Wahlkreisen Dübendorf-Bolketschweil und Birmen- storf die Wahlen nicht in gehöriger Ordnung vor sich gehen und zu befürchten wäre, daß dieselben ohne die Leitung oberer Beamten nicht in gesetzlicher Weise zu Ende gebracht werden könnten, ordnete der Regierungsrath am 1. Mai den Herrn 1)r. Bluntschli in den erstem, den Herrn Statthalter Freubweiler in den letztem ab. Auf Bericht, daß sich die Wahlversammlung Kloten- Basserstorf wegen Streitigkeiten aufgelöst habe, wurde das Statthalteramt Bülach eingeladen, sich in Begleit einiger Bezirksräthe dahin zu verfügen, und auf wettern Bericht, daß bei der Wahlversammlung zu Jllnau Streit entstanden sei und diese sich aufgelöst habe, wurde dem Statthalteramt Pfäffikon der nämliche Auftrag ertheilt. Da am 3. Mai Herr Dr. Bluntschli berichtete, daß es ihm zwar gelungen sei, gestern die Wahlen der Wahlvorsteherschaft zu Dübendorf-Bolketschweil beendigen zu lassen, daß aber neuerdings verschiedene Unordnungen stattgefunden und sogar Thätlichkeiten verübt worden, so setzte der Regierungsrath den Wahltag daselbst neuerdings auf Donnerstag den 5. Mai fest und ordnete die Herren Regierungsrälhe Dr. Bluntschli und Hüni in Begleit des zweiten Staatsschreibers und eines Weibels mit der Standesfarbe dahin ab, unter deren Leitung am 8. die Wahlen beendigt wurden. Am 7. Mai beschloß der Regierungsrath, da bei diesen Wahlen und denjenigen zu Jllnau öffentlich Stimmen um Geld gekauft worden sein sollen, indem er die Ueberzeugung aussprach, daß das schändliche Verbrechen der Korruption nicht ungeahndet bleiben dürfe, der Staatsanwaltschaft den Auftrag zu geben, mit gehöriger Vorsicht und ohne Verhaftung oder Störung des Wahlrechts der Wähler Voruntersuchung einzuleiten. In folgenden Wahlkreisen wurden ausschließlich Konservative gewählt: Stadt Zürich, Neumünster, Wädenschweil, Männeborf, Grüningcn, Bäretschweil, Fischenthal, Wald, Banma, Pfässikon, Wciß- lingen-Rußikon, Wildberg-Wyla, Oberwinterthur, Turbenthal, Flaach, Einbrach, Bubikon, Egg; 9 * 68 in folgenden Wahlkreisen ausschließlich Mitglieder der bisherigen Opposition: Wiedikon, Oberstraß- Wipkingen, Höngg-Weiningen, Hausen, Afsoltern, Winterthur, Elgg, Wülflingen, Benken-Laufen, Wiesendangen, Eglisau, Bülach, Staoel, Schöfflistorf, Regenstorf, Niederhasli. Gemischt waren dagegen die Wahlen in den Wahlkreisen Richterschweil. Thalweil, Meilen, Küßnacht, Hinweil, Neftenbach-Hettlingen, Andelfingen, Stammheim, Birmenstorf, Mettmenstetten, Wetzikon, Uster, Klotcn-Basserstorf, Jllnau, Dübendors-Volketschweil. Die Häupter der liberalen Partei waren beinahe sämmtlich wieder im Großen Rathe vertreten; Herr vr. Keller hatte indeß die auf ihn gefallene Wahl abgelehnt. Am 15. Mai ertheilte der Regierungsrath, nachdem ihm verschiedene Anzeigen betreffend Aufstellung von Bürgerwachen in einigen Gemeinden des Bezirks Zürich in Folge von Gerüchten, daß in der Stadt auf den 17. die Feuerwache zusammengezogen werden soll, zugekommen, dem Statthalteramt den Auftrag, die Gemeindräthe zu belehren, daß diese Gerüchte durchaus unrichtig und unwahr seien, und die Sicherheitswache in Neumünster zu untersagen. Den 17. Mai trat der neue Große Rath zusammen und wurde von Herrn Amtsbürgermeister v. Muralt mit einer Anrede eröffnet. Die sämmtlichen vom Volk getroffenen Wahlen wurden mit Einmuth anerkannt, und dann wählte der Große Rath die 12 indirekten Mitglieder. Es wurden 6, die man zu den Konservativen, und 6, die man zu den Liberalen zählen konnte, gewählt. Hierauf ward im ersten Skrutinium mit 101 von 200 Stimmenden Herr alt Oberrichter Ulrich zum Präsidenten des Großen Rathes, Herr Kantonsfürsprech vr. Jonas Furier im zweiten Skrutinium mit 101 von 198 Stimmenden zum Vizepräsidenten erwählt, und dann der Große Rath beeidigt. Am 23. Juni wurde vom Großen Rathe die Instruktion für die bevorstehende Tagsatzung berathen und entgegen dem Antrag des Regierungsrathes und anderweitigen Anträgen mit 103 Stimmen gegen 81 derjenige des Herrn Wieland angenommen: die Gesandtschaft habe zu beantragen, es möchte sich die Tagsatzung durch den Beschluß deS Großen Rathes des Kantons Aargau vom 19. Juli 1811 für befriedigt erklären und die Angelegenheit der aargauischen Klöster aus Abschied und Traktanden fallen. Zu Gesandten wurden, nachdem die Herren Amtsbürgermeister v. Muralt und Negierungsrath M. F. Sulzcr die auf sie gefallenen Wahlen abgelehnt hatten, die Herren Regierungsrath Hüni mit 117 und Kantonsfürsprech vr. Furrer mit 110 Stimmen gewählt. Die Tagsatzung, welche am 1. Juli in Bern zusammentrat und am 27. August sich auflöste, gelangte bezüglich auf die Kapitalfrage wegen der aargauischen Klöster noch zu keinem Schluß, weil keiner der gestellten Anträge die reglcmenlarische Zahl der Standesstimmen auf sich vereinigte. Ein in der Sitzung des Großen Rathes vom 28. Dezember von Herrn Oberst Weiß gestellter Antrag, dahin gehend, es möchte der GroßrathSbeschluß vom 20. September 1839 betreffend die Auflösung der Kantonalbchördcn, da er den Bestimmungen der Verfassung widerspreche, im wohlverstandenen Interesse der Behörde selbst, so wie der Ruhe und Wohlfahrt des Ganzen, aufgehoben werden, wurde mit 139 gegen 21 Stimmen verworfen. 1843. In der Sitzung des Großen Rathes vom 5. April wurde bei Anlaß mehrerer Erneuerungswahlen mit 127 von 189 Stimmen Herr alt Regierungsrath Nect. vr. Zehnder in den Regierungsrath gewählt. « 69 Am 2t. Juni wurde vom Großen Rath die Instruktion auf die bcvorstchenve ordentliche Tagsatzung berathen und mit großer Mehrheit dahin entschieden, daß Zürich sich mit dem Beschluß des Großen Rathes von Aargau vom 19. Juli 184 t für befriedigt erkläre und gegen die Verwaltungsmaßregeln bezüglich aus die aufgehobenen Klöster keine Einsprache erheben werde. Zu Gesandten wurden hierauf gewählt die Herren Regierungsrath Hüni und Kantonsfürsprcch I)r. Furrer. — Ins Obergericht wurde gewählt Herr Melchior Hirzel, der aber kurze Zeit nachher starb. Er hatte von 1832 bis 1839 das Amt eines Bürgermeisters bekleidet und sich durch warme Liebe für Volksbildung ausgezeichnet. Am 3t. Oktober wurde in der Pcterskirche eine Feier zu seinem Andenken begangen. Die Tagsatzung wurde den 3. Juli zu Luzern, das nun Vorort war, eröffnet und am 1. September geschlossen. Am 31. August wurde die aargauische Klosterfcage endlich dadurch erledigt, daß, da Aargau sich anerbot, auch noch das vierte Frauenkloster, Hermathschweil, herzustellen, 121/2 Stände sich damit für befriedigt erklärten und beschlossen, die Angelegenheit aus Abschied und Traktanden fallen zu lassen. Diesen Beschluß erklärten dagegen die katholischen Stände Luzern, Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug, Freiburg, Wallis und Appenzell-Jnncrrhoden als Bundesbruch und gaben eine Protestation und Verwahrung zu Protokoll, die sich hauptsächlich darauf gründet, daß in dem Beschluß vom 2. April 1841 ausgesprochen worden, das Dekret des Großen Rathes von Aargau sei unvereinbar mit dem Art. 12 des Bundesvertrages, die protestirenden Stände können demnach einer Mehrheit von Ständen die Befugniß nicht einräumen, den Stand Aargau zu ermächtigen, 5 Klöster aufzuheben, und erklären feierlich, daß sie an dem durch 12 Stände verübten Bundesbruch keinen Theil haben, noch irgendwie nehmen können, daß sie denjenigen Ständen, welche ihn verübt, die Verantwortlichkeit für alle daraus entstehenden Folgen überbinden und insbesondere den Stand Aargau für Alles verantwortlich machen, was er in Folge des Mehrheitsbeschlusses vom 31. August 1843 im Widerspruch mit dem Bund und dem Recht betreffend die Klöster auf seinem Gebiet vornehmen werde. Diese Protestation veranlaßte eine Gegenprotestation von Zürich, der sich 11 ganze und zwei halbe Stände anschlössen, die dahin geht, daß, da seit Jahren die Tagsatzung als einzige zur Entscheidung der Streitfrage kompetente Behörde anerkannt sei, und da nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen eine und dieselbe Behörde für denselben Gegenstand nicht zugleich kompetent und inkompetent sein könne, die Verwahrung und Protestation der 7 Stände eben so unzulässig als rechtswidrig sei. Auf die am 20. Oktober im Großen Rathe von Luzern in der Klosterangelegenheit gefaßten ernsten Beschlüsse hin, die bereits auf Rüstungen hindeuteten, erließ der Regierungsrath von Zürich am 26. Oktober theils ein Schreiben an den Vorort Luzern, theils ein Kreisschreiben an sämmtliche eidgenössische Stände. In ersterm sprach er sich unter Anderm folgendermaßen aus: Als das höchste Interesse der schweizerischen Eidgenossenschaft erscheint uns die Erhaltung ihrer eigenen, unversehrten Existenz, wie sie dieselbe in dem europäischen Staatensystcme durch ihre große Geschichte unter Gottes sichtbarer Führung errungen hat. Zunächst diesem Interesse für die Integrität der schweizerischen Eidgenossenschaft steht die Sorge für den innern Frieden in unserm Vaterlande, welches durch die Eigenthümlichkeit seiner Bewohner und durch die Grundsätze des europäischen Staatenrechtes berufen erscheint, Frieden zu haben und des Friedens zu genießen. Aber immerhin ist jede Vereinbarung einzelner Stände unter sich zu besondern politischen Zwecken — 70 und eine solche wird in jenem Beschlusse in Aussicht gestellt — für den Gesammtbund eine bedenkliche Erscheinung und kann leicht im weitern Verfolge zu Spaltungen führen, welche ursprünglich nicht beabsichtigt waren. Sollten, was Gott verhüten möge, die bezeichneten Uebel, welche gegenwärtig noch unschwer abzuwenden sind, eine drohendere Gestalt annehmen und die Integrität der schweizerischen Eidgenossenschaft durch eine bundes- widrige politische Verbindung einzelner Stände oder der innere Friede des Landes durch einen bewaffneten Angriff oder die Einleitung zu einem solchen ernstlich gefährdet werden, so stehen wir in der Ansicht, daß der h. Vorort — abgesehen von anderweitigen, bundesgemäßen Verfügungen -- jedenfalls unverzüglich sämmtliche Stände zu einer außerordentlichen Tagsatzung um sich zu versammeln dringende Veranlassung habe. Würde der h. Vorort — ein Fall, den wir zwar für unwahrscheinlich halten, aber bei der schwierigen Stellung desselben nicht unerwähnt lassen dürfen aus irgend welchen Gründen solches zu thun unterlassen, so würden wir uns für berufen und verpflichtet erachten, eine Konferenz sämmtlicher eidgenössischen Stände nach Zürich einzuladen, damit die Maßregeln, wie das Vaterland und dessen Friede gegen jede Anfechtung unversehrt erhalten bleibe, gemeinsam von den Ständen berathen werden. Dieses Schreiben erwiderte Luzern am 6. November. Am 21. Dezember wählte der Große Rath zu seinem Präsidenten für 1844 mit 150 von 188 Stimmen Herrn RegierungSrath I)r. Zehnder. 1844. Der letztjährige Beschluß der Tagsatzung wegen der aargauischen Klöster veranlaßte mannigfaltige Konferenzen der protestircnden katholischen Stände, in welchen sie Verabredungen über gemeinschaftliches Handeln in dieser Angelegenheit trafen; es wurde nun auch zu Luzern die Berufung der Jesuiten an die höher» Lehranstalten daselbst mit großem Eifer betrieben, und es ließ sich damals mit Sicherheit voraussehen, daß über kurz oder lang ein Zusammenstoß der beiden Hauptparteien in der Schweiz erfolgen werde. Im Mai brachen im Kanton Wallis wieder ernste Unruhen aus, mit Bezug auf welche der Regicrungsrath von Zürich am 12. Mai gegen den Vorort Luzern den Wunsch aussprach, daß nicht bloß eidgenössische Repräsentanten dahin abgeordnet werden, sondern möglichst bald ein eidgenössisches Oberkommando für den Fall, daß Wallis andere Stände um Hülfe mahnen und ein bewaffnetes Einschreiten nöthig werden sollte, bestellt werden möchte, und der Regierungsrath unterstützte den Wunsch auch anderer Stände um Einberufung einer außerordentlichen Tagsatzung wegen dieser Angelegenheit. Inzwischen waren in Wallis die beiden Parteien, nämlich die altgesinnlen Oberwalliser und die liberalgesinnten Unterwalliser in Kampf mit einander gerathen und die letztem von den erstem besiegt worden. In der Sitzung des Großen Rathes vom 19. Brachmonat wurde die Instruktion für die außerordentliche Tagsatzung berathen, und nachdem von 7 Uhr Morgens bis gegen Mitternacht für und gegen die dießsälligen Anträge des Regierungsralhes gesprochen worden, mit 103 Stimmen gegen 82, und gegenüber einem andern Minderheitsantrag von 99 Stimmen die Instruktion deS Regierungsralhes betreffend Die Angelegenheiten des Standes Wallis angenommen, dahin lautend, daß, da die Regierung desselben das frühere Begehren um eidgenössische Dazwischenkunst zurückgezogen habe, der Stand Zürich in keiner Weise sich in die Angelegenheiten dieses Standes ein- 71 mischen werde, und daß er zugleich den freundcidgenössischen Wunsch ausspreche, es möge dieser Stand gegen die Besiegten mit Milde verfahren. Mit Mehrheit wurden ferner die Anträge der Regierung in den staatsrechtlichen Fragen (vermittelnde Dazwischenkunft, bewaffnete Intervention, Aufmahnung rc.) angenommen, ebenso die Anträge wegen des Benehmens des Vorortes, wegen der Doppelstellung des Herrn Staatsschreibcr Meyer und wegen des Benehmens der Stände Bern und Waadt, welche sich geweigert hatten, Truppen aufzustellen. In Angelegenheiten der Jesuiten wurde, nachdem eine bedeutende Anzahl Petitionen von Privaten und Gemeinden für und gegen Ausweisung derselben vorgelegt worden, der Antrag des Regierungsrathes ebenfalls und zwar mit 97 Stimmen zum Beschluß erhoben, daß nämlich Zürich seine Ansicht dahin ausspreche, der Orden der Jesuiten trage durch seine Lehren und Missionen dazu bei, die Stimmung der beiden Konfessionen in der Schweiz gegenseitig zu erbittern, und wirke dadurch auf die freie Entwicklung einer nationalen Politik störend ein; es bcvaurc demnach der Stand Zürich, daß einzelne Stände diesen Orden bei sich aufgenommen haben, und spreche den freundcidgenössischen Wunsch aus, daß sich diese Stände dem Einflüsse des Jesuitenordens entziehen möchten und einem weiter» Umsichgreifen desselben von Seite der katholischen Mitständc selbst gewehrt werde, dagegen könne der Stand Zürich seinerseits zu keinen zwingenden Beschlüssen der Tagsatzung aus Wegweisung dieses Ordens aus einzelnen Kantonen und der Schweiz Hand bieten, weil darin ein Eingriff in die Sonvcränetät der Kantone läge, zu welchem der Bund die Tagsatzung nicht berechtige. Am 20. Juni wurde die Instruktion aus die ordentliche Tagsatzung berathen und bezüglich auf die aargauische Klosterangelegenheit ebenfalls der Antrag des Regierungsrathes angenommen und festgesetzt, betreffend daö Begehren der Stände Luzern, Uri, Schwpz, Unterwaldcn, Zug und Freiburg um Wiedereinsetzung der aargauischen Klöster habe die Gesandtschaft zu erklären, daß, da durch eine Mehrheit von Ständen ein Beschluß zu Stande gekommen sei, diesen Gegenstand aus Abschied und Traktanden fallen zu lassen, auf denselben nicht wieder einzutreten sei. — Alsdann schritt der Große Rath zu der Wahl der Gesandtschaft, und es wurden gewählt Herr Bürgermeister Mousson im zweiten Skrutinium mit 100 von 185 Stimmen und Herr Statthalter Gujer im vierten Skrutinium mit 94 von 182 Stimmen. Die außerordentliche Tagsatzung zu Luzern begann den 25. und endigte schon am 28. Juni und war hauptsächlich den Angelegenheiten des Kantons Wallis gewidmet. 13 ganze und 2 halbe Stände sprachen sich gegen jede Intervention, wie sie immer heiße, aus. Hierauf begann am 5. Juli die ordentliche Tagsatzung, welche bis am 24. August dauerte. In Angelegenheiten Aargau's bestätigten am 8. August 12 ganze und 2 halbe Stände, darunter auch Zürich, den Beschluß vom 31. August 1843; in Angelegenheiten der Jesuiten beschlossen am 20. August 17^ Stände, in den dießsälligen Antrag von Aargau, die Jesuiten von Bundes wegen auszuweisen, nicht einzutreten. Die 7 katholischen Stände legten neuerdings Prolestation gegen den Beschluß wegen der aargauischen Klöster ein und 12 ganze und 2 halbe Stände vereinigten sich wieder zu einer Gegenprotestation. Die Bundcsrevision konnte auch dießmal noch zu keinem Mehr gelangen. Am 24. Oktober entschied sich der Große Rath des Standes Luzern Abends halb 7 Uhr mit 70 gegen 24 Stimmen dahin, den ihm vorgelegten Vertrag mit den Jesuiten nebst dem betreffenden Dekretsvorschlag anzunehmen, zufolge dessen 7 Jesuiten an das neu zu errichtende Priesterseminar berufen wurden. Dieser verhängnißvolle Beschluß gab das Signal zu einem Kampf mit den Waffen, der am Ende zu einem Kriege führte. Alle Zeitungen besprachen lebhaft dieses Ereigniß. — Der Beschluß selbst unterlag im Kanton Luzern dem Veto des Volkes, das sich in seinen Versammlungen mit Mehrheit zu Gunsten desselben erklärte und ihm dadurch Geltung verschaffte. Noch waren die Abstimmungen nicht ganz vollendet, als die liberale Partei am 8. Dezember einen Gewaltstreich versuchte, indem eine Anzahl Bewaffnete sich in der Stadt Luzern versammelten und sich durch Ueberfall der wichtigsten Positionen zu bemächtigen suchten, um den Zuzrigern vom Lande das Einrücken in die Stadt zu sichern. Diese Bewegung wurde jedoch im ersten Keime von der Regierung unterdrückt und die Theilnehmer in engen Verhaft gesetzt. Die von mehreren Seiten anrückenden Kolonnen luzernerischer Freischaaren, denen sick) zirka 1000 Mann Freischaaren aus Aargau, Solothurn und Basellandschaft, meist mit Stutzern bewaffnet, anschlössen, zogen sich nach einem Gefecht mit Regierungstruppen bei der Emmenbrücke auf die erhaltenen Nachrichten aus der Stadt hin wieder zurück und lösten sich auf; der Aufstand wurde überall schnell unterdrückt, eine Menge Theilnehmer gefangen gesetzt, vr. Robert Steiger in den Kesselthurm geworfen, und nun begann ein System der schärfsten Verfolgungen, das zur Folge hatte, daß einige hundert Luzerner in die benachbarten Kantone Aargau, Bern, Solothurn und Baselland flüchteten. Als die ersten Nachrichten von dem erwähnten Vorhaben nach Zürich kamen, besammelte sich Sonntags den 7. Dezember der Regierungsrath außerordentlich und beauftragte die Herren Staatsschreiber Hottinger und Statthalter Hegetschweiler, sich in den Kanton Luzern zu begeben, Auskunft zu verschaffen uud Bericht zu erstatten. Nachdem diese den Erfolg gemeldet hatten, besammelte sich der RegierungSrath am 9. abermals außerordentlich und beschloß auf das eingegangene Ansuchen der Regierung von Luzern um Aufgebot eines zureichenden Theils des BundeSkontingents, 4 Bataillone Infanterie, 2 Batterieen Artillerie, 2 Kompagnieen Scharfschützen und 1 Kompagnie Kavallerie aufzubieten, die übrigen Truppen des Kontingents aufs Piket zu stellen. Er bezeichnete den Herrn Oberst Ziegler zum Oberbefehlshaber, berief den Großen Rath auf den 11. ein und erließ folgende Proklamation an das Volk: Bürgermeister und Regierungsrath des eidgenössischen Standes Zürich an die Bürger desselben. Liebe Mitbürger! Die Ereignisse der letzten Tage im Kanton Luzern veranlassen uns, Euch über unsere Anordnungen und die Gesinnung, welche uns beseelt hat, Aufschluß zu geben. Wir wenden uns in dieser schwierigen Lage der Eidgenossenschaft mit vollem Vertrauen an Euch, überzeugt, daß Ihr dasselbe erwiedern werdet, und entschlossen, auch Euer Vertrauen zu rechtfertigen. Aus den öffentlichen Blättern vernahmen wir, daß die Regierung des hohen Standes Bern am 5. Dezember den Beschluß gefaßt habe, drei Bataillone Infanterie, nebst drei Kompagnieen Scharfschützen, zwei Artillericbattericen und eine Kompagnie reitender Jäger an die Grenzen des Kantons Luzern rücken zu lassen. Als Grund wurde die Nachricht bezeichnet, daß im Kanton Luzern Unruhen ausgcbrochcn seien. Bis zur Stunde haben wir über diese Maßregel von Seite der Regierung des hohen Standes Bern keine amtliche Mittheilung erhalten, wissen daher auch nicht offiziell, auf welchen Gründen dieselbe beruhte und welches die Bestimmung dieser Truppen ist. Die Zeitungsnachrichten geben an, daß ein Erzcß in Willisau in der Nacht vom 4. auf den 5. Dezember die Veranlassung zu jenem Aufgebot geworden, dann aber, als beruhigende Nachrichten über jenen Vorfall nach Bern kamen, der Marsch der Truppen suspendirt worden sei. 73 Aus einer gestern Abends erhaltenen Mittheilung der Regierung des hohen Standes Luzern erfahrene wir, daß dieselbe unterm 7. Dezember der Regierung des hohen Standes Bern berichtet habe, daß „ungeachtet der „tief in das Leben des Volkes eingreifenden Frage, welche gegenwärtig dem Veto des Luzerner Volkes umtcrlegt „sei, die gesetzliche Ruhe und Ordnung — einige geringfügige und bald beschwichtigte Erzesse in Willisau „abgerechnet - nirgends gestört worden, und daß sie jedenfalls Entschiedenheit und Mittel genug besitze, um „jeden Versuch einer Ruhestörung mit eigener Kraft zu vereiteln. Sollten daher die bcrnerischcn Truppen mit „Rücksicht auf den Kanton Luzern einberufen und in diesem Falle, entgegen den Bestimmungen des Bundes- „vertrages, aufgeboten worden sein, so stelle sie die Forderung, daß diese Truppen sogleich entlassen werden." Gleichzeitig berichtet uns die Regierung des h. Standes Luzern durch Zuschrift vcm 8. Dezember, daß am frühen Morgen des 8. Dezembers eine Schaar von 30—40 Individuen gewagt habe, in der Stadt Luzern offenen Aufruhr zu beginnen, und versucht habe, den anrückenden Militärpatrouillen Widerstand zu leisten, dann aber zersprengt worden sei. Zugleich fügt sie bei: „Wenn wir diese Vorgänge in unserm Kanton, die Verlegenheit der Aufrührer insbesondere, mit Vorgängen in andern Kantonen zusammenstellen, so können wir „uns des Gedankens nicht erwehren, daß der hiesige aufrührerische Versuch kein vereinzelter ist, sondern in „geheimer wohl planirter Verbindung mit viel weiter gehenden Umsturzversuchen ist." Sie habe „daher sich für „verpflichtet gefühlt, an die eidgenössischen Stände Uri, Schwyz, Unterwaldcn und Zug das Ansuchen um Aufgebot ihres gesammtcn Bundcskontingentes zu richten." Auch an uns richte sie ein gleiches Ansuchen um Aufgebot eines zureichenden Theiles unsers Bundcskontingentes, und werde an die Kantone Frciburg, Wallis und Neuenburg ebenfalls Mahnungen ergehen lassen. Verschiedene theils gleichzeitig, theils später uns zugekommene Nachrichten setzten es außer Zweifel, daß Freischaarcn aus den Kantonen Basclland, Solothurn und Aargau nach dem Kanton Luzern aufgebrochen seien, um an einem dortigen Aufstande Theil zu nehmen. Die Regierung des h. Standes Aargau soll ebenfalls reguläre Truppen aufgeboten haben. Auch von diesen h. Ständen haben wir bisher keine amtliche Kenntniß erhalten. Spätere Berichte machten es wahrscheinlich, daß luzernische Insurgenten in Verbindung mit Reisläufcrn aus andern Kantonen sich gesammelt haben, um noch einen Angriff auf die bestehende Staatsordnung im Kanton Luzern zu unternehmen. Der Zusammenhang aller empfangenen Nachrichten schien uns mit Bestimmtheit darauf hinzuweisen, daß nicht nur eine kantonale Angelegenheit, nicht bloß kantonale Unruhen vorliegen, sondern die Gefahr eines die Wohlfahrt und die Existenz der gesammtcn Eidgenossenschaft bedrohenden Bürgerkrieges da sei. Unter dieser Voraussetzung, welche sich nun glücklicher Weise nicht, oder wenigstens lange nicht in so gefährlicher Art, als wir großentheils in Ermangelung offizieller Nachrichten damals für wahrscheinlich hielten, bestätigt hat, faßten wir die Beschlüsse von heute Vormittag, welche gegenwärtig nun wieder zu einem großen Theil als überflüssig zurückgezogen sind. Wir stehen indessen nicht an, Euch dieselben in ihrem ganzen Umfange zur Kenntniß zu bringen und die Stellung offen zu bezeichnen, welche wir den ungewissen und Unheil drohenden Ereignissen gegenüber einzunehmen für unsere Pflicht hielten. Wir bedauern es, daß der h. Stand Luzern unserm freundeidgenössischen Rathe, von der Ausnahme der Jesuiten abzustehen, unh den von uns geäußerten Besorgnissen über die Folgen ihrer Berufung für die Eidgenossenschaft kein größeres Gewicht beigelegt hat. Auch gegenwärtig halten wir an der Ueberzeugung fest, daß, wenn die Eidgenossenschaft zu einem dauerhaften innern Frieden wieder gelangen und eine schönere Zukunft unserm Vaterlande erblühen soll, eine Grundbedingung die ist, daß die Konfessionen sich gegenseitig 10 74 achten und jeder überwiegende Einfluß einseitiger kirchlicher, insbesondere auch Ultra montaner Tendenzen auf die politischen Zustände unsers Vaterlandes zurückgewiesen werde. Auf der andern Seite stehen wir in der entschiedenen Ansicht, daß vor Allem aus der Landfriede gegen Gewaltthat gesichert, die unbefugte Einmischung roher Partcischaarcn in die Angelegenheiten eines Kantons verhindert, der Bürgerkrieg und die Anarchie des Bundes gehemmt und die Angelegenheiten der Eidgenossenschaft aus bundcsmäßigcm Wege erledigt werden sollen. Mit Rücksicht auf diese Grundsätze und in Anbetracht der Ungewißheit, welche damals noch über jenen für unser Vaterland bedenklichen Ereignissen ruhte, hatten wir uns entschlossen, eine vermittelnde Stellung im Interesse des Friedens der Eidgenossenschaft einzunehmen, und zu diesem Behufe verfügt, was folgt: 1) Es sollen vier Bataillone Infanterie, zwei Battericen Artillerie, zwei Kompagnieen Scharfschützen und eine Kompagnie Kavallerie sofort aufgeboten und die übrigen Truppen unsers Kontingentes aufs Piket gestellt werden. Als Obcrkommandant über diese Truppen ist der Herr eidgenössische Oberst Zieglcr ernannt. 2) Der Große Rath unsers Kantons soll auf künftigen Mittwoch zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen, demselben Bericht erstattet und die erforderlichen Weisungen von ihm eingeholt werden. 3) Es sei auf eine beförderliche Besammlung der eidgenössischen Tagsatzung zu dringen, damit diese auf bundesmaßigem Wege die für die Wohlfahrt und den Frieden des Vaterlandes nöthigen Beschlüsse fasse. 4) Die Regierungen der hohen Stände Glarus, Schaffhausen, Appenzell beider Rhodcn, St. Gallen, Graubündten und Thurgau seien zu ersuchen, auch ihrerseits die nöthige Mannschaft marschfertig zu halten und Abgeordnete zu einer Verständigung über gemeinsame Maßregeln nach Zürich zu senden. 5) Auch die Regierungen der übrigen hohen Stände, welche geneigt seien, in dem oben bezeichneten Sinne zu einer Besprechung Hand zu bieten, bitten wir, durch Abgeordnete sich dabei vertreten zu lassen. 6) Jede Zusammenrottung von bewaffneten Freiwilligen und jeder Zuzug von Rcisläufern in einen andern Kanton soll alles Ernstes verhindert und Zuwiderhandelnde den Gerichten zur Bestrafung überwiesen werden. 7) Hievon sei sämmtlichen hohen Ständen Kenntniß zu geben. Wir zählen darauf, liebe Mitbürger, Ihr werdet aus diesen Beschlüssen und ihren Motiven ersehen, daß uns dabei keinerlei einseitiger Partcigeist geleitet, sondern allein die Liebe zu friedlicher Entwicklung unsers Vaterlandes und eine eidgenössische Gesinnung beseelt haben. Die zwar nicht amtlichen, aber dessen ungeachtet glaubwürdigen Berichte, welche uns heute Abend zugekommen sind, lauten viel beruhigender. Es ergibt sich daraus, daß die Insurgenten, welche in Verbindung mit Reisläufern die Emmenbrücke besetzt hielten, von den Truppen der Regierung zurückgeschlagen, sich aufgelöst haben, der Kanton Luzern von den eingedrungenen Freischaarcn verlassen worden sei, und sowohl Jesuitengegner als Jesuiten freunde in Luzern sich insgesammt um die Regierung schaaren, um die gesetzliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Ferner wurde uns berichtet, die Aufmahnung der Truppen der innern Schweiz, welche bereit waren, der Regierung von Luzern zuzuziehen, sei widerrufen, und von der Regierung des h. Standes Bern sei erklärt worden, daß ihre Truppen lediglich bestimmt seien, das Eindringen von Freiwilligen in den Kanton Luzern zu verhindern. In Folge dieser Nachrichten haben wir uns heute Abend veranlaßt gesehen: 1) einen Theil der aufgebotenen Mannschaft wiederum zu entlassen; 2) die Sitzung des Großen Rathes abzubestellen; 3) das Begehren einer Tagsatzung zurückzuziehen; 4) die Einladung an die in Nr. 4 und 5 der obigen Beschlüsse bezeichneten Stände so wie das beschlossene Kreisschrcibcn zu unterlassen. In solchen Zeiten werden leicht böswillige Verdächtigungen und falsche Gerüchte verbreitet. Laß« Euch durch dergleichen nicht irre machen. Wie in diesem Augenblicke, so werden wir fortfahren, mit der größten Offenheit zu verfahren und vor dem Großen Rathe und unserm Volke über unsere Handlungsweise getreue Rechenschaft zu geben. Gegenwärtige Bekanntmachung soll den Statthalterämtcrn zu unverzüglicher Mittheilung an sämmtliche Gcmcindräthe und zu öffentlichem Anschlage an den gewohnten Orten zugestellt werden. Gegeben in unserer Rathssitzung Montag den 9. Christmonat 1844, Abends. Im Namen des Rcgicrungsrathcs: Der Amtsbürgcrmcistcr, C. v. Muralt. Der zweite Staatsschrcibcr, Wyß Auf die am Abend des Tages eingegangenen beruhigenden Berichte von der Unterdrückung des AusstandeS und von dem Rückzug der Frcischaaren bestellte der Regicrungsrath das Aufgebot der Truppen und die Einberufung des Großen Rathes wieder ab. Herr Statthalter Hegctschweiler lehnte die ihm gewordene Mission ab, indem er bemerkte, daß nicht nur in den benachbarten aar- gauischcn Bezirken, sondern auch im untern Theil des Bezirks Affoltcrn sich Neigung zum Anschluß an die Frcischaaren zeige, was er aber habe verhindern können. Am 10. Dezember rückten die zuerst aufgebotenen beiden Jnfanteriebataillone Brunner und Schmid in Zürich ein, wurden aber am folgenden Tag sofort wieder entlassen. In der ordentlichen Sitzung des Großen Rathes am 16. Dezember wurde das Gesuch des Herrn Amtsbürgermcisters v. Muralt um Entlassung von der von ihm bekleideten Stelle eines Bürgermeisters und eines Mitgliedes des Regierungsrathes behandelt und cinmüthig beschlossen, ihn durch eine besondere Abordnung, wozu man die Herren Bürgermeister Mouffon, Regicrungsrath Dr. Zehnder und alt Statthalter Sulzcr nebst dem ersten Sekretär des Großen Rathes bezeichnete, zu ersuchen, unter besonderer Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse der Eidgenossenschaft sein Entlassungsgesuch zurückzuziehen. Da er aber hiezu sich nicht entschließen konnte, so wurde folgender Beschluß gefaßt: Wir Präsident und Großer Rath, nach Einsicht eines Entlassungsbcgehrens des Herrn Koürad von Muralt, als Amtsbürgermcistcr und Mitglied des Rcgicrungsrathcs, und nach Anhörung des Berichtes der abgeordneten Deputation, es sei Hochdcrselbe zu ihrem tiefen Bedauern nicht zur Zurücknahme seines Entschlusses zu bewegen gewesen, beschließen: I. Es ist dem Herrn Amtsbürgermcistcr von Muralt die gewünschte Entlassung von den Stellen eines Bürgermeisters und eines Mitgliedes des Regierungsrathes ertheilt, kl. Es spricht der Große Rath im Namen des Vaterlandes gegen Hochdenselbcn den wärmsten Dank aus für die mit ausgezeichneter Einsicht geleisteten Dienste, so wie für die aufopfernde Hingebung und Gewissenhaftigkeit, welche Hochdcrselbe während einer langen Reihe von Jahren in den von ihm bekleideten Staatswürdcn, namentlich als Bürgermeister unserer Republik und als Präsident des Vorortes Zürich so vielfach bewährt hat. Am 17. wurde sodann vom Großen Rathe im sechsten Skrulinium gegenüber dem Herrn Ilr. Blunlschli mit 99 von 197 Stimmen zum Bürgermeister gewählt Herr Regierungsrath Dr. Zehnder. Am 18. Dezember beschloß der Große Rath nach angehörtem Bericht des RegierungsratheS über die Ereignisse im Kanton Luzern: 10 * 76 1) Es ist der Bericht des Regierungsrathes verdankt und sind die von demselben verfügten Maßregeln gebilligt. 2) Es sei an die Regierung von Luzern zu Handen des dortigen Großen Rathes das freund- eidgenössische Gesuch um Rücknahme des Beschlusses über die Jesuitenberufung zu richten, und dieses Gesuch sei durch eine Abordnung des Regierungsrathes nach Luzern zu überbringen und kräftigst zu unterstützen. 3) Auf den Fall einer ablehnenden oder ausweichenden Antwort sei der Regierungsrath einzuladen, bei dem Vorort Zürich darauf hinzuwirken, beförderlich eine außerordentliche Tagsatzung einzuberufen, um die Mittel über Herstellung und Wahrung de/ Landfriedens zu berathen; auch habe derselbe dem Großen Rath in diesem Sinne die geeigneten Jnstruktionsanträge zu hinterbringen. 4) Der Große Rath des Standes Zürich spricht bei dieser Gelegenheit seine Ansicht dahin aus, daß der Zuzug von Freischaaren in der Absicht, sich in die innern Angelegenheiten eines andern Kantons bewaffnet einzumischen, verwerflich und bundeswidrig sei. Die Abordnung wird sich gegenüber der Regierung von Luzern in diesem Sinne aussprechen. Der Regierungsrath trug den Herren Bürgermeister Zehnder und Regierungsrath Melchior Sulzer die Sendung nach Luzern auf, welche am 26. Dezember in Begleit des Herrn StaatS- schrciber v. Wyß dahin abreisten, und nach ihrer Rückkehr am 3 t. berichteten, sie seien von der Standcskommission zu Luzern zwar auf ehrenvolle Art empfangen worden, haben aber so viel als keine Antwort erhalten. An diesem letzter» Tag langte die eidgenössische Kanzlei zu Zürich an, da mit dem 1. Januar 1845 die vorörtliche Leitung an den Stand Zürich überging, und es trat als Bundespräsibent an die Spitze des vorörtlichcn Staatsraths Herr Amtsbürgermeister Mousson. 1845 . Der vorörtliche Staatsrath kam sogleich in große Thätigkeit, da die Gerüchte sich immer mehr verstärkten, daß Luzern von Freischaaren, die sich namentlich im Kanton Aargau bilden, bedroht sei, und er trat deßhalb mit der Regierung dieses KantonS in lebhafte Korrespondenz. Am 15. Januar langten zwei Abgeordnete der Regierung von Bern, die Herren Schultheiß Tavel und Regierungsrath Weber, in Zürich an, um sich mit Abgeordneten unsers Rcgierungsrathes wegen der Maßnahmen gegen die Jesuiten und wegen einer dicßfälligen außerordentlichen Tagsatzung zu besprechen. Bei der dießfälligen Berathung war der Regierungsrath zwar mit Bezug auf die Jesuiten getheilter Meinung, doch vereinigte man sich dahin, daß keine Zwangsmittel zu gebrauchen, und mit Bezug auf die Freischaaren, daß ungesetzlichen Schritten derselben vorzubeugen sei. Die beiden Bürgermeister, Mousson und Zehnder, wurden beauftragt, mit den Abgeordneten der Berner Regierung Rücksprache zu nehmen, und erstatteten am 17. Bericht von dem Vorhaben BernS, zuerst eine Einladung an Luzern zu Entfernung der Jesuiten zu richten, wenn aber diese fruchtlos bleiben sollte, Maßregeln ernsterer Art anzuwenden. Der Regierungsrath beschloß in Folge dessen, bei dem Vorort auf Einberufung einer außerordentlichen Tagsatzung anzutragen. Dieser Beschluß wurde auch wirklich 77 am 21. Jenaer gefaßt, der Zeitpunkt des Zusammentritts derselben auf den 24. Februar festgesetzt und am 23. folgende Kundmachung an das Volk erlassen: Bürgermeister und Regierungsrath des eidgenössischen Standes Zürich an die Bürger desselben. Werthe Mitbürger! In einer Zeit, wo so mancherlei Euch beunruhigende Gerüchte verbreitet werden, wo Leidenschaften der verschiedensten Art thätig sind, im Vaterlande Ruhe, Frieden und Ordnung zu stören, und wo dadurch großes Unglück über dasselbe herbeigerufen werden könnte, glauben wir uns verpflichtet, wie wir es Euch in unserer Kundmachung vom 9. Dezember v. I. verheißen haben, uns mit Offenheit und Vertrauen wieder an Euch zu wenden, und zweifeln nicht, daß Ihr dieselben in gleichem Maße erwiedern werdet. Ihr wißt, daß sich an die Berufung der Gesellschaft Jesu für die theologische Lehranstalt im Kanton Luzcrn, welche durch den Großen Rath dieses h. Standes ausgesprochen wurde, ein Aufstand knüpfte, der aber schnell unterdrückt wurde. Ihr wißt ferner, daß an diesem Ausstande auf die widerrechtlichste Weise Freischaarcn aus andern Kantonen Theil genommen haben. Es mag Euch endlich zur Kunde gekommen sein, daß nur eine Minderheit des luzerncrischen Volkes in den Vetogcmeindcn sich gegen die Berufung der Jesuiten ausgesprochen hat. Seither sind nun in einer Reihe Kantone Volksversammlungen gehalten worden, welche verlangen sollen, daß die hohe Tagsatzung, die oberste Bundesbchörde, die Ausweisung der Jesuiten aus dem Kanton Luzern, so wie aus den übrigen katholischen Kantonen, wo fte schon seit längerer Zeit sind, beschließe, und diesen Beschluß nötigenfalls mit Gewalt vollziehe. Zugleich werden zu diesem Zwecke eine Menge von Vereinen und Verbindungen organisirt, um auf die Behörden der einzelnen Kantone Einfluß zu gewinnen und sie zu einem solchen Beschlusse zu drängen. Es sind sogar unvcrholcn Aeußerungen geschehen, man müsse, insofern die h. Tagsatzung nicht entspreche, zu diesem Zwecke dennoch durch bewaffnete Gewalt gelangen. Auf der andern Seite rüsten sich aber auch Luzern und eine Reihe anderer katholischer Kantone und setzen ihre waffenfähigen Bürger bis auf den Landsturm in Bereitschaft, um der Gewalt die Gewalt entgegen zu setzen und für ihre kantonale Selbstständigkcit in die Schranken zu treten. In einer für unser ganzes schweizerisches Vaterland so verhängnißvollen Lage haben wir, als dermalige vorörtlichc Behörde, für unsere Pflicht erachtet, die h. Tagsatzung auf den 2-l. nächsten Monats einzuberufen, damit sie diejenigen Beschlüsse fasse, welche geeignet sind, dem Gcsammtvatcrlande wieder Ruhe, Frieden und Ordnung zu schenken. I. Als solche haben wir bezeichnet, daß der Landfriede gegen Gewaltthat gesichert, die unbefugte Einmischung roher Partcischaarcn in die Angelegenheiten eines andern Kantons verhindert und bestraft, dadurch die Anarchie in der Eidgenossenschaft gehemmt und die Angelegenheiten derselben auf bundesmäßigem Wege erledigt werden. II. Mit Hinsicht auf den Jesuitenorden haben wir folgende Anträge gestellt: 1) Die Tagsatzung anerkennt, daß Beschlüsse über Aufnahme und Wegweisung von geistlichen Orden, die durch die Landeskirche anerkannt sind, unter Vorbehalt der Bestimmungen des Art. XII des Bundesvertrages, in Las Gebiet der Kantonalsouveränctät fallen. Dadurch ist indessen das Recht des Bundes nicht ausgeschlossen, gegen solche Orden, gleichwie gegen alle andern Vereine und Korporationen von Bundes wegen einzuschreiten, insofern denselben Theilnahme an Unternehmungen gegen die Unabhängigkeit der Schweiz oder am wirklichen Landcssriedensbruche nachgewiesen werden kann. 2) Die Tagsatzung anerkennt, daß gegenwärtig in Betreff des Jesuitenordens kein Grund zu zwingenden Bundcsbcschlüsscn vorhanden ist. 3) Die Tagsatzung richtet dagegen die srcundeidgcnösfischc und dringende Einladung an den Stand Luzcrn, daß derselbe mit Rücksicht auf seine hohe eidgenössische Stellung auf die Berufung der Jesuiten Verzicht leiste. Die Nothwendigkeit von Maßnahmen gegen die Frcischaarcn werdet Ihr sofort einsehen. Mit Hinsicht aus den zweiten Bcschlusscsantrag wegen der Jesuiten wollen wir Euch die wesentlichen Gründe angeben, welche uns bei demselben geleitet haben. Da die Eidgenossenschaft aus rcformirtcn, katholischen und paritätischen Ständen besteht, ist es seit der Reformation zu einem eidgenössischen, auf der Natur der Verhältnisse beruhenden Grundsätze geworden, daß jeder Stand die Religion des andern achten und die kirchlichen Einrichtungen desselben unverkümmcrt gewähren lassen solle. So oft in der Eidgenossenschaft dieser Grundsatz mißachtet wurde, so oft gereichte dieß dem Vaterlande zum schweren Unglück. So wenig resormirte Stände es je dulden würden, wenn die Tagsatzung sich anmaßen würde, einem reformirten Kanton zu befehlen, was für kirchliche und Schuleinrichtungen er haben solle oder nicht, in welchem Geiste er die Jugend erziehen dürfe oder nicht, so wenig ist anzunehmen, daß katholische Stände es zugeben würden, wenn die Tagsatzung über ihre kirchlichen und Schuleinrichtungen, also auch über Aufnahme oder Nichtabnahme geistlicher Orden zwingende Beschlüsse erlassen wollte. Wenn der konfessionelle Friede in der Schweiz vornehmlich auf der gewissenhaften Beachtung dieses Grundsatzes beruht, so beruht hinwieder die politische Freiheit der Eidgenossenschaft wesentlich darauf, daß die Selbstständigkcit der Kantone in allen ihren innern Angelegenheiten sorgfältig gewahrt bleibe, so weit nicht eine ausdrückliche Beschränkung der Kantonalsouveränctät zu Gunsten des Bundes besteht. Von diesen Grundsätzen ausgehend, welche wir für Grundpfeiler des konfessionellen und politischen Friedens der Eidgenossenschaft ansehen, halten wir die Tagsatzung dermalen nicht für befugt, eine Ausweisung der Jesuiten aus der ganzen Schweiz zu dekretiren, welche nöthigcufalls mit Gewalt vollzogen werden müßte. Dadurch soll indessen nicht gesagt sein, es stehe dem Bund als solchem unter keinen Umständen ein Recht des Einschreitens gegen den Jesuiten- oder andere geistliche Orden zu; vielmehr besitzt der Bund, unserer Ansicht nach, allen geistlichen Orden gegenüber ganz die gleichen Rechte, die er in Betreff aller andern in der Schweiz bestehende» Vereine und Korporationen besitzt. In Folge derselben darf gegen geistliche Orden, wie gegen alle andern Vereine und Korporationen, von Bundes wegen eingeschritten werden, so oft denselben Theilnahme an Unternehmungen gegen die Unabhängigkeit der Schweiz oder am wirklichen Landsfriedcnsbruchc thatsächlich nachgewiesen werden kann. Da diese Voraussetzungen in Hinsicht des Jesuitenordens zur Zeit aber nicht vorhanden sind, so können wir zwingende Bundesbcschlüssc jenem Orden gegenüber nicht für gerechtfertigt halten. Eine derartige Maßregel der Tagsatzung würde die katholische Bevölkerung der Schweiz zudem um so stärker verletzen, als sie auch den Stand Wallis beschlügc, welcher seine Lehranstalten schon damals den Jesuiten übergeben hatte, als er den Bund von 1815 einging, und den Stand Freiburg, welcher seit dem Jahre 1818 ein Jesuitcnpcnsionat zugelassen hatte, ohne daß die Tagsatzung sich veranlaßt gesehen hätte, gegen dieses Verhältniß bundesrechtliche Maßregeln zu ergreifen. Bedenklicher erscheint allerdings die Aufnahme der Jesuiten in Luzern. Wir Resormirte haben freilich von dem geistigen Einflüsse der Jesuiten für uns und unsern Glauben nichts zu fürchten, weil er auf der ewig sichern Grundlage des Evangeliums beruht, und insofern werden die Jesuiten mit weit sichererm und größerem Erfolge durch die Schrift als durch die Waffen bekämpft. Dagegen ist allerdings die politische Stellung des Kantons Luzcrn in der Eidgenossenschaft, als einer der Vororte, so bedeutend, daß dringende politische Gründe vorhanden sind, um ihn zu einer Vcrzichtlcistung auf die Berufung der Jesuiten zu bewegen. 79 Da der Jesuitenorden, wie seine Geschichte unzweifelhaft herausstellt, dahin strebt, den Staat der Kirche unterzuordnen, und die Politik vom kirchlich-katholischen Standpunkte aus zu leiten, und da derselbe unter allen katholischen Orden von jeher am feindseligsten gegen die reformirte Kirche gesinnt war, so ist ein Triumph seines Prinzips in dem vorörtlichen Kanton Luzern in der That geeignet, die Schweiz mit Mißtrauen und auch mit Besorgnissen für die Zukunft zu erfüllen. Deßhalb erscheint es uns gerechtfertigt, wenn die Eidgenossenschaft selbst den Stand Luzern auf die eidgenössische Bedeutung der Jcsuitcnberufung nach Luzern aufmerksam macht, wenn sie diesen Stand dringend angeht, seine kantonalen Rücksichten den eidgenössischen Beziehungen unterzuordnen, wenn sie ihn in sreundeidgcnössischcm Geiste — und mit voller Anerkennung der kantonalen Rechte und der Sclbstständigkeit desselben — einladet, freiwillig jener Berufung keine Folge zu geben und dadurch der Eidgenossenschaft den thatsächlichen klaren Beweis zu leisten, daß der Stand Luzern auch in seiner Stellung als einer der drei vorörtlichen Kantone das Zutrauen der Eidgenossenschaft zu bewahren wisse. Je entschiedener die Tagsatzung alle Zwangsmaßrcgeln als unzulässig von der Hand weist, und je sorgfältiger sie die Rechte der einzelnen Stände wahrt, desto größer ist unsere Zuversicht, es werde der Tagsatzung auf friedlichem Wege gelingen, den Stand Luzern zu bewegen, daß er auf die Berufung der Jesuiten Verzicht leiste und dadurch den Frieden der Eidgenossenschaft wesentlich befestige. Was müßten die Folgen eines entgegengesetzten Verfahrens — der Gewalt — sein? Ein solches müßte allem Anscheine nach das furchtbarste Unglück, das über ein Land kommen kann, einen blutigen konfessionellen und Bürgerkrieg nach sich ziehen, weil mehrere katholische Stände einen Beschluß für Austreibung der Jesuiten als Verletzung ihrer politischen Selbstständigkeit und ihrer konfessionellen Rechte betrachten würden. Bei einem solchen Kampfe müßten nicht nur unserem ohnehin bedrängten Staate wie den einzelnen Bürgern neue und schwere ökonomische Lasten zugemuthet werden. Verkehr, Erwerb und Handel, welche schon in mehr als einer Beziehung leiden, hätten neue Stockungen und Hemmnisse zu befürchten. Es würden auch für die Familien alle unglücklichen Folgen eines solchen Krieges eintreten. Für lange Jahre hinaus wäre zwischen den Eidgenossen das Band der Eintracht, das sie durch so manche Stürme hindurch geführt hat, zerrissen. Ein eben so großes Uebel als der Bürgerkrieg könnte mit diesem Hand in Hand gehen. Während eine einige, ruhige Eidgenossenschaft, auf Gott und ihr Recht vertrauend, fest und stark dem Auslande gegenüber dastehen kann und soll, wäre eine in zwei feindliche Lager getrennte und zenüttete tief geschwächt und fremden Einflüssen preisgegeben. Wir haben Euch nunmehr unsere Ansichten, wonach nur durch eine friedliche Lösung dieser Fragen das Wohl der Eidgenossenschaft gesichert wird, offen mitgetheilt. Der Große Rath ist auf den 4. Februar einberufen. Wir werden ihm auf diese Zeit unsere Anträge vorlegen, ihm anheimstellend, diejenigen Beschlüsse zu fassen, welche er im Interesse unsers Kantons für nöthig erachten wird. Gegenwärtige Bekanntmachung soll den Statthalterämtem zu unverzüglicher Mittheilung an sämmtliche Gemeindräthe und zu öffentlichem Anschlage an den gewohnten Orten, so wie der Geistlichkeit zur Verlesung von den Kanzeln Sonntags den 26. d. M., zugestellt werden. Gegeben in unserer Rathssitzung Donnerstags den 23. Januar 1845. Im Namen des Regierungsrathcs: Der Amtsbürgcrmeister, Mousson. Der erste Staatsschreibcr, H ottinger. Sonntags den 26. Januar fand auf Einladung der Herren Fürsprech Furrer, alr Regierungsrath Weiß, Regierungörath Ficrz, I>v. Alfred Eschcr, Prokurator Benz u. A. eine Volksversammlung in Unterstraß in einer zum Wirthshaus zum Kreuz gehörenden Wiese statt, die sehr zahlreich war. Unparteiische schätzten die Zahl der Anwesenden aus 10—15,000, Andere gingen beträchtlich höher. Es kamen die Züge aus allen Theilen des Landes, meist mit Fahnen, am stärksten war verhältnißmäßig der Bezirk Affoltern repräsenlirt. Die Theilnehmer bestanden zum weitaus größten Theil aus jüngern Leuten. Die Witterung war ungünstig, der Himmel bedeckt und in der Mittagsstunde fing es an zu schneien. Etwas vor 12 Uhr wurden die Verhandlungen mit Abfingung eines Liedes eröffnet. Als Redner traten auf die Herren Furrer, Weiß und Fierz. Die von dem letztem vorgelesene Petition an den Großen Rath wurde von der Versammlung mit Jubel angenommen und die Geschäfte mit Abfingung eines Liedes beendigt, worauf die Versammlung schnell und mit Ruhe und Ordnung aus einander ging und jeder Zug sich der Heimat zuwendete, so daß schon Nachmittags 2 Uhr keine Spur mehr von einer so großen Versammlung sich zeigte. Die Petition lautet folgendermaßen: Zusammengetreten, um unsere oberste Landesbehvrde über unsere Gesinnungen und Wünsche aufzuklären, thun wir es hiermit in freimüthiger Kürze. — Wir leben der Ueberzeugung, daß, wenn die Eidgenossenschaft dem Einzüge der Jesuiten in den Kanton Luzcrn nur Wünsche entgegensetzt, oder ihm, was uns gleichviel heißt, müßig zusieht, die Jesuiten immer mehr um sich greifen, und so nach ihren bekannten Tendenzen in Kurzem eine unausfüllbarc Kluft zwischen den beiden Religionspartcien der Schweiz aufreißen werden. Wir leben der Ueberzeugung, das Vordringen der Jesuiten bis in einen Vorort sollte dazu geeignet sein, die Schweiz auf die Größe der ihr von Seite dieses Ordens drohenden Gefahr aufmerksam zu machen, und sie zu dem Entschlüsse zu vermögen, den Keim der Trennung im Innern und gegen außen, der, so lange Jesuiten in der Schweiz Hausen, nicht aufhören wird, in derselben zu wuchern, durch Entfernung der Jesuiten aus dem Vaterlande zu zerstören. Wir erwarten endlich, daß, wenn die Tagsatzung die Ausweisung der Jesuiten beschließt, einzelne Kantone aber sich gegen den Beschluß derselben auflehnen sollten, die höchste Bundcsbchördc ihrem Beschlusse auch die nothwendige Nachachtung zu verschaffen wissen werde. — Wir gedenken aber auch aller der Schweizerbürger, die um politischer Fehltritte willen den heimatlichen Herd und den Kreis der Ihrigen zu meiden gezwungen sind, und wünschen daher ebenfalls, daß die Tagsatzung mit der Ausweisung der Jesuiten die Amncstirung dieser Unglücklichen beschließe, und so denen, die etwa noch daran zweifeln möchten, auf das unzweideutigste an den Tag lege, daß ihre Beschlüsse nicht bezwecken, Zwietracht und Hader im Vatcrlande hervorzurufen, sondern im Gegentheil Allen die Segnungen des Friedens und der Ruhe zu Theil werden zu lassen. — Wir hielten uns verpflichtet, Ihnen unsere Gesinnung frei und offen auszusprechen. Wenn wir auch weit davon entfernt sind, unsere Ansichten in anderem Gewände als in dem des Wunsches vorzutragen, so freuen wir uns dagegen, in Ihrer republikanischen Gesinnung hinlängliche Bürgschaft dafür zu finden, daß Sie die Stimme des Volkes nicht unbeachtet werden verklingen lassen. Eine andere Petition wurde von konservativer Seite und zwar von Wadenschweil aus in Umlauf gesetzt, welche folgendermaßen lautet: In gegenwärtiger ernster Zeit halten die Unterzeichneten es für ihre Pflicht, daß auch die ruhigen Bürger sich aussprcchen und ihre Wünsche dem hohen Großen Rath vorlegen. Wir haben es allgemein sehr bedauert, daß der Kanton Luzern beschlossen hat, seine theologische Lehranstalt den Jesuiten zu übergeben, weil wir 81 fürchten, daß durch dieselben die konfessionellen Leidenschaften in unserem Vaterlandc genährt werden. Wir wünschen daher aufrichtig, daß unsere hohe Regierung entschieden und mit allen erlaubten und moralischen Mitteln auch auf der Tagsatzung dahin wirke, Laß der Kanton Luzem seinem Beschlusse keine Folge gebe, und die Jesuiten nicht zulasse. Wir hoffen, es werde das einem beharrlichen und gerechten Streben gelingen, und wir zweifeln nicht, daß der Kanton Zürich dieses Streben allgemein unterstützen werde. — Dagegen halten wir Maßregeln der Gewalt im gegenwärtigen Zeitpunkte nicht für gerechtfertigt, und bitten den hohen Großen Rath, zu keinen Instruktionen Hand zu bieten, welche unser Land und die Schweiz in einen gefährlichen und verderblichen Rcligions- und Bürgerkrieg verwickeln könnten. Ein Krieg würde großes Unglück über unser Vaterland bringen und Opfer erfordern, die schwer auf den ruhigen Bürgem lasten würden. Wir können daher nur friedliche Mittel für die geeigneten halten. — Ebenso wünschen wir, daß nicht die Sicherheit der Personen und des Eigenthums unordentlichen, im Dienste einer extremen Partei stehenden Frcischaaren zur Beute werde. Diese Petition wurde in vielen Gemeinden des Kantons angenommen und unterschrieben. Am 28. Jcnner erstatteten die Herren Regierungsräthe vr. Bluntschli und Wild dem Regierungsrath über den Erfolg ihrer Sendung nach Luzern wegen Fürsprache für die durch ein luzer- nisches Großrathsdekret betroffenen Gläubiger dortiger im jüngsten Aufstand betheiligtcn Personen Bericht, und man beschloß, sich mit der Antwort von Luzern zu befriedigen. Den 1. Februar beantwortete die Regierung von Luzern das ihr von einer Abordnung deS zürcherischen Rcgierungsrathes überbrachte und mündlich dringend empfohlene Schreiben des letztem wegen der Jesuiten in ausweichendem Sinne. Am 4. Februar bcsammelte sich der Große Rath zu einer außerordentlichen Sitzung und wurde von dem Präsidenten, Herrn Regierungsrath vr. Bluntschli, mit einer Rede eröffnet, in welcher er vor gewaltthätiger Vertreibung der Jesuiten warnte. Den 6. wurden die Petitionen betreffend die Angelegenheit der Jesuiten vorgelegt und zwar die von Herrn Fürsprech vr. Furrer unterzeichnete Petition der Volksversammlung in Unterstraß im Namen von wenigstens 25,000 Einwohnern, die derselben beigewohnt, und zirka 9000, die ihr nicht beigewohnt haben. Die Petition der Konservativen, unterzeichnet von dem Redakteur der Eidgenössischen Zeitung im Namen von 18,251 Aktivbürgern, diejenigen der Zivilgcmcinden Pfäffikon, Fischenthal, Ottenhausen, Auslikon, Dürnten, Sulzberg, der Gemeinde Goßau, in ähnlichem Sinne. Nach einer beinahe zwei Tage andauernden Verhandlung, bei welcher 22 Redner für die Anträge des Regierungsrathes, 16 für gewaltsame Ausweisung der Jesuiten sich aussprachen, kam es zur Abstimmung. Mit 103 gegen 95 Stimmen wurden die Anträge deS Regierungsrathes in Angelegenheiten der Jesuiten verworfen und mit 106 gegen 92 Stimmen dießfalls Folgendes beschlossen: Die Gesandtschaft wird beauftragt, dahin zu wirken: 1) daß die Tagsatzung anerkenne, der Bund sei gemäß Art. I und VIII des Bundesoertrages berechtigt, gegen einen Orden einzuschreiten, dessen Wirken sich als mit der innern Ruhe und Ordnung, demnach auch mit dem Frieden und der Wohlfahrt der Eidgenossenschaft unverträglich herausstellt; 2) daß die Tagsatzung ferner anerkenne, die Ereignisse, welche durch die fortschreitende Verbreitung des Jesuitenordens in der Schweiz, insbesondere aber durch dessen Berufung in den vorörtlichen Kanton Luzern bereits herbeigeführt worden, und die unverkennbaren Gefahren, welche die bekannten politischen und konfessionellen Tendenzen des Ordens auch der Zukunft der Eidgenossenschaft bringen, seien von solcher Bedeutung, 11 92 daß ein Einschreiten von Bundes wegen gegenwärtig nothwendig geworden; 3) daß die Tagsatzung demgemäß beschließe, diejenigen eidgenössischen Stände, welche den Jesuitenorden wirklich bei sich aufgenommen oder denselben aufzunehmen beschlossen haben, seien aufgefordert, den Orden aus ihrem Gebiete wieder zu entfernen, resp. den Beschluß der Aufnahme derselben zurückzunehmen, oder daß — insofern ein Beschluß in diesem Umfang nicht erzielt werden konnte — die Tagsatzung jedenfalls beschließe: der Stand Luzern sei mit Rücksicht auf seine vorörtliche Stellung aufgefordert, die Berufung der Jesuiten zurückzuziehen, und daß endlich die Tagsatzung gleichzeitig beschließe: Jede weitere Aufnahme des Jesuitenordens in irgend einem Kanton der Eidgenossenschaft sei von Bundes wegen untersagt. Der Artikel 3 des regierungsräthlichen Jnstruktionsantrages, der von der Entschädigung sprach, welche diejenigen Stände, die nicht Alles thun, um die Freischaaren zurückzuhalten, zu leisten schuldig sein sollten, wurde mit 104 gegen 94 Stimmen verworfen, L 4 unbedingt angenommen. Zu Gesandten wurden gewählt die Herren Kantonsfürsprcch Furrer mit 100 von 199 Stimmen und Regicrungsrath Rütimann mit 99 von 194 Stimmen. Am 17. Februar beschloß die vorörtliche Behörde nach Eingang eines Schreibens der Regierung von Waadt und auf verschiedene ihr zugegangene Nachrichten hin, daß eine neue Störung des Landfriedens zu befürchten sei, indem sich bewaffnete Freischaaren neuerdings bereit zeigen, am 20. in den Kanton Luzern einzufallen, den Kanton Zürich einzuladen, 2 Bataillone Infanterie, 1 Kompagnie Kavallerie, 1 Kompagnie Scharfschützen und 1 Kompagnie Artillerie aufzubieten und dem Vorort zur Verfügung zu stellen, sein übriges Kontingent aber bereit zu halten. Die Kantone St. Gallen, Thurgau und Schaffhausen wurden gemahnt, ihre Truppen aufs Piquet zu stellen, die Herren Bürgermeister Dr. Zehnder und Staatsrath M. Sulzer wurden nach Aarau und Bern abgeordnet, um dort darauf hinzuwirken, daß eine allfällige Frcischaarenbewegung verhindert werde; das Schreiben der nach der Revolution im Kanton Waadt und dem Sturze der dortigen Regierung ernannten provisorischen Regierung wurde den Ständen mit der Bemerkung übermittelt, der Vorort sehe sich nicht veranlaßt, Verfügungen zu treffen, weil jedes Einschreiten fruchtlos wäre. Der Regierungsrath ernannte den Herrn Oberst Ziegler zum Kommandant der aufzustellenden Truppen und rief in Eile auf den 20. den Großen Rath zusammen. Am 18. rückten die aufgebotenen Truppen fröhlich zu Zürich ein und wurden theils kasernirt, theils in der Stadt und Umgegend einquartiert; am 20. marschirte das Bataillon Brunner nach Horgen und Wädenschweil ab. Den 20. Februar versammelte sich der Große Rath außerordentlich. Es wurde ihm der Bericht deS Regierungsrathes wegen des Truppenaufgebotes mit Begehren um Vollmacht und unbedingten Kredit zum Schutze der Tagsatzung rc. vorgelegt. Eine Kommission von 11 Mitgliedern prüfte dieses Begehren. Nachmittags begann die Diskussion. Die Art. 1 und 2 des Kommissionalantrages wurden einstimmig, Art. 3 mit 102 gegen 78 Stimmen angenommen, und es beschloß der Große Rath mit Rücksichtnahme auf den von der Abordnung nach Aarau und Bern erstatteten Bericht: 1) den Regicrungsrath einzuladen, bei der vorörtlichen Behörde darauf einzuwirken, daß, da die Voraussetzungen, auf welchen die Einberufung der Truppen beruhte, sich für einstweilen im Wesentlichen nicht bestätigt haben, die Truppen entlassen werden möchten; 2) den Regicrungsrath indeß zu bevollmächtigen, falls sich die Verhältnisse so gestalten sollten, daß eine Störung der ruhigen 83 Berathungen der Tagsatzung zu befürchten stände, zum Schutze der Tagsatzung das erforderliche Militär einzuberufen. Sollte indeß, durch besondere Umstände veranlaßt, mehr als ein Bataillon Infanterie nebst den erforderlichen Spezialwaffen einberufen werden müssen, so ist der Regierungsrath beauftragt, gleichzeitig den Großen Rath zu versammeln und ihm die geeigneten Anträge zu hinterbringen; 3) die Gesandtschaft nachträglich zu beauftragen, für Anerkennung einer waadt- ländischen Gesandtschaft zu stimmen, sofern dieselbe ein entsprechendes Kreditiv vorlege. Am 21. Februar wurden die aufgebotenen Truppen bis auf eine Kompagnie, die zum Schutze der Tagsatzung blieb, entlassen. Montag den 24. Februar wurde die außerordentliche Tagsatzung im Großrathssaal im Rathhaus mit einer Rede des Bundespräsidenten, Herrn Bürgermeister Mouffon, eröffnet. Mit 12*/? Stimmen wurde die waadtländische Gesandtschaft anerkannt. Nachdem sowohl in Sachen der Jesuiten als wegen der Freischaaren eine Kommission von 11 Mitgliedern zur Prüfung und Antragstellung ernannt worden, begann am 18. März die Diskussion über diese wichtigen Fragen und es erfolgte alsdann die Abstimmung, zufolge welcher in der Jesuitenfrage kein einziger der gestellten Anträge das Mehr erhielt (am meisten Stimmen vereinigte der Antrag, daß gegenwärtig der Zeitpunkt vorhanden sei, aus eidgenössischem Wege gegen den Jesuitenorden zu intervenircn, nämlich 10-/z). Mit Bezug auf die Anträge des Vorortes und der Kommission wegen der Freischaaren kam am 20. März nur mit genauer Noth, nämlich mit 12 ganzen und 2 halben Stimmen, eine Mehrheit zu dem Beschluß zu Stande, daß die Bildung bewaffneter Freikorps (Freischaaren), so wie jedes Auftreten solcher Korps ohne Zustimmung oder Mitwirkung der Kantonsregierung, nach dem Sinn und Zweck des Bundesvertrages unzulässig sei. — Endlich beschloß die Tagsatzung mit 12i/z Stimmen, sich aus unbestimmte Zeit zu vertagen. Am 20. März schloffen sich noch einige Stände dem Kommissionalantrag wegen der Freischaaren an, in Folge dessen mit 13^ Stimmen ferner beschlossen wurde, die eidgenössischen Stände einzuladen, die geeigneten Maßregeln zu treffen, daß solche Korps sich nicht bilden und daß keinerlei Gebietsverletzungen durch solche Freischaaren oder durch einzelne bewaffnete Zuzüger stattfinden, und die Kantone einzuladen, zu diesem Zwecke angemessene Strafbestimmungen zu erlassen. Alsdann löste sich die Tagsatzung auf. Ihre Auflösung gab das Signal zum gewaltsamen AuSbruch der erbitterten Stimmung in den Kantonen Aargau, Bern, Solothurn und Baselland, indem man es dort schwer tadelte, daß die Tagsatzung zwar sich dazu vereinigt habe, die Freischaaren zu verbieten, über den Grund zu ihrer Entstehung, die Jesuiten, aber zu keinem Beschluß gekommen sei. Im Kanton Zürich und der östlichen Schweiz überhaupt herrschte hingegen in dieser Beziehung unter der Bevölkerung beinahe durchweg eine passive Stimmung, indem man sich von ungesetzlichen Mitteln kein Heil versprach. ^ In der Sitzung des RegierungSratheS am 4. März wurden Eingaben der Gemeindräthe Wollishofen, Enge, Wipkingen, Riesbach, Außersihl, Fluntern, Hottingen und Marthalen vorgelegt, worin dieselben bemerkten, daß nach ihrem Wissen und zufolge Gerüchten in der letzten Zeit in der Stadt Zürich Zusammenzüge von Parteibewaffneten ohne hinlänglichen Grund stattgefunden haben, von denen die Zeughäuser bewacht worden seien, und daß bewaffnete Patrouillen die Umgegend der Stadt durchzogen haben, und es wurde verlangt, daß diesen Uebelständen ein Ende gemacht werde. Der Regierungsrath antwortete, es habe die Aufstellung von Bürgerwachen während einiger Nächte mit Vorwissen und Zulassung der Polizei stattgefunden, sei aber nicht in der Absicht 11 * 84 geschehen, Unruhen zu erzeugen, sondern im Gegentheil zu Erhaltung der Ordnung. Sicherheit der Personen und des Eigenthums; die Zeughäuser seien nie von der Bürgerwache, sondern bloß von der Polizei bewacht worden, man wisse nichts von bewaffneten Patrouillen, werde keinen Mißbrauch derselben über ihre Bestimmung hinaus dulvcn und sei entschlossen, für Aufrechthaltung der Ordnung in den Gemeinden zu sorgen. In der letzten Woche des März verbreiteten sich allerlei Gerüchte über die Vorgänge in den obbezeichnetcn Kantonen, nach denen es sich immer klarer herausstellte, daß ein zweiter bewaffneter Einfall in den Kanton Luzern nicht mehr zu verhindern sei, da die gegenseitigen Aufreizungen den höchsten Grad erreicht hatten. Das Ungewitter entlud sich schneller als man geglaubt hatte. Am 24. März machte die Regierung von Zug der hiesigen die Anzeige von Bewegungen in verschiedenen Kantonen zu einem Einfall in den Kanton Luzern; es sei ihr bekannt geworden, daß auch ein Einfall von Bewaffneten in ihren Kanton aus dem Knonauer Amt beabsichtigt werde, und ersuchte um Verhinderung desselben. Durch Erpressen wurde ihr erwiedert, das Statthalteramt Affoltern sei beauftragt worden, auf allfällige Zusammenzüge von Bewaffneten ein wachsames Auge zu halten und solche von sich aus zu verhindern. Den 26. gelangten verschiedene Mittheilungen der Regierung von Luzern an die vorörtliche Behörde, daß man dort einen Einfall der Freischaarcn befürchte, übrigens aus den Zuzug der Konferenzkantone rechne und deßhalb keine weitere Hülfe nöthig habe. Der Regierungsrath brachte die erhaltene Depesche durch einen Erpressen der Regierung von Aargau zur Kenntniß und ertheilte dem Kriegsrath Vollmacht, alle nöthigen Vorbereitungen zu treffen, um eintretenden Falls sofort das ganze erste und zweite Kontingent bewaffnen zu können. Am 27. machten die Urkantone die Anzeige, daß sie in Folge einer Mahnung von Luzern ihre Truppen aufgeboten, auf neuere Berichte hin aber größtcntheils wieder entlassen haben. Die Regierung von Aargau erwiederte, daß zwar allerdings im dortigen Kanton die Aufregung einen bedeutenden Grad erreicht habe und bei dem Anblick der täglich sich mehrenden Flüchtlinge aus Luzern sich steigere, daß sie aber ihr Möglichstes thue, um die Bevölkerung zurückzuhalten, daß sie den Großen Rath einberufen habe und Fortsetzung der außerordentlichen Tagsatzung verlange. Am 28. kamen zwei Abgeordnete der Regierung von Luzern zu Zürich an, und überbrachten dem Vorort ein Schreiben derselben, worin begehrt wurde, daß der Stand Aargau ungesäumt aufgefordert werde, die auf seinem Gebiet vorhandenen Freischaarcn aufzulösen und die Luzerner Flüchtlinge von den Grenzen zu entfernen, und daß Aargau für die Kosten der von Luzern getroffenen Sicherheitsmaßnahmen Ersatz zu leisten habe. Der Vorort, in einer sehr schwierigen Stellung, konnte nicht handeln und überwies auch dieses Schreiben der Regierung von Aargau. Montag den 31. März erfolgte der Einbruch der bewaffneten Freischaarcn in den Kanton Luzern, nachdem sich am Tag zuvor die Luzerner Flüchtlinge und die ihnen zugezogenen Bewaffneten zu Huttweil und Zosingen versammelt hatten, um von da aus in 2 Kolonnen in den Kanton Luzern zu ziehen. Die Gesammtzahl der Freischaarcn wird verschieden, von 3—6000, am sichersten auf 4000 Mann angegeben. Darunter befanden sich 12—1500 Mann Luzerner Flüchtlinge, 1000 bis 1200 Aargauer, 5—600 Berner, gegen 400 Mann aus Baselland, zirka 300 Solothurner, außerdem etwa 100 Mann aus Zürich, Appenzell und Schaffhausen, einzelne aus fast allen andern Kantonen und eine kleine Zahl Ausländer. Die Freischaarcn bestanden aus Scharfschützen, Infanterie, 85 etwa 50 Mann Kavallerie und Artillerie mit zirka 10 Kanonen. Diese Freischaarenarmee war mit Munition reichlich versehen; die Artillerie führte auch kongrevische Raketen mit sich. Alles war regelmäßig in Kompagnieen abgetheilt, das Kommissariat führte Fleisch, Brod und Wein nach. Oberkommandant über die Freischaaren war Hauptmann Ulrich Ochsenbein von Nidau, Anführer der Hauptkolonnen Oberst Rothpletz und Major Bills von Aargau. Die'Freischaaren rückten zuerst unangefochten, nachher indem sie mehrere Gefechte mit den Truppen von Luzern, denen sich gegen Abend auch die Unterwaldner angeschlossen harten, bei Hellbühl, an der Thorenberg- und Emmenbrücke und bei Littau bestanden und die letzter» zurückgedrängt hatten, theilweise bis auf die die Stadt Luzern umgebenden Höhen vor und besetzten die Borstadt „das Lädeli", ein aus zirka 300 Schützen bestehendes Korps den Gütsch; eine Beschießung der Stadt stand zu gewärtigen. In der Nacht vom 3t. März auf den 1. April kamen der Regierung von Luzern nun aber auch die Urner und Zuger, später auch die Schwyzer zu Hülfe. Der auf dem Plateau von Littau aufgestellten Hauptmacht der Freischaaren bemächtigte sich in Folge Ermüdung, Mangels an Proviant und aus andern Ursachen panischer Schrecken und jene Unordnung, die gewöhnlich bei irregulären Schaaren eintritt, wenn es nicht nach ihrem Wunsche geht; sie trat den Rückzug an, der durch das Dorf Malters ging, wo die aufgestellten Luzerner Truppen um Mitternacht den fliehenden Freischaaren großen Verlust beibrachten. Die Nachricht von diesen Ereignissen im Kanton Luzern verbreitete zu Zürich, wogerade das Sechseläuten gefeiert wurde, große Aufregung. Es bildeten sich überall Gruppen, welche das Ereigniß lebhaft besprachen, man stritt sich für und gegen die Freischaaren, doch war die große Mehrzahl darüber einig, daß ihr Beginnen ungesetzlich und baß demselben daher kein Gelingen zu wünschen sei. Der eidgenössische Staatsrath versammelte sich sofort und beschloß kraft der ihm am Morgen vom Regierungsrath ertheilten Vollmacht, 17 Bataillone Infanterie, 8 Batkerieen Artillerie, 7 Kompagnieen Kavallerie und 9 Kompagnieen Scharfschützen von Zürich, Bern, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Appenzell-Außerrhoden und Glarus, ferner 1 Kompagnie Pontoniere von Zürich, 1 Kompagnie SapeurS, 1 Parkkompagnie von Bern und 1 Parkkompagnie von St. Gallen aufzubieten; er ernannte zu Kommandanten dieser Truppen die Obersten Donats und Burkhard, zu eidgenössischen Kommissarien Lanbammann Näf von St. Gallen und Landrichter Vieli von Graubünden, berief die Tagsatzung sofort ein und sprach als Zweck dieser Maßregeln aus: Unterdrückung des Bürgerkrieges, Rückweisung und Entwaffnung der Freischaaren. Der Kriegsrath unsers KantonS berief auf den 1. und 2. April ein: 6 Jnfanteriebataillone, 3 Kompagnieen Artillerie, 2 Kompagnieen Kavallerie, 2 Kompagnieen Scharfschützen und die Pontonierkompagnie Locher. Dienstag den 1. April flüchteten sich die zersprengten Ueberreste der Kolonne von Littau in den Kanton Bern. Die andern Kolonnen wurden nun mit Macht von den Luzernern und ihren Verbündeten unter Anführung des Obersten Sonnenberg angegriffen und verfolgt. Der Kolonne Billo (13—1500 Mann) gelang cS, weil sie vereinigt blieb, sich überall durchzuschlagen und sich nach Zofingen zurückzuziehen. Einen schwierigen Stand hatte dagegen die Abtheilung unter Rothpletz, deren Stärke zirka 300 Mann betragen mochte, welche am Abend zuvor auf den Anhöhen um Luzern stehen geblieben war, ohne Zusammenhang mit den übrigen Freischaaren. Sie wurde am frühen Morgen mit Uebermacht vom Gütsch her angegriffen und nach einem Gefecht mit Verlust zersprengt, und nun begann von Seite der Regierungstruppen und des Landsturms eine eigentliche Treibjagd auf die zersprengten und fliehenden Uebcrrcste der Freischaaren, von denen ein Theil mitunter unter grausamen Mißhandlungen vorn Landsturm niedergemacht, ein weit größerer Theil aber, zirka 1800 Mann, von den Truppen gefangen wurden; unter ihnen waren 765 Aargauer, darunter Oberst Rothpletz, 485 Luzerner, dabei Dr. Robert Steiger, 213 Berner, Professor Herzog unter ihnen, 174 Basellandschäfter, 71 Solothurner, 29 Zürcher rc. Die Beute, welche die Truppen und der Landsturm den Freischaaren an Geschütz, Waffen, Munition, Pferden, Fuhrwerk, baarem Geld in der Kriegskassa u. s. w. abnahmen, wird auf 200,000 Frkn. gerechnet. Am Abend des Tages war der Kanton Luzern ganz von den Freischaaren geräumt. In der Nacht vom 31. März auf den 1. April hatten sich im Dorf Maschwanden auch bewaffnete Freischaaren aus dem Kanton Zürich, deren Zahl jedoch nicht höher als auf 70 bis 80 Mann angegeben wird, gesammelt, um von da aus gegen Luzern eine Diversion vorzunehmen. Es wurde ihnen aber am Morgen von dem Regierungsstatthalter Hegetschweiler bedeutet, sich schnell aufzulösen und heimzukehren, was auch von den Meisten befolgt ward. Die aufgebotenen Truppen rückten zu Zürich ein und wurden bewaffnet, und noch am Abend marschirten die Bataillone Brunner und Schmid, 1 Kompagnie Artillerie und 1 Kompagnie Scharfschützen ab, um in vas Aargau einzurücken. An demselben Tage, mitten in den Wirren, besammclte sich der Große Rath zu seiner ordentlichen Frühlingssitzung. Es wurde eine Kommission von 11 Mitgliedern niedergesetzt, um Anträge zu hinterbringen, und dann vertagte sich der Große Rath bis auf den folgenden Tag. Am späten Abend versammelte sich der RegicrungSrath auf erhaltene Berichte, daß im Freiamt der Ausstand ausgebrochen sei, und erließ ein weiteres Aufgebot von 6 Bataillonen Infanterie, 2 Kompagnieen Scharfschützen, 1 Kompagnie Kavallerie von Zürich, Baselstadt, Graubünden, St. Gallen, Thurgau, Neuenburg. Der Kriegsrath von Zürich bot ein Jnfanteriebataillon und 1 Kompagnie Scharfschützen auf. Den 2. April marschirten die 4 Jnfantcriebataillone Ehrensperger, Markwalder, Däniker und Nägeli ab. Das Bataillon Fäsi wurde dagegen wieder entlassen. Die eingegangenen Berichte meldeten, daß die gefangenen Freischaaren größtentheilS in der Jesuitenkirche zu Luzern und noch in einigen andern Lokalen eingesperrt worden. Der wieder versammelte Große Rath beschloß auf den Antrag seiner Kommission, es sei der Einladung des Vorortes an den Stand Zürich sofort und unbedingt zu entsprechen, und nahm dann die Erneuerungswahlen von fünf Mitgliedern des Regierungsrathes vor. Gewählt wurden mit 122 von 196 Stimmen Herr Bürgermeister Mousson, und sodann anstatt der Herren Wild, Kündig, Kienast und Spöndli die Herren Erziehungsrath Dr. Nägeli mit 98 von 195, Oberstlieutenant Sulzer mit 99 von 196, Oberst Fierz mit 101 von 196 und Bezirksrath Wieland mit 100 von 196 Stimmen. Am 3. April wurde dem Großen Rath das Entlassungsbegehren des Herrn vr. Bluntschli aus der Regierung, welches sich darauf stützte, daß, wie die gestrigen Wahlen beweisen, sein in der Regierung vertretenes liberal-konservatives System das Zutrauen des Großen Rathes nicht mehr besitze, vorgelegt und beschlossen, demselben unter Verdankung der geleisteten Dienste zu entsprechen. Nun erklärte Herr Bürgermeister Mousson, da die Mehrheit des Großen Rathes in den wichtigsten politischen und eidgenössischen Fragen von ganz andern Grundsätzen ausgehe als die Mehrheit des 87 RegiernngsratheS und der vorörtlichen Behörde, so finde er sich veranlaßt, das ihm zu Theil gewordene Zutrauen abzulehnen, und eS wurden sodann an die Stelle der Herren Bluntschli und Mousson in den Regierungsrath gewählt die Herren Fürsprech vr. Furrer mit 107 von 171 und Melchior Eßlinger mit 120 von 165 Stimmen, und hierauf zum Amtsbürgermeister und damit auch zum Tagsatzungspräsidenten Herr Furrer mit 120 von 165 Stimmen. Alsdann wurde beschlossen, dem Herrn Bürgermeister Mousson seine mehrjährigen ausgezeichneten Dienste, so wie auch den übrigen nicht wieder erwählten Mitgliedern die ihrigen zu verdanken. Zu einem dritten Tagsatzungsgesandten wurde mit 93 von 148 Stimmen gewählt Herr vr. Alfred Escher, und die Instruktion für die Gesandtschaft dahin festgesetzt, daß dieselbe zu allen Maßregeln für Beruhigung der Schweiz durch Auflösung und Entwaffnung der Freischaaren rc. stimmen soll. Der Große Rath wurde von dem Präsidenten, Herrn vr. Bluntschli, mit der Bemerkung entlassen, daß die gegenwärtige Sitzung die wichtigste seit dem dermaligen Großen Rath sei, indem der Regierungsrath beinahe gänzlich und zwar ohne Revolution verändert worden. Samstags den 5. April trat die Tagsatzung unter dem Präsidium des Herrn Furrer wieder zusammen, wobei sich von Seite deS Publikums eine sehr gereizte Stimmung gegen die Luzerner Gesandtschaft kund gab, die nahezu in Beleidigung derselben ausartete, daher der Regicrungsrath eine Kompagnie Infanterie als Ehrenwache für die Tagsatzung einberief und den Herrn Oberstlieutenant Schultheß zum Platzkommandanten ernannte. Gleichzeitig beschloß der Vorort auf beruhigende Nachrichten aus dem Aargau hin, das letzte Truppenaufgebot zurückzuziehen, und stellte diese Truppen bloß aufs Piquet. Die Tagsatzung, welcher von dem eidgenössischen Kommissär Näf der Bericht zukam, daß zu Luzern junge Leute unter 20 Jahren, die sich unter den Gefangenen befinden, entlassen worden, setzte eine Kommission von 7 Mitgliedern zu Hinterbringung von Anträgen nieder. Den 6. April marschirte ein Jnfantericbataillon von Thurgau und eine halbe Kompagnie Kavallerie von Schaffhausen durch Zürich, am 8. ein Jnfantericbataillon von St. Gallen. Am 11. April beschloß die Tagsatzung mit 1V/z Stimmen, Luzern dringend einzuladen, in Beziehung auf die Ereignisse vom Dezember 1844 und April 1845 Amnestie oder Begnadigung zu ertheilen, und insofern Todesurtheile gefällt werden sollten, denselben jedenfalls keine Vollziehung zu geben, und die eidgenössischen Kommissarien wurden angewiesen, diesen Beschluß den Behörden des Kantons Luzern mitzutheilen und denselben persönlich nachdrucksam zu unterstützen. Den 12. April beschloß der Große Rath von Luzern, über die Loslassung der gefangenen Nichtkantonsbürger mit Ausnahme der Chefs, Haupt- und Rottenführer sollen mit den betreffenden Regierungen Unterhandlungen gepflogen werden. Am 14. April entschied die Tagsatzung, die Hälfte der eidgenössischen Truppen von jetzt an in angemessenen Abtheilungen zu entlassen. Den 17. April langten die Artilleriekompagnie Zuppinger und das Bataillon Däniker wieder zu Zürich an, am 18. die Pontonierkompagnie Locher und das Bataillon Ehrenspergcr, am 19. die Scharfschützenkompagnie Zelter und das Bataillon Markwalder, am 20. die Kavalleriekompagnie Fenner und das Bataillon Nägeli, am 21. die Artilleriekompagnie Nüscheler. Sämmtlichen Truppen, welche in den Grenzgegenden Aargau's gegen Luzern gestanden, wurde vor ihrer Entlassung durch einen besondern Beschluß des Regierungsrathes die volle Zufriedenheit über ihre Leistungen und ihr Benehmen bezeugt. 88 Am 21. April beschloß die Tagsatzung, die noch im eidgenössischen Dienst befindlichen Truppen bis auf 4 Bataillone nebst den erforderlichen Spezialwaffen zu entlassen, und dem Vorort wurden die erforderlichen Vollmachten ertheilt, woraus sich die Tagsatzung am 22. auflöste. Den 23. April wurde zu Luzern zwischen den Abgeordneten der Regierung dieses Standes und den Abgeordneten der Regierungen von Bern, Solothurn, Baselland und Aargau ein Vertrag über Freigebung der Gefangenen gegen eine Loskaufssumme von 350,000 Frkn. abgeschlossen, einzelne derselben wurden besonders losgekauft. Jene Loskaufssumme wurde auf die betreffenden Kantone repartirt, wobei Bern mit 70,000, Solothurn mit 20,000, Baselland mit 35,000, Aargau mit 200,000, die übrigen Kantone mit 25,000 Frkn. komparircn. Am 26. April ratifizirtc der Große Rath von Luzern diesen Vertrag. An diesem Tag trafen die Artilleriekompagnie Wehrli und die Scharfschützcnkompagnie Staub, am 27. das Bataillon Schmio nebst einem Bataillon von Thurgau und einer Kompagnie Kavallerie mit den Obersten Zieglcr und Egloff zu Zürich ein, letztere marschirte Abends weiter. Den 29. April beschloß der Regierungsrath, gegen diejenigen Kantonsbürger, die an dem Freischaarenzuge Theil genommen, da ihr Antheil als sehr untergeordnet erscheine, nicht einzuschreiten. Ende April und Anfang Mai erfolgte nach Bezahlung der Loskaufssumme die Freilassung der gefangenen Freischaaren. Den 3. Mai beschloß der Regierungsrath auf die Berichte des Herrn Kommissär Näf gänzliche Entlassung der eidgenössischen Truppen. Am 6. Mai langte ein Jnfanteriebataillon von St. Gallen und eine Kompagnie Scharfschützen von Glarus zu Zürich an, am 7. das zürcherische Jnfanteriebataillon Brunncr, die Kavalleriekompagnie Nieter und eine Kompagnie Artillerie von St. Gallen. Den 17. Mai wurde Hr. Dr. Steiger auch von dem Obergerichte zu Luzern zum Tode verurtheilt. Der Große Rath, dem das Begnadigungsgesuch vorgelegt wurde, berücksichtigte zwar dieses letztere, gab aber der Regierung Befehl, ihn auf angemessene Weise im Ausland zu versorgen, und man war im Begriff, mit Sardinien eine Uebereinkunst abzuschließen, ihn in eine dortige Festung aufzunehmen. In der Nacht vom 19. auf den 20. Juni entwich Steiger mit Hülfe dreier Landjäger, die mit ihm entflohen, aus seinem Gefängniß zu Luzern und wurde von Herrn Lieutenant Groß in einer Chaise nach Zürich gebracht, wo er gegen 9 Uhr ankam und bis Abends verweilte, dann nach Winterthur fuhr, wo er sich haushäblich niederließ. Unter den Liberalen herrschte großer Jubel über diese gelungene Flucht, und auch manche Konservative mochten es ihm gönnen. Nachts wurden da und dort auf den Bergen Freudenfcuer angezündet. In der Sitzung dies Großen Rathes am 25. Juni wurde die Instruktion für die bevorstehende Tagsatzung behandelt. Mit 104 gegen 64 Stimmen wurde auf Ausweisung der Jesuiten, mit vorzüglicher Rücksicht auf Luzern, mit 130 gegen 34 Stimmen auf Nichteintreten in das Begehren der Konferenzstände wegen Herstellung aller aargauischcn Klöster instruirt. Zum zweiten und dritten Tagsatzungsgesandten wurden gewählt die Herren Regierungsrath Rütimann mit 110 von 154 und Dr. Alfred Escher mit 99 von 156 Stimmen. Am 29. Juni schenkte die Gemeinde Höngg dem Herrn Dr. Steiger und seiner Familie das Bürgerrecht. Den 14. Juli beschloß der Regierungsrath, denselben und die drei mit ihm entflohenen Landjäger zu dulden. 89 Montag den 7. Juli wurde die ordentliche Tagsatznng unter den reglementarisch vorgeschriebenen Feierlichkeiten eröffnet. Der Zug der Gesandten bewegte sich statt von der Wohnung des Präsidenten vom Postgebäude aus zwischen einem Spalier von Militär hindurch in die Großmünsterkirche, wo Herr AmtSbürgermeister Dr. Furrer die Feierlichkeit mit einer Rede eröffnete, dann leisteten die Gesandtschaften den Eid und zogen hierauf in das Rathhaus, wo im Großrathssaale die Sitzungen eröffnet wurden. Die Tagsatzung dauerte bis am 27. August und hielt im Ganzen 27 Sitzungen. In Angelegenheiten der Bundesrevision kam keine Mehrheit zu Stande, eben so wenig in Sachen der Jesuiten (die meisten Stimmen, IG/?, vereinigten sich dahin, daß die Jesuitenfrage als Bundessache erklärt und daß den Kantonen von Bundes wegen untersagt werde, den Jesuitenorden aufzunehmen). Die aargauische Klosterangelegenheit fiel auS Abschied und Traktanden. 13 Stände beschlossen auf den Antrag Zürichs, die Kriegskosten für die Hülfstruppen von Luzern Wegen der Frcischaaren von 130,000—150,000 Frkn. als freiwilligen Beitrag von der Eidgenossenschaft zu übernehmen. Mit 12 Stimmen wurde beschlossen, Luzern zu einer möglichst umfassenden Amnestie oder Begnadigung mit Beziehung auf politische Verbrechen dringend einzuladen, — mit IsD/z Stimmen, die Stände, welche dem Tagsatzungsbeschluß für Aufstellung strafrechtlicher Bestimmungen gegen die Freischaarcn noch keine Folge gegeben, einzuladen, demselben nachzukommen. Am 23. August ertheilte der Regicrungörath dem Herrn Dr. Steiger das Landrecht und erließ ihm vie daherige Gebühr; am 12. Oktober schenkte die Gemeinde Wiedikon einem seiner Befreier, dem Korporal Birrcr, das Bürgerrecht. In der Sitzung des Großen Rathes am 15. Dezember wurde von ihm ein Gesetz betreffend bewaffnete Vereine erlassen. In Folge desselben unterliegt die Bildung und Organisation von solchen der Genehmigung des Regierungsrathes; gegen die Werber oder Anführer insbesondere und die übrigen Thcilnehmer wird Gefängnißstrase bis auf höchstens 1 Jahr und Geldbuße bis höchstens 160 Frkn. angedroht; im Fall solche bewaffnete Vereine das Gebiet eines andern Kantons oder befreundeten StaateS in feindseliger Absicht beschreiten, soll die doppelte Strafe eintreten. Auch unbewaffnete Schaaren, die aber außerhalb des Kantons Waffen empfangen, unterliegen der nämlichen Strafbestimmung, endlich haben die sämmtlichen Thcilnehmer für gestifteten Schaden Ersatz zu leisten. 1846. Am 16. April erließ der Rcgierungsrath folgende Kundmachung an die Bürger bezüglich aus die bevorstehenden Wahlen des Großen Rathes: Bürgermeister und Rcgierungsrath des eidgenössischen Standes Zürich an die Bürger desselben. Mitbürger! In wenigen Tagen ist die Amtsdauer des vor vier Jahren von Euch gewählten Großen Rathes abgelaufen, und Ihr seid dann wieder berufen, in den Kreisversammlungcn die Wahlen Euerer Stellvertreter für eine neue Dauer von vier Jahren vorzunehmen. Dieser periodisch wiederkehrende Zeitpunkt der Erneuerung der obersten Landesbchörde ist im regelmäßigen Entwicklungsgänge unsers politischen Volkslebens unstreitig der wichtigste, denn seinem Großen Rathe hat das zürcherische Volk durch seine Verfassung die Wahrung und Ausbildung seiner schönsten Rechte, die Förderung seiner theuersten Interessen, die Erhaltung und Hebung seiner gemeinsamen Wohlfahrt anvertraut. 12 90 Die Verfassung hat darum auch dafür gesorgt, daß Las Volk nach bestimmten, regelmäßigen Zeitabschnitten seine Vertreter wieder neu wählen könne, damit es, wenn das Vertrauen, das es in seine frühern Repräsentanten gesetzt, sich nicht gerechtfertigt hätte, in den Stand gesetzt sei, dasselbe auf andere Männer überzutragen. Dadurch ist dem Volke die Garantie gegeben, Laß die Verhältnisse seines öffentlichen Lebens sich stets nach seinem Willen gestalten und daß ein Widerspruch zwischen den Gesinnungen der Mehrheit der Bürger und dem Wirken des Großen Rathes auf die Dauer nicht bestehen kann. Diese Garantie soll dann aber hinwieder dazu dienen, den Staat vor innern Erschütterungen zu bewahren, die seiner Wohlfahrt Gefahr bringen würden. Ein Volk, das den Werth seiner politischen Güter, die wahren Grundlagen seines Glückes erkennt, wird von einem so schönen Rechte, Las nur freie Völker in solchem Umfange genießen, nur einen wohlbedachten und gewissenhaften Gebrauch machen; es wird, indem es dasselbe ausübt, die Vergangenheit, die Leistungen der abgetretenen Behörde prüfen, es wird die Gegenwart mit ihren Bedürfnissen ins Auge fassen, es wird auch einen Blick werfen auf das, was die Zukunft zu versprechen, was sie zu verlangen scheint; es wird vor Allem darauf Bedacht nehmen, das gewonnene Gute und die ruhige Fortentwicklung seiner öffenilichcn Verhältnisse durch seine Wahlen nicht zu gefährden. Nur dasjenige Volk ist wahrhaft frei, nur das darf stolz sein auf solche Rechte, das einen richtigen Gebrauch davon zu machen weiß. Als ein solches Volk werdet Ihr Euch zeigen, Bürger des Kantons Zürich! Ihr werdet, Eueres Bürgereides eingedenk, „den Wägsten und Besten" Eucrc Stimme geben. Nicht persönliche, nicht Partcilcidenschaft, noch andere unreine Motive werden Euch bei diesen Wahlen leiten, sondern der Drang Eucrcr eigenen Ueberzeugung, Eucre Liebe zum Vaterlande, Euere Treue an den Grundsätzen unserer Verfassung, Euer Sinn für Gerechtigkeit, für Frieden und Ordnung, Euer Interesse an der dauerhaften Begründung und Hebung der Volkswohlfahrt. Wo es sich aber um die Entscheidung über die Zukunft des Vaterlandes, soweit menschlicher Wille sie zu bestimmen vermag, handelt, da dais der Bürger, der dazu mitzuwirken berufen ist, seine Pflicht nicht unerfüllt lassen. Keiner soll zurückbleiben von den Wahlen, sondern Jeder gewissenhaft mitwirken, bis sie vollzogen sind. Mitbürger! Nicht bloß für unsern Kanton sind die Wahlen, die Ihr zu treffen habt, von hoher Bedeutung, sondern für die gcsammte Schweiz. Euere Repräsentanten sind nicht bloß berufen, Euch Gesetze zu geben und dabei Euer Bestes zu erwägen, sondern sie sind oft auch berufen, die wichtigsten Angelegenheiten des größcrn Vaterlandes zu berathen. Auch dieses mahnt Euch daher, Eucre Wahlen auf Männer zu richten, denen die Ehre, die Freiheit und das Glück des Vaterlandes vor Allem am Herzen liegt, die wie das Bedürfniß des Friedens zwischen den Bundcsgliedern und den Konfessionen so auch das Bedürfniß einer zeitgemäßen Entwicklung der vaterländischen Verhältnisse anerkennen. Leiten Euch, liebe Mitbürger! solche ernste Rücksichten bei Euer» Wahlen, so werden sie dem Lande zum Besten gereichen, und Ihr dürft dann stets mit innerer Befriedigung auf den Tag zurückblicken, an dem Ihr sie getroffen habt. Gegenwärtige Kundmachung soll Sonntags den 26. April nach dem Mvrgcngottcsdienste durch die Pfarrer von den Kanzeln verlesen, dem Amtsblatt bcigerückt und an den gewohnten Orten angeschlagen werden. Gegeben Zürich, den 16. April 1846. Im Namen des Rcgierungsrathes ^ Der Amlsbürgermcistcr, I)r. U. Zehnder. Der erste Staatsschrciber, Hottinger. 91 Dritte Periode, vom Mai 1846 bis Oktober 1847. Die Theilnahme des Volkes bei diesen Wahlen war um Vieles geringer als im Jahr 1842, indem die Zahl der Wähler laut dem Berichte des Regicrungsrathes bloß 32,151, somit nicht viel mehr als die Hälfte der Stimmfähigen, betrug. Die Wahlen wurden an weitaus den meisten Orten am 1. Mai erledigt und nirgends wesentlich beanstandet. Das Resultat fiel jedoch an den meisten Orten mit großem Mehr zu Gunsten der liberal-radikalen Partei aus, denn ganz konservativ wählten bloß noch die Wahlkreise Zürich und Fischenthal, und einzelne konservative Mitglieder wurden gewählt in den Wahlkreisen Richterschweil, Wädenschweil, Horgen, Männedorf, Küßnacht, Grüningen, Hinweil, Bäretschweil, Egg, Bauma, Pfäffikon-Hittnau, Wilbberg-Wyla, Turbenthal, Oberwinter- thur, Flaach und EgliSau. Ihre Zahl betrug nun im Ganzen nicht mehr als 30—40. Freitags den 22. Mai wurde der neu gewählte Große Rath von Herrn Amtsbürgermeister Dr. Zehnder mit einer Rede eröffnet; sämmtliche stattgehabten Wahlen wurden anerkannt, dann nahm der Große Rath die 12 indirekten Wahlen vor, von denen 9 entschieden der liberalen Seite zuzuzählen sind. Unter den Gewählten befanden sich zwei Mitglieder des Regierungsrathes und ein Geistlicher, der aber die Wahl ausschlug. Zum Präsidenten wurde gewählt mit 160 von 185 Stimmen Herr Bürgermeister Vv. Furrer, zum Vizepräsidenten Herr Oberst Weiß mit 147 von 184 Stimmen. Der Große Rath leistete hierauf den Amtscid. In der Sitzung vom 24. Juni berieth der Große Rath die Instruktion, und nachdem er am Tage zuvor einen Antrag des Herrn Vv. Bluntschli, dahin gerichtet, daß die Gesandtschaft die großen Fragen der Gegenwart nur in ihrem Zusammenhang zu lösen suchen und daß der Friede dadurch hergestellt werden soll, daß von beiden Theilen das Recht geehrt und das begangene Unrecht wieder gut gemacht werde, in Erwägung, daß sich dieser Vertrag nach seinem ganzen Inhalt keineswegs als bloßer Antrag oder als Motivirung eines Antrages darstellt und daß es überdem dem Großen Rath unmöglich wäre, über das Detail der angeblichen Motivirung abzustimmen, mit 132 gegen 20 Stimmen abgewiesen hatte. Es wurde mit großer Mehrheit entschieden, daß die Gesandtschaft sowohl mit Bezug auf die aargauischen Klöster als auf die Jesuitenfrage die nämliche Erklärung abzugeben habe wie im vorigen Jahr. Zum ersten Mal kam sodann das Separatbündniß zur Sprache, welches die 7 katholischen Stände Luzern, Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, Freiburg und Wallis mit einander geschlossen hatten, und es wurde der Gesandtschaft Auftrag ertheilt, nach Anleitung von Art. VI. des BundesvcrtrageS an den dießfälligen Verhandlungen Theil zu nehmen, und je nach dem Ergebniß entweder für eine Einladung ovcr Aufforderung zu Auflösung jenes Bündnisses zu stimmen. Zu Gesandten wurden gewählt die Herren Regicrungsrath Rültimann mit 125 von 148 und Erziehungsrath vr. Alfred Escher mit 129 von 154 Stimmen. Montag den 6. Juli wurde die Tagsatzung auf die nämliche feierliche Weise wie im Jahr zuvor in der Großmünstcrkirche in Anwesenheit auch eines zahlreichen Personals der fremden Gesandten von dem Präsidenten, Herrn Amtsbürgermeister Vv. Zehnder, mit einer Rede eröffnet; hierauf leisteten die Gesandten den Eid und zogen dann in ihr Lokal, wo die Sitzungen begannen. Dieselben, im Ganzen 41, dauerten bis den 12. September. Die Verhandlungen dieser Tagsatzung zeichneten sich durch eine überaus leidenschaftliche Sprache und große Bitterkeit der beiden Parteien aus und ließen jeden Unbefangenen in naher Zukunft einen Ausbruch irgend welcher Art ahnen. 12 * 5 92 Schon in ver zweiten Sitzung begannen die gegenseitigen Ausfälle wegen der Frage, ob das dieß- jährige Uebungslager in Thun abzuhalten sei oder nicht. Am 21. Juli wurde in Sachen der Bundesrcvision abgestimmt, ohne daß sich irgend welche Mehrheit ergab, 10-/z Stände hielten an der Revision fest, während lU/? Stände auf Entfernung dieser Frage aus Abschied und Traktanden stimmten. Bittere Reizungcn begleiteten die Berathung wegen des Antrages von Waadt, das Verbot gegen das Tragen fremder Orden betreffend, und ein Gesandter forderte förmlich einen andern heraus. Am 10. August faßten 12-/^ Stände den Beschluß, an die Stände, die dem Beschluß gegen die Frcischaaren noch keine Folge gegeben, eine dringende Einladung zu erlassen, und 15'/^ Stände zu Erneuerung des Auftrages an den Vorort, sich die weitere Durchführung des Tagsatzungsverbotes gegen die Frcischaaren angelegen sein zu lassen. Am 11. August wurde bei sehr gereizter Stimmung die Frage wegen Amnestie für politische Verbrechen behandelt, die Gesandten von Luzern und Waadt mußten wegen ihrer heftigen Aeußerungen zur Ordnung gewiesen werden, die Abstimmung führte zu keinem Resultat. Drei Sitzungen am 21., 24. und 25. August waren ausschließlich der Jesuitensrage gewidmet, und auch hier zeigte sich ungemein große Bitterkeit, und es fand wieder eine Herausforderung statt. Die Abstimmung führte zu keinem Resultat, indem sich weder dazu, daß die Jesuitensrage zur Bundessache erklärt werde, noch zu einer Einladung oder Aufforderung an Luzern oder die anderen Stände, die Jesuiten wegzuweisen, eine Mehrheit ergab. Vier Sitzungen, am 28. und 31. August, 1. und 3. September, nahm die Frage wegen des Sonderbundes der 7 katholischen Stände in Anspruch, der von Luzern als bloß auf den Zweck der Selbsterhaltung gerichtet bezeichnet wurde. Auch in dieser Frage kam keine Mehrheit zu Stande, indem bloß 10 ganze und 2 halbe Stände dafür stimmten, daß dieser Schutzvertrag bundeswidrig sei, Genf sich das Protokoll offen behielt, Ncuen- burg, St. Gallen und Baselstadt referirten. In der Sitzung vom 11. September leistete Herr Ulrich Ochsenbein den Eid als zweiter Gesandter von Bern, wo inzwischen eine totale Verfassungsrevision und Rcgicrungsveränderung stattgefunden hatte, und am 12. kam es zwischen ihm und dem Gesandten von Schwyz, Abybcrg, zu den heftigsten Aeußerungen, weil der letztere den erster» früher als Landfriedensbrecher und Hochverräther beschimpft hatte, und zu einer wirklichen Herausforderung. 1847. Die erste Hälfte des Jahres verstrich unter vielen Nahrungssorgen der Bevölkerung so ruhig, daß die Regierung sogar im Hinblick auf diesen Umstand die gewohnten Hauptübungen des Militärs modifizirte. Am 22. Juni wurde vom Großen Rathe die Instruktion für die bevorstehende ordentliche Tagsahung berathen. In der Angelegenheit des Separatbündnisses der 7 katholischen Stände wurde entgegen einem Antrag des Herrn 1>r. Bluntschli, daß die Gesandtschaft nicht zu ermächtigen sei, zu einer gewaltsamen Erekution und zu einem Angriffskriege gegen den Sonderbund Hand zu bieten und daß, bevor sich der Große Rath über die Zulässigkeit einer bewaffneten Intervention ausspreche, aus amtlichem Weg die Stimmung und die Ansichten der sämmtlichen Gemeinden des Landes erforscht werden möchten, mit 137 gegen 24 Stimmen der Antrag angenommen, neuerdings dazu zu stimmen, daß das Separatbündniß der sieben Stände mit den Bestimmungen des Bundes- vertrageS unverträglich und als aufgelöst zu erklären und daß nötigenfalls auch zur Vollziehung eines solchen Beschlusses mitzuwirken sei; wenn jedoch zu diesem Behuf Waffengewalt angewendet 93 werden müßte, neue Instruktionen einzuholen seien, insofern nicht Gefahr im Verzüge liege. In Angelegenheiten der Jesuiten wurde mit Anerkennung, daß die Ereignisse, welche durch die fortschreitende Verbreitung des Jesuitenordens in der Schweiz, insbesondere aber durch dessen Berufung in den vorörtlichen Kanton Luzcrn bereits herbeigeführt worden, und die unverkennbaren Gefahren, welche die bekannten politischen und konfessionellen Tendenzen des Ordens auch in Zukunft der Eidgenossenschaft bringen, von solcher Bedeutung seien, daß ein Einschreiten von Bundes wegen gegenwärtig nothwendig geworden sei, auf Entfernung der Jesuiten aus sämmtlichen betreffenden Kantonen instruirt; wegen der Klöster wurde die frühere Instruktion wiederholt und alsdann zu Gesandten gewählt die Herren Bürgermeister Dr. Furrer mit 147 von 156 und Regierungsrath Nüttimaun mit 111 von 144 Stimmen. Montag den 5. Juli wurde die Tagsatzung zu Bern von dem Bundespräsidenten Ochsenbein mit einer namentlich auf die dringende Nothwendigkeit schneller Revision des Bundesvertrages hinzielenden Rede eröffnet. Schon am 19. und 20. Juli wurde die Sonderbundsfrage behandelt, und es erhielt der Antrag von Bern, den Sonderbund als unverträglich mit dem Bundesvertrag und daher als aufgelöst zu erklären und die betreffenden Kantone für Beachtung dieses Beschlusses verantwortlich zu machen, indem die Tagsatzung sich vorbehalte, wenn es die Umstände erfordern, die weiten: Maßregeln zu treffen und diesen Nachdichtung zu verschaffen, eine Mehrheit von 12 ganzen und 2 halben Ständen, indem folgende Stände dazu stimmten: Bern, Zürich, Glarus, Solothurn, Baselland, Schaffhausen, Appenzell-Außerrhoden, St. Gallen (wo im Frühjahr ein neuer Großer Rath gewählt worden war), Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt und Gens (wo in Folge einer Revolution im Oktober 1846 eine neue Verfassung eingeführt und eine neue Regierung gewählt worden). Am 22. Juli gaben die Gesandten der 7 Stände der Tagsatzung eine Protestation ein, in welcher sie der Mehrheit der Stände alles und jedes Recht zu einer solchen Schlußnahme bestritten. Den 23. Juli beschlossen die nämlichen 12-/, Stände auf den Antrag von Genf, alle eidgenössischen Militärbeamten als Stabsoffiziere zu streichen, welche auf erhaltene Anfrage den Dienst im Sondcr- bund demjenigen der Eidgenossenschaft vorziehen würden. — Am 28. Juli beschloß die Tagsatzung mit 172/2 Stimmen eine allgemeine Einladung an alle rückständigen Kantone, Freischaarcngesetze zu erlassen, und am 30. Juli, nachdem der Vorort neue Berichte von militärischen Rüstungen und Konferenzen in den 7 Ständen und von dem Auffangen einer bedeutenden Munitionssendung im Tessin erhalten hatte, wurde eine Kommission von 7 Mitgliedern zu dießfälliger Untersuchung niedergesetzt, die beinahe ein Jahr in Thätigkeit verblieb. Sie bestand aus den Herren Ochsenbein von Bern, Bürgermeister Furrer von Zürich, Landammann Munzinger von Solothurn, Landammann Näf von St. Gallen, Dr. Kern von Thurgau, Oberst Luvini aus Tessin und Staatsrath Druey von Waadt. — Vom 9. bis 11. August behandelte die Tagsatzung die Anträge der Kommission wegen der Rüstungen des Sonderbundes und faßte folgenden Beschluß: Die eidgenössische Tagsatzuug rc., in Betrachtung: 1) Daß die Tagsatzung durch den Beschluß vom 20. Hcumouat laufenden Jahres das Separatbündniß der sieben Stände Luzcrn, Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug, Frciburg und Wallis für bundeswidrig und aufgelöst erklärt und sich die weiter durch die Umstände nöthig werdenden Maßregeln vorbehalten hat; 94 2) Daß nun aber die fortwährenden, gleichzeitigen Rüstungen in diesen Kantonen, die Vertheilung von Waffen und Munition, die Herstellung von Vcrschanzungen an verschiedenen Grenzpunkten dieser Kantone und der andauernde Bezug bedeutender Lieferungen von Waffen und Munition aus dem Ausland, in Verbindung mit der Protestation der betreffenden Stände gegen den Beschluß vvm 20. Heumvnat und mit Proklamationen an das Volk in einzelnen derselben, keinem Zweifel über ihren Zweck Raum geben; 3) Daß diese Handlungen in hohem Maße geeignet sind, die Bevölkerung aufzuregen, die Erbitterung zu steigern und somit den Landfrieden zu gefährden, dessen Aufrechthaltung in der Pflicht der Tagsatzung liegt; beschließt: 1) Die erwähnten sieben Stände werden ernstlich gemahnt, Alles zu unterlassen, was den Landfrieden stören kann, und namentlich außerordentliche militärische Rüstungen einzustellen; 2) Die Regierung des Kantons Tessin wird angewiesen, die in ihrem Berichte vom 26. Heumonat 1847 erwähnte Lieferung von Waffen und Munition einstweilen zu verwahren, bis die Tagsatzung weitere Verfügungen trifft; 3) Desgleichen haben die übrigen eidgenössischen Stände solche Sendungen von Waffen und Munition, welche für die Kantone des Sondcrbundcs bestimmt sind, anzuhalten, Und sofort dem Vorort davon Kenntniß zu geben; 4) Der Vorort wird beauftragt, diesen Beschluß zur Nachachtung sämmtlichen Kantonen mitzutheilen. Am 16. August berieth die Tagsatzung mitten unter den Kriegs- und Jntervcntionsgerüchten ruhig die BundeSrevision. Mit 13 Stimmen, nämlich von Zürich, Bern, Glarus, Solothnrn, Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargan, Thurgau, Tessin, Waadt und Genf wurde beschlossen, in dieselbe einzutreten, und eine Kommission von 14 Mitgliedern niedergesetzt, um dieß- fällige Vorschläge zu hinterbringen. Den 27. August stimmten 12-/z Stände für Streichung von 13 bei der Sonderbundsarmee angestellten Offizieren und Beamteten aus dem eidgenössischen Stab. Am 2. September wurde endlich auch die Jesuitenfrage behandelt. Die nämlichen 12^ Stände beschlossen auf den Antrag von Zürich, in Betracht, daß die Eristenz der Jesuiten die innere Sicherheit und Ruhe in der Eidgenossenschaft gefährdet und namentlich dieselbe in Luzern, bei dessen Stellung als Vorort, mit Ruhe und Ordnung unverträglich sei, 1) die Tagsatzung hat von Bundes wegen ein, zuschreiten; 2) Luzern, Schwyz, Frciburg und Wallis einzuladen, die Jesuiten zu entfernen; 3) jede künftige Aufnahme ist von Bundes wegen untersagt. Den 3. September entfernte die Tagsatzung den Herrn Oberst Ziegler aus dem eidgenössischen Kriegsrath, nachdem er sich auf die an ihn ergangene Anfrage hin erklärt hatte, er finde die Stellung des Herrn Ochsenbein als Präsident dieser Behörde nicht vereinbar mit dem Beschluß der Tagsatzung vom 11. August 1845, wodurch er aus dem eidgenössischen Stab gestrichen worden. Am 9. September beschloß die Tagsatzung auf Bericht der Siebnerkommission ebenfalls mit I 2-/2 Stimmen, daß, da nach vorliegenden Akten die Kantone des Sonderbundes und voraus der Stand Luzern nicht nur bis jetzt keinerlei Bereitwilligkeit zeigen, den Tagsatzungsbeschlüssen sich zu unterziehen, sondern dieselben entschieden ablehnen und durch fortwährende militärische Rüstungen positiv dagegen handeln, und in Betrachtung, daß es unmöglich im Willen der Tagsatzung liegen könne, Beschlüsse der wichtigsten Art bei erfolgtem Widerstand einfach auf sich beruhen zu lassen, sich auf den 18. Oktober zu vertagen, damit diejenigen Kantone, deren Instruktionen noch nicht bestimmt genug wären, solche vervollständigen können. Inzwischen hatte der Polizeirath zu Zürich schon am 26. August sämmtlichen Spcditions- oder Kommissionshandlungen des Bezirks Zürich instnuirt, insofern ihnen Waffen oder Munition zur 95 Spedition in einen der Sonderbundskantonc, gleichviel ob an Beamtete oder Privatleute, übergeben werden sollten, sofort dem Statthalteramt hievon Kenntniß zu geben. Am 27. wurde nun auch wirklich ein aus dem Würtembergischen kommendes nach Zug bestimmtes Faß Pulver mit Beschlag belegt; am 31. eine Kiste von 3070 Pfund Gewicht mit Kartätschenbüchscn von einem BaSler Handelshaus vorn Zeugamt St. Gallen angekauft; am 7. September 2 Fässer Pulver kommend von Basel, bestimmt nach Martinach. Am 12. September langten die beiden Tagsatzungsgesandten wieder zu Zürich an und wurden von dem Sängerverein „Harmonie" begrüßt. Herr Dr. Furrer sprach sich dahin aus, daß die Sonderbundskantone in offenem Aufruhr gegen die Eidgenossenschaft begriffen seien, und daß seine Ueberzeugung sei, daß der Kampf gegen dieselben durchgekämpft werden müsse. Den 18. September erließ der Regierungsrath eine Verordnung, daß den Dienstpflichtigen der beiden Auszüge und der ersten Landwehr bis auf weitere Verfügung keine Reisepässe oder Wandcr- bücher mehr und Heimatschcine nur von einer Gemeinde in die andere ertheilt werden. Am 21. September versammelte sich außerordentlicher Weise der Große Rath, um weitere Instruktionen an die Gesandtschaft zu ertheilen. Der Rcgicrungsrath trug darauf an, es möchte der Auftrag ertheilt werde», zu allen Maßregeln mitzuwirken, welche erforderlich seien, um dem Beschluß der Tagsatzung noch im Laufe dieses Jahres seine Vollziehung zu verschaffen, in der Meinung jedoch, daß die Gesandtschaft zunächst zu allen gütlichen Mitteln stimmen soll, welche jenem Zweck unbeschadet sich anwenden lassen, und daß, wenn diese nicht zum Ziele führen sollten, die Gesandtschaft auch zu einer bewaffneten Erekution Hand biete. Für diesen Antrag traten als Redner auf die Herren Bürgermeister Dr. Furrer als Referent, Rütimann, Zehnder, Dr. Pestalutz, Dr. Escher, Städeli und der Präsident, Weiß. Herr Dr. Bluntschli stellte den Antrag, es möchte zu einem gewaltsamen Einschreiten gegen die sieben verbündeten Stände keine Hand geboten und an dem Bürgerkrieg kein Theil genommen, sondern die Geneigtheit erklärt werben, auf friedlichem Wege und mit Nachdruck zu einer möglichst baldigen, gerechten und heilsamen Schlichtung der eidgenössischen Streitfragen und so zu Vermittlung der Parteien und zur Befriedigung des Gesammtvaterlandes hingewirkt werden, und begründete diesen Antrag dahin, daß eine friedliche Auflösung des SondcrbundeS möglich und wahrscheinlich sei, daß dagegen eine gewaltsame Auflösung desselben nicht gerechtfertigt und bei den gegenwärtigen Verhältnissen der Eidgenossenschaft alle Uebel und Gefahren eines Bürger- und Religionskrieges mit sich führen werde, und daß es die wahre Aufgabe Zürichs sei, in der Schweiz vorerst auf Herstellung des konfessionellen FriedenS auf Grundlage einer aufrichtigen eidgenössischen Parität hinzuarbeiten. Für diesen Antrag traten in die Schranken die Herren Dr. Ulrich, alt Bürgermeister v. Muralt, Schultheß-Rechberg, Stadtschreiber Gysi, alt Bürgermeister Mousson, Dr. Rahn-Eschcr, Staatsschrciber Hottinger, Ober- gerichtspräsident Dr. Finsler und der Antragsteller selbst. Herr Hüni von Käpfnach stellte einen besondern Antrag, indem er sich bloß auf die SonderbundSfrage beschränken und mit Hinsicht auf die Jesuiten sich mit der Wegmessung derselben von Luzern begnügen wollte. Im Lause der Verhandlungen stellte nun auch Herr Staatsschreiber Hottinger einen Antrag, nämlich, daß der Regic- rungsrath eingeladen werde, die Ansicht der Gemeinden einzuholen, ob gegen die sieben Kantone Waffengewalt anzuwenden sei oder nicht. Dieser Antrag wurde mit überwiegender Mehrheit verworfen, der Antrag des Regierun gSrathcs gegenüber demjenigen des Herrn 96 I)r. Bluntfchli mit 151 gegen 29 Stimmen angenommen, derjenige deS Herrn Hüni mit 150 gegen 29 Stimmen verworfen, nnd hierauf der vom Regierungsrath verlangte Kredit von 40,000 Franken für Anschaffung von Kaputröcken für die Landwehr, für einen achttägigen Unterricht des Stabs aller Bataillone, der Landwehr zur Nachholung der gesetzlichen Uebungen, für dreiwöchentlichen Unterricht der Kadetten erster Klasse, achttägige Instruktion einer Artilleriekompagnie mit 12Pfünderkanonen rc. auf 60,000 Frkn. erhöht. Am 23. September beschloß der Regierungsrath auf den Anzug des Präsidenten des Polizeirathes, daß ihm aus verschiedenen Kantonsthcilen theils mündliche theils schriftliche Berichte zugekommen seien, nach welchen mehrere Geistliche in ihren letzten Bettagspredigten vorherrschend und » zwar in einer Weise politisier haben, durch welche die Gemüther der Zuhörer in hohem Grade beunruhigt worden und leicht das Bestreben gefunden werden könne, den Beschlüssen der Behörden, insoweit sich dieselben auf die gegenwärtige politische Lage unsers Vaterlandes beziehen, entgegen zu treten, htevon dem Kirchenrath Anzeige zu machen und die Erwartung auszusprechen, daß er die Predigten dieser Geistlichen einziehe, und sodann je nach Umständen gegen dieselben verfahren möge, und durch die Statthalterämter an alle Geistlichen des Kantons ein Zirkular zu erlassen, worin man sich dahin aussprach, daß man es nicht dulde, daß auf der Kanzel, gleichviel in welcher Richtung, politisirt oder daß dieselbe dazu mißbraucht werde, in irgend welcher Weise gegenüber den Beschlüssen des Großen Rathes oder der Regierung zu agitiren, indem, wenn dieses geschehen sollte, gegen die Fehlbaren eingeschritten und sie dem Gerichte überwiesen würden. Im Fernern wurde beschlossen, gegen das Inserat in Nr. 261 der Eidgenössischen Zeitung wegen Aufreizung zu Aufruhr oder Widersetzlichkeit gegen die amtliche Gewalt und wegen Amtsehrverletzung gegenüber dem Großen Rath Klage zu führen. Der Polizeirath ernannte zu Führung der Voruntersuchung und Durchführung dieser Klage als Staatsanwalt all koo den Herrn Kantonsfürsprech Ehrhart, und der Regierungsrath beeidigte ihn am 27. Der Polizeirath hatte nun ein wachsames Auge auf Verbreitung von Gerüchten und überwies einige Personen, die solche ausgestreut oder verbreitet hatten, dem Strafrichter. Den 29. September erließ der Präsivent des eidgenössischen Kricgsrathes die Aufforderung, wenigstens zwei Drittheile der Munition zum Verpacken in Bereitschaft zu halten. Am 5. Oktober ertheilte der Regierungsrath dem Kriegsrath einen Kredit von 16,000 Frkn. zum Ankauf von 50 Reitpferden für Unteroffiziere der Artillerie. Am 9. Oktober beschloß der Regierungsrath, den ersten und zweiten Bundesauszug aller Waffen auf das Piquet zu stellen, da die Landsgemeinden und Großen Räthe in den sieben Kantonen Festhalten an dem Sonderbund aussprachcn; ferner dckretirte er, daß 450 Trainpserde für denselben aus den Quartieren ausgehoben werden. Die militärischen Uebungen der Landwehr und diejenige der Artillcriekompagnie fanden ganz nach Vorschrift ohne die mindeste Störung statt. Den 12. Oktober wurde die Landwehr erster Klasse aufs Piquet gestellt, die Infanterie in 2 Divisionen und 4 Brigaden eingetheilt und zu Kommandanten derselben ernannt die Herren Oberst Fierz, Häuser, Oberstlieutenant v. Muralt und Oberstlieutenant Brunner, zu DivisionärS die Herren Oberst Ziegler und v. Orelli. — Herr Fürsprech Ehrhart wurde als Stellvertreter der Staatsanwaltschaft für die in den §8 88 bis 109 des Strafgesetzbuches benannten Verbrechen bestellt. 97 Am 14,, 15. und 16. Oktober machte die Artilleriekompagnie Zuppinger mit 12pfündcr Haubitzen einen UebungSmarsch in die östliche Gegend des Kantons bis Fischenthal und Wald. Am 17. wurde in Zürich der Stab der 8 AuSzüger- und von 3 Landwehrbataillonen zusammengezogen, an den folgenden Tagen 2 Scharfschützen- und 3 Artilleriekompagnieen für 4 und 5 Tage. Den 19. erließ der Rcgierungsrath, nachdem ihm zur Kenntniß gekommen, daß verschiedene Gemeinden theils Bürgerwachen errichtet haben, theils solche noch zu errichten wünschen, eine Verordnung, wornach die Bewilligung ertheilt wurde, solche Bürgerwachen zur Vertheidigung gegen allfällige Angriffe von Außen und zur Aufrechthaltung der Ordnung im Innern zu errichten, die sämmtlich zur Verfügung und unter den Befehlen des Regierungsrathes stehen, der einen Oberkommandanten ernennen werde; das Zcugamt hat den Bezirkschefs auf ihr Ansuchen hin zu Handen der Gemeindechefs Munition zu verabfolgen. Er wendete sich an den Vorort, indem er denselben einlud, mit thunlichster Beförderung die geeigneten und nachdrücklichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu bewirken, daß so bald als möglich von Bundes wegen die erforderlichen militärischen Vorkehrungen und wäre es vor der Hand auch nur durch Bestellung der Kommando'S und Anordnung dessen, was damit zusammenhängt, getroffen werden, um den drohenden Störungen deS Landfriedens wirksam entgegentreten zu können. Der Finanzrath wurde angewiesen, die erforderlichen Geldmittel bereit zu halten. Am 21. beschloß der Regierungsrath, da die Regierung von St. Gallen, veranlaßt durch die Truppenbewegung im Kanton Schwyz, Zürich zu eidgenössischem Aufsehen ermähnt hatte, aus den folgenden Tag die Bataillone Schmid und GinSberg und die Scharfschützenkompagnie Zeller, auf den 23. das Bataillon Benz und die Artilleriekompagnie Scheller einzuberufen, und bezeichnete den Herrn Oberst v. Orell als Truppenkommandanten. Der KriegSrath wurde bevollmächtigt, den Gemeinden Stäfa und Richterschweil nach ihrem Verlangen Munition zukommen zu lassen, die Dampfschifffahrtsgcsellschaft aufgefordert, ihre Schiffe zur Verfügung zu halten. Den 22. Oktober erschienen die einberufenen Truppen vollzählig auf dem Sammelplatz. Durch einen Erpressen erhielt der Regierungsrath ein Schreiben des Kleinen Rathes des Standes St. Gallen, mit der Anzeige, daß in den Bezirken Alttoggenburg und Wyl in Folge deS Truppenaufgebotes zur Sicherung der Grenze Meutereien ausgrbrochen seien, und daß er mit Ernst einzuschreiten entschlossen sei, und mit dem Ansuchen, die zürcherischen Truppen so nahe als möglich an die Grenzen deS SeebezirkS rücken zu lassen. Demzufolge wurde beschlossen, noch am Abend desselben TageS das Batmllon Schmid, am 23. das Bataillon Ginsberg dahin abgehen zu lassen. Abends 4 Uhr stellte sich ersteres Bataillon auf dem Platz hinter dem Stadthaus auf und wurde von Herrn Oberst Fierz, der in Begleit eines Staatsschreibers und des Weibels in der StandeSsarbe in der Mitte desselben erschien, nach einer Ansprache in feierlicher Stille beeidigt. Eine große Menschenmenge, darunter auch viele Verwandte der Mannschaft, war zugegen. DaS Bataillon schiffte sich dann auf einem Dampfschiff und 5 bis 6 Schleppschiffen ein und fuhr bei mondheller Nacht nach Stäfa. DaS Ganze hatte einen recht feierlichen Anstrich. DaS Bataillon GinSberg, die Artillerie und Scharfschützen wurden in der Stadt und Umgegend einquartiert. Der Regierungsrath ernannte den Herrn Oberst Heinrich Weiß von Fehraltorf zum Kommandanten aller Bürgcrwachen. Den 23. Oktober, Vormittags halb 8 Uhr, wurden das Bataillon Ginsberg und die Schars- 13 98 schützenkompagnie Zelter hinter dem Stadthaus von Herrn Oberst Fierz beeidigt, schifften sich dann sofort auf dem bereit liegenden Dampfschiff und 5 bis 6 Schleppschiffen ein und fuhren unter Musik und dem Jauchzen einzelner Soldaten nach Stäfa ab. Beide Bataillone besetzten die zürche- rische Grenze gegen St. Gallen von Stäfa bis Wald und verrichteten den Sicherheitsdienst längs der Grenze. Auf Anzeige des BezirksammannS von Gaster, daß unter den dortigen St. Gallischen Truppen Meutereien ausgebrochen seien, und daß mancherlei Gerüchte ausgestreut werden, beschloß der Regierungsrath den Abmarsch des Bataillons Benz, das Abends 4 Uhr auf dem Platz hinter der Kaserne von Herrn Regierungsrath Ballier beeidigt wurde und die Nacht noch zu Zürich zubringen sollte. Der Regierungsrath berief auf den folgenden Tag neue Truppenabtheilungen ein und ernannte den Herrn Oberstlieutenant v. Muralt zum Brigadier. Die Soldaten des Bataillons Benz waren bereits auf dem Weg in ihre Quartiere, als sie zurückgerufen und in die Kaserne verlegt wurden, wo man ihnen ein Nachtessen gab. ES war ein sehr unruhiger Abend, die mannigfaltigsten Gerüchte durchkreuzten sich. Um halb 6 Uhr wurde die Artillerickompagnie Scheller auf dem Platz hinter der Kaserne von Herrn Oberst v. Orell beeidigt und marschirte dann sofort unter Begleit einer Menge Volkes nach Meilen und an die St. Gallische Grenze ab. Um 7 Uhr marschirte das Bataillon Benz von der Kaserne auf den Platz hinter dem Stadthaus und schiffte sich um halb 8 Uhr noch auf einem Dampfboot und 7 Schleppschiffen nach Wädenschweil ein, um die Grenze gegen Schwyz zu besetzen. Es war ebenfalls eine mondhelle Nacht, die Leute munter, sie jauchzten und sangen. In später Stunde trommelte man wieder ein Aufgebot von 3 Bataillonen Infanterie, 2 Kompagnieen Artillerie, 2 Kompagnieen Scharfschützen und 2 Kompagnieen Kavallerie aus. Sonntags den 24. Oktober besammelte sich schon um 7 Uhr Morgens der Regierungsrath und beschloß auf weitere ihm zugegangene Berichte hin, das ganze erste und zweite Kontingent, Infanterie und Spezialwaffen, einzuberufen und der Regierung von St. Gallen zu bewilligen, daß die 3 aufgebotenen Bataillone nöthigenfalls in den Seebczirk einrücken können. Er ordnete den Herrn Regiernngsrath Eßlingcr als Kommissär der hiesigen Regierung nach dem Kanton St. Gallen ab, um darauf hinzuwirken, daß schleunige und entschiedene Maßnahmen zur Unterdrückung des AufstandeS ergriffen werden; an den Vorort wurde wiederholt und sehr eindringlich das Begehren gestellt, es möchten die in verschiedenen Kantonen aufgebotenen Truppen unter eidgenössisches Kommando gestellt werden. Ungeachtet des gegen Mittag eintretenden Regenwetters wogten dichte Menschenschaaren durch die Straßen; gruppenweise rückten die aufgebotenen Militärs ein. Zuerst wurden die in der Kaserne verbleibenden 2 Landwehrkompagnieen und dann um 5 Uhr das Bataillon Brunner und 1 Scharfschützenkompagnie von Herrn Rcgicrungsrath Bollier auf dem Neumarkt in Anwesenheit einer außerordentlichen Menschenmenge beeidigt, die Musik spielte die Hymne „Rufst du, mein Vaterland", und Alles, Soldaten und Zuschauer, begleitete dieselbe mit Gesang. Das Bataillon marschirte dann sofort nach Birmenstorf und in den untern Theil des Bezirks Affoltern ab, hierauf eine Artilleriekompagnie mit Haubitzen nach Horgen, die Scharfschützenkompagnie Rellstab nach Schönenberg. Eine Menge Landleute waren in der Stadt und zeigten keine niedergeschlagene Stimmung, während man in der Stadt mehr ängstlich und besorgt war. Noch am späteren Abend, zwischen 7 und 8 Uhr, wurde das Bataillon Zuppinger beeidigt und marschirte bei Regen und Dunkelheit in den Bezirk Horgen ab; das Bataillon Basier blieb in der Stadt. 99 Montag den 25. Oktober besammelte sich der Große Rath zu seiner ordentlichen Herbstsitzung. Der Regierungsrath legte einen umständlichen Bericht über die bisher stattgehabten Rüstungen und die Veranlassung dazu vor, welcher stillschweigend genehmigt wurde. Der Große Rath beschloß mit Hinsicht auf die beträchtlichen Truppenaufgebote und von der Ueberzeugung geleitet, daß es in der Pflicht der Behörden liege, dafür zu sorgen, daß der in den Dienst des Vaterlandes unter die Waffen gerufene Bürger oder die nächsten Angehörigen desselben nicht in Konkurs gerathen und ihrer bürgerlichen Ehre verlustig werden können, das Obergericht zu beauftragen, für so lange als es ihm um der gegenwärtigen eidgenössischen Verhältnisse willen erforderlich scheine, die nöthigen Anordnungen zu treffen, damit die Milizen, die in den eidgenössischen oder kantonalen Dienst berufen, oder die mit ihnen in »»getrennter Haushaltung lebenden Familienglieder gegen den Rcchtstrieb geschützt seien, und daher, so weit es zu diesem Zweck nothwendig sei, das Rechtstriebgesetz zeitweise zu suspendiren. — Um 10 Uhr Morgens wurde das Bataillon Basier im Salzboden der Kaserne von Herrn Oberst v. Orell beeidigt und verblieb einstweilen daselbst, wo auch die Scharsschützenkompagnie Bleuler sich sammelte. Abends fand die Beeidigung von 2 Kompagnieen Kavallerie und 1 Artilleriekompagnie statt, und letztere marschirte nach Meilen ab. Um 6 Uhr wurde daS Bataillon Meyer beeidigt, das nebst den Bataillonen Fäsi und Basier in der Stadt und Umgegend einquartiert ward. Der Regierungsrath eröffnete dem Finanzrath einen Kredit von 30,000 Frkn. Dienstag den 26. Oktober erließ derselbe in der Absicht, für das Wohl und die Erhaltung der Familien im Dienste des Vaterlandes stehender Milizen möglichst Sorge zu tragen, eine Verordnung, znfolge welcher die Gemeindräthe beauftragt wurden, dafür zu sorgen, daß die Militärpflichtigen, bevor sie in den Dienst treten, für die Dauer ihrer Abwesenheit zur Besorgung ihrer Familienangelegenheiten Stellvertreter ernennen, daß die dringendsten Bedürfnisse derjenigen Familien befriedigt werden, die ohne Fürsorge um der Abwesenheit von Familiengliedern im Felde willen in Dürftigkeit oder Noth versetzt werden, die dadurch erlaufenden Kosten vorläufig zu bestreiten und aus Verabreichung freiwilliger Beiträge oder auf unentgeltliche Leistung an Arbeit, z. B. in Feldern, zu Erleichterung unver- möglicher Familien von Militärpflichtigen hinzuwirken. — Um 8 Uhr marschirte das Bataillon Basier gegen daS linke Seeufer ab, dann eine Kavallcriekompagnie. Abends 3 Uhr wurde daS Bataillon Fäsi beeidigt und marschirte nach Weiningen. An diesem Tag traten auch 1 Kompagnie Sapeurs, 1 Kompagnie Pontoniers, die Artilleriekompagnieen Pestalozzi und Studer in Dienst. Mittwoch den 27. Oktober wurden 2 Kavallerie-, die Sapeurs-, Pontoniers- und 1 Artillerie- kompagnie nebst Train hinter dem Stadthaus von Herrn Oberst v. Orelli beeidigt; das Bataillon Meyer marschirte nach Schlieren ab, Abends die Kavallerie ebendahin, die Artillerie nach Horgen. Der zum Stadtkommandanten von Zürich ernannte Oberst der Kavallerie, Nieter von Winterthur, bezog sein Logis im HauS zum Rechberg; der eidgenössische Divisionär Gmür traf mit Adjutanten in seinem Hauptquartier Zürich ein. und Staffelten ritten nun hin und her. Donnerstag den 28. Oktober marschirte eine Kavalleriekompagnie ab. Der Regierungsrath beschloß, den Verfasser eines Artikels in Nr. 295 der Eidgenössischen Zeitung betreffend die Art und Weise, wie die Truppen bei der Beeidigung sich benommen haben sollten, und wegen Aufreizung zum Aufruhr den Gerichten zu überweisen, und beauftragte den Herrn Fürsprech Ehrhard, den Redaktor zu verhaften. Herr Dr. Blnntschli nannte sich darauf als Verfasser des in der Nummer vom 27. gl. M. enthaltenen Artikels. 13 * 100 Freitags den 29. Oktober fand auf der WolliShofer Allmend durch die eidgenössischen Obersten Gmür als Divisionär und Jsler als Brigadier Inspektion über 2 Bataillone Infanterie (Meyer und Fäsi), 1 Kompagnie Artillerie (Zuppinger), 3 Kompagnieen Kavallerie, 2 Kompagnieen SapeurS, 1 Kompagnie Pontoniers und 1 Parkkompagnie statt, die zur Zufriedenheit ausfiel, worauf die Truppen wieder in ihre nähern oder entfernter» Quartiere zurückkehrten. Der Regierungsrath ernannte den Herrn Oberstlieutenant Steffan von Wädcnschweil zum Chef der Bürgerwachen des Bezirks Horgen und beschloß, es können den Bürgerwachen keine Waffen verabreicht werden. Samstag den 30. Oktober fiel nichts Wichtiges vor und blieb Alles ruhig. Das Statthalteramt Zürich berichtete dem Regierungsrath, es haben die Gemeinden Enge und Hottingen bereits Bürgerwachen errichtet und 13 andere Gemeinden des Bezirks seien bereit, solches zu thun. DaS Statthalteramt Affoltern meldete, daß im dortigen Bezirk alle Mannschaft vom 25sten bis 50sten Jahr als Bürgerwachen aufgeboten worden seien, die zirka 1600 Mann betragen, welche sich aber wieder auflösen werden, sobald die eidgenössischen Truppen einrücken. Sonntag den 31. Oktober, eS war ein herrlicher warmer Tag, war schon am frühen Morgen Alles auf den Beinen, weil eS hieß, mehrere unserer südöstlich stationirten Bataillone seien inS Aargau instradirt und werden durch Zürich marschiren. Wirklich kam um halb 2 Uhr das Bataillon Ginsberg im Dampfschiff „Gustav-Albert" und 6 Schleppschiffen zu Zürich an, hatte einen Rast und marschirte dann nach Baden und Zofingen. Um -1 Uhr langte das Bataillon Zuppinger von WolliShofen her in der Stadt an und wurde einquartiert. Um 5 Uhr kam das Bataillon Benz in einem Dampfschiff und 6 Schleppschiffen von Richterschweil her, wo es durch das Bataillon Schmid abgelöst worden, marschirte zur Eisenbahn und fuhr um halb 7 Uhr singend und jubelnd nach Baden und zog noch am späten Abend nach Brugg. Das Bataillon Basler zog vom See her in den Bezirk Affoltern, bekam auf dem Marsch andere Ordre und marschirte nun ununterbrochen bis gegen Zofingen, legte somit in einem Tage 8—10 Stunden zurück. Der Regicrungsrath ertheilte der Spitalpflcge den Auftrag, in neuen Krankenhaus ein Lazareth von 150—200 Betten einzurichten, und erhielt Bericht, daß auch in einigen Gemeinden der Bezirke Meilen und Winterthur sich Bürgerwachen gebildet haben. Die Redaktion der Eidgenössischen Zeitung erklärte in der Nummer vom 31., da die letzten Friedensvorschläge gescheitert seien, indem die Gesandten der sieben Stände die eidgenössische Tagsatzung verlassen haben und damit nach ihrer Ansicht der Kriegszustand eingetreten und die gemeinsame Eidgenossenschaft nunmehr in zwei feindliche Heerlager gespalten sei, so bleibe ihr kein anderer ehrenvoller Ausweg übrig, als das Blatt auf so lange zu suspendiren, bis der Krieg ausgetobt habe und der Friede hergestellt sei, und es erschien von nun an täglich bloß noch ein Bülletin. Montag den 1. November erließ der Regierungsrath folgende Kundmachung an die Bürger des Kantons: Bürgermeister und Regierungsrath des eidgenössischen Standes Zürich an die Bürger desselben. Mitbürger! In den ernsten Tagen, in denen wir leben, halt es der Regierungsrath für seine Pflicht, über die Lage des Vaterlandes und über die Ereignisse, welche das ganze schweizerische Volk in die höchste Spannung versetzen, ein Wort zu seinen Mitbürgern zu sprechen. In Folge der mannigfachen Kampfe für eine freiere.Entwicklung der kantonalen und schweizerischen Verhältnisse hat eine Minderheit von eidgenössischen Ständen, größtentheils von jeher dieser Entwicklung feind, gegenüber den Bundesbehördcn und den übrigen Kantonen der Schweiz immer mehr eine mit der Ruhe und dem Frieden im Vaterlande nicht vereinbare Stellung eingenommen. Ja, es haben zuletzt die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Frciburg und Wallis, von Mißtrauen und bitterer Leidenschaft gegen ihre Mitstände erfüllt und in der offen ausgesprochenen Absicht, sich Beschlüssen der Tagsatzung, die ihnen mißfallen würden, zu widersetzen, ihre Pflichten und die Rücksichten gegen die Eidgenossenschaft so weit hintangesetzt, daß sie unter sich ein besonderes Bündniß, einen Bund im Bunde errichteten, durch dessen Bestand das Bundcsrecht schwer verletzt, das Ansehen der Bundesgewalt gefährdet und demnach die Grundlage des Bundes aufs Tiefste erschüttert wird. Die hohe eidgenössische Tagsatzung konnte solchem Beginnen, ohne die heiligsten Interessen des Vaterlandes zu verletzen, nicht sorglos zusehen. Sie hat daher, durchdrungen von der Pflicht, die Eidgenossenschaft in unverletztem Bestände zu sichern, die Rechte aller Bundesgenossen zu schützen und. damit auch die Kraft und die Würde des Bundes zu wahren, und berechtigt durch die unzweideutigsten Bestimmungen des bestehenden Bundesvertrages vermittelst Beschlusses vom 20. Heumonat d. I. jenes Sonderbündniß für bundes- widrig und aufgelöst erklärt. Beinahe noch mehr als das Sonderbündniß hat sodann eine andere Frucht jener leidenschaftlichen Stimmung unter den Ständen der Minderheit, nämlich die Berufung der Jesuiten in den vorörtlichen Kanton Luzern, die große Mehrheit des Schweizcrvolkes im Innersten verletzt. Bekannt mit der Bestimmung des Jesuitenordens, gegen den resormirten Glauben einen ewigen Krieg zu führen, bekannt mit seinen alle Religion und alle Sittlichkeit untergrabenden Lehren, bekannt mit seiner Herrschsucht, die neben seiner, von Einer Hand geleiteten Macht keine andere dulden will, bekannt mit all dem Unheile, welches er seit Jahrhunderten gestiftet und um dessen willen er schon aus den meisten Staaten Europa's ausgetrieben, ja selbst von einem Papste als unverträglich mit dem Wohle der Völker aufgelöst worden ist, bekannt endlich mit dem verderblichen Einflüsse, den er bereits in den Kantonen Wallis, Frciburg und Schwyz ausgeübt, mit dem Religionshasse und der Verfolgungssucht, welche er dort angefacht hat, verlangte das zürcherische Volk mit demjenigen der meisten und unter diesen auch ganz katholischer Kantone laut und kräftig die Entfernung der Jesuiten aus der Eidgenossenschaft. Besonders aber hat es, auch hierin in vollem Einklänge mit den Wünschen der Bevölkerungen der sinnesverwandten Kantone, die Fernhaltung der Jesuiten vom Vororte Luzern gefordert, die Gefahr erkennend, welche der Eidgenossenschaft daraus erwüchse, wenn bei dem Wechsel der drei Vororte, deren einer Luzern ist, zeitweise eine unter dem verderblichen Einflüsse der Jesuiten stehende Regierung sich an der Spitze der Eidgenossenschaft befände. Viele eidgenössischen Kantone und insbesondere auch der Stand Zürich haben nicht unterlassen, den Gesinnungen ihrer Bevölkerungen dadurch Worte zu leihen, daß sie Luzern dringend baten, es möchte auf die unselige Berufung der Jesuiten verzichten. Vergeblich waren aber die wohlmeinenden Vorstellungen mitverbündeter Eidgenossen. Vergebens auch hatten die in Folge der Berufung der Jesuiten nach Luzern eingetretenen traurigen Ereignisse Luzern zur Nachgiebigkeit aufgefordert. Es zog die Jesuiten dem Frieden mit der Eidgenossenschaft vor und ließ diesen Orden über Blut und Leichen sich den Weg in einen schweizerischen Vorort, in das Herz der Eidgenossenschaft bahnen. Hatte Luzern auf diese Weise die Bitte seiner Miteidgcnosscn verschmäht, so nöthigte es sie dadurch, eine ernstere Sprache zu führen. Es beschloß daher die Tagsatzung unterm 3. September dieses Jahres, es sei die Jesuitenangelegcnheit von Bundes wegen zu behandeln und an die Stände, welche den Jesuitenorden bei sich aufgenommen haben, die Einladung zu richten, denselben aus ihrem Gebiete zu entfernen. Statt nun aber den Beschlüssen der Tagsatzung in Betreff des Sonderbundes und der Jesuiten Folge 102 zu geben, widersetzten sich die durch diese Beschlnss^bctroffcncn Stände denselben, mißachteten sie Bundcsgesctz und Bundesbehörden und nahmen sie durch Vermehrung der schon längst betriebenen kriegerischen Rüstungen eine immer drohendere Stellung gegen die Eidgenossenschaft ein. Dessenungeachtet versuchte die Tagsatzung noch Alles, um auf friedlichem Wege durch frcundcidgenössische Einwirkung ihren Beschlüssen Nachachtung zu verschaffen. Sie erließ, um all' den Entstellungen und Verleumdungen, welche geflisscn unter der Bevölkerung der Sonderbundskantone über die Absichten der höchsten Bundesbehörde verbreitet wurden, mit der Kraft der Wahrheit entgegenzutreten, eine versöhnliche Proklamation, in welcher sie jene Bevölkerungen über die wahren Absichten der Tagsatzung zu belehren, sie ihrer Pflichten als Eidgenossen eingedenk zu machen suchte und ihnen dabei die feierlichsten Versicherungen der Anerkennung ihrer Rechte und der Achtung ihrer Religion, so wie die beruhigende Erklärung gab, daß die Tagsatzung keine Unterdrückung der Bundesgenossen, keine Vernichtung der Kantonalsouveränetät, keinen gewaltthätigen Umsturz bestehender Bundeseinrichtungen, keine Einheitsregierung wolle, sondern nur Achtung vor dem Bundesrechte verlange. Gleichzeitig sandte die Tagsatzung die angesehensten schweizerischen Magistrate als eidgenössische Boten in jene Kantone, um der versöhnlichen Sprache der Proklamation durch persönliche freundeidgcnössische Einwirkung desto eher Eingang zu verschaffen. Aber den Boten der höchsten Bundesbehörde ward nicht einmal gestattet, vor diejenigen Landesbchördcn, bei denen sie ihren Auftrag zu erfüllen angewiesen waren, zu treten, und die Verbreitung der versöhnlichen Proklamation der Tagsatzung wurde bei schwerer Strafe untersagt! Inzwischen wurde durch die militärischen Maßregeln des Sonderbundcs an den Grenzen von St. Gallen die Ruhe in diesem Kantone dermaßen gestört, daß offener Auffuhr auszubrechen drohte. Von der Regierung von St. Gallen nach Anleitung des Bundes zu eidgenössischem Aufsehen gemahnt, mußten wir einen Theil unserer Milizen unter die Waffen rufen, um dadurch vereint mit andern Kantonen die Regierung von St. Gallen in den Stand zu setzen, die verfassungsmäßige Ordnung aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig hatten wir einzelnen Bezirken unsers eigenen Kantons diejenige Sicherheit gegen drohende Ueberfälle von Seite des Sonderbundcs zu gewähren, um die uns namentlich einige Grenzgemeinden in denselben aufs dringendste angegangen hatten. Auch die an den Sonderbund angrenzenden Gegenden anderer Kantone sahen sich Angriffen von Seite jenes bloßgestellt. Es hatte sich allmälig ein Kriegszustand, der, weil er kein offener war, nur um so erbitternder auf die Gemüther wirkte, angebahnt. Um diesem unerträglichen Zustande ein Ende zu machen und endlich der obersten Bundesbehörde und ihren Beschlüssen Achtung zu verschaffen, konnte es die Tagsatzung nach Erschöpfung aller friedlichen Mittel und mit Rücksicht auf die allgemein gewordene Ueberzeugung, daß nur mit den Waffen in der Hand Recht und Ordnung in der Eidgenossenschaft hergestellt und ein wahrer, dauernder Friede wieder errungen werden könne, nicht länger anstehen lassen, die bewaffnete Macht des Bundes ins Feld zu rufen. Bereits sind fünfzigtausend Eidgenossen unter die Waffen getreten. Auch unsere Wchrmänner, an die der Ruf der gesetzmäßigen Behörden erging, haben diesem Folge geleistet und stehen nun an der Seite ihrer schweizerischen Waffenbrüdcr unter dem Kommando von militärischen Obern, welche die Achtung und das Vertrauen des schweizerischen Volkes umgibt. Mitbürger! Es ist der Ruf des Vaterlandes, der an unsere braven Wehrmänner ergangen ist. Freudig sind sie diesem Rufe gefolgt, begeistert von dem Gefühle der Ehre, der Treue an den Miteidgenosscn und der Liebe zum Vaterlandc. Und sollten, um die Kriegesmacht zu vergrößern, noch andere Abtheilungen unserer Milizen nachrücken müssen, so werden auch diese es mit derselben Freudigkeit thun, nicht vergessend, daß mit der größern Macht der Sieg um so gewisser, schneller und vollständiger erreicht wird. Bei so treuer Pflichterfüllung von Seite der Wehrmänner soll aber das Vaterland der hinwieder ihm obliegenden Pflicht, ihnen 103 die großen Opfer, die sie dem Gemeinwesen darbringen, möglichst zu erleichtern ein nicht minder vollständiges Genüge leisten. Von diesem Gebote der Gerechtigkeit durchdrungen, haben wir die oberste Landesbehörde zu einem Beschlusse veranlaßt, welcher zum Zweck hat, diejenigen unter den Wehrmännern, welche im Felde ihre Schuldverpflichtungen nicht erfüllen können, oder die Angehörigen derselben, welche sich, ihrer Stütze beraubt, in derselben Unmöglichkeit befinden, vor der Strenge des Gesetzes zu schützen, und gleichzeitig haben wir eine Verordnung erlassen, welche den Gemeindräthcn die Verpflichtung auferlegt, hülflosen Familien unter den Waffen stehender Bürger mit Rath und That bcizustehcn. Zugleich geben wir uns der zuversichtlichen Erwartung hin, es werden auch Tausende von Bürgern die Verpflichtung anerkennen, so viel in ihren Kräften liegt, denen, welche Gut und Blut für sie einsetzen, Ersatz für diese größten gedenkbaren Opfer zu bieten. Mitbürger! Tragen wir Alle freudig die Opfer, die das Vaterland von uns fordert. Es gilt seiner Ehre, seiner Wohlfahrt, seiner Erhaltung. Einigkeit, Entschlossenheit und treue Hingebung werden uns jene Opfer erleichtern und uns um so sicherer und schneller dem Frieden und einer bessern Zukunft entgegenführen, während Muthlosigkeit und Zwietracht, gesäet von niedriger Leidenschaft, nur namenloses Unglück zur Folge haben müßten. Ist auch die Gegenwart trübe, schweben auch dunkle Gewitterwolken über unserem Haupte, nur muthig vorwärts geschaut und auf Gott vertraut! Der Gott, der das Vaterland schon aus so manchem Sturme gerettet, wird auch jetzt seine allmächtige Hand über demselben walten und ihm wieder eine schönere Zukunft erblühen lassen! Gegeben in unserer Rathssitzung den 1. November 1847. Im Namen des Regierungsrathes' Der zweite Bürgermeister, Dr. U. Zehnder. Der erste Staatsschrcibcr, Dr. A. Escher. Am Morgen um 8 Uhr marschirte das Bataillon Zuppinger nach Baden ab und es verblieben nun zu Zürich bloß noch etwas Artillerie, SapeurS und Pontoniere. Abends halb 6 Uhr kam in dem einen Dampfschiff 1 Kompagnie Glarner Scharfschützen an, die sofort weiter nach Altstetten marschirten; unmittelbar im zweiten Dampfschiff und 4 Schleppschiffen langte das St. Galler Bataillon Hilty an, welches meistens aus Katholiken bestand und bei dem sich ein Theil der Widerspenstigen befand. Das Bataillon marschirte durch die Stadt zur Kaserne, wo es zur Verwunderung der Soldaten und vielleicht auch der Offiziere einquartiert wurde. Dienstag den 2. November marschirten Vormittags durch die Stadt 1 Kompagnie Kavallerie von St. Gallen, 1 halbe Kompagnie Kavallerie von Schaffhausen, 1 Kompagnie Scharfschützen und 1 Kompagnie Sapeurs von Thurgau, 1 Bataillon Infanterie von St. Gallen; Nachmittags ein sehr schönes Jnfantcriebataillon von Schaffhausen; Abends kam in einem Dampfschiff 1 Kompagnie Scharfschützen von St. Gallen, die einquartiert wurden. Man brachte 2 gefangene Schwyzer. Der Regierungsrath stellte die Landwehrbataillone Schultheß, Hab, Meyer und Bleuler und 2 Scharfschützenkompagnicen dem eidgenössischen Kriegsrath zur Verfügung. Mittwoch den 3. November marschirten durch Zürich 1 Bataillon Thurgauer und 1 Kompagnie Artillerie von St. Gallen, sonst war es still. Donnerstag den 4. November beschloß der Regierungsrath auf den Antrag des Finanzrathes: in Erwägung: 1) daß wegen der in dem hiesigen Kantone aufgestellten großen Truppenmasse der Fruchtbedars für denselben bedeutend zunehmen muß und es in Folge dessen um so mehr in der Pflicht des Rcgierungsrathes liegt, darauf hinzuwirken, daß diesem Bedürfe fortwährend und zu möglichst billigen Preisen genügt werden könne, 2) daß der Kanton Luzern die Ausfuhr von Lcbcnsmitteln aller Art nach dem Kanton Aargau verboten und dadurch diesen Kanton dazu gezwungen hat, sich seinen Bedarf von Lebensmitteln in größerem Umfange als bisher aus seinen übrigen Nachbarkantonen, also auch aus dem Kanton Zürich, zu verschaffen, 3) daß, wie aus amtlichen Angaben hervorgeht, von Seite des Kantons Zug und zum Theil auch des Kantons Schwyz in der letzten Zeit auf dem Kornmarkte in Zürich größere Einkäufe von Getreide als gewöhnlich, also zu anderweitigen Zwecken als zur Befriedigung ihres ordentlichen Bedarfes gemacht worden sind; I. Es sei die Ausfuhr von Getreide aller Art aus dem Kanton Zürich nach den Kantonen Zug und Schwyz von Stund an bis auf weitere Verfügung verboten. II. Es sei von diesem Beschlusse dem Polizeirathe zur Vollziehung und dem Finanzrathc zur Kenntnißnahme Mittheilung zu machen und soll derselbe in das Amtsblatt eingerückt werden. An die Stelle des nach Solothurn abgereisten Oberstlieutenant Nieter trat als Platzkommandant von Zürich Herr Major Brändli von St. Gallen. Luzern brach mit heute die Postverbindung mit Zürich insofern ab, als kein Kondukteur von Zürich mehr daS luzernische Gebiet betreten durfte. Den 5. November ernannte die Regierung zu Chefs der Bürgerwachen für den Bezirk Zürich Herrn Major Rebmann, für den Bezirk Meilen Herrn Oberstlieutenant Bühler und für Wintcrthur Herrn Oberstlieutenant v. Clais, am 6. für den Bezirk Affoltern den Herrn Hauptmann Bär in Rifferschweil, für den Bezirk Bülach Herrn Hauptmann Nägeli in Bülach, für den Bezirk Uster Herrn Stiefel daselbst. Sämmtliche Statthalter wurden auf den 7. nach Zürich einberufen und nun auch mit Zug der Postverkehr abgebrochen. Inzwischen war am 18. Oktober die Tagsatzung in Bern wieder zusammengetreten, und hatte auf den Antrag Zürichs mit 12?/z Stimmen beschlossen, zwei eidgenössische Repräsentanten in jeden der sieben Stände abzuordnen und in einer Proklamation den Sinn der Tagsatzungsbeschlüsse darzustellen. Für Luzern wurden ernannt die Herren Landammann Näf von St. Gallen und Brunner von Solothurn, nach Uri Rathshcrr Ienni von Glarus und Hofmann von Rorschach, nach Schwyz Obergerichtspräsidcnt I)r. Kern von Thurgau und Pequignot von Bern, nach Unter- walben Landammann Munzinger von Solothurn und Regierungsrath Böschenftein von Schaffhausen, nach Zug Bürgermeister Dr. Furrer von Zürich und alt Landammann Sidler von Zug, wohnhaft in Zürich, nach Freiburg Regierungsrath Stockmar von Bern und Professor Merian von Basel, nach Wallis Staatsrath James Fazy von Genf und Oberst Buchwalder von Bern. Am 20. Oktober berieth die Tagsatzung die an die sieben Stände zu erlassende Proklamation und die Instruktion der Repräsentanten, welche angewiesen waren, dieselbe zu verbreiten, die Jn- struktionsbehörden einzuberufen und vor diesen oder den Landsgemeinden sie zu unterstützen und ihren Ideen Eingang zu verschaffen. Nachdem einige Ablehnende durch andere ersetzt worden, reisten die Repräsentanten in Begleit von Standeöweibeln in die Kantone ab. Sie wurden zwar überall ohne Unwillen oder Beschimpfung empfangen, jedoch erreichten sie nirgends ihren Zweck. Mit Ausnahme 105 von Zug wurde die Verbreitung der Proklamation überall verboten, und in Luzern sogar verfügt, daß Jeder, der dieselbe verbreite, gesanglich eingezogen und dem Strafrichter überwiesen werde; nirgends konnten die Repräsentanten vor die Regierungen treten, geschweige, daß die Großen Räthe oder Landsgemeinden einberufen wurden, und überall wurden sie darauf hingewiesen, daß die Gesandtschaften der sieben Stände in Bern Vollmacht zu Vermittlungsanträgen haben. Gleichzeitig hatte die Tagsatzung am 20. Oktober mit 12^ Stimmen, da die eingegangenen Berichte zeigten, daß die Aussichten immer ernster und die Stimmung der Bevölkerung immer gereizter werde, beschlossen, dem Vorort Vollmacht zu ertheilen, Vorbereitungen zu einer eidgenössischen Bewaffnung zu treffen und einen Theil des eidgenössischen Generalstabes in Dienst zu rufen. Am 21. Oktober machte Zug in der Tagsatzung den Antrag, wenn die Tagsatzung den sieben Ständen die feierliche Zusicherung gebe, daß für die Zukunft deren politische und konfessionelle Rechte unangetastet bleiben sollen, somit die Jesuitenangelegenheit aus Abschied und Traktanden verwiesen und die Sicherung der durch den Bund garantirten kirchlichen Institute von allen 22 Standes- stimmen ausgesprochen werde, der Stand Zug für eine befriedigende Auflösung des Schutzbündnisses Hand bieten werde. Dieser Antrag wurde, wie vorauszusehen war, nicht angenommen. 12^ Stände beschlossen, eine Kommission aufzustellen, um Vorschläge für den Oberkommandanten und den Chef des Generalstabcs zu bringen, und wählten die Herren Ochsenbein, Rüttimann und Steiger. Nach öl/? Minuten trat die Kommission in den Sitzungssaal, eröffnete ihren Vorschlag, und eS wurden nun gewählt mit 11 von 12 Stimmenden zum Oberkommandanten Herr Oberst Wilhelm Heinrich Dufour von Genf, zum Chef des Generalstabs mit 10 von 12 Stimmenden Herr Oberst und Landammann Frei-Herose von Aarau, welche beide die Wahl annahmen. Sonntags den 24. Oktober beschloß die Tagsatzung in Abwesenheit der Gesandtschaften der sieben Stände in geheimer Sitzung, zu Handhabung der Ordnung, Herstellung derselben, wo sie gestört worden, so wie zur Wahrung der Rechte des Bundes ein Armeekorps von 50,000 Mann aufzustellen, zur Verfügung des Oberkommandanten zu halten und nach dessen Befehlen zu diSloziren, die bereits in den dem Separatbündniß nicht angehörenden Kantonen aufgestellten Truppen in eidgenössischen Dienst zu nehmen, den OberstkriegSkommissär sofort in Dienstaktivität zu berufen, den Vorort anzuweisen, für die FondS zu sorgen, die zum Unterhalt der Armee erforderlich seien, den eidgenössischen Stab beförderlichst zu ergänzen, dem Oberkommandanten den Titel General beizulegen und ihn zu beauftragen, das Kommando der Armee sofort zu übernehmen, sie gehörig einzutheilen, zu Herstellung der Ordnung und Gesetzlichkeit, wo solche gestört worden, zu Handhabung des Ansehens des BundeS und seiner Selbstständigkeit zu verwenden, bei der Eintheilung der Truppen darauf zu achten, die Mannschaft mit Führern zu versehen, die deren Zutrauen besitzen, über allfällige Vermehrung der Truppen so wie über andere Wünsche zu Erfüllung seiner hohen Mission der Tagsatzung unverzüglich seine Anträge zu hinterbringen. In der Sitzung der Tagsatzung vom 25. verlangte Luzern zu wissen, zu welchem Zweck das Aufgebot von 50,000 Mann bestimmt sei, die ihm dahin ertheilt wurde: zu Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung, da wo solche gestört sei. Herr Kanzler Amrhyn verlangte und erhielt seine Entlassung. An diesem Tage erließ der Oberbefehlshaber der Truppen der sieben verbündeten Kantone, I. U. v. Salis-Soglio, General, einen TagSbefchl an die Armee, so lautend: 14 106 Liebe Waffenbruder! Getreue Eidgenossen! Das hochherzige freie Volk der sieben verbündeten katholischen Stande hat beschlossen, festzuhalten an seiner heiligen Religion, an seinen alten, von den Heldenvätern ererbten Rechten. Diese zu wahren mit Gut und Blut, steht Ihr da in den Waffen, während das fromme Frauenvolk in den Tempeln auf den Knieen liegt, um Frieden oder Sieg von dem Herrn der Heerschaarcn hcrabzuflehen. Freudiger und zahlreicher als je seid Ihr unter die Banner getreten, die im nämlichen Farbenspiel bei Morgarten, Scmpach und in so vielen Heldenschlachtcn über den Helmen Eucrer Altvordern wehten. Gott war damals mit den Vätern, er wird auch jetzt m it uns sein. Warum es dem Allerhöchsten gefallen, Euer mich so höchst ehrendes und tief rührendes Vertrauen auf mich zu lenken, wer vermag seinen heiligen Rathschluß zu deuten? Gott ist auch in dem Geringen stark. Allein das Vertrauen ist gegenseitig, liebe, treue Waffengenossen! Ich weiß, Ihr werdet um mich stehen im heißen Kampfe. Ihr werdet mich und ich Euch nicht verlassen. Dankbar preise ich den Allgütigen, daß er mich gewürdigt, für und mit Euch für eine so gute Sache fechten oder fallen zu dürfen. — Gott sei mit uns! I. U. v. Salis-Soglio, General. Am 26. Oktober erließ General Dufour folgenden Tagesbefehl an die eidgenössische Armee: Eidgenössische Wehrmänncr! Die h. Tagsatzung, in Bern versammelt, hat die Aufstellung der eidgenössischen Armee verfügt, um die innere Ordnung zu erhalten und die Rechte des Bundes, so wie seine Unabhängigkeit zu wahren. Sie hat mir die Ehre erwiesen, mich zu bezeichnen, um den Oberbefehl zu übernehmen. Ich trete daher an Euere Spitze, voll Vertrauen auf Euere Vaterlandsliebe und auf Euere Ergebenheit. Berufen, in einer schon vorgerückten Jahreszeit mehr oder weniger enge Kantonnemente zu beziehen, wißt Euch mit demjenigen zu begnügen, was der Einwohner Euch anbieten kann. Seid nicht begehrlich, und vermeidet jede Beleidigung und üble Behandlung, die man sich niemals, selbst nicht in Feindesland, erlauben darf. Ich empfehle Euch vor Allem gute Disziplin, als die erste Euerer Pflichten. Ohne Disziplin gibt es keine Armee. So sehr durch ihre Disziplin als durch ihre Kraft haben Euere Vorfahren so glänzende Siege erfochten und sich einen so großen Namen erworben. Man muß sie hierin wie in allen andern Dingen nachahmen. Denkt, daß das Ausland die Augen auf uns gerichtet hat; zeigt ihm, daß die Schweizcrbürgcr, sobald sie unter der eidgenössischen Fahne stehen, nur noch einen Gedanken haben, denjenigen, ihrem gemeinsamen Vaterlande gut zu dienen. Wehrmänner, ich werde Alles anwenden, um Euer Zutrauen zu verdienen, zählt auf mich. Bern, den 26. Oktober 1847. Der Oberkommandant der eidgenössischen Armee: G. H. Dufour. Das Bundesheer wurde von dem Oberbefehlshaber in 6 Divisionen und diese in Brigaden eingetheilt und zu Kommandeurs ernannt: der 1. Division, Hauptquartier Echallens, Oberst Rilliet-Constant von Genf, der 2. Division, Hauptquartier Bern, Oberst Burkhard von Basel, der 3. Division, Hauptquartier Solothurn, General v. DonatS von Graubündten, der 4. Division, Hauptquartier Aarau, Oberst Ziegler von Zürich, der 5. Division, Hauptquartier Zürich, Oberst Gmür von Schännis, Kanton St. Gallen, der 6. Division, Hauptquartier Bellinzona, Oberst Luvini von Tessin. 107 Außer diesen Divisionen wurden noch 3 Artillcricbrigaden unter dem Befehl des Obersten Denzler von Zürich aufgestellt und der größte Theil der Reiterei kantonirte, in 3 Brigaden vertheilt, wovon 2 von den Zürcher» Nieter und Ott kommandirt wurden, in der Gegend von Solothurn. Die Zürcher Infanterie wurde zum größten Theil (5 Bataillone) der Division Ziegler zugetheilt, daher ihr Marsch am 31. Oktober in den Kanton Aargau; 3 Bataillone, Brunner, Schmid und Meyer, dagegen der Division Gmür, daher sich dieselben im Bezirk Astoltern und bei Richterschweil und Hütten ausstellten. Bei der letztem Division standen neben den Zürchern wesentlich noch St. Galler, Schaffhauscr, Thurgauer und Appenzeller Truppen, bei der Division Ziegler Aargauer, Thurgauer und Appenzeller. Eine Scharfschützcnkompagnie von Zürich wurde der Division Donats zugetheilt. Am 28. Oktober veranstaltete die Gesandtschaft von Baselstadt in Verbindung mit derjenigen von Neuenburg zu Bern eine Vermittlungskonferenz zwischen Gesandten der sieben Stande und 4 Abgeordneten der TagsahungSmehrheit, an deren Spitze Herr Bürgermeister Dr. Furrer stand, welche aber zu keinem Resultate führte, weil erstere sich nicht dazu verstehen wollten, die Jesuiten wenigstens ans dem Vorort Luzern zn entfernen, überhaupt nicht mit hinlänglichen Vollmachten versehen waren, letztere sich nicht dazu verstehen konnten, auch die aargauischc Klvsterfrage zum Gegenstände der Verhandlungen zu machen und eine Truppenentlassung anzuordnen, ehe eine Ausgleichung wirklich zu Stande gekommen sei. Die Sitzung der Tagsatzung vom 29. Oktober war daher sehr wichtig. Die sieben Stände brachten den VermittlungSantrag von Zug wieder zur Sprache, der aber bei der Abstimmung nur ihre eigenen Stimmen erhielt, und ebenso blieb ihr Antrag auf beidseitige Entwaffnung mit den nämlichen 8 Stimmen in Minderheit. Darauf erklärte die Gesandtschaft von Luzern im Namen der sieben Kantone: der Augenblick sei für sie gekommen, die Tagsatzung zu verlassen, da sie in den von ihr aufgebotenen Truppen eine feindliche Armee gegen die sieben Stände erblicken; sie einschlagen sich aller Verantwortlichkeit und werden sich in einem Manifeste vor der Welt rechtfertigen. Ein Augenblick feierlicher Stille trat ein, als die Gesandten der sieben Stände den Saal verließen, während dessen man draußen ihnen die militärischen Ehren beweisen hörte, dann ging die Tagsatzung wieder an ihre Geschäfte und beschloß auf den Antrag des Kriegsrathes, sämmtliche Kantone einzuladen, auch ihre Reserven in Bereitschaft zu setzen, damit nöthigenfalls über dieselben verfügt werden könne. Es erschien nun das gedruckte Manifest der sieben Stände, in welchem sie ihr Bündniß bestmöglich zu rechtfertigen suchten. Den 30. Oktober beschloß die Tagsatzung, den Kanton Ncuenburg aufzufordern, sein Bundeskontingent ungesäumt dem eidgenössischen Kriegsrathe zur Verfügung zu stellen, und erklärte ihn für alle Folgen verantwortlich. — An diesem Tage begannen in Luzern die Funktionen des siebenörtigen Kriegsrathes, als der obersten politischen und militärischen Behörde der sieben Stände, an dessen Spitze der Schultheiß von Luzern, Siegwart-Müller, stand. Der Kriegsrath erklärte den Kanton Luzern als im Kriegszustand, und in den folgenden Tagen zogen Urner und Untcrwaldner, zu Zug Schwyzer ein. Es rückten Truppen auf den Gotthard vor, um einen Einfall in den Kanton Tcssin zu machen. Der 4. November war der verhängnißvolle entscheidende Tag. Um 4 Uhr Abends besammelte sich die Tagsatzung und faßte auf den Antrag der Siebnerkommission nach kurzer Berathung mit 122/z Stimmen, entgegen denjenigen von Basclstadt, Appenzell-Jnnerhoden und Ncuenburg 14 * 108 den ErekutionS- oder Kriegsbeschluß, welcher folgendermaßen lautet: Die eidgenössische Tagsatzung, in Betrachtung, daß durch den Beschluß vom 20. Hcuinonat dieses Jahres das Separatbündniß der sieben Stände: Luzern, Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug, Freiburg und Wallis, als mit den Bestimmungen des Bundes unverträglich und demgemäß als aufgelöst erklärt worden ist; daß die erwähnten Kantone für die Beachtung dieses Beschlusses verantwortlich gemacht wurden und daß sich die Tagsatzung vorbehalten hat, wenn die Umstände es erfordern, die weitem Maßregeln zu treffen; in Betrachtung, daß die Gesandtschaften der Sonderbundskantone schon unterm 22. Heumonat die Erklärung abgaben, daß sie jene Schlußnahme nicht anerkennen; in Betrachtung, daß die erwähnten Kantone schon vor dem 20. Juli, so wie nachher außerordentliche militärische Rüstungen getroffen, Feldbefestigungen aufgeworfen, Waffen und Munition aus dem Auslande bezogen haben, offenbar zum Zweck, um sich der Vollziehung der durch die Tagsatzung gefaßten Schlußnahmen selbst mit Waffengewalt zu widersetzen; in Betrachtung, daß die gleichen Kantone auch den Beschluß vom 11. August, durch welchen sie ernstlich gemahnt wurden, Alles zu unterlassen, was den Landfrieden stören könnte, nicht beachtet, sondern nach wie vor demselben durch Herstellung von Verschanzungen und Fortsetzung ihrer außerordentlichen Rüstungen den Schlußnahmen der Tagsatzung entgegengehandelt haben; in Betrachtung, daß den von der Tagsatzung ernannten eidgenössischen Repräsentanten der Zutritt vor den Jnstruktionsbehörden und vor den Landsgemeinden der betreffenden Kantone verweigert, die Verbreitung der versöhnlichen und freundeidgenössischen Proklamation beinahe überall verboten, und im Kanton Luzern sogar als ein Verbrechen mit Strafe bedroht worden ist; in Betrachtung, daß seither gemachte Vermittlungsvorschläge von den nämlichen sieben Ständen zurückgewiesen wurden, und alle Bemühungen, dieselben auf friedlichem Wege zur Anerkennung und Erfüllung beschworner Bundespflichten zurückzuführen, erfolglos geblieben sind; in Betrachtung, daß die Gesandtschaften dieser Stände unterm 29. Weinmonat die Tagsatzung und die Bundesstadt verlassen, und daß die mehrerwähnten Kantone durch solchen Akt in Verbindung mit den gleichzeitig abgegebenen Erklärungen und seither getroffenen militärischen Anordnungen sich gegenüber der Eidgenossenschaft in offenen Kriegszustand versetzt haben; in Betrachtung, daß nach Allem diesem es Gebot des Bundes und Pflicht der Tagsatzung ist, den von ihr auf Grundlage bundesrechtlicher Vorschriften gefaßten Beschlüssen Nachachtung zu verschaffen, und alle bundcsmäßigen Mittel anzuwenden, um einem solchen, die innere und äußere Sicherheit der Eidgenossenschaft bedrohenden Zustand entgegenzutreten; in Anwendung der Artikel I, VI und VIII des Bundesvertrages, beschließt, was folgt: 1) Der Beschluß der Tagsatzung vom 20. Heumonat laufenden Jahres über Auflösung des unter den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Untcrwalden, Zug, Freiburg und Wallis abgeschlossenen Sonderbundes ist durch Anwendung bewaffneter Macht in Vollziehung zu setzen. 2) Der Oberbefehlshaber der eidgenössischen Truppen ist mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. 3) Die Tagsatzung behält sich vor, die weiter erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 1) Der eidgenössische Vorort ist angewiesen, gegenwärtigen Beschluß dem Oberbefehlshaber der eidgenössischen Truppen, dem eidgenössischen Kriegsrathe und sämmtlichen Kantonsregicrungcn unverzüglich mitzutheilen. 109 Ferner erließ die Tagsatzung folgende Proklamation an die schweizerische Armee: Eidgenössische Wehrmänner! Die schweizerische Eidgenossenschaft, unser gemeinsames Vaterland, hat Euch unter die Fahne gerufen. Ihr seid zu derselben herbeigeeilt, und zwar mit einer Bereitwilligkeit, würdig herzhafter Männer, die entschlossen sind, ihr Blut, in Erfüllung ihrer heiligsten Pflicht, für die Rettung des Vaterlandes zu vergießen. Euer Marsch geht nun gegen den Sonderbund. Beschämen werdet Ihr auch dießmal die Berechnungen derjenigen, welche Euch die Schmach angethan haben, auf Euern Abfall zu zählen. Die Feinde des Vaterlandes suchen den Glauben zu verbreiten, man habe Euch ins Feld gerufen, um die Souveränetät der Kantone des Sonderbundes zu zernichten, um ihre politischen und religiösen Freiheiten zu zerstören, sie zu beugen unter das Joch tyrannischer Mehrheiten; Euere Aufgabe sei es, die Bundeseinrichtungen umzustürzen, eine Einheitsregierung zu gründen, ja die Grundlagen der gesellschaftlichen Ordnung selbst zu untergraben. Gehässige Verleumdungen sind dieß. Ihr seid berufen, dem Bundesvcrtrag, der die eidgenössische Verfassung der Schweiz ist, Achtung zu verschaffen, die Ordnung, die Ruhe und Sicherheit des Landes herzustellen, die Empörung zu bewältigen, die Schweiz vor der Anarchie zu bewahren und verirrte Bevölkerungen, deren Leichtgläubigkeit mißbraucht und ausgebeutet wird, zum Gehorsam gegen die Gesetze des Bundes und seiner Behörden zurückzuführen. Euere Aufgabe wird sein, jenen Unruhen ein Ende zu machen, welche man in der Absicht erregt hat, um die durch unsere Väter erworbenen und in den Verfassungen der schweizerischen Kantone niedergelegten Grundsätze der Freiheit, der Gleichheit vor dem Gesetze, und der Gerechtigkeit zu unterdrücken oder zu verfälschen. Die Partei, welche der Eidgenossenschaft den Krieg macht, hat unter lügnerischen Vorgaben den Sondcr- bund geschlossen, dessen wahrer Zweck kein anderer ist, als die Freiheit zu untergraben, das Volk in Unwissenheit zu erhalten und die Demokratie unter ihr Joch zu beugen, damit diese ihren verderblichen Zwecken diene. Diese ruchlose Verbindung ist ein Gift, das die Schweiz aus ihrem Innern ausstoßen muß. Um die Eidgenossenschaft vor einer solchen Quelle der Auflösung zu bewahren, schreibt der Art. VI. des Bundesvertrages ausdrücklich vor: „Es sollen unter den Kantonen keine dem allgemeinen Bund oder den Rechten anderer eidgenössischen Kantone nachteilige Verbindungen geschlossen werden." Nun aber ist der Sonderbund ein solches durch den Bundcsvertrag verbotenes Bündniß. Eine eigene politische Verbindung, welche eine Eidgenossenschaft in der Eidgenossenschaft gründet, zerstört den gemeinsamen Bund, sie ist ein Keim der Trennung und des Todes, den man ausrotten muß. Zu dem Zwecke geschlossen, um den Beschlüssen der Tagsatzung, welche alle auf die Vorschriften des Bundcsvertrages gegründet sind, mit Waffengewalt zu widerstehen, ist der Sonderbund die Rebellion einer ungesetzlichen störrischen Minderheit gegen die durch die bundesgemäße Behörde gefaßten Beschlüsse. Darum hat denn auch die Tagsatzung kraft der klaren und ausdrücklichen Bestimmungen des Bundes- vertragcs unter dem 20. Heumonat l. I. einen Beschluß gefaßt, der dahin lautet: „Es ist das Scparatbündniß der sieben Stände Luzcrn, Uri, Schwyz, Untcrwalden, Zug, Freiburg und Wallis mit den Bestimmungen des Bundesvertrages vom 7. August 1815 unverträglich und demgemäß als aufgelöst erklärt. „Die benannten Kantone sind für die Beachtung dieses Beschlusses verantwortlich und die Tagsatzung behält sich vor, wenn die Umstände es erfordern, die weitem Maßregeln zu treffen und demselben Nachachtung zu verschaffen." Anstatt sich diesem Beschlusse zu unterziehen, hat der Sonderbund gegen denselben protestirt, aufhetzende 110 Proklamationen ans Volk erlassen, Waffen und Munition aus dem Auslande bezogen, Schanzen aufgeführt, Truppen zusammengezogen und bewaffnet. Hinwieder hat die Tagsatzung, bevor sie zu den Waffen griff, von ihrer Seite Alles versucht, um Blutvergießen zu verhindern. Sie hat eine Proklamation voll Wohlwollen, voll Achtung für die Souvcränetät, die Rechte, die Freiheiten und die Religion dieser Kantone an ihre Landcsbchörden und an das Volk gerichtet. Sie hat eidgenössische Repräsentanten an dieselben abgesandt. Allein vergeblich! Ausgenommen in Zug, ward den Repräsentanten der Eidgenossenschaft nicht verstattet, zu den Regierungen, noch viel weniger zu dem Volke zu sprechen. Die Bekanntmachung der Proklamation der Bundesversammlung wurde verboten. Ja die Regierung von Luzern ging so weit, daß sie den Bürgern, welche sich unterfangen würden, dieselbe zu verbreiten, mit gefänglicher Haft und mit dem Strafrichter drohte. Noch andere gütliche Vcrgleichsvcrsuchc haben zu keinem Ziel geführt. Indem die Abgeordneten des Sonderbundes. unannehmbare Vorschläge machten, indem sie vor Allem Entwaffnung verlangten, bewiesen sie zur Genüge, daß es ihnen nur um Verhinderung der Vollziehung zu thun war, daß sie sich nur den Schein geben wollten, als beabsichtigten sie den Frieden, daß sie sich nur einen Vorwand zu schaffen suchten, um die Tagsatzung mit lauter Klage über Ungerechtigkeit und Tyrannei zu verlassen. Sie haben sich wirklich, nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung und eines zum voraus gedruckten Manifestes, Freitags den 29. Oktober, aus der Bundesversammlung entfernt und die Bundesstadt verlassen. Auf diese Weise hat der Sonderbund seine Maske abgelegt und der schweizerischen Eidgenossenschaft den Fehdehandschuh hingeworfen. Soldaten! Ihr werdet ihn aufzunehmen wissen. Dieser Kriegserklärung gegenüber und nach Erschöpfung aller friedlichen Mittel hat die Tagsatzung kraft der Art. 1, 6 und 8 des Bundesvertrages zur Waffengewalt greisen müssen, um sich Gehorsam zu verschaffen, vollständige Genugthuung zu erhalten und endlich um der Unordnung ein Ende zu machen. Die Regierungen des Sonderbundes haben ihre Pflichten gegen die Eidgenossenschaft auf treulose Weise verletzt, als sie mit ihr brachen und zu den Waffen griffen. Dennoch werden die Bürger der Kantone des Sonderbundes, die sich offen für die Eidgenossenschaft erklären, sich unsers vollen Schutzes zu erfreuen haben. Soldaten! Der schweizerische Wehrmann hat sich jederzeit durch seine exemplarische Mannszucht ausgezeichnet. Ihr werdet diesen Ruf unverletzt zu erhalten suchen, Ihr werdet Euern Befehlshabern gehorchen, Ihr werdet ihnen ein unbegrenztes Zutrauen schenken, wie Ihr hinwieder Euere Ohren den Gerüchten, welche das Uebelwollen aussäen könnte, verschließen werdet. Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten! Militärs aller Waffen und jeden Grades! Die Schweiz, ja die Welt hat die Augen auf Euch gerichtet. Die Nation setzt ein unbedingtes Vcitraucn in Euern Muth, Euere Hingebung. Dem Fanatismus Euercr Gegner werdet Ihr entgegensetzen jene Kaltblütigkeit, jene ruhige Kraft, jene sich selbst beherrschende Tapferkeit, jene heitere Begeisterung, welche das Gefühl einer guten Sache und das helle Bewußtsein der Pflicht verleihen. Der Mitwelt und der Nachwelt werdet Ihr beweisen, daß Ihr nicht aus der Art Euerer muthigen Vorväter geschlagen habet, welche eben so tapfer waren als diejenigen Euerer Gegner. Durch glorreiche Auszeichnung auf dem Schlachtfeldc werdet Ihr einen neuen Zweig jener Ruhmeskrone beifügen, welche die Stirne des Vaterlandes ziert. Dem Auslande aber werdet Ihr heilsame Achtung vor der Schweiz und ihrem Heere einflößen. 111 Ihr werdet diejenigen überwinden, die Euch mit den Waffen in der Hand widerstehen oder die es wagen. Euch anzugreifen. Aber während Ihr den unerbittlichen Gesetzen des Krieges folgt, sollt Ihr die Großmuth mit den Nothgeboten des Kampfes vereinigen. Nie sollt Ihr vergessen, daß diejenigen, die Ihr bekämpft, ihrer Mehrzahl nach Verirrte, Eidgenossen, Bruder sind, die Ihr zur Pflicht zurückführen sollt. Eucre Fahne ist die Fahne der Bundesgewalt, des unverkümmcrten Fortbestandes eines gemeinsamen Vaterlandes, das die Kantone und ihre Souveränetät schützt und schirmt, sie ist mit Einem Worte die Fahne der schweizerischen Nationalität, mit der Freiheit, der Ordnung und der Sicherheit gepaart. Um die Standarte der Trennung niederzuschlagen, seid Ihr unter das rothweiße eidgenössische Krcuzesbanner geeilt, unter jenes Banner, das das Zeichen und Siegel des Glaubens, der Eintracht und der Tapferkeit ist. Um sie auszulöschen die Brandfackeln der Zwietracht, um die Schweiz vor der Anarchie zu erretten, habt Ihr Euch in Masse erhoben. Um den zweiundzwanzig Kantonen einen dauerhaften Frieden zu sichern, habt Ihr die Waffen ergriffen. Das dankbare Vaterland wird Euere Dienste belohnen; es wird Sorge tragen für die Wittwen, Waisen und Eltern der Tapfern, welche ihr Blut für dasselbe vergießen werden. Der Gott der Heerschaaren wache über Euch, er stärke Euere Herzen, erleuchte Euern Geist, stähle Euer» Körper und stehe Euch im Kampfe bei. Gott erhalte das Vaterland und segne unsere Sache! Und folgende Erklärung an daS Schweizervolk: Getreue liebe Eidgenossen! Nach vielen fruchtlosen Versuchen auf dem Wege der Belehrung und Beruhigung, bundesbrüchige Kantone zur Pflicht und zum Gehorsam gegen den Bund und dessen oberste Behörde zurückzuführen, wurde die Tagsatzung genöthigt, die eidgenössische Bewaffnung anzuordnen. — Sie hat in heutiger Sitzung beschlossen, durch militärische Exekution den bewaffneten Widerstand rebellischer Bundesbrüder zu brechen. Indem sie Euch, getreue, liebe Eidgenossen, Kunde gibt von diesem wichtigen Beschlusse, will sie vor Euch hintreten mit der Offenheit und Wahrheit, die ihrer Stellung gebührt, mit dem Ernste, den die verhängnißvolle Zeit gebietet, und will Euch mit kurzen Zügen des Vaterlandes Lage darstellen und die Maßregel rechtfertigen, zu der sie zu greifen gezwungen wurde, um die gesetzliche Ordnung wieder herzustellen. — Die Tagsatzung ist um so mehr zu einer öffentlichen Erklärung veranlaßt, als die Gesandten der sieben Stände des Sonderbundcs vor ihrem Austritt aus der Bundesversammlung ein Manifest vorlegten, worin sie die schwere Verantwortlichkeit eines Krieges ungescheut auf die Mehrheit der Stände, d. h. auf die Bundesbehörde zu wälzen versuchen. Der Sonderbund, gegen den die Eidgenossenschaft sich erhebt, hat unzweifelhaft seinen Ursprung im Jahr 1843, wenn auch seine jetzige Gestaltung vielleicht einer spätern Zeit angehört. — Damals hatte die Tagsatzung auf eine vermittelnde Weise die aargauische Klosterfrage bundcsgemäß erledigt, indem sie den minder betheiligten Klöstern Rechnung trug, die schuldigen aber der Vergessenheit überlieferte. — Der größte Theil der Schweiz begrüßte mit Freuden den Tag, welcher den mehrjährigen leidenschaftlichen Streit zu beendigen schien. — Nicht die entfernteste Erscheinung, welche die sieben Stände hätte beunruhigen können, trat damals hervor. Dennoch aber fand die bekannte Konferenz in Luzern statt, an welcher der Grund zu dem politischen Separatbündniß gelegt und der hochverräterische Plan einer Trennung der Schweiz ernstlich besprochen wurde: dennoch beschloß der Große Rath von Luzern schon im Oktober 1843 außergewöhnliche militärische Rüstungen; dennoch hielten seither die sieben Stände hie und da ihre Zusammenkünfte und besondern Tagsatzungen. Bald 112 wurde die Tendenz bekannt, den Jesuitenorden nach Luzern, in einen vorörtlichen Kanton, zu berufen. Ein Schrei des Unwillens und der Entrüstung durchtöntc fast alle Gauen des Vaterlandes und eine neue Brandfackel wurde hiedurch in die Eidgenossenschaft geworfen. — Zwar wollte die Mehrheit der Stände aus der Tagsatzung des Jahres 1844 nicht auf diesen Gegenstand eintreten, weil eine Gefahr für die innere Ruhe und Ordnung noch nicht in hinreichendem Maße vorhanden sei, um denselben als Bundcssache zu erklären. Umsonst warnten damals manche Gesandtschaften ernstlich, umsonst richteten sie die freundlichsten und dringendsten Bitten an den Stand Luzern, umsonst geschah dasselbe durch eine besondere Abordnung des Standes Zürich. Allen sreundeidgenössischen Verwendungen zum Trotz und Angesichts der ungeheuern Aufregung, die fast überall erfolgen mußte, beschloß Luzern die Jcsuitenberufung. Der Unwille eines Theils der Bevölkerung entlud sich in gesetzloser Form und es erfolgte der erste Freischaarenzng. Der Ausgang desselben ist bekannt, so wie die maßlose Weise, mit welcher die luzernische Justiz gegen Theilnchmer und politisch Verdächtige verfuhr. Hunderte mußten den heimatlichen Herd verlassen und in andern Kantonen Schutz und Hülfe suchen. So mußte die Aufregung besonders in den benachbarten Kantonen in unerhörter Weise sich steigern, und der inzwischen im Februar 1845 versammelten Tagsatzung konnte es nicht gelingen, dem anschwellenden Strom einen hinreichenden Damm entgegenzustellen, weil sich keine Mehrheit zusammenfand, um der aufgeregten Bevölkerung irgend welche Beruhigung über das künftige Schicksal der vielen Unglücklichen zu gewähren. So brach denn der zweite Freischaarenzug aus und eine eidgenössische Bewaffnung mußte die weitere Gefährdung des Landfriedens abwenden und die Ruhe und Ordnung wieder herstellen. Die Tagsatzung mißbilligte entschieden die Einfälle der Freischaarcn und erließ diejenigen Beschlüsse, welche die Sonderbundsständc als Garantie gegen wiederholte Ucberfälle verlangten. Ungeachtet das Schicksal der Freischaarcn, die öffentliche Meinung und die Gesetzgebungen fast aller Kantone eine völlig zureichende Gewähr darboten, die sich auch in neuester Zeit bei den Ereignissen in Genf und Freiburg erprobte, so benutzte nun der Sonderbund fortwährend jene Angriffe als Deckmantel seiner Existenz, seiner politischen Berechtigung und seiner immer schroffem Ausprägung, bis am 20. Juli 1847 die Maske fiel und die offene Erklärung erfolgte, daß der Sonderbund zum Widerstand gegen alle Tagsatzungsbeschlüsse bestimmt sei, welche derselbe nicht als rechtmäßig anerkenne. Inzwischen hatte der Jesuitenorden es nicht verschmäht, über den Leichen der Gefallenen und auf die Gefahr der tiefsten Zersplitterung unsers Vaterlandes in den Vorort Luzern einzuziehen. Die öffentliche Meinung trat immer entschiedener dagegen auf, und zwei schweizerische Regierungen mußten ihrem Impulse unterliegen. Lange bevor die Tagsatzung dieses Jahres zusammentrat, betrieb der Sonderbund aufs eifrigste militärische Rüstungen, setzte seinen Kriegsrath in Thätigkeit, bestellte einen Generalstab, machte Anschaffungen von Waffen und Munition im Inland und Aus- land und stand gcwaffnet der Eidgenossenschaft gegenüber, welche sich aller derartigen Maßregeln enthielt. Unter solchen Umständen, getreue, liebe Eidgenossen, versammelte sich die Bundcsbehördc und faßte nach einläßlichen Berathungen und nachdem die Frage wiederholt in allen Jnstruktionsbehörden der Stände reiflich erwogen worden, den Beschluß vom 20. Juli, der folgendermaßen lautet: „1) Es ist das Scparatbündniß der sieben Stände Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, „Freiburg und Wallis mit den Bestimmungen des Bundesvertrages unverträglich, und demgemäß als „aufgelöst erklärt." „2) Die benannten Kantone sind für die Beachtung dieses Beschlusses verantwortlich und die Tagsatzung „behält sich vor, wenn die Umstände es erfordern, die wettern Maßregeln zu treffen, um demselben Nachachtung „zu verschaffen." Da die Stände des Sondcrbundes fortwährend die Behauptung aufstellen, daß die Tagsatzung zu einer 113 solchen Schlußnahmc nicht berechtigt sei, ja daß dieselbe einen rechtswidrigen Eingriff in ihre Souveränität bilde, so machr die Tagjatzung es sich zur Pflicht, Euch, getreue, liebe Eidgenossen, mit kurzen Worten die rechtliche Grundlage dieses Beschlusses vorzulegen. Sie beruht auf dem klaren Wortlaut des Artikels Vl der Bundcsaktc, welcher vorschreibt: „Es sollen unter den einzelnen Kantonen keine dem allgemeinen Bunde oder den Rechten anderer Kantone „nachtheilige Verbindungen geschlossen werden." Ueber den rechtlichen Inhalt dieser Bundcsbcstimmung waltet durchaus kein Streit und allseitig wird derselbe anerkannt. Aber die Frage ist streitig, ob der Sondcrbund zu den „nachtheiligen" und daher unzulässigen und bundeswidrigeu Verbindungen gehöre, oder nicht. Welche Behörde nun ist komvctcnt und berechtigt, diese Frage zu entscheiden? Es kann keine andere geben als die Tagsatzung; sie ist die Behörde, welcher die Wahrung der Bundcsrechte in jeder Richtung zur Pflicht gemacht ist; ihr müssen die Verfassungen der Kantone, so wie die Militärkapitulationen vorgelegt werden, damit sie beurtheilen könne, ob nichts den allgemeinen Bund Gefährdendes darin enthalten sei. Auch Separatbündnisse, welche die politischen Verhältnisse der Eidgenossenschaft gestalten, können daher nur dem Urtheil der Tagsatzung unterliegen, zumal eine andere Behörde im Bunde weder angedeutet ist, noch von den Ständen des Sondcrbundcs bezeichnet werden konnte. Wenn nun die Kompetenz der Tagsatzung, solche Fragen zu entscheiden, anerkannt werden muß, so fällt die gewissenlose Beschuldigung dahin, daß eine unbefugte Mehrheit eine politische Allgewalt sich anmaße und mit rechtswidriger Hand hinübergreife ins Gebiet der Kantonalsouvcränctät. Die Tagsatzung hat daher auf Grundlage des Artikels VI der Bundesakte mit dem vollsten Rechte die Frage, ob der Sonderbund nachteilig und unzulässig sei, in den Bereich ihrer Kompetenz gezogen und dieselbe mit der tiefsten Ueberzeugung bejahend entschieden. Ganz abgesehen von der Richtigkeit dieses Entscheides folgt schon aus der Kompetenz mit rechtlicher Nothwendigkeit, daß die Minderheit sich der Mehrheit unterziehen muß. Allein auch über den Inhalt ihres Entscheides hat die Tagsatzung das Urtheil des Schweizervolkcs nicht zu fürchten. Wenn die Stände des Sonder- bundes, wie sie vorgeben, nichts Anderes bezwecken, als sich gegenseitig beizustehcn und gegen ungerechte Angriffe zu vertheidigen, so bedürfen sie keines besondern Schutzbündnisses; denn der Artikel IV der Bundcsaktc ist hinreichend, sie zu schützen, und war es auch von jeher für alle Kantone. Wenn sie aber etwas Anderes und Weiteres verlangen, so gehen sie hinaus über die Bestimmungen des Bundes und gefährden das allgemeine Bundesrecht. Es muß wohl Jedermann einleuchten, daß ein Separatbündniß nicht geduldet werden kann, welches gegen den Bundcsvertrag bewaffneten Zuzug selbst ohne offizielle Mahnung gestattet, welches einen eigenen Kriegsrath dem eidgenössischen gegenüber mit unbeschränkter Gewalt aufstellt und dadurch die gefährlichsten Kollisionen herbeiführt, welches zum voraus noch unbekannten und nicht gefaßten Beschlüssen der Bundcsbehörde den Krieg erklärt und welches endlich zugibt, bei bloßen Erörterungen bundesrechtlicher Streitfragen mit den Waffen in der Hand gegen die friedliche Eidgenossenschaft aufzutreten und dadurch in hohem Maße Beunruhigung und Aufreizung zu erzeugen und den Landfrieden zu gefährden. Das, getreue, liebe Eidgenossen, ist der Standpunkt der Sache, und mit vollem Vertrauen überläßt Euch nun die Tagsatzung, zu beurtheilen, ob sie durch die Auflösung des Sondcrbundcs die Freiheit, Unabhängigkeit und Souveränetät eines Standes auf bundeswidrige Weise angetastet habe. Welches waren nun die Folgen jenes Beschlusses? Die Stände des Sondcrbundcs protestirten dagegen, erklärten ihn als einen neuen Uebergriff in ihre Kantonalrechte und verweigerten ihm jede Anerkennung. Dabei blieben sie indeß nicht stehen; ungeachtet bekanntermaßen damals noch keine bewaffnete Vollziehung in Aussicht stund, ungeachtet die Eidgenossenschaft nicht die mindeste militärische Maßregel verfügte, betrieben sie ihre kriege» 15 114 rischen Zulüftungen in vermehrter Weise, bezogen Sendungen von Waffen und Munition aus dem Ausland und führten Befestigungen auf an den Grenzen der Nachbarkantonc, so daß die Tagsatzung genöthigt wurde, jene Sendungen, so viel möglich, abzuschneiden und den Landfrieden zu gebieten. Allein die Entwicklung feindseliger Maßregeln nahm gleichwohl ihren Fortgang und es verdient unter andcrm der öffentlichen Erwähnung, daß die Regierung von Luzcrn die Herausgabe der der Eidgenossenschaft angehörenden Spitalgcräthschasten verweigerte, und daß sie von den eidgenössischen Offizieren, welche im Auftrage des Kricgsrathcs diese Angelegenheit zu besorgen hatten, den einen verhaftete und den andern aus dem Kanton wegwciscn ließ. Die Instruktionen, welche die sämmtlichen Gesandtschaften der Mehrheit besaßen, verlangten vor Allem aus die Erschöpfung aller Mittel, welche eine annehmbare und friedliche Lösung der Frage herbeiführen könnten. Die Tagsatzung macht es sich zur Pflicht, Euch, getreue, liebe Eidgenossen, kund zu thun, wie sie in guten Treuen diese Aufgabe zu erfüllen bemüht war, zumal die Gesandten des Sonderbundcs bei ihrer Entfernung die freche Erklärung ins Protokoll niederlegten: sie haben die Hand zum Frieden geboten, man habe sie zurückgestoßen und zum Schwerte gegen sie gegriffen. Es war der Tagsatzung bekannt, daß man in den Kantonen des Sonderbundcs mit den grellsten Anschuldigungen, mit den ärgsten Verläumdungen das Volk hintergehe und bethöre, daß man ihm vorgebe, die Mehrheit der Stände bezwecke nichts Anderes, als seine Religion, seine Freiheit und Unabhängigkeit, seine kantonale Eristcnz zu vernichten und auf den Trümmern derselben wieder eine Einheitsrcpublik zu begründen. Die Geschichte wird diejenigen Magistrate richten, welche sogar durch amtliche Erlasse dieses frevle Spiel getrieben haben. Die Tagsatzung faßte daher eine Proklamation an die Behörden und das Volk der sieben Stände ab, in welcher mit freundcidgenössischer Sprache ihre Absichten entwickelt und Aufklärung und Beruhigung ertheilt wurde. Eidgenössische Repräsentanten waren beauftragt, diese Proklamation in den betreffenden Ständen zu verbreiten und dieselbe bei den Jnstruktionsbchördcn zu unterstützen. Allein die wohlwollende Sprache der Eidgenossenschaft und der oberste» Bundcsbchörde sollte von dem Volke jener Kantone nicht mehr vernommen werden dürfen. Mit Ausnahme des Kantons Zug wurde die Verbreitung der Proklamation überall verboten und in Luzern sogar verfügt, daß Jeder, der dieselbe verbreite, gcfänglich eingezogen und dem Strasrichtcr überwiesen werde; die Repräsentanten wurden nicht einmal vor den Regierungen zugelassen, an die sie abgesandt waren. So, Schweizcrvolk, behandelte man deine Stellvertreter, so hörte man auf deine Stimme! Noch blieb Eine Hoffnung friedlicher Lösung übrig, nämlich die Unterhandlungen in Konferenzen zu Bern. Man durste um so eher auf einen Erfolg hoffen, als den eidgenössischen Repräsentanten in allen sieben Ständen eröffnet worden, daß sie sich an die Gesandten in Bern zu wenden haben, welche mit den erforderlichen Vollmachten versehen seien. Allein bald zeigte es sich, daß dieses eine arge Täuschung war; denn jene Gesandten besaßen keinerlei Vollmacht zu Vcrglcichsuntcrhandlungcn und erklärten es auch. Die Gesandten dagegen, welche die Mehrheit der Tagsatzung vertraten, machten wahrhafte Vermittlungsvorschlägc; sie anerboten, die Jcsuitenfrage fallen zu lassen, wenn Luzern die Jesuiten in Betracht seiner vorörtlichen Stellung entferne. Ein einzelner Gesandter schlug vor, wenn der Sonderbund sich auflöse, so wolle man die Jesuitenfragc dem schiedsrichterlichen Entscheide des Papstes unterwerfen; ein anderer erklärte sich bereit, den Streit unter Voraussetzung der Aufhebung des Sonderbundcs als erledigt zu betrachten, wenn drei von ihm bezeichnete Stände es übernehmen wollen, sich beim Papste um Entfernung der Jesuiten zu verwenden. Aber alle diese Vorschläge, deren letztere beide die Eidgenossenschaft vielleicht nicht ohne Erstaunen vernehmen wird, — alle wurden schnöde abgewiesen. Die Möglichkeit eines Vergleichs wurde nur unter der Bedingung in entfernte Aussicht gestellt, daß man die Jesuitenfragc nebst der längst erledigten aargauischen Klosterfrage dem Entscheide des / 115 Papstes anheimstelle und vor Mein aus die Truppen entlasse. Das war zu viel für die Ehre und die Ruhe des Vaterlandes. Um augenblicklichen Frieden zu gewinnen, durfte man unmöglich eine Brandfackel wieder anstecken, die man nur nach so harten Kämpfen vertilgen konnte, durfte man unmöglich alle die Wunden wieder aufreißen, welche eine weise Vermittlung und die heilende Zeit hatten vernarben lassen. Auch hier appellirt nun die Tagsatzung feierlich an die schweizerische Nation. Ihr mögt entscheiden, getreue, liebe Eidgenossen, ob die Tagsatzung nicht Alles gethan habe, was Pflicht und Ehre gebot, um den Streit in Frieden zu wenden; Ihr mögt entscheiden, ob sie eine dargebotene Versöhnung leichtsinnig verworfen, Ihr mögt entscheiden, ob sie zuerst den Krieg erklärt habe. Was immer die Vorsehung in diesen vcrhängnißvollen Tagen uns senden möge, Eucre Stellvertreter, getreue, liebe Eidgenossen, dürfen mit dem ruhigen Bewußtsein in die Zukunft schauen, daß sie die Ehre und den Frieden des Vaterlandes nach besten Kräften angestrebt haben. Der Kampf, welchen die Eidgenossenschaft gegen aufrührerische Bundcsgliedcr zu führen hat, ist kein Kampf von zwölf gegen sieben Kantone, keine Unterdrückung der Minderheit durch die Mehrheit, kein Krieg gegen harmlose Bundesbrüder. Nein, es ist ein Kampf der Eidgenossenschaft und der rechtmäßigen Gewalten derselben gegen die Partei, welche den Sonderbund gestiftet, großgezogen und wie eine Natter an das Herz der Eidgenossenschaft gelegt hat, auf daß sie dasselbe vergifte. Nicht harmlose Völker haben dieses gethan; es ist dieselbe Partei, welche deren Unwissenheit unter demokratischen Formen pflegt und unter dem Aushängeschild der Religion zu selbstsüchtigen Zwecken ausbeutet, dieselbe Partei, welche schon im Jahr 1813 fremden Armeen die Pforte öffnete, welche den freisinnigen und in keiner Weise bundcswidrigen Verfassungen vom Jahr 1831 die Garantie verweigerte, welche mit unermüdlichen Umtrieben an der Reaktion arbeitet, welche den Jura und andere Theile der Schweiz agitirte, im Aargau eine ultramontane Empörung erzeugte und nach Wallis, Frci- burg, Schwyz und Luzern die Jesuiten berief, deren Bundesgenosse und Werkzeug sie ist. Darin, Eidgenossen, besteht das Wesen des Sonderbundes; laßt ihn gewähren oder obsiegen und das trauernde Vaterland wird nach und nach alle Institutionen verlieren, welche seine wahre Freiheit, seinen geistigen Aufschwung, seine Kraft und Ehre bedingen. Es ist die bcschwornc Bundespflicht, die Ruhe und Ordnung im Innern herzustellen und für die Sicherheit nach Außen zu sorgen. Die Bundesbehörde befindet sich daher in der gebieterischen Nothwendigkeit, zu dem äußersten Mittel zu schreiten, um den gesetzlichen Zustand wieder herzustellen, da die Gesandtschaften des Sonderbundes durch ihre Entfernung aus dem Schooße der Tagsatzung und durch ihre Erklärung sich in offenen Kriegszustand gesetzt haben. Darum seid einig und stark, getreue, liebe Eidgenossen, und der Allmächtige wird auch dießinal unser Vaterland vor Trennung und Untergang bewahren. Bern, den 4. November 1847. Die ordentliche eidgenössische Tagsatzung; In deren Namen: Der Präsident des Regicrungsrathes des eidgenössischen Voroncs Bern, Präsident der Tagsatzung, Ochsenbein. Der eidgenössische Staatsschreiber, Schieß. 15 « 116 Vierte Periode. Der Sonderbundskrieg und die Zeit bis zur Einführung der neuen Bundesverfassung vom 4. November 1847 bis 6. November 1848. Freitags den 5. November erließ der Oberbefehlshaber, General Dufour, folgenden Tagesbefehl an die eidgenössische Armee: Nach der Proklamation, welche die hohe Tagsatzung selbst an Euch richtete, habe ich in diesem feierlichen Augenblicke nur noch wenige Worte an Euch zu sprechen. Ihr seid berufen, den Beschlüssen unserer obersten Bundcsbehörde Vollziehung zu verschaffen und werdet zu diesem Ende bald Euerc Quartiere verlassen. Es hat diese hohe Behörde das vaterländische Panncr entfaltet, um das sich alle Eidgenossen schaaren sollen. Vergesset nie, daß es Euere heiligste Pflicht ist, dieses Panner mit aller Macht und mit Euerem Herzblut zu vertheidigen. Das Vaterland ruft Euere Mitwirkung und die Kraft Eucrer Arme an und fordert Euch auf, einem Zustand von Mißbehagen und Beunruhigung ein Ende zu machen, der nicht länger andauern darf, wenn die Schweiz nicht ihrer Auflösung entgegen gehen soll. Das Vaterland zählt auf Euerc Hingebung und Ihr werdet seine Erwartung nicht täuschen. Wehrmänncr! Ihr müßt aber aus diesem Kampfe nicht nur siegreich, sondern auch vorwurfsfrei hervorgehen. Man soll nachher von Euch sagen müssen, daß Ihr überall, wo es Noth that, wacker gckämpst, aber auch Euch menschlich und großmüthig gezeigt habt. Ich stelle daher unter Eucrn besondern Schutz die Kinder, die Weiber, die Greise und die Diener der Kirche. Wer seine Hand an Wehrlose legt, entehrt sich selbst und befleckt seine Fahne. Gefangene und Verwundete verdienen um so mehr Euer Mitgefühl, als schon Viele von Euch mit denselben zusammen im eidgenössischen Dienste gestanden sind. Ihr werdet nirgends nutzlose Zerstörungen auf den Feldern anrichten und geduldig die augenblicklichen Entbehrungen zu ertragen wissen, welche die Jahreszeit mit sich bringt, und die eintreten werden, wenn auch Alles aufgeboten wird, um Euch dieselben zu ersparen. Euere Anführer werden alle Beschwerden mit Euch theilen; hört auf ihre Stimme und befolgt das Beispiel, das sie Euch geben werden. Es liegt oft mehr Verdienst darin, die Mühseligkeiten und Entbehrungen des militärischen Lebens mit Geduld zu ertragen, als seinen Muth auf dem Schlachtfelde zu entfalten. Wenn aber Alles erfolgt, wie ich es hoffe, so kann der Feldzug, den wir vorhaben, nicht lange dauern, und Ihr werdet mit dem schönen Bewußtsein in Euere Heimat zurückkehren, eine hohe Pflicht erfüllt und dem Vaterland den wichtigen Dienst geleistet zu haben, daß es sich wieder in einer Stellung befindet, in welcher es, wenn es Noth thut, seine Unabhängigkeit und Neutralität mit Nachdruck behaupten kann. Hieraus ordnete er die Konzentration eines zahlreichen, hauptsächlich aus der 1. und 2. Division und einem Theil der 3. bestehenden Armeekorps und des groben Reservegeschützes an, um gegen Freiburg zu marschiren, das er zuerst anzugreifen gedachte, während er den übrigen Divisionen den Befehl ertheilte, sich einstweilen nur Vertheidigungsweise zu halten. Das aktive Heer verstärkte er durch die Berner Reservedivision Ochsenbein. Die Zürcher Truppen bei der Division Ziegler lagen an diesem Tage im Aargau an den Grenzen von Luzern, diejenigen der Division Gmür theils im Bezirk Affoltern, theils am rechten Seeuser. 117 Es zogen durch die Stadt Zürich: 1 Kompagnie Scharfschützen von Graubündcn und 1 Kompagnie Artillerie nebst Park von St. Gallen. 2 zürcherische Scharfschützenkompagnieen von der Landwehr sammelten sich und das Aufgebot der ganzen ersten Landwehr wurde ausgetrommelt, welche sich gemäß der Aufforderung des KriegSrathes auf ihren Sammelplätzen einzufinden hatte. Samstags den 6. November zog wieder eine Kompagnie Artillerie von St. Gallen durch Zürich, das zürcherische Landwehrbataillon Schultheß sammelte sich Vormittags, Abends zwischen 5 und 6 Uhr langte in einem Dampfschiff und mehreren Schleppschiffen bei dichtem Nebel das Bataillon Benziger von Appenzell-Außerrhoden an und wurde einquartiert. Sonntags den 7. November fuhr dasselbe in 2 Abtheilungen auf der Eisenbahn nach Baden. Gerüchte aller Art zirkulirten nun, namentlich wegen des Vorrückens der SonderbundStruppen über den Gotthard in den Kanton Tessin. In der Nacht vom 7. aus den 8. gegen 3 Uhr rückte eine Abtheilung der jenseits der Sihl im Kanton Zug postirten Schwyzer Truppen bis zur Sihlbrücke, Gemeinde Hirzel, vor. Sie schoben einen Wagen mit brennendem Stroh in die bedeckte alte Brücke, welche zu gleichen Hälften von den beiden Kantonen Zürich und Zug unterhalten werden muß, und es gerieth dieselbe in Brand. Gleichzeitig schössen sie über die Sihl gegen die Häuser auf der Zürcher Seite hinüber, die nur schwach von Appenzeller Scharfschützen besetzt war. Es entstand ein gewaltiger Allarm, man läutete zu Hirzel und Horgen so wie in den benachbarten Orten des Bezirks Affoltern und auch im Kanton Zug Sturm, die Lärmkanonen wurden gelöst, Generalmarsch geschlagen, allenthalben in der Umgegend traten die Truppen, ungewiß über den Zusammenhang der Sache, unter das Gewehr, die Schützen von Appenzell zogen sich nach Hirzel zurück, indem sie über die Sihl feuerten, daS Schaffhauser Bataillon, welches zu Schöncnberg lag, wurde zusammengezogen, die Sache hatte aber keine weitem Folgen, weil auch die Schwyzer sich in ihre Positionen bei Menzingen und Umgegend zurückzogen. Die Bürgerwachen im Horgerberg, die einen strengen nächtlichen Patrouillendienst versehen hatten, wurden nun erleichtert. Montags den 8. November war es sehr lebhaft zu Zürich. Etwa um 10 Uhr kam in einem Dampfschiff und mehrern Schleppschiffen das Thurgauer Bataillon Ernst, gleichzeitig von einer andern Seite her das St. Galler Bataillon Martignoni. Ersteres marschirte nach 2 Stunden in den Bezirk Affoltern, gleichzeitig auch das St. Galler Bataillon Hilti nach Horgen, letzteres stellte sich hinter der Kaserne auf, wo auch das St. Galler Bataillon Bernold anlangte. Beide Bataillone wurden nun daselbst von Oberst Gmür ernst angeredet und an ihre Pflicht erinnert, worauf ersteres mit der Eisenbahn nach Baden reiste, letzteres marschirte um 3 Uhr in der nämlichen Richtung ab. Später kam das St. Galler Bataillon Fäh an und wurde einquartiert. Die vier Bataillone der ersten Landwehr, Schultheß, Meyer, Haab und Bleuler, und die beiden Landwehrscharfschützenkompagnieen Ernst und Schärer, unter dem Kommando des Herrn Oberstlieutenant Schultheß, wurden bei der Glattbrücke von Herrn Regierungsrath Fierz beeidigt und dann in die östliche Umgegend von Zürich verlegt. Dienstags den 9. November marschirte eine Scharfschützenkompagnie von Zürich ab. Herr Dr. Meyer-Hofmeister hielt auf dem Weggen Vorlesungen über Behandlung und den Transport der Verwundeten, und es bildete sich zu diesem Zweck ein besonderer Verein, der einige hiefür eigens eingerichtete Wagen anfertigen ließ. Der Regierungsrath erließ folgende Verordnungen: 118 Der Rcgierungsrath Les eidgenössischen Standes Zürich, nachdem bereits seit einigen Tagen der Postverkehr zwischen dem hiesigen Stande und den Sondcrbundskantonen gänzlich abgebrochen worden, macht bekannt: Daß zufolge Befehls des Oberbefehlshabers der eidgenössischen Armee von Stunde an 1) aller und jeder Verkehr mit den Sondcrbundskantonen, somit auch derjenige für Fußgänger und mit Lebensmitteln irgend welcher Art, untersagt ist, 2) auf jedes nicht wohlbekannte Individuum ein wachsames Auge gehalten, auf Personen, welche sich nicht hinreichend auszuweisen vermögen, gefahndet und solche Individuen festgesetzt und in Untersuchung gezogen werden sollen, und verfügt: I. Es sei der Pölizeirath beauftragt, die militärische Vollziehung dieser Vorschriften so weit nöthig aus polizeilichem Wege zu unterstützen. II. Es sei hieven im Amtsblatt«: und in öffentlichen Blättern des hiesigen Kantons, so wie durch das Mittel der Statthaltcrämter den Gemeindräthen behufs angemessener Bekanntmachung in den Gemeinden Mittheilung zu machen, und es solle dabei ausdrücklich auf die strenge Art der Vollstreckung dieser Vorschriften und somit auf die schweren Folgen, die sich Jedermann durch Nichtachtung derselben zuziehen würde, aufmerksam gemacht werden. Beschlossen Zürich, den 9. November 1847. Vor dem Regierungsrathe: Der erste Staatsschreiber, Dr. A. Escher. Der Regierungsrath hat beschlossen: I. Es sei der Beschluß des Regierungsrathes vom 18. September l. I. betreffend Ausstellung von Reisepässen, Wanderbüchern und Hcimatscheinen an Dienstpflichtige der beiden Auszüge und der ersten Landwehr in seiner ganzen Ausdehnung von nun an auch auf die Dienstpflichtigen der zweiten Landwehr ausgedehnt. II. Es sei dieser Beschluß ins Amtsblatt aufzunehmen und überdieß gedruckt dem Kriegsrathe und den Statthalterämtcrn für sich und zu Handen der sämmtlichen Gemeindrälhe und Gemeindammänner zur Nach- achtung mitzutheilen. ^ctum Zürich, den 9. November 1847. Vor dem Regierungsrathc: Der erste Staatsschrciber, Dr. A. Escher. Herr Oberst Gmür wurde vom Regierungsrath ersucht, die Grenzgemeinden des Kantons besser zu schützen. Er beschloß auch, die Landwehr zweiter Klasse einige Tage einzuüben. Auf dem Kriegsschauplatz näherten sich die eidgenössischen Truppen in konzcntrirtcr Stellung immer mehr der Stadt Frciburg, eine Truppenbewegung in der Gegend von Zofingcn ließ die Landsturmführer und Hochwächter dortiger Luzerner Gegend glauben, der Einmarsch der feindlichen Truppen beginne, daher wurden die Feuerzeichen gegeben, oie Sturmglocken geläutet und der Land- 119 stürm sammelte sich, General v. Salis inspizirte die Befestigungsarbeiten bei Gislikon und die Vorpostenlinie und konzentrirte einen Theil der Truppen bei Gislikon, um einen Einfall in den Kanton Aargau zu unternehmen. In den an den Kanton Zürich angrenzenden zugerischen Gemeinden arbeitete man eifrig an Verhauen und Unfahrbarmachung der Straßen. DaS Schaffhauser Bataillon Gnehm hütete mit großer Wachsamkeit die Pässe an der Sihl bei Schönenberg und Hütten gegenüber den Schwyzern, die an der Schindellegi und am Roßberg lagen, weiter unten zwischen Hütten und Richtcrschweil stand das Appenzeller Bataillon Meyer, von dem 2 Mann in Folge von Unvorsichtigkeit gefangen wurden. Mittwoch den 10. November hielt ein starker Nebel bis gegen Mittag an. Das Landwehrbataillon Haab marschirte nach Stäsa. Im Aargan hatte das Bataillon Fast am Abend zuvor die Gegend von Sins beseht und die Füsilierkompagnie Forrer wurde als Vorposten in das Dorf Klein-Dietweil vorgeschoben, welches zwischen der Reuß und dem Luzerner Gebiet an der äußersten südlichen Spitze des Aargaus liegt. Die Offiziere, welche ungeachtet der erhaltenen Ordre nicht die gehörige Vorsicht und Wachsamkeit beobachteten, zogen beim Anbruch des Tages die Wachen ein. Begünstigt von dem starken Nebel, näherten sich Morgens um 7 Uhr 300 Luzerner, Infanterie und Scharfschützen, dem Dorf, entwaffneten die einzige ausgestellte Schildwache, umringten das Pfarrhaus, wo die 4 Offiziere der Kompagnie am Frühstück saßen, und nahmen solche und 45 im Dorf einquartierte Unteroffiziere und Soldaten, 2 Mann von einer Patrouille der Kavalleriekompagnie Hanhart und 2 Luzerner Flüchtlinge gefangen. Der Nest der Kompagnie, der in entlegenen Höfen einquartiert war, konnte sich, zum Theil mit Zurücklassung der Waffen, flüchten. In dem nächsten Dorf, Rüti, lag Artillerie, die sich auf erhaltene Nachricht zur Gegenwehr stellte, worauf die Luzerner mit den Gefangenen wieder abzogen. Dieselben wurden auf Wagen über Gislikon und Roth nach Luzern geführt und dort eingesperrt. An diesem Tage, Vormittags 11 Uhr, wurde die dem rechten Reußufer nähere Hälfte der Sinser Brücke von den Sonderbundstruppen gänzlich zerstört. Der Verein zum Transport schwer Verwundeter anerbot dem Regierungsrath seine Dienste. Dieser beschloß, ihm in voller Anerkennung seiner menschenfreundlichen Bestrebungen mitzutheilen, daß er durch das nöthige Einverständniß zwischen ihm und der eidgenössischen Militärbehörde seine Wünsche zu befördern suchen werde. Donnerstags den 11. November, Martini, herrschte eine solche Stille zu Zürich, daß man, wenn nicht St. Galler Truppen da gelegen wären, an nichts weniger als Krieg hätte denken können. Die Regierung beschloß auf Anordnung des Generals Dufour, die öffentlichen Blätter zur Diskretion bezüglich auf Mittheilungen über die Vollziehung des Tagsatzungsbeschlusses mit bewaffneter Macht zu ermähnen, das Gesuch um Absendung von Geschütz für die Bürgerwache zu Winter- thur wurde abgelehnt. Freitags den 12. November. Wir wollen zuerst erzählen, was sich zu Zürich zutrug, dann was an der Reuß vorfiel, endlich wie es zu Freiburg stand. Ein dichter Nebel, der auch heute aus der Erde lag, wich nur um den Mittag auf einige Stunden. Plötzlich und unerwartet zwischen 11—12 Uhr ertönten vom Aldis her 8 Kanonenschüsse, das verabredete Signal, daß der Feind angreife. Zwischen 12 und 1 Uhr wurde in der Stadt Generalmarsch geschlagen, die St. Galler Truppen sammelten sich nicht sehr eilig, Staffelten ritten hin und her, und das Gerücht verbreitete sich, der Feind sei von Zug her gegen Kappel vorgerückt, habe die eidgenössischen Truppen zurückgedrängt, Kappel 120 und Hausen angezündet, daher gewaltiger Lärm und Schreck. Einzelne Männer eilten dem Albis, andere dem Uetliberg zu, um Sicheres zu vernehmen, unter letzteren war auch der Verfasser. Der Nebel war so dickt, daß man nichts sah. Auf dem Wege zwischen Uetliberg und Albis hörte man etwa um 3 Uhr heftigen Kanonendonner, Sturmgeläute in vielen Dörfern und vernahm nun, daß gegen Kappel bloß ein Scheinangriff ausgeführt worden, die Hauptsache an der Reuß im Freiamt vorgehe, Näheres konnte man nicht sagen. Im Wirthshaus auf dem Albis lagerten Abends eine Menge Menschen, Staffeten kamen und gingen, Stabsoffiziere befanden sich da, nichts Sicheres war zu vernehmen, als daß eS an der Reuß losgcgangcn sei. Von 6 Uhr an marschirten das Glarner, ein Thurgauer und einige Kompagnieen des St. Galler Bataillons Fäh über den Albis ins Knonaucr Amt, die Landwehrbrigade Schultheß zog durch Zürich nach Albisrieden und ließ bis am folgenden Morgen das Bataillon Meyer als Besatzung in der Kaserne. Nun die Auflösung. Durch die immer engere Einschließung von Frciburg zu einem Entschluß gedrängt und durch einige bisherige kleine Erfolge crmuthigt, entwarf der General v. SaliS den Plan zu einem größer» Einfall in das Freienamt, in der Absicht, sich Muri's zu bemächtigen und die Bevölkerung dieser Gegend für sich zu gewinnen. Zu diesem Zwecke rückte das sonverbündnerische Heer am 12. November mit Tagesanbruch in 4 Kolonnen vorwärts, die erste auf der Straße nach Kappel, die zweite auf derjenigen nach Merischwanden, die dritte von Hitzkirch über Geltwyl nach Muri, die vierte von Münster nach Mcnzikon. Die erste Kolonne, nicht zahlreich, aus Schwyzcrn und Zugern bestehend, rückte von Baar aufwärts gegen Kappel, das von den Appenzeller Scharfschützen besetzt war, begnügte sich mit einigen Schüssen und zog sich wieder zurück. Die zweite oder Hauptkolonne, vom General v. Salis selbst befehligt, bestand aus 5 Bataillonen Infanterie von Luzern, Uri und Unterwalden, 6 Kompagnieen Scharfschützen von eben diesen Ständen, 2 Batterieen Artillerie, nämlich einer Achtpsünder- und einer Batterie lange Haubitzen, aus 20 Mann Kavallerie, 1/2 Sapeurkompagnie und der Hälfte der übergelaufenen Aargaaer Kompagnie Wiederkehr. Sie ging am frühen Morgen, von dichtem Nebel begünstigt, von GiSlikon ab, rückte auf dem linken Reußuser über Klein-Dietweil und Rüti nach Eins, wo allenthalben Sturm gelautet wurde, um den aargauischen Landsturm an sich zu ziehen, der aber nicht kam. Um 10 Uhr machte die Kolonne im letztem Orte einen Halt, um Erfrischungen einzunehmen, und marschirte dann ohne Widerstand anzutreffen aus der Rcußstraße nach Mühlau und Merischwanden gegen Rikcnbach, Lunncrn gegenüber. Etwa 20 Bewohner des FreienamteS eilten der Kolonne voraus, um der Wache bei der Schiffbrücke, welche die Zürcher Portioniere bei Lunneru errichtet halten, den Anmarsch des Feindes anzukündigen. Es befand sich damals zu Lunncrn außer dieser Pontonicrkompagnie, Huber, nur ein Theil der Scharfschützenkompagnie von Zürich, Huber, 18 St. Galler Scharfschützen, zu Olten- bach und Lunncrn 3 Kompagnieen des Bataillons Meyer, die andere Hälfte lag zu Affoltern. Die Hälfte der Batterie Scheller stand am linken Ufer der Reuß. Man gab nun den im Bezirk Affoltern liegenden Truppen das verabredete Allarwzeichcn, worauf der dort kommandirende Oberst Blumer den Major Bruppacher vom Bataillon Meyer, das in Affoltern lag, beauftragte, 3 Kompagnieen nach Lunncrn zu führen, und dem in Bonstetten liegenden Theil der Ariilleriekompagnie Scheller Anweisung ertheilte, dahin zu eilen, was im schärfsten Trabe geschah. Man hörte in der Ferne Kanonendonner. Die Truppen am linken Ufer der Reuß postirten sich dort im freien Felde, zogen sich aber zwischen 2 und 3 Uhr auf immer sich mehrende Berichte von dem Anmarsch der Kolonne 121 auf daS rechte Ufer der Reuß zurück. Die Artillerie postirte sich am Abhang des Hügels, auf dem Lunnern steht, die Scharfschützen und Infanterie längs dem mit einzelnen Bäumen besetzten Ufer. Die Pontoniere fingen eben an, die Brücke abzubrechen, als die Unterwaldner Scharfschützen unter dem Ruf: „Obwaldcn" anlangten, ihnen aus dem Fuß nach die Batterie Pfyffcr, und beide ihr Feuer eröffneten. Die zürchcrischc Batterie und die Scharfschützen antworteten, und es begann ein lebhaftes Kanonen- und Gcwehrfeucr, mitten unter welchem unter muthiger Leitung des Haupt- mannS Huber die Pontoniere Ponton für Ponton von der Brücke abbrachen und den aus 3 Biragoböcken bestehenden letzten Theil am rechten Ufer stehen ließen. Die Infanterie von Zürich zog sich etwas vom Ufer zurück und deckte sich durch die in den Matten befindlichen großen Strcue- haufcn, die Infanterie des Feindes stand hinter der Artillerie und den Scharfschützen außer Schußweite. Das gegenseitige Feuern dauerte beinahe zwei Stunden, bis gegen 5 Uhr. Der Feind hatte sich durch eine zweite Batterie, Mazzola, verstärkt, und schoß Kartätschen und Granaten, um mit den letzter» das Dorf Lunnern anzuzünden, was aber nicht gelang. Gegen das Ende des Kampfes erhielt endlich auch noch die in Affoltern liegende Artilleriekompagnie Zcller Befehl zum Marsch nach Lunnern, konnte aber nach ihrer Ankunft daselbst bloß noch einige Schüsse thun, indem die Sonderbundstrnppen gegen 5i Uhr das Ufer der Reuß verließen. In diesem Gefechte sollen von der zürcherischcn Artillerie 93 Kanonen- und 23 Kartätschcnschüsse abgefeuert worden sein, vom Feinde ungefähr eben so viel, beidseitiges Feuer ohne bedeutende Wirkung. Den zürcherischen Truppen wurde durch das Feuer der Artillerie bloß ein Pferd schwer verwundet. Mehr Schaden richteten die Scharfschützen an. Es fielen durch ihre Schüsse 2 Jäger, Johannes Staub von Thalwcil und ein Luzcrner Flüchtling, der für einen andern eingetreten war; verwundet wurden 10 Mann, und zwar 2 von den unerschrockenen Pontoniere», 4 Jäger, 1 Füsilier und 3 Scharfschützen, unter diesen Jakob Sporn von Niederglatt, der hinter einer einzelnen Eiche hart am Ufer stand und unerschrocken auf den Feind feuerte, obgleich ein eigentlicher Kugelregen auf ihn gerichtet wurde und er zuerst einen Schuß in das Kniegelenk, dann einen solchen in den linken Oberarm und endlich noch einen dritten in den linken Oberschenkel erhielt, worauf er zusammenstürzte. Von den verwundeten Infanteristen starb einer beim Transport. Den SonderbNndstruppen wurde gleich im Anfang des Kampfes ein Stück demontirt, ein Pferd getödtet, und das Stück versank im Morast, 5 Verwundete wurden auf einen Wagen geladen und beim Rückzug mitgenommen. Die beiden Batterieen Scheller und Zelter wurden während der Nacht hinter dem Dorfe Lunnern aufgestellt, die Pferde zur Noth in Scheunen, die Mannschaft in einigen großen Stuben untergebracht. Die erwähnte Hauptkolonne der Sonderbundstrnppen setzte ihren Marsch gegen Muri fort und drang bis Muri-Egg vor. Der dort kommandirende Oberst König ließ aber das Appenzeller Bataillon Venziger und die Scharsschützenkompagnie Küster von St. Gallen vorrücken, und die letztere vereint mit den Jägern des Bataillons empfingen den Feind in aufgelöster Linie mit einem lebhaften Feuer, so daß er wieder umkehrte, und nun zog sich der General v. Salis mit dieser Kolonne Abends 6 Uhr gegen Luzern zurück. Die dritte Kolonne, aus HZ? Kompagnie Artillerie, 2 Kompagniecn Scharfschützen, 3 Bataillonen Infanterie von Luzern und WalliS und 2 Kompagniecn als Deckung der Artillerie, 9 Mann Kavallerie, >/? Kompagnie Sapeurs und einer Abtheilung der Freiämter Kompagnie bestehend, unter dem Befehl des Obersten v. Elgger, rückte Morgens 8 Uhr von Hitzkirch aus über den 16 122 Lindenberg und wollte sich zu Muri mit der Hauptkolonne vereinigen. Um Mittag griff diese Kolonne das Dorf Gcltwyl an, in welchem 2 Kompagnieen Aargaucr standen, welche der Aufforderung, sich zu ergeben, mit Schüssen antworteten und in geschlossener Ordnung mit geringem Verlust aus dem Dorf sich zurückzogen und eine Zeit lang der ganzen feindlichen Kolonne Widerstand leisteten, bis sich diese wieder, und zwar in ziemlicher Unordnung, umwandte und sich aus Luzerner Gebiet zurückzog. Die vierte Kolonne, aus 1 Bataillon Infanterie, 1 Kompagnie Scharfschützen und einem Zug Artillerie bestehend, unter dem Befehl des Oberstlieutenants v. St. Dcnis, langte gegen Mittag vor Menzikon an, eröffnete das Feuer gegen das Dorf und rückte vor; allein 3 Kompagnieen Aargauer von der Reserve trieben sie zurück, ohne irgend einen Ncrlust zu leiden. Die Angriffe dieses Tages wurden folglich aus allen Punkten zurückgewiesen, und das Ergebniß dieser einzelnen Gefechte war, wie der Oberbefehlshaber in seinem Berichte sagt, für die eidgenössischen Truppen ermuthigend. An diesem Tage Abends waren die eidgenössischen Truppen im Kanton Freiburg von allen Seiten so weit vorgerückt, daß sie die Stadt völlig einschlössen. Die Reserveartillerie befand sich zu Murtcn, die Truppen bivouakirtcn die Nacht hindurch allcrwärts mit frohem Muthe. Der zürcherische NegierungSrath beauftragte den Polizeirath, die öffentlichen Blätter zu überwachen. Er ordnete zwei seiner Mitglieder an den Herrn Oberst Gmür ab, um ihn theils auf die schwierige Stimmung der St. Galler Truppen aufmerksam zu machen, theils auf hinlängliche Besatzung in der Stadt zu dringen. Auf Anzeige desselben wegen des Ueberfalles bei Lunnern befummelte sich der Regierungsrath NachtS 10 Uhr wieder und beschloß, die gesummte waffenfähige Mannschaft im Bezirke Horgcn aufzubieten und mit Waffen zu versehen. Die zweite Landwehr wurde mit Ausnahme derjenigen des ersten Kreises aufgeboten und eine zweite Deputation an Herrn Gmür abgeordnet, um darauf hinzuwirken, daß der Kanton Zürich von Truppen nicht entblößt und überhaupt gegen etwaige Einfälle des SonderbundeS möglichst geschützt werde. Samstags den 13. November brachte man die Berwundeten von Lunnern nach Zürich in den Militärspital. 1 Sapeurkompagnie und 1 Kompagnie Infanterie rückten zu Zürich ein, die 5 Jn- fanteriebataillone Treichler, Stahel, Bühler, Egg und Hablützel sammelten sich auf verschiedenen Plätzen. An der Grenze zwischen Zürich und Schwyz bei Richterschwcil und Hütten war es etwas unruhig, weil die Schwyzer, nachdem die Truppen von Hütten abgezogen waren, verschiedene Bewegungen machten. Erst Abends -1 Uhr kamen die Bürgerwachcn von Horgen und Wäden- schweil und Nachts 9—10 Uhr Infanterie von St. Gallen. Nach Richterschwcil kamen die Bürgerwachen von Stäfa und andern Orten und beim Wirthshaus zum Sternen im Richter- schweiler Berg wurde die dortige dicht an der Grenze liegende Schanze, die Sternschanze, von den Sapeurs eiligst hergestellt und hieraus besetzt, von beiden Seiten Scknifse gewechselt. Im Bezirk Affoltcrn trat der Landsturm in allen Dörfern zusammen, die Pontonicre machten Vorbereitungen znm Schlagen einer neuen Brücke über die Reuß. Der Divisionär Gmür zog 12 Bataillone mit den nöthigen Spezialwaffcn zwischen der Reuß und dem Zürichsee zusammen, ließ das jenseitige Ufer der Reuß rekognosziren und nahm sein Hauptquartier zu Affoltern. Der Brigadckommandant Müller rückte am Morgen auf Anordnung deö Divisionärs Ziegler 123 mit 2 Bataillonen und 2 Schiitzcnkompagniecn über Fahrwangcn uns Bettweil in den Kanton Luzern ob Schongau hinein, und von da über die Höhe des Lindenbergs ob Müswangen, ohne einen Feind zu sehen. Von Muri rückte der Divisionskommandant selbst mit 2 Bataillonen, 1 Scharfschützen- und 1 Kavalleriekompagnie um Mittag über Geltwcil in den Kanton Luzern, wo 2 Minen- anlagen zerstört wurden. Bei Müswangen trafen die Truppen mit den erster» zusammen und zogen nun vereint wieder nach Muri zurück. Zieglcr konzentrirte seine Streitkräfte im Freiamt und rief den Rest der «organischen Reserve in den Dienst. Das Wichtigste aber an diesem Tag ging bei Freiburg vor, wo der General Dufour nun selbst sich befand und der Regierung von Freiburg auf ihr Ansuchen einen Waffenstillstand bis am 14. Morgens 7 Uhr zugestand. Die Reservcartillerie stellte sich nahe bei dem Schloß La Rosicre auf, die Brigade des Obersten Müller bivouakirte ganz in ihrer Nähe, die des Obersten Häuser (von Zürich) bei Belfaur. Der Oberfeldhcrr traf alle Dispositionen zum kräftigen Angriff und ließ daher Verschanzungen für die Batterieen errichten. In Folge eines Mißverständnisses entbrannte bei Ber- tigny zwischen den Waadtländern und Freiburgern der Kamps, in welchem erstere manche Todte und Verwundete zählten. Die Nacht vom 13. auf den 14. hindurch bivouakirtcn die eidgenössischen Truppen bei besser werdendem Wetter gleich einer geübten Armee furchtlos im Freien, zahlreiche Fcuerschlünde waren gegen die Stadt gerichtet, starke Feldwachen überall ausgestellt, die Vorposten weit vorgeschoben, und Alles auch auf Seite der Freiburger erwartete auf den Morgen den blutigen Kampf. Das Hauptquartier des Generals zu Groley wurde in der Nacht öfters von Landstürmern allarmirt und zwei Mal mußte dasselbe ausrücken. Sonntags den 14. November um 3 Uhr Morgens fand sich bei dem General ein sreiburgischer Parlamentär ein, der um Verlängerung des Waffenstillstandes ansuchte, welcher aber nur bis 6>/, Uhr zugestanden ward. Um 6 Uhr reiste der Generalstab nach Belfaur und sämmtliche Truppen waren in Bewegung, die ihnen angewiesenen Stellungen zu beziehen, als zwei Abgeordnete von Freiburg, mit den nöthigen Vollmachten versehen, bei dem General ankamen, um eine Kapitulation abzuschließen, mit denen man sich über die Uebergabe der Verschanzungen der Stadt verständigte und folgende Uebereinkunft unterzeichnete: 1) Die Regierung von Freiburg übernimmt die förmliche Verpflichtung, vom Sondcrbund zurückzutreten; 2) die eidgenössischen Truppen nehmen im Laufe des Tages von der Stadt Freiburg Besitz; 3) die Stadt liefert die Quartiere und die nöthigen Lebensmittel nach dem eidgenössischen Reglement; 4) die Regierung entläßt allsoglcich ihre Truppen, die Waffen des Landsturms sollen in das Zeklghaus geliefert und ein Verzeichniß davon den eidgenössischen Behörden übergeben werden; 5) die eidgenössischen Truppen versehen die besetzten Posten mit der nöthigen Mannschaft, gewährleisten die Sicherheit der Personen und des Eigenthums und leisten den Behörden Unterstützung mit bewaffneter Hand zur Ausrechthaltung der öffentlichen Ordnung; 6) sollten sich Schwierigkeiten erheben, welche nicht in den Bereich der Militärchefs fallen, so entscheidet die Tagsatzung darüber. Sowie die Uebereinkunft unterzeichnet war, ertheilte der General Befehl, sämmtliche Truppen, mit Ausnahme ver ersten Division, gegen Luzern marschiren zu lassen. Diese Division, aus Waadtländern, Berncrn, Gensern, Aargauern bestehend, 7 Bataillone, zog um 2 Uhr Nachmittags zu Freiburg ein, der Landsturm von Freiburg ging aus einander, jedoch da und dort nicht ohne Gewaltanwendung, und viele Landstürmer wurden gefangen, andere verübten in der Erbitterung über den Waffenstillstand Erzesse. Drei Batterieen kantonirten vor den Thoren der Stadt und Oberst Rillet-Constant wurde zum 16 * 124 Oberbefehlshaber sämmtlicher Truppen, die bestimmt waren, im Kanton Freiburg zu bleiben, ernannt, und erklärte die Stadt wegen vorgefallener Unordnungen in Belagerungszustand. Der Vorort Bern theilte mit Krcisschreiben, datirt Abends halb 5 Uhr, den Ständen die erfolgte Kapitulation mit und erließ ein Bulletin an das eidgenössische Volk. An der Reuß ließ der Divisiouär Gmür an diesem Tage die Schiffbrücke von Lunnern auf der Reuß nach Ottenbach führen und dann sogleich sämmtliche in der Nähe befindlichen Truppen dieselbe passiren, und zwar 0 Bataillone, darunter 5 von Zürich, 2 Batterien, Artillerie, 4 Kompagnien, Scharfschützen und 1 Kompagnie Kavallerie, eS war eine bewaffnete Rekognoszirung in der Richtung nach Muri und über Merischwanden zurück, nach welcher die Truppen sofort wieder in ihre Standquartiere im Bezirk Affoltern zurückkehrten, wo in allen Dörfern fast alle Häuser und Scheunen mit denselben angefüllt waren. Die Grenze von Richterschweil hatte das Appenzcllcr Bataillon Meyer besetzt, diejenige bei Hütten und Schönenberg das St. Galler Bataillon Bernold. Der Landsturm von Richterschweil und den benachbarten Orten, mit Schießgewehren der verschiedensten Art, Hellebarden, Morgensternen, Speeren, Keulen, Stangen bewaffnet, war überall auf den Beinen, am Roßberg, Hütten gegenüber, sah man ganz deutlich die Schwyzer Vorposten, welche in der Nacht zuvor die vortige Brücke über die Sihl abgebrannt hatten, ohne daß sie von den dort liegenden Truppen daran verhindert wurden. Gleichzeitig brannte ein zunächst derselben stehendes HauS nebst Scheune ab. Um 2 Uhr Nachmittags wurde zu Hütten Generalmarsch geschlagen, es hieß, die Vorposten seien angegriffen, die St. Galler rückten aus, kehrten aber bald mit der Nachricht zurück, daß es bloß eine Neckerei gewesen, bei der einer von ihnen von einem Schuß getroffen worden sei. In der Stadt Zürich lag das Landwehrbataillon Stahel. An diesem Tag ernannte der RegicrungSrath den Herrn Oberst Fierz zum Kommandanten der zweiten Landwehr, die nur zur Vertheidigung des Kantons bestimmt wurde. Montag den 15. November sammelten sich auch 2.Landwehrscharfschützeiikompagniee„ und eine Artilleriekonipagnie, die letztere marschirte nach Richterschweil ab. Bei der Sternschanze wurden gegenseitig Schüsse gewechselt, weil die Sapcurs in dem vor der Schanze liegenden Tobel das Holz in einen Verhau verwandelten und eben dadurch dem Feind die Möglichkeit benahmen, aus demselben die Schanze zu beunruhigen. Die Tagsstzung ernannte 3 eidgenössische Repräsentanten, die sich ungesäumt in den Kanton Freiburg zu begeben hatten, beschloß, diesen Kanton einstweilen mit einer angemessenen Zahl eidgenössischer Truppen besetzt zu halten, und stellte die Truppen unter ihre Befehle. Der Regierungsrath ernannte zu Chefs der Bürgerwachen im Bezirk Hinweil Herrn Haupt- mann Suter in Unterwetzikon, im Bezirk Andelfiugen Herrn Bezirksrichter Toggenburger in Marthalen. Dienstag den 16. November wurde um 11 Uhr daS Bataillon Stahel von der ersten Landwehr und 2 Scharfschützenkompagnieen von Herrn Oberst Fierz aus dem Platz hinter der Kaserne beeidigt, und ersteres marschirte Abends nach Bonstetten und Ottenbach, und da dort Alles überfüllt war, nach Zwillikon und Affoltern, wo es mit Noth Unterkunft fand. Abends 4 Uhr kam das Landwehrbataillon Treichler in einem Dampfschiff und mehreren Schleppschiffen nach Zürich. An diesem Tage langte der General Dufour mit seiiiem Stäbe zu Aarau an und traf mit Bezug auf 125 die Aufstellung der Armee in 5 Divisionen, der Berncr Reservedivision, der Reserveartillerie und des Reiterkorps seine Dispositionen, die bis zum 20. vollendet sein mußten, indem der 22. zum Angriff auf die Kantone Zug und Luzern bestimmt war. Das Hauptquartier der zweiten Division (Burkhard) war damals Burgdorf, der dritten (Donats) Kulm, der vierten (Ziegler) Muri, der fünften (Gmür) Albis-Affoltern. Die Reservcartillerie lagerte sich von Wohlen bis Brcmgarten, das Reiterkorps hatte seinen Mittelpunkt in Lcnzburg. Die eidgenössische Armee hatte um diese Zeit ihre größte Stärke erreicht, nämlich zirka 101,500 Mann, nicht gerechnet die Bürgerwachcn. Zu dieser Macht stellte Zürich im Ganzen etwa 15,000 Mann, und seine Bürgerwachen betrugen etwa 10,000 Mann. Mittwoch den 17. November lagen zu Zürich das Bataillon Treichler und 2 Scharfschützen- kompagnicen. Abends 4 Uhr rückte von Winterthur her das Bataillon Egg von der zweiten Landwehr ein, eine bunte Mustercharte sowohl mit Bezug auf das Aussehen der Leute und ihre Haltung als mit Hinsicht auf Bekleidung, Alles aber frohen Muthes und voll Munterkeit. Dasselbe wurde ebenfalls in der Stadt einquartiert. Im Bezirk Affolter» ertönten die Sturmglocken, da sich das Gerücht verbreitete, die Sonder- bündler beabsichtigen bei Mettmenstetten einen Einfall. Die Bürgerwachen aller Gemeinden des Bezirks bcsammclten sich aufs bunteste bewaffnet. An der Grenze bei Richtcnschweil und Hütten dauerte das unruhige Treiben der Schwyzer fort, da die Wachen besonders aus dem Gehölz nahe bei ver Sternschanze, wo jene gesichert hinter den Bäumen standen, beunruhigt wurden. Donnerstags den 18. November wurde zu Zürich das Bataillon Egg beeidigt, sonst war Alles ganz still. An diesem Tage marschirte das Bataillon Stahel von Affoltern nach Hütten und versah dort den immerfort plänkelnden Schwyzern gegenüber den Vorpostendienst. Das Bataillon Treichler blieb zu Zürich, die erste Landwchrbrigade Schultheß in Ottenbach und Umgegend. Der Regie- rungSrath eröffnete dem Kriegsrath einen neuen Kredit von 15,000 Frkn. Freitags den 19. November. Das Bataillon Stahel wurde zu Hütten von dem Thurgauer Bataillon Labhardt abgelöst und marschirte nach Wädenschweil und Richtenschweil, wo Appenzcller, Infanterie und Schützen, lagen. Im Bezirk Affoltern lagen in allen Dörfern die Truppen dicht gedrängt und erwarteten begierig das Zeichen zum Angriff; an der Grenze gegen Zug hatten täglich Vorpostenscharmützel statt. An diesem Tage unternahm daö Bataillon Brunner einen Streifzug, um die verbarrikadirte Straße von Knonau nach Bibersee und Steinhaufen zu säubern. Um die Leute, welche damit beschäftigt waren, zu decken, wurden die beiden Jägerkompagnieen nach Bibersce vorgeschoben, woselbst sie einige Landstürmcr entwaffneten. Samstags den 20. November lagen zu Zürich die beiden Bataillone Treichler und Egg und 2 Scharfschützcnkompagnieen. Durch Zürich zog eine Eskadron Kavallerie von St. Gallen. Abends langte das Lanvwehrbataillon Hablützel von Kloten her an und wurde in der Gemeinde Neumünster einquartiert, das Bataillon Treichler marschirte in den Bezirk Affoltern ab. Gegen Abend hörte man ein heftiges Schießen in der Richtung von Zug, das bis Morgens 3 Uhr fortdauerte. In der That drangen einige hundert Mann Sonderbundstruppen, vorzüglich Scharfschützen, gegen die zürcherischen Vorposten in der Gegend von Bibersee und Steinhaufen vor und 126 eröffneten ihr Feuer gegen dieselben. Mit Schnelligkeit waren aber die beiden Jägcrkompagnicen vom Bataillon Brunner auf den Beinen, drangen nach Bahn vor, einem auf der Höhe liegenden ' Weiler, hinter welchem sich die feindlichen Truppen postirt hatten, warfen dieselben zurück gegen Steinhaufen, in dessen Nähe sich inzwischen das Bataillon Brunner mit einer Zwölfpfünderhaubitze aufgestellt hatte. Unter dem Schutz desselben drangen die Jäger in das Dorf ein und säuberten es. Mit Einbruch der Nacht endigte der Kampf, bei welchem ein einziger Mann verwundet wurde, Niemand fiel. An diesem Tage nahm der Divisionär Zieglcr mit seinen Adjutanten, dem Artillerie- und Geniestab, unter Begleit eines Bataillons, einer Schützenkompagnie und eines DetachemcntS Kavallerie von Muri aus eine bewaffnete Rekognoszirung an der Luzerner Grenze bei Dietweil vor, wo einige Minenanlagen theilwcise zerstört wurden. Die feindlichen Posten bemerkten die Nekogno- szirung und der ganze Kanton Luzern wurde nun die Nacht hindurch durch Schüsse allarmirt. Mittlerweile war der dreifache Landrath zu Zug versammelt, erwog reiflich die gefährliche Lage des Landes und seine schwachen Hülfsquellen und ordnete zwei Parlamentärs, die Herren Landschreiber Schwerzmann und Rathöhcrr Schmid ab, um Unterhandlungen zu pflegen. Diese erschienen mit weißen Fahnen um Mitternacht im Hauptquartier des Divisionärs Gmür zu Affoltcrn, wurden aber von ihm an den Obergeneral nach Aarau gewiesen, wohin sie sofort abreisten. Sonntags den 21. November fuhr das Bataillon Hablützel Morgens halb 10 Uhr beim schönsten Wetter unter dem Zulauf einer großen Volksmenge und dem Jauchzen der Soldaten in einem Dampfschiff und einigen Schleppschiffen nach Richtenschweil ab. Eine Menge Menschen bewegte sich auf den Straßen hin und her und viele Gerüchte zirkulirten. Der Divisionär Ziegler konzentrirte an diesem Tage seine Truppen folgendermaßen: Die Brigade König wurde nach Oberrüti, die Brigade Egloff nach Eins, die Brigade Müller nach Auw verlegt, die schwere Artillerie nach Muri gezogen, das Hauptquartier nach Eins verlegt. Zu Aarau schloß der Obergeneral Dufour mit den Deputirten von Zug eine Kapitulation auf Grundlage der freiburgischen unter Vorbehalt der Genehmigung des Landraths ab, für welche Genehmigung diesem letzter» bis den 22. Mittags 2 Uhr Frist anberaumt und hievon dem Divisionär Gmür Kenntniß ertheilt wurde. Laut den Mittheilungen an den Regiernngsrath betrugen die Bürgerwachen im ganzen Kanton 11,545 Mann, wovon 4060 mit Gewehren bewaffnet waren. Montags den 22. November herrschte zu Zürich bis AbendS große Stille, die nur durch unbestimmte Gerüchte von Uebergabe von Zug und Angriff aus Luzern unterbrochen wurde. Abends 8 Uhr mußte daS Bataillon Egg plötzlich zusammentreten und erhielt Ordre. 2 Kompagnicen bezogen die Kaserne, 4 Kompagnicen aber schifften sich noch um 9 Uhr auf einem Dampfschiff ein und fuhren nach Horgen — für den aufmerksamen Beobachter Zeichen einer morgen beginnenden wichtigen Operation, daher der Verfasser dieses Werkes sich noch am späten Abend entschloß, am Morgen lange vor Tagesanbruch dem Albis und der Zuger Grenze zuzureisen. Die fünfte Division, Gmür, hatte nach Zuzug der Reservebrigade unter Oberst Ficrz eine Stärke von über 20,000 Mann erreicht. Sie konzentrirte sich größtentheils an der Zuger Grenze und formirte Marschkolonnen. Die Brigade Jslcr, bestehend aus 9 Bataillonen Infanterie, 2 Kompagnicen Schützen, der Artilleriekompagnie Heylandt, 1 Kompagnie Kavallerie und >/, Kompagnie Sapeurs sammelte sich zu Maschwanben, die Brigade Ritter, bestehend aus ungefähr eben so viel Infanterie 127 und Spczialwaffen, zu Knonau, die Rescrvebrigade Schultheß, bestehend aus 4 Bataillonen Infanterie, 1 Kompagnie Artillerie, 1 Kompagnie Kavallerie und 2 Kompagniecn Schützen, sammelte sich vorwärts Kappel, um auf Zug zu marschiren, 2 Bataillone Landwehr zu Uerzlikon deckten die beiden Reservebattericen unter dem Kommando des Artilleriemajors Näf; das zu Hütten liegende Bataillon Stahel erhielt Befehl, von da gegen Menzingen zu marschiren, ebenso eine Scharfschützenkompagnie. Um 2 Uhr Nachmittags waren die Armeekorps völlig konzentrirt, um die Operationen gegen den Kanton Zug zu beginnen, als die beiden Abgeordneten dieses Standes zu Knonau bei dem Divisionär eintrafen und den Bericht brachten, daß der Landrath mit 93 gegen 21 Stimmen die Kapitulation, zufolge welcher der Stand Zug sich anheischig machte, von dem Sonderbund zurückzutreten, die Regierung ihre Truppen zu entlassen und den Landsturm zu entwaffnen und die eidgenössischen Truppen vom Kanton Besitz nehmen sollen, ratifizirt habe. Auf das gegebene Signal von zweimal vier Kanonenschüssen setzten sich nun mit Ausnahme der Neserveartillerie alle Kolonnen in Marsch, die Brigade Bernold und Schultheß von Kappel her mit klingendem Spiel über Blickenstorf nach Baar und Zug. Durch die vielen Verhaue an der Straße, welche beseitigt werden mußten, wurden dieselben so aufgehalten, daß sie erst bei Nacht zu Zug eintrafen, wo der größte Theil der Häuser festlich beleuchtet mit eidgenössischen Fahnen und Inschriften versehen waren und wo lauter Jubel den Truppen cntgcgenschalltc. Die Bataillone Haab und Stahel besetzten um die nämliche Zeit Menzingen und Neuheim. Die Schwyzer zogen sich vor den eidgenössischen Truppen her langsam in ihren Kanton zurück. Die Brigade Ritter rückte nach Chain vor, die Brigade Jsler nach St. Wolfgang und beide bivouakirten die Nacht hindurch größtenteils außerhalb Chain aus den Feldern. Während dieses im Kanton Zug vorging, fand bereits auf der Nord- und Westseite des Kantons Luzern der Einmarsch der eidgenössischen Truppen in denselben statt, nachdem der Oberbefehlshaber folgenden Aufruf an dieselben erlassen hatte: Eidgenössische Wehrmänncr! Ihr werdet in den Kanton Luzern einrücken. Wie ihr die Grenzen überschreitet, so laßt Enern Groll zurück und denkt nur an die Pflichten, welche das Vaterland Euch auferlegt. Zieht dem Feinde kühn entgegen, schlagt Euch tapfer und steht zu Euerer Fahne bis zum letzten Blutstropfen. Sobald aber der Sieg für uns entschieden ist, so vergesset jedes Rachcgcfühl, betragt Euch wie großmüthige Krieger, verschont die Ueberwundcuen, denn dadurch beweist Ihr Euern wahren Muth. Thut unter allen Umständen, was ich Euch schon so sehr empfohlen habe, achtet die Kirchen und alle Gebäude, welche dem Gottesdienst geweiht sind! Nichts befleckt Eucre Fahne mehr als Beleidigungen gegen die Religion. Nehmt alle Wehrlosen unter Euern Schutz, gebt nicht zu, daß dieselben beleidigt oder gar mißhandelt werden. Zerstört nichts ohne Noth, verschleudert nichts; mit einem Wort, betragt Euch so, daß Ihr Euch Achtung erwerbet und Euch stets des Namens, den Ihr traget, würdig zeiget. Die Berner Resevedivision Ochsenbein rückte in das Entlebuch ein und drang nach Gefechten bei Escholzmatt und Schüpfheim bis vor dieses Dorf vor, wo sie die Nacht hindurch bivouakirte. Die Brigade Frei von der Division Burkhard marschirte von Huttwyl über Zell nach Willisau, die Brigade Bourgeois, bei welcher der Divisionär sich befand, über Groß-Dietweil, Fischbach und Zell bis Kasteien, wo sie bivouakirte. Die Brigade BontemS brach von Zofingen auf, besetzte 128 Neiden und Dagmersellen, und die ganze Division bivouakirte Nachts bei Willisau und Ettiswyl. Die erste Brigade der Division Donats, a Marca, rückte bis Surfte vor, die zweite Brigade, Häuser, mit der Zürcher Scharfschützenkompagnic Rellstab, marschirte von Staffelbach ebenfalls bis Surfte und von da nach Münster. Die dritte Brigade, Germer, marschirte über Reinach nach Hitzkirch. Alle diese eingerückten Kolonnen hatten keine Gefechte zu bestehen, weil der luzernische Landsturm vor ihnen her floh. Die Division Ziegler brachte die Nacht theils in Häusern und Scheunen, theils im Bivouak bei Feuern zu, die Bagage- und Provianiwagen rückwärts aufgestellt. Die Nacht war mondhell. Auf feindlicher Seite hatte der General v. Salis an diesem Tag das Kommando über zwei Brigaden seiner Truppen aus Luzernern und Unterwaldnern bestehend, persönlich übernommen, und es hielten dieselben, nachdem der Kanton Zug von ihnen geräumt worden und die eidgenössischen Truppen eingerückt waren, in der Nacht die Position von Gislikon und Meperskappel inne; die äußersten Posten standen beim Wirthshaus Rothkreuz. Ein Theil der Luzerncr hielt die Emmenlinie fest und eine schwache Abtheilung vertheidigte das Entlebuch; von Norden her ließ man die eidgenössischen Truppen ungehindert vorrücken. Dienstag den 23. November war der einscherende Tag, die Witterung so schön als man sie um diese Jahreszeit nur wünschen kann. Augenzeuge von einem guten Theil der Ereignisse dieses Tages, beschreibe ich zuerst dieselben, wie sich mir solche darstellten, und sodann die Operationen, wie sie ausgeführt wurden. Ich fuhr mit meinem 11jährigen Knaben Gerold und einem Bekannten Morgens halb 5 Uhr von Zürich ab und traf um halb 8 Uhr auf dem Albis ein, wonach Niemand etwas Bestimmtes über die beginnenden Operationen wußte und mehrere Herren aus Zürich dießfallö nähere Berichte abwarteten. Der schweißtriefend ankommende und in eiligster Hast wieder abreisende Bediente eines Offiziers bei der Stadtbasler Batterie, die in Knonau übernachtet hatte, gab das erste Zeichen, daß etwas vorgehe; ein Herr dagegen, der von Zug kam, wollte wissen, daß heute nichts ausgeführt werde. Auf den umliegenden Höhen war nichts zu sehen, wenig zu hören. Die Gesellschaft trennte sich; einige wollten da bleiben, ich und drei Andere reisten aber zirka 9 Uhr über Rifferschweil und Meitmen- stetten, wo Alles still war, neben Brodwagen vorbei, die von Schaffhauscrn eskortirt wurden, nach Knonau. In dem Moment, als wir das Dorf erreichten, fing der Kanonendonner an der Luzerner Grenze an und dauerte ununterbrochen fort. Nach einem kurzen Rast, während dessen wir erfuhren, daß der Hauptangriff bei Gislikon und am Rotherbcrg heute stattfinden werde, fuhren wir in Eile nach Chain, an einer Menge Landleute vorbei, die dem Kampfplatz zueilten. Dort lagen St. Galler Truppen, welche die Magazine, das Lazarett) rc. bewachten. Eine Menge mit Brod und Fleisch beladene Wagen eilten ebenfalls dem Kampfplatz zu. Wir stellten unsere Fuhrwerke zu Cham ein und marschirten auf der großen Straße gegen Luzcrn weiter bis Holzhäusern, von wo man eine weite Ebene bis an den Fuß des Rotherberges übersieht. Die Zuschauer gruppirlcn sich aus den Erhöhungen rechts von der Straße, wo man nun, es war zwischen 11 und 12 Uhr, bemerkte, daß Truppen am Fuße des Berges sich in Bewegung setzten, während rechts von der Reuß her immer heftiger der Kanonendonner ertönte und man auch links in der Richtung von Küßnacht Kanonen- und Kleingewehrfeucr deutlich unterschied. Viele der Zuschauer gingen langsam und vorsichtig aus der großen Straße vor, so auch wir, und man benutzte jede kleine Erhöhung, um sich für einige 129 Zeit darauf zu postiren. Da bot sich nun das merkwürdige Schauspiel dar. wie Bataillon »m Bataillon den steilen Berg lnnanstieg und wie der Feind dieselben, wenn sie ungefähr die Mitte des Berges erreicht hatten, mit Tirailleurfeuer aus den Gebüschen empfing, das immer lebhafter wurde, je hoher die Truppen stiegen. Auf einer kleinen Ebene ungefähr in der Mitte deS Berges liegt ein Weiler, Kentwcil, von dem ein Theil, als die erste» eidgenössischen Truppen ihn erreicht haben mochten, in Brand gerieth und in Hellem Feuer aufloderte, während rings umher aus den Gebüschen das Schießen immer lebhafter ward. Auf dem Kamm deS Berges, der kahl und grün ist, steht die Kapelle St. Michael. Zuerst gewahrte man vom Thale aus nicht recht, ob dieser Kamm von Truppen besetzt sei, aber bald nahmen wir dort eine Bewegung wahr und durch ein Perspektiv erkannten wir deutlich eine bedeutende, in Linie ausgestellte Masse mit rother Fahne, hinter welcher der Kommandirendc geschäftig hin und her ritt, und die denn auch bald unter lautem Hurrah- geschrei ihr Feuer pelotons- und bataillonsweisc gegen die vermuthlich näher rückenden eidgenössischen Truppen eröffnete, die man in jener Höhe nicht mehr wahrnehmen konnte. Allgemein hatte man bei der Festigkeit der Position für die letzter» bange und glaubte, eS wären schon sehr viele von ihnen gefallen. Rechts tobte der Kampf immer näher um Honau; wir konnten aber nichts als den Pulvcrdampf wahrnehmen. Während dieses auf dem Berg vorging, näherten wir uns einige Male dem Wirthshaus Rothkreuz, das gleichsam im Mittelpunkt der Operationslinic lag. Das Haus war dicht voll Menschen. Es lagerten Pulver- und Proviantwagen um dasselbe, Reiter sprengten hin und her, man brachte den Oberst Benziger von Appenzell, den einen Arm in der Schlinge, aus dem Hause und setzte ihn in die Chaise des Herrn Walder-Kunz, der mit ihm nach Zug fuhr. Hinter ihm her sprengte auf dessen unmuthig wieherndem Pferde sein Bedienter; wir sahen ver« wundete Appenzeller in das Haus führen, wo eine Ambülance war. Etwa um 2 Uhr ruhte der Kampf auf dem Berg; die Höhe war noch von den SonderbundStruppen besetzt, bis über die Mitte des Berges lagerten die eidgenössischen Truppen, die untersten Abtheilungen kochten. ES ertönte nun hinter dem Berg der Kanonendonner lebhafter. Rechts vom Rothenkreuz schien der Kampf ebenfalls zu ruhen, daher wir denn Lust bekamen, einen rechts von Honau liegenden hohen bewaldeten Hügel zu besteigen, auf welchem eine Anzahl Bauern stand, um gegen die Reuß hin sehen zu können, wie es stehe. Vor uns in einiger Vertiefung lag das Dorf Honau, von dem einige Häuser lichterloh brannten. Die ganze Vertiefung war mit Truppen angefüllt. Dicht am Fuße deS Hügels stand eine Batterie, dann sahen wir Dragonerabthcilungen, eine Reihe Wagen mit Pontons und Laden, Bataillonsmassen bis zur Reuß hinab, jenseits derselben lange Züge von Truppen im Vormarschiren. In den wenigen Augenblicken, als wir da standen, erfolgte eine rückgängige Bewegung, während der Kanonendonner bei Gislikon, das man nicht sehen konnte, wieder ertönte. Einige Bataillone kamen im Laufschritt, Gewehr gesenkt, hinter einem Vorsprung zurückgelaufen, Kavallerie und Artillerie am Fuße des Hügels machten ebenfalls Bewegung, hinter uns aus dem Hügel brach eine Abtheilung Aarganer Jäger in Kette aus und machte Miene zum Feuern, der Kanonendonner wurde ganz betäubend, daher wandelte uns ein Gefühl des Schreckens an, und wir und eine Menge anderer Zuschauer eilten so schnell wir konnten zurück bis zum Rothenkreuz, indem man der rückgängigen Bewegung eine größere Bedeutung beilegte als sie wirklich hatte. Denn nicht lange nachher kamen einige Ordonnanzen von der GiSliker Brücke her und meldeten, nun seien die eidgenössischen Truppen über diese hinaus bis gegen Roth avancirt, daher sich denn nun ein großer Theil der 17 130 Zuschauer in dem Wirthshaus zum Rothenkreuz gütlich that, so auch wir. Während wir hier verweilten, brachten einige Jäger vom Bataillon Fäfi von GiSlikon her 4 Gefangene, einen Unter- waldner Scharfschützen und drei Landstürmer, welche aus den Häusern geschossen hatten, und mit denen sie etwas unsanft verfuhren und dieselben nach Muri abführten. Man erzählte, daß Hauptmann Frauenfelder von Henggart schwer verwundet ins Lazarett) nach Cham geführt worden sei. Auf dem Rotherbcrg war das Gefecht noch nicht ganz beendigt und das Schießen dauerte noch eine Weile fort, doch sah man zirka um 4 Uhr, daß die oberste Höhe bei der St. Michaelökapelle von dem Feind geräumt worden. Bald kam ein Theil des Appenzeller Bataillons in ziemlich aufgelöster Ordnung erhitzt aussehend vom Berg herunter und lagerte sich in einer Wiese. Mehreren waren die Tschakko'S von Kugeln durchlöchert und sie brachten in Feldbetten einige Verwundete. Es rückten von der Reuß her frische Aargauer Truppen heran, und da das Schießen aufhörte, wagten wir uns nach 4 Uhr auf den Hügeln rechts von Honau bis gegen die Sandgrube vor, hinter welcher Gislikon liegt, wo wir aber nichts Anderes sahen, als daß jenseits der Reuß von Dietweil her zahllose Truppenzüge vormarschirten, vermuthlich um nun die Brücke zu Gislikon zu überschreiten. Die eilende Zeit gebot uns Rückkehr. Kaum waren wir auf die Landstraße zurückgekehrt, so kamen 3—4 Wagen mit Verwundeten langsam von Gislikon angefahren. In dem einen lagen blutend die schwer verwundeten Solothurner Kanoniere, in dem andern bemerkten wir hauptsächlich Zürcher Jäger von verschiedenen Bataillonen, namentlich Fast, und Appenzeller. Sie fuhren vom Rothenkreuz seitwärts ab nach Muri. Es war herzerhebend, daß diese Verwundeten alle keinen Klagelaut ausstießen, sondern ganz ruhig waren. Tief ergriffen von diesem Anblick eilten wir nun mit den meisten Zuschauern jchnellen Schrittes bei nachrückenden Truppenabtheilungen, Pulver- und Proviantwagen vorbei, zurück nach Holzhäusern und Cham, wo wir mit Freude die bereit stehenden Chaisen bestiegen. Nochmals ertönte von Roth her der Kanonendonner, und als wir umblickten, wirbelte dort eine neue Feuersäule auf. Wir aber führen rasch auf der neuen Straße nach Knonau und von da dem Aldis zu, wo wir etwa um 8 Uhr ankamen. Das HauS war gedrängt voll Leute, die neugierig unserer Erzählung horchten. Bei Wollishofen begegneten uns mehrere der besonders zum Transport der Verwundeten eingerichteten Wagen, begleitet von mehreren Mitgliedern deö betreffenden BereiuS, um solche abzuholen. Zirka 11 Uhr langten wir wohlbehalten zu Zürich an. Wir gehen nun zu der Schilderung der Ereignisse dieses Tages vom militärischen Standpunkt aus über und bemerken vorerst, daß der Oberbefehlshaber, der an diesem Tag zu Muri weilte, folgenden Angriffsplan entworfen hatte. Die Berner Rescrvevivision sollte am 23. über die Bramegg bis nach Schachen oder Malters, am 24. vor Luzern marschiren, die Division Burkhard am 23. bis an die Emme vordringen und am 24. vor Luzern eintreffen, die Division Donats theilweise die nämliche Richtung nehmen, theilweise nach Jnwyl marschiren, um daselbst über eine birago'sche Brücke die Reuß zu passiren und sich mit der vierten Division zu vereinigen, von welcher 2 Brigaden nebst 2 Zwölfpfünderbatterieen in der Nacht vom 22. auf den 23. bei Sins die Reuß passiren, sich mit der fünften Division vereinigen und Honau angreifen, die dritte Brigade nebst Artillerie am linken Ufer der Reuß gegen Gislikon marschiren, den Angriff auf diese Position unterstützen, die ganze Division Roth besetzen und sich über den Rotherberg mit der fünften Division in Verbindung setzen sollte, welche angewiesen war, sich deö Kantons Zug zu bemächtigen, über Cham und Buonas nach MeyerSkappel zu marschiren, vor Küßnacht Stellung zu nehmen und über 131 Udligenschwcil gegen Luzern vorzurücken. Die Reiterei wurde angewiesen, am 23. zwei Brigaden nach Surfte zu senden, um das Land hinter der Armee zu säubern, die dritte nach Wohlen. Zu Bremgarten besprach sich der General über die Ausführung mündlich mit den Kommandanten der vierten und fünften Division. Die Ausführung fand nun folgendermaßen statt: Die Reservedivision Ochsendem, welche vor dem Dorfe Schüpfheim im Freien bivvuakirt hatte, bestand am frühen Morgen dort mit den Luzernern ein Gefecht, nahm das Dorf Mittags halb 1 Uhr, rückte weiter vor und bivouakirte die Nacht hindurch zu Entlebuch. Die Division Burkhard setzte ihren Marsch in 2 Kolonnen fort und langte, durch viele Hindernisse aufgehalten, ohne indeß irgendwo ein Gefecht zn bestehen, in den ihr angewiesenen Stellen hinter der Emmc an. Die erste Brigade der Division v. Donats, welche viele Landstürmer vor sich her trieb, gelangte Abends 3'/z Uhr nach Neuenkirch und nahm Stellung vor dem Holzhof, wo sie bivouakirte. Die zweite Brigade mit der Zürcher Batterie Studer zog nach Eschenbach und Jnwyl, wo sie bivouakirte. Die dritte Brigade, Häuser, welche auf ihrem Marsch auf Verhaue und Minen stieß, die jedoch nicht geladen waren, langte um 3 Uhr zu Jnwyl an und bivouakirte daselbst, weil kein Brückentrain da war. Unsere Darstellung führt uns nun zunächst zu den Operationen der fünften Division, die an diesem Tage zuerst ins Gefecht kam. Die Brigaden JSler und Ritter hatten die Nacht hindurch bei Cham und St. Wolfgang bivvuakirt. Bei der erstern standen von Zürcher Truppen das Bataillon Schmid, die Scharfschützenkompagnie Burkhard und 1 Sapeurkompagnie; bei der Brigade Ritter das Bataillon Brun- ner, die Batterie Schellcr und 1 Kompagnie Sapeurs. Die anderen Truppen bei diesen beiden Brigaden bestanden aus Appenzellern, St. Gablern, Schaffhausern, Thurgauern, Glarnern, und 1 Scharfschützenkompagnie von Bünden, und die Stärke derselben betrug zirka 6000 Mann. Diese Truppen erhielten früh Morgens den Befehl zum Ausbruch. Die Brigade Jsler marschirte längs dem Zuger See aus der Straße von Cham nach Buonas, die Brigade Ritter setzte sich hinter derselben über Holzhäusern in Bewegung. Die Reserveartillerie rückte von Knonau nach Cham vor und schloß sich der ersten Brigade an. Ungefähr um 9 Uhr langte die Brigade Jsler vor Buonas an und bemerkte, daß der Feind, hauptsächlich auö Schwyzern bestehend, auf den benachbarten Hügeln aufgestellt sei, und die vorgenommene Rekognoszirung zeigte, daß diese Stellungen sehr fest waren. Oberst Jsler ließ einen Theil der Brigade, darunter die beiden Jägerkompagnieen des Bataillons Schmid eine Kette bilden, die sich vom Zuger See bis an den Fuß des Berges erstreckte; der übrige Theil wurde in zwei Treffen in Schlachtordnung aufgestellt; die Batterie Heilandt von St. Gallen faßte Position und eröffnete das Feuer gleichzeitig mit den Tirailleurs. Dieses wurde von den Schwyzern mit Pelotons- und Rottenfeuer erwiedert, das aber zu hoch ging und daher unschädlich war. Ihr rechter Flügel wurde aus seiner Stellung am Rischerbcrge verdrängt, zog sich links in den Wald und wurde hier von der Batterie Heilandt kräftig beschossen. Die Brigade marschirte in Angriffskolonnen vor, und den Tirailleurs gelang es, den Feind aus dem Waldsaum zu vertreiben und selbst in dem Wald Posto zu fassen. Fast gleichzeitig war die dritte Brigade, Ritter, an deren Spitze das Bataillon Brunner marschirte, auf der Landstraße nach Luzern bis Holzhäusern vorgerückt und marschirte von da auf einem schmalen Weg nach Risch. Dort wurde die Brigade in 17 * 132 Schlachtordnung aufgestellt, das Bataillon Brunner und die Biindner Scharfschüyenkompagnie Möhlin am rechten Flügel. Sie hatten die Aufgabe, den linken feindlichen Flügel oder die verschanzte Stellung von Jbikon zu nehmen. Die Schützen und Jäger setzten sich in Bewegung, das Bataillon Brunner zog sich rechts hinter einem Wald hindurch. StabShauptmann Bürkli, Major Weinmann und 8 Scharfschützen rckognoszirten im Wald, sie erblickten Jbikon und feindliche Truppen am Rotherberg, kehrten zurück, fanden aber das Bataillon Brunner während dessen noch mehr rechts abmarschirt, holten indeß dasselbe bald ein und nachher begann dann eine Schwenkung links. Die SapeurS beseitigten Hecken, die Scharfschützen lösten sich vor denselben in Kette auf, das Bataillon stand in geschlossener Kolonne; alle Stabsoffiziere waren wegen des sumpfigen Bodens zu Fuß; die Feinde lauerten in ganz gedeckter Stellung. Man avancirte am Fuß des Berges gegen Jbikon. Am Fuß eines steilen Bordes mußte sich die Masse auflösen. In diesem Moment ging die erste Salve des Feindes los und in Folge des heftigen Flintenseuers avancirte das Bataillon nicht mehr. In diesem Augenblick und da einige Kanonenschüsse der Batterie Scheller über das Bataillon hinflogen und in der Nähe absaßen, entstand Verwirrung, das Bataillon zog sich zurück. Einzig der Fähndcich, Lieutenant Abegg, der Major Weinmann, die Hauptleute der Jägerkompagnieen, Fraucn- selder und Steiner, einige Lieutenants mit etwa 100 Mann blieben stehen und begannen vorzurücken. Die Sapeurs, an ihrer Spitze Herr StabShauptmann Bürkli und Herr Louis Pestalozzi, die alle ebenfalls stehen blieben, beseitigten ungeachtet dcS feindlichen Feuers die Hecken, man ging vorwärts, mußte sich aber als zu schwach bald nachher ebenfalls zurückziehen, und sammelte sich in dem nahen Walde, um wieder vorzugehen. Es lagen bereits 3 Todte, Stephan Landis von Schönenberg, Rudolf Meyer von Altstetten und Jakob Stierli von Birmenstorf, und 6 Verwundete, unter welchen der Jägerhauptmann Heinrich Frauenfelder von Henggart, der einen Schuß in den Oberschenkel und von den nachdrängenden Feinden Kolbenstöße auf Kopf und Brust erhalten hatte. Das Bataillon hatte sich inzwischen rückwärts wieder aufgestellt, konnte sich aber erst, als StabShauptmann Bürkli mit Appenzeller und Bündner Schützen vormarschirt war, zum Vorrücken entschließen; der Feind, unterdessen durch das Vordringen dcS Zentrums gegen Meyerskappcl genöthigt, sich zurückzuziehen, wurde nun von den Scharfschützen und 2 Pieccn der Batterie Heilandt beschossen und wich bergaufwärts, lebhaft verfolgt. Zu Jbikon wurde zur Sicherheit die Säuberung der Häuser vorgenommen, da 6 todte Feinde dort zerstreut lagen, und der Vormarsch des Bataillons gegen MeyerSkappel s-nd nun ungehindert statt. Ein feindlicher Schütze, weicher auf den Jägerhauptmann Steiner lossprang, nachdem dieser sein Terzerol auf ihn abgefeuert hatte, wurde von einem herbeieilenden Jäger mit dem Gewehrkolben zu Boden gestrcckl. Die beiden angelegten Minen Iprangen zu früh, ohne zu schaden. Die Schwyzer waren nun entweder rechts nach der Höhe des Rother- bergeS oder links auf das Vorgebirge Kiemen geworfen und zogen sich nach Jmmcnsce und Küßnacht zurück. Der rechte Flügel des Bataillons Hilty, die Jäger des Bataillons Schmid und die Artillerie drangen zuerst gegen das Dorf MeverSkappel; es war Mittag 1 Uhr. Aus dem Kirchlhurm wurde gegen die vorrückenden Truppen geschossen; eine einzige Kanonenkugel vertrieb die Feinde dort. Scharfschützen und Jäger säuberten das Dorf und das Einrücken in dasselbe begann. Die Sonderbundstruppen hatten gch so eilig entfernt, daß sie ihre Mittagssuppe, Brodvorräthe und Komptabilität zurücklagen mußten. Man drang in die Häuser des Dorfes ein, wo durch herbeigeeilte Menschenfreunde, unter denen sich Herr Müller, Maler von Zürich, rühmlich auszeichnete, einige verwundete Sonderbündler 133 vor Mißhandlung geschützt und der Plünderung so viel alS möglich Einhalt gethan wurde. Als endlich auch die Brigade Jsler zu Meyerskappel angekommen war, schwenkte die Brigade Ritter, nachdem sie ihre leichten Truppen an sich gezogen hatte, links gegen Küßnacht ab, die beiden Schars- schützenkompagniecn derselben und die Freiwilligen der Kompagnie Möhlin verfolgten den Feind am Rotherberg. Die Brigade Jsler rückte gegen Udligenschwyl vor. Kaum hatte sie ihren Marsch begonnen, so entspann sich aus dem Rotherberg ein heftiges Tirailleurfeuer, indem die auf der Höhe gestandenen Bataillone Sonderbundstruppen nebst dem Landsturm unter Oberst Tschudi und dem Rächerkorps sich ebendahin zurückziehen wollten. Durch massenhafte Entsendung von Plänklern wurde aber der Widerstand des Feindes alsbald gebrochen, er zog sich über den Kamm des Bergeö, anfänglich langsam, dann aber schleunig aus Ebikvn zurück. DaS Feuer hörte auf und die Brigade Jsler bezog mit den ihr zugetheilten Spezialwaffen bei einbrechender Nacht ein Bivouak vorwärts dem Dorf Udligenschweil. Der Hunger der Mannschaft und der Mangel an Lebensrnitteln verursachte einige Unordnung, indem sich die Soldaten selbst Lebensrnittel, namentlich Vieh zueigneten. Die Brigade Ritter hatte auf ihrem Marsch gegen Küßnacht drei Hügelreihen bis an den Fuß des Kiemen zu überschreiten, welche von den Schwyzer Bataillons Dobcr und Bccler besetzt waren. Diese Truppen zogen sich, ohne Zwischcnstellungen zu nehmen, bis zur Tellskapelle zurück. Selbst bei der Brücke zu Böschenrolh, die durch Verhaue gesperrt und durch Verschanzungen vertheidigt war, hielten sie nicht Stand. Nachdem die Brücke wieder hergestellt war, passirte die Artillerie und Infanterie über dieselbe; die erstere nur mit außerordentlicher Anstrengung wegen des sehr steilen Weges. Die Infanterie erstieg den Kiemen. Die Artillerie der Schwyzer war bei Tellskapelle aufgestellt, beschoß die Infanterie der Brigade und stellte ihr Feuer erst dann ein, als die Batterie Heilandt feuerte und die Nacht einbrach. Die eidgenössische Brigade besetzte den Kiemen und richtete ihr Bivouak aus dem südlichen Abhang desselben ein, von wo auS die Batterie die Straße nach Küßnacht und Arth beherrschte. Nahe gelegene Scheunen lieferten das Stroh zu dem Bivouak, aus den von den Einwohnern verlassenen Häusern wurden Lebensmittel und Getränke herbeigeschafft, die Mannschaft schlief unter dem Gewehr, die Pferde blieben im Freien angeschirrt. Die Schwyzer zündeten eine Menge Wachtfeuer an. Die Nacht verging ruhig, während die Brigade Jsler zu Udligenschweil, wo Oberst Gmür nun sein Hauptquartier aufgeschlagen hatte, mehrere Male in Allarm gesetzt wurde. Um Mitternacht traf auch die Artillerie daselbst ein. Die Division Ziegler hatte die Hauptoperation auszuführen. Aufgehalten durch das unregelmäßige Eintreffen der Lebensmittel, konnten sich die Truppen erst einige Stunden ipäter ausstellen als festgesetzt war. Es wurden Schützen- und Jägerkompagnieen in Kähnen über die Reuß gesetzt. Die aargauischen Pontonierc schlugen in der Frühe des Morgens unter dem Schutze der Plänkler bei Eins unterhalb der zerstörten Brücke eine Schiffbrücke über die Reuß, die um 8 Uhr vollendet war, und nun marschirte die Brigade Egloff, bei welcher von Zürcher Truppen die Bataillone Ginsberg, Benz und Zuppinger, die Scharfschützenkompagnie Bleuler, die Kavalleriekompagnie Hanhart und die Batterie Schweizer sich befanden, über dieselbe vorwärts gegen Hünenberg auf die Höhe und von da parallel mit der Reuß gegen Bächtweil. Die Bataillone wurden größerer Beweglichkeit wegen in Halbbataillvne getheilt. Ein zweiter Brückentrain unter dem Befehle des Hauptmanns Huber von Zürich marschirte, aufgehalten durch schlechte Wege, nach Eyen, nahe bei Klein-Dietweil, und es wurde dorr unter dem Feuer der luzernischen Artillerie, daS aber wegen zu weiter Ent- 134 fernung unwirksam war, eine zweite Brücke, zum Theil auS Biragoböcken bestehend, geschlagen, die nach 10 Uhr vollendet war, und nun setzte um 11 Uhr die Brigade König, bei welcher sich von Zürcher Truppen das Bwaillon Fäsi befand, mit Artillerie über dieselbe. Die dritte Brigade, Müller, marschirte von Auw räch Klein-Dictweil, ließ dort einige Truppen stehen und diente nun der Reserveartillcrie unter Obe:st Denzler als Unterstützung, die sich vorwärts Dietweil, oberhalb der Ziegelhütte auf einer kleinen Anhöhe postirte. Gegen 11 Uhr eröffneten die Batterieen Zuppinger und Ringier ihr Feuer, das auS der Verschanzung oberhalb Honau lebhaft erwiedert wurde. Anfänglich waren die Kugeln zu kurz und schlugen in den Abhang, dann gingen alle zu hoch; doch wurde ein luzernischer Flüchtling, der als Führer gedient hatte, getödtct. Nach ungefähr einer Stunde schwieg diese feindliche Batterie; etwa um 1 Uhr wurden die 6 Vierundzwanzigpfünder- haubitzen aufgefahren und der durch Honau vorwärts-- und zurückgehende Feind daraus beschossen, was bis gegen 2 Uhr dauerte Inzwischen rückte die Brigade Egloff, ihren rechten Flügel an die Reuß lehnend, gegen Honau ror, sämmtliche Caissons und Wagen folgten auf den Straßen nach, das Bataillon Benz und die Kavallerie blieben in Reserve, zur Bedeckung der Artillerie das Bataillon Zuppinger und die Schützenkcmpagnie Küster; die Bataillone Ginsberg und Häusler marschirten in 4 Halbbataillonen in erster Linie, Ketten von Jägern und Schützen voran, das halbe Bataillon Fäsi blieb ebenfalls zur Bedeckung der Artillerie zurück. Die Brigade König, bei welcher sich der Divisionär Ziegler befand, zog sich von Bächtweil links seitwärts an den Rotherberg hinüber auf die Landstraße beim Rothkreuz und drang, den linken Flügel vorschiebend, an den Abhängen des Berges über Honau und Gislikon vor, und zwar der Divisionär Ziegler mit dem halben Bataillon Fäsi und dem Bataillon Bennger der Mitte des Bcrgabhanges nach, der Brigadier König mit 4 halben Bataillonen, Ernst und Berner, gegen die Höhe des Berges; Jäger und Schützen bildeten dem ganzen Bergabhang nach üne Kette. — Als die Brigade Egloff sich zirka 12 Uhr Honau näherte, eröffnete die feindliche Artillerie ihr Feuer. Ein Soldat des Halbbataillons Mors verlor durch eine Kanonenkugel den einen Fuß Zum Schutze der vorrückenden Bataillone Ginsbcrg und Häusler und der Kette der Jäger und Schützen fuhr die Zwölfpfünderbatterie Moll am Ende des Plateau von Bächtweil aus einer Anhöhe auf und gab ein gutes Feuer gegen Honau ab. Die erwähnten Bataillone rückten über das nächste Tobel und die Abhänge vor, die Batterieen Rüst, Müller und Schweizer folgten nach, fuhren sukzesstve auf und gaben ebenfalls ihr Feuer gegen Honau und den Rothcrbcrg ab. Der am unttrn Theil des Berges und bei Honau stehende Feind wurde dadurch gezwungen sich zurückzuziehen, nnd das Dorf konnte besetzt werden. Mittlerweile drang die Brigade König vom Rothkceuz her über die Abhänge und Tobel des RotherbergeS vor. Als sie ungefähr in der Mitte des Berges anlangie, begann das Feuer gegen den in Wäldern und Gebüschen, hinter Hecken und Häusern versteckten Feind, doch wurde dasselbe nur aus weiter Entfernung abgegeben. Hier oben hielt der Divisionär Ziegler selbst, dem Kugelregen ausgesetzt, das Fernrohr in der Hand mit Ruhe das Gefecht leitend. Ueber der Mitte des Berges und bis auf die Höhe wurde das Terrain wegen der steilen mit Wald bewachsenen Abhänge immer schwieriger, und von da aus unterhielt der Feind ein lebhaftes Feuer. So wurde ler Divisionskommandant auf einem etwa in der Mitte des Berges gelegenen Plateau, über und längs welchem sich eine waldige Anhöhe erstreckte, mit einem anhaltenden und starken Feuer empfangen. Den Feind aus dieser festen und gefährlichen Position zu 135 vertreibe», mußte näher und wiederholt angedrungen werden. Dadurch wurde die Schußweite geringer, der Kampf gefährlicher, und es bedurfte des Beispiels des FührerS unterstützt durch seine Adjutanten, dem mörderischen Feuer zum Trotz die Jäger- und Schützenkette, so wie die Massen vorwärts zu bringen. Ziegler war, um beweglicher und den Truppen näher zu sein, schon früher vom Pferd gestiegen und nach ihm auch seine Adjutamen. Die tiraillirenden Jägerkompagnieen Psister vom Bataillon Ginsberg, Fierz und Oberlieutenam Boßhard vom Bataillon Fast hielten sich brav, das halbe Bataillon Fäsi folgte dem Divisionskommandanten während längerer Zeit, verlor sich aber endlich rechts gegen die Brigade Egloff hinunter. Es wurden hier einige Gefangene gemacht. Während dieses Kampfes blieb daö Appenzeller Bataillon Benziger zurück und einige Kom- pagnieen des halben Aargauer Bataillons Häusler wichen während eines hitzigen Feuers; eine Kompagnie stellte sich jedoch, angefeuert von dem Major Schorrer, wieder aus und griff frisch an. Das halbe Bataillon gelangte höher den Berg hinauf zu dem Divisionär. Dorthin kam nun auch die Jägerkompagnie Steinemann vom Bataillon Benz und griff unter persönlicher Anführung des Divisionskommandanten die letzte gute Waldposttion deS Feindes kräftig an, so daß er auch da geworfen wurde und einige Gefangene verlor. Gleichzeitig drang der Brigadekommandant König links ungefähr in gleicher Höhe mit 4 halben Bataillonen (von Thurgau und Aargau), Jägern und 2 Schützenkompagnieen gegen die waldigen Anhöhen um die auf dem Berg liegende St. Michaelökapclle vor, die vom Feind durch ein Bataillon und an den Abhängen durch Schützen besetzt waren. Von da aus feuerte er sehr heftig gegen die Plänkler und die Bataillonsmassen. Die Kette drang bis gegen die oberste Stellung. Der Angriff auf das dort stehende Bataillon aber unterblieb, und es mußten sich nun auch die Plänkler sukzessive zurückziehen, nachdem die Bataillone abwärts gegangen waren. Da hier die Kämpfenden sich nicht so nahe kamen, so war der Verlust geringer. Es war 3 Uhr Nachmittags, als dieser Rückzug stattfand, gerade als die Truppen unter Ziegler und Egloff durchgedrungen waren. Inzwischen ging es zwischen Honau und Gislikon schärfer her. Die halben Bataillone Ginsberg und Mors rückten rechts auf der Landstraße, das halbe Bataillon Häusler und die Batterie Ruft auf einem engen Nebenweg in kürzester Linie nach Honau, wo die Batterie Posto faßte und ihr Feuer gegen Gislikon eröffnete. Das auf der Straße zuerst vorrückende Bataillon Ginsberg wurde beim Heraustreten aus einer Biegung derselben von der feindlichen Artillerie in den Schanzen bei Gislikon mit Kartätschen empfangen und mußte sich daher nebst dem Halbbataillon Mors schnell hinter eine Kiesgrube zurückziehen. Daö aargauische Bataillon Häusler dagegen mit dem Brigadekommandanten Egloff und der Batterie Ruft rückte oberhalb Honau bis an das Dörfchen Gislikon vor, voran eine Jägerkette mit einer Abtheilung der Scharsschützenkompagnie Blculer. Gleichzeitig traf auch das Bataillon Bänziger von oben her vormarschirend, von dem Divisionsadjutanten Oberstlieutenant Siegfried geführt, links neben dem Bataillon Häusler ein. Diese Truppen alle rückten vor und schloffen das Dorf Gislikon enge ein, indem sie sich etwas rückwärts links von der Batterie Ruft aufstellten, welche auf einem Plateau am Anfang desselben aufgefahren war. ES entlud sich nun aber aus den Schanzen bei der Gisliker Brücke ein so starkes Jnfanterie- und Artilleriefeuer auf die Batterie, die TirailleurS und die oben erwähnten Bataillone, daß die vorgeschobenen Jäger und Scharfschützen nicht mehr Stand hielten, indem sie namhaften Verlust erlitten, und die Batterie Ruft entblößten. Dieser wurden durch eine Kugel 3 Pferde und 3 Mann 136 einer Bespannung getödtc, nnd verwundet; ein Wachtmeister wurde durch eine Granate auf die Brust getroffen nnd zerschmettert, einige Kanoniere schwer verwundet. Eine Luzerner Jägerkompagnie rückte aus dem Laufgraben der Schanze mir lautem Jubelgcschrei bis auf 100—150 Schritte an die Batterie heran und begann ihr Feuer, eine Jnfanterickette folgte ; die Batterie, welche etwa 20 Minuten dem Feuer ausgesetzt war, mußte aufprotzen nnd sich im schärfsten Galop hinter die Gefechtslinic zurückziehen, wo sie sich wieder ordnete. Das erste Geschütz ließ sie bei den Todten und Verwundeten stehen. Der Moment war sehr kritisch, und cS bedurfte der vollen Thatkraft des Brigadekommandanten Egloff und des Adjutanten Siegfried, um die Bataillone zurückzuhalten, denn das Appeuzeller Bataillon fing an zu wanken und sich die Höhe hinab zurückzuziehen, und das Aargauer Bataillon Häusler mußte ebenfalls aufgemuntert werden, Stand zu halten, da es etwa 5 Minuten lang ganz allein dem feindlichen Feuer ausgesetzt war und beträchtlichen Verlust erlitt. Egloff ließ dem zweiten Treffen Befehl zum Vorrücken ertheilen. Das Bataillon Ginsberg rückte nun eilenden Schrittes in Pelotonskolonnen auf den Platz des Appeuzeller Bataillons, das sich anschloß. Der Divisionöadjutant Siegfried und Aidemajor v. Hofstetter führten die Tirailleurs wieder in daö Dörfchen vor, wo sie in und um die Häuser und um die zurückgelassene Kanone Her- gute Stellungen nahmen und wieder tüchtig zu feuern begannen. Die Kompagnie Hintermann vom Bataillon Häusler rückte mit ihrem Hauptmann an der Spitze vor, ebenso fing eine zweite und einige Kompagniecn des Bataillons Bcnziger wieder zu feuern an. Die Batterie Schweizer eröffnete ihr Feuer auf der Höhe oberhalb Giölikon, die Berner Zwölfpfünder Batterie Moll sprengte im Galop eine Anhöhe hinan und eröffnete ebenfalls ihr Feuer. Dieses vereinigte Artilleriefcucr, die vorrückenden Tirailleurs und die Infanterie hatten den Andrang und die Kraft des Feindes bereits wieder gebrochen, als in den letzten Augenblicken des Kampfes auch die in die gefährliche Position nachrückenden Halbbataillone Ginsberg und Mors und die Batterieen Moll und Schweizer zu feuern begannen. Zu gleicher Zeit avancirte, ebenfalls in Pelotonskolonnen, das Bataillon Benz und schloß sich links der Linie an, und nun begann vereinigt ein scharfes Feuer auf die in den Schanzen bei der Gislikcr Brücke stehenden Feinde, die General v. Salis persönlich anführte, welcher durch den Splitter einer Kartätschenkugcl an der rechten Schläfe verwundet wurde, bald darauf betäubt niederfiel, die Schanze verlassen und sich verbinden lassen mußte. Da vom linken Ufer der Rcuß her die Scharfschützen und Jäger der Brigade Müller sich den Schanzen näherten, stellte die Luzerner Batterie Mazzola ihr Feuer ein, räumte dieselben und zog sich nebst der Infanterie gegen Roth zurück. Egloff rückte mit den Bataillonen und der Artillerie sofort nach nnd besetzte die Schanzen, in denen eine Vierpfünderkanone stehen geblieben war, die Brücke und das zerschossene Wirthshaus bei derselben, neben dem und in dessen Scheune einige Todte und Verwundete lagen. Die Brücke war nicht zerstört worden, man hatte bloß da und dort die Bretter weggenommen. Ihre Wiederherstellung wurde sogleich ausgeführt und die Verbindung mit dem andern Ufer dadurch bewerkstelligt. Der Divisionsadjutant ließ nun von der Brigade Müller so viel Truppen nachrücken, als ohne Entblößung der schweren Artillerie, die bei Klein-Dietweil bivouakirte, entbehrt werden konnten, und die zurückgebliebenen Korps nebst den Munitionswagen von Rothkreuz her schnell nachrücken. Ohne weiter» Kamps rückten die eidgenössischen Truppen über Roth hinaus, wo die Abtheilungen vom Berge, welche den Feind ebenfalls bis hinter die Linie von Gislikon zurückgeworfen hatten, mit denjenigen, die auf der 137 Landstraße vorgerückt waren, zusammentrafen. Auf einem Plateau vorwärts Roth wurde rechts und links der Landstraße ein Bivouak bezogen und frühzeitig die Feuer angezündet. DaS Dorf wurde von den hungernden Truppen ziemlich hart mitgenommen, Käse, Butter, Schweine, Ziegen rc., was sich vorfand, herbeigeschleppt. Vier Gebäude brannten zu Honau und zu Giölikon ab, zwei andere waren von Kanonenkugeln durchlöchert. In einer Scheune auf dem Berg verbrannten mehrere Stücke Vieh und unterhalb der Straße bei Honau wurden -1 Kühe durch eine in den Stall eingedrungene Kanonenkugel getödtet. Auf dem Kampfplatz lagen mehrere todte Pferde, Stutzer, Flinten, Tschakkos, Mützen, Säbel, abgeschlagene Baumästc, und der Boden war an vielen Orten von den Kanonenkugeln aufgerissen. Die Luzerner Batterie v. Moos hatte sich um 3H, Uhr auf die Felder bei Dierikon zurückgezogen und stellte sich dort, gedeckt von Infanterie, wieder auf. General v. Salis mit den übrigen Truppen zog sich nach Ebikon zurück, wo unter Anleitung des Fürsten v. Schwarzenbcrg noch einige Vertheidigungsanstalten getroffen wurden und man namentlich gesonnen war, den vortheilhaft gelegenen Kirchhof zu halten. Allein der Kriegsrath zu Luzern, an dessen Spitze der Schultheiß Siegwart stand, beschloß auf die eingetroffen- Kunde von dem allseitigen Vorrücken der eidgenössischen Truppen, Anstalten zur Flucht zu treffen, und ertheilte dem General v. Salis nur allgemeine Vollmachten. Das neue Dampfschiff wurde eiligst geheizt, die eidgenössische Kriegskasse und andere Gelder, die wichtigsten Urkunden und Siegel, die Habscligkeiten der Führer und eine große Masse Getreide in höchster Eile an Bord gebracht, und nun folgten unter Bedeckung von 20 Landjägern Siegwart, Bernhard Meyer, Hautt und andere Mitglieder der Regierung, die Klosterfrauen von Eschenbach, ein großer Theil der Pricsterschaft und die beiden Jesuiten Feldprediger Roh und Damberger, zuletzt auch der Kapuziner Pater Verekund. Gegen 6 Uhr fuhr das Dampfbool gefolgt von mehreren Schleppschiffen nach Flüelen ab, wo die Waaren ausgeschifft und die Landjäger ohne wettern Befehl und ohne Bezahlung entlassen wurden, so daß sie einen Kahn zur Rückfahrt nach Luzern miethen mußten. Als General v. Salis zu Ebikon den letzten Befehl des Kriegsrathes erhalten hatte, der ihn anwieö, mit dem Oberbefehlshaber der eidgenössischen Armee und dem Stadlrath von Luzern in Verbindung zu treten, um die Stadt vor einem Bombardement zu retten und unnützes Blutvergießen zu vermeiden, ertheilte er sämmtlichen Truppen den Befehl zum Rückzug nach Luzern, wo dieselben nicht in der besten Ordnung anlangten und rheilweise einquartiert wurden. Als Oberst Elgger, von Littau zurückkehrend, den Rückzug des Generals Saliö vernahm, zog auch er die an der Emmcnlinie stehenden Truppen gegen die Stadt und zuletzt in dieselbe zurück. In dem Zimmer des Generals v. Salis im Regierungsgebäude zu Luzern besammelte sich nun eine Art KriegSrath, dem er eröffnete, daß er Willens sei, an General Dufour einen Parlamentär zu senden, indem eine Fortsetzung des ungleichen KampfeS unnütz sei. Diese Mittheilung erzeugte heftige Auftritte, indem die meisten der anwesenden Offiziere noch nichts von Unterhandlung wissen, sondern den Kampf fortsetzen wollten und von Verrath sprachen. Der General setzte ihnen aber den vom Kriegsrath erhaltenen Befehl entgegen und ließ sofort den Bries an den General Dufour ausfertigen, mit dem Verlangen eines Waffenstillstandes von 48 Stunden, übergab solchen dem Oberst Elgger und entfernte sich, am Wundfieber leidend, um nach Genuß einiger Ruhe nach Unterwalden abzureisen. Bei den jenen Anführer umgebenden Offizieren fingen sich an 18 138 ungleiche Ansichten geltend zu machen, und bei den Truppen nahm, als sie das, waS vorgegangen, vernahmen, eine dumpfe Gährung überhand, unterbrochen von einzelnen Klagen und WuthauS- brüchen, doch fielen keine Erzesse vor. Die Kontingente von Ob- und Nidwalden zogen, nachdem sie ihre Verwundeten aus dem Spital abgeholt, nach Winkel und schifften sich dort ein, ebenso ein Theil der Walliser Truppen, einige Kompagnieen ließ man dagegen ohne Befehl zu Luzern stehen. Der Oberstkriegskommissär Zünd ging mit einer Ladung Mehlsäcke auf einem Dampfschiff nach Uri, Obcrlieutcnant Mahler als Parlamentär an Dufour. Damit war der Frühmorgen des 24. angebrochen. Faßt man die große Zahl der Kombattanten inS Auge, die an diesem Tag bei GiSlikon, am Rotherberge und bei Meyerskappel einander gegenüber standen (wenigstens 20,000), so ist man erstaunt über die kleine Zahl der Todten und Verwundeten. Dieses rührte daher, daß man beiderseits meist auS großer Entfernung gegen einander feuerte, daß kein Bajonet- und Kavallerieangriff stattfand und daß von Seite der eidgenössischen Befehlshaber eine höchst lobenswerthe Schonung des Menschenlebens stattfand, da man nicht einem auswärtigen Feind, sondern BundeSbrüveru gegenüberstand. Der Tagsatzungöabfchied gibt an, daß in den Gefechten bei GiSlikon, am Rotherberg und bei Meyerskappel 25 Mann getödtet und 116 verwundet wurden. (Welch geringe Zahl im Vergleich z. B. mit der blutigen Schlacht bei Vilmergcn im Jahr 1712!) Von diesen fallen auf den Kanton Zürich 3 Todte bei GiSlikon vom Bataillon Fäsi, nämlich Feldweibel Jakob Heider von Winter- thur, Johannes Kündig von Zell und Heinrich Kühn von Jllnau, und 3 im Gefecht von Meyerskappel, sämmtlich vom Bataillon Brunner, nämlich Stephan LandiS von Schönenbcrg, Rudolf Meyer von Altstetten und Johannes Stierli von Birmenstorf. Verwundet wurden in diesem Gefecht 1 Scharfschütze von der Kompagnie Burkhard, 7 Mann vom Bataillon Brunner, wovon 2 an ihren Wunden starben, nämlich Jägerhauptmann Heinrich Frauenfelder von Henggart, der einen Schuß in den linken Oberschenkel und viele Kontusionen erhalten hatte, und Leonhard Sidler von Ottenbach. In den Gefechten bei GiSlikon und am Rotherberg wurden 16 Mann Zürcher verwundet, nämlich 2 vom Bataillon GinSberg, 3 vom Bataillon Benz, wovon einer, Heinrich KläuSli von Hochfelden, a» seinen Wunden starb, 1 Scharfschütze von der Kompagnie Bleuler, 10 Mann vom Bataillon Fäsi, wovon einer, Ludwig Ramp von Adlikon, an seinen Wunde» starb. Am meisten Verlust hatte das aargauische Bataillon Häusler erlitten, nämlich 6 Todte und 33 Verwundete, hierauf daS Appenzeüer Bataillon Benziger, nämlich 24 Verwundete. Der Feind soll laut speziellen Verzeichnissen in diesen Gefechten zirka 17 Todte und etwa 67 Verwundete gezählt haben, von denen am meisten auf den Kanton Luzern fallen. Die Verwundeten der eidgenössischen Armee wurden auf requirirten Bauernwagen sorgfältig auf Bettstückc gelegt und in die Lazarethe zu Cham und Muri geführt, wo die Zürcher und auch manche Appenzeller und Schwyzcr zum Theil noch in der nämlichen Nacht von einer Gesellschaft, die sich zu Zürich zu diesem Zweck gebildet hatte, auf besonders eingerichteten Wagen abgeholt und in daS wohleingerichtete Lazareth im Spital zu Zürich gebracht wurden, in welchem sie sich bis zu ihrer Genesung und Entlassung der sorgfältigsten Pflege zu erfreuen hatten. Noch bleibt uns, ehe wir von diesem blutigen Tag Abschied nehmen, zu erwähnen übrig, daß die Reservcbrigade Bcrnold, bei welcher 6 zürcherische Sandwebrbataillone standen, an diesem Tag 139 den Kanton Zug vollständig besetzte und sich bis an die Grenze des Kantonö Schwyz ausdehnte. Der befohlene Angriff von Aegeri auS gegen Morgarten und Rothenthurm unterblieb wegen gefallenem Schnee und Glatteis, dagegen unternahm eine Kolonne von Zug aus gegen Arth eine Rekognoszirung bis Walchwyl, wo mit den Schwyzcrn geplänkelt wurde. Hiebei wurde ein Soldat vom Bataillon Bleulcr schwer verwundet. Eine Rescrvebrigade drang in die March ein, deren Behörden eine Uebereinkunft eingingen, in Folge welcher dieser Theil des KautonS Schwyz die Waffen niederlegte, sich unter den Schutz der Eidgenossenschaft begab, den Beschlüssen der Tagsatzung unterwarf und die Truppen freundschaftlich aufzunehmen versprach. Die Brigade Blumer von der Division Gmür hätte laut dem Berichte des Obergenerals den Kanton Schwyz bedrohe» und die Truppen desselben in der Gegend der Schindellegi beschäftigen sollen, um ihre Aufmerksamkeit von andern Punkten abzulenken. Die Ausführung unterblieb aber aus Mangel an genügenden Dispositionen. Die zweite Landwehr unter dem Befehle des Herrn Oberst Fierz hielt Richterschweil, den Richterschweiler Berg und Hütten besetzt. Mittwoch den 24. November. Wir kehren auf den Hauptschauplatz zu Roth und Ubligen- schweil zu den Divisionen Ziegler und Gmür zurück. Der Landsturm hatte sich in der Stadt Luzern bis gegen den frühen Morgen großentheilS zerstreut. Um 3 Uhr Morgens wurde daselbst zum letzten Mal Generalmarsch geschlagen, die Milizen und der Landsturm, der sich noch in der Stadt befand, erhielten den Auftrag, die Waffen abzugeben und aus einander zu gehen. Bald nach 3 Uhr erschien in dem Bivouak zu Roth ein Parlamentär mit einer Zuschrift an den Divisionskommandanten und dem Gesuch um Anerkennung eines Waffenstillstandes von 48 Stunden, den man dem General vorgeschlagen habe. Der Parlamentär wurde zum Obergeneral nach Sins geleitet. Dufour schlug es ab, einen Waffenstillstand zu bewilligen, indem er bemerkte, daS einzige Mittel, Unglück zu verhüten, bestehe darin, den eidgenössischen Truppen die Thore der Stadt zu öffnen und auf einigen hohen Thürmen die eidgenössische Fahne aufzupflanzen. Der Stadtrath ordnete hieraus gemäß von dem General erhaltener Weisung 3 seiner Mitglieder in den Bivouak ab, mit dem Gesuch, in Luzern einzurücken, wo keine Regierung mehr und somit Unordnungen vorzubeugen sei. Um 8 Uhr wurde aus dem Bivouak aufgebrochen und in Ebikon begegnete der Division Herr alt Schultheiß Kopp, Mitglied und Abgeordneter des StadtratheS von Luzern, mit weißer Fahne, der um Schonung für die Stadt bat. Mit ihm kamen inS eidgenössische Lager zurück die in Klein-Dictweil gefangenen Soldaten vom Bataillon Fäfi. Mit der Division zogen die meisten Luzerner Flüchtlinge. Die Brigade Jsler der Division Gmür war die erste, welche sich über Adligenschwyl der Stadt näherte, und ihre Vorwache waren die ersten eidgenössischen Truppen, welche daselbst einzogen und mit Jubel empfangen wurden. Ungefähr um 11 Uhr begann der Einmarsch der Division Ziegler, der sich die Division DonatS anschloß. Dann kam die Division Burkhard von der Emme her. Thürme, Thore und Häuser waren mit den eidgenössischen Farben geschmückt. Der Einzug der Truppen dauerte bis spät in die Nacht. Die Stockung in den Straßen durch die Menge der Truppen und Fuhrwerke aller Art erregte viel Unwillen, und in der Stadt war große Verwirrung, da die Nacht hindurch 24,000 Mann in und um dieselbe lagen, welche verpflegt werden mußten. Der Gencralstab war den Truppen voran 18 * 140 geeilt, um in der Stadt die nöthigen Maßregeln zu ergreifen, Herr Oberst Ziegler wurde zum Platz- kommandanten ernannt, und es war seine eifrigste Sorge, überall die nöthigen Wachen zur Handhabung der darnieder liegenden Ordnung und Räumung der Stadt von den vielen noch zurückgebliebenen entwaffneten luzernischen Landstürmen, und Soldaten zu organisiren, und den verschiedenen Abtheilungen des Heeres auf den 25. folgende Kantonnementskreise angewiesen: der Berner Reservedivision Kriens und Umgegend, der Division Burkhard Littau, Malters und die westliche Vorstadt von Luzern, der Division Donats die Gegend von Rothenburg, der Division Ziegler Luzern, Ebikon und Roth, der Division Gmür Udligenschwyl, Adligenschwyl, Meggen und Zug, der Reserveartillerie Eminenz die Reservereiterei durchzog das Land in der Gegend von Sursce und das Freiamt. ES sielen in den ersten Tagen zu Luzern, durch die Flüchtlinge und Privatrachsucht der Einwohner geleitet, manche Erzesse vor. Das Jesuitenkollegium wurde gerade nach dem Einzug der Truppen arg mitgenommen und Vieles verwüstet, der Kesselthurm erbrochen und die Gefangenen befreit, die Häuser von Siegwart und Elgger im Innern übel zugerichtet, auch da und dort geraubt, doch konnten, nachdem das Platzkommando aufgestellt war, beabsichtigte größere Attentate gegen Personen und Eigenthum verhindert werden. Die Brigade Ritter rückte an diesem Tage gegen Küßnacht vor, und eS wurde mit dem in Arth stationirten Oberst Abyberg wegen eines Waffenstillstandes unterhandelt, der am Abend durch den Divisionär Gmür abgelehnt ward, so daß die Brigade noch eine Nacht auf dem Kiemen bivouakiren mußte. Oberstlieutenant Kelly unternahm mit einem Detachement von 30 Jägern von, Bataillon Meyer einen Zug nach Pfäffikon, nahm die drei Mitglieder der dortigen Bezirksregierung auf ein Schiff, führte sie nach Rapperschweil und schloß mit ihnen für den Bezirk Pfäffikon eine Kapitulation auf die gleiche Grundlage wie diejenige für die March ab. Die Brigade Blumer, bestehend auS dem zürcherischen Bataillon Meyer, der Artilleriekompagnie Zeller, der Scharfschützenkompagnie Huber, der Scharsschützenkompagnie Kern von Appenzell und dem Jnfanteriebataillon Labhardt von Thurgau, war beordert, einen Scheinangriff gegen die Schindellegi zu machen. Etwa um 10 Uhr besammelte sich die Brigade bei der Sternschanze und setzte sich in Bewegung. Die Plänkler der beiden Bataillone und die Scharfschützen bildeten eine starke Tirailleur- linie, hinter derselben folgte die Batterie. Das Bataillon Labhardt bildete den rechten, das Bataillon Meyer den linken Flügel. Die Batterie nahm eine Stellung, von wo sie die Straße nach Wollcrau und der Schindellegi bestreichen konnte, der linke Flügel zog sich hinter dieser Anhöhe nach Wollcrau, welches Dorf um 11 Uhr ohne Widerstand besetzt wurde. Beinahe die ganze männliche Bevölkerung bis auf einige Beamte, die man festnahm, hatte sich geflüchtet. Von 2 Uhr an verwandelte sich die Attaque in ein nutzloses Plänklergefecht. Gegen 4 Uhr, als die Brigade sich wieder gegen der Sternschanze zurückzog, trieb der Feind durch ein unbesetzt gebliebenes Wäldchen die Tirailleurs zurück, wurde aber sogleich von einer der Pieccn mit Kartätschenfeuer empfangen, zum Weichen gebracht und das Wäldchen gesäubert, worauf die Tirailleurs den Feind zurückdrängten. Die Batterie selbst feuerte theils auf die Verschanzungen an der Schindellegi, theils auf die Häuser, aus denen man auf die Tirailleurs geschossen hatte. Die Truppen konnten nun ruhig in ihre Kantonnements abmarschiren, die Bewachung der Grenze den Landwchrbataillonen überlassend. Bei dem Gefecht waren ein Thurgauer Jäger, ein Mann von der Scharfschützenkompagnie Huber und ein solcher 141 von ver Kompagnie Kern verwundet worden. Die Artillerie kam unbeschädigt davon, obschon die schwyzerische sehr gut schoß. Der Verlust der Schwyzer ist nicht genau bekannt geworden. Die Landwehrbrigade Fierz, bestehend aus den 3 Jnfanteriebataillonen Hablützel, Egg und Bühler und der Artilleriekompagnie Nüscheler, hatte strengen Befehl, die Grenze des KantonS nicht zu überschreiten, und besetzte die letztere von Richterschweil auswärts bis Hütten; der Stab stand bei der Tannen. Eine Kompagnie vom Bataillon Bühler (Ryffel) wurde bei der Bellenschanze aufgestellt. Als nun eine Abtheilung Infanterie der Schwyzer Nachmittags der sich zurückziehenden Brigade Blumer in die Flanke zu fallen im Begriff war, wurden sie von jenem Posten bei der Bellenschanze, von 2 inzwischen dort aufgestellten Kanonen der Batterie Nüscheler und von den herbeigeeilten Bürgerwachen von Richterschweil und Wädenschweil zurückgewiesen. Es konnte nun aber nicht verhindert werden, daß entgegen der bestimmten Ordre die Bürgerwachen die sich zurückziehenden Schwyzer in der Richtung der Schindellegi lebhaft verfolgten. In Erwartung, daß die Rückkehr bald und zwar in der Richtung gegen Hütten erfolgen werde, versäumte Major Heidegger, der das Bataillon Bühler kommandirte, keinen Augenblick, die geeigneten Vorkehrungen aus seinen Vorposten zu treffen, um die Schaar, ohne Verwirrung anzurichten, aufzunehmen. Noch damit beschäftigt, trat ver vorausgesehene Unfall ein. Die Schwyzer lockten nämlich die Bürgerwachen fliehend bis an einen günstigen Ort, kehrten da plötzlich um, feuerten auf sie und trieben sie vor sich her, Hütten zu, wobei dieselben 1 Todten und 2—3 Verwundete hatten. Die Masse der regellos Fliehenden riß auch die bei der „frohen AuSsicht" aufgestellte Feldwache mit sich fort. Dem Major Heidegger, der schnell herbeieilte, gelang es indeß, dieselbe wieder zum Stehen zu bringen, er zog den Unterstützungsposten heran und trieb mit diesem die bis aus 50 Schritte herangekommencn Feinde zurück, wobei jedoch 3 Mann verwundet wurden. ES ward dann noch eine Weile ein lebhaftes Geplänkel unterhalten, bis einige Kanonenschüsse den Feind zum gänzlichen Rückzug vermochten. Am 25. November rückten von der Brigade Blumer das Bataillon Labhard, die Scharfschützenkompagnie Huber und die halbe Batterie wieder in den Kanton Schwyz ein, besetzten Pfäffikon und Freienbach und stellten die Verbindung mit der in der March stehenden Reservebrigade Keller her. Es kam bloß noch zu leichten Scharmützeln, indem der Kommandant der Schwyzer an der Schindellegi, v. Reding, dem Brigadier Blumer Anzeige machte, daß ein Waffenstillstand abgeschlossen sei. Der General Dufour hatte nämlich schon am Tage zuvor nach dem Falle Luzerns den Regierungen von Schwyz, Uri und Unterwalden dieses kund gethan und sie aufgefordert, sich ohne fernern Widerstand den Beschlüssen der Tagsatzung zu unterwerfen. Dieser Einladung entsprach zuerst Obwalden und schloß eine Kapitulation auf die Grundlage der zugerischen ab, und diesem Beispiel folgte noch am nämlichen Tage auch Nidwalden. Die Brigade Ritter blieb auch diesen Tag noch auf dem Kiemen stehen. Die Landwehrbrigade Ficrz blieb in ihren Stellungen vom gestrigen Tag. Die Regierung von Zürich beschloß in Folge Auftrags des Chefs des Gencralstabs, die zweite Landwehr zu entlassen. Freitags den 2b. November schloffen auch 2 Abgeordnete von Schwyz mit General Dufour eine Kapitulation für ihren Kanton ab. 2 Bataillone Infanterie und eine Scharfschützenkompagnie marschirtcn von Luzern auS ab, um 142 Obwalden, eben so viele, darunter das zürcherische Bataillon Zuppinger, fuhren ab, um Nidwalden zu besetzen. Beide Abtheilungen erfreuten sich des besten Empfanges. Die Brigade JSler löste die Brigade Ritter in ihren Stellungen am Kiemen ab. General Dufour ertheilte den Befehl zur Entlassung eines namhaften Theiles der Landwehr und eines Theiles der Artillerie. Die Berner Reservedivision trat ihren Marsch in die Heimat an. Die Tagsatzung zu Bern beschloß auf erhaltenen Bericht des Oberbefehlshabers von der Einnahme LuzernS, 3 eidgenössische Repräsentanten zu ernennen, die sich dahin zu begeben und Anträge zu bringen haben, welche Maßnahmen im Interesse der innern Sicherheit der Eidgenossenschaft so wie in demjenigen einer dauernden Pazifikation zu veranstalten seien, die geeigneten Mittel zu treffen, daß die eidgenössische Kriegskasse und die Spitalgeräthschaften unverzüglich restituirt werden, und die Okkupationstruppen wurden zu ihrer Verfügung gestellt. Unter diesen Repräsentanten war Herr Regierungsrath Bollier von Zürich. Unsere Regierung hob die Sperre gegen den Kanton Zug aus. Am 27. November bestellte die Tagsatzung auf ähnliche Weise Repräsentanten für Unterwalden und Schwyz. Line Note des preußischen Gesandten, worin er die vom König erlassene Neutralitätserklärung des Kantons Neuenburg eröffnete, mit dem Beifügen, daß die geringste Verletzung derselben als ein Frievensbruch betrachtet werde und daß daselbst eine Konferenz von Abgeordneten der Großmächte stattfinden soll, um über die Schweizer Angelegenheiten zu verhandeln, wurde der Siebnerkommission überwiesen. Da die Kapitulation von Schwyz vom dortigen Großen Rathe genehmigt wurde, so rückte die Brigade Ritter vom Kiemen aus über Arth nach Schwyz vor, wo nun durch dortige Bewohner rohe Zerstörungen im Innern des Jesuitenkollegiums begannen, bei welchen selbst die Grabstätten nicht verschont blieben. Die Brigade JSler zog zu Küßnacht ein, wo die Truppen mit Kränzen, Inschriften und mit großem Jubel empfangen wurden, ebenso zu Einsiedeln. General Dufour entließ die sämmtliche Reservereiterei und wieder einen Theil der Artillerie. Bald nach 1 Uhr rückten von der zweiten Landwehr die 3 Bataillone Infanterie, Bühler, Egg und Hablützel, 2 Kompagnieen Scharfschützen und 1 Kompagnie Artillerie zu Zürich ein und wurden in der Stadt und Umgegend einquartiert und am 28. entlassen. An diesem Tage Abends kam die Artilleriekompagnie Studer zurück. Der Stand Uri schloß mit General Dufour auf die nämlichen Grundlagen wie Schwyz eine Kapitulation ab, und dieser erließ nun auch an den Stand Wallis eine Aufforderung zur Unterwerfung und ertheilte der Brigade Egloff den Befehl, der dort an der Grenze stehenden Division Rilliet-Constant zu Hülfe zu eilen. Die Truppen traten sofort den Marsch gegen Bern an. Unser Regierungsrath verabschiedete aus das Gutachten des Oberkommandanten der Bürger - wachen dieselben, bevollmächtigte indeß die Chefs derjenigen der Bezirke Horgen und Affoltern, im Falle einer Störung von der Seite von Schwyz oder Zug her dieselben wieder aufzurufen. Am 29. November wurde auf Befehl des Generals die Sperre gegen die Sonderbundsstänve aufgehoben. Die Tagsatzung genehmigte die Kapitulation von Uri und sandte auch dahin 2 eidgenössische Repräsentanten, der Obergeneral 2 Bataillone Infanterie, 2 Kompagnieen Scharfschützen, den Brigadestab nebst 12 Reitern, die in 3 Dampfschiffen beim herrlichsten Wetter von Luzern nach 143 Flüelcn über den Vierwaldstättersee fuhren. Die Truppen wurden gut empfangen, trafen aber hier viel Armuth und schlechte Quartiere. Zu Zürich rückten heute die Artillcriekompagnie Zuppinger, die auch vor Freiburg gestanden, und die Kavalleriebrigade Nieter ein. Am 30. November kapitulirte auch der Stand WalliS, und die eidgenössischen Truppen rückten auch dort ein, die Brigade Egloff hatte in Folge dessen zu Bern Gegenbefehl erhalten und mar- schirte daher wieder nach Luzern. Die beiden Landwehrbataillone Stahel und Treichler kamen an, marschirten mit einer Artilleriekompagnie um 3 Uhr auf die Ärgerten und wurden daselbst von Herrn RegierungSrath Merz verabschiedet, wobei man 12 Kanonenschüsse löste. Es langten 1 Kompagnie Kavallerie von Thurgau und 1 Kompagnie Artillerie von Baselstadt an. Am 1. Dezember kam das Landwehrbataillon Meyer (von Regenstorf), vaS am 23. No- vember irriger Weise zu der Division Gmür kommandirt worden und mit dieser nach Luzern mar- schirt war, die Scharfschützenkompagnie Staub, die Artilleriekompagnie Pestalozzi, die Parkkompagnie, die Sapeurkompagnie Jrminger und Abends spät noch ein Schaffhcnkser Landwehrbataillon in Zürich an. Den 2. Dezember wurden die gestern angekommenen zürcherischen Truppen auf der Ärgerten von Herrn RegierungSrath Ficrz abgedankt, in der Mittagsstunde rückten sodann die beiden Bataillone Schultheß und Haab ein und wurden sofort auf dem Platz hinter dem Stadthaus ebenfalls abgedankt. Die Tagsatzung beschloß, Preußen wegen seiner Note bezüglich auf Neuenburg eine Antwort zu ertheilen. Ferner faßte sie in Bezug auf die Kosten der Erekution gegen den Sonderbund — in Betracht, daß die sieben Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und WalliS die Schlußnahme der Tagsatzung vom 20. Heumonat laufenden Jahres betreffend die Auflösung des zwischen ihnen abgeschlossenen SonderbündniffeS und diejenige vom 11. August betreffend die ernstliche Mahnung an diese Stände, Alles zu unterlassen, was den Landfrieden stören kann und namentlich alle außerordentlichen militärischen Rüstungen einzustellen, nicht beachtet, und in Folge dessen die Anwendung von bewaffneter Macht sowohl zur Vollziehung dieser Schlußnahme als zur Handhabung der Ordnung überhaupt nothwendig geworden, — folgenden wichtigen Beschluß: 1) Den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz. Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis sind alle Kosten auferlegt, welche der Eidgenossenschaft in Folge der Nichtbeachtung der Schlußnahmen der Tagsatzung vom 20. Hcumonat und 11. August laufenden Jahres durch diese Kantone erwachsen, unter Vorbehalt ihres Rückgriffes gegen diejenigen, welche sie als schuldig finden mögen. 2) Für diese Kosten haften sie der Eidgenossenschaft solidarisch, unter sich aber tragen sie dieselben nach dem Verhältniß der eidgenössischen Geldskala. 3) Eine Summe von einer Million Franken haben sie bis den 20. Christmonat 1847 auf Rechnung zu bezahlen. 4) Den Rest, welcher durch eine von der Tagsatzung zu genehmigende Schlußrechnung bestimmt werden wird, haben sie entweder ebenfalls baar, oder aber durch sichere von der Tagsatzung zu genehmigende Titel zu bezahlen. 5) Bis die in den Artikeln 3 und 4 genannten Verpflichtungen vollständig erfüllt sind, dauert die militärische Besetzung dieser Kantone fort. 6) Die nämlichen Kantone haben auch für allen Schaden Ersatz zu leisten, der von ihren Truppen durch Plünderung und durch Zerstörung von Eigenthum verursacht worden ist. 7) Die vorstehenden Bestimmungen find unvorgreiflich den bestehenden und noch zu fassenden Beschlüssen der Tagsatzung 144 über die Verantwortlichkeit der Kantone Neuenburg und Appenzcll Jnnerhoden, welche ihr Mannschaftskontingent nicht gestellt haben. Am 3. Dezember kehrten das Bataillon Bleuler, die Scharfschützenkompagnie Schärer und die Pontonierkompagnie Rordorf zurück und wurden sofort verabschiedet. Den 4. wurde die VerkehrS- sperre gegen sämmtliche Sonderbundsstände aufgehoben. Am 6. Dezember traf General Dufour wieder zu Bern ein und wurde daselbst festlich empfangen. In der Sitzung der Tagsatzung am 7. Dezember wurde die eingelangte französische und österreichische Note, beide den Vorschlag enthaltend, daß eine Konferenz der Großmächte zur Pazifikation der Schweiz stattfinden werde und daß dieser ein Abgeordneter der Tagsatzung und ein solcher des Sonderbundes beiwohnen soll, mit 12^/, Stimmen nach dem Vorschlag der Siebnerkommission zu beantworten beschlossen und in dieser Antwort hervorgehoben, daß man das gemachte Anerbieten nicht annehmen könne, sowohl weil die in den Noten vorausgesetzten Thatsachen nicht eristiren oder zu eristiren aufgehört haben, als auch hauptsächlich weil der Grundsatz selbst der vorgeschlagenen Vermittlung sich weder mit der Stellung, welche die Verträge der schweizerischen Nation in Europa zuerkannt haben, noch mit der Verfassung der Eidgenossenschaft vertrage, und es wurde am Schlüsse der Noten die Behauptung aufgestellt, daß eine Vermittlung oder jede andere Intervention um so weniger begründet sei, da die Ereignisse, die sich in der Schweiz zugetragen, auf keine Weise die Sicherheit der Nachbarstaaten gefährdet haben, indem ihr Gebiet weder verletzt noch selbst bedroht worden und ihre Institutionen und ihre Ruhe keiner Gefahr ausgesetzt gewesen seien, und da die Schweiz die Macht habe, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Tagsatzung ertheilte ferner mit 15 Stimmen dem Kriegsrathe den Auftrag, geeignete Vorschläge für beförderliche Unterstützung der Wittwen und Waisen der Gefallenen so wie der Verwundeten zu hinterbringen. Von mehrern Städten in Deutschland langten Adressen mit Unterstützungsbeiträgen ein. Am 8. kehrte die Sapeurkompagnie WimmerSberger aus dem Felde zurück. Donnerstag den 9. rückte das Bataillon Fäsi, das unter allen zürcherischen Truppen verhältniß- mäßig am meisten gelitten hatte, abgeholt von der Militärmusik, zu Zürich ein, einige Stunden später das Bataillon Basier, daS am 23. November bei Dietweil in Reserve gestanden, — am 10. wurden beide auf dem Platze hinter dem Stadthaus von Herrn Oberst Fierz abgedankt. Bald nachher rückte das Bataillon Zuppinger, von Unterwalden her kommend, ein, und alsdann eine Scharfschützenkompagnie von Thurgau mit einer eroberten Luzerner Fahne, in welcher das Bild der Mutter Gottes gemalt war. Am 11. Dezember wurde das Bataillon Zuppinger entlassen und die während des Kriegszustandes bestandenen außerordentlichen postalischen Einrichtungen vom Regierungsrath aufgehoben. Die Tagsatzung beschloß mit 12'/? Stimmen wegen Neuenburg, diesen Stand als Sühne der Nichterfüllung seiner Bundespflichten dazu anzuhalten, bis zum 20. dieses Monats eine Summe von 300,000 Schweizerfrankcn an baar oder in sichern Schuldtiteln zu entrichten, welcher Summe die Bestimmung gegeben wurde, einen Pensionsfond zu bilden, aus dessen Zinsen die im Dienste der Eidgenossenschaft Verwundeten und die Wittwen und Waisen der im Dienste der Eidgenossenschaft Gefallenen angemessene Unterstützungen erhalten sotten. Dem Halbkanton Appenzell Jnnerhoden WMF M LWLMZKT.MVL Zllld 145 wurde mit 12'/? Stimmen wegen Nichterfüllung seiner BundcSpstichten die Bezahlung einer Entschädigung von 15000 Franken auferlegt, eine von Preußen eingelangte Note in gleichem Sinne zu beantworten beschlossen, wie die frühern, endlich auf den Bericht des Oberbefehlshabers mit 13l/z Stimmen beschlossen, den Vorort zu ermächtigen, auf Bericht der Repräsentanten hin Entlassungen von Truppen vorzunehmen. Am 12. Dezember iraf eine zurückkehrende St. Galler Batterie zu Zürich ein und reiste am folgenden Tag weiter. Den 16. brachte eine Kompagnie St. Gatter eine Anzahl gefangene Militärs, die vor das Kriegsgericht gestellt werden sollten. Sonntags den 19. Christmonat traf die Scharfschützenkompagnie Rellstab, die im Anfang des FeldzugeS vor Freiburg, in den letzten Zeiten im Kanton Luzern gestanden, von Muri her kommend, zu Zürich ein. Sie führte eine blaue Fahne mit weißem Kreuz mit sich, welche ihr von einem Mädchenverein zu Triengcn geschenkt, ferner eine eroberte Fahne und allerlei Waffen, die dem Landsturm in beiden benannten Kantonen abgenommen worden. Am folgenden Tage traf das zum zweiten Auszug gehörende Bataillon Meyer, das bei Lunnern und Wollerau inS Gefecht gekommen und meist im Kanton Schwyz gestanden war, ein, und wurde mit der Scharfschützen- kompagnic auf dem Platz hinter dem Stadthaus von Herrn Merz verabschiedet. In der Sitzung der Tagsatzung am 23. Dezember waren die Gesandtschaften der rekonstituirten Kantone Unterwalden und Freiburg wieder anwesend. Am 24. regulirte die Tagsatzung die ZahlungS- vcrhältnisse von Unterwalden und beschloß mit 14>/z Stimmen, daß die militärische Okkupation dieses Kantons aufhören soll. Den 25. traf die Scharfschützenkompagnie Huber wieder zu Zürich ein und wurde am folgenden Tag verabschiedet. 1848. Am 1. Januar Nachmittags rückte die Artilleriekompagnie Scheller unter dem Zulauf einer großen Menge Volkes ein; sie hatte sich bei Lunnern ausgezeichnet und war in der jüngsten Zeit hauptsächlich im Kanton Schwyz gestanden; am folgenden Tag wurde sie aus dem Platz hinter dem Stadthaus abgedankt. Den 4. Januar kehrten die Artilleriekompagnie Zeller und das Bataillon Brunner, das in den letzten Zeiten hauptsächlich im Kanton Schwyz stationirt war, zurück, ferner marschirte Infanterie von Thurgau und Schaffhausen und eine Artilleriekompagnie von St. Gallen durch. Am folgenden Tag wurden unsere Truppen auf gleiche Weise und am nämlichen Ort abgedankt, wie die frühern, und dann traf die Artilleriekompagnic Schweizer ein, die in dem Gefecht bei Gislikon mitgewirkt hatte. An diesem Tag, 5. Januar, wurde das für die östliche Schweiz zur Beurtheilung der im Feldzug stattgehabten Vergehen von eidgenössischen Militärs aufgestellte Kriegsgericht in dem Saale des Großen Rathes im Rathhaus eröffnet. Präsident desselben war: Herr Dr. Kasimir Pfyffer von Luzern, Gerichtsschreiber: Herr Kantonsprokurator Funk. Unter den Mitgliedern zählte man 4 Zürcher: die Herren Bataillonskommandant Benz, Oberlieutenant Heinrich Pestalozzi, Unter- lieutenant Bücher und Kavalleriewachtmeister Wild. Die Verhandlungen waren öffentlich und das 19 146 Verfahren mündlich mit Zeugeneinvernahme. Zur Bewachung und dem Transport der Gefangenen und als Sauvegarde war eine Kompagnie (später eine halbe Kompagnie) Infanterie bestimmt. Am 6. Januar votirte der Regierungsrath anläßlich der Rückkehr des Herrn Oberst Ziegler nach Zürich ein Dankschreiben an denselben für die ausgezeichneten Dienste, die er der Eidgenossenschaft geleistet, und bestimmte, daß ihm solches bei Gelegenheit der Empsangnahme der Waffen deS Reformators Zwingli, die er von Luzern mitgebracht, unter gewissen Festlichkeiten übergeben werden soll. Den 10. Januar besammelte sich die Tagsatzung nach einiger Unterbrechung zu Bern wieder, und es waren mit Ausnahme von Zug alle Stände repräsentirt. Es wurde mit l?^ Stimmen beschlossen, dem Oberkommandanten General Dufour den Dank des Vaterlandes urkundlich auszu- sprechen, ihm einen Ehrensäbel nebst einer Summe von 40,000 Franken zu schenken und durch eine Abordnung der Tagsatzung solche übergeben zu lassen. Am 11. Januar kehrten unsere beiden Scharfschützenkompagnicen Bleuler und Zeller, von denen die erstere bei Gislikon im Treffen gestanden, zurück und wurden am folgenden Tag abgedankt. Donnerstag den 13. Januar war der festliche Tag der Begrüßung des Herrn Oberst Ziegler und der Uebergabe von Zwingli's Waffen. Eine aus den Herren Regierungsräthen Fierz, Eßlinger und Nägeli bestehende Deputation des Regierungsrathes begab sich um halb 10 Uhr in 5 zweispännigen Kutschen in dessen Wohnung im Pelikan und übergab ihm, während Kanonenschüsse ertönten, das Dankschreiben des letztem, welches folgendermaßen lautete: Herr Oberst! Bei Ihrer Wiederkehr in unsere Mitte fühlen wir uns freudig gedrungen, Sie herzlich zu beglückwünschen und Ihnen unsern wärmsten Dank für die großen Dienste auszusprechen, welche Sie dem Vaterlande in der hohen Stellung, die Sie im eidgenössischen Heere eingenommen, geleistet haben. Der Ruhm Ihrer ausgezeichneten Tapferkeit, die allgemeinste Anerkennung Ihrer vortrefflichen Führung der Truppen, die Liebe und die Verehrung der Krieger jedes Ranges, die unter Ihren Befehlen standen, und die Hochachtung selbst der besiegten Gegner, die in den Siegern, an deren Spitze Sie standen, eidgenössische Brüder erkannten, begleiten Sie hinüber in die amtliche Stellung, die Sie, hochverehrter Kollege, in unserm Kanton einnehmen. — Der 23. November des Jahres 1847 ist ein glänzender Ehrentag geworden, wie für das Vaterland, so auch für Sie! Der Name Eduard Ziegler wird unter Ihren Waffenbrüdcrn in gefeiertem Andenken bleiben. — Wir sind es gewiß, daß wir den Wünschen aller unserer Mitbürger, insbesondere derer, welche an dem glücklich beendigten Kampfe für die Ordnung, für die Rechte und die Ehre des eidgenössischen Bundes Theil genommen haben, entgegenkommen, ja wir glauben diese auch damit zu ehren, wenn wir Ihnen mit gegenwärtiger Urkunde in feierlicher Weise den Dank aussprechen, der uns Alle lebhaft erfüllt. Zürich, l>. Januar 1848. Herr Oberst Ziegler fuhr mit der Deputation zum Rathhaus und sie begaben sich in den Saal deS Großen Rathes, wo ihrer der Regierungsrath und eine große Zahl von Stabsoffizieren wartete. Dort trat jener vor den Amtsbürgermeister und dankte in einfacher militärischer Weise für die ihm zu Theil gewordene Auszeichnung, indem er bemerkte, mit schwerem Herzen sei er in einen Kamps gegen Eidgenossen gezogen, als aber der Beschluß zum Kampf gefaßt worden sei, habe er durch Annahme der ihm übertragenen Stelle andern Offizieren ein gutes Beispiel geben 147 wollen. Er eröffnete alsdann den ihm gewordenen ehrenvollen Auftrag, Zwinglis Waffen der Regierung zu übergeben, indem er die betreffenden Urkunden, nämlich einen Beschluß von Schultheiß und Regierungsrath des Standes Luzern und ein Schreiben desselben an Bürgermeister und Regierungsrath des Kantons Zürich vom 5. gl. M. übergab, womit sie dem letztem die bisher im Zeughause zu Luzern aufbewahrten Waffen in der Absicht, der Eidgenossenschaft, insbesondere dem Stande Zürich einen Beweis zu geben, wie sehr Luzern freundcidgenössischeS Entgegenkommen und Beseitigung jeglicher Erinnerung konfessionellen Haders wünsche — in Anerkennung beinebens der ausgezeichneten Dienste, welche Herr Oberst Ziegler als Platzkommandant von Luzern und letztlich als Divisionskommandant über sämmtliche im Kanton befindliche eidgenössische Truppen dem Stande Luzern gewidmet, so wie in Würdigung der verdienstvollen Bestrebungen der Herren eidgenössischen Repräsentanten für daS Wohl des Kantons überhaupt, als Geschenk übergebe. In dem Schreiben war auch der Wehrmannschaft des Kantons Zürich erwähnt, welche sich in den kaum beendigten Wirren gleich musterhaft in den Stunden blutiger Entscheidung wie später in Beachtung und Handhabung von Ordnung und Gesetzlichkeit bewiesen habe. Nachdem Herr Amtsbürgcrmcister l>r. Zehnder die Waffen in Empfang genommen, bemerkte er in seiner Rede: „In Zwingli erblicke er das Bild eines begeisterten Helden, der in dem geistigen Kampfe für einen reinern Religionskultus auch dem blutigen Kampfe mit den Waffen nicht auögcwichcn sei, sondern die Wahrheit seiner Lehre und seines Glaubens mit dem Tode besiegelt habe; ein schmerzliches Gefühl für jeden Reformirten und Zürcher sei cS, daß die Waffen Zwingli's, die Zeichen so hohen Muthes und so großer Hingebung, als Siegestrophäen an einem andern Orte als da, wo er gelebt, gewirkt und sich dem Tode geweiht habe, sich befunden haben. Daher sei der heutige Tag für uns Alle ein Tag der Freude, für dessen Schöpfung der Redner dem Herrn Oberst Ziegler und Herrn Regierungsrath Ballier Namens der Regierung und des ganzen zürcherischen Volkes den wärmsten Dank auSsprcchen müsse. Zwingli's Waffen werden sich nun anschließen an die übrigen Denkmäler unserer Geschichte und unter denselben den Ehrenplatz einnehmen, nicht als Siegestrophäen und Kampfesbeute, sondern als Träger der theuersten Erinnerungen Zürichs und als Symbole des Muthes und der Hingebung eines für das Höchste begeisterten Gemüthes. Zwar verdanke man dieses „welthistorische" Ereigniß auch einem Siege, einem Siege mit Waffen, einem Siege in einer großen vaterländischen Sache, bei welchem Sie (an Herrn Oberst Ziegler sich wendend) sich mit Ruhm bedeckt haben; allein nicht im blutigen Kampfe der Waffen seien diese uns so theuern Zeichen abgezwungen worden, sondern als ein freiwilliges freundliches Geschenk seien sie uns geworden, das die Rückkehr einer freundeidgenössischen Gesinnung uns verkünde und Siegern und Besiegten zur Ehre gereiche. Diese dürfen versichert sein, daß, wenn Zürich auch den heutigen Tag freudig feire, darin keine Verletzung des Gefühls der Katholiken enthalten sei; Zürich, zwar stolz, der Schauplatz und Ausgangspunkt von Zwingli's Wirken zu sein, habe, seit es seiner Konfession Achtung erkämpft, stets die Toleranz zum Wahlspruch gehabt, welches Prinzip in Zwingli's Lehre tief begründet, und auch in dem letzten Kampfe, nach der bewiesenen Tapferkeit und der vortrefflichen Haltung vor und nach demselben, als schönste Blüthe sich bewährt habe." Tann übergab er die Waffen dem Präsidenten des Kriegsrathes, der sie drei Kanzleibeamten zustellte, welche solche in Begleit der Militärmusik, des Kriegsrathes und der Stabsoffiziere in das Zeughaus trugen. — Der Regierungsrath beschloß, es soll dem scl. Hauptmann Heinrich Frauenfelder von Henggart, der an den im Gefecht bei 19 » Meyerskappel erhaltenen Wunden in dem im hiesigen Kantonsspital errichteten Lazarelh gestorben und den 12. dieß daselbst beerdigt worden, mit Hinsicht darauf, daß er unter den im Kamps gefallenen zürcherischcn Milizen den höchsten Rang hatte und um der rühmlichen Tapferkeit willen, die er an den Tag gelegt — von Regierungs wegen ein Denkmal errichtet werden, und es wurde hievon seiner Familie unter Bezeugung der warmen Theilnahme Kenntniß ertheilt. Mittags 1 Uhr fand im Kasino ein Mittagessen für diejenigen, welche bei der Feier mitgewirkt hatten, statt. Am 15. erließ der Regierungsrath ein Dankschreiben an denjenigen von Luzern, worin bemerkt wurde, daß diese Waffen vom hiesigen Stand im gleichen Sinn in Empfang genommen werden, nämlich als Zeichen dafür, daß die verschiedenen Konfessionen in der Eidgenossenschaft nicht über einander triumphiren, sondern sich gegenseitig anerkennen und achten sollen. Herr General Dufour stellte der Tagsatzung mit einem Dankschreiben -1000 Franken für die Verwundeten beider Armeen zu. Am 19. kehrte die Zürcher Kavalleriekompagnie Hanhard, die in dem Treffen bei Gislikon in Reserve und seither meist im Kanton Luzern gestanden, zurück. Am 21. Jenner ertheilte die Tagsatzung den eidgenössischen Obersten v. Donars von Ehur, Ziegler von Zürich und Burkhard von Basel die verlangte Entlassung. Den 22. Januar erließ die Tagsatzung folgende Proklamation an die eidgenössische Armee: Die eidgenössische Tagsatzung an die schweizerische Armee. Eidgenössische Wchrmänncr! Ihr seid zur Mehrzahl an Eucrn heimischen Herd zurückgekehrt. Die Tagsatzung will nicht länger zögern. Euch die nationale Erkenntlichkeit für Eucrc Haltung und für die Dienste auszudrücken, die Ihr dem Vaterlande geleistet habt. Unserem Rufe getreu, seid Ihr mit der edelsten Bereitwilligkeit unter die Fahnen der Eidgenossenschaft geeilt. Wie stark Euer Verlangen auch war, in den Kamps zu kommen, Ihr habt den Schlachtruf erwartet mit der Ruhe, die den wahren Muth charakterisirt. Euere mühseligen und langen Märsche, Eucre Feldwachen in kalten Nächten zu einer vorgerückten Jahreszeit waren bewunderungswürdig. Euere Geduld, Euere Heiterkeit und Euere Frische inmitten von Mühsalen und Entbehrungen jeder Art haben uns tief bewegt und haben Euch die Achtung der Männer erworben, die in der Kriegskunst erfahren sind. Diese Tugenden, Ihr habt sie gekrönt durch Euere Unerschrockenheit zur Stunde des Kampfes. Ihr habt Euch glänzend bewährt in manchem Treffen: Lunncrn, Geltwyl, Muri, der Wald von Daillette und das Fort St. Jacques bei Bertigny, Escholzmatt, Schüpfheim, Gislikon und Meyerskappel sind die hauptsächlichsten Zeugen Eueres Muthes gewesen. Angesichts schweizerischer und wie Ihr tapferer, aber verirrter Gegner, habt Ihr einen Sieg davon getragen, der uns um so mehr werth ist, als Ihr oft einen kräftigen Widerstand gefunden. Durch die Kraft und die Schnelligkeit, mit welcher Ihr die Beschlüsse der Behörden, der Nation vollzogen habt, durch Euere Aufopferung, Euere Beharrlichkeit, Euere militärische Bildung, Euere Disziplin und die Gcschicklichkeit Euercr Führer hat die Schweiz ihren Ruhm verjüngt, ihren Namen geehrt gesehen, sie hat ihren ehrenvollen Rang unter den Nationen wieder eingenommen. Ihre Unabhängigkeit hat sich aufs neue befestigt. Was eben so ruhmvoll ist, das ist Euere Großmuth gegen die Schweizer, die Ihr zu bekämpfen hattet. Ihr habt Euch erinnert, daß es Brüdcr und die wahrhaft strafbar sind, die sie fanatisirt und auf eine falsche Bahn geführt haben. Durch Schonung des Blutes, durch Achtung der Personen und des Eigenthums, der Tempel, der Altäre, des Kultus und seiner Diener, wo es Noth that durch Bcschützung, durch wohlwollende 1-19 Behandlung der Bewohner der okkupirten Kantone habt Ihr sie überzeugt von der Humanität und Gerechtigkeit der Eidgenossen, habt Ihr ihnen durch die That bewiesen, daß die Mehrheit sich weder an ihrer Kantonal- souvcränetät, noch an ihren Rechten, noch an ihrer Freiheit, noch an ihrer Religion vergreifen will. Indem Ihr so sie ihrer Irrthümer und ihrer Vorurthcile überwiesen, habt Ihr dazu beigetragen, sie zur Eidgenossenschaft wieder zurück zu führen und die Harmonie unter ihren Gliedern wieder herzustellen. Der gute Ruf, den Ihr Euch erworben, kann nicht geschwächt werden durch die Unordnungen, deren sich verschiedene Soldaten schuldig gemacht haben, die nun vor die Gerichte geführt worden sind; denn die eidgenössische Armee kann nicht für isolirte Handlungen hasten, deren Zahl und Bedeutung glücklicher Weise sehr übertrieben worden sind. Das ist's, weßhalb wir es uns eben so wohl zur Pflicht und zum Vergnügen machen, der exemplarischen Disziplin der eidgenössischen Armee, und dem ausgezeichneten Geiste, von dem sie beseelt war, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Sie hat gezeigt, was republikanische Milizen, bewegt vom Gefühl ihrer Pflicht, zu leisten vermögen, sie hat bewiesen, was Bürgersoldaten sind, die das klare Bewußtsein ihres Werkes haben. Man hat sich auch überzeugen können, wie sehr eine militärische Organisation, die alle kräftigen Männer des Landes umfaßt, der Eidgenossenschaft unentbehrlich ist, und daß die Uebungen, die Revüen, die Schulen, die Lager keine eitle Parade oder eine Luxusausgabe sind. Offiziere und Soldaten! Die militärische Expedition, die Euerem Patriotismus anvertraut worden ist, hat die glücklichsten Erfolge gehabt. Das Scparatbündniß, dieser verderbliche Keim, der die Existenz der Schweiz bedrohte, ist zunichte geworden; überall hat das eidgenössische Panncr, aufgepflanzt in den sieben Kantonen, siegreich über der Standarte der Trennung geflattert; überall hat es die Fahnen der zweiundzwanzig Kantone in einen einzigen, mit den Farben der Nation bemalten Fahnenbund vereinigt. Befreit vom Joche, das auf ihnen lag, haben die Kantone Luzcrn, Schwyz, Freiburg und Wallis die Jesuiten und die ihnen affiliirten Orden verjagt, jene verderbliche Gesellschaft, die, mehr einen politischen Zweck als die heiligen Interessen der Religion verfolgend, diese Kantone ins Unglück gestürzt, die gcsammte Schweiz in Unruhe versetzt und ihre Sicherheit nach Innen und Außen in Zweifel gestellt hat. Mit Hülfe der Armee hat die Tagsatzung dem eidgenössischen Bund Achtung verschafft, die Ordnung, die Ruhe und die Sicherheit des Landes wieder hergestellt, die Rebellion unterdrückt, die Minderheit zum Gehorsam gegen die Gesetze und die eidgenössischen Behörden zurückgeführt, das Land vor Anarchie bewahrt und so ibre Unabhängigkeit mit ihrer Freiheit gerettet. Nachdem sie glücklich eine Krise überstanden, die nicht anders als durch die Waffen gelöst werden konnte, 'st die Eidgenossenschaft einiger und stärker aus der Prüfung hervorgegangen, vor der sie sich gefürchtet hat. Das Gefühl, daß die Schweiz eine Nation ist, und daß sie nächst Gott ihre Unabhängigkeit nur sich selber verdankt, ist stärker und lebendiger als jemals geworden, durch die Erwerbung des Bewußtseins, daß sie die Mittel besitzt, ihre kostbarsten Güter, die Bedingungen ihrer Existenz, zu vertheidigen. Zum Schutze des Friedens, der wieder hergestellt ist, wird die Schweiz an ihrer materiellen Wohlfahrt und an der Vervollkommnung ihrer Institutionen arbeiten können. Ihr seid stolz daraus, so mächtig zu diesen großen Erfolge» beigetragen zu haben. Und wenn gegen Erwarten irgend ein innerer oder äußerer Feind diesen Frieden zu trüben suchen sollte, so werdet Ihr Euch, Bürger Soldaten! von Neuem zu erheben und diese Versuche zu vernichten wissen. Diele Resultate, es ist wahr, sind nicht errungen worden ohne enorme Opfer von Seite der Eidgenossenschaft, der Kantone, der Gemeinden, der Soldaten und der übrigen Bürger; aber glücklicher Weise gehen sie nicht über unsere Kräfte, und diese Auslagen, die bald wieder gedeckt sein werden, sind reichlich bezahlt durch den Aufschwung, den alle nationalen Kräfte und die Achtung genommen baben, die die Schweiz jetzt genießt. 150 Ein schmerzlicheres Opfer ist das Leben einer Anzahl von schweizerischen Soldaten, die schweren Wunden, die Viele unter ihnen empfangen haben. Es ist wahr, die Zahl der Todten und Verwundeten ist schwach im Vergleich zu dem, was hätte begegnen können uud im Vergleich zu den aufgestellten Kräften. Aber das Vaterland trägt nicht minder Leid für seine Söhne, fühlt nicht minder die Trauer der Wittwen und Waisen, die Schmerzen der Verwundeten; und tröstet sich nur im Hinblick auf die Lorbeeren, die die Stirne dieser Krieger umgürten, und auf den Glanz, den sie auf den Schwcizcrnamen geworfen haben. Ehre darum den Tapfern, die auf dem Schlachtfelde gefallen oder verwundet worden sind. Sie haben mit dem kostbaren Blute die Sache des gemeinsamen Vaterlandes besiegelt, ihre Namen, mit unvcrlöschlichen Zügen in das Herz ihrer Zeitgenossen gegraben, werden der Nachwelt überliefert werden. Die Gaben, die aus der Schweiz und selbst aus der Fremde zu Gunsten der Opfer zuströmen, die Summen, die die Eidgenossenschaft diesem Werke der Gerechtigkeit und der Pietät geopfert hat, beweisen hinlänglich, daß die Republiken nicht undankbar sind, und daß, wo es sich um eine Wohlthätigkeit handelt, die Völker eine brüderliche Hand zu reichen wissen. Die besondere Erwähnung der Todten und Verwundeten vermindert in keiner Weise die Dankbarkeit des Landes gegen alle die Bürger, die die Waffen für die Eidgenossenschaft ergriffen haben, sowohl Milizen als Freiwillige. Offiziere, Unteroffiziere, Soldaten! Militärs aller Waffen und von allen Graden! Ihr habt Euch würdig bezeigt des unbegrenzten Zutrauens, das die Nation in Euern Muth und Euerc Aufopferung gesetzt hat; Ihr habt die Erwartung erfüllt, die die Tagsatzung in ihrer Proklamation vom 4. des letzten Novembers ausgesprochen hat. Wir erklären es somit im Namen der Schweiz: Die Armee hat sich um das Vaterland wohl verdient gemacht. Jeder von Euch wird ein Exemplar der gegenwärtigen Proklamation empfangen als Zeugniß der vollen und ganzen Zufriedenheit der eidgenössischen Versammlung. Und um endlich der Armee diese Zufriedenheit auf eine glänzendere Weise noch in der Person ihres Chefs auszudrücken, haben wir ein besonderes Ehrenzeichen dem General Dufour beschlossen. Die Tagsatzung kann sich von Euch nicht trennen, Bürger Soldaten! ohne Euch auch ihre lebhafte Erkenntlichkeit dafür auszudrücken, daß Euer Muth der Energie eine starke Hand geliehen hat, die sie in schwierigen Umständen hat anwenden müssen. Die Repräsentanten der Schweiz schätzen sich glücklich, im Einklang mit der Armee so gut verstanden und von ihr so gut sekundirt zu sein. Zum Schlüsse fühlen wir uns gedrungen, die lebhaftesten Dankbezeugungcn Dem zuzuwenden, ohne dessen Beihülfe die Anstrengungen des Menschen ohnmächtig und seine Bestrebungen eitel find. Gott hat sichtbar die Schweiz beschützt und unsere Sache gesegnet. Er hat Euch mit seinem unsichtbaren Schilde bedeckt, und es ist durch die Kraft seines Armes, daß Ihr gesiegt habt. Ehre und Ruhm darum für immer Gott, dem Allmächtigen! So beschlossen in unserer Sitzung zu Bern den 22. Januar 1848. Die eingelangten Noten von Oesterreich, Frankreich und Preußen wegen der Bundesrevision wurden der um zwei Mitglieder verstärkten frühern Siebnerkommission zur Berichterstattung überwiesen. Am 28. war die Tagsatzung wieder ganz vollständig, indem nun auch die Gesandtschaft von Zug eingetroffen. Samstag den 29. kehrte das zürcherische Bataillon Benz, daS in dem Treffen bei Gislikon 151 stand, nach WalliS beordert war und bis nach Bern kam, später auch in Unterwalden sich befand, zurück und wurde sofort abgedankt. Den 31. Jenner beschloß die Tagsatzung mit Stimmen nach Anhörung der Erklärungen der Stände Luzern, ttri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und WalliS, die Angelegenheit der Jesuiten als erledigt aus Abschied und Traktanden fallen zu lassen und den jeweiligen Borort zu beauftragen, die genaue Beachtung des Beschlusses vom 3. September 1847 zu überwachen und denselben zu handhaben. Am 9. Februar beschloß die Tagsatzung mit 20 Stimmen, den Borort zu ermächtigen, die Reduktion der Truppen nach Maßgabe der von den Kantonen geleisteten Kostenzahlungen vorzunehmen, ven 14. mit 19 Stimmen, den großen Generalstab zu entlassen. Gleichzeitig wurde mit 14 Stimmen beschlossen, den Stand Luzcrn einzuladen, eine gerichtliche Untersuchung gegen diejenigen Personen einzuleiten, welche des Landesverrathes verdächtig seien. — Mit 14 Stimmen wurde ferner beschlossen, auf die Zuschrift des päpstlichen Nuntius vom 27. Christmonat 1847 nicht einzutreten. Den 15. genehmigte die Tagsatzung mit 19 Stimmen die von der Neunerkommission vorgeschlagene Antwortsnote an die fremden Mächte wegen der Bundesrevision. Sie ist zu merkwürdig, als daß man sie nicht vollständig kennen sollte: Tit. Als gegen das Ende des vorigen Jahres Ew. Exzellenz allerhöchste Regierung sich bewogen fand, in Gemeinschaft mit andern Mächten der Schweiz eine freundschaftliche Vermittlung zur Beseitigung des damaligen unruhigen Zustandes anzubieten, mußte die Tagsatzung unter Verdankung der darin ausgesprochenen wohlmeinenden Absicht jene Vermittlung ablehnen. Indem sie diese Pflicht erfüllte, hegte sie die Ermattung, daß die Verhältnisse der Eidgenossenschaft nun zu keiner weitem diplomatischen Mittheilung Stoff und Veranlassung darbieten. Obwohl sie auch jetzt noch dieser Ansicht ist, so entnahm sie aus der neuen Kollektivnote vom 18. Januar 1848 mit Bedauern, daß sie sich in ihrer Erwartung geirrt hatte. — Der Herr Präsident der Tagsatzung, an den diese Note persönlich adresfirt ist, hat der Versammlung davon Kenntniß gegeben, und die letztere hält sich um so mehr verpflichtet, ihre Ansicht darüber auszusprechen, weil in derselben über die rechtliche Stellung der Schweiz zum Auslande und über die innere Organisation derselben Prinzipien ausgesprochen werden, welche die Tagsatzung nicht mit Stillschweigen hinnehmen kann. Der leitende Gedanke, auf welchem der wesentliche Inhalt der Note beruht, ist der: Durch die Mitwirkung der hohen Mächte bei der Rekonstituirung der Schweiz in den Jahren 1814 und 1815 seien dieselben mit ihr in eine vertragsmäßige Wechselbeziehung der Art getreten, daß sie berechtigt seien, die hauptsächlichsten Grundlagen der schweizerischen Bundesorganisation in ihren Schutz zu nehmen und, sofem sie dieselbe für gefährdet erachteten, ihrerseits von den Verpflichtungen zurückzutreten, welche sie gegen die Schweiz übernommen haben. Diese Auffassung des gegenseitigen Rechtsverhältnisscs kann jedoch die eidgenössische Tagsatzung nicht theilen. — Eine Mitwirkung der hohen Mächte bei der damaligen Gestaltung der Schweiz fand allerdings statt und mußte insofern stattfinden, als wichtige internationale Fragen zur Lösung kamen, wie z. B. die Gebietsverhältniffe und die Feststellung der Grenzen gegen die umliegenden Staaten. Ebenso intcresfirtcn sich die Mächte am Fortbestand der damals eristirenden neunzehn Kantone gegen die Bestrebungen einzelner derselben, veraltete Gebietsansprüche wieder geltend zu machen. Allein die Entwickelung der Bundesorganisation gestaltete sich politisch selbstständig, wenn auch unter dem indirekten moralischen Einfluß der Ideen, welche jene Zeit und ihre Ereignisse beherrschten. Die Tagsatzung kann die Geschichte jener Jahre und die zwischen der Eidgenossenschaft 152 und den hohen Machten gepflogenen Verhandlungen als bekannt voraussetzen und ist um so weniger veranlaßt, auf alles Einzelne einzugehen, als die wesentlichsten rechtlichen Momente in unzweideutige Erklärungen und Verträge niedergelegt worden, welche die Grundlage der jetzigen Zustände bilden. Nachdem in Art. 6 des Pariser Vertrages vom 30. Mai 1814 der Grundsatz ausgesprochen war: »I,ii 8ui88C, indcpcndnntc, continucru dc 86 Kouvcrnci- pur cllc-mcmc« — beschäftigte sich später der Kongreß in Wien mit dem Tcrritorialbcstande der Schweiz und den Bedingungen überhaupt, unter welchen ihr die Unabhängigkeit und Neutralität solle zugesichert werden. Er legte diese Bedingungen am 19. März 1815 in sein Protokoll nieder unter dem Titel! Dcclnrutio» ein Eon^rc^ dc Vicnnc conccrnsnt >C8 gllgirc8 cle In 8ui88C. Als Motiv dieser Erklärung werden in der Einleitung angeführt das allgemeine Interesse, welches zu Gunsten der Schweiz eine immerwährende Neutralität erheische, und der Wille der hohen Mächte, durch Rückerstattungen und Ucberlassungcn von Landesgebiet der Schweiz die Mittel zu verschaffen, ihre Unabhängigkeit und Neutralität zu behaupten. Von diesen Rücksichten ausgehend, erklären sodann die hohen Mächte, daß sie die Anerkennung und Garantie der beständigen Neutralität der Schweiz innerhalb ihrer neuen Grenzen in eine besondere Akte niederlegen werden, sobald die Tagsatzung ihre Zustimmung zu den in dieser Erklärung enthaltenen Bedingungen werde ertheilt haben. Es kann sonach keinem Zweifel unterliegen, daß dieses Aktenstück die ausschließliche und entscheidende Grundlage bildet für die Beurtheilung der Frage, ob allfällige Veränderungen in den bundcsrechtlichcn Verhältnissen der Schweiz mit der Zusicherung einer immerwährenden Unabhängigkeit und Neutralität in irgendwelcher Wechselbeziehung stehen. — Der erste Artikel jenes Aktenstückes lautet so: I/intcAritc dc8 XIX Lru>ton8, tclü «>u'il8 cxi8tnicnt cn corz>8 polituzuc ü I'cpo«>uc elo In Convention ein 29 vec. 1813, C8t reconuue xrour b,i8C du 8)8terne trclvctiljuc.« Der unverletzte Bestand der damaligen neunzehn Kantone sollte also die Grundlage des neuen Bundes bilden. Es ist nun allgemein bekannt, daß in den Jahren 1813 und 1814 die Existenz einiger neuerer Kantone, die aus der Mcdiationsverfassung hervorgegangen waren, wieder in Frage gestellt werden sollte; sie aufrecht zu erhalten, war das Bestreben der Mehrheit der Tagsatzung, und hierauf bezog sich auch die im Art. 1 erwähnte Konvention vom 29. Dezember 1813. Die Berufung auf diese Konvention beweist also klar, daß unter dem Ausdruck »intc^ritc« nichts Anderes verstanden war, als die Existenz und der Tcrritorialbestand jener neunzehn Kantone und keineswegs ein unveränderliches Verhältniß der Kantone zum Bunde. Denn in jener Konvention waren noch nicht einmal die Grundlinien irgend einer Bundesverfassung enthalten. Zur Zeit der Erklärung des Wiener Kongresses hingegen war der neue Bundesvertrag entworfen und der allseitigen Zustimmung der Stände nahe gebracht. Hätte daher der Kongreß ein gewisses Verhältniß der Kantonalsouveränetät zur Bundesgewalt bestimmen wollen, so hätte er sich unmöglich auf einen Zeitpunkt beziehen können, welcher hiefür gar keinen Maßstab darbot. — Es ist überflüssig, die andern acht Artikel der Erklärung des Wiener Kongresses einzeln zu berühren; denn sie enthalten ganz spezielle Bestimmungen über Gebietserweiterung, Grenz- verhältnisie und Entschädigungsfragen. Das Hauptrcsultat ist also das: In dem ganzen wichtigen Aktenstück, welches der Schweiz auf die bestimmteste und einläßlichste Weise die Bedingungen der Garantie ihrer Unabhängigkeit verzeichnete, ist nichts enthalten, das auf die Beschränkung einer künftigen sclbstständigen Entwicklung der Bundesorganisation hinweisen würde. — Im Gegentheil, damit sogar das Stillschweigen nicht als Zweifel ausgelegt werden könne, schließt das Ganze mit folgender Betrachtung: „Lnlui 168 kui88uncc8 intcrvclisntC8 uimcllt ü 80 pcr8tigdcr. «zuc Ic pr>trioti8mc et le bou juxcmcnt dc8 8UI88C8 leur jrrc8criront In convcnsncc ain8i tjUC 1.1 nccc88ilc «Ic 8C 8ilcrilicr 153 mutuellemenl le Souvenir etes clilserends qui les »nt etivisös, et ,1.0!» puissiincos si-ziinlniios >1e In «Ivel.irulioir «ju vinZI Jlnrs > ocouiinissoiil niil>i,-iili«iuem6nt pav lo prvsent not«?. /« »e-ttra/s/e 6t /'r'»?'r«/«/>r/ji/6 cko /er .8«rs.- /e>.e vrerrs /«/öve/s e/o /er /ro/r/re/eeo e/o /'L,,,/2 Stimmen, am 23. der Art. 34 wegen des Münzregals von sämmtlichen 22 Stimmen unverändert angenommen, der Art. 36 wegen Uebernahme des Pulverregals mit 21 Stimmen, Art. 37, Bundesausgaben, ebenfalls mit 21 Stimmen, und Art. 38, Bestand der Bundeskasse, mit sämmtlichen Stimmen genehmigt. Damit war die erste Berathung des Entwurfes beendigt und mit 201/2 Stimmen wurde der Eingang zu demselben angenommen. Am 24. begann die Berathung der definitiven Redaktion und nun erhielt auch die schweizerische Universität eine Mehrheit von 12i/z Stimmen. Am 27. fand die Schlußsitzung statt, und bei der endlichen Abstimmung erklärten sich 131/2 Stimmen für die Gesammtheit des Bundesentwurss, wie er aus den Berathungen hervorgegangen, nämlich Zürich, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau, Wallis, Genf, Thurgau, Graubünden, Freiburg, Glarus, Luzern, Zug und Baselland, sämmtlich unter Vorbehalt der Ratifikation, 31/, Stimmen gegen den Entwurf, Uri, Schwyz, Unterwalven und Appenzell Jnnerhoden, 21/2 Stimmen für einen Verfassungsratb, Bern, Genf und Baselstadt. Mit 131/2 Stimmen wurde der Termin zu Eingabe des Resultates der Abstimmung auf den 1. September festgesetzt und mit einer Rede des Präsidenten die Sitzungen geschlossen. Mittlerweile hatte sich am 26. Juni der zürcherische Große Rath zu seiner ordentlichen Sommersitzung versammelt. Er setzte die Instruktion für die Gesandtschaft aus die bevorstehende (letzte) Tagsatzung fest und erwählte am 27. zu Gesandten die.Herren Bürgermeister Dr. Zehnder und Groß- rathspräsident Dr. Escher, ertheilte den Herren Regicrungsräthen Wieland, Fierz und Eßlinger die Entlassung von ihren Stellen und erwählte, so wie für den schon früher ausgetretenen Herrn Furrer vier neue Mitglieder. 163 Am 3. Juli wurde die Tagsatzung zum letzten Male mit althergebrachter Feierlichkeit zu Berit eröffnet. Am 8. machte der Vorort den Regierungen der Kantone Anzeige von militärischer Organisation der Deutschen in der Schweiz zu Gunsten einer deutschen Republik und lud dieselben ein, diesem Treiben entgegen zu treten. Den 13. Juli beschloß der Regierungsrath, dem Großen Rath den Antrag zur Annahme der neuen Bundesverfassung zu machen. An diesem Tage beschäftigte sich die Tagsatzung mit der Angelegenheit der deutschen Flüchtlinge, und namentlich lag ein Krcisschreiben des Zentralausschusses der Deutschen in der Schweiz, datirt Viel den 18. Juni 18-18, vor, worin ausgesprochen war, daß die republikanischen Bestrebungen der Deutschen keineswegs hoffnungslos seien, sondern immer mehr Boden gewinnen, und daß sich daher die Lokalvereine neu organisiren, verstärken und zum gemeinsamen Zwecke hinarbeiten sollen. Mit 2G/z Stimmen wurde am 14. beschlossen, eine Kommission von 5 Mitgliedern niederzusetzen, um das Erforderliche vorzuberathen und zu beantragen. Am 15. Juli wurde unserem Regierungsrathe ein Kreisschreiben des Vorortes wegen einer badischen Note, die über Grenzbeunruhigungen von Seite der badischen Flüchtlinge Beschwerde erhebt und Abhülfe verlangt, vorgelegt. Derselbe antwortete, daß die im Kanton sich aufhaltenden Flüchtlinge in keiner Weise Anlaß zu Beschwerden geben, und daß ihnen von Anfang an mitgetheilt worden sei, sie haben sich ruhig zu verhalten. Am 18. wurde dem Regierungsrath eine neue badische Note und eine solche des deutschen Bundes vorgelegt. Den 21. Juli versammelte sich der Große Rath wegen der Bundesverfassung in außerordentlicher Sitzung und beschloß nach kurzer Diskussion bei Anwesenheit von 172 Mitgliedern die Annahme derselben, vorbehältlich der Volksabstimmung. Am 22. beschloß sodann der Regierungsrath, die Abstimmung auf Sonntag den 6. August festzusetzen, die ganz wie bei Abstimmungen über die Kantonalverfassung in den politischen Gemeinden stattfinden soll. Herr Bürgermeister vr. Furrer wurde ersucht, einen beleuchtenden Bericht zu der Bundesverfassung zu entwerfen, und beschlossen, beide in 28,000 Eremplaren drucken zu lassen und unter das Volk zu vertheilen. Am 31. Juli beschloß die Tagsatzung mit sämmtlichen Stimmen ohne Baselland, den Vorort zu beauftragen, dem noch in Bern weilenden Abgeordneten der deutschen Bundesversammlung das Ergebniß ihrer Verhandlungen wegen des Ansinnens bezüglich auf die deutschen Flüchtlinge mitzutheilen und solches als unstatthaft abzulehnen, die Note des badischen Gesandten in eben diesem Sinne zu beantworten und gegen die Kantonsregierungen mittelst Kreisschreibens die vertrauensvolle Erwartung auszusprechen, daß sämmtliche Kantone auch fortan wie bisanhin nichts verabsäumen werden, was, namentlich in Betreff des Verhaltens der politischen Flüchtlinge, die Handhabung guter innerer Ordnung so wie die Achtung und Beachtung völkerrechtlicher Rücksichten und nachbarlicher, internationaler Verhältnisse gerechtermaßen erfordere, — und alsdann beschloß dieselbe auf den Antrag von Zürich mit 13^ Stimmen, sich bis zum 4. September zu vertagen. Den 3. August wies der Regierungsrath das Gesuch des Sicherheitskomite in Chiavenna um Ueberlassung von Feldgeschütz ab. 21 * 164 Sonntags den 6. August fand, wie noch in mehrern andern Kantonen der Schweiz, so auch im unsrigen die Abstimmung über die Annahme der neuen Bundesverfassung statt und hatte folgendes Resultat: Von 58,833 stimmfähigen Bürgern waren 27,708 in den Versammlungen erschienen. Von diesen nahmen 25,119 die Bundesverfassung an, 2517 verwarfen dieselbe und 72 Zeddel waren ungültig. Am zahlreichsten besucht waren die Versammlungen in den Bezirken Winterthur und Regensberg. Verworfen wurde die Verfassung von der Mehrzahl der Anwesenden einzig in der Gemeinde Wildberg, mit zahlreichen Stimmen, jedoch unter der Hälfte, in den Gemeinden Horgen und Wetzikon. Einstimmig wurde die Bundesverfassung angenommen in den Gemeinden Wiedikon, Ober- und Nieder-Urdorf, Schlieren, Uitikon, Weiningen, beiden Engstringen, Oetweil, Hedingen, Maschwanden, Obfelden, Hütten, Kilchberg, Weißlingen, Altikon, Brütten, Dägerlen, Hcttlingen, Wiesendangen, RegenSberg, Buchs, Dällikon, Dielstorf, Niederhasli, Nieder- und Oberweningen, Otelfingen, Schöfflistors, Schleinikon, Boppelsen, Windlach, Andelfingen, Fenerthalen, Flaach, Laufen, Ossingen, Stammheim, Dachsen, Flurlingen, Dietlikon, Hüntwangen, Lufingen und RorbaS. In der Stadt Zürich stimmten 1147 für Annahme, 67 für Verwerfung, zu Winterthur 540 für Annahme, 12 für Verwerfung. Den 7. August machte der Vorort dem Rcgierungsrath Anzeige von der Kapitulation Mailands und dem Einzüge der Oesterreicher daselbst. Am 13. August nahm die Gemeinde Wildberg eine neue Abstimmung über die Bundesverfassung vor und es ergaben sich nun 135 Annehmende und 7 Verwerfende. Den 19. berichtete die Regierung von Graubünden an die zürcherische von Massen aus das Schweizer Gebiet übergetretener Italiener, namentlich Lombarden, von denen einzelne Abtheilungen nächstens zu Zürich eintreffen werden, um sich nach Frankreich zu begeben. Die Regierung von St. Gallen meldete, daß sie solche so schnell als möglich nach Rapperschweil instradiren werde. Der Polizeirath wurde beauftragt, die erforderlichen Maßregeln zu treffen, um diesen Flüchtlingen die Durchreise zu erleichtern und für ihre Unterbringung nöthigenfalls hülfreiche Hand zu leisten. Es bildete sich ein Konnte, das für dieselben sorgte, und die Regierung lud den Vorort ein, darauf einzuwirken, daß sie so bald als möglich in ihr Vaterland zurückkehren können. Diese Flüchtlinge bestanden aus Leuten von allen Ständen, vorzüglich aber jungen Militärpflichtigen, die gar kein militärisches Aussehen hatten, die einen waren in Zwilchkittel gekleidet, andere hatten Kapütc, noch andere dunkelblaue, roth ausgeschlagene Uniformen. Sie logirten größtcntheils in den Gasthöfen niedrigeren Ranges. Ein bedeutender Theil des Publikums zollte denselben keine besondere Aufmerksamkeit, weil sie sich im Krieg keineswegs tapfer betragen hatten. Montags den 4. September trat die Tagsatzung in Bern wieder zusammen. Den 5. beschloß dieselbe mit 16 Stimmen, eine Kommission niederzusetzen, um vie Resultate der Abstimmung über die Bundesverfassung zu verifiziren und die nöthigen Dekrete zu Einführung derselben vorzubereiten. Dienstag der 12. September war ein entscheidender und höchst wichtiger Tag für die Schweiz. Die Kommission legte der Tagsatzung den Bericht über das Ergebniß ihrer Prüfung vor, wonach von etwa 437,103 stimmfähigen Schweizer Bürgern im Ganzen beiläufig 241,642, somit etwas mehr als die Hälfte an der Abstimmung Theil genommen, von diesen 169,743 für und 71,809 gegen 165 die neue Bundesverfassung gestimmt haben. Angenommen hatten die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau, Tburgau, Waadt, Neuenburg und Genf mittelst förmlicher Abstimmung von Seite des Volkes, GlaruS und Appenzell Außerrhoden durch ihre Landsgemeinden, Freiburg mit seinem Großen Rathe, Graubünden mit 51 von 66 Gemeinden. Verworfen hatten die Kantone Schwyz, Zug und Wallis mittelst förmlicher Abstimmung, Uri, Unterwalden und Appenzell Jnnerrhoden durch ihre Landsgemeinden, die Abstimmung in Tessin war noch nicht in Ordnung. Nach stattgefundener Diskussion wurde gegen Mittag die Bundesverfassung von I 62/2 Stimmen, nämlich Zürich, Bern, Luzern, Glarus, Freiburg, Solothurn. Baselstadt, Schafshausen, Appenzell Außerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf feierlich als angenommen erklärt und dieses Resultat alsbald mit 101 Kanonenschüssen der Stadt Bern und ihrer Umgegend und in wenigen Stunden durch Freudenfeuer von den Höhen vieler Berge nach und nach der ganzen Dchweiz verkündet. Zu Zürich ertönte bald nach 1 Uhr Kanonendonner vom Albis, Uetlibcrg und dem Zürichberg her, und Nachts brannten an eben diesen Orten und auf dem Hörnli Freudenfeuer, im Gesellschaftshaus auf der Platte wurde ein Feuerwerk abgebrannt, die Stadt Bern war festlich illuminirt. Der Beschluß der Tagsatzung betreffend die feierliche Erklärung über die Annahme der neuen Bundesverfassung lautet folgendermaßen: Die eidgenössische Tagsatzung, nach Prüfung der Verbalprozesse und der übrigen Akten, welche in Betreff der Abstimmung über die Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft, wie dieselbe aus den Berathungen der Tagsatzung vom 15. Mai bis und mit dem 27. Brachmonat 1848 hervorging, aus sämmtlichen Kantonen an den Vorort eingesandt worden sind; erwägend, daß zufolge diesen amtlichen Mittheilungen sich sämmtliche Kantone über die Annahme oder Verwerfung der erwähnten Bundesverfassung in der Weise ausgesprochen haben, wie solches im Art. 1 der ihr angehängten Uebergangsbestimmungen ausdrücklich vorgeschrieben erscheint; erwägend, daß aus der vorgenommenen genauen Prüfung sämmtlicher Verbalprozesse über die in allen Kantonen stattgehabte Abstimmung hervorgeht, es sei die in Frage liegende Bundesverfassung der schweizerische» Eidgenossenschaft von fünfzehn ganze» Kantonen und einem halben Kanton, welche zusammen eine Bevölkerung von 1,897,887 Seelen, also die überwiegende Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung und der Kantone repräsentiren, angenommen worden: in Vollziehung des Art. 2 der erwähnten Uebergangsbestimmungen, kraft welcher der Tagsatzung obliegt, nach Prüfung der Abstimmungsergebnisse zu entscheiden, ob die neue Bundesverfassung angenommen sei oder nicht, beschließt: Art. 1. Die Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft, wie solche aus den Berathungen der Tagsatzung vom 15. Mai bis und mit dem 27. Brachmonat 1848 hervorgegangen, und nach Maßgabe des Art. 1 der ihr angehängten Uebergangsbestimmungen in sämmtlichen Kantonen der Abstimmung unterstellt worden ist, ist anmit feierlichst angenommen und wird als Grundgesetz der schweizerischen Eidgenossenschaft erklärt. Art. 2. Gegenwärtige urkundliche Erklärung soll in Verbindung mit der angenommenen Bundesverfassung in urschriftlicher Fertigung in das eidgenössische Archiv niedergelegt, überdicß in einer hinreichenden Anzahl von Exemplaren gedruckt und durch den Vorort sämmtlichen Kantonsrcgierungcn zur allgemeinen Bekanntmachung unverzüglich mitgetheilt werden. 16b Art. 3. Dic Tagsatzung wird die zu Einführung der Bundesverfassung erforderlichen Bestimmungen sofort von sich aus treffen. Also gegeben in Bern den zwölften Herbstmonat des Jahres achtzehnhundert vierzig und acht. Die neue Bundesverfassung folgt weiter unten. Den 14. September nahm die Tagsatzung mit 18^ Stimmen den Vorschlag ihrer Kommission zu einem Dekret betreffend Einführung der neuen Bundesverfassung an, zufolge dessen die Kantone eingeladen wurden, die Mitglieder des Nationalrathcs und des Ständcrathes zu wählen, für jeden Kanton nach Verhältniß seiner Bevölkerung die Zahl der Mitglieder festgesetzt wurde, die er in den Nationalrath (Zürich 12) und in den Ständerath (jeder Kanton 2 Mitglieder) zu wählen habe, den Kantonen für dieß Mal überlassen wurde, für erstere Wahlen einen oder mehrere Wahlkreise zu bilden, die Eröffnung beider Räthe auf Montag den 6. November festgesetzt, der Vorort beauftragt, für Sitzungslokale zu sorgen, und jedem Mitgliede des Nationalrathcs ein Taggeld von 8 Frkn. und Reiseentschädigung zugesichert ward. Sowohl die Tagsatzung als der Vorort sollen so lange in ihren Kompetenzen bleiben, bis die Bundesversammlung konstituirt und der Bundcsrath gewählt sein wird. Am 18. September beschloß die Tagsatzung mit lU/z Stimmen, in das Gesuch des Standes Schwy; um Niederschlagung der Prozedur gegen die Sonderbundshäupter nicht einzutreten. Den 19. wurde bezüglich auf die Pensionirung der im Sonderbundskrieg im eidgenössischen Dienste Verstümmelten und Erkrankten, welche arm oder bedürftig sind, armer oder bedürftiger Wittwen und Waisen von im eidgenössischen Dienste Gebliebenen, alter arbeitsunfähiger Eltern, deren Sohn, und unmündiger oder gebrechlicher Geschwister, deren Bruder alleinige oder wesentliche Stütze der Seinigen war und im eidgenössischen Dienste umgekommen, mit 14*/? Stimmen beschlossen : Es sei den Berechtigten eine erstmalige Unterstützung für das Jahr 1848 zu verabreichen und für einen einzelnen Unterstützungsfall höchstens 300, mindestens 40 Franken zu verwenden. Für sämmtliche in diesem Jahr auszurichtenden Unterstützungen dürfe die Summe von 40,000 Franken nicht überschritten werden. Die Ausmittlung der Unterstützungsberechtigten wurde dem eidgenössischen Kriegsrathe aufgetragen, wobei er das von ihm entworfene Klassensystem maßgebend benutzen möge. In die Unterstützung der im Dienste des Sonderbundes Verunglückten wurde nicht eingetreten, da § 105 des allgemeinen eidgenössischen Militärreglements auf solche nicht angewendet werden könne und deren Unterstützung den betreffenden Kantonen überlassen werden müsse, nachdem solche schon bei Vertheilung einer Summe von 75,000 Franken der Liebesgaben mit Beiträgen von 40 bis 200 Franken betheiligt worden seien. Am 21. September beschloß die Tagsatzung auf die drohende Note des in der Lombardei kommandirenden österreichischen Feldmarschalls Radetzky bezüglich auf die im Kanton Tessin sich aufhaltenden Flüchtlinge, gegen die bereits von ihm in Vollziehung gesetzten Maßregeln der Sperre bei der österreichischen Regierung in Wien deßhalb Beschwerde zu erheben und auf Aufhebung derselben zu dringen und dabei daraus hinzuweisen, daß die Schweiz, selbst mit bedeutenden Aufopferungen und entgegengesetzte Erlebnisse vergessend, sich bestrebt habe, während der kriegerischen Vorgänge in der Lombardei, so wie immer und nach allen Seiten hin ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, daß die Beschwerden des Feldmarschalls betreffend Umtriebe lombardischer Flüchtlinge in Tessin nicht als begründet anerkannt werden können, daß aber selbst dann, wenn 167 jene Beschwerden begründet wären, diese Maßregeln dadurch keineswegs gerechtfertigt würden. Diese Reklamation soll durch Estaffette nach Wien befördert werden. Mit 18 Stimmen ward sodann beschlossen, zwei eidgenössische Repräsentanten in den Kanton Tessin abzusenden, und mit 151/, Stimmen, denselben eine Brigade eidgenössischer Truppen, für einstweilen bestehend aus 2 Bataillonen Infanterie und 1 Kompagnie Scharfschützen, durch welche die gegenwärtig in Tessin aufgestellten Truppen abgelöst werden sollen, zur Verfügung zu stellen, endlich der Vorort beauftragt, wenn der Reklamation nicht Rechnung getragen werden sollte, und die Tagsatzung vertagt wäre, dieselbe einzuberufen. Am 22. wählte die Tagsatzung zu eidgenössischen Repräsentanten in den Kanton Tessin die Herren Landammann Munzinger von S Kothurn und Regicrungsrath Ilr. Escher von Zürich und beschloß dann mit 20 Stimmen, sich zu vertagen. Unter den Truppen, welche der eidgenössische KriegSrath nach Tessin aufbot, befand sich auch ein Bataillon Infanterie von Zürich. Dieses (Bataillon Benz) wurde am 26. September in Anwesenheit vieler Zuschauer Nachmittags 3 Uhr auf dem Platz hinter der Kaserne von Herrn Oberst Ziegler beeidigt und ihm der Zweck seiner Sendung, Aufrechthaltung der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Vaterlandes und Ordnung unter den Flüchtlingen, lebhaft vor Augen gehalten, und dann marschirte dasselbe am 27. Morgens halb 8 Uhr ab. Es ging über Luzern und den Gotthard an den Ort seiner Bestimmung. Mittlerweile hatte am 26. September unsere Regierung in Sachen der politischen deutschen Flüchtlinge, mit Rücksicht auf den neuesten ganz mißglückten Aufstand im Großherzogthum Baden unter der Leitung von Struve, beschlossen, daß denjenigen, welche bei dieser Insurrektion sich be- theiligt haben, das Asyl entzogen sei, so wie auch, daß denjenigen Flüchtlingen, die sich bisanhin in andern Kantonen aufgehalten haben und ebenfalls als Betheiligte erscheinen, der Aufenthalt im hiesigen Kanton, auf den Fall, daß sie denselben nachsuchen sollten, nicht bewilligt werde, — und der Pvlizeirath wurde mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt. Dienstag den 3. Oktober versammelte sich der Große Rath zu seiner ordentlichen Herbstsitzung und wurde in Abwesenheit des Herrn Escher von Herrn Regierungsrath Rüttimann eröffnet. Am 4. behandelte derselbe den Gesetzesvorschlag betreffend die Wahlen in den Nationalrath. Mit Mehrheit wurde der Antrag des Herrn Stadtschreiber Gysi, daß der Kanton nur Einen Wahlkreis bilde und daß nach Gemeinden abgestimmt werde, verworfen; ebenso mit großer Mehrheit der Antrag, daß die Amtsdauer der Ständcräthe bloß auf ein Jahr festgesetzt werden soll. DaS angenommene Gcjetz bestimmte im Wesentlichen: Stimmberechtigt ist jeder im Kanton wohnende Schweizer Bürger, der das 20ste Altersjahr zurückgelegt hat. Wahlfähig in den Narionalrath ist jeder stimmberechtigte Schweizer Bürger weltlichen Standes. Der Kanton wird in 4 eidgenössische Wahlkreise eingetheilt, von denen jeder 3 Mitglieder des Nationalrathes wählt. Der erste Wahlkreis umfaßt die Bezirke Zürich, Affoltern und die Zunft Thalweil mit einer Bevölkerung von 60,287 Seelen; der zweite die Bezirke Horgen (ohne die Zunft Thalweil), Meilen und Hinweil mit 58,392 Seelen; der dritte die Bezirke Pfäfsikon und Uster und die Zünfte Winterthur, Turbenthal, Elgg, Wiesendangcn und Ober« winterthur vom Bezirk Winterthur mit 56,250 Seelen; der vierte die Zünfte Wülflingen und Neftenbach dcS Bezirks Winterthur, die Bezirke Andelfingen, Bülach und Regensberg mit 56,647 168 Seelen. Die Wahlen sind am 15. Wintermonat in den kantonalen Wahlkreisen vorzunehmen, und zwar sind je drei Namen auf einen Stimmzcddel zu schreiben. — ES sind nöthigenfallS 3 Skrutinien vorzunehmen. Sollte sich auch beim dritten die absolute Mehrheit nicht ergeben haben, so gelten diejenigen Kandidaten als gewählt, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Den eidgenössischen Wahlkreisen steht eine Wahlkommission von 13 Mitgliedern vor, bestehend aus den 11 Präsidenten der Bczirkswahlversammlungen und 2 Mitgliedern, die der Regierungsrath auS seiner Mitte abordnet. Diese entscheidet bei stattfindenden Rekursen w. und ordnet das Nöthige an. Der Regierungsrath führt die Oberaufsicht über die Verrichtungen derselben, stellt jedem in den Nationalrath gewählten Mitglied einen Wahlakt zu und schickt nach Beendigung der Wahlen die Protokolle dem Vorort zu Handen des Nationalrathes zu. Nach Erlassung dieses Gesetzes wählte der Große Rath zu Mitgliedern des Ständerathcs die Herren Bürgermeister Dr. Furrer und Regierungsrath Rüttimann. Am 7. Oktober erließ der Rcgierungsrath eine Vollziehungsverordnung zu dem Beschluß betreffend die Wahlen in den Nationalrath, in welcher die Bestimmung getroffen wurde, daß sich die Wahlkommission am 16. Oktober zur Veriükation des Wahlergebnisses im^Rathhaus zu versammeln habe und daß, wo neue Wahlen erforderlich seien, diese am 22. und 29. Oktober vorzunehmen seien. Den 14. kam der Regierung Anzeige von dem Einrücken badischer Truppen in Jestetten und Lottstetten zu. Sie ermächtigte den Herrn Kommandant Graf in Rafz, zur Nachtzeit einige Mann an der Grenze aufzustellen. Gleichzeitig bestellte der Regierungsrath eine Kommission, um für den Fall, daß Zürich BundeSstavt werden sollte, die erforderlichen Lokalitäten auszumitteln. Sonntags den 15. Oktober fanden im ganzen Kanton die Wahlen in den Nationalrath statt, wurden aber überall sehr schwach besucht. Es wurden an diesem Tag gewählt: 3m ersten WahlkreiS: Herr alt Landammann Sidler mit 2881 von 4049 Stimmen. Dr. Alfred Escher 2764 »k 4049 alt Regierungsrath Wieland k, 2722 kk 4049 Im zweiten WahlkreiS: alt Regierungsrath Fierz k, 2193 „ 2995 alt Bürgermeister v. Muralt 2016 t, 2995 „ ,, alt Kantonsrath Wild von Wald k, 1856 », 2995 „ Im dritten Wahlkreis: kl Statthalter Müller von Winterthur k, 2818 k/ 3429 k» alt RegierungSrath Rüegg »/ 1782 k, 3429 Im vierten WahlkreiS: alt Landammann Sidler k, 1691 tt 3377 „ kk Dr. Weidmann in Niedcrweningen absolute Mehr. mir einigen Stimmen über das Die übrigen Wahlen hatten kein entschiedenes Mehr. Herr Sidler nahm die Wahl im ersten Kreise an; die Herren v. Muralt und Fierz schlugen die auf sie gefallenen Wahlen auS. Am 21. Oktober setzte der Regierungsrath eine Kommission von 3 Mitgliedern nieder, um die in Folge der Bundesverfassung in der Kantonsversassung erforderlich werdenden Abänderungen vorzu berathen. Sonntag den 22. wurden die Wahlen in den Nationalrath fortgesetzt und gewählt: Im zweiten Wahlkreis: Herr Hürlimann-Zürcher in Richterschweil mit 2195 von 2706 Stimmen. „ RegierungSrath Bollier „ 1513 , 2706 „ 169 Im vierten Wahlkreis kam, obschon das Bataillon Benz seine Stimmzeddel auS dem Kanton Tessin eingesandt hatte, wieder kein Resultat heraus, daher der dritte und vierte Wahlkreis sich Sonntag den 29. nochmals besammcln mußten. Nun erhielt im dritten Wahlkreis Herr Kantonsprokurator Homberger mit 3302 von 6197 Stimmen, im vierten Wahlkreis Herr Regierungsralh Benz mit 2316 von 2653 Stimmen die Mehrheit. Bei der zwölften Wahl kam das Mehr noch nicht heraus, daher sich die Wähler des vierten Kreises Sonntag den 4. November nochmals versammeln mußten und alsdann Herrn Regierungsrath und Oberst Ziegler mit 1499 von 2331 Stimmen wählten. Fünfte Periode. Von. dem Zusammentritt der Bundesversammlung, 6. November 1848, bis zur Wahl eines neuen Großen Rathes und einer neuen Regierung, Mai 1850. Montag den 6. November begannen die neuen BuudeSbehörden, Nationalrath und Ständerath, in Bern ihre Sitzungen. Erstem eröffnete der Alterspräsident Herr alt Landammann Sidlcr. Schon am frühen Morgen wurden Kanonenschüsse gelöst, um 9 Uhr war im Münster und der französischen Kirche feierlicher Gottesdienst und dann zogen die Räthe durch bekränzte Straßen und militärische Spaliere in ihre Sitzungslokale ein. Es wurden zwei Kommissionen zu Prüfung der Kreditive und für Ausarbeitung eines provisorischen Reglements bestellt. Den Ständerath eröffnete der Alterspräsident Oberrichter Page aus dem Kanton Freiburg. Auch hier wurde eine Kommission zur Prüfung der Kreditive niedergesetzt und dann Herr Bürgermeister Dr. Furrer zum Präsidenten und Herr Briatte von Waadt zum Vizepräsidenten erwählt. Abends war die Stadt festlich beleuchtet, und es fand ein glänzendes Bankett statt, das der Vorort zum Empfang der Gäste im Theater hatte vorbereiten lassen. Am 7. November wählte der Nationalrath im fünften Skrutinium mit 50 von 92 Stimmen den Herrn Ochsenbein auS Bern zu seinem Präsidenten, ven Herrn RegierungSrath 11r. Alfred Escher von Zürich zum Vizepräsidenten; den 8. setzte derselbe sein Reglement fest. An diesem Tage theilte der Vorort unserer Regierung seinen Beschluß wegen Jnternirung der italienischen Flüchtlinge in das Innere der Schweiz mit, und es beschloß dieselbe, ihn zu ersuchen, das Bataillon Benz abzulösen, da es schon im letzten Feldzug sehr lange in Anspruch genommen worden und durch schlechte Quartiere und theuern Aufenthalt Vieles leiden müsse. Den 16. November trat die Bundesversammlung (beide Räthe) zusammen, um den BundeS- rath zu wählen. Gewählt wurden: Herr Bürgermeister ttr. Furrer von Zürich im ersten Skrutinium mit 85 Stimmen. StandeSpräsident Ochsenbein von Bern kl ,/ k, 92 kk Staatsrath Druey aus Waadt 0 „ 1/ „ 76 k/ Landammann Munziger aus Solothurn „ zweiten .. 71 Staatsrath Franscini aus Tessin „ dritten k/ 68 Landammann Frei-Herose aus Aargau „ zweiten k, „ 70 k, Landammann Näf von St. Gallen >, ersten „ 72 22 170 Sodann ward mit 68 Stimmen Herr Furrer zum Bundespräsidenten, Herr Druey mit 75 Stimmen zum Vizepräsidenten und Herr Schieß von Hcrisau mit 121 Stimmen zum Kanzler gewählt. An diesem Tag trat die Artilleriekompagnie Zeller in eidgenössischen Dienst, wurde aus dem Platz hinter der Kaserne von Herrn Oberst Denzler beeidigt und ihr bekannt gemacht, daß sie in den Kanton Tessin bestimmt sei, da die italienischen Flüchtlinge vom Einfall in das lombardische Gebiet zurückgehalten werden müssen. Um 3 Uhr marschirte dieselbe nach Rapperschweil ab. Ihre Marschroute ging über den bereits beschneiten Bernhardin, über den am 24. und 25. November das Geschütz auf Schlitten transportirt werden mußte. Den 17. langte um 10 Uhr das Aargauer Bataillon Künzli mit der Eisenbahn in Zürich an und fuhr, nachdem es in der Kaserne von unserer Regierung bewirthet worden, um 11 Uhr mit dem Dampfschiff nach Rapperschweil. Den 19. November berichtete das Statthalteramt Bülach dem Regierungsrath, eS seien am 18., Abends 4 Uhr, 30—40 Würtemberger bewaffnet in den zu der Kirchgemeinde Rafz gehörigen, an der badischen Grenze liegenden Weiler Sulgen eingedrungen, haben ein Haus durchsucht, um die Flüchtlinge Weißhaar und Struve zu arretiren, sollen aber von den Bewohnern durch Steinwürfe und mit Stöcken zurück- und bis über die Grenze hinausgejagt worden sein. Das Statthalteramt wurde beauftragt, von den Kommissarien der badischen Regierung ungesäumt Genugthuung und Bestrafung der Fehlbaren zu verlangen. Der Bundesrath eröffnete am 21. seine Sitzungen. Er traf Anordnungen für Uebernahme der Geschäfte und Kassen des Vorortes, deS Kriegsrathes und der Kanzlei. Der Kriegsrath wurde unter bester Verdankung seiner Dienste der weiteren Verrichtungen enthoben und die Führung der laufenden Geschäfte einstweilen dem Herrn Ochsenbein übertragen. Es wurve beschlossen, die definitive Konstituirung der neuen eidgenössischen Behörden sofort den Kantonen, den auswärtigen Staaten, den Konsuln und diplomatischen Agenten nebst der Unterschrift des neuen Bundespräsidenten mitzutheilen. Endlich beschloß verselbe, beim deutschen Reichsministerium Beschwerde zu erheben wegen der Verletzung des zürcherischen Gebietes durch deutsche Truppen. Am 22. November schloß der Nationalrath die mehrtägige sehr bittere Debatte über die Tessiner Angelegenheit, die eine Herausforderung und ein Duell zwischen zwei Mitgliedern zur Folge hatte, indem er mit 62 gegen 31 Stimmen den Majoritätsantrag der Kommission annahm. Mit 50 gegen 33 Stimmen wurde gegen die eidgenössischen Repräsentanten Dank ausgesprochen. Am 23. November leistete der Nationalrath den Eid und behandelte sodann die Anträge wegen des Bundessitzcs. Die lebhafteste Diskussion rief der Art. 4 deS Beschlusses hervor. Der Antrag der Kommission, daß diese Angelegenheit als Wahl behandelt werden soll, wurde mit 50 gegen 43 Stimmen verworfen, ebenso das Amendement, geheim abzustimmen; dagegen wurde mit 52 gegen 44 Stimmen beschlossen, beide Räthe sollen abgesonvert und offen abstimmen. Der Ort, an welchem die Bundesversammlung und der BundeSrath ihre Sitzungen halten, hat dem Bunde die erforderlichen Räumlichkeiten für die Bundesversammlung, für den Bundesralh und seine Departemente, für die Kommissionen, für die Bundeskanzlei, für die Bureaux der durch den Bund zentralisirten Verwaltungszweige, für das eidgenössische Archiv, so wie eine Wohnung für den Kanzler und seinen Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, dieselben zu unterhalten und auch für eine Münzstätte zu sorgen. Derselbe hat auch die innere Einrichtung und Ausstattung (Möblirung) 171 der für die Versammlung der Räthe bestimmten Räume zu übernehmen. Der Ort, an welchem das Bundesgericht seine Sitzungen hält, hat die Räumlichkeiten für die Versammlungen des Bundesgerichtes und der Kommissionen, für die Kanzlei und das Archiv unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, gehörig einzurichten und zu unterhalten. Die für den Sitz der Bundesbehörden bezeichneten Orte haben binnen Monatsfrist die Erklärung abzugeben, ob sie die ihnen durch Gesetz auferlegten Verpflichtungen übernehmen wollen. Am 24. und 25. November behandelte auch der Ständcrath die Frage wegen des Bundessitzes. Die 3 ersten Artikel des Beschlusses des Narionalrathes wurden, letzterer mit einem Zusatz, angenommen, nach langer Diskussion auch Art. 4 mit 22 gegen 13 Stimmen. Am 27. nahm der Ständerath mit 24 gegen 13 Stimmen den Art. 1 des Beschlusses des NationalratheS wegen der italienischen Flüchtlinge, mit 23 gegen 15 Stimmen den Art. 2 an, zufolge dessen die Bundesversammlung beschloß, die Anordnung des Vorortes und der eidgenössischen Repräsentanten im Kanton Tessin gutzuheißen, zufolge welcher die italienischen Flüchtlinge aus dem Kanton entfernt und in die Schweiz internirt, bis auf weitere Verfügung dem Kanton untersagt wurde, italienischen Flüchtlingen den Aufenthalt auf seinem Gebiete zu gestatten, die eidgenössischen Repräsentanten so lange im Kanton verbleiben sollen, als es der Bundesrat!) für nothwendig findet, der letztere ermächtigt wurde, die Truppen theilweise oder ganz zu entlassen oder zu verstärken, der Bundesrath beauftragt wurde, nachdrücklich darauf hinzuwirken, daß die von Radetzkp verhängten Maßregeln aufgehoben werden, den Repräsentanten der Dank für ihre Pflichterfüllung bezeugt wurde. Der 28. November war der entscheidende Tag, an dem die Frage wegen des Bundessitzeö von beiden Räthen entschieden wurde. Mit großer Mehrheit wurde beschlossen, den Namensaufruf vorzunehmen und jedes Mitglied einzuladen, dabei den Namen des Ortes zu nennen, den es zu bezeichnen wünsche, und hierauf kam es zur Abstimmung. Im Nationalrath ergaben sich von 100 Votanten 58 für Bern, 35 für Zürich, 6 für Luzern, 1 für Zofinge». Abends 4 Uhr besammelte sich der Ständcrath. Von 37 Votanten stimmten 21 für Bern, 13 für Zürich, 3 für Luzern. Anhaltender Kanonendonner verkündete zu Bern der Stadt und dem Lande, daß dieses zur Bundesstadl auserwählt sei, und Abends 9 Uhr wurde den 3 Präsidenten der Bundesbehörden im Erlacherhofe ein glänzender Fackelzug mit Musik gebracht, die Nacht hindurch herrschte reges Leben. Der Bundesrath vertheilte an diesem Tage die Geschäfte folgendermaßen unter seine Mitglieder: 1) Politisches Departement: Herr Furrer. 2) Departement des Innern: Herr Franscini. 3) Militärdepartement: Herr Ochsenbein. 4) Finanzdepartement: Herr Munzinger. 5) Handelsund Zolldepartement: Herr FresHerose. 6) Post- und Baudepartement: Herr Näf. 7) Justiz- und Polizeidepartement: Herr Drucy. Am 29. November hielt die Bundesversammlung sodann ihre letzte Sitzung, ertheilte den 22 * 172 Herren Munzinger und Escher ihre Entlassung als Repräsentanten in Tessin und überließ die Wahl neuer dem BundeSrath. Sie genehmigte den ihr vorgelegten Entwurf zu einer Proklamation an das Schweizervolk, welche folgendermaßen lautet: Die schweizerische Bundesversammlung an das schweizerische Volk. Getreue, liebe Eidgenossen! Nachdem im Schooße der hohen Tagsatzung unterm 12. Herbstmonat d. I. die feierliche Erklärung abgegeben worden war, daß die neue Bundesverfassung, wie dieselbe aus den Berathungen vom 15. Mai bis 27. Brach,nonat l. I. hervorgegangen ist, durch die entschiedene Mehrheit des Schweizervolkes angenommen und als künftiges Grundgesetz der Eidgenossenschaft aufgestellt worden sei, ist in den sämmtlichen Kantonen zu der Wahl der gesetzgebenden Bundcsbehörde in der Weise geschritten worden, wie das Tagsatzungsrcglement vom 14. Herbstmonat abhin es vorgeschrieben hat. Am 6. d. M. haben sich die beiden Räthe, nämlich der Nationalrath und der Ständerath, zum ersten Mal in Bern versammelt und es haben sich dieselben im Laufe weiterer Sitzungen sodann förmlich konstituirt. Nach einigen Vorarbeiten ist hierauf zur Wahl der vollziehenden Bundcsgewalt, des Bundesrathes, und des Bundesgerichtes übergegangen worden, und es wurden in diese Behörden gewählt die Herren (folgen die bekannten Mitglieder des Bundesrathes und des Bundesgerichts). — In Folge der Konstituirung der Bundesversammlung und des Bundesrathcs ist der bisherige Bundesvertrag vom 7. August 1815 außer Kraft getreten, und es hat das neue Grundgesetz, die Bundesverfassung vom 12. Hcrbstmonat d. I, allgemeine und ausschließliche Gültigkeit erlangt. Mit diesem Augenblicke ist die schweizerische Nation in einen neuen Abschnitt ihres politischen Lebens getreten: eine neue hoffnungsvolle Zukunft hat sich ihr aufgcthan, allein auch eine neue bedeutungsvolle Aufgabe hat die Eidgenossenschaft zu erfüllen übernommen. — Der schweizerische Bundesrath wird nnverweilt diejenigen Gesetze vorbereiten, welche in der Bundesverfassung vorgesehen sind und welche die Bestimmung haben, die geistige und materielle Wohlfahrt der Nation zu heben und zu sichern. — Getreue, liebe Eidgenossen! Die Aufgabe, welche Eucrn Abgeordneten durch das ihnen geschenkte Zutrauen übertragen worden ist, muß als eine große und inhaltsschwere bezeichnet werden. Nur im Hinblick auf die Einigkeit zwischen Volk und Behörden, nur in der Hoffnung auf ein festes und treues Zusammenhalten können die obersten Bundesbehörden sich crmuthigt fühlen, der ihnen gewordenen Stellung sich mit Zuversicht und Hingebung zu unterziehen. Die schweizerische Bundesversammlung erwartet aber von der Nation zutraucnsvoll diejenige Unterstützung, welche den Vertretern der gesammtcn Eidgenossenschaft noch jcweilen in schwierigen Zeiten zu Theil geworden ist. — Getreue, liebe Eidgenossen! Bergen wir es uns nicht, der politische Horizont gewährt abermals trübe Aussichten, und es mögen vielleicht in naher Zukunft schon harte Stürme zu überwinden sein. Einigt Euch daher um das Panner des theuern, geliebten Vaterlandes; achtet dessen hohe Ausgabe, die ihm die Vorsehung unverkennbar vorgeschrieben hat: die Leuchte einer fortschreitenden Entwicklung, die feste Burg der Freiheit zu sein! In diesen Tagen der Entscheidung thut vor Allem noth, daß Behörden und Volk unentwegt zusammenstehen in dem Streben, das Glück der Eidgenossenschaft aus allen Kräften zu befördern und die Ehre, die Würde und Unabhängigkeit der Nation zu wahren. Mit diesen Gesinnungen entbieten wir Euch unsern ernsten bundcsbrüderlichcn Gruß. Gott schirme die heilige Schweizer Erde! Gott segne das Vaterland! Also gegeben in Bern den 29. November 1848. Ein Zeitungskorrespondent spricht sich über die zukünftige Stellung Zürichs folgendermaßen aus: „Unterdessen bleibt Zürich was es ist, eine europäische Stadt durch Wissenschaft und Handel; eS bleibt für die Eidgenossenschaft der Sitz der wissenschaftlichen Bildung, der schönen Künste und Humanität; es bleibt für alle die Kantone, welche der Geist, der in seinem StaatSleben weht, durchdrungen hat, der Mittelpunkt der mit Humanität verschwisterten germanischen Rechtsideen und deS durch eine veredelte Volksbildung bedingten politischen Fortschrittes — gegenüber dem französisch-welschen Staatssystem, das die ideale Seite des StaatS jeden Augenblick der Macht und Konvenienz aufopfert. Zürich übernimmt insbesondere fortan für die Eidgenossenschaft in noch erhöhterem Maße als bisher den Beruf eines Wächters des Bundes und der Bundcsinteressen und, wenn eS sein muß, einer verfassungsmäßig eidgenössischen Opposition gegen Bern — ohne die Schwäche gereizter Empfindlichkeit, aber auch ohne die Schwäche eines Besiegten und im Interesse der gesammten Schweiz. In dieser Stellung wird Zürich auch in Zukunft für das Vaterland sein, was es bis dahin für dasselbe gewesen ist; der gleiche Geist wird auch seine künftige Geschichte leiten, und die Lorbeeren, die es sich errungen hat, werden unverwelkt grünen, wenn auch die Boten der Eidgenossenschaft sich nicht mehr in seinen Mauern versammeln. Die Palme, welche ihm 1814, wo es den Abgrund verschlossen hat, in welchen die Herrschaft der Patrizierkantone die Schweiz stürzen wollte — und die Palme, die ihm 1830, als es durch den Ruf von Uster die Liebe zur Freiheit in Helveticn geweckt, der Genius des Vaterlandes gereicht hat, sind für die unparteiischen Zeitgenossen und mehr noch für die dankbare Nachwelt unvergängliche Erinnerungen an das, was Zürich für die Eidgenossenschaft geleistet hat. Unter den Auspizien dieser Palmen ist seine Bahn in der Zukunft keinen Augenblick zweifelhaft." Mittwoch den 20. Dezember langte das Bataillon Benz, welches meist in den Bezirken Locarno und Lugano im Tessin gestanden, nachdem cS, vom schönsten Wetter begünstigt, den beschneiten Bernhardin überstiegen hatte, nach dreimonatlicher Abwesenheit wieder zu Zürich an und wurde Abends 4 Uhr von Herrn Oberst Ziegler auf dem Platz vor dem Stadthaus abgedankt. Am folgenden Tag kam die Scharfschützenkompagnie Benziger aus Appenzell in Zürich an, am 23. die Artilleriekompagnie Zelter, deren eine Hälfte zu Bellenz, die andere zu Lugano gestanden und die am 15. und 16. wieder den Bernhardin passirl hatte. Sie wurde auf dem Platz hinter der Kaserne von Herrn Oberst Denzler abgedankt und daran erinnert, wie lehrreich der Transport der Geschütze über das Gebirge gewesen sei. Den 26. langte die Thurgauer Scharsschützenkompagnie Kreis hier an. An diesem Tag besammelte sich der zürcherische Große Rath zu seiner ordentlichen Wintcrsitzung. Am 27. ertheilte derselbe dem Herrn Dr. Furrer die nachgesuchte Entlassung aus der Regierung und sprach durch eine Abordnung, die aus den Herren vr. Escher, Regierungsrath Rüttimann und Oberst Hürlimann bestand, demselben den wärmsten Dank für seine dem Kanton geleisteten Dienste aus. Am 28. wählte der Große Rath sodann den Herrn Regierungsrath Dr. Alfred Escher mit 101 von 150 Stimmen zum Bürgermeister, und den Herrn Oberrichter Ammann in den Ständerath. 1849. In den ersten Tagen des Jahres starben drei für unsern Kanton in Staat, Kirche und Schule wichtige und bedeutungsvolle Männer, nämlich Herr alt Regierungsrath Wieland in Thalweil, Herr alt Kirchenrath Salomon Vögelin und Herr Professor Hs. Kaspar v. Orelli in Zürich. 17-1 Sonntags den 11. Februar wurde im ersten Wahlkreis, der 15,888 Stimmberechtigte zählt, von 1304 Anwesenden mit 939 Stimmen zum Mitgliedc des NationalratheS gewählt: Herr Verhörrichter DubS von Affoltern am Albis. Hatte es im Jahr 1848 den Anschein gehabt, daß die Demokratie im ganzen Welttheil die Oberhand gewinnen werde und viele Kronen gewankt, so ließ sich nach vem bisherigen Gang der Ereignisse voraussehen, daß im Jahr 1849 die Fürsten das Aeußerste versuche» werden, sich zu behaupten, ihre Gewalt wieder zu erlangen und die Demokratie zu besiegen. Zwar tagte die Bundesversammlung zu Frankfurt noch immer, indeß ohne zu einem bestimmten Ziele zu gelangen, in Ungarn wogte der Kampf gegen die Oesterreich?!- noch hin und her, in Italien wurde zu Rom der Papst vertrieben und die Republik proklamirt, in Toskana entfloh der Großherzog aus der Hauptstadt, der König von Sardinien, Karl Albert, gedrängt von der demokratischen Partei, rüstete sich zum Krieg gegen Oesterreich, den er allein, ohne andere Bundesgenossen als eine Anzahl mgiländischer Freischaaren, unternahm; eS ließ sich aber, da alle diese Ereignisse in keinem bestimmten Zusammenhang standen, die Unhaltbarkeit der demokratischen Zustände voraussehen. Als Mitte März mit Sicherheit angenommen werden konnte, daß nächstens der Krieg zwischen Oesterreich und Sardinien ausbrechen werde, sandle der Bundesrath den Herrn alt Landammann Sidler von Zug in den zunächst bedrohten Kanton Tessin und stellte dort 2 Bataillone (das eine von Tessin, das andere von Thurgau) als Grcnzbcwachung auf. Am 20. begann der Krieg und war in wenigen Tagen beendigt, indem die Sardinicr bei Novara gänzlich geschlagen wurden, Feldmarschall Radetzky mit den Oesterreichern gegen Turin vordrang, der König Karl Albert entfloh und abdankte und dessen Sohn Viktor Emanuel, der neue König, genöthigt war, so schnell als möglich mit den Oesterreichern einen Waffenstillstand abzuschließen. Sonntags den 25. März wurde im zweiten Wahlkreis an die Stelle des Herrn Rcgierungs- rath Bollier, der wegen seiner Gesundheitsumstände genöthigt war, die Demission einzugeben, mit 380 Srimmen von 481 Anwesenden bei einer Zahl von 15,300 Stimmfähigen zum Mitgliede des NationalratheS erwählt: Herr alt RegierungSrath Eßlinger, der aber die Annahme der Wahl ablehnte, weßnahen sich am 9. April der Wahlkreis neuerdings besammelte und von 1048 Anwesenden mit 617 Stimmen Herrn Bezirksgerichtsschrciber Huber in Horgen wählte. Am 10. April besammelte sich der Große Rath unsers Kantons. Er beschloß auf den Antrag dcS RegierungsrathcS, daß die Kantonsverfassung nur theilweise und successive revidirt werden soll. Am 11. wurde der Gesetzesentwurf betreffend Reduktion des Regierungsrathes auf 9 Mitglieder und Einführung des Direktorial- statt des Kollegialsystems behandelt. Für jenes System sprachen die Herren Bürgermeister Dr. Escher, Regierungsrath Ed. Sulzcr, Bürgermeister vr. Zehnder, RegierungSrath Billeter, Prokurator Sulzberger und RegierungSrath Rüttimann, — für daS Kol- legialsystem die Herren Obergerichtspräsident vr. FinSlcr, alt Bürgermeister v. Muralt, alt Regierungsrath Fierz, alt Staatsschreiber v. Wyß und vr. Ulrich. Der GesetzcScntwurf wurde mit einigen Abänderungen genehmigt, um gemäß Vorschrift der Verfassung nach sechs Monaten einer zweiten Behandlung unterworfen zu werden. Am 12. wurden die Entwürfe zu Verfassungsgesetzen betreffend Abänderung der §§ 33, 85 und 86 der Verfassung unter der nämlichen Bestimmung genehmigt und der RegierungSrath ermächtigt, Einleitungen zur Vornahme einer kantonalen Volkszählung zu treffen. 175 Montags den 16. April traten die beiden eidgenössischen Räthe (National- und Ständerath) In Bern zusammen. Vom erster» wurde Herr Bürgermeister »r. Alfred Escher zum Präsidenten erwählt. Am 20. April langte das schöne Thurgauer Bataillon Labhardt auf seinem Rückmarsch aus Tessin in Zürich an, wurde einquartiert und marschirte am 21. nach Wintcrthut ab. Nachdem in der Rheinpfalz eine revolutionäre Bewegung entstanden, angeblich zum Schutz der deutschen Reichsverfassung, der sich auch ein Theil des dort stationirten baierischen Militärs anschloß, pflanzte sich diese im Mai in das Großherzogthum Baden fort Am 13. Mai wurde zu Ofenburg eine große Volksversammlung abgehalten, welche, da die Regierung sich weigerte, die Auflösung der Kammer. Entlassung des Ministeriums, Herabsetzung der Zivilliste deS Großherzogs u. A. zu dekretiren, einen Landesausschuß, aus Demokraten bestehend, aufstellte, die Durchführung der deutschen Reichsverfassung beschloß, ein neues Ministerium ernannte, allgemeine Volksbewaffnung, unentgeltliche Aufhebung der Grundlasten, Einführung einer Progressivsicuer anordnete u. s. f. In der Nacht brach zu Karlsruhe eine Militärverschwörung aus, in Folge deren der Großherzog entfloh und alsdann der LandeSauSschuß seinen Sitz dort aufschlug und ein Ministerium ernannte. Metternich aus Mainz wurde zu einem Oberbefehlshaber der Volkswehr, die überall aufgeboten wurde, Sigel zum Oberbefehlshaber der sämmtlichen badischen Truppen, vie sich der Sache der Revolution angeschlossen, ernannt. Bewaffnete Frcischaarcn durchzogen das Land und zwangen ganze Gegenden, sich der provisorischen Regierung zu unterwerfen. Eine bedeutende Zahl der Beamten der großherzoglichen Regierung flüchtete sich, und zwar zum Theil in die Schweiz, um den Folgen der Revolution zu entgehen. Als die Rheinpfalz durch preußische ErekutionStruppen besiegt und unterworfen worden, richtete am 10. Juni der Reichsverwescr Erzherzog Johann einen Aufruf an das badische Volk, sich freiwillig zu unterwerfen, worauf die Regierung aber am 12. das ganze Land in Kriegszustand erklärte, die neue konstituircnde Versammlung am 14. Juni eine neue, bloß auS drei Personen bestehende provisorische Regierung wählte und ihr am 15. diktatorische Gewalt übertrug. Bereits begann am Rhein und Neckar der Kampf mit den vorrückenden Bundestruppen, welche die Badenser aus einer Stellung um die andere vertrieben und dieselben gegen die Schweiz zu drängten, wohin bereits nach den ersten mißlungenen Gefechten einzelne Führer des AusstandcS sich flüchteten. Nachdem die Preußen am 25. in Karlsruhe eingezogen und die Badenser am 29. an der Murg geschlagen hatten, zog sich der Ueberrest der badischen Armee nach Freiburg und von da durch das Oberland gegen die Schweizer Grenze zurück. Brentano legte seine Stelle nieder und entfloh mit den Deputirten Ziegler und Thibaut in die Schweiz, wo er zu Schaffhausen ankam. Andere Häupter des Aufstandcs traten bei Basel in die Schweiz über, so der Reichsregent Raveaur, Jtzstcin, Schlöffe!, Simon, Vogt, Struve, Florian Mördes, der Pole Mieroslawskv, Oberbefehlshaber deS badischen Heeres, und Andere. Am 29. Juni beschloß der Nationalrath und am 30. der Ständerath in Berücksichtigung der bevorstehenden Ereignisse, dem Bundesrath Vollmacht zu ertheilen, zu Aufrechthaltung der Ordnung und Deckung der Grenze bis aus 5000 Mann aufzubieten und zu Herbeischaffung der nöthigen Geldmittel ein Gelbkontingent einzufordern; sollten aber mehr als 5000 Mann erforderlich sein, so sei die Bundesversammlung einzuberufen, und dann vertagten sich beide Räthe bis am 12. No- 176 vembcr. Die wichtigsten Gesetze, welche dieselben berathen und angenommen hatten, sind: Das Zollgesetz, einige Gesetze über das Postwesen, ein Polizeigcsetz, ein Beschluß über die Werthung der fremden Münzen u. s. s. Bei der Darstellung der nun folgenden Ereignisse hält es der Verfasser für nothwendig, etwas ausführlicher zu sein, theils wegen ihrer Anßerordcntlichkcit und Neuheit für die Schweiz, theils weil das Meiste noch unbekannt ist und gerade aus diesem Grunde unrichtige Urtheile und Vermuthungen in Bezug auf die Thätigkeit der Behörden geäußert worden sind. Am 30, Juni berichtete die Regierung von Schaffhausen an die hiesige, daß der basische Hauptmann Göler mit seiner Kompagnie von 160 Mann auf Schweizerboden überzutreten wünsche, worauf der Polizeirath beauftragt wurde, Unordnungen, die durch den Eintritt dieser Flüchtlinge veranlaßt werden könnten, entgegenzutreten, und dieselben in das Innere der Schweiz zu instradiren. Nachdem sich der Ueberrest der badischen Armee unter dem Oberkommando Sigels von Donau- eschingen her immer mehr der Grenze unsers Kantons genähert hatte, beschloß der Regierungsrath am 2. Juli, gegenüber den das hiesige Kantonsgebict betretenden badischen Flüchtlingen soll das Verfahren beobachtet werden, daß sie mit Ausnahme der Offiziere sofort entwaffnet, daß sie tranSportweisc nach Zürich internirt, daß die von Subsistenzmitteln entblößten Flüchtlinge vorläufig in der Kaserne untergebracht werden. Mit der Vollziehung dieses Beschlusses, namentlich mit der Leitung der Entwaffnung und Jnstradirung der Transporte, so wie nöthigensalls mit den erforderlichen Anordnungen behufs der Verpflegung der Flüchtlinge wurde ein Kommissär des Regierungsrathes beauftragt. Zu einem solchen wurde Herr Regicrungsrath und Bataillonskommandant Benz ernannt und ihm der erforderliche Kredit eröffnet. Dem BundcSrath wurde das Schreiben der Regierung von Schaffhausen mitgetheilt, ihm die getroffenen Maßregeln zur Kenntniß gebracht und die Ansicht ausgesprochen, daß die Aufnahme der Flüchtlinge Sache des Bundes sei und deß- nahen die dießfälligen Ausgaben, Inbegriffen die durch die Verpflegung von Hülfsmitteln ganz entblößter Flüchtlinge entstehenden Kosten, von der Eidgenossenschaft zu tragen seien, und der Bundesrath ersucht, behufs der Leitung der sämmtlichen durch den Ucbcrtritt badischer Flüchtlinge nöthig werdenden Maßregeln einen eidgenössischen Kommissär an die zürcherisch-badischc Grenze abzuordnen und denselben anzuweisen, falls die Anhäufung der Flüchtlinge im hiesigen Kanton allzu bedeutend werden sollte, welcher Fall bei der jetzigen Stellung der beiden kämpfenden Theile im Großherzogthum Baden leicht eintreten könnte, einen Theil derselben auf das Gebiet anderer Kantone zu instradiren. Der Regierung von Schaffhausen wurde angezeigt, daß die von ihr nach der Rheinbrücke instradirtcn Transporte badischer Soldaten auf hierseitigem Gebiet abgenommen werden und daß der Kommissär auch beauftragt sei, darüber mit ihren Behörden Rücksprache zu nehmen, ob allenfalls ein allzu starker Zudrang badischer Flüchtlinge nach der Schaffhauser und Zürcher Grenze etwas abgeleitet werden könnte. Den Regierungen von Aargau und Thurgau wurde bemerkt, daß, da ein besonders starker Zudrang von Flüchtlingen auf hierseitiges Gebiet zu gewärtigen sei, der Ucbcrtritt von solchen von dortscitigem anf hierseitiges Gebiet einstweilen nicht gestattet werde. — Noch am nämlichen Tag reiste der Kommissär nach Feuerthalen ab und setzte sich sofort mit der Regierung von Schaffhausen ins Einvcrständniß. Am 3. Juli gingen der Regierung Berichte zu, daß die badischen Truppen geschlagen und völlig zersprengt seien und daß Flüchtlinge jeder Art, namentlich Militärs, die Straßen bedecken. An diesem Tage 177 bot der BundeSrath zu den wenigen Truppen, die an der Grenze von Basel und Aargau standen, noch 3 Bataillone Infanterie und 2 Kompagnieen Scharfschützen auf, ernannte den Herrn Raths- Herrn Stäheli von Basel zum Grenzkommissär, die Obersten Kurz und Müller zu Brigadiers, Oberst Gmür zum Divisionskommandanten der aufgestellten Truppen. Den 4. Juli meldete das Stadtamt Karlsruhe der hiesigen Regierung, daß die revolutionäre Regierung in den letzten Tagen ihres Vcrweilens daselbst Gelder und Staatspapiere auS den großherzoglichen Kassen erhoben habe, und verlangte Verbringnng der Gelder und Ueberwachung der Flüchtlinge, worauf der Polizeirath angewiesen wurde, hervorragende Betheiligte, insofern sie den Kanton Zürich betreten, im Sinne des GesucheS zu überwachen, Staatsgelder rc. in Beschlag zu nehmen. — Da Herr Kommissär Benz berichtete, daß Brentano, Ziegler und Thibaut sich noch in Feuerthalcn befinden (von wo auS ersterer in einem gedruckten Sendschreiben verschiedene andere Mitglieder der revolutionären badischen Regierung greller Vergehen beschuldigte), so ertheilte der Regierungsrath Anweisung, daß Brentano sich von dort zu entfernen habe. Die Berichte, welche an den Kommissär, Herrn Benz, einlangten, bestimmten ihn, die Statthalter der an das badische Gebiet angrenzenden Bezirke Andelfingen, Bülach und Regensberg zu besammeln und denselben folgende Instruktion zu ertheilen, womit sich (am 6.) der Regierungsrath einverstanden erklärte: 1) Die Statthalterämter sind angewiesen, durch zuverlässige, verständige Leute möglichst genaue Berichte über die Bewegungen der badischen Armee einzuziehen und dieselben ungesäumt direkt an das Kommissariat abgehen zu lassen. 2) DaS Statthalteramt Regenöberg ist beauftragt, mit den aargauischen Grenzbehörden sich in Verbindung zu setzen, um im Fall der Gefahr übereinstimmend handeln zu können. 3) Mit Bezug auf Jnstradirung der Flüchtlinge sollen die Grenzgemeinden angehalten werden, zu Entwaffnung, Aufnahme von Verzeichnissen und Bezeichnung der abgenommenen Waffen, 4) militärische Begleitung in die Kaserne zu Zürich, 5) Lauf- pässe für die Transporte, 6) Einquartierung und Verpflegung von Flüchtlingen ohne Subsistenz- mittel. Aermcre Leute sollen dabei möglichst verschont bleiben. Im Falle dringender Gefahr sind die GemeindSprasidenten ermächtigt, ihre waffenfähige Mannschaft aufs Piket zu stellen. Am 5. Juli antwortete der Bundesrath der hiesigen Regierung, er sei noch nicht im Fall, einen besondern Kommissär in den Kanton Zürich zu senden, Herr Benz möchte daher beauftragt werden, sich mit dem eidgenössischen Kommissär in Basel, so wie nöthigenfalls mit dem zu Schaffhausen kommandirenden Brigadier, Oberst Müller, in Verbindung zu setzen. Den 6. Juli wurde die sämmtliche Mannschaft in den Gemeinden Eglisau, Rafz, Wyl, Wasterkingcn und Hüntwangen aufgefordert, sich bereit zu halten, und es wurden daselbst und auf dem Hofe Buchenloh Wachtposten ausgestellt. Am 7. Juli beschloß der Regierungsrath, Waffenankäufe und Uebertritl Bewaffneter ins Badische zu verbieten. — An diesem Abend langte mit einem Dampfboot eine Kompagnie Scharfschützen von Schwyz zu Zürich an (die ersten Truppen aus den Sonderbundskantonen seit dem Sonder- dundskrieg). Sie wurden in Enge einquartiert und marschirten am folgenden Tage nach Eglisau. Sonntags den 8. Juli vernahm der Kommissär, Herr Benz, von Flüchtlingen, die nach Feuerthalcn kamen, daß die badische Armee unter Sigel von Stühlingcn aufgebrochen sei und gegen Thäingen u. s. f. marschire, worauf er sofort nach EgliSau reiste. In Lottstetten und Jestetten war damals Alles noch ganz ruhig und Niemand hatte eine Ahnung, daß die fliehende Armee 23 l78 so bald dort eintreffen werde. Nachts 12 Uhr brachten ausgeschickte Personen die Nachricht, Sigel stehe bei Thiengen und werde am Montag nack Balterschweil bei Lottstettcn marschiren, worauf sofort das Landwehrbataillon Meyer aufgeboten wurde. Montag den 9. Juli befummelte sich in Folge Berichtes des Kommissärs und eines solchen des Herrn Oberst Mütter, welch letzterer ebenfalls ein Bataillon Landwehr aufgeboten, der Regicrungsrath schon Morgens 7 Uhr. Er stellte an den letzter» das Verlangen, daß beide Landwehrbataillone (daS Bataillon Bleuler war von ihm aufgeboten worden) sofort nach dem Einrücken der Auszügerbataillone entlassen werden, bot 2 Bataillone Infanterie, 1 Kompagnie Scharfschützen, 1 Batterie Artillerie und eine halbe Kompagnie Kavallerie auf, in der Absicht, solche an die nördliche Grenze marschiren zu lassen, übertrug das Kommando derselben dem Herrn Oberst Ziegler und theilte dem Kommissär mit Anzeige, daß 200 Gewehre zu seiner Disposition nach Bülach abgehen werden und dem Bundcsrath seinen Beschluß mit, indem er das Begehren an ihn stellte, daS Aufgebot möchte, als durch die Sorge für die Integrität der Schweizer Grenze dringend geboten, in eidgenössischen Dienst genommen werden. — Der Kommissär, Herr Benz, verfügte sich ins Badische, um sich mehr Gewißheit zu verschaffen. Es marschirten an diesem Tag die Badenser nach Balterschweil, wo sie bivouakirtcn. Herr Benz überzeugte sich davon, daß diese Stellung für die Schweiz und namentlich für die angrenzenden Dörfer dcö Kantons Zürich gefahrbringend sei, wenn nämlich zwischen jenen und den ihnen nachjagenden Preußen ein Gefecht entstehen würde. Die Artillerie, aus zirka 00 Geschützen bestehend, hatte eine günstige Position eingenommen, die Infanterie und die Frcischaaren lehnten sich rechts an das Gebiet des KantonS Schasshausen, links an den Kanton Zürich. Das Ganze bot freilich den Anblick eines in der Auflösung begriffenen, durch die Bande der Disziplin nicht mehr zusammengehaltenen KorpS dar. ES ließ sich indeß nicht verkennen, daß auch nur ein leichter Widerstand, der namentlich von der Artillerie, welche sich in dem Feldzug ordentlich gehalten harte, zu besorgen war, für die Dörfer auf dem Rafzer Feld ein großes Unglück hätte herbeiführen können, indem man ziemlich sicher annehmen konnte, daß die Preußen die badische Artillerie nicht von der Front, sondern von den Flanken her angreifen würden. Diese Gefahr und die Verwickelungen, die damit für die Schweiz unausweichlich verbunden gewesen wären, suchte der Regierungskommissär möglichst zu vermeiden. Auf die von dem Brigadier Herrn Oberst Müller erhaltene Anzeige, daß die Flüchtlinge Weißhaar und Oberlieutenant Waibcl ihm einen Besuch gemacht und folgenden Kapitulationsvorschlag von Sigel vorgelegt haben: 1) die Schweiz verpflichtet sich, sämmtliche Truppen, welche in organi- sirtcn Abtheilungen erscheinen, mit Waffen und Gepäck in ihr Gebiet aufzunehmen; 2) die Infanterie übergibt nach dem Einmarsch den Behörden der Schweiz ihre Waffen und wird sodann kompagnie- oder bataillonsweise einkasernirt und verpflegt. Zu diesem Zwecke werden deren Kricgs- geldcr der Schweiz übergeben; 0) die Artillerie behält die Waffen und kann im Ganzen oder in Batteriecn dislozirt werden; ü) die Kavallerie bleibt in ein selbstständiges KorpS vereinigt und wird ebenfalls einkasernirt und verpflegt; 0) die Offiziere behalten Waffen und Ocpäck und haben an den Orten ihrer respektive» Truppenabtheilungen ihren Wohnsitz zu nehmen; 6) die badische» Truppen und deren Anführer stellen sich unter den Oberbefehl des eidgenössischen Generals und verpflichten sich, sowohl im Fall eines KriegeS der Schweiz zu dienen, als auch keinen willkürlichen Einfall aus außerscknveizerischeS Gebiet zu unternehmen; — daß er aber erklärt habe, in 179 diese Vorschläge nicht eingehen zu können, — beorderte der Kommissär, Herr Benz, den Herrn Statthalter Unholz, Sigel zu sprechen und ihn zu befragen, was er hier an der Grenze vorhabe. Dieser empfing ihn, umgeben von seinen Offizieren, und erklärte, sie seien zum Aeußcrsten entschlossen, sie werden auf dem letzten Theil ihres Vaterlandes noch kämpfen, und wenn sie sich auch nickt retten können, so wahren sie doch damit ihre Ehre. Gleichzeitig mit diesen Vorgängen meldete der eidgenössische Brigadier Oberst Kurz von Basel aus, er habe sich genöthigt gesehen, eine Kolonne von 250 Pfälzern in Begleit eidgenössischer Truppen nach Zürich zu instradircn, indem im Ganzen 1200 Mann mit 11 Stücken Geschütz dort übergetreten seien. Der RegierungSrath ertheilte dem Polizeirath den Auftrag, in möglichst haushälterischer Weise für Unterbringung jener Leute zu sorgen, und beschwerte sich üb-r die Jn- stradirung derselben beim Bundesrath. Schon durchwanderten viele deutsche Flüchtlinge, zum Theil in abenteuerlicher Kleidung, die Strassen der Stadt, als sich gegen Abend die Nachricht verbreitete, die Pfälzer kommen mit der Eisenbahn, daher sich viele Leute in den Bahnhof begaben. Wirklich langten sie um 8 Uhr mit dem Zuge an, stiegen aus und wurden in Reihe und Glied gestellt. Ueberraschend war der Anblick dieser Freiheitskämpfer und ließ schnell begreifen, baß es den Preussen ein Leichtes gewesen, sie zu besiegen und zu vertreiben. Es waren dieß meistens blutjunge unansehnliche Bursche, in ziemlich elendem Zustande, die einen noch in baierischcr Uniform (hellblau und roth) gekleidet und mit Casquets versehen, andere in der Kleidung von Freischärlern, noch andere ganz abenteuerlich aussehend. Mitunter sah man unter ihnen auch ältere Leute und einige Offiziere, Waffen hatte Niemand mehr, denn diese hatte man ihnen zu Basel abgenommen. Die Kolonne hatte zu dem Korps des Obersten Blenker gehört. Sie marschirte, geleitet von 16 Aargauer Soldaten nebst einem Offizier, in die Kaserne, wo sie über Nacht untergebracht wurde. Am späten Abend durchkreuzten sich noch eine Menge Gerüchte über das Schicksal der badischen Armee. Dienstags den 10. Juli, es war ein heißer schwüler Tag, besammelte sich der Regierungsrath schon Morgens um 6 Uhr, indem der Kommissär, Herr Benz, berichtete, daß die Kolonne Sigel wahrscheinlich den 10. und 11. den Preußen hart an der Schweizer Grenze noch Gefechte liefern werde, und dann mit etwa 8000 Mann, Kanonen und vielen Pferden sich nach der Schweiz zu begeben gedenke. Die Regierung lud ihn ein, den Kommandanten Sigel sofort auf geeignete Weise aufzufordern, sich entweder mit seinen Truppen von der Grenze zu entfernen oder, wenn er ein Asyl in der Schweiz ansprechen wolle, die Grenze in gehöriger Ordnung und mit Unterlassung weiterer Gefechte zu überschreiten, dabei ihm zu bemerken, daß er mit den übrigen Führern für die auS Unterlassung dieser Maßregel hervorgehenden Folgen verantwortlich erklärt werde, daß man namentlich den Umfang, in welchem man das Asvl gewähren werde, von der Art und Weise, wie er den Uebergang ins Schweizer Gebiet bewerkstelligen werde, abhängig mache. Herr Benz wurde eingeladen, sich bei Herrn Oberst Müller persönlich zu verwenden, daß der Kanton Zürich durch die Flüchtlinge nicht allzu sehr belästigt werde und daß die Transporte nicht aus einer Straße, sondern aus den beiden Richtungen nach Winterthur und Zürich instra- dirt werden. Den Ständen St. Gallen, Glarus, Schwyz, Zug und Luzern wurde mitgetheilt, daß ein Theil der Flüchtlinge das Gebiet dieser Kantone betreten werde, Herr Oberst Müller 23 * 180 eingeladen, einen Theil sofort dahin zu instradiren, den Statthaltcrämtern Auftrag ertheilt, den Gemeindräthen die Weisung zu geben, für Unterbringung und Verpflegung der ankommenden Flüchtlinge in der ihnen angemessen scheinenden Weise zu sorgen, wofür ihnen seinerzeit eine mäßige Entschädigung etwa im Betrage der Hälfte des Quartiergeldes für eidgenössische Truppen bezahlt werde. Der Regierungörath werde dafür sorgen, daß da, wo solche Flüchtlinge aus längere Zeit Aufenthalt zu nehmen angewiesen werden, die Verpflegung derjenigen unter denselben, welche sich nicht im Besitz von Subsistenzmitteln befinden, von Staats wegen mit thunlichster Schonung der Gemeinden und in möglichst haushälterischer Weise angeordnet werde. Es wurde ein eigenes Flüchtlingskommissariat aufgestellt und dem Herrn Bürgermeister vr. Eschcr die Oberaufsicht über seine Verrichtungen und seine Ernennung übertragen. Endlich wurde Herr Oberst Zicgler eingeladen, die sämmtliche Mannschaft so schnell als möglich in die Linie vorrücken zu lassen. Um 10 Uhr sammelte sich daö Bataillon Bantli, Nachmittags das Bataillon GinSberg, die Scharfschützenkompagnie Burkhard, die Artilleriekompagnie Zelter und eine halbe Kompagnie Kavallerie hinter der Kaserne: allein erst Abendö 7 Uhr marschirte daS Bataillon Bantli und die Kavallerie ab; hinter ihnen fuhren Wagen, welche die Truppen noch in der Nacht nach Egliöau und Weyach tranSportirten. Um 9 Uhr marschirte das Bataillon Ginsberg ab, um 10 Uhr die Scharfschützen. Sie wurden nach Marthalen und Benke» geführt; erst NachtS 1l Ubr trat die Artillerie ihren Marsch nach Bülach an, und inzwischen hüteten die 2 Landwehrbataillone die Grenze. Sigcl wünschte den Herrn RegierungSkommissär Benz zu sprechen, der ihm auf Mittwoch Morgens 5 Uhr die Stunde ansetzte. Bald langte aber ein Brief SigelS an, folgenden Inhalts: „Da ich soeben die Nachricht erhalte, daß der Feind gegen Thiengen und Oberlauchingcn vorgerückt ist und morgen unserer Stellung sich nähern wird, so bitte ich Sie, statt morgen früh heute Nachts um 12 Uhr in Lottstetten zu sein. Der Kommandant der badischen Truppen: Sigel." — Um diese Zeit begab sich Herr Benz mit 2 Zeugen, Herrn Oberstlieutenant Schmid und Statthalter Unholz, an den bezeichneten Ort. Sigel und Willich versuchten eine Art Kapitulation für den Uebertritt zu erhalten, allein der Kommissär erklärte entschieden, wenn sie in die Schweiz wollen, so müssen sie sich ganz unbedingt allen Anordnungen und Beschlüssen der Behörden unterziehen. Auch diesen Uebertritt werde man ihnen verweigern, wenn sie kämpfend den Schweizer Boden betreten; in einem solchen Fall würde die Pflicht der Selbsterhaltung gebieten, ihnen mit den Waffen den Eintritt zu verwehren. Nach einer längern Besprechung erklärte Sigcl, er suche das Asyl in der Schweiz nach und mache keine Bedingungen für die Aufnahme, der RegicrungS- kommissär möge die ihm erforderlich scheinenden Anordnungen treffen. Willich erhob beständig Einwendungen und erklärte, er nehme auf diese Weise daS Asyl nicht in Anspruch, man könne ja nachher mit ihnen machen was man wolle. Der Kommissär besah! nun, daß die Geschütze mit dem regulären Militär bei Rafz, ein Theil der Freischaaren bei Rheinau und ein anderer Theil bei Schaffhausen die Grenze um 6 Uhr betreten soll. Nach der Unterredung begab er sich zurück, »m die erforderlichen Anordnungen zu treffen, damit die Leute untergebracht werden. Am 11. Juli fand nun wirklich der Uebertritt deS Sigel'schen Korps in die Schweiz statt. Die Uebergetretenen betraten, Sigel mit Generalsepauletten und umgeben von seinem Stab an der Spitze, den Schweizer Boden bewaffnet, defilirten durch die etwas rückwärts von der Grenze zu Rafz aufgestellten Truppen und wurden dann entwaffnet, die Waffen auf Wagen geladen, die 18t Entwaffneten in Kolonnen abgetheilt, und sodann marschirten dieselben, jede unter Anführung eines unserer Offiziere und in Begleit einer Anzahl Soldaten, auf den Hauptstraßen gegen Zürich vorwärts und wurden am Abend in den seitwärts der Straßen liegenden Orten von EgliSau bis Bülach und von Rheinau über Marthalen und Andelfingen bis Winterthur einquartiert. In Bezug auf die Artillerie wurde verfügt, daß an der Grenze dieselbe, die Trainsoldaten ausgenommen, ihre Geschütze verlassen und zu jeder Piere sofort ein Schweizer Soldat als Wache treten soll. Der Park bivouakirte über die Nacht auf dem Bülacher Hard. Willich blieb mit seinen 300 Mann hart an der Grenze und wollte noch am Abend um irgend einen Bortheil anhalten, allein rS wurde jede Vergünstigung abgelehnt, und nun erklärte auch er endlich, das Asyl unbedingt in Anspruch nehmen zu wollen. Um Mittag zwischen 1 und 2 Uhr kam die erste Abtheilung der Badenser, etwa 70 Mann, meistens Freischaaren, in Zürich an, nicht vom besten Aussehen. Sie marschirten in dublirten Gliedern, in ihrer Mitte ein Mädchen in Männerkleidung, durch die Stadt in die Kaserne. Nach 3 Uhr langte in zwei Kutschen Sigel mit dem Generalstab in Uniform und eine Anzahl Frei- schaarenanführer mit Schärpen in den deutschen Nationalfarben (schwarz-roth-gold) an, und stiegen im Hotel Baur ab. Zwischen 7 und 8 Uhr kamen wieder verschiedene andere Gruppen, einzelne Militärs, ein Zug Fuhrwerke mit Apotheke, Schmiede u. s. s. an. Die Pfälzer hatten in der Kaserne Platz machen müssen und wurden nach andern Kantonen instradirt. Auf den Straßen in der Stadt ging eS bis spät sehr lebhaft zu und Alles war in Erwartung auf den morgenden Tag, wo das Gros der badischen Armee in Zürich eintreffen sollte. Der Regierungsrath beschloß an diesem Tag auf den Bericht des Herrn Kommissär Benz, eS werden 1200 Mann bei EgliSau, 600 bei Rheinau die Schweizer Grenze als Flüchtlinge betreten, es seien die ersteren auf der Straße nach Zürich zu instradiren, jedoch so, daß an einem Tage nie mehr als 400 Mann am letzteren Orte eintreffen, die bei Rheinau übertretenden 600 Mann seien bis auf Weiteres zu Winterthur und der Umgegend unterzubringen. Er theilte dem Kommissär mit, daß man die bei Schaffhausen übertretenden zirka 1000 Mann nicht in Empfang nehmen könne, da theils schon eine bedeutende Anzahl von Flüchtlingen sich hier befinden, theils etwa 1800 Mann das hiesige Gebiet direkt betreten werden. Donnerstags den 12. Juli wogte eS schon am frühen Morgen in den Straßen von Leuten, die sich in der Richtung gegen Unterstraß hin bewegten, um ein zu Zürich noch nie gesehenes Schauspiel zu genießen, die Ankunft eines auf ein fremdes Gebiet übergetretenen entwaffneten Armeekorps. Es muß indeß zuerst gemeldet werden, welche Berichte an die Regierung eingingen und was dieselbe verfügte. Das Statthalteramt Andelfingen meldete, daß gestern 2000 Mann mit einige« Kanonen bei Rheinau übergetreten seien; Herr Benz, daß die bei EgliSau übergetretenen zirka 1400 Flüchtlinge mit 28 Geschützen entwaffnet worden; Herr Oberst Ziegler die Entwaffnung bei Rheinau von 1932 Mann, die größtentheils dem Blenkerischen Korps angehören. Von Marthalen seien dieselben in Transporten von je 50—100 Mann nach verschiedenen Gemeinden instradirt worden. Der Rcgierungsrath bezeugte dem Herrn Regierungsrath Benz für vie Umsicht und rastlose Thätigkeit, die er als Abgeordneter unter schwierigen Umständen bewiesen habe, seinen Dank und drückte die Anerkennung der Verdienste gegen ihn auS, die er sich durch seine Festigkeit unter gefahrdrohenden Verhältnissen um die Bewahrung der Integrität unsers Gebietes erworben habe, 182 ebenso dem Herrn Oberst Ziegler für bewiesene Umsicht und Thätigkeit seinen Dank, verordnete, daß Winterthur von den zu Rhcinau übergetretenen Flüchtlingen 700 in das dortige Depot empfangen soll; daß 500 Mann nach St. Gallen, Appcnzell und Thurgau instradirt werden und daß von der übrigen in den Bezirken Winterthur und Pfäffikon liegenden Mannschaft 400 morgen und 400 übermorgen nach Zürich instradirt werden. Der Kriegsrath wurde beauftragt, das den Flüchtlingen abzunehmende Kriegsmaterial zu inventarisiren, aufzubewahren und zu überwachen, und das bei Rheinau abgenommene mit möglichster Beförderung abholen zu lassen; der Polizeirath, den Flüchtlingen den Verkauf von Kriegseffekten, Pferden rc. zu verbieten. Zwischen Zürich und Schaffhausen wurde ein Staffettendicnst angeordnet und endlich bewilligt, daß 100 Mann von der Villinger Bürgerwehr, die zu Grüningen liegen, nach Hause zurückkehren dürfen. Wir kehren nun auf die Straße zurück. Zwischen 8 und 9 Uhr kam die erste Abtheilung badischer Infanterie, 200 bis 300 Mann, in Zürich an. Sie waren in weiße Kapüte gekleidet, die einen hatten Helme auf dem Kopf, die andern Tschako'S. Um 10 Uhr kam die zweite, ungefähr gleich große Abtheilung mit einer zerfetzten Fahne an, um 12 Uhr die dritte Abtheilung, etwa 300 Mann vom zweiten Regiment, voran ein Tambourmajor mit Stock, dann 8 Tambours, die aber nicht schlagen durften, hierauf ein Offizier zu Pferde, und bann die Soldaten pelotonsweise mit ihren vor kurzer Zeit selbst gewählten Offizieren, die alle noch ihre Degen hatten, endlich Gepäckwagen; jede Abtheilung hatte eine Eskorte von einem Offizier und einigen unserer Soldaten. Nachmittags kamen wieder andere Abtheilungen, und endlich Abends 4 Uhr die Artillerie, voran die Kanoniere ohne Waffen, in dunkelblaue Uniformröcke gekleidet, hierauf die Geschütze in 3 Abtheilungen von zusammen 30 Kanonen, jedes mit 6 Pferden bespannt. Ebenso kam auch eine Eskadron Kavallerie in hellblauer Uniform mit weißen Aufschlägen und blanken Helmen an. Sämmtliche Pferde wurden in dem Stall im Schützenplatz untergebracht, die Geschütze und Fuhrwerke im Hos des neuen Zeughauses im Sihlwiesli aufgestellt, die Mannschaft in der Kaserne untergebracht, von wo eine große Anzahl Freischärler in die benachbarten Gemeinden verlegt werden mußte. Auf den Straßen war es äußerst lebhaft und der zweite Mensch, dem man begegnete, ein Flüchtling. Sah man die Führer in ihren kurzen Röcken, großen Stiefeln, breiten Hüten mit Federn geziert, mit ihren bunten Schärpen, den großen klirrenden Säbeln und Schnurrbärtcn, so glaubte man sich in die Zeiten eines Wallenstein versetzt. Freitags den 13. Juli kamen noch mehrere Abtheilungen Flüchtlinge; der Regierungsrath beschloß, die Verköstigung derselben zu verbessern, so daß jeder je den zweiten Tag 1/2 Pfund Fleisch erhalte, und verordnete, daß das in Stcinmaur und Umgegend liegende 300 Mann starke Willich'sche Korps, so wie die 350 Mann starke, in verschiedenen Gemeinden des Bezirkes Bülach untergebrachte Abtheilung durch den Kanton nach den westlichen Kantonen zu instradiren sei, Aargau wurde ersucht, wenigstens noch jenes erstere Korps aufzunehmen. Während ein Theil des Kantons solchergestalt von Flüchtlingen wimmelte, waren andere Massen derselben bei Konstanz und Basel auf den Schweizer Boden übergetreten, und mit Ausnahme Tessins erhielten alle Kantone mehr oder minder große Abtheilungen derselben zur Beherbergung. Die Preußen und deutschen Bundestruppen besetzten das ganze badische Gebiet und erstere dehnten nun ihre Vorposten von Lottstätten, Bühl, Altcnburg und andern badischen Orten bis dicht an die Schweizer Grenze auS, wohin von unserer Seite die aufgebotenen Truppen 183 vom Auszug vorrückten, da die beiden Landwehrbataillone heute von Herrn Oberst Gmür entlassen wurden. Am 14. Juli übertrug der RegierungSrath die Ueberwachung der Flüchtlinge in der Kaserne dem Herrn Stabsmajor Ott und beauftragte das Kommissariat, auch die Verpflegung und Ueberwachung der Pferde zu besorgen. Am 1b. Juli zeigte der eidgenössische Kommissär der hiesigen Regierung an, daß von den auf hiesigem Gebiete befindlichen 1250 Flüchtlingen 600 nach dem Kanton Bern, 400 nach Waadt, 100 nach Gens, 75 nach Solothurn und 75 nach Neuenburg verlegt werden sollten. Den 19. Juli wurde der Regierung der Beschluß des Bundesrathes vom 16. vorgelegt, zufolge dessen die politischen und militärischen Chefs, so wie auch die anderen Hauptführer, welche sich bei dem neuerlichen Ausstande in Rheinbaiern und im Großherzogthum Baden betheiligt haben, und die in der Schweiz angekommen, sofort aus dem Gebiete der Eidgenossenschaft ausgewiesen werden. Der Bundesrath erklärte als darin inbegriffen: a) Alle diejenigen, welche Mitglieder einer provisorischen Regierung oder anderer derartigen Behörden gewesen sind, als Ziz, Brentano, Struve, Gögg, Werner, Fickler; b) die militärischen Chefs, als Louis Mieroslawsky, Sigel, Doll, Mercy, Blenker, Willich, Germain Metternich; c) andere Männer, welche eine höhere oder einflußreichere Stellung bei der Regierung oder bei der Armee der Aufständischen eingenommen haben und deren Namen der Bundesrath später bekannt machen werde. Die Kantonalbehörden wurden eingeladen, unverzüglich für Vollziehung dieses Beschlusses zu sorgen. Gegen diesen Beschluß reklamirte ein großer Theil der liberalen Partei und ihrer Presse, und der Regierungsrath fand sich veranlaßt, in diesem Sinne an den Bundesrath zu schreiben und ihm gegen seinen Beschluß Vorstellungen zu machen. Eine Anzahl Einwohner von Horgen anerbot sich gegen die Regierung, 30 Mann deutscher Flüchtlinge (badischer Militärs ) mit einem Offizier bei sich aufzunehmen, was auch angenommen wurde. Am 20. Juli erließ der Bundesrath an sämmtliche eidgenössische Kantone ein Kreisschreiben, worin er die Motive entwickelte, die ihn zu seiner Schlußnahme vom 16. vermocht hatten, und unter Anderem bemerkte, daß die Schweiz sich zu einem Herd von Agitation gestalten müßte, der die innere Ordnung und die äußere Sicherheit in hohem Grade gefährden würde, wenn die politischen und militärischen Führer dieses letzten und zum dritten Mal erneuerten Aufstandes mit einer großen Menge ihrer Gesinnungsgenossen einen länger» Aufenthalt in der Schweiz haben würden, und daß er einen andern Zufluchtsort, der die Sicherheit der auszuweisenden Flüchtlinge nicht gefährde, voraussetze, und den Beschluß nur in dem Sinne vollziehen werde, übrigens auf demselben beharrte, der dann auch vollzogen werden mußte. Ebenso ordnete der BundeSrath an, daß die Flüchtlinge vollständig entwaffnet werden sollen, daher auch den Offizieren das Tragen der Seitengewehre nicht mehr gestattet werde. Die Zahl der sämmtlichen deutschen Flüchtlinge in der Schweiz wurde um diese Zeit amtlich auf 9000 Mann angegeben. Am 2l. Juli fand von Seite der Deutschen bei Büsingen eine an und für sich unbedeutende Gebietsverletzung statt, welche aber die ganze Schweiz allarmirtc und sehr wichtige Schlußnahmen zur Folge hatte. Büsingen ist ein badischeS Dorf am Rhein, eine starke Stunde ob Schaffhausen, ganz von dessen Gebiet umgeben, zu dem man nicht anders als über schweizerisches Gebiet gelangen kann. Ein badischer Zivilkommissär bewog nun eine Abtheilung der in der Nähe stehenden Hessen, zirka 170 Mann, mit ihm zu Konstanz das Dampfschiff zu besteigen, und so fuhren sie am frühen Morgen den Rhein hinunter, von den Wachen zu Stein nicht erkannt und den Zuruf derjenigen zu Dießenhofen nicht achtend. Sie landeten und besetzten Büsingen und nahmen dort Verhaftungen vor. Schnell aber umstellten die Schweizer (das Bataillon GinSberg und ein Bataillon Thurgauer) die ganze Enklave, bewachten den Rhein streng, und eS begannen Unterhandlungen wegen deS Wiederabzugs der Hessen zwischen den bcidseitigen Militärkommandos. Da die Unterhandlungen wegen des AbzugeS der Hessen auS Büsingen zu keinem Resultat führten und die Deutschen, um denselben Nachdruck zu geben, bedeutende Verstärkungen an die schweizerische Grenze vorschoben, so sah sich der Bundesrath zu besondern Maßnahmen veranlaßt, und es langte am 26. Juli die Nachricht zu Zürich an, daß er beschlossen habe: 1. die bereits aufgestellte Division (Gmüch ist auf den Normalbestand von 8000 Mann zu ergänzen; 2. zwei weitere Divisionen, jede von 8000 Mann, in eidgenössischen Dienst zu berufen; 3. die übrige Mannschaft auf das Piquet zu stellen; 4. die Stände Basel (Stadt und Land), Aargau, Zürich, Schaffhausen und Thurgau aufzufordern, für einstweilen auch ihre Landwehr aufs Piquet zu stellen; 5. die eidgenössischen Kommissäre und die Militärkommandos wiederholt zu ermächtigen, im Fall der Noth noch mehr Truppen einzuberufen; 6. die Bundesversammlung auf den 1. August einzuberufen. DaS Oberkommando über sämmtliche Truppen wurde provisorisch dem Herrn Oberst Zimmerst, das Kommando über die 2 Western Divisionen den Obersten a Bundi und BontemS übertragen. In Folge dieses Beschlusses machte das Militärdcpartemcnt der hiesigen Regierung die Anzeige, daß der Stand Zürich 1 fahrende 6Psünderbatterie, 1 Kompagnie Scharfschützen und 2 Bataillone Infanterie zu stellen habe, der Kommissär, Herr Stäheli, lud sie aber ein, weiter mit möglichster Beschleunigung eine Batterie 12Pfünder, eine halbe Kompagnie Kavallerie und 1 Bataillon Infanterie zur Wahrung der Integrität unverzüglich aufzubieten und in Andelfingen und Umgegend in Bereitschaft zu halten, wozu die nöthigen Anordnungen getroffen wurden. Bezüglich der Flüchtlinge zeigte der eidgenössische Kommissär der Regierung an, daß dem hiesigen Kanton zirka 1150 Mann zugetheilt seien, und der Bundcsrath traf Anordnung, nicht zu gestatten, daß dieselben in der Schweiz sich als besondere Korps geriren, die unter ihren eigenen Chefs stehen und die sich gewissermaßen selbst beaufsichtigen, indem auch der Schein zu vermeiden sei, als ob die einzelnen KorpS abgeschlossene Gliederungen ausmachen dürfen. Freitags den 27. Juli sammelte sich Vormittags das Bataillon Bruppacher und die Scharfschützenkompagnie Huber, Nachmittags die zweite Hälfte der Kavallcrickompagnie Bluntschli, die Artilleriekompagnie Scheller und das Bataillon Benz zu Zürich, ersteres wurde aus Wagen nach Andelfingen befördert, die Scharfschützenkompagnie marschirtc ebenfalls dahin ab. Am 28. Juli marschirtc das Bataillon Benz nach Winterthur, die Artillerie nach Embrach, 185 und es sammelten sich wieder in Zürich das Bataillon Gras und die Artilleriekompagnie Bürkli, letztere fuhr am Sonntag nach Küßnacht, ersteres marschirte nach Basscrstorf. Es trafen zu Zürich an diesem Tage ein: 1 Kompagnie Glarncr Scharfschützen, die dem Rheine zuzog, und 1 Bataillon Berner aus dem Emmenthal, die zu Zürich blieben und einquartiert wurden. Am 30. langte in Zürich 1 Bataillon Aargauer und in Kloten 1 Batterie Artillerie an. An diesem Tage hatten die zürcherischen Truppen folgende Positionen inne: die Batterieen Zeller und Scheller und eine halbe Kompagnie Kavallerie zu Kreuzlingen, das Bataillon Ginsberg in Thäingen und Barzheim, das Bataillon Bruppacher zu Rheinau, Flaach, Ellikon, Eglisau und Tößriedern, das Bataillon Bantli in Siblingen, Schleitheim, Löhningcn und Beringen, die Scharfschützen- kompagnie Burkhard zu Rheinau, das Bataillon Benz marschirte nach Weinfelden. Die Regierung von Zürich erließ ein Schreiben an den Bundesrath mit dem Gesuch um Abnahme eines Theils der Flüchtlinge, da deren Verpflegung und der Unterhalt dem Kanton sehr erschwert sei, indem in diesen Tagen eine weitere Abtheilung aus dem Thurgau hier eintreffen werde. Wirklich langte eine Abtheilung nebst badischem Geschütz von da her in Zürich an. Am 31. Juli berichtete der Divisionär Oberst Gmür der hiesigen Regierung, daß die Anstünde mit den Reichstruppcn wegen Überschreitung des schweizerischen Grenzgebietes geschlichtet seien. Die Hessen marschirten nämlich am 30. Mittags 1 Uhr auf dem etwa 10 Minuten breiten Schweizer Gebiet östlich von Büsingen zwischen den aufgestellten schweizerischen Truppen hindurch mit ausgepflanztem Bajonet und Trommelschlag nach Gailingen, wo sie von den dort aufgestellten deutschen Reichstruppen mit Hurrahgeschrei empfangen wurden, und nachher durfte auch das Dampfschiff Helvetia unter Geleit zweier schweizerischer Offiziere wieder von Büsingen nach Stein hinauffahren. Es trafen ein zu Zürich: 1 Kompagnie Scharfschützen von Aargau, eine halbe Parkkompagnie von Bern, 1 Kompagnie Kavallerie von Solothurn und 1 Bataillon Infanterie von Schwyz, und die Mannschaft wurde sämmtlich einquartiert. Letztere wunderten sich sehr über die freundliche Aufnahme und gute Verpflegung. Zu Schwamendingen traf eine Kompagnie Kavallerie von Bern ein. In Folge der Kapitulation von Büsingen und der etwelchen Zurückziehung der deutschen Truppen von der Schweizer Grenze wurden die Bataillone Graf und Benz und die Batterieen Bürkli und Scheller nach der Heimat instradirt. Am 1. August traf ein Jnfanteriebataillon von St. Gallen zu Wintcrthur ein, und unser Bataillon Graf und die Batterie Bürkli wurden entlassen. Das eidgenössische Militärdepartemeni berichtete, es habe von dieser massenhaften Einberufung von Truppen bisanhin keine Kenntniß gehabt und werde dem Bundcsrath den Antrag stellen, die Truppen bis auf den Bestand von 3 Divisionen von je 8000 Mann zu reduziren. An diesem Tage traten der Nationalrath und Ständerath in Bern zusammen. Beide beschlossen, das Truppenaufgebot sofort zu genehmigen, und überwiesen den dießfälligen Bericht des Bundesrathes an Kommissionen zur Prüfung. Den 2. August traten beide Räthe in Bern als Bundesversammlung zusammen und bestätigten mit 116 Stimmen den bereits vom Bundesrath zum General der Rheinarmee gewählten Herrn Dusour und mit 93 von 116 Stimmen wurde Herr Oberst Ziegler von Zürich, der üch damals im Bade Kissingen befand, zum Chef deS Generalstabes gewählt. Die Beeidigung des erstern war ein feierlicher Moment. Derselbe erließ folgenden Tagesbefehl an die eidgenössische Armee: 24 186 Eidgenössische Wehrmänier! Die hohe Bundesversammlung >at die vorläufig getroffene Wahl des Oberbefehlshabers heute bestätigt. Ich bin stolz darauf, zur Bckleidunc dieser hohen Würde bezeichnet worden zu sein, und reihe mich mit um so freudigerem Gefühl unter das eidgenössische Panner, weil ich dort von unsern Tapfern aus allen Theilen des Vaterlandes treffe. Keine Zwietracht mehr herrscht unter uns, ein einiger Gedanke, das gleiche Gefühl vereinigt uns ; nur im Eifer und in der Hingebung für unser liebes gemeinsames Vaterland wollen wir wetteifern. Wehrmänner! Für die Bereitwtligkeit, mit welcher Ihr dem Ruf der obersten Behörde entgegengekommen seid, habe ich Euch mein Lob auszu'prcchen; durch gute Mannszucht, durch ein würdiges Betragen unter Euch selbst und gegen die Einwohner wertet Ihr Euch dieses Lobes noch würdiger machen. Für den Augenblick beschränkt sich unsere Aufgabe aus die Beobachtung unserer Grenzen; es bedarf hauptsächlich Wachsamkeit und Genaügkeit im Dienst. Ihr werdet beides zeigen. Sollten aber die Verhältnisse ernster werden, sollte das Ausland sindlich gegen uns auftreten und unser Gebiet verletzen, dann werdet Ihr Euern Muth und Eucrc Kraft für tie Vertheidigung unsers Landes entfalten, nichts wird Euch zu viel sein, um der Heimat Glück und Unabhängigkeit zu bewahren. Ihr werdet mit Einem Wort Euch in Allem möglichst becifern, damit man von Euch sager könne: „die Nachkommen der freien Eidgenossen sind ihrer Vorfahren würdig." Hauptquartier Bern, den 2. August 1849. Der Oberbefehlshaber: W. H. Dufour. Am 4. August traf das Bctaillon Benz wieder zu Zürich ein, und dessen Entlassung fand am folgenden Tag statt. Die badischen Führer Sigel Gögg und Metternich erhielten Pässe nach Amerika. Sonntags den 5. August war auf der Wollishofer Allmend große Revue über die in und um Zürich stehenden Truppen. Die Kavalleriekompagnie Buntschli kam zurück und wurde entlassen. Am 6. August beschloß der Nationalrath fast einstimmig: 1) dem Bundesrath ist Vollmacht ertheilt, in Beziehung auf Verwendung der in den eidgenössischen Dienst gerufenen Truppen die angemessenen Verfügungen zu treffen, und er wird nach Maßgabe der Umstände eine Reduktion oder auch gänzliche Entlassung tcrselben eintreten lassen; 2) die dem Bundesrath unterm 30. Juni zur Bestreitung außerordentlicher Ausgaben ertheilte Vollmacht wird erneuert; 3) der Bundesrath ist bevollmächtigt, über Aushingrbe des von den Flüchtlingen auf schweizerisches Gebiet gebrachten Materials an diejenigen, denen es gehört, über Beförderung der Rückkehr der Masse von Flüchtlingen in ihre Heimat, so wie behufs der Auswirkung bestimmter Aufschlüsse über die Bedeutung der längs der schweizerischen Nowgrenze zur Zeit noch befindlichen Truppen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er wird zu üesem Zweck in einer für die Schweiz möglichst vortheilhaften Weise die geeigneten Unterhandlungen pflegen. 4) In Beziehung auf andere Punkte des bunvesräthlichen Berichtes ist mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse nicht einzutreten (letzterer Beschluß wurde mit 67 gegen 19 Stimmen gefaßt). Ferner wurde beschlossen: 1> den Kantonen an die Unterstützung und Verpflegung ler Flüchtlinge einen Beitrag von 35 Rappen für jeden Flüchtling und jeden Tag, von ihrer Aufnahme an gerechnet, zu verabreichen; 2) indeß nur für solche, welche 187 nicht zu öffentlichen oder Privatarbeiten angehalten werden können; 3) den Bundesrat!) mit möglichst gleichmäßiger Vertheilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Kantone zu beauftragen. An diesem Tage standen unsere Truppen: die Artilleriekompagnie Zeller zu Schaffhausen, das Bataillon Ginsberg zu Kreuzlingcn, die Scharsschützenkompagnie Burkhard zu Kaltenbach, das Bataillon Bruppacher in Thäingen, das Bataillon Bamli in Hettlingen. Den 7. August beschloß der BundeSrath, 1 Bataillon von jeder Brigade, alle Artillerie bis auf 1 Batterie für jede Diviston und sämmtliche Kavallerie bis aus 1 Kompagnie zu verabschieden. Am 8. stimmte auch der Ständerath mit 30 gegen 7 Stimmen dem Beschluß des NationalratheS bei, worauf sich der letztere in einer Schlußsitzung am Abend des Tages bis zum 12. November vertagte. Am 9. beschloß der Bundesrath eine zweite, noch bedeutendere Truppenverminderung; vom 10. an kehrten die Pfälzer in Transporten von Zürich heim. Am 11. marschirte das Berner Bataillon Hirsbrunner, das sich zu Zürich nicht heimisch gefühlt hatte, nach der Heimat ab, es traf unser Bataillon Bantli und die Artilleriekompagnie Zeller ein, — am 12. marschirte das Aargauer Bataillon Attenhofer ab und es traf dagegen 1 Kompagnie Scharfschützen von Luzern zu Zürich ein, 1 Batterie Artillerie von da in Wollishofen; — am 13. beschloß der Regierungsrath, das Flüchtlingsdepot in Winterthur aufzuheben und mit demjenigen von Zürich zu vereinigen, 108 Mann aus demselben kamen nach Zürich, 292 kehrten heim; — am 14. marschirte die Schwyzer Scharfschützenkompagnie Bräcker hier durch nach der Heimat, — am 15. langte unser Bataillon Ginsberg und die Scharfschützenkompagnie Burkhard an, Abends General Dufour, welcher am 16. über die in hiesiger Gegend liegenden Truppen, nämlich 1 Bataillon Infanterie von Schwyz, 1 Kompagnie Scharfschützen und 1 Batterie Artillerie von Luzern, auf dem Platz hinter der Kaserne Inspektion abhielt. Es war ein rührender Gedanke, die vor zwei Jahren noch feindlichen Sonderbundstruppen nun vor dem nämlichen General Revue passiren zu sehen, der damals gegen sie kommandirte. Auch Dufour, der mit seinem Stäbe zu Fuß war, schien dieses zu fühlen, und die gute Haltung der Truppen befriedigte ihn sehr. Am 17. marschirte das Schwyzer Bataillon nach Winterthur ab, am 18. die Luzerner nach Hause. Dem Flüchtlingskommissariat wurde die Aushingabe derjenigen badischen und bayerischen Pferde, die von keiner Seite als Privateigenthum reklamirt worden, übertragen, nachdem der badische Abgeordnete Faber die Zahlung für Verpflegung derselben, welche 34,040 Fr. 89 Rp. betrug, bestrit- ten haben werde. Ebenso beschloß der Regierungsrath, eine Mecklenburger 7Pfünderhaubitze und 2 Pferde zu ertradiren, und gab Auftrag, das zu Zurzach liegende badische Kriegsmaterial nach Zürich zu bringen. Am 21. August reiste der erste Transport von circa 150 badischen Pferden, 4 und 4 zu- sammengekoppelt, jede Rotte mit einem unserer Trainsoldaten, in Begleit eines Offiziers und einiger Unteroffiziere nach Rheinau ab, wo die Uebergabe derselben stattfand. Den 22. kam das Schwyzer Bataillon wieder zu Zürich an und marschirte am 23. nach der Heimat. Es ging der zweite Transport badischer Pferde nach Rheinau, ebenso die Pulver- und Mu- nitionswagen. Den 24. hob der Regierungsralh die Piketstcllung des Bundesauszuges auf, den 25. ging der letzte Transport badischer Pferde ab. Am 28. August besammelte sich der Große Rath. Den 29. wurde Herr Oberrichter Ammann 24 * 188 von seiner Stelle als Mitgliev des schweizerischen Stänverathes entlassen, am 30. der geprüfte Ge- setzesentwurs betreffend Bildung der zürcherischen Geschwornenliste für die eidgenössische StrasrechtS- pflege zum Gesetze erhoben, zufolge dessen im Kanton auf je 1000 Einwohner ein Geschworner ernannt und dieselben kirchgemeindsweise gewählt werden, jede Kirchgemcinve aber wenigstens einen solchen haben soll. Als stimmberechtigt werden durch das Gesetz erklärt alle im Kanton wohnenden Schweizerbürger, die das 20ste Jahr zurückgelegt haben, mit den bereits gesetzlich festgestellten Ausnahmen. Jeder Stimmberechtigte ist zugleich auch wählbar, mit Ausschluß einer Anzahl Bcamtungen, der Geistlichen und Polizeiangestellten. Jeder, der zum Geschwornen ernannt wird, ist verpflichtet, dem an ihn gerichteten Rufe Folge zu leisten, mit einigen Ausnahmen, die durch Alter, körperlichen Zustand rc. bedingt sind. Jeweilen mit dem Ablauf der dreijährigen Amtsdauer des Bundesgerichts tritt auch die Geschworncnliste außer Kraft und ist eine neue durch frische Wahlen zu bilden. — Zum Mitglied des schweizerischen Ständerathes wurde mit 86 von 109 Stimmen Herr Kantonsfürsprech Dr. Pestalutz, wohnhaft in Winterthur, gewählt. Am 31. wies der Regierungsrath das Gesuch des deutschen Flüchtlings Metternich um Verschiebung der Ausweisung ab. Zu dieser Zeit bestand das hiesige Flüchtlingsdepot noch aus 460 Mann. Der Bundesrath beschloß mit Rücksicht auf die befriedigenden Zustände im Innern und nach außen eine weitere Reduktion der Truppen auf 2 Bataillone Infanterie und 2 Kompagnien Scharfschützen. Am 7. September befanden sich unsere noch im Felde stehenden Truppen die Scharfschützenkompagnie Huber zu Kreuzlingen und das Bataillon Bruppacher von Schaffhausen dem Rhein entlang bis Zurzach. Nachdem der Bundcsrath auch noch die letzten Truppen entlassen hatte, traf das Bataillon Bruppacher und die Scharfschützenkompagnie Huber in Begleit des Luzerner Bataillons Boßhard und der Nidwalder Scharfschützenkompagnie Wyrsch am 19. zu Zürich ein und letztere marschirten am folgenden Tag weiter. Den 23. Sept. wurde im zweiten eidgenössischen Kreis bei Anwesenheit von 889 (von 13,436) Stimmberechtigten mit 639 Stimmen zum Mitglied des Nationalrathes Herr Bezirksrichter Stadt- mann von Grüningen gewählt, im vierten Wahlkreis ergab sich kein absolutes Mehr. Am 29. beschloß der Regierungsralh an Bayern die von Flüchtlingen eingebrachten ihm gehörenden 130 Gewehre, 50 Seitengewehre, 19 Patrontaschen und 20 Säbel zu ertradiren, von Baden besaß man 4808 Gewehre, 2499 Säbel, 4141 Patrontaschen und 640 Säbelkuppel. Den 30. wurde im vierten eidgenössischen Wahlkreise von 1203 anwesenden Stimmberechtigten mit 906 zum Mitglied des Nationalrathes gewählt Herr Statthalter Ryffel in Regcnsberg. Am 9. Oktober befanden sich noch 009 deutsche Flüchtlinge im Kanton, — den 18. beschloß der Regierungsralh, alles noch hier befindliche von deutschen Flüchtlingen eingebrachte Kriegsmaterial gegen Bezahlung der 12,676 Fr. 78 Rp. betragenden Kosten für Empfangnahmc, Transport, Bewachung und Reparatur desselben an den badischen Abgeordneten von Faber aushinzugeben, mit Ausnahme des der Reichsgewalt gehörenden, und es wurde nun im Laufe der Woche dasselbe von unsern Trainsoldaten in Begleitung von Offizieren in verschiedenen Transporten nach Rheinau abgeführt und dort von den Preußen zu Handen Badens in Empfang genommen. Am 23. Oktober versammelte sich der Große Rath zu seiner ordentlichen Herbstsitzung. Der ge- 189 prüfte Gesetzeseiilwurf betreffend Abänderung der tztz 53 — 60, 69 und 70 der Berfassung, Regierungsrath, Kirchenrath und Erziehungsrath, wurden gesetzlicher Vorschrift gemäß zum zweiten Mal behandelt. Gegen denselben sprach wieder Herr alt Bürgermeister v. Muralt, der das Direktorial- system als unverträglich mit demokratischen Verhältnissen erklärte, und Herr Obergerichtspräsident Dr. Finsler, der sich mit bloßer Reduktion der Mitglicderzahl der Regierung begnügen wollte; für den Entwurf sprachen die Herren Prokurator Brändli und Bürgermeister Dr. Escher. Bei artikelweiser Berathung des Gesetzes wurde mit 79 gegen 25 Stimmen entschieden, daß Direktionen und nicht mehr Kollegien bestehen sollen, entgegen dem Antrag wurde dagegen festgesetzt, daß man, um in den Regierungsrath gewählt werden zu können, das 30ste (statt das 25ste) Altersjahr angetreten haben müsse, und mit großer Mehrheit wurde entgegen einem Antrag des Herrn Fürsprech Surber der Titel „Bürgermeister" abgeschafft, der ganze Gesetzesentwurf mit großer Mehrheit als dem Volke vorzulegendes Verfassungsgesetz angenommen. In der Nachmittagssitzung wurden die geprüften Entwürfe zu Verfassungsgesctzen betreffend Abänderung des 8 33 der Verfassung (Volkszählung) und der 85 und 86 (Wahl der Pfarrer und Schullehrer) ohne wettern Rathschlag angenommen und als ebenfalls dem Volke vorzulegende Verfassungsgesetze erklärt. Sonntags den 28. Oktober fand bei sehr geringer Theilnahme des Volks im ganzen Kanton die Wahl der eidgenössischen Geschwornen statt. Am 31. beschloß der RegierungSrath, die drei oben erwähnten Verfassnngögesetze Sonntags den 18. November dem Volke zur Abstimmung vorzulegen, setzte das Nähere hierüber fest, z. B. daß die Abwesenden weder zu den Annehmenden, noch zu den Verwerfenden gezählt werden, und erließ folgende Kundmachung an die zürcherischen Urversammlungen, die am 11. November durch die Pfarrer von den Kanzeln verlesen wurde. Der Regierungsrath des eidgenössischen Standes Zürich an die zürcherischen Ur- versammlnngen. Liebe Mitbürger! Der Große Rath hat uns beauftragt, Euch drei Versassungsgesetze, die er nach doppelter reiflicher Berathung erlassen hat, gemäß 93 der Staatsverfaffung zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen. Wenn wir, in Vollziehung dieses Auftrages, uns verpflichtet fühlen, Euch nun die Gründe in Kürze anzugeben, welche die oberste Landesbchörde bei Erlassung jener Versassungsgesetze geleitet haben, so befolgen wir damit zugleich eine hergebrachte Uebung, deren Zweckmäßigkeit wohl als allgemein anerkannt vorausgesetzt werden darf. Das erste Versassungsgesetz, welches Euch vorgelegt wird, betrifft die Organisation des Re- giernngsrathes. Der RegierungSrath besteht gegenwärtig aus 13 Mitgliedern und faßt seine Beschlüsse in allen wichtigern Angelegenheiten nur auf die Anträge von Regierungskollcgicn hin, so daß also jeder auch nur ctwelchermaßen bedeutende Gegenstand in der Regel von zwei verhältnißmäßig zahlreich besetzten Behörden und zwar von der einen in vorberathender, von der andern in entscheidender Stellung behandelt werden muß. Die Erfahrung hat nun gezeigt, daß diese Einrichtung einer guten und schnellen Erledigung der Geschäfte nicht förderlich, sondern geradezu nachteilig ist. Die Mitglieder des Regierungsrathcs werden nämlich durch dieselbe gezwungen, einer Reihe von Regierungskollcgien anzugehören. Die nothwendig damit verbundene Zersplitterung ihrer Thätigkeit l90 erschwert aber eine befriedigende Besorgung der einzelnen Vcrwaltungszweige und steht einem raschen Fortgange der Geschäfte hindernd im Wege. Sie erschwert eine befriedigende Besorgung der einzelnen Ver- waltungszweigc. Fürs erste ist nämlich bei der immer mehr zunehmenden Zahl der Geschäfte und beiden immer größer werdenden Anforderungen unserer Zeit an eine gute Administration die Pflege Eines einzigen Vcrwaltungszweiges die ganze Kraft eines wenn auch noch so tüchtigen Mannes in Anspruch zu nehmen geeignet; bei der gegenwärtigen Einrichtung kann aber kein Mitglied des Regicrungsrathes seine volle Thätigkeit Einem Vcrwaltungszweige widmen. Sodann bleibt einem Regierungsgliede, wenn es in einer Reihe von Kollegien thätig sei» soll, nicht mehr die erforderliche Zeit übrig, um die von den andern Kollegien an den Regierungsrath gelangenden Vorlagen so zu prüfen, wie es sollte geschehen können, um mit Sachkcnntniß zur Erledigung derselben mitzuwirken. Jene Zersplitterung steht aber auch einem beförderlichen Fortgang der Geschäfte hindernd im Wege, weil die Regicrungskollegien, in deren mehreren jcweilen die gleichen Mitglieder des Regicrungsrathes sich befinden, um dieses Umstandes willen nicht neben einander, sondern nur nach einander arbeiten können, so daß also die vorbereitenden Arbeiten in den einzelnen Zweigen der Verwaltung nicht gleichzeitig, sondern in dem einen Kollegium erst dann vorgenommen werden können, wenn sie in dem andern Kollegium vollendet worden sind. Um nun diesen mit der gegenwärtigen Organisation des Regicrungsrathes verbundenen Ucbelständen, die hier natürlich nur ihren Grundzügen nach hervorgehoben werden konnten, zu begegnen, hat der Große Rath das erste Verfassungsgcsetz, über dessen Annahme Ihr zu entscheiden habt, erlassen. Gemäß demselben soll, was vorerst die Vorbereitung der einzelnen von dem Regicrungsrathc zu behandelnden Gegenstände betrifft, dieselbe nicht mehr von einer ganzen Behörde, sondern nur je von Einem Mitgliedc des Regicrungsrathes, und zwar von demjenigen ausgehen, welchem der Zweig der Landcsverwaltung, in den das betreffende Geschäft einschlägt, zu besonderer Besorgung anvertraut ist. Die Befugniß zur Entscheidung sodann soll in der Regel dem Regierungsrathe zustehen. Innerhalb gewisser Schranken soll jedoch auch das mit der Besorgung des betreffenden Zweiges der Landesverwaltung besonders beauftragte Mitglied des Regierungsrathes mit zwei andern Mitgliedern desselben, folglich ein Regierungskollcgium, und nur für unwichtigere Sachen jenes ersterwähnte Regierungsglied allein ein Entscheidungsrecht haben. Endlich soll, da in Folge dieser Einrichtung die Regicrungskollegien theils wegfallen, theils, soweit sie bestehen bleiben, einen beschränktem Wirkungskreis als bisher haben werden, die größere Zahl der Mitglieder des Regierungsrathes aber hauptsächlich nur durch den bisherigen Bestand der Regierungskollegien nothwendig gemacht war, die Zahl der Rcgierungsglieder auf !) beschränkt werden. Der Große Rath geht von der Anficht aus, daß bei dieser Einrichtung an die Stelle der mit der gegenwärtigen Organisation des Regicrungsrathes verbundenen Nachtheile gerade die ihnen entsprechenden Vortheile treten würden. Er hält dafür, es werde die Staatsverwaltung, weil nun jedem einzelnen Zweige derselben je ein Mitglied des Regierungsrathes seine ganze Thätigkeit und volle Lebenskraft widmen könne, theils um so umsichtiger, um so geregelter, um so konsequenter, kurz um so besser werden, theils auch an Schnelligkeit des Geschäftsganges wesentlich gewinnen. Der Große Rath ließ sich dabei durch die Besorgniß, als würde in Folge dieser Organisation des Regicrungsrathes zu viele Gewalt in die Hand der einzelnen Mitglieder desselben gelegt, nicht beirren, dafür haltend, daß diese Besorgniß, da ja alle wichtigern Gegenstände durch den Rcgicrungsrath selbst oder durch die in einem gewissen Umfange noch fortbestehenden Regicrungskollegien entschieden werden sollen und, wenn auch die den einzelnen Vcrwaltungszwcigen vorstehenden Rcgicrungsglicdcr in weniger bedeutenden- Dingen ein Entscheidungsrecht haben, ihre Licßfälligcn Verfügungen immer noch auf dem Wege der Beschwcrdeführung sollen an den Regierungsrath gebracht und von diesem bestätigt oder aufgehoben werden können, alles Grundes ent- 191 bchre und wohl lediglich auf einer unrichtigen Auffassung des in Frage stehenden Derfassungsgesctzes beruhe. Dagegen glaubte sich der Große Rath um so unbedenklicher für die in dem Verfaffungsgcsetze vorgeschriebene Organisation des Rcgierungsrathes erklären zu sollen, weil dieselbe in weitaus den meisten Kantonen der Schweiz und gerade auch in denen, welche zu den bestverwaltcten gehören und ihrer ganzen politischen Stellung nach mit dem Kanton Zürich am meisten Verwandtschaft haben, zum Theil schon seit geraumer Zeit besteht, somit durch die Erfahrung sich auf das unzweideutigste bewährt hat. Aus diesem Verfassungsgesctze verdient dann noch die Bestimmung besonders hervorgehoben zu werden, daß die Nmtsdauer der Mitglieder des Rcgierungsrathes nicht mebr 6, sondern nur 4 Jahre betragen, die Erneuerung des Rcgicrungsrathcs nicht mehr bloß zu Drittheilen, sondern zu Hälften stattfinden und je die größere Hälfte in dem Jahre, in dem der Große Rath neu zu wählen ist, der Erneuerung unterliegen soll, während bisanhin gerade in diesem Jahre gar keine Erneuerungswahlcn in den Regierungsrath stattfanden. Wenn somit bisher die Möglichkeit bestand, daß der Regierungsrath sich während voller drei Jahre mit der Anschauungsweise des aus den Wahlen des Volkes hervorgegangenen Großen Rathes im Widersprüche befinden konnte, so wird durch das Verfassungsgesetz diese unnatürliche Möglichkeit nun ausgeschlossen und damit ein erheblicher Fortschritt auf der Bahn der Repräsentativdemokratie gemacht. Das zweite Versassungsgcsctz, das Euch zur Annahme vorgelegt wird, betrifft die Abschaffung des Dreierv o rschlagcs für die Pfarrer- und Lehrerwahlcn. Da dieses Gesetz weit einfacher als das eben besprochene ist und zunächst durch zahlreiche Petitionen, welche aus Euercr Mitte hervorginge», veranlaßt wurde, so bedarf es wohl nur weniger Worte, um es bei Euch einzuführen. Der Große Rath hofft, es werden durch dasselbe die Mißverhältnisse, die sich in einzelnen Gemeinden mitunter gewiß besonders darum zeigten, weil die Wahl namentlich der Geistlichen bisher nicht ausschließlich in die Hand der Gemeinden gelegt war, beseitigt werden. Er findet gegen die Befürchtung, daß in einzelnen Fällen die Wahl zu Geistlichen oder Lehrern nun etwa auf Untüchtige fallen möchte, eine sichere Gewähr in den Wahlsähigkeitszcugnissen, welche die Kandidaten des Predigt- oder Lehramtes von Seite der Behörden, um gewählt werden zu können, besitzen müssen. Er erblickt endlich in diesem Verfassungsgesetze die vollständige Durchführung des Grundsatzes der Wahlfreiheit der Gemeinden, die in der zur Zeit bestehenden einschlägigen Verfassungsbestimmung erst vorbereitet wurde, und er befrcut sich, dazu mitwirken zu können, daß einem schönen in der Zeit der politischen Wiedergeburt unsers Kantons immerhin nur innerhalb gewisser Schranken errungenen Volksrechte nun seine volle Geltung verschafft werde. Das dritte Vcrfassungsgesetz, über das Ihr zu entscheiden habt, bezieht sich auf die Vornahme der Volkszählung. Gemäß der gegenwärtig bestehenden Verfassungsbestimmung soll dieselbe je alle 12 Jahre einer Revision unterworfen und darnach die Stellvertretung im Großen Rathe ausgemittclt werden. Da nun aber durch die Bundesverfassung auch eidgenössische Volkszählungen in Aussicht gestellt sind und da es theils ungeeignet scheint, daß zwei verschiedene offizielle Volkszahlen, eine eidgenössische und eine kantonale, neben einander bestehen, theils durch solche doppelte Volkszählungen unnöthige Kosten, und besonders auch für die Gemeindsbeamteten viele vergebliche Bemühungen entstehen, so glaubte der Große Rath in dieses Vcrfaffungs- gesetz die Bestimmung niederlegen zu sollen, daß neben der eidgenössischen Volkszählung nicht noch eine kantonale stattfinden, sondern lediglich die erste als Grundlage für die Ausmittlung des Verhältnisses der Stellvertretung im Großen Rathe benutzt werden solle. Das find nun, liebe Mitbürger, die Gründe, welche die oberste Landesbehörde bei Erlassung der drei Bersassungsgesetze, die Euch zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden, geleitet haben. Bei Euch steht jetzt der letzte Entscheid. Damit er ein ganz freier sei, wird über jedes Verfaffungsgesetz eine besondere Ab« 492 stimmung erfolgen. Es ist ein schönes Recht, das Recht eines Volkes in einem demokratischen Staate, sich das Grundgesetz seines staatlichen Lebens selbst geben zu können. Beweist durch die Art, wie Ihr von diesem Rechte Gebrauch macht, daß Ihr desselben vollkommen würdig seid. Die einzige Richtschnur bei Eucrer Stimmgebung sei die Rücksicht auf das Wohl des Vaterlandes. Haltet Ihr dieses und nur dieses unentwegt im Auge, dann wird auf Euerem Entscheide, wie er auch ausfallen möge, der Segen Gottes ruhen! Gegenwärtige Kundmachung soll Sonntags den 11. Wintcrmonat nach dem Morgcngottcsdicnste durch die Pfarrer von den Kanzeln verlesen, von den Dollzichungsbeamten auf gewohnte Weise zur öffentlichen Kenntniß gebracht und dem Amtsblattc beigedruckt werden. Gegeben in unserer Rathssitzung Zürich, den 31. Weinmonat 1849. Im Namen des Rcgicrungsrathcs: Der Amtsbürgermeister, vr. A. Escher. Der erste Staatsschreidcr, S u l z e r. Am 12. November traten der National- und Ständcrath wieder in Bern zusammen. Sonntags den 18. November war der Tag der Abstimmung über die drei VersassungSgesetze. Die Theilnahme des Volkes war über alle Maßen gering, indem sich von circa 50,000 Stimmberechtigten bloß 10,840, somit nicht viel mehr als ^ einfanden. Das erste Gesetz, betreffend Abänderung der Verfassungsartikel wegen des NegierungSrathes rc., wurde von 8723 Anwesenden angenommen, von 2117 verworfen. (Es verwarfen folgende politische Gemeinden: Zürich, Aesch, Außersihl, Dietikon, Geroldschweil, Riesbach, Küßnacht, Erlenbach, Zumikon, Hittnau, Pfäffikon, Hüttikon; in den Bezirken Affoltern, Horgen, Hinweil, Uster, Winterthur, Andelfingen und Bülach zählte daS Gesetz dagegen am meisten Annehmende.) Das zweite Gesetz, betreffend die Wahl der Pfarrer und Lehrer, wurde von 9706 Stimmenden angenommen, von 878 verworfen, — daS dritte, betreffend die Volkszählung, von 9350 angenommen, von 828 verworfen. Gemäß dem ersten Gesetze besteht nun der Regierungsrath aus neun Mitgliedern, die auf eine Amtsdauer von vier Jahren vom Großen Rathe erwählt werden. Zwei Präsidenten führen abwechselnd jeder ein Jahr lang in demselben den Vorsitz. Ihm sind Direktionen untergeordnet, die vorherrschend in einer vorberathenden und vollziehenden Stellung zu ihm stehen. Jede Direktion wird von je einem Mitglied des RegierungsrathcS besorgt. Derselbe bestellt aus seiner Mitte die Direktionen. Die Aufsicht über das Kirchenwcsen ist einem Kirchenrath übertragen, der aus dem An- tistcs als Präsidenten und einer Anzahl theils unmittelbar vom Großen Rath, theils von ver Synode mit Vorbehalt der Bestätigung desselben zu wählender Mitglieder besteht. Die Aufsicht über die sämmtlichen Schulanstalten des Kantons ist einem Erziehungsrath übertragen, der aus dem jeweiligen Vorstand der Direktion, welcher das öffentliche Unterrichtswesen zufällt, und einer Anzahl von Mitgliedern, die theils vom Großen Rathe, theils von der Schulsynode unter Vorbehalt der Bestätigung desselben gewählt werden, besteht. Bezüglich der §Z 85 und 86 der Verfassung wurde festgesetzt, daß die Gemeinden die Pfarrer und Helfer unmittelbar aus der Zahl der ins zürcherische Ministerium aufgenommenen und wahlfähigen Geistlichen, die Schulgemeindcn die Lehrer an ihren Primärschulen aus der Zahl derjenigen, welche von dem ErziehnngSrath hiezu für wahlfähig erklärt worden sind, zu wählen haben, und mit 193 Hinsicht auf die Volkszählung wurde festgesetzt, daß als Grundlage zur Ausmittlung der Stellvertretung für den Kanton Zürich die Volkszählung vom Jahr 1836 gelte, daß aber nach jeder eidgenössischen Zählung auf Grundlage derselben die Stellvertretung durch ein Gesetz auszumitteln sei. Am 29. November verwarf der Nationalrath mit 60 gegen 30 Stimmen die Motion Evtels (von Waadt), daß der Bundesrath über seine Beschlüsse in der auswärtigen Politik Bericht erstatten und namentlich die Aktenstücke und Korrespondenzen in der Flüchtlingssache vorlegen soll; der dritte Artikel, daß die Ausweisungsbeschlüsse in der Vollziehung suSpendirt werden, wurde mit 66 gegen 23 Stimmen ebenfalls verworfen. Am nämlichen Tag beschloß unser Regierungsrath Aushingabe auch des der Reichsgewalt gehörenden Kriegsmaterials. Anfangs Dezember befanden sich nur noch 140 Flüchtlinge im hiesigen Kanton. Am 13. Dezember beschloß der Nationalrath mit 56 gegen 24 Stimmen, daß die den italienischen Flüchtlingen abgenommenen Waffen an Sardinien abzuliefern seien gegen Vergütung aller Kosten und gegen Entschädigung von 26,000 Franken an die betreffenden Kantone. Den 14. Dez. entschied sich der Ständerath mit 30 gegen 9 Stimmen für den französischen Münzfuß. Im Nationalrath wurde die Motion des Herrn Dr. Escher von Zürich wegen der Eisenbahnangelegenheit, wornach diese zu einer eidgenössischen erklärt wird, mit 79 gegen 4 Stimmen angenommen. Am 17. Dez. wurde von der Bundesversammlung (den vereinigten Räthen) mit 76 von 157 Stimmen zum Bundespräsidenten für das Jabr 1850 erwählt Herr Heinrich Druey (von Waadt), zum Vizepräsidenten Herr Munzinger, zum Präsidenten des Bundesgerichts Herr Dr. Kern. Am 18. nahm auch der Ständerath den Beschluß des NationalratheS in Eisenbahnsachen mit großer Mehrheit an. Den 19. wurde der Antrag des Bundesrathes auf eine schweizerische Volkszählung im März 1850 angenommen. Am 22. vertagte sich der Nationalrath bis auf den 2. April und die Räthe gingen aus einander. Den 29. wurde das hiesige Flüchtlingskommissariat aufgehoben. 1850 . Am 5. Februar versammelte sich die Synode der Geistlichkeit, um die ihr vorgelegten GesetzeS- entwürfe, betreffend die Organisation des Kirchenrathes und die Wahl der Pfarrer, zu begutachten. Bezüglich des ersten Gesetzes beschloß die Synode mit 78 gegen 31 Stimmen dafür zu bitten, daß der ganze Gegenstand verschoben werde, mit 81 gegen 29 ferner dafür, daß der Kirchenrath aus 9 Mitgliedern, mit 85 gegen 23, daß er eventuell aus 7 Mitgliedern mit Zuzug von 3 zu bezeichnenden Mitgliedern der Synode zu Prüfungen bestehen soll, mit 83 gegen 26, daß in den Wahlen Parität stattfinde, mit 70 gegen 33 Stimmen dafür zu bitten, daß der Sekretär aus dem Ministerium sei und mit 97 gegen 22, daß der Antistes eine AmtSdauer von 4 Jahren erhalte. Sowohl die Majorität als die Minorität reichten ihre Ansichten und Wünsche in gedruckten Memorialien dem Großen Rathe ein. — Den 6. berieth die Synode den Gesetzesentwurf wegen der Pfarrwahlen und beantragte beinahe einstimmig verschiedene Aenderungen in demselben. Montags den 11. Februar versammelte sich nun der Große Rath zu seiner zweiten ordentlichen 25 194 Wintersitzung (vie erste hatte im Dezember stattgefunden). Am 12. und 13. wurde der Gesetzesentwurf wegen der Organisation des Kirchenrathes berathen, mit 104 gegen 13 Stimmen der Antrag aus eine gemischte Synode verworfen, mit 114 gegen 23 entschieden, daß von den 7 Mitgliedern des Kirchenrathes der Große Rath 4 und die Synode nur 2 zu wählen habe, mit Mehrheit, daß der AntisteS, der von der Synode gewählt und vom Großen Rathe bestätigt werde, eine AmtSdauer von 4 Jahren haben soll. Sodann ivurden die Gesetzesentwürfe über die Pfarrer- und Lchrerwahlen mit weniger Modifikation angenommen; am 14. derjenige über Organisation des Regierungsrathes und der Direktionen berathen, mitten in der Berathung bei der vorgerückten Zeit mit 56 gegen 55 Stimmen beschlossen, von nun an die Artikel deS Gesetzesentwurfes nicht mehr zu verlesen und der ganze Entwurf mit wenigen Modifikationen unverändert als geprüfter angenommen. Am 1. März veröffentlichte das Komite für Unterstützung deutscher Flüchtlinge seinen Rechenschaftsbericht, aus dem hervorgeht, daß sich anfänglich ungefähr 4000 Flüchtlinge im Kanton Zürich befanden, welche erst im Verlauf einiger Wochen auf die später lange bleibende Durchschnittszahl von 2000 fielen. Bei Auflösung des Komite am 12. Februar 1850 betrug die Zahl der Flüchtlinge nicht mehr 100. Die Einnahmen bestanden an baarem Geld aus beinahe allen Ländern . . 25171 Fr. 13 Rp. in Kleidungsstücken rc. Die Ausgaben betrugen 1. an baarem Geld. . 17459 Fr. 76 Rp. 2. für Schuhe und Stiefel ...... 5367 - 49 - 3. für Kleidungsstücke (Verfertigen und Ausbessern) . 1707 - 90 - 4. für Verschiedenes. 635 - 98 - Summa 25171 Fr. 13 Rp. Ferner: Nerabfolgung von Kleidungsstücken an 1138 Mann. Den 2. April trat der Große Rath zu seiner ordentlichen Frühlingssitzung zusammen, in welcher die obbezeichneten Gesetzesentwürfe zum zweiten Mal behandelt und mit großer Mehrheit unverändert angenommen wurden. Es ist bereits bezeichnet worden, was der wesentlichste Inhalt der Gesetze betreffend die Organisation des Kirchenrathes, die Pfarrer- und Lehrerwahlen sei, und eS bleibt nur noch übrig, das Wesentlichste auS dem Gesetz über den Regierungsrath und seine Direktionen anzuführen. Der Regierungörath besteht aus 9 (früher 13) Mitgliedern, die auf eine Amtsdaucr von 4 Jahren vom Großen Rathe gewählt werden. Zwei Präsidenten führen abwechselnd, jeder ein Jahr lang, im Regierungsrath den Vorsitz. Ihre AmtSdauer beträgt 2 Jahre. Dem Regierungsrath sind Direktionen untergeordnet. Diese sind: 1. die Direktion des Innern, 2. der Polizei, 3. der Finanzen, 4. der öffentlichen Arbeiten, 5. des Militärs, 6. der Justiz, 7. des Erziehungswesens, 8. der politischen und 9. der Medizinalangelegenheiten. Jede Direktion wird von je einem Mitgliede des Regierungsrathes besorgt und für jede für den Fall der Abhaltung deS Direktors ein bleibender Stellvertreter desselben aus der Mitte des Regicrungsrathes bestellt. Den Direktoren der Finanzen, der öffentlichen Arbeiten und der Justiz sollen, als denjenigen Direktionen, welchen wichtigere Gegenstände zur Erledigung werden übertragen werden, je zwei Mitglieder des Regierungsrathes als Beisitzer beigegeben werden. Die AmtSdauer der Direktionen, der Beisitzer und Stellvertreter beträgt 195 2 Jahre. — Für das UnterrichtSwcsen wird dem betreffenden Direktor ein Erzichungsrath beigegeben, der aus 7 Mitgliedern besteht, von denen 4 von dem Großen Rathe und 2 von der Schulsynode unter Vorbehalt der Bestätigung desselben gewählt werden. Ihre Amtsdauer ist 4 Jahre. — Das Sekretariat des Regierungsrathes wird von zwei Staatsschreibern besorgt, dem Staatsarchiv steht ein Staatsarchivar vor. Ihre Amtsdauer ist auf 4 Jahre festgesetzt. Jede Direktion hat wenigstens einen Sekretär. Diese werden vom Regierungsrath nach Einsicht eines Vorschlages des betreffenden Direktors gewählt und haben eine Amtsdaucr von 4 Jahren. Die 88 48 —105 bestimmen ausführlich die Kompetenz jeder einzelnen Direktion und der Beisitzer, so wie des Regierungsrathes. Dem Direktor des Innern werden zwei stehende Kommissionen von Fachmännern beigegeben, nämlich eine Kommission für das Gewerbswesen und eine für die Landwirthschaft. Dem Direktor der Finanzen wird mit Beziehung auf Handclsverhältnifse eine stehende Kommission von Fachmännern beige- gcben, welche den Namen Handelskammer führt; ferner zur Leitung der ökonomischen Angelegenheiten und zur Handhabung der gesammten Hausordnung der Kantonal - Kranken- und Versorgungsanstalten eine stehende Kommission, welche den Namen Spitalpflege führt. — Der Direktion des Militärwesens wird behufs Ausmittlung der wegen Gebrechlichkeit zum Militärdienst Untauglichen eine stehende Kommission beigegeben. — Die Aufsichtskommissionen des Gymnasiums, der Industrieschule, Thierarzneischule und des SchullehrerseminarS bestehen fort. — Dem Direktor der Medizinalangelegenheiten wird eine stehende Kommission von Fachmännern beigegeben, welche den Namen Me- bizinalrath führt. — Die übrigen Artikel des sehr umfangreichen Gesetzes handeln von den Befugnissen und Pflichten des Regierungsrathes, der Direktionen und Kanzleien, von einer Geschäftsordnung derselben und von den UebergangSbestimmungen. Am 4. April trat der Ständerath und am 5. April der Nationalrath wieder in Bern zusammen. Den 18. April erließ der Regierungsrath wegen der bevorstehenden Erneuerungswahlen der Mitglieder des Großen Rathes folgende Kundmachung, die am 28. April von den Kanzeln verlesen wurde. Bürgermeister und Regierungsrath des eidgenössischen Standes Zürich an die Bürger desselben. Mitbürger! " Der Tag, an welchem Ihr, gemäß den Bestimmungen unserer Verfassung, das Recht der freien Wahl Eucrer Stellvertreter im Großen Rathe ausüben sollt, ist wieder nahe gerückt und die zur Vornahme dieser Wahlen erforderlichen Anordnungen sind von uns getroffen worden. Die Stellung des Großen Rathes, als oberster Landcsbehörde, welche dem Kanton die Gesetze zu geben und die Oberaufsicht über die öffentliche Verwaltung und die Rechtspflege auszuüben hat, ist von so hoher Bedeutung, daß die Wichtigkeit der vorzunehmenden Wahlen jedem Bürger klar vor Augen schweben muß. Die Erhaltung und Entwicklung der Rechte und Institutionen, welche der Sieg wahrhaft republikanischer Grundsätze vor bald zwei Jahrzchcnden errungen hat, die Wahrung und Förderung der gemeinsamen Interessen des Volkes, die Vervollkommnung unserer öffentlichen und bürgerlichen Verhältnisse, die Sicherung des Friedens und der Ordnung, mii Einem Worte die Wohlfahrt des Landes hängt, soweit menschlicher Wille und menschliche Kraft zureichen, großentheils von der Gesinnung und Thätigkeit jener Behörde ab. Glücklich das Volk, das sich selbst eine Verfassung geben konnte, durch die es in den Stand gesetzt wird, je nach bestimmten Zeitabschnitten diejenigen Männer frei aus seiner Mitte zu wählen, in deren Hände es die 25 * 19tt Sorge für das Gedeihen seines öffentlichen Lebens und für segensreiche Entwickelung seiner Kräfte und seiner gemeinsamen Thätigkeit legt. Dieses Glückes zeigt sich aber ein Volk insbesondere dadurch würdig, daß jeder einzelne Bürger bei der Ausübung jener kostbaren Rechte sein Augenmerk nur auf das richtet, was das Gemeinwohl erheischt, wenn jeder durch seine Stimme das Glück Aller, den Frieden des Ganzen zu fördern sucht. Mitbürger! Wir hegen das volle Vertrauen zu Euch, daß Ihr von solcher Gesinnung beseelt in Euern Wahlkreisen Euch versammeln und an dem Wahlgeschäste Theil nehmen werdet. Ihr werdet die Aufgabe Euerer künftigen Stellvertreter wohl ins Auge fassen und frei von allen andern Rücksichten Eucre Blicke nur auf solche Männer richten, in welche Ihr das Vertrauen setzt, daß sie dieser Aufgabe, so viel an ihnen liegt, zu genügen sich bestreben werden. Die Aufgabe kann aber keine andere sein, als das Gute, das in unserer Verfassung und in unsern Gesetzen liegt, zu erhalten und weiter auszubilden, und dasjenige, was theils schon als ein Bedürfniß der Zeit erkannt worden, theils als ein solches sich erst in der Zukunft geltend macht, neu zu schaffen und ins Leben zu führen; Alles aber, das Vorhandene und das zu Schaffende, in harmonische Uebereinstimmung zu bringen, damit Ei» Geist, der Geist einer geregelten, die Rechte aller Bürger gleich anerkennenden und schützenden Freiheit, das Ganze durchginge. Dem neuen Großen Rathe wird es an Arbeit in den angedeuteten Richtungen nicht fehlen. Wir dürfen uns aber auch der Hoffnung hingeben, daß unser theures Vaterland unter dem Schutz der neuen Bundesverfassung, in welcher Friede und Ordnung — die ersten Bedingungen jedes gedeihlichen Fortschrittes - eine kräftigere Stütze finden, einer Zukunft entgegengehe, in welcher die Thätigkeit der obersten Landesbehördc sich ungestört dem zuwenden kann, was die Wohlfahrt des Ganzen und der verschiedenen Klaffen der Bewohner des Kantons erheischt. Was in den letzten Jahren die großen, so Manches umgestaltenden Ereignisse ini Vaterlande und die ohncdieß schwierigen Verhältnisse einer drückenden Zeit nicht haben zur Ausführung kommen lassen, das wird, so hoffen wir, unter dem Schutze einer gütigen Vorsehung, in den kommenden Jahren zum Ziele geführt werden können. An Euch, liebe Mitbürger! ist es nun, durch Eucre Wahlen dem Lande die Garantiern für Aufrechthaltung und stete Vervollkommnung der Gesetze zu geben, unter denen wir alle leben müssen. Eingedenk Eueres Bürgereides werde! Ihr den „Wägsten und Besten" gewissenhaft Euere Stimme geben. Euere Liebe zum Vaterlande, die Liebe zu Eueren Familien, Eueren Kindern, welche mit Euch die Früchte der Thätigkeit Euerer Stellvertreter genießen werden, Euer Pflichtgefühl wird Euch ermuntern, dem Rufe zu den Wahlen zu folgen und ohne wichtige Gründe von den hicsür stattfindenden Versammlungen Euerer Mitbürger nicht wegzubleiben. So möge denn das Ergebniß Euerer Wahlen dem Lande zum Segen gereichen, damit Ihr mit Freuden und mit dem schönen Bewußtsein treu erfüllter Pflicht aus den Tag zurückblicken könnt, an dem Ihr die Behörde erneuert habl, in welcher die oberste Gewalt des Staates, die Souvcränctät des Volkes ruht. Gegenwärtige Kundmachung soll Sonntags den 28. April nach dem Morgcngottesdienste durch die Pfarrer von den Kanzeln verlese», dem Amtsblatte beigcrückt und an den gewohnten Orten angeschlagen werden. Gegeben Zürich, den 18. April 1850. Im Namen des Regierungsrathcs: Der Amtsbürgermeister, Dr. U. Zehnder. Der erste Staatsschreibcr, Sulzcr. 197 Am 25. April entschied sich auch der Nationalrath mit 64 gegen 36 Stimmen für den französischen Münzfuß, und an diesem und den beiden folgenden Tagen wurde das Münzgesetz durchbe- rathen, am 30. eine Motion über Zentralisation der StrafrechtSpflege mit 48 gegen 37 Stimmen an den Bundesrat!) überwiesen. Den 29. wählte die Schulsynode die Herren Diakon Fries und Sekundarlehrer Honegger in den Erziehungsralh. Den 30. April besammelte sich die Synode, traf den Dreiervorschlag für die Antistesstelle und wählte 2 Mitglieder in den Kirchenrath, nämlich die Herren alt Antistes Füßli und Professor Calvinen Pögeli. Am 2. Mai machte der Regierungsrath dem Bundesrath Mittheilung davon, daß am 26. April Morgens früh eine Patrouille preußischen Militärs mit aufgepflanztem Basonel über den zürcheri- schen Hof Sulgen marschirt sei. Sonntags den 5. Mai war der Tag der Erneuerungswahl des Großen Rathes, weßwegen sich die Bürger in den Hauptorten der Wahlkreise, und zwar zu Zürich schon Vormittags, auf dem Lande Nachmittags versammelten. Von zirka 50,000 Stimmfähigen nahmen im Ganzen etwa 20,000 an den Wahlen Theil. Der ganze Akt ging überall mit der größten Ruhe vor sich und wurde, Zürich und wenige andere Wahlkreise ausgenommen, am Abend des Tages vollendet, an diesen letztem Orten die Wahlen am folgenden Tage fortgesetzt. Von den bisherigen Mitgliedern des Großen Rathes wurden 52 nicht wieder gewählr, an ihrer Stelle theils solche, die schon früher Mitglieder desselben gewesen waren, theils ganz neue. Die konservative Partei verlor an Zahl. Doppelwahlen fanden nur 5 statt. Den 7. Mai wurden die beiden Münzgesetze mit den vorn Ständeralh beantragten Aenderungen vom Nationalrath definitiv angenommen; am 8. brachte der Ständerath mit dem Nationalrath wegen des Militärgesetzeö Uebereinstimmung zu Stande, das somit ebenfalls definitiv angenommen wurde. Am 9. schloß der Nationalrath seine ordentliche Session, in der er in 126 Sitzungen die bereits erwähnten sehr eingreifenden Gesetze über das Zoll-, Post-, Münz- und Militärwesen erlassen hatte. Am 16. trafen die Wahlkreise Wiedikon, Winterthur, Stadel, Dübendorf und Stäfa neue Wahlen. Den 21. besammelte sich die Synode der Geistlichkeit wieder und wählte statt des Herrn alt Antistes Füßli, der ablehnte, in den Kirchenrath Herrn Leutpriester Meyer. Donnerstags den 23. Mai versammelte sich der neu gewählte Große Rath und wurde von Herrn Amtsbürgermeister 11r. Zehnder als gesetzlichem Präsidenten mit einer Anrede eröffnet. Hierauf wurden die Erneuerungswahlen in den Großen Rath sämmtlich anerkannt und alsdann die Wahlen der 12 indirekten Mitglieder des Großen Rathes vorgenommen, und zum Präsidenten desselben Herr Bürgermeister 1)r. Zehnder, zum Vizepräsidenten Herr Kantonsprokurator Sulzberger gewählt. Am 24. Mai leistete der Große Rath den vorgeschriebenen Amtseid und nahm dann die Wahlen in den Regierungörath vor. Gewählt wurden 1) Herr Dr. Alfred Escher von Zürich im zweiten Skrutinium mit 120 von 197 Stimmen; 2) Herr 1)r. Zehnder von Ober-Engstringen im ersten Skrutinium mit 168 von 194 Stimmen; 3) Herr I. Z. Rütimann von RegenSberg im ersten Skrutinium mit 130 von 192 Stimmen; 4) Herr Paul Karl Ed. Ziegler von Zürich im ersten Skrutinium mit 178 von 195 Stimmen; 5) Herr Rudolf Bollier von Horgen im ersten Skrutinium mit 198 128 von 191 Stimmen; 6) Herr Rudolf Benz von Pfungen im ersten Skrulinium mir 100 von 194 Stimmen; 7) Herr Eduard Billeter von Männedors im zweiten Skrutinium mit 122 von 189 Stimmen; 8) Herr I. I. Streuli von RieSbach im ersten Skrutinium mit 105 von 193 Stimmen; und 9) Herr Felir Wild von Wädenschwcil im sechsten Skrutinium mit 98 von 192 Stimmen. Nicht wieder gewählt wurden die Herren Eduard Sulzcr, Melchior Sulzer und Heinrich Hüni, die seit dem April 1831 ununterbrochen in der Regierung gewesen waren. Zum ersten Präsidenten des Regierungsrathes wurde im ersten Skrutinium mit 95 von 186 Stimmen Herr Dr. Zehnder, zum zweiten im ersten Skrutinium mit 146 von 172 Stimmen Herr Dr. Alfred Escher, zu Mitgliedern des ErziehungSrathcS: die Herren Seminardirektor Zollinger, Professor Dr. Honegger, Staatsschreiber Sulzer und Bezirksrichter Lauster gewählt, zum Antistes mit 103 von 153 Stimmen Herr Pfarrer Brunner von Regenstorf, zu Mitgliedern des Kirchen- rathes: Herr Präsident Dr. Alfred Escher, Professor Alexander Schweizer, Dr. Weidmann von Nie- derweningen und Pfarrer Zollinger in Uetikon, endlich die von der Kirchen- und Schulsynode gewählten Mitglieder in den Kirchen- und Erziehungsrath bestätigt. Samstags dm 25. Mai bestellte sodann der Regierungsrath die Direktionen und wählte: zum Direktor des Innern: Herrn Regierungsralh Wild, „ „ der Polizei: Herrn Regierungsrath Bollier, „ „ der Finanzen: Herrn Regierungsrath Billeter, „ „ der öffentlichen Arbeiten: Herrn Regierungsrath Benz, „ „ des Militärs: Herrn RegierungSrath Ziegler, „ „ der Justiz: Herrn Regierungsrath Rütimann, „ „ des Erziehungswesens: Herrn Regierungspräsident Dr. Escher, „ „ der politischen und Medizinalangelegenheiten: Herrn Regierungspräsident Dr. Zehnder, und die das Brandassekuranzwesen beschlagenden Theile des Geschäftskreises des Direktors der Polizei wurden Herrn Regierungsrath Streuli zur Besorgung überwiesen. Die neue Bundesverfassung. Im Namen Gottes des Allmächtigen! Die schweizerische Eidgenossenschaft, in der Absicht, den Bund der Eidgenossen zu befestigen, die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu erhalten und zu fördern, hat nachstehende Bundesverfassung angenommen: Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1. Die durch gegenwärtigen Bund vereinigten Völkerschaften der zwei und zwanzig souveränen Kantone, als: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Untcrwaldcn (ob und nid dem Wald), Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel (Stadt und Land), Schaffhauscn, Appenzell (beider Rhoden), St. Gallen, Graubündten, Aargau, Thurgau, Tcssin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf bilden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschaft. Art. 2. Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. 199 Art. 3. Die Kantone sind souverän, so weit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Art. 4. Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untcrthancnverhältniffe, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen. Art. 5. Der Bund gewährleistet den Kantonen ihr Gebiet, ihre Souveränetät innert den Schranken des Artikels 3, ihre Verfassungen, die Freiheit, die Rechte des Volkes und die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger gleich den Rechten und Befugnissen, welche das Volk den Behörden übertragen hat. Art. 6. Die Kantone sind verpflichtet, für ihre Verfassungen die Gewährleistung des Bundes nachzusuchen. Der Bund übernimmt diese Gewährleistung, insofern: n) sie nichts den Vorschriften der Bundesverfassung Zuwiderlaufendes enthalten : b) sie die Ausübung der politischen Rechte nach republikanischen — repräsentativen oder demokratischen — Formen sichern; c) sie vom Volke angenommen worden sind und revidirt werden können, wenn die absolute Mehrheit der Bürger es verlangt. Art. 7. Besondere Bündnisse und Verträge politischen Inhalts zwischen den Kantonen sind untersagt. Dagegen steht ihnen das Recht zu, Vorkommnisse über Gegenstände der Gesetzgebung, des Gerichtswesens und der Verwaltung unter sich abzuschließen; jedoch haben sie dieselben der Bundesbehördc zur Einsicht vorzulegen, welche, wenn diese Verkommnisse etwas dem Bunde oder den Rechten anderer Kantone Zuwiderlaufendes enthalten, deren Vollziehung zu hindern befugt ist. Im entgegengesetzten Falle sind die betreffenden Kantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Bundcsbehördcn anzusprechen. Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Staatsvcrträge, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen. Art. 9. Ausnahmsweise bleibt den Kantonen die Befugniß, Verträge über Gegenstände der Staatswirthschaft, des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei mit dem Auslande abzuschließen; jedoch dürfen dieselben nichts dem Bunde oder den Rechten anderer Kantone Zuwiderlaufendes enthalten. Art. 10. Der amtliche Verkehr zwischen Kantonen und auswärtigen Staatsregicrungen, so wie ihren Stellvertretern, findet Lurch Vermittlung des Bundesrathes statt. Ueber die im Art. 9 bezeichneten Gegenstände können jedoch die Kantone mit den untergeordneten Behörden und Beamten eines auswärtigen Staates in unmittelbaren Verkehr treten. Art. 11. Es dürfen keine Militärkapitulationcn abgeschlossen werden. Art. 12. Die Mitglieder der Bundesbehörden, die eidgenössischen Zivil- nnd Militärbeamten und die eidgenössischen Repräsentanten oder Kommissaricn dürfen von auswärtigen Regierungen weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf den Genuß der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. Untergeordneten Beamten nnd Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Jortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende Truppen zu halten. . Ohne Bewilligung der Bundesbehörde darf kein Kanton oder in getheilten Kantonen kein Landestheil mehr als 300 Mann stehende Truppen halten, die Landjägerkorps nicht inbegrisfen. Art. 14. Die Kantone sind verpflichtet, wenn Streitigkeiten unter ihnen vorfallen, sich jeder Selbsthülfe, so wie jeder Bewaffnung zu enthalten und sich der bundesmäßigen Entscheidung zu unterziehen. 200 t. Art. 15. Wenn einem Kantone vom Auslande plötzlich Gefahr droht, so ist die Regierung des bedrohten Kantons verpflichtet, andere Kantone zur Hülfe zu mahnen, unter gleichzeitiger Anzeige an die Bundesbehörde und unvorgreiflich den spätern Verfügungen dieser letztem. Die gemahnten Kantone sind zum Zuzugc verpflichtet. Die Kosten trägt die Eidgenossenschaft. Art. 16. Bei gestörter Ordnung im Inner», oder wenn von einem andern Kantone Gefahr droht, hat die Regierung des bedrohten Kantons dem Bundesrathe sogleich Kenntniß zu geben, damit dieser innert den Schranken seiner Kompetenz (Art. 90, Nr. 3, 10 und 11) die erforderlichen Maßregeln treffen oder die Bundesversammlung einberufen kann. In dringenden Fällen ist die betreffende Regierung befugt, unter sofortiger Anzeige an den Bundesrath, andere Kantone zur Hülfe zu mahnen, und die gemahnten Stände sind zur Hülseleistung verpflichtet. Wenn die Kantonsregierung außer Stande ist, Hülfe anzusprechen, so kann, und wenn die Sicherheit der Schweiz gefährdet wird, so soll die kompetente Bundesbchörde von sich aus einschreiten. In Fällen eidgenössischer Intervention sorgen die Bundesbehördcn für Beachtung der Vorschriften von Art. 5. Die Kosten trägt der mahnende oder die eidgenössische Intervention veranlassende Kanton, wenn nicht die Bundesversammlung wegen besonderer Umstände etwas Anderes beschließt. Art. 17. In den durch Art. 15 und 16 bezeichneten Fällen ist jeder Kanton verpflichtet, den Truppen freien Durchzug zu gestatten. Diese sind sofort unter eidgenössische Leitung zu stellen. Art. 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Art. 19. Das Bundcsheer, welches aus den Kontingenten der Kantone gebildet wird, besteht' 3) aus dem Bundesauszug, wozu jeder Kanton auf 100 Seelen schweizerischer Bevölkerung 3 Mann zu stellen hat; k) aus der Reserve, deren Bestand die Hälfte des Bundesauszuges beträgt. In Zeiten der Gefahr kann der Bund auch über die übrigen Streitkräste (die Landwehr) eines jeden Kantons verfügen. Die Mannschaftsskala, welche nach dem bezeichneten Maßstabe das Kontingent für jeden Kanton festsetzt, ist alle zwanzig Jahre einer Revision zu unterwerfen. Art. 20. Um in dem Bundeshcere die erforderliche Gleichmäßigkeit und Dienstfähigkeit zu erzielen, werden folgende Grundsätze festgesetzt: 1. Ein Bundesgesetz bestimmt die allgemeine Organisation des Bundesheeres. 2. Der Bund übernimmt: g) den Unterricht der Genietruppen, der Artillerie und der Kavallerie, wobei jedoch den Kantonen, welche diese Waffengattungen zu stellen haben, die Lieferung der Pferde obliegt; di die Bildung der Jnstruktoren für die übrigen Waffengattungen; e:> für alle Waffengattungen den Hähern Militärunterricht, wozu er namentlich Militärschulcn errichtet und Zusammenzöge von Truppen anordnet; et) die Lieferung eines Theiles des Kriegsmaterials. Die Zentralisation des Militärunterrichtes kann nöthigensalls durch die Bundesgesetzaebung weiter entwickelt werden. 3. Der Bund überwacht den Militäruntcrricht der Infanterie und der Scharfschützen, so wie die Anschaffung, den Bau und Unterhalt des Kricgszcugs, welches die Kantone zu liefern haben. 1. Die Militärverordnungen der Kantone dürfen nichts enthalten, was der eidgenössischen Militärorganisation 201 und den den Kantonen obliegenden bundcsmäßigcn Verpflichtungen entgegen ist, und müssen zu dießfälliger Prüfung dem Bundesrathe vorgelegt werden. 5. Alle Truppenabtheilungen im eidgenössischen Dienste führen ausschließlich die eidgenössische Fahne. Art. 21. Dem Bunde steht das Recht zu, im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines großen Theiles derselben auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Erpropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundcsgcsctzgcbung vorbehalten. Die Bundesversammlung kann die Errichtung öffentlicher Werke untersagen, welche die militärischen Interessen der Eidgenossenschaft verletzen. Art. 22. Der Bund ist befugt, eine Universität und eine polytechnische Schule zu errichten. Art. 23. Das Zollwescn ist Sache des Bundes. Art. 24. Dem Bunde steht das Recht zu, die von der Tagsatzung bewilligten oder anerkannten Land- und Wasscrzöllc, Weg- und Brückengelder, verbindliche Kaufhaus- und andere Gebühre» dieser Art, mögen dieselben von Kantonen, Gemeinden, Korporationen oder Privaten bezogen werden, gegen Entschädigung ganz oder theilwcise aufzuheben. Diejenigen Zölle und Weggcldcr, welche aus dem Transit lasten, sollen jedenfalls im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft und zwar gleichzeitig eingelöst werden. Die Eidgenossenschaft hat das Recht, an der schweizerischen Grenze Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangszölle zu erheben. Sie ist berechtigt, gegenwärtig für das Zollwescn bestimmte Gebäulichkeitcn an der schweizerischen Grenze gegen Entschädigung entweder als Eigenthum oder miethweise zur Benutzung zu übernehmen. Art. 25. Bei Erhebung der Zölle sollen folgende Grundsätze beachtet werden: 1. Eingangsgcbühren: g) Die für die inländische Industrie erforderlichen Stoffe sind im Zolltarif möglichst gering zu tariren. d) Ebenso die zum nothwendigen Lebensbcdarf erforderlichen Gegenstände. e) Die Gegenstände des Lupus unterliegen der höchsten Taxe. 2. Durchgangsgebühren, und in der Regel auch die Ausgangsgebühren, sind möglichst mäßig festzusetzen. 3. Durch die Zollgesetzgebung sind zur Sicherung des Grenz- und Marktverkehrs geeignete Bestimmungen zu treffen. Dem Bunde bleibt immerhin das Recht vorbehalten, unter außerordentlichen Umständen, in Abweichung von vorstehenden Bestimmungen, vorübergehend besondere Maßnahmen zu treffen. Art. 26. Der Ertrag der Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangszölle wird folgendermaßen verwendet: ns Jeder Kanton erhält 4 Batzen auf den Kopf nach dem Maßstab der Gesammtbevölkerung, welche nach der Volkszählung von 1838 berechnet wird. d) Wenn ein Kanton hierdurch für die nach Art. 24 aufgehobenen Gebühren nicht hinlänglich gedeckt wird, so hat er noch so viel zu beziehen, als erforderlich ist, um ihn für dieselben Gebühren nach dem Durchschnitt des Reinertrages der fünf Jahre 1842 bis und mit 1846 zu entschädigen. e) Die Mehreinnahme fällt in die Bundeskasse. Art. 27. Wenn Zölle, Weg- und Brückengelder für Tilgung eines Baukapitals oder eines Theiles desselben bewilligt worden sind, so hört der Bezug derselben oder die Entschädigung auf, sobald das Kapital oder der betreffende Theil nebst Zinsen gedeckt ist. Art. 28. Den in bereits abgeschlossenen Eisenbahnverträgen über Transitgebührcn enthaltenen Verfügungen 26 soll durch gegenwärtige Bestimmungen kein Abbruch geschehen. Dagegen tritt der Bund in die durch solche Verträge den Kantonen in Beziehung auf die Tranfitgebührrn vorbehaltencn Rechte. Art. 29. Für Lebensrnittel, Vieh und Kaufmannswaaren, Landes- und Gewcrbserzcugnisse jeder Art sind freier Kauf und Verkauf, freie Ein-, Aus- und Durchfuhr von einem Kanton in den andern gewährleistet. Vorbehalten find: g) In Beziehung auf Kauf und Verkauf das Salz- und Pulverregal. d) Polizeiliche Verfügungen der Kantone über die Ausübung von Handel und Gewerbe und über die Benutzung der Straßen. c) Verfügungen gegen schädlichen Vorkauf. ä) Vorübergehende fanitätspolizeiliche Maßregeln bei Seuchen. Die in lilt. I> und c bezeichneten Verfügungen müssen die Kantonsbürger und die Schweizcrbürger anderer Kantone gleich behandeln. Sie sind dem Bundesrathe zur Prüfung vorzulegen und dürfen nicht vollzogen werden, ehe sie die Genehmigung desselben erhalten haben. e) Die von der Tagsatzung bewilligten oder anerkannten Gebühren, welche der Bund nicht aufgehoben hat (Art. 24 und 31). f) Die Konsumogebührcn auf Wein und andern geistigen Getränken, nach Vorschrift von Art. 32. Art. 30. Der Bundcsgesetzgebung bleibt vorbehalten, hinsichtlich der Abschaffung bestehender Vorrechte in Bezug auf Transport von Personen und Waaren jeder Art zwischen den Kantonen und im Innern derselben auf dem Wasser und auf dem Lande, die nöthigen Verfügungen zu treffen, so weit die Eidgenossenschaft hiebet ein Interesse hat. Art. 31. Der Bezug der im Art. 29 litt. e bezeichneten Gebühren steht unter der Aufsicht des Bundesrathes. Sie dürfen nicht erhöht und der Bezug derselben darf ohne Genehmigung der Bundesversammlung, wenn er auf eine bestimmte Zeit beschränkt war, nicht verlängert werden. Die Kantone dürfen weder Zölle, Weg-, noch Brückengelder unter irgend welchem Namen neu einführen. Von der Bundesversammlung können jedoch auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden, um die Errichtung öffentlicher Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu Stande kommen könnten. Art. 32. Die Kantone sind befugt, außer den nach Art. 29 litt. e vorbehaltencn Berechtigungen, von Wein und andern geistigen Getränken Konsumogebührcn zu erheben, jedoch unter folgenden Beschränkungen: g) Bei dem Bezug derselben soll der Transit in keiner Weise belästigt und der Verkehr überhaupt so wenig als möglich gehemmt und mit keinen andern Gebühren belegt werden. b) Werden die für den Verbrauch eingeführten Gegenstände wieder aus dem Kanton ausgeführt, so Md die bezahlten Konsumogebührcn ohne weitere Belästigung zurückzuerstatten. e) Die Erzeugnisse schweizerischen Ursprungs sind mit niedrigeren Gebühren zu belegen als diejenigen des Auslandes. M Konsumogebührcn auf Wein und andern geistigen Getränken schweizerischen Ursprungs dürfen da, wo solche schon bestehen, nicht erhöht, und in Kantonen, welche noch keine beziehen, nicht eingeführt werden. e) Die Gesetze und Verordnungen der Kantone über den Bczng der Konsumogebührcn sind der Bundes- behördc vor Vollziehung derselben zur Gutheißung vorzulegen, damit die Nichtbeachtung vorstehender Grundsätze verhindert werden kann. Art. 33. Das Postwese» im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft wird vom Bunde übernommen unter folgenden Vorschriften: 203 1. Die gegenwärtig bestehenden Postvcrbindungen dürfen im Ganzen ohne Zustimmung der bcthciligtcn Kantone nicht vermindert werden. 2. Die Tarife werden im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft nach den gleichen möglichst billigen Grundsätzen bestimmt. 3. Die Unverletzbarkeit des Postgeheimnisses ist gewährleistet. 4. Für Abtretung des Postregals leistet der Bund Entschädigung, und zwar nach folgenden nähern Bestimmungen : n) Die Kantone erhalten jährlich die Durchschnittssumme des reinen Ertrages, den sie in den drei Jahren 1844, 1845 und 1846 vom Postwesen auf ihrem Kantonalgcbiete bezogen haben. Wenn jedoch der reine Ertrag, welchen der Bund vom Postwesen bezieht, für Bestreitung dieser Entschädigung nicht hinreicht, so wird den Kantonen das Mangelnde nach Verhältniß der festgesetzten Durchschnittssumme in Abzug gebracht. d) Wenn ein Kanton vom Postwesen unmittelbar noch gar nichts, oder in Folge eines mit einem andern Kanton abgeschlossenen Pachtvertrages bedeutend weniger bezogen hat, als die Ausübung des Postregals auf seinem Gebiete demjenigen Kanton, der dasselbe gepachtet hatte, erwcislichcrmaßcn rein ertragen hat, so sollen solche Verhältnisse bei Ausmittlung der Entschädigungssumme billige Berücksichtigung finden. c) Wo die Ausübung des Postregals an Privaten abgetreten worden ist, übernimmt der Bund die dieß- fällige Entschädigung. elj Der Bund ist berechtigt und verpflichtet, das zum Postwesen gehörige Material, so weit dasselbe zum Gebrauche tauglich und erforderlich ist, gegen eine den Eigenthümern abzulochende billige Entschädigung zu übernehmen. o) Die eidgenössische Verwaltung ist berechtigt, die gegenwärtig für das Postwcscn bestimmten Gebäulichkeiten gegen Entschädigung entweder als Eigenthum oder aber nur miethweise zur Benutzung zu übernehmen. Art. 34. Bei der Verwaltung des Zoll- und Postwesens sind die Angestellten größtcntheils aus den Einwohnern derjenigen Kantone zu wählen, für welche sie bestimmt sind. Art. 35. Der Bund übt die Oberaufsicht über die Straßen und Brücken, an deren Erhaltung die Eidgenossenschaft ein Interesse hat. Die nach Artikel 26 und 33 den Kantonen für Zölle und Posten zukommenden Summen werden von der Bundesbehörde zurückbehalten, wenn diese Straßen und Brücken von den betreffenden Kantonen, Korporationen oder Privaten nicht in gehörigem Zustand unterhalten werden. Art. 36. Dem Bunde steht die Ausübung aller im Münzrcgale begriffenen Rechte zu. Die Münzprägung durch die Kantone hört aus und geht einzig vom Bunde aus. Es ist Sache der Bundcsgesetzgcbung, den Münzfuß festzusetzen, die vorhandenen Münzsortcn zu tarifiren und die nähern Bestimmungen zu treffen, nach welchen die Kantone verpflichtet sind, von den von ihnen geprägten Münzen einschmelzcn oder umprägen zu lassen. Art. 37. Der Bund wird auf die Grundlagen des bestehenden eidgenössischen Konkordats für die ganze Eidgenossenschaft gleiches Maß und Gewicht einführen. Art. 38. Fabrikation und Verkauf des Schicßpulvers im Umfange der Eidgenossenschaft stehen ausschließlich dem Bunde zu. Art. 39. Die Ausgaben des Bundes werden bejtritten: 26 204 g) aus den Zinsen der eidgenössischen Kriegsfonts; b) aus dem Ertrag der schweizerischen Grenzzölle; c) aus dem Ertrag der Postverwaltung; ci) aus dem Ertrag der Pulververwaltung; v) aus Beiträgen der Kantone, welche jedoch nur in Folge von Beschlüssen der Bundesversammlung erhoben werden können. Solche Beiträge sind von den Kantonen nach Verhältniß der Geldskala zu leisten, welche alle zwanzig Jahre einer Revision zu unterwerfen ist. Bei einer solchen Revision sollen theils die Bevölkerung, theils die Vermögens- und Erwerbsverhältnissc der Kantone zur Grundlage dienen. Art. 40. Es soll jederzeit wenigstens der Betrag des doppelten Geldkontingentes für Bestreitung von Militärkosten bei eidgenössischen Aufgeboten baar in der Bundeskassa liegen. Art. 41. Der Bund gewährleistet allen Schweizern, welche einer der christlichen Konfessionen angehören, das Recht der freien Niederlassung im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft nach folgenden nähern Bestimmungen: 1. Keinem Schweizer, der einer der christlichen Konfessionen angehört, kann die Niederlassung in irgend einem Kanton verweigert werden, wenn er folgende Auswcisschristen besitzt: g) einen Heimatschcin oder eine andere gleichbedeutende Ausweisschrist; kj ein Zeugniß sittlicher Aufführung; c) eine Bescheinigung, daß er in bürgerlichen Rechten und Ehren stehe; und wenn er auf Verlangen sich ausweisen kann, daß er durch Vermögen, Beruf oder Gewerbe sich und seine Familie zu ernähren im Stande sei. Naturalisirte Schweizer müssen überdieß die Bescheinigung beibringen, daß sie wenigstens fünf Jahre lang im Besitz eines Kantonsbürgerrechtcs sich befinden. 2. Der Niedergelassene darf von Seite des die Niederlassung gestattenden Kantons mit keiner Bürgschaft und mit keinen andern besondern Lasten behufs der Niederlassung belegt werden. 3. Ein Bundesgesctz wird die Dauer der Nicderlassungsbewilligung, so wie das Marimum der zu Erlangung derselben an den Kanton zu entrichtenden Kanzleigebühren bestimmen. 4. Der Niedergelassene genießt alle Rechte der Bürger des Kantons, in welchem er sich niedergelassen hat, mit Ausnahme des Stimmrechts in Gemeindeangclegenheiten und des Mitantheils an Gemeinde- und Korporationsgütern. Insbesondere wird ihm freie Gewerbsausübung und das Recht der Erwerbung und Veräußerung von Liegenschaften zugesichert, nach Maßgabe der Gesetze und Verordnungen des Kantons, die in allen diesen Beziehungen den Niedergelassenen dem eigenen Bürger gleich halten sollen. 5. Den Niedergelassenen anderer Kantone können von Seite der Gemeinden keine größern Leistungen an Gemcindelasten auferlegt werden, als den Niedergelassenen des eigenen Kantons. 6. Der Niedergelassene kann aus dem Kanton, in welchem er niedergelassen ist, weggewiesen werden^ u) durch gerichtliches Strafurtheil; bf durch Verfügung der Polizeibehörden, wenn er die bürgerlichen Rechte und Ehren verloren bat, oder sich eines unsittlichen Lebenswandels schuldig macht, oder durch Verarmung zur Last fällt, oder schon oft wegen Uebertretung polizeilicher Vorschriften bestraft werden mußte. Art. 42. Jeder Kantonsbürger ist Schweizerbürger. Als solcher kann er in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten die politischen Rechte in jedem Kanton ausüben, in welchem er niedergelassen ist. Er kann aber diese Rechte nur unter den nämlichen Bedingungen ausüben wie die Bürger des Kantons, und in Beziehung 205 auf die kantonalen Angelegenheiten erst nach einem längern Aufenthalte, dessen Dauer durch die Kantonalgesetz- gebung bestimmt wird, jedoch nicht über zwei Jahre ausgedehnt werden darf. Niemand darf in mehr als einem Kanton politische Rechte ausüben. Art. 43. Kein Kanton darf einen Bürger des Bürgerrechtes verlustig erklären. Ausländern darf kein Kanton das Bürgerrecht ertheilen, wenn sie nicht aus dem frühern Staatsverband entlassen werden. Art. 44. Die freie Ausübung des Gottesdienstes ist den anerkannten christlichen Konfessionen im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft gewährleistet. Den Kantonen, so wie dem Bunde, bleibt vorbehalten, für Handhabung der öffentlichen Ordnung und des Friedens unter den Konfessionen die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Art. 45. Die Prcßfreiheit ist gewährleistet. Ueber den Mißbrauch derselben trifft die Kantonalgesetzgcbung die erforderlichen Bestimmungen, welche jedoch der Genehmigung des Bundesrathes bedürfen. Dem Bunde steht das Recht zu, Strafbestimmungcn gegen den Mißbrauch der Presse zu erlassen, der gegen die Eidgenossenschaft und ihre Behörden gerichtet ist. Art. 46. Die Bürger haben das Recht, Vereine zu bilden, sofern solche weder in ihrem Zweck noch in den dafür bestimmten Mitteln rechtswidrig oder staatsgefährlich sind. Ueber den Mißbrauch dieses Rechtes trifft die Kantonalgesctzgebung die erforderlichen Bestimmungen. Art. 47. Das Petitionsrecht ist gewährleistet. Art. 48. Sämmtliche Kantone sind verpflichtet, alle Schweizerbürger christlicher Konfession in der Gesetzgebung sowohl als im gerichtlichen Verfahren den Bürgern des eigenen Kantons gleich zu halten. Art. 49. Die rechtskräftigen Zivilurtheile, die in einem Kanton gefällt sind, sollen in der ganzen Schweiz vollzogen werden können. Art. 50. Der aufrechtstehende schweizerische Schuldner, welcher einen festen Wohnsitz hat, muß für persönliche Ansprachen vor dem Richter seines Wohnortes gesucht, und es darf daher für Forderungen auf das Vermögen eines solchen außer dem Kanton, in welchem er wohnt, kein Arrest gelegt werden. » Art. 51. Alle Abzugsrechte im Innern der Schweiz, so wie die Zugrechte von Bürgern des einen Kantons gegen Bürger anderer Kantone sind abgeschafft. Art. 52. Gegen die auswärtigen Staaten besteht Freizügigkeit, unter Vorbehalt des Gegenrechtes. Art. 53. Niemand darf seinem verfassungsmäßigen Gerichtsstand entzogen, und es dürfen daher keine Ausnahmsgerichte eingeführt werden. Art. 54. Wegen politischer Vergehen darf kein Todesurtheil gefällt werden. Art. 55. Ein Bundesgesctz wird über die Auslieferung der Angeklagten von einem Kanton an den andern Bestimmungen treffen; die Auslieferung kann jedoch für politische Vergehen und für Preßvergehen nicht verbindlich gemacht werden. Art. 56. Die Ausmittlung von Bürgerrechten für Heimatlose und die Maßregeln zur Verhinderung der Entstehung neuer Heimatlosen sind Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Art. 57. Dem Bunde steht das Recht zu, Fremde, welche die innere oder äußere Sicherheit der Eidgenossenschaft gefährden, aus dem schweizerischen Gebiete wcgzuweisen. Art. 58. Der Orden der Jesuiten und die ihm afsiliirten Gesellschaften dürfen in keinem Theile der Schweiz Aufnahme finden. 206 Art. 59. Die Bundesbchörden sind bcfugl, bei gemeingefährlichen Seuchen gesundheitspolizeiliche Verfügungen zu erlassen. Zweiter Abschnitt. Dundesbehörden. I. Bundesversammlung. Art. 60. Die oberste Gewalt des Bundes wird durch die Bundesversammlung ausgeübt, welche aus zwei Abtheilungen besteht: aus dem Nationalrath, L. aus dem Ständcrath. Nationalrath. Art. 61. Der Nationalrath wird aus Abgeordneten des schweizerischen Volkes gebildet. Auf je 20,000 Seelen der Gesammtbevölkcrung wird ein Mitglied gewählt. Eine Bruchzahl über 10,000 Seelen wird für 20,000 Seelen berechnet. Jeder Kanton und bei getheilten Kantonen jeder der beiden Landestheile hat wenigstens ein Mitglied zu wählen. Art. 62. Die Wahlen für den Nationalrath sind direkte. Sie finden in eidgenössischen Wahlkreisen statt, welche jedoch nicht aus Theilen verschiedener Kantone gebildet werden können. Art. 63. Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altcrsjahr zurückgelegt hat und im Uebrigcn nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrccht ausgeschlossen ist. Art. 64. Wahlfähig als Mitglied des Nationalrathes ist jeder stimmberechtigte Schweizerbürgcr weltlichen Standes. Naturaliflrte Schweizerbürgcr müssen seit wenigstens fünf Jahren das erworbene Bürgerrecht besitzen, um wahlfähig zu sein. Art. 65. Der Nationalrath wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt, und es findet jeweilen Gc- sammterneucrung statt. Art. 66. Die Mitglieder des Ständerathcs, des Bundesrathcs und von letzterem gewählte Beamte können nicht zugleich Mitglieder des Nationalrathes sein. Art. 67. Der Nationalrath wählt aus seiner Mitte für jede ordentliche oder außerordentliche Sitzung einen Präsidenten und Vizepräsidenten. Dasjenige Mitglied, welches während einer ordentlichen Sitzung die Stelle eines Präsidenten bekleidete, ist für die nächstfolgende ordentliche Sitzung weder als Präsident, noch als Vizepräsident wählbar. Das gleiche Mitglied kann nicht während zwei unmittelbar auf einander folgenden ordentlichen Sitzungen Vizepräsident sein. Der Präsident hat bei gleich getheilten Stimmen zu entscheiden; bei Wahlen übt er das Stimmrecht aus, wie jedes Mitglied. Art. 68. Die Mitglieder des Nationalrathes werden aus der Bundcskasse entschädigt. v. Ständerath. Art 69. Der Ständcrath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone. Jeder Kanton wählt zwei Abgeordnete; in den getheilten Kantonen jeder Landestheil einen Abgeordneten. 207 Art. 70. Die Mitglieder des Nationalrathes und des Bundcsrathes können nicht zugleich Mitglieder des Ständcrathes sein. Art. 71. Der Ständcrath wählt für jede ordentliche oder außerordentliche Sitzung aus seiner Mitte einen Präsidenten und Vizepräsidenten. Aus den Gesandten desjenigen Kantons, aus welchem für eine ordentliche Sitzung der Präsident gewählt worden ist, kann für die nächstfolgende ordentliche Sitzung weder der Präsident noch der Vizepräsident gewählt werden. Gesandte des gleichen Kantons können nicht während zwei unmittelbar auf einander folgenden ordentlichen Sitzungen die Stelle eines Vizepräsidenten bekleiden. Der Präsident hat bei gleich getheilten Stimmen zu entscheiden; bei Wahlen übt er das Stimmrccht aus wie jedes Mitglied. Art. 72. Die Mitglieder des Ständerathes werden von den Kantonen entschädigt. 6. Befugnisse der Bundesversammlung. Art. 73. Der Nationalrath und der Ständcrath haben alle Gegenstände zu behandeln, welche nach Inhalt der gegenwärtigen Verfassung in die Kompetenz des Bundes gehören, und nicht einer andern Bundcsbehördc zugcschieden sind. Art. 74. Die Gegenstände, welche in den Geschäftskreis beider Räthe fallen, sind insbesondere folgende: 1. Gesetze und Beschlüsse zur Ausführung der Bundesverfassung, wie namentlich Gesetze über Bildung der Wahlkreise, über Wahlart, über Organisation und Geschäftsgang der Bundesbehördcn und Bildung der Schwurgerichte. 2. Besoldung und Entschädigung der Mitglieder der Bundesbehörden und der Bundcskanzlei; Errichtung bleibender Beamtungcn und Bestimmung ihrer Gehalte. 3. Wahl des Bundcsrathcs, des Bundesgerichtes, des Kanzlers, des Generals, des Chefs des Stabes und eidgenössischer Repräsentanten. 4. Anerkennung auswärtiger Staaten und Regierungen. 5. Bündnisse und Verträge mit dem Auslande, so wie die Gutheißung von Verträgen der Kantone unter sich oder mit dem Auslande. Solche Verträge der Kantone gelangen jedoch nur dann an die Bundesversammlung, wenn vom Bundcsrath oder einem andern Kanton Einsprache erhoben wird. 6. Maßregeln für die äußere Sicherheit, für Behauptung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz, Kriegserklärungen und Friedensschlüsse. 7. Garantie der Verfassungen und des Gebietes der Kantone; Intervention in Folge der Garantie; Maßregeln für die innere Sicherheit, für Handhabung von Ruhe und Ordnung; Amnestie und Begnadigung. 8. Maßregeln, welche die Handhabung der Bundesverfassung, die Garantie der Kantonalverfassungen, die Erfüllung der bundcsmäßigcn Verpflichtungen und den Schutz der durch den Bund gewährleisteten Rechte zum Zwecke haben. 9. Gesetzliche Bestimmungen über Organisation des eidgenössischen Militärwesens, über Unterricht der Truppen und über Leistungen der Kantone; Verfügungen über das Bundcsheer. 10. Festsetzung der eidgenössischen Mannschafts- und Geldskala; gesetzliche Bestimmungen über Verwaltung und Verwendung der eidgenössischen Kriegssonds; Erhebung direkter Beiträge der Kantone; Anleihen; Voranschlag und Rechnungen. 11. Gesetze und Beschlüsse über Zölle, Postwesen, Münzen, Maß und Gewicht, Fabrikation und Verkauf von Schießpulver, Waffen und Munition. 208 12. Errichtung öffentlicher Anstalten und Werke und hierauf bezügliche Expropriationen. 13. Gesetzliche Verfügungen über Niederlassungsverhältnisse; über Heimatlose, Fremdenpolizei und Sanitätswesen. 14. Die Oberaufsicht über die eidgenössische Verwaltung und Rechtspflege. 15. Beschwerden von Kantonen oder Bürgern über Verfügungen des Bundcsrathcs. 16. Streitigkeiten unter den Kantonen, welche staatsrechtlicher Natur sind. 17. Kompetenzstreitigkciten insbesondere darüber: a) ob ein Gegenstand in den Bereich des Bundes oder der Kantonalsouveränetät gehöre; b) ob eine Frage in die Kompetenz des Bundesrathes oder des Bundesgerichtes falle. 18. Revision der Bundesverfassung. Art. 75. Die beiden Räthe versammeln sich jährlich ein Mal zur ordentlichen Sitzung an einem durch das Reglement festzusetzenden Tage. Sie werden außerordentlich einberufen durch Beschluß des Bundesrathes, oder wenn ein Vertheil der Mitglieder des Nationalrathcs oder fünf Kantone es verlangen. Art. 76. Um gültig verhandeln zu können, ist die Anwesenheit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des betreffenden Rathes erforderlich. Art. 77. Im Nationalrath und im Ständerath entscheidet die Mehrheit der Stimmenden. Art. 78. Für Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse ist die Zustimmung beider Räthe erforderlich. Art. 79. Die Mitglieder beider Räthe stimmen ohne Instruktionen. Art. 80. Zeder Rath verhandelt abgesondert. Bei Wahlen (Art. 74, Nr. 3), bei Ausübung des Begnadigungsrechtes und für Entscheidung von Koinpctcnzstrcitigkeiten vereinigen sich jedoch beide Räthe unter der Leitung des Präsidenten des Nationalrathcs zu einer gemeinschaftlichen Verhandlung, so daß die absolute Mehrheit der stimmenden Mitglieder beider Räthe entscheidet. Art. 81. Jedem der beiden Räthe und jedem Mitglicde derselben steht das Dorschlagsrecht (die Initiative) zu. Das gleiche Recht können die Kantone durch Korrespondenz ausüben. Art. 82. Die Sitzungen der beiden Räthe sind in der Regel öffentlich. II. Bundesrath. Art. 83. Die oberste vollziehende und leitende Behörde der Eidgenossenschaft ist ein Bundcsrath, welcher aus sieben Mitgliedern besteht. Art. 84. Die Mitglieder des Bundcsrathcs werden von der Bundesversammlung aus allen Schweizer- bürgern, welche als Mitglieder des Nationalrathcs wählbar sind; auf die Dauer von drei Jahren ernannt. Es darf jedoch nicht mehr als ein Mitglied aus dem nämlichen Kanton gewählt werden. Nach jeder Gesammtcrncucrung des Nationalrathcs findet auch eine Gesammtcrncuerung des Bundcsrathcs statt. Die in der Zwischenzeit ledig gewordenen Stellen werden bei der nächstfolgenden Sitzung der Bundesversammlung für den Rest der Amtsdaucr wieder besetzt. Art. 85. Die Mitglieder des Bundcsrathcs dürfen keine andere Beamtung, sei es im Dienste der Eidgenossenschaft, fei es in einem Kantone, bekleiden, noch irgend einen andern Beruf oder Gewerbe treiben. Art. 86. Den Vorsitz im Bundcsrath führt der Bundespräfident, welcher, so wie auch der Vizepräsident, von den vereinigten Räthen aus den Mitgliedern desselben für die Dauer eines Jahres gewählt wird. Der abtretende Präsident ist für das nächstfolgende Jahr weder als Präsident, noch als Vizepräsident 209 wählbar. Das gleiche Mitglied kann nicht während zwei unmittelbar auf einander folgenden Jahren die Stelle eines Vizepräsidenten bekleiden. Art. 87. Der Bundcspräsident und die übrigen Mitglieder des Bundesrathcs beziehen einen jährlichen Gehalt aus der Bundcskassc. Art. 88. Um gültig verhandeln zu können, mühen wenigstens vier Mitglieder des Bundesrathcs anwesend sein. Art. 89. Die Mitglieder des Bundesrathes haben bei den Verhandlungen der beiden Abtheilungen der Bundesversammlung berathende Stimme und auch das Recht, über einen in Berathung liegenden Gegenstand Anträge zu stellen. Art. 90. Der Bundesrath hat innert den Schranken der gegenwärtigen Vcrlassung vsrzüglich folgende Befugnisse und Obliegenheiten: 1. Er leitet die eidgenössischen Angelegenheiten gemäß der Bundesgcsctzc und Bundcsbeschlüsse. 2. Er hat für Beobachtung der Verfassung, der Gesetze und Beschlüsse des Bundes, so wie der Vorschriften eidgenössischer Konkordate zu wachen; er trifft zu Handhabung derselben von sich aus oder auf eingegangene Beschwerde die erforderlichen Verfügungen. 3. Er wacht für die Garantie der Kantonalvcrfassungen. 4. Er schlägt der Bundesversammlung Gesetze und Beschlüsse vor und begutachtet die Anträge, welche von den Räthen des Bundes oder von den Kantonen an ihn gelangen. 5. Er vollzieht die Bundesgcsctzc und Bundesbcschlüssc, die Urtheile des Bundesgerichtes, so wie die Vergleiche oder schiedsrichterlichen Sprüche über Streitigkeiten zwischen Kantonen. 6. Er hat diejenigen Wahlen zu treffen, welche nicht durch die Verfassung der Bundesversammlung und dem Bundesgericht oder durch die Gesetzgebung einer andern untergeordneten Behörde übertragen werden. Er ernennt Kommissaren für Sendungen im Innern oder nach Außen. 7. Er prüft die Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Auslande und genehmigt dieselben, sofern sie zulässig sind. (Art. 74, Nr. 5.) 8. Er wahrt die Interessen der Eidgenossenschaft nach Außen, wie namentlich ihre völkerrechtlichen Beziehungen, und besorgt die auswärtigen Angelegenheiten überhaupt. 9. Er wacht für die äußere Sicherheit, für die Behauptung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz. 10. Er sorgt für die innere Sicherheit der Eidgenossenschaft, für Handhabung von Ruhe und Ordnung. 11. In Fällen von Dringlichkeit ist der Bundesrath befugt, sofern die Räthe nicht versammelt sind, die erforderliche Truppcnzahl aufzubieten und über solche zu verfügen, unter Vorbehalt unverzüglicher Einberufung der Bundesversammlung, sofern die aufgebotenen Truppen zweitausend Mann übersteigen oder das Ausgebot länger als drei Wochen dauert. 12. Er besorgt das eidgenössische Militärwescn und alle Zweige der Verwaltung, welche dem Bunde angehören. 13. Er prüft die Gesetze und Verordnungen der Kantone, welche seiner Genehmigung bedürfen; er überwacht diejenigen Zweige der Kantonalvcrwaltung, welche durch den Bund seiner Aufsicht unterstellt sind, wie das Militärwescn, Zölle, Straßen und Brücken. 14. Er sorgt für die Verwaltung der Finanzen des Bundes, für die Entwcrfung des Voranschlages und die Stellung der Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes. 15. Er hat die Aufsicht über die Geschäftsführung aller Beamten und Angestellten der eidgenössischen Verwaltung. 16. Er erstattet der Bundesversammlung jeweilen bei ihrer ordentlichen Sitzung Rechenschaft über seine 27 210 Verrichtungen, so wie Bericht über den Zustand der Eidgenossenschaft im Innern sowohl als nach Außen, und wird ihrer Aufmerksamkeit diejenigen Maßregeln empfehlen, welche er zur Beförderung gemeinsamer Wohlfahrt für dienlich erachtet. Er hat auch besondere Berichte zu erstatten, wenn die Bundesversammlung oder eine Abtheilung derselben es verlangt. Art. 91. Die Geschäfte des Bundesrathcs werden nach Departementen unter die einzelnen Mitglieder vertheilt. Diese Eintheilung hat aber einzig zum Zweck, die Prüfung und Besorgung der Geschäfte zu fördern; der jeweilige Entscheid geht von dem Bundcsrathe als Behörde aus. Art. 92. Der Bundesrath und seine Departemcnte sind befugt, für besondere Geschäfte Sachkundige beizuzieben. III. Bundeskanzlei. Art. 93. Eine Bundeskanzlei, welcher ein Kanzler vorsteht, besorgt die Kanzleigeschäfte bei der Bundesversammlung und beim Bundesrath. Der Kanzler wird von der Bundesversammlung aus die Dauer von drei Jahren jeweilcn gleichzeitig mit dem Bundcsrath gewählt. Die Bundeskanzlei steht unter der besondern Aussicht des Bundesrathes. Die nähere Organisation der Bundcskanzlei bleibt der Bundesgesctzgebung vorbehalten. ' IV. Bundesgericht. Art. 94. Zur Ausübung der Rechtspflege, so weit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, wird ein Bundesgericht aufgestellt. Für Beurtheilung von Straffällen werden Schwurgerichte (luv)) gebildet. Art. 96. Das Bundesgericht besteht aus eilf Mitgliedern nebst Ersatzmännern, deren Anzahl durch die Bundcsgesetzgebung bestimmt wird. Art. 96. Die Mitglieder des Bundesgerichtes und die Ersatzmänner werden von der Bundesversammlung gewählt. Ihre Amtsdauer ist drei Jahre. Nach der Gesammterneuerung des Nationalrathes findet auch eine Gesammterneuerung des Bundesgerichtes statt. < Die in der Zwischenzeit ledig gewordenen Stellen werden bei der nächstfolgenden Sitzung der Bundesversammlung für den Rest der Amtsdauer wieder besetzt. Art. 97. In das Bundesgericht kann jeder Schweizerbürger ernennt werden, der in den Nationalratb wählbar ist. Die Mitglieder des Bundesrathcs und die von ihm gewählten Beamten können nicht zugleich Mitglieder des Bundesgerichtes sein. Art. 98. Der Präsident und der Vizepräsident des Bundesgerichtes werden von der Bundesversammlung aus den Mitgliedern desselben jeweilen auf ein Jahr gewählt. Art. 99. Die Mitglieder des Bundesgerichtes werden aus der Bundeskaffe durch Taggelder entschädigt. Art. 100. Das Bundesgericht bestellt seine Kanzlei. Art. 10 l. Das Bundesgericht urtheilt als Zivilgerjcht: 1. über Streitigkeiten, welche nicht staatsrechtlicher Natur sind ^ r>> zwischen Kantonen unter sich; b> zwischen dem Bund und einem Kanton, « 211 2. über Streitigkeiten zwischen dem Bund einerseits und Korporationen oder Privaten anderseits, wenn diese Korporationen oder Privaten Kläger sind und der Streitgegenstand von einem beträchtlichen durch die Bundcsgesetzgcbung zu bestimmenden Werthe ist; 3. über Streitigkeiten in Bezug auf Heimatlosigkeit. In den unter Nr. 1, litt. g und 1> bezeichneten Fällen geschieht die Uebcrweisung an das Bundesgericht durch den Bundcsrath. Wenn dieser die Frage, ob ein Gegenstand vor das Bundesgericht gehöre, verneinend beantwortet, so entscheidet hierüber die Bundesversammlung. Art. 102. Das Bundesgericht ist verpflichtet, auch die Beurtheilung anderer Fälle zu übernehmen, wenn dasselbe von beiden Parteien angerufen wird und der Streitgegenstand von einem beträchtlichen, Lurär die Bundesgesetzgebung festzusetzenden Werthe ist. Dabei fallen jedoch die Kosten ausschließlich auf Rechnung der Parteien. Art. 103. Die Mitwirkung des Bundesgerichtes bei Beurtheilung von Straffallen wird durch die Bundesgesetzgebung bestimmt, welche über Versetzung in Anklagezufland, über Bildung des Assiscn- und Kassations- gerichtes das Nähere festsetzen wird. Art. 104. Das Assiscngericht, mit Zuziehung von Geschwornen, welche über die Thatfrage absprechen, urtheilt : n> in Fällen, wo von einer Bundcsbehörde die von ihr ernannten Beamten zur strafrechtlichen Beurtheilung überwiesen werden: k) über Fälle von Hochvcrrath gegen die Eidgenossenschaft, von Auffuhr und Gewaltthat gegen die Bundcsbchörden; c) über Verbrechen und Vergehen gegen das Völkerrecht; 6) über politische Verbrechen und Vergehen, die Ursache oder Folge derjenigen Unruhen sind, durch welche eine bewaffnete eidgenössische Intervention veranlaßt worden ist. Der Bundesversammlung steht das Recht zu, hinsichtlich solcher Verbrechen und Vergehen Amnestie oder Begnadigung auszusprechcn. Art. 105. Das Bundesgericht urtheilt im Fernern über Verletzung der durch die Bundesverfassung garantirten Rechte, wenn hieraus bezügliche Klagen von der Bundesversammlung an dasselbe gewiesen werden. Art. 106. Es bleibt der Bundesgesetzgebung überlassen, außer den in den Art. 101, 10^ und 105 bezeichneten Gegenständen auch noch andere Fälle in die Kompetenz des Bundesgerichtes zu legen. Art. 107. Die Bundesgesetzgebung wird das Nähere bestimmen: ah über Aufstellung eines Staatsanwaltes; 1») über die Verbrechen und Vergehen, welche in die Kompetenz des Bundesgerichtes fallen und über die Strafgesetze, welche anzuwenden sind; c) über das Verfahren, welches mündlich und öffentlich sein soll; ei) über die Gerichtskosten. V. Verschiedene Bestimmungen. Art. 108. Alles, was sich auf den Sitz der Bundesbchördcn bezieht, ist Gegenstand der Bundcsgesetzgcbung. Art. 109. Die drei Hauptsprachen der Schweiz, die deutsche, französische und italienische, sind Nationalsprachen des Bundes. Art. 110. Die Beamten der Eidgenossenschaft sind für ihre Geschäftsführung verantwortlich. Ein Bundes- gesctz wird diese Verantwortlichkeit näher bestimmen. 27 * 212 Dritter Abschnitt. Revision der Bundesverfassung. Art. 111. Die Bundesverfassung kann jederzeit revidirt werden. Art. 112. Die Revision geschieht auf dem Wege der Buudesgesetzgebung. Art. 113. Wenn eine Abtheilung der Bundesversammlung die Revision beschließt und die andere nicht zustimmt, oder wenn sünfzigtausend stimmberechtigte Schweizerbürger die Revision der Bundesverfassung verlangen, so muß im einen wie im andern Falle die Frage, ob eine Revision stattfinden soll oder nicht, dem schweizerischen Volke zur Abstimmung vorgelegt werden. Sofern in einem dieser Falle die Mehrheit der stimmenden Schweizerbürger über die Frage sich bejahend ausspricht, so sind beide Rathe neu zu wählen, um die Revision zur Hand zu nehmen. Art. 114. Die revidirte Bundesverfassung tritt in Kraft, wenn sie von der Mehrheit der stimmenden Schweizerbürger und von der Mehrheit der Kantone angenommen ist. Uebergangsbestimmungen. Art. 1. Ueber die Annahme gegenwärtiger Bundesverfassung haben sich die Kantone auf die durch die Kantonalverfassungen vorgeschriebene, oder — wo die Verfassung hierüber keine Bestimmung enthalt — auf die durch die oberste Behörde des betreffenden Kantons festzusetzende Weise auszusprcchen. Art. 2. Die Ergebnisse der Abstimmung sind dem Vororte zu Handen der Tagsatzung mitzutheilen, welche entscheidet, ob die neue Bundesverfassung angenommen sei. Art. 3. Wenn die Tagsatzung die Bundesverfassung als angenommen erklärt hat, so trifft sie unmittelbar zur Einführung derselben die erforderlichen Bestimmungen. Die Verrichtungen des eidgenössischen Kriegsrathes und des Verwaltungsrathes für die eidgenössischen Kricgsfonds gehen auf den Bundcsrath über. Art. 4. Die im Eingänge und in litt. c des Art. 6 der gegenwärtigen Bundesverfassung enthaltenen Bestimmungen finden auf die schon in Kraft bestehenden Verfassungen der Kantone keine Anwendung. Diejenigen Vorschriften der Kantonalverfassungen, welche mit den übrigen Bestimmungen der Bundesverfassung im Widersprüche stehen, sind vom Tage an, mit welchem diese letztere als angenommen erklärt wird, aufgehoben. Art. 5. Der Bezug der schweizerischen Grcnzgcbühren dauert so lange fort, bis die Tarife der neu einzuführenden Grenzzölle ihre Vollziehung finden. Art. 6. Die Beschlüsse der Tagsatzung und die Konkordate bleiben bis zu ihrer Aufhebung oder Abänderung in Kraft, so weit sie nicht dieser Bundesverfassung widersprechen. Dagegen verlieren diejenigen Konkordate ihre Gültigkeit, deren Inhalt als Gegenstand der Bundesgcsetz- gebung erklärt wurde, und zwar von der Zeit an, in welcher die letztere ins Leben tritt. Art. 7. Sobald die Bundesversammlung und der Bundesratb konstituirt sein werden, tritt der Bundesvertrag vom 7. August 1815 außer Kraft. Kantonales Siehe Steuern. Abgaben. Absonderungshaus. Siehe Krankenhaus. Anatomie. Diese Baute deS neuen mit dem neuen Krankenhaus auf Einer Linie und in einer gewissen Verbindung stehenden Anatomiegebäudes wurde unter der Anordnung der nämlichen Baukommission, die für das Krankenhaus bestellt worden, und unter der speziellen Leitung der Architekten Herren Zeugheer und Wegmann ausgeführt und im Jahr 1841 damit fortgesetzt, daß die Glaserarbeit den Herren Zollinger, Däniker und Bietenholz, die Schreinerarbeit den Herren Keller in Zürich, Abegg in Horgen, Ritter in Außersihl, Spinner in Riesbach, Gattiker und Hausheer in Wollishofen, Hotz und Schwarzenbach in Rüschlikon, die Schlosserarbeit den Herren Krüger und Stern und Hauswvrmann in Zürich, Hofmann und Häusler in Fluntern, Schumacher in Hottingen und Knüppel im Riesbach, die Hafnerarbeit den Herren Gebrüder Michel und Scholl in Zürich und Bodmer in Riesbach, die Luftheizung des Hörsaales dem Herrn Stephan Kölliker in Thalweil, die Malerarbeit den Herren Kern, Gück und Spörri — akkordirt wurde. Anfangs 1842 wurde der Bau vollendet und im Juni bezogen. K o st c n des Baues. 1. Für Vorarbeiten .... 696 fl. 36 ß. - hlr. 2. lf Erdarbeiten .... 2126 - 15 - - - 3. kk Maurerarbeiten .... 26243 - 20 - 9- 4. »k Steinmetzarbeiten . 6580 - 17 - 3 - 5. «, Zimmermannsarbeiten . 10239 - 34 - 9 - 6. k, Schmiedarbeiten.... 724 - 27 - - - 7. l, Dachschiefern und Eindeckung 1990 - 11 - 4 - 8. Spenglerarbeiten (geliefert von den Herren Müller, Maler und Kambli) 2185 - 24 - — - 9. k, Glaferarbeiten .... . 1895 - 10 - — - 10. k, Schreinerarbeiten 3000 - 16 - 7 - Uebertrag 55683 fl. 11 ß. 8 hlr. 216 Uebertrag 55683 fl. 11 ß. 8 hlr. 11. Für Schlosserarbeiten .... 1398 - 6 - 6 - 12. „ Hafnerarbeiten und Luftheizung . 2008 - 15 - 6 - 13. „ Malerarbeiten. 1073 - 3 - 3 - 14. „ die Wasserleitung .... 911 - 3 - - - 15. „ Straßenanlagen, Einzäunung, Pflasterung 2718 - 12 - 9 - 16. „ Administration. 2193 - 35 - 7 - 17. „ Gratifikationen. . 221 - 39 - 3 - 18. „ Allerlei. 36 - 9 - 4 - 19. „ Zinse, Brandassekuranz rc. . . 829 - 25 - 5 - Summa 67074 fl. 2 ß. 3 hlr. Seit der Vollendung und dem Bezug des Gebäudes wurde Anno 1845 ein neuer Secirsaal hergestellt, der nebst dem dazu benöthigten Mobiliar circa 500 fl. kostete; 1850 ein physiologischer Kochapparat nebst Zubehörde, ein großer freistehender eiserner Ofen w. (Kosten circa 500 Fr.). Armenwesen. Es kann sich bei dem Zweck dieses Werkes hier nur darum handeln, in allgemeinen Zügen das zu schildern, was von Seite des Staates für Linderung der Armuth im Kanton während der Vierzigerjahre gethan wurde und in einer Tabelle anzumerken, in welchem Verhältniß die Zahl der Armen und die Unterstützungen zu einander standen. Zuerst wird bemerkt, daß das Armenwesen bis 1850 von der Kantonalarmenpslegc besorgt wurde, dann aber an die Direktion des Innern, jedoch in einer getrennten Abtheilung an den Regierungspräsidenten Herrn I>r. Zehnder zur Besorgung überging, sodann, daß der Kantonalarmcnfond in Folge gesetzlicher Bestimmung vom 3. Oktober 1848 dem Kantonsschulvcrwalter zur Besorgung übertragen wurde, endlich daß der Große Rath am 14. Weinmonat 1846 ein Gesetz über die Armenpolizei erließ, durch welches festgesetzt wird, daß jeder unterstützte Arme zu angemessener Arbeit und dazu verpflichtet sei, die ihm ertheilte Unterstützung und seinen allfälligcn Erwerb auf gehörige Weise zu verwenden, und daß, wenn solche Leute ihrer Pflicht nicht nachkommen, von den Gemcinds- behörden gegen dieselben Einsperrung und Bestrafung durch das Gericht verfügt werden könne, daß gegen Bettler und Landstreicher auf die nämliche Weise einzuschreiten, daß das Fechten der Handwerksgesellen untersagt, daß gegen Eltern und Kinder, welche sich durch Liederlichkeit oder ausschweifendes Leben außer Stand setzen, die ihnen obliegende Unterhaltung zu leisten, so zu verfahren sei wie gegen die arbeitsscheuen Armen. Dieses Gesetz bewirkte in Verbindung mit dem unangefochten gebliebenen Grundsatz, daß die Armenunterstützung Sache der Gemeinden sei, daß unser Armenwesen in einem befriedigenden Zustand sich befand. Bis zum Jahr 1845, d. h. bis zu der Zeit, als die Kartoffeln anfingen zu mißrathcn, mußten keine außerordentlichen Maßregeln zur Unterstützung der Armen angewendet werden. Als aber die Kartosselkrankheit eintrat und in Folge dessen der Preis der Lebensrnittel stieg (siehe oben in dem Artikel Naturbegebenheiten), sah sich die Kantonalarmenpflege veranlaßt, Berichte über den Stand 217 des Bedürfnisses aus sämmtlichen Gemeinden einzuziehen und zwei ihrer Mitglieder in die östlichen Bezirke abzuordnen, um von nähere Erkundigungen einzuziehen. Die Lage dieser Gegenden wurde in dem betreffenden Berichte düster dargestellt, indem gemeldet ward, in diesen Berggegendcn stehen die Bodencrzeugnisse in keinem Verhältniß mit der Bevölkerung, daher sogar in gewöhnlichen Zeiten Einfuhr nöthig sei. Die damalige theilweise Verdienstlosigkeit aber und der durch die Karloffelkrank- heik herbeigeführte Lebensmittelmangel haben das Mißverhältniß in sehr bedeutendem Maße gesteigert, so daß außerordentliche Maßregeln angewendet werden müssen. Die Kantonalarmcnpflege betrachtete Unterstützung durch Lebensmittel und zwar an Mais als das zweckmäßigste Mittel und theilte die Gemeinden mit Bezug auf ihre Nnterstützungsbedürftigkeit in zwei Klassen. In die erste Klasse, die einer umfassenden Unterstützung bedurften, wurden gereiht: Sternenbcrg, Bäretschweil, Fischenthal, Bauma und Wald, in die zweite: Mönchaltorf, Weißlingen, Wildbcrg, Hittnau und Rümlang. An diese Gemeinden wurde vom April bis Ende Juli Mais für eine Summe von 3000 Frkn. ausgetheilt. Nachdem die Kartoffelernte im Jahr 1846 zum zweiten Mal mißrathcn war, ergab sich bei einer abermaligen Untersuchung der Lage der Gemeinden in den östlichen Gegenden des Kantons, daß nicht nur die Almosengenösstgen neuerdings außerordentlicher Unterstützung bedürfen, sondern daß auch diejenige Klasse, welche in gewöhnlichen Zeiten mit ihrer Hände Arbeit zureichende Mittel zur Subsistenz fände, unter den obwaltenden Umständen kräftige Unterstützung nöthig habe. Es wurde daher am 22. Februar 1847 beschlossen, ein Kantonalhülfskomite zu bilden, mit dem Zweck, Gaben zu Unterstützung derjenigen Landesgegenden, die am meisten unter dem Druck der Zeitum- stände leiden, zu sammeln und solche auf entsprechende Weise zu verwenden. Dasselbe ordnete eine Liebessteuer an, deren Ertrag oben Seite 31 angegeben ist. Die Kantonalarmcnpflege beschäftigte sich, während das Konnte die Unterstützung der bedürftigen aber nicht almosengenösstgen Klasse ins Auge faßte, mit den Almosengenösstgen, und den vereinten Bestrebungen beider gelang es, die Noth erträglich zu machen, und während in fast allen Staaten Europa's dieselbe zu Erzessen führte, blieb bei uns der gesetzliche Zustand ungestört. Aus dem der Armenpflege bewilligten außerordentlichen Kredit von 30,000 Frkn. wurden vom Januar an bis August 1847 vierzig Gemeinden mit mehr als 1400 Zentner Mais unterstützt, so zwar, daß die Errichtung von Suppenanstalten als Bedingung festgestellt wurde. Solche wurden in 15 Gemeinden der östlichen Bezirke und zwar oft in einer und derselben Gemeinde mehrere errichtet, wodurch der beabsichtigte Zweck so erreicht wurde, daß wenigstens Niemand an Hunger noch an den Folgen desselben, Entkräftung oder ansteckenden Krankheiten sterben mußte, ja daß in der Regel die Suppengenießenden erstarkten. Die Gemeinde Sterncn- berg wurde durch Straßenarbeiten und andere Vorkehrungen noch besonders unterstützt, worüber man in dem Artikel „Sternenbcrg" das Weitere nachlesen kann. Die Unterstützungen, die der Staat an Mais und Frucht leistete, sind in dem Artikel „Naturbegebenhciten" an den betreffenden Stellen eingereiht. Im Jahr 1848 gestalteten sich die Verhältnisse mit Hinsicht auf die Preise der LcbenSmittel und den industriellen Erwerb wieder bedeutend günstiger als in ven beiden vorhergehenden Jahren. Doch bemerkt die Kantonalarmcnpflege in ihrem Bericht, daß in diesem Jahr 96 Gemeinden genöthigt gewesen seien, Armcnsteuern zu erheben, während 1839 nur 34 Gemeinden sich in dieser Lage befanden, und daß in einzelnen Gemeinden diese Steuern zwei, drei ja selbst vier vom Tausend betragen. 28 Im Jahr 1849 führt die Kantonalarmenpflege in ihrem sehr interessanten Bericht an, daß sich die Verhältnisse des Armenwesens in Folge deS reichen Ertrags des Bodens, der dadurch herbeigeführten Wohlfeilheit der Lebensmittel, so wie durch den Aufschwung, den die Industrie, namentlich die Baumwollen- und Seidenfabrikation genommen habe, und den reichlichen Erwerb, der dadurch der gewerbtreibenden Bevölkerung zugewendet worden, wieder etwas günstiger gestaltet haben, daß aber die Verminderung der Armenunterstützung keineswegs als eine bedeutende betrachtet werden könne, sondern geeignet sei mit Bezug auf die Zukunft Besorgnisse zu wecken. — Als Ursachen der Verarmung werden bezeichnet: die große Zahl der Wirthschaften, die lare Wirthschaftspolizei, das Betreiben von Wirthschaften durch Gemeindsbeamtete, der Leichtsinn und die Liederlichkeit vieler Familienvater, welche die Verpflegung ihrer Kinder den Armenbehörden überlassen; die vielen leichtsinnigen Ehen; die zahlreichen Unzuchtsvergehen und die vielen unehelichen Kinder; der Wucher, welcher die Eristenz vieler Familien ruinire u. a. m. Von vielen Seiten wird Errichtung von Korrektionsanstalten, Verschärfung des Armenpolizeigesetzes, strengere Bestrafung der Unzuchtsvergehen, Aufstellung des MaternitätsgrundsatzeS, Erschwerung der Ehen, Beschränkung der Wirthschaften und strengere Handhabung der Wirthschaftspolizei gewünscht, — als erfreuliche Erscheinung dagegen erwähnt : die Verminderung des Bettels, die gedeihliche Entwicklung der Ersparnißkassen, die Thätigkeit von Vereinen, namentlich Frauenvereinen, für Beaufsichtigung und bessere Erziehung von Kindern, so wie zu Errichtung von weiblichen ArbeitS- und Kleinkinderschulen. Die Präsidenten der Kantonalarmenpflege waren 1835 Herr RegierungSrath Rüegg, 1836 — 1839 Herr RegierungSrath 1)r. Zehnder, 1839 —1845 Herr Bürgermeister Mousson, 1845 —1850 Herr Bürgermeister I»r. Zehnder. Zahl der unterstützten Armen. Gesammtbetrag der Armenausgaben der Gemeinden. Kapitalbestand des Armenguts der Gemeinden. Beiträge des Staates Bezirke. 184t. 1846. 1847. ! 1849. 1841. Frk. 1846. Frk. 1847. Frk. 1849. Frk. 1841. Frk. 1848. Frk. 1849. Frk. 1841. Frk. 1848. Frk. / 164»- 3S^ 39S» 39"k 338« ^ 7ÄÜ >093 Zürich 1138 1398 1500 1470 42986 47514 57084 47605 418899 502540 507575 4599 43 4647 33 3805 4b, Affoltern 460 760 826 688 10852 19056 25727 17165 41908 53829 54162 2510 31 3278 25 2792 79 Horgen 542 1064 1492 1159 20724 38450 53772 33309 151132 153246 169689 2824 31 4148 8 4087 3 Meilen 680 982 1102 1159 21488 28186 36636 29126 87731 68671 69518 3313 88 3417 65 3089 13 Hinweil 1054 1813 2216 1885 19691 29971 43924 34258 48236 76159 67979 5053 85 7015 28 7642 14 Uster 469 637 743 668 10254 14483 19307 12592 70231 71581 72328 2076 39 2410 66 2083 «6 -043 . Pfäffikon 718 1136 1450 1352 13639 20265 27874 24897 49357 51362 52053 3544 57 4532 83 1811 54 Winterthur 926 1418 1639 1619 19223 46368 53614 44086 123372 1015326 1013843 3654 87 5048 19 4202 64 2009 64 Andelfingen 773 861 949 982 11372 14687 17822 18577 124002 127131 120693 2243 17 2308 9 2223 ^ Bülach ^ 650 773 900 975 10575 15637 20464 21185 100358 104109 96623 2172 4 2591 40 2328 19 2163»? Regensberg 685 915 1003 920 11474 16496 21501 18688 164246 171723 173062 2228 39 2721 45 2332 47 8095 11757 13820 12877 192285 291118 3747Ä 299493 1379476 2395681 2397528 34221 19 42119 21 39181 69 219 Augufttnerkirche, katholischer Gottesdienst. Schon lange war das Bedürfniß nach einer größer» Kirche für die zuweilen zahlreichen Katholiken in hiesiger Stadt von denselben lebhaft empfunden und daher von ihnen bei der Regierung schon vielfache Schritte gethan worden, um vom Staat einen Platz zum Bau einer solchen Kirche oder ein Gebäude, das sich zu einer Kirche eignen würde, zu erhalten, da die früher benutzte St.- Anna-Kapelle dem Bedürfniß längst nicht mehr entsprach und die Abhaltung des katholischen Gottesdienstes im Fraumünster zu mancherlei Kollisionen Veranlassung gab. Endlich warf man das Augenmerk auf die ehemalige Augustinerkirche, die mit dem Hochschulgebäude zusammengebaut ist, und es beschloß der Regierungsrath am 8. September 1842: 1) Der Staat überläßt das ihm zugehörende Gebäude der ehemaligen Augustincrkirche, so lauge eine anerkannte katholische Genossenschaft in der Stadt Zürich eristiren wird, derselben nnethS- weise behufs Benutzung dieses Lokals für den katholischen Gottesdienst. Dieser soll nur im Innern der Kirche und ohne Thurmgeläutc abgehalten werden. 2) Die hiesige katholische Genossenschaft übernimmt auf ihre Kosten und unter ihrer Leitung aus Grundlage der vom Regierungsrath zu genehmigenden Pläne und Kostenberechnungen den innern und äußern Ausbau, so wie die sämmtlichen Ausstattungen und Einrichtungen. — Während der ganzen Zeit der Benutzung des Gebäudes fällt die sorgfältige Unterhaltung desselben, so wie die Reinigung im Innern und zunächst um das Gebäude der katholischen Genossenschaft zur Last. Die Beiträge an die BrandversicherungSanstalt im Kanton leistet der Staat. Kirchliche Gegenstände sigenS zu assekuriren bleibt der katholischen Genossenschaft überlassen. Im Falle von Brandunglück wird der katholischen Genossenschaft die ganze betreffende Asse- kuranzvergütung zum Behuf des Wiederaufbaues der Kirche überlassen. Insofern sich dieselbe aber dannzumal zum Wiederaufbau oder zur Wiederherstellung des Gebäudes und zur Einhaltung der Bestimmungen des gegenwärtigen Beschlusses nicht entschließen sollte, erhält die katholische Genossenschaft einen Antheil an der Assekuranzvergütung, der verhältnißmäßig auf die auS ihren eigenen Fonds bestrittenen Baukosten berechnet und vertheilt wird. 3) Die katholische Genossenschaft entrichtet alljährlich im Laufe des Monats Dezember einen Micthzins von 100 Schweizersranken an den Staat. 4) Der äußere und innere Ausbau sollen bis zu Ende des Jahres 1843 oder, falls unvorhergesehene Hindernisse eintreten würden, bis Mai 1844 zur Abhaltung des Gottesdienstes vollendet sein. 5) Das Stift Rheinau leistet gemäß 8 5 des Gesetzes vom 22. März 1836 an diesen Bau einen Gesammtbeilrag von 8000 fl. Z. V. (Folgen die Termine.) 6) Auf den Fall, daß das Gebäude der ehemaligen Augustinerkirche durch Verfügung der Staatsbehörde eine andere dauernde Bestimmung erhielte, und demgemäß für den katholischen Gottesdienst nicht mehr benutzt werden würde, hat die katholische Genossenschaft Anspruch auf eine billige durch den Regierungsrath festzusetzende Entschädigung für die aus ihren eigenen Fonds verwendeten Baukosten; ferner ist dieselbe befugt, alles behufs ihres Gottesdienstes angeschaffte und zum Gebäude nicht gehörende Mobiliar z. B. Orgel, Altäre, Gemälde, Bestuhlung u. s. w. als ihr Eigenthum von dem Lokal wegzunehmen. 28 » 220 Da die katholische Genossenschaft das Gesuch um Abänderung verschiedener Bestimmungen dieses Beschlusses stellte, so beschloß der Regierungsrath am 10. November 18-12: 1) Was ihre geäußerten Wünsche in Betreff der Errichtung eines Thurmgeläutes so wie der ihnen zugesicherten Unterstützungen, resp. Entschädigungen, anbetreffe, so enthalte ihr Revisionsgesuch keinerlei Gründe, welche nicht schon bei frühern Berathungen vorgelegen hätten, oder zu einer Abänderung der dießfälligen Bestimmungen des erwähnten Beschlusses veranlassen konnten. 2) Sei dagegen die katholische Gemeinde (Kirchgenossenschaft) in hier aufgefordert, sich vor Ablauf dieses Monats bestimmt darüber zu erklären, ob sie dem Regierungsbeschluß vom 8. Sepr., so weit er sie betrifft, nachkommen wolle. 3) Stehe dem Wunsche der Petentcn, als katholische Gemeinde bezeichnet zu werden, kein Bedenken entgegen, indem dieser Ausdruck allerdings in frühern Gesetzen vorkomme, im klebrigen aber durch denselben die bisherigen eigenthümlichen Verhältnisse der katholischen Gemeinde (Kirchgenossenschaft) in hier in keinerlei Weise eine Veränderung erleiden sollen. Am 30. entschied sich die katholische Gemeinde zur Annahme des Regierungsbeschlusses, wünschte jedoch noch eine Erläuterung über einige Theile desselben, die sie am 3. Dezember 1812 vom Regierungsrath dahin erhielt: Sei der Sinn des Art. 0 des Beschlusses einfach der, daß man sich das Recht vorbehalten habe, in einem wirklichen Nothfalle über die Augustincrkirche zu einem andern bleibenden Zwecke zu verfügen, gegen Entrichtung der dort festgesetzten Entschädigungen. Am 25. Februar 1813 genehmigte der Regierungsrath die Pläne und Kostenberechnungen für den Bau der katholischen Kirche mit einigen Abänderungen, und zwar wurde beschlossen, es soll der projektirte Thurm und die zweite Sakristei gegen den Hof der Hochschule weggelassen, somit die Scheidemauer zwischen der Kirche und dem Münzgebäude bis über die Chorgewölbe angelegt und bis an den Dachgiebel aufgeführt, die Zugänge auf den Dachboden nicht vom Münzgebäude aus gesucht werden, und bleibe dem Staat vorbehalten, über den Dachboden der Abseite gegen den Hof den von der katholischen Gemeinde anzubringenden Durchgang von dem Hochschulgebäude her nach dem Münzgebäude zu benutzen. In Folge dieser Beschlüsse begann, nachdem das Korn aus den Schütten entfernt worden, im Frühling des Jahres 1813 der Bau, d. h. die Umwandlung des Gebäudes in eine Kirche, unv das Ganze wurde im Oktober 1811 vollendet. Die Leitung des Baues hatte Herr Architekt Ferdinand Stabler von Zürich, der sowohl die betreffenden Baupläne als auch die Zeichnungen der Altares der Kanzel, Orgel u. s. f. anfertigte. Die Maurerarbeit führte Herr Heinrich Staub von WolliShofen, die Steinmctzarbeit die Herren Steinhauer Strübi und Ruckstuhl, die Zimmermannsarbeit Herr Zimmcrmcister Friedrich Salomon Ulrich, die Schreinerarbeit die Herren Schreinermeister Valester, Ochsner und Baur aus. Die Altare und Kanzel wurde von den Herren Gebrüder Müller, Bildhauer, von Wyl im Kanton St. Gallen für die Summe von 2819 fl. angefertigt. Die Glasgemälde fertigte der Miniaturmaler Hirnschrot an. Die in den beiden Seitenschiffen befindlichen Glasgemälde wurden von den damaligen Mitgliedern der kirchlichen Vorsteherschaft in ihren Kosten hergestellt und der Kirche geschenkt. Der dieß- fällige Kostenbetrag belauft sich auf 760 fl. Die Seitenaltargemälde und das Freskogemälde ob dem Ehorbogen wurden von dem Künstler Paul Deschwanden von Stanz gemalt. Die Orgel, welche 26 Register hat, verfertigte der Orgelbauer Boßhard von Baar, Kanton Zug, für 5120 fl., das Gußgeländcr sammt Kandelaber für theilweise Einfassung des ChorS die Herren Gebrüder Sulzer von Winterthur, den Tausstein nach einer Zeichnung des leitenden Architekten von Sandstein, schwarz marmorirt, die obbezeichneten Steinhauer. Die Gesammtkosten des Baues belaufen sich auf 37,000 fl. Die Einweihung der Kirche fand Sonntags den 19. Oktober durch den Hochw. Bischof von Chur in Gegenwart der Borsteherschast und der Baukommission statt, die Eröffnung der Kirche Sonntags den 26. Oktober mittelst einer gehaltvollen Rede des Pfarrers Herrn Robert Kälin und eines von dem Prälaten von Rheinau abgehaltenen feierlichen Hochamtes, in Anwesenheit des Bezirksstatthalters und Vezirksrathsschreibers von Zürich in Begleit ihres Weibels mit der Standesfarbe und unter Mitwirkung der Zürcherischen Musikgesellschaft. Sonntags den 12. Oktober war zum letzten Mal in der Fraumünsterkirche der katholische Gottesdienst abgehalten worden. Die Beiträge an den Kirchenbau bestanden im Ganzen in 26,654 fl., wovon 2070 fl. von Einwohnern der Stadt Zürich und 9507 fl. vom Ausland. DaS bei 100 Schuh lange und 60 Schuh breite Schiff der Kirche ist in zwei Seitenschiffe und ein Mittelschiff getheilt, welche auf jeder Seite auf 4 achteckigten Säulen ruhen. Die fünf Bogen auf jeder Seite, so wie daö Gewölbe des Mittelschiffs, welches von Holz und neu angebracht ist, sind vollkommene Spitzbogen, ebenso die Fensterformen. Altäre, Kanzel, die Form des Orgelkastens, überhaupt Alles ist in rein gothischem Style gehalten. Der Chor, in welchem der Hochaltar steht, ist 5 Stufen über den Kirchenboden erhöht. Daö Gebäude ist mit Ausnahme der Fundamente, der beiden langen Seitenmauern, eines Theils des Daches und der Säulen neu. Gerade das Mauerwerk aber, das stehen blieb und von Salpeter durchdrungen ist, verursacht viele Feuchtigkeit in dem Gebäude. Das Acußere der Kirche entspricht namentlich mit Bezug auf die westliche Seite gegen den Fröschengraben, den schönen Haupteingang und das steinerne Kreuz auf der Spitze des Giebels, dem Innern. Seit der Vollendung und dem Bezug der Kirche ist dieselbe nicht bloß an Festtagen, sondern auch an gewöhnlichen Sonntagen, namentlich in der schönen Jahreszeit, nicht selten gedrängt voll. Bauwesen. In dem Bauwesen des Staates traten in der Periode von 1840—1850 keine andern wesentlichen Veränderungen ein, als daß mit dem 1. Januar 1849 die früher dem Stiftsfond gehörigen oder von ihm unterhaltenen Gebäude an das Baudepartement zur Besorgung übergingen. In der Art und Weise, wie die Behörde ihre Bauten besorgte, fand insofern eine Veränderung statt, als man allmälig von dem System der Absteigerung ab- und auf dasjenige der schriftlichen Eingaben überging; in der Regel wurden die Bauten aber dennoch dem Mindestfordernden übertragen, um die Kosten möglichst zu sparen. Die Behörde selbst reduzirte sich nach und nach bis auf drei Mitglieder, löste sich im Mai 1850 auf, und an ihre Stelle trat der Direktor der öffentlichen Arbeiten. 222 Präsident deS BaudepartemenlS war von 1831—1850 Herr Regierungsrath Hüni, Bauinspektor von 1821 —1851 Herr HanS Kaspar Städter von Zürich. Zahl der Staatsgebäude. 1847. 1849. Bezirk Zürich 90 114 » Affoltern 30 30 Horgcn 23 24 Meilen 27 27 Htnweil 29 29 kk Uster 21 23 0 Pfäsfikou . 21 21 » Winterthur 45 44 Andelfingen 25 25 Bülach 29 30 RegenSberg BauauSgaben. 30 33 1841. 1845. 1848. 1849. Frk. Sip. Frk. Rp. Frk. Rp. Frk. Rp. L. Für Kirchen . . 3582 40 6391 22 3759 72 1791 42 b. k, Pfarrgebäude . 27990 66 15631 — 15795 80 14489 36 e. Gebäude betr. das Polizeiwescn . 22505 57 3313 32 9798 15 477 83 6. Militärgebäude . 6185 92 3219 92 8794 25 2063 — e. Unmittelbare Staatsgebäude . 6194 69 5279 19 7103 48 12363 37 k. k, Mobiliar . 382 14 1701 74 1038 21 1435 48 v' I, Brücken in Zürich 681 16 164 62 252 22 36 96 t>. kk Diverses . . . 2773 96 2089 76 2244 84 2579 28 70296 50 37790 77 48786 67 35236 70 Bergbau. Der vom Staat betriebene Bergban beschränkte sich auch in dem Dezennium von 1840 — 1850 auf das Steinkohlenbergwerk zu Käpfnach und auf Bewilligung zu einiger Ausbeute von Schieserkohlen aus dem Braunkohlenlager zu Dürnten. In dem Bergwerk zu Käpfnach wurden ausgebeutet verkauft erlöst für Mergel 1841 28126 Mäß 27944 Mäß 8460 fl. 24 ß. 141 fl. 19 ß. 1842 22100 - 21354 - 6388 - 24 - 184 - 5 - 1843 18086 - 17502 - 5263 - 12 - 232 - 5 - 1844 15669 - 15544 - 4684 - 4 - 212 - 8 - 1845 17767 - 16853 - 5042 - 38 - 282 - 20 - 1846 13847 - 15033 - 4503 - 28 - 375 - 20 - 223 ausgebeutet verkauft erlöSt für Mergel 1847 13053 Mäß 11757 Mäß 3544 fl. 12 ß. 368 fl. 30 ß. 1848 9552 - 9383 - 2822 - 18 - 370 - 21 - 1849 9478 - 11386 - 3323 - 36 - 507 - 8 - 1850 25963 - 26299 - 7609 - 34 - 270 - 8 - Die Kosten betrugen für die Arbeiter für Anderweitiges reiner Gewinn. 1841 6151 fl. 12 ß. 995 fl. 35 ß. 3031 Fr. 75 Rp. 1842 5142 - — - 1031 - 16 - 1452 - 28 - 1843 4409 - 7 - 701 - 28 - 1334 - 76 - 1844 3782 - 8 - 607 - 38 - 1177 - 60 - 1845 4247 - 9 - 654 - 32 - 1396 - 88 - 1846 3364 - 24 - 597 - 39 - 1289 - 78 - 1847 3129 - 11 - 470 - 7 - 1252 - 34 - 1848 2566 - 39 - 360 - 27 - 411 - 36 - 1849 2368 - 6 - 599 - 5 - 902 - 16 - 1850 5461 - 36 - 841 - 5 - 2786 - 32 - DaS AuSgelände, das dem Staat zu Käpfnach gehört, beträgt zirka 1^/z Juchart. Das Gebäude, das dem Bergwerksaufseher zur Wohnung dient, steht nebst einem Kohlenmagazin beim alten Stollen oberhalb dem Dorf Käpfnach, ein zweites in der Nähe des neuen Stollens am See. Beide Stollen sind eine Strecke weit in den Berg hinein gemauert. Die Zahl der Arbeiter betrug Anno 1841 bis 19, später ll bis 14, ist aber im Jahr 1850 wieder auf 16 gestiegen. Der Steinkohlen- preis betrug für kleinere Abnehmer 16 ß. per Mäß oder Zentner, für größere per Schiffsladung von 300 Mäß 94 st., später 93 st., und bei Abnahme einer gewissen Zahl von Schiffsladungen war Rabatt gestattet. Die größern Abnehmer sind meistens Besitzer von Fabriken. Außer dem Bergwerk zu Käpfnach besitzt der Staat im Riethos, Gemeinde Aeugst, noch ein Stück Land, in dem sich Steinkohlen befinden, wovon ein Theil früher ausgebeutet wurde, das übrige späterer Benutzung vorbehalten bleibt. Zu Dürnten wurde in den Jahren 1841 und 1842 einer Anzahl der bedürftigeren Einwohner der Gemeinde gegen Entrichtung einer kleinen Rekognition gestattet, unter dem dem Staat gehörenden Waldboden Schieferkohlen auszubeuten. Später war dieser Theil des Waldbodens nicht mehr bauwürdig, und daher war man gesonnen, Privatboden für die weitere Ausbeute in Anspruch zu nehmen, was aber zu Prozessen mit den Eigenthümern und 1849 gar zu einem Petitum an den Großen Rath um Aufhebung des Bergwerksregals führte, über welches derselbe indeß zur Tagesordnung überging. Die Angelegenheit des Bergbaues leitete als Bergrath bis 1850 Herr Hs. Kaspar Hirzel von Zürich. Botanischer Garten. Ueber die Entstehung des botanischen Gartens ist in der frühern Chronik Seite 65 berichtet worden. Im Jahr 1842 wurde derselbe ganz Vollender. Die Kosten für Herstellung und Einrichtmng deS Gartens waren folgende: Frk. Rp. 1. Für den Ankauf des KatzenbollwerkS . 8000 — 2. k, Erdarbeiten. . 14404 28 3. Maurerarbeit ..... . 11629 52 4. k, Steinhauerarbeit. . 6116 96 5. „ Zimmermannsarbeit .... . 6297 96 6. Schreinerarbeit. . 3398 24 7. k, Schlosser-, Schmied - und Gibßerarbeit . . 2804 10 8. k, Glaserarbcit. . 2793 70 9. k, Spenglerarbeit. . 1292 60 10. Feuereinrichtung ..... . 2515 24 11. Malerarbeit. . 1974 60 12. Schieferdeckung. 950 84 13. Tapezirarbeit. 212 96 14. Einfassung des Gartens 201 64 15. Brunnenarbeit. . 1474 76 16. kk Verschiedenes. . 6721 98 Summa 70789 38 Bestritten wurde diese Ausgabe aus dem Beitrag der Stadt Zürich an die Herstellung des Gartens von 50,000 Franken, einem Beitrag vom Stiftsgut von 18,400 Franken, dem Verkauf von alten Baumaterialien rc. Mit der Vollendung des Gartens wurde derselbe dem Stistsfond zur baulichen Unterhaltmng überbunden und nach Aufhebung desselben dem Baudepartement. Anno 1845 wurde in der Wohnung eine Hauptreparatur vorgenommen, die 565 Frkn. kostete, 1843—1850 vielfache Reparaturen, besonders an den Gewächshäusern und deren Fenstern und Schattenrahmen und auch eine sollche an der Brunnenleitung. Den Garten als solchen selbst anbelangend, so erhielt derselbe im Jahr 1840 eine Anzahl von Sämereien zum Geschenk, worunter sehr werthvolle Arten auS Obcrindien und dem Himalaj.ah, die gut gediehen. Die natursorschende Gesellschaft schenkte dem Garten die Pflanzensammlung von Dr. Johannes Geßner. Im Jahr 1841 wurde auf der Nordseite deS Gartens theils eine Sammlung von Gräsern angelegt, theils eine große Zahl von Getreidearten ausgesäet. Im Jahr 1842 wurden nach dem Amtsantritte des neuen Obergärtners über 800 Arten neue Topfpflanzen angeschafft, die Alpenanlage weiter ausgedehnt, um die vielen neuen Alpenpflanzen unterzubringen. Seit 1843 vermehrte sich der Pflanzenhandel beträchtlich und wurde 1844 auch auf Gcmüsesämerenen ausgedehnt. Fortwährend und so namentlich auch im Jahr 1846 erhielt der Garten einen beträchtlichen Zuwachs theils auf dem Wege des Kaufes, theils auf dem deS Tausches, theils in Folge sehr werthvoller Geschenke. Im Frühling 1850 enthielt der botanische Garten, der sehr häufig von Spaziergängern rund Pflanzenkundigen besucht wird, eine sehr reiche Sammlung von lebenden Pflanzen aller Art, denen 225 Gattungen 6—8000 betragen mochten. Dieselben werden theils im Freien, theils in Gewächshäusern gezogen. Unter den Freilandpflanzen sind besonders reich und dem botanischen Garten eigenthümlich : die Kollektion der Alpenpflanzen der Schweiz und anderer Länder, von denen in einer eigenen großen Partie, die sich an die Nordostseite des Hügels anlehnt und aus Steinen der verschiedenen Gebirgsarten besteht, mehr als 400 verschiedene Arten kultivirt wurden. Die Stauden und einjährigen Pflanzen sind nach dem natürlichen Systeme gepflanzt, die Bäume und Sträucher stehen in Bosquetpartieen beisammen. Zur Kultur der Gewächshauspflanzen sind 5 Gewächshäuser mit 5 Abtheilungen für Pflanzen der warmen Zone und 3 Abtheilungen für Pflanzen der gemäßigt warmen Zone bestimmt. Außerdem werden aber auch viele derselben über den Winter in den zahlreichen Ueberwinterungskästen untergebracht. Die Stückzahl der Topfgewächse möchte wenigstens auf 30«,000 ansteigen. Unter den Kollektionen der Gewächshauspflanzen sind besonders hervorzuheben die Sammlung der Enten, Geoneriaceen, der Plactcen, der Farrenkräuter und der Orchidnen. Obergärtner im botanischen Garten war von der Errichtung desselben bis 1840 Herr Fröbel von Rudolstadt, seither Herr Eduard Regel von Gotha. Brandversicherungsanstalt Die vielen Brände und die Art und Weise, wie solche entstanden, veranlaßten die gesetzgebende Bechörde, den Großen Rath, im Jahr 1840 das Gesetz über die Brandversicherungsanstalt einer Revision zu unterwerfen und am 29. Herbstmonat ein neues zu erlassen, in welchem gegenüber demjenigen von 1832 folgende wesentlichere abweichende Bestimmungen enthalten sind: Nur die eigentlichen Gebäude, bei Trotten auch die festen Bestandtheile des Trottwerkes und bei Mühlen und andern Wasserwerken auch das Wasserrad sollen der Versicherung unterliegen; andere Vorrichtungen als z. B. das übrige Räderwerk und Getriebe, Maschinen, mechanische Einrichtungen, Färb- und Dampfkessel, Ziegel- und Kalkofen u. s. w. davon ausgeschlossen bleiben. — Wer bei einer andern Assekuranzanstalt seine Gebäude versichert, hat eine Buße von 20—400 Frkn. zu bezahlen und wird von der Anstalt ausgeschlossen. — Nicht bloß diejenigen, welche der absichtlichen Brandstiftung, sondern auch die, welche der Gehülfenschaft oder Begünstigung dieses Verbrechens durch rechtskräftiges Urtheil schuldig erklärt sind, sind von dem Ersatz ausgeschlossen. — Die Gläubiger an abgebrannten oder beschädigten Gebäuden haben nur bis auf den Betrag Anspruch an die Brandkasse, den diese dem unschuldigen Brandbeschädigten zu leisten gehabt hätte. — Der Abzug an dem Brandschaden wird bei Fahrlässigkeit nach dem Grade derselben bestimmt und karrn in sehr gravirenden Fällen bis auf den ganzen Betrag derselben ansteigen. — Bei absichtlicher Brandstiftung hat die Brandkasse für den ganzen Betrag Regreß auf den oder die Schuldigen. — Alle Brandsälle, mit einziger Ausnahme der durch Blitzeinschlag entstandenen, sind zur Untersuchung und Beurtheilung dem zuständigen Gerichte zuzuweisen, — die sämmtlichen Polizeibehörden uwv insbesondere die Ortspolizeibehörden sind verpflichtet, Anordnungen zur Abhülfe bei feuergefährlicher Bauart, Einrichtung oder Benutzung nöthigensalls auf exekutivem Wege zu treffen, Ungehorsame haben 8 bis 160 Franken Strafe zu entrichten. — Ausnahmsweise kann im Laufe eines Rechnungsjahres ein Gebäude in die Assekuranzanstalt auch aufgenommen werden, wenn sein Werth durch Hauptreparatur um den vierten Theil erhöht worden ist. — Erhöhte Schätzungen von Ge- 29 226 bänden, die bereits in den Brandkaraster ausgenommen waren, sollen nur dann stattfinden, wenn der Unterschied wenigstens einen Zehntheil der Schätzung und zugleich mindestens 100 fl. beträgt. — Die Brandassekuranzkommisston ist zu jeder Zeit befugt, außerordentliche Revisionen von Gebäude- schatzungen im Interesse und auf Kosten der Anstalt vorzunehmen. — Die Gcmeinderäthe werden verpflichtet, Mißverhältnisse in dem Werth von Gebäuden unverzüglich der Brandassekuranzkommission zur Kenntniß zu bringen, eben so die Notare, wenn sie ersehen, daß der Kaufpreis eines Gebäudes seinen Assekuranzanschlag nicht erreicht. — Die Schätzungen und Revisionen geschehen durch Kreisschätzer in Zuzug von Abgeordneten der Gemeindräthe. Die Kreisschätzer werden vom Regierungs- rath auf eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Der Kanton wird zu diesem Behuf in 4 Kreise getheilt. 1. Kreis: die Bezirke Zürich, Bülach und Regensberg, 2. „ „ „ Winlerthur und Andelfingen, 3. „ „ „ Affoltern, Horgen und Meilen, 4. „ „ „ Hinwcil, Pfäfsikon unv Ustcr. Die Schätzungskommissarien nehmen die Untersuchung der Gebäude in Gegenwart der Eigenthümer vor und fassen in deren Abstand ein genaues Protokoll ab, das ihnen abschriftlich mitgetheilt wird. — Die Ausmittlung des Brandschadens geschieht in Gegenwart des Statthalters in erster Linie durch die Kreisschätzer, in zweiter durch drei von der Brandaffekuranzkommission zu bezeichnende Schätzungskommissarien. — Kann sich der Brandbeschädigte oder die Kommission auch bei der zweiten Schätzung nicht beruhigen, so wird der Streit Rechtssache. — Die Schätzer erhalten eine Entschädigung von 10 Frkn. per Tag. — Ist der Brandschaden geschätzt, so wird nach Abzug von einem Zehntheil, welchen der Versicherte an sich selbst zu tragen hat, die auf neun Zehntheile ermäßigte Schätzungssumme in das Verzeichniß der Vergütungen eingetragen. — Die Gebäude werden nun bezüglich der Beitragspflicht in 4 Klassen eingetheilt. In die zweite gehören Kattundruckereien, Sodafabriken, Fayence- und Ziegelbrennereien, Gerbereien mit Fcuereinrichtung zum Trocknen, Tuch- und Seidenpressen, Gebäude, in welchen sich Laboratorien für Apotheker, Materialisten u. s. w. befinden. In die dritte die Spinnereien, Rothfärbcreien, chemischen Fabriken, welche sich nicht ausschließlich auf Bereitung von Schwefelsäuren, Salzsäuren, Salpetersäuren oder Salzen beschränken, Schmelz-, Gieß- und Glashütten. In die vierte Tröcknergebäude mit Feuereinrichtungen, Theatergebäude, Gebäude, in welchen chemische Zündapparate und Feuerwerke bereitet werden; letztere zahlen den dreifachen Beitrag. — Die Gerichte haben den Schätzungsbericht wie einen gerichtlich erhobenen Erpertenbefund zu berücksichtigen: u. s. w. Gleichzeitig am 1. Weinmonat erließ der Große Rath ein Gesetz betreffend Aufsicht des Staates über Versicherung von Fahrhabe und von der Kantonalbrandassekuranzanstalt nicht einverleibten Gebäuden gegen Feuerschaden. Es wird darin festgesetzt, daß einzelne Personen, Gesellschaften oder Anstalten, welche für in hiesigem Kanton gelegene nicht blos transitirende Fahrhabe gegen Feuerschaden Versicherung leisten wollen, hiczu von nun an der Genehmigung der Regierung bedürfen und daß solche entweder selbst im Kanton wohnhaft sein oder einen im Kanton niedergelassenen von der Regierung anerkannten Agenten halten müssen, der nicht nur für seine eigenen Handlungen einzustehen habe, sondern auch den auswärts domizilirenden Versicherer vor den hiesigen Behörden und Gerichten vertrete, — Personen oder Anstalten, die diesen Erfordernissen kein Genüge leisten, haben eine 227 Buße von 500 Frkn., die in Wiederholungsfällen bis aus 8000 Frkn. ansteigen kann, zu entrichten. Den Eigenthümern wird verboten, die zu versichernden Gegenstände höher, als sie werth sind, anzuschlagen oder sich für mehr, als sie besitzen, versichern zu lassen. Den Behörden, Gemeindcrath und Brandassekuranzkommission, ist von jeder stattgefundenen Versicherung, Erneuerung, Abänderung, Aufhebung oder Erlöschung einer Versicherung Kenntniß zu geben. Letztere kann durch hiezu delegirte Beamte oder Anordnung einer amtlichen Schätzung die Verifikation der Versicherungen veranstalten. Gegen das Ergebniß solcher Schätzungen kann man an den Bezirksrath rekurriren. Ueber sämmtliche Versicherungen führt die Branvassekuranzkommission ein Verzeichniß u. s. f. Diese gesetzlichen Bestimmungen bildeten im ganzen Dezennium bei dem Verfahren in Brand- fällen die Norm. Ob durch dieselben der vorgesetzte Zweck, Verminderung der Feuersbrünste, erreicht worden, kann man unten nachlesen. In Vollziehung der obigen Gesetze begann im Jahr 1841 die neue außerordentliche Schätzung sämmtlicher Gebäude im ganzen Kamon und wurde 1843 vollendet. Bezüglich auf die Mobiliarassekuranz wurden 1841 die sämmtlichen ältern Polizen mit Begutachtung versehen der Assekuranzkommission eingegeben. Es kamen in diesem Jahr neben den sechs bereits bestehenden Gesellschaften für Versicherung des Mobiliars, nämlich der schweizerischen, Phönix, Union, Urbaine, Alliance, von Mailand und Elberfeld, drei neue um Bewilligung zum Abschluß von Versicherungen im hiesigen Kanton ein: die Leipziger, Royale und La France. Bei diesen Gesellschaften waren versichert: 1841 1847 1849 Schweizerische 29,225548 Fr. 40,201225 Fr. 40,374242 Fr. Phönix 6,246710 - 8,196975 - 8,529050 - Royale 4,175780 - 2,982672 - Union 654102 - Urbaine 416636 - 3,518336 - 3,206702 - Leipzig 266585 - 159564 - 159564 - Alliance 195160 - Mailand 130037 - 3,167506 - 2,532688 - Elberfeld 37416 - Im Jahr 1844 wurden folgende Gesellschaften zu Versicherungen auiorisirt: Lowpagnie generale ck'»88urance8 ä karw, Frankfurter Versicherungsgesellschaft, Palladium, Feuerversiche- rungSgcsellschaft zu Paris, Us ksternelle. Die Versicherungen betrugen in diesen 1847 1849 Palladium 1,222577 Fr. 2,600037 La France 4,625415 - 4,638684 Generales 933890 - 1,369721 Deutscher Phönir 577634 - 927810 Globe 2307 - 112613 Nationale 2,760208 29 * 228 Die Gesammtsumme des assekurirten Mobiliars betrug: 1842 1844 1847 1849 46.000000 Fr. 54,775451 - 65,588101 - 67,211319 - Uebersicht der jährlichen Ergebnisse der Gebäudeassekuranz. Jahre. Assekuranzsummen Assekuranzvergütungen. Assekuranzbesteurungen. Rappen von fl. 100. erste Klaffe 1840 91,524000 fl. 185840 fl. 22 ß. 3 Rp. 32 1841 90,524000 - 84084 - 21 - 3 - 16 1842 90,056000 - 62701 - 16 - — - 14 1843 91,317200 - 53403 - 9 - 2 - 11 1844 92,507700 - 124777 - 34 - — - 22 1845 93,267700 - 65085 - 3 - 2 - 12 1846 94,463110 - 80977 - 34 - — - 14 1847 95,384560 - 152967 - 11 s - - 26 1848 96,034720 - 117391 - 8 - — - 20 1849 96,292700 - 162632 - 25 - — - 27 Zum Schlüsse werden noch diejenigen Gemeinden angeführt, welche seit Errichtung der Brandassekuranzanstalt am meisten oder am wenigsten aus derselben bezogen haben, d. h. in denen es am meisten oder am wenigsten brannte. am meisten am wenigsten Berzirk Zürich Weiningen Zürich Geroldschweil Enge Oetweil Hottingen beide Engstringen ^ Hirslanven Dietikon Unterstraß Altstätten Wiedikon . Ober-Urdorf Zollikon Nieder-Urdorf Riesbach Außersihl Wollishofen Bezirk Affoltern Kappel Mcttmenstettcn Hedingen Stallikon Hausen Knonau Affoltern Bonstetten Bezirk Horgen Adlischweil Wädenschweil Kilchberg Horgen Tkalweil 229 am meisten am wenigsten Bezirk Meilen Hombrechtikon Släfa Helikon Männedorf Zumikon Meilen Bezirk Hinweil Bäretschweil Rüti Seegräben Dürnten Wctzikon Goßau Bezirk Uster Uster Maur Volketschweil Schwerzenbach Dübendorf Bezirk Pfäffikon Pfäffikon Fchraltors Jllnau Bauma Weißlingen Bezirk Winterthur Hagcnbuch u. Schneit Wi nterthur. Brütten Töß Ellikon Turbenthal Töß Wülflingen Seuzach Oberwinterthur Bezirk Andelsingen Dorlikon Trüllikon Oberstammheim Ossingen Laufen-Dachsen-Flurl. Rheinau Bezirk Biilach Hochfelden Kloten Dietlikon-Rieden Glattfelden Bülach u. Bachenbülach Winkel Bezirk Regensberg Niederhasli, Kirchgem. Otelfingen, Kirchgem. Oberglatt Regenstorf Stadel, Kirchgem. Bachs Gar nie brannte es von 1809 bis 1850 in den politischen Gemeinden Dättlikon und Oteb singen, nnr einmal in den Gemeinden Albisrieden, Hütten, Schwerzenbach, Hofstetten, Schottikon, Veltheim, Berg, Dorf, Rheinau, Lusingen und Schleimkon. Die Brandassekuranzkommission bestand bis 1850 und dann gingen ihre Berrichtungen an die Polizeidirektion über. Die Präsidenten der Kommission waren 1831 —1832 Herr Regierungsrath Spöndli 1832—1850 Herr Regierungsrath Hüni. Feueröbrünste. 1840 . 2n der Nacht vom 24. auf den 25. Ienner entstand im Dorf Baltenschweil ein Brand, der drei Häuser sammt Scheunen völlig einäscherte, ein anderes beschädigte und eine Vergütung von 3780 fl. erforderte, den 21. Hornung SlbendS 8 Uhr vermuthlich aus Fahrlässigkeit eines 230 Knaben im Dorf Laupcn bei Wald ein solcher, der ein Wohnhaus und Scheune einäscherte (Asse- kuranzvcrgütung 2485 fl.). — In der Nacht vom 24. brannte zu Dietikon eine doppelte Wohnung ab. Am 28. Morgens 5 Uhr entstand zu Dübendorf ein Brand, bei dem eine Spinnerei, Säge und Reibe beinahe ganz eingeäschert und einige andere Gebäude geschädigt wurden. Es mußten 3665 fl. vergütet werden. Am 1. März früh Morgens brannte aus unausgcmittcltcn Ursachen zu Bendli- kon ein Wohnhaus beinahe und ein Nebengebäude ganz ab. Bei diesem Brande büßten zwei Töchter daS Leben ein und es mußte eine Vergütung von 5390 fl. geleistet werden. Den 2. März entstand in Folge einer Brandstiftung im Boden holz, Gem. Hinweist eine Brunst, die eine Wohnung verzehrte. Der Thäter und seine Frau wurden mit Zuchthausstrafe belegt. Am 3. Morgens 2 Uhr entstand aus unausgemittelter Ursache im Dorf Oberw erringen ein Brand, der vier Wohnhäuser nebst Nebengebäuden völlig einäscherte und 2900 fl. Vergütung erforderte. Bei diesem Brand büßte eine Frau ihr Leben ein. Am 4. brannte es in Haslenbach, Gem. Stäfa, am 7. Nachts 10 Uhr brannte eine Scheune auf der Forch nieder, den 8. zu gleicher Tageszeit ein doppeltes Wohnhaus nebst Scheune in Hellberg, Gem. Goßau (Vergütung 2252 fl.), am 9. Nachts 11 Uhr ein Haus im Linsenreph bei Hof, Gem. Egg. In der Nacht vom 10. auf den 11. enlstanv aus uncrmittelter Ursache im Dorf Medikon bei Wetzikon ein Brand, der ein Spinnereigebäude nebst dem Wohnhaus fast ganz einäscherte und einige andere schädigte und der eine Asse- kuranzvcrgütung von 15390 fl. erforderte. Am 16. brannte eine Scheune in der Gemeinde Hom- brechtikon, am 29. NachtS 11 Uhr ein Wohnhaus zu Trüllikon beinahe ganz nieder. Bei beiden Fällen vermuthete man Brandstiftung. Am 30. Nachts halb 9 Uhr entstand aus unermittel- ter Ursache zu Affoltern (AlbiS) ein Brand, der drei Häuser einäscherte und 2738 fl. Vergütung erforderte, den 4. April Morgens 3 Uhr brannte im Kollertobel, Gem. Sternenberg, ein Haus ab, am 18. Nachts verzehrte das Feuer in dem Weiler Hütten, Gem. Bäretschweil, zwei Wohnhäuser, am 26. Nachmittags 3 Uhr entstand durch Unvorsichtigkeit eines fünfjährigen Knaben in einem Wohnhaus zu Birmenstors ein Brand, der dasselbe ganz einäscherte. Bedeutender war die Feuersbrunst, die in der Nacht vom 28. auf den 29. in dem Weiler Müllikram, Gem. Bäretschweil, entstand, indem sie drei Wohnhäuser nebst Nebengebäuden verzehrte und 7058 fl. Assekuranzschaden vergütet werden mußte. Bei diesem Brand gingen 6 Stück Vieh zu Grund und ein 75jähriger Mann wurde so gequetscht, daß er bald hernach starb. Auch hier blieb die Entstehung des Brandes im Dunkeln. Am nämlichen Tag Nachts 11 Uhr brannte zu Bühl, Gem. Hombrech- tikon, ein kleines Wohnhaus ab. Am 30. Morgens 2 Uhr entstand vermuthlich in Folge Brandstiftung im Dorf Aeugst ein Brand, der fünf Wohnhäuser und andere Gebäude verzehrte und wofür 8450 fl. von der Assekuranz vergütet werden mußten. Am Abend des nämlichen Tages brach in dem Gasthof zur Krone in Töß Feuer aus, das die Gebäude und namentlich den Tanzsaal bedeutend schädigte; es mußte 3789 fl. Vergütung geleistet werden. Am 10. Mai NachtS 11 Uhr entstand im Kirchdorf Stadel eine Feuersbrunst, die sieben Häuser sammt Scheunen und Stallun- gen völlig einäscherte und wofür 8470 fl. vergütet werden mußten; den 15. brannte ein großes Wohnhaus nebst Nebengebäude im Dorf NiederhaSli (Assekuranzvergütung 3850 fl.) und im Dorf Unterillnau drei Wohnhäuser und andere Gebäude ab, für die 11090 fl. Vergütung geleistet werden mußte. Am 31. Abends halb 5 Uhr entstand durch Unvorsichtigkeit eines vierjährigen Knaben, der mit Zündhölzchen spielte, im Dorf Endhöri ein Brand, der acht Wohnhäuser und Neben- 281 gebäude völlig einäscherte und wobei ein 80jähriger Mann in den Flammen seinen Tod sank; die Vergütung betrug 6710 si. Am 1. Brachmonat Nachmittags verbrannten im Dorf Wülflingen drei Wohnhäuser fast ganz (Assekuranzschaden 3743 fl.), fast zur gleichen Zeit brannte ein Wohnhaus zu Unter engstringen, am 4. ein solches im Egg wegwald, Gern. Fischenthal, ab, in der folgenden Nacht zwei Wohnhäuser und Nebengebäude zu Mart Haien. Am 14. Abends 5 Uhr ein solches zu Breitenloo, Gem. Nürnstors (Assekuranzschaden 3350 fl.). Am 16. Morgens wurde in einem Haus zu Gstalden, Gem. Hinweil, wo einige Tage vorher der Blitz, ohne zu entzünden, eingeschlagen hatte, Feuer eingelegt, der Thäter entdeckt und mit neun Jahren Zuchthaus bestraft. Am 23. Morgens 3 Uhr schlug der Blitz in eine Scheune zu Gundetschweil und entzündete sie, am 29. brannte eine solche zu Fägschweil ab. Den 1. Heumonat wurden zu O beraffoltern (AlbiS) zwei Häuser durch Brand beschädigt, am 12. Abends halb 9 Uhr entstand im Dorf Ober- schlatt ein Brand, der sechs Wohnhäuser und mehrere Scheunen völlig einäscherte; Assekuranz- schaden 5100 fl. Ein Brand im Dörfchen Neuen bürg bei Wülflingen in der Nacht vom 19. konnte gelöscht werden. Am 16. August Abends halb 10 Uhr brannte in dem Weiler Bauren- boden, Gem. Fischenthal, ein großes Wohnhaus nebst Scheune nieder, beinahe zur gleichen Stunde eine Scheune zu Feld dach, am 18. Nachmittags 1 Uhr ein Wohnhaus und Nebengebäude im Stcinbühl, Gem. Seuzach; am 20. Nachts ein solches zu Hinterteusen, eines in der Hoch- rüti bei Ettenhausen, Gem. Wetzikon, am 26. ein solches zu Einbrach, am 4. Herbstmonat in Folge Brandstiftung ein solches zu Goldcnberg, Gem. Hombrcchtikon. Der Thäter wurde entdeckt und mit 8 Jahren Zuchthaus bestraft. Weit bedeutender als diese erwähnten Feuersbrünste war diejenige, welche in der Nacht vom 16. auf den 17. August vermuthlich in Folge von Brandstiftung im Dorf Ehrikon bei Wildberg entstand. Es brannten dreißig Behausungen und eben so viele Scheunen und übrige Nebengebäude völlig ab, einige andere Gebäude wurden beschädigt und nur wenige blieben unversehrt. Zwei Knaben, vereine von 13, verändere von 11 Jahren fanden in den Flammen den Tod. Die Assekuranz- vergütung betrug 21,418 fl. Das Schicksal der Brandbeschädigten erregte allgemeine Theilnahme, und es wurden zu Zürich und auch an einigen andern Orten reichliche Gaben für dieselben gesammelt. Es erschien ein Bündchen Gedichte als Weihnachtsgabe zum Besten derselben und eine Gesellschaft junger Bürger in Zürich führte zu ihren Gunsten im Theater ein Schauspiel auf. Der Regierungsrath gab sogleich 2000 Franken und ordnete eine Kommission zu deren Vertheilung dahin ab. Am 2. Herbstmonal wurde im Letten, Gem. Wipkingen, ein Haus durch Brand geschädiget, am 25. brannte ein solches zu Oberaffoltern ^Albis) ab (Assckuranzvergütung 5063 fl.), der vermuthliche Thäter entleibte sich im Gefängniß. Am folgenden Tage brannte ein solches zu Rikenbach ab und auch hier entleibte sich der vermuthliche Thäter. Am 4. Abends vor 11 Uhr brannten im Dors Hochfelden ein Wohnhaus, Scheune, Stall und Mühle fast ganz nieder und es mußten 5775 st. vergütet werden; am 8. AbenvS zwischen 4 und 5 Uhr im Weiler Rad bei Wald drei Behausungen und Scheunen. Den 25. Nachmittags wurde im Neuhaus, Gem. Uitikon, Feuer eingelegt, Wohnhaus und Scheune brannten beinahe ganz nieder, es mußten 4240 fl. vergütet werden. Der Thäter wurde entdeckt und mit 8 Jahren Zuchthaus bestraft. Am 29. brannten zu Hedingen zwei Wohnhäuser nebst Scheunen nieder, am 18. Wintermonat auf dem Hörnli, Gem. Fischen- lhal, zwei solche, am 23. im Dors Baltenscknveil ein großes HauS und Nebengebäude. 232 1841. Am 9. Jenncr Nachts 9 Uhr brannte ein Wohnhaus zu Geroldschweil größtentheils ab, am 5. Hornung um Mitternacht ein doppeltes Wohnhaus, Scheune und Stall zu Tößricdern, für welches 3024 fl. vergütet werden mußte», den 18. eine Scheune zu Haltberg, Gemeinde Rüti, am 21., vermuthlich in Folge Brandstiftung, ein Wohnhaus, Scheune, Stall und Speicher zu Oberglatt, den 19. März Morgens 4 Uhr in Folge Brandstiftung durch eine wahnsinnige Frau ein Wohnhaus, Scheune und Trottgebäude zu Ober-Urdorf, den 21. um die nämliche Tageszeit zwei Wohnhäuser und Nebengebäude zu Ermisriedt, Gemeinde Goßau, am 23. Nachts 11 Uhr ein Wohnhaus und mehrere Nebengebäude zu Bachenbülach (Assekuranzvergütung 3933 fl.), den 20. April eine Scheune zu Ottenbach. In ver Nacht vom 25. auf den 26. entstand wie in so vielen andern Fällen aus unermittelter Ursache im Dorf Hegnau ein Brand, der 4 Wohnhäuser mit dazu gehörigen Scheunen und Speichern in Asche legte und 8960 fl. 16 ß. Afsekuranzvergütung erheischte. Den 26. Nachmittags halb 2 Uhr wurde ein Wohnhaus und Zündholzfabrik im See- feld, Gemeinde Riesbach, durch Brand stark geschädigt. Am 30. brach bei Anbruch der Nacht in dem Dörfchen Hauptikon, Gemeinde Kappel, Feuer aus, das 5 Wohnhäuser und 7 andere Gebäude einäscherte. Eine 59 Jahre alte Weibsperson verlor dabei ihr Leben. Die Assekuranzvergütung für diesen Brand betrug 13,248 fl. — Den 2. Mai Morgens halb 2 Uhr entstand im Dörfchen Wappenschweil bei Bärentschwcil ein Brand, der eine Behausung nebst Scheune und Stallung einäscherte (Afsekuranzvergütung 3187 fl.), in der Nacht vom 15. auf den 16. ein solcher im Dorf Dielftors, der 4 große, von 9 Haushaltungen bewohnte Firsten einäscherte und wobei auch mehrere Stücke Vieh zu Grunde gingen (Afsekuranzvergütung 6519 fl.). — Den 30. Abends nach 5 Uhr schlug der Blitz in ein Wohnhaus zu Zwillikon und entzündete dasselbe, so daß es nebst einigen Nebengebäuden abbrannte. Den 26. Brachmonat brannte in Folge Spielerei eines 5jährigen Knaben mit Feuer ein Wohnhaus im Rees, Gemeinde Richterschweil, theilweise ab, am 11. Morgens halb 3 Uhr zwei Hausfirsten mit 4 Wohnungen im Dorf Hinweil, den 28. in Folge Fahrlässigkeit 1 Wohnhaus auf Strahlegg, Gemeinde Fischcnthal, den 15. Juli Mittags 12 Uhr ein kleines Wohnhaus zu Ueßikon, Gemeinde Maur, den 20. August Morgens 2 Uhr, vermuthlich in Folge Brandstiftung, ein großes Wohnhaus zu Hof, Gemeinde Egg, für das 4310 fl. vergütet werden mußte; am 25. Morgens vor 11 Uhr zu Bußenhausen, Gemeinde Pfäffikon, 4 Wohnhäuser und Scheunen in Folge der nämlichen Ursache (Afsekuranzvergütung 3064'/? fl ), den 8. Herbstmonat Vormittags zu Rieden, Gemeinde Wallisellen, zwei Häuser, für welche 6604 fl. vergütet werden mußten, den 3. November Abends 7 Uhr 2 Wohnhäuser und Scheunen zu Unter-Hittnau, den 17. zu Ettenhausen, Gemeinde Wetzikon, 3 Wohnhäuser, und 2 andere wurden geschädigt, am 24. Vormittags 1 Spinnerei- und mehrere Nebengebäude zu Hoch- felden (Afsekuranzvergütung 7785 fl.), den 2. Christmonat Abends 8 Uhr zu Weiningen 1 Wohnhaus und Nebengebäude, den 5. zu Nieder-Höri ein Speicher und Keller, den 13. Morgens 4 Uhr 1 Wohnhaus und Scheune zu Ober-Balm, Gemeinde Pfäffikon. 233 1842. Die erste Feuersbrunst fand am 14. Jenaer Vormittags 10 Uhr im Tillhaus, Gemeinde Bauma, statt, wo ein Haus und Scheune abbrannte, den 5. Februar Morgens halb 4 Uhr ein solches zu Niederhasli nebst Scheune und Stall rc., den 14. um die Mittagsstunde brannte ein kleines Wohnhaus mit Scheune im Schachen, Gemeinde Bubikon, am 1. März Abends 7 Uhr 3 solche zu Rafz nieder. In der Nacht vom 4. auf den 5. März entstand in der Stadt Zürich eine Feuersbrunst von solchem Umfang, wie schon seit mehreren Jahrzehcnden keine gewesen. Um Mitternacht brach nämlich in der Mühle des Herrn Egli aus dem obern Mühlesteg, vermuthlich in Folge von Brandstiftung, Feuer aus, das sich sogleich, obgleich es windstill war, schnell und mit Heftigkeit verbreitete und auch die beiden benachbarten Mühlengebäude der Herren Kaspar Koller und Kappeler ergriff. Die Feuerhörner, die Signalschüsse und das Wirbeln der Trommeln brachten schnell die ganze Stadt in Allarm, und der Widerschein der Flammen gab dem Feuer in die Ferne hin ein gewaltiges Aussehen. Eine Menge Feuerspritzen, nicht bloß aus der Stadt und Umgegend, sondern auch aus entfernter liegenden Gemeinden, eilten daher dem Brandplatze zu; einige wurden auf Schiffe gebracht, andere im Waisenhausgarten und längs dem Quai aufgestellt. Ungefähr um 2 Uhr hatte es den Anschein, als ob der ganze obere Mühlensteg vom Feuer ergriffen werden müßte, und nur den gewaltigsten Anstrengungen gelang es, solches zu verhindern und daS Feuer auf die erwähnten Gebäude zu beschränken, wo eS bis gegen Tagesanbruch fortdauerte. Der Schaden, welcher von der Brandassekuranz vergütet werden mußte, stieg auf die Summe von 25,782 fl. 16 ß. an, und außerdem ging viele Fahrhabe, Korn und auch größtentheilS die Mühl- werke zu Grund. Das Traurigste aber bei der Sache war, daß in der Eglischen Mühle 3 Menschen ihr Leben einbüßten, und zwar eine junge Dienstmagd, die sich aus ihrer Schlafkammer flüchten wollte und durch die Flammen den Weg versperrt fand, ein Schleifer und ein Mahlknecht. Alle 3 Körper wurden erst nachher unter dem Schutt aufgefunden. — Den 31. März Nachts 11 Uhr brannten zu Rümlang 2 Wohnhäuser und Scheunen ab, am 11. April zur nämlichen Zeit ein Haus zu Eglisau, den 12. Mai um die gleiche Zeit 2 Wohnhäuser und 1 Scheune zu Volket- schweil, für die 4512 fl. vergütet werden mußten. Den 15. Juni entstand durch Unvorsichtigkeit eines ^/^jährigen Knaben zu Vorhalden, Gemeinde Wald, ein Brand, der ein Wohnhaus und eine Scheune einäscherte, am 22. wurde in der Käsern, Gemeinde Bonstetten, eine Scheune angezündet und brannte nieder, der Thäter ertränkte sich in der Reuß. Am 12. Heumonat brannte im Külpen, Gemeinde Schönenberg, ein Wohnhaus ab, in Folge Anzündens eines Wespennestes durch ein geistesschwaches 15jähriges Mädchen, am 25. Morgens vor 2 Uhr ein HauS zu Rümlang, am 22. August Nachts vor 10 Uhr verbrannten zu Reterschen, Gemeinde Elsau, 3 Wohnhäuser nebst Nebengebäuden, für die 4140 fl. vergütet werden mußten, am 26. eine Scheune zu Lerne gg, Gemeinde Schönenberg, in Folge Blitzeinschlag mit Entzündung, am 17. Herbstmonat Abends halb 4 Uhr 2 Wohnhäuser, Scheune und Stall zu Dorlikon (Assekuranzvergütung 3262 fl.), den 1. November Abends 6—7 Uhr 1 Wohnhaus nebst Nebengebäuden zu Rieden, am 24. Christmonal Morgens halb 11 Uhr 2 Wohnhäuser und Scheunen im Neubruch, Gemeinde Wetzikon. 30 23-1 1843. Den 9. Ienner wurden 2 Wohnhäuser an der Kirchgassc zu Meilen durch Brand beschädigt und 1 brannte nieder; am 17. Morgens 9 Uhr brach im H ard, Gemeinde Außersihl, Feuer aus und verzehrte 2 Wohnhäuser und Nebengebäude, für die 5245 fl. vergütet werden mußten, am 18. Morgens halb 4 Uhr in Folge absichtlicher, jedoch unentdeckter Brandstiftung, im Dorf Weiningen, wobei ein Wohnhaus und mehrere Nebengebäude eingeäschert wurden. Den 22. Hornung brannte in Folge der nämlichen Veranlassung 1 Wohnhaus und Nebengebäude zu Straubikon, Gemeinde Brütten, ab, am 28. eine Scheune zu Dübendorf, der Brandstifter wurde mit 4 Jabrcn Zuchthaus bestraft, den 20. März Nachts 11 Uhr aus der nämlichen Ursache ein Wohnhaus in der NeuwieS, Gemeinde Wetzikon. Den 3. April Morgens 1 Uhr verbrannten 2 Wohnhäuser und Nebengebäude zu Uhwiesen, am 8. Mittags zwischen 11 und 12 Uhr ein Wohnhaus und Zu- behörde zu Vorder-Marchlen, Gemeinde Ober-Embrach, am 12. eine Scheune im Großalbis, Gemeinde Wiedikon, am 29. Mittags 11 Uhr ein Wohnhaus und Nebengebäude zu H uzikon, Gemeinde Tnrbenthal, am 1. Mai Morgens 3 Uhr 2 Wohnhäuser und Nebengebäude im Buchenloo, Gemeinde Wyl, in der Nacht vom 7. aus den 8. im Dörfchen Grüth, Gemeinde Goßau, ein Wohnhaus und Scheune, am 9. Morgens 4 Uhr 1 Wohnhaus, Scheune und Stallung in der Töltsch, Gemeinde Außersihl, den 17. Morgens halb 7 Uhr entstand in einer Spinnerei zu Rykon, Gemeinde Zell, ein Brand, der dieselbe bedeutend schädigte, am 31. Nachts zwischen 10 und 11 Uhr brannte 1 Wohnhaus und Nebengebäude im Böndler, Gemeinde Goßau, ab, den 3. August Morgens zwischen 3 und 4 Uhr ein Wohnhaus und Nebengebäude zu Herrliberg, wobei eine 42 Jahre alte Tochter ihr Leben einbüßte. In der Nacht vom 7. auf den 8. entstand im Dorf Wangen ein Brand, der 5 Wohnhäuser und Nebengebäude theils einäscherte, theils schädigte, am 11. Nachts 11 Uhr ein solcher im Dorf Rorbas, wobei 2 Wohnhäuser und Nebengebäude niederbrannten, am 24. Morgens 11 Uhr wurden durch einen Brand 4 Wohnhäuser und Nebengebäude zu Neubruch, Gemeinde Wetzikon, eingeäschert, für die 3478'/» st- vergütet werden mußten, am 5. Herbstmonat Nachmittags 2 Uhr ein Wohnhaus zu Dorlikon, am 10. Morgens halb 3 Uhr ein solches nebst Nebengebäude zu Niederhasli, den 17. Weinmonat in der Mittagsstunde zu Riketweil, Gemeinde Oberwinterthur, 3 Wohnhäuser und Nebengebäude, für welche 3015 fl. zu vergüten waren, den 22. Wintermonat Morgens 8 Uhr 2 Häuser und Nebengebäude zu Nieder- weningen, den 29. Morgens entstand im Bleicherweg, Gemeinde Enge, ein Brand, wobei 2 Remisen und Schöpfe ganz niederbrannten und verschiedene andere Gebäude geschädigt wurden, für welche 6295'/? fl. vergütet werden mußten. 1844. Den 3. Ienner Morgens 2 Uhr brannte ein Wohnhaus (ehemalige Gerichtsherrenwohnung) zu Kemten, Gemeinde Wetzikon, ab; den 12. Morgens 2 Uhr entstand in einem Wohnhaus an der Schifflände zu Zürich, in dem sich eine Bäckerei befand, ein gefährlicher Brand, wodurch 2 Häuser größtenteils zerstört, 2 andere geschädigt wurden, dessen weiterem Umsichgreifen aber durch die angestrengteste Thätigkeit der herbeigeeilten Spritzen und Hülfsmannschaft gewehrt werden konnte, 235 eine Frau erstickte im Rauch, die Brandassekuranz mußte 11,682 st. vergüten; den 14. Nachts zwischen 9 und 10 Uhr verbrannten im Dorf NiederhaSli 1 Wohnhaus, Scheune und andere Gebäude, am 28. Abends 7 Uhr im Dörfchen Brüttisellen, Gemeinde Wangen, 5 Wohnhäuser und Nebengebäude, für welche 9585 fl. vergütet werden mußten, am 2. Hornung Morgens halb 1 Uhr im Dorf Retcrschen, Gemeinde ElSau, 2 Wohnhäuser und Nebengebäude (Assekuranzvergütung 3420 fl.), den 6. brannte es zu Ober-Uster, den 26. Nachts 9 Uhr verbrannte zu Uttenberg, Gemeinde Knonau, bei einem heftigen Sturmwind ein großes Wohnhaus mit Scheune, am 7. März eine Scheune zu Ottenbach, den 10. Abends 8 Uhr zu Dürsteten, Gemeinde Hittnau, 3—4 Wohnhäuser und Nebengebäude, den 14. Abends halb 9 Uhr zu Stadel, Gemeinde Oberwinterthur, 3 Häuser und Scheunen, am 27. Morgens früh ein Theil des Wohn- und Hafnereigcbäudes der Fabrik Rheinfels, Gemeinde Flurlingen, am 30. Abends 9 Uhr in Folge Spielerei eines 3>/, Jahre alten Kindes mit Zündhölzchen ein Wohnhaus zu Schwamen- dingen, den 5. Abends nach 5 Uhr ein Haus und Scheune zu Ehrlosen, Gemeinde Hinweil, den 14. Abends gegen 8 Uhr ein Haus und Scheune zu Schlieren, am 19. Morgens halb 8 Uhr 2 Häuser und Nebengebäude zu Dübendorf, für welche 3870 fl. vergütet werden mußten, den 27. Morgens 4 Uhr 1 Wohnhaus, Scheune und andere Nebengebäude zu Oberstraß nebst 4 Kühen, die Affekuranzvergütung betrug 5446 fl.; den 6. Mai Abends 6 Uhr wurde 1 doppeltes Wohnhaus und Nebengebäude in der Unter-Hub, Gemeinde Zollikon, eingeäschert, andere Gebäude geschädigt, am 29. Nachts 11 Uhr ein Haus und Scheune zu Dietlikon, für welche 3447 fl. vergütet werden mußten, am 30. Morgens vor 4 Uhr ein Haus und Nebengebäude zu Seebach und gleichzeitig 2 Häuser und Nebengebäude zu Opsikon, für die 6669 fl. Vergütung zu leisten war; den b. Brachmonat brach in dem Spinnereigebäude Felsenegg, Gemeinde Wyla, Feuer aus, welches dasselbe größtentheilS zerstörte, es mußten 7875 fl. vergütet werden; am 9. Morgens zwischen 2 und 3 Uhr brannte ein doppeltes Wohnhaus und Nebengebäude zu Ober- Buch, den 16. Abends halb 3 Uhr 2 Häuser und Scheunen :c. zu Em brach, am 29. eine Scheune zu Tannen, Gemeinde Schönenberg (Affekuranzvergütung 3015 fl.), den 15. Juli in Folge Spielerei eines 4jährigen Knaben mit Zündhölzchen 2 Häuser und Scheunen zu Ober- Stamm heim, am 18. Morgens 1 Uhr 2 eben solche zu Linggcnbcrg, Gemeinde Wetzikon, wobei ein 21 Jahre alter geistesschwacher Jüngling in den Flammen den Tod fand, den 1. August Morgens 3 Uhr das Wohn- und Mühlegebäude, Scheune rc. in der Rietmühle, Gemeinde Dietlikon, für die eine Affekuranzvergütung von 7344 fl. geleistet werden mußte, den 25. Nachts 11 Uhr zu Ebertschweil, Gemeinde Hausen, ein großes Haus nebst Scheune, den 28. Abends 6 Uhr zu Schalchen, Gemeinde Wildberg, ein Haus, den 8. September Morgens zwischen 2 und 3 Uhr zu Tann, Gemeinde Dürnten, ein Haus und Scheune, den 10. Oktober Morgens halb 3 Uhr zu Dietikon ein Wohnhaus und Nebengebäude (Assekuranwergütung 3522 fl.), den 12. Abends 9 Uhr zu Wernctshausen, Gemeinde Hinweil, ein beinahe neues HauS nebst mechanischer Werkstätte, für das 4020 fl. vergütet werden mußten, am 14. eine Scheune in der Rüti, Gemeinde Wädenschweil, den 19. Nachts 10 Uhr 2 Häuser und Scheunen zu Rutschweil, Gemeinde Dägerlen, den 22. eine Scheune zu Aahalden, Gemeinde Wädenschweil, den 3. Wintermonat Nachts 10 Uhr im Dorf Egg 2 Häuser, den 8. Abends zwischen 7 und 8 Uhr im Sand bei Watt, Gemeinde Regenstorf, 2 Häuser sammt Nebengebäuden, den 12. Mittags zwischen 11 30 * 236 und 12 Uhr bei heftigem Westwind zu Küßnacht 2 Häuser und einige andere wurden geschädigt, einige Menschen konnten nur mit Mühe gerettet werden; den 15. Abends 6 Uhr brannte zu Kemten ein großes Haus ab, den 17. Morgens zwischen 2 und 3 Uhr daS Wirthshaus zur Lilie am See zu Hcrrliberg größtentheilS, den 18. Abends 8 Uhr ein HauS zu O ber-Raad, Gemeinde Wülflingen, den 22. Morgens 4 Uhr zu Ad lisch weil 2 Häuser und Nebengebäude, und andere wurden mehr oder weniger geschädigt, es mußte 3837 fl. Vergütung geleistet werden. Den 1. Christmonat Morgens 5 Uhr entstand im Pfarrhaus zu Rorba S ein Brand, der den Dachstuhl desselben zerstörte. Am nämlichen Tag Abends 6 Uhr brannte eS wieder zu Weiningen, eS wurden 2 große Häuser und 2 Scheunen eingeäschert und es mußte 6669 fl. Vergütung geleistet werden. Den 8. Morgens halb 3 Uhr verbrannten zu Ober-Uster 3 Wohnhäuser, das eine mit Mühle- gebäude, Scheune u. s. f., die Assekuranzvcrgütung betrug 7762i/z fl. 1845 . Den 11. Jenner Morgens 5 Uhr brach in dem Weiler Ober-W olfensperg, Gemeinde Bauma, vermuthlich in Folge von Brandstiftung, Feuer aus, das 2 Wohnhäuser und Scheunen einäscherte, für die 3487^/z fl. vergütet werden mußten, zur gleichen Zeit verbrannte ein kleines Wohnhaus und Scheune zu Bonstetten, den 3. März Morgens 3 Uhr in Folge von Fahrlässigkeit ein Wohnhaus in der Schonau, Gemeinde Rifferschweil, am 6. Nachts 11 Uhr ein Wohnhaus, Scheune und Farbgebäude zu Fehraltorf, den 12. Mittags 1 Uhr in Folge Spielerei eines 8jährigen Knaben mit Zündhölzchen ein Wohnhaus, Scheune und Stall zu Wylen, Gemeinde Ober-Stammheim, den 25. Vormittags 9 Uhr ein solches mit Nebengebäude größtentheilS zu Gütikhausen, Gemeinde Dorlikon; den 21. Mai Morgens 6 Uhr wurde ein Wohnhaus, Schleife, Dreherei rc. im Töbeli, Gemeinde Rußikon, durch Brand stark geschädigt, am 1. Brach- monat Morgens 4—5 Uhr wurde in Folge Brandstiftung ein Wohnhaus, Scheune und Stall zu Brütten eingeäschert, der Thäter entdeckt und mit 10 Jahren Zuchthaus bestraft. Den 12. Morgens 2 Uhr entstand im obern Reppischthal, Gemeinde Birmenstorf, ein Brand, der ein kleines Wohnhaus und Nebengebäude einäscherte, den 13. Abends 7 Uhr wurde ein Haus zu Altstätten durch Blitzeinschlag mit Entzündung geschädigt. In der Nacht vom 29. auf den 30. verbrannten in Folge Brandstiftung zu Ottenbach 2 Wohnhäuser und Scheunen. Der Thäter, Jakob Gut von da, wurde nicht bloß der Anstiftung dieses Brandes, sondern auch des folgenden daselbst, eines solchen zu Ma schwanden und eines zu Unter-Lunnern schuldig befunden und zu 20jähriger Kettenstrafe verurtheilt. Den 30. verbrannte eine Scheune zu Hin weil; den 13. Heumonat Morgens halb 1 Uhr brannte es wieder zu Ottenbach und wurden 7 Wohnhäuser und Scheunen theils eingeäschert, theils geschädigt, die Assekuranzvergütung betrug 4833 fl.; am 15. Morgens 2 Uhr brannte daS Laboratorium des Herrn Feuerwerker Schweizer, das mit Präparaten angefüllt war, die mit einem entsetzlichen Knall sich entzündeten, und eine daneben stehende Scheune beim Hardthurm, Gemeinde Außersihl, nieder. Den 27. Morgens 2 Uhr brannten 2 Wohnhäuser und 1 Scheune zu Maschwanden in Folge Brandstiftung nieder; den 28. Morgens 1 Uhr wurden 2 solche zu Uster durch Brand stark geschädigt, den 3. August Morgens 1—2 Uhr verbrannten in Folge Brandstiftung ein Haus und eine Scheune zu Unter-Lunnern, Gemeinde Ottenbach. 237 den 24. Nachts 11 Uhr in der Hub, Gemeinde Hinweil, ein HauS und Schöpf, den 4. Herbstmonat Nachts 10 Uhr 2 Häuser und Nebengebäude zu Altikon, in der Nacht vom 11. auf den 12. ein Wohnhaus am Mühlebach zu Richterschweil, den 19. Weinmonat Nachts 8 Uhr ein Haus, Scheune und Stall zu Schleinikon; den 20. brach in Folge von Brandstiftung zu Gerlisperg, Gemeinde Richterschweil, Feuer aus, das aber bald gelöscht werden konnte, der Thäter wurde entdeckt und mit 8 Jahren Zuchthaus bestraft. Den 23. verbrannte ein Wohnhaus nebst Scheune zu Affoltern am Albis in Folge Spielerei eines ^/zjährigen Knaben mit Zündhölzchen fast ganz, den 1. Wintermonat Morgens zwischen 7 und 8 Uhr ein Wohnhaus nebst Nebengebäuden zu Oberweningen ebenfalls in Folge von Brandstiftung auch fast ganz. Der Thäter, der auch einen spätern Fall eingestand, wurde mit 7 Jahren Zuchthausstrafe belegt. Den 14. Morgens 2 Uhr brannte ein Wohnhaus und Nebengebäude zu Ober-Urdorf ab, am 21. Morgens 10 Uhr ein solches mit Nebengebäude zu Ober-Meningen größtentheils, von dem Obigen angezündet. Am 28. Morgens 5 Uhr entstand zu Andelfingen ein Brand, der 2 Häuser bedeutend schädigte; den 12. Christmonat um die Mittagsstunde verbrannte zu Schwerzenbach ein großes Haus und Scheune. 1846. Den 1. Jenner Nachts 10 Uhr wurde zu Hüntwangen ein Wohnhaus eingeäschert, andere Gebäude geschädigt, den 10. Morgens 3 Uhr 2 Häuser und Scheunen im Wald egg, Gemeinde Seen, den 24. Morgens 10 Uhr ein Haus zu Wülflingen und ein anderes geschädigt, den 27. ein Haus zu Hinweil, den 6. Hornung Nachts 8 Uhr ein HauS, Scheune und Anbau zu Ober-Rifferschweil; am 28. Nachmittags 3 Uhr wurde in Folge Spielerei kleiner Kinder mit Zündhölzchen ein Wohnhaus zu Maur durch Brand stark geschädigt, den 1. März Nachts gegen 11 Uhr brannte, vermuthlich in Folge von Brandstiftung, ein Wohnhaus und Nebengebäude zu Gerlisperg, Gemeinde Kloten, nieder, am 4. Nachmittags eine Scheune im Tobel, Gemeinde Hombrechtikon, am 5. Morgens 8 Uhr entstand im Gasthof zum Raben in Richterschweil Feuer, welches das Haus sehr bedeutend schädigte, so daß 7245 fl. vergütet werden mußten. Den 17. Abends 7 Uhr verbrannten zu Hegn au, Gemeinde Volketschweil, 3 Häuser und andere Gebäude, für die 4617 fl. zu vergüten waren, am 18. in der nämlichen Kirchgemeinde zu Gutenschweil ein großes Haus, und andere wurden geschädigt, den 19. Nachts vor 12 Uhr ein solches zu Ebertschweil, Gemeinde Hausen, den 2. April ein kleines Haus zu Weyach; den 12. Mai Nachts gegen 11 Uhr wurde ein Spinnereigcbäude mit Wohnhaus im Aa thal, Gemeinde Wetzikon, durch Brand größtentheils eingeäschert, am 13. Nachts 12 Uhr mehrere Nebengebäude zu Burg, Gemeinde Meilen, und ein Haus ward geschädigt, den 22. Abends 9 Uhr ein Haus zu Basser- storf, und einige andere wurden geschädigt; den 1. Brachmonat Morgens 3 Uhr entstand zu Knonau ein Brand, der ein Haus nebst Scheune verzehrte und einige andere Gebäude, z. B. das Schulhaus, schädigte, den 2. Morgens 1 Uhr zu Wädenschweil ob dem Schloß ein solcher, wobei 2 Wohnhäuser und ein Speicher eingeäschert wurden, für die 5228 fl. vergütet werden mußten. Ein der Brandstiftung Verdächtiger entzog sich der Untersuchung durch die Flucht. Den 9. brannte ein Haus und Scheune zu Bäretschweil nieder. Ein sehr bedeutendes Brandunglück entstand in 238 der Nacht vom 14. auf den 15. im Dorf Hochfelden, indem 7 Häuser, von denen jedes mehrere Wohnungen enthielt, und eine Anzahl Nebengebäude eingeäschert wurden. Ein 6jähriges Töchterchen und ein 2jähriges Knäblein fanden dabei ihren Tod. Die Ursache der Entstehung des Brandes blieb unausgemittelt. Die Assekuranz mußte 14,259 fl. vergüten. Den 5. August Nachts zwischen 11 und 12 Uhr brannte eine Scheune im untern Hard, Gemeinde Außerfihl, nieder, am 27. eine Ziegelhütte zu Tößriedern, Gemeinde Eglisau; den 1. Hcrbstmonat Morgens 4 Uhr wurden 2 Wohnhäuser zu Dorlikon durch Brand großentheils eingeäschert, am 2. Morgens 1 Uhr ein Haus und Scheune zu Seebach, den 27. Nachmittags 1 Uhr in Folge Spielerei eines 5l/,jährigen Knaben ein Haus und mehrere Nebengebäude im Tobel, Gemeinde Hellingen, für die 3209 fl. vergütet werden mußten, den 29. Morgens 6 Uhr ein Haus und Nebengebäude zu Dietikon, den 16. Weinmonat um die Mittagsstunde ein Haus im Büchl ihof, Gemeinde Brütten, den 13. Wintermonat Abends 9 Uhr eine Scheune im Unterdorf zu Thalweil, den 21. Nachmittags in Folge Spielerei eines minderjährigen Knaben mit Zündhölzchen ein Haus und Scheune zu Auslikon, Gemeinde Pfäffikon, den 27. in der Mittagsstunde ein HauS und Scheune zu Nöschikon, Gemeinde Niederglatt. Am 1. Christmonat Morgens 7 Uhr verbrannten zu Fällanden 2 Häuser und Nebengebäude, für die 3056 fl. vergütet werden mußten, am 8. Nachmittags 2 Uhr zu Rellikon, Gemeinde Egg, ein Haus und einige Scheunen (Assekuranzvergütung 3607 fl.), den 18. Morgens 2—3 Uhr ein Haus und Scheune zu Resten dach, den 23. Morgens 2 Uhr ein solches zu Ober-Embrach. 1847. Den 21. Jenner Morgens 1 Uhr wurde ein Wohn- und Mühlgebäude im Boden, Gemeinde Wald, durch Brand stark geschädigt; den 28. brannte, vermuthlich in Folge von Brandstiftung, eine Bierbrauerei und Branntweinbrennerei und eine zum Gasthof zur Linde gehörende Scheune in Oberstraß nieder, einige andere Gebäude wurden mehr oder weniger geschädigt und es mußten 4315 fl. vergütet werden; den 30. brannte ein Haus zu Unter-Ottikon, Gemeinde Goßau, nieder, den 31. Nachts 10—11 Uhr ein Haus und Scheune zu Hedingcn. Am 20. Hornung verbrannte eine Scheune im Außerfeld, Gemeinde Stäfa, den 28. Nachts 9 Uhr zu Adet- schweil, Gemeinde Bäretschweil, 8—10 Wohnhäuser, Scheunen und andere Gebäude mit 25 Wohnungen, bewohnt von 120 Personen, für welche von der Assekuranz 14,180 fl. vergütet werden mußten, der Brand war absichtlich verursacht worden, die Thäter, ein Mann und seine Frau, wurden zu 13- und 9jähriger Zuchthausstrafe verurtheilt. Den 3. März Morgens halb 4 Uhr verbrannten zu Bonstetten 4 Häuser und Nebengebäude, für welche die Vergütung 7732 fl. betrug, den 10. Abends 9 Uhr zu Bossikon, Gemeinde Hinweil, ein doppeltes Wohnhaus und einige Scheunen (Assekuranzvergütung 4892 fl.), am 17. Abends 8 Uhr zu Hofscheur, Gemeinde Bäretschweil, eine doppelte Scheune, und andere Gebäude wurden geschädigt, am 17. im Oberhos, Gemeinde Hinweil, eine Scheune, den 22. in der Mittagsstunde zu Theilingen, Gemeinde Weißlingen, das alte Schulhaus und 3 andere Häuser und Nebengebäude, für welche 7056 fl. vergütet werden mußten, den 29. Nachmittags halb 4 Uhr zu Güntisperg, Gemeinde Wald, 2 Häuser, am 6. April Morgens 1 Uhr zu Nieder-Uster 5 Häuser, mehrere Nebengebäude und die Kapelle, für 239 welche die Assekuranzvergütung 93281/? fl. betrug, den 10. Nachmittags 2 Uhr zu Seebach 2 Häuser und einige Nebengebäude (Assekuranzvergütung 4468 fl.), am 11. um die Mittagsstunde zu Glattbrugg, Gemeinde Rümlang, ein Wohnhaus, Mühle und andere Nebengebäude, für welche 4428 fl. zu vergüten waren; am 12. verbrannte eine Sennhütte beim Seeli, Gemeinde Richterschweil; den 14. Abends 5 Uhr wurde ein Spinnereigebäude im Gießen, Gemeinde Wäden- schweil, durch Brand geschädigt; in der Nacht vom 21. auf den 22. verbrannten zu Kämatten, Gemeinde Dübendorf, 3 Häuser und Nebengebäude (Assekuranzvergütung 4643 fl.), am 27. Abends 9 Uhr ein Haus in der Schonau, Gemeinde Rifferschweil, den 15. Mai zu Aeschen matt, Gemeinde Rüti, 2 Häuser und Scheunen, den 16. Nachts gegen 12 Uhr ein Wohnhaus und Nebengebäude zu Langenried, Gemeinde Rafz, den 17. Nachts 11 Uhr zu Dietikon 2 Häuser und Nebengebäude, für die 4149 fl. vergütet werden mußten, am 18. ein kleines Haus zu Trüllikon. Der bedeutendste dießjährige Brand war zu Mönchaltorf in der Nacht vom 23. auf den 24., durch welchen 17 Wohnhäuser, darunter daS Wirthshaus, und 4—5 Scheunen und Schöpse eingeäschert, mehrere andere Gebäude, z. B. das Schulhaus, geschädigt wurden. Der Assekuranzschaden betrug 177431/2 fl. Den 26. um die Mittagsstunde brannte zu Zell ein Wohnhaus und Nebengebäude ab, den 2. Brachmonat Nachts 10 Uhr zu Em brach 2 Häuser und Nebengebäude, den 8. Morgens 3 Uhr zu Medikon, Gemeinde Wetzikon, ein Haus und Kohlenbehälter; den 16. Morgens 7 Uhr wurde zu Fällanden ein Haus durch Brand geschädigt, den 2. Heumonat Abends halb 8 Uhr zu Rüschlikon in Folge Fahrlässigkeit eines Knaben eine Scheune eingeäschert und eine Fayencefabrik wurde bedeutend geschädigt; den 3. Morgens 10 Uhr verbrannten im Hirsch- acker bei dem Weiler Aa, Gemeinde Wald, in Folge Fahrlässigkeit 7 Wohnhäuser und einige Scheunen, für welche 7344 fl. vergütet werden mußten, am 5. im Alten berg, Gemeinde Birmen- storf, eine Scheune, den 6. Morgens 7 Uhr zu Neerach 3 Häuser und Nebengebäude, den 21. Morgens 2 Uhr zu Elgg ein Haus und Nebengebäude (Assekuranzvergütung 3105 fl.), den 9. August eine Scheune zu Küßnacht, den 10. eine solche im Grundthal, Gemeinde Bubikon, den 18. eine solche zu Rorbas, den 20. Abends 9 Uhr zu Asfoltern bei Höngg ein Haus und Scheune, gleichzeitig gegen Mitternacht zu Riketweil, Gemeinde Oberwinterthur, 2 Häuser und Scheunen, für welche die Assekuranzvergütung 3105 fl. betrug, den 14. Herbstmonat ein Speicher zu Geroldschweil, den 18. Abends halb 6 Uhr zu Oberhausen, Gemeinde Opfikon, ein großes Haus mit Scheune und Stallungen (Assekuranzschaden 3636 fl.), den 24. Weinmonat Morgens 4 Uhr ein Haus und Scheune zu Jzikon, Gemeinde Grüningen, den 3. Wintermonat AbendS 9 Uhr zu V 0 lketschweil ein Haus und Scheune, den 13., zur Zeit als das Dorf mit Militär besetzt war, Morgens 3 Uhr zu Wettschweil ein HauS und Schenne, am 17. Morgens 1 Uhr zu Altstätten ein Haus, Scheune und Trotthaus, für welche 3204 fl. vergütet werden mußten, den 25. Abends 7 Uhr zu Wangen ein Haus und Scheune, den 25. Abends 8 Uhr zu Hinweil ein Haus und Nebengebäude; den 10. Christmonat Nachmittags 1—2 Uhr wurde zu Hcdingen ein Haus und Mühle durch Brand bedeutend geschädigt, den 12. Nachmittags 2—3 Uhr ein solches zu L 0 0 ren , Gemeinde Maur. 240 1848. Den 3. Jenner Abends 7 Uhr wurden zu Goldenen, Gemeinde Egg, 3 Häuser eingeäschert, für welche die Assekuranz 3311 fl. vergüten mußte, am 13. Morgens 3 Uhr die Mühle zu Maschwanden, der Assekuranzschaden betrug 5832 fl.; den 26. Morgens 1 Uhr in der Sommerau bei Scnnhof, Gemeinde Rußikon, ein Haus und Scheune, den 27. zu Seew, Gemeinde Winkel, ein Stallgebäude. Den 27. Morgens 9 Uhr entstand in Folge Fahrlässigkeit im Lätten, Gemeinde Wipkingen, ein Brand, wodurch ein Haus bedeutend geschädigt wurde; den 28. Morgens 1 Uhr wurden ein Haus und eine Scheune zu Faichrüti, Gemeinde Pfäffikon, eingeäschert, am 30. Abends 6 Uhr zu Ad lisch weil in Folge Fahrlässigkeit ein Wohnhaus, eine Scheune rc., andere Gebäude wurden geschädiget (die Assekuranzvergütung betrug 34691/? fl,), Den 18. Hornung Abends 8 Uhr verbrannten ein Haus und eine Scheune im Bußenthal, Gemeinde Bäretschweil, wobei ein 1i/?jähriges Knäblein den Tod fand und ein 70jähriger Greis so beschädiget wurde, daß er bald nachher starb. Den 7. März Abends halb 8 Uhr zu Basserstörf 2 Häuser und Nebengebäude, für welche 3053 fl. vergütet werden mußten; am 11. Nachts zwischen 10 und 11 Uhr entstand im Feld bei Meilen ein Brand, wodurch 3 Wohnhäuser geschädiget wurden; am 12. verbrannte eine Scheune zu Hadlikon, Gemeinde Hinweil, in der nämlichen Nacht eine solche in der Sennweid zu Affoltern (Albis), am 26. Morgens halb 7 Uhr in der Schönau, Gemeinde Hittnau, 2 Häuser und Nebengebäude und andere wurden geschädiget, eS mußten 4797 fl. vergütet werden; in der Nacht vom 27. auf den 28. wurde zu Oberhasli, Gemeinde Niederhasli, ein Haus und Nebengebäude durch Brand stark geschädigt, in der Nacht vom 29. auf den 30. ein solches zu Oberbalm, Gemeinde Pfäffikon; am 31. Abends gegen 4 Uhr wurde in Folge Spielerei zweier Knaben von 5 und 6 Jahren mit Zündhölzchen ein Haus und Scheune zu Rafz durch Brand stark beschädiget, gleichzeitig brannte ein chemisches Fabrikgebäude im Gießen, Gemeinde Wädenschweil, nieder und andere Gebäude wurden beschädigt, und es mußten 5814 fl. vergütet werden. Am 25. April Nachts 10 Uhr 2 Häuser und 2 Scheunen zu Fällanden, am 29. Abends zwischen 9 und 10 Uhr 1 Scheune und Stall im Zürichberg, Gemeinde Fluntern. Den 11. Mai Abends 5—6 Uhr zu Gamsten, Gemeinde Hombrechtikon, 1 Haus, Scheune, Trott- und Waschhaus, am 14. Nachmittags im Langried, Gemeinde Hombrechtikon, ein Haus und einige Nebengebäude, den 15. Nachts 10—11 Uhr zu Brünggen, Gemeinde Kyburg, 2 Häuser und eine Scheune, den 17. eine der Bezirksarmenanstalt gehörige Scheune zu Kappel in Folge Brandstiftung, der Thäter wurde mit 3i/? Jahren Zuchthaus bestraft; den 24. Abends 4 Uhr ein HauS und Scheune zu Freienstein, Gemeinde Pfäffikon, gleichzeitig eine doppelte Behausung nebst Scheune in der Matt bei Bettschweil, Gemeinde Bäretschweil, in Folge Fahrlässigkeit. Den 1. Brach- monal gegen Mitternacht zu Knonau ein Haus und zwei Scheunen, den 16. Nachts 11 Uhr im Feld, Gemeinde Meilen, 2 Häuser und Nebengebäude. Die bedeutendste Feuersbrunst in diesem Jahr war diejenige, welche am 23. um die Mittagsstunde in dem Dörfchen Gfell, Gemeinde Ster- nenberg, in Folge Fahrlässigkeit auSbrach und welche 9 Häuser, darunter das SchulhauS, 7 Scheunen und einen Speicher einäscherte, für welche von der Brandassekuranz 135491/? fl. vergütet werden mußten. Den 4. Juli verbrannte zu Rieden in Folge Brandstiftung ein Haus und einige Nebengebäude, für welche die Assekuranz 3060 fl. zu vergüten hatte, der Thäter entleibte sich; den 10. 241 Abends 4 Uhr verbrannte in Folge Fahrlässigkeit im Binzenloo bei Eidberg, Gemeinde Seen, ein Haus, Scheune und Stall, am 15. Morgens 3 Uhr im Wolfbühl, Gemeinde Schönenberg, ein Haus und Nebengebäude, am 18. Nachmittags halb 3 Uhr zu Ettenhausen, Gemeinde Wetzi- kon, 3 Häuser und Nebengebäude; den 8. August Morgens 2 Uhr zu Rümlang ein Haus und Scheune, den 29. Abends 6 Uhr zu Nürnstors 3 Häuser und 2 Scheunen; am 1. Herbstmonat Morgens zwischen 3 und 4 Uhr das Wohnhaus, die Ziegelhütte und andere Nebengebäude zu Fl aach, für welche 4365 fl. vergütet werden mußten; den 6. Morgens 1 Uhr in Folge Brandstiftung zu Sängi, Gemeinde Wyla, 6 Wohnhäuser, 4 Scheunen, für welche die Assekuranzvergütung 4007 fl. betrug; am 23. Morgens halb 3 Uhr zu Fehrenbach, Gemeinde Affoltern (Albiö) 2 Häuser (Assekuranzvergütung 3182 fl.); den 2. Weinmonat Nachmittags halb 3 Uhr zu Altstetten ein Haus und Scheune, den 3. Morgens 3—4 Uhr zu Turbenthal ein Wohnhaus, Scheune und Slallung, für welche 3479 fl. zu vergüten waren, den 17. Nachmittags 1 Uhr in Folge Fahrlässigkeit zu Buchs ein HauS und Nebengebäude, den 19. Abends halb 8 Uhr zu Brüllen ein Haus und Nebengebäude, am 22. Abends 9 Uhr zu Auslikon, Gemeinde Pfäffi- kon, zwei Häuser und Scheunen und andere Gebäude wurden geschädigt, am 26. im Feld bei Maschwanden eine Scheune, den 31. Morgens 1 Uhr zu Turbenthal ein Haus und Nebengebäude; den 1. Wintermonat Nachts 10 Uhr zu Hedingen ein Haus und Scheune, den 7. in der Mitternachtsstunde zu Volketschweil 2 Häuser und Scheunen, für die 3323 fl. vergütet werben mußten; am 14. Nachts 11—12 Uhr wurden 2 Häuser in der Wyderwa cht, Gemeinde Erlen- bach, durch Brand geschädigt (Hiebei wird bemerkt, daß seit Jahrhunderten in dieser Gemeinde kein Brand stattgefunden hatte). Am 8. Christmonat NachtS 9 Uhr verbrannte im Rees, Gemeinde Richterschweil, ein Haus, den 12. Morgens 4 Uhr zu Bietenholz, Gemeinde Jllnau, 2 Häuser und Scheunen (Assekuranzvergütung 3397 fl.), den 17. Morgens 1 Uhr zu Hedingen 2 Häuser und Scheunen, für die 3658 fl. vergütet werden mußten; den 21. NachtS 10 Uhr in der Rinder- weid, Gemeinde Oetweil, 2 Häuser und 1 Scheune. 1849. Am 1. Jenner Morgens 2 Uhr verbrannte zu Schaufelberg, Gemeinde Hinweil, ein Haus, Scheune und Schöpf, den 20. Nachts gegen 9 Uhr zu Freudenberg bei Oberbalm, Gemeinde Pfäffikon, ein Haus und Scheune, am 24. Nachts 8 Uhr im Oberdorf zu Dübendorf ein großes Haus und Scheune, für die 3278 fl. vergütet werden mußten; den 6. Hornung Abends 6 Uhr zu Hedingen 2 Häuser und Nebengebäude, den 8. Abends 7—8 Uhr zu Ringlikon, Gemeinde Uitikon, 2 Wohnhäuser und mehrere Nebengebäude, für welche 5042 fl. zu vergüten waren; den 23. eine Scheune zu Altstetten, den 26. Abends 8 Uhr zu Ober-Urdorf 3 Häuser und einige Scheunen und Stallungen; den 3. März Abends gegen 4 Uhr zu Oberschlatt 1 Wohnhaus und Nebengebäude, den 7. Morgens 3 Uhr zu Ebmatingen, Gemeinde Maur, ein Haus und einige Nebengebäude, am 7. Abends 8 Uhr zu Adlikon, Gemeinde Regenstorf, ein Haus und Scheune, den 9. Morgens halb 5 Uhr zu Faden, Gemeinde Maur, ein Haus und Scheune, in der Nacht vom 14. auf den 15. zu Aesch bei Birmenstorf, muthmaßlich in Folge Brandstiftung, 3 Häuser, Scheunen, Ställe, Schöpfe, für welche die Assekuranz 8028 fl. vergüten mußte; den 19. Nachts 11 Uhr 31 242 zu Schwamendingen vermuthlich aus dem nämlichen Grund eine Scheune, und ein Haus wurde geschädiget, am 22. um die Mittagsstunde in Folge von Fahrlässigkeit zu Rykon, Gemeinde Jll- nau, ein Haus, Scheune, Stallung, in der Nachr vorn 23. auf den 24. zu Otrenbach ein HauS und eine Scheune; am 1. April Abends 5 Uhr in Folge Spielerei zweier Kinder mit Zündhölzchen im Feldimoos, Gemeinde Richterschweil, eine Scheune, und ein HauS wurde geschädiget; den 3. Morgens gegen 5 Uhr brannte es in einem Haus an der Sihl zu Zürich, das nebst einigen Nebengebäuden so geschädiget wurde, daß 4284 fl. vergütet werden mußten, am 8. Abends 8 Uhr verbrannte zu Ottenbach abermals ein Haus und eine Scheune, den 15. Nachts 9 Uhr brannten zu Maur 3 Häuser und Nebengebäude, den 17. zu Ebertschweil, Gemeinde Kappel, eine Scheune, den 28. Abends gegen 4 Uhr zu Lautikon, Gemeinde Hombrechtikon, 2 Häuser ab; am 2. Mai Morgens 3 Uhr in Folge Brandstiftung ein Haus und Scheune zu Altstetten (der Thäter wurde mit 12 Jahren Zuchthaus bestraft); den 3. Nachts 10 Uhr zu Wangen ein Wohnhaus und Nebengebäude, den 12. Nachts 10 Uhr in Folge Brandstiftung zu Unter-Jllnau 2 Häuser und Scheunen, der Thäter wurde mit 13 Jahren Kettenstrase belegt; den 14. Morgens vor 4 Uhr zu Oberhittnau 2 Häuser und Scheunen, für die 4608 fl. vergütet werden mußten; den 20. Nachts 10 Uhr zu Wettschweil in Folge Brandstiftung ein Haus und Scheune, den 25. Nachts 10—11 Uhr zu Tollhausen, Gemeinde Elsau, 2 Häuser und Scheunen; am 13. Brachmonat Abends 8 Uhr im Sack, Gemeinde Seegräben, ein Haus und Scheune, den 20. Morgens 3 Uhr zu Madetschweil, Gemeinde Russikon, ein Haus und Schöpf, den 22. um Mitternacht zu Hittenberg, Gemeinde Wald, ein HauS und Scheune, den 23. gegen Mittag zu Weiningen 4 Häuser und verschiedene Nebengebäude, für welche die Assekuranzvergütung 6692 fl. betrug; am 6. Heumonat Nachmittags 2 Uhr zu Hinter-Greut, Gemeinde Rikenbach, ein Haus und Scheune, der vermuthliche Thäter erhängte sich im Untersuchungsverhaft; den 6. Abends 10 Uhr zu Bachenbülach ein Haus, Scheune und Schöps, den 9. Nachts 11 Uhr zu Ob er-Einbrach ein Haus und Nebengebäude, den 10. Nachmittags gegen 3 Uhr in Folge Spielerei eines dreijährigen Knaben mit Zündhölzchen in der Butzenweid, Gemeinde Asfoltern (Aldis), ein Haus und eine Scheune, den 23. Nachmittags 2 Uhr zu Eschlikon, Gemeinde Dynhard, 4 Häuser und verschiedene Nebengebäude (Assekuranzvergütung 4474 fl.), am 24. Morgens 2 Uhr zu Hug- genberg, Gemeinde Hofftet ten, in Folge Brandstiftung 3 Wohnhäuser und Scheunen, der entdeckte Thäter wurde mit 13 Jahren Kettenstrase belegt; am 24. Morgens 4—5 Uhr im Böndler, Gemeinde Rüschlikon, ein Haus und Trotthaus. Den 25. Heumonat Nachmittags 2 Uhr entstand im Rindermarkt zu Wintert hur ein Brand, wodurch ein Wohnhaus, 3 Scheunen und einige andere Nebengebäude eingeäschert, andere Gebäude geschädiget wurden und für welche die Brand- assekuranz 7781 fl. vergüten mußte. Den 6. August verbrannte ein HauS zu Butzweil bei Effre- tikon, Gemeinde Jllnau, den 9. Nachts 9 — 10 Uhr ein solches nebst Scheune auf der Bellen, Gemeinde Richterschweil, am 16. Mittags 2 Uhr in Folge Fahrlässigkeit ein Haus und Scheune zu Würgten, Gemeinde Jllnau, den 17. Abends 7 Uhr ein HauS und Scheune zu Fällanden zunächst der Kirche, wobei auch diese etwas geschädiget ward; in der Nacht vom 26. auf den 27. zu Kloten eine Lohstampfe, den 29. Morgens 10 Uhr eine zum Gasthof zum Kreuz gehörende Scheune und Stall in Unterstraß, den 31. Nachmittags in Folge Spielerei eines vierjährigen KindeS mit Zündhölzchen zu Nassenweil, Gemeinde Niederhasli, ein HauS und einige Nebengebäude, am näm- 243 lichen Tage in Folge Brandstiftung 3 Wohnhäuser und einige Nebengebäude zu Reterschen, Gemeinde Elsau, der Thäler wurde mit 9 Jahren Zuchthaus bestraft (die Assekuranz mußte 6205 fl. vergüten). Am 7. Herbstmonat Morgens halb 7 Uhr wurden zu Rikenbach 4 Wohnhäuser, Scheunen und Stallungcn eingeäschert und es mußten hiefür 3717 fl. vergütet werden, am 17. Morgens 10 Uhr zu Alten, Gemeinde Klein-Andclfingen, in Folge Fahrlässigkeit ein Haus, Scheune und Stall, am 20. Morgens 3 Uhr zu Agasul, Gemeinde Jllnau, 2 Häuser und Nebengebäude, für welche die Assekuranzvergütung 4864 fl. betrug; den 21. NachtS 8 Uhr zu Pfäffikon 2 Häuser und Scheunen und einige andere z. B. auch ein Wirthshaus, wurden gcschädiget; es mußten 5602 fl. vergütet werden; den 26. Morgens 4 Uhr im Kolchosen, Gemeinde Affoltcrn (Aldis), ein Haus und eine Scheune, am nämlichen Tag in Folge Spielerei eines 6jährigen Knaben mit brennendem Licht ein HauS und Scheune zuHumlikon, Gemeinde Attlikon; den 14. Weinmonat eine Scheune in der Gemeinde Ries dach, den 15. zu Dietikon Morgens 4 Uhr ein Haus und 2 Nebengebäude, den 25. Abends 4 Uhr zu Oberdürnten eine Scheune, und ein HauS wurde geschädigt; am 5. Wintcrmonat Nachts 11 Uhr zu Wappenschweil, Gemeinde Bäretschweil 3—4 Häuser und Nebengebäude mit 11 Wohnungen, für welche 6390 fl. vergütet werden mußten; den 6. zu Spitzen, Gemeinde Wävenschweil, eine Scheune, den 9. NachtS 9—10 Uhr zu Kernten, Gemeinde Wetzikon, 3 Wohnhäuser und 2 Nebengebäude, in der Nacht vorn 22. auf den 23. zu Ma schwanden 4 Häuser, 3 Scheunen rc., für welche 4622 fl. vergütet werden mußten. Am 14. Christmonat Nachmittags gegen 2 Uhr verbrannte zu Dübendorf ein HauS und Scheune, eben solche am 16. Nachts 11 Uhr zu U n t er-I l l n au. 1850. Den 3. Jenner, Abends zirka 6 Uhr entstand zu Dietlikon in Folge Brandstiftung durch einen blödsinnigen Menschen eine Feuersbrunst, die ein Haus und Scheune verzehrte, für welche 3825 fl. von der Assekuranz vergütet werden mußten; am 23. Morgens 1 Uhr ebenfalls in Folge von Brandstiftung eine solche im Schönenhof, Gemeinde Rieden, die ein Haus, Scheune und Stall einäscherte, der Thäter wurde entdeckt und mit 13 Jahren Kettenstrase belegt. Am 7. Hvrnung verbrannte um Mitternacht im Rueggenthal, Gemeinde Bäretschweil, ein unbewohntes Haus und Scheune, am 9. Abends 9 Uhr zu Oberglatt zwei Wohnhäuser und Nebengebäude; den 20. brach um Mitternacht in einem Tröcknergebäude bei Herrn Zelter in der Walche, Gemeinde Unterstraß, Feuer aus, welches dasselbe bedeutend schädigte, so daß 3600 fl. vergütet werden mußten. Den 21. Morgens 6 Uhr verbrannten zu Volken ein doppeltes HauS und zwei Scheunen, den 28. Nachmittags 1 Uhr zu Dysenwaltsperg, Gemeinde Bäretschweil, in Folge Fahrlässigkeit ein Haus nebst Scheune und Schuppen; den 5. März zu Arn, Gemeinde Horgen, eine Scheune, den 7. Nachts 9 Uhr zu Albisrieden ein Haus und Nebengebäude, für welche 3501 fl. vergütet werden mußten; am 4. April NachtS 10 Uhr zu Binzikon, Gemeinde Grüningen, ein Haus und Scheune; den 12. zu Un- terwetzikon eine Scheune; den 30. wurde im S oodhof, Gemeinde Adlischweil, ein Haus durch Brand stark geschädigt. Am 1. Mai Morgens 4 Uhr verbrannte zu Niederweil, Gemeinde Attlikon, ein Haus und Nebengebäude, für welche die Affekuranzvergütung 3409 fl. betrug; am 4. Morgens 4 Uhr zu Wyla 2 Häuser und Scheunen (Assekuranzvergütung 3131 fl.), den 11. Morgens gegen 3 Uhr 31 * 244 zu Weiningcn 2 Häuser und Nebengebäude, für welche 5197'/, fl. vergütet werden mußten, den 20. Morgens um die nämliche Zeit zu Gamlikon, Gemeinde Stallikon, ein Haus. Den 15. Juni Morgens zirka 1 Uhr brach zu Roßau, Gemeinde Mettmenstätten, Feuer aus, das 2 Wohnhäuser und 1 Scheune verzehrte; am 29. Morgens halb 2 Uhr brannten ein Wohnhaus und eine Scheune zu Wangen ab; am 2. Juni Morgens halb 11 Uhr zu Zünikon, politische Gemeinde Bertschikon, 4 Häuser und eine Scheune größtentheils, für die 3109 fl. 20 ß. vergütet werden mußten, am 4. in der Hell, Gemeinde Maur, eine Scheune; am 7. Nachmittags 1 Uhr brannte in Folge Blitzeinschlages mit Entzündung im Rumpump, Gemeinde Wollishofen, eine Scheune ab, am 14. Abends zu Winterthur eine Scheune; den 4. August in der Nacht zwischen 11 und 12 Uhr zu Jrgenh außen, Gemeinde Pfäsfikon, ein Haus und Scheune, am 7. in der Neumatt, Gemeinde Horgen, eine Scheune, am 11. Nachts zwischen 10 und 11 Uhr zu Weißlingen 2 Häuser und Nebengebäude (Assekuranzvergütung 3132 fl.), am 21. Nachts 11 Uhr zu Neerach 2 Häuser und einige Nebengebäude, für welche 3358 fl. 32 ß. zu vergüten waren; den 22. Nachts 8 Uhr brannte in Folge Blitzeinschlags mit Entzündung im Sandbühl, Gemeinde Wetzikon, eine Scheune fast ganz nieder, den 20. Morgens 11 Uhr ein Wohnhaus zu Truttikon Gemeinde Trüllikon, den 28. Nachmittags zwischen 1 und 2 Uhr in Folge Spielerei minderjähriger Kinder mit Zündhölzchen zuOttenbach 2 Wohnhäuser und einige Nebengebäude; am 2. September Morgens 9 Uhr in der Ricdwies, Gemeinde Hittnau, ein Haus und Scheune; am 24. im Wannen that, Gemeinde Horgen, eine Scheune, am 26. im Tägermoos, Gemeinde Küßnacht, eine solche, am 30. Abends 7 Uhr zu Glattsclden ein HauS und Nebengebäude; den 19. Weinmonat Nachts 11 Uhr in Folge Fahrlässigkeit zu Dändlikon, Gemeinde Hombrechtikon, ein Haus und Nebengebäude größtenteils; am 3. Wintermonat Nachts 10 Uhr aus der nämlichen Ursache im Mottle, Gemeinde Rikenbach, ein Haus und Nebengebäude größtentheils, den 9. Nachts 11 Uhr zu Affoltern bei Höngg ein Wohnhaus und Nebengebäude, den 20. Morgens zwischen 3 und 4 Uhr ein Wohnhaus und Nebengebäude zu Dorlikon größtentheils, den 25. ein kleines Wohnhaus und Nebengebäude in der Kellen, Gemeinde Weyach, den 26. Nachts halb 8 Uhr zu Schwamendingen ein Wohnhaus und Stall; den 2. Dezember Mittags in der Birch bei Hadlikon, Gemeinde Hinweil, ein Wohnhaus, den 3. Abends 6 Uhr in Folge böswilliger Brandstiftung im Vogelfang, Gemeinde Oberstraß, eine Scheune. Am Schlüsse des Artikels wird noch bemerkt, einerseits, daß überall, wo die Ursache der Entstehung des Brandes nicht angegeben ist, solche auch nicht ausgemittelt werden konnte; anderseits, daß nur diejenigen Assekuranzvergütungen angegeben sind, die über 3000 fl. betrugen. Brodschatzung. Nachdem im Jahr 1835 durch gesetzliche Bestimmung die Brodschatzung aufgehoben und der Getreidehandel freigegeben worden, glaubte man in Folge der dadurch eintretenden Konkurrenz wohlfeileres Brod zu bekommen, wobei man sich indeß irrte, indem das Brod weder besser noch wohlfeiler wurde; daher denn im Ansang der Vierzigerjahre viele Petitionen an die Behörden gelangten, um diese zu Wiedereinführung der Brodschatzung oder ähnlichen das Publikum schützenden Maßregeln zu veranlassen. Der Regierungsrath legte daher im Jahr 1841 dem Großen Rath einen 245 Gesetzesentwurf betreffend den Brodverkauf vor, welcher am 22. Brachmonal zur Behandlung kam. Herr Statthalter Gujer in Bauma trat namentlich für denselben auf, indem er bemerkte, daß irgend eine Taration des Mehles oder des Brodes unzuverlässig sei, da sowohl auswärtige als inländische Konkurrenten diese Preise immer nach allgemeinen und Lokalverhältnissen festsetzen. Er machte auf die steigende Zufuhr fremden Mehles von Deutschland her aufmerksam und glaubte, der Kantonsbewohner würde gleichsam geknebelt, wenn er sich einer Tare zu unterziehen hätte, während jenen freies Spiel gelassen würde, und in Zeiten der Noth könne der Staat am wirksamsten mit großen Getreidevorräthen helfen. Durch diese Ansichten namentlich ließ sich der Große Rath bestimmen, das Gesetz unverändert anzunehmen, womit festgesetzt wurde, daß der Verkauf des gewöhnlichen Bäcker- und RauchbrodeS einem gesetzlichen Gewichte unterworfen, daß alles Brod gut und wohl- gebacken sein soll, daß demselben keine der Gesundheit nachtheiligen oder fremdartigen Stoffe beigemischt werden dürfen, daß das gewöhnliche Becker - und das Rauchbrod nur in Laiben von 1, 2, 3, 4 oder 5 Pfund feilgeboten werden dürfe, wobei eS gestattet sei, diese Qualitäten in Stücken von beliebigem Gewichte unter 1 Pfund zu backen und zu verkaufen. Die Einschneidbrode und die Produkte der Klein- und Kunstbäckcrci wurden keinem gesetzlichen Gewichte unterworfen, die Bäcker verpflichtet, den von ihnen gebackenen Broden von 1—5 Pfund die Pfundzahl, verbunden mit einem Unterscheidungszeichen, aufzudrücken, die Gemeindräthe verpflichtet, von Zeit zu Zeit die Brodladen zu besuchen, das Gewicht des BrodeS zu prüfen, zu leicht erfundenes Brod wegzunehmen, bei starker Abweichung im Gewicht die Fehlbaren dem Gericht zu überweisen. Diese Bestimmungen führten wohl dazu, daß das Publikum gegen zu leichtes Gewicht geschützt wurde, im Uebrigen dauerte der Uebelstand fort, daß man theureres und schlechteres Brod bekam als an vielen andern Orten der Schweiz. ES wurden daher von Zeit zu Zeit Stimmen laut, welche das Geschehene für unzulänglich erklärten, und so gab namentlich im Jahr 1846 Herr Heinrich Eßlinger von Zürich, gewesener Müller, eine Broschüre heraus, worin die französische Gesetzgebung bezüglich aus den Getreidehandel, die Getreivepreise und die Zölle entwickelt und bemerkt wird, daß die Brodtare über ganz Frankreich verbreitet sei, daß überall, wo die Tare aufgehoben worden, theureres Brod unmittelbar nachgefolgt sei, Frucht- und Mehlhandel neben einander eristiren und daß letztere sich nicht immer in ein richtiges Verhältniß zwischen den Frucht- und Brvdhandel setzen, umständliche Nachweisungcn über den hiesigen Kornmarkt und die Wirkungen der Gesetze auf denselben gegeben und behauptet wird, daß die Aufhebung der Tare theureres und schlechteres Brod hervorgerufen habe und die Zurücksührung derselben daher wünschbar sei. Der Regierungsrath fand sich indeß durch diese und andere Wünsche nicht bewogen, auf Wiederherstellung der Brodtare anzutragen, sondern beschränkte sich aus eine Verordnung vom 6. Februar 1847, wonach in Betracht der Nothwendigkeit einer Vervollständigung in den wöchentlichen Bekanntmachungen der Preise für das an den Kornmärkten in Zürich und Winterthur verkaufte Getreide festgesetzt wurde, daß die dießfälligen Bekanntmachungen von den stabträthlichen Kornmarktskommissionen genau entworfen und die Angabe der Getreideart, Rest vom vorigen Markt, neue Zufuhr, ganzer Stand, verkauftes Quantum, gesammte Verkaufssumme für jede Getreideart, den aus der verkauften Malterzahl und der Verkaufssumme gezogenen wahren MittelpreiS für jede Gc- treideart, Aus- und Abschlag enthalten sollen, und die Stadträthe wurden angewiesen, mit allem 246 Ernste über die Handhabung der KornmarktSordnung betreffend Bestrafung unrichtiger Angaben zu wachen, dabei jedenfalls mit Rücksicht auf die Preise den Geldkurs zu ermitteln und da, wo sie es für nöthig erachten, sich durch Vorzeigung von Mustern und Abwiegen der Frucht von der Richtigkeit der Angaben zu überzeugen. Demgemäß ist seither der Durchschnittspreis des Brodes ermittelt und öffentlich bekannt gemacht worden, nach welchem sich die Bäcker und das Publikum richten. Eine vor- theilhaftere Ordnung der Preise und der Qualität des Brodes hat seither aber noch nicht stattgefunden. Cantonsschnle. Siehe Kantonsschule. Caserne. Siehe Kaserne. Communismus. Siehe Kommunismus. Ehegerichtshaus, altes. Dieses alte Gebäude, unter welchem die Metzghallc sich befindet, wurde im Jahr 1843 für 5000 st. an einige Mctzgermeister von Zürich verkauft. Erziehungsrath. Siehe Schulwesen. Finanzwesen. Seit der gänzlichen Umgestaltung des Finanzwesens in den Jahren 1831—1837, die Herr alt Regierungsrath Eduard Sulzer in seiner Druckschrift „über die Finanzen des Kantons Zürich", ihrer Folgen wegen und im Zusammenhang mit den übrigen Veränderungen im Staat mit der Reformation vergleicht, beschränkten sich die vom Großen Rath erlassenen finanziellen Gesetze auf folgende: Abänderungen in dem Gesetz betreffend die Besteuerung der in dem Ragionenbuch eingetragenen Gewerbe nach Klassen; ein neues Gesetz betreffend die Weinschenken, Speisewirthschaften und die Wirthschaftsabgabe vom 15. Ehristmonat 1845 und einen Zusatz zu demselben vom 26. März 1846; ein Gesetz betreffend die Einverleibung des Pfrundsondes in das unmittelbare Staatsgut vom 3. Weinmonat 1848; ein Gesetz betreffend Einverleibung des StistsfondeS in das unmittelbare Staatsgut, so wie über Verwaltung der Kantonsschulkasse und des Kantonalarmenfonds vom 3. Weinmonat 1848; ein Gesetz betreffend die Einverleibung des Volksschulfonds in das unmittelbare Staatsgut vom 7. Weinmonat 1848. Die finanziellen Geschäfte leitete fortwährend der Finanzrath, bis dieselben im Mai 1850 an die Direktion der Finanzen und ihre Beisitzer übergingen, und an der Spitze des Finanzrathes stand seit dem April 1831 bis im Mai 1850 Herr Regierungsrath Eduard Sulzer. ES reiht sich diesen Notizen noch eine vergleichende Uebersicht der Staatsrechnung in zwei ganz verschiedenen Jahren, nämlich im Jahr 1830 unmittelbar vor Beginn der Finanzreform und im Jahr 1848 als am Schlüsse derselben, an: 247 Ei nnah inen. Ertrag des unmittelbaren Staatsgutes Gewinn auf dem Frucht- und Weinverkehr Allerlei MontirungSkasse, Zinse vom Kapital Regalien (Salz, Post, Pulver, Bergbau) Abgaben (später auch Steuern) Zölle und Weggelder Beiträge an die Montirungskassa Bußen (Prozeßgebühren) Ausgaben. Kleiner Rath, Staatskanzlei, Standesweibel, öffentlicher Ankläger, später Regierungsrath, Staatskanzlei, Staatsanwaltschaft Gesandtschaftskosten, Tagsatzung, eidgenössische Aus- lagen rc. Kommission (Rath) des Innern, Armenwesen Justiz- und Polizeikommission (Polizeirath), Landjägerkorps (Polizeiwache), Strafanstalt Finanzkommission (Finanzrath) mit Kameral-, Forst-, Bauwesen, Straßen- und Wasserbauten rc. Militärwesen Sanitäts-(Gesundheits)wesen Kommissionen des Großen Rathes Handelskammer Besoldung der Geistlichkeit ohne die Pfrundgefälle Schul- und Erziehungswesen Oberamtmänner, Waisenbehörden—Bezirksverwaltung Obergericht und Ehegericht — Obergericht, Kriminalgericht, Verhöramt Amtsgerichte (Bezirksgerichte), Gefangenschaften Für Nnvorherzusehendes Staatsrechnung von 1830. Staatsrechnung von 1848. Frkn. Rp. Frkn. Rp. 337284 53 512196 26 11817 16 11849 22 3756 90 237934 91 335854 98 216657 33 488040 12 29477 13 36942 92 22030 30 54811 50 907750 40 1,390902 86 44821 71 40899 63 15652 55 5494 2 17720 98 32016 4 61917 13 115966 34 259893 52 181575 15 145394 58 142000 — 27812 80 29941 50 333 24 761 96 917 84 128589 44 211477 38 32150 7 227869 30 30687 80 40080 70 18876 17 69465 98 38699 42 78856 71 12554 87 Summa 822549 41 1,189877 12 Außerordentliche Ausgaben, namentlich für den Straßenbau, die trigonometrische Vermessung des Kantons, Verlust bei den Verkäufen und Austheilungen der Frucht ic. 579918 29 1,807897 50 Die außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben des Staates bestanden laut der oben erwähnten Schrift von 1832 bis und mit 1348 in Folgendem: * 248 Außerordentliche Einnahmen: Frkn. Rp. 1. Ersatz von der Eidgenossenschaft 261714 78 2. Ersatz für Hochbauten aus dem Pfrund- und Stiftssond und von der Schanzenkommission 316672 3 3. Beiträge an neue Straßenbauten aus dem Jndustriefond und aus der Domainenkafse 1,805440 — 4) Verschiedenes 75849 87 Summa 2,459676 68 Außerordentliche Ausgaben: 1. Zahlungen an die Eidgenossenschaft 2. Für Hochbauten nebst Beiträgen an den Bau des Krankenhauses 3. Für neue Straßenbauten ohne die spätern Vorschüsse aus dem Staatsvermögen 4. Militärwesen 5. Trigonometrische Vermessungen nach Abzug der Beiträge der Eidgenossenschaft 6. Unterstützungen (Geilinger'scher Hülfsverein, Lebensmittel in den Theurungsjahren) 7. Verschiedenes Summa 4,625010 30 327448 99 491786 96 2,591648 — 189258 41 24136 49 627493 80 373237 65 Flüchtlinge. Noch zu keinen Zeiten, selbst nicht im 16. und 17. Jahrhundert, als das standhafte Bekenntniß der reformirten Religion Viele nöthigte, in der Schweiz und namentlich zu Zürich Zuflucht zu suchen, hatte unser Kanton so viele Flüchtlinge beherbergt als in dem Dezennium von 1840—1850. Zwar noch im Jahr 1843 beschränkte sich die Zahl der im Kanton sich aufhaltenden politischen Flüchtlinge laut offiziellen Angaben auf 4 und betrug 1844 nur 5. Im Jahr 1845 hielten sich aber neben diesen Ausländern 83 Flüchtlinge auS dem Kanton Luzern im hiesigen auf, die in Folge des mißlungenen Anschlags im Dezember 1844 und des Freischaarenzugs im Frühling 1845 von dort entwichen, um nicht gerichtlich bestraft zu werden. Diese vermehrten sich im Jahr 1847, nachdem die Tagsatzung den Erekutionskricg gegen den Sonderbund beschlossen hatte, beträchtlich (unter ihnen war Dr. Steiger der bedeutendste), und es kamen auch noch Flüchtlinge aus den andern Sonderbundskantonen hinzu, die mit den Maßregeln der dortigen Regierungen nicht einverstanden waren. Alle diese Flüchtlinge kehrten indeß nach der Besiegung des Sonderbundes und der Einsetzung neuer Regierungen zum Theil mit den Erckutionstruppen in ihre Heimat zurück. Im Jahr 1848 und 1849 hielten sich nach Besiegung der Aufstände in Italien, zwar meist nur vorübergehend, Flüchtlinge aus verschiedenen Staaten dieses Landes hier auf, so wie auch ba- dische Flüchtlinge; die Hauptmasse von Flüchtlingen betrat aber nach Besiegung deS AufstandeS in Baden und Rheinbaiern im Juli 1849 unsern Kanton, indem ein ganzes bewaffnetes CorpS und viele Freischaarcn aus unsern Boden übertraten. Da diese Begebenheit mit der Politik im Zu- 249 sammenhang steht, so ist das Nähere betreffend den Uebertritt und den Aufenthalt der deutschen Flüchtlinge in dem Artikel „Politische Begebenheiten" nachzulesen. Zu Anfang des Jahres 1850 befanden sich noch mehr als 600 solcher Flüchtlinge im Kanton und von diesen wurden noch etwa 100 auf Kosten der Eidgenossenschaft in der Kaserne verpflegt. Nach und nach aber, namentlich seit man darauf trachtete, sie zur Arbeit anzuhalten, verminderte sich ihre Zahl. Im August fand eine neue Vertheilung der Flüchtlinge auf Grundlage der eidgenössischen Volkszählung statt. Von 240, die sich damals noch im Kanton aufhielten, fielen demselben 104 zu und 136 mußten in andere Kantone wandern. Geistlichkeit. In den durch gesetzliche Bestimmungen regulirten Verhältnissen der Geistlichkeit ist in dem Dezennium von 1840—1850 keine Veränderung eingetreten. Jährlich wurden die vorgeschriebenen Synoden im GroßrathSsaal abgehalten, zuweilen auch außerordentliche. Der Jahresbericht der Regierung von 1849 erwähnt, daß damals die Gesammtzahl der der Zürcherischen Synode einverleibten Geistlichen 262 betrug, wovon im Kanton selbst als Pfarrer, Diakone und Katecheten 162 angestellt waren, als Pfarrverweser 2, als Vikare 12, als KapitelS- diakone 6, als Lehrer an öffentlichen Lehranstalten 25, ohne Anstellung 28, in andern Kantonen 17, im AuSlande 4. Gerichtswesen. DaS Gerichtswesen blieb in dem Jahrzehend von 1840—1850 in unverändertem Zustand, so wie eS aus der Verfassung vom Jahr 1831 und aus den organischen Gesetzen hervorgegangen war, und die Gerichte waren in gegliedertem Verhältnisse folgende: die Zunftgerichte, die Bezirksgerichte, das Kriminalgericht und das Obergericht, letzteres durch das VerfaffungSgesetz vom 26. Mai 1840 in der Zahl seiner Mitglieder von 13 auf 9 reduzirt. Von dem Obergerichte wurden Zivilprozesse behandelt, d. h. darüber abgesprochen: davon bestätigt in Strafsachen Urtheile gefällt im Jahr 1840 304 190 305 1841 415 255 285 1842 302 176 271 1843 327 220 251 1844 313 205 221 1845 390 258 206 1846 305 191 229 1847 341 212 288 1848 289 187 245 1849 284 178 309 1850 295 184 248 32 250 Vom Kriminalgericht wurden beurtheilt: männliche Personen weibliche Personen Total 1840 312 50 362 1841 355 66 421 1842 321 49 370 1843 309 41 350 1844 290 60 350 1845 292 38 320 1846 308 51 359 1847 353 61 414 1848 325 45 370 1849 328 45 373 1850 339 40 379 bestraft: mit Kettenstrafe Zuchthaus Gefängniß Verweisung Ehrenstrase Vermögensstr. Personen Personen Personen Personen Personen Personen 1840 1 48 201 22 75 72 1841 3 56 185 18 78 55 1842 1 38 208 13 93 52 1843 3 62 183 26 65 44 1844 2 64 186 18 76 44 1845 2 55 200 20 75 78 1848 3 72 184 32 76 46 1847 —- 69 257 40 108 68 1848 1 88 199 41 101 53 1849 4 77 206 26 113 69 1850 3 91 207 41 124 83 Die Bezirksgerichte behandelten Zivilsachen Strafsachen Ehrensachen Paternitätssachen Total 1840 1825 1450 225 260 3760 1841 2205 1498 244 296 4243 1842 2005 1530 193 223 3961 1843 2164 1468 164 297 4093 1844 2342 1628 189 278 4437 1845 2268 1471 177 312 4228 1846 1874 1681 213 264 4032 1847 2110 1910 168 249 4437 1848 2815 1661 216 314 5006 1849 2391 1863 224 338 4816 1850 2457 1686 284 318 4745 251 Konkurse und gerichtliche Nachlaßverträge: 1840 559 1841 517 1842 470 1843 559 1844 615 1845 541 1846 422 1847 530 1848 822 1849 745 1850 511 Die Zunstgerichte behandelten: Zivilprozesse Polizeiprozefse 1840 2448 1761 1841 2301 1677 1842 2093 1699 1843 2062 1771 1844 2188 2010 1845 1747 1679 1846 1758 1798 1847 1444 1724 1848 1773 1959 1849 1391 1598 1850 1465 1509 Die Friedensrichterämter: verglichen od. es wurde Abstand erklärt Streitfälle überwiesen an die Streitfälle 1840 5129 3472 1841 5609 3364 1842 5080 3271 1843 4916 3009 1844 5070 3358 1845 4264 2981 1846 4181 2864 1847 3741 2686 1848 4376 3004 1849 3057 2029 1850 3412 2356 32 * 252 Die Präsidenten des Obergerichts waren von 1831 —1850 Herr Golttfried von Meiß, von 1831 — 1837 Herr Dr. F. L. Keller, von 1837 — 1850 Herr vr. I. G. FinSler. Die Präsidenten deS Kriminalgerichts von 1831 —1833 Herr Heinrich Escher, von 1833 —1849 Herr Hanö Konrad von Orell, von 1849 an Herr Ernst Dändliker. Grimmenthurm. Im Jahr 1847 wurde das kleine Glockenthürmchen auf demselben frisch angestrichen, ebenso die Wetterfahne und das Windzeichen, nachdem sie reparirt worden. Großer Rath. Diese oberste Landesbehörde, die nach dem Verfassungsgesetz vom Jahr 1838 zu vier Jahren um direkt vom Volke neu gewählt wird, wurde in dem Dezennium von 1840—1850 drei Mal erneuert, nämlich im Mai 1842, im Mai 1846 und im Mai 1850. Da daS Ergebniß der Wahlen je- weilen als ein politisches Ereigniß angesehen werden muß, so ist dasselbe in den Artikel „Politische Begebenheiten" verwoben worden und kann daher hier Übergängen werden. Dagegen dürfte es nicht uninteressant sein, daö Verzeichniß der Präsidenten des Großen Rathes von 1831—1850 hier anzuführen. 1831 Herr Bürgermeister Usteri, gestorben 9. April, Herr RegierungSrath Melchior Hirzel 1832 Herr Obergerichtspräsident vr. Keller 1833 Herr Bürgermeister Melchior Hirzel 1834 Herr Staatsanwalt Ulrich 1835 Herr Oberst Weiß von Fehraltorf 1836 Herr Bürgermeister Johann Jakob Heß 1837 Herr KantonSfürsprech Jonaö Furrer 1838 Herr Statthalter Guyer 1839 bis 6. September Herr Kantonsfürsprech Furrer Sept. bis Dezemb. Herr alt Oberrichter Ulrich 1840 Herr Regierungsrath Melchior Sulzer 1841 Herr alt Oberrichter Ulrich 1842 bis Mai Herr Regierungsrath Melchior Sulzer von Mai bis Dez. Herr alt Oberrichter Ulrich 1843 Herr Statthalter Gujer 1844 Herr Regierungsrath vr. Zehnder 1845 Herr Regierungsrath vr. Bluntschli 253 1846 Herr Bürgermeister Dr. Furrer 1847 Herr Oberst Heinrich Weiß 1848 Herr Dr. Alfred Escher 1849 Herr Regierungsrath I. I. Rüttimann 1850 Herr Bürgermeister Dr. Zehnder In dem Lokal des Großen Rathes im RathhauS gingen keine Veränderungen von Die Form der Gesetzgebung betreffend, wurden dem Großen Rath in seiner Sitzung am 27. Herbstmonat 1842 von dem Regierungsrath drei Gesetzesentwürfe betreffend Einführung einer doppelten Berathung der Gesetze, des Veto und betreffend Abhaltung von Vetogemeinden vorgelegt. Die Gemeinden Fischenthal, Wytikon, Zumikon, Hinteregg, Rellikon und Egg hatten für Einführung des Veto Petitionen eingelegt. Am 29. beschloß der Große Rath mit 87 gegen 62 Stimmen, aus den betreffenden Gesetzesentwurf einzutreten. Die dießfällige Berathung nahm fast den ganzen Tag in Anspruch. Für das Veto sprachen die Herren Bezirksrichter Weber, Dr. Nahn-Escher, Oberst Nüscheler, Bürgermeister v. Muralt, Hürlimann-Landis, Bürgermeister Mousson, BezirkS- richter Wethli, Rcgierungsrath Melchior Sulzer, Kriminalrichter Baumann, Hausammann, Regie- rungSratb Dr. Bluntschli und einigermaßen bedingt auch Regierungsrath Hüni. Gegen dasselbe redeten die Herren Obergerichtsprästdent Finster, alt Regierungsrath Zehnder, Escher von Berg, Statthalter Guyer, Oberrichter Ammann, alt RegierungSrath Weiß, Stadtschreiber Gysi, alt Bürgermeister Hirzel, Bezirksrath Wieland, Stäheli, alt Regierungsrath Fierz und Fürsprech Furrer. Mit 115 gegen 54 Stimmen wurde das Veto verworfen. — Am 14. Februar 1843 wurde dagegen der Gesetzesentwurf betreffend doppelte Berathung der Gesetze mit wenigen Abänderungen vom Großen Rathe angenommen. Die zweite Berathung eines Gesetzes- oder Beschlussesentwurfes kann in Folge dieses Gesetzes in der Regel erst nach Verfluß wenigstens eines Monats seit dem Schlüsse der ersten und nach stattgehabter Bekanntmachung deS geprüften Entwurfs vorgenommen werden. Ausnahmsweise kann der Große Rath in dringlichen Fällen beschließen, daß die zweite Berathung früher, frühestens am zweitsolgenden Tage nach dem Schlüsse der ersten vorgenommen werde. Handelswefen. Bezüglich aus das Handelswesen wurden in dem Dezennium von 1840 bis 1850 keine gesetzlichen Bestimmungen getroffen. Mit Ende des Monats Mai 1851 bestanden im Kanton Zürich folgende im Ragionenbuch eingetragene Handlungen und Gewerbe: 43 Apotheker und Droguisten (von denen auf den Bezirk Zürich allein 26 fallen). 6 Bandwaarenhandlungen. 6 Banquiers (sämmtlich in Zürich). 57 Baumwollenspinnereien (im Bezirk Hinweil 16). 32 Seiden-, Baumwollen- und Rothsärbereien, Kattundruckereien (im Bezirk Zürich am meisten, nämlich 16). 207 Baumwollentücher- und Baumwollengarnhandlungen (am meisten in den Bezirken Zürich 49, Hinweil 31, Pfäffikon 44, Winterthur 23). 254 15 Bettfedern-, Flaum- und Barchenthandlungen. 11 Bierbrauereien (im Bezirk Zürich 6). 38 Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen, Papierhandlungen und Fabriken, Buchdruckereien (im Bezirk Zürich 31). 61 Kommissionärs, Speditoren und Spekulationsgeschäfte (im Bezirk Zürich 45). 51 Eisenhandlungen, Fabrikwaarenhandlungen in Stahl, Eisen, Kupfer, Messing, Blech, Nägeln (im Bezirk Zürich 22). 71 Essigfabriken, Wein-, Branntwein- und Liqueurhandlungen (am meisten in den Bezirken Zürich 14, Horgen 19, Meilen 27). 87 Fabrikanten und Handlungen in verschiedenen Zweigen (im Bezirke Zürich 49), worunter 4 Pianofortefabrikanten. 11 Fruchthandlungen. 65 Gerbereien und Lederhandlungen, rohe Fellhandlungen inbegriffen (im Bezirke Zürich 17, Winterthur 12). 3 Gießereien. 21 Handlungen mit Glaswaarcn und optischen Artikeln (im Bezirke Zürich 9). 42 Holz-, Laden- und Bretterhandlungen (im Bezirke Horgen 16). 7 Huthandlungen (im Bezirke Zürich 6). 19 Juwelen-, Gold- und Silberwaarenhandlungcn (im Bezirke Zürich 8). 8 Kleiderhandlungen. 19 Leinwand- und Leinengarnhandlungen (im Bezirke Zürich 12). 15 Werkstätten für Maschinenbau, Mechaniker (im Bezirke Zürich 5, Winterthur 3). 12 Mobilienhandlungen (im Bezirke Zürich 11). 19 Modewaarenhandlungen (im Bezirke Zürich 10). 110 Mühlenbesitzer und Mehlwaarenhandlungen, worunter auch Gipsmühlen (im Bezirke Zürich 19). 9 Pelzwaarenhandlungen (im Bezirke Zürich 4). 13 Posamenter (im Bezirke Zürich 8). 35 Quincaillerie-, Fayence-, Porzellan-, Galanterie- und Kinderspielwaarenhandlungen (im Bezirke Zürich 15). 123 Seidenfabriken, Handlungen in roher Seide, Seiden- und Halbseidenzeugen, Crepons, Flor, Gaze, Floret und Bändern (im Bezirke Zürich 66, Horgen 23). 4 Seilerwaarenhandlungen (wovon 2 im Bezirke Zürich). 264 Spezerei- und Ellenwaarenhandlungen (im Bezirke Zürich 92, Horgen 33, Hinweil 21, Winterthur 43). 5 Handlungen und Fabriken in Strohflechtwaaren (im Bezirk Zürich 2, Bülach 3). 11 Talglichter- und Seifenfabriken (im Bezirk Zürich 4, Horgen 4). 7 Uhrenhandlungen (im Bezirk Zürich 6). 50 Vieh- und Schweinehändler (welche sich auf alle Bezirke vertheilen). 1 Wachstuchhandlung in Zürich. 122 Wolltuch-, Halbwollenzeug- und Wollengarnhandlungen (im Bezirke Zürich 28, Horgen 27). 53 Ziegel- und Kalkbrennereien (im Bezirk Zürich 14, Hinweil 10). 255 3 Zinngießer in Zürich. 8 Zucker- und Pastetenbäckereien (in Zürich 7). AS. Unter obigen Zahlenangaben komparirt oft eine Ragion 2 bis 3 Mal, je nachdem dieselbe verschiedene Geschäftszweige betreibt. Handwerkswesen. Nachdem im Jahr 1837 die Handwerke aufgehoben und die Gewerbe mit 1. Jenner 1838 freigegeben worden, und in Folge dessen momentan da und dort für den Handwerksstand üble Folgen eintraten, suchte derselbe bald nachher den Großen Rath als gesetzgebende Behörde dazu zu bestimmen, die eingetretene Gewerbsfreiheit durch Gesetze möglichst zu beschränken. In diesem Sinne wurde vom Großen Rathe am 10. April 1840 ein Gesetz erlassen, wodurch die Niederlassung im Kanton überhaupt bedeutend erschwert, der Ausweis genügender Subsistenzmittel daran geknüpft, Kantonsfremden die Ausübung eines Handwerks auf eigene Rechnung nur dann gestattet wird, wenn sie den Beweis leisten, daß in ihrer Heimat den Zürchern Gegenrecht gehalten werde; am 28. Herbstmonat 1842 ein Gesetz über Erwerbung des Bürgerrechtes, worin von Nichtschweizern eine fünfjährige Niederlassung im Kanton und der Nachweis eines Vermögens von 1600 Franken gefordert wird; am 8. April 1842 ein Gesetz über den Markt- und Hausirhandel und den Verkehr durch Handelsreisende, worin festgesetzt ist, daß nicht niedergelassenen KantonSfremden Hausirpatente nur für eine gewisse Anzahl von Artikeln ertheilt werden sollen, den Juden daS Hausiren gänzlich untersagt wird. Endlich erließ der Große Rath am 16. Christmonat 1844 noch ein Polizeigesetz für Handwerksgesellen, Lehrlinge u. s. f., wodurch die Verhältnisse derselben geordnet und in verschiedenen wesentlichen Punkten die frühern Handwerksordnungen ersetzt werden. Hiemit befriedigte sich aber ein großer Theil des Handwerksstandes nicht, indem im Jahr 1844 eine mit zahlreichen Unterschriften versehene Petition dem Großen Rathe eingereicht wurde, in welcher das Begehren für Beschränkung der Gewerbsfreiheit und Wiedereinführung der Handwerksverbindungen und die Forderung gestellt wurde, daß nur Handwerkern der Handel mit Berufsartikeln gestattet werden möchte, und im September 1845 reichte der Gewerbsverein deS Bezirkes Zürich eine Petition ein, worin durchgreifende Maßregeln zum Schutz des inländischen Handels und der Industrie gewünscht und als solche bezeichnet werden: die Bestimmung, daß Lehrlinge und Meister neuen Prüfungen über Fähigkeiten und Kenntnisse unterworfen und im Uebrigen wieder Handwerksinnungen eingeführt werden. Alle diese Petitionen wurden vom Großen Rathe dem Regierungsrathe, von diesem dem Rathe des Innern und von dieser Behörde einer ihrer Abtheilungen, der Gewerbssektion, zur Prüfung und Begutachtung überwiesen, in deren Namen Herr Regierungsrath Melchior Eßlinger einen umfassenden, sehr interessanten gedruckten Bericht abfaßte, der vom 27. September 1847 datirt ist, worin eine Menge statistische Zusammenstellungen über die Verhältnisse deS Handwerksstandes sich befinden und womit die Gewerbssektion ihre Ansicht entschieden dahin aussprach, daß von der Rückkehr zu frühern JnnungSverhältnissen nicht nur nichts zu hoffen wäre, sondern gegenüber der industriellen Thätigkeit unserer Zeit nur Nachtheil für den Handwerker daraus hervorginge, daß man von ferne daher nicht dazu beitragen möchte, den Stein des Sysiphus von neuem den Berg hinaufzurollen, es verschmähe, die Petenten durch Scheingebilde hinzuhalten oder zu gewinnen und Organisationsvorschläge im Widerspruch mit den Bedürfnissen unserer Zeit zu machen, daß man, 256 nachdem in den Jahren 1832 und 1837 in Folge reiflicher Berathungen und Erwägungen zahlreicher Behörden und in Uebereinstimmung mit vielen Wünschen aus der Mitte des Handwerksstandes selbst die Handwerke frei gegeben worden, die Behörden nicht ermuntern könne, rückwärts zu reformiren, daß man dagegen hinwieder eben so weit entfernt sei, zu verkennen, daß für die Hebung des Handwerksstandes und sein gedeihliches und erfreuliches Fortkommen viel gethan werden könnte, und zwar ohne die Bahn gewagter Experimente zu betreten. Als solche Vorschläge zu Hebung deS Handwerksstandes werden bezeichnet: eine länger dauernde und umfassendere Bildung desselben mittelst Handwerksschulen, periodische Wiederkehr von Industrieausstellungen des einheimischen Gewerbsfleißes, eine Art permanente Ausstellung desselben durch Errichtung von Jndustriehallen, Gesellenvereine zu geistiger und Gemüthsbildung derselben, freie Handwerkervereine zur Förderung ihrer Thätigkeit und verständigen Ordnung ihrer Angelegenheiten, Vorschußkassen für Handwerker, vermittelst welcher dieselben auf ihre fertigen Fabrikate Gelder erheben und in Zeiten der Noth oder zur Erwerbung unerläßlicher Werkzeuge, Materialien u. s. w. sich helfen können, ohne wucherhaste Zinse zahlen zu müssen. Der Bericht endigt mit folgenden Schlußworten: „Die alte Zeit ist vorüber, im Gewerbsleben wie überall, sie kann nicht wieder zurückgerufen werden, sie soll es auch nicht. An die Stelle der Ausschließung Vieler zu Gunsten Weniger tritt die gleiche Berechtigung Aller; an der Stelle des Zwangs, der die Kräfte in feindliche Schaaren trennte, ringt sich die freie Assoziation empor, die die Kräfte zu verbinden, zu einigen strebt. Tausend und tausend Erscheinungen des gewerblichen Lebens, alle Fortschritte der Industrie, der Technik tragen diesen Charakter, geben der gewerblichen Gegenwart dieses Gepräge. Aber noch sind wir erst im Beginne dieser neuen, weitere Entwickelungen bedürfenden Epoche, und vielleicht, ja wahrscheinlich ist auch sie nur eine Uebergangszeit. Wir aber leben in der Gegenwart. Sie erkennen, die Wege, die sie gehen will, erleichtern, die Uebel, die sie mit sich bringt, mildern und ertragen lernen, heißt auch für die Zukunft wirken, heißt sie sicherer vorbereiten und schwankungsloser als durch das Zusammenfügen einzelner Bruchstücke der Vergangenheit oder durch das Haschen nach Luftgebilden einer geträumten künftigen Zeit." Die Regierung adoptirte diese Ansichten vollständig, und der Große Rath beschloß am 23. Oktober 1849 in Genehmigung des Antrages der letztem, den Petitionen keine weitere Folge zu geben. Den vielen statistischen Nachmessungen aus der oben angeführten Schrift wird für den vorliegenden Zweck nur folgende Tabelle enthoben, welche die Anzahl der Handwerker im ganzen Kanton im Jahr 1845, die Zahl der Vermögen und Erwerb Versteuernden angibt und bemerkt, daß ein Handwerker durchschnittlich 1380 Frkn. Vermögen besaß und 320 Frkn. Erwerb versteuerte. Gesammtzahl. Zahl der Vermögen Zahl der Erwerb Bäcker 398 Versteuernden. 339 Versteuernden. 392 Buchbinder 59 41 57 Büchsenmacher 25 20 24 Drechsler 213 151 199 Gerber 65 59 65 Goldschmiede 33 29 33 Hafner 96 67 93 257 Hufschmiede 296 244 289 Hutmacher 23 15 21 Küfer 409 319 384 Kupferschmiede 65 53 65 Maurer 679 482 630 Messerschmiede 23 14 23 Sattler 120 103 112 Schlosser rc. 395 271 388 Schneider 875 577 810 Schreiner 577 389 559 Schuster 1223 862 1137 Steinhauer 138 50 138 Glaser 168 125 161 Wagner 309 256 296 Zimmerleute 781 559 710 Zinngießer 8 8 8 6978 5033 6591 Hauptwache. Nach dem Verkauf des alten Ehegerichtshauses und nachdem im Jahr 1845 der Poüzeirath sein Lokal auf das Rathhaus verlegt hatte, wurde dessen bisheriges Kanzleizimmer dem Chef der Polizeiwache eingeräumt und das Paßbureau in das ehemalige Sitzungszimmer desselben verlegt. Hinrichtungen, Mordthaten. In dem Dezennium von 1840 bis 1850 hatte eine einzige Hinrichtung statt, unzweifelhaft aber hätte es deren vier gegeben, wenn bei den andern Fällen das Geständniß des Thäters stattgefunden hätte, daher eine kurze Bezeichnung dieser letztem Verbrechen hier ebenfalls am Platze sein möchte. In der Nacht vom 6. auf den 7. Juli 1840 fand in der Stadt Zürich eine gräßliche Mordthat statt. In einem ganz kleinen Häuschen in der engen Gasse, die vom Lindenhof gegen die Oetenbachergasse führt und das nur von dem Eigenthümer, dem alten Perrückenmacher Schmid und seiner Haushälterin bewohnt war, wurden nämlich diese beiden Personen ermordet, ihnen das Geld und die Papiere geraubt. Unzweifelhaft war der oder die Thäter mittelst einer Leiter zu dem Windenfenster hinein gestiegen. Mehrere Personen kamen in Verdacht, namentlich aber ein Metzger, der einen langen Verhaft auszustehen hatte, am Ende aber entlassen werden mußte. Dagegen wurde wegen bei Handen habender Schmidischer Papiere ein gewisser Rüegg, wohnhaft in der Klus, Gemeinde Hirslanden, verhaftet, der sich während der Untersuchung mittelst Abschneiden des Halses mit Scherben seines zerschlagenen GefangenschastssensterS entleibte und dadurch beurkundete, daß er der Thäter sei. Die weitere Untersuchung wurde hieraus niedergeschlagen. Ein zweiter Raubmord fand in der Nacht vom 26. auf den 27. September 1843 statt. Es 33 258 wurde nämlich der Viehhändler Hans Ulrich Mors, wohnhaft zu Baltenschweil, in dem Walde zwischen diesem Dorf und Tagelschwangen mittelst 21 Stich- und Schneidewunden ermordet und des Geldes beraubt, daS er bei sich trug. Der Verdacht fiel auf einen Metzgerknecht, der in Oberstraß in Dienst gestanden und sich flüchtig gemacht hatte. Herr Brunner, Lieutenant der Polizeiwache, setzte ihm nach, erreichte ihn in der Gegend von Innsbruck im Tyrol, und ließ ihn in dem Augenblick, als er auf seinen wahren Namen, Franz Holzmann, ein neues Wanderbuch lösen wollte, unter Mitwirkung der österreichischen Behörden verhaften. Diese verweigerten zwar, in Folge der Bestimmungen des Tyrolcr Landrechts, dessen Auslieferung, verurtheilten ihn aber zu langjähriger schwerer Kettcnstrafe. Von wichtigeren Folgen war ein Raubmord, welcher in der Nacht vom 26. auf den 27. Februar 1845 in einem Haus am Rothweg, Gemeinde Wädenschweil, stattfand, das von einem alten Ehepaar, Jakob Leuthold und seiner Ehefrau, Elisabetha, geb. Rüegg, bewohnt war. Am Morgen des 27. fand nämlich ein Milchtrager und seine Frau das Haus verschlossen, letztere empfand den Geruch von Rauch und machte der Gemeindsbeamtung hievon Anzeige, die in das Haus eindrang, die Wohnstube voll Rauch fand, und als ein glimmendes Feuer in derselben gelöscht war, die Leichname der beiden Eheleute, mit schrecklichen Wunden bedeckt, zum Theil nackt, zum Theil unter blutigen Bettstücken, neben dem Bett am Boden liegend fand. Auf dem Bette lag ein blutiges Hagmesser, die Schränke standen offen, und aus der Küche war das Kupfergeschirr entwendet. In Folge verschiedener Mittheilungen wurden die beiden Löcher Heinrich Sennhauser aus dem Schöncnberg, 34 Jahre alt, verheirathet, Vater von 5 Kindern, und Jakob Lattmann von Bauma, 30 Jahre alt, ledig, die am Abend vorher in dem Hause der Ermordeten gesehen worden und bis Nachts 9 Uhr in einer Weinschenke gespielt und getrunken hatten, verhaftet und nach Horgen und dann nach Zürich abgeführt. Zuerst gestand die Frau des Sennhauser, daß die Männer in der fraglichen Nacht um 12 Uhr nach Hause gekommen seien und ihre Kleider vom Blut gereinigt haben, daß sie Kupfergeschirr, Geld und Seife mit nach Hause gebracht und getheilt und gesagt haben, sie haben in Wädenschweil zwei alte Leute getödtet. Das Gelb fand sich dann bei der Untersuchung wirklich zum Theil vor dem Kammerfenster in der Sennhauserschcn einsamen Wohnung im Hinterberg in einem Schwalbennest, zum Theil in einer Kiste (im Ganzen 13 fl.), das Kupfergeschirr und andere Gegenstände in einem Jauchetrog. Nach stattgcfundener Konfrontation mit der Frau des Sennhauser und mit Rosina Höhn, der Geliebten Lattmanns, legte zuerst dieser und nach langem hartnäckigem Läugnen auch Sennhauser, nachdem ihm zwei seiner Kinder vorgestellt worden, das Gcständniß der That ab. Beide gestanden übereinstimmend, gewaltsam in das Leutholdische Haus eingestiegen zu sein und die Eheleute Leuthold neben einander im Bette liegend angetroffen zu haben; Sennhauser habe dem Mann zuerst mit seinem Sack- und nachher mit dem Hagmesscr Stiche und Hiebe an Kopf und Hals versetzt, Lattmann die Frau mit seinem Sackmeffer angegriffen, ihr Stich- und Schnittwunden beigebracht und sie aus dem Bett gerissen. Sie seien darauf vor daS Haus hinaus gegangen, da sie aber den Mann wieder haben reden hören, seien sie wieder hineingegangen und Sennhauser habe ihn mit dem Hagmesscr vollends getödtet. Nachher haben sie die Schränke in der Kammer über der Stube durchsucht und ein Kistchen aufgesprengt und Geld, Bettzeug und das Kupfergeschirr aus der Küche genommen. Darauf habe ein jeder eine 259 Reiswelle in die Stube getragen und Sennhauser dieselben angezündet. Als Grund der That gaben beide ökonomische Verlegenheit an, und sie anerkannten, daß schon seit einiger Zeit unter ihnen die Rede davon gewesen sei, irgendwo, namentlich in diesem Hause, einzubrechen, die Leute zu todten und das Haus anzuzünden. Sennhauser gestand noch verschiedene kleinere Diebstähle ein. Mittwoch den 21. Mai versammelte sich das Kriminalgericht im Sitzungssaal des Großen Rathes im Rathhaus; Tribüne und Saal waren gedrängt voll Zuhörer. Um 7 Uhr begannen die Verhandlungen, etwas nach 10 Uhr zog sich das Gericht zurück und Nachmittags 1 Uhr ward das Urtheil den beiden Jnquisiten und dem Publikum eröffnet, das dahin lautete, beide seien zum Tode verurtheilt. Die Vertheidiger derselben ergriffen die Appellation an das Obergericht, welches am 3. Juli im nämlichen Lokal den Prozeß verhandelte, mit Einmuth fand, Sennhauser und Latt- mann seien deS Mordes, verübt an zwei Personen, verbunden mit dem Verbrechen des Raubes und des nahen Versuches einer Brandstiftung vierten GradeS, schuldig, und ebenfalls mit Einmuth erkannte, es seien beide zum Tode verurtheilt. Nachdem die Vertheidiger der Jnquisiten gesetzlicher Bestimmung gemäß dem Großen Rath ein Begnadigungsgesuch eingegeben hatten und dieses von der Petitionskommission begutachtet worden war, versammelte sich Montags den 1-1. Juli Morgens 9 Uhr der Große Rath in der Waisenhauskirche. Es wurde das Urtheil des Obergerichtes, das Begnadigungsgesuch und der Antrag der PetitionSkommission, der aus Bestätigung deS Todesurtheils lautete, verlesen, die Vorfrage, ob man in eine Diskussion eintreten wolle, verneinend entschieden und sodann jedem Mitglied eine weiße und eine schwarze Kugel gegeben. Hinter einem Vorhang stand auf einem Tische eine Urne, in welche die Kugeln, weiß oder schwarz, je nachdem man für' Leben oder Tod stimmte, gelegt werden mußten. Zuerst kam die Abstimmung über Sennhauser, die nach Eröffnung der Urne und Zählung der Kugeln folgendes Resultat ergab: 130 schwarze Kugeln zum Tod und 30 weiße zur Begnadigung; sodann über Lattmann: 132 schwarze und 30 weiße. Dieses Ergebniß wurde den Verbrechern in ihren Gefangenschaften im Zuchthaus amtlich mitgetheilt und von dem Polizeirath die Exekution auf Dienstag den 15. Juli Morgens 5 Uhr festgesetzt, als Lokal hiefür ein Platz im SihlwieSli vor dem neuen Zeughaus bestimmt. Roch am späten Abend wurde die im Zuchthaus verwahrte Guillotine von Sträflingen auf dem Richtplatz aufgerichtet. Dienstags den 15. Juli drängten sich Schaaren Volkes in aller Frühe dem Richtplatz zu. Ein Theil der Polizeiwache umschloß das roth angestrichene Blutgerüste. Ein Viertel nach 5 Uhr langte der erste Zug bei der Richtstätte an, voran ein Waibel zu Pferde, dann in der ersten Kutsche der Staatsanwalt mit seinem Substituten,?der Bezirksstatthalter und ein Mitglied des Polizeirathes, in einer zweiten Kutsche 2 Geistliche und, rückwärts sitzend, Lattmann mit einem Offizier der Polizeiwache. Einer der beiden Geistlichen begleitete den Lattmann die Treppe hinauf auf das Blutgerüste, mit ihm betend. Hier angekommen, wurde er schnell gebunden, was er ruhig geschehen ließ, unter daS Messer geschoben und durch den Scharfrichter MengiS von Rheinselden die Erekution glücklich vollzogen. Nach Verlauf von etwa 7—8 Minuten kam eine zweite Kutsche, in welcher, vorwärts neben einem Geistlichen sitzend, Sennhauser sich befand, rückwärts saß ein zweiter Geistlicher und ein Gendarme. Auch er wurde, zwar mit etwelchem Widerstreben, gebunden und von dem Scharfrichter Heygi von Genf die Erekution vollzogen. Nach vollendeter Hinrichtung hielt Herr Diakon Fäsi, auf einer der Kutschen stehend, eine Standrede, woraus sich die Volksmasse verlief. 33 * 260 Ein vierter Raubmord, der aber einen andern Ausgang hatte, fiel am 9. März 1849 vor. Ulrich Weidmann von MooSburg, Zunftgerichtspräsident, ein 74jähriger Greis, war an diesem Tage nach Zürich gegangen, um den Rest einer Erbschaft im Betrage von 807 fl. in Empfang zu nehmen, der seinen Vogtkindern gehörte. Nachdem er das Geld bezogen, wartete er wahrend zirka lO/z Stunden in der Wirthstube des Gasthofes zur Krone in Zürich auf den Abgang eines Omnibus und fuhr dann mit einem solchen in Begleit seines Sohnes, Jakob Weidmann, etwas nach 5 Uhr nach Tagelschwangen, wo der Omnibus Abends 8 Uhr anlangte. Dort begaben sich die beiden Weidmann in eine Wirthschaft. Nach einer Stunde verließen sie dieselbe und traten den Heimweg nach Moosburg an, das zirka 25 Minuten von Tagelschwangen entfernt liegt. Das Geld trug der Sohn Weidmann in einem Sack. Gegen 10 Uhr wurde es in letzterem Dorfe bekannt, daß Weidmann in geringer Entfernung vom Dorfe erschlagen worden sei. Der Leichnam desselben wurde mit gänzlich zerschmettertem Schädel auf dem kleinen nach Moosburg führenden Fußpfade aufgefunden, sein Stock lag neben ihm. Der Sohn Jakob Weidmann gab bei der Untersuchung an, er sei kurz vor der Mordstelle ein wenig hinter seinem Vater zurückgeblieben. Dann habe er plötzlich neben sich im Wege einen Menschen bemerkt. In diesem Augenblicke habe er von Jemandem, der aus der obern Seite des Weges gestanden sein müsse, einen heftigen Schlag auf den Kopf erhalten. In Folge desselben sei er zu Boden gestürzt, habe sich aber sofort wieder aufraffen können und zu schreien angefangen. Darauf habe er von jenem Unbekannten durchaus nichts mehr bemerkt. Er habe denselben überhaupt kaum gesehen und vermöge also von ihm auch keine Beschreibung zu machen. Hernach sei er, von dem Schlage halb betäubt, mit dem Gelde nach Hause gewankt. Daselbst, als er seinen Vater nicht antraf, beauftragte er seine Angehörigen, ihn auszusuchen. Inzwischen hatte sich eine Anzahl Männer von Tagelschwangen und Umgegend bei dem Leichnam versammelt, die anfingen Nachforschungen nach dem Thäter anzustellen. Sie entdeckten in dem frisch gefallenen Schnee Fußspuren, die nach Tagelschwangen leiteten, und neben denselben an einer Stelle einen 6 Fuß langen schweren birkenen Knittel, vermuthlich das Mordinstrument. An einer Stelle schnitten sie die Form des Fußtrittes in Papier aus. Der Verdacht fiel auf den 27 Jahre alten Schreiner Heinrich Wegmann von Tagelschwangen, der am folgenden Tag verhaftet und nach Zürich geliefert, und gegen den nun inquirirt und eine Menge Zeugen einvernommen wurden. Er läugnete während der Untersuchung, die ein volles Jahr dauerte, fortwährend die That. Die wichtigsten Indizien, die gegen ihn vorlagen, waren, daß er sich zur Zeit des Verbrechens in der höchsten ökonomischen Bedrängniß befand, daß er wußte, die beiden Weidmann führten eine beträchtliche Summe baaren Geldes bei sich; daß sein Benehmen auf der Reise sich nur durch Annahme verbrecherischer Motive erklären lasse; daß der Mörder ein Einwohner von Tagelschwangen gewesen sein müsse; daß, als um 9 Uhr Abends 5 Personen vor einer Wirthschaft in Tagelschwangen bei einander standen, ihn einer gesehen haben will, die Straße hinaufspringen; daß seine Stiefel, die er an jenem Tage trug, so beschaffen waren, wie sie es sein mußten, wenn er der Thäter war; daß die Fluchtspur auffallend genau mit den Stiefeln übereinstimmte; daß er zur Zeit der Vorbereitung und Ausführung des Verbrechens von Hause abwesend und nicht im Stande war, anzugeben, wo er sich damals befand; daß verschiedene seiner Angaben beweisen, daß er der Thäter war; daß er, um den Mord zu begehen, gerade zu der Zeit von Hause abwesend sein mußte, als er es wirklich war, und er zu der Zeit zurückgekehrt sein mußte oder konnte, als er wirklich zurückgekehrt ist. Auf diese Indizien hin verurtheilte das Kriminalgericht am 23. März 1850 den Wegmann in Ermangelung des Geständnisses zu lebenslänglicher Kettenstrafe, und das Obergericht bestätigte am 13. Juli dieses Urtheil. Hochschule Die Frequenz der im Jahr 1832 gestifteten Hochschule war in dem Dezennium von 1810 bis 1850 folgende: Theol. Med. Jur. Philos. Total. 1810 Sommer-Semester 26 47 14 19 136 Winter- 25 51 32 19 127 1811 Sommer- - 21 53 38 21 136 Winter- - 20 50 28 17 115 1812 Sommer- - 31 57 34 26 118 Winter- - 27 57 30 26 110 1813 Sommer- - 10 62 44 31 177 Winter- - 33 64 12 13 182 1811 Sommer- - 31 46 29 39 118 Winter- - 28 40 27 31 126 1815 Sommer- - 11 53 35 19 118 Winter- - 35 69 35 20 159 1816 Sommer- - 33 76 38 25 172 Winter- - 10 72 38 20 170 1817 Sommer- - 16 76 29 25 176 Winter- - 35 58 14 14 121 1818 Sommer- - 36 65 14 23 138 Winter- « 37 82 19 29 167 1819 Sommer- - 36 98 20 32 186 Winter- 37 112 27 37 213 1850 Sommer- - 225 Winter- - 195 Von diesen Zuhörern waren nicht immatrikulirt: 1810 22 1816 27 1811 17 1817 20 1812 22 1848 21 1813 31 1849 25 1811 21 1850 18 1815 26 Kollegien wurden gelesen: theologische staatswissensch. medizinische philosophische 1810 Sommer-Semester 10 9 11 25 Winter- - 7 9 12 23 262 1841 Sommer-S emefter 8 9 17 26 Winter- - 11 9 14 24 1842 Sommer- - 12 10 15 25 Winter- - 13 8 16 26 1843 Sommer- - 11 10 15 23 Winter- - 11 9 17 23 1844 Sommer- - 8 8 14 23 Winter- - 13 10 19 23 1845 Sommer- - 14 9 19 20 Winter- - 12 11 20 21 1846 Sommer- - 14 10 20 22 Winter- - 15 13 19 20 1847 Sommer- - 15 7 16 23 Winter- - 13 9 18 13 1848 Sommer- 14 7 19 22 Winter- - 17 8 22 28 1849 Sommer- >< 13 8 25 31 Winter- , 17 10 20 30 1850 Sommer- 16 10 23 34 Winter- - 14 7 22 28 Die Kosten der Hochschule siehe im Artikel KantonSschulkasse. In dem Lokal der Hochschule, dem ehemaligen Hinteramtsgebäude, fanden während dieser Zeit keine wesentlichen Bauten statt; in den Umgebungen wurde Anno 1841 der Fußweg durch die sogenannte Rebgrub bepflastert; 1842 auf dem Rasenplatz längs dem Fröschengraben Bäume und Gebüsche gepflanzt, 1844 der innere Hof bepflastert. Ueber die Bibliothek und Sammlungen der Hochschule ist von 1840—1850 Folgendes zu bemerken: Die Kantonsbibliothek, deren Zweck in meiner frühern Chronik Seite 259 geschildert worden ist, besteht aus der Büchersammlung des aufgehobenen Chorherrenstistes, aus der Büchersammlung der Universität, derjenigen deS frühern Gymnasiums, einschließlich der Alumnatsbibliothek, aus der Büchersammlung der Industrieschule und auS derjenigen der Thierarzneischule. Sie zählte im Jahr 1851 bereits 20,000 Bände und zwar: Geschichte mit Einschluß der Sprachwissenschaften und Philosophie 7350 Theologie. 4600 Jurisprudenz . Medizin Naturwissenschaften . Thicrarzneiwissenschaft 1550 4950 925 625 20000 Hiebei sind nicht inbegriffen die Dissertationen und Broschüren, deren Zahl im juristischen und 263 medizinischen Fache sehr wichtig ist, und die Manuskripte. Von 1840 bis Ende 1850 erhielt die Bibliothek einen Zuwachs von 5319 Bänden, wovon die Zahl der geschenkten sich auf 1443 belauft. Die medizinische Bibliothek erreichte bis am Ende des Jahres 1850 den Bestand von zirka 11000 Bänden. In der letzten Zeit wurden die Bedürfnisse wenigstens eines Theils des Lesepublikums auch in Beziehung aus ausländische Litteratur befriedigt, vor Allem aus der bisdahin vernachlässigten englischen gehörige Rücksicht geschenkt. Die juristische Bibliothek war bis Ende 1850 auf den Bestand von 2500 Nummern angewachsen. Die zoologische Sammlung, die in der frühern Chronik ausführlich beschrieben worden ist, hat sich in den letztverflossenen Jahren ansehnlich vermehrt und zwar in allen Klassen der Thiere. Sie besteht gegenwärtig aus über 500 Säugethieren, darunter sehr viele Affen aus allen Weltthcilen, ein Orangoutang, mehrere indische Langarmaffen, Paviane w., und alle Gattungen amerikanischer Affen, mehrere Arten Halbaffen aus Madagaskar und Guinea, dann die inländischen Fledermäuse, mehrere amerikanische Blutsauger und indische fliegende Hunde. Von Raubthieren sind besonders die großen Katzenarten, Löwen, Tiger, Panther, Luchse, Bären, Wölfe, Hyänen und die kleinern Raubthiere, eine große Menge Nager, Biber, Springmäuse, Eichhörnchen, ferner Gürtelthiere, namentlich das Riesengürtelthier, Schuppenthiere, Ameisenfresser, Faulthiere, Schnabelthiere, von wiederkäuenden Thieren Hirsche, Rennthiere, Bisamthicre, drei Arten Steinböcke, viele Antilopen, ein Wallroß, mehrere Seehunde, ein großer Delphin bemerkenswerth. Von Vögeln besitzt die Sammlung etwa 2500 Arten, darunter ein afrikanischer und ein amerikanischer Strauß, viele große Geyer, den Kondor, Adler, alle inländischen Raubvögel, eine große Zahl Hühnerarten, alle europäischen Wasser- und Sumpfvogel, von Reptilien: große Schlangen, Riesenschildkröten, Krokodille und Eidechsen. Von Fischen hat Herr Professor Heer sehr viele aus Madeira gebracht. Auch die der Stadt Zürich gehörende Konchilien- und Korallensammlung ist bedeutend vermehrt, und namentlich durch Geschenke deS Herrn Professor Heer und Herrn Steiner in Unterstraß, der sich längere Zeit aus Cuba aufgehalten hat, bereichert worden. Die mineralogische, geognostische und Petrefaktensam mlung, welche ebenfalls größtentheils der Stadt Zürich gehört, ist, namentlich die beiden letztem Abtheilungen, seit 10 Jahren theils durch Ankauf, theils durch Geschenke so geäufnct worden, daß eS gegenwärtig an Raum zur Aufstellung gebricht. Aus dem disponiblen Gelde sind hauptsächlich Gegenstände aus der Schweiz angekauft worden, so einige ausgezeichnete Krystalle, Quarz, Adular, Bitterspath aus Uri und Tessin, ferner versteinerte Pflanzen und Thiere aus dem Kanton Schwyz, dem Sentisgebirge und aus andern Gegenden. Es gingen während der Periode sehr beträchtliche Schenkungen ein und zwar: eine werthvolle Petrefaktensammlung, namentlich aus dem Jura; Sammlungen aus Nordamerika, aus denen vorzüglich die zahlreichen amerikanischen Mineralien und Petresakten eine sehr wesentliche Bereicherung gewährten; Fischabdrücke, die sonst sehr schwer zu bekommen sind; mehrere tausend versteinerte Pflanzen, wohl an 80 Arten umfassend, vom hohen Rohnen, von denen das Museum vorher nur wenige Stücke besessen hatte; eine ausgezeichnet schöne Suite Pflanzenabdrücke aus dem böhmischen Steinkohlengebirge; mit Sorgfalt gesammelte, zum Theil ausgezeichnete Versteinerungen aus der Gegend von Baden; eine sehr schöne Sammlung Pflanzenabdrücke aus dem sächsischen Steinkohlengebirge; eine Suite der merkwürdigen vulkanischen Felsarten von Java und 264 Stücke aus dem versteinerten Walde bei Suez; das prachtvolle Legat von Friedrich DuboiS de Montpereur von Neuenburg, bestehend aus seinen sämmtlichen Sammlungen über das südliche Rußland und den Kaukasus, die Gegend von Neuenburg u. s. f.; ausgezeichnet schöne AmmonS- hörner, Fischabdrücke u. s. s. aus Würtemberg, u. A. Innere Angelegenheiten. Diese wurden während deS ganzen Zeitraumes von dem Rathe des Innern und seinen Sektionen besorgt, Ende Mai 1850 gingen dann aber die Geschäfte deS erstem an den Direktor deS Innern über, die Vormundschastssachen wurden durch das Gesetz vom 2. April 1850 davon getrennt und der Direktion der Justiz unterstellt. Die Präsidenten des Rathes deS Innern waren: 1831— 1832 Herr RegierungSrath Escher. 1832— 1839 Herr Bürgermeister Hirzel. 1839—1845 Herr RegierungSrath vr. Bluntschli. 1845—1848 Herr Bürgermeister Vr. Furrer. 1848—1850 Herr Bürgermeister vr. Escher. Anno 1840 erließ der Große Rath am 10. April ein neues Gesetz über die Verhältnisse der Niedergelassenen, im Jahr 1841 am 21. Brachmonat ein neues Gesetz betreffend die Vormundschaft, welches nebst einem Kommentar dazu Herr vr. Bluntschli abfaßte. Anno 1842 wurde auf den Antrag des Rathes des Innern vom Großen Rathe ein neues Gesetz über die Erwerbung des Bürgerrechtes erlassen, wovon in dem Artikel Handwerkswesen Näheres angeführt ist. Am 15. Hornung 1847 erließ der Große Rath auf den Antrag des Rathes des Innern zwei auf Förderung der Landwirthschast berechnete Gesetze, das eine betreffend Gründung einer landwirthschaftlichen Schule, die indeß bis am Schlüsse der Periode noch nicht zu Stande kam, das andere betreffend Aussetzung von Prämien für Besitzer ausgezeichneter Zuchtstiere und Zuchtschweine so wie auch Zuchthengste. Letzteres kam sofort zur Vollziehung, indem im Jahr 1847 für 142 Zuchtstiere und 134 Zuchtschweine Prämien von 12—36 Frkn. ertheilt wurden. Auch im Jahr 1848 fanden bezirksweise solche Viehausstellungen statt. Am 1. Oktober 1849 hatte in Unterstraß unter großer Theilnahme des Publikums eine kantonale PrämienauStheilung statt. DaS Nähere hierüber siehe im Artikel Landwirthschastlicher Verein. Bestand der GemeindSgüter: Gemcindgüter. Kirchengüter. Armengüter. Primarschulgüter. Sekundarschul- güteru. Stiftungen. 1841 5,386313 fl. 935615 fl. 2,134951 fl. 1,299580 fl. 79844 fl. 1845 6,088790 - 984667 - 2,235717 - 1,477801 - 125230 - 1849 6,865013 - 2,482861 - 1,649025 - 2,601601 - 95363 - Zahl der Bevogtigungen: 1841 7945 1845 10180 1849 11144 265 BürgcrrechtSverhältniffe: Aufnahme in den Staatsverband. Entlassung aus dem StaatSverband. Personen. Davon Landesfremde. Personen. 1841 30 28 5 1842 35 29 9 1843 19 13 — 1844 53 32 — 1845 31 21 — 1846 24 15 — 1847 16 11 5 1848 9 4 — 1849 9 6 1850 23 12 4 Kantonsschnle und Gebäude. Wir beginnen damit, anzuführen, daß im Jahr 1840 in dem Organisationsplan betreffend die obere Industrieschule mehrere Veränderungen vorgenommen wurden, wovon die wichtigsten folgende sind: die Unterscheidung der drei Richtungen der Fachbildung: n) der mechanisch-technischen, b) der chemisch-technischen, c) der merkantilischen; die Vermehrung der Stunden der angewandten Mechanik; die Beschränkung der obligatorischen Fächer im ersten KursuS auf das Lehrfach der deutschen Sprache; die Aufhebung deS Unterschiedes zwischen Schülern und Auditoren. Bis zum Jahr 1847 hatten nun keine weitem Veränderungen in der Organisation der KantonS- schule statt und die Zahl der Schüler war bisdahin folgende: 1840 1841 1842 1843 1844 1845 1846 1847 1) am untern Gymnasium 75 68 76 98 94 106 98 88 2) am obern Gymnasium 65 68 67 61 59 53 60 69 3) an der untern Industrieschule 155 134 134 128 158 171 175 148 4) an der obern Industrieschule 55 82 90 94 94 93 86 97 350 352 367 381 405 423 419 402 Im Jahr 1846 bearbeiteten die Regierungsbehörden den Entwurf eines neuen Gesetzes über die Kantonsschule und legten denselben dem Großen Rath in seiner Sitzung im Jenner 1847 zu der ersten reglementarischen Behandlung vor, der einläßlich aus denselben eintrat. Es gaben sich verschiedene Meinungen kund. Die hauptsächlichste Differenz war, ob das Lehrfach der französischen Sprache am untern und obern Gymnasium neben den alten Sprachen einzuführen und ob die Fächer des Schönschreibens und Zeichnens in denselben beizubehalten seien oder nicht. Mit 68 gegen 48 Stimmen beschloß der Große Rath die Aufnahme des Unterrichtsfaches der französischen Sprache und des Schönschreibens und die Weglassung des Zeichnens. Eine fernere wesentliche Differenz gab sich über die Wahlart, Stellung und Befugnisse der Rektoren kund, wobei der Große Rath mit- Mehrheit überall den Entwurf festhielt. Der ganze Entwurf wurde mit großer Mehrheit angenommen. In der Sitzung vom 6. April fand die zweite Berathung desselben statt. Die Mehrheit deS Großen » 34 266 Rathes entschied sich wieder für Aufnahme deS Französischen am untern und obern Gymnasium, und 61 gegen 60 Stimmen entschieden nun, daß neben dem Zeichnen auch das Schönschreiben dort weggelassen werden soll. Mit Mehrheit wurde beschlossen, die Unterrichtsstunden an den vier Klassen des untern Gymnasiums sollen die Zahl von 33 auf die Woche nicht überschreiten. Schließlich wurde auch das ganze Gesetz angenommen und der Erziehungsrath traf nun die nöthigen Anordnungen, daß der neue Lehrplan mit Ostern 1847 inS Leben treten konnte, indem er am 31. März beschloß, am untern Gymnasium seien alle Lehrfächer, einige Ausnahmen vorbehalten, obligatorisch, einzelne Schüler können jedoch vom Besuche des griechischen Unterrichts dispensirt werden, wenn sie dagegen in einer modernen Sprache sich unterrichten lassen; am obern Gvmnasium seien alle Lehrfächer, mit Ausnahme der griechischen und hebräischen Sprache und des Gesanges, obligatorisch, einige Ausnahmen vorbehalten. Das neue Gesetz enthält gegenüber dem alten noch einige andere wichtigere Modifikationen, und zwar wird festgesetzt, daß wer die erste Klasse des untern Gymnasiums besuchen wolle, das zwölfte Altersjahr angetreten haben müsse und so stufenweise betreffend die folgenden Klassen; die jährliche Besoldung für die wöchentliche Stunde am untern Gymnasium beträgt bei den Hauptfächern höchstens 80 Frkn. - - Unterrichtsfächern zweiter Klasse (Rechnen und Erdkunde) - 70 - - - - dritter - (Gesang) - 60 - der Religivnslehrer am obern Gymnasium ist verpflichtet, den Schülern desselben, die cS wünschen, ein Mal jährlich den Konfirmationsunterricht zu ertheilen; wer die erste Klaffe des obern Gymnasiums besuchen will, muß in der Regel das 16te Lebensjahr angetreten haben; — den Schülern der obern Industrieschule ist eS innerhalb gewisser Beschränkungen gestattet, einzelne Fächer am obern Gymnasium zu besuchen; Kantonsbürger, welche unmittelbar vom Gymnasium an die Hochschule übergehen wollen, haben sich einer Maturitätsprüfung zu unterziehen; die jährliche Besoldung für die wöchentliche Stunde beträgt am obern Gymnasium: bei Unterrichtsfächern erster Klasse höchstens 100 Frkn. - - zweiter - (Naturwissenschaft) - 80 - - - dritter - (Gesang) « 70 der Erziehungsrath wählt den Rektor und Prorektor, die für ihre Verrichtungen entschädigt werden, aus der Lehrerschaft auf eine AmlSdauer von 2 Jahren; die Industrieschule ist die gemeinsame Bildungsanstalt für diejenigen, welche sich technischen oder kaufmännischen Berufsarten widmen; wer die erste Klasse der untern Industrieschule besuchen will, muß das 12te AlterSjahr angetreten haben; die Schüler sind zum Besuche der sämmtlichen Fächer verpflichtet; Besoldung für die wöchentliche Stunde: bei Unterrichtsfächern erster Klasse höchstens 80 Frkn. - - zweiter - - 70 - - - dritter - - 60 - unter die Lehrfächer der obern Industrieschule sind aufgenommen worden: Physik, Chemie, Geschichte, Geographie, Waarenkunde, Maschinenzeichnen, Gesang; 267 Verpflichtung des ReligionSlehrerS an der untern Industrieschule wie oben; wer in die obere Industrieschule eintreten will, muß das 15te Lebensjahr angetreten haben; neben den wirklichen Schülern derselben dürfen auch Schüler der Hochschule, des obern Gymnasiums und der Thierarzneischule, so wie solche, welche eine praktische Anstellung haben, Unterricht in der Industrieschule nehmen; jährliche Besoldung für die wöchentliche Stunde an der obern Industrieschule: bei Unterrichtsfächern erster Klasse höchstens 100 Frkn. - - zweiter - - 80 - - - dritter - - 70 - - - vierter - - 60 - Wahl des Rektors und Prorektors an der Industrieschule wie beim Gymnasium; allgemeine Verpflichtung zum Turnen, — Besoldung deS Turnlehrers 800 Frkn; jede der beiden Abtheilungen hat eine Aufsichtskommission von 9 Mitgliedern, wovon 7 der Erziehungsrath auf eine AmtSdauer von 4 Jahren wählt. Der Bestand der Kantonsschule war seit Erlaffung des neuen Gesetzes folgender: 1848—1849 1849—1850 1850—1851 unteres Gymnasium 93 102 120 oberes Gymnasium 58 53 56 untere Industrieschule 139 140 144 obere Industrieschule 83 89 113 373 384 433 obere Industrieschule: merkantilische Richtung 17 12 mechanisch-technische Richtung 27 24 chemisch-technische Richtung 24 7 unbest. An der Kantonsschule befanden sich: Angehörige anderer Kantone 48 51 Ausländer 9 13 Am 27. April 1848 setzte der Regierungsrath in einem ausführlichen Reglement die nähern Bestimmungen über die Aufsichtskommissionen und Konvente, über die Rektoren und Prorektoren, die Lehreraufnahmen, öffentliche Prüfungen, Beförderung, Entlassung, Disziplin der Schüler rc. fest. Im Jahr 1850 wurden die Waffenübungen an der KantonSschule eingeführt und begannen am 3. Juli, waren aber für einmal bloß für die beiden ersten Klassen des untern Gymnasiums und der untern Industrieschule obligatorisch erklärt. Die Zahl der Kadetten betrug 204. Für dieses Jahr wurde die Kleidung noch nicht obligatorisch erklärt, die Gewehre gab der Stadtrath. Die Waffenübungen, die im Oktober endigten, wurden von einer besondern Kommission geleitet, an deren Spitze als Direktor Herr Oberst Ziegler steht. Die Instruktion leitete vorzüglich Herr Lieutenant Mors mit Beihülfe von 9 Unterinstruktoren. Wir gehen nun von der Schule zu dem Lokal derselben über. Dieses befand sich, wie in meiner frühern Chronik gesagt ist, in dem alten Chorherrengebäude beim Großmnnster. Am 7. Christmonat 1837 beschloß aber der RegierungSrath, es soll am Rämi- 34 * 268 bollwerk oberhalb deS Bassins ein neues Kantonöschulgebäude erbaut werden, dessen Baupläne am 27. Juli 1839 von dieser Behörde genehmigt und die Ausführung des Baues einer Baukommission, bestehend aus den Herren Regierungsrath Eduard Sulzer, Stiflspfleger Ziegler, Regierungsrath Hirzcl, Regierungsrath Bürgi, später Regierungsrath Mousson, Professor Escher, Erziehungsrath Eßlinger, später Regierungsrath Wild, (Sekretär Herr Jakob Greutert), übertragen wurde. Zum Baukondukteur wurde Herr Architekt Wegmann gewählt. Nachdem schon in den Jahren 1837 und 1838 die erforderlichen Erdarbciten ausgeführt und das auf dem Bollwerk stehende, von Nägeli bewohnte Haus abgetragen worden, wurde die Ausmauerung der Fundamente und die Herstellung des Sockels dem Herrn Maurermeister Staub von Horgen zur Ausführung übertragen, die Maurerarbeit gegen Ende des Jahres 1839 demselben, die Steinhauerarbeit den Herren Staub und Komp. und Fürst und Komp. im Secfeld, die Zimmermannsarbeit den Herren Brunner und Staub daselbst. Im August 18-10 übertrug die Baukommission die Schlosserund Schmiedarbeit den Herren Schmieden Michel und Keller in Zürich, Schlosser Landis und Schuhmacher, die Spenglerarbeit den Herren Secbach und Kern. Ende Septembers war das Gebäude vollständig aufgerichtet. Im November beschloß die Baukommission, die große Vortreppe des Gebäudes soll nicht von Granit, sondern von Sandstein ausgeführt werden, im Jenaer 1841 übertrug solche die Schreinerarbeit an die Herren Sporn, Wild, Valester, Schaufelberger, Frauen- felder und Ritter, die Glaserarbeit an die Herren Hotz und Schwarzenbach in Rüschlikon, Niedermann und Bruppacher in Zürich, Rücgg, Lips und Bleuler, weitere Schlosserarbeiten an die Herren Boßhard und Vogel in Zürich und Hausherr in Enge. ES wurde beschlossen, der innere Hof des Gebäudes soll statt mit Platten mit Asphalt belegt werden. Da an der westlichen Seite des Gebäudes eine Senkung stattgefunden hatte und einige Fensterbänke zerrissen waren, so wurde von der Kommission eine Untersuchung durch zwei unparteiische Erperten veranstaltet, in Folge welcher sich zeigte, daß der schlechtere Fundamentgrund an der betreffenden Stelle hieran schuld sei. Am 27. April entschied die Baukommission, es soll die Wasserheizung in dem Gebäude eingeführt werden, am 24. Mai übertrug solche die Herstellung von zwei Mantelofen von weißen Kacheln in dem Gesangsaal den Herren Gebrüder Michel, Hafner, ordnete die Bepflasterung der Räume im Souterrain an; im Juli wurde die Herstellung der Wasscrhejzung den Herren Gebrüder Strickler akkordirt; im Oktober ordnete die Kommission bezüglich auf die nächsten Umgebungen an, es sollen dieselben auf eine Weite von zirka 20 Fuß um das Gebäude gepflastert, der äußere Theil des Terrains mit Rasen besetzt und mit Gebüsch und größern Bäumen bepflanzt werden. Im November wurde beschlossen, im obersten Stockwerk eine Uhr anzubringen, deren eines Zifferblatt gegen den Hof, das andere gegen das Treppenhaus gehe, und diese dem Herrn Frech in Wiedikon akkordirt. Im Dezember wurde die Anfertigung der Eisengitter dem Herrn Schlossermeister Vogel, die Malerarbeit den Herren Kern, Müller, Förster und Lüthi akkordirt. Nachdem die Schanzenkommisston der Stiftspflege zirka 137000 Quadratfuß Schanzcnland unterhalb der neuen KantonSschule für 5480 Frkn. abgetreten und der Große Rath am 7. April 1842 die Mehrausgabe aus dem Stiftsfond für Bauten an den Kantonallehranstalten über den im Jahr 1836 bewilligten Kredit von 200000 Frkn. hinaus im Belang von 195590 Frkn. genehmigt und für Vollendung des KantonSschulgebäudes, Anschaffung des Mobiliars, Ankauf und Anlage des Bodens und Errichtung des Gebäudes für die Turnanstalt einen Schlußkredit von 66000 Frkn. bewilligt hatte, wurde die Baute des Turn- gebäudes dem Herrn Zimmermeister Alder, die Anlage des Turnplatzes und der Umgebungen des Turngcbäudes dem Herrn Merk, Gärtner, die Herstellung des erforderlichen Mobiliars den Herren Schreincrmeistern Spörri, Spinner, Hiestand, Huber und Schnorf übertragen, im Oktober die Dekorationsmalerei im Gesangsaal dem Herrn Erber, Maler. Im Sommer des Jahres 1842 wurde das Gebäude mit Ausnahme der letztem Arbeit für vollendet erklärt und der Stiftspflege zum weitern Unterhalt überbunden. Die Baukommission löste sich aber erst im Jahr 1846 aus. In der Woche vom 8. bis 13. August 1842 fand der Umzug in das neue Kantonsschulgebäude und Dienstags den 15. Augnst die feierliche Uebergabe desselben durch den Erziehungsrath an die Lehrerschaft in Gegenwart der Behörden statt. Die Einweihung des Gebäudes wurde durch Gesang eröffnet. Auf diesen folgte eine Rede des Präsidenten des Erziehungsrathes, Herrn Oberlehrer Weiß. Ihm antwortete im Namen der Lehrerschaft Herr Professor Dr. Mousson. Dann schloß wiederum Gesang. Mittags vereinigten sich die Behörden und die Lehrer zu einem Mahle. Die Jugend vereinigte ein fröhliches Abendessen im Schützenhaus und im Schützenplatz wurden Spiele gemacht. Am folgenden Tag wurde auf dem neuen Turnplatz von dem schweizerischen Turnverein das erste Turnfest abgehalten. Wir gehen nun zu den Kosten der Baute und der Anlagen über. Diese betrugen: Frkn. Rp. Für Baupläne. . 1496 — k. Ankauf des Bauplatzes . 4956 — 6. Bauaufsicht: Sekretär und Quästor 1700 Baukondukteur. 6240 Bauaufseher ..... 1792 Bauburean. 192 Abwart. 112 Bureauauslagen, Druckkosten 415 5 10451 5 1,. kk Maurerarbeit. 75618 58 k. Steinhauerarbeit und Asphaltbelag . 37697 6 k. Zimmermannsarbeit .... 26530 99 0. k, Schieferdeckerarbeit .... . 4078 74 11 »k Schlosser- und Schmiedearbeit 11007 96 1. kk Spenglerarbeit. . 1826 12 k. I' Schreinerarbeit .... . 17005 — I.. Glaserarbeit . . 14016 16 !1l. Malerarbeit (Gesangsaal 1280 Frkn.) . 5845 — Uebertrag 210528 66 270 Uebertrag Fr. Rp. 210528 66 I». „ Hafnerarbeit (GcsimSsteine, Friesplatten, Abtrittröhren) . . 2512 90 o. „ Feucreinrichtung: Wasserheizung . 15972 80 Herd im chemischen Laboratorium .... 1361 16 2 Ofen im Gesangsaal. 562 76 17896 72 k- » Baumaterialien . 964 58 V .. Erdarbeiten und Anlagen um das Gebäude 10237 49 k- Verschiedenes: Brunnen und Leitung . . 3531 48 Uhr. . 1009 28 Verschiedene Arbeiten. 451 52 Allerlei . 1626 13 Taglohnarbeiten. . 4628 20 11246 61 1. Summe der Kosten für d aö Kantonsschulgebäude 253386 96 II. Mobiliar (Bänke, Stühle, Lampen, Schirnlgestklle, Schultafeln tc.) III. Turnanstalt - 8683 3 Ankauf des Turnplatzes ....... 6681 48 Turngebäude . 8503 48 Anlage deS Turn- und Bassinplatzes. 1408 — Pflasterung um das Gebäude . 116 4 AuSebnung in demselben und Plane. 46 8 16755 8 278825 7 Seit der Vollendung deS Gebäudes kostete dasselbe bis und mit 1849 zirka 6000 fl. an Unterhalt. Im Jahr 1849 wurde der Turnplatz verebnet und neue Tnrngeräthschaften hergestellt, was 545 fl. kostete, im Jahr 1850 beim Turnschopf ein kleines Abtrittgebäude errichtet (Kosten 550 fl.). Zum Schlüsse bleibt noch übrig, eine kurze architektonische Beschreibung der Gebäude zu geben. Das Kantonsschulgebäude, zu welchem von der Vorderseite her eine 56 Fuß breite Treppe mit 32 Stufen führt, bildet ein Viereck von 148 Fuß Länge, 129 Fuß Breite und 64 Fuß äußerer Höhe. Dasselbe schließt einen Hof von 52 Fuß Länge und 33 Fuß Breite ein, gegen welchen das Dach abfällt, so daß man von außen nichts von letzterem bemerkt. Die Architektur des Gebäudes läßt sich in keinen bestimmten Baustyl einreihen, sondern ist daS Erzeugniß freier Komposition deS Architekten. Am meisten nähert es sich der von Schinkel in Berlin ausgeführten Bauschule. Die einfache Struktur der Facaden, die auf allen 4 Seiten ohne Abwechslung gleich durchgeführt ist, trägt gerade hierdurch, verbunden mit den bedeutenden Massenverhältnissen, zur imponiren- den Wirkung des Gebäudes bei, und dabei ist der durch die von dem gewöbnlichen WohnhanSstyl sehr abweichenden Formen dem Gebäude zukommende Charakter scharf ausgeprägt. » 271 Es sind diese Facaden durch vertikale Wandstreifen und horizontale Gurtgesimse in Felder abgetheilt, in welchen sich 8 Fuß breite und 9^ Fuß hohe horizontal überdeckte Fenster mit Fensterkreuzen, nach der Weise deö 16 Jahrhunderts abgetheilt, befinden. Die Eingänge sind ebenfalls horizontal überdeckt, die Architrave werden hier durch viereckige Säulen getragen. Das Hauptgesimse, mit einer stirnziegelartigen Krönung versehen, trägt den Charakter der florentinischcn Gesimse mit schief aufstrebenden Konsolen unter der Hängplatte. Sockel, Wandstreisen, Gesimse und Fenstereinfassungen sind von hellgrauem Sandstein, an den Mauerfeldern grauer Spritzbewurf. Unter den Gurten und dem Hauptgesimse sind Backsteinverzierungen angebracht, die in ihrer röthlichen Farbe sich lebhaft aus dem grauen Grundton abheben. Die Profilirung ist meist scharf und eckig, bei den Ornamenten, z. B. bei den Säulenkapitälen, Anwendung einheimischer Pflanzenformcn, z. B. Eichen- blätter, Epheu, Trauben, Rosen rc. Die Eintheilung des Gebäudes ist einfach. Nach außen rings herum die Lehrsäle, durch die großen Fenster hell beleuchtet, gegen den Hof ein Corridor. Im untern Stockwerk, welches 5 Fuß über dem äußern Boden erhöht und im Lichten 16 Fuß hoch ist, nehmen die beiden Eingangshallen die Mitte ein. Die große Halle dient bei schlechtem Wetter den Schülern in den Pausen zwischen den Lehrstunden als Erholungsplatz. Die Seite gegen Nordweft enthält 3 Lehrsäle für die obere Industrieschule und die mit einem Zwischengeschoß versehene Wohnung des AbwartS, die Seite gegen Südost die Lokalitäten für die Chemie, vor Allem das trefflich eingerichtete, schon mehrmals für ähnliche Einrichtungen im Ausland zum Muster genommene überwölbte Hauptlaboratorium, welches mit einem zweiten unter demselben im Kellergeschoß befindlichen Laboratorium in Verbindung steht, daran anstoßend der Lehrsaal für die Chemie und ein Zimmer für den Professor der Chemie, welche beide besondere Herde haben, so wie mehrere Depositenräume; endlich ist hier noch ein Sitzungszimmer für den Lehrerkonvent der Industrieschule. Das mittlere Stockwerk, 13 Fuß im Lichten hoch, enthält 6 Lehrsäle für die untere Industrieschule, einen Lehrsaal für Mineralogie mit einem anstoßenden Kabinet für die mineralogische Sammlung, einen Lehrsaal für Physik mit anstoßendem mit Herd versehenem Präparatorium nebst einem Saal für die Sammlung physikalischer Apparate, endlich einen Saal für freies Handzeichnen mit anstoßendem Raum für die Sammlung der Zeichnungsvorlagen und Modelle. Das obere Stockwerk, ebenfalls 13 Fuß im Lichten hoch, enthält 4 Lehrsäle für das untere und 3 für das obere Gymnasium, ein Sitzungszimmer für den Lehrerkonvent des Gymnasiums, einen großen Saal für Maschinenzeichnen und einen großen Saal für Feierlichkeiten und als Gesangsaal dienend. Der Dachraum wird durch die obersten in der Facade befindlichen Fenster der Art beleuchtet, daß er für allfällige mit der Zeit sich vermehrende Bedürfnisse der Schule noch nutzbaren Raum darbietet. Eine breite dreiarmige steinerne Treppe führt durch das Haus hinauf. Auf jedem Stockwerk befindet sich die nöthige Anzahl Abtritte. Die innern Scheidewände bestehen meist aus massiven Mauern, die Gebälke ruhen auf Unterzügen, welche in den Sälen von geringerer, nur 24 Fuß betragender Breite auS einem starken Sprengwerk bestehen, in den 34 Fuß breiten Ecksälen aber in der Mitte durch eine hölzerne Säule getragen werden. In der Aula oder dem Saal für die Schulfeierlichkeiten, 52 Fuß lang, 34 Fuß breit, 24 Fuß hoch, sind die Wandflächen durch Wandpseiler und die Decken durch Unterzüge in Felder abgetheilt- Bei der Dekoration ist daS einheimische Kürbisblatt als dekoratives Pflanzenelement vorherrschend. Kantonsschulkaffa. Ueber die Verwaltung derselben wurde durch ein am 3. Oktober 1848 vom Großen Rathe erlassenes Gesetz festgestellt: Alle Auslagen für das höhere Unterrichtswesen sollen mit Aushebung des Stiftsfondes unmittelbar vom Staat und zwar mit Ausnahme des Unterhalts der Gebäude und des Mobiliars durch den KantonSschulverwalter aus der Kantonsschulkasse bestritten werden. Diese Ausgaben betrugen 1841. 1845. 1849. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Gymnasium, Industrieschule, Aktuariat 38866 — 40460 — 46326 60 Parallelklassen der untern Industrieschule 4622 — 4508 — 5945 — Hochschule. 24350 — 25150 — 26390 — Ergänzung von Lücken in Unterrichtsfächern 3912 - 4000 — 2200 — Personalzulagen. 5075 — 4992 — 3900 — Ruhegehalte . 3682 56 3682 52 4566 89 Stipendiat . 9222 50 8200 — 8200 — Turnübungen, Schulverwalter und Bedienung 1000 — 1491 48 2140 — Beheizung, Beleuchtung, Reinigung der Schulzimmer 4126 14 6524 34 5328 44 Jahresbeitrag an die Sammlungen .... 1382 — Bibliotheken . 4947 24 1600 — 1600 — Lehrmittel und Bedarf aller Art .... 4647 88 9337 88 8033 50 Thierarzneischule. 3600 — 3557 2 5381 40 Botanischer Garten. 3068 95 2240 — 2240 — 112502 27 115743 24 122251 83 Kaserne. In diesem Gebäude, das nicht bloß von dem Militär benutzt, sondern auch von einem Theil der Polizeiwache bewohnt wird, wurden seit der großen Hauptreparatur in den Jahren 1839 und 1840 wiederholt Verbesserungen vorgenommen. Im Jahr 1841 wurde ein Theil des geschlossenen Dachbodenraumes im nordwestlichen Flügel, um ihn als Schlafsaal gebrauchen zu können, mit einem Kostenaufwand von zirka 1500 Frkn. ein- geschaalt und neben dem Haupteingang eine OffizierSwachtstube errichtet, 1842 das bisherige Waschhaus und die Latrinen abgetragen und an ihrer Stelle längs der Thalgasse in diesem Jahr ein 82 Fuß langes, im Mittelbau 29>/z Fuß breites, 2 Stockwerke hohes neues Hintergebäude erbaut und im Jahr 1843 vollendet, welches im Erdgeschoß eine Waschküche, «. v. Abtritte und 2 Gefangenschaften, in den obern Stockwerken das Bureau des Kantonskriegskommissariats und verschiedene Magazinräume enthält. Dieses Gebäude kostete zirka 18,000 Frkn. Ebenfalls Anno 1842 wurde eine zirka 530 Fuß lange Entwässerungstolle hergestellt, die 2400 Frkn. kostete, 1843 aus dem ersten Dach- " ! - »» ^ » 1 » «I» .««» E- E'"! 'N >7L'§ '^'ch>.- »<* 273 boden im südlichen Flügel ein großer Schlafsaal eingerichtet und eine neue Treppe hergestellt (Kosten zirka 1800 Frkn.); 1843 der innere Hof neu bepflastert (Kosten 1633 Frkn.) und zwei neue Brunnen von Würrenloserstein hergestellt, die 5—600 Frkn. kosteten. 1845 ward ein neuer Kunst- herd in der Marketenverküche hergestellt, die Laubengänge im Hauptgebäude durch Lattengätter abgeschlossen, 1848, da einige Mal in der Nacht Soldaten in Folge der zu niedrigen Brüstungen der Fensterlichter von ihren Zimmern auf die Straße hinabgestürzt waren, in einer Anzahl Lichter eiserne Geländer angebracht und seit 1841 jährlich eine Anzahl einschläfige Bettstellen und verschiedenes Mobiliar in die Offizierszimmer angeschafft. Da sich schon lange das Bedürfniß nach Erweiterung des innern Hofes der Kaserne gezeigt halte und sich nun eine schickliche Gelegenheit hiezu ergab, so kaufte der Finanzrath im Jabr 1849 zirka 7900 Quadratfuß von dem zum Pelikan gehörenden Garten und ein Hintergebäude längs der Thalgasse für 8000 fl. an, und es wurde sodann im Jahr 1850 die Hofmauer der Kaserne auf die neue Grenzlinie versetzt (Kosten 800 Frkn.). Ebenso wurden im Jahre 1850 die 8. v. Abtritte in das Innere der Kaserne, den Salzboden, verlegt, und dort größere Lichter ausgebrvchen, was zirka 1800 Frkn. Kosten verursachte. Im Jahr 1849 und zum Theil auch 1850 wurde die Kaserne nicht bloß von unserem Militär, sondern auch von badischen und pfälzischen Flüchtlingen und dem in die Schweiz übergetretenen badischen Militär bewohnt, was man oben im Artikel „Politische Begebenheiten" näher nachlesen kann. Katholische Kirche. Siehe Augustinerkirche. Kirchenwesen. Ungeachtet die Staatsumwälzung im Jahr 1839 vorzüglich auch dadurch hervorgerufen wurde, daß man in der Gestaltung des Kirchenwesens verschiedene Umänderungen als dringend nothwendig erklärte, blieb eS dennoch 10 volle Jahre hindurch unverändert bei der durch die Verfassung und die organischen Gesetze vom Jahr 1831 festgestellten Organisation, zufolge welcher die Stillstände, Kapitel, der Kirchenrath und die Synode als kirchliche Behörden bezeichnet worden. Erst im Jahr 1850 fanden aus verfassungsmäßigem Wege dießfällige Veränderungen statt, indem durch zwei vom Volke angenommene Gesetze vom 2. April 1850 einerseits der Kirchenrath anders organisirt, anderseits die Wahlen der Pfarrer, Helfer und Katecheten den Gemeinden ganz freigegeben, d. h. der bisherige Dreiervorschlag aufgehoben wurde. Das Nähere hierüber kann man oben in dem Artikel Politische Begebenheiten nachlesen. Der Kirchenrath wurde von dem jetveiligen Antistes präsidirt. Diese waren: von 1831—1837 Herr Georg Geßner, Pfarrer am Großmünster, von 1837—1849 Herr Joh. Jakob Füßli, Pfarrer im Neumünster, von 1849 an Herr Hs. Jakob Vrunner, Pfarrer in Regenstorf. Kommunismus, Sozialismus. Der Ursprung des Kommunismus ist in Frankreich zu suchen, von wo aus derselbe sich auch über andere Länder verbreitete. Seine Entstehung hat ihre Ursache in tief liegenden Gebrechen der bürgerlichen Gesellschaft, als welche wesentlich zu betrachten sind: die außerordentliche Ungleichheit des Grundbesitzes und der übrigen Lebensgüter und die mangelnde Sorge für die Armen und Bedürftigen. 35 274 Schon Rousseau wies in seinem tlvntrat «ociul die Gebrechen der bürgerlichen Gesellschaft nach und arbeitete auf eine Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse hin. Der Drang nach dieser Umänderung machte sich indeß erst etwas später, während der ersten französischen Revolution geltend, indem Baboeuf eine Sekte stiftete, die nicht bloß politische Rechtsgleichheit, sondern auch gleiches Recht auf den Genuß aller Güter anstrebte. Diese Partei wurde aber im Jahr 1796 vernichtet, ihr Stifter hingerichtet. Sie lebte erst am Ende der Dreißigcrjahre wieder auf, indem zu Paris von Verschiedenen sozialistische oder kommunistische Lehren verkündigt und von dort aus verbreitet wurden, die eine Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse bezweckten. Es verbreiteten sich solche Prinzipien namentlich unter den deutschen Arbeitern und kamen im Anfang der Vierzigerjahre durch diese auch in die Schweiz, wo solche aber keinen Erfolg haben und deßhalb nie gefährlich werden können, weil die Schweiz wohl das einzige Land in Europa ist, wo der Grundbesitz möglichst weit ausgedehnt ist und überall für die Bedürftigen und Armen sowohl von Staats wegen als durch die Privatwohlthätigkeit gesorgt wird, was insbesondere von Zürich gilt, wo einst Lavater den bekannten AuSspruch that: „Zürich, deine Almosen erhalten dich." — Wenn sich daher auch zu Zürich kommunistische Erscheinungen zeigten, wie nachgewiesen wird, so sind solche weniger aus Rechnung des Landes zu bringen, wo sie zu Tage traten, als in dem Bestreben der Betreffenden zu suchen, von da aus die fraglichen Grundsätze in die benachbarten Länder zu verbreiten und damit dort den Umsturz vorzubereiten. Im Jahr 1843 verbreitete nämlich der in Zürich in Arbeit stehende Schneider Wilhelm Weitling von Magdeburg kommunistische Grundsätze, die zum Einschreiten der Behörden Veranlassung gaben. Aus dem dicßfälligcn gedruckten Berichte des Herrn Negierungs- rath Dr. Bluntschli zeigt sich, daß bei Weitling, Becker und andern Kommunisten ein dunkler Drang nach einer größern umgestaltenden Zukunft mehr als die Noth wirkte. Man erwartete nicht bloß Gleichheit in politischen Dingen, sondern auch in den ökonomischen Genüssen der Welt. Das Ideal einer Gemeinschaft Aller, in welcher die Ungleichheit der Stände und des Vermögens aufgelöst sei, reizte ihre Phantasie und stählte ihre Gesinnung. Die erste Bildung kommunistischer Vereine fand unter den deutschen Arbeitern der westlichen Schweiz statt, meist unter der Form von Sänger- vereinen. Im Ganzen waren in diese» Vereinen drei politische Meinungen vorherrschend, in den aus lauter Schweizern bestehenden Grütlivcreinen die Erstrcbung der politischen Einheit der Schweiz, in den jung-deutschen, aus Deutschen und Schweizern bestehend, die politische Einheit und Repu- blikanisirung Deutschlands, in den Kommunistenvereinen die Befreiung der ganzen Menschheit, die Abschaffung des Eigenthums, der Erbschaft, des Geldes, der Belohnungen, Gesetze und Strafen und eine gleiche Vertheilung der Arbeiten und Genüsse. Alle diese Vereine, mehr oder weniger streng organisirt, waren unter sich verbunden und korrespondieren mit einander, und standen auch mit dem AuSlandc, namentlich PariS, in Verbindung. Neben den Vereinen wurden persönliche Verbindungen auf das eifrigste gepflegt und besonders in den Kantonen Aargau und Bern erwarb man sich solche. Mehrere schweizerische Zeitungen wurden von den Kommunisten für Verbreitung ihrer Grundsätze benutzt und verschiedene Schriften im Druck herausgegeben, worunter die beiden bedeutendsten von Weitling herrühren, die eine betitelt: „Garantieen der Freiheit und Harmonie", die andere: „Das Evangelium des armen Sünders". In dieser letzter» wurden die Lehren des Christenthums zu den Zwecken des Kommunismus mißbraucht. In der erstern Schrift wurde die Menge durch ökonomische Genüsse, die ihr in Aussicht gestellt wurden, zu verlocken gesucht, z. B. Vernichtung aller Schuld- 275 scheine, Schuldverschreibungen und Wechsel, Nichtigerklärung aller Erb- und Adclsrechte, Aufhebung alles Unterschiedes von arm und reich, von gering und vornehm, Einzug aller StaatS- und Kirchen- güter zum Besten der Gemeinschaft u. A. m. Als bereits drei Bogen der Schrift: „das Evangelium des armen Sünders", gedruckt waren, kam die Staatsanwaltschaft der Sache auf die Spur, verhaftete hierauf Weitling in der Nacht vom 8. auf den 9. Juni 1843 bei dem Meister, bei dem er in Arbeit stand, bemächtigte sich einer bedeutenden Anzahl wichtiger Papiere, die man bei ihm fand, belegte gleichzeitig in der Druckerei von Heß die gedruckten Bogen mit Beschlag und überwies die Sache dem Negierungsrath, der eine Kommission aus seiner Mitte niedersetzte, mit dem Auftrag, die Verhältnisse der Kommunisten in der Schweiz näher zu prüfen und darüber einen umfassenden Bericht zu erstatten. Dieser im Namen der Kommission von ihrem Berichterstatter, Herrn vr. Bluntschli, abgefaßte Bericht, welcher großes Aufsehen machte, wurde am 11. Juli dem Negierungsrath vorgelegt, und er beschloß: 1. den Druck des Berichtes und die Mittheilung desselben an die schweizerischen Stände, den Großen Rath, eine Anzahl Beamte und die fremden Gesandtschaften; 2. die Wcgschickung der sämmtlichen Mitglieder des Gesellenvcreinö zum warnenden Beispiel für Andere, Auftrag an die Polizei und die Statthalterämter, aus kommunistische Umtriebe und Verbindungen ein wachsames Auge zu haben; 3. eine Kommission mit dem Auftrag niederzusetzen, die Gesetzgebung über die Wirthschaften zu prüfen und darüber Anträge zu hinterbringen; 4. den Finanzrath aufmerksam zu machen, wie sehr eS gerade mit Rücksicht auf die in den Akten ausgesprochene Hoffnung, der Kommunismus dürfte in Zeiten der Theurung sich am leichtesten und schnellsten Bahn brechen, dringend erscheine, daß der Staat immer bedeutende Fruchtvorräthe besitze; 5. Weitling den Gerichten zur Bestrafung zu überweisen. Die Staatsanwaltschaft machte der Regierung Anzeige, daß von der im Verlag des litterarischen Comptoirs erschienenen Schrift: „Das entdeckte Christenthum", welches dem heidnischen Polytheismus das Wort rede, von zirka 3300 Eremplaren wenigstens 3200 in Verwahrung genommen worden; ähnlich verhalte eS sich mit einem von dem Dichter Herwegh herausgegebenen Buch; ihre Maßnahmen wurden gebilligt. Am 16. September wurde Weitling von dem Kriminalgericht zu 6 Monaten Gefängniß, lebenslänglicher Verweisung aus der Eidgenossenschaft und zu Tragung der Kosten verurtheilt. Das Obergericht verschärfte theilweise die Strafe und verurtheille ihn am 23. Wintermonat, als der Anstiftung zum Aufruhr und der Uebertretung des Fremdengesetzes schuldig, zu 10 Monaten Gefängniß und Wegweisung aus der Schweiz auf 5 Jahre. Mit Bezug auf das Verbrechen gegen das Eigenthum wurde er darum freigesprochen, weil er nicht zu einzelnen Verbrechen aufgefordert habe, sondern den ganzen Rechtszustand habe ändern wollen. Im Anfang des Jahres 1846 hielt Herr Joh. Jakob Treichler, gewesener Lehrer, von Richterschweil, zu Zürick Vorlesungen über staatliche und gesellschaftliche Verhältnisse, die anfänglich von einer großen Anzahl von Zuhörern besucht wurden, welche aber, da die Vorträge nach und nach eine sozialistische Färbung annahmen, großentheils sich zurückzogen. Er verbreitete seine Grundsätze und Ansichten in einer Zeitung, dem sogenannten Noth- und Hülfsblatt. Zugleich wurde WeitlingS Schrift, „das 35 * 276 Evangelium des armen Sünders", wieder verbreitet. Der Regierungsrath, durch diese Erscheinungen aufmerksam geworden, glaubte in dem Noth- und Hülfsblatt Grundsätze zu finden, wodurch die Besitzlosen gegen die Besitzenden aufgereizt werden, und bereitete gesetzgeberische Maßregeln gegen kommunistische Tendenzen vor. Am 21. Februar untersagte der Stadtrath dem Herrn Treichler seine öffentlichen Vorlesungen und beschloß, größere, namentlich öffentliche Versammlungen zu diesem Zwecke zu behindern und nöthigenfalls unter Anwendung von Polizcigewalt aufzulösen; auch der Polizeirath deS Kantons untersagte ihm solche Vorlesungen. Da dieser Behörde Berichte von einer zu Ustcr am 2. März zu veranstaltenden Volksversammlung kommunistischer Art und von zu Wald, so wie an manchen andern Orten, sogar in der Nähe der Stadt aufgefundenen Mauerschriften mit der Ueberschrift: „Freiheit, Gleichheit", zugekommen waren, so beauftragte der Regierungsrath das Statthalteramt Hinweil, so wie auch andere, die genauesten Untersuchungen über die Urheber und Verbreiter solcher Einladungen anzustellen, wenn nöthig für deren Entdeckung Prämien auszusetzen und bei stattfindendem Verdacht Verhaftungen vorzunehmen, und sämmtliche Statthalterämter wurden beauftragt, die strengste Aufsicht zu halten, daß weder schriftliche noch mündliche Einladungen zu solchen Zwecken stattfinden, bei wirklichen Versuchen sich mit den Militärkommandos in Verbindung zu setzen und fortwährend einläßliche Berichte einzusenden. Herr Regierungsrath Bollier wurde in die Bezirke Uster, Pfäffikon und Hinweil delegirt und nahm den Herrn Ott, Chef der Polizeiwache, mit sich. Die Berichte dieser Beamteten lauteten beruhigend, indem die beabsichtigte Volksversammlung unterblieb. Am 7. März beauftragte die Regierung den Polizeirath, die Verbreitung des Flugblattes „Politische Blätter" mit allen ihm zu Gebote flehenden Mitteln zu verhindern und darüber gerichtliche Untersuchung einzuleiten, und das allgemeine Noth- und Hülfsblatt wurde in Beschlag genommen. Am 2-1. März erklärte der Große Rath mit Mehrheit den ihm vorgelegten Entwurf zu einem Gesetze gegen kommunistische Umtriebe für dringlich und nahm denselben noch am nämlichen Tag in erster Berathung, am 26. in zweiter Berathung an, wobei der Antrag, daß Angriffe auf die öffentliche Moral oder die christliche Religion auf gleiche Linie mit denen gegen das Eigenthum gestellt werden, zuerst mit 64 gegen 61 und in der zweiten Berathung mit 87 gegen 68 Stimmen verworfen wurde. In dem Gesetz wird als Erwägung die Gefahr erwähnt, welche durch die Verbreitung der unter dem Namen Kommunismus bekannten Grundsätze für die in § 15 der Verfassung garantirte Unverletzlichkeit des Eigenthums und für die Ruhe und Wohlfahrt des Staates überhaupt entstehe, und verordnet, daß eS untersagt sei, den Diebstahl oder andere demselben verwandte Verbrechen öffentlich zu rechtfertigen, oder wegen der Ungleichheit des Besitzes eine Klasse von Bürgern gegen eine andere zum Hasse aufzureizen oder durch Angriffe auf die Unverletzlichkeit des Eigenthums die bestehende rechtliche Ordnung böswillig zu gefährden, daß Dawiderhandelnde in Geldbuße von höchstens 1000 Frkn. verfallen, womit Gefängniß bis auf zwei Jahre verbunden werden könne, — daß die Beurtheilung aller in dem Gesetz bedrohten Handlungen dem Kriminalgericht als erster Instanz zufalle, — daß der Regierungsrath ermächtigt sei, auch außer dem Kanton erscheinende periodische Flugblätter, die aus Beförderung der in dem Gesetz bezeichneten Handlungen gerichtet seien, so lange zu verbieten, bis eine im Kanton wohnhafte Person die Verantwortlichkeit übernommen und Kaution geleistet habe, endlich daß Verbindungen oder Vereine, welche zum Zweck haben, die in dem Gesetz erwähnten Handlungen zu befördern oder zu begünstigen, durch die Polizeibehörden aufzulösen und Fremde, welche irgendwie daran Theil genommen, sofort aus dem Kanton zu verweisen seien. Dieses Gesetz kam seither noch nie zur Anwendung. 277 Kornamt. Im Jahr 1843 wurde die nordwestliche Ecke des ehemaligen Trottgebäudes behufs des von der Stadt anzulegenden Weges gegen den neuen Steg über die Limmat zurückgesetzt, 1847 das Glockenthürmchen über der alten Kirche reparirt und frisch angestrichen. Krankenhaus, das neue. Die Baukommission, welche diese großartige im Jahr 1836 vom Großen Rath dekretirte Baute leitete, bestand aus folgenden Mitgliedern; bis 1839: Herr Bürgermeister Hirzel, Präsident, - Regierungsrath Hegetschweiler, - Regierungsrath Zehnder, - Regierungsrath Bürgi, - Spitalpfleger Escher, - Spitalpfleger Ziegler. Von 1839 — 1842: Herr Rcgierungsrath M. Sulzer, Präsident, - Regierungörath Sulzer-Wart, - Regierungörath Spöndli, - Regierungsrath Kündig, - vr. Rahn-Eschcr, - Spitalpfleger Ziegler, - Spitalpfleger Arter. Die engere Baukommission, welche Alles speziell anordnete: Herr Spitalpflcger Ziegler, Präsident, - Regierungörath Bürgi bis 1839, - Regierungsrath Sulzer-Wart von 1839 an. - Spitalpfleger Arter. Das 589 Fuß lange Gebäude wurde, wie die frühere Chronik nachweist, in den Jahren 1837 und 1838 erbaut, 1839 der Bestich aufgetragen und es blieb dann im Jahr 1840 unberührt, um gehörig austrocknen zu können. Im Jahr 1841 wurden die Bauten unter der speziellen Leitung der Architekten Herren Zeugheer und Wegmann folgendermaßen fortgesetzt: die Spenglerarbeit wurde den Herren I. M. Kambli, Bluntschli und Brunner in Zürich akkordirt, die Glaserarbeit den Herren Nägeli, Rüegg, Däniker, Lohbauer, Weiß und Zollinger in Zürich, Schnezler im Riesbach, Haupt in Regensberg, Hardmeyer in Männedorf, Hausheer in Wol- lishofen, Hotz und Schwarzenbach in Rüschlikon und LipS in Wiedikon, die Schreinerbeit den Herren Tewes, Krazer, Schaufelberger, Keller und Stutz und Schnorf in Zürich, Hildbold, Spinner, Schnezler und Gerz im Ricsbach, Huber in Altstätten, Ritter und Ochsner in Außersihl, Frauenfelder in Fluntern, Hiestand in Wädenschweil, Abcgg in Horgen, Hausheer in Wollishofen, und Pfenninger in Stäfa, 278 die Schlosserarbeit den Herren HauSwörmann, Volkert, Krüger und Stern, Salge, Hofmann in Fluntern, Schuhmacher in Hottingen, HauSheer und Maler in Enge, Knüppel in RieSbach und Elsinger in Außersihl, die Hafnerarbeit den Herren Gebrüder Michel, Ulrich Michel und Scholl in Zürich, Bodmer in Riesbach und Hämig in Enge, die Malerarbeit den Herren Gück, Kern und Sporn. Die Kosten des Krankenhauses betrugen fl. ß. hlr. 1. Für Vorarbeiten .... 3990 21 3 2. - Erdarbeiter: .... 14530 39 — 3. - Maurerarbeiten .... 128389 o 7 4. - Steinmetzarbeiten 38270 36 3 5. - ZimmermannSarbeiten 40697 24 11 6. - Schmiedarbeiten 3616 33 3 7. - Dachschiefer und Cindeckung 5678 10 10 8. - Spenglerarbeiten 10190 2 9 9. - Glaserarbeiten .... 9625 3« — 10. - Schreinerarbeiten 20641 35 9 11. - Schlosserarbeiten 9114 27 3 12. - Hasnerarbeiten .... 8330 4 — 13. - Wafferheizung .... 12208 30 — 14. - Malerarbeiten .... 4730 36 9 15. S Tapezirarbeiten .... 235 33 — 16. - die Wasserleitung 8333 6 6 17. - Straßenanlagen, Einzäunung rc. 4657 20 3 18. . Administrationskosten (Besoldung der Architekten 10000 st.) 11278 6 2 19. - Gratifikationen rc. . . . 1141 16 9 20. - Allerlei . 181 21 2 21. - Zinse, Brandassekuranz rc. . 4263 37 10 Summa 340108 6 3 Die Kosten des Absonderungshauses. fl- ß. hlr. 1. Für Vorarbeiten .... 654 30 — 2. - Erdarbeiten .... 2253 25 — 3. - Maurerarbeiten .... 21272 18 2 4. - Steinmetzarbeiten 7267 1 6 5. - ZimmermannSarbeiten 7295 12 2 6. - Schmiedarbeiten 468 32 — Transport 39211 38 10 279 f>. ß- hlr. Transport 39211 38 10 7. Für Dachschiefcr und Eindeckung 1687 — 7 8. - Spenglcrarbeiten 1605 10 — 9. - Glaserarbeiten .... 1846 35 — 10. - Schreinerarbeiten 2706 37 6 11. - Schlosserarbeiten 1522 17 — 12. - Hafnerarbeiten .... 2757 1 6 13. - Malerarbeiten .... 892 27 9 14. - die Wasserleitung 597 36 — 15. - Straßenanlagen, Einzäunung 742 5 — 16. - Administration .... 1850 8 — 17. - Gratifikationen rc. . 187 10 — 18. - Allerlei ..... 29 32 — 19. - Zinse, Brandassekuranz rc. 699 18 — Summa 56336 37 2 Das in den Jahren 1841 und 1842 erbaute Waschhaus mit Tröcknerofen und Aushängeinrich- itung kostete 4805 fl. 1 ß. 2 hlr. Mit Beschluß vom 15. April 1841 eröffnete der Große Rath für die Anschaffung des Mobiliars n dem neuen Krankenhaus einen Kredit von 80,000 Franken. Die Anschaffung desselben leitete eine größere Kommission, deren Präsident Herr Dr. Rahn-Escher war, und eine engere bestehend aus den Herren Verwalter Fast, Spitalpfleger Usteri und Ziegler. ES wurden im Jahr 1842 angeschafft 250 Patientenbetten (235 sür Erwachsene und 15 sür Minderjährige) und 38 Betten für Dienstboten, — möblirt das Zimmer der Aufnahmskommission und das Sitzungszimmer, die beiden Zimmer für die Medizinal - und Chirurgiedirektoren, die beiden für die Sckundarärzte, das sür den Seelsorger, die Dienstenstube, das Arzt- und Verwalterszimmer im Absonderungshaus, im Ganzen 50 Zimmer, ausgesteuert: 2 große Küchen, 10 Warmküchen, 6 Badkabinette, 2 Winden, 2 Waschhäuser und 1 Glätterstube, an Linge verarbeitet: 23932 Ellen weißes und halbgebleichtes Tuch und Kölsch. Die Ausgabe für das Mobiliar betrug: Für Betten und Utensilien .... 28832 fl. 12 ß. „ allgemeine Gegenstände .... 2299 - 35 - „ von den Aerzten verlangte Gegenstände . 67 - 14 - „ die AdministrationSzimmer . . 978 - 2 - „ Küchen. 713 - 15 - „ Keller. 295 - 4 - „ Winde und Waschhaus .... 845 - — - „ Unvorhergesehenes. 965 - 32 - Summa 34996 fl. 34 ß. Herr Bürgermeister Heß machte eine Schenkung von 3000 fl. für das Mobiliar und Herr Banquier Muralt in Paris eine solche von 1000 fl., auS welchen Summen besondere Zimmer möblirt wurden. 280 Seit dem Bezug des Krankenhauses wurde das Mobiliar beständig vermehrt, so daß am Ende deS Jahres 1849 vorhanden waren 390 Betten, nämlich 7 für Beamte, 27 für Abwärter, 15 für Dienstboten, 301 für Patienten, 20 für Kinder, 18 für Kostgänger, 2 für Reservekrankenwärter. Am 20. Juni 1842 wurde das neue Krankenhaus eröffnet und 109 Patienten auS dem Spital und 9 aus der Spannweid in verschiedenen Arten von Wagen schnell dahin versetzt und eine Einweihungspredigt gehalten. In dem Absonderungshaus befand sich in diesem Zeitpunkt Niemand- Hinsichtlich deS Wärterpersonals trat die Veränderung ein, daß für die männlichen Stuben der medizinischen Abtheilung weibliche Abwärter angestellt wurden. In diesem Jahr wurden 16 Beamte und Angestellte gleichzeitig von der Typhusepidemie ergriffen und auf kürzere oder längere Zeit dienstunfähig. Im Jahr 1843 wurden die chirurgischen Patientenplätze mit 4 neuen Betten, die medizinische Abtheilung mit 16 Plätzen vermehrt. Die Besuchzeit der Patienten wurde für die festgesetzten Tage auf Eine Stunde beschränkt, von 10 bis 11 Uhr. Anno 1844 wurden 2 Zimmer und 8 neue Plätze für Skabiose eingerichtet; 1845 die Zahl der Kostgänger von 12 auf 16 erhöht, 2 Stuben mit 20 Betten zu einem Soldatenlazareth eingerichtet; — im Spätjahr 1847 auf Verlangen der Regierung die Einrichtung zur Aufnahme von 200 Militärpatienten getroffen, von denen vom 24. Oktober bis im Juni 1848 385, nämlich 245 innerlich Kranke und 142 chirurgisch zu Behandelnde, davon 64 mit Schußwunden, im Spital sich befanden, wovon bloß 9 starben, alle übrigen als geheilt entlassen wurden. Im Jahr 1847 befanden sich in dem Absonderungshaus sehr viele Pockenkranke, von denen die meisten auS den Kantonen Schwyz und Glarus kamen; im Jahr 1849 wurde auch eine Anzahl badischer Flüchtlinge in das Krankenhaus aufgenommen. Seit dem Bezug deS Krankenhauses wurden in demselben auf Kosten des Spitals folgende Bauten ausgeführt. Anno 1843 wurde die Wasserheizung verbessert, namentlich um in den Krankensälen eine gleiche, der äußern Temperatur angemessene Wärme zu erreichen, 1845 die Boden sammt den Ofen des dritten Stockwerks, die sich gesenkt hatten, an ein Sprengwerk befestigt und die Wände ausgebessert, die 3000 Fuß lange Wasserleitung vom Strickhof her verbessert, 1846 wieder Reparaturen an der Wafferheizung vorgenommen, 1848 die Dachkcnnel reparirt und in den Küchen behufs besserer Erwärmung derselben eiserne Rohre und eiserne Kasten angebracht, 1849 die bisherige Tröcknerstube erweitert, indem man das Waschhaus um ein Stockwerk erhöhte. Diese Baute kostete zirka 3100 Franken. Anno 1850 wurde in der Tröcknerstube des Waschhauses ein Hitzkasten errichtet. Zum Schlüsse folgen noch statistische Angaben über die Patienten. Es wurden im Krankenhaus und Absonderungshaus aufgenommen entlassen starben anwesend Personen Personen Personen Personen 1843 1970 1793 187 246 1844 2126 1945 203 238 1845 2151 2019 180 241 1846 2433 2000 221 242 1847 2720 2550 173 209 281 1848 1849 1850 aufgenommen entlassen starben anwesend Personen Personen Personen Personen 2500 178 2859 2621 2484 171 215 Zur Zeit der Volkszählung im März 1850 befanden sich im Kranken- und Absonderungshaus 133 männliche und 106 weibliche Patienten, Summa 239; darunter 31 Ausländer, 23 Abwärter, 1 Aufseher, 2 Assistenzärzte, 2 Hausmeister, 1 Portier und 7 Wäscherinnen. Limmatfchleußen. Schon im Jahre 1843 hinterbrachte der Regierungsrath dem Großen Rath Bericht und Antrag wegen Errichtung von Schleusten auf dem obern Mühlensteg in Zürich behufs Regulirung des Wasserstandes des Sees. Derselbe wies am 4. Oktober den Gegenstand an eine Kommission zu näherer Prüfung, welche einen Beschluß entwarf, zufolge dessen man antrug, die von den Eigenthümern der Limmatgewerbe beider Mühlenstege und von der Stadtgemeinde Zürich gemachten Anerbieten anzunehmen, dem Regierungsrath für den Schleußenbau einen Kredit von 14000 Franken zu bewilligen und ihn zu beauftragen, eine Aufsicht über die Besorgung der Schleusten anzuordnen uqd von zwei zu zwei Jahren, in der Regel während der Monate Januar und Februar, den niedern Wasserstand zum Behuf der Uferbauten am See oder an der Limmat für 6 — 8 Wochen herzustellen, wenn dieses nicht von selbst stattfinde. Gegen die letztere Bestimmung protcstirten die Ge- werbsbesitzer in einer Petition an den Großen Rath. Am 27. März 1844 wurde dieser Gegenstand vom Großen Rath behandelt und, da mehrere Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit des Unternehmens geäußert wurden, die Sache nochmals im Allgemeinen an den Regierungsrath zurückgewiesen, der mit den Gewerbsbesttzern Unterhandlungen anknüpfte und sodann einen neuen Beschlussesentwurf abfaßte, welcher erst am 5. Februar 1845 vom Großen Rathe behandelt und nach kurzem Widerspruch mit einigen Abänderungen einmüthig angenommen ward. Zufolge dessen wurden die Anerbietungen der Eigenthümer der Limmatgewerbe beider Mühlestege, den Raum der Eglischen Mühle nebst den derselben zugehörigen beiden Radrechtsamen unentgeltlich an den Staat abzutreten, das Verfügungsrecht des Staates über die Schleusten zum Zweck der Regulirung der Wasserstände anzuerkennen, die periodische Schließung und Oeffnung der freien Flußöffnungen und die Einrichtung derselben so wie die Regulirung der Höhenlage der Schwellen und der Aufschlagswände ihrer Gewerbe nach Bedürfniß unter Aufsicht des Staates besorgen und unterhalten zu wollen und daß sie sich verpflichten, den Schiffleuten beim Durchschleusten der Schiffe in den Kammerschleußen am obern Steg und bei der Neumühle die nöthige Beihülfe zu leisten ^ und für die Besoldung des anzustellenden Aufsehers und BesorgerS der Regulirungsschleußen eine Aversalsumme an den Staat zu bezahlen, ferner das Anerbieten der Stadtgemeinde Zürich, für die künftige Unterhaltung der zu errichtenden Freischleußen und Schifffahrtsschleußen eine Aversalsumme von 8000 Frkn. zu bezahlen und die bisher dem Staat obgelegene Unterhaltung eines Theiles deS obern Steges zu übernehmen — angenommen, und in Erwägung, daß vermittelst der durch den Bau der fraglichen Schleusten zu bewirkenden Regulirung der Wasserstände deS Sees und der 36 282 Limmat die Nachtheile allzu hoher und allzu niederer Wasserständc für die Ufer und Uferbauten beider vermieden und zugleich die Schifffahrl erleichtert werde, beschlossen, die gemachten Anerbie- tungen anzunehmen nnd dem Regierungsrath 14000 Frkn. für die Ausführung der Schleußen zu bewilligen. Ferner wurde ihm, wie früher schon angetragen worden, Auftrag ertheilt, eine Aufsicht über dieselben anzuordnen, endlich ausdrücklich vorgeschrieben, daß der See je in drei auf einander folgenden Jahren Ein Mal und zwar im Januar oder Februar auf den bis jetzt öfters vorgekommenen niedrigen Stand von 14 Zoll an dem neben dem Stadthaus aufgestellten Wassermaß absinken könne, und der Regierungsrath beauftragt, sowohl das Niveau der Grundschwellen als auch dasjenige der Pegel durch mehrere feste Punkte für die Zukunft bezeichnen und feststellen zu lassen. Schon im Jahr 1843 waren zwei solcher Freischleußen zwischen der Kappeler'schen und Kol- ler'schen Mühle errichtet worden und in den Jahren 1844 — 1846 wurden dann noch drei weitere und eine Schiffsahrtsschleuße zwischen der Kappeler'schen Mühle und dem Wolsbach erbaut und vom Stadthaus hinweg bis an die Spitze des Schützenplatzes 7 Pegel errichtet. Die Kosten dieser Schleußen und Pegel betrugen im Ganzen 20025 Frkn. 68 Rpp. Militärwesen. Die Grundlage für das Militärwesen, wie sich solches in der Periode von 1840 bis 1850 gestaltete, bildet das am 9. April 1840 vom Großen Rathe erlassene neue Gesetz über die MiliEr- organisation, wodurch die Zeitdauer sowohl für die Militärschule als für die Hauptübungen der Infanterie abgekürzt und festgesetzt wurde, daß diese Uebungen in der Hauptstadt stattfinden, die Mannschaft dabei in der Kaserne logirt und verpflegt werden soll, was bereits bei den Hauptübungen im Sommer dieses Jahres geschah. Am 21. April beschloß der Regierungsrath, dem Herrn Sulzberger die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle als Oberstlieutenant und Ober- instruktor der Infanterie mit aller Anerkennung seiner für die Militärinstruktion im hiesigen Kanton geleisteten eifrigen und vorzüglich guten Dienste zu ertheilen und ihm 1200 Frkn. theils noch als Besoldung, theils als Gratifikation zu verabfolgen. Vom 22. bis 25. Mai 1841 fand die eidgenössische Inspektion der Artillerie durch den eidgenössischen Major Couvreur von ViviS statt, womit zugleich eine Hauptübung derselben verbunden wurde. Am 22. manövrirten Hiebei 3 Kompagnieen oberhalb Adlischweil beim Soodhof, von wo sie auf unbekannte Distanz an einen jenseits der Sihl gelegenen Felsen schössen. Am 29. Mai erließ der KriegSralh, veranlaßt durch einen Feder- und Zeitungskampf einer Anzahl Offiziere gegen und für Herrn Oberst Ziegler wegen einiger von ihm im Großen Rathe gethanen Aeußerungen folgende Mittheilung an die sämmtlichen Offiziere: Der Kriegsrath des Kantons Zürich an sämmtliche Offiziere desselben. Bekanntermaßen ist in Nr. 16 des Landboten ein Artikel erschienen, mit der Unterschrist: „Mehrere Offiziere", welcher sich in Ton und Inhalt nicht nur gegen alle Begriffe von Subordination und militärischem Anstand gröblich verstößt, sondern sogar, wenn er von Offizieren in effektivem eidgenössischen Dienste ausgegangen wäre, als ein meuterischer Akt hätte angesehen werden müssen. Seither haben sich 4 Offiziere der Infanterie in Nr. 18 des gleichen Blattes mit ihrer Unterschrift zu dem wesentlichen Inhalte jenes Artikels bekannt und dadurch die moralische Verantwortlichkeit zunächst auf sich 283 genommen, und hinter ihnen haben sich 70 Offiziere bestimmen lassen, ebenfalls unter Beifügung ihrer Unterschrift die letztere Erklärung zu unterstützen. Ein solches Verfahren ist geeignet, die Ehre des gesummten zürcherischcn Militärs im In- und Auslande zu beflecken. Insbesondere wird dadurch die Ehre unsers Offizierskorps, dessen Sinn für militärische Ordnung in der Eidgenossenschaft jederzeit mit Recht eines ausgezeichneten Rufes genossen hat, in den Augen der nicht genau Untcrricbteten gefährdet. Es mußte daber schon deßhalb die Aufmerksamkeit des Kriegsrathes darauf gerichtet werden. Der Kriegsrath bedauert es, daß es zürcherischc Offiziere geben konnte, welche zwar außer dem effektiven Dienste und daher der militärischen Strafkompetenz entrückt, dennoch als Offiziere öffentlich hervortretend sich zu derartigen Handlungen haben verleiten lassen. Der unziemliche Ton, in welchem jener erste Artikel geschrieben ist, welcher die Achtung tief verletzt, die ein Untergebener feinen militärischen Oben: unter allen Umständen in militärischer Beziehung schuldig ist; die darin hervortretende Anmaßung von Subalternen, womit die Leistungen ihrer Obern öffentlich beurtheilt werden und welche zu ihrer Stellung und dem Umfange ihrer Kenntnisse übcrdcm ine Mißverhältnisse steht; das Sich- vcrbergcn unter dem Deckmantel der bürgerlichen Gerichtsbarkeit, um von da aus ungestraft Insubordination zu begehen; das unehrenhafte Herumgehen hinter den militärischen Vorgesetzten und Behörden, während es ihnen rcglcmcntarisch offen gestanden hätte, allfällige Beschwerden diesen zu eröffnen; die darin eingeflochtencn, halbvcrdcckten Drohungen zeigen, daß die Urheber derselben wenig Sinn für militärische Ehre und militärische Ordnung haben. Der Kriegsrath will gerne annehmen, daß die spätern Unterzeichner mehr aus Irrthum und Unbedacht an einem Schritte mittelbaren Antheil genommen haben, dessen gefährliche und schädliche Bedeutung ihnen damals nicht vorgeschwebt, und der Hoffnung Raum geben, daß sie sich in Zukunft nur um so eifriger bestreben werden, im Vereine mit ihren übrigen Waffengenossen ihrer jeweiligen Stellung und ihren Kräften gemäß daraus hinzuwirken, daß das Gefühl der Subordination, die Achtung für militärische Ordnung und Disziplin immer fester begründet und die militärische Ehre immer reiner gewahrt werde. Der Kriegsrath hat bereits innerhalb seiner Kompetenz die nöthigen Beschlüsse gefaßt mit Bezug auf die vier ersten und die hinterherigen Unterzeichner jener Erklärung. Er ist entschlossen, mit allen gesetzlichen Mitteln einem Treiben entgegen zu treten, welches die Bande des Gehorsams lockert, die Ordnung untergräbt, und die Ehre unsers Wehrwesens gefährdet. Ohne Ordnung und Ehre gibt es keine militärische Stärke. Sobald es, sei es der Parteisucht, sei es einer verwerflichen Theorie, welche meint, der Offizier sei in der Zwischenzeit zwischen den wirklichen Dienstperioden dem ganzen Körper, zu dem er als ein Glied gehört, keinerlei Rücksichten mehr schuldig, gelingen sollte, Entzweiung und Unordnung in das eidgenössische Wehrwesen zu bringen, so sind die großen, auf unser vaterländisches Wehrwesen verwendeten Opser an Zeit, Mühe und Geld nutzlos. Solches wird aber nicht geschehen, und das zürcherischc Militär auch hier und dießmal wieder ein besseres Beispiel geben. Der Kriegsrath rechnet mit vollem Vertrauen in dieser Hinsicht auf die Unterstützung aller ihre Stellung erkennenden Offiziere. Gegenwärtiger Erlaß ist sämmtlichen Offizieren aller Waffen einzeln gedruckt zur Kenntniß zu bringen. Zürich, den 29. Mai 1841. Im Namen des Kriegsrathes: Der Präsident, C. v. Muralt, Bürgermeister. Der Sekretär, I. Schäppi. 36 * Da die Fehde fortdauerte, so beschloß der KriegSrath am 12. Juni, es seien die sämmtlichen der Erklärung in Nr. 18 des Landboten nachgefolgten Offiziere nochmals an ihre Pflichten der Disziplin und der Achtung gegen ihre Obern erinnert, sei ihnen das ernste Mißfallen zu bezeugen über die Art und Weise, wie sie ihre militärische Ehre zu wahren suchen, und ihnen zu eröffnen, daß sie als Schweizer und Zürcher Offiziere sich bestreben werden, ihre militärischen Obliegenheiten stets mit Treue und Ehre zu erfüllen. Am 25. und 26. August hatte die eidgenössische Inspektion der 4 Bataillone Infanterie und von 2 Kompagnieen Scharfschützen des ersten Auszuges durch den eidgenössischen Obersten v. Bundi auS Chur mit Zuzug des civgenössischen Oberstlieutenants Müller von Zug statt, wobei die Truppen in und um Zürich einquartiert wurden, und welche am 27. mit einem großen Manöver schloß, zu dem man 1 Kompagnie Sapeurs, 1 Kompagnie Pontoniere, 2 Batterieen Artillerie und 2 Kompagnieen Kavallerie zuzog. Dieses Manöver fand an der Glatt in der Gegend von Dübendorf statt. Die von Norden her angreifenden Truppen kommandirte Herr Oberst Zicgler, das DefensivkorpS Herr Oberst Hirzel. Ersteres schlug unter dem Schutze der Artillerie Brücken über die Glatt, bewerkstelligte den Uebergang und trieb das andere Korps in seine feste Stellung zurück. Am Schluß wurden 2 Steinflatterminen gesprengt. Den 7. Hornung 1842 erließ der Große Rath ein Gesetz betreffend einige Abänderungen in demjenigen vom 9. April 1840 als Folge der von der Tagsatzung beschlossenen Reorganisation des eidgenössischen BundeshccrcS. Als neue Bestimmungen erscheinen in diesem Gesetz: die Stellung einer Parkkompagnie, von 3 statt 4 Kompagnieen Kavallerie, die sämmtlich dem ersten Auszug zugetheilt wurden; die Dauer der jährlichen Militärschule ist für die Offiziere fünf, für die Kadetten sechs, für die Trainrekruten fünf, für die Kanonierrekruten vier und für die Rekruten der Parkkompagnie drei Wochen u. s. f. Gleichzeitig am 8. Hornung erließ der Große Rath ein Militärstrafgesetz, das bei der dießfälligen Berathung von der Opposition lebhaft angegriffen, jedoch am Schlüsse der Berathung mit 102 gegen 30 Stimmen angenommen wurde. Es enthält zuerst eine Reihe allgemeiner Bestimmungen, behandelt sodann die militärischen Verbrechen und Vergehen, als welche bezeichnet sind: Aufruhr, Meuterei, Insubordination, Dienstverletzungcn, Ausreißen, Verletzung des Hausrechtes, Ehrverletzungen, und belegt jedes mit einer bestimmten Strafe, ebenso dann die Disziplinar- und Ordnungsfehler, handelt von den gerichtlichen Strafen und von denjenigen, welche die Militärpersonen verhängen können, als da sind Ehren-, Arbeits-, Freiheitsstrafen, Ordnungsbußen, von den Meldungen (Rapporten) und von den Beschwerden (Reklamationen). Zu dem eidgenössischen Uebungslager, welches im August auf der Allmcnb bei Thun abgehalten wurde, hatte der Stand Zürich ein Bataillon Infanterie und eine Abtheilung Pontoniere zu stellen. Das Bataillon (Schmid) marschirte am 10. August dahin ab, am 11. zogen Dragoner von St. Gallen und Thurgau hier durch. Am 7. September trafen die letzter» und Appenzellcr Scharfschützen auf ihrem Rückmarsch hier ein, am 8. langte das Bataillon Schmid nebst Thurgauer und Schaffhauser Kavallerie an. Ersteres wurde in der Stadt und Umgegend einquartiert und am folgenden Tage entlassen. Im Jahr 1843 wurden die Militärschule, die Vor- und Hauptübungen auf gesetzlich vorgeschriebene Weise, diejenigen für die Infanterie zu Zürich mit einem Schlußmanöver auf der Aegerten, die für die Kavallerie dieß Jahr in der Gegend von Knonau abgehalten. 285 Im Jahr 18-14 erlitt unser Militärwesen durch den Tod des Herrn Salomon Hirzcl, Oberst der Artillerie und ZeughauSdirektor, einen großen Verlust. Am 24. April fand das Leichenbegängniß desselben statt. Von 2 Uhr an bis 4 Uhr wurde alle Viertelstunden ein Kanonenschuß gelöst. Der Leichenzug bewegte sich in folgender Ordnung vom Feldhof aus durch den Thalacker gegen den Kirchhof zu St. Anna: Voran ein Offizier der Artillerie, dann ein Trompeterkorps, feierliche Trauermärsche blasend, die im Dienst befindliche Artilleriemannschaft, der Adjutant des Verstorbenen, der Sarg, auf dem sich die militärischen Jnsignien befanden, von 8 Unteroffizieren getragen, die Schleifen des Sargtuches von den 4 Waffcnkommandanten gehalten, die Anverwandten, der Re- gicrungsrath, das gesammte Offizierskorps der Artillerie in großer Uniform, Leidtragende, eine Menge Offiziere anderer Waffengattungen und bann ein sehr zahlreiches Publikum. Auf dem Friedhof wurden von dem Trompeterkorps feierliche Trauerhymnen geblasen und bei dem Einsenken des Sarges von einer Abtheilung der Parkkompagnie eine doppelte Gewchrsalve gegeben. Bei den Hauptübungen hatten dieß Jahr 2 Kompagnieen Scharfschützen einen Uebungömarsch über die Forch nach Stäsa, um sich im Schießen auf unbekannte Distanzen zu üben. Sie wurden von der Gemeinde freiwillig einquartiert. Zu dem 12ten eidgenössischen Uebungslager bei Thun hatte der Stand Zürich eine Kavallerie- und eine Artilleriekompagnie und 6 Pontoniere zu stellen. Am 7. August marschirte erstere ab und eS trafen auf dem Marsche dahin ein Bataillon Infanterie von St. Gallen und ein solches von Thurgau zu Zürich ein, ein Bataillon Graubündncr marschirte über Horgen nach Zug; den 14. August marschirte die Artillerie dahin ab. Den 3. September traf dieselbe, so wie die Kavallerie und die 3 obbezeichneten Jnfanteriebataillone wieder zu Zürich ein. Die St. Galler und Grau- bündner wurden einquartiert und fuhren am folgenden Tag in den Dampfbooten nach Rapperschweil. Im Jahr 1845 konnte die Militärschule wegen der ausgebrochenen Unruhen und daher angeordneten Truppenaufgebote für die Artillerie erst im Mai und Juni, für die Infanterie und Scharfschützen im Juni und Juli, für die Kavallerie erst im Juli und August abgehalten werden. Die Hauptübungen wurden für alle im eidgenössischen Dienste gewesenen Korps eingestellt, die eidgenössische Inspektion eines Theils des Kontingents von der eidgenössischen Militäraufsichtsbehörde auf Gesuch der Regierung auf das folgende Jahr verschoben. Der Bestand des Bundeskontingents zeigte am 31. Dezember 1845 folgendes Resultat: a) Auszüge: an Artillerie und Train 837, Sapeurs 128, Pontoniere 99, Kavallerie 180, Scharfschützen 483, Infanterie 5868, Summa 7595 Mann. b) Landwehrkontingent: an Artillerie und Train 188, Sapeurs 49, Pontoniere 60, Scharfschützen 400, Infanterie 3216, Summa 3913, im Ganzen 11508 Mann. Anno 1846 fanden bedeutende militärische Uebungen statt und zwar zuerst im Februar und März eine außerordentliche Traininstruktion, alsdann die Artillerieschule, die Militärschule für das Genickorps, die Scharfschützen und die Infanterie, die Kavallerieschule im Juli und August zu Winterthur. In die eidgenössische Militärschule zu Thun ging wie alljährlich ein Detachcment Artillerie ab, Genietruppen dießmal keine. Dann folgten die Hauptübungen. Zu dem 13ten eidgenössischen Lager zu Thun hatte der Stand Zürich 1 Kompagnie Scharfschützen, 1 Bataillon Infanterie (Ginsberg) und eine Abtheilung Pontoniere zu stellen. Diese Truppen marschirten am 12. August von Zürich ab und kehrten Anfangs September von da zurück. Gleichzeitig fand im 286 August für die Artillerie durch Herrn Oberstlieutenant Fischer von Reinach, für das Geniewesen durch Herrn Ingenieur Major Gatschet von Bern, für die Kavallerie, Scharfschützen und Infanterie durch Herrn General v. Donats von Chur eidgenössische Inspektion über 1 Kompagnie Sapeurs, 1 Kompagnie Pontonierc, 1 Kompagnie Artillerie und 1 Parkkompagnie, 3 Kompagnieen Kavallerie. 2 Kompagnieen Scharfschützen und -1 Bataillone Infanterie, letztere vom zweiten Auszug, statt. Die Artillerie wurde vom 21. bis 23. Mai bei Zürich, das Genickorps vom 17. bis 19. August bei Zürich, die Kavallerie am 27. August zu Winterthur, die Scharfschützen am 23. und 24. August zu Flaach, ein Bataillon Infanterie am 26. August zu Kloten, ein solches am 27. zu Neftenbach, ein drittes am 19. August zu Andelfingen, das vierte am 20. August zu Eglisau inspizirt. Zum Schlüsse der Inspektion wurden am 21. August bei Rorbas durch die Genietruppen, eine halbe Kompagnie Artillerie, die Scharfschützen, 2 Bataillone Infanterie des zweiten Auszuges und 1 Bataillon der Landwehr, am 28. bei Neftenbach durch eine halbe Kompagnie Artillerie, sämmtliche Kavallerie und 3 Bataillone Infanterie Feldmanöver ausgeführt, um den Truppen von dem Zusammenwirken der verschiedenen Waffenarten und von größer» taktischen Bewegungen einen Begriff zu machen. Allmälig wurden nun die neuen, viel leichtern konischen Tschakkos ohne Sturmband bei sämmtlichen Truppen mit Ausnahme der Kavallerie und bei der Infanterie Pcrkussionsgewehre eingeführt. Im Jahr 1847 wurde vom Regierungsrath auf den Antrag des Kricgsrathes in Berücksichtigung der damals obwaltenden Theurung beschlossen, die Instruktion der Kavallerie und die Schießübungen derselben und der Infanterie einzustellen. Die Militärschulen hatten vom März bis Juli ihren gewohnten Fortgang. Die Schule für die Kavallerie fand wieder in Winterthur statt und wurde daselbst auch von einer kleinen Abtheilung Schaffhauser Kavallerie besucht. Die Vor- und Hauptübungen gingen auf gewohnte Weise vor sich, beim zweiten Auszug wurden aber nur die Kadresübungen abgehalten und die Bataillone in ihren Kreisen für einen Tag zusammengezogen. Die Landwehrübungen waren zuerst eingestellt worden, mußten dann aber bei dem drohenden Ausbruch des Krieges dennoch stattfinden und wurden für die Landwehr erster Klasse zuerst quartiers-, dann bataillonsweise, für die Landwehr zweiter Klaffe mittelst eines eintägigen ZusammenzugS der ueu organisirten Bataillone abgehalten. Alle zürcherischen Truppen, mit Ausnahme eines einzigen Bataillons der Landwehr zweiter Klasse, desjenigen im ersten Kreise, und zwar 2 Kompagnieen Sapeurs, 1 Kompagnie Pontonierc, 6 Auszügerkompagnieen, 1 Pnrkkompagnie, 1 Landwehrkompagnie Artillerie, 3 Kompagnieen Kavallerie, 8 Kompagnieen Scharfschützen und an Infanterie 8 Auszügerbataillone, 6 Bataillone erster Landwehr und 3 Bataillone zweiter Landwehr, im Garnen zirka 13000 Mann, nahmen an dem Sonderbundskriege Theil, über den man in dem Artikel „Politische Begebenheiten" das Erforderliche nachlesen kann. Es fielen von ihnen 9 Mann, 41 wurden verwundet, von denen 2 amputirt werden mußten, 68 Mann erkrankten mehr oder weniger gefährlich, wovon 12 starben. Im Jahr 1848 beschlossen die Behörden, nach den großen Anstrengungen gegen den Sonder- bund und nachdem sich die auswärtigen Verhältnisse wieder etwas ungefährlicher gestaltet hatten, im Interesse des Staates und der Dienstpflichtigen, die Hauptübungen zu reduziren, und eS fanden daher für Genie und Artillerie bloße Bereinigungsmusterungen, für die Kavallerie nur aus die Hälfte der Zeit reduzirte und für sämmtliche Scharfschützenkompagnieen und Jnfanteriebataillone 287 des Auszuges nur zweitägige Uebungen statt. Die Militärschulen gingen dagegen auf die gewohnte Weise vor sich und zwar diejenige für die Kavallerie dieß mal zu Zürich. In die eidgenössische Militärschule zu Thun wurden neben der Artillerie auch der Oberinstruktor, 5 Artilleriekadetten, 1 Feldweibel, 2 Trompeter und 9 Soldaten behufs eines UnterrichtSkurses für die Jnstruktoren abgesendet; das eidgenössische Ucbungslager in Thun unterblieb in Folge Beschlusses der Tagsatzung. Da in Folge der neuen Bundesverfassung der Unterricht der Genietruppen, der Artillerie und Kavallerie, die Bildung der Jnstruktoren für die übrigen Waffengattungen, der höhere Militärunterricht und die Lieferung eines Theils des Kriegsmaterials vvm Bund übernommen wurden und dieser den Militärunterricht der Infanterie und der Scharfschützen überwachen wird, so standen unserm Militärwesen wieder wichtige Umänderungen bevor. Im Jahr 1849 wurde nun die Militärschule der Artillerie auch von den Artillerierekruten des Standes St. Gallen besucht, am 16. September eröffnet und am 27. Oktober beendigt. Die Schule für die Kavallerie fand zu Winterthur statt und wurde von Rekrutenabthcilungen der Kantone Zürich, St. Gallen, Thurgau und Schaffhausen besucht. Die Sapeurs mußten einen ffwöchentlichen Kurs zu Thun durchmachen. Die Hauptübungen wurden für diejenigen Truppenkorps, welche an dem Feldzug am Rhein Theil genommen hatten, eingestellt. Im Jahr 1850 fand ein ötägiger Unterrichtskurs für sämmtliche Zimmerleute der Infanterie statt, eine Kanonierabtheilung mußte zu St. Gallen die Hauptübung bestehen. Die Kadres sämmtlicher AuSzügerbataillone machten mit Zuziehung einiger Offiziere der Spezialwaffen so wie der Stabsoffiziere, Aidemajors und Hauptleute der ersten Landwehr im März und April unter Leitung des Herrn Oberst Ziegler bei Winterthur, Mettmenstcttcn, Dürnten und Niederglatt einen Kurs im Sicherheitsdienste im Felde durch. Der Bestand der Korps betrug am Ende des Jahres 1849. I. Beim AuSzug: 197 Sapeurs, 124 Mann Pontoniere, 1106 Mann Artillerie und Train, 224 Mann Kavallerie, 494 Mann Scharfschützen, 5590 Mann Infanterie, Total 7735 Mann. II. Bei der Landwehr Ister Klasse: 33 Mann Sapeurs, 62 Mann Pontoniere, 246 Mann Artillerie und Train, 276 Mann Scharfschützen, 5205 Mann Infanterie, Total 5822 Mann. III. Bei der Landwehr 2ter Klasse: 260 Mann Scharfschützen, Infanterie 2 Kompagnieen von unbestimmter Stärke auf jedes Quartier. Das Militärwesen leitete während des ganzen Dezenniums der Kriegsrath mit seinen Kommissionen, dessen Verrichtungen dann aber im Mai 1850 an den Militärdirektor, gegenwärtig Herrn Oberst Ziegler, der schon seit 1839 Waffenkommandant der Infanterie war, übergingen. Die Präsidenten des Kriegsrathes waren: 1831— 1832 Herr Bürgermeister David von Wyß. 1832— 1833 Herr Regierungsrath und Oberst Häuser. 1833— 1838 Herr Regierungsrath und Oberst Schinz. 1838— 1839 Herr Regierungsrath und Oberst Weiß. 1839— 1844 Herr Bürgermeister von Muralt. 1845—1848 Herr Regierungsrath Rudolf Sicher. 1848—1850 Herr RegierungSrath und Oberst Ziegler. 288 Mrinzgebäude. Nachdem im Jahr 1842 die Münzstätte in diesem alten Gebäude aufgehoben und die Münz- geräthschasten aus demselben entfernt worden, wurde es im Jahr 1843 verpachtet, 1844 die Außenseite desselben entsprechend der daran angebauten neuen katholischen Kirche hergestellt. Miinzwesen. Im Jahr 1841 wurde wegen Alter und Krankheit des MünzmeisterS und wegen Nnvollkom- menheit der vorhandenen Münzwerke von der Regierung beschlossen, in hiesiger Münzstätte einstweilen kein Geld mehr auszuprägen, sondern für Anschaffung der benöthigten Rappen durch Vertrag mit einer auswärtigen Münzstätte zu sorgen, und daher die Stelle eines Münzmeisters aufgehoben und die Werkzeuge verkauft. Anno 1842 bis 1844 wurden zirka 12000 abgeschliffene Vierbatzenstücke und Schillinge eingezogen und in der Münzstätte zu Stuttgart in Ein - und Zweirappenstücke vermünzt. Im Jahr 1845 wurde das Münzdepartement aufgehoben. In der neuen Bundesverfassung vom Jahr 1848 ist bezüglich des Münzwesens die Bestimmung enthalten, daß dem Bunde die Ausübung aller im Münzregale begriffenen Rechte zustehe, die Münzprägung durch die Kantone aufhöre und einzig vom Bunde ausgehe, und daß es Sache der Bun- deSgesetzgebung sei, die vorhandenen Münzsortcn zu tarifiren und die näheren Bestimmungen wegen deS Einschmelzens und Umprägens der von den Kantonen geprägten Münzen zu treffen. Diese Bestimmungen sind wirklich das Werk dringender Nothwendigkeit, da der Wirrwarr im Münzwesen in Folge der Uebcrschwcmmung des Landes mit Reichsgeld und der ungleichen Tari- firung desselben und dadurch auch die Beeinträchtigung des Publikums überaus groß geworden ist. In einer spätern Chronik wird dann nachzulesen sein, wie das neue eidgenössische Geld auch bei uns eingeführt worden sei. Notariatswesen. Die Eintheilung des Kantons in Notariatskreise erlitt seit 1840 einige Veränderungen. Durch ein Gesetz vom 21. Christmonat 1840 wurden die Gemeinden Guntalingen und Waltalingen von dem Notariat Andelfingen getrennt und mit demjenigen von Stammhelm vereinigt, durch Gesetz vom 4. Weinmonat 1841 die Zivilgemeinden Oberglatt, Niederglatt und Nöschikon vom Notariat Kyburg getrennt und mit Neuamt vereinigt. In Folge gesetzlicher Bestimmung vom 6. April 1843 wurde der bisherige Notariatskreis Kyburg-Winterthur und Ellikon in zwei Kreise, Oberwinterlhur und Wülflingen, getheilt und zu dem erstern die Gemeinden Altikon, Ellikon, Rikenbach, Dynhard, Wiesendangen, ElSau, Oberwinterthur und Seen und diejenigen Theile der Kirchgemcinden Turbcnthal, Wyla und Zell geschlagen, die bisher zu dem obigen Notariats kreis gehörten, zu Wülflingen die Gemeinden Töß, Veltheim, Wüls- lingen, Seuzach, Hettlingen, Dättlikon, Pfungen, Dägerlen und Nestenbach, ferner folgende Orte, die bisher zu dem Notariatskreis Kyburg gehört hatten: Brütten mit dem Hof Nntereich und die zu Töß gehörigen Höfe Auw, Dättnau, Scheidweg, Roßberg und Bläsihof geschlagen, die poli- 289 tischen Gemeinden Hofstetten, Schottikon, Hagenbuch-Schneit und Bertschikon dagegen und der betreffende Theil der Gemeinde Elgg, so wie die Kirchgemeinde Schlatt, die bisher zu dem Notariats- kreiö Kyburg-Winterthur gehört hatten, mit demjenigen von Elgg vereiniget, die Gemeinden Ror- baS, Freyenstein und Teufen demjenigen von Bülach einverleibt. Durch ein Gesetz vom 2-1. Herbstmonat 1844 wurde der bisherige Notariatskreis Herrliberg aufgehoben und mit Meilen vereinigt, die Gemeinde Männedors in Verbindung mit Uetikon, das bisher zu Wädenschweil gehört hatte, zu einem eigenen Notariatskreis erhoben. In Folge gesetzlicher Bestimmung vom 22. Christmonar 1846 wurden die Gemeinden Wald und Fischenthal von dem Notariatskreis Groningen ausgeschieden und ein eigenes Notariat daraus gebildet, endlich durch Gesetz vom 28. März 1848 die Höfe Thalmühle, Brämhof und Rübensperg, Gemeinde Bachs, vom Notariat Neuamt getrennt und mit demjenigen von Regensberg vereinigt. Es gibt nun gegenwärtig SS Notariatskreise im Kanton, nämlich 1. Kyburg, 2. Kloten, 3. Pfäsfi- kon, 4. Oberwinterthur, 5. Stadt Winterthur, 6. Grüningen, 7. Wald-Fischenthal, 8. Eglisau, 9. Bülach, 10. Regensberg, 11. Andclfingen, 12. Greifensee und Ebmatingen, 13. Knonau, 14. Wädenschweil, 15. Neuamt, Rümlang und Weyach, 16. Schwamendingen und Dnbendorf, 17. Höngg, Weiningcn und Regenstorf, 18. Horgen, oberer Theil, 19. Horgen, unterer Theil, 20. Wollishofen, Enge, Wiedikon, Albisrieden, Außersihl, Altstätten und Aesch, 21. Stäfa, 22. Meilen und Herrliberg, 23. Vier Wachten, 24. Birmenstorf, Wettschweil, Bonstetten, Uitikon, Ringlikon, Ober- und Niederurdorf, Schlieren und Dietikon, 25. Riesbach, Zollikon und HirSlanden, 26. Küßnacht und Erlenbach, 27. Männedors, Uitikon, 28. Marthalen, Laufen, Uhwiesen, Rudolfingen und Trülli- kon, 29. Stammheim, 30. Elgg, 31. Wülflingen, 32. Rheinau, 33. Stadt Zürich. Obergericht. Siehe Gerichtswesen. Obmannamtsgebäude. Das Obmannamts- oder, wie es jetzt besser hieße, Regierungsgebäude wurde im Jahr 1840 baulich vollendet und enthält, wie in der frühern Chronik bemerkt worden ist, zirka 40 Zimmer für die verschiedenen Regierungsbehörden, die mit Ausnahme der Finanz- und Polizeibehörden alle hier placirt sind, und die Gerichissäle und Lokalitäten für daS Obergericht und Kriminalgericht. Im Jahr 1844 wurden auf dem Dachboden 2 Gefangenschaften angebracht, 1849 der Sitzungssaal des ObergerichtS neu bemalt. Oetenbach. Das ehemalige alte AmthauS diente auch während deS Dezenniums von 1840 —1850 dem Kantonalverhöramt als Lokal, das ehemalige Kranken- und BlatternhauS der Strafanstalt als Vorrathsmagazin und letzteres seit 1846 zu Gefangenschaften. DaS ehemalige KarrerhauS mit Stallungen wurde nebst dem Wagenschopf und Hofraum im Jahr 1847 von dem Stadtrath um die Summe von 12500 st. an den Staat abgetreten und in dem dießfälligen Vertrag festgesetzt, daß der Staat berechtigt sei, den Hofraum und Weg abzu- 37 290 schließen, insofern er den öffentlichen Brunnen bei dem Oetenbacheramlhaus an die südliche Ecke des Oetenbacheramtgartens neben den Eingang in die Oetenbacherhofräume versetzen, eine Gasse von dem BlatternhauS durch den Garten der Strafanstalt nach der südlichen Ecke der alten Oeten- bacherkirche anlegen, die Oetenbachcrgasse erweitern und einen Zugang aus der neuen Gasse nach der Waisenhauskirche anlegen werde. Seit Erwerbung des Karrcrhauscs dient dasselbe ebenfalls der Strafanstalt. Pfriindfond. Dieser seit längerer Zeit von dem jetzigen Buchhalter der Domainenverwaltung besorgte Fond bestand am Ende des Jahres 1842 in 1,884124 Frkn. „ „ „ „ 1848 in 1,857420 Frkn. 76 Rp. Zu dieser Zeit wurde derselbe gesetzlicher Bestimmung vom 3. Weinmonat 1848 zufolge in seinem ganzen Betrag mit allen seinen Rechten und Verpflichtungen dem unmittelbaren Staatsgut einverleibt. Polizeiwache. Diese erfuhr in dem Zeitraum von 1840—1850 bedeutende Umänderungen. Das Korps bestand seit dem Jahr 1832 aus 3 Offizieren und 115 Polizeisoldaten, von welchen 1 Offizier und 50 Mann den Wachtdienst in der Stadt Zürich versehen müssen. Im Jahr 1845 ordnete der Polizeirath einen durchgreifenden Stationenwechsel in dem KorpS und Stationenbücher für dasselbe an. Am 15. Hornung 1847 erließ der Große Rath ein Gesetz betreffend die Organisation des Polizeikorpö, zufolge dessen dasselbe aus 1 Hauptmann, 1 Ober- und 1 Unterlieutenant, 1 Feldwebel, 4 Wachtmeistern, 6 Korporalen, 6 Gefreiten, 2 Tambouren und 96 Gemeinen, im Ganzen aus 118 Mann bestehen soll. Die Besoldung des Hauptmanns wurde auf 1600 Frk., die des Oberlieutenants auf 1000 Frk., die des Unterlieutenants auf 900 Frk. jährlich festgesetzt. Der Feldweibel erhält täglich 1 Frk. 7 Btz., ein Wachtmeister 1 Frk. 4 Btz., ein Korporal 1 Frk. 3 Btz., ein Gefreiter 1 Frk. 21/2 Btz., ein Tambour 1 Frk. 1 Btz., ein Gemeiner 11 bis 12 Btz. Jedem auf dem Lande stationirtcn Polizeisoldaten wird für das Quartiergeld jährlich höchstens 80 Frk. vergütet. Die Unteroffiziere und Soldaten werben vom Staat bewaffnet und gekleidet. In Vollziehung dieses GesetzcS traf der Polizeirath die Anordnung, daß alle Polizeisoldaten einen theoretischen KurS im Polizeidienste durchzumachen und sodann eine Prüfung über ihre Befähigung zu bestehen haben. Neueintretende werden nun erst nach einer Probezeit von drei Monaten, innert welchen denselben jener Unterricht ertheilt wird, definitiv angenommen, insofern sie ihre Prüfung befriedigend bestehen und ihr Charakter genügende Garantie für die Eigenschaften eines tüchtigen Polizeisoldaten darbietet, und dann erst werden sie beeidiget. Die Uniform des Polizeikorps wurde ganz umgeändert, der Waffenrock mit blauen Epauletten und ein konischer Tschakko eingeführt. An die Stelle der alten fast unbrauchbaren Karabiner wurden neue mit Bajonetten versehene Gewehre eingeführt. Im Jahr 1848 wurde die Unifor- mirung wieder etwas geändert, nämlich statt der hellblauen Epauletten und Paffepoils messingene Achselbänder und gelbe Paffepoils eingeführt. Im Jahr 1849 wurde das Korps um 4 Mann vermehrt. Bis 1840 besorgte der Polizeirath sämmtliche auf das P o l ize iw ese n bezügliche Geschäfte, dann gingen seine Verrichtungen an die Polizeivircktion über. Die Präsidenten deS Polizeiratbes waren: 1831 —1832 Herr Regieruugsrath Nahn, 1832 — 1833 Herr Regieruugsrath Weiß, 1833 — 1840 Herr Bürgermeister Heß, 1840 —1847 Herr Regierungsrath und Oberst Ziegler, 1847 — 1850 Herr Regierungsrath Ballier. Postgebäude. Das im Jahr 1838 von der Postverwaltung bezogene neue Postgebäude war damit noch nicht vollendet und es wurde daher die Baute unter Leitung der in der vorhergehenden Chronik erwähnten Baukommission und des Architekten Herrn Baumeister Konrad Stadler weiter fortgesetzt und im Jahr 1842 die Herstellung eines Glockenhäuschens auf dem Administrationsgebäude und eines steinernen Brunnens im Hof von Würenloserstein, welcher zirka 1000 fl. kostete, nebst Umänderung der Wagenschwemme angeordnet, worauf sich dann die Baukommission am Schlüsse des Jahres 1842 auflöste und die Besorgung des Unterhalts des Gebäudes dem Baudepartement aufgetragen wurde. Die Gesammtkosten der Baute betragen nun: Frk. Rp. 1. Für Vorarbeiten 22295 22 2. Remisenbau 42251 67 3. Administrationsgebäude . 168560 12 4. Hof und Brunnen . 4139 10 5. Umgebungen . . . . 5268 36 6. Besoldungen 14446 — 7. Verschiedenes 1928 73 Summa 258,889 20 Nachdem das Postwesen durch die neue Bundesverfassung Sache des Bundes geworden, schloß die Regierung am 17. Jenner 1850 mit dem Post- und Daudepartement der schweizerischen Eidgenossenschaft auf 3 Jahre einen Miethvertrag über das Postgebäude ab, zufolge dessen das letztere sich verpflichtet, jährlich dem Stand Zürich einen MiethzinS von 10,000 Franken zu bezahlen, der Stand Zürich die Hauptreparaturen zu tragen, der Miether die Nebenreparaturen zu übernehmen hat. Postwesen In diesem Administrationszweig gingen in der Periode von 1840 —1850 sehr wichtige Veränderungen vor, die man vorher nicht ahnen durste. Im Februar 1841 schloß der Stand Zürich mit dem Kanton Thurgau einen neuen Postpachtvertrag für die Summe von 12000 fl. ab, und es trat in diesem Jahre in Folge eines täglichen 292 Postwagenkurses zwischen Luzern und Zug eine täglich zweimalige Postverbindung zwischen Zürich und Luzern, das eine Mal über Knonau ein. 1842 wurde ein neuer Postpachtvcrtrag mit dem Kanton Zug abgeschlossen, mit dem Monat März ein zweispänniger Diligencekurs zwischen Niederweningen und Zürich zweimal wöchentlich aufgestellt, der jedoch bald auf einen größcrn dreispännigen Wagen ausgedehnt werden mußte. Im September wurde ein dreimaliger wöchentlicher Postwagenkurs von Knonau nach Zürich hergestellt, der bisherige vierspännige Lokalwagen zwischen Zürich und Win- terthur wurve reduzirt. Am Schlüsse dieses Jahres bestanden im Kanton: 1 Oberpostamt, 1 Postamt, 60 Postbureaur, 34 Postablagen. Im Jahr 1843 fand eine Konferenz von Abgeordneten der sämmtlichen schweizerischen Postverwaltungen zu Zürich statt, um sich über feste Grundlagen im Tarwesen im Innern der Schweiz zu verständigen und auch in die Verbindungen mit dem Ausland mehr Uebereinstimmung zu bringen. Bern und Wallis besuchten dieselbe aber nicht. Es wurden Einleitungen zu mannigfachen Verbesserungen im Postwescn der Schweiz getroffen. In diesem Jahr ward eine gleichmäßige Brieftare für den ganzen Kanton von 6 Rappen und Frankaturzeichen eingeführt, vie Postbureaur auf 72, die Postablagen auf 67 ausgedehnt und die Anzahl der Bricfboten bedeutend vermehrt. Anno 1844 wurde mit der Fürstlich Thurn- und Taris'schen Generalpostdirektion ein neuer Vertrag abgeschlossen, zufolge dessen Zürich die Postkurse von Schaffhausen nach Zürich, nach Frauenfeld und Wyl auf eigene Rechnung übernahm. Es fand im Laufe dieses Jahres eine zweite Konferenz der schweizerischen Postadministrationen statt. Mit Aargau kam ein Vertrag über eine direkte Postwagenverbindung zwischen Zürich und Aarau über Bremgarten und Wahlen zu Stande. Zwischen Zürich, Aargau und Basel wurde ein Vertrag zu gemeinschaftlicher Uebernahme der Eil- wagenanstalt von Zürich und Basel abgeschlossen. Im Jahr 1845 wurde der Postwagenkurs zwischen Zürich und Baden auf dem rechten Lim- matufer etwas beschränkt, — Anno 1846 der Tagkurs nach Luzern über den Albis, der Nachtkurs über Horgen eingeleitet, die Postwagenkurse von Wetzikon nach Hinweil und Bäretschweil wurden eingestellt, ebenso diejenigen von Bauma und Wetzikon nach Zürich am Sonntag, derjenige von Bauma nach Winterthur am Samstag, der Postwagenkurs von Zürich nach Niederweningen auf einen zweispännigen Wagen beschränkt. In diesem Jahr erließ der Große Rath am 27. Brach- monat ein Gesetz betreffend das Postregal, welches auf das ausschließliche Transportrecht der amtlichen und Privatkorrespondenz durch regelmäßige Verbindungen, sei eS durch Boten oder Wagen, oder Schiffe, oder auf Eisenbahnen, oder durch andere Transportmittel, von versiegelten Paketen, die nicht mehr als '/z Zentner wägen, und versiegelten Valoren, auf die ausschließliche Beförderung von Personen durch regelmäßige Post - oder Eilwagenverbindungen und auf Ertrapostanstal- ten erstreckt wurde. Den einheimischen Marktschiffleuten und Boten zu Fuß oder mit Pferden wirv gestattet, in der bisherigen Weise aus einer Gemeinde des Kantons in eine andere zu fahren und zu diesem Behuf Briefe, Pakete und Valoren, die ihnen anvertraut sind, zu besorgen, jedoch müssen sie, wenn sie sich damit beschäftigen wollen, solches sowohl bei ihrer Gemeinde als bei dem Oberpostamt anzeigen. Die Postverwaltung soll, wo ein durch die Post nicht hinreichend befriedigtes Bedürfniß vorhanden ist, auch Privatanstalten, welche zu regelmäßiger Beförderung der Personen im Wagen (z. B. in Omnibus) unternommen werden, dazu autorisiren, doch dürfen solche ohne besondere Ermächtigung weder Briefe noch Pakete und Valoren übernehmen. Die öffentlichen Be- 293 Horden und Beamten wurden mit Bezug auf ihre amtliche Korrespondenz vom Porto befreit. Die Verletzung des Postregals wird mit einer Buße von 1 —160 Franken bestraft. Die Postanstalt so wie die Unternehmer von andern Transportanstalten haften für jeden Schaden, der bei Ausübung des Postboten- oder Fahrdienstes verursacht wird, eine derartige Ersatzklage verjährt aber in der Regel nach drei Monaten. Für das Ausland erstreckt sich die Verjährungsfrist für Briefe oder Pakete auf 6 Monate, für Briefe und Pakete in andere Welttheile auf ein Jahr. Im Jahr 1847 wurde von Herrn Bürgermeister I)r. Furrer zu Wien ein neuer, alle Kantone umfassender Postvcrtrag mit Oestreich unterhandelt und abgeschlossen, der aber wegen theilweise nicht erfolgter Ratifikation auf sich beruhen mußte. Der Transport der Reisenden und der Postgegenstände nach Toggcnburg, St. Gallen, Chur, Glarus und für die beiden Seeufer wurde der Dampfschiffverwaltung für den Zürich- und Wallensec übertragen. Anno 1848 wurde der Transport der Reisenden und Posteffekten für den Berner Tageilwagen zwischen Zürich und Baden vom 1. August an von der Eisenbahn übernommen. Für die Winter- monate, während denen die Zwischenfahrt des Dampfschiffs nicht stattfinden kann, wurde eine tägliche einspännige Postchaise von Richterschweil nach Zürich angeordnet. Die Postanstalten bestanden am Schlüsse dieses Jahres in 1 Oberpostamt zu Zürich, 1 Postamt in Wintcrthur, 94 Postbureaur und 60 Postablagen. Nun ging aber in diesem Jahr eine gewaltige Veränderung mit dem Postwesen vor, indem durch die neue Bundesverfassung dasselbe im Umfang der ganzen Eidgenossenschaft vom Bunde übernommen wurde (siehe den Artikel Bundesverfassung). Unser Postamt verwandelte sich nun im Jahre 1849 in eine Kceispostdirektion. Die vielen anderweitigen Veränderungen, welche dadurch im Postwesen entstanden, werden indeß, da sie eine ganz neue Epoche besassen, nicht mehr angeführt, sondern am Schlüsse des Artikels bloß noch einige statistische Notizen über unser Postwesen beigefügt. Im Jahr 1840 beförderten unsere Posten 1841 1842 1843 1844 1845 1846 kk „ ki »k k, k/ Reisende 60489 60639 61017 63057 61983 88026 93389 Postwagenstücke 272697 297925 314500 145892 152749 160465 Der Reinertrag des Postregals war Frk. Rp. im Jahr 1840 1841 1842 1843 1844 1845 1846 1847 1848 97688 86 96082 78 57116 10 77825 18 124495 1 132224 48 134713 91 90122 35 98663 68 Im Jahr 1849 wurde dem Kanton Zürich von der Eidgenossenschaft als Entschädigung für die Abtretung des Postregals die Summe von 11-1,192 Fr. 73 Rp. bezahlt. Pulvermagazine und Pnlvermühle. Die zu der Pulvermühle gehörenden Gebäude befinden sich an der Limmat unterhalb Altstetten, die beiden in den Jahren 1835 und 1839 neu erbauten Pulvermagazine westlich von der Mühle. Anno 1841 wurde das Wohnhaus des Pulvermüllers baulich hergestellt, was zirka 1000 Frkn. kostete; 1848 mit einem Kostenaufwand von 5700 Frkn. um das untere Pulvermagazin eine 12 Schuh hohe Mauer errichtet. Nachdem das Pulverregal durch die neue Bundesverfassung Sache des Bundes geworden, wurde am 4. August 1849 zwischen der Regierung des Kantons Zürich und dem Finanzdepartement der schweizerischen Eidgenossenschaft ein Pachtvertrag um sämmtliche zu der Pulvermühle gehörende Gebäude und Dcpendcnzen und die beiden Pulvermagazine abgeschlossen, zufolge dessen die Hauptreparaturen an den Gebäuden der Eigenthümer zu tragen hat, die Nebenreparaturen der Pächter übernimmt nnd einen jährlichen Pachtzins von 1700 Frkn. zu entrichten hat. Am Schlüsse dieses Artikels mag es nicht uninteressant sein, über die seit einer laugen Reihe von Jahren von Herrn Dietrich besorgte Pulvcrfabrikation einige Notizen nachzulesen. fabrizirt. verkauft. aus Zeugamt gegeben. Anno 1841 wurden 20810 Pfund. 15472 Pfund. 6076 Pfund. - 1845 - 22331 - 1847 - 29331 - 1848 - 47822 15560 24543 47832 3872 - 5192 - 3604 - Rathhaus. In dem jetzigen in den Jahren 1694 —1698 erbauten Rathhaus wurde im Jahr 1843 die Vorlaube im Erdgeschoß in zwei Zimmer umgewandelt, wovon das eine dem Stiftsamtmann, das andere dem Kantonsschulverwalter angewiesen ward. Diese Baute kostete zirka 800 Frkn. und wurde vom Stiftsfond getragen, 1847 der ehemalige Obergerichtssaal und das Ausstandszimmer in drei Zimmer für den Polizeirath umgewandelt, welche Baute zirka 3000 Frkn. kostete. Regiernngsrath. Es ist in der vorhergehenden Chronik bemerkt worden, daß die oberste Vcrwaltungs- und Administrativbehörde des Kantons bis 1831 der Kleine Rath war, der aus 25 Mitgliedern bestand. An dessen Stelle trat in Folge der neuen Verfassung vom Jahr 1831 ein Regierungsrath von 19 Mitgliedern mit 7 ihm untergeordneten Hauptkollegien. Derselbe wurde in Folge der Staatsumwälzung vom 6. September 1839 unmittelbar nach der Wahl und dem Zusammentritt des Großen Rathes auf außerordentliche Weise neu gewählt. Im Jahr 1840 wurde der Regierungsrath in Folge eines vom Volke angenommenen Verfassungsgesetzes von 19 auf 13 Mitglieder reduzirt und durch ein vom Großen Rath am 3. Wein- 295 monat 1840 erlassenes Gesetz die Geschäftsordnung desselben revidirr. Die wichtigsten Veränderungen, die dadurch eintraten, waren die, daß in alle Kollegien und die ihnen untergeordneten Sektionen auch Mitglieder außerhalb des RegierungsratheS gewählt werden konnten, daß das Zehnten- und Grundzins-, das Anleihungs-, das Bergwerks - und das Rechnungödepartement aufgehoben und die betreffenden Geschäfte nun direkte von dein Finanzralh besorgt wurden, daß nun zur Gültigkeit einer Wahl bloß die absolute Mehrheit der sämmtlichen Mitglieder erforderlich wurde, daß die Zahl der Staatsschreiber von drei auf zwei reduzirt ward und daß der Regierungsrath einen Abwart für seine Sitzungen aus den Weibeln bestellt. Durch das Verfassungsgesetz vom 23. Wcinmonat 1849, welches am 18. Wintermonal von den Urversammlungen angenommen worven, wurde der Regierungsrath neuerdings und zwar auf 9 Mitglieder reduzirt, die Amtsdauer der Mitglieder auf 4 Jahre festgesetzt, die Benennung Bürgermeister abgeschafft und in Prästvent verwandelt und die Besorgung der dem Regierungsrath untergeordneten Geschäfte Direktionen übertragen und durch das Gesetz vom 2. April 1850 die Befugnisse und Pflichten so wie die Geschäftsordnung des Regicrungsraihes und der Direktionen genau festgesetzt und alle Rcgierungskollegien und Departements mit Ausnahme einiger der Direktion deS Innern beigeordneten Kommissionen, der Aufsichtsbehörde der Strafanstalt, des Erziehungsund Kirchenrathcs gingen Ende Mai sodann ein. Die jeweiligen Amtsbürgermeister waren von 1831 —1850 1831 Herr Paulus Ustcri vom 25. März bis 9. April f, Herr Hans Konrad von Muralt vom 13. April bis 31. Dezember. 1832 Herr David von Wyß bis März, Herr Melchior Hirzel vom März bis Dezember, 1833 Herr Joh. Jakob Heß, 1834 Herr Melchior Hirzel, 1835 Herr Joh. Jakob Heß, 1836 Herr Melchior Hirzel, 1837 Herr Joh. Jakob Heß, 1838 Herr Melchior Hirzel, 1839 Herr Joh. Jakob Heß, 1840 Herr Hans Konrad von Muralt, 1841 Herr Joh. Heinrich Emanuel Mousson, 1842 Herr Hans Konrad von Muralt, 1843 Herr Joh. Heinrich Emanuel Mousson, 1844 Herr Hans Konrad von Muralt, 1845 Herr Joh. Heinrich Emanuel Mouffon bis April, Herr Jonas Furier vom April bis Dezember, 1846 Herr Hans Ulrich Zehnder, 1847 Herr Jonas Furrer, 1848 Herr Hans Ulrich Zehnder, 1849 Herr Vv. Alfred Escher, 1850 Herr HanS Ulrich Zehnder. 296 Salzamt. Im Jahr 1841 erließ der Große Rath am 14. April ein Gesetz betreffend den Salzpreis und bestimmte in demselben, daß von dem jährlichen Gesammtertrag des durch die Salzauswäger in einer Kirchgemeinde verkauften und zu 8 Rappen vom Pfund berechneten SalzeS der durch Anwendung deS neuen schweizerischen Gewichtes sich gegenüber dem frühern Gewicht ergebende Mehrertrag von sechs Prozent als Beitrag des Staates an die Schulbedürfniffe der zu der betreffenden Kirchgemeinde gehörenden Primärschulen und zwar zunächst für die allgemeinen Schulbedürfniffe abgegeben werden soll. Das Salz, welches im hiesigen Kanton verbraucht wird, bezieht das Salzamt auS Baiern und Würtemberg und aus der neuen Saline bei Rheinfelden Verbraucht wurde an Koch- und denaturirtem Salz: Ztnr. Pfd. im Jahr 1840 45850 2 - - 1841 45130 60 - 1842 44654 8 - » 1843 47790 68 - - 1844 49280 17 - - 1845 52028 69 - - 1846 51410 87 . - 1847 49180 45 - - 1848 48871 34 - - 1849 48415 16 - - 1850 51756 1 Der Reinertrag des SalzregalS betrug: Frkn. Rp. im Jahr 1840 172315 98 - - 1841 174329 61 - - 1842 173856 24 - - 1843 189217 4 - - 1844 193626 66 - - 1845 206135 90 - - 1846 196813 96 - - 1847 234694 63 - - 1848 230593 53 - - 1849 229776 61 - - 1850 249547 15 Die Zahl der Salzauswäger betrug im Jahr 1840 191 - - 1845 219 Ztnr. Pfd. 7609 53 8975 95 7089 61 7698 34 7486 28 5955 5 5784 88 5775 46 5821 96 9187 80 9479 6 297 Im Jahr 1849 232 - - W50 237 Dem Salzamt stand während der ganzen Periode gleichwie früher daS Salzdepartement vor, das sich dann aber im Jahr 1850 auflöste und dessen Geschäfte an die Finanzdirektion übergingen. Das Hauptlager für das Salz befindet sich im Salzhaus und dem Salzmagazin am obern Quai zu Zürich; Salzmagazine hat es zu Winterthur, Rheinau und Eglisau. Salzhaus» neues. Die Salzverwaltung bewarb bis am Ende deS Dezenniums noch das der Stadt gehörige Salzhaus beim Großmünster. Schon seit dem Anfang der Dreißigerjahre beabsichtigte man aber an der Stelle des Salzmagazins am obern Quai ein neues Salzadministrations- und Magazingebäude zu erbauen, welcher Bau indeß durch Prozesse behindert wurde, die erst im Jahr 1849 ihre Erledigung fanden, worauf unverweilt Einleitung zum Bau getroffen ward und in diesem Jahr noch die Fundamente zur Ausführung kamen Die nähere Beschreibung der Baute, die erst im Jahr 1852 vollendet sein wird, gehört einer folgenden Periode an. Salzmagazin im Sihlwiesli. In diesem geräumigen Gebäude wird kein Salz mehr aufbewahrt, sondern es dient zur Aufbewahrung von Fruchtvorräthen und Traingeschirr. Schanzen. Die Abtragung und Verebnung der in den Jahren 1642 bis 1677 errichteten Schanzen oder Festungswerke der Stadt Zürich, die Anlegung neuer Straßen und der Verkauf des SchanzenlandeS hatte gemäß dem Beschluß deS Großen Rathes vom 30. Jenner 1833 in den Jahren 1840 bis 1850 unter der Leitung der Schanzcnkommission und ihres Ingenieurs ihren Fortgang, wurde aber bis am Schlüsse dieser Periode noch nicht vollendet. Im Jahr 1840 und 1841 wurden das Bären- und Hundbollwerk vom Stadtrath und einigen Privaten abgetragen, die ehemalige Pelikankourtine durch Sträflinge aufgefüllt, die Schinnhut-, Schanzen-, Sonnen-, Tannen- und LeonhardSgasse planirt, das Steinbett hergestellt und dieselben bekieset, der Bau der steinernen Brücke über den Schanzengrabcn vollendet und eine hölzerne Brücke über den daneben befindlichen Sihlkanal hergestellt, die Sihlgasse zwischen der Sihlbrückc und der Sihlkanalbrücke und der Einfahrt in den Schützenplatz verfallt. Anno 1842 wurde das Rämibollwerk neben der jetzigen Kantonsschule abgetragen, die Wolfsgasse bis an die Rämistraße fortgesetzt, was durch Sträflinge geschah, die Blumcngaffe, der Turnplatz, die Böschungen um das Bassin planirt, die St. LeonhardSgasse mit einem Steinbett belegt, der Platz um das neue Zeughaus planirt und aufgefüllt, die Tannengasse hergestellt. Im Jahr 1843 wurde die Brücke über den Sihlkanal gegen die Thierarzneischule hergestellt, der äußere Theil der Thalgasse gegen den See im Einverständniß und unter ökonomischer Mitwirkung des Stadtrathes angelegt, die äußere Bärengasse planirt. 38 298 Im Jahr 1844 wurde die Wuhrspitze am Papiererwerd und eine hölzerne Scheidewand in der Limmat am Ausfluß des FröschengrabenS hergestellt, 1845 im Schanzengrabcn unterhalb des Wasserthurms eine bessere Schwelleinrichtung und ein Steindamm, längs dem neu angelegten, zur Verbindung der obern Thalgasse mit dem See dienenden Quai am Einlauf des FröschengrabenS eine Brustquadermauer errichtet, 1846 die Wasserbrücke oberhalb der Thierarzneischule und ein Theil der eingestürzten Mauer längs dem Fröschengraben am Beatenrain, ein Verbindungssträßchcn vom Zeltweg gegen den Wolfbach hergestellt, 1847 die Abtragung des Walles und Planirung des Landes zwischen der Rämistraße, der Tannen-, Schinnhut- und HalSeisengasse mit Beihülfe von Sträflingen begonnen, 1848 obiges Terrain ausgefüllt, der größte Theil des an der Löwengasse und Zeughausgasse und am Schanzengrabcn liegenden Schanzenterrains ausgefüllt und verebnet, 1849 die Ufermauer am Schanzengrabcn reparirt, der Steg über den Fröschengraben bei der Thare hergestellt. Die Ausgaben der Schanzenkommission betrugen Frtn. Rp. Anno 1840 90129 36 » 1841 57100 86 - 1842 79787 12 - 1843 36221 6 - 1844 61817 96 - 1845 36562 11 - 1846 21625 35 - 1847 13784 71 - 1848 12369 44 - 1849 4855 19 Die Einnahmen bestanden Für verkauftes Schanzenland. An Anderweitigem. Quadratfuß. Jrkn. Rp. Frkn. Np. 1840 241515 38694 28 76832 95 1841 244696 42926 97 16916 41 1842 12 Bauplätze 221449 und den allen Schinnhutschopf 71528 95 14591 42 1843 84500 durchschnittlich ä 371/, Rp. 31679 50 8668 9 1844 287948 75293 58 5011 41 1845 29420 - - IO 1/2 - 3068 — 49820 73 1846 207073 12285 8 20300 — 1847 13028 - - 55 - 7959 — 14231 71 1848 12735 88 1849 28882 - - 16i/z - 4656 — 3861 76 In , )er interessanten Schrift des Herrn alt Regierungsrath Sulzer: „Die Finanzen des Kan- tons Zürich", ist eine Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben der Schanzenkommission 4 299 vorn 1. Juli 1833 bis Ultimo 18-19 so wie der Materialeinnahmen und Ausgaben enthalten, die folgende Ergebnisse zeigt: Baareinnahme. Frkn. Rp. Saldoübertrag des SchanzenamteS. 1129 72 Für verkauftes Schanzenland. 651768 1 Für verkaufte Gebäude und Baumaterialien 60979 39 Für diverse Zinse. 39105 64 Für Verschiedenes. 5121 74 An entlehnten Geldern. 254700 — 1,012804 53 Ausgabe: Für Demolirung und Planirung der Schanzen . 158830 15 Für Brücken-, Straßen-, Kanal-, Tollen- und Wuhrarbeiten . . 252967 97 Für Hochbauten . . 141931 60 Für Verwaltungskosten, Pläne u s. w. .... . 44015 42 Für Verschiedenes. 65954 2 Abbezahlte Passiven nebst Zinsen . . 98242 78 Rückzahlung entlehnter Gelder. . 231200 — Zinse hievon. . 16000 — Bilanz, Aktivsaldo mit Rechnung 1849 .... 1,009141 94 3662 59 Material: Bestand des SchanzenlandeS nach den aufgenommenen Plänen: Quadratfuß. Quadratfuß. a) in der großen Stadt .. 2,913859 b) in der kleinen Stadt . 2,130089 5,043948 Verwendung: s) Verlaust. 2,589401 b) Unentgeltlich abgetreten mit Ueberbindung von Servituten 303741 a) Für die Militärgebäude. 89640 ck) Zu Anlegung von Straßen, Gaffen, Plätzen :c. 973760 3,956542 Bleibt zur Disposition 1,087106 Im Jahr 1850 löste sich nach Einführung des neuen Regierungssystems die Schanzenkommission auf und ihre Geschäfte gingen an die Direktion der öffentlichen Arbeiten über. Die Präsidenten der Schanzenkommission waren: 1833—1839 Herr Bürgermeister Hirzel. 1839—1850 Herr Bürgermeister v. Muralt. 38 ' 300 Schullehrerfenrinar. In der Chronik, welche den Zeitraum bis 18-10 schildert, sind die Schicksale des Seminars von seiner Errichtung im Jahr 1832 bis m seiner Reorganisation im Ansang deS Jahres 1840, die eine Folge der StaakSumwälzung vom Jahr 1839 war, geschildert worden, »nd es beginnt nun die gegenwärtige Chronik damit, daß der Direktor, Herr Sckerr, der seit dem Sommer nicht mehr in der Anstalt weilte, mit Beschluß des neuen Erziehungsrathes vom 23. Oktober 1839 in seinen Verrichtungen als Seminarvirektor eingestellt und daß festgesetzt wurde, es habe sein Gebalt mit der Erlassung eines neuen Seminargcsetzeö aufzuhören. Gegen diesen Beschluß ergriff Herr Fürsprech Dr. Furrer Namens des Herrn Scherr Rekurs an den Regierungsrath, welcher aber im Februar 1840 den Rekurs für unbegründet erklärte und den Beschluß des Crziehungsrathes bestätigte. Am 20. Horuung 1840 erließ der Große Rath ein neues Gesetz betreffend das Schullehrer- seminar, in der Absicht, die Bildung der Bolksschullchrer auf solche Weise anzuordnen, daß ihnen mit Vertrauen die Jugend des Kantons übergeben werden könne, damit sie dieselbe zu verständigen und tugendhaften Menschen, zu nützlichen und Irenen Bürgern und zu wahren Christen erziehen. Dieses neue Gesetz enthält gegenüber den dadurch aufgehobenen vom Jahr 1836 und 1837 folgende abweichende Bestimmungen: Die Jünglinge, welche in dem Seminar gebildet werden, sollen auch zu christlicher Gesinnung uno rechtschaffenem Wandel angeregt werden. Der Sitz des Seminars bleibt Küßnacht. Unter den Lehrgegenstäuden steht wieder obenan: Religions- und Sittenlchre, es wird nun aber näher dahin definirt: christliche Religion (Rcligionsgesästchte, Glaubens- und Sittenlchre), Elementarmathematik, dem Gesang wird beigefügt: mit besonderer Berücksichtigung deS Kirchengcsanges, der Pädagogik: vorzugsweise in praktischer Richtung. Die französische Sprache wurde als Lehrfach für die Primar- schullehrer gestrichen, hingegen für die Sekundarschullehrer verbindlich erklärt, und für diese kamen noch hinzu: Fortsetzung des Unterrichts in der deutschen Sprache und deutsche Litteratur, Fortsetzung der Mathematik und Naturlehre. Der Religionsunterricht soll durchgehends aus den künftigen Beruf der Zöglinge und aus die Begründung einer wahrhaft christlichen Ueberzeugung berechnet sein und überhaupt die Grundlage ihrer ganzen Bildung ausmachen. In allen Fächern soll darauf geachtet werden, baß der Umfang des Unterrichtes nicht auf Kosten der Gründlichkeit ausgedehnt werde. Zu dem Turnunterricht kommt auch Anleitung zur Gartenarbeit hinzu. Bei den Vorkeimt- nissen zum Eintritt in daS Seminar wurden die Worte: „in hochdeutscher Sprache" gestrichen und statt dessen festgesetzt: Fähigkeit, sich mündlich über die in den Kreis seines Wissens fallenden Gegenstände klar und sprachrichtig auszudrücken. Die definitive Aufnahme ins Seminar soll erst nach einer vierteljährigen Probezeit stattfinden. Es wurde ein Konvikl errichtet, in welchem die Aufgenommenen Kost, Wohnung, Wäsche und ärztliche Besorgung erhalten. Dieser Konvikt besteht für die nächsten 3 Jahre aus 10 ganzen und 10 dreivierlels Freiplätzen für fähige, durch Fleiß und Sittlichkeit ausgezeichnete, aber unbemittelte Kantonsangehörige, und aus 5—8 Plätzen, für welche das volle Kostgeld von 200 Frkn. bezahlt wird, für nicht dürftige Zöglinge. Uebcrdieß wurden 15 Stipendien von je 100 Frkn. für unbemittelte und ausgezeichnete Zöglinge, die außer dem Konvikt leben, beibehalten. Die Besetzung der Freiplätze im Konvikl soll vom Erziehungsrath aus ein Jahr beschlossen werden. Alle Zöglinge, welche aus die eine oder andere Art unterstützt 301 werden, sind nach ibrer Entlassung aus dem Seminar noch 2 Jahre lang zu Vikariatsdienstcn an der Volksschule verpflichtet. Das dritte Jahr des Unterrichtes im Seminar soll für Primarlehrer dem Unterricht in der Pädagogik und den praktischen Uebungen im Schulhalten gewidmet sein, für die Sekundarschullehrer der Erweiterung, und Vervollständigung derjenigen Kenntnisse, welche für ihren künftigen Beruf speziell erforderlich sind. Die Mustcrschulen wurden nicht mehr an die Orte Küßnacht und Erlenbach gebunden. Dem Direktor wurde nun auch zur Pflicht gemacht, die erforderlichen Berathungen der Lehrer zu veranstalten und zu führen, wöchentlich 14—18 Stunden Unterriä i zu geben und jedenfalls die Pädagogik zu übernehmen, an Sonn- und Festtagen mit den Zöglingen den Gottesdienst in der Ortskirche zu besuchen, dem ganzen Hauswesen des Konvikts als christlicher HauSvater vorzustehen, über die Oekonomie desselben jährlich Rechnung einzugeben und seine ganze Thätigkeit dem Seminar zu widmen. Einer der ordentlichen Lehrer, den der Er- ziehungöratb hiefür bezeichnet, ist in Fällen von Krankheit oder Abwesenheit des Direktors der gesetzliche Stellvertreter desselben. ES wurde ferner festgesetzt, daß die sämmtlichen Lehrer unter dem Vorsitz des Direktors Berathungen für Eutwerfuiig der Lekliousverzeichnisse, Abfassung der Zeugnisse und periodischen Zensuren über Fleiß, Betragen und Fortschritte der Zöglinge, Stellung der Anträge an die Aufsichtsbehörde, über Freiplätze und Stipendien, Beförderungen w. halten sollen. — Der Direktor hat sammt seiner Gattin und Kindern freie Kost und Wohnung nebst Feuerung, Beleuchtung und Wäsche im Seminar und 1600 Frkn. jährlichen Gehalt, jeder ordentliche Lehrer 12—1400 Frkn. Das Taggelv des Direktors und der Lehrer für amtliche Verrichtungen außer dem Seminar wurde auf 4 Frkn. reduzirk. Die Wahl des Direktors geschieht auf 6 Jahre, die der ordentlichen Lehrer auf Lebenszeit; die Hülfslehrer werden auf unbestimmte Zeit angestellt. Sowohl der Direktor als die Lehrer sollen Männer von unbescholtenem Eharakter und christlich-religiöser Gesinnung, so wie von gründlicher Bildung sein. Für den Direktor ist noch insbesondere erforderlich, daß er praktische Leistungen im Unterrichts- und Erziehungöfache auszuweisen habe und daß er verheirathet fei. Er sowohl als die ordentlichen Lehrer sollen der evangelischen Konfession angehören. Der Religionsunterricht kann nur einem Mitglied des zürcherischeu Ministeriums übertragen werden. Am Schlüsse des Gesetzes wurde bestimmt, daß das bisherige Seminar im Mai 1840 für aufgehoben und sämmtliche Lehrstellen für erledigt erklärt werden, und daß insofern von den gegenwärtigen Lehrern einzelne nicht mehr gewählt werden sollten, der Regierungsrath dem Großen Rath einen Antrag aus angemessene Entschädigung zu stellen habe. Als dieses Gesetz im Großen Rathe behandelt wurde, gaben sich über einige Theile desselben abweichende Ansichten kund, insbesondere über die Frage, ob die Lehrer lebenslänglich anzustellen seien ober nur auf sechs Jahre angestellt werden sollen, wie der RegierungSralb beantragt halle; die Mehrheit entschied sich für das erstere, ferner über ven Konvilr und die Vereinigung der Bildung der Sekundär - und Primarlehrer. Am 13. April entschied sich der Erziehungsrath mit 8 gegen 7 Stimmen, welche auf Herrn Pfarrer Burkharvt sielen, für die Berufung des Herrn l)r. Bruch von Wädenschwcil, damals Vorsteher eurer Erziehungsanstalt zu Lausanne, als Seminardirektor und am 14. April bestätigte der Regierungsraih diese Wahl. Am 1. Juni wurden die bisherigen 3 Lehrer am Seminar vom Erziehungsrath wieder vorgeschlagen und vom Regierungsrath bestätigt, am 6. Mai vom erstem Herr Pfarrer Burkhard als Religionölehrer berufen. — Im Laufe des Sommers wurde eine umfassende auf den Konvikt berechnete Baute im Seminargebäude ausgeführt, ein größerer und ein kleinerer Schlafsaal, ein Speise- und Lehrzimmer neben demselben hergestellt und in der Wohnung verschiedene Reparaturen vorgenommen, welche Bauten 7600 Franken kosteten, 36 Betten, ferner Tische, Bänke und anderes Mobiliar angeschafft und hiefür 4600 Franken ausgegeben. Am 8. Juli wurde der neue KurS in den obern und am 20. August in der ersten Klasse eröffnet. Am 24. Mai erließ die Landbotengesellschaft zu Winterthur eine Adresse an Herrn Scherr, worin ihm der Dank für seine dem zürcherischen Volk geleisteten ausgezeichneten Dienste bezeugt, wie das tiefe Bedauern wegen seiner Entfernung aus dem Seminar ausgedrückt wird. Den 1. Weiumonat besdloß der Große Rath, dem gewesenen Seminardircktor Herrn I. Th. Scherr eine Entschädigung von 4400 Franken zu ertheilen, durch welche alle aus seine frühere Stelle bezüglichen Besoldungs- und Entschädigungsansprüche getilgt sein sollen, womit sich derselbe indeß nicht befriedigte, sondern sich an die Gerichte wendete und daS Obergericht die Sache an Hand nahm. Der Große Rath beschloß aber am 15. April 1841 in Erwägung: 1) daß der Große Rath nach fortwährender Uebung bei Aufhebung oder Reformirung einer Staatsbeamtung oder eines Staatsinstitutes die Entschädigungsansprüche der außer Thätigkeit gesetzten Beamten von sich aus auf dem Wege des Gesetzes oder des Beschlusses regulirt und somit die dießsällige Regulirung als einen in seine ausschließliche Kompetenz fallenden Gegenstand behandelt hat, 2) daß er von diesem Recht im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht habe, indem er durch das Gesetz betreffend das Schullehrerseminar sich den Entscheid über eine angemessene Entschädigung bezüglich auf die an dem reorganisirten Seminar allfällig nicht wieder definitiv angestellten Lehrer vorbehielt und durch Beschluß vom 1. Weinmonat 1840 die Entschädigung an den gewesenen Seminardircktor I. Th. Scherr auf 4400 Franken festsetzte und zwar mit dem seine ausschließliche Kompetenz wahrenden Zusatz, unter welcher Form solche Ansprüche immer gestellt werden möchten — sich wiederholt- für ausschließlich kompetent zu erklären, die Entschädigung des Herrn Scherr festzusetzen, und daß eS demnach bei dem Beschluß vom 1. Weinmonat 1840 sein Bewenden haben soll. — Dieser Beschluß erfolgte nicht einstimmig, indem die Minderheit die Gerichte für kompetent erklären wollte, über die Entschädigungsforderung abzusprechen. Da Herr Scherr noch weitere Schritte that, um die letztere günstiger zu gestalten, so ertheilte der Regierungsrath am 19. November 1841 mit 9 gegen 4 Stimmen, die sich dagegen zu Protokoll verwahrten, einer mit dem Bevollmächtigten des Herrn Scherr abgeschlossenen Neber- einkunft seine Genehmigung, zufolge welcher beschlossen wurde: 1) Er sei in Ruhestand versetzt mit Anerkennung, daß er während seiner ganzen Dienstzeit von den damaligen Aufsichtsbehörden stets die ehrenvollsten Zeugnisse erhalten habe, und unter Vorbehalt der persönlichen Vortheile, welche den Mitgliedern des zürcherischen Lchrcrstandes gesetzlich zugesichert sind, 2) sein Heimwesen, das Gut zum Seehof in Küßnacht, für die Summe von 13295 fl. käuflich zu übernehmen (dessen Wiederverkauf stehe im Artikel Küßnackt), 3) ihm die Entschädigung von 4400 Franken auszubezahlen, wogegen er zu erklären habe, daß er auf alle und jede weiter» Ansprüche hinsichtlich seines Staatsdienstverhältnisses förmlich Verzicht leiste, was auch geschah. Im Jahr 1841 wurden noch weitere 7 Betten für das Seminar angeschafft, die zirka 500 fl. kosteten, 1844 der Gesangsaal in ein Lokal für die Musterscbulc umgewandelt, welche Baute zirka 700 Franken kostete. Im Jahr 1846 wurde dem Herrn vr. Bruch auf sein wiederholtes Verlangen die Entlassung 303 Don der Stelle eines Scminardireklors ertheilt, und es trat nun eine provisorische Oberleitung durch die beiden Lehrer Fischer und Denzler ein. Von 1840—18-17 betrug die Zahl der Seminaristen 1840 66—67, davon im Konvikt 26 1841 90 26—37 1842 94—101 38—39 1843 111—114 38—40 1844 99—104 40 - 1845 86—91 36—37 1846 72—80 39 1847 66—73 40 Im Jahr 1848 wurde am 30. März vom Großen Rath ein neues Gesetz über daS Schul- lehrerseminar erlassen, das von demjenigen vom Jahr 1840 folgende abweichende Bestimmungen enthält: Der Zweck des Seminars wird in dem neuen Gesetze einfach dahin bezeichnet: tüchtige Lehrer für Volksschulen des Kantons zu bilden, die Zöglinge für die Anforderungen ihres Berufes zu befähigen und mit dem Wesen und den Bedürfnissen einer guten Volksschule vertraut zu machen. Als Lehrgegenstände werden bezeichnet: Religion und Sittenlehre, Pädagogik, die französische Sprache wird wieder aufgenommen und dem Gesang auch Violinspiel beigefügt, das indeß nicht verbindlich sein soll. Der Unterrichtsstoff soll vollständig begriffen und verarbeitet und der Zögling in richtiger Behandlung und Anwendung desselben geübt werden. Die Gesammtzahl der jährlich auS dem Kanton neu aufzunehmenden Zöglinge soll in der Regel 60 nicht übersteigen. DaS Klassengeld für Nichtkantonsbürger wird auf 64 Franken erhöht. Die Bewerber um Aufnahme in das Seminar müssen das 16te Altersjahr zurückgelegt und auch Kenntniß der französischen Sprache haben. Die in den Konvikt tretenden Zöglinge müssen zwei Jahre in demselben verbleiben. Die Kantonöbürger haben für den Konvikt ein Kostgeld von 160, Nichtkantonsbürger von 200 Frk. zu zahlen. Die Zahl der Freiplätze in demselben wurde auf 15 beschränkt. Es wird durch das Gesetz dem Seminar ein Kredit von 1400 Frk. zu Stipendien für ausgezeichnete unbemittelte Jünglinge und ein solches von 1000 Frk. für Zöglinge, welche Sekundarlehrer werden wollen, behufs weiterer Ausbildung nach dem Austritt aus demselben eröffnet. Die Musterschulen werden auf eine Uebungsschule reduzirt. Dem Lehrerpersonal wurde ein Lehrer an dieser Schule beigefügt. Der obligatorische Besuch des Direktors beim Gottesdienst wurde aufgehoben, die Bestimmung wegen dem Vorstand des Kon- viktes dahin abgeändert, daß ihm die Leitung und die Aufsicht über denselben obliege, daß aber die ökonomische Verwallung vom Erziehungsrath, je nachdem die Verhältnisse eS als zweckmäßig erscheinen lassen, entweder dem Direktor oder einer unter seiner Kontrole stehenden andern Person übertragen werden könne. Jeder ordentliche Lehrer wird verpflichtet, wöchentlich 25 bis 28 Unterrichtsstunden zu ertheilen. Der Gebalt des Direktors ist, insofern ihm auch der Konvikt übertragen wird, 12—1500 Franken nebst freier Wohnung rc. Die Besoldung der ordentlichen Lehrer wird festgesetzt von 1000—1400 Franken. Für HülfSlehrer wird ein Kredit von 3200 Frk, für Lehrmittel und Sammlungen von 400 Frk., für Turn- und landwirthschaftliche Geräthe von 400 Frk. eröffnet. Das Taggeld wird 304 auf 6 Frk. erhöht. Wird die Oekononüe des KonvikteS statt dem Direktor einer andern Person übertragen, so erhält solche nebst freier Kost und Wohnung eine Besoldung bis auf 400 Frk. Die Wahl VeS Direktors wird nun ebenfalls auf Lebenszeit festgesetzt. Am 23. August 1848 berief der Erziehungsrath an die Stelle des Direktors den Herrn H. Zollinger von Feuerthalen, welcher sich eine Reihe von Jahren als Naturforscher auf der Insel Java aufgehalten halle, und am 8. Jenaer 1849 in der Kirche zu Küßnacht installirt wurde. Im Jahr 1848 wurde mittelst einer umfassenden Baute die ehemalige Scheune theilweise in ein Lehrzimmer für die UebungSschule umgewandelt, welche Baute 2000 fl. kostete. Anno 1850 wurde seit 1845 wieder zum ersten Mal ein Ergänzungskurs für ältere Lehrer im Seminar veranstaltet, der vom 3. Juni bis 14. September währte. Es nahmen 24 Lehrer theils freiwillig, theils einberufen daran Theil. Die Zahl der Zöglinge betrug im Seminar im Konvikt «chüler in der Uebungsschule 1848 55—57 davon 35 113 1849 58 36 123 1850 64 41 125 Die Kosten des Seminars betrugen Frkn. Rp. Anno 1841 17630 1845 17560 1849 13133 33 Schulsynode. Die durch die Verfassung vom Jahr 1831 und durch das Gesetz vom 26. Weinmonat 1831 ins Leben gerufene Schulsynode, d. h. die jährlich stattfindende Versammlung sämmtlicher Lehrer des Kantons behufs Berathung über Schulangelegenheiten erlitt nach der Staatsumwälzung vom Jahr 1839 vielfache Anfechtung, namentlich als die Schulsynode in ihrer Versammlung zu Win- terthur den 31. August 1840, präsidirt von Herrn alt Erziehungsrath Rüegg, mit 420 Stimmen gegen 55 sich hiegegen schriftlich Verwahrende beschloß: 1) der Lehrerstand des Kantons Zürich drückt sein innigstes Bedauern aus über die Aufhebung des Lehrerseminars vom Jahr 1832 und zugleich seinen achtungsvollen Dank gegen das genannte Institut und vor Allem aus gegen den hochverehrten, gewaltsam vertriebenen Herrn Se- minardirektor Scherr, den Schöpfer und Begründer unserer freien Volksschule; 2) er erklärt, daß er die meisten der seit dem 6. September 1839 erlassenen Anordnungen namentlich die neuen Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Juni 1840 betreffend die Wiedereinführung des Katechismus und des neuen Testamentes in die Klaffe 9 — lOjähriger Kinder, für höchst betrübende und nachtheilige Rückschritte halte; 3) er gibt denjenigen seiner Mitglieder, die durch das Unglück dieser Zeit unverschuldet so harten Verfolgungen und schweren Leiden ausgesetzt wurden, seine aufrichtige und herzliche Theilnahme zu erkennen; 305 4) er spricht sich über den angeordneten Kirchcnzwang der Lehrer dahin aus, daß er diesen Zwang für eine den Lehrer herabwürdigende Beeinträchtigung des freien Kirchcnrcchtes halte; ferner beschloß, in Schulangelegenhciten von ihrer Seite für diesen Augenblick gar keine weitem, offenbar völlig unnützen Schritte bei den Kantonalbehörden zu thun und einstweilen gar keine der von den einzelnen Schulkapiteln beantragten Wünsche und Ansuchen an die Behörden zu bringen, und als zum Präsiventen der Synode für das Jahr 1841 Herr Dr. Scherr gewählt wurde. Hierauf faßte der Regierungsrath am 22. September in Erwägung unter anderem: daß die Mehrheit der Schulsynode, indem sie sich jene Mißbilligung angemaßt, etwas gethan habe, was außerhalb der vom Gesetz ihr umgezeichneten Zwecke liege und wozu sie in keiner Weise kompetent war, zumal es niemals einer gesetzlichen Versammlung von Staatsdienern zustehen könne, über ihre vorgesetzten Behörden ein öffentliches Urtheil zu fällen und deren Handlungen in offizieller Stellung zu mißbilligen; daß der Inhalt dieses Beschlusses eine traurige Verblendung eines großen Theiles der Volksschullehrer über ihre Stellung zu dem Volk, dem Staat und der kirchlichen Gemeinschaft an den Tag lege, indem derselbe die Behörden ungerechter Verfolgungen bezüchtige, vor Allem auS aber eine auffallende und anstößige Abneigung gegen die Einführung des Neuen Testamentes und des Katechismus als Spruchbucheö in die AUlagsschule und gegen die Bestimmung des Gesetzes, wonach allen Lehrern fleißiger Besuch des Gottesdienstes zur Pflicht gemacht wird, offenbart, — den Beschluß: 1) Es sei der Schulsynode des Jahres 1810 und insbesondere dem Präsidenten derselben, als Leiter der Verhandlungen, das ernste Mißfallen des Negierungsrathes zu eröffnen. 2) Sei der Beschluß, beginnend mit den Worten „Der Lehrerstand des Kantons Zürich" bis zu den Worten „KirchenrechteS halte" für null und nichtig erklärt. 3) Sei der offizielle Druck der dieß- jährigen Verhandlungen der Schulsynode untersagt. Gleichzeitig wurde der Erziehungsrath eingeladen, das Gesetz über die Schulsynode, so wie die gesammte Organisation der Lehrerkonfcrenzen und Schulkapitel einer Revision zu unterwerfen. Am 25. erließ sodann der Erziehungsrath folgendes Kreisschreiben an sämmtliche Volksschullehrer des Kantons Zürich: Der Erziehungsrath an sämmtliche Volksschullehrer des Kantons Zürich. Die Beschlüsse der Schulsynode vom 31. August find von solcher Beschaffenheit, und für die Schule und die Lehrer selbst von so schädlichen Folgen, daß es Pflicht des Erziehungsrathcs wird, an diejenigen Lehrer, welche an jenen Vorgängen Theil genommen haben, ein ernstes Wort der Mißbilligung und der Warnung zu erlassen. Wenn die Mehrheit der Lehrer sich durch selbstsüchtige oder leidenschaftliche Wortführer verleiten läßt, die gesetzliche Versammlung mit Vernachlässigung treuer Warnung zur Behandlung von Gegenständen zu mißbrauchen, welche dem ihr angewiesenen Geschäftskreise fremd sind; wenn diese Verletzung des Gesetzes noch dadurch erschwert wird, daß gegenüber den vorgesetzten Behörden, ja sogar der obersten Landesbehörde gegenüber eine Sprache geführt wird, die mit gesetzlicher Ordnung unvereinbar ist; wenn also die Mehrheit der Lehrer solchem Beginnen ihre Zustimmung ertheilt, rechtfertigt sie dann nicht die schon lange an vielen Orten erhobenen und lauten Klagen des Volkes über die Anmaßungen mancher Lehrer? und liegt nicht an ihr selbst die Schuld, wenn solche Klagen noch lebhafter und die Verhältnisse zu den Schulgcmcinden auf bedauerliche Weise getrübt werden? So haben jene Beschlüsse gewirkt. Der Erziehungsrath tadelt die Gefühle der Dankbarkeit nicht, und wird den Einzelnen in deren Aeußerung niemals hemmen oder beeinträchtigen; aber die Entweihung und Her- 39 306 abwürdigung derselben zu einem Mittel des Trotzes gegen Gesetz und Behörden verdient entschiedene Mißbilligung. — Wenn dann zweitens die Mehrheit der Versammlung einem tadelnden Urtheil über die von den obersten Behörden ausgesprochene Richtung des Unterrichtswesens blindlings beistimmt; wenn sie namentlich die Wiedereinführung des Neuen Testaments in die Alltagsschulc vcrurthcilt, ehe sie die näheren Bestimmungen über den Gebrauch desselben kennen und prüfen konnte; wenn sie offenbare Entstellung, wie diejenige in Beziehung aus den Katechismus, zuläßt, so verräth sie dadurch, daß sie sich ohne Sclbstständigkeit Führer» hingegeben hat, deren Handlungsweise für wahre religiöse Bildung der Jugend wenig erfreuliche Hoffnungen gewähren kann. — Die Beschlüsse der Mehrheit sprechen ferner gegen einzelne Mitglieder des Lchrerstandcs ihr Bedauern aus wegen Leiden, die für unverschuldet erklärt werden. Wir können nicht glauben, daß diese Theil- nahmsbezcugung sich auf Schullehrcr beziehe, die durch ihre Aeußerungen das christliche Gefühl und selbst die ersten Gesetze des Anstandcs aufs tiefste verletzt haben. Eher mögen es solche sein, die in Folge der Ereignisse des vorigen Jahres in mißliche Stellung gericthcn. War aber diese auch nur bei der Mehrzahl unverschuldet? War sie die Wirkung einer mit der Sclbstständigkeit des freien Mannes festgehaltenen Gesinnung? Beweist nicht vielmehr der Gang der Schulsynode selbst, daß solche Ereignisse die Wirkung eines vielfach unbesonnenen und aufreizenden Betragens gegenüber den Schulgenossen und oft auch des Mißbrauchs amtlicher Stellung zu Parteizwccken waren? — Die Beschwerde endlich über die Verpflichtung zu fleißigem Besuche des Gottesdienstes zeugt von verkehrten Begriffen über individuelle Freiheit, nach welchen dem Lehrer nicht dürfte zur Pflicht gemacht werden, der Jugend das Beispiel des Festhalten« an den gemeinsamen kirchlichen Erbauungen zu geben und dadurch die Besorgnisse so vieler christlichen Eltern zu beruhigen. In solchem Lichte erscheinen die Beschlüsse der Schulsynode jedem Unbefangenen, und zu diesen zählen wir auch jene Lehrer, welche, festhaltend an ihrer Pflicht gegen das Vaterland und die ihnen anvertraute Jugend, durch mögliche Kränkungen sich nicht abschrecken ließen, entweder schon bei der Synode oder seither entschieden gegen das gesetzwidrige Benehmen aufzutreten. Sie erwerben sich für solche Gesinnungen die Achtung aller gutgesinnten Bürger und nöthigenfalls den kräftigen Schutz der Behörden. Ueberhaupt wird der Erziehungsrath mit verdoppelter Aufmerksamkeit über pünktliche Pflichterfüllung der Schullehrcr wachen und es wird jeder einzelne wohlmeinend vor den Folgen gewarnt, die jeder pflichtwidrige Schritt unausbleiblich nach sich ziehen würde. Doch, nicht Furcht vor Strafe, nein, ruhige Ueberlegung wird, wir hoffen es, die Mehrheit von Euch auf die verlassene richtige Bahn zurückführen. Was habt Ihr, fragt Euch selbst, durch solches Treiben Gutes bewirkt? Habt Ihr Euch nicht dadurch in fortwährende Streitigkeiten verwickelt, die Eucre Zeit und Euerc Kräfte, welche der Schule angehören, -so in Anspruch nehmen, daß nicht nur Euerc eigene Fortbildung gestört, sondern Ihr überhaupt unfähig werdet, Eucre Bestimmung, die Erziehung der Jugend zu ächten Christen, zu guten und verständigen Menschen, zu erfüllen. Der Beruf des Jugendlehrcrs ist ein heiliger Beruf; er erfordert eingetheilte Aufwendung der von Gott verliehenen Kräfte. Wer diese in leidenschaftlicher Verfolgung fremdartiger Zwecke zersplittert, wird nimmermehr ein pflichttreuer und zum Segen der Jugend wirkender Lehrer sein. Zürich, den 25. Herbstmonat 1840. Der Präsident des Erziehungsrathcs: C. Ulrich. Der erste Sekretär: Escher. Den 28. versammelten sich 90 bis 100 Lehrer im SchulhauS Riesbach und beschlossen dem Erziehungsrath eine Adresse einzugeben, worin sie erklären: 307 1. Daß ein großer Theil derselben an den Synodalbrschlüssen vvm 31. August keinen Theil habe, ein anderer Theil seither durch die Einsicht, daß nicht eigentlich Schul-, sondern vielmehr fremdartige Zwecke mit jenen Beschlüssen verbunden waren, zu der Ueberzeugung gelangt sei, zu welchem Verderben solche Schritte führen, daß daher alle dieselben mißbilligen; 2. daß sie alle die geschlichen Bestimmungen des Großen Rathes sowohl, als die Verordnungen des Er- ziehungsralhes, als dem Schulwesen förderlich und zum Behuf einer religiösen Erziehung nothwendig erachten, und sprechen dafür ihren innigen Dank aus; 3. daß sie, so viel an ihnen steht, das Volksschulwescn in seinen übrigen Verhältnissen, wenn auch vielleicht unter etwas veränderten Formen, auf seinem gegenwärtigen Stand nicht nur zu erhalten, sondern zu dessen weiterer Vervollkommnung nach besten Kräften beizutragen streben werden; 4. daß sie, was auch ihre politischen Privatansichtcn sein mögen, nur ihrem Berufe leben und in stiller, gewissenhafter Amtsführung den Frieden herbeizuführen suchen werden, auf dessen Felde allein die Schule gedeihen kann; 5. endlich, daß sie, weit entfernt, der Landeskirche feindlich gegenüber zu treten, vielmehr an der Vereinigung von Schule und Kirche arbeiten, und zu dem Ende hin den religiösen Unterricht in der Schule, so weit er ihnen obliegt, nach bestem Wissen und Gewissen ertheilen werden, indem sie in einer solchen Vereinigung nicht eine Knechtung der Schule, sondern vielmehr das einzige rechte Mittel finden zur wahren und freien Entwicklung eines christlichen Volksschulwesens. — Am 23. Juni 1841 wurden vom Großen Rath die GesetzeSentwürfe betreffend die Konferenzen und Kapitel der Lehrer und die Schulsynode, die bei der Vorberathung durch die zuständigen Behörden verschiedene Umänderungen erlitten hatten, berathen und zwei neue Gesetze erlassen. Durch das eine wurden die 88 51 — 62 des allgemeinen Schulgesetzes vom Jahr 1832 dahin abgeändert, daß die Kapitel wegfallen, daß die oberste Leitung der Konferenzen der Primär- und Sekundar- lehrer dem ErziehungSrath unter Mitwirkung des SeminardirektorS zustehe und baß dieser die Konferenzdirektoren wähle. In dem Gesetz über die Schulsynode sind die wichtigsten Bestimmungen, daß solche nicht öffentlich, daß die Synove nur eine Versammlung der Volksschullehrer und Kandidaten sei, und daß der Präsident unv Vizepräsident der Synode vom Erziehungsrath gewählt werden. Die erste Versammlung der nach diesem Gesetz beschränkten Schulsynode fand unter dem Präsidium des Herrn Pfarrer Hug von Wetzikon am 1. November 1841 in Neumünster statt. 1842 wurde die Schulsynode am 29. August unter dem Präsidium des Herrn Pfarrer Hug zu Ufter abgehalten, 1843 den 28. August unter dem Präsidium des Herrn Pfarrer Schuster zu Winterthur, 1844 ebendaselbst am 26. August unter dem Präsidium des Herrn Pfarrer Schuster, 1845 am 25. August zu Thalweil unter dem Präsidium des Herrn Kunz, Erzieher zu Hom- brechtikon, 1846 am 31. August zu Zürich unter dem Präsidium des Obigen. Am 21. Christmonat 1846 erließ der Große Rath unter ganz veränderten politischen Verhältnissen ein neues Gesetz betreffend die Schulkapitel und die Schulsynode. Die Konferenzen der Lehrer werden durch dasselbe in Kapitel umgewandelt, deren es 11, so viel als Bezirke gibt. Die Wahl ihrer Vorstehersckasten wird den Kapiteln selbst wieder überlassen. Bezüglich der Schulsynode werden 39 * 308 die an den Kantonallehranstalten und den Hähern Schulen WinterthurS angestellten Lehrer auch wieder als Mitglieder derselben erklärt und die Mitglieder des Erziehungsrathcs w. bloß für berechtigt erklärt, der Synode beizuwohnen. Die Verhandlungen sollen wieder öffentlich sein und jede Synode ihre ganze Vvrstcherschaft selbst wählen. Seit dieser Zeit wurden die Synoden abgehalten 1847 am 30. August zu Bülach unter dem Präsidium des Herrn Sekundarlchrer Meyer zu Necrach, 1848 am 28. August unter dem Präsidium des obigen zu Winterthur, 1849 unter dem Präsidium des Herrn Erziehungsrath und Sekundarlehrers Honegger in Wald am 27. August zu Bafferstorf, 1850 unter dem Präsidium des Obigen am 26. August zu Küßnacht. Schulwesen im Allgemeinen. (Primär - Volksschulen.) In der vorhergehenden Chronik ist dargethan worden, welchen Aufschwung das Schulwesen in unserm Kanton seit dem Jahr 1832 genommen habe, es sind die Grundzüge des neuen Schulgesetzes bezeichnet, statistische Notizen über die Volksschulen gegeben und der Artikel damit geschlossen worden, daß in Folge der Staatsumwälzung vom 6. September 1839 an die Stelle des bisherigen ein neuer ErziehungSrath getreten sei. Dabei blieb es aber bezüglich auf das Volksschulwesen nicht, sondern, da dasselbe viele Anfeindungen erlitt, beabsichtigte der ErziehungSrath an dem Schulgesetz von 1832 Manches umzuändern. Deßhalb wurde von ihm eine besondere Kommission von 5 Mitgliedern niedergesetzt, welche 8 Er- perten aus verschiedenen LandeSgcgenden zuzog, einen Gcsetzesentwurf über einige Abänderungen in den bestehenden Gesetzen über vaS Unterrichlswcsen ausarbeitete, der am 25. Brachmonat 1840 dem Großen Rath vorgelegt und von ihm mit wenigen Abänderungen zum Gesetz erhoben wurde, wobei derselbe in der Einleitung die Absicht aussprichl, einerseits dem christlich religiösen Elemente im gesummten Unterrichtswesen die ihm nach Artikel 4 der Verfassung gebührende Geltung zu verschaffen, anderseits die Verhältnisse der allgemeinen Volksschule dem Bedürfnisse des Volkes besser anzupassen. Durch dieses neue Gesetz wird abweichend von dem bisherigen verfügt, daß der Religionsunterricht auf das biblische Christenthum, nach der Lehre der evangelisch-rcformirten Kirche gegründet sein soll. Lehrplan und Lehrmittel sollen vom Kirchen - und Erziehungsrath vorbcrathen und erlassen werden, in jeder Klasse der Alltagsschule sollen je drei Stunden wöchentlich der Beschäftigung mit religiösen Gegenständen gewidmet sein, in der Repetirschule der Religionsunterricht durch den Pfarrer ertheilt werden. Unter die Lehrgegenstände für die Elementarbildung wurde aufgenommen: Anregung und Belebung des religiösen Gefühls, Entwicklung sittlicher und religiöser Begriffe zur Begründung christlicher Erkenntniß und Gcstnnung, Erklärung und Einprägung leichterer Sprüche und Liederverse, — für die höhern Stufen der allgemeinen Volksschule: fortgesetzter Religionsunterricht, biblische Geschichte, erläutert durch die nöthigsten geographischen Nachweisungen; Lesen und Erklärung einzelner Abschnitte des neuen Testamentes, fortgesetzte Behandlung religiöser Lieder und biblischer Sprüche als Vorbereitung auf den kirchlichen Religionsunterricht. Unter die Lehrmittel wurde aufgenommen: Wandkarte auch von Europa und Palästina, für die Elementar- 309 schüler: ein Spruch- und Liederbüchlein sammt einem Anhang von kleinen Gebeten für Schule und Haus, für die Real- und Repctirschüler: das Neue Testament (das vorher nur für Repetirschülec bestimmt war), der neue Katechismus, das kirchliche Gesangbuch als religiöses Liederbuch und als Singstoff. Die Zahl der wöchentlichen Schulstunden wird auf 33, nämlich 27 für die Alltags- und 6 für die Repetirschüler festgesetzt. Allen Lehrern wird ein musterhaft sittliches Betragen, fleißiger Besuch des Gottesdienstes und Förderung evangelischer Gesinnung zur Pflicht gemacht. Von den neuen Lehrmitteln wurde daS Spruch- und Liederbüchlein 1843, das neue Schulge- sangbuch und die geschichtliche Abtheilung des Realbuchcs erst im Jahr 1844 in den Schulen eingeführt. Im Jahr 1845 erließ der Große am 15. Christmonat ein Gesetz, wonach dem Regierungsrath ein jährlicher Kredit von 20000 Franken zur Unterstützung an Schulgemeinden und Schulgenossen zu Bestreitung ihrer gesetzlichen Leistungen an das Lehrereinkommcn, und ein Kredit von 8000 Frk. zu Beiträgen an die Schullöhne und die Lehrmittel unvermöglicher, jedoch nicht almosengenössiger Eltern eröffnet ward, endlich wurde durch dieses Gesetz dem ErziehungSralh alljährlich ein Kredit von 2000 Frk. zur Preisermäßigung der Lehrmittel bewilligt. Mittelst eines zweiten gleichzeitig erlassenen Gesetzes wurde das Minimum der Besoldung für einen definitiv oder provisorisch angestellten Lehrer auf eine fire jährliche Besoldung von der Schulgeiiossenschaft von 100 Frk., freie Wohnung, Vr Juchart gutes Pflanzland nnd 2 Klafter Brennholz, ein jährliches Schulgeld von 1 fl. 12 ß. von jedem Alltags- und 26 ß. von jedem Repctir- und Singschülcr, und eine jährliche Zulage des Staates von 100 Frk., für einen Vikar wöchentlich, die Ferien nicht ausgeschlossen, 4 Frk. 8 Btz. festgesetzt, die der Lehrer, für den er angestellt ist, zu bezahlen hat. Den Lehrern, welche wegen Alter oder Krankheit dienstunfähig sind, werden Additamente, beziehungsweise Ruhegehalte, im Betrage von 60—150 Frkn. ausgesetzt. Die Bewerbung von Wirths- und Schenkhäusern wird den Lehrern untersagt. Am Schlüsse des Artikels folgen noch verschiedene statistische Angaben über die Primärschulen, mit Ausnahme derjenigen zu Winterthur und Zürich. Schulgenossenschaften. Lehrstellen. Alltagsschüler. Repctirschüler. Singschülcr. 1840 383 449 27147 11548 9892 1842 381 451 27537 10492 10274 1845 383 458 27994 10403 9242 1847 384 464 28103 10788 10033 1849 381 465 28683 10666 10353 1850 380 464 30277 10605 10291 Schullokale. Lehrerwohnungcn. Gute. Befriedigende. Unbefriedigende. 1840 231 133 80 216 1842 302 77 63 237 1845 290 101 64 264 1847 315 93 50 259 1849 317 100 46 276 1850 330 83 50 277 310 Gute Schulen. mitlelm. Schulen. Geringe Schulen 1840 258 186 34 1842 281 141 27 1845 306 133 15 1847 321 128 10 1849 366 92 6 1850 381 79 4 Die Kosten, welche der Staat auf die Primärschulen verwendete, betrugen Anno 18-10 zirka 103000 Frkn. - 1842 - 111900 - - 18-15 - 112200 - - 1849 - 110600 - DaS gesammte Erziehungswesen leitete und beaufsichtigte fortwährend der ErziehungSrath, dessen Verrichtungen im Jahr 1850 theilweise an den Direktor des Erziehungswesens übergingen. Die jeweiligen Präsidenten des Erziehungsrathes waren 1831 —1832 Herr Bürgermeister v. Reinhard. 1832—1839 Herr Bürgermeister Hirzel. 1839— 1840 Herr Regierungsrath Ferdinand Meyer. 1840— 1841 Herr alt Oberrichter Ulrich. 1841— 1845 Herr Oberlehrer Felir Kaspar Weiß. 1845—1850 Herr Bürgermeister Dr. Zehnder. Sekundärschulen. Diese Schulen, das nothwendige Mittelglied zwischen den Volksschulen und den hohem Lehranstalten, ins Leben gerufen durch das Gesetz vom 18. Herbstmonat 1833, das theilweise durch dasjenige vom 22. Christmonat 1837 abgeändert wurde, hatten in dem Dezennium von 1840 bis 1850 ihren guten Fortgang. Im Jahr 1840 gab es deren 46 für 49 Kreise mit 52 Lehrern. - 1841 - - 47 - 50 - - 52 - - - 1842 - 47 - 50 - - 54 - - - 1843 - - - 47 - 50 - - 55 - . - 1844 - - -- 48 - 50 - - 53 - - - 1845 - - 48 - 50 - - 54 - - , 1846 - - 48 - 50 - - 53 - - - 1847 , - - 48 - 50 - - 58 - , 1848 - - - 48 - 50 - - 58 - 1849 - - 48 - 50 - - 58 - 311 Die Zahl der Schüler und Schülerinnen betrug: Knaben. Mädchen. 1810 791 151 1811 799 165 1812 877 190 1813 920 213 1811 879 223 1815 818 202 1816 862 221 1817 871 221 1818 893 211 1819 936 192 1850 957 223 Schilderung der Schulen als gut mittelmäßig schlecht 1810 39 6 1 1811 10 6 1815 13 1 1819 16 2 1850 17 1 Von den Schullokalen wurden Anno 18-19 31 als gut, 15 als mittelmäßig, 2 als unbefriedigend bezeichnet. Lehrerwohnungen sind 15 vorhanden. Die Summe der SchulfondS betrug zu dieser Zeit 119,771 Frkn. 51 Rppn. Die Kosten, die der Staat auf die Sekundärschulen verwendete, betrugen z. B. Anno 1810 35280 Frkn. - 1815 36000 - - 1819 36000 - Spannweid. Ueber diesem Pfrund- und Krankenhaus, das seit 1831 unter die Verwaltung des Spitals gestellt wurde, in alten Zeiten SiechenhauS zu St. Moritzen, verbunden mit einer Badanstalt, hing während des Dezenniums von 1810—1850 längere Zeit das Schwert des Damokles, indem dessen Aufhebung und gänzliche Einverleibung in den Spital beabsichtigt und am 22. Dezember 1816 vom Großen Rathe wirklich einer Kommission der Auftrag ertheilt wurde, die Frage über Veräußerung oder Beibehaltung der Spannweid zu prüfen. Diese sprach sich in ihrem gedruckten Berichte ganz entschieden dahin aus, daß das Eingehen einer zweiten nicht unbedeutenden Administration, welche immer zu entfernt von dem Hauplsitze der Verwaltung wirke, das Ersparen nicht unbedeutender Baureparaturen an dem uralten Hauptgebäude und endlich der aus den Liegenschaften zu erlösende Preis das Aufhören der Spannweid wünschbar mache, und trug darauf an, daß der Verkauf der Spannweid für die Dauer von längstens 1 Jahren, somit höchstens bis 1851 noch 312 suSpendirt werden möchte und daß inzwischen mit Ausnahme einiger Badkasten nur die dringendsten Reparaturen vorgenommen werden. Am 3. April 1850 faßte der Große Rath auf den Antrag des Regierungsrathes indeß ein- müthig den Beschluß, die Spannweib als Versorgungsanstalt beizubehalten, und hob den 8 2 deS Beschlusses vom 22. Christmonat 18-16 auf. Es bleibt daher bloß noch übrig, durch statistische Notizen nachzuweisen, wie die Spannweid bisdahin benutzt wurde. Es befanden sich in derselben Hauskinder. Pfründer. Kostgänger. Total. Ende 1810 33 31 10 77 - 1850 32 38 6 76 Das Wärterpersonal besteht aus 8—10 Abwärten. Die Bäder wurden während der ganzen Zeit, oft mit sehr glücklichem Erfolge, benutzt, im Jahr 1850 von zirka 550 Personen. Lpital. Die Aufzählung der Schicksale dieser weitläufigen und sehr wohlthätigen Anstalt umfaßt während des Dezenniums von 1810—1850 Wi gällj Verschiedene Perioden, von denen die eine die Zeit bis zum Bezug des neuen Kranken!,auses, da der Spital noch Ein großes Ganzes bildete, somit die Jahre 1811 und 1812, die andere die Frist von 1813—1850 umfaßt. Die letztere Periode wird in diesem Artikel bloß den alte» Spital betreffen, da dem neuen Krankenhaus ein eigener Artikel gewidmet ist. Zuerst werden die administrativen oder baulichen Umänderungen berührt und dann statistische Notizen über die Anstalt gegeben werden. Im Jahr 1810 wurde der obere Boden des Ncuhauses für Unterbringung und bessere Verwahrung der sich immer mehrenden Zahl von unheilbaren, verrückten oder melancholischen Personen eingerichtet, eine durch die neue Straße abgeschnittene 31626 Quadratfuß große Parzelle der Reben des Rösliguteö für 820 st. und später das Rösligut selbst, bestehend aus 2 Wohnhäusern und IV 2 Jucharteu Land um 6535 fl. verkauft, 1 Juchart Land in Oberstraß für 500 st., der Gemeinde Fluutern zur Erweiterung und Fahrbarmachung deS Häldeliwegcs 3126 Quadratfuß von dem Schönhausgut überlassen, von der Schanzenkommisston ein Stück Land an der Rämigasse, 62289 Quadratfuß groß ä 1 ß. — 1557 fl. 9 ß., angekauft. 1811 wurde das Kostgeld für Nichtkantonsbürger auf 10 ß. täglich festgesetzt, im NeuhauS auf dem Wiudeuboden noch 1 heizbare Zimmer für Irren eingerichtet, in einem Seitenflügel der alten Predigerkirche zwei große Frachtkosten angebracht und solche mit 2051 Mütt gedörrter Frucht angefüllt, die von der Schanzenkommisston übernommenen zirka 1^/z Jucharten Land an der Rämi- tannenstraße zu WieSlanv angelegt und mit Obstbäumen bepflanzt. Im Jahr 1810 wurden 1237 Patienten aufgenommen, von denen 90 starben, 1012 als geheilt oder unheilbar entlassen wurden, im Jahr 1811 1320, von denen 118 starben, 1015 als geheilt oder unheilbar entlassen wurden. 313 Es befanden sich im Spital Ende 1810 333 Hauskinder, 13 Pfründer, 38 Kostgänger, 127 Patienten. - 1841 334 - 10 - 43 - 127 Das Wartpersonal bestand aus 22 Krankenabwärten, 26 Hauskinderabwarten und 26 Dienstboten und andern Angestellten. Im Jahr 1842 halte die Translokation der Patienten in das neue Krankenhaus statt, das alte Krankenhaus blieb eine Zeit lang leer stehen, wurde dann aber zu Aufnahme von 24 neuen Hauskindern verwendet und die weiblichen Epileptischen und ein Theil der weiblichen Irren in dasselbe verlegt. Die Plätze der heilbaren Irren wurden von 14 aus 17 vermehrt, eine eigene Kinderstube für blinde und taube Kinder eingerichtet, die alte Anatomie in Werkstätten für die Versorgten, namentlich Gemütbskranke, umgewandelt, die Bruderstube in das Lokal der Kantonsapotheke verlegt, die Plätze für Schwangere und Gebärende von 13 auf 17 vermehrt. Anno 1843 wurden die Plätze der Hauskinder und Kostgänger noch weiter vermehrt, die Sönderung der Geschlechter in dem alten Krankenhaus vollständig durchgeführt, das JrrenhauS erhielt eine neue Ausgangspforte, in einigen Zimmern wurden eiserne Oefen angebracht, der Hof bepflastert. Den Abwärten wurde eine gedruckte Anleitung zu Ausübung ihres Berufes gegeben. 1844 wurde die Reorganisation des alten Spitals vollendet, das Amthaus mit 8 Stuben und 9 Kammern den Männern, das ehemalige Krankenhaus mit 8 Stuben und 5 Kammern den Weibern, ferner im Neuhaus 6 große und 3 kleine Stuben und 2 Kammern den Weibern, 2 große Stuben zu ebener Erde Greisen, Erkrankten oder besonderer Pflege bedürfenden männlichen Hauskindern eingeräumt, das Irrenhaus ausschließlich den heilbaren Gemüthskranken überlassen. 1845 wurden für den Spital Reis und Mais in bedeutender Menge angekauft und Kartoffeln gedörrt. 1846 war der Zudrang von Verrückten und Melancholischen sehr stark und es befanden sich deren damals 103 weibliche und 66 männliche als HauSkinder oder Kostgänger im Spital; es wurde ein eigener NnterrichtökurS für das Wärterpersonal eröffnet. Von gepflanztem Mais wurden 26 Malter gewonnen. Am 22. Christmonat setzte der Große Rath eine Kommission nieder, um betreffend die ökonomischen Verhältnisse der Kranken- und Versorgungsanstalten Untersuchungen vorzunehmen und Anträge zu deren Verbesserung zu hinterbringen. 1847 wurde, obschon Theurung obwaltete, das geordnete Traktament in keiner Weise geschmälert und Mais und Reis als regelmäßige Nahrungsmittel gebraucht, zum Anbau von Erdäpseln 5 Jucharten und zur Pflanzung von Mais zirka 7 Jucharten Wiesland aufgebrochen. 1848 wurden in dem Irrenhaus Musikunterhaltungen eingeführt. In diesem Jahre legte die Großrathskommission wegen des Spitals ihren gedruckten detaillirten unv sehr interessanten Bericht mit vielen Anträgen begleitet dem Regierungsrath vor, der am 28. Herbstmonat seine Ansichten dem Großen Rathe als Beschlussesentwurf vorlegte und darauf antrug, daß einstweilen auf den Verkauf und die Verpachtung der landwirthschastlichen Güter des Spitals nicht eingetreten, sondern auf die erforderlichen Verbesserungen im Betrieb derselben Bedacht genommen werden möchte und daß die zur Deckung bereits eingetretener und allfällig künftig sich ergebender Rückschläge für den Spital nothwendigen Zuschüsse je auf das Staatsbudget genommen werden. — Am 25. November erließ der Regierungsrath eine Verordnung betreffend die LeibdingSgebühren und Kostgelder für die 40 314 Hauskinder und Patienten. In Folge dessen wurden die Leibdingsgebühren für neu eintretende Hauskinder auf jährlich 80 Frkn., für früher Aufgenommene 48—64 Frkn., die Kostgelder für die Patienten, für Kantonsbürger Almosengenössige von der fünften Woche an auf 2 und 4 Batzen, für Unbemittelte auf 2, 4 und 5 Btzn., für Bemittelte auf 4—6, 5—7, 6—8 Btzn., für unbemittelte Nichtkantonsbürger auf 4, 6 und 7 Btzn., für bemittelte auf 6, 7 und 8 Btzn. festgesetzt, für solche, die sich nicht im Kanton aufhalten und die daher nur auf Beschluß des Regierungsrathes hin aufgenommen werden, auf täglich 8—12 Btzn. festgesetzt. Für Kranke, welche als Kostgänger in besondern Krankenzimmern verpflegt werden, wird, wenn sie noch mit einem Kranken das Zimmer theilen, täglich im Sommer 20, im Winter 16, wenn sie das Zimmer für sich allein haben, im Sommer 20, im Winter 24, wenn sie einen Abwart für sich allein haben, für diesen täglich 10 Btzn. berechnet. Anno 1849 wurde diese Verordnung, da sich von vielen Seiten Widerspruch dagegen erhob und die Zahl der Patienten sich verminderte, am 12. Heumonat durch eine neue dahin modifizirt, daß die täglichen Kostgelder für die Almosengenössigen und ganz Armen im zweiten Monat auf 1, im dritten auf 2 Btzn., diejenigen der zweiten Klasse, Dienstboten und andere wenig bemittelte Personen, im ersten Monat auf 2, im zweiten auf 3, im dritten auf 4 Btzn. herabgesetzt wurden. Die Spitalpflege reduzirtc von sich aus noch ferner die Kostgelder für Kinder unter 12 Jahren und für Schwangere und Wöchnerinnen auf die Hälfte des firirten Betrages. Anno 1850 entschied sich der Große Rath am 3. April in Rücksicht auf die bereits getroffenen Anordnungen und Verbesserungen dahin, dem Regierungsrath wegen des Spitals keine weiter» Aufträge zu ertheilen. Im alten Spital befanden sich am Ende des Jahres 1842 338 Hauskinder, 52 Kostgänger, 36 Patienten, 9 Pfründer. Total 435 - - - - 1846 ' 481 - - - - 1847 im Spital 450, im Irrenhaus 22, in der Gebäranstalt 13 485 - - - - 1850 373 Hauskinder, 64 Kostgänger, 34 Patienten, 5 Pfründer. Total 476 Die Hauskinder, Pfründer und Ertrakostgänger beschäftigen sich mit Strohflechten, Korbflechten, Schusterei, Schneiderei und mancherlei andern Handwerken, mit Holzscheiten, Sandklopfen, Güterarbeit, Spulen, Nähen, Spinnen, Lismen, Charpiezupsen, als Gehülfen der Wärter, Aufseher im Garten ic. Die Behörde, welche die Angelegenheiten des Spitals leitete, war fortwährend die Spitalpflege mit ihren Unterabtheilungen, Haus- und Finanzdepartement, und im engern Kreis die aus einem Direktor, Kassier, Sekretär und Kanzlisten bestehende Verwaltung. Bei der neuen Organisation im Jahr 1850 blieb diese Einrichtung unverändert; an die Spitze der Behörde trat indeß der Direktor des Finanzwesens. Die Präsidenten der Spitalpflege waren: 1831—1833 Herr Bürgermeister v. Reinhard. 1833—1850 Herr Regierungsrath Melchior Sulzer. Zum Schlüsse folgt nun noch eine vergleichende Uebersicht der Rechnung über die Kranken- und Versorgungsanstalten in drei verschiedenen Jahren. 315 Einnahmen. 1840. 1845. 1849. Frkn. Rp. Frkn. Rx. Frkn. Rp. 1. Zinse von Kapitalien. 75739 72 81812 45 80374 38 2. Grund- und Erblehenzinse .... 8784 11 8271 43 7416 - 3. Zehntgefälle und Zinse von kapitalisirten Zehnten 405 68 106 89 — 4. Pacht- und Miethzinse. 1766 40 1887 4 2208 56 5. Ertrag der Güter . 12094 40 11950 16 14570 56 6. Ertrag der Waldungen .... 11087 89 10158 36 9048 82 7. Gewinn auf dem Frucht- und Wcinverkehr 2669 46 79 3 - - 8. Zuschuß aus der Staatskasse .... 3999 44 3802 47 4000 — 9. Dispensationsgebühren von den Bezirksgerichten 78 26 68 32 31 40 10. Ertrag von geschlachtetem Vieh 11. Leibdingzinse, Kostgelder, Pfrundschillinge, EinstandS- 9521 11 3690 32 (s. Pachtz.) gelber und Traktamentsverbesserung 16331 80 30155 72 42592 — 12. Tischgelder von Patienten .... 5113 92 5380 62 15614 37 13. Handverdienst unv Erlös von Kleidern und Fahrhabe 6510 60 3029 96 4379 84 14. Für Beerdigungen. 761 44 841 8 1059 72 15. Erbschaften. 3105 42 3456 6 3320 4 16. Allerlei. 2603 — 10265 93 5567 24 Ausgaben. 160572 95 174955 84 190122 93 1. Besoldung der Verwaltung .... 5146 - 4960 — 4960 — 2. Jahrlöhne der Angestellten, Abwarte und Dienstboten 10374 40 13997 94 13595 10 3. Besorgung und Bewerbung der Güter und Waldungen 6826 16 7381 45 7063 47 4. Ankauf des Zug- und Nutzviehes 389 84 1539 40 1026 52 5. Flitter, Stroh, Hafer und Streue . 6. Trinkgelder, Unkosten über den Zehnten- und Grund- 4569 96 5969 16 2979 63 zinsbezug. 651 6 580 38 551 26 7. Küfer-, Keller- und Herbstkosten 699 2 844 74 959 6 8. Abgang an den Früchten und Weinen 522 30 267 61 382 93 9. Baureparaturen. 6542 30 12547 52 9928 82 10. Häuser- und Mobiliarassekuranz 759 46 823 32 1471 21 11. Drucksachen, Kanzleikosten und Gratifikationen 2239 91 3447 89 3842 77 12. Abgegangen und Verloren .... 2049 72 6829 64 630 12 13. Lebensrnittel für die Spitalbewohner 73207 20 102714 60 79193 13 14. Gortcsgaben u. Pasfivzinse an Pfründer u. Hauskinder 15. Hausrath und dessen Unterhalt, Betten, Linge, Kleider 3199 92 3117 8 3043 52 und für Waschen. 11297 78 13111 63 11355 94 16. Brennmaterialien und Beleuchtung 11597 — 20253 — 19387 43 17. Für Beerdigungen. 92 20 148 8 161 18 18. Allerlei und Unvorherzusehcndes 715 30 1215 84 1643 24 140879 53 199749 28 162175 33 40 * 316 Das Vermögen des Spitals bestand laut Beschluß des Großen Rathes vom 21. Christmonat 1846 in 2,665804 Frkn. 84 Rppn. Kapital, 205223 Frkn. 8 Rppn. Betriebskapital der Korrent- kassa und 543280 Frkn. in unentbehrlichen Gebäuden. Staatsqebäude. Verzeichnest derselben mit Ende des Jahres 1850. 1. I» der Stadt Zürich, a) Große Stadt: die Großmünster- und Predigerkirche, die Pfarrhäuser und Helfereigcbäude zum Großmünster und Predigern, die Sigristenwohnung zum Predigern, die Lcutpriesterei beim Großmünster, das Steinhaus, das ehemalige Stiftsverwaltereigebäude, das Obmannamt, das Rathhaus, das Polizeigebäude, die Sternwarte, das Holzmagazin am Hafen, das Kantonsschulgebäude und der Turnschopf. — d) Kleine Stadt: die Fraumünsterkirche und das Pfarrhaus Fraumünster, das Staatsarchiv im Fraumünsteramt, das Hochschul- und ehemalige Münzgebäude, das ehemalige Amt- und das KarrerhauS, die Arztwohnung und das BlatternhauS am Octenbach, das Zuchthaus, das Kornamt, das Postgebäude, die Kaserne, die Zeughäuser Feldhof (nebst Wohnhaus), Löwenhof, großes und venetianisches Zeughaus, das Magazin im Sihl- wiesli, der Reiterschopf im Platz, die Gebäude im botanischen Garten, die Thicrarzneischule. 2. Im Landbezirke Zürich. Außersihl: die Reitschule, zwei Munitionsgebäude im Sihlfeld und ein solches beim ehemaligen Hochgericht; Altstätten: die Pulvermühle und zwei Pulvermagazine; Fluntern: das Anatomicgcbäude; — ferner die Kirche zu Wytikon, die Kirchenchöre zu Dietikon und Zollikon, die Pfarrgebäude zu Altstätten, Birmenstorf, Dietikon (katholisch), Höngg, Urdorf, Weiningcn und Zollikon. 3. Im Bezirk Affoltern: die Kirche zu Kappel, der Kirchthurm und Chor zu Knonau, die Pfarrgebäude zu Aeugst, Affoltern, Kappel, Hausen, Hedingen, Knonau, Maschwanden, Mettmen- stetten, Ottenbach, Rifferschweil und Stallikon. 4. Im Bezirk Horgen: die Kirchen zu Hirzel und Schönenberg, Theil an der Kirche zu Kilchberg, — die Pfarrgebäude zu Hirzel, Horgen, Kilchberg, Richterschweil, Schönenberg, Thal- weil und Wädenschweil. 5. Im Bezirk Meilen: die Hälfte der Kirche und des Thurmes und der Chor zu Küßnacht, die Pfarrgebäude zu Erlenbach, Herrliberg, Hombrechtikon, Küßnacht, Männedorf, Meilen, Oetweil, Stäfa und Uetikon, die Gebäude des Seminars zu Küßnacht, daS Wachthaus zu Feldbach, das ehemalige Kornhaus zu Stäfa. 6. Im Bezirk Hinweil: die Kirchen zu Grüningen und Rüti, der Kirchenchor zu Bubikon, die Pfarrgebäude zu Bäretschweil, Bubikon, Dürnlen, Fischenthal, Goßau, Grüningen, Hinweil, Rüti, Wald und Wetzikon, das Schüttengebäuve zu Rüti. 7. Im Bezirk Uster: die Kirche zu Schwerzenbach, der Kirchthurm zu Uster, die Pfarrgebäude zu Dübendorf, Egg, Fällanden, Greifensee, Maur, Mönchaltorf, Schwerzenbach, Uster, Volketschweil und Wangen. 8. Im Bezirk Pfäffikon: Antheil an den Kirchthürmen zu Jllnau und Weißlingen, der Chor zu Wildberg, die Pfarrgebäude zu Fehraltorf, Hittnau, Jllnau, Lindau, Pfäffikon, Russikon, Sternenberg, Weißlingen und Wildberg. 317 9. Im Bezirk Wintcrthur: die Kirche zu Töß, die Pfarrgebäude zu Brücken, Dättlikon, Dyn- hart», Elgg, Elsau, Hettlingcn, Neftenbach, Oberwinterthur, Rikenbach, Schlack, Seen, Töß, Tur- benthal, Bcltheim, Wiesendangen und Wintcrthur, das Fruchtmagazin zu Töß, das Salzhaus und Magazin zu Winterthur. 10. Im Bezirk Andclfingen: die Kapelle zu Hausen bei Ossingen, der Kirchthurm zu Flaach, die Pfarrgebäude zu Berg, Buch, Dorf, Flaach, Henggart, Laufen, Ossingen und Stammheim, ein Bretterschopf zu Andelsingen, das Korn - und Salzhaus zu Rheinau. 11. Im Bezirke Bülach: die Kirche zu Embrach, der Kirchtburm zu Glattfclden, die Pfarr- gebäude zu Basserstorf, Bülach, Eglisau, Embrach, Glattfelden, Klotcn, Lusingen, Rafz, Rorbas und Wyl, das Salzhaus, Waaghaus, alte und neue Zollhaus zu Eglisau. 12. Im Bezirk Regensberg: der Kirchthurm zu Niederwenjngen, die Pfarrgebäude zu Affol- tern, Bachs, Buchs, Dällikon, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Otelfingen, Regenstorf, Rümlang, Schöfflistorf und Weyach, das Allarmhäuschen zu Regensberg und das Hochwachthäus- chen auf der Lagern. StaatSrath. Diese Behörde, welche durch die neue Bundesverfassung vom Jahr 1848 ihre wesentlichste Bedeutung verlor, wurde durch das Gesetz vom 3. April 1850 aufgehoben und die Verrichtungen derselben der Direktion der politischen Angelegenheiten übertragen. Staatsverfaffung. vom Jahr 1831, wie solche gegenwärtig (1852) nach Revision verschiedener Theile derselben lautet. Tit. I. Allgemeine Grundsätze. § 1. Der Kanton Zürich ist ein Freistaat mit repräsentativer Verfassung und als solcher ein Glied der schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Souveräne- tät beruht auf der Gesammtheit des Volkes. Sie wird ausgeübt nach Maßgabe der Verfassung durch den Großen Rath, als Stellvertreter des Volkes. — § 2. Der Kanton ist in 11 Bezirke, in 52 Wahlkreise (statt der bisherigen Zünfte), und diese in Gemeinden eingetheilt. — § 3. Alle Bürger des Kantons haben gleiche staatsbürgerliche Rechte, ebenso diejenigen Schweizerbürger, in deren heimatlichem Kanton das Gegenrecht gewährleistet wird, unter Vorbehalt der durch die Verfassung Art. 24 anerkannten Ausnahmen. Alle Bürger sind vor dem Gesetze gleich. Jeder hat, wenn er die durch die Verfassung oder Gesetze verlangten Eigenschaften besitzt, Zutritt zu allen Stellen und Aemtern. — H 4. Die Glaubensfreiheit ist gewährleistet. Die christliche Religion nach dem evangelisch-reformirten Lehrbegriffe ist die vom Staate anerkannte Landesreligion. Den gegenwärtig bestehenden katholischen Gemeinden sind ihre Religionsverhältnisse gewährleistet. — § 5. Die Freiheit der Presse ist gewährleistet. Das Gesetz bestraft den Mißbrauch derselben. Die Zensur darf niemals hergestellt werden. — § 6. Jeder einzelne Bürger, jede Gemeinde ober vom Staat anerkannte Korporation, so wie jede Behörde, HP das Recht, auf dem Wege der Petition Ansichten, Wünsche und Beschwerden vor den Großen Rath zu bringen. DaS Gesetz wird hierüber das Nähere bestimmen. — § 7. Die Freiheit des Handels und der Gewerbe ist ausdrücklich gewährleistet, so weit sie mit 318 vem Wohl der Gesammtbürgerschaft und demjenigen der Handel-, gewerb- und handwerktreibenden Klaffen vereinbar ist. In diesem Sinne sollen die Handwerksordnungen beförderlichst durch die Gesetzgebung revidirt werden. — Das bisherige gesetzliche System hinsichtlich des Erfordernisses obrigkeitlicher Bewilligung für einige an bestimmte Lokalitäten gebundene Gewerbe, als Tavernenwirth- schaflen, Metzgen u. s. f., soll fortbestehen, jedocb den Zeitumständen gemäß modifizirt werden. Insbesondere soll ein beförderlich zu erlassendes Gesetz Vorsorge treffen, daß den Forderungen des Gemeinwohls und den vorhandenen örtlichen Bedürfnissen durch Ertheilung der erforderlichen Bewilligungen, vorzugsweise an Gemeinden, in freiem Sinne Genüge geleistet, und daß bie ausschließliche Be- fugniß der bereits vorhandenen oder noch entstehenden Gewerbe dieser Art nicht auf eine drückende Weise ausgedehnt, sondern mit der Freiheil der Einzelnen, besonders der Landwirthschaft treibenden Klasse, möglichst vereinbart werde. — H 8. Jeder Bürger einer Gemeinde des Kantons hat das Recht, in jeder andern unter Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen das Bürgerrecht zu erwerben, ober sich in derselben niederzulassen. Die Verhältnisse der Ansäßen und die dießfälligen Gebühren sind beförderlich einer gesetzlichen Revision zu unterwerfen. — § 9. Die persönliche Freiheit jedes Bewohners des Kantons ist gewährleistet. Ein Jeder, der in Untersuchungshaft gesetzt wird, soll innerhalb einer durch das Gesetz zu bestimmenden Zeitfrist vernommen und vor seinen ordentlichen Richter gestellt werden. Die Bedingungen der Verhaftung, so wie der Entlassung mit oder ohne Kaution, wird das Gesetz bestimmen. — § 10. Der Wirkungskreis der verschiedenen Behörden im Staate soll nach dem Grundsätze der Trennung der Gewillten killt' genaue Bestimmung und Abgrenzung erhalten. — Die Befugniß, Streitiges zu entscheiden und Strasfälle zu beurtheilen, kommt ausschließlich den ordentlichen Gerichten zu; weder dir gesetzgebende noch die vollziehende Gewalt dürfen richterliche Verrichtungen ausüben. Vorbehalten sind die Bestimmungen der §8 41 und 67, so wie auch dasjenige, was bie Verfassung hinsichtlich der Streitigkeiten im Verwaltungsfache festsetzt; das Gesetz wird zwischen den Verwaltungs- und Zivilstreitigkeiten eine genaue Ausscheidung treffen und das bei Behandlung der erster» zu beobachtende Verfahren bestimmen. Auch kann das Gesetz ausnahmsweise eine Strafbefugniß einräumen: 1) den sämmtlichen Administrativbehörden für Disziplinarvergehen; 2) den Polizeibehörden für geringe Polizeiübcrtrctungen; 3) den Militärbehörden für Dienstvergehen; 4) der Aufsichtsbehörde über die Strafanstalt für Vergehen, die im Innern des Hauses verübt werden. — Ein Gerichtsstand, der nicht in der Verfassung vorgesehen, darf weder errichtet noch angesproäwn, Niemand seinem verfassungsmäßigen Richter entzogen werden. Vertragsmäßige Schiedsgerichte sind gestattet. — § 11. Kein geistlicher oder weltlicher Beamter kann seiner Stelle entsetzt werden, außer in Folge eines Urtheils des zuständigen Gerichtes. — § 12. Für politische und Kriminalvcrbrechcn werden Geschwornengerichte eingeführt. Dem Gesetze bleibt vorbehalten, den Geschworncngenchten noch andere Theile der StrafrechtSpflege zu übertragen. Die Geschwornen werden für einen durch das Gesetz zu bestimmenden Zeitpunkt durch direkte Wahlen ernannt und zu der Mitwirkung bei einer einzelnen Gerichtssitzung durch das Loos, mit Vorbehalt des den Parteien einzuräumenden Ablehnungsrechtcs, einberufen. Im Uebrigen wird das Gesetz die Organisation der Geschwvrnengerichte und die Art, wie die Voruntersuchung zu führen ist, bestimmen. Dem Gesetze bleibt es vorbehalten, festzusetzen, tzaß die für die BundesrechtSpsiege erwählten Geschwornen auch für die kantonale Rechtspflege verwendet werden können. Alle Rechtssachen, welche nicht an die Schwurgerichte gehören, solle» wenigstens vor zwei Instanzen gebracht 3l9 werden können. — § 13. Die Oeffentlichkeit der Verhandlungen vor den Gerichten ist als Regel aufgestellt. Die Ausnahmen hat das Gesetz zu bestimmen. — h 14 Das Gesetz wird für Abschaffung der Peinlichkeit sorgen. — tz 15. Die Verfassung sicher! die Unverletzlichkeit des Eigenthums und gerechte Entschädigung für Abtretungen, die das öffentliche Wohl erheischt. Die Forderung der Entschädigung, wenn sie streitig wird, ist Rechtssache. Das Gesetz wird das Nähere bestimmen. — H 16. Die Verfassung gewährleistet die Befugniß, Zehnten und Grundzinse auf gesetzlichem Wege loszukaufen oder auch dieselben nach gesetzlichen, auf billige Weise festzusetzenden Vorschriften durch Uebereinkunfl mit dem Berechtigten in eine jährliche Geldleistung umzuwandeln. — Der Boden soll mit keiner nicht loskäuflichen Last belegt sein noch belegt werden. — § 17. DaS Gesetz wird dafür sorgen, daß alle vom Staate zu entrichtenden Besoldungen künftig in baarem Gelde geleistet werden. — § 18. Alle Einwohner des Kantons sollen möglichst gleichmäßig nach Vermögen, Einkommen und Erwerb zu den Staatslaften beitragen. — tz 19. Jeder Kantonsbürger und überhaupi jeder im Kanton angesessene Schweizerbürger ist zu Militärdiensten nach der Bestimmung des Gesetzes verpflichtet. Militärkapitulationen mit fremden Staaten sind untersagt. — tz 20. Sorge für Vervollkommnung des Jugendunterrichts ist Pflicht des Volkes und seiner Stellvertreter. Der Staat wird die niedern und höhcrn Schul- und BildungSanstalren nach Kräften pflegen und unterstützen. — tz 21. Alle gegenwärtig bestehenden Gesetze und Verordnungen bleiben bis zu ihrer gesetzlichen Abschaffung oder Abänderung in Kraft. Nach erfolgter Sanktion der Verfassung soll unverzüglich eine vollständige Revision des gesammten Staatshaushaltes und aller bestehenden Gesetze durch eine dem Großen Rathe angemessen scheinende Zahl außerordentlicher Kommissionen, die er in oder außer seiner Mitte wählt, vorgenommen werden. Diese haben ihre Verrichtungen bis zu deren Beendigung ununterbrochen fortzusetzen und ihre Anträge ganz oder in einzelnen Abschnitten, nach vorgängiger Mittheilung an den Regierungsrath, dem Großen Rathe vorzulegen. Tit. II. Stimmrecht und Wählbarkeit. Kreis- (Zunft-Versammlungen,. Er- wählung des Großen Rathes. § 22. Jeder Kantonsbürger erlangt das staatsbürgerliche Stimmrecht mir angetretenem 20sten Altersjahre. — § 23. Jeder stimmberechtigte Bürger ist auch zu allen Stellen wählbar mit Vorbehalt der nähern Bestimmungen der Verfassung und der Gesetzgebung. — § 24. Von dem Stimmrechte und der Wählbarkeit ausgeschlossen sind: 1) die Almosen- genössigen; 2) die Volljährigen, welche unter Vormundschaft stehen; 3) die Falliten; 4) die gerichtlich Akkorbirten und Rehabilitirten, in Bezug auf das Stimmrecht ein Jahr lang, vom Tage des gerichtlichen Akkommodements oder der Rehabilitation an gerechnet, in Bezug auf die Wählbarkeit für Kantonal- und Bezirksstellen auf immer; 5) die in Kriminaluntersuchung Befindlichen; 6) diejenigen, welche durch Urtheil und Recht ihres Aktivbürgcrrechts verlustig erklärt oder darin eingestellt sind. — § 25. Die Erwählung des Großen Rathes geschieht theils durch Kreisveriamm- lungen, theils durch ihn selbst. — tz 26. Wer in mehreren Gemeinden zugleich Bürger ist, darf sein Wahlrecht nur in Einem Kreise ausüben, dessen Auswahl ihm frei steht. Denjenigen Bürger», welche in einer Gemeinde, wo sie nicht das Bürgerrecht besitzen, seit wenigstens einem halben Jahre sich aufgehalten haben, steht frei, ihr Wahlrecht an ihrem Bürgerrechtsorte oder an ihrem Wohnorte auszuüben. Jedoch haben sich diese über ihr Stimmrecht bei der Vorsteherschaft des Kreises auszuweisen und in die Stimmrollen einschreiben zu lassen. — tz 27. Zur Ausübung ihrer Wahlrechte für Besetzung des Großen Rathes versammeln sich die Kreisgenossen ordentlicher Weise alle 320 vier Jahre. Außerordentlicher Weise werden dieselben zusammenberusen, wenn eine von ihnen besetzte Stelle im Großen Rathe vor Abfluß der verfassungsmäßigen Amtsdauer erledigt wird. Alsdann sind sie innerhalb Monatsfrist, vom Eintritte des Erledigungsfalles an gerechnet, zu versammeln. — § 28. Die auf gesetzmäßige Einberufung zu einer Versammlung zusammengetretenen Kreisgenossen haben das Recht, die dem Kreise zustehenden Wahlen vorzunehmen. — § 29. Das Verfahren, welches die Kreisversammlungen bei den ihnen zustehenden Wahlen zu beobachten haben, bestimmt das Gesetz. — H 30 ist weggefallen. — § 31.. Die Anerkennung der Gesetzmäßigkeit der von den KreiSversammlungen für den Großen Rath getroffenen Wahlen und die Entscheidung über solche, die streitig sind, steht dem Großen Rathe zu. — § 32. Für die Beseitigung von Streitigkeiten über die Stimmfähigkeit einzelner Bürger wird das Gesetz ein möglichst kurzes und einfaches Verfahren anordnen. — tz 33. Der Große Rath wird folgendermaßen zusammengesetzt: 1) Jede Kreisversamm. lung wählt je auf eine Bevölkerung von 1200 Seelen des Kreises Ein Mitglied in den Großen Rath mittelst freier Wahl aus allen wählbaren Bürgern des Kantons. Eine Bruchzahl von mehr als 600 wird der vollen Zahl gleichgerechnel. 2) Der Große Rath wählt je aus 20,000 Seelen des Kantons Ein Mitglied in den Großen Rath mittelst freier Wahl aus allen wählbaren Bürgern. Eine Bruchzahl von mehr als 10,000 wird der vollen Zahl gleichgerechnet. — Als Grundlage zur AuSmittlung der Stellvertretung für den Kanton Zürich gilt die Volkszählung vom Jahr 1836, nach welcher der Große Rath, auf diese Weise gewählt, 192 direkte und 12 indirekte Mitglieder zählt. Nach jeder eidgenössischen Volkszählung ist auf Grundlage derselben die Stellvertretung durch ein Gesetz auszumitteln. — tz 34. Wer von mehreren KreiSversammlungen gleichzeitig zum Mit- gliede deS Großen Rathes gewählt wird, soll binnen sechs Tagen erklären, von welchem Kreis er die auf ihn gefallene Wahl annehme. Die andern betreffenden Kreise haben alsdann neue Wahlen vorzunehmen. — tz 35. Der Große Rath nimmt die ihm zustehende Erwählung von Mitgliedern seiner Behörde durch geheimes absolutes Mehr für jede einzelne Stelle vor. Wer im ersten Skru- tinium weniger als fünf Stimmen hat, fällt aus der Wahl. Erledigte Stellen werden in derjenigen ordentlichen oder zum Behuf eines Wahlgeschäftes veranstalteten außerordentlichen Versammlung wieder besetzt, welche zunächst auf den Erledigungsfall eintritt. — tz 36. Jeder stimmfähige Bürger, welcher die bürgerliche Handlungsfähigkeit erlangt hat und auf den die Bestimmung des § 24 Abtheilung 4 nicht Anwendung findet, kann in den Großen Rath gewählt werden. — § 37. Die Mitglieder des Großen Rathes werden auf eine Dauer von vier Jahren gewählt. Der Austritt geschieht gleichzeitig. Die austretenden Mitglieder sind stets wieder wählbar. Tit. Ilk. Kantonalbehörd en. Großer Rath. § 38. Die Ausübung der höchsten Gewalt nach Vorschrift der Verfassung ist dem Großen Rathe übertragen. Ihm steht die Gesetzgebung und die Oberaufsicht über die LandeSverwaltung zu. Er ist Stellvertreter des Kantons nach Außen. — H 39. Ausschließlich von dem Großen Rathe, als Gesetzgeber, gehen alle Bestimmungen aus, welche 1) auf die öffentlichen und Privatrechte und Pflichten der Bürger Bezug haben; 2) der Gesammtheit oder einzelnen Klassen der Bürger eine Steuer oder Abgabe an den Staat auferlegen; 3) eine bleibende öffentliche Beamtung errichten oder aufheben, die Besoldung einer solchen festsetzen oder abändern; 4) die Festsetzung der Münzverhältnisse und die Bestätigung der von dem Regie- rungSrathe in dringlichen Fällen erlassenen Verordnungen über die Werthung der Geldsorten betreffen; 5) eine Zurücknahme, Einstellung, Abänderung oder Erläuterung eines bestehenden Gesetzes 32 t enthalten. — § 40. Vermöge seiner Oberaufsicht hat der Große Rath: 1) Das Recht, von dem Zustande des gesammten Staatsgutes, unter welcher Verwaltung es immer siebe, jederzeit Einsicht zu nehmen, und dessen Verwaltungsweisc anzuordnen; 2) er bestimmt jährlich den Voranschlag < Budget) der Einnahmen und Ausgaben des Staates, und bewilligt gleichzeitig die Erhebung der zur Bestreitung der Staatsbcdürfnisse erforderlichen Auflagen; 3) alljährlich wird dem Großen Rathe die Staatsrechnung, so wie die Rechnungen über die unter besondern Verwaltungen stehenden Kan- lonalgüler, zur Prüfung und Abnahme vorgelegt. Eine Uebersicht der Rechnungen ist jedesmal durch den Druck bekannt zu machen; 4) er hat ausschließlich das Recht, irgend ein die öffentliche Wohlfahrt bezweckendes Unternehmen zu beschließen, dessen Kosten sich nicht aus der ordentlichen Jahreseinnahme bestreiken lassen; 5) er entscheidet über die Ausnahme eines Darlehens für den Staat. — § 41. Der Große Rath hat das Recht, über den Zustand der gesammten LandeSver- Wallung oder einzelner Theile derselben Bericht einzufordern Wegen Verletzung der Verfassung, Gesetze ober Amtspflichten erläßt er an den Regierungsrath und an das Obergericht Mahnungen für die Zukunft, oder setzt die Mitglieder dieser Behörde vor dem Großen Rathe in Anklagezustand. Die nähern Bestimmungen hierüber trifft das Gesetz. — § 42. Dem Großen Rathe steht bei Todesurtheilen das Begnadigungsrecht zu. Die nähern Bestimmungen sind dem Gesetze vorbehalten. — § 43. Der Große Rath führt die Stimme des Kantons in allen eidgenössischen Angelegenheiten. Er entscheidet über die Frage der Zusammenberufung außerordentlicher Tagsatzungen, erwählt die Gesandten aus die ordentlichen und außerordentlichen Tagsatzungen, ertheilt denselben die erforderlichen Aufträge im Geiste einer kräftigen und für die gemeinsamen vaterländischen Bedürfnisse befriedigenden Vereinbarung der eidgenössischen Kantone und laßt sich über ihre Verrichtungen Bericht erstatten. — Er schließt mit andern Ständen der Eidgenossenschaft und auswärtigen Staaten Verträge und Vcrkommnisse, so weil die Kantonal- und Bundesverfassung es gestalten. — § 44. Der Große Rath erwählt denjenigen Theil seiner Mitglieder, welcher nicht durch die Wahlkreise gewählt wird. — Er wählt seinen Präsidenten und Vizepräsidenten nach Vorschrift des tz 44. Er wählt die Mitglieder des Regierungsrathes und des Obergerichtes so wie die Präsidenten dieser beiden Behörden und die Staatsanwaltschaft nach Anleitung des § 58, ferner den Antistes der zürcherischen Kirche und die Mitglieder des Kirchenrathes nach Anleitung des § 69, endlich die Mitglieder des Erziehungsrathes nach Anleitung des §70. — § 45. Der Große Rath erläßt die Gesetze und Beschlüsse auf Vorschläge, die ihm der Regierungsrath von sich aus oder in Folge einer Aufforderung des Großen Rathes hinterbringt und die der Große Rath, sei es unverändert oder mit Abänderungen, annimmt oder verwirft oder zurückweist. — Seine Mitglieder können aber auch selbst durch Anzug Gesetze oder Beschlüsse in Vorschlag bringen, welche von dem Großen Rathe auf beliebige Weise berathen werden, jedoch vor ihrer endlichen Annahme dem Rcgierungsrathe zur Begutachtung zu überweisen sind. — § 46. Der Große Rath versammelt sich ordentlicher Weise vierteljährlich, außerordentlicher Weise nach Erforderlich der Geschäfte, oder auf ein von wenigstens 24 Mitgliedern unter Angabe ihrer Gründe schriftlich eingereichtes, gemeinsames Begehren. — § 47. Die Zusammenberufung des Großen Rathes geschieht durch den Präsidenten desselben auf das Verlangen des Regierungsrathes. Einzig in dem durch den vorhergehenden Artikel bezeichneten Falle eines von Mitgliedern des Großen Rathes gestellten Begehrens hat der Präsiden! die Zusammen- berufung von sich aus vorzunehmen, zugleich aber dem Regierungsrathe von dieser Verfügung 41 322 Kenntniß zu geben. — § 48. In jeder letzten Versammlung des Jahres wählt der Große Rath zur Leitung seiner Geschäfte einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten aus seiner Mitte für das nächstfolgende Jahr. Nach Verfluß dieser Amtsdauer ist jeder von ihnen für die nämliche Stelle nicht unmittelbar wieder wählbar. — H 49. Die Verhandlungen des Großen Rathes sind in der Regel öffentlich. Das Reglement bestimmt, unter welchen Umständen und wie die Sitzungen für geschlossen erklärt werden können. — Ueber die Zulassung von Zuhörern, insofern künftig das Sitzungslokal sie gestaltet, wird das Reglement das Nähere bestimmen. — Die Redaktoren öffentlicher Blätter oder von ihnen beauftragte Personen werden zum Behuf der Aufzeichnung der Verhandlungen zu den Sitzungen Zutritt erhalten. Das Reglement wird auch hierüber das Nähere fest setzen. — Alljährlich werden die Ergebnisse der Verhandlungen durch den Großen Rath selbst mittelst eines beleuchtenden Berichtes zugleich mit der Uebersicht der Staatsrechnung zur Kenntniß sämmtlicher Gemeinden des Kantons gebracht. — tz 50. Jedes Mitglied des Großen Rathes hat die Pflicht, seinen Rath und seine Stimme nach freier Ueberzeugung so zu geben, wie es solches für das Wohl des gesummten Kantons zuträglich erachtet. — tz 51. Die Mitglieder des Großen Rathes haben für ihre Theilnahme an den Versammlungen desselben keine Entschädigung vom Staate zu beziehen. — § 52. Ein beförderlich zu erlassendes Reglement wird die Art, wie der Große Rath seine Befugnisse ausübt, näher bestimmen Rc giern n gsra th. tz 53. Die oberste Verwaltungsbehörde des Kantons bildet ein Regie- rungSrath von 9 Mitgliedern, welche der Große Rath nach freier Auswahl aus dem ganzen Kanton in oder außer seiner Mitte erwählt. Zur Wählbarkeit wird das angetretene 30ste Altersjahr erfordert. — tz 54. Die Amtsdauer der Regicrungsräthe ist aus 4 Jahre festgesetzt. Je das zweite Jahr tritt die Hälfte derselben aus. Die größere Hälfte fällt jeweilen unmittelbar nach der Integral- erneuerung des Großen Rathes in Austritt. Die austretenden Mitglieder sind wieder wählbar. — § 55. Zwei Präsidenten führen abwechselnd, jeder ein Jahr lang, im Regierungsrathe den Vorsitz. Derjenige, welcher nicht im Amte ist, versieht nöthigcnfalls die Stelle des andern Der Große Rath wählt beide aus den Mitgliedern des Rcgierungsrathcs auf eine Dauer von 2 Jahren Jährlich tritt der eine von ihnen ab, ist aber sogleich wieder wählbar. — § 56. Im RegierungSrath und ebenso in den übrigen Verwaltungsbehörden dürfen nicht gleichzeitig sitzen Vater und Sohn, Schwiegervater und Tochtermann, zwei Bruder ober zwei Scbwäger. — tz 57. Der RegierungSrath entwirft ober begutachtet die Vorschläge zu Gesetzen und Beschlüssen des Großen Rathes, setzt dieselben nach erfolgter Annahme in Vollziehung und erläßt die zu diesem Ende erforderlichen Verordnungen. Das Reglement des Großen Rathes wird Vorsorge treffen, daß diese Verordnungen die Schranken der Verfassung und der Gesetze nicht überschreiten. Dem Regierungsrathe liegt die Führung sämmtlicher Regierungsgeschäfte ob. Er besorgt die auswärtigen und innern Angelegenheiten; er wacht über die Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; er verwaltet unmittelbar oder mittelbar das gesammte Staatsvermögen; er besorgt das Kriegswesen Dem Regicrungsräthe sind Direktionen untergeordnet, deren Zahl und Geschäftskreis das Gesetz bestimmt Die Direktionen stehen vorherrschend in einer vorberathenden und vollziehenden Stellung zum Regierungsrathe. Es kann ihnen jedoch durch die Gesetzgebung auch eine entscheidende Befugniß innerhalb gewisser Schranken eingeräumt werden. Jede Direktion wirb je von einem Mitgliede des Regierungsrathes besorgt- Steht einer Direktion eine entscheidende Befugniß auch für Gegenstände von größerer Wichtigkeit zu, 323 so sollen für die Erledigung solcher Geschäfte dem Direktor noch zwei andere Mitglieder des Re- gierungSrathes beigegeben werden. Für das Unicrrichtswesen wird dem betreffenden Direktor sowohl zur Erledigung als auch zur Vorberathung wichtigerer Gegenstände ein Erziehungsrath beigeordnet. Dem Gesetze ist es vorbehalten, einzelnen Direktionen für Gegenstände, zu deren Behandlung besondere Fachkenntnisse erforderlich sind, nöthigenfallS stehende Kommissionen beizugeben. Der Regierungsrath bestellt aus seiner Mitte die Direktionen und wählt die stehenden Kommissionen. Der Regierungsrath hat die Aufsicht über den Kirchen- und Erziehungsralh. Er bestellt, so weil nicht Verfassung und Gesetze etwas Abweichendes verordnen, die zur Führung der Geschäfte erforderlichen Beamten, hält über diese, die Bezirks- und Gemeindsbehörden, Aufsicht, und überweist Amtsvergehen den Gerichten. Er beurtheilt in letzter Instanz die an ihn gezogenen Streitigkeiten im Ver waltungsfache. Seine Kanzlei bestellt er selbst. — tz 58. Der Regierungsrath bestellt unter Bestätigung des Großen Rathes die Staatsanwaltschaft, welche die Strafklagcn von Amts wegen bei den Gerichten anzuheben und zu betreiben hat. Die nähern Bestimmungen bleiben der Gesetzgebung vorbehalten. — tz 59. Die Gerichte sind von dem Regicrungsrathe unabhängig und es steht diesem keinerlei Einwirkung auf Rechtssachen zu. — tz 60. Gesetzliche Bestimmungen werden die Art, wie der Regicrungsrath und seine Direktionen ihre Verrichtungen auszuüben haben, näher bezeichnen. — § 61. Für den ganzen Kanton besteht ein Obergericht von wenigstens 9 und höchstens 14 Mitgliedern, welche der Große Rath nach freier Auswahl in oder außer seiner Mitte erwählt. Zur Wählbarkeit wird das angetretene 30ste Alkersjahr erfordert Weitere Wählbarkeitserfordernisse kann das Gesetz aufstellen. — tz 62. Die AmtSdauer der Mitglieder des ObergerichtS ist auf sechs Jahre festgesetzt. Jedes zweite Jahr tritt ein Drittheil derselben aus, und für jede einzelne Stelle ergebt eine neue Wahl. Die AuStretenden sind wieder wählbar. — § 63. Zwei Präsidenten führen abwechselnd, jeder ein Jahr lang, im Obergerichte den Vorsitz Derjenige, welcher nicht im Amt ist, versieht nöthigenfallS die Stelle des andern. Der Große Rath wählt beide aus den Mitgliedern des Gerichtes auf eine Dauer von zwei Jahren. Jährlich tritt der eine von ihnen ab, ist aber sogleich wieder wählbar. Die Kanzlei des Obergerichtes wird von dem Gerichte selbst bestellt. — tz 64. Das Gesetz wird die Art bestimmen, wie für das Obergericht und ebenso für die übrigen Gerichtsstellen eine angemessene Zahl vou Ersatzmännern bestellt werden soll. Der nämlichen Versammlung oder Behörde, welche die Richter wählt, steht auch die Erwählung der Ersatzmänner zu. — § 65. Im Obergerichte und ebenso in allen übrigen Gerichlsstellen dürfen nicht neben einander sitzen Vater und Sohn, Schwiegervater und Tochtermann, noch zwei Brüder oder zwei Schwäger. — tz 66. Das Obergericht ist die höchste Behörde für Rechtssachen sowohl in formeller als materieller Beziehung. An dasselbe gehen die Appellationen und Rekurse von den Bezirksgerichten, welche ihm für ihre Verrichtungen verantwortlich sind und unter seiner Aufsicht stehen. Dem Obergerichte steht die Oberaufsicht über die Friedensrichter und die untern Gerichte, über daS gesummte Notariats-, Advokatur- und Agentenwesen so wie über den Rechtstrieb zu. Ihm werden die richterlichen Funktionen mit Beziehung auf die nach § 12 der Verfassung durch die Schwurgerichte zu beurtheilenden politischen und Kriminalverbrechen übertragen; für die dießfälligen Verrichtungen können jedoch auch Mitglieder der Bezirksgerichte verwendet werden. — Das Obergericht zerfällt zur Behandlung seiner Geschäfte in Abtheilungen, deren Einrichtung und Befugnisse das Gesetz näher bestimmen wird. — Das Obcrgericht ist dem Großen Rathe für seine Verrichtungen verant- 41 * 324 wörtlich Alljährlich erstattet es demselben einen Bericht über den Zustand des Gerichtswesens und die Geschäftsführung sämmtlicher Gerichtsstellen. — § 67. Alle Konflikte zwischen der richterlichen und der vollziehenden Gewalt entscheidet eine für jeden einzelnen Fall zu bildende Kommission. Dieselbe wird so zusammengesetzt, daß der Regicrnngsrath und das Obergericht jedes zwei Mitglieder aus ihrer Mitte und drei Mitglieder des Großen Rathes außer ihrer Mitte bezeichnen, woraus diese zehn Kommitkirten zusammentreten und aus ihrer Mitte einen Präsidenten bestellen. Das Gesetz wird die nähern Bestimmungen erlasse». — § 68 ist weggefallen. Kirchenrath. §69. Die Organisation des gesammlen Kirchenwesens und insbesondere der Synode, als der verfassungsmäßigen Versammlung der Geistlichkeit, ist einem auf eingeholtes Gutachten der Synode zu erlassenden Gesetze vorbehalten. — Die Aussicht über das Kirchenwesen ist einem Kirchenrathe übertragen. Derselbe besteht aus dem Antistes als Präsidenten und einer durch das Gesetz zu bestimmenden Zahl von Mitgliedern. Den Antistes wählt der Große Rath auf einen Dreiervorschlag der Synode Die Kirchenräthe werden theils unmittelbar von dem Großen Rathe, theils von der Synode, mit Vorbehalt der Bestätigung des Großen Rathes, auf eine Dauer von vier Jahren gewählt. Je zu zwei Jahren um wird die Hälfte derselben erneuert, wobei die Aus- lretenden wieder wählbar sind. Erziehungsrath §70 Die Aufsicht über die sämmtliche» Schulanstalten des Kantons, die Förderung der wissenschaftlichen sowohl als der Volksbildung, ist innerhalb der in § 57 angegebenen Schranken einem Erzieln,iigsmthe llilfgMägkn, Er besteht aus dem jeweiligen Vorstand der Direktion, welcher das öffentliche Unterrichtswcsen zufällt, und einer durch das Gesetz zu bestimmenden Anzahl von Mitgliedern, die theils vom Große» Rathe, theils von der Schulsynode, unter Vorbehalt der Bestätigung des Großen Rathes auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Je zu zwei Jahren um wird die Hälfte desselben erneuert, wobei die Austretenden wieder wählbar sind. — Die Organisation des Erziehungswesenö und insbesondere der Schulsynode ist Sache der Gesetzgebung. Tit. IV. Bezirksbehörden. § 71. Der Kanton ist in cilf Bezirke eingetheilt. In Hinsicht auf den Bezirk Zürich bleibt dem Gesetze vorbehalten, die Verhältnisse zwischen der Stadt und den Landgemeinden festzusetzen und eine zweckmäßige Theilung der Bezirksversammlung und der Bezirks- beamtungen anzuordnen. — § 72. Jeder Bezirk hat eine Bezirksversammlung, bestehend aus 200 Wahlmännern, welche von den einzelnen Kirchgemeinden des Bezirkes durch offenes absolutes Mehr auf eine Dauer von drei Jahren nach Verhältniß der Zahl der stimmfähigen Bürger gewählt werden, so jedoch, daß keine Gemeinde weniger als drei Wahlmänner ernennt. Bei diesen Wahlen sind diejenigen im Bezirke verbürgerlen Ansäßen, welche seit mindestens einem Jahre aus Grundeigenthum oder mit Familie in der Gemeinde wohnen, gleichfalls stimmberechtigt. — Die Bezirks- versammlung ist eine bloße Wahlbchörde Sie nimmt die ihr zustehenden Wahlen unter dem Vorsitze eines von ihr selbst gewählten Präsidenten durch geheimes absolutes Stimmenmehr vor. — § 73. Jeder Bezirk hat einen Bezirksrath, bestehend auS dem Statthalter, als Präsidenten, und zwei Bezirksräthen, denen zwei Ersatzmänner beigeordnet sind. Dem Gesetze ist vorbehalten, die Zahl der Bezirksräthe, wo es das örtliche Bedürfniß erfordert, zu vermehren. — Der Statthalter wird von dem Regierungsrathe auf eine Dauer von sechs Jahren aus einem Dreiervorschlage erwählt, den die Bezirksversammlung nach freier Auswahl auS allen Bürgern des Kantons bildet. Die Be- 325 zirksräthe und ihre Ersatzmänner wählt die Bezirksvcrsammlung ebenfalls auf sechs Jahre aus den stimmfähigen Einwohnern des Bezirks. Nach Verfluß ihrer Amtsdauer sind der Statthalter, die Bezirksräthe und Ersatzmänner wieder wählbar. — § 74. Der Statthalter ist der Stellvertreter des Regierungsrathes und ihm für seine Verrichtungen verantwortlich. Er sorgt für die Vollziehung der Gesetze und Verordnungen; er wacht über die Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, und hat, unter Leitung der Oberbehörde, die Aussicht über das Straßenwesen. Als Anwalt des Staates im Bezirke hat er nach den Bestimmungen des Gesetzes die Pflicht der Ueberweisung oder Klage bei Verbrechen und Vergehen. Er erhebt die Abgaben und Gefälle des Staates im Bezirke, so weit ihm diese Verrichtung durch das Gesetz übertragen wird. — § 75. Der Bezirksrath hat die Aufsicht über gemeinsame Güter des Bezirkes, wo solche vorhanden sind, über die Verwaltung der Gemeinden und ihrer Güter und über die Waisenpflege. Er urtheilt in erster Instanz über Streitigkeiten im Verwaltungsfache. Er wählt die Gemeindammänner aus den Zweiervorschlägen der Gemeinden. tz 76. In jedem Bezirke wird ein Bezirksgericht aufgestellt, bestehend aus fünf Richtern, welche von der Bezirksversammlung auf eine Dauer von sechs Jahrm gewählt und je zu drei Jahre» um zur Hälfte einer neuen Wahl unterworfen werden. Den Präsidenten und Vizepräsidenten des Gerichts wählt gleichfalls die Bezirksvcrsammlung aus den Richicrn. Dem Gesetze ist vorbehalten, für diejenigen zwei Bezirke, welche bis dahin zahlreichere Gerichte gehabt haben, auch für die Zukunft eine größere Richterzahl aufzustellen. Zur Wählbarkeit für das Bezirksgericht wird das angetretene 25ste Altersjahr erfordert. — Die Bezirksgerichte bilden die zweite Instanz für die von den untern Gerichten beurtheilten und die erste Instanz für alle übrigen Zivil- und Strafpolizeifälle, so wie für Matrimonialsachen, in welcher Hinsicht ihnen die Befugnisse des bisherigen Ehegerichtes übertragen werden. Das Gesetz wird für Sicherung einer der gerichtlichen Behandlung von Ehescheidungen vorangehenden, religiösen und sittlichen Einwirkung, so wie auch dafür sorgen, daß bei der gerichtlichen Behandlung selbst die nöthige Sorgfalt angewandt werde. — Die Bezirksgerichte haben die Aufsicht über die Friedensrichter, die untern Gerichte und die Notarien des BezirkeS, über den Rechtstrieb in demselben und über die Rechtsanwälte. Sie bestellen ihre Kanzleien selbst. — § 77. Jeder Bezirk hat nach Verhältniß seiner Bevölkerung drei bis sechs untere Gerichte, bestehend aus drei bis fünf Mitgliedern, die von den Bürgern des Gerichtskreises auf eine Dauer von vier Jahren gewählt werden. Die Einrichtung und die Befugnisse derselben wird das Gesetz bestimmen. — Die Appellation und der Rekurs gehen von den untern Gerichten an das Bezirksgericht. — Die Gemeindammänner können nicht Mitglieder der untern Gerichte sein. — § 78. Jeder Bezirk hat für seine kirchlichen Angelegenheiten eine besondere Aufsichisbehörde. Daö Gesetz über die Einrichtung des Kirchenwesens wird das Nähere bestimmen. — tz 79. Jeder Bezirk hat für seine Schulangelegenheiten eine besondere Aufsichtsbehörde. Dem Gesetze über die Einrichtung des Schulwesens sind die nähern Bestimmungen vorbehalten. Tit. V. G e m ei n v s b eh ö r d e n. § 80. Jede politische Gemeinde hat eine Gencindsver- sammlung, bestehend aus ihren in das Bürgerbuch eingetragenen stimmfähigen Bürgern. Sie wird ordentlicher Weise zwei Mal des Jahres, außerordentlicher Weise bei vorhandenem Bedürfnisse oder auf schriftliches Begehren eines Sechstheils der Gemcindsbürger durch den Gemeindspräsidenten abgehalten. — Bei außerordentlichen Gemeindsversammlungen ist zur Gültigkeit der Verhandlungen die Anwesenheit der Mehrzahl der in der Gemeinde befindlichen Bürger erforderlich. — § 81. Die 326 Gemeindsversammlung ist berechtigt, innerhalb der Schranken der Verfassung und der Gesetze des Kantons die Angelegenheiten der Gemeinde zu ordnen und ihre Einrichtungen festzusetzen. — Insbesondere ist der Gemeindsversammlung vorbehalten die Aufsicht über den Gemeindshaushalt, die Bewilligung von Gemeindssteuern und die Genehmigung von Ausgaben, welche einen von der Gemeinde festzusetzenden Betrag übersteigen, die Ertheilung des GemeindsbürgerrechtS an Auswärtige, unter Vorbehalt der dem Regierungsrathe zustehenden Ertheilung des Lanbrechts, und vie Erwäh- lung der Gemeindsvorsteher. — Die Gemeindsbeschlüsse ergehen auf den Antrag einer Gemeinds- behörde oder auf einen von einem Gemeindsbürger gemachten und von dem Gemeindrathe begutachteten Anzug. — tz 82. Jede Gemeinde wählt auf die Dauer von vier Jahren einen Gemeinb- rath, der von zwei zu zwei Jahren zur Hälfte zu erneuern ist, bestehend auS dem Gemeinds- präsidenten und zwei bis zwölf Gemeindräthen. Dem Gemeindrathe kommt die Vorbcrathung und Vollziehung der Gemeindsbeschlüsse, die Verwaltung der Gemeinde und ihrer Güter, unv die Besorgung der Waisensachen zu. Ueber diese letzteren wird das Vormundschaftsgesetz das Nähere bestimmen. Der Gemeindrath ist der Gemeinde für seine Verrichtungen verantwortlich — tz 83. Die Vollziehung der Gesetze und Verordnungen so wie der Aufträge der obern Behörden und die Handhabung der Polizei ist einem Gemeinvammann übertragen. Er ist Stellvertreter des Statthalters in der Gemeinde und ihm für seine Verrichtungen verantwortlich; er hat in Slraffällen nach den Bestimmungen der Verfassung (Art. 58) und der Gesetze die nöthigen Einleitungen zu treffen. — Der Gemeinvammann wird aus einem Zweiervorschlag der Gemeinde auf eine Dauer von vier Jahren durch den BezirkSrath ernannt. — Die Stellen beS Gemcindammanns und des Gemeinds- präsidenten können in Einer Person vereinigt sein. — 8 84 Jede Gemeinde hat einen oder, wo es die Oerllichkeit erfordert, mehrere Friedensrichter, welche sie auf eine Dauer von vier Jahren wählt. — Alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind zuerst vor den Friedensrichter zu bringen. — § 85. Jede Kirchgemeinbe hat einen Stillstand, bestehend aus dem Pfarrer, als Präsidenten, den übrigen an der Gemeinde angestellten Geistlichen, den Präsidenten der übrigen GemeindSbehörden, dem Gemeind- ammann und wenigstens vier Stillständern, welche die Kirchgemeinde auf eine Dauer von vier Jahren erwählt und von zwei zu zwei Jahren zur Hälfte erneuert. — Die Gemeinden wählen die Pfarrer und Helfer unmittelbar aus der Zahl der ins zürcherische Ministerium aufgenommenen und wahlfähigen Geistlichen. Die nähern Bestimmungen über die Wahlfähigkeit und Wahlart, so wie die speziellen Kollaturverhältnisse sind dem Gesetze vorbehalten. — Der Stillstand verwaltet das Kirchen - und Armengut; vorbehalten sind solche abgesonderte Verwaltungen, die in Folge eigenthümlicher Verhältnisse vom Gesetze anerkannt werden. Dem Stillstände steht in allen Ehesachen die Einleitung und das Vermittleramt zu. Seine übrigen Befugnisse bestimmt das Gesetz. — 8 86. Jede Kirchgemeinde hat eine Schulpflege, bestehend aus dem Pfarrer, als Präsidenten, und wenigstens vier Mitgliedern, welche von den Kirchgenossen auf eine Dauer von vier Jahren erwählt und von zwei zu zwei Jahren zur Hälfte erneuert werden. Wo mehrere Schulen in einer Kirchgemeinde sind, hat jede derselben, unter der Aufsicht der Schulpflege, einen Verwalter des Schälgutes, der von den Schulgenossen auf vier Jahre erwählt wirb, insofern diese Verwaltung nicht einer andern Behörde unter gesetzlicher Anerkennung übertragen ist. Die übrigen Befugnisse der Schulpflege bestimmt das Gesetz. — Die Schulgemeinden wählen die Lehrer an ihren Primärschulen aus der Zahl derjenigen, welche vom Erziehungsrathe hiezu für wahlfähig erklärt worden sind. — 327 8 87. Die Bestimmung der kirchlichen und Schulverhältnisse zwischen der Stadt Zürich und den dahin kirchgenösstgen Landgemeinden, so wie derjenigen der Stadt Wintcrthur, ist dem Gesetze vor/ halten. — § 88. Alljährlich soll über die Verwaltung des Gemeinde-, Kirchen-, Armen - und Schulgutes den Antheilhabcrn Rechnung abgelegt werben. Es liegt in der Befugniß der Gemeinde, entweder eine Rechnungskommission zur Begutachtung der Rechnungen oder einen Ausschuß der Bürger zur Erweiterung und Beaufsichtigung der Gemeindsverwaltung aufzustellen. — § 89. Die Oberaufsicht über die Verwaltung der Gemeinde-, Kirchen-, Armen - und Schälgüter kommt den Bezirks - und Kantonalbehörden zu, welche über deren Erhaltung zu wachen haben — 8 90. Zur Wählbarkeit für alle Gemeindeämter wird das angetretene Löste Altersjahr erfordert. — 8 91. Jeder in der Gemeinde anwesende Gemeindsbürger, welcher nicht bereits eine öffentliche Stelle bekleidet, ist verpflichte!, ein ihm übertragenes Gemeindeamt wenigstens für eine Amtsdauer zu übernehmen. Vorbehalten sind solche Ablehnungsgründe, welche von den obern Behörden als gültig anerkannt werden. — 8 92. lieber die Führung der Gemeindsversammlungen soll ein Reglement, und über die Verrichtungen der Gemeindsbehörden sollen Gesetze erlassen werden. Tit. Vl. Revision und Beschwörung der Verfassung. § 93. Während der nächsten sechs Jahre, von der Annahme der Verfassung an gerechnet, soll dieselbe unverändert fortbestehen. — Nach Verfluß dieses Zeitraums kann eine Abänderung der Verfassung auf dem Wege der Gesetzgebung vorgenommen werden. Ein GcsetzeSvorschlag dieser Art ist aber einer zweimaligen Berathung durch den Großen Ratb zu unterwerfen. Am Schlüsse der ersten Berathung entscheidet der Große Rath, ob der Vorschlag zu beseitigen oder einer zweiten Berathung zu unterwerfen sei. Diese kann nicht eher als sechs Monate nach der ersten stattfinden. Wird alSdann der Vorschlag ganz oder mit Abänderungen angenommen, so ist das dießfällige Gesetz noch der gesummten Bürgerschaft des Kantons zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen. — 8 94. Nach erfolgter Sanktion soll die Verfassung von der Obrigkeit und dem Volke beschworen werden. — Das Gesetz wird hierüber das Nähere bestimmen. Staatsvermögen. Dasselbe oder das unmittelbare Staatsgut bestand: im Jahr 1835 im Jahr 1848 Frk. Rp. Frk. Rp. 1. an Schuldbriefen. 6,493320 35 7,690409 65 2. Zehntenloskäufe . 970947 76 379005 15 3. Grundzinsloskäuse 391754 7 957605 26 4. Grundzinse 1 355668 19 5. Erblchenzinse 2,415213 92 1,065135 27 6. Wasserrechtszinse 49859 60 7. Zehnten 277207 80 97450 81 8. Fiichenzen . 17477 25 16957 - 9. Domänen 183161 — 14447 22 10. Waldungen 898300 — 904375 74 Uebertrag 11,647382 15 11,530913 89 328 11. Pfrunvfond 12. Diözesenfond 13. Kapitalkassa Passiven Ueberlrag verschiedene Fonds im Jahr 1835 in Jahr 1848 Frk. Rp. 11,647382 15 1,581078 77 1,108606 86 14,337067 78 117445 4 Frk. Rp. 11,530913 89 1,857420 76 1480 21 211469 57 13,601284 43 507886 18 Reines Vermögen 14,219621 84 13,093398 25 Das Betriebskapital des Kurrentverkehrs betrug am Ende des Jahres 1848 508606 Frk. 24 Rp, die unentbehrlichen Staatsgebäude hatten einen Assekuranzwerth von 2,427936 Frk. Steinhaus In diesem dem Staate gehörenden Gebäude, das oben an der Kirchgasse liegt und in welchem sich die Staatskanzlei und ein Theil des Finanzarchivs befinden, fanden in der Periode von 1840 bis 1850 keine Reparaturen statt. Steuern und Abgaben. Ueber die Steuern und Abgaben ließe sich sehr Vieles sagen, da dieselben zu einem stehenden Artikel geworden sind, wobei indeß nicht aus dem Auge gelassen werden darf, daß es nur vermittelst solcher Steuern möglich war und noch ferner möglich sein wird, im Schulwesen, Stratzenwesen, Militärwesen und noch so manchem Anderen so Vieles zu leisten, indem die Zinse des Staatsvermögens hiefür bei Weitem nicht hinreichen würden. Die Gesetze betreffend die Steuern, welche in den Jahren 1840—1850 entrichtet werden mußten, wurden noch in dem vorhergehenden Dezennium vom Großen Rathe erlassen und bestanden in folgenden: a) Wirthschaftsabgabe, die von Wirthen und Weinschenken entrichtet werden muß, zu welchem Behuf die Wirthschaften nach dem Gesetz vom 15. Christmonat 1845 in 54 Klaffen eingetheilt sind, von denen die niedrigste 35, die höchste 1000 Frkn. zu entrichten Hai. Die Speisepatentgcbühren betragen 40—120 Frkn. d) Militärpflichtersatz, nach dem Gesetz vom 26 Brachmonat 1848 für jeden Beitragspflichtigen 4 Frkn. betragend, wozu noch eine Quote von höchstens 80 Frkn. von Vermögen und Erwerb hinzukommt. v) Hunds abgäbe, nach einem ältern Gesetz per Stück 2 Frkn. betragend. ck) Stempelabgabe nach dem Gesetz vom 3. April 1835. e) Handelsklassensteuer nach dem Gesetz vom 17. Christmonat 1835, in 30 Klaffen von 2—600 Frkn. betragend. f) Vermögens-, Erwerbs- und Einkommensteuer nach dem Gesetz vom 29. Christmonat 1832. Der Ertrag dieser Steuern war: 329 Vermögens-, Erwerbs- und Einkommenssteuer Wirthschaftsabgabe Militärpflichtersatz HundSabgabe Stempelabgabe Handelsklassensteuer 1840. 1843. 1847. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. 223941 63 220272 32 326620 104465 62 102372 14 96363 31441 73 31433 57 31866 7293 58 7202 7 6118 33616 5 34270 52 34370 34653 31 38147 34 41598 Stift. 1848. 1849. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. 17 331153 79 327215 13 1 97051 63 95757 87 15 40574 51 72249 8 80 6118 54 6191 6 89 35816 15 36101 94 21 41692 28 42047 22 Die alt ehrwürdige Institution des Chorherrenstiftcs zum Großmünster, die im Laufe langer Jahrhunderte durch Vergabungen an Häusern, Höfen und Gefallen bereichert worden war, wurde wie bekannt bei der Reformation durch freiwilliges Entgegenkommen des Stifts und Uebernahme größerer Leistungen in Kirche und Schule von Seite der Chorherren vor der Auflösung bewahrt und behielt wenigstens ihre ökonomische. SelbststaNdigkeit, freilich unter der Oberaufsicht der Regierung, bis auf unsere Zeiten herab bei. Im Jahr 1832 indeß wurde das Stift als solches aufgehoben und nur das Vermögen desselben blieb unter dem Namen Stiftsfond als ein abgesondertes Gut fortbestehen, das unter der Oberleitung der Stiftspflege von dem Stiftsamtmann verwaltet wurde. Das Jahr 1848 brachte aber auch dem letzten Rest der alten Herrlichkeit, dem Stiftsfond, den Todesstoß, indem der Große Rath durch ein Gesetz vom 3. Oktober denselben dem unmittelbaren Staatsgut einverleibte und dem Staat dagegen alle Auslagen für das höhere UnterrichtSwesen überband. Zur Zeit der Uebergabe des Fonds an die Domänenverwaltung im Ansang des Jahres 1849 bestand derselbe in 1091116 Frkn. 69 Rp., der Assekuranzwerth der StiftSgebäude betrug 409600 Frkn. Diese Gebäude wurden dem Bandepartement zur Besorgung und Unterhaltung übertragen. Die StiftSpflege, deren Präsidenten waren: 1831—1832 Herr Regierungsrath Spöndli, 1832—1840 Herr Bürgermeister Heß, 1840—1850 Herr Regierungsrath Ed. Sulzcr, löste sich auf und der letzte Stiftsamtmann, HS. Kaspar Vogel, nahm zu Dürnten ein tragisches Ende. Stiftsverwalterei. In diesem geräumigen und schönen Gebäude an der obern Kirchgasse, das früher dem Stiftsverwalter zur Wohnung diente, wurde im Jahr 1841 eine bedeutende Baute ausgeführt, welche die Einrichtung des zweiten Stockwerkes zu einer Wohnung bezweckte und womit verschiedene anderweitige Verbesserungen im Gebäude verbunden waren. Diese Baute kostete zirka 8500 Frkn. Im Jahr 1842 wurde der Hof bepflastert und eine Tolle angelegt, und beide Wohnungen bis 1844 verpachtet. In den Jahren 1845 und 1846 befand sich in diesem Gebäude die eidgenössische Kanzlei, und der Kanzler benutzte eine der Wohnungen. Nach dem Abzug derselben wurde auch diese Anno 1847 wieder vermuthet, und der Staat benutzt in diesem Hause seither bloß einige Räume für Ausbewahrung vorräthigen Mobiliars. Straßenwefen. Es ist in der frühern Chronik nachzulesen, welche außerordentliche Thätigkeit in den Dreißiger- jahren im Straßenwesen entfaltet worden, und es ist nun Aufgabe der gegenwärtigen, anzuführen 42 330 und nachzuweisen, daß auch in den Jahren 1840—1850 dießfalls Außerordentliches, ja Großartiges geleistet worden ist, so daß der Kanton wohl mit Recht auf seine neuen Straßen, die in solcher Ausdehnung und Solidität sich kaum in einem andern Lande von gleichem geringem Umfang finden, stolz sein darf, welche indeß auch überaus große ökonomische Opfer erheischten. In der frühern Chronik ist Seite 625—629 nachzulesen, welche Gesetze und Beschlüsse die gesetzgebende Behörde, der Große Rath, in der Periode von 1832—1839 erlassen hat, um den Bau neuer Straßen möglich zu machen und zu rcguliren, nämlich das Gesetz vom 23. Jenner 1832 über Abtretung von Privatrechten, ein Gesetz über das Slraßenwesen vom 18. April 1833, mit einem Zusatz vom 3. Heumonat 1835, ein Gesetz vom 24. März 1836, ein neues umfassendes Gesetz über Abtretung von Privatrcchten vom 21. März 1838. Bis zum Jahr 1837 war schon über eine Million Franken auf die Straßenbauten verwendet, der Große Rath wünschte daher den Umfang der ganzen Unternehmung zu kennen, und der Regierungsrath beauftragte das Straßendepartcment, eine vollständige möglichst genaue Uebersicht der Kosten aller noch zu bauenden neuen Straßen bearbeiten zu lassen. Diese Uebersicht, unter der Benennung Straßennetz bekannt *, wurde im Oktober 1837 durch Herrn Straßeninspektor Pestalozzi bearbeitet. Dieselbe befaßte alle Straßen erster und zweiter Klasse, die früher bestandenen so wie die im Einverständniß mit den Bczirksbehörden als nothwendig anerkannten, von der Regierung dekretirten neuen Straßen. Es waren die Längen dieser Straßenzügc so wie die auf den Bau derselben seit 1832 verwendeten Kosten speziell angegeben und anS diesen letztem die muthmaßlichen Kosten der weiter zu bauenden, in ihrer Richtung und Länge zwar noch nicht genau bekannten neuen Straßen möglichst annähernd abgeleitet; die Kosten des lausenden Fußes Straßen Ister Klasse wurden zu 4 Frkn. 56 Rppn., diejenigen der Straßen 2ter Klasse zu 3 Frkn. bestimmt und mit Beifügung von Ergänzungssummen war das Endergebniß dieses Ueberschlages: Für 94854^ Straßen Ister Klasse nebst Mehrkosten f. vorkommende außcrord. Arbeiten 540000 Frkn. Für 996365' Straßen zweiter Klasse nebst Ergänzungöbetrag . . 3,000000 - Für Beiträge an Straßen dritter Klasse. 260000 - Ganzer Voranschlag 3,800000 Frkn. Mit Beschluß vom 21. Christmonat 1838 genehmigte der Große Rath das vorgelegte Straßennetz , bewilligte zu Ausführung desselben den Kredit von 4 Millionen Franken und setzte für den Bau und die Vollendung der neuen Straßen einen Zeitraum von 10 Jahren fest. Bei den Berathungen der Behörden und namentlich auch im Großen Rathe wurde mehrfach die Besorgniß ausgesprochen, daß diese Vorausberechnung sehr wahrscheinlich das Schicksal ähnlicher großartigen Kostenanschläge theilen und bedeutend überschritten werden müsse; diese Besorgniß hat sich indessen in dem wichtigsten Theil des Voranschlages, nämlich bei den Straßen zweiter Klasse, nicht bestätigt, indem im Ganzen 1,369681 Fuß für die Summe von 3,813793 Frkn. gebaut worden sind, folglich den Voranschlag von 3 Frkn. für den laufenden Fuß nicht erreicht haben. Am 23. Christmonat 1840 beschloß sodann der Große Rath, die Hauptstraße von Zürich nach Winterthur soll von Schwamendingen bis unten an die Steig einer durchgreifenden Korrektion unterworfen werden, in Folge dessen dieselbe eine ganz neue Richtung erhielt und neben den kleinen Dörfern Brüttisellen, Baltenschwcil und Tagelschwangen vorbei durch das Kemtthal gegen Töß ' Die in der frühern Chronik (Seite 629 und 630) aufgenommene Uebersicht ist ein Auszug dieses Straßenrexes. gezogen wurde. Diese neue Straße wurde zwar etwas länger als die alte Straße, dafür aber wurde das Gesammtsteigen der letzter» von 62-1 Fuß senkrechter Höhe um volle 300 Fuß vermindert, wodurch der Verkehr ungemein erleichtert ward. Am 27. Christmonat 18-12 faßte der Große Rath den Beschluß, es soll für Fortsetzung und Vollendung der neuen Straßcnanlagcn und Hauptkorreklionen ein Zeitraum von höchstens 6 Jahren festgesetzt sein, bewilligte zu diesem Zweck während des bezeichneten Zeitraumes die nöthigen Gelder bis auf den Betrag von 2,-175000 Frkn., die in einem jährlichen Betrag von 4—500000 Frkn. verwendet werden sollten, und bestimmte, daß nach Ablauf der 6 Jahre zur Tilgung der dannzumal sich ergebenden Staatsschuld von 2,800000 Frkn. eine Summe von wenigstens 150000 Frkn. so lange als Ausgabe in das Budget aufgenommen werden soll, bis die ganze Schuld nebst den betreffenden Zinsen dem Staatsgut wieder vollständig zurückbezahlt sein werde. Am 26. März 18-16 genehmigte der Große Rath den Bericht deS Regierungsrathes über die Verwendung deS zu Erbauung neuer Straßen bewilligten Kredites von 4,066000 Frkn, bewilligte nachträglich für die noch empfohlenen neuen Straßcnprojekte einen Schlußkredit von 200,000 Frkn. und setzte fest, daß zur Deckung dieser Ausgabe der jährliche Beitrag aus den lausenden Einnahmen mit dem Jahr 1847 von 152000 auf 160000 Frkn. zu erhöhen sei. Das Straßenwesen und den Wasserbau leitete auch während der Periode von 1840—1850 das Straßendepartement, das dann aber Ende Mai 1850 aufgehoben wurde und dessen Geschäfte an die Direktion der öffentlichen Arbeiten übergingen. Die Präsidenten des Departements waren: von 1831—1839 Herr Reg.Rath Meyer v. Knonau, von 1839—1850 Herr Reg.Rath Melchior Sulzer. Die spezielle Leitung deS gesammten Straßenwesens und deS Wasserbaues führte seit 1831 Herr Jngenieuroberst Heinrich Pestalozzi, welchem drei Kreisingenieurs beigeordnet sind; während der Zeit, in welcher die neuen Bauten am lebhaftesten betrieben wurden, von Mitte 1836 bis Ende 1839, war ein zweiter Inspektor in der Person des Herrn Ingenieur Andreas Merian von Basel nebst einem vierten Kreisingenieur angestellt; von 1840 an besorgten jedoch die frühern Beamten wieder alle Geschäfte. Die Straßen- und Wasserbauten, welche in dem Zeitraum von 1840—1850 ausgeführt wurden, kann man theils aus der nachfolgenden tabellarischen Uebersicht ersehen, theils in dem Abschnitt über die einzelnen Kirchgemeinden nachlesen. Die Ausgaben für den Straßen- und Wasserbau betrugen: Jahre. Unterhalt der Straßen. Außerordentl. Arb. u. neue Bauten. Wasser- und Uferbaute». Total. 1840 70789 Fr. 84 Rp. 275111 Fr. 74 Rp. 5171 Fr. 44 Rp. 351072 Fr. 61 Rr 1841 71335 - 5 447604 - 86 - 3243 - 2 522182 - 93 - 1842 72453 - 87 - 435929 - 8 - 3073 - 17 - 511456 - 12 - 1843 68701 - 83 452823 - 5 - 3368 - 64 524893 - 52 - 1844 74678 - 16 - 397455 - 21 - 3782 - 50 475915 - 87 - 1845 67789 - 12 - 373845 - 31 - 2614 - 4 - 444248 - 47 - 1846 70498 - 37 - 310728 - 33 - 1379 - 38 - 382606 - 8 - 1847 74135 - 21 - 246960 - 84 - 3669 . 77 - 324765 - 82 - 1848 64624 - 68 - 189301 - 19 - 2703 - 7 256628 - 84 - 1849 79216 - 48 - 204543 - 42 - 3902 - 68 - 287662 - 58 - 1850 81205 - 32 - 210626 - 80 - 7335 - 39 - 299167 - 51 - Zu Wiederherstellung der durch die Hochwasser vom Jahr 1846 zerstörten Brücken und Flus User wurden 1847- -1850 24615 Frkn. 17 Rp. auf außerordentlichen Kredit verwendet. 42 * 332 Kosten der Straßenba^ M3- 1832—1839. 1840. 1841. 1842. I. Hauptstraßen. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp Frkn. Rp. Nr. 1 a- von Schlieren gegen Brcmgarten 21331 63 15148 10 12048 64 3736 55 Nr. 2. von Zürich nach Rafz 2768 78 20486 69 36604 58 49492 27 in Unterstraß, Bülach und Eglisau. Nr. 2 a. von Eglisau über Hüntwangen 89575 96 2010 6 2490 34 2494 5 Nr. 3. von Zürich bis Schwamendingen 104097 68 2177 1 von Schwamendingen bis Töß 905 87 55133 — 50006 13 Nr. 3 a- von Winterthur nach Elgg 12056 46 Nr. 3 b. von Winterthur gegen Frauenfeld 3914 52 Nr. 3 c. von Winterthur bis Feuerthalen 232788 53 61381 15 44835 31 19753 73 II. Landstraßen. Nr. 1. Bon Zürich nach Feldbach ' 253313 21 14271 27 34095 26 32779 57 Nr. 2. Von Schwamendingen nach Hinweil 137511 74 5874 73 6700 10 18118 2 Nr. 3. Von Hegnau nach Fehraltorf 37688 23 13500 — 4445 10 1155 80 Nr. 4. Von Grafstall nach Hinweil und Dürnten 122037 62 2028 — 418 72 258 14 Bubikon in die Straße 5 s. Nr. 5. Von Winterthur durch das Tößthal nach Wald 304282 24 13621 83 14240 83 8683 70 Nr. 5 s. Von Wald über Rüti nach Schirmensee 201 81 15850 64 16687 69 Nr. 5 b. Von Wald über Laupen an die St. Galler Grenze Nr. 6. Von Feuerthalen nach Gysenhard 37225 20 411 84 Nr. 7. Von Winterthur nach Weyach 100676 21 18180 20 50598 30 34601 94 Nr. 8. Von Seebach nach Weyach Nr. 9. Von Oberstraß nach Wurzeln 80999 53 26075 97 15083 22 22718 27 Nr. 10. Von Unterstraß nach Oetweil Nr. 10 r>. Von Engstringen nach Schlieren nebst Limmatbrücke 171 40 13802 68 Nr. 10 d. Von Weiningen nach Regenstorf Nr. 11. Von Zürich über den Albisriederberg nach Knonau Nr. 12. Von Zürich nach Richterschweil 289234 15 19427 — 29700 12 25860 67 Nr. 13. Von Horgen und Wädenfchweil an die Sihlbrücke 22822 4 20103 81 29927 39 27349 57 Frw- 365t 63SSS St soor 519^ . isrss ioors 129^ 146t» zi Z4063 zz?S IggS^ 27gl>3 139^ 2406^ In der Kostensumme für die Straße Nr. 1 sind 37480 Frkn. enthalten, die auf die Anlage der Straße rm Zeltes ^ L8Ss bis L8S«. 1844. 1845 1846. 1847. 1848. 1849. 1850. Total Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. 4838^ 55919 17 38 13910 87 5781 21 59 32 11 31 34 14 16 56 241526 90 SVLK 44 2170 98 80 _ 102850 47 övvSy 38k 383 5884 289 68 106564 37 6 50001 37 44636 68 75 — 6037 10 36100 79 344983 72 7g 1560 3 100 19 14115 47 10 514 55 34 77 13015 23 8636 94 2169 41 115 20 28793 72 Sl 1364 67 1997 55 2840 29 1093 98 928 16 166 2 386442 6 1,281195 88 ^iLk 8834 47 4581 43 2425 94 605 82 14 88 14773 97 49891 80 427989 30 85 13230 81 8694 2 1074 97 387 88 323 20 214842 7 «35 r«8k 57 76 44 54 24 63351 1 48 611 23 2237 93 69 5 16163 16 4000 76 3010 84 167562 76 «17z t«4i4 30 1567 70 1917 24 981 13 221 25 248 81 364861 30 53 26990 62 70017 68 6067 91 909 11 497 40 1995 3 186695 75 4568 10 11709 40 72 16278 22 ^123 141 rsvzg 88 63 45 37 42 228 96 40738 90 85 11416 6 ^1921 38 984 74 339 60 287 18 7592 15 263611 3 75 26 «8 63 8196 14 25574 10 37304 86 2573 16 21105 81 15805 21 110701 3 47 ^184 1953 769 78 16 1750 3347 79 8 805 450 66 18 247 52 198652 4614 10 444 56 805 19 117 17 84 78 57614 17 487 80 10983 84 10994 73 1752 21 723 82 24 942 40 2«3l3 73 94 402 48 6795 74 61946 1» 4867 64 3751 76 1765 80 79529 52 2«50z 12714 6051 56 76 7788 5547 46 14 2914 1790 30 85 846 116 70 84 199 8334 28 84 287 6953 74 41 428282 173568 27 64 Uebertrag 2,823835 27 ^ ^^uzbühi 333 Länge d. gebauten Straßen. Fuß- 11835 49876 1985» 12882 5240» 640» 1188» 86888 222011 13St. 14011F. 6600» 79713 19284 82327 128184 44615 8000 17925 85454 56300 64890 150» (im Bau > 5935 13325 2100 » 86918 54652 856022 und auf die Korrektion im Mühletobel verwendet wurden, welche anderen Straßen angehören. I 334 Nr. 14. Don Kloten über Einbrach nach Henggart Nr. 14 a. Von Aesch über Dorf nach Flaach Nr. 15. Von Zllnau über Ufler, Oetweil nach Mänedorf und nach Stäfa Nr. 16. Von Baums über Wetzikon nach Oetweil Nr. 17 s. Von Wollishofen über den Albis bis Riedmatt Nr. 17 d. Von Riedmatt nach Mettmenstetten Nr. 17 o. Von Ricdmatt über Kappet gegen Zug Nr. 18. Von Andelfingen gegen Stein Nr. 19. Von Zürich über die Forch, Grüningen, Dürnten bis Pilgerstcg gegen Wald Nr. 20. Von Andelfingen gegen Dießenhofen Nr. 21 . Don Pfäffikon nach Saland Nr. 22. Von der Rauchegg nach Ellikon Poststraße über Stammheim gegen Dießenhofen 1832—1839. 1840. 1841. 1842. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. RP. 30504 13 20499 50 3101 20 12905 97 9692 77 81433 81 4012 — 30052 70 7569 30 58954 41 7524 — 15025 84 33068 75 72776 26 6374 67 640 17 523 15 13159 88 2234 74 433 2 20619 37 11655 57 11262 17 2384 — 2477 — 8373 41 328 78 1843. Frkn- 9442 ^ 13894 B 3495 zS97S 1394k 8816 l0ö- 7759 89 54 Zr 79 zt r» I 844 . Frkn. Rp IZOlg 52 2904 86 I4l0i 44 S57gg 54 Kllz 80 llgz 29 ^5g4 8 8 lg 5 66 4574 42 45z 56 2 bzg 23 Kosten der Straßen 2ter Klasse von 1832 bis und mit 1850 Frkn. 4,036909. 4 Rppn. Gebaut wurden 1,369681 Fuß Straßen oder 85 Stunden 9681 Fuß. Der laufende Fuß Straße kommt auf 2 Frkn. 94?/io Rppn. zu stehen. Die Stunde von 16000 Fuß auf 47167 Frkn. 40 Rp. 335 1845 . 1846. 1847. 1848. 1849. 1850. Total. Länge d.gebau Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. ten Straßen. Fuß. 2,823835 27 856022 12332 60 4100 29 1129 37 1534 74 3521 46 16404 5 112479 57 49524 401 23 446 66 588 88 665 42 385 47 5161 4 50148 38 25768 32432 80 3896 67 1693 29 737 49 62 75 179488 14 76008 26533 80 11716 59 865 45 2184 26 5242 10 706 79 223498 7 68904 23256 55 9650 59 2232 71 3107 98 144 95 2970 93 140138 69 41049 158 47 703 29 474 88 9 75 4 90 45 6 46117 38 20164 868 — 1567 57 560 84 114 4 24 — 45562 58 18734 13741 1 3901 25 2816 34 8613 26 21934 9 5288 88 73231 49 45072 60049 8 44508 81 21497 58 24982 68 31751 » 42 4494 70 227045 6 91797 9678 34 3904 22 1506 48 811 94 327 94 4535 47 25663 87 15155 147 94 24109 38 7110 79 173 43 3295 77 35290 87 22295 9889 98 20121 54 4093 51 3696 84 37801 87 20429 4891 71 441 96 580 51 174 87 354 30 1 54 16607 60 18960 4,036909 4 1,369681 336 An Kommunikationsstraßen ertheilte der Staat Beiträge: im Jahr 1832 732 Frkn. 56 Rp. - - 1833 239 - 44 - - - 1834 252 - 72 - - - 1835 754 - 48 - - - 1836 1342 - 96 - - - 1837 2213 - 76 - - - 1838 19710 - 4 - - - 1839 18625 - 59 - - - 1840 5209 - 46 - - - 1841 3316 - 8 - - - 1842 4866 - 43 - - - 1843 12999 - 93 - - 1844 7809 - 59 - - - 1845 25278 - 64 - - - 1846 29367 - 36 - - - 1847 27893 - 29 - - - 1848 55687 - 87 - - S 1849 68567 - 40 - - - 1850 34437 - 19 - 319304 - 79 - Thierarzneischule. Die im Jahr 1820 gegründete, im Jahr 1834 aber ganz neu organisirte Thierarzneischule, welcher damals das Wohnhaus des ehemaligen Scharfrichters am Sihlkanal eingeräumt ward, wurde im Jahr 1840 von 16—22 Schülern besucht, wovon 10 dem Kanton angehörten. - - 1841 - 25—29 - - - 14 - - - 1842 - 14—17 - - - 10-12 - - - 1843 - 19—27 - - - 13-14 - s - - 1844 - 29—30 - - - 15 - - - - 1845 - 24—26 - - - 12-13 - - - - 1846 - 19—20 - - - 10-19 - - - - 1847 - 17—19 - - - 8 - - - 1848 - 15 - x 9 5 s s Es wurden kranke Thiere behandelt: 1842 182 Pferde und auch Hunde. 1843 174 1846 243 1847 280 1848 161 Am 26. Brachmonat 1848 erließ der Große Rath in der Absicht, die Schule den Forderungen der Wissenschaft und den Bedürfnissen des Kantons entsprechend zu erweitern, ein neues Gesetz betreffend die Thierarzneischule, das sich in Folgendem von demjenigen von 1834 unterscheidet: Der zweijährige Untcrrichtskurs wurde in einen einjährigen verwandelt und die Unterrichtsfächer folgendermaßen bezeichnet: Physik, Chemie, Botanik, Naturgeschichte deS Thierreichs, Anatomie, Physiologie, Diätetik, Thierzucht, Erterieur, allgemeine Pathologie und allgemeine Therapie, Arzneimittellehre und Rezeptirkunst, Chirurgie, Geburtöhülfe, Seuchcnlehre, Hufbeschlag, gerichtliche Thierheilkunde, Klinik im Krankenstalle der Anstalt, ambulatorische Klinik. Behufs des klinischen Unterrichts und der praktischen Anleitung im Hufbeschlag ist mit der Anstalt ein Thierspital und eine Beschlagschmiede verbunden. — Der vollständige UnterrichtskurS umfaßt 6 Semester. Statt eines Hülfs- lehrers wird festgesetzt: die nöthigen Hülfslehrer. — Der Thierarzneischule steht ein Direktor vor, dem die Beaufsichtigung der Anstalt im Allgemeinen obliegt und den der Erziehungsrath aus der Lehrerschaft auf eine Amtsdauer von 2 Jahren wählt. Der Gehalt des einen Hauptlehrers wurde nebst freier Wohnung von 1400 auf 1200 Frkn. reduzirt und für die Besoldung der Hülfslehrer ein jährlicher Kredit von 1800 Frkn. ausgesetzt, für die Sammlungen rc. 1000 Frkn. — Um als Schüler in die Anstalt aufgenommen zu werden, wurde das zurückgelegte 15te Altcrsjahr festgesetzt. Die Zahl der Zöglinge betrug nun im Jahr 1849 im ersten Semester 19, im zweiten 15. Im Jahr 1850 zählte die Anstalt im Sommersemester 13 ordentliche Schüler und 9 Auditoren, im Wintersemester 8 Schüler und 2 Auditoren. Im Krankenstall befanden sich 1849 und wurden behandelt 136 Pferde und 25 Hunde. Zu dem Lokal übergehend, wurde im Jahr 1842 ein Ziehbrunnen errichtet und an den Gebäuden von der Stiftsbeamtung, welche die Lokalität bis 1849 zu unterhalten hatte, mancherlei Reparaturen ausgeführt, ebenso im Jahr 1849 vom Bauvepartement. Die Thierarzneischule kostete bis 1848 jährlich durchschnittlich zirka 6000 Frkn., im Jahr 1849 8581 Frkn. Topographische Aufnahme des Kantons. Im Jahr 1841 ertheilte der Große Rath der Regierung die Vollmacht, mit der Eidgenossenschaft einen Vertrag über die topographische Aufnahme des Kanrons abzuschließen, in welchem sich jene verbindlich machte, einen Beitrag von 17000 Schweizerfranken in acht jährlichen Raten zu bezahlen. Als Maßstab wurde der für den Atlas der Schweiz angenommene von '/»zggg festgesetzt. Die Arbeit soll umfassen: a) die vollständige, an das allgemeine trigonometrische Netz der Schweiz angehängte Triangulation des KantonsgebieteS; b) die geodätische Nivellirung aller wichtigsten Punkte; e) die Detailaufnahme und die topographisch figürliche Bezeichnung des Bodens vermittelst horizontaler Bogen und schiefer Linien. Es wurde eine Kommission aufgestellt und ihr der Auftrag ertheilt, die Beschreibung und genaue Ausmittelung der sämmtlichen KantonSgrenzen an die Hand zu nehmen. Im Jahr 1842 fand eine Marchenbereinigung auf der Grenze zwischen Rhein und Thür gegen den Thurgau und eine Marchensetzung am Hüttensee und bei Richterschweil gegen Schwyz statt. Im Jahr 1843 begannen mit Anfang Juli die Vermessungsarbeiten. Die trigonometrischen Messungen wurden den Herren Ingenieurs Eschmann von Zürich und Denzler von 338 Eglisau übertragen, die Leitung, Kontrolirung und Ausarbeitung der topographischen Aufnahmen dem Herrn Ingenieur Wild von Richterschweil, dem ein Jahresgehalt von 1800 Frkn. zugesichert wurde, die spezielle Beaufsichtigung und Leitung der Arbeiten übernahm Herr Jngenieuroberst Pestalozzi. Anfangs Juli wurde im ObmannamtSgebäude ein topographisches Bureau errichtet und am 9. Juli die Vermessungsarbeiten von den Ingenieurs begonnen. In den östlichen und südwestlichen Theilen des Kantons wurden 73, in den angrenzenden Kantonen 5 trigonometrische Punkte ausgewählt und auf dieselben Signale errichtet. An einem der Hauptpunkte auf dem hohen Rohnen wurde das Signal von Maucrwcrk aufgeführt, alle übrigen von Holz. Bei der Vermessung bildete man 317 Dreiecke, durch welche für die Karte des Kantons 55 Signalpunkte, 85 Thürme von Kirchen und Kapellen und 30 einzelne Gebäude in ihrer gegenseitigen Lage und Entfernung aus das genaueste bestimmt werden konnten. Im September wurde ein Terrainabschnitt in der Gegend von Fischenthal aufgenommen. Im Jahr 1844 wurden 88 neue Signale errichtet, 1000 Dreiecke gebildet und aus denselben 136 Signalpunkte, 150 Thürme von Kirchen und Kapellen und von 96 Gebäuden bestimmt, womit die trigonometrische Aufnahme des Kantons so viel als vollendet war. Die zürcherisch-St. Gallische Kantonsgrenze wurde vollständig beschrieben. Im Jahr 1845 wurden im Bureau die Höhen der sämmtlichen trigonometrisch bestimmten Punkte vermessen, die Karte in 25 Blätter eingetheilt, die Triangulation vervollständigt. Herr Ingenieur Härtung nahm das Blatt Regensberg auf. ES wurden die Blätter Marthalen und Stammheim, 1846 die Blätter Stäfa, Dynhard, Andelfingen, 1847 die Blätter Winterthur, Eglisau, 1848 die Blätter Meilen, Bauma, Brütten, Elgg, Bülach, 1849 die Blätter Russikon, Pfäsfikon, Wangen, 1850 die Blätter Fischenthal, Wädenschweil, Affoltern, Regenstorf, sämmtlich durch die Herren Ingenieurs Denzler, Wethli, Pestalozzi, Härtung, Keller aufgenommen. Bis zum Schlüsse deS Jahres 1850 wurden von 722/,g Quadratstunden, welche die Fläche deS Kantons umfaßt, 6M/i„ Quadratstunden aufgenommen und es blieben für das Jahr 1851 nur noch 33/io Quadratstunden übrig, nämlich die Vervollständigung der Blätter Zürich und Birmenstorf. Da die neue Karte erst in einigen Jahren erscheinen wird und zur Zeit noch nichts von derselben vorliegt, so wird es die Aufgabe einer spätern Chronik sein, solche genauer zu beschreiben. Wirthschaften. Da in der vorhergehenden Chronik die Zahl der Tavernen und Weinschenken in den Jahren 1823, 1831 und 1840 in vergleichender Uebersicht von Gemeinde zu Gemeinde angegeben worden ist und sich dieselbe seither im Ganzen nicht viel verändert hat, so mag es genügen, summarisch anzuführen, wie viele Tavernen, Weinschenken und Speiscwirthschaften jeder Bezirk vor und nach dem neuen Gesetze vom 15. Christmonat 1845 gehabt hat. 339 Summarische Uebersicht der im Jahre 1845 im Kanton Zürich betriebenen Tavernen, Weinschenken und Speisewirthschaften. Bezirke. Tavernen. Weinschenken. Total. Gelöste Speisepatente von den Weinschenken. t Stadt 18 123 141 65 Zürich Landschaft 35 213 248 36 s Summa 53 336 389 101 Affoltern 17 35 52 4 Horgen 29 87 116 14 Meilen 25 76 101 8 Hinweil 33 99 132 2 Uster 20 69 89 4 Pfäffikon 26 100 126 2 t Stadt 20 45 65 10 Winterthur (Landschaft 30 139 169 6 s Summa 50 184 234 16 Andelfingen 30 73 103 8 Bülach 27 116 143 11 Regensberg 15 66 81 7 Summa 325 1241 1566 177 Zahl der Wirthschaften im Kanton Zürich im Jahr 1850 und der Bevölkerung nach der neuesten Zahlung. Bezirke. Tavernen. Weinschenken. Total. Gelöste Speisepatente von den Weinschenken. Bevölkerung. Mithin kommen auf eine Wirthschaft durchschn. Seelen. t Stadt 18 127 145 62 16772 116 Zürich t Landschaft 35 205 240 32 31586 132 f Summa 53 332 385 94 48358 126 Affoltern 17 34 51 11 12917 253 Horgen 30 79 109 32 24334 223 Meilen 25 75 100 18 19389 194 Hinweil 33 99 132 7 25192 191 Uster 20 76 96 6 17003 177 Pfäffikon 26 107 133 6 19849 149 t Stadt 20 40 60 12 5328 89 Winterthur ^ Landschaft 31 125 156 7 25150 161 s Summa 51 165 216 19 30478 141 Andelfingen 31 68 99 14 17017 172 Bülach 26 108 134 19 20288 151 Regensberg 18 59 77 11 15309 199 Summa 330 1202 1532 237 250134 163 43 * 340 Hieraus ergibt sich, daß unter den Bezirken derjenige von Zürich im Verhältniß zur Bevölkerung die größte, hingegen der Bezirk Affoltern die mindeste Zahl von Wirthschaften besitzt. Der Reihenfolge nach klassifiziren sie sich folgendermaßen: 1) Zürich, 2) Winterthur, 3) Pfäffikon, 4) Bülach, 5) Andelfingen, 6) Uster, 7) Hinweil, 8) Meilen, 9) Rcgensberg, 10) Horgen, 11) Affoltern. Unter den Gemeinden steht die Stadt Winterthur obenan mit je einer Wirthschaft aus eine Bevölkerung von 89 Seelen; dann folgt die Stadt Zürich mit je einer Wirthschaft auf 116 Seelen. Zeughaus, neues. Dieses im Sihlwiesli nahe beim alten SchützenhauS stehende Gebäude, dessen erster Flügel im Jahr 1837—1838 erbaut worden, wurde seiner Bestimmung gemäß weiter fortgesetzt, im Jahr 1843 und 1844 der mittlere Flügel gegen das SchützenhauS hergestellt und diese Baute von Herrn Baumeister Vögeli für die Summe von 15027 Frkn. 84 Rp. ausgeführt. Dieser Flügel hat bei einer Breite von 52 Fuß eine Länge von zirka 150 Fuß. Gleichzeitig wurden in dem bereits bestehenden Flügel gegen den Sihlkanal Fenstergitter angebracht. Im Jahr 1845 wurde der dritte Flügel des Zeughauses oder der zweite lange Flügel gegen den Schanzengraben von 251 Fuß Länge und 52 Fuß Breite erbaut, und diese Baute von den Herren Zimmermeistern Brunner und Alder und Steinmehmeister Fürst für die Summe von 21812 Frkn. 36 Rp. ausgeführt. DaS Dach dieses Flügels wurde mit Brettern verschaalt und in dem Flügel zwei Durchfahrtsthore angebracht. Anno 1846 wurden Gätter, Fenster im Dachboden, Kenne! und Rohre, Tollen und die Bepflasterung um daS ganze Gebäude hergestellt, was zusammen zirka 2000 Frkn. kostete, — 1847 der innere Hof des Zeughauses nach außen mit Sockel und Geländer abgeschlossen und auch der erste Längen- flügel im Dach mit Brettern eingeschaalt, 1848 das zu dem Zeughaus gehörende Ausgelände auf der Seite gegen das Schützenhaus mit einem hohen Zaun eingefriedigt, was 1060 Frkn., die Einfriedigung deS Hofes zirka 1000 Frkn. kostete, und damit die Baute für einmal vollendet. Die Kosten wurden aus dem Erlös von Schanzenland bestritten und auch von der Schanzenkommission angeordnet. DaS Gebäude wurde der Eidgenossenschaft verpachtet, welche dasselbe als Magazin für Pontons rc. benutzt. Im Jahr 1841 wurden die 3 kleinen Gebäude dem neuen Zeughaus gegenüber am Schanzengraben erbaut. Sie kosteten 7900 Frkn., während die bisherigen Pulverladen und Magazine beim Verkauf nur 352 Frkn. ertrugen. DaS eine dieser Gebäude wurde zu einem Laboratorium, das zweite zu einem Pulverladen, das dritte zu einem Munitionsdcpotmagazin bestimmt. Im Jahr 1849 nahm die Eidgenossenschaft die beiden erstem in Pacht. Zeughäuser. In den bisherigen Zeughäusern, nämlich: 1) Feldhof, 2) großes Zeughaus, 3) Löwenhof, 4) venetianisches Zeughaus, — fanden in dem Dezennium von 1840—1850 keine bedeutenden Bauten statt, in dem Wobnhaus des ZeughauSdirektors im Feldhof dagegen verschiedene Reparaturen. 341 Zuchthaus. Die Strafanstalt oder das Zuchthaus hatte in dem Dezennium von 1840—1850 ihren gewohnten Fortbestand, ohne daß bezüglich auf dieselbe neue gesetzliche Bestimmungen eintraten. Die Sträflinge beschäftigten sich in derselben mit Leineweberei, Seideweberei, Baumwollweberei, Kümmeln von Floretseide, Garnspulerei, Schuhmacherei, Schneiderei, Strohflechterei, Finkenfabrikation, in der Holz- und Eisenwerkstätte, Zwirnerei, einzelne auch mit Kopiaturen, eine Anzahl mit öffentlicher Arbeit außerhalb der Anstalt. Im Jahr 1841 wurde, um der Anstalt die Garnspulerei auch für die Zukunft zu sichern, eine starke Zwirnmaschine von 56 Spindeln verfertigt, und ein Dampfwaschapparat eingerichtet. Die Anstalt besaß im Jahr 1842: 17 Doppelzellen für 130 Gefangene, 164 einfache Zellen für eben so viele Gefangene, 7 dunkle und Magazinzellen, und damals mußten noch 122 Sträflinge je zu zwei in Doppelbettstellen schlafen. In diesem Jahr hörte die öffentliche Arbeit ganz auf. In der Leinenweberei wurden, neben den Bedürfnissen für die Anstalt selbst, alle Arten Leinen-, Bild- und Jaquardzeuge, so wie auch Seiden-, Woll- und andere Tücher geliefert. Im Jahr 1843 ging die Seidenkämmlerei fast ganz ein, die Schusterei war sehr einträglich. Es begannen sonntägliche Abendunterhaltungen für die Sträflinge, hauptsächlich für die jünger» derselben bestimmt. Im Jahr 1844 wurde gegen den Direktor der Anstalt, Salomon Jakob Hottinger, wegen dringenden Verdachts höchst inhumaner Behandlung eines zwar widerspenstigen jungen Sträflings, Wolfer, der nachher starb, eine Kriminaluntersuchung eingeleitet, die sich auch auf die von ihm besorgte Oekonomie der Anstalt ausdehnte, und in Folge dessen ein Jnterimsdirektor bestellt. In diesem Jahre wurden wieder 8—12 Mann außerhalb der Anstalt zu Schanzenarbeit verwendet. In der Werkstätte arbeiteten Schmiede, Schlosser, Spengler, Drechsler, Schreiner vereint in einem Saal. Im Jahr 1845 wurden der Direktor, S. I. Hottinger, und dessen Frau vor Kriminal- und später vor Obergericht gestellt, und letzteres sprach in vielen Punkten mit Einmuth, in andern mit Stimmenmehrheit daS Schuldig über sie auS wegen ausgezeichneten Betruges, respektive Unterschlagung ersten Grades im Gesammtbetrage von mindestens 11278 Frkn., Tödtung durch Fahrlässigkeit, Anstiftung zu falschem Zeugniß u. s. f., und verfällten ihn zu 15 Jahren Kettenstrafe, sie zu 9 Jahren Zuchthausstrafe, Schadenersatz rc. 1847 wurden in den verschiedenen Arbcitssälen eigentliche Werkführer angestellt. Von einigen Seiten wurde über die Ausdehnung des GewerbSwesenS in der Strafanstalt laut geklagt, namentlich von Schustern und Schneidern, die Schreinerwerkstätte wurde damals meist von einem Mobilien- händler beschäftigt. Im Jahr 1848 wurde die Baumwollweberei beschränkt, dagegen der Leinenweberci möglichste Ausdehnung gegeben und namentlich auch für die Kaserne und den Spital Leinenzeug angefertigt. Für die Seidenweberei wurde ein besonderer Aufseher angestellt. DaS Personal der Anstalt war damals folgendes: ein Direktor mit Familie, zwei Schreiber, ein Oberaufseher, ein Gefangenwärter, ein Lcinenwebermeister, ein Halbwollenwebermeister, ein Baum- wollenwebermeister, ein Werkstattmeister, ein Küchenmeister, zwei Seidenkämmlermeister, ein Seiden- 342 Webermeister, zwei Aufseher, ein Schuster, ein Schneidermeister, ein Portier, ein Hausknecht, zwei Hauswächter, zwei Hatschiere, drei Aufseherinnen, eine HauSmagd. Statistische Notizen. Es befanden sich in der Strafanstalt: Jahr. Verurtheilte. Jnquisiten. Männer. Weiber. Männer. Weiber. Polizeiverhaftete. Total. 1841 547 129 459 94 235 1464 1842 557 122 423 88 274 1464 1843 545 125 448 85 338 1541 1844 591 118 507 80 405 1701 1845 602 122 400 77 371 1572 1846 590 115 523 89 441 1758 1847 614 109 548 98 915 2084 1848 618 107 529 92 420 1766 1849 589 99 534 93 288 1603 Zur Zeit der Volkszählung im März 1850 befanden sich in der Strafanstalt: Männliche Gefangene unter 16 I. 16-40. 40-60. 60-70. 70—80. Total. Kettensträflinge — 10 3 1 1 Zuchthaussträflinge — 86 28 3 1 Gefängnißsträflinge — 80 32 3 — Jnquisiten 2 41 17 Weibliche Gefangene 2 — 300 unter 16 I. 16—40. 40-60. 60—70. 70—80. Total. Zuchthaus sträflinge — 18 3 — — Gefängnißsträflinge — 12 3 — — Jnquisiten — 4 3 — — 43 Die Kosten der Strafanstalt betrugen: Anno 1841 28402 Frkn. 45 Rp, - 1842 34093 - 57 - - 1843 38107 - 37 - 1844 42463 - 89 - 1845 41913 - 88 - - 1846 41905 - 13 - - 1847 53063 - 65 - 1848 39875 - 35 - 1849 41422 - 18 . Der Verdienst der Sträflinge betrug 343 1841. 1846 1849. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Frkn. Rp. Für öffentliche Arbeit .... 2027 20 472 22 Leineweberei ..... 1899 98 2843 99 3679 41 Baumwollweberei .... 3248 40 2698 40 1299 18 Seidenweberei. 1094 96 424 80 2344 28 Kämmlerei . 1189 52 4228 20 1940 40 Schusterei. 1165 10 4288 24 4144 82 Schneiderei . 121 52 439 80 601 48 Garnspulerei . . . . 721 78 238 12 99 20 Strohflechterei. 217 92 308 80 311 11 Finkensabrikation. 32 40 10 — 36 32 Werkstätte. 1854 37 5011 84 4225 14 Kopiaturen . 426 86 355 92 317 4 Verschiedene weibliche Arbeiten 758 12 659 14 1076 30 Seidcnwinderei. — — 27 36 293 66 Zwirnerei. — — 43 60 180 5 Schlichterei . — — 403 88 — — Wollweberei. — — 240 24 925 58 Allerlei . — — — — 632 76 14758 13 22693 47 21106 33 Zum Schlüsse werden noch die baulichen Veränderungen angeführt, die in der Strafanstalt stattgehabt haben. Im Jahr 1841 wurde das westliche Flügelgebäude nebst beiden Thürmen um ein Stockwerk erhöht und diese Baute im Wesentlichen von den Herren Maurermeister Gull und Zimmermeister Brunner, der Ausbau durch die Anstalt selbst ausgeführt. Dadurch vermehrten sich die Räume um eine heizbare Stube, eine Kammer, drei Zellen für die Angestellten, eine dunkle und 37 heitere Zellen. Die Baute kostete im Ganzen 21817 Frkn. 61 Rp. Gleichzeitig und im Jahre 1842 wurden an der Wasserheizung verschiedene Umänderungen vorgenommen, was zirka 2500 Frkn. kostete. Anno 1845 wurden wieder Remeduren am Heizapparat vorgenommen und eine Dörreinrichtung für Kartoffeln hergestellt, 1846 in dem Blatternhaus, um dasselbe zu Gefangenschaften benutzen zu können, eiserne Gitter und feste Thüren angebracht und 40 Betten darin aufgestellt, und zugleich für die Schneider und Strohflechter ein gemeinschaftlicher Ardeitssaal, in der Anstalt selbst die Schlichterei mit einer Luftheizung versehen, die Tröcknerstube in zwei Zellen umgewandelt, die Dachungen bedeutend reparirt, in den Dunkelzellen Luftzüge angebracht. Im Jahr 1847 wurde der bisher als Holzschopf benutzte Gebäudethcil am Beatenreih erhöht und in ein Tröcknerzimmer für die Wäsche und zwei geräumige ArbeitSsäle, der eine für die Leineweber, der andere für Schneider und Schuster, umgewandelt. Diese Baute kostete 4000 Frkn., der Ausbau des Gebäudes, der im Jahr 1848 durch die Strafanstalt selbst stattfand, 2000 Frkn. In diesem Gebäude wurde von den Herren Gebrüder Sulzer ein Dampfhcizungsapparat angebracht, 344 der zirka 3000 Frkn. kostete, der erste, welcher zu Zürich in einem Staatsgebäude angewendet worden ist. Gleichzeitig wurde der Wasserheizapparat nochmals verbessert und im Hof der Anstalt als Anbau an das Arbeitsgebäude ein kleines Gebäude für eine Schmiedewerkstätte errichtet, das 1100 Frkn. kostete. Bezirke und Bezirksbehörden. Die Eintheilung des Kantons in 11 Bezirke: 1) Zürich, 2) Affoltern (früher Knonau), 3) Horgen, 4) Meilen, 5) Hinweil, 6) Uster, 7) Pfäffikon, 8) Winterthur, 9) Andelfingen, 10) Bülach, 11) Regensberg, — blieb unverändert dieselbe, ebenso die Organisation der Bezirksbehörden gemäß der Verfassung vom Jahr 1831 und den Gesetzen vom 30. Mai 1831, wonach die administrativen Geschäfte in jedem Bezirk von einem Bezirksstatthalter, den der RegierungSrath aus einem Borschlag der Bezirkswahlversammlung wählt, und von einem Bezirksrath, die richterlichen Geschäfte von einem Bezirksgericht, welche beide die Wahlversammlung direkte wählt, besorgt werden. Die Bezirksstatthalter und Bezirksgerichtspräsidenten waren bis jetzt folgende: 1. Bezirk Zürich. Statthalter: 1831— 1832 Herr Hs. Konrad v. Wyß von Zürich. 1832— 1840 Herr Hs. Kaspar Zwingst von Zürich. 1840—1846 Herr Hs. Kaspar Freudweiler von Zürich, von 1846 an Herr Hs. Heinrich Hotz von Hirslanden. BezirksgerichtSpräsidenten: 1831—1837 Herr Joh. Georg Finsler von Zürich. 1837—1843 Herr Franz Meyer von Zürich. 1843—1845 Herr Friedrich Ott von Zürich, von 1845 an Herr Rud. E. Ulmer von Enge. Bezirk Affoltern: Statthalter: von 1831 an Herr Joh. Jakob Hegetschweiler, Necl. Dr., von Rifferschweil. BezirksgerichtSpräsidenten: 1831—1837 Herr Joh. Jakob Stäheli von Ober-Lunnern. 1837—1843 Herr Heinrich Bickel von Affoltern. von 1843 an Herr Rudolf Stäheli von Ober-Lunnern. 3. Bezirk Horgen. Statthalter: 1831—1834 Herr Johannes Hürlimann von Richterschweil. 1834—1849 Herr Jakob Kölltker von Thalweil. von 1849 an Herr Jakob Abegg von Horgen. Bezirksgerichtspräsidenten: 1831—1838 Herr Johannes Stapfer von Horgen.^ 1838—1849 Herr Heinrich Hiestand von Richterschweil. von 1849 an Herr Jakob Hüni von Käpfnach. 4. Bezirk Meilen. Statthalter: 1831—1832 Herr Heinrich Brändli von Stäfh. von 1832 an Herr Karl Billeter von Männedorf. Bezirksgerichtspräsidenten: 1831—1839 Herr Joh. Bühler von Uirikon. von 1839 an Herr Andreas Wethli von Männedorf. 5. Bezirk Hinweil. Statthalter: 1831—1844 Herr Joh. Kaspar Hirzel von Unter-Wetzikon. 1844—1849 Herr Joh. Weber von Unter-Ottikon, Gemeinde Gosiau. seit 1849 Herr David Wolsensperger von Bäretschweil. Bezirksgerichtspräsidenten: 1831—1844 Herr Hs. Jakob Sporn von Kemten. 1844— 1849 Herr David Wolsensperger von Bäretschweil. seit 1849 Herr Joh. Weber von Unter-Ottikon. 6. Bezirk Uster. Statthalter: 1831—1845 Herr Joh. Jakob Bachosen von Uster. 1845— 1846 Herr Joh. Heinrich Zangger von Uster. 1846— 1851 Herr Joh. Heinrich Berchtold von Nieder-Uster. von 1851 an Herr I. I. Pfenninger von Uster. Bezirksgerichtspräsidenten: 1831—1848 Herr Joh. Jakob Homberger von Wermatschweil. seit 1848 Herr Heinrich Muggli von Mönchaltorf. 7. Bezirk Pfäsfikon. Statthalter: seit 1831 Herr Heinrich Guyer von Bauma. Bezirksgerichtspräsidenten: 1831—1849 Herr Heinrich Hotz von Ober-Hittnau. seit 1849 Herr Joh. Jakob Stiefel von Russikon. 8. Bezirk Winterthur. Statthalter: 1831—1843 Herr Joh. Rudolf Sulzer von Winterthur. 1843—1850 Herr Joh. Jakob Müller von Winterthur. seit 1850 Herr Joh. Jak. Huggenberger von Winterthur. Bezirksgerichtspräsidenten: 1831—t 837 Herr Joh. Rudolf Schellenberg von Winterthur. 1837—1851 Herr Joh. Jakob Huggenbergcr von Winterthur. seit 1851 Herr Joh. Jakob Spiller von Elgg. 9. Bezirk Andelfingen. Statthalter: seit 1831 Herr Joh. Ipkob Schenk von Uhwiesen. Bezirksgerichtspräsidenten: 1831—1849 Herr Konrad Arbenz von Andelfingen. seit 1819 Herr Joh. Jakob Hablützel von Trüllikon. 10. Bezirk Bülach. Statthalter: 1831—1840 Herr Hs. Jakob Kern von Bülach. 1840—1849 Herr Johannes Kern (Sohn) von Bülach. 1849—1851 Herr David Unholz, Ueü. Dr., von Einbrach. 1851—1852 Herr Konrad Lauser von Eglisau. Bezirksgerichtspräsidenten: 1831—1837 Herr Hs. Konrad Meyer von Bülach. 1837—1843 Herr Hs. Jakob Hofmann von Kloten. seit 1843 Herr Joh. Jakob Sträßler von Eglisau. 11. Bezirk Regensberg. Statthalter: 1831—1838 Herr Hartmann Krauer von Regensberg. seit 1838 Herr HS. Jakob Ryfsel von Stäfa. Bezirksgerichtspräsident: seit 1831 Herr Heinrich Weidmann von Niederweningen. Die Kirchgemeinden. Aeugst zählte im Jahr 1836 610, im Jahr 1850 647 Einwohner, und zwar 490 Gemeindsbürger, 143 Kantons-, 13 Schweizerbürger und 1 Ausländer. ES kamen aus die Zivilgemeinde Aeugst 271, auf Aeugsterthal 312, auf Wengi 64 Einwohner.' Der Landbau ist die vorherrschende Beschäftigungsart. Seidenweberei, Seidenwinderei, Seidenspinnerei und die Baumwollenweberei beschäftigen eine bedeutende Zahl der Einwohner und daneben hat es eine Anzahl Handwerker. In den Theurungsjahren 1846 und 1847 konnte man sich ohne außerordentliche Opfer durch Ankauf und Wiederverkauf von Mais an die bedürftigen Einwohner behelfen, den Kindern wurde gekochter Mais verabreicht. Im Jahr 1846 baute die Schulgemeinde Aeugst ein neues Schulhaus mit Lehrerwohnung, das beinahe 6700 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1125 fl. gab. Anno 1847 begann mit technischer Beihülfe von Seite des Straßendepartements der Bau einer neuen, 5588 Fuß langen Kommunikationsstraße von Aeugst nach Vollcnweid, und wurde 1849 vollendet. Die Gemeinde erhielt von der Regierung an die daherigen Kosten einen Beitrag von 1125 fl. Im letzter» Jahre wurde von der Gemeinde Hausen eine neue Verbindungsstraße von Türken längs dem Türler See ins Aeugster Thal angelegt. Das Wengi bad, dessen in der alten Chronik erwähnt ist, wurde im Jahr 1844 und 1845 von dem Besitzer erweitert und verbessert und wird wieder häufiger besucht. Affolterrr am Albis. Diese Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 1673, im Jahr 1850 1855 Einwohner und zwar 1488 GemeindS-, 297 Kantons-, 54 Schweizerbürger, 16 Ausländer. Es kamen auf die Zivilgemeinde Loo und Fehrenbach 213, auf Ober-Affoltern 649, auf Unter-Affoltern 538, auf Zwillikon 455 Einwohner. Mehr Personen als mit der Landwirthschaft sind mit der Seidenweberei, mit Seidenwinden und mit Fabrikarbeit beschäftigt. Daneben findet sich eine bedeutende Zahl Handwerker u. A. Das Erwähnenswerthe betreffend diese Gemeinde auS der Periode von 1840—1850 beschränkt sich auf sehr Weniges und zwar: 1841 wurden derselben zwei Jahrmärkte bewilligt, 1843 fanden am Pfarrhaus einige Reparaturen statt, 1849 wurde die Thurmuhr renovirt, 350 1850 starb Herr HS. Jakob Fast, seit 1804 Pfarrer der Gemeinde, in einem Alter von 82 Jahren, der älteste Geistliche des Kantons. Die Theurungsjahre 1845—1847 waren für die Gemeinde sehr schwer und im Jahr 1848 stieg in Folge derselben die Armensteuer so hoch, daß sie 8 vom Tausend nöthig machte. Im SonderbundSfeldzug 1847 war die Gemeinde im Monat November sehr schwer mit Einquartierung belastet und der 12. November ein Tag des Schreckens. Affoltern bei Höngg hatte im Jahr 1836 820, im Jahr 1850 786 Einwohner, und zwar 564 Gemeindsbürger, 205 KantonS-, 15 Schweizerbürger, 4 Ausländer. Oberaffoltern zählte 544, Unteraffoltern 242 Einwohner. Hauptbeschäftigungen der Einwohner sind Landwirthschaft und Fabrikarbeit in den Fabriken in und bei Zürich, und Handwerker, die ebenfalls großentheils in der Stadt und Umgegend ihr Brod verdienen. Das Wichtigste, was in dem letztverflossenen Dezennium in dieser Gemeinde stattfand, war der Bau der neuen Landstraße von Unterstraß her durch Oberaffoltern gegen den Katzensee, welcher in den Jahren 1840 bis 1842 stattfand, im letzter» ward eine Brücke über den Seebach und eine 800 Fuß lange Mauer längs demselben errichtet und ein Wohnhaus zurückgesetzt. Anno 1845 wurde die Kommunikationsstraße gegen Seebach, welche den Namen Mauleselgaß führt, korrigirt. Albisrieden Diese kirchliche Filialgemeinde hatte im Jahre 1836 496, im Jahre 1850 575 Einwohner und zwar 301 Gemeinds-, 227 Kantons-, 34 Schweizerbürger und 9 Ausländer. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung gibt es eine Anzahl Fabrikarbeiter und Handwerker rc. 1842 fanden Reparaturen am SchulhauS statt. Im Jahr 1847 wurde eine neue Landstraße vom Dorf Wiedikon aus den Albisriederberg hinan bis aus dessen Höhe erbaut, wobei das Dorf ganz abgeschnitten worden ist. Gleichzeitig ward unter technischer Beihülfe von den Gemeinden Albisrieden und Altstetten eine neue Verbindungsstraße angelegt, an deren Kosten die Gemeinde von der Regierung einen Beitrag von 500 fl. erhielt. Altikon. Diese Kirchgemeinde hatte im Jahr 1836 965, im Jahr 1850 1013 Einwohner und zwar 822 Gemeinds-, 135 KantonS-, 50 Schweizerbürger, 6 Ausländer. ES kamen auf die politische Gemeinde Altikon 489, auf vie Filial- und politische Gemeinde Dorlikon 561 und zwar aus die Zivilgemeinde Dorlikon 354, auf Gütigkhausen 207. 351 Landbau ist durchaus vorherrschende Beschäftigung. Neben den Landwirthen gibt es eine Anzahl Handwerker. Anno 1840 bis 1842 stellte die Gemeinde Dorlikon die Kommunikationsstraße über Berg gegen Hettlingen her. Im Jahr 1842 wurde die Kommunikationsstraße gegen Veldi verbessert, die Regierung gab der Gemeinde an die dießfälligen Kosten einen Beitrag von 312^ fl., und eS wurden an der Thür zwischen Velvi und der Ueßlingerbrückc Korrektionsarbeiten bewerkstelligt. Anno 1845 wurde die Kommunikationsstraße nach Grülh und Dynhard neu hergestellt und es erhielt die Gemeinde von der Regierung an die Kosten einen Beitrag von 437^ fl. Im Jahr 1846 führte die Gemeinde einen Durchstich der Thür und grub im Flußgebiet derselben einen Kanal von 1100 Schuh Länge und 20 — 40 Schuh Breite aus. Sie erhielt von der Regierung an die daherigen Kosten einen Beitrag von 1500 fl. Anno 1847 wurde der Kirchhof zu Allikon vergrößert und verschönert und neue Mauern um denselben hergestellt und es mußten an der Thür mit großer Anstrengung wieder Wuhrarbeiten vorgenommen werden, da das Hochwasser im August 1846 Vieles zerstört hatte. Solche Arbeiten kamen in größerem oder minderem Umfang auch in den Jahren 1848 und 1849 vor und 1850 mußte im Flußgebiet wieder ein 1600 Schuh langer und 20 — 40 Schuh breiter Kanal gegraben werden. Altstetten zählte im Jahr 1836 992, im Jahr 1850 959 Einwohner und zwar 621 Gemeinds-, 275 Kantons-, 53 Schweizerbürger, 10 Ausländer. Neben den Landbautreibenden gibt es eine Anzahl Arbeiter, die in den Fabriken zu Zürich oder Höngg ihr Brod verdienen, Seidenweberinnen und Seidenwinderinnen, Handwerker, zwei Pulvermüller (Vater und Sohn) u. a. m. Im Jahr 1841 wurden in dem Wohnhaus der Pulvermühle Reparaturen ausgeführt, die 520 fl. kosteten. Anno 1842 wurde das Schiff der Kirche um 15 Schuh verlängert, die Emporkirche zurückgesetzt und der Kanzel eine veränderte Stelle gegeben. Die Kosten dieser Baute betrugen 1700 fl., — der Feuerweiher im Oberdorf reparirt und längs des Baches Mauern errichtet. Im Jahr 1844 stellte die Gemeinde eine neue Kommunikationssiraße nach Höngg, die sogenannte Mühlewiesstraße mit zwei steinernen Brücken her, die 509 fl. kostete, und an der Kühgasse wurden drei Brücken erbaut. Ein sehr wichtiges Ereigniß für die Gemeinde war der Bau der Eisenbahn in ihrem Bann im Jahre 1846 und 1847. Für Abtretung des benöthigten Bodens wurde den betreffenden Grundbesitzern zusammen etwa 20,000fl. bezahlt. Unterhalb dem Dorf wurde ein Stationsgebäude errichtet. — Gleichzeitig erbaute die Gemeinde eine steinerne Brücke über den Dorfbach im Oberdorf, die 360 fl. kostete. In diesem Jahr und dem folgenven (1847) betheiligte sich die Gemeinde bei der Aktiengesellschaft des Limmatthales zum Ankauf von Lebensmitteln, wodurch den Einwohnern Gelegenheit verschafft wurde, Maismehl zu mäßigem Preise zu erhalten, das wöchentlich vertheilt wurde, ebenso Mehl und Brod an ärmere Personen. 352 Der im SonderbundSfeldzug gefallene Infanterist Rudolf Meyer wurde zu Altftetten militärisch beerdigt und ihm 1848 ein Monument aus gegossenem Eisen errichtet. In diesem Jahr wurde vom Staat um das eine der beiden Pulvermagazine bei der Pulvermühlc eine 12 Schuh hohe Mauer errichtet, welche Herr Baumeister Diener von Männedorf erbaute und die 3560 fl. kostete. 1847—1849 wurde die Banngrenze der Gemeinde genau ausgeschieden, im letztem Jahr eine Kommunikationsstraße nach AlbiSrieden erbaut, welche die Gemeinde 2846 fl. kostete, woran sie von der Regierung einen Beitrag von 500 fl. erhielt. Andelfingen ist eine der großen Kirchgemeinden deS Kantons. Sie zählte im Jahr 1836 2514, im Jahr 1850 2759 Einwohner und zwar 2271 Gemeinds-, 379 KantonS-, 83 Schweizerbürger, 26 Ausländer. Es kommen auf die politische Gemeinde Andelfingen 730, auf die Zivilgemcinde Attlikon 281, auf Dättweil 152, auf Humlikon 346, auf Niederweil 136, auf Allen 255, Kleinandelfingen 604 und Oerlingen 255 Einwohner. Landwirthschaft ist durchaus vorherrschende Beschäftigungsart. Daneben gibt es eine Zahl Handwerker u. a. m. Nachdem die neue Hauptstraße durch den Flecken Andelfingen hergestellt war, wurde in den Jahren 1839 und 1840 längs derselben bei der Kirche eine neue Mauer aufgeführt, an deren Kosten die Kirchgemeinde 776 fl. beitrug, und ein Jahr später an dieser Mauer eine steinerne Treppe angebracht, deren Kosten 414 fl. betrugen. Im Jahr 1841 wurde die neue Hauptstraße von Kleinandelfingen aus über Oerlingen gegen Benken fortgeführt und zwar durch die Dörfer in der Regie, zwischen denselben im Akkord. Zu Andelfingen wurde 1842 und 1843 das in die Straße vorspringende Metzggebäude zurückgesetzt, zu Kleinandelfingen eine neue Anfahrt zu der Brücke hergestellt. 1843 entstanden auf der hohen Dammanlage im Kleinandelfinger Holz Schädigungen, die ausgebessert werven mußten. In den Jahren 1843 und 1844 baute die Schulgemeinde Kleinandelfingen ein neues, sehr gelungenes Schulhaus um die Summe von 10036 fl. 39 ß., woran die Regierung einen Beitrag von 875 fl. gab. Dasselbe enthält zwei geräumige Schulzimmer und zwei Lehrerwohnungen. Die Einweihung fand am 4. November 1844 statt. Nachher ließ die Gemeinde das alte Schulze- bäude renoviren und benutzt es jetzt als Gemeindhaus. Anno 1845 baute die Schulgemeinde Oerlingen auf ihrem Schulhaus ein Thürmchen und es wurde eine neue Uhr nebst Glocke darin angebracht. Die Kosten hiefür beliefen sich auf 1200 fl. und die seitherigen Reparaturen auf 400 fl. — In diesem Jahre wurde die 10000 Fuß lange Strecke der neu projektirten Straße von der Thür an den Rhein von Kleinandelfingen bis Ossingen ausgeführt, ebenso die neu projektirte Straße nach Dießenhofen von der Andelfinger Hauptstraße bis gegen Trüllikon. Im Jahr 1846 wurde der Kirchhof durch Ankauf eines zirka zwei Vierling großen Stückes Baumgarten erweitert. Die Kosten betrugen 475 fl. In demselben Jahr ward eine Veränderung im Armenwesen der Kirchgemeinde vorgenommen, nämlich die einzelnen Zivilgemeinden verpflichtet, zu Aeufnung deS gemeinsamen Fonds ihre theilweisen Rückerstattungen an das Armengut für an ihre Armen verabreichte Unterstützungen abzulösen, was im Ganzen 8800 fl. betrug. 353 Anno 1847 nahm die Schulgemeinde Alten den Ausbau ihres Schulhauses und zugleich eine Veränderung in der innern Einrichtung desselben vor, um ein Gemeindszimmer zu erhalten. Die Kosten betrugen 600 fl. Die Gemeinde schaffte gleichzeitig eine neue Feuerspritze an, die 650 fl. kostete. In diesem Jahr wurde unter technischer Beihülfe des StraßcndepartementS die Kommunikationsstraße von Dättweil über Niederweil gegen Oberweil neu hergestellt. Im Jahr 1848 wurden im Schulhaus zu Andelsingcn die Schulzimmer erweitert und auch ein solches für die im Jahr 1835 gestiftete Sekundärschule beigestellt. In diesem Jahr wurden aus der Kommunikationsstraße von Dättweil gegen Nieder- und Oberweil abermals Korrektionen vorgenommen und es erhielt die erstere Gemeinde an ihre dießfälligen Kosten vom Staat einen Beitrag von 625 fl. Anno 1849 kaufte die Gemeinde Oe klingen um die Summe vou 1000 fl. eine von Mechaniker Etter von Frauenfeld verfertigte neue Feuerspritze an und baute ein Spritzenhaus, das nebst dem Bauplatz 600 fl. kostete. Außersihl. Diese kirchlich mit St. Peter verbundene, zunächst der Stadt jenseits der Sihl liegende Gemeinde hatte im Jahr 1836 1448, im Jahr 1850 1881 Einwohner und zwar 452 Gemeinds-, 1156 KantonS-, 196 Schweizerbürger, 77 Ausländer. Die Beschäftigungsarten sind in dieser Gemeinde sehr verschieden. Neben den Landbautrei- benden gibt es viele Taglöhncr, Dienstboten, Handwerker, eine Anzahl Fabrikarbeiter u. a. m. Nachdem die Pfrundanstalt zu St. Jakob aufgehoben und von den Stadtbehörden nach St. Leonhard verlegt worden und die Kirchgemeinde St. Peter am 17. April 1842 beschlossen hatte, ihren mit Außersihl gemeinschaftlichen Kirchhof, St. Jakob gegenüber, zu erweitern und zu verschönern, wurde auf demselben parallel mit der Landstraße wenige Schritte von derselben ein neues Bet - und Abdankhaus zu erbauen beschlossen, im Jahr 1843 und 1844 die Baute ausgeführt und am 6. Oktober 1844 das Gebäude eingeweiht. (Das Nähere hierüber findet man in dem Artikel Stadt Zürich, Abtheilung Kirchhöfe.) Im Jahr 1842 erbaute die Gemeinde ein Metzggebäude und ein Spritzenhaus nahe bei der Sihlbrücke und gemeinschaftlich mit Wipkingen wurde eine Flußfähre über die Limmat hergestellt. Die Regierung hob den sogenannten Pilgerbrunnen im Hard auf und überband dem Besitzer des Landgutes Hardau gegen eine Entschädigung die Unterhaltung der kostspieligen Leitung. Nach langen Verhandlungen zwischen den Stadtbehörden von Zürich und den GemeindSbe- hörden von Außersihl über die Ansprüche an die Kirche und den Gottesdienst zu St. Jakob ward theils durch das neue Gesetz über die Katecheten vom 24. September 1844 die Katechetenstelle Außersihl von der Pfarrstelle der städtischen Pfrundanstalt getrennt, theils durch einen Vergleich vom 22. Juni 1845 von der Gemeinde Außersihl gegen Leistung einer Entschädigung von 1000 Frk. aus ihre Ansprüche verzichtet. Im Jahr 1847 wurde die Landstraße gegen den Albisrieder Berg vom Gasthof zur Blume aus in einer Strecke von 1925 Fuß bis an den Eingang des Dorfes Wiedikon gebaut. Anno 1848 nahm die Gemeinde eine Korrektion des durch die Ueberschwemmung im Jahr 1846 45 354 geschädigten linkseitigen Users der Sihl vor und erhielt von der Regierung an die dießfälligen Kosten einen Beitrag von 1125 fl. Die alte Kirche und Lokalität zu St. Jakob ist noch immer Eigenthum der Stadt und es wurde das ehemalige Pfrundhaus verpachtet, der außerhalb demselben liegende alte petrinische Kirchhof hingegen an die katholische Gemeinde käuflich überlasten. Bachs zählte im Jahr 1836 596, im Jahr 1850 617 Einwohner und zwar 543 Gemeinds-, 74 Kantonsbürger. Es kamen auf das Dorf Bachs 468, auf Hubhof 36, auf Rübensberg 24, auf Hod- leten 19, auf Rozengrundhof 15 Einwohner u. s. f. Landbau ist durchaus vorherrschende Beschäftigung; indeß hat es auch eine Anzahl Handwerker. Im Jahr 1843 wurden am Pfarrhaus Reparaturen bewerkstelligt. Anno 1847, als die Theurung der Lebensmittel länger andauerte, mußte auch hier zu AuS- theilung von Frucht, Mais und Erdapfeln geschritten werden. In den Jahren 1849 und 1850 wurde die Kommunikationsstraße durch das Bachser Thal mit technischer Beihülfe des Staates verbessert. Bäretschweil ist eine große und ausgedehnte Gemeinde, welche im Jahre 1836 3462, im Jahr 1850 3237 Einwohner hatte und zwar 2810 Gemeinds-, 391 Kantons-, 26 Schweizerbürger, 10 Ausländer. Es kamen aus die Zivilgemeinde Adetschweil 624, auf Bäretschweil 831, auf Berg 239, auf Bettschweil 323, auf Hof 295, auf Thal 507 und auf Wappenschweil 418 Einwohner. Die größten Orte in der Gemeinde hatten: Bäretschweil 430, Adetschweil 368, Thal 148, Wappenschweil 145, Waltsperg 136, Bettschweil 107, Vorderbettschweil 105, Hinterburg 88, Müllikram 71, Hof 68, Fehrenwaltsperg 66, Gupf 63, Bußenthal 62, Kleinbäretschweil 51, Tanne 50 u. s. f. Neben der nicht die Mehrzahl ausmachenden Landbau treibenden Bevölkerung beschäftigt sich eine überaus große Zahl von Personen mit der Baumwollweberei, eine kleine Anzahl auch mit Seidenweberei. Es gibt ziemlich viele Fabrikarbeiter und Handwerker. In den Jahren 1839 und 1840 wurde zu Bäretschweil ein neues doppeltes Schulhaus mit Lehrerwohnung erbaut, das beinahe 8000 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1000 fl. gab. Anno 1841 wurden die Pfrundgüter für 3344 fl. verkauft, zu Bäretschweil eine Sekundärschule eröffnet, 1842 im Pfarrhaus verschiedene bauliche Veränderungen vorgenommen und bei demselben ein neuer Holzschopf erbaut, was zusammen 1179 fl. kostete, 1843 die Bauten im Pfarrhaus fortgesetzt, deren Kosten nun 1500 fl. betrugen. Im Jahr 1841 begann, nachdem der Regierungsrath bezüglich auf die Richtung sich für diejenige am linken Ufer des Kemtner Baches über Harlachen entschieden hatte, der Bau der 25900 Fuß langen Straßcnstrecke von Bußenthal über Bäretschweil gegen Kemten mit einer gewölbten Brücke über den Kemtbach bei Bäretschweil, und es wurde diese Straße 1843 vollendet. 355 Anno 1847 wurde die Kommunikationsstraße durch daS Dorf Adetschweil korrigirt. In den Jahren der Theurung wurde schon 1846 und 1847 durch die Gemeindevorsteherschaft unter der Oberleitung des Pfarrers ein bedeutendes Quantum Früchte angekauft und um möglichst billige Preise (Ll/z—Zl/z ß. per Pfd.) 42348'/2 Pfv. Maismehl ä 2729 fl. 34 ß. und 82221 Pfd. Fruchtmehl ä 6301 fl. 29 ß. an die Bewohner der Gemeinde wieder verkauft. Auf ähnliche Weise wurden im Jahr 1847 140309 Pfd., die vom Staat, der Kantonalarmenpflege, dem Kantonal- HülfSkomite rc. eingingen, verwendet und gleichzeitig (wie 1817) die Sparsuppe eingeführt, die vom 15. März bis 21. August 30625 Portionen verabreichte, jede zu einer halben Maß. Aus sämmtlichen 7 Schulgemeinden nahmen 75 Parteien, bestehend aus 230 Personen, daran Theil, und es wurde dadurch der Hauptzweck, daß Niemand weder an Hunger, noch an den Folgen desselben sterben mußte, erreicht. Im Jahr 1848 wurde am 27. Hornung das aus dem Sonderbundsfeldzug heimkehrende Militär der Gemeinde in der Kirche festlich begrüßt. Die Festrede von Herrn Dekan Maser ist im Druck erschienen. — ES begann unter Leitung der regierungsräthlichen Unterstützungskommission der Bau einer Kommunikationsstraße von Bäretschwcil über Bettschweil, Waltsperg und Kleinbäretschweil nach Gibschweil in der Gemeinde Fischcnthal und wurde 1849 fortgesetzt, indeß nicht vollendet. Basserstorf. Diese ziemlich große Kirchgemeinde zählte im Jahre 1836 1792, im Jahr 1850 2073 Einwohner und zwar 1356 Gemeinds-, 293 Kantons-, 27 Schweizerbürger, 7 Ausländer. Es kamen auf die Zivilgemeinde Basserstorf 959, auf Baltenschweil 201, aus Birchweil 155, auf Breite 143, auf Nürnstorf 368, aus Oberweil 247 Einwohner. Der Landbau ist überall die Hauptbeschäftigung. Indeß beschäftigen sich auch eine Anzahl Personen mit Seidenwinden und Seidenweberei und mit Handwerken. Im Jahr 1841 wurde die neue Hauptstraße von Zürich nach Winterthur eine kurze Strecke durch den Bann der Gemeinde gezogen, nämlich von Brüttisellen her neben dem Dorf Baltenschweil vorbei, den Wald hinauf gegen Tagelschwangen, und das Dorf Basserstorf, das Jahrhunderte lang an der Hauptstraße gelegen, dadurch ganz abgeschnitten. — In diesem Jahr ließ die Gemeinde durch den Gießer Keller in Unterstraß ein neues Geläute gießen, das den 6. und 7. August im Thurm aufgehängt und am 8. eingeweiht ward. ES sind vier Glocken mit dem Akkorde b'-ckur; drei wurden auf Kosten der Gemeinde, die vierte durch freiwillige Beiträge angeschafft. Die schwerste wiegt 2291 Pfund, die zweite 1098, die dritte 673, die kleinste 255 Pfund. Das ganze Geläute kostete nach Abzug des Metalles der alten Glocken sammt dem Glockenstuhl 3200 fl., woran das Kirchengut 429 fl. 27 ß. bezahlte, an freiwilligen Beiträgen 248 fl. 20 ß. eingingen, das übrige durch Anlagen bestricken werden mußte. Im Jahr 1845 erbaute die Schulgemeinde Nürnstorf ein schönes neues Schulhaus mit Lehrerwohnung, das nach Abzug des Erlöses vom alten SchulhauS 7100 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1000 fl. gab. Anno 1848 gab der Selbstmord eines Unbekannten, der sich in einem Gehölz erhängt hatte, und dessen Leiche man zu Baltenschweil, wo solches geschehen, auS Scheu in kein Haus aufnehmen 45 * 356 wollte, Veranlassung zu Erbauung eines TodtenhauseS, das an den Kirchthurm angebaut wurde und 200 fl. kostete. ES enthält ein ungeheiztes vergittertes Zimmer, das als Leichenkammer und zugleich zu Aufbewahrung von störrigen Armen dient. Im Jahr 1849 wurden an den Kommunikationsstraßen viele Verbesserungen vorgenommen und eine 4200 Fuß lange Bergstraße nach Geerlisperg hergestellt, die 2300 fl. kostete. Bauma zählte im Jahr 1836 3217, im Jahre 1850 2993 Einwohner und zwar 2374 GemeindS-, 572 Kantons-, 31 Schweizerbürger, 16 Ausländer. Die bedeutendsten zu der Gemeinde gehörenden Orte hatten Bauma 231, Lipperschwendi 147, Blitterschweil 139, Bliggenschweil 138, Gublen 123, Altlandenberg, wo auffallend viele alte Leute vorkommen, 91, Undalen 96, Hörnen 99, See- wadel 90, Felmis 97, Saaland 80, Lüwies 75, Wellnau 72, Wyden 69, Schindlet 64, Laubberg 59, Wylen 52 u. s. f. Weit mehr Hände beschäftigen sich mit der Baumwollweberei als mit der Landwirthschast, Handwerke aller Art werden betrieben. Es gibt auch Fabrikarbeiter, Krämer, Hausirer, Korbmacher, Keßler und eine Anzahl Leute, die sich mit Seidenwinden beschäftigen u. a. m. Im Jahr 1841 erbauten die Orte Wylen und Altlandenberg eine Brücke über die Töß, welche 450 fl. kostete, woran der Staat einen Beitrag von 62^ fl. gab, gleichzeitig baute auch die Ortschaft Blitterschweil eine solche, die ohne Frohnen etwas über 800 fl. kostete, an welche Summe der Staat 150 fl. beitrug. Unmittelbar nachher errichteten auch die Orte Auw, Höhle, Hörnen, Stoffel» Schindlet und Riset eine solche Brücke und erhielten von; Staat an die dießfälligen Kosten 218 fl. 30 ß. Beitrag. Im Jahr 1845 erbaute die Schulgemeinde Undalen ein neues Schulhaus mit Lehrerwohnung, das 3150 fl. kostete, an welche Summe der Staat derselben einen Beitrag von 437 fl. 20 ß. gab. Die TheurungSjahre von 1845—1847 waren für die Gemeinde außerordentlich empfindlich. Am Ende des JahreS 1846 bestand außer 300 Almosengenössigen die Zahl derjenigen Personen, die man bei der AuStheilung von Früchten berücksichtigen mußte und die sich einzeichnen ließen, aus 1681 Personen. Von der Regierung wurden für diese 596 Zentner Mais zu sehr erniedrigtem Preise, von der Kantonalarmenpflege 108 Zentner gratis, von Privaten 145 Zentner zu sehr niedrigen Preisen gegeben. Es bildete sich ein Gemeindshülfskomite, welches eine Suppenanstalt errichtete. An 4 verschiedenen Orten wurde solche ausgetheilt, im Ganzen 79440 Portionen. Bis 1848 betrugen die wirklich bezahlten gesetzlichen und freiwilligen Armensteuern 23114 Frk. Da zu der Theurung der Lebensmittel noch Verdienstlosigkeit hinzugekommen war, so mußten im Jahr 1848 von den Ge- meindsbehördeu die strengsten Mittel angewendet werden, um die Steuern einzutreiben. In den Jahren 1847 und 1848 wurde die 9274 Fuß lange Strecke der neuen Straße von Bauma gegen Pfäffikon größtenteils durch hülfsbedürftige Einwohner dortiger Gegend im Taglohn ausgeführt, gleichzeitig unter der Leitung des Regierungskommissärs Greutert von hülfsbedürftigen Arbeitern aus den Gemeinden Bauma und Sterncnberg eine Kommunikationöstraße von Zuckern im Tößthal durch daS Kollertobel nach Sternenberg. — In diesem Jahr wurde in der Gemeinde ein Verein zur Versorgung junger Leute gestiftet. 357 Anno 1850 wurde das verfallene und fast unbewohnbare Pfarrhaus zu Gublen einer Hauptreparatur unterworfen, welche 2200 fl. kostete, die durch direkte Steuern gedeckt werden mußten. Denken hatte im Jahr 1836 591, im Jahr 1850 590 Einwohner unv zwar 524 Gemeinds-, 37 Kantons-, 22 Schweizerbürger, 7 Ausländer. Landwirthschaft ist die Hauptbeschäftigung der Einwohner. An das im Jahr 1838 erbaute und 1839 eingeweihte neue Schulhaus erhielt die Gemeinde vom Staat einen Beitrag von 625 fl. Im Jahr 1847 nahm die Gemeinde eine Korrektion der Kommunikationsstraßen nach Trülli- kon, Dachsen und Rheinau vor. Anno 1847 verstarb der sowohl um die Gemeinde als Seelsorger als um das Vaterland als Geschichtschreiber verdiente Pfarrer HanS Konrad Vögelin. Berg. Diese kleine Pfarrgemeinde zählte im Jahr 1836 zirka 700, im Jahr 1850 eben so viele Einwohner. Von den Einwohnern (Gräßlikon nicht gezählt) waren 416 Gemeinds-, 41 KantonS-, 9 Schweizerbürger, 2 Ausländer. Landwirthschast ist vorherrschende Beschäftigung. Es gibt einen großen Gutsbesitzer im Eigenthal. Im Jahr 1847 wurden im Pfarrhaus einige Baureparaturen ausgeführt, — 1848 begann die Verbesserung der Straße um den Jrchel unter technischer Beihülfe von Seite des Straßendeparte- mentS. 1849 entstand an einer Stelle, wo die Straße in den steilen Abhang eingeschnitten war, ein sehr bedeutender Erdschlipf. 1850 führte die Gemeinde den letzten Theil der Straße durch das Dorf bis an den Bann von Flaach aus. Sie erhielt an den Straßenbau vom Staat einen Beitrag von zirka 3750 fl. In Folge der neuen Straße wurde Anno 1850 die Kirchhofmauer fast ganz abgetragen und neu aufgeführt, beim Eingang in die Kirche eine steinerne Treppe und ein eiserner Gatler hergestellt, welche Baute 400 fl. kostete. Birmenstorf. Diese Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 1510, im Jahr 1850 1538 Einwohner, nämlich 1277 Gemeinds-, 219 Kantoqs-, 34 Schweizerbürger, 8 Ausländer. Es kommen auf die Gemeinde Aesch 442, auf Birmenstorf 1096. Landbau ist die Hauptbeschäftigung der Einwohner. Dann gibt es Handwerker und eine Anzahl (weibliche) Personen, die sich mit Seidenwinden und Seidenweben beschäftigen. Im Jahr 1843 wurden im Pfarrhaus Reparaturen im Belang von zirka 500 fl. ausgeführt, 1848 im Chor der Kirche, der dann im Jahr 1850 von der Regierung der Gemeinde gegen Bezahlung einer Auskaufsumme von 625 fl. zum Unterhalt überbunden wurde. 358 In den Jahren 1845—1847 wurden wöchentlich 60—70 Individuen mit Brod, Mehl, Gries und Grütze, die sie zu billigen Preisen beziehen konnten, unterstützt, was hinreichte, der Noth zu steuern. Bonstetten. Die Gemeinde zählte im Jahr 1836 843, im Jahr 1850 887 Einwohner und zwar 798 GemeindS-, 65 Kantons-, 10 Schweizerbürger, 14 Ausländer. Hauptbeschäftigungen der Einwohner sind die Landwirthschaft, Seidenwinderei, Weberei und Spinnerei. Im Jahr 1845 schenkte ein Gemeindsbürger, Hans Jakob Toggweiler, der Gemeinde in ihren Kirchthurm eine vierte Glocke im Gewicht von 525^ Psd., welche Gießer Keller in Unterstraß goß und die 600 fl. kostete, welche Summe dem Geber bis zu seinem und seiner Frau Absterben mit 4 Proz. verzinset werden muß. Die Glocke erhielt die Bestimmung als Abendglocke und führt die Inschrift: „Herr, bleibe bei uns, denn es will Abend werden und der Tag hat sich geneiget." Luk. 24, 29. — nebst dem Namen des Gebers. Sie wurde am Neujahrstag 1846 zum ersten Mal geläutet. Die übrigen drei Glocken rühren aus ältern Zeiten her. Die größte wiegt 724 Pfund und führt die Inschrift: „Dem alleinigen Gott sei Ehre und Ruhm! Der Herr sei mit dir!" Sie wurde im Jahr 1798 zum letzten Mal umgegossen. Die mittlere, von 1421 herrührend, trägt die Namen der vier Evangelisten. Die dritte, kleinste, hat keine Inschrift, und ist vermuthlich die älteste. Nro. 1 wiegt 1220, Nro. 2 900, Nro. 3 212 Psd. Im Jahr 1846 wurden am Eingang in den Kirchhof drei neue eiserne Portale angebracht. In den Theurungsjahren 1845—1847 suchte die Gemeinde durch Ankauf obrigkeitlicher Früchte im Werth von 5760 fl., Unterstützungen des Armengutes im Werth von 2400 Frkn. und durch Geschenke, die sie von der Kantonalarmenpflege, der Hülssgesellschast und wohlthätigen Privaten von Zürich und St. Gallen erhielt, der Noth zu steuern. Brütten zählte im Jahr 1836 516, im Jahr 1850 515 Einwohner und zwar 421 Gemeinds«, 87 Kantons-, 7 Schweizerbürger. Landwirthschaft ist durchaus vorherrschend. Das Denkwürdige dieser Gemeinde aus der Periode von 1840 — 1850 beschränkt sich auf Weniges. Zu den Stiftungen des gegenwärtigen Pfarrers, Herrn Balthasar Heinrich Jrminger (siehe frühere Chronik), kam eine neue hinzu, die Pestalozzistiftung mit dem Zweck, einst aus dem Fond auf dem Gemeindsbann von Brütten ein Bezirkswaisenhaus zu gründen. Dieser Fond betrug am Ende des Jahres 1850 zirka 150 fl. Im Jahr 1848 wurden vom Dorf aus zwei Verbindungsstraßen in die alte Zürichstraße hergestellt, an deren Kosten der Staat einen Beitrag von 875 fl. gab. Anno 1850 wurde aus der Scheune einer im Sommer 1848 für die Summe von 650 fl. angekauften Behausung, die seither als Armenhaus dient, eine zweite Wohnung eingerichtet, welche 359 Baute 460 fl. kostete. Das ganze Gebäude hat nun 2 Stuben, 5 Kammern u. s. s. — Im nämlichen Jahre entdeckte man in der sogenannten Steinmäure beim Nachgraben im Boden Ncberreste eines vermuthlich römischen Gebäudes. Der ganz kürzlich verstorbene Dorfwächter Kaspar Tryndler vermachte testamentlich seinen ganzen Nachlaß von 3—400 st. den Armen der Gemeinde. Bubikon. Diese ansehnliche Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 1583, im Jahr 1850 1591 Einwohner und zwar 984 Gemeinds-, 543 Kantons-, 49 Schweizerbürger und 15 Ausländer. Neben der zahlreichen Landbau treibenden Bevölkerung gibt es viele Fabrikarbeiter, eine Anzahl Weberei Treibende, Handwerker rc. In den Jahren 1841 und 1842 wurde die 11250 Fuß lange Strecke der neuen Landstraße von Wald an den Zürichsee von Wolfhauscn bis Feldbach ausgeführt. Gleichzeitig wurden in der Kirche neue Fenster hergestellt, Anno 1843 und 1844 die erwähnte Landstraße von Wolfhausen bis Laufenbach fortgeführt. Im Jahr 1844 ward das Schulhaus zu Wolfhausen durch eine Baute erweitert, die beinahe 1100 st. kostete, an welche Kosten die Regierung einen Beitrag von 175 fl. gab. Anno 1846 wurde die Nhr im Kirchthurm fast ganz neu hergestellt und die Zeittafeln reparirt, was 336 fl. 34 ß. kostete. Im Jahr 1847 begann der Bau einer neuen Kommunikationsstraße von Bubikon nach Wolfhausen. In den Jahren 1845—1847 bestrebte sich die Vorsteherschaft, durch Ankauf von Lebensrnitteln, anfänglich Reis, hernach Mais, den ärmern Familien zu helfen. Es bildete sich später ein Aktien- verein zur Unterstützung der Vorsteherschaft. Die Theurung veranlaßte ein Legat von 3000 fl. von der Familie Honegger zu Kämmoos zu Stiftung eines Hülfsfondes für allgemeine Noth und größere Unglücksfällc. Anno 1849 wurde im Kirchthurm ein schönes Archivlokal eingerichtet. Die Rettungsanstalt Friedheim. Der erste Gedanke, welcher zur Gründung der Anstalt Veranlassung gab, wurde, heißt es in dem ersten Jahresberichte der Anstalt, von einem Manne geäußert, der in seinem amtlichen Wirken Gelegenheit hatte, zu beobachten, wie die Entsittlichung auch unter unserem Volke Verheerungen anrichtet, wie die Räume der öffentlichen und Privat- anstalten zur Besserung und Bestrafung je länger je weniger genügen und wie das Verderben mehr und mehr seine Opfer selbst in den Reihen der zarteren Jugend sucht und findet. Gleichgesinnte Freunde theilten seine Ansichten und verbanden sich mit ihm, etwas für die Rettung armer verwahrloseter Kinder zu thun. Man entschied sich nach Besprechung mit den Vorstehern der Rettungsanstalt Freienstein am 9. Juni 1846, eine neue, selbstständige Anstalt zu gründen, und nachdem es gelungen, ein Ehepaar als Hauseltern zu finden, wurde 1847 ein Heimwesen in der Gemeinde Bubikon, in der Mitte zwischen diesem Ort und Dürnten, nahe bei dem Weiler Taffleten, angekauft, bestehend in einem allein stehenden Häuschen mit angebauter Scheune und 12 Jucharten Land, wozu später noch 5 angekauft wurden, und Ende April zogen die Hauseltern ein, die Anstalt war gegründet, erhielt den Namen Fricdheim, und die Stifter, die Herren Staatsanwalt Nahn, Schultheß-Rechberg, D. Hofmeister, Bleuler-Zeller und Pfarrer Schweizer zu Bubikon, setzten die Statuten für die Anstalt fest, die damit beginnen: „Im Vertrauen auf den, der gekommen ist, das Verlorene zu suchen, wird die Rettungsanstalt für arme verwahrlosete Kinder in Bubikon durch freiwillige Beitrage gegründet und erhalten." Als Zweck derselben wird bezeichnet: solche Kinder, die im gewöhnlichen Familienleben und bei den gewöhnlichen Mitteln und Verhältnissen der bürgerlichen Gesellschaft kaum mehr auf den Weg der Gottseligkeit zurückgebracht werden könnten, dem Herrn Jesu Christo zuzuführen und dadurch zu Kindern Gottes und zu nützlichen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft umzubilden. Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes werden bezeichnet: Die religiöse Einwirkung durch tägliche Pflege des Wortes Gottes und des Gebetes, durch Theilnahme am öffentlichen Gottesdienste, durch biblischen Religionsunterricht und stete Auferziehung in der Zucht und Vermahnung des Herrn, ein geregelter Schulunterricht, wie er in einer wohl- eingerichtcten Primärschule ertheilt wird, Pflege des Körpers durch Reinlichkeit, Ordnung und Betreibung von Haus- und Feldgeschästen. Es werden in der Anstalt Kinder beiderlei Geschlechts vom zurückgelegten 5ten bis 13ten Altersjahr aufgenommen.. Das volle Kostgeld beträgt 40 fl., kann aber für einzelne Kinder unter Umständen ermäßigt werden. — Am 9. August 1847 fand die festliche Einführung der Hauseltern in ihr Amt und die Einweihung des Hauses statt, und eS wurden theils schon vorher, theils nachher allmälig bis auf 11 Zöglinge aufgenommen, die, mit Ausnahme eines einzigen, nicht bloß arme, sondern zugleich verwahrlosete waren. Neben den Unterrichtsstunden werden dieselben zur Bebauung des Feldes, zum Dienste in Hof und HauS, ausnahmsweise auch zur Erlernung von Handwerken angehalten. Im Jahr 1848 stieg die Anzahl der Zöglinge auf 12 (7 Knaben und 5 Mädchen) an, wovon 11 aus dem Kanton Zürich, 1 aus Baselland. Die Jahresberichte weisen viel Erfreuliches von denselben nach. Laut den Rechnungen flössen der Anstalt von ihrer Stiftung bis im April 1850 zu an freiwilligen Beiträgen 5865 fl. 2 ß. 1 Rp., an Legaten 1405 fl. 20 ß., aus dem Opserstock 429 fl. 12 ß. 3 Rp., und aus diesen Summen, den Kostgeldern u. A. wurden die Ausgaben bestricken, die im ersten Jahr 4526 fl. 11 ß. 1i/z Rp. betrugen, weil für Baukosten und Reparaturen 1119 fl. 14 ß. 2 Rp. verwendet, Vieh, Kleider, Bettzeug, Geräthschaften u. A. angeschafft werden mußten, im dritten Jahr von April 1847—1848 dagegen nur 1464 fl. 17 ß. 2 Rp. Buch. Diese Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 zirka 700, im Jahr 1850 eben so viele Einwohner. Landbau ist durchaus vorherrschende Beschäftigung. Im Jahr 1846 stellte die Gemeinde eine neue Kommunikationsstraße nach Neftenbach her und erhielt an die dießfälligen Kosten von der Regierung einen Beitrag von 375 fl. Anno 1847 wurde ein Armenhaus erbaut, wozu man die Baumaterialien des alten Armen- unb SchulhauscS verwendete. Es hat 2 Stuben und 3 Kammern. Die einen Bewohner desselben haben unentgeltliche Wohnung, die andern genießen überdicß Unterstützung an Geld Das Haus steht in schöner Lage außerhalb des Dorfes auf Gemeindland, das von den Bewohnern bebaut wird. In den beiden erwähnten Jahren wurden die vom Staat bezogenen Früchte, Mais und Korn, zu möglichst billigen Preisen den Dürftigen und Armen erlassen. 361 Anno 1848 baute die Gemeinde eine neue Kommunikationsstraße nach Destbach und Aesch. Die in meiner Chronik der ältern Zeiten erwähnte einzig übrige rothe Buche auf der Höhe des JrchelS steht noch, hat eine ziemliche Größe und eine hübsche Krone. Jährlich an der Auffahrt wird sie von vielen Leuten besichtigt, die sich mit frischen Zweigen des Baumes schmücken. Buchs hatte im Jahr 1836 584, im Jahr 1850 649 Einwohner und zwar 551 Gemeinds-, 80 Kantons-, 17. Schweizerbürger und 1 Ausländer. Landbau ist vorherrschende Beschäftigung. Im Jahr 1846 wurde die Kirche gänzlich renovirt, 1850 arbeitete die Gemeinde an der neuen Anlegung der Kommunikationsstraße nach Adlikon und Otelfingen. Am 17. Oktober 1850 fand die Jubelfeier des Pfarrers der Gemeinde, Herrn Hs. Jakob Beyel von Zürich, geboren 1769, seit 1805 Pfarrer zu Buchs, statt. Um 9 Uhr besammelten sich die Abgeordneten des Kirchenrathes, der Bezirkskirchenpflege, die Kapitularen und die Vorsteher der Gemeinde im Schulhaus, zogen um 10 Uhr ins Pfarrhaus, begrüßten den Jubelgreis, eS wurde ihm eine Prachtbibel überreicht, und nun zog man, den Jubilar an der Spitze, unter Glockengeläute in die Kirche, wo die Feier mit Gesang, Gebet und einer Rede des Herrn Dekan Wolf begann, worauf der Jubilar selbst die Kanzel bestieg und eine Rede hielt, auf die wieder Gesang folgte, alsdann Herr Antistes Brunner die Feier damit schloß, daß er mit kräftigen Worten das Beglückwünschungsschreiben des Kirchenrathes überreichte und ein Gebet verrichtete. AuS der mit Inschriften und Kränzen verzierten Kirche begab sich der Zug der Festseiernden inS Schulzimmer, wo ein freundliches Mahl stattfand, ein zu Ehren des Jubilars gedichtetes Lied gesungen, ihm ein Lorbeerkranz um das Haupt geschlungen und von der Gemeinde ein Becher dargereicht wurde. Bülach. Diese ausgedehnte Kirchgemeinde, eine der größten des Kantons, zählte im Jahr 1836 3400, im Jahr 1850 4000 Einwohner und zwar 3195 Gemeinds-, 737 Kantons-, 49 Schweizerbürger und 21 Ausländer. Es kamen auf die Gemeinde Bachenbülach 569, auf die Zivilgemeinde Bülach 1361, auf Niederflachs 81, auf Nußbaumen 103, auf die Gemeinde Hochfelden 563, auf die Gemeinde Höri 574, auf die Zivilgemeinde Eschenmoosen 182, auf Rüti 252, auf Winkel 317. Landwirthschaft ist die durchaus vorherrschende Beschäftigungsart der Einwohner. Daneben gibt es aber viele Handwerker und Fabrikarbeiter, eine Anzahl Handeltreibende u. A. Im Jahr 1840 wurde das untere Thor im Städtchen Bülach abgetragen und sodann 1841 die Bachbrücke vor demselben auf die Straßenbreite verlängert. Im Jahr 1842 wurden, die Kommunikationsstraßen in der Kirchgemeinde erweitert und verbessert, und zwar die Straße gegen Em- brach aus dem Dättenberg und gegen Höri, von Eschenmoosen gegen Bachenbülach, diejenige von Hochfelden, und es wurde zu Niederflachs eine Brücke über den dortigen Bach errichtet. In diesem Jahr wurden im Pfarrhaus Reparaturen im Belang von 600 fl. ausgeführt. — Anno 1843 ward die Korrektion der Straße im Durchgang durch das Städtchen Bülach eingeleitet und nach Be- 46 362 seitigung vieler Einsprachen der Hausbesitzer, welche Hofplätze, Dünggruben u. dgl. abzutreten hatten, ausgeführt, das bisherige Straßenpflaster weggeschafft und die Straße neu bepflastert und bekiest. Gleichzeitig wurde die Kirche in- und auswendig frisch geweißt. Anno 1846 erbaute die Schulgemcinde Bache nbülach ein neues Schulhaus, das 2 geräumige Lehrzimmer und eine Lehrcrwohnung enthält. Es kostete 7955 fl. 20^ ß., an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 6871/2 fl. gab, und wurde am 30. Juni feierlich eingeweiht. In diesem Jahr wurde der schöne dem Städtchen Bülach gehörende Eichwald, das Hard, bedeutend gelichtet und das Holz für die Eisenbahn verkauft. Anno 1847 wurde der Spazierplatz von Bülach, die Valleeberen, terrassirt und an den Abhängen mit jungen Obstbäumen bepflanzt, der Vorplatz des Pfarrhauses auf Anordnung des Baudepartements 1 Fuß tiefer gelegt, applanirt und eingefaßt. In den Jahren 1845—1847 bezog die Gemeinde vom Staat Korn und Mais und die Vor- steherschast theilte solches an die bedürftigeren Haushaltungen aus. Anno 1848 baute die Gemeinde Höri 2 neue Kommunikationsstraßen über das Riebt, Hochfelden unternahm eine durchgreifende Korrektion derjenigen nach Bülach nebst dem Bau zweier neuen Brücken aus derselben. Am 13. September wurde dem im Sonderbundskriege verwundeten und im Kantonsspital verstorbenen Heinrich Kläusli von Hochfelden auf dem Kirchhof ein Denkmal errichtet und dasselbe mit militärischer Feierlichkeit enthüllt. Im Jahr 1849 wurde ein neuer Begräbnißplatz in der sogenannten Bergkapelle, etwa 15 Minuten vom Städtchen, auf der Ostseite desselben errichtet. Derselbe umfaßt eine Grundfläche von 58000 Quadratfuß. Er wurde mit einem steinernen Sockel und eisernem Zaune eingefaßt. Der Eingang besteht in einem dreifachen eichenen Portal. Die Kosten der Herstellung dieses Friedhofs betragen zirka 3000 fl., die durch eine von den Kirchgenossen zu entrichtende Steuer gedeckt wurden. In diesem Jahre ward die Kommunikationsstraße von Bülach nach Eschenmoosen einer Korrektion unterworfen. Anno 1850 wurde die Kirchhofmauer renovirt. Die sogenannte Bergkapellengasse oberhalb des neuen Kirchhofes und die Sulligasse wurden korrigirt. Dägerlen zählte im Jahr 1836 534, im Jahr 1850 524 Einwohner und zwar 405 Gemeinds-, 107 Kantons-, 12 Schweizerbürger. Es kommen aus die Zivilgemeinde Bänk 56, auf Berg 110, auf Dägerlen 63, auf Oberweil 143 und auf Rutschweil 152. Landwirthschaft ist die Hauptbeschäftigung. Die Kollatur der Pfründe steht noch immer dem Stand Schaffhausen zu, der die Pfarrgebäude zu unterhalten hat. Im Jahr 1845 baute die Gemeinde eine neue Kommunikationsstraße gegen Welzikon und Eschlikon; an die Kosten gab die Regierung einen Beitrag von 406 fl. 10 ß. Anno 1846 wurde das zu Rutschweil stehende Pfarrhaus von innen und außen total renovirt, welche Baute 4—5000 fl. kostete. Anno 1848 und 1849 baute die Gemeinde eine neue Kommunikationsstraße nach Dättweil und Hettlingen mit einem Staatsbeitrag von 750 fl. 363 Dallikon. zählte im Jahr 1836 567, im Jahr 1850 602 Einwohner und zwar 534 Gemeinds-, 57 Kantons- und 11 Schweizerbürger. Es kommen auf die politische Gemeinde Dallikon 364, auf die politische Gemeinde Dänikon 238 Einwohner. Landbau ist die vorherrschende Beschäftigungsart der Einwohner. Eine schauderhafte Begebenheit ist es, welche aus dem Dezennium von 1840—1850 vorzüglich als Denkwürdigkeit anzuführen ist. Im Jahr 1841 kaufte Heinrich Gugolz von Horgen, geboren 1800, ein neu gebautes kleines Wohnhaus nebst Scheune, oberhalb dem Dorf Dällikon am Berg gelegen, und bezog dasselbe auf Martini mit seiner Frau, geborne Zollingcr, der Regula Licnberger von Spreitenbach, geboren 1820, mit der er seit einer Reihe von Jahren unerlaubten Umgang gepflogen, und mit seinem außerehelichen Knaben, dessen Mutter die letztere war. Die Weibspersonen beschäftigten sich mit Seidenwinden, er selbst neben der Bewirthschaftung seiner Güter mit Hausirhandel, Metzgerei und Anderem. Mit dem Laster der Unzucht verband er die größte Irreligiosität. Im Winter und Frühling des Jahres 1844 trat bei der Familie Mangel an Verdienst und Druck ein, so daß die Lienberger genöthigt wurde, einen Dienst zu suchen. Da die Noth immer größer wurde, so faßte Gugolz den Entschluß, sich und seine Familie durch Selbstmord davon zu befreien und er beredete auch die Lienberger dazu, wie sich aus den von ihm in dem Hause gefundenen Papieren ergibt. Sie wählten zur Zeit der Ausführung Sonntag den 14. Juli 1844, als Mittel den Kohlendampf. Ein Nachbar sah am Morgen die Frau noch in der Stube beschäftigt. Um den Mittag hörte man in verschiedener Entfernung vom Hause gleichzeitig zwei schnell auf einander folgende Schüsse, ein Kind, das später hingeschickt wurde, fand das Haus verschlossen, ebenso der Vater desselben am folgenden Tage. Am Dienstag den 23. Juli ging er wieder ganz früh hin, öffnete den Kellerladen und erblickte mit Entsetzen 4 blutige Leichname am Boden liegen. Die Behörden wurden nun benachrichtigt, das Haus geöffnet und man erkannte in den Leichnamen die Gugolzische Haushaltung und die Lienberger. Die Gesichter der Erwachsenen waren furchtbar zerschmettert, Gugolz hielt noch in der Hand die Pistole, mit der er zuerst die Seinigen und nachher sich selbst erschossen hatte. Der vierjährige Knabe Rudolf war vermuthlich von dem Kohlendampf, der in einer obern Kammer bereitet worden, erstickt, hatte aber dennoch eine Schußwunde. Die drei erwachsenen Personen mochten den Kohlendampf nicht stark genug gefunden haben und daher eine andere Todesart ausgewählt worden sein, ob von Seite der beiden Weibspersonen freiwillig oder nicht, bleibt unentschieden. Die Leichen wurden in die Anatomie zu Zürich gebracht, am 25. auf dortigem Friedhof beerdigt und Sonntags den 28. Juli von Herrn Pfarrer Brunner von Regenstors eine ergreifende Predigt über das schauerliche Ereigniß zu Dällikon gehalten. Im Jahr 1846 wurde die Kirche reparirt, nämlich ein neuer Fußboden und eine neue Bestuhlung hergestellt, die Treppe auf die Emporkirche, das Treppen- und Bahrhaus renovirt. Die Kosten dieser Baute betrugen 430 fl. Anno 1850 fanden, nachdem das Pfarrhaus von dem Stift an den Staat zum Unterhalt übergegangen, verschiedene Reparaturen in demselben statt, die zirka 350 fl. kosteten. 46 » 364 Dättlikor». Diese kleine Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 327, im Jahr 1850 396 Einwohner und zwar 322 Gemeinds-, 55 KantonS-, 16 Schweizerbürger, 3 Ausländer. Landwirthschaft ist Hauptbeschäftigung. Im Jahr 1842 traf die Gemeinde mit der Regierung wegen der Kirche eine Uebereinkunft, in Folge welcher die letztere an die erstere gegen Entledigung ihrer Bauverpflichtungen an dem Gebäude die Summe von 1500 fl. bezahlte, worauf die Gemeinde eine totale Renovation mit der Kirche vornahm. Der Dachstuhl wurde erneuert, der Thurm um zirka 12 Schuh erhöht, neu geschindelt, frisch angestrichen und mit einem eisernen Zifferblatt versehen. Die Kirche wurde von außen neu bestochen, inwendig ausgebessert und frisch übertüncht, ein neues Brusttäfer und eine ganz neue Bestuhlung hergestellt, statt der alten Fenster mit runden Scheiben neue angefertigt, der Kirchhof aus- geebnet. Die ganze Baute kostete 1200 fl., woran einige freundlich gesinnte Nachbarn beisteuerten. Im Jahr 1845 wurde die durch das Dorf längs dem Schulhaus und Kirchhof führende steile Straße, die zugleich Bachbett war, neu und bequemer angelegt, der Bach in ein Gewölbe gefaßt, dessen Fundamente und Seitenmauern aus Tuffstein erbaut. Die Kosten dieser Straßenbaute betrugen, die Frohndienste nicht gerechnet, 1231 fl. 15 ß., woran die Regierung einen Beitrag von 362^ fl., das Baudcpartement 62^ fl., einige Gönner 162^ fl. gaben. In Folge dieser Baute wurden 1843 auch auf der Pfrundlokalität verschiedene Bauveränderungen vorgenommen. Anno 1848 beschloß die Gemeinde einstimmig die Aufhebung des Armenhauses, welches mit dem Schulhaus enge verbunden war, und die betreffenden Lokalitäten wurden in eine Lehrerwohnung umgewandelt, ein zweites Stockwerk erbaut und in demselben eine helle geräumige Schulstube eingerichtet, welche am 26. November 1849 eingeweiht wurde. Die Kosten dieser Baute betrugen 2578 fl., wozu noch 1400 fl. für Ankauf des Armenhauses hinzu gerechnet werden müssen. Die Regierung gab an dieselben einen Beitrag von 656 fl. 10 ß. und verschiedene Privaten leisteten ebenfalls Beisteuern. Dielstorf zählte im Jahr 1836 642, im Jahr 1850 674 Einwohner und zwar 544 Gemeinds-, 120 Kantons-, 6 Schwcizerbürger, 4 Ausländer. Es kommen auf das Dorf Dielstorf 635, auf Dytikon 20, Burghof 11, Waisenhos 8 Einwohner. Landwirtbschast wird beinahe ausschließlich betrieben. Im Jahr 1842 fand eine Erweiterung des Kirchhofs statt. Die Landstraße durch das Dorf wurde neu hergestellt und über den Dorsbach eine Brücke gebaut, die Kommunikationsstraße nach Rcgensberg neu hergestellt, an deren Kosten die Regierung der Gemeinde einen Beitrag von 375 fl.' gab. 1843 die Landstraße über Sünikon gegen Schöfflistorf. Dietikon ist eine doppelte Kirchgemeinde; katholisch Dietikon umfaßt von Seite des Kantons Zürich bloß die katholischen Einwohner des Dorfes Dietikon, reformirt Dietikon die reformirten Einwohner desselben und die Einwohner der beiden Gemeinden Nieder- und Ober-Urdors. 365 Katholiken zählt das Dorf Dietikon 677. Die rcformirte Kirchgemeinde Dietikon zahlte im Jahr 1836 ungefähr 1200, im Jahr 1850 1381, die politischen Gemeinden Dietikon, Nieder- und Ober-Urdors somit zusammen 2061 Einwohner, nämlich 1553 Gemeinds-, 286 KantonS-, 217 Schweizerbürger, 10 Ausländer. ES kommen auf die Gemeinde Dietikon 1291, auf Nieder- Urdorf 212, auf Ober-Urdorf 558 Einwohner. Landbau ist durchweg die Hauptbeschäftigung. Daneben hat es Handwerker u. a. m. Im Jahr 1810 und 1811 wurde die neue Hauptstraße nach Bremgarten vom Schönenwcrd aus durch den Bann der Gemeinde angelegt. Ueber den tief eingeschnittcncn Schäflibach wurde bei der Lohstampfc zu Urdorf eine gewölbte steinerne Brücke errichtet, die Herr Baumeister Locher ausführte. Dieselbe kostete mit Einschluß des Marerialtransports 2362l/z fl. Im Jahr 1812 fand an dem Schulhaus katholisch Dietikon eine Hauptreparatur statt, die etwas mehr als 3100 fl. kostete, an welche Summe der Staat einen Beitrag von 137^ fl. gab. Gleichzeitig wurden in dem unlängst vom Kloster Wettingen neu erbauten katholischen Pfarrhaus zu Dietikon verschiedene Reparaturen bewerkstelligt. In den Jahren 1812 und 1813 wurde auf der neuen Straße nach Bremgarten bei Hohlen- straß eine gewölbte Brücke über die Reppisch erbaut, welche 3750 fl. kostete, woran der Stand Aargau die Hälfte zahlte. Anno 1815 wurde das im Jahre 1650 erbaute Kirchlein und Thurm zu Ober-Urdorf bedeutend reparirt, so wie die Mauer um den Kirchhof; 1815 im Innern des Pfarrhauses daselbst verschiedene Reparaturen bewerkstelligt. In den Theurungsjahren 1815 —1817 bezog man zu Dietikon und Urdorf Frucht und Mais von der Regierung und betheiligte sich mittelst Aktien bei der Limmatthalgesellschaft. Das vierpfün- dige Brod konnte 1816 für 10 ß. 1 Rp., das Pfund Maismehl für 1 Btz., das Pfund Gries für 3 ß. 2 Rp. per Pfund verkauft werden, 1817 das Maismehl für 3 ß. 3 Rpp. per Pfund. Die Summe der sämmtlichen Auslagen für beide Jahrgänge belief sich auf 2218 fl. Das Jahr 1817 führte für die Gemeinde Dietikon ein eigentliches Ereigniß herbei, nämlich den Bau der Eisenbahn durch dieselbe. Sie wurde durch den untersten Theil des Dorfes zwischen der Kirche und der Limmat hindurch gezogen und ein Bahnhof eingerichtet mit 2 Hauptgeleisen und 2 Ausweichungen, welche den Verkehr vermitteln. In dem Bahnhof steht ein Gebäude, das zugleich einem Wärter als Wohnung dient. Im August wurde die Bahn eröffnet. Für den Quadratschuh Land wurde durchschnittlich 3 Rappen bezahlt. Das Nähere findet man in dem Artikel: Eisenbahn. — In diesem Jahr erbaute der Staat auf der Pfrundlokalität zu Ober-Urdorf ein neues Waschhaus und Holzschopf, das 1167 fl. kostete. Anno 1818 wurde zu Dietikon eine Fähre über die Limmat errichtet, — in den Jahren 1818 — 1850 von Ober-Urdorf eine Korrektion der Verbindungsstraße von Dietikon gegen Birmenstorf und der Straße durch das Dorf selbst bewerkstelligt, woran die Regierung einen Beitrag von 375 fl. gab. Im Jahr 1819 wurde von den vereinigten Schützengcsellschaften der Kirchgemeinden Dietikon, Schlieren und Weiningen auf der Fahrweid jenseits der Limmat, Dietikon gegenüber, ein Schützenhaus erbaut und im April 1850 mittelst eines Schießens eingeweiht. » 366 Dietlikon hatte im Jahr 1836 70-1, im Jahr 1850 782 Einwohner und zwar 596 Gemeinds-, 174 Kantons-, 8 Schweizerbürger, 4 Ausländer. Von der Gesammtzahl der Einwohner kommen 445 auf die Gemeinde Dietlikon, 337 auf Rieden. Landwirthschaft ist Hauptbeschäftigung, doch wird namentlich zu Rieden die Scibenwinderei und Weberei von einer Anzahl weiblicher Personen betrieben. Daselbst gibt es auch Fabrikarbeiter, 'in beiden Dörfern zirka 40 Handwerker u. a. m. Im Jahr 1841 wurven im Pfarrhaus ziemlich bedeutende Reparaturen ausgeführt. Dorf. Diese kleine Kirchgemcinde zählte im Jahr 1836 397, im Jahr 1850 413 Einwohner, nämlich 357 Gemeinds-, 46 Kantons-, 9 Schweizcrbürgcr, 1 Ausländer. Beinahe Alles treibt Landbau. In den Jahren 1840 und 1841 erbaute die Gemeinde ein neues Schulhaus, in welchem sich außer einer Lehrerwohnung auch ein Saal für Gemcindsversammlungcn und in einem untern Raum ein Behälter für die Feuerspritze befindet. Es kostete zirka 5000 fl., an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 625 fl. gab. Sonntags den 12. Juli 1841 wurde es festlich eingeweiht. Das Gebäude war schön bekränzt und mit passenden Inschriften versehen. Die Feier fand zuerst in der Kirche und nachher im Schulhause selbst mittelst Gesang und Reden statt und endigte mit einem gemeinschaftlichen Essen. Anno 1841 wurde die Straße durch das Dorf neben dem Schulhaus vorbei, theilweise im Tagwerk, theilweise im Akkord auf Anordnung des Straßendepartements mit einer Brücke über den Bach neu hergestellt, ebenso die Straße von Dorf nach Hünikon, wobei sich schwierige Terrainverhältnisse zeigten, 1842 und 1843 die 8500 Fuß lange Strecke der Straße gegen Volten. Im Jahr 1845 wurde eine Dorfbibliothek für Jung und Alt gegründet, die zur Zeit aus etwa 184 Bänden besteht und in diesem Jahr der Bau eines schönen Taverncnwirthshauses vollendet, das außerhalb dem Dorfe steht. Anno 1847 war vom März bis zur Zeit der Ernte die Noth wegen der LebcnSmittel groß. 153 Personen waren ohne Lebensmittel und 93 mußten aus dem Armengut erhalten werden. DaS von der Regierung bezogene Mais mußte den Leuten auf Kredit hin gegeben werden, wobei die Gemeinde eine bedeutende Einbuße erlitt. Von dem Besitzer des Schlosses Goldenberg, Herrn William Mather aus Newcastle in England wurden der Gemeinde für ihre Armen 150 fl. geschenkt. Am 6. Februar 1848 feierte man zu Dorf nach der Rückkehr sämmtlicher dienstpflichtigen Mannschaft aus dem Sonderbundsfeldzug ein Fest, indem die sämmtliche militärpflichtige Mannschaft der Gemeinde Nachmittags 1 Uhr in großer Uniform in die Kirche zog, wo mit Instrumentalbegleitung Lieder gesungen und von dem Pfarrer eine Rede gehalten wurde. Nachher fand im Schulhaus ein Abendessen statt. Im Jahre 1849 und 1850 wurde von der Gemeinde die Kommunikationsstraße nach Andel- fingen korrigirt. 367 Dnbendorf. Diese ziemlich große Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 1867, im Jahr 1850 2018 Einwohner, nämlich 1596 Gemeinds-, 375 Kantons-, 30 Schweizerbürger, 17 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Berg 205, auf Dübcndorf 1502, auf Gfeun 210 und auf Hermikon 101 Einwohner. Neben der landwirthschaftlichen Bevölkerung gibt es viele Personen, die sich mit Seidenweberei und Minderet beschäftigen, eine bedeutende Zahl Fabrikarbeiter, Handwerker, eine Zahl Korbmacher u. a. m. Im Jahr 1842 wurde die 6792 Fuß lauge Straßenstrecke von Gfenn nach Hegnau hergestellt. Anno 18-15 erbauten die Gemeinden Dnbendorf und Wangen bei der untern Mühle an der Straße nach Wangen eine neue offene hölzerne Brücke über die Glatt. In den Jahren 1815—1847 fand Ankauf von Frucht und Mais bei der Regierung und Austheilung an die bedürftigen Einwohner wie anderwärts statt. Anno 1850 wurde der Kirchthurm sammt den Zeittafeln neu bemalt, das Acußcre der Kirche ausgebessert, die Mauern geweißt, eine neue Treppe beim Haupteingang hergestellt. Die Kosten beriefen sich auf zirka 200 fl. Dürnten hatte im Jahre 1836 1503, im Jahr 1850 1663 Einwohner und zwar 835 Gemeinds-, 763 Kantons-, 44 Schweizerbürger, 21 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Dürnten 521, auf Oberdürnten 770 und auf Tann 372. Die größten Orte hatten: Oberdürnten 268, Dürnten 246, Tann 234, Edikon 74, Garweid 71, Vrunnenbühl 59, Breitenmatt 56, Binzberg 35, Häus- len 35, Töbeli 32, Tannägerten 31 Einwohner u. s. f. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung gibt eS mit Seidenweberei Beschäftigte, eine ziemliche Anzahl Fabrikarbeiter und Handwerker u. a. m. 1843 wurde das Aeußere der Kirche und des Thurmes gänzlich erneuert, was 743 fl. kostete. Im Jahr 1845 bezog die Gemeinde von der Regierung 38 Malter Korn und erließ solche um ermäßigten Preis an die bedürftigeren Einwohner. Schwerer aber war der Druck in den Jahren 1846 und 1847. Die Gemeinde bezog wieder Korn und Mais vom Staat und von dem kantonalen Hülfsverein, und es wurde im Frühjahr 1847 bis im Sommer Sparsuppe verabreicht, im Ganzen 20923 Portionen. Anno 1846 wurde durch den Bann der Gemeinde im Jonathal beim Pilgersteg die neue Landstraße von Wald an den Zürichsee angelegt, — 1848 begann der Bau der Kemtthalstraße von Hinwcil nach Dürnten, der unter der Leitung des Regierungskommissärs Greutert und der Straßen- bcamtung durch arbeitsfähige Männer aus den nahen bedürftigsten Gemeinden, von denen jeder täglich 2 Pfund Brod und 1 Pfund Mais erhielt, die Maurerarbeiten an Bachbrücken und Tollen im Akkord ausgeführt wurden. Auf ähnliche Weise wurde gleichzeitig eine neue Straße von Dürnten über Oberdürnten nach Pilgersteg als oberster Theil der Forchstraßc begonnen und im Jahr 1849 vollendet. Bei der Mühle zu Edikon mußten bedeutende Abbuchungen, beim Pilgersteg große Ab- grabungen und Ausfüllungen vorgenommen, zu Dürnten die Kirchhofmauer zurückgesetzt werden. 368 Der Anfang des JahreS 1849 führte der Gemeinde eine Kalamität zu, welche auch in wettern Kreisen ein gewaltiges Aussehen machte und viele Theilnahme erregte. Es war dieß die Plünderung des Waisenvermögens und vielfache andere Schädigung durch einen untreuen GemeindS- beamtcn und zwar I. I. Honegger von Obcrdürnten, geboren 1804. Von der Natur mit gutem Verstand begabt und durch seine lange militärische Laufbahn routinirt, wurde er zu Ge- meindsbeamtungen gezogen, und war sukzesfive Schulverwalter, Gemeindrathsschreiber und Gemeind- ammann und Präsident dcö Gemcinderathes. In dieser amtlichen, so wie in seiner Privatstellung genoß dieser Mann eines ungewöhnlichen, fast unbegrenzten Zutrauens, welches er sich auch, wiewohl im Uebrigen sein Charakter hart und abstoßend war, bis zu seinem Sturze auf eine Weis- zu erhalten wußte, die eben so sehr von seiner schlauen Dreistigkeit, als von der Gutmüthigkeit und Arglosigkeit seiner Mitbürger zeugte, die aber allerdings dem fern Stehenden unbegreiflich vorkommen muß. Seit Jahren hatte Honegger angefangen, sich mit Geldgeschäften abzugeben, und war, ob- schon selbst von ziemlichem Vermögen, nach und nach in bedrängte ökonomische Lage gerathen. Um sich zu halten, hatte er schon seit geraumer Zeit nicht nur eine Menge ihm privatim anvertrautes Vermögen zu seinen eigenen Zwecken verwendet, sondern auch das unter der vormundschastlichen Verwaltung des Gemeindrathes stehende Waisenvcrmögen zu diesem Zwecke gebraucht, indem er theils Schuldtitcl und andere Werthpapiere, die in der Waisenlade deponirt lagen, entwendete, theils Titel, welche hinein gehörten, zurück behielt und für sich brauchte. Da diejenigen Gemeindräthe, welchen die zwei andern Schlüssel zu der in der Kirche wohlverwahrten Waisenlade übergeben waren, ihm dieselben seit Jahren, nichts Schlimmes ahnend, überlassen hatten, so war es ihm ein Leichtes gewesen, über den Inhalt des Waisenschirmcs frei zu disponiren, und nur auf die bezirksräthlichen Visitationen wurden die Titel jedesmal zur Stelle gelegt. Um aber die Unterschlagungen zu verdecken, hatte er ein eigenes, materiell falsches Schirmbuch angelegt und fortgeführt, und zwar so, daß er jedesmal diejenigen Titel eintrug, welHe er gerade bei Handen hatte, so daß die kontrolirenden Beamten, welche die Visitation auf Grundlage dieses Buches vornahmen, nichts Unrichtiges bemerken konnten. Es waren 50 Stücke von solchen Titeln und Werthschriften, die er bei den beiden Banken in Zürich, der Ersparnißkasse Stäfa und an einigen andern Orten versetzt hatte. Neben diesem erlaubte sich Honegger eine Menge anderer Betrügereien, Fertigung falscher Unterschriften u. s. f. Anfangs 1849 stand die Visitation der Lade wieder bevor. Eine erfolgreiche Wiederholung der Täuschung war nicht mehr zu hoffen, darum verschwand Honegger eines Tages. Wie natürlich wurden die visitirenden Behörden, Bezirks- und Gemeindrath, letzterer besonders, verantwortlich gemacht, die allzu nachsichtigen Schlüßler eingezogen u. s. f. Zum Glück nahmen sich bald einige gemeinnützige Männer der Sache an, und erließen im März 1849 eine Einladung zur Bildung eines Hülfsvereins zur Deckung der Veruntreuungen im Waisenvcrmögen, ähnlich wie einst bei der Gei- linger'schen Geschichte. Der Betrag der aus dem Schirm entwendeten Werthschriften und anderweitiger Guthaben von Bevogteten belief sich auf 24932 fl. 32 ß. Diese Werthstücke mit einer Anzahl eigener Briefe, letztere im Werth von 11607 fl., hatte Honegger für die Gesammtsumme von 26600 fl. versetzt. Ungefähr die Hälfte dieser letzten Summe war zu decken. Daran gab die Regierung 2500 fl. und bewilligte die zur Auslösung der >Schuldtitel nöthigen Vorschüsse für 6 Mo- 369 nate zinsfrei. Mit 500 Aktien ä 25 fl., mit denen sich zuerst die gefährdeten Gemeinde- und Be- zirksbcamten, dann andere Bürger der Gemeinde und des Bezirks, endlich eine Anzahl edeldenkender Personen im ganzen Kanton betheiligten, war die Hülfe geleistet, und die Gemeinde Dürnten, die auch so noch den herben Schlag lange genug fühlen wird, wenigstens vor endlosen Prozessen und daherigen kaum zu berechnenden Schaden bewahrt. Honegger wurde, nachdem er sich vielfältig in Frankreich und Deutschland mit einem von ihm eigens zugerichteten falschen Passe herumgetrieben, in der Nähe der Schweizergrenze am 5. April 1849 von der französischen Polizei aufgegriffen, übrigens erst nach manchen Anstanden und Verzögerungen im Sommer desselben Jahres nach Zürich ausgeliefert. Während der zwei Jahre seines Nnter- suchungsverhafteS mußte er eine Menge Vogts- und andere Rechnungen, die zum Prozeß gehörten, stellen, wobei übrigens zu bemerken, daß bei Weitem nicht alle zum Prozeß gehörenden Punkte klar erledigt werden konnten. Da übrigens über die Hauptverbrechen offenes Geständniß vorlag, beurtheilte ihn das Kriminalgericht am 12. Juli 1851 als schuldig s) der Unterschlagung ersten Grades von 13500 Frkn. d) „ „ zweiten „ „ 2270 Frkn. c) deS ausgezeichneten Betruges weit über 800 Frkn. e>) der Fälschung öffentlicher Urkunden, v) des nahen Versuches von unbenanntem Betrug, und verurtheilte ihn zu lOjähriger Kettenstrafe, mit Abrechnung von 1>/z Jahren Untersuchungsverhaft. Die beiden Schlüßler wurden mit etwelchen Strafen für fahrlässige Amtsverwaltung belegt. Dynhard hatte im Jabr 1836 734, im Jahr 1850 738 Einwohner und zwar 575 Gemeinds-, 143 Kantons-, 19 Schweizerbürger, 1 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Dynhard 222, auf Eschlikon 160, auf Grüth 39, auf Sulz 191, aus Welsikon 126 Einwohner. Landbau ist durchweg vorherrschende Beschäftigungsart. Im Jahr 1842 verbesserte die Zivilgemeinde Sulz ihre Kommunikationsstraßen, ebenso Eschlikon und Welsikon die ihrigen gegen Seuzach. Anno 1845 baute die Schulgemeinde Dynhard ein neues Schulhaus mit Lehrerwohnung, das in freundlicher Lage außerhalb dem Dorfe steht. ES kostete 5000 fl., an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 750 fl. gab. Sonntags den 9. November wurde dasselbe eingeweiht. Die Behörden und die Schuljugend zogen aus dem alten in das neue Schulhaus, wo Gesang, Gebet und Reden stattfanden. Nachher wurde der Schuljugend aus zusammengelegten Beiträgen ein Nachtessen gegeben, und die Vorsteherschaft, der Sängerchor und Jugendfreunde beiderlei Geschlechts genossen ein solches im Schulhaus. — In diesem Jahr verbesserte die Zivilgemeinde Dynhard die Kommunikationsstraße gegen Sulz und erhielt an die dießfälligen Kosten von der Regierung einen Beitrag von 218 fl. 30 ß. und für Verbesserung der Straße nach Grüth und gegen Altikon 500 fl. Anno 1846 bauten die Zivilgemeinden Welsikon und Eschlikon eine Kommunikationsstraße nach Seuzach und erhielten von der Regierung an die dießfälligen Kosten einen Beitrag von 937^ fl. 47 370 In diesem Jahre bezog die Kirchgemeinde vom Staat 45 Malter Kernen und 5 Malter Mais, ließ einen Theil davon zu Muß, einen andern zu Mehl machen und verkaufte beides zu mäßigen Preisen an bedürftigere Einwohner. Die TotalauSgabe betrug 633 fl. 29 ß. 3 hlr. — 1847 wurden 42 Zentner Mais bezogen und das Pfund ü 3'/^ ß. verkauft, und die Hülfsgesellschaft Win- terthur schenkte den Bedürftigen 20 Tester Samenkartoffeln. Anno 1848 wurde eine neue Landstraße von der Hauptstraße nach Frauenfeld her durch daS Dorf Sulz gegen Rikenbach gebaut, die Kommunikationsstraße zwischen Außerdynhard und Grüth neu angelegt. Cgg hatte im Jahr 1836 2453, im Jahr 1850 2523 Einwohner unv zwar 1528 Gemeinds-, 952 Kantons-, 30 Schweizerbürgcr, 13 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Bad 434, auf Egg 318, auf Eßlingen 639, auf Hinteregg 436, auf Hof 469, auf Lieburg 227 Einwohner. Es beschäftigen sich mehr einzelne Personen mit der Weberei als mit der Landwirthschast und muthmaßlich die meisten mit der Seidenweberei. Daneben hat es viele Handwerker u. a. m. Im Jahr 1842 erbaute die Schulgemeinde Eßlingen ein neues Schulhaus mit zwei Lehrerwohnungen, daS mit Inbegriff der Fuhren und Frohndienste 9—10000 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1000 fl. gab. Im Frühjahr 1843 wurde dasselbe eingeweiht. Anno 1844 wurde eine bedeutende Erweiterung und Reparatur des Kirchhofs vorgenommen, die indeß erst im Jahr 1846 zur Beendigung kam. Die Kosten betrugen 1060 fl. 14 ß. In den Jahren 1842—1844 erbaute die Gemeinde eine Kommunikationsstraße von der Grenze von Mönchaltorf über Lieburg bis zur Ortschaft Blatte, wo solche in die Straße von Uster nach Oetweil einmündet. Die Länge derselben beträgt 2538 Fuß und es kommen aus derselben 3 steinerne Brücken vor. Die Kosten betrugen 1350 fl. Im Jahr 1846 begann der Bau der neuen Forchstraße durch die Gemeinde und zwar von Heuberg über Hinteregg, Vorderegg und Ochsner bis Eßlingen in einer Länge von 13950 Fuß und wurde 1847 vollendet, 1848 eine Landstraße in einer Länge von 2500 Fuß von Leimhalden über Eßlingen bis an die Oetweiler Straße, und nachdem von dem Negierungsrath die Richtung der Forchstraße von Eßlingen über Bächelsrüti und Niggenberg nach Grüningen festgesetzt worden, auch diese im Jahr 1849 gebaut. In diesem Jahr wurde die Mauer um den Pfarrgarten abgetragen und derselbe applanirt und eingezäunt. Anno 1850 wurde der vor mehreren Jahren begonnene Bau einer Kommunikationsstraße von der Grenze von Mönchaltorf auf dem Riet bei Rellikon über Rellikon, Unterhalden, Oberhalden, Niederdorf bis Egg in der Gesammtlänge von 9278 Fuß vollendet. Diese Straße kostete die Gemeinde 5790 fl., an welche Summe die Regierung ihr einen Beitrag von 1250 fl. gab. Eglisau hatte im Jahr 1836 1608, im Jahr 1850 1612 Einwohner und zwar 1276 Gemeindö-, 238 Kantons-, 62 Schweizerbürgcr, 36 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde EgliSau 1452, auf die Zivilgemeinde Tößriedern 160 Einwohner. 371 Landbau ist die durchaus vorherrschende Beschäftigungsart, daneben zählt man ziemlich viele Handwerker, eine Anzahl Schiffleute, einige Schiffmacher u. a. m. Im Jahr 1840 wurde das dem Staat gehörende sogenannte Rahnenhaus zu Seglingen für 850 fl. verkauft. Mit dem Jahr 1841 begann der überaus wichtige Straßenbau durch Eglisau am linkseitigen Rheinufer von der Rheinbrücke bis an den Brunnen zu Seglingen auf 1677 Fuß Länge. Es mußten für zirka 17000 Frk. Gebäude und Grundstücke angekauft werden. Der vom Wasser durchzogene Abhang gegen den Rhein wurde bis auf die Felsen abgegraben und mit Senktollcn entwässert. Der Fuß dieses Bordes mußte unmittelbar am Rhein mit einer Steinbekleidung von 630 Fuß Länge und 8 Fuß Breite und weiter aufwärts durch eine Stützmauer von 430 Fuß Länge, 11 Fuß mittlerer Höhe und 5 Fuß Stärke geschützt werden; bergwärts gegen die alte Straße erforderte die senkrechte Abgrabung eine Wandmauer von 213 Fuß Länge, I6ssz Fuß mittlerer Höhe und beinahe 5 Fuß Stärke. Zur Entwässerung der Straße mußten zwei gewölbte Abzüge und zwei bedeutende gemauerte Tollen hergestellt werden. Die Erdbewegungen waren sehr bedeutend und gingen an einer Stelle bis auf 80 Fuß senkrechte Tiefe, so daß im Ganzen mindestens 8000 Kubikklaster Erde abgegraben werden mußten, die man in den Rhein warf. Die Arbeiten wurden meist im Taglohn ausgeführt. Das alte Schloßgcbäudc nebst Thurm und einige andere dem Staat gehörige kleine Gebäude wurden abgetragen und die Steine zu dem Bau der neuen Straße verwendet. Gleichzeitig begann der Bau der 6900 Fuß langen Strecke der neuen Straße vom Brunnen in Seglingen durch daS Wie- senthal bis an die Kreuzstraße nach Glattselden und wurde 1842 vollendet, so wie auch die Straßen- strecke bis zum Rhein hinab. Im Jahr 1843 wurden die Gewölbbogen der alten Straße beim alten Zollhaus abgetragen, der Vorsprung bei dem letztem beseitigt. Am rechtsseitigen Ufer des Rheines wurde auf 500 Fuß Länge und 33 Fuß Höhe längs den Rheingärten eine gewaltige Mauer mit Strebepfeilern vom Rheinbett aus aufgeführt und der Rebberg durchbrochen. Zu Bewirkung eines regelmäßigen Abflusses des Rheines unter der Brücke wurde das Auffangswuhr des Landungsplatzes vor dem Salzmagazin verändert und die Landungsstelle verbessert. 1844 wurde die Auffüllung in den Rhein- gärten hinter der neuen Stützmauer vorgenommen und die 7950 Fuß lange Straßenstrecke den Rebberg hinaus bis in die nach Rafz und Hüntwangen führenden Straßen hergestellt. In diesem Jahr fand eine totale Reparatur des Pfarrhauses mit Anbau eines HolzschopfeS statt, die 4400 fl. kostete. Im Jahr 1845 erfolgte hinter Tößriedern ein Erdschlipf. Anno 1847 bewerkstelligte die Gemeinve mit Unterstützung des Staates den beschwerlichen Bau einer Verbindungsstraße vom Städtchen aus in die neue Hauptstraße, welche die Gemeinde über 8000 Frk. kostete, ferner eine Verbindungsstraße mit Rheinsfelden nach dem Mauerfeld, die 2000 Frk. kostete. Im Mai 1848 ging eine der an Balken und Ketten befestigten Schiffmühlen oberhalb Eglisau los, der Strom führte sie aber glücklich auf das neue Rheinwuhr, wo sie festsaß, abgetakelt und und mit Hebemittcln ohne wesentlichen Schaden an ihre alte Stelle gebracht wurde. Anno 1849 wurde ein zwischen der Straße zu Seglingen und dem Rhein auf dem alten Schloßplatz gestandener baufälliger Schöps abgetragen und das gegenüber liegende alte Zollhaus unterstützt. 47 * 372 Im Jahr 1850 schloß die Regierung mit dem schweizerischen Zolldepartement wegen Benutzung des Zollhauses einen Miethvertrag ab. Clgg als Kirchgemeinde hatte im Jahr 1836 2262, im Jahr 1850 2441 Einwohner. ES kommen auf die politisch zu Bertschikon gehörenden Zivilgemeinden Gündlikon 85 und Zünikon 131, auf die Zivilgemeinde Elgg 1033, auf Heurüti 149, auf die zur politischen Gemeinde Hagenbuch gehörende Zivilgemeinde Schneit 221, auf die Zivilgemeinde Dickbuch 204, auf Geretschweil 92, auf Hof- stettcn 140, Huggenberg 57, Wenzikon 94, aus Ober-Schottikon 55 und auf Unter-Schottikon 180 Einwohner. Landbau ist durchaus vorherrschende Beschäftigungsart, doch gibt eS auch viele Handwerker, am meisten zu Elgg Im Jahr 1842 wurde die Kommunikationsstraße von Elgg über Hofstetten und das Gyren- bad nach Zell korrigirt und es empfing die Gemeinde Hofstetten von der Regierung an die dieß- fälligen Kosten einen Beitrag von 700 Frk., Elgg 1000 fl., — zu Elgg eine Lesegesellschaft errichtet, die eine kleine Bibliothek besitzt. Anno 1845 wurde im südöstlichen Theil des der Familie Werdmüller gehörenden Schlosses eine neue 45 Schuh hohe, 21 Schuh breite und 6 Schuh dicke Mauer aufgeführt. Im Jahr 1846 wurde der Flecken Elgg bepflastert, eine neue Kommunikationsstraße von da nach Dänikon angelegt. 1847 fanden im Pfarrhaus verschiedene Reparaturen statt. Anno 1847 und 1848 erbaute die Schulgemeinde Dick buch ein neues Schulhaus, das etwas mehr als 4000 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 687l/z fl. gab. Im Jahr 1849 führte die Gemeinde Schottikon eine neue 1200 Fuß lange Kommunikationsstraße von Reterschen gegen Schlatt aus und erhielt an die dießfälligen Kosten vom Straßendeparte- ment einen Beitrag von 343 fl. DaS wichtigste Jahr für die Gemeinde war in dem verflossenen Dezennium das Jahr 1850. Es fand eine Reparatur an der Kirche statt und die Thurmuhr wurde zum Halbstundenschlag eingerichtet, die Kosten betrugen zirka 200 fl. Das GemeindhauS wurde einer durchgreifenden Reparatur unterworfen, die 2000 — 3000 fl. kostete; über die Eulach auf der Straße nach Schneit eine Brücke erbaut, die zirka 1000 fl. kostete; daS Gemeindearmenhaus, Spital genannt, theilweise anders eingerichtet; der Bach, der durch den Flecken fließt, mit Mauern eingefaßt und mit Blatten bedeckt und ein Forstgarten angelegt, wobei zugleich bemerkt wird, daß die zum Flecken gehörigen Waldungen zirka 1200 Juchart betragen und sehr gut bewirthschaftet werden, endlich daß die Allmend, genannt Blankenmoos, zirka 128 Juchart, nunmehr in 128 gleiche Theile getheilt ist, die als Erb- lehen benutzt werden. Die Glashütte in der Nähe von Elgg wird als solche nicht mehr betrieben, hingegen werden in dem Lokal derselben nunmehr feuerfeste Kunstziegel und Tiegel gemacht, und eS wurde dort in jüngster Zeit eine Papierfabrik errichtet. Das Steinkohlenbergwerk bei Birmenstall wird ebenfalls nicht mehr betrieben. 373 Clttkon hatte im Jahr 1836 523, im Jahr 1850 608 Einwohner und zwar 499 Gemeinds-, 81 Kantons-, 22 Schweizerbürger und 6 Ausländer. Die Zivilgemeinde Ellikon hat 441, Herten 98, Veldi 69 Einwohner. Die Hauptbeschäftigung der Einwohner ist der Landbau und Handwerke. Es gibt auch eine Anzahl Fabrikarbeiter. Im Jahr 1848 wurde die Landstraße nach Nikenbach neu angelegt, 1849 fundamentirt und bekieset, in diesem letztem Jahr die Kirche, die auf einer Anhöhe steht, nebst dem Thurm bedeutend renovirt, namentlich neu bestochen, die Thurmuhr erneuert und neue eiserne Zeittafeln hergestellt, was zusammen zirka 1000 fl. kostete, Anno 1850 die 1520 Fuß lange Strecke der Straße von Ellikon gegen die Ueßlinger Brücke ausgeführt. Clsau zählte im Jahr 1836 662, im Jahr 1850 674 Einwohner und zwar 419 Gemeinds-, 242 Kan- tonS-, 9 Schweizerbürger und 4 Ausländer. Es kommen aus die Zivilgemeinde Elsau 265, auf Fulau 24, auf Reterschcn 182, auf Rümikon 127 und auf Schnasbcrg 76 Einwohner. Neben den Landbauern hat es Fabrikarbeiter, Handwerker u. A. In den Jahren 1842 und 1843 erbaute die Gemeinde ein neues Schulhaus, das zirka 4000 fl. kostete, an welche Summe der Staat einen Beitrag von 687^ fl. gab. Das Gebäude wurde am 7. Mai 1843 eingeweiht. Es wurden sowohl in der Kirche als im Schulhaus Reden gehalten und von dem Gesangverein einige Lieder vorgetragen und Abends fand ein Mahl statt. In den Theurungsjahren 1845—1847 konnte man sich hier damit behelfen, daß man das von der Regierung zugetheilte Mais möglichst wohlfeil unter die Armen vertheilte. Anno 1849 baute die Gemeinde eine 4000 Fuß lange Strecke der Kommunikationsstraße von Reterschcn gegen Schlatt neu; an die dießfälligen Kosten erhielt sie von der Regierung einen Beitrag von 8121 /z fl. Cmbrach. Die große Kirchgemeinde Einbrach zählte im Jahr 1836 2012, im Jahr 1850 2272 Einwohner und zwar 1757 Gemeinds-, 467 Kantons-, 38 Schweizerbürger und 10 Ausländer. ES kommen aus die Zivilgemeinde der Höfe 501, auf Ober-Embrach 342, auf Unter-Embrach 1325 und auf die dazu gehörenden Höfe 104 Einwohner. Landwirthschaft ist durchaus vorherrschende Beschäftigung. Dann gibt es ziemlich viele Handwerker, eine zwar kleine Anzahl Fabrikarbeiter u. A. Im Jahr 1841 wurden an der Kirche 3 neue Thüren und 2 neue Fenster hergestellt, und gleichzeitig vom Embracher Hard aus die neue Landstraße gegen der Wagenbreche angelegt. Anno 1842 baute die Gemeinde eine neue Brücke über den Wildbach bei der Obermühle auf der Straße nach B ülach. Anno 1847 wurde der dem Staat gehörende Magazinschopf für 1160 fl. verkauft, der Dorf- bach auf eine Länge von 290 Fuß eingedämmt und bedeckt. 374 In den Jahren 1847 und 1848 baute die Schulgemeinde Mülliberg zu Unter-Wagenburg ein Schulhaus mit Lehrerwohnung, das zirka 3600 fl. kostete, woran die Regierung einen Beitrag von 750 fl. gab. Anno 1850 wurde endlich die 9641 Fuß lange Strecke der Landstraße nach dem Flaachthal von Lufingcn durch das Dorf Embrach bis gegen der Ziegelhütte neu hergestellt. Cnge. Diese der Kirchgemeinde zum St. Peter in Zürich einverleibte, zunächst der Stadt liegende Filialgemeinde hatte im Jahr 1836 1657, im Jahr 1850 2277 Einwohner und zwar 363 Ge- meinds-, 1364 Kantons-, 292 Schweizerbürger und 237 Ausländer. Die Beschäftigungsart ist wegen der Nähe der Stadt sehr vielfach. Neben den Landbau Treibenden gibt es viele Handwerker, Handeltreibende, Fabrikarbeiter, Taglöhner u. A. In der Gemeinde befindet sich auch ein Kauf- und Waaghaus. Im Jahr 1840 kaufte die Gemeinde an der Bedergasse für 1327 fl. 17 ß. einen Bauplatz zu einem neuen Schulhaus und erbaute dann in den Jahren 1841 und 1842 auf demselben ein ansehnliches neues Schulhaus, das ein schönes Schulzimmer, ein Zimmer für die Arbeitsschule, ein Sitzungszimmer für die Schulpflege und eine Lehrerwohnung enthält. Dasselbe kostete im Ganzen ohne den Bauplatz 11517 fl. 5^ ß., an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 875 fl. gab. Die Einweihung des SchulhauseS fand den 3. Oktober 1842 statt. In den Jahren 1843 und 1844 wurde der Friedhof um 61 Fuß in der Länge und 38 Fuß in der Breite vergrößert und am 19. Oktober 1845 mittelst einer Rede des Herrn Katechet Reut- linger und Gesang eingeweiht. Der angekaufte Flächenraum kostete zirka 894 fl., die Baukosten betrugen 1965 fl. Anno 1845 wurde auf dem Bethaus ein Thürmchen mit Kuppel in Pyramidensorm angebracht und in demselben zwei Glocken aufgehängt. Diese kosteten 658 fl., das Thürmchen, welches von Herrn Zimmermeister Arter angefertigt wurde, 485 fl. Von diesen Kosten wurden durch freiwillige Beiträge von 90 Einwohnern 355 fl. 30 ß., daö Uebrige aus dem Bethausfond bestritten. Im Jahr 1844 begann der Bau der neuen Landstraße durch die Gemeinde und zwar mit der 4573 Fuß langen Abtheilung vom Sternen bis Wollishofen, 1845 wurde die 3793 Fuß lange Abtheilung vom Bleicherweg bis zum Belvoir korrigirt und 1846 die ganze Straßenanlage vollendet, an welche die Gemeinde 2490 fl. 30 ß. bezahlen mußte. Die Straßenanlage führte verschiedene bauliche Veränderungen am alten Schulhause und dessen Umgebungen herbei. Im Jahr 1846 zerstörte die hoch angeschwollene Sihl die nach Leimbach führende Straße vom sogenannten Waldkopf aufwärts und oberhalb gegen den Rütschlibach, wodurch die Gemeinde genöthigt wurde, in den Jahren 1847 und 1848 zwei Straßenstrecken auszuführen und bedeutende Uferbauten vorzunehmen. Die Kosten betrugen 7269 Frkn. 91 Rppn., an welche die Regierung einen Beitrag von 2000 Frkn. gab. Ueberdieß mußte der Fußweg über den sogenannten Spitalrain nach der Wollishofer Allmend, der 1846 stark angegriffen worden, neu hergestellt werden. Die beiden schönen Landsitze, welche die Gemeinde zieren, Freudenberg und Belvoir, wurden in den Jahren 1826—1829 erbaut. 375 Crlenbach. Die Bevölkerung der Gemeinde betrug im Jahr 1836 915, im Jahr 1850 978 Seelen und zwar 592 Gemeinds-, 335 Kantons-, 32 Schweizerbürger und 19 Ausländer. Hauptbeschäftigung der Einwohner ist dermalen neben der Landwirthschaft die Seidenweberei. Auch hat es Handwerker, einige Schifflcute und Fischer. Anno 1841 wurde die 4750 Fuß lange Strecke der Landstraße durch das Dorf und von da bis in die neue Herrliberger Straße gebaut, 1843 dieselbe bekiest und vollendet, und im Dorf ein in das Straßengebiet vortretendes Wohnhaus vom Staat angekauft und abgetragen. In den Theurungsjahren 1845—1847 war es namentlich der Gutsbesitzer Herr Gustav Schultheß-Rechberg, welcher durch Ankauf von Mais in großem Quantum und Ueberlassung von je 6 Mütt wöchentlich um billigen Preis die Noth der Armen erleichterte. Fallanden hatte im Jahr 1836 851, im Jahr 1850 848 Einwohner und zwar 679 Gemeinds-, 159 Kantons-, 6 Schweizerbürger und 4 Ausländer. Noch mehr Personen als mit der Landwirthschaft beschäftigen sich zur Zeit mit der Seidenweberei und Spinnerei. Im Jahr 1842 wurde der Kirchthurm renovirt und eine zweite Zeittafel an demselben hergestellt. Anno 1846 sah sich die Regierung veranlaßt, die nächtlichen Versammlungen der Sektirer (Neutäufer) in dieser Gemeinde zu untersagen. In den Jahren 1845—1847 wurden verschiedene Maßregeln gegen die überhandnehmende Theurung angewendet, 1845 eine freiwillige Kartoffelsteuer veranstaltet, die zirka 100 Tansen betkug, und diese zum Dörren verwendet, die Gemeinde schloß sich mit 13 Aktien an einen in der Gemeinde Neumünster sich bildenden Verein zum Ankauf von Lebensmitteln an und ebenso an den Bezirks- unterstützungSverein zu Uster. Im Jahr 1846 wurde Maismehl, Reis und Kartoffeln für die bedürftigen Gemeindsgenossen angekauft und ohne sehr bedeutenden Rückschlag wieder verkauft. Auch noch im Jahr 1847 hatten 8 Monate lang Austheilungen von Mais und Frucht, die von der Regierung bezogen wurden, statt. Mit dem Jahr 1849 ging der Unterhalt des im Jahr 1561 erbauten Pfarrhauses nach Aufhebung des Stiftsfondes, dem derselbe bisdahin obgelegen, an den Staat über. 1849 wurde die zweite Glocke, die einen Riß erhalten hatte, von Glockengießer Keller umgegossen. Die neue Umschrift derselben lautet nun auf der einen Seite: Friede sei mit Euch! auf der andern: Betet ohne Unterlaß! Im Jahr 1850 beschloß die Gemeinde, die Straße über den Berg gegen Wytikon neu anzulegen, was indeß erst im folgenden Jahr zur Ausführung kam. Fehraltorf hatte im Jahr 1836 971, im Jahr 1850 1014 Einwohner und zwar 799 Gemeinds-, 171 Kantons-, 28 Schweizerbürger und 16 Ausländer. Es kommen aus das Dorf Fehraltorf 866, auf daS Dörfchen Rüti 76, auf Reitenbach 29, auf Mesikon 28, auf Speck 15 Einwohner. 376 Neben der Landwirthschaft treibenden Bevölkerung hat eS Handwerker u. A. DaS einzige Bemerkenswerte, das sich in dem Dezennium von 1840—1850 in dieser Gemeinde zutrug, war Straßenbau. Im Jahr 1839 und 1840 wurde nämlich die Straßenstrecke gegen Gutenschweil hergestellt, 1848 unter der Leitung einer obrigkeitlichen Unterstützungskommission der Bau einer neuen Kommunikationsstraße gegen Russikon begonnen und im Jahr 1849 alsdann unter der Leitung der Straßenbeamtung vollendet. Feuerthalen zählte im Jahr 1836 665, im Jahr 1850 769 Einwohner und zwar 393 Gemeinds-, 216 Kantons-, 102 Schweizerbürger und 58 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Feuerthalen 517, auf die Zivilgemeinde Langwiesen 252 Einwohner. Die Zahl der Handwerke, Handel und Gewerbe Treibenden übersteigt die der eigentlichen Landwirthe. In dem Dezennium von 1840—1850 fand in der Gemeinde nichts anderes Denkwürdiges statt, als daß in dem steil nach dem Rhein abfallenden Abhang des Steinhölzli bei Feuerthalen die Erdschlipfe in so bedrohlicher Weise überhand nahmen, daß die Landbesitzer bei dem Straßen- departement immer mehr auf Entschädigung drangen, waS dasselbe im Jahr 1846 veranlaßte, die 2 Jucharten große angegriffene Fläche anzukaufen und unter der Bedingung wieder zu verkaufen, daß der Käufer die nöthigen Sicherungsarbeiten, Graben und Tollen, in eigenen Kosten vornehme. Im Jahr 1847 wurde bezüglich der Grenze bei der Rheinbrücke zwischen den Regierungen von Zürich und Schaffhausen ein Vertrag abgeschlossen, in Folge dessen letztere sodann im Jahr 1848 den die Durchfahrt verengenden Thorbogen nebst dem Thurm abtragen ließ und ein neues Thorwartgebäude aufführte, und es wurden in Anwesenheit von beiderseitigen Bevollmächtigten neue Marken gesetzt. Fischenthal. Diese ausgedehnte, über Berg und Thal sich erstreckende Kirchgcmemde zählte im Jahr 1836 2814, im Jahr 1850 2394 Einwohner, deren Zahl somit in 14 Jahren um 420 abgenommen hat, und zwar 2189 Gemeinds-, 187 Kantons-, 17 Schweizerbürger und 1 Ausländer. Die bevölkerten Orte der Gemeinde sind: Lenzen mit 140, Müllibach mit 103, Boden mit 100, Gibschweil mit 100, Fuchsloch mit 86, Strahlegg mit 84, Schmittenbach mit 82, Oberhos mit 80, Bodmen mit 73, Aurüti mit 56 Einwohnern u. f. f. Landbau treiben weniger Personen als Baumwollwebcrei, dann hat es Handwerker, eine zwar kleine Zahl Fabrikarbeiter, Holzarbeiter, die Kellen, Schüsseln rc. verfertigen, einige Kohlenbrenner und Kohlenhändler u. a. m. Nachdem mit dem Jahr 1840 die neue Straßenanlage durch die Gemeinde vollendet worden, traten einige Jahre ein, während denen sich in der Gemeinde nichts Denkwürdiges zutrug. Im Jahr 1844 wurden die altertümlichen gemalten Fensterscheiben in der Kirche für 100 fl. an einen Juden verkauft und aus diesem Erlös neue Fenster für die ganze Kirche angeschafft, 1845 litten einige Theile der Gemeinde von Hochwassern Schaden und erhielten an denselben vom 377 Staat einen Beitrag von 150 fl., 1847 und 1848 wurde die K-mmunikationsstraße von Gibschweil nach Bäretschweil unter der Leitung des RcgiernngskommissärS Greutert durch Verdienstlose arme Leute aus dortiger Gegend im Wesentlichen auf Kosten des EtaateS neu hergestellt; im erstem Jahre durch Herrn I. I. Keller die Weißstickerei in der Gcmeinoe eingeführt, die später durch das Wiederaufblühen der einheimischen Weberei von weißen und gefaxten Tüchern litt, indeß mit einer Anzahl besserer Arbeiterinnen immer noch fortbetrieben wird. 1849 wurde die Seidenweberei eingeführt und gewinnt nun allmälig festen Boden. — In diesem Zahre war man nahe daran, auf dem Langenberg ein Waisen-, Armen- und KorrektionshauS zu errichten und bereits der Entschluß hiezu in einer schwach besuchten Gemeindsversammlung gefaßt worden. Diesem Beschluß, der von dem konservativen Theil der GemeindSbürger ausgegangen war, widersetzten sich die politischen Gegner derselben aus verschiedenen Gründen, namentlich gestützt auf das unpassend gewählte Lokal, die allzu großen Kosten und die Vereinigung von dreierlei Menschenklassen in einer und derselben Anstalt und wußten es durch ihre Vorstellungen dahin zu bringm, daß der Beschluß wieder aufgehoben wurde. — Anno 1850 wurde eine sogenannte Almoserkaffe zu Verhinderung des Bettels und eine Filialersparnißkasse gegründet. In den Jahren der Thcurung, 1845—1848, litt die Gemeinde sehr; die Zahl der auö Staats- fruchtvorräthen und Privatgaben unterstützten Personen stieg auf 1953. Während dieser Zeit wurde im Oberhof und beim Steg Suppe gekocht und in Portionen ausgetheilt. Der Rückschlag in sämmtlichen öffentlichen Gütern der Gemeinde, der schon seit längerer Zeit eingetreten, durch die Noth der letztem Jahre aber höher gestiegen war, veranlaßte die einsichtigem Bürger, auf außerordentliche Mittel zu denken, um dem Uebel gründlich abzuhelfen, die dießfälligen Bestrebungen wurden aber vom Anfang bis zum Ende vielfach von dem in der Gemeinde herrschenden Parteiwesen durchkreuzt und der Erfolg geschwächt. Im Jahr 1850 gab die Gemeinde der Direktion des Armenwesens eine Petition ein, in der sie dieselbe von ihrem Vorhaben, die Schulden zu tilgen, in Kenntniß setzte, worauf diese Behörde den Wunsch äußerte, speziellere Mittheilungen über den jetzigen Zustand der Gcmeindcgütcr so wie über die Ursachen der Armuth und deren Heilmittel zu erhalten. Dieß veranlaßte den jetzigen GemeindSpräüdenten, Herrn I. I. Keller, in einer Druckschrift die Lage der Gemeinde weitläufig aus einander zu setzen, in welcher das Defizit in dem Armen- und Gemeindsgut auf 10256 fl. 1 ß. berechnet, die Ursachen des Entstehens desselben und der Verarmung der allgemeinen Abnahme des industriellen Verdienstes, den Kosten der Erbauung der Tößthalstraße, der Erdäpfelkrankheit mit ihrem Gefolge, Theurung und Verdienst- losigkeit, zugeschrieben und als Hülfsmittel hiegegen die Schuldentilgung, die Eröffnung neuer EinnahmSquellen für die Gemeinds- und Armengüter, Ersparnisse und Vereinfachungen in der Verwaltung, die Auswanderung, die Einführung neuer Erwerbszweige und die Befestigung und Verbreitung sittlichen Wandels bezeichnet wurde. In Folge erhaltener Beroilligung veranstaltete die Vorsteherschaft nun einen gedruckten Ausruf zu freiwilligen Beisteuern, der durch die Zeitungen in allen Gemeinden deS Kantons verbreitet wurde und laut einer gedruckten Broschüre folgendes Ergebniß hatte: Es gingen ein: a) von Gemeindsbürgern ....... 2040 fl. Iß. 6 hlr. b) vom Staat als außerordentlicher Beitrag .... 1250 - — - — - Uebertrag 3290 - 1 - 6^ 48 Uebertrag 3290 fl. Iß. 6 hlr. c) Beiträge aus den übrigen Gemeinden des Kantons.- aus dem Bezirke Zürich 2146 fl. 18 - - - Affoltern 15 - — - Horgen .... 1095 - 35 Meilen .... 221 - 35 - Hinweil 414 . 9 - - - Uster (wovon Herr Kunz, Spinnereibesitzer, 2000 fl.) . 2018 - — aus dem Bezirke Pfäffikon 26 - 10 - - - Winterthur 1353 - 32 - s - Andelfingcn 108 - 4 - - - Bülach 2 - — - - Regensberg 55 - 20 7457 - 3 - — - 4) von Auswärtigen. 42 - 7 - — - Summa 10789 fl. 11 ß. 6 hlr. wovon 8465 fl. 3 ß. zur Tilgung der Schulden des ArmenguteS, 2035 - ----- Gemeindgutes, 37 - 20 - - - - Glockenschuld verwendet wurden, der Rest für Geldverlust und Kosten aufging. Gleichzeitig mit dieser Liquidation unternahm ein anderer Verein in der Gemeinde, der sich zum Zweck setzte, die ökonomischen, geistigen und religiösen Interessen der Gemeinde nach den Grundsätzen des Evangeliums Jesu zu heben und zu fördern, ebenfalls die Sammlung freiwilliger Beiträge und erhielt wirklich, meist aus der Stadt Zürich, über 1000 fl. Von dieser Seite erfolgte eine Widerlegung der Ansichten, die in der oben bezeichneten Broschüre ausgesprochen sind, die den Verfasser derselben nöthigte, noch ein Wort über die Lage der Gemeinde als Replik im Druck erscheinen zu lassen. Am 23. Juni 1849 starb Herr Pfarrer Salomon Schinz, welcher beinahe 50 Jahre in der Gemeinde als Seelsorger gewirkt hatte, worauf einige Monate nachher die Gemeinde einstimmig den Beschluß faßte, nur einen Pfarrverweser zu wählen, und hiezu den Herrn I. L. Spyri, bisherigen Vikar in Wald, ernannte, der wesentlich zu der Maßregel wegen der Gemeindsökonomie mitwirkte, nachdem diese aber durchgeführt war, auf eine andere Psarrstelle gewählt wurde. Flaach zählte im Jahr 1836 1361, im Jahr 1850 1472 Einwohner und zwar 1372 Gemeinds-, 89 Kantons-, 10 Schweizerbürger und 1 Ausländer. Es kommen auf die Gemeinde Flaach 1087, aus die Gemeinde Vollen 385 Einwohner. Neben der Landwirthschast treibenden Bevölkerung gibt eS Handwerker u. a. m. Das Wichtigste, was in dem Dezennium von 1840—1850 in dieser Gemeinde vorging, war Straßenbau. Anno 1842 und 1843 wurde die 1700 Fuß lange Strecke der neuen Landstraße aus 379 dem Flaachthal durch das Dorf selbst auf Rechnung des Straßendepartements theils im Taglohn, theils im Akkord ausgeführt, die 2900 Fuß lange Strecke zwischen Flaach und Vollen, 1843 und 1844 die 5500 Fuß lange Strecke von Vollen bis Dorf. Im Jahr 1846 wurde der Gemeinde von der Regierung die Abhaltung eines jährlichen Vieh- und Waarenmarktes bewilligt. Anno 1847 und die folgenden Jahre betheiligte sich die Gemeinde bei dem Straßenbau um den Jrchel. Anno 1848 wurde die Kommunikationsstraße nach Andel- fingen verbessert. Anno 1849 wurde das dem Staat gehörende Zehntgebäude zu Volken für 326 fl. verkauft, 1850 die 1800 Fuß lange Straßenstrecke durch das Dorf im Tagwerk ausgeführt. Fluntern. Diese Filialgemeinde der Kirchgemeinde zum Predigern in Zürich hatte im Jahr 1836 1027, im Jahr 1850 1462 Einwohner und zwar bloß 365 Gemeinds-, 890 Kantons-, 122 Schweizer« bürger, 83 Ausländer. Es wurden bei der Volkszählung im Jahr 1850 bloß etwa 200 Personen gezählt, die sich mit der Landwirthschaft beschäftigen, ferner 15 Fabrikarbeiter, 9 Lohnwascher, 22 Seidenwinderinnen, 35 Seidenwebcrinnen, 20 Personen, die sich mit dem Handel beschäftigen, 106 Handwerker, 22 Näherinnen, 14 Schneiderinnen und eine Menge anderer einzelner BerufSartm. Eö gab damals auch ein weibliches Erziehungsinstitut mit 22 Pensionärs. Aus der Periode von 1840 —1850 ist betreffend diese Gemeinde nichts Anderes zu erwähnen, als der Bau des neuen Krankenhauses und des Anatomiegebäudes (stehe oben Seite 215), und daß im Jahr 1847 der letzte Rest der ehemaligen Klostergebäude auf dem Zürichberg (im Klöster!!) abgetragen wurde. Glattfelden zählte im Jahr 1836 1098, im Jahr 1850 1247 Einwohner und zwar 768 Gemeinds-, 227 Kantons-, 23 Schweizerbürger, 26 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Glattfelden 1018, auf die Zivilgemeinde Zweidlen-Schachen 229 Einwohner. Landbau ist die Hauptbeschäftigungsart der Einwohner. Im Jahr 1841 wurde der sogenannte Hof zu Glattfelden renovirt und seine Ringmauern beseitigt. In diesem Jahr und 1842 wurde vom Staat eine neue Brücke über die Glatt hergestellt und behufs Sicherung derselben das Flußbett einer Korrektion unterworfen. Gleichzeitig begannen die Bewohner des Weilers Rheinsfelden die Wiedereröffnung des durch Einsturz eines BergabhangS verschütteten Stollens, durch welchen die Glatt in den Rhein ausmündet. An die Kosten dieser Arbeit ertheilte ihnen die Regierung einen Beitrag von 500 fl. Anno 1842 begann der Bau einer neuen Straße von Glattfelden gegen Seglingen» 1843 der Bau einer solchen von der Brücke zu Glattfelden bis zur Kreuzstraße. 1844 wurde die 5650 Fuß lange Straßenstrecke gegen Weyach von außerhalb Glattfelden durch Aarüti und über den Zweidler- bach ausgeführt, ein Bachgewölbe von 147 Fuß Länge hergestellt. Im Jahr 1847 erweiterte und erhöhte die Gemeinde die Straße durch das Dorf. Im Jahr 1848 stellte dieselbe eine neue Ver- 48 * 380 bindung nach der neuen Hauptstraße her, verbesserte die Steinbodenstraße und baute eine Straße auf den Laubberg. Anno 1849 führte die Gemeinde in Verbindung mit Privaten die Eindämmung der Glatt auf eine Strecke von 5900 Fuß Länge aus, und es wurde eine neue Brücke über die Glatt nach Schachtn erbaut. Die Schulgemeinde Zweidlen baute in ihrem Schulhaus eine Lehrerwohnung. Die Kosten betrugen 1534 fl., woran die Regierung einen Beitrag von 375 fl. gab. Goßau Diese ausgedehnte Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 3118, im Jahr 1850 3089 Einwohner und zwar 2368 GemeindS-, 675 Kantons-, 26 Schweizerbürger, 20 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Berg und Höfe 333, aus Bertschikon 392, auf Böndler 76, auf Goßau 781, auf Grüth 244, auf Ottikon 785, aus Thäli 478. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung gibt es gegen 500 Weber und Weberinnen in Baumwolle und Seide, eine Anzahl Fabrikarbeiter, viele Handwerker, eine Anzahl mit Handel Beschäftigte u. a m. Im Jahr 1842 wurde die Kirche inwendig renovirt, ein marmorner Taufstein angeschafft, der 300 fl. kostete, vier neue Fenster mit gußeisernen Rahmen hergestellt. In diesem Jahr wurden folgende Kommunikationsstraßen gebaut: von Oberottikon bis gegen Bubikon 6000 Fuß, von der Au bei Goßau bis Unterottikon 4150 Fuß, von der Grenze von Wetzikon gegen Bertschikon 2350 Fuß. Diese Straßen kosteten die Gemeinde zirka 3000 fl., an welche die Regierung einen Beitrag von 1125 fl. gab. Im Jahr 1844 wurde auf der Psrundlokalität ein neues Waschhaus und Holzschops erbaut, das 895 fl. kostete. Anno 1844—1847 wurden folgende Straßenbauten ausgeführt: die Landstraße von Bauma an den Zürichsee in einer Strecke von 11900 Fuß durch die Gemeinde vom Staat, — ferner folgende Kommunikationsstraßen: von der Schwobsbachbrücke bis zur Gemeindsgrenze Mönchaltorf 1350 Fuß, — vom Unterdorf Goßau bis Grüth 8100 Fuß, von Unterottikon bis Herrschmettlen 5550 Fuß, von Männetsried bei Bertschikon bis Sonnenberg bei Goßau 4800 Fuß. Diese Straßen kosteten die Gemeinde zirka 5800 fl., an welche Summe sie vom Staat einen Beitrag von 2187 fl. erhielt. In den Jahren der Theurung 1845—1847 bezog die Gemeinde theils vom Staat, theils von dem Handelshaus Schultheß-Rechberg in Zürich Korn und Mais, die an die dürftigeren Haushaltungen verabreicht wurden. Vom Mai bis Juni wurden an zwei Orten 13322 Portionen Suppe ü 1 ß. ausgetheilt. Im Jahr 1848 wurde das Schulhaus zu Goßau mittelst eines Anbaues erweitert, ein neues Lehrzimmer und eine zweite Lehrerwohnung hergestellt. Die Kosten betrugen 4000 fl., an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 686>/i fl. gab. Anno 1849 wurde die Landstraße von Eßlingen nach Grüningen in einer Strecke von 1123 Fuß durch den Bann der Gemeinde gezogen, an Kommunikationsstraßen 3450 Fuß von Böndler über Brüschweid bis Herrliberg und 580 Fuß von Maßholdern bis in die Leerüti hergestellt Die Kosten betrugen 1260 fl., an welche der Staat einen Beitrag von 500 fl. gab. Im Jahr 1850 schloß die Direktion der öffentlichen Arbeiten mit der Kirchgemeinde einen 381 Vertrag ab, in Folge dessen letzterer der Pfarrgarten behufs Erweiterung des Kirchhofes abgetreten wurde, die Gemeinde dagegen sich verpflichtete, einen neuen Garten herzustellen. Die Erweiterung des Kirchhofs und damit verbundene Arbeiten kosteten, die unentgeltlich geleisteten Frohndienste nicht gerechnet, zirka 3000 fl. Greifensee ist eine der kleinen Gemeinden des Kantons, welche im Jahr 1836 406, im Jahr 1850 396 Einwohner hatte und zwar 263 Gemeinds-, 114 Kantons-, 14 Schweizerbürger, 5 Ausländer. Neben der Landwirthschaft treibenden Bevölkerung gibt es eine Anzahl weibliche Personen, die sich mit Seidenweben abgeben, Handwerker, zwei Fischer u. a. m. Das Schloß ist noch im Besitz der Familie Schultheß. Die alterthümliche Kirche ist in der frühern Chronik Seite 225 beschrieben. Das einzige Erwähnungswerthe, was in dem Dezennium von 1840 — 1850 vorkam, war der Bau einer neuen Kommunikationsstraße nach Nieder-Wer, der im Jahr 1847 begonnen und im Jahr 1849 vollendet wurde. Grüningen hatte im Jahr 1836 1583, im Jahr 1850 1695 Einwohner und zwar 973 Gemeinds-, 677 Kantons-, 36 Schweizerbürger, 9 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Adletshausen 78, auf Bächelsrüti 149, auf Binzikon 582, auf Grüningen 364, auf Holzhausen 98, auf Jzikon 424 Einwohner. Neben der Landwirthschaft treibenden Bevölkerung gibt es viele mir Weberei Beschäftigte und zwar der größere Theil mit der Baumwoll -, der kleinere mit der Seidenweberei, Handwerker u. a. m. Das einzig Denkwürdige, das in der Epoche von 1840 —1850 in dieser Gemeinde vorkam, war der Straßenbau, der aber eine besondere Wichtigkeit hatte. Im Jahr 1843 begann der Bau der merkwürdigen 4300 Fuß langen Straßenstrecke von Grüningen über das Bachtobel nach Binzikon zum Anschluß an die schon vollendete Straße von dort über den Stäfner Berg. 800 Fuß dieser Straßenstrecke durch das Städtchen Grüningen, wo die Straße bei dem Gasthof zum Bären eine scharfe Biegung macht, und 1100 Fuß im Durchgang durch das Dorf Binzikon wurden im Tagwerk, das übrige im Akkord ausgeführt, die 70 Fuß hohe Ausdämmung im Tobel neben dem Städtchen, ein Werk, das in seiner Art einzig im Kanton ist. Es mußten gewölbte Kanäle, der eine über den Wildbach, von 180 Fuß Länge und 6 Fuß Weite, der andere über den Mühlenbach von 160 Fuß Länge und 3^/z Fuß Weite errichtet werden, ehe die Ausfüllung des Tobels, wozu man die Erve eines nahen Hügels verwendete, stattfinden konnte. Im Jahr 1844 wurde die Brücke für den Mühlekanal auf eine Länge von 160 Fuß erbaut und fortwährend an der Auffüllung über das Tobel gearbeitet. Die gewaltige Last der Erdmasse bewirkte eine kleine Verschiebung der Gewölbstirnen des Mühlebachkanals. Es begann in diesem Jahr ebenfalls der Bau einer neuen Straßenstrecke von Grüningen gegen Unter-Wetzikon, die im Jahr 1845 vollendet wurde. An dem Damm über das Bachtobel entstunden in Folge der nassen Witterung bedeutende Erdbrüche. Zu diesem Ende mußte das Bachgewölbe und das Mühlenkanalgewölbe ver- längert werden und 1846 wurden die beschädigten Böschungen hergestellt und der Fuß deS Dammes verstärkt; dessen ungeachtet gab es 1847 wieder Erdschlipfe. Im Jahr 1848 wurde auf dem nun vollendeten Damm zu beiden Seiten ein Geländer von Steinen und starken eichenen Latten angebracht. Im Jahr 1849 begann der Bau der neuen Landstraße von Grüningcn nach Eßlingen gegen der Forch und wurde 1850 vollendet. Hausen zählte im Jahr 1836 1350, im Jahr 1850 1450 Einwohner und zwar 1048 Gemeinds-, 344 Kantons-, 48 Schweizerbürger, 10 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Ebertschweil 451, auf Hausen 508, auf Heisch 491 Einwohner. Der Zahl nach beschäftigen sich in der Gemeinde mehr Personen mit Seidenweberei und Win- derei, als mit der Landwirthschast, dann hat es Handwerker u. a. m. Im Jahr 1840 und 1841 wurde die neue Landstraße vom Albis her von Heisch und Hausen gegen Kappel fortgeführt, und in letzterem Jahr auch von dem Dörfchen Türlen eine Verbindung bis in die Albisstraße hergestellt; an die Kosten gab der Staat einen Beitrag von 187i/z fl. Anno 1845 wurde das Schulhaus zu Hausen reparirt und die Lehrerwohnung in ein Lehr- zimmer umgewandelt. In den Theurungsjahren 1845 — 1847 wurde auS dem vom Staat bezogenen Korn Brod gebacken und dasselbe den Bedürftigsten um einen niedrigen Preis zweimal wöchentlich ausgetheilt. Im Sonderbundskrieg 1847 kamen die Einwohner von Hausen zweimal in Schrecken und fanden sich theilweise veranlaßt, mit ihrer Habe über den Albis zu flüchten, nämlich in der Nacht vom 3. auf den 4. und am 12. November. Anno 1849 legte die Gemeinde die Kommunikationsstraße von Riedmatt über Türlen, längs dem Türlersee gegen das Aeugster Thal in einer Strecke von 5328 Fuß neu an und erhielt hiefür von der Regierung einen Beitrag von 1562^ fl. Die im Jahr 1839 errichtete Wasserheilanstalt Albisbrunn hat sich weiter ausgedehnt, wird aber vorzugsweise von Fremden besucht. Hedingen zählte im Jahr 1836 1042, im Jahr 1850 992 Einwohner und zwar 915 Gemeinds-, 63 Kantons-, 14 Schweizerbürger. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung gibt es viele Personen, die sich mit Seidenwinden, Weberei und Spinnerei abgeben, Handwerker u. a. m. Aus dem Dezennium von 1840 —1850 ist betreffend diese Gemeinde nichts Anderes zu melden, als daß Anno 1845 im Pfarrhaus verschiedene Reparaturen vorgenommen wurden. In den Jahren der Theurung 1845—1847 wurde von der Regierung Korn und Mais bezogen und unter die vielen Bedrängten ausgetheilt; im letztem Jahr ließ auch der landwirthschaft- liche Verein den Armen Sämereien von Nutzgewächsen zur Anpflanzung unentgeltlich zukommen. 383 Henggart. Diese sehr kleine Kirchgemeinde hatte im Jahr 1836 279, im Jahr 1850 279 Einwohner und zwar 2-18 Gemeinds-, 22 Kantons-, 8 Schweizerbürger, 1 Ausländer. Neben der Landwirthschaft treibenden Bevölkerung hat eS eine Anzahl Handwerker. Im Jahr 1841 wurde die ehemalige große Zehntenscheune beim Pfarrhaus abgetragen und der freie Platz, worauf solche gestanden, von der Gemeinde behufs dereinstiger Erweiterung deS Kirchhofs erworben. Auf der Psrundlokalität wurde ein neues Waschhaus nebst Holzschopf erbaut, welches nebst einigen Reparaturen im Pfarrhaus 929 sl. kostete. In diesem Jahr starb in einem Alter von 91 Jahren Hans Ulrich Frauenfelder, der kurze Zeit vor seinem Tode noch arbeiten konnte. Im Jahr 1843 wurde auf Anregung eines in der Fremde weilenden Gemeindsbürgers eine Gemeindsbibliothek gegründet. Anno 1844 wurde eine 6850 Fuß lange Strecke Landstraße von Henggart nach Aesch gegen Neftenbach angelegt und 1845 vollendet; in diesem Jahr die 2560 Fuß lange Strecke durch das Dorf gebaut und die 2700 Fuß lange vom Dorf bis in die Andelfinger Straße korrigirt. Im Sonderbundskrieg 1847 wurde am 23. November in dem Treffen bei Meyerskappel der Hauptmann einer leichten Jägerkompagnie, Heinrich Frauenfelder, schwer verwundet, starb am 8. Januar 1848 im Lazareth zu Zürich und wurde am 12. Jenner auf dem heimatlichen Friedhof mit militärischer Feierlichkeit beerdiget. Die Leichenrede mußte wegen der großen Menge der Theilnehmenven von dem Feldprediger außerhalb der Kirche gehalten werden. Im Mai fand die feierliche Einweihung des Monumentes statt, das die Regierung auf seinem Grabe errichten ließ. Vor einer großen Zahl Zuschauer hielten ein Abgeordneter der Regierung, der Ortspfarrer, der Präsident der Gemeinde und der Bruder des Verstorbenen Reden. Das Denkmal besteht aus einer vierseitigen abgestumpften Pyramide von feinem Stein, die auf einem mit Verzierung und Inschrift versehenen Fußgestell ruht. Die Inschrift lautet: Dem tapfern Hauptmann Heinrich Frauenfelder von Henggart, von der erste» Jägerkompagnie des Bataillons Brunner Nro. 3., geboren 26. April 1808, tödtlich verwundet in dem Gefechte bei Meyerskappel 23. November 1847 und gestorben im Lazareth in Zürich am 8. Januar 1848. Namens des dankbaren Vaterlandes der RegierungS- rath des Standes Zürich." Auf der Vorderseite ves Steines am obern Rande des Fußgestelles über der Inschrift sind en reliek alte und neue Waffen neben dem Kantonsschild angebracht. An der Vorderseite der Pyramide befindet sich der eidgenössische Schild, von einem Sternenkranz umgeben, und über diesem Schilde ist das Zeichen des Ranges und das Wappen der Familie Frauenfelder abgebildet. Herrliberg hatte im Jahr 1836 1073, im Jahr 1850 1144 Einwohner und zwar 685 Gemeinds-, 428 Kantons-, 28 Schweizerbürger, 3 Ausländer. Außer den Landwirthen hat es viele männliche und weibliche Personen, die sich mit der Seidenweberei abgeben, Handwerker, einige Schiffleute u. s. f. Im Jahr 1844 wurde der Kirchhof auf der Nordseite erweitert. In den Jahren 1844 und 1845 baute die Schulgemeinde Wetzweil ein ganz neues Schulhaus 384 mit Lehrerwohnung bei der dortigen Kapelle, nachdem daö alte Schulhaus verkauft worden. Die Kosten beliefen sich auf zirka 6300 fl., an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1250 fl. gab. Anno 1847 wurde an der Kirche ein neues geschmackvolles Vorzeichen angebracht. Die Kosten trug Herr Escher, Besitzer des Landgutes Schipf. In den Jahren 1845 —1847 kaufte die Gemeinde außer den vom Staat bezogenen Früchten ein großes Quantum Mais an, der zu niedrigen Preisen den Bedürftigen ausgetheilt wurde, und im Frühjahr 1847 wurden aus Kosten einiger Privaten 1800 Portionen Suppe unentgeltlich ausgetheilt. Anno 1848, zum Theil aber auch schon in den vorhergehenden Jahren wurden die zwei Kommunikationsstraßen vom See her nach Wetzweil erweitert oder neu, 1849 die Umgebungen des Pfarrhauses besser angelegt. Hettlingen zählte im Jahr 1836 493, im Jahr 1850 489 Einwohner und zwar 401 Gemeinds-, 71 Kantons-, 14 Schweizcrbürgcr, 3 Ausländer. Neben den Landwirthschaft Treibenden hat es Handwerker u. a. m. Anno 1840 wurde die Kommunikationsstraße nach Rutschweil hergestellt; an die dießfälligen Kosten gab die Regierung einen Beitrag von 312^ fl. Im Jahr 1842 baute die Gemeinde eine neue Brücke über den Dorsbach unten am Kirchen- hügel, und ein neues Schützenhaus, an welch letzteres die Regierung einen Beitrag von 300 fl. gab. Anno 1846 verkaufte die Gemeinde die Ausbeute von Torf in ihrem Gemeindsland auf einen Zeitraum von 18 Jahren für die Summe von 11000 fl. an Herrn Ziegler-Pellis in Winterthur, und eS wurde mit einem Kostenaufwand von 625 fl. von der Hauptstraße aus eine Verbindungsstraße dahin angelegt, die zugleich als Kommunikationsstraße nach dem Riethof dient. Im Jahr 1848 schloß die Regierung mit der Gemeinde einen Vertrag ab, zufolge dessen letztere gegen Bezahlung der Summe von 437^ fl. den Unterhalt des Chors der Kirche übernahm, und es fand gleichzeitig eine Reparatur der Kirche und des Thurmes statt, indem neue Fenster und neue Zeittafeln hergestellt und eine neue Mauer um den Kirchhof erbaut wurde. Im Jahr 1849 unternahm die Gemeinde mit Dägerlen theils die neue Anlage, theils die Korrektion von 10750 Fuß der Kommunikationsstraße gegen Dättweil und erhielt von der Regierung an die dießfälligen Kosten einen Beitrag von 375 fl. Hinweil. Diese ausgedehnte Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 2729, im Jahr 1850 2697 Einwohner und zwar 1883 Gemeinds-, 769 Kantons-, 35 Schweizerbürger, 10 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Gyrenbad 295, auf Hadlikon 375, auf Hinweil 721, aus Orn 142, auf Ring- weil 346, auf Unterholz 325 und auf Wernetshausen 473 Einwohner. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung hat es gegen 500 meist weibliche Personen, die sich mit der Weberei und zwar meistens mit der Baumwollweberei und mit der Seidenweberei beschäftigen, ferner eine Anzahl Fabrikarbeiter, Handwerker u. s. f. Im Jahr 1843 begann der Bau der neuen Landstraße von Hinweil nach Wetzikon mit der 385 6300 Fuß langen Abtheilung von Hinweil bis Ehrlosen und gleichzeitig wurde auch eine 8300 Fuß lange Straßen strecke vom Zelgli bei Kernten bis Holzweid nahe bei Hinweil ausgeführt, beide 1844 vollendet. Sie kosteten die Gemeinde zirka 5000 Frk. Anno 18-16 baute die Schulgemeinde Unterholz ein neues Schulhaus mit Lehrerwohnung, das zirka -1000 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 875 fl. gab. In den Theurungsjahren 1845 —1847 wurden Mehl und Maisgries, die an Korn und Mais aus den Staatsvorräthen und von Privaten bezogen worden, per Pfund »3 — 4 ß. an die ärmeren Haushaltungen erlassen, Reis und Hafermehl ausgegeben und durch einen Gemeindsverein Sparsuppe bereitet und ausgetheilt. Anno 1848 begann der Bau der neuen Landstraße von Hinweil nach Dürnten über Edikon und Loch unter Aufsicht des Regierungskommissärs von Sternenberg durch bedürftige arbeitsfähige Männer aus dortiger Gegend größtentheils im Taglohn und wurde 1849 vollendet und in diesem Jahr über den Dorfbach zu Hinweil eine Brücke von 16 Fuß Oeffnung, aus massiven Landpfeilern und Holzbelag bestehend, erbaut, die speziell 2340 Frk. kostete. Die Gemeinde leistete an den Bau der Straße 3480 Frk. Im Jahr 1849 und 1850 wurde eine neue Kommunikationsstraße vom Gyrenbad nach Ettcn- hausen und Wetzikvn hergestellt und es begann im letzten? Jahr der Bau eines neuen großen Schulhauses zu Hinweil, vas 1851 vollendet werden wird. Hirzel. Diese Kirchgemeinde, welche auch eine Anzahl Weiler und Höfe umfaßt, die politisch sonst nach Wädenschweil gehören, zählte im Jahr 1836 zirka 1000 Seelen, im Jahr 1850 zirka 1500. Die politische Gemeinde Hirzel hatte damals 1219 Einwohner. Zu jener Zeit waren 809 Gemeinds-, 356 Kantons-, 39 Schweizerbürger, 15 Ausländer. Neben dem Landbau wird von weiblichen Personen die Seidenweberei stark betrieben; es hat Handwerker u. a. m. Im Jahr 1840 wurde die neue Straße vom linken Seeufer nach der Sihlbrücke mit der 11743 Fuß langen Strecke von Kellen neben Hirzel vorbei bis Oberhannegg fortgesetzt, 1841 mußten auf der ersten Strecke von der Kellen bis zur Sihlbrücke wegen entstandenen Erdschlipfen verschiedene Vorkehrungen getroffen werden. In diesem Jahr wurde das Pfarrhaus in verschiedenen Theilen reparirt, was etwa 700 fl. kostete, 1843 ein Holzschopf als Anbau an dasselbe errichtet und die Umgebungen hergestellt (Kosten 1150 fl.). Es ward die Kommunikationsstraße von Hirzel , nach Spitzen verbessert, und mit einem Beitrag des Staates von 250 fl. eine Armenanstalt errichtet. In den Theurungsjahren 1845—1847 gab es eine Suppenanstalt und in der Zeit der größten Noth kaufte die Zivilgemeinde bedeutende Vorräthe von Lebensmitteln. Im Jahr 1846 wurde die neue Straße durch die Hochwasser der Sihl stark geschädiget, im sogenannten Sihlrank oberhalb der Sihlbrücke die starke Usermauer an mehreren Stellen so beschädiget und unterhalb der Mauer das Ufer so stark angegriffen, daß eine Senkung der Straße erfolgte, so daß die Mauer erneuert und verlängert werden mußte; an der Sihlbrücke selbst wurde der Mittelpfeiler unterspült und es mußten gemeinschaftlich mit Zug Ausbesserungen angeordnet werden. 49 386 Im Jahr 1847 wurde die Sihlbrücke im November von den SonderbundStruppen abgebrannt (das Nähere siehe oben Seite 117) und darauf vom Stand Zug eine Nothbrücke hergestellt. Im April 1849 kam mit diesem Stand eine Ucbercinkunft zu Stande, zufolge welcher eine neue gedeckte hölzerne Sprcngwerksbrücke mit 100 Fuß lichter Weite auf massiv gemauerten Landpfeilcrn hergestellt werden soll, deren Kosten beide Kantone gemeinschaftlich zu tragen haben. Die Leitung des Baues übernahm das hiesige Straßendcpartement. Die schwierige Gründung der Landpfciler wurde im Tagwerk ausgeführt, der Bau des Maucrwerkö aus Granit für 8083 Frk. und die Holzkonstruktion für 11900 Frk. in Akkord gegeben. — In diesem Jahr führte die Gemeinde Hirzel eine Strecke von 2181 Fuß auf der von Schönenberg über Spitzen führenden Kommunikationsftraße aus und erhielt hiefür vom Staat einen Beitrag von 543 fl. 30 ß. Anno 1850 wurde die neue Brücke über die Sihl, die im Ganzen 29844 Frk. 38 Rpp. kostete, im September dem Verkehr geöffnet. Hittnau. Diese ziemlich große Kirchgemeindc zählte im Jahr 1836 1983, im Jahr 1850 1817 Einwohner und zwar 1400 Gcmeinds-, 412 KantonS-, 5 Schweizerbürger. Es kommen auf die Zivilgemeinde Dürstelen 344, auf Hasel 221, auf Jsikon 260, auf Oberhittnau 542, aus Unterhittnau 458 Einwohner. Es gibt in dieser Gemeinde mehr Personen, die sich mit der Baumwollweberei beschäftigten, als solche mit der Landwirthschaft, eine Anzahl Handwerker u. a. m. Im Jahr 1842 wurden 2 Glocken umgegossen. — Anno 1845 und 1846 erbaute die Schul- gemeinde Unterhittnau ein neues Schulhaus, das zirka 7200 fl. kostete, an welche Kosten die Regierung einen Beitrag von 800 fl. gab. Die Jahre der Theurung 1845 —1847 waren für die Gemeinde äußerst drückend und nur mittelst Austheilung von Früchten und Mehl zu billigen Preisen konnte der Noth gesteuert werden. In den Jahren 1847 und 1848 wurde eine 9274 Fuß lange Strecke der neuen Landstraße von Psäfsikon ins Tößthal, nämlich von Unterhittnau bis Saaland im Tagwerk und die 12965 Fuß lange von Unterhittnau gegen Psäfsikon im Akkord ausgeführt. Anno 1850 unternahm die Gemeinde die neue Anlegung von 3500 Fuß Kommunikationsstraße von Oberhittnau gegen Frcienstcin. Hombrechtikon. Diese große Kirchgemeindc zäblte im Jahr 1836 2475, im Jahr 1850 2649 Einwohner und zwar 1460 GcmcindS-, 1006 Kantons-, 171 Schweizerbürger, 12 Ausländer. Es gibt in dieser weitläufigen Gemeinde der Beschäftigungsarten manche. Der Zahl nach treiben die meisten Landwirthschaft und Seidenweberei, es hat Fabrikarbeiter, viele Handwerker, eine Bierbrauerei zu Feldbach u. a. m. In den Jahren 1841 und 1842 wurde die 11250 Fuß lange Strecke der neu projektirtcn Landstraße von Wald an den Zürichsee, die sich von Feldbach am See den Berg hinauf nach Wolfhausen zieht und eine 1050 Fuß betragende Straßenstrecke von Ober- nach Unter-Schirmen- sec hergestellt. 387 Anno 1842 ward der in schöner Lage befindliche Kirchhof erweitert und mit eisernen Gittern engefaßt, und die Kosten theilweise durch freiwillige Beiträge bestritten. Die Schulgemcinde Hom- brchtikon erbaute ein neues SchulhauS mit zwei vollständigen Lehrerwohnungen, das beinahe 13000 sl. koiete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1400 fl. gab. — Erst im Jahr 1843 baite die Schulgemeinde Schlatt ebenfalls ein neues Schulhauö mit Lehrcrwohnung, das etwas übr 7000 fl. kostete, an welche Kosten der Staat 875 fl. beitrug. Im Jahr 1846 wurde das WachthauS zu Feldbach, das einem Polizeisoldaten zur Wohnung viert, bedeutend reparirt, durch freiwillige Beiträge eine Kleinkinderschule gestiftet, die ihr Lokal bei ve Kirche hat. In den Jahren 1846 und 1847 wurden von dem landwirthschaftlichen Verein der Gemeinde lawwirthschaftliche Ausstellungen veranstaltet und mit der zweiten eine kleine Industrieausstellung verwinden. In diesen Jahren der Theurung kaufte ein mit den Behörden verbundener Aktienverein ein bed'urendes Quantum Mais an, um der Noth fühlbar zu steuern. Auch die Fabpikbesitzer im Eich- tha erleichterten ihren Arbeitern den Ankauf von Lebensrnitteln. Anno 1850 wurde die kleinste Glocke, welche schon lange gesprungen war, von Gießer Keller in einen vierstimmigen Ton umgegossen. Bemerkenswert!) ist, baß seit 10 Jahren der Typhus in der Gemeinde nie ganz aufgehört hat unl in verschiedenen Formen etliche Mal epidemisch aufgetreten ist. Höngg. Diese Kirchgemeinde hatte im Jahr 1836 zirka 1800, im Jahr 1850 ungefähr eben so viele Einwohner. Es kommen auf die politische Gemeinde Höngg 1505 und auf denjenigen Theil der polnischen Gemeinde Oberengstringen, der kirchlich nach Höngg gehört, zirka 300 Einwohner. Neben der Landwirthschaft treibenden Bevölkerung hat eS Fabrikarbeiter, Kattundrucker, Handwerke, Handelsleute, 1 Seidenfärber, Schiffleute u. a. m. Im Jahr 1842 wurde die Kirche in- und auswendig frisch verputzt und der Anbau an dieselbe (Vorhalle) renovirt, welche Baute 500 fl. kostete. Anno 1844 ließ die Regierung von Aargau, welche die Bauverpflichtung des Klosters Wet- tinger bezüglich auf den Thurm der Kirche übernommen hatte, denselben ganz neu beschlagen und zwei neme Boden einlegen und aus freiwilligen Beiträgen einer Anzahl Bürger der Gemeinde wurde der Kmopf auf dem Helm neu vergoldet und eine Windfahne hergestellt. Jnn Jahr 1845 kaufte die Zivilgemeinde Höngg die in ihrem Bann liegenden früher dem bezeichneten Kloster gehörigen Lehcngüter, nämlich zirka 9^ Juchart Reben, zirka 8 Juchart Wiesen und 1 Juchart Gemüscland, das Trottgebäude nebst den Weintrotten, Geschirr ic. mit 260 Eimer Fässern für die Summe von 14812 fl. 20 ß. von der Regierung von Aargau an und verkaufte solche, mit Ausnahme der Gcbäulichkeiten, die zur Erweiterung deS SchulgebäudcS bestimmt wurden,, und zirka 2 Vierling Land in der Umgebung des Kirchhofes für 18950 fl. 39 ß. Der Dorerlös von 4138 fl. 19 ß. wurde dazu bestimmt, daß aus den Zinsen die Hälfte des Schulgeldes für alle Schulkinder bestritten werde. 49 » 388 Im Jahr 1845 beschloß die Kirchgemeinde mit 65 gegen 64 Stimmen, den Kirchhof nach einem von Herrn Baumeister August Stadler angefertigten Plan zu erweitern und einzufassen und es wurde diese Baute alsdann im Spätjahr und in der ersten Hälfte des Jahres 1846 ausgeführt. Die Baukosten betrugen 8007 fl. 5 ß. 3 hlr. Der ganze Begräbnißplatz enthält nun einen Flächen- räum von 21000 Quadratfuß, wovon zirka 13000 Quadratsuß zum Begräbnißplatz für Erwachsene, 4400 Quadratfuß zum Begräbnißplatz für Kinder dienen, 3600 Quadratsuß zu Wegen benutzt wurden. Die Einweihung des neuen Kirchhofs fand am 8. August 1846 statt, mit Gesang, Gebet und einem einfachen Mahle. Im Jahr 1846 wurden für die Kirchgemeinde vom Staat für 2640 fl. Früchte angekauft und pfundweise an Mehl und Erics an die bedürftigeren Einwohner abgegeben, 1847 vom Staat und dem Hülfsverein, der sich bildete, wieder für 3782 fl. 3 ß. Früchte angekauft und auf ähnliche Weise ausgetheilt, auch eine Sparsuppenanstalt errichtet, die vom März bis Juli 14510 Portionen Suppe giß. ausgab. Betreffend die Landstraße durch die Gemeinde, ihre Verbesserung oder neue Anlegung kam eS bis am Schlüsse des Dezenniums ungeachtet vielfältiger Verhandlungen noch zu keinem bestimmten Beschluß. Horgen ist eine der größten Kirchgemcindcn des Kantons. Sie hatte im Jahr 1836 3869, im Jahr 1850 4844 Einwohner und zwar 2780 Gemeinds-, 1596 Kantons-, 333 Schweizerbürgcr, 135 Ausländer. Es kamen auf die Zivilgcmeinde Horgen 3656, auf die Zivilgcmeinde Berg 622, auf Arn 384 Einwohner. Die vier ersten Polizeibezirke der Zivilgemeinde Horgen, welche den Ort Horgen mit seinen nächsten Umgebungen umfassen, haben 2981, der fünfte Polizeibezirk Käpfnach 675 Einwohner. Die bedeutendsten OrtSgegcnden von Käpfnach, Berg und Arn zählen: Käpfnach 236, Arn 195, Kolchosen 97, Klausen 88, Moorschwand 86, Wührenbach 83, Rietwies 70, Hannegg 60, Bocken 54, Obcrhof 53, Tablcten 52 u. s. w. Die Beschäftigungsarten der Einwohner sind sehr vielfältig. Neben den ausschließlich mit Landbau Beschäftigten hat es zirka 400 Handwerker, zirka 700 Personen beschäftigen sich mit dem Sei- dengewerbe. Es gibt viele Fabrikarbeiter, eine Anzahl Jaquardweber, Schiffleute, viele Handeltreibende u. a. m., zwei Privatinstitute mit 5 Lehrern und 58 Zöglingen. Im Armenhaus befanden sich neben dem Verwalter 45 Personen. Im Jahr 1841 fand eine Hauptreparatur am Kirchthurm statt, dessen Helm theilweis neu bcschindelt, neu angestrichen, der Knopf und die Zahlen der Uhrtafel frisch vergoldet wurden. Gleichzeitig wurden vom Staat im Pfarrhaus verschiedene Reparaturen vorgenommen. — Es begann der Bau der Bergstraße mit Herstellung einer Strecke von 6505 Fuß von Hannegg bis Kolchosen und wurde 1842 vollendet. In diesem Jahr wurde die 6029 Fuß lange Strecke der Bergstraße von Kolchosen nach Horgen begonnen, von der Seestraße die 5875 Fuß lange Strecke vom Thalacker über Käpfnach bis Katzenholz hergestellt, 1843 die Seestraßc durch das Dorf Horgen vollendet und dabei einige Gebäude abgetragen, welche im Wege standen, 1844 die Bergstraße durch das Dorf Horgen bis an die Seestraße nach der Richtung der alten Straße weiter geführt, wobei die Gemeinde die Dorsgasse vom Gemeindewirthshaus zum Schwanen abwärts bepflastern ließ. Bis 389 1846 waren die See- und Bergstraßen nach hergestellter Bekiesung als ganz vollendet zu betrachten. Außer den vom Staat auf dieselben verwendeten Ausgaben kosteten beide die Gemeinde 22683 Frk. Inzwischen wurde im Jahr 1844 im Dorf Horgen die Straßenbeleuchtung mittelst 14 Laternen eingeführt, die sich seither bis aus 18 vermehrt haben, und ein Gebäude errichtet, in dessen unterem Theil die Löschgeräthschaften aufbewahrt werden, der obere Theil enthält die Lokalität für die Sekundärschule. Die Kosten des Gebäudes betrugen 2533 st. 30 ß,, — 1845 der Kirchhof auf der Seite des Pfarrhauses erweitert, mit einer Mauer neu eingefaßt. — Bei der in diesem Jahr eintretenden Theurung der Lebensmittel machte die Gemeinde ein Anleihen von 5200 st., kaufte 15380 Pfund Reis, 83>/z Malter Korn, 25 Säcke Waizen, 20 Fässer Mehl, 20 Malter Gerste, 1011 Pfund Butter, 207^ Viertel Kartoffeln und verkaufte solche in den beiden folgenden Jahren zu etwas billigeren Preisen, als der Ankauf betrug. 1846 bezog die Gemeinde in fünf Lieferungen vom Staat 307 Malter Kernen und 71 Malter Mais. Dieses Getreide wurde gemahlen und das Mehl per Pfund » 3^ ß. verkauft oder zu vierpfündigcn Broden verbacken, die oaS Stück a 11 ß. verkauft wurden. Es wurden ferner zirka 12000 Pfund Mais ausgewogen ü 2>/,. ß. Am Ende des Jahres wurden auch weitere Einkäufe von Mais im Belang von 7232 fl. gemacht und Las Mehl in Portionen von durchschnittlich 2 Pfund an Einwohner der Gemeinde auf deren Meldung hin verkauft, vom Staat wieder amerikanisches Mehl, Backmehl und Korn bezogen, 1402 Pfund als Mehl, 18779 Pfund an dreipfündigen Broden verkauft. ES trat im Frühling 1847 eine Sparsuppenanstalt ins Leben, welche eine Anzahl Privaten gründeten, die vom 17. Februar bis 17. April dauerte, und wurden im Ganzen 6622 Portionen Suppe a 1 und 1>/z ß. ausgegeben. In den Jahren 1845 und 1846 wurde eine neue 6703 Fuß lange Kommunikationsstraße von Käpfnach über Rietwies gegen den Wädenschweiler Berg erbaut, die, nicht gerechnet die freiwilligen Landabtrctungen, 9500 Frk. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1200 Frk. gab. Anno 1846 wurde mit dem Schulhaus zu Käpfnach eine durchgreifende Reparatur vorgenommen, die 2650 Frk. kostete, an welche der Staat 300 Frk. beitrug. Die Einquartierung, welche die Gemeinde während des Sonderbundsfeldzuges im Herbst 1847 und im Anfang des Jahres 1848 hatte, bestand in 12276 Tag - oder Mundportionen. Die Kosten betrugen 10759 Frk. 47 Rp., an welche die Eidgenossenschaft 10507 Frk. 27 Rp. vergütete. Im Jahr 1848 erließ der Gemcindralh unterm 4 März nach dem Muster der zürcherischen Feuerorbnung ein gedrucktes Reglement über den Feuerdienst, in Folge dessen jeder männliche Einwohner bei Branbunglück in der Gemeinde zu Dienstleistungen verpflichtet ist. Die Dienstzeit beginnt mit dem angetretenen 18ten und dauert in der Regel bis zum 60ten Altersjahr. Es gibt eine Feucr- polizeikommission, ein Oberfeuerkommando, ein LöschkorpS zu der Saug-, Gemeint,- und Wacht- spritze, ein Wassertragerkorps, Verordnete zu den Schwcllladen, ein Flöchnerkorps, drei Feucrläufe, ein Korpö zu Feuerhaken und Feuerleitern, ein Arbeiterkorps, eine Feuerwache, eine Polizeiwache, und Feuerboten. Die Allarmzeichen bestehen in dem Läuten einer oder mehrerer Glocken, die Dienstzeichen in Armbinden u. s. f. In diesem Jahr feierten am 25. September Hans Konrad Baumann im Dorf und Frau Anna Barbara geborene Höhn ihre goldene Hochzeit. 390 Anno 1850 wurde eine Verbindungsstraße von der neuen Seestraße bis an die Habe hergestellt, die 8200 Frkn. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 2000 Frkn. gab, eine neue Habe oder ein Hasen erbaut, der aber erst im Jahre 1851 vollendet werden und dessen äußere Seite gegen den See aus einer steinernen Einfassung bestehen wird, der untere Theil der Löwengasse erweitert und zu Arn der Bau eines Schulhauses begonnen, das im Jahr 1851 vollendet werden wird. Auch im Jahr 1850 feierte ein Ehepaar, David Manch in der Gwandlen und Frau Susanns geb. Künzli ihre goldene Hochzeit. Sie erhielten von jenem obigen ein Legat von 100 fl. und von andern Privaten verschiedene Geschenke. Noch wird zum Schlüsse bemerkt, daß in dem Zeitpunkte von 1840—1850 in der Gemeinde und zwar mit wenigen Ausnahmen in der Zivilgemeinde Horgen 45 neue Wohnhäuser, darunter mehrere sehr schöne, z. B. ein neuer Gasthof und einige Seidenfabrikationsetablissements, und 74 neue Nebengebäude erbaut worden sind, die nebst der bedeutend angewachsenen Bevölkerung von dem Flor der Industrie und namentlich derjenigen in Seide zeugen. DaS Gasthaus auf Bocken ist theils als Kurort, theils für gesellschaftliche Vergnügungen wieder sehr in Aufnahme gekommen. Hütten hatte im Jahr 1836 648, im Jahr 1850 718 Einwohner und zwar 506 GemeindS-, 177 Kantons-, 34 Schweizerbürger und 1 Ausländer. Fast eben so viele Personen als mit der Landwirthschaft beschäftigen sich mit der Seidenweberei, ferner hat es Handwerker u. a. m. Am 19. Mai 1841 wurde zwischen Abgeordneten der Regierungen der Stände Zürich und Schwyz nach Prüfung der Verhältnisse des Sihlflusses und des Hüttensee's zum Behuf der Festhaltung eines gesicherten Rechtszustandes und im Interesse der beidseitigen Angehörigen ein Vertrag abgeschlossen, zufolge dessen der Stand Schwyz sich verpflichtete, dafür zu sorgen, daß das Wasser vcs Sihlflusses an keiner Stelle und zu keinen Zeiten aus der Sihl weder ganz noch theil- weise abgeleitet werde und daß dasselbe somit vollständig und ungeschmälert an der Grenze des Standes Zürich diesem zugeführt werde, wie es von Alters her immer geschehen ist, der Stand Zürich sich dagegen verpflichtet, die Bewilligung zu ertheilen, daß der Ausfluß des aus dem Hüttensee fließenden Mühlebaches 4 Fuß tiefer gelegt werde als der in dem Erpertenbcricht der Herren Ncgrelli und Eberle unter dem 7. Jenner 1838 angenommene und nach einem Zeichen in der dortigen Eiche gemessene Wasserspiegel des See's, und zu diesem Zwecke eine Schleuße anzubringen von 4 Fuß Breite und 4 Fuß Höhe, durch welche der See um 4 Fuß unter jenen Wasserspiegel gesenkt und um eben so viel wieder auf diesen gehoben werden könne, ferner dazu, daß der ganze Zulauf von Wasser, welcher den See in seinem gegenwärtigen Bestände bildet, auf keine Weise abgeleitet werde. Die Kosten der Einrichtung der Schleuße sollen vom Stand Zürich getragen, der Unterhalt derselben dagegen von den Besitzern der Wasserwerke am Bach besorgt werden. Im Jahr 1845 entstanden am 18. und 19. März beim Moos am Hüttensee Erdschlipfe, wodurch ein Stück Streueland vom Ufer abgelöst wurde, was dem neuen Kanalabfluß nach LöliS- mühle zugeschrieben wird. In diesem Jahre wurde die zur Sihl und auf die Brücke führende sehr steile und beschwerliche Haldenstraße auf 16 Fuß erweitert und auf 8 Steigung reduzirt und 391 ein früher gefährlicher Rank um einen Felsen verbessert, bei dessen Abgrabung ein Arbeiter verunglückte. Die Kosten beliefen sich auf 2370 fl. 32 ß., woran Richterschweil die Hälfte bezahlte. Anno 1846 mußte zum Schutze der durch die Ueberschwemmung der Sihl stark bedrohten Brücke die rechtseitige Landveste neu hergestellt werden, was 1375 fl. kostete, woran Hütten >/-, Richterschweil r/r zu bezahlen hatte. Anno 1848 wurde statt der im Sonderbundskriege abgebrannten Brücke über die Sihl zuerst ein Nothsteg und nachher eine offene 104 Fuß lange, auf 30 Fuß gesprengte Brücke errichtet, die Herr Zimmermeister Ulrich Schmid von Thalweil verfertigte. Die Kosten von 3844 fl. wurden aus der von der Eidgenossenschaft geleisteten Entschädigung von 10750 fl. bestritten, das überschießende Kapital aber an Zins gelegt, bis dereinst eine steinerne Brücke erbaut werden könne. Der Besuch Hüttens als Kurort hat in diesem Dezennium abgenommen. Zllnau hatte im Jahr 1836 2766, im Jahr 1850 2845 Einwohner und zwar 2376 Gemeindö-, 422 Kantons-, 31 Schweizerbürger und 16 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Bisikon 257, auf Effretikon 225, auf die Oberhofgemeinde 500, auf Otlikon 517, auf Oberillnau 295, auf Rykon 373 und aus Nnterillnau 678 Einwohner. Landwirthschaft ist die vorherrschende Beschäftigungsart, doch hat es auch viele Fabrikarbeiier und Weber, Handwerker u. s. f. Im Jahr 1841 baute die Schulgemeinde Ober-Jllnau ein neues Schulhaus mit Lehrcr- wohnung, das ohne die Frohndienstleistungen 2780 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 562^ fl. gab. Das Schulhaus wurde am 27. Dezember eingeweiht. — In diesem Jahre und dem folgenden wurde die neue Hauptstraße von Zürich nach Winterlhur durch einm Theil der Gemeinde gezogen, nämlich durch das Kemtthal gegen Töß. Anno 1842 erbaute die Schulgemeinde Ottikon ein neues Schulhaus mit Lehrerwobnung, das nach Abzug des Werthes vom alten Schulhaus zirka 5600 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 937>/z fl. gab. Anno 1845 erbaute die Schulgemeinde Unter-Jllnau ein neues Schulhaus mit geräumige Lehrerwvhnung, das zirka 7000 fl. kostete, an welche Summe der Staat 531 fl. 10 ß. beitrug. In diesem Jahre baute die Gemeinde eine Kommunikationsstraße vom Kemtthal über Ottikon nach Kyburg und zu Effretikon eine Brücke, und erhielt an die dießfälligen Kosten vom Staat einen Beitrag von 1031 fl. 10 ß. Der Helm des Kirchthurms, der dem Staat zum Unterhalt obliegt, wurde neu beschindelt und frisch angestrichen. Im Jahr 1847 wurde der Begrabnißplatz um 22000 Quadratfuß erweitert. Die Kosten für Ankauf des Landes, neue Einfriedigung, Treppen rc. betrugen 2200 fl. Am ersten Sonntag im Jahr 1848 wurde dieser neue Friedhof durch Abhaltung des Gottesdienstes auf demselben feierlich eingeweiht und am 2. April auf dem Grabe des bei Gislikon gefallenen Hs. Jakob Kühn von Bisikon ein Denkmal errichtet. Sämmtliche Militärs der Gemeinde waren dabei zugegen. Unter Geläute der Glocken, Spiel der Musik und zwei Salven wurde das Denkmal aufgestellt und nach vollendeter Feierlichkeit den Militärs, welche den Feldzug vom Jahr 1847 mitgemacht hatten, auf Kosten der Gemeinde ein Mahl gegeben. 392 Im Jahr 1848 baute die Schulgemeinde Bisikon ein neues SchulhauS, das zirka 7000 fl. kostete, an welche Summe der Staat 812^ fl. beitrug. Es begann in diesem Jahre der Bau einer 3600 Fuß langen neuen Kommunikationsstraße von Unter- nach Ober-Jllnau, die 1849 vollendet wurde. Zu dieser Zeit wurde eine 2380 Fuß lange Kommunikationsstraße von Unter- Jllnau gegen Weißlingen und eine 1350 Fuß lange von Ober-Jllnau nach der Thalmühle nebst einer Brücke über die Kcmt gebaut. Die Regierung gab der Gemeinde an die dießfälligen Kosten einen Beitrag von 250 fl. und bezahlte die Bauaufsicht. Kappel. Die Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 578, im Jahr 1850 743 Einwohner und zwar 413 Gemeinds-, 301 Kantons-, 28 Schweizerbürger und 1 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Kappel 258, auf Ebertschweil 85, auf Hauptikon 70 und auf Uerzlikon 330 Einwohner. Landbau ist vorherrschende Beschäftigung. Eine Anzahl Personen treiben Seidenweberei, Seiden- winderei, Handwerke u. s. f. Kappel ist historisch bekannt durch seine alterthümliche Kirche, den letzten noch übrigen Theil deS ehemaligen großen bei der Reformation aufgehobenen Klosters und durch das Schlachtfeld vom Jahr 1531, auf dem an der Stelle, wo Zwingli verbrannt wurde, seit 1838 ein Denkmal steht, und in einem der sogenannten Näfenhäuser wird jetzt noch das Schwert gezeigt, mit welchem Adam Näf einem der Feinde, der sich des Zürcher PanncrS bemächtigen wollte, den Kopf spaltete. Zu den Denkwürdigkeiten aus der Epoche von 1840—1850 übergehend, bemerken wir Folgendes: Im Jahr 1841 baute die Schulgemeinde Kappel in ihrem SchulhauS eine Wohnung für den Lehrer und erhielt an die dießfälligen Kosten von der Regierung einen Beitrag von 175 fl. In den Jahren 1843 und 1844 wurde die Straße von Kappel nach Heisch, 1844 und 1845 die 7100 Fuß lange Straßcnstrecke von oberhalb Kappel bis an die Grenze des Kantons Zug neu hergestellt. Anno 1844 begann das Baudepartcment damit, die dem Staat zum Unterhalt obliegende alterthümliche Kirche, an welcher an vielen Stellen die Steine beinahe ganz verwittert sind, zu restauriren, und es wurde vorerst in diesem und dem folgenden Jahre ein neuer Sockel hergestellt, welcher zirka 1500 fl. kostete und von den Herren Gebrüder Däniker von Zürich angefertigt wurde, und an dem Gebäude neue Kennet angebracht. Die Fortsetzung der Restauration unterblieb in Folge schwieriger Zeiten und vieler anderweitigen Bedürfnisse des Staates. Die im Jahr 1834 gegründete Armen- und Waisenanstalt für den Bezirk Affol- tern zu Kappel ist in dem Erzähler für diesen Bezirk, als Kalender für das Jahr 1845, ausführlich beschrieben und das Folgende demselben enthoben. Die Armenanstalt besteht bloß aus Erwachsenen. Im Jahr 1845 zählte man 58 Personen, nämlich 25 Männer und 33 Weiber, von denen aus die Gemeinde Aeugst 5 Personen, Affoltern 1t, Bonstettcn 4, Hedingen 5, Hausen 12, Kappel 2, Knonau 4, Maschwandcn 3, Mettmenstctten 3, Ottenbach 7, Rifferschweil-Stallikon 1 und auf eine fremde Gemeinde 1 fielen. Die Männer beschäftigen sich mit Schusterei, Drechslerei, Küferei, die Weiber mit Weben und Winden von Seide, Ausflicken von Kleidern, Spinnen von Hanf u. s. f. Diejenigen Männer, die kein Handwerk verstehen, werden zu^Taglöhucrarbeit, namentlich aus dem Felde, angehalten. Die Nahrung anbelangend, so bekommen die Aeltesten und diejenigen, 393 welche mühsame Geschäfte haben, Morgens und Abends Kafe; über alle Feste haben die Armen Fleisch und Most und bei allen strengern Arbeiten Morgens und Abends Most und Brod. Die Anstalt gibt die Kleider. Am Sonntag müssen alle Gesunden Morgens den Gottesdienst besuchen, Nachmittags freiwillig. Morgens und Abends so wie auch über Tisch wird gebetet. Es wird bemerkt, daß die Mehrzahl der Armen dennoch ungern in der Anstalt verweile und über verlorene Freiheit klage. — Der zweite Theil der Anstalt ist das Waisenhaus, das ausschließend für die schulpflichtige Armenjugend bestimmt ist und in welchem 1845 sich 48 Knaben und 35 Mädchen befanden. Von diesen 83 Kindern kamen auf Aeugst 1, Affoltern 12, Bonstetten 1, Kappcl 3, Hausen 17, Hedingen 4, Knonau 1, Maschwanden 6, Mettmenstctten 14, Ottenbach 10, Riffer- schweil 5, Stallikon 6 und auf fremde Gemeinden 3. Der Lehrer der Kinder ist zugleich ihr Erzieher, indem er mit ihnen außer der Schulzeit auf dem Felde arbeitet und sie bei Hause beschäftigt. Die Mädchen haben eine eigene Lehrerin, die sie außer den Schulstunden in weiblichen Arbeiten unterrichtet. Von den Knaben wurden einige zum Leineweben angeleitet, andere um Haus und Garten her beschäftigt, weitaus der größte Theil aber aufs Feld geschickt, um die Gütcrarbeiten zu erlernen, die Mädchen in der Küche, im Garten und Haus beschäftigt. Den Religicnsunterricht genießen die Repetir- und Unterweisungsschüler mit den Dorfkindern gemeinsam. Eine Stunde nach dem Mittagessen und eine solche vor dem Schlafengehen ist der Erholung gewidmet. — Der dritte Theil der Anstalt ist die Kleinkinderschule, die 1845 aus 20 Kindern von 2—7 Jahren bestand. — Die Kosten der Anstalt betrugen z. B. im Jahr 1843 für 197 Personen 8926 fl. 16 ß. 4 hlr., davon 5040 fl. 11 ß. 3 hlr. für Lebensmittel, was auf die einzelne Person per Tag 3 ß. 4 hlr. bringt. Die Kostgeldseinnahme aus den Armengütern w. betrug nur 3877 fl. 36 ß. Es ergab sich damals ein Rückschlag von 1820 fl. 11 ß. 6 hlr. Im Jahr 1841 bildete sich ein Frauenverein von 280 Miigliedern aus sämmtlichen 12 Gemeinden des BezirkeS mit dem Zwecke, zur Erhaltung und Befestigung der Anstalt nach bestem Vermögen beizutragen und das Wohl derselben namentlich in denjenigen Dingen zu befördern, die zu den Geschäften des weiblichen Geschlechtes gehören. Jedes Mitglied gibt einen Beitrag von 1 Frkn. oder Waaren für diesen Werth. Jedes Jahr versammelt sich der Verein im Frühling ein Mal zu Kappel. Ein engerer Verein von 30 Mitgliedern versammelt sich vierteljährlich und besorgt die Verwendung der eingenommenen Gaben zu Garn, Tuch, Belohnungen an die Wärterinnen, Kleidungen von Konfirmanden, Lebensmittcl für Kranke, Bedürfnisse für die Näh- und LiSmenschule u. s. f. Im Jahr 1845 zählte der Verein 421 Mitglieder. Die Anstalt hatte 1847 mit Bezug auf ihr Personale den höchsten Punkt erreicht, seither nahm die Zahl der Armen und der Kinder ab, weil die Gemeinden Ottenbach, Obfelden und Affoltern bei wieder eingetretener Wohlfeilheit der Lebensmittel ihre Armen zurücknahmen und es vorzogen, solche bei Privaten unterzubringen. Zur Zeit der Volkszählung im März 1850 befanden sich 105 Personen in der Anstalt, nämlich ein Hausmeister, 2 Lehrer, 1 Lehrerin, 20 Verpflegte in der Armenanstalt, 58 Verpflegte in der Waisenanstalt und 3 Kostgänger. In diesem Jahre wurden sodann, um der Anstalt wo möglich wieder aufzuhelfen, die Statuten derselben revidirt und in denselben unter Anderem festgesetzt, daß die Leitung der Gesammtanstalt unter einer Pflege von 26 Mitgliedern stehen, daß die laufenden Geschäfte eine Kommission von 15 Mitgliedern besorgen soll, welche nach einer monatlichen Kehrordnung die Anstalt beaufsichtigen wollen. Dem Verwalter und seiner Frau wurde eine Besoldung von 480 Frkn. nebst Kost und Logis, dem Lehrer und seiner 50 394 Frau eime solche von 500 Frkn. nebst Kost und Logis ausgesetzt, das jährliche Kostgeld für einen Erwachsenen auf mindestens 45, für einen Minderjährigen auf 35 fl. festgesetzt. Kilchberg hatte im Jahr 1836 1900, im Jahr 1850 2257 Einwohner und zwar 734 GemeindS-, 1297 Kantons-, 187 Schweizerbürger und 39 Ausländer. Es kommen auf die politische Gemeinde Adlischweil 1116 und auf die politische Gemeinde Kilchberg 1141 Einwohner und zwar auf Bendlikon 261, auf Schooren 166, Kilchberg 134, Mönchhof 206, Böndler 133, Hornhalden 65, Schwell! 50 u. s. s. Zu Adlischweil übersteigt die Zahl der Fabrikarbeiter in den dortigen zwei Baumwollspinnereien diejenige der Landwirthe, zu Kilchberg ist die Landwirthschaft treibende Bevölkerung die stärkere, doch gibt es auch Fabrikarbeiter. In beiden Gemeinden hat es sehr viele, meist weibliche Personen, die sich mit Seidenweben und Seidenwinden beschäftigen, und viele Handwerker, eine Anzahl Handeltreibende, einige Schiffer, Fischer u. a. m. Im Jahr 1843 wurde die 9300 Fuß lange Strecke der neuen Albiöstraße vom Dorf Adlischweil bis nach Untcr-Albis vom Staat gebaut und 1844 vollendet, 1845 der Bau der 13100 Fuß langen Strecke von Adlischweil nach Wollishofen begonnen und 1846 vollendet. Anno 1847 legte die vereinigte Kirchgemeinde eine neue Kommunikationsstraße vom See aus bei Bendlikon über Kilchberg nach Adlischweil an, die zirka 18000 Frkn. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 3000 Frkn. gab. Anno 1848 baute die Schulgemeinde Kilchberg ein neues Schulhaus mit 2 Lehrerwohnungen, das 6732 fl. 30 ß. kostete, an welche Summe der Staat einen Beitrag von 625 fl. gab. Im Jahr 1850 wurde vom Rcgierungsrath entschieden, an welcher Stelle die neue Brücke über die Sihl zu Adlischweil statt der im Jahr 1846 durch das Hochwasser zerstörten und der seitherigen Nothbrücke errichtet werden soll. Die neue Brücke wird nach dem Hoveschen System der freitragenden amerikanischen Gitterwcrksbrücken erbaut und im Jahre 1851 aufgeschlagen werden. Kloten Diese große Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 2068, im Jahr 1850 2135 Einwohner, nämlich 1735 Gcmeinds-, 356 Kantons-, 35 Schwcizcrbürger und 9 Ausländer. Es kommen aus die Zivilgemeinde Geerlisperg 263, auf Kloten 1261, auf Oberhausen 200, auf Opsikon 411 Einwohner. Landbau ist durchaus vorherrschende Beschäftigungsart. Eine Anzahl Personen beschäftigen sich mit dem Seidengewerbe, mit Handwerken und Fabrikarbeit u. a. m. Im Jahr 1841 wurde von Kloten aus die Landstraße gegen Einbrach über den Berg bis Lufingen neu hergestellt, 1842 die Kommunikationsstraße nach Geerlisperg etwas verbessert. Anno 1845 erbaute die Gemeinde ein neues Schützenhaus. In den Jahren 1846 und 1847 baute die Schulgemeinde Opsikon ein neues Schnlhaus mit Lehrerwobnung, das zirka 5600 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 625 fl. gab. — In diesen Jahren kaufte die Gemeinde Reis, Mais und Korn, welches sie mahlen und backen ließ, und gab solches den Dürftigeren um billigen Preis, den Armen umsonst. 395 Anno 1849 wurde der Kirchhof auf der südlichen Seite durch ein angekauftes Stück Land erweitert und eine neue Einfassungsmauer hergestellt. Die Kosten betrugen im Ganzen 2050 fl. 36 ß. Im Jahr 1850 wurden im Pfarrhaus bedeutende Reparaturen bewerkstelligt. Knonau zählte im Jahr 1836 593, im Jahr 1850 594 Einwohner und zwar 402 GemeindS-, 148 KantonS-, 40 Schweizerbürger und 4 Ausländer. Landbau ist die Hauptbeschäftigung. Seidenweberei, Mindere! und Spinnerei treiben eine Anzahl Personen weiblichen Geschlechts, ebenso gibt eS Handwerker u. a. m. Im Jahr 1842 wurde am Pfarrhaus und dem Vorplatz desselben eine Umänderung vorgenommen, die zirka 1000 fl. kostete. In den Jahren 1847 und 1848 wurde vom Staat eine 5188 Fuß lange Straßenstrecke von Knonau gegen Oberweil und Bibersee angelegt. Anno 1850 starb eine ledige Weibsperson, Anna Grob, im Alter von 94 Jahren, die bis zu ihrem Ende gesunden Verstand und gutes Gesicht behielt. Küß nacht. Diese ziemlich ausgedehnte Psarrgemeinde zählte im Jahr 1836 2197, im Jahr 1850 2486 Einwohner und zwar 1065 GemeindS-, 1255 Kantons-, 121 Schweizerbürger und 45 Ausländer. Neben den mit der Landwirthschaft Beschäftigten gibt eS sehr viele Seidenweberinnen und Seidenwinderinnen, eine ziemliche Anzahl Fabrikarbeiter, eine Anzahl mit dem Handel Beschäftigte, viele Handwerker, mehrere Schiffleute, einige Fischer. Die Schicksale des Schullehrerseminars sind in der Abtheilung Staat beschrieben. Im Jahr 1844 wurde das von Herrn alt Seminardircktor Scherr übernommene Gut zum Seehof für 7500 fl. verkauft. In den Theurungsjahren 1845—1847 beschränkte sich die erforderliche Vorsorge, da der Verdienst fortwährend gut blieb, auf die Anschaffung eines Quantums Reis, das um billige Preise verkauft ward. Im Jahr 1848 baute die Schulgemeinde Limberg ein neues Schulhaus, das 4563 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 718 fl. 30 ß. gab. Kyburg. Diese kleine Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 383, im Jahr 1850 374 Einwohner und zwar 224 GemeindS-, 139 Kantons-, 9 Schweizerbürger und 2 Ausländer. Das Dorf Kyburg selbst zählte mit Inbegriff des gegenwärtig von dem polnischen Grafen Alerander Sobansky besessenen Schlosses 203 Einwokmer, das Dörfchen Brünggen 67, Ettenhausen 47, Billikon 32 Einwohner u. s. f. Landwirthschast ist die Hauptbeschäftigung der Einwohner, es hat aber auch eine Anzahl Handwerker. Die Notariatskanzlei, das Einzige was Kyburg noch geblieben ist, beschäftigt nebst dem Notar einige Kanzlisten. 50 * 396 Im Zahr 1840 baute die Gemeinde ein neues Schulhaus mit Lehrerwohnung, das 5600 Frkn. kostete, an welche Summe der Staat einen Beitrag von 800 Frkn. gab. Anno 1845 ließen die Gemeinden Winterthur und Kyburg durch den Baumeister Heider von Winterthur im Linsenthal eine neue hölzerne gedeckte Brücke über die Töß errichten, die 4400 fl. kostete, und gleichzeitig wurde eine neue Kommunikationsstraße nach Weißlingen und der neuen Brücke bei Kohlbrunn erbaut, welche Wiesenbachstraße heißt und die Gemeinde Kyburg 800 fl. kostete. Dieselbe erhielt vom Staat 600 Frkn. Beitrag. 1849 wurde eine neue, 1450 Fuß lange Kommunikationsstraße nach Ettenhausen gebaut, die 600 fl. kostete. Langnau. Diese ziemlich große Kirchgemeinde zählte im Jahre 1836 1108, im Jahr 1850 1197 Einwohner und zwar 534 Gemeinds-, 570 Kantons-, 77 Schweizerbürger und 16 Ausländer. ES kommen auf das Dorf Langnau 550, auf Ober-Albis 122, Vorreyh 86 Einwohner u. s. f. Eine größere Zahl der Einwohner beschäftigt sich mit Fabrikarbeit in der großen Spinnerei in dieser Gemeinde und in derjenigen zu Gattikon als mit Landbau. Die Seidenweberei ist in dieser Gemeinde sehr stark verbreitet u. s. f. Die in den Jahren 1835—1838 neu hergestellte schöne Straße über den Albis erforderte an den steilsten Stellen öftere Nachhülfe. Im Jahr 1843 wurde das oberhalb dem Dorf gegen Unter-AlbiS stehende, 1826 erbaute Schulhaus durch eine bedeutende Baute erweitert und in demselben ein zweites Schulzimmer und eine zweite Lehrerwohnung hergestellt. Die Kosten betrugen beinahe 3100 fl., an welche die Regierung einen Beitrag von 562^ fl. gab. 1845 ward der Kirchthurm reparirt und angestrichen. In den Jahren der Theurung 1845—1847 sorgten namentlich die Herren Wieland, Kölliker und Komp. als Besitzer der großen Baumwollenspinnerei für ihre vielen Arbeiter durch Austheilung von Mais, Reis u. a. zu sehr wohlfeilen Preisen. Bei dem Anschwellen der Sihl Anfangs September 1846 wurde die gedeckte Brücke, die von Langnau gegen Thalweil führt, zwar stark geschädigt, indeß durch die Anstrengungen beider Gemeinden noch gerettet. Die Brücke wurde im Jahr 1847 wieder hergestellt und die Regierung gab der Gemeinde Langnau an die dießfälligen Kosten einen Beitrag von 312l/z fl. — Zu gleicher Zeit, 1846, wurde der Kirchhof erweitert. Im Jahr 1849 und 1850 wurde unter der Leitung des Staates die 5730 Fuß lange, höchst unregelmäßige steile Straße von der Brücke durch das Dorf hinauf bis Unter-AlbiS neu und kunstgerecht hergestellt und von der Regierung an die dießfälligen Kosten ein Beitrag von 375 fl. geleistet, 1850 in der Kirche neue Fenster und ein neuer Boden hergestellt. Laufen. Die Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 1500, im Jahr 1850 4695 Einwohner, nämlich 1442 Gemeinds-, 131 Kantons-, 101 Schweizerbürger und 21 Ausländer. Es kommen auf die politische Gemeinde Dachsen 501, auf Flurlingen 400, auf Uhwiesen 794 (davon auf das Dorf 588, auf Nol 114, Laufen 30 u. s. f.). 397 Die Landwirthschaft ist Hauptbeschäftigung der Einwohner, daneben hat es Handwerker, Schiffleute (vorzüglich zu Nol) u. s. f. Im Jahr 1840 wurde im Pfarrhaus eine umfassende Baute ausgeführt und dabei ein Unter- weisungszimmcr eingerichtet. Dieselbe kostete 2200 fl.. Im gleichen Jahre begann der Pächter des Schlosses, Herr I. L. Bleuler, Kunstmaler, mit Genehmigung und mit ökonomischer Beihülfe der Regierung, die Anlagen am Rheinfall zu restauriren, indem er zuerst eine neue Brücke (Schaugerüste) dicht am und zum Theil unter dem Fall des Rheines errichtete, und gleichzeitig außerhalb des Schloßraumcs ein Oekonomiegebäude (Bauernhaus) erbaute. Anno 1841 begann er sodann den Neubau des zunächst gegen den Rheinfall befindlichen Theils des Schloßgebäudes und vollendete diese Baute im Jahr 1843. Das neue Gebäude ist nach einem Plane des Herrn Architekt Ferdinand Stadler ganz in gothischem Style erbaut und enthält im Erdgeschoß eine Kunsthandlung und eine Osrnern obseurn, solide mit Glaswänden eingefaßte Treppen, im obern Stockwerk einen großen schönen Saal mit einer Sammlung von Oelgemälden klassischer Meister, mehrere andere geschmackvoll meublirte Salons und Schlafzimmer u. a. Das Trottoir im Hofe wurde mit Asphalt belegt, die Anlagen und Wege, die vom Schloß zum Rheinfall führen, verbessert und verschönert. Die Baute kostete den Pächter gegen 50,000 fl., an welche die Regierung 10,000 fl. beitrug. Anno 1844 wurde die durch die Kirchgemcinde sich ziehende Hauptstraße nach Schaffhausen, die 1838 und 1839 erbaut worden, in Kühlenthal oberhalb Flurlingen durch einen Durchbruch geschädigt, der in einem Raum von zirka 15000 Quadratfuß über 700 Kubikklafter Erde in Bewegung setzte. Der Erdschlipf wurde durch eine 20 Fuß tief unter der Fahrbahn angebrachte Tolle zum Stehen gebracht und die Straße in ihrer ganzen Breite wieder hergestellt. Im Jahr 1845 verkaufte die Regierung das Schloß mit allen Liegenschaften, Gebäuden und Zubehörden für 50,000 fl. an Herrn I. L. Bleuler. In dem Kaufbrief ist folgende auf das Publikum berechnete Bestimmung enthalten: „Der Käufer ist berechtigt, die Zugänge zum Rheinfall, so weit sein Eigenthum geht, mit Ausnahme des Rheinhaldenweges zu beschließen und von denjenigen Personen, welche diese Zugänge und Anlagen zur Beschauung des Rheinsalls benutzen wollen, ein bestimmtes Eintrittsgeld zu fordern, nämlich von Landesfremden für eine erwachsene Person einen französischen Franken, von Schweizerbürgern vier Batzen, für Kinder die Hälfte; Kantonsbürger bezahlen ein beliebiges Trinkgeld." Ferner: „Der bestehende Fußweg zwischen dem Pfarrgut und den Schloßgütern bis zum Rhein hinab an die Fähre soll von dem Käufer und seinen Rechtsnachfolgern unterhalten und nie abgeschlossen werden." Im Jahr 1847 begann die Kirchgemeinde die schon lange projektirte Verbindungsstraße von Uhwiesen durch das sogenannte Mördergäßchen bis zum Rheinfall, die aber erst 1850 vollendet wurde, und erhielt an die dießfälligen Kosten vom Staat einen Beitrag von 3750 fl. Anno 1849 erbaute der Staat auf der Psrundlokalität ein Waschhaus und Holzschopf, daS 1230 fl. kostete. Im Jahr 1850 bewilligte die Regierung dem Besitzer des Schlosses ein Tavernenrecht, und er gab demselben den Namen Hüte! cku Lkätoau cke lauten. — In diesem Jahre begann die Gemeinde Dachsen die Anlegung einer neuen Kommunikationsstraße gegen Marthalen und Rhema», Flurlingen verbesserte diejenige nach Feuerthalen. 398 Lindau. Diese Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 1019, im Jahr 1850 1051 Einwohner und zwar 845 GemeindS-, 201 Kantons-, 5 Schwcizcrbürgcr. Die Einwohner vertheilen sich auf die Zivil- gemeinden so: Tagelschwangen 290, Lindau 268, Grafstall 262, Winterbcrg 231. Die Hauptbeschäftigung derselben ist der Landbau, mit Ausnahme von Grasstall, wo es mehr Baumwollweber und Handwerker als Bauern hat. Handwerker hat eS in der ganzen Kirchgc- meinde u. s. f. Im Jahr 1841 wurde die neue Hauptstraße nach Winterthur durch den Bann der Gemeinde angelegt, nämlich von Kemtthal neben Grafstall vorbei durch das Dorf Tagelschwangen gegen Baltenschweil uns über die Kemt zwei gewölbte Brücken erbaut, 1842 diese neue Straße von der Gemeinde mit einem Kostenaufwand von 1931 fl. 35 ß. fundamentirt und bekieset und dem Fuhrwerk geöffnet. Anno 1846 wurde die Kirche bedeutend reparirt, nämlich die Empore etwas vergrößert, daS Gebäude frisch bestochen und geweißt und das Thürmchen neu gemacht. Die Kosten betrugen zirka 900 Frk., die durch eine Vermögenssteuer gedeckt wurden. 1848 ward eine neue Straße von der Kemtstraße bei Grasstall aus durch das Gießentobel nach Ottikon angelegt, die zirka 1000 Frk. kostete, an welche der Staat eine Beisteuer von 300 Frk. gab, 1849 die Kommunikationsstraße durch Grafstall zum Theil verbessert, zum Theil ganz neu angelegt. Die Kosten beliefen sich auf 2198 fl. 5 ß. 10 hlr. Anno 1849 starben zu Tagelschwangen bald nach einander ein 86 Jahre alter Mann und eine 83 Jahr alte Frau, die 60 Jahre fast ohne je krank gewesen zu sein, mit einander gelebt hatten. Lufingen. Diese kleine Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 262, im Jahr 1850 259 Einwohner und zwar 227 GemeindS-, 30 Kantonsbürger, 1 Ausländer. Landwirthschaft ist die Hauptbeschäftigung der Einwohner, auch hat cS eine Anzahl Handwerker und Fabrikarbeiter. Für diese Gemeinde war das Dezennium von 1840 —1850 sehr wichtig. Im Jahr 1841 wurde die 15381 Fuß lange Straße nach Kloten ganz neu hergestellt, 1842 die Kirche neu ausgebaut und vergrößert und dabei der Chor bedeutend erhöht, eine Empore angebracht. Die Kirche hat nun drei Eingänge. Der Thurm blieb bei der Baute unverändert. Die Kosten derselben betrugen 3650 fl. Anno 1848 baute die Gemeinde ein neues Schulhaus, das zirka 5000 fl. kostete, an welche der Staat einen Beitrag von 562^ fl. gab. — Anno 1849 mußten in der Kirche, da sich in derselben der Schwamm angesetzt hatte, neue Unterzüge eingelegt werden. Im Jahr 1850 wurde die Straße nach Einbrach einer Korrektion unterworfen und die Landstraße gegen Einbrach fortgesetzt. Männedorf zählte im Jahr 1836 2368, im Jahr 1850 2382 Einwohner und zwar 1674 GemeindS-, 563 Kantons-, 107 Schweizerbürger, 38 Ausländer. 399 Die Beschäftigungsarten in dieser Gemeinde sind etwas vielseitig. Neben den Landwirthschaft Treibenden hat eS Kaufleute und Handel Treibende, mit Seidenweberei Beschäftigte, viele Handwerker und Taglöhner u. a. m. In der ersten Hälfte des Dezenniums fanden keine öffentlichen Bauten in der Gemeinde statt. In den Jahren 1845 —1847 wurde durch Anschaffung und AuStheilung von Mais, später Reis der Noth gesteuert. Anno 1848 fanden einige Reparaturen im Pfarrhaus und dessen Umgebungen statt. In diesem Jahr starb die damals älteste Bürgerin in einem Alter von 96 Jahren. Nachdem schon im vorigen Dezennium die Seestraße durch einen Theil der Gemeinde neu angelegt worden, wurde in den Jahren 1849 und 1850 die 9250 Fuß lange Strecke derselben vom Langenbaum, Gemeinde Uetikon, bis Mutzmahlen, Gemeinde Stäfa, ausgeführt und zwar die 3000 Fuß lange Strecke von Langenbaum bis Männedors durch Arbeiter von Sternenberg. Marthalen. Diese Kirchgemeinde, die auch die reformirten Einwohner von Rheinau umfaßt, zählte im Jahr 1836 1286, im Jahr 1850 1424 Einwohner und zwar 1266 Gemeinds-, 91 KantonS-, 31 Schweizerbürger und 13 Ausländer. Von der Gesammtzahl der Einwohner kommen auf Mar- thalen und Ellikon 1401 und auf Rheinau Resormirte 23. Landwirthschaft und Handwerke beschäftigen beinahe gleich viele Personen. In den Jahren 1840 und 1841 wurde der sogenannte untere Schaffhauser Weg verlegt, in gerade Richtung gezogen und von 6 auf 14 Schuh erweitert. Die Landabtretungen und Koulissen kosteten die Gemeinde beinahe 600 fl. Anno 1842 wurden die Schloßgasse, der Platz und die Straßgasse an der Kommunikations- straße nach Andelfingen durchgehend einer Korrektion unterworfen, welche die Gemeinde mehr als 2000 fl. kostete und eben so die Radsteige an der Kommunikationsstraße nach Rheinau korrigirt, der Kirchthurm renovirt und frisch angestrichen, — Anno 1844 das Gemeindhaus, in welchem sich die Sekundärschule befindet, einer durchgreifenden Reparatur unterworfen uud durch einen Anbau vergrößert. Die Kosten ohne Frohndienste und Bauholz betrugen 2755 fl. 27 ß. In den Jahren 1845 und 1846 wurde eine bedeutende Korrektion der Leberngasse an der Kommunikationsstraße nach Alten und Ellikon vorgenommen, bei welcher ein Haus abgetragen werden mußte. Die Kosten betrugen 1600 fl. — Gleichzeitig baute die Gemeinde Ellikon ein Schulhauö ohne Lehrerwohnung, das ohne Frohndienste und Bauholz 1266 fl. kostete, für welche Kosten vom Staat kein Beitrag verlangt wurde. Anno 1847 wurde die Kommunikationsstraße nach Andelfingen an einigen Stellen bedeutend verbessert, 1848 mit dem Schulhaus zu Marthalen abermals eine Reparatur vorgenommen, 1850 eine durchgreifende Verbesserung der alten Kommunikationsstraße nach Denken bewerkstelligt. Maschwarrden hatte im Jahr 1836 510, im Jahr 1850 578 Einwohner und zwar 421 Gemeinds-, 138 Kantons-, 12 Schweizerbürger, 7 Ausländer. 400 Landbau ist weitaus vorherrschende Beschäftigung der Bevölkerung, doch wird zur Zeit auch die Seidenweberei so wie Handwerke betrieben u. s. f. Im Jahr 1842 baute die Gemeinde ein neues SchulhauS, das dem Pfarrhaus gegenüber steht und dem Orte zur Zierde gereicht. Es kostete zirka 14000 Frk., an welche Summe der Staat einen Beitrag von 1100 Frk. gab; — 1845 wurde das alte Schulgebäude zu einer Metzg mit Wohnung umgewandelt, was neben den Frohndiensten und Anderem der Gemeinde eine BaarauS- lage von zirka 1400 fl. verursachte. Aus dem Jahr 1850 ist als ein Unglücksfall zu melden, daß, als am 23. Mai der Männerchor den von der Hochzeit heimkehrenden Schullehrer mit Böllerschüssen beehrte, das vorräthige Pulver sich entzündete und vier Schützen so schädigte, daß ihnen die Kleider am Leibe verbrannten. Einer starb an den Folgen der Brandwunden und die anderen wurden stark geschädiget. Maur hatte im Jahr 1836 2133, im Jahr 1850 1965 Einwohner und zwar 1344 Gemeinds-, 587 KantonS-, 28 Schweizerbürger, 6 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemcinde Aesch 417, auf Binz 156, auf Ebmatingen 298, auf Maur 795, auf Ucßikon 299 Einwohner. Neben den Landwirthschaft Treibenden hat es gegen 600 Personen, die sich mit Weberei und zwar größtentheils in Seide beschäftigen, eine Anzahl Handwerker, einige Schiffleute u. a. m. Im Jahr 1844 baute die Schulgemeinde Maur ein von ihr angekauftes ehemaliges Fabrikgebäude in ein SchulhauS mit zwei Lehrzimmern und zwei Lehrerwohnungen um. Die Kosten betrugen zirka 5800 fl., an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 875 fl. gab. Anno 1845 wurde die Kommunikationsstraße von Ebmatingen gegen Wytikon und Egg einer Korrektion unterworfen, 1847 diejenige von Ueßikon über Bachlen und Wannwies in die neue Forchstraße und über Relkikon gegen Egg, wozu das Straßendepartement einen Beitrag von 525 fl. gab, 1848 wurde an der Kommunikationsstraße von Maur nach Ueßikon gearbeitet. Im Jahr 1849 baute die Schulgemeinde Ebmatingen ein neues SchulhauS, das 4712 fl. kostete, an welche Summe die Regierung 782 fl. beitrug: — 1850 wurde die KommunikationS- straßc nach Egg und Bachlen ergänzt. Meilen. Diese große Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 2954, im Jahr 1850 3065 Einwohner und zwar 1935 GemeindS-, 1016 KantonS-, 88 Schweizerbürger, 26 Ausländer. Landwirthschaft, Seidenweberei und Seidenwinden sind Hauptbeschäftigungen. Dann hat eS eine Anzahl Fabrikarbeiter, Handelsleute, Handwerker, Schiffleute, einige Schiffmachcr, Fischer u. a. m. Das im Jahr 1839 erbaute SchulhauS im Dorf Meilen enthält drei Schulzimmer, davon eines für die Sekundärschule, und zwei Lehrerwohnungen. Dasselbe kostete 11749 fl., an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1200 fl. gab. Im Jahr 1846 erbaute die Schulgemeinde Berg zu Toggweil ein neues SchulhauS, das 49591/2 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 11871/z fl. gab. 40 t Im Jahr 1817 wurde, um der Noth zu steuern, vom 8. März bis Ende Juli täglich Spar- suppe gekocht und allwöchentlich 900 —1000 Portionen s 1 ß. ausgegeben. Die Suppe bestand aus Fleisch, Reis, Habermehl, Maismehl, Bohnen, Gerste, Butter, Salz. Anno 1849 begann der Bau der Seestraße durch die Gemeinde und zwar nach dem Projekt längs dem Seeufer mit Bearbeitung einer 1700 Fuß langen Strecke am Horn; — 1850 wurde, nachdem der RegierungSrath die Richtung der neu anzulegenden Straße vom Roßbach bis Ober- Meilen festgesetzt hatte, diese 13821 Fuß lange Strecke in Arbeit genommen. Mettmenstetten zählte im Jahr 1836 1405, im Jahr 1850 1450 Einwohner und zwar 1086 Gemeinds-, 325 Kantons-, 15 Schweizerbürger, 24 Ausländer. Es kommen aus die Zivilgemeinde Dachelsen 187, auf Heferschweil 182, auf Ober-Mettmenstetten 471, auf Roßau 239 und auf Unter-Mettmenstetten 371 Einwohner. Landwirthschast ist die überwiegende Beschäftigung. Dann treiben Viele Seidenweberei, Sei- denwinderei u. a. m. DaS im Jahr 1839 neu erbaute Schulhaus zu Dachelsen kostete zirka 4200 fl., an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 406 fl. 10 ß. gab. In den Jahren 1842 und 1843 wurde die 11600 Fuß lange Strecke der Albisstraße nach Rifferschweil ausgeführt. Im Jahr 1845 erbaute die Schulgemeinde Mettmenstetten ein in jeder Beziehung zweckmäßiges SchulhauS mit zwei Lehrerwohnungen, das zirka 11700 fl. kostete, an welche die Regierung einen Beitrag von 1500 fl. gab. In demselben hat auch die Bezirksschule ihr Lokal, die fortwährend im Gedeihen ist und im Jahr 1849 55 Schüler hatte. Anno 1848 wurde der Kirchhof um zirka 8000 Quadratsuß erweitert. Mönchaltorf hatte im Jahr 1836 1184, im Jahr 1850 1148 Einwohner und zwar 888 Gemeinds-, 243 Kantons-, 14 Schweizerbürger, 3 Ausländer. Landwirthschaft ist die Hauptbeschäftigungsart, daneben hat es viele Personen, die mit Seidenweben, Seidenwinven und Baumwollweberei beschäftigt sind, eine Anzahl Fabrikarbeiter, Handwerker u. a. m. DaS im Jahr 1840 vollendete neue Schulhaus mit zwei Lehrerwohnungen kostete 11512 Frk., an welche Summe der Staat einen Beitrag von 1600 Frk. gab. Im Jahr 1841 begann der Bau der 13000 Fuß langen neuen Straße von Mönchaltorf über Riedikon nach Uster und wurde im Jahr 1842 vollendet. Gleichzeitig führte die Gemeinde eine Kommunikationsstraße über das Relliker - Riet auS, die 4500 Frk. kostete, an welche Summe der Staat einen Beitrag von 900 Frk. gab. Anno 1844 nahm der Bau der 14950 Fuß langen Strecke der neuen Straße von Mönchaltorf nach Oetweil den Anfang und wurde 1845 vollendet. Die Straßenkorrektion durch das Dorf S1 402 Mönchaltvrf wurde im Tagwerk ausgeführt und über den Dorfbach eine Brücke mit steinernen Widerlagern, einem Mittelpfeiler und Balkenbelag erbaut, die speziell 3300 Frk. kostete. In den Jahren 1846 und 1847 baute die Gemeinde unter der Leitung eines bestellten Aussehers eine Kommunikationsstraße nach Brand und Leerüti, die 6500 Frk. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 900 Frk. gab. Im Jahr 1847 kaufte die Gemeinde nach dem großen Brand im Dorf (stehe oben Seite 239 den Platz zwischen der Straße und dem Kirchhof zu Erweiterung des letzteren an und führte alsdann im Jahr 1850 diese Baute auS. Eine im Jahr 1838 entdeckte Heilquelle im Dorf beim Wirthshause gab im Jahr 1849 Veranlassung zu Eröffnung eines Bades. 1850 wurde das Badhaus abgetragen und ein größeres erbaut, da immer mehr Gäste zuströmten. Das Wasser enthält kohlensauren Kalk, kohlensaure Bittererde, Eisenoxyd, Chlor rc., wird zum Trinken und Baden benutzt und soll bei Verstimmung des Nervensystems, Stockungen uud bei verschiedenen andern Krankheitszuständen sehr gute Dienste leisten. Neftenbach hatte im Jahr 1836 1452, im Jahr 1850 1490 Einwohner und zwar 966 Gemeinds-, 476 Kantons-, 26 Schweizerbürgcr, 22 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Aesch 185, auf Hub 80, auf Hünikon 287, aus Neftenbach 863, auf Riebt 75 Einwohner. Neben der Landwirthschaft treibenden Bevölkerung hat es viele Fabrikarbeiter in einer dortigen Rothfärberei (Näffarbe) und in benachbarten Spinnereien, Handwerker u. a. m. Im Jahr 1841 wurde die Verbindungsstraße vom Dorf bis zur Tößbrücke verbessert, auf der Kommunikationsstraße gegen das Wartgut und Dättlikon eine Brücke gebaut und an der Töß mit einem Beitrag des Staates bedeutende Korrektionsarbeiten ausgeführt. Vom Staat wurde die Strecke aus dem Flaachthal von Dorf über Hünikon nach Aesch hergestellt. — In diesem Jahr wurden im Pfarrhaus Reparaturen ausgeführt, die 550 st. kosteten. Im Jahr 1842 schritt die Kirchgemeinde zum Umbau deS Schiffes der Kirche und dem Bau eines neuen Thurmes, beides nach einem Plane des Herrn Architekt Wegmann. Die Baute wurde im wesentlichen von Maurermeister Schräm!! ausgeführt. Das Innere der Kirche ist nun heiter und geräumig, die Kanzel gut plazirt. Der in schönem gothisch-byzantinischem Styl rundlich gewölbte Chor stammt noch von der alten Kirche her. Der Kirchthurm ist ohne Helm ganz nach Art der italienischen gebaut und in seiner Art einzig im Kanton. Die Kosten des Kirchenbaues betrugen 14893 sl. 33 ß. 9 hlr., inbegriffen die Herstellung neuer mit Platten bedeckter Mauern um den Kirchhof. An Geschenken wurden zu Deckung dieser Summe beigetragen 2465 st. 25 ß., darunter 600 st. von der Regierung. Zur Tilgung des übrigen Betrags mußte eine Schuld kontrahirt werden, die in jährlichen Ratazahlungen von 10 Prozent getilgt wird. Anno 1843 wurde die 9874 Fuß lange Strecke der Landstraße von Aesch über Neftenbach bis zu der Brücke über die Töß theils im Akkord, theils im Tagwerk ausgeführt, 1844 auf dieser Straße eine hölzerne offene Brücke über den Nefbach mit 21 Fuß Oeffnung erbaut, die speziell zirka 2200 Frk. kostete. Im erstern Jahr wurden die Kommunikationsstraßen von Neftenbach und 403 Hünikon nach Buch verbessert; die Regierung gab an die dießfälligen Kosten einen Beitrag von 1450 Frk. Anno 1845 wurde die erwähnte Landstraße von Aesch gegen Henggart fortgesetzt; — 1847 unternahm die Gemeinde in einer Länge von 1350 Schuh bedeutende KorrektionSarbeiten an den Wahrungen der Töß und erhielt von der Regierung an die dießfälligen Kosten einen Beitrag von 500 fl. — Aehnliche Arbeiten wurden mit einem StaatSbeitrag im Jahr 1850 ausgeführt. Nerrmünster. Diese im Jahr 1833 durch Abtrennung vom Großmünster neu entstandene, aus den drei politischen Gemeinden Hirölanden, Hottingen und Riesbach bestehende sehr große Kjrchgemeinde zählte im Jahr 1836 5439, im Jahr 1850 7015 Einwohner und zwar 1357 GemeindS-, 4293 Kantons-, 779 Schweizerbürgcr, 586 Ausländer. Es kommen auf die Gemeinde Hirslanden 1404, auf Hottingen 2548, auf Riesbach 3063 Einwohner. Die Beschäftigungsart bietet, abgerechnet, daß eine Anzahl derselben Landwirthschaft treiben, beinahe die nämliche vielseitige Verschiedenheit wie in der Stadt Zürich dar. Es gibt 5—600 Personen, die sich mit Seidenweberei, Winden, Zetteln und anderweitigem Scidengewerbe beschäftigen, sehr viele Fabrikarbeiter, Handwerker, Handeltreibende u. a. m. Das wichtigste Ereigniß seit der Existenz der Gemeinde war der in den Jahren 1836—1840 bewerkstelligte Bau der Kirche, der in der frühern Chronik genau beschrieben ist. Da die Rechnung über denselben erst im Jahr 1848 von der Gemeinde abgenommen wurde, so ist eS auch erst jetzt möglich, die Kosten dieser Baute genau anzugeben. Die Kosten der Neumünsterkirche betrugen: ä.. der eigentliche Kirchenbau: Ausschreibung, Plane, Expertisen rc. bei Einleitung des Baues 7636 fl. 31 ß. Fundamentausgrabung ....... 1027 - 12 - Straßenbau ......... 331 - 30 - die Maurerarbeit. 21128 - 29 - die Steinhauerarbeit. 20441 - 38 - die Zimmermannsarbeit. 14290 - 12 - die Schreinerarbeit ........ 3886 - 9 - die Schlosser- und Schmiedarbeit. 4857 - 28 - die Fenster. 2901 - 21 - die Maler- und Vergolderarbeit. 3203 - 34 - die Spenglerarbeit. 1485 - 35 - die Kupserschmiedarbeit. 960 - - - die Dachbedeckung mit Schiefern. 1469 - 25 - die Gipserarbeit. 1046 - 30 - die Kirchenuhr. 1122 - 24 - die Glocken sammt Beschläg ...... 8754 - 18 - der Taufstein. 265 - 13 - Uebertrag 94810 fl. 29 ß. 51 * 404 Uebertrag 94810 fl. 29 ß. die Entschädigung an die Ortsbesitzer in der Kreuzkirche 5311 - 2 - Zinse von entlehnten Kapitalien. 13961 - 5 - verschiedene Ausgaben. 215 - 34 - Summa 114298 fl. 30 ß. 8. der Bauplatz und der Kirchhof. Ankauf des Bauplatzes. 1870 fl. — ß. Ankauf des Platzes für den Kirchhof. 630 - - - Für temporäre Landabtretung. 12-24 - Zinse von entlehntem Kapital. 218 - 16 - Maurer- und Steinmetzarbeiten für die Einfriedigung . 8283 - 13 - Hauptportale und Geländer. 3520 - 12l/z - Erdarbeiten. 2274 - IN/z - Pflasterung und Bekiesung. 1090 - 7 - Wasserableitung. 155 - 10 - Planirung des Kirchhofes ....... 82 - 16 - Verschiedenes. 98-24 - Summa 18235 fl. 22 ß. L. der Heizapparat der Kirche 1013 fl. 13 ß. I). der Orgelbau 8187 - - - Es folgen nun die Denkwürdigkeiten der Gemeinde, wie solche aus der sehr gut geführten Gemeindschronik ausgezogen worden sind. Noch im Jahr 1839 fand am 12. Oktober ein großes Jugendfest statt, au dem etwa 1000 Kinder Theil nahmen. Die Feier ging zuerst in der neuen Kirche mit Gesang und Reden vor sich, dann folgten Spiele im Freien, den Schluß bildete das Abendessen in einer Speisehütte. Im Jahr 1840 wurde der Gemeinde ein Vikar zur Aushülse in der Scelsorge bewilligt. In dem Schulhaus Riesbach ward ein drittes Schulzimmer eingerichtet und ein dritter Lehrer angestellt, — die Kirchgemeindsversammlung faßte den Beschluß, daß der Kirchhof beim Kreuz bis 1880 unverändert bleiben und daß auf dem Vorplatz desselben eine Linde gepflanzt werden soll. — Am 27. September wurde in der Gemeinde Riesbach das erste Knabenschießen abgehalten; die erste Gabe bestand in einem Vierzigbatzenstück an silberner Kette. Anno 1841 wurde das Dach der Kirche reparirt, — 1842 andere Theile derselben. In diesem Jahr schaffte die Gemeinde RicSbach eine Feuerspritze an, die 1300 fl. kostete. Im Jahr 1843 wurde von der gemeinnützigen Gesellschaft der Gemeinde eine neue Ersparniß- kasse gegründet und von einigen Jugendfreunven im Riesbach eine Kleinkinderschule errichtet. Am 29. Oktober wurde in dem GesellschaftShauS am Mühlebach ein Fest zu Ehren des Pfarrers, Herrn Antistes Füßli, gefeiert, der der Gemeinde zugesichert hatte, bei ihr zu verbleiben. In diesem und dem folgenden Jahre wurde die neue Forchstraße vom Balgrist aufwärts erbaut, im folgenden Jahr die 2229 Fuß lange Strecke von der Brücke zu Hirslanden bis Balgrist. Anno 1844 errichtete die Gemeinde Hottingen eine dritte Schulklasse und stellte einen driten Lehrer an. In diesem Jahr baute ein reicher Kapitalist von Zürich im Riesbach nahe bei der Neu- 405 münsterkirche ein sehr schönes Landhaus in italienischem Geschmacke, das mit schönen Anlagen umgeben ist, ein Bürger von Hottingen ein Wohnhaus von Holz nach Appenzeller Art. Im Jahr 1845 ward die 5400 Fuß lange Abtheilung der Forchstraße vom Kreuzplatz bis zur Brücke zu Hirslanden hergestellt, — die Reparatur der Kirche vollendet. Die Kosten betrugen 5728 fl. 16 ß. — Bei der wegen der Kartoffelkrankheit eintretenden Theurung der Lebensmittel betheiligte sich Neumünster mit 78 Aktien a 50 fl. bei der Kantonalaktiengesellschast zum Ankauf von solchen. Bei fortvauernder Theurung wurden 1846 von der Regierung 364^2 Malter Kernen ä 12 fl. und O-Il/? Malter Mais ä 10 fl. bezogen. Riesbach erhielt 135 Malter Kernen und 35 Malter Mais, Hottingen 143 Malter Kernen und 38 Malter Mais, Hirslanden 361/2 Malter Kernen und 21^ Malter Mais und 31 Zentner Korn wurden in Brod verbacken und L 21/2 und 23/j ß. per Pfund, 115 Zentner Mehl und Grütze zu 10—14 Rp. per Pfund verkauft. In diesem Jahr stellte die Gemeinde RieSbach einen vierten Lehrer an und wurde die sogenannte Höschgasse in dieser Gemeinde erweitert. — Gegen Ende des Jahres bildete sich eine neue Aktiengesellschaft zum Ankauf von Lebensmitteln. In der ganzen Gemeinde wurden 408 Aktien ä 25 fl. unterzeichnet, Waizenmehl s 5 ß., Maisgries ä 31/2 ß. ausgegeben, Brod aus Waizen- mehl gebacken, Versuche mit Rübenbrod gemacht, und eine Suppenanstalt errichtet. Zuerst wurden täglich 50, später 75, gegen Ende deS Jahres 150 Portionen ä 1 ß. ausgegeben. Anno 1847 fand im Februar eine Austheilung von Maismehl statt, von welchem 1548 Personen bezogen. Im Juni wurde die Suppenanstalt geschlossen, in welcher im Ganzen 36163 Portionen Suppe ausgetheilt wurden. Die Kosten betrugen zirka 1200 fl., das Defizit übernahmen die die Aufsicht führenden Personen. — In diesem Jahr beschloß die Gemeinde die Erweiterung des Begräbnißplatzes. Anno 1848 stellte die Gemeinde Riesbach einen fünften Lehrer an und faßte die Kirchgemeinde den Beschluß zur Bildung eines Fruchtfonds. Am 14. August wurde ein Jugendfest gefeiert, an welchem 1270 Kinder beiderlei Geschlechts Theil nahmen. Am Abend deS TageS war die Kirche lluminirt. Im Jahr 1849 wurde, nachdem seit 1837 über die Nothwendigkeit und die Richtung einer Straße nach Wytikon gestritten worden, vom Regierungsjahr entschieden, daß das Projekt von Hottingen über das ziemlich steile und tiefe Stöckentobel ausgeführt werden soll, es begann nun der Bau dieser Straße und solche ward im folgenden Jahr vollendet. Gleichzeitig wurde die Straße über den Kreuzbühl und die sogenannte Mönchhaldenstraße einer Korrektion unterworfen. Anno 1850 erbauten die Bewohner der Ortsgegend Weinegg in ihren Kosten im Drahtzug eine Brücke über den Wehrenbach. Die im Jahr 1834 errichtete Waisenanstalt bezahlte im Lauf von 10 Jahren an Kostgeldern 17799 fl. 11 ß., für Kleider 3118 fl. 29 ß., ferner Schulgelder, Lehrmittel, Arztkostcn u. s. w. Die höchste Summe der unterstützten Kinder betrug 55, die niedrigste 30. Niederhasli zählte im Jahr 1836, 1473, im Jahr 1850 1626 Einwohner und zwar 1362 Gemeinde-, 250 Kantons-, 11 Schweizerbürger, 3 Ausländer. Es kommen auf die Gemeinde Niedcrglatt-Röschikon 406 580, auf die Zivilgemeinde MettmenhaSli 107, auf Nassenweil 110, auf Niederhasli 435, auf OberhaSli 394. Landbau ist durchaus vorherrschende Beschäftigung; daneben hat es Handwerker, einige Fabrikarbeiter, Weber u. A. — Niedcrglatt ist der intelligenteste Theil der Gemeinde, auch durch die dortige Notariatskanzlei etwas belebt. In dem Dezennium von 1840—1850 waren bloß Straßenbauten das Denkwürdige. Im Jahr 1846 und 1847 wurde die Strecke der Straße von Seebach nach Weyach, von Neerach über das Riet nach Nöschikon und Niederglatt ausgeführt, 1850 die Strecke von Niederglatt bis Rümlang, und es wurde auf der Verbindung von Oberhasli in die Glattthalstraße gearbeitet. Niederweningen zählte im Jahr 1836 zirka 1000, im Jahr 1850 1129 Einwohner. Es kamen auf die Gemeinde Niederweningen 806, auf das Dorf Dachsleren 240, auf Wasen 83 Einwohner. Landbau ist durchaus vorherrschende Beschäftigungsart, daneben hat eS Handwerker. Im Jahr 1850 wurde zu Wasen eine Posamenterie errichtet. Die Unternehmer, Huber und Bryner, haben im Einverständniß mit den Behörden eine Sparkasse errichtet, zu der laut den Statuten ein Theil ihrer Arbeiter, nämlich die minderjährigen und die kinderlosen, beizutragen verpflichtet sind. Anno 1839 kaufte der Staat die Pfarrscheune für die Summe von 650 fl. wieder an, um sie als Holzbehälter für das Pfarrhaus benutzen zu können. Anno 1841 wurde der in den Jahren 1811 —1813 erbaute schöne Kirchthurm, der dem Staat zum Unterhalt obliegt, frisch bestochen und bemalt, was 700 fl. kostete. Im Jahr 1844 wurde die bestehende Landstraße vom Dorf Niederweningen bis zum Klupf in einer Länge von 7150 Fuß im Taglohn so hergestellt, wie es die jetzigen Bedürfnisse erfordern, ebenso die 1200 Fuß lange Strecke durch das Dorf selbst und eine Brücke über die Surb erbaut. Im nämlichen Jahr erbaute die Schulgemeinde Niederweningen ein schönes neues Schulhaus mit zwei Lehrzimmern und zwei Lehrerwohnungen, das zirka 10,000 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1125 fl. gab. Man stellte später im Kellerraum des SchulhauseS zwei GemeindSgefangnisse her. Oberglatt hatte im Jahr 1836 773, im Jahr 1850 750 Einwohner, und zwar 674 GemeindSbürger, 70 KantonS-, 1 Schweizerbürger, 5 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Hofstetten 184, auf Oberglatt 566 Einwohner. Landbau ist die Hauptbeschäftigung der Einwohner; daneben hat es Handwerker. Das Denkwürdige aus der Periode von 1840—1850 beschränkt sich auf Folgendes: Im Jahr 1842 reparirte die Zivilgemeinde Hofstetten die beiden dortigen hölzernen Brücken über den Glattkanal und erhielt an die dießfälligen Kosten von der Regierung einen Beitrag von 187^ fl. In den Jahren 1845—1847 wurden an 57 Haushaltungen Früchte, Mais und Reis vertheilt, nebst Sämereien. 407 Anno 1848 wurden im Pfarrhaus Reparaturen ausgeführt, 1849 unternahm die Gemeinde Hofstetten mit technischer Beihülfe von Seite des Staates Verbesserungen an der dortigen Straße. Oberrieden hatte im Jahr 1836 762, im Jahr 1850 832 Einwohner, und zwar 510 GemeindS-, 280 Kantons-, 34 Schwcizerbürger, 8 Ausländer. Es kommen auf die Ortsgegend Tischenloo 104, auf Brugg 87, Dörfli 67, Spielhos 63, Bündt 54, Hub 53, Stünzi 48, Bleyer 44, Wattenbühl 39, Winkelhalden 38, Allweg 32, bei der Kirche 31 u. s. f. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung hat es viele mit Seidenweberei und Seidenwinden Beschäftigte, Handwerker, einige Schiffleute u. a. m. Im Jahr 1842 fand eine Hauptreparatur an der Kirche statt. ES wurde nämlich Kirche und Thurm mit einem neuen grauen Bestich versehen, die Zeittafeln und verschiedene andere Bautheile frisch angestrichen, das Innere der Kirche ausgebessert und geweißt, die Fenster verändert rc. Diese Baute kostete zirka 1300—1400 fl. Anno 1844 und 1845 baute die Gemeinde ein neues Schulhaus mit Lehrerwohnung, das beinahe 8000 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 600 fl. gab. Das alte Schulhaus wurde für 1872 fl. verkauft. Im Jahr 1849 schaffte die Gemeinde eine neue Saugspritze an, die 2300 Frk. kostete. Oberstraß. Diese in kirchlicher Beziehung mit der Gemeinde zum Predigern in Zürich verbundene Gemeinde hatte im Jahr 1836 995, im Jahr 1850 1183 Einwohner, und zwar 271 GemeindS-, 702 Kantonsbürger, 110 Schweizerbürger, 100 Ausländer. Neben der an Zahl nicht bedeutenden Landbau treibenden Bevölkerung finden sich eine Menge anderweitiger Beschäftigungsarten, Fabrikarbeiter, Handeltreibende, Seidcnweberinnen, Seidenwinde- rinnen, 20 Weinschenken (!), viele Handwerker, Taglöhner u. a. m. In dieser Gemeinde kam in den Jahren 1840—1850 nichts anderes Bemerkenswerthes vor, als daß im Jahr 1850 eine Arbeitsschule errichtet wurde, die ihr Lokal im Schulhause hat. Oberwinterthur. Diese große Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 2089, im Jahr 1850 2158 Einwohner und zwar 1761 Gemeindsbürger, 340 Kantons-, 47 Schweizerbürger, 10 Ausländer, und es kommen auf die Zivilgemeinde Grundhof . . 66 Einwohner, „ ,, „ Hegt. 394 „ „ „ „ Obcrwinterthur 923 „ „ „ „ Reutlingen . . 265 „ „ „ „ Riketweil ... 171 „ „ „ „ Stadel .... 296 „ „ „ „ Zinzikon ... 43 „ 408 Landbau ist durchaus vorherrschende Beschäftigung, Handwerker hat es viele, am meisten zu Oberwinterthur und Hegi, ebenso Weber. Im Jahr 1841 wurde die Kommunikationsstraße von Stadel nach Wiesendangen korrigirt. In den Jahren der Tbeurung mußten ungeachtet der Unterstützungen, welche geleistet wurden, viele Leute sich sehr kümmerlich behelfen und z. B. ungeschmalzenen Spinat statt Brod zum Kaffee genießen; wohlhabendere Leute genossen nicht selten, um das Brod zu ersparen, gesottene Rüben statt desselben. Anno 1847 wurde die Korrektion einer 7250 Fuß langen Strecke der Hauptstraße nach Frauen- seld außerhalb dem Dorf Oberwinterthur bis nahe an Attikon bewerkstelligt, um die starke Steigung bei der Rauchegghöhe zu vermindern, und diese Straßenanlage im Jahr 1848 vollendet, in welchem Jahr auch die Dorfstraße korrigirt wurde. Das Schloß Mörsburg gehört gegenwärtig noch der Stadt Winterthur und wird an schönen Sonntagen häufig besucht. Obfelden Eine neu entstandene Kirchgemeinde, die zur Zeit der Volkszählung im Jahr 1850 896 Einwohner zählte und zwar 766 Gemeinds-, 95 Kantons-, 29 Schweizerbürger, 6 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Bickweil 159, auf Oberlunnern 234, auf Toussen 151, auf Unter- lunnern 164, auf Wolfe» und Obfelden 188 Einwohner. Die Hauptbeschäftigung der Einwohner ist Landbau; daneben hat eS viele Personen, die sich mit Seidenweben, mit Baumwollweberei, eine Anzahl, die sich mit Fabrikarbeit beschäftigen, Handwerker u. s. f. Schon im Jahr 1846 beabsichtigten die obenbenannten bisher mit Ottenbach verbundenen Gemeinden, sich kirchlich von dem letztem zu trennen, und wandten sich deßhalb an die Bezirks- kirchenpflege Affoltern, indem sie lokale, ökonomische, politische und religiöse Gründe für ihr Gesuch anführten. Die Zivilgemeinde Ottenbach beantwortete das Gesuch am 28. November 1846 in einer Druckschrift, suchte die Gründe Obfeldens zu widerlegen und bat um Beibehaltung des bestehenden Verbandes. Die petitionirenden Gemeinden wandten sich nun mit ihrem Gesuch an den Regierungsrath, und dieser beantragte dem Großen Rath Entsprechung desselben, worauf der Große Rath am 15. Hornung 1847 einstimmig beschloß: 1) Die Zivilgemeinden Ober- und Unterlunnern, Wolsen, Toussen und Bickweil bilden in Zukunft eine eigene politische und Kirchgemeinde unter dem Namen Obfelden. 2) Der Staat übernimmt die Besoldung des Pfarramtes; dagegen hat die Gemeinde die für den Kultus nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Gebäude und übrigen Anstalten ohne Beitrag des Staates herzustellen und zu unterhalten. 3) Die Baupläne der Kirche und des Pfarrhauses sind dem RegierungSrath zur Genehmigung vorzulegen. Dieser Trennungsbeschluß wurde von den fünf Zivilgemeinden mit Jubel und Freudenschüssen aufgenommen und sofort begannen die Einleitungen zum Bau der neuen Kirche. Als Bauplatz wurde ein sanft ansteigendes Feld zwischen Lunnern und Wolsen gewählt; den Plan zu derselben fertigte Herr Architekt Ferdinand Stadler. Nachdem solcher vom RegierungSrath genehmigt worden, 409 begann sofort im Sommer des Jahres 1847 der Bau und wurde bis im Spätjahr 1848 vollendet, und sodann am 29. Oktober 1848 in Anwesenheit einer Deputation der Regierung, einer solchen des Kirchenrathes und einer Abordnung der BezirkSkirchenpflege die neue Kirche mit Gesang, Gebet und Predigt festlich eingeweiht. Die Kirche ist im gothischen Styl erbaut, 84' lang, 50' breit. Im Chor befindet sich ein hohes, aus jeder Seite der Kirche drei andere Fenster im gothischen Geschmack, an der Hauptfaoade zwei solche. Der Eingang in die Kirche findet mittelst einer unter dem Thurm angebrachten Vorhalle statt. Das Gebäude ist im Innern an den Wänden überall verziert oder bemalt, die Emporkirche hoch, die Akustik sehr befriedigend. Der schlanke Kirchtburm hat eine Höhe von 160 Fuß und von demselben aus genießt man eine erhabene Aussicht in die Gebirge. In dem Thurm hängen vier von Herrn Keller, Gießer in Unterstraß, gegossene Glocken, die zusammen 4229 Pfund wiegen und ein sehr schönes Geläute geben, und es befindet sich in demselben ein Uhrwerk, das Herr Uhrmacher Frech anfertigte. Der Kirchhof hat einen Flächeninhalt von einer halben Juchart und ist mit Mauern eingefaßt. Im Jahr 1848 begann der Bau des Pfarrhauses und es wurde dasselbe 1849 bezogen und vollendet. Es hat eine Länge von 44 und eine Breite von 35 Fuß und ist im Stil eines Berner Oberländer Hauses gebaut. Es enthält 4 heizbare und mehrere nicht heizbare Zimmer. Die Baumeister der Kirche und des Pfarrhauses waren für die Maurerarbeit: Herr Baumeister Locher von Zürich, für die ZimmermannSarbeit: Herr Funk von Maschwanden. Die Baukosten betrugen: 1) Baarausgaben für Kirche und Kirchhof. 23,380 Frk. 2) „ „ Pfarrhaus und Garten.7817 „ 3) Unentgeltliche Abtretung von Land, Holz, Steinen, Sand, gewerthet auf 5080 „ 4) Frohndienste und Fuhren. 15,867 „ Summa 52,150 Frk. An diese Summe wurden 14,000 Franken freiwillig beigesteuert, die Regierung gab einen Beitrag von 2000 Franken, das Uebrige muß, so weit es die Baarauslagen betrifft, durch Steuern getilgt werden. Oetweil. Diese erst im Jahr 1730 entstandene Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 1101, im Jahr 1850 1158 Einwohner, und zwar 702 Gcmeinds-, 433 Kantons-, 13 Schweizerbürger, 10 Ausländer. Neben der Landwirthschaft treibenden Bevölkerung hat eS viele, die Baumwollweberci und Seidenweberei treiben, Fabrikarbeiter, Handwerker u. a. m. Das Denkwürdige aus dieser Gemeinde in der Periode von 1840 — 1850 beschränkt sich auf Straßenbauten. Im Jahr 1841 wurde die 788 Fuß lange Strecke der Straße von Jllnau über Uster nach Stäfa, vom Zeigst-Rank bis Oetweil gebaut, 1844 die 14,950 Fuß lange Strecke von Oetweil nach Mönchaltorf, 1845 die 2905 Fuß lange Strecke von Oetweil bis zu der Verbindung mit der Straße nach Stäfa beim Langholz. 52 410 Ossingen zählte im Jahr 1836 1170, im Jahr 1850 1198 Einwohner und zwar 983 Gemeinds-, 166 Kantons-, 42 Schweizcrbürgcr und 7 Ausländer. Es kommen auf das Dorf Ossingen 928, auf den Weiler Gysenhard 88, auf Hausen 55, auf Burghof 55, auf LangenmooS 29, auf Wyden 19 Einwohner u. s. f. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung hat es Handwerker u. a. m. Im Jahr 1843 wurde die Kapelle zu Hausen 5uf Anordnung des Baudepartements mit ihrem Thürmchen renovirt. Im gleichen Jahre wurde eine Arbeitsschule und ein Leseverein gestiftet. Im Juli 1844 feierten Hs. Jakob Stahcl, Wächter, geboren 1768, und Anna Barbara Schütter, geboren 1766, ihr fünfzigjähriges Jubiläum. Anno 1845 wurde die 10,000 Fuß lange Straße von Ossingen nach Klein-Andelfingen angelegt und 1846 vollendet. In den Theurungsjahrcn 1845—1847 half man sich durch Austheilung von Mais und andern Früchten, die einer Klasse unentgeltlich verabreicht wurden. Anno 1848 wurde die 5400 Fuß lange Straßenstrecke von Ossingen nach Gysenhard begonnen und 1849 vollendet, die 1900 Fuß lange Strecke durch das Dorf Ossingen im Tagwerk ausgeführt, die Straße von Gysenhard nach Stammheim fortgesetzt. Otelfingen. Diese Kirchgemeinde umfaßt im engern Sinne die Dörfer Otelfingen und Boppelsen, im weitem auch Hüttikon und Nnter-Oetweil und zählte in diesem Umfang im Jahr 1836 etwa 1140, im Jahr 1850 1230 Einwohner. Es kommen auf die Gemeinde Boppelsen 334, auf Hüttikon 178, auf Otelfingen 575, auf Unter-Oetweil 143 Einwohner. Landbau ist in sämmtlichen Gemeinden vorherrschende Beschäftigungsart, indeß hat es auch Handwerker u. a. m. Im Jahr 1842 wurde an der Kirche eine durchgreifende Reparatur vorgenommen, die sich einer Neubaute annäherte, und diese Baute den Herren Maurermeister Hartmann Weber, seßhaft in Zürich, und Steinmetzmeister Hotz zur Ausführung übertragen. Es blieb sowohl an dem Kirch- gebäude als am Thurm nichts mehr stehen, als die Mauern. Statt der 2 Windberge deS letzter» wurden 4 hergestellt und jede Seite erhielt ein Zifferblatt. Der Thurm wurde mit einer 45 Fuß hohen Kuppel versehen und diese mit Blech beschlagen, die Uhr wesentlich verbessert, die Mauern des Kirchgebäudcs um 3 Fuß erhöht, der Dachstuhl ganz neu hergestellt, ebenso die Empore, die Bestuhlung und die Kirchthüren, die Gänge, der Taufstein (von dem gegenwärtigen Pfarrer der Gemeinde geschenkt), die Kanzel. Die Kosten dieser Baute überstiegen die Summe von 7000 fl. Die erneuerte, festlich geschmückte Kirche wurde am 1. Oktober 1843 in Anwesenheit des Bezirksstatthalters, zweier Abgeordneten des Kirchenrathes, eines solchen der Bezirkskirchenpslege und anderer theilnehmenden Freunde eingeweiht. Im Jahr 1846 empfand man die Noth der Thcurung hier noch nicht so sehr und es genügte der Ankauf von zirka 300 Vierteln Kartoffeln zu Samen; im Jahr 1847 dagegen wurden 74 Zentner 411 Mais angekauft und an 262 Personen vertheilt, den Armen Ackerland angewiesen und Sämereien gegeben. Anno 1850 wurde die Kommunikationsstraße nach Buchs neu hergestellt und Vorsorge getroffen, daß solche über den Psaffenbühl gegen Baden fortgesetzt werden könne. Ottenbach hatte nach dem Umfang, den es gegenwärtig einnimmt, nämlich nur aus dem Dorf Ortenbach und einigen Häusern und Höfen bestehend, im Jahr 1836 1130, im Jahr 1850 1169 Einwohner und zwar 1028 Gemeinds-, 112 Kantons-, 23 Schweizerbürger und 6 Ausländer. Landwirthschast ist Hauptbeschäftigung, neben welcher es aber viele namentlich weibliche Personen gibt, die sich mit Seidenweberei beschäftigen, eine Anzahl mit Stroh- und Holzflechterei, Handwerker u. a. m. Im Jahr 1843 bewerkstelligte die Gemeinde an der Reuß einen Durchstich, der 600 Frkn. kostete, an welche Summe das Wasserbaudepartement ihr einen Beitrag von 200 Frkn. gab. Im Jahr 1846 begannen von Seite der äußern Gemeinden Lunnern, Toußen, Wolsen und Bickweil Schritte, um die kirchliche Trennung von Ottenbach zu bewirken. Der Stillstand der Zivilgemeinde Ottenbach beleuchtete in einem vom 28. November batikten gedruckten Antwortschreiben an die Bezirkskirchenpflege Affoltern zu Handen des Kirchen- und Erziehungsrathes die Gründe, welche jene Gemeinden für ihr Gesuch aufgestellt hatten, ausführlich, allein die Regierung beantragte dem Großen Rathe Entsprechung des Gesuches jener Gemeinden, und derselbe beschloß am 15. Hornung 1847 einstimmig die Trennung derselben sowohl in kirchlicher als politischer Hinsicht und erhob die Gemeinden unter dem Namen „Obfelden" zu einer eigenen Kirchgemeinde. Das vorhandene geringe Kirchen- und Armengut mußte nach einem obergerichtlichen Rechtsspruch im Verhältniß der Seelen- zahl der beiden Kirchgemeinden getheilt werden. Während der Theurungsjahre 1845—1847 wurden vom Stillstand Reis und Welschkornmehl angekauft und zu ermäßigten Preisen an die bedürftigeren Einwohner erlassen und eine Suppen- anstalt für bedürftige minderjährige Kinder errichtet. Die Suppe wurde im Pfarrhaus gekocht. Theilnehmer waren höchstens 30 Kinder. Im Sonverbundskrieg war die Gemeinde sehr stark mit Einquartierung belästigt, namentlich am 14. November 1847, wo 4 Bataillone Landwehr in der Gemeinde und deren Umgegend sta- tionirt waren. Im Jahr 1849 wurde der Anno 1847 errichtete Brückenkopf an der Reuß eingeworfen, in diesem Jahre und dem folgenden von der Gemeinde bedeutende Wuhrungsarbeiten an diesem Flusse ausgeführt. Pfäffikon. Diese große und ausgedehnte Kirchgemeinde hatte im Jahr 1836 3011, im Jahr 1850 2896 Einwohner und zwar 2054 Gemeinds-, 801 Kantons-, 23 Schweizerbürger und 18 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Auslikon 230, auf Hermatschweil 229, auf Jrgenhausen-Oberweil 610, auf Oberbalm 125, auf Ottenhausen-Faichrüti 175, aus Pfäffikon-Bußenhausen 1052, auf Unterbalm 122, aus Wallikon-Sulzberg 351 Einwohner. 32 * 412 Es beschäftigen sich mehr Menschen mit der Baumwollweberei als mit der Landwirthschaft. Dann gibt es viele Handwerker, eine Anzahl Fabrikarbeiter, Seidenweberinnen, Taglöhner, Krämer und Hausirer u. s. f. Im Jahr 1840 baute die Zivilgemeinde Sulzberg eine neue Brücke über die Luppmen auf der Straße nach Russikon, die 875 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 200 fl. gab. Anno 1842 machte ein junges Mädchen, Regula Furrer im Landsperg, im Volk unter dem Namen „Regeli auf'm Ofenbank" bekannt, als angebliche Somnambüle mit ihren Weissagungen großes Aufsehen und nicht selten fand ein sehr großer Zulauf zu ihrer Wohnung statt. Die Sache zeigte sich aber bald in ihrem nackten Lichte als Aberglauben und Betrügerei und verlor sehr bald die Wichtigkeit, die man ihr zum Theil absichtlich beigelegt hatte. Anno 1844 wurde von der Zivilgemeinde Pfäffikon die Dorfstraße hergestellt, die Kosten betrugen 1200 fl., 1845 ein neuer schöner Dorfbrunnen, der 400 fl. kostete und aus der Straße nach Hermathschweil eine Brücke über die Luppmen gebaut, die 813 fl. 28 ß. kostete, eine Lesegesellschaft gebildet, die seither immer zwischen 30 und 40 Mitglieder zählte und eine Bibliothek von 394 Bänden mit einer besondern Abtheilung für die Jugend besitzt. Im Jahr 1846 wurde der Kirchhof um 15200 Quadratfuß erweitert und neu eingefriedigt. Die Vaarauslagcn betrugen 4550 fl., ohne die Frohnen, welche geleistet wurden. Gleichzeitig wurde die Kirche in- und auswendig frisch geweißt, ein Sockel angebracht und die Vorhalle, die Thüren rc. neu bemalt. Die Kosten dieser Reparaturen betrugen 770 fl. 1847 wurde eine Weberschule gegründet, die aber nur kurze Zeit dauerte, ein von einer Privatgesellschaft hergestelltes Badhaus am Pfäffiker See, das errichtet worden, um die badende Jugend vor Unglücksfällen zu schützen, der Zivilgemeinde geschenkt, von dem in diesem Jahre verstorbenen Herrn Kantonsrath Kaspar Zimmermann in Bussenhausen 2200 fl. Legate an die Sekundärschule, die Lesegesellschast, die Arbeitsschule, die Primärschulen und das Armengut und zur Gründung eines Bezirksarmenhauses gemacht. In diesem Jahr begann der Bau der 12965 Fuß langen Straße von Pfäffikon nach Unter-Hittnau und wurde 1848 vollendet, gleichzeitig die Kommunikationsstraße von Pfäffikon nach Wallikon neu hergestellt, zu Hermathschweil ein Dorfbrunnen, der zirka 450 fl. kostete. Im Jahr 1847, demjenigen der Theurung, wurden an zirka 1500 nicht almosengenössige, aber dürftige Einwohner 563 Zentner Mehl aus StaatSvorräthen, 350 Zentner Mais und 338 alte Viertel Erdäpfel aus Gemeindsvorräthen zu wohlfeilen Preisen verkauft. Anno 1849 wurde unter der Leitung eines vom Staate bestellten Bauaufsehers die Herstellung einer 5000 Fuß langen Straßenstrecke auf der Richtung über Wallikon gegen Hermathschweil begonnen und über die Luppmen eine Brücke erbaut, der Straßenbau aber erst 1851 ganz vollendet, für Pfäffikon, Jrgenhausen und Auslikon eine weibliche Arbeitsschule gegründet. In den Jahren 1849 und 1850 erbaute die Schulgemeinde Jrgenhausen ein neues schönes Schulhaus mit Lehrerwohnung und einem Zimmer für die Arbeitsschule. Zu Pfäffikon wurde eine Jugendersparnißkasse (Schulkasse) gegründet, an der sich noch im nämlichen Jahre 85 Schüler mit Einlagen betheiligten. In der Kirche wurden neue Fenster mit gemalten Scheiben angeschafft, die 609 fl. kosteten. -113 Pfungen hatte im Jahr 1836 576, im Jahr 1850 522 Einwohner und zwar 365 Gemeinds-, 139 Kantons-, 12 Schweizerbürger und 6 Ausländer. Auf das Dorf Pfungen selbst kommen 428, auf Bruni 46, Rumstall 30, Berghof 18 Einwohner. Hauptbeschäftigung der Einwohner ist die Landwirthschast, ferner gibt es Handwerker, Arbeiter, die in den Fabriken zu Neftenbach und Wüstlingen ihr Brod verdienen u. s. f. Das alte Schloß kaufte im Jahr 1837 der frühere Pächter von der Stadt Winterthur, der es gehörte. Im Jahr 1843 wurde eine Verbindungsstraße vom Dorf bis in die neue Landstraße angelegt; die Kosten betrugen 445 fl., woran der Staat einen Beitrag von 187^ st. gab, 1846 eine neue Straße und Brücke vom Dorf nach Reckholdern und durch den Dorftheil Bück, die alte Brücke über den Mühlebach neu fundamentirt. Die Kosten dieser Bauten betrugen zirka 1900 fl., an die der Staat einen Beitrag von 750 fl. gab, 1847 die Straße vierter Klasse von Reckholdern bis Rumstall mit einem Kostenaufwand von 855 fl. neu angelegt. In den Jahren 1840—1850 wurde mit bedeutenden Unkosten die Töß aus beiden Seiten ein- gewuhret, wozu der Staat alljährlich Beitrag leistete. Rafz zählte im Jahr 1836 1337, im Jahr 1850 1583 Einwohner, nämlich 1461 Gemeinds-, 65 Kantons-, 44 Schweizerbürger und 13 Ausländer. Landbau ist die Hauptbeschäftigung der Einwohner. Daneben hat es Handwerker u. a. m. Im Jahr 1841 und 1842 wurde die Kommunikationsstraße von Rafz nach Langenriet und diejenige von Sulgen gegen den badischen Ort Nack erweitert und verbessert. Anno 1845 wurde an der im Jahr 1585 neu aufgebauten Kirche eine Hauptreparatur vorgenommen, das Innere ausgeweißt, die Kanzel schön bemalt, verschiedene Theile der Kirche frisch angestrichen und die Mauern von außen frisch beworfen. Diese Baute kostete 1256 fl. Im Jahr 1849 erbaute die Gemeinde ein Armenhaus auf einem 5 Minuten vom Dorf an der Hauptstraße liegenden Grundstück. Es besteht aus 2 Gebäuden, einem Wohnhaus und einem Oekonomiegebäude, welch letzteres Scheune, Stallung u. a. in sich saßt, und kostete ohne das Holz, welches die Gemeinde dazu gab, und ohne die Fuhrleistungen 3600 fl. Das Wohnhaus enthält 6 heizbare Zimmer nebst Kammern. In demselben leben zur Zeit 49 Personen, nämlich 13 Erwachsene und 36 Minderjährige. Zu der Anstalt gehören zirka 30 Jucharten Land, das früher in Holz und Gestrüppe bestanden war, nun aber urbar gemacht worden ist. In diesem Jahre war Rafz mit seinen Nebenorten Langenriet und Sulgen, als ganz nahe an der badischen Grenze liegend, bei dem Rückzug der badischen RevolutionSarmee und deren Uebertritt aus Schweizer Gebiet großer Gefahr ausgesetzt, und später wurden die Nebenorte bei der Grenz- besetzung einige Mal von deutschen Truppen betreten. DaS Nähere hierüber kann man in dem Artikel Politische Begebenheiten nachlesen. 414 Regensperg. Diese Kirchgemeinde, eine der kleinsten im Kanton, hatte im Jahr 1836 289, im Jahr 1850 343 Einwohner unv zwar 263 Gemeinds-, 99 KantonS-, 12 Schweizerbürger und 9 Ausländer. Landbau ist die Hauptbeschäftigung. Daneben gibt es Handwerker und die Notariatskanzlei beschäftigt eine Anzahl Kanzlisten. Im Jahr 1842 wurde die Kommunikationsstraße nach Dielstorf von der Gemeinde ganz neu angelegt und von der Regierung ihr an die dießfälligen Kosten ein Beitrag von 1500 fl. gegeben. Anno 1846 wurde das sogenannte Allarmhäuschen auf der Ostscite des Städtchens, in welchem bei in der Nähe entstehendem Feuerausbruch eine Lärmkanone abgebrannt wird, auf Kosten des Staates renovirt. Der jetzige Besitzer des Schlosses ist Herr Statthalter Ryffel. Regenstorf hatte im Jahr 1836 1067, im Jahr 1850 1201 Einwohner und zwar 929 Gemeinds-, 262 Kantons-, 8 Schweizcrbürger und 2 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Adlikon 196, auf Regenstorf 492, auf Watt 513 Einwohner. Landbau ist durchaus vorherrschende Beschäftigung, daneben hat es Handwerker u. a. m. In den Jahren 1839 und 1840 wurde die Kirche renovirt und mit neuen Fenstern mit eisernen Rahmen versehen, welche Baute zirka 800 fl. kostete, im Jahr 1843 die Kommunikationsstraße von Adlikon nach Buchs verbessert. Anno 1846 wurde die Kirchhofmauer längs der Straße neu aufgeführt und mit Blatten bedeckt und 2 eiserne Kirchhofgätter angebracht (Kosten zirka 430 fl.). Im Jahr 1847 wurde die 12850 Fuß lange Strecke der neuen Landstraße von Regenstors nach Weiningen ausgeführt und 1849 vollendet, und die ersterwähnte Kommunikationsstraße von Adlikon nach Buchs unter der Bauaufsicht des Staates ganz neu angelegt. Rheinau. Die katholische Gemeinde Nheinau zählte im Jahr 1836, inbegriffen das Kloster mit seinen Bediensteten, 604, im Jahr 1850 716 Einwohner und zwar 592 Gemeinds-, 16 Kantons-, 41 Schweizcrbürger und 65 Ausländer. Es kommen aus das Städtchen Rheinau 660, auf das Kloster 56 Einwohner. Neben den Landwirthschaft Treibenden hat es Handwerker, Fischer u. a. m. Das Kloster Rheinau (Benediktinerordcns), welches auf einer vom Rhein gebildeten Insel liegt, wurde, wie in meiner im Jahr 1841 gedruckten Chronik speziell nachgewiesen ist, im Jahr 778 gestiftet und hatte biödahin 62 Achte. Im Jahr 1836 wurde ihm in Folge Beschlusses deS Großen Rathes seine ökonomische Selbstverwaltung entzogen und festgesetzt, daß keine neuen Novizen und eben so wenig Geistliche aus andern Klöstern aufgenommen werden, mit andern Worten, daß das Kloster aussterben soll, und in diese Maßregel mußte sich dasselbe fügen. Es wurde ihm ein 415 bleibender Verwalter gesetzt, der dort seinen Wohnsitz hat. Der erste war Herr Felir Wild, der jetzige Herr Blattmann von Wädenschweil. Das Vermögen des Klosters bestand im Jahr 1834 in Grundstücken, Kapitalien, Grundzinsen, Zehnten, Vieh und den Fischenzen im Rhein, Gebäuden, Früchten und Wein, einem Kirchenschatz, einer Bibliothek, Kunstkabinct und Gemäldesammlung, Kupferstichsammlung, Naturalienkabinet, Münzsammlung rc., Baarschaft und Fässern, welches alles zusammen auf 1,047797 sl. Reichsvaluia geschätzt war, die Passiven auf 77500 fl., so daß das reine Vermögen 970297 fl. betrug, wovon 526258 fl. in Liegenschaften im Großherzogthum Baden sich befinden, welches nicht nur den Verkauf derselben, sondern auch die Verabfolgung der Früchte hindert. In dem Kloster lebten zur Zeit der neuesten Volkszählung im März 1850 noch 14 Mönche. Zu dem Haushalt desselben gehörten dagegen: 1 Hausmeister, 1 Küsermeister, 1 Bedienter, 3 Köche, 1 Müller, 1 Bäcker, 1 Schmied, 1 Maurer, 1 Wagner, 1 Schuster, 1 Schneider, 1 Gärtner, 2 Sennen, 1 Schweinhirt, 3 Roßknechte, 6 HauS- und 2 Dienstknechte, 2 Stierknechte, 2 Treib- buben, 1 Dienstknabe, 1 Bäcker-, 2 Müller-, 1 Gärtnerlehrling, 2 Dienstmägde und 1 Beschließerin. In dem Dezennium von 1840—1850 blieben die Rechtsverhältnisse des Klosters wie bisher. Im Jahr 1841 wurde der jenseits des Rheins im Kanton Schaffhausen liegende Murkarthof für 36000 fl. verkauft. Anno 1843 reklamirten Abt und Konvent beim Rcgierungsrathe die Gestaltung des Noviziats, gleichmäßige Besteuerung und freie Verwaltung; sie wurden aber mit Schlußnahme vom 30. Mai abgewiesen. Ebenso war ihre dicßfällige öftere Verwendung bei der Tagsatzung fruchtlos. Im Jahr 1849 wandte sich die Regierung an den Bundcsrath um dessen Vermittlung gegenüber den Verfügungen der badischen Regierung wegen des Klostervermögens in Baden, was ebenfalls fruchtlos blieb. DaS Städtchen Rheinau, welches aus einer schmalen Landzunge oder Halbinsel liegt, die der Rhein bildet, erfuhr in dem Dezennium von 1840—1850 bedeutende Veränderungen, die sehr zur Verschönerung desselben beitrugen, was gerade nicht unnöthig war. In den Jahren 1842 und 1843 fand an dem SchulhauS eine Totalreparatur statt, in Folge welcher in demselben zwei Schulzimmer und eine Lehrerwohnung eingerichtet wurden. Die Kosten betrugen zirka 1700 fl, woran die Regierung einen Beitrag von 375 fl. gab. In den Jahren 1848 und 1849 wurde, nachdem Baden eine vortreffliche Straße von Jestetten bis zur Rheinbrücke erbaut hatte, die Straße dritter Klasse von der Rheinbrücke bis auf die Höhe des Berges am Ausgang des Orts ganz neu angelegt und die Baute wegen der bedeutenden Terrainschwierigkeiten unter der Bauführung des StaateS ausgeführt. Es mußten einige Gebäude abgetragen werden. 3000 Fuß der Straße wurden akkordweise, die übrigen in der Regie hergestellt. Es wurde im Einverstäudniß mit dem Salzdepartcment eine neue Zufahrt und ein Landungsplatz am Rhein hergestellt, die speziell 837^ fl. kosteten, woran das erwähnte Departement 625 fl. beitrug. Nachdem der Straßenbau bereits vollendet war, traf denselben in der Nacht vom 1. auf den 2. Wintermonat 1848 ein schweres Mißgeschick, indem nach anhaltender nasser Witterung eine bis in die Mitte der neuen Straße reichende, auf 200 Fuß sich erstreckende Erdablösung erfolgte, die an der Straffe einen senkrechten Absturz von 10—12 Fuß Tiefe bewirkte. Man wollte durch Anbringung einer starken Mauer an dem 70 Fuß tiefer als die Straße gelegenen Rheinufer einen festen Haltpunkt gewinnen und begann diese Arbeit, allein die Schlipsmasse rückte unaufhaltsam weiter vor und schob die Mauer gegen den Rhein hinaus, so daß kein anderes Mittel übrig blieb, 416 als die Straße bergwärts zu verlegen, die verschlipste Masse bis auf den Felsengrund abzudecken, alle auSfließenden Wasserfaden aufzufassen, aus deren Felslagern Terrassenmauern aufzuführen und durch schichtenweise Ausvämmungen der Straße einen festen Fuß zu geben. Diese Arbeiten wurden im Jahr 1849 ausgeführt. Im Winter dieses Jahres erfolgte aber an einer andern Stelle ein neuer beträchtlicher Erdbruch, der einen Theil der Straße angriff und zur Folge hatte, daß im Jahr 1850 der ganze theilweise bis an den Rhein in Bewegung gekommene Abhang angekauft und die Straße ganz neu angelegt werden mußte. Die ganze Straßenanlage kostete die Gemeinde etwa 2700 fl. Das Jahr 1849 hatte für die Gemeinde Rheinau auch noch in anderweitiger Hinsicht große Wichtigkeit, indem am 11. Juli hier der Nebertritt eines Theils des badischen Revolutionshceres auf Schweizer Gebiet stattfand; von da an bis Ende August war der Ort beständig von eidgenössischen Truppen besetzt, während jenseits der Brücke die Preußen standen, und es wurden hier die Pferde und das Geschütz an die badische Regierung verabfolgt. DaS Nähere hierüber kann man in dem Artikel Politische Begebenheiten nachlesen. Richterschweil. Diese bedeutende Kirchgemeinde hatte im Jahr 1836 2942, im Jahr 1850 3203 Einwohner und zwar 2149 GemeindS-, 817 Kantons-, 160 Schweizerbürger und 77 Ausländer. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung hat es über 300 Personen meist weiblichen Geschlechtes, die sich mit dem Seidengewerbe (Weben, Winden, Zettle,, rc.) beschäftigen, sehr viele Handwerker und Fabrikarbeiter (zum Theil in einer großen Kattundruckerei), eine Anzahl Handel Treibende, Schiffleute u. a. m. Im Jahr 1841 wurde am 19. Mai zwischen den Ständen Zürich und Schwyz in der Absicht, die seit vielen Jahren zum Nachtheil beider Kantone und ihrer Einwohner fortdauernden Anstände und Kompetcnzstreitigkeiten in den sogenannten Hafengütcrn, so wie die Hoheitsverhältnisse über den Zürichsee u. s. w. in dortiger Gegend ein für alle Mal zu ordnen, eine freundeidgenösstsche Ueberein- kunft abgeschlossen, in derselben die Grenzlinie zwischen dem zürcherischen und schwyzerischen Territorium ganz genau bezeichnet und festgesetzt, daß innerhalb der Grenzen jedes Gcbietstheiles keine weitern Ausnahmsrechte zu Gunsten je des andern Kantons, seiner Behörden oder Bürger stattfinden, daß der Stand Zürich demnach die bisanhin von dem Stand Schwyz unterhaltene Strecke der Straße von Richtcrschweil nach Bäch, so wie der Stand Schwyz die bisdahin von, Stand Züricb unterhaltene Strecke der Straße von Richtcrschweil nach Wollerau gehörig zu unterhalten und daß Zürich an Schwyz für die von letzterem neu angelegte erstere Straße 2600 Frkn. zu bezahlen habe. Endlich wurde auch die Seegrenze genau festgesetzt und in Folge dessen die Insel Schönenwerd Zürich, Bächau Schwyz zugetheilt. Man sicherte sich gegenseitig freie Schifffahrt u. s. f. zu. Im nämlichen Jahr baute die Schulgemeinde im Dorf ein neues SchulhauS mit 2 Lehrerwohnungen, das 11250 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1250 fl. gab. Die von Schwyz neu übernommene Straßenstrccke von Richtcrschweil nach Bäch wurde verbessert. Anno 1844 wurden im Pfarrhaus Reparaturen bewerkstelligt. In diesem Jahre entschied der Regierungsrath auf den Wunsch der Gemeinde, daß die neue Seestraße nach der alten 417 Richtung durch die Hirschelgaß ausgeführt werden soll und es begann diese Baute sofort, wobei über den Mühlebach eine neue Brücke mit einem massiven steinernen Mittelpfeiler und mit Plattenbedcckung hergestellt wurde, die den Staat 1518 fl. 30 ß. kostete. Die Gemeinde nahm die Korrektion des Bachbettes in der Weise vor, daß die Sohle mit Platten belegt, der Bach mit Stützmauern von Quadern eingefaßt und mit Platten bedeckt wurde. Diese Baute kostete die Gemeinde 1750 fl. Im Jahr 1845 machte Herr Sebastian de Ncufville in Frankfurt a. M. dem Spendgut ein Legat von 10000 fl. unter der Bedingung, daß der Zinsenertrag halbjährlich unter bedürftige alternde Personen außer der Armenanstalt zu repartiren sei. Die Gemeinde schenkte ihm das Ehrenbürgerrecht und widmete ihm nach dessen Absterben und einer damit verbundenen Schenkung von 500 fl. ein Monument in der Säulenhalle der Kirche, das zugleich auch dem Gründer deS Spend- gutes, Herrn vr. Johannes Hotze, gilt. Im Jahr 1846 erbaute die Gemeinde zwei neue Spritzenhäuser, das eine auf der neuen Landanlage am See, das andere auf Samstageren, welche 2000 fl., und schaffte eine neue Saug- spritze an, welche 2145 fl. kostete. Die im Jahr 1847 von den eidgenössischen Truppen neu angelegte Sternschanze im Berg steht noch. In den Jahren der Theurung 1845 —1847 bildete sich zur Linderung der Armennoth ein Aktienverein, der auf Rechnung der Gemeinde 300 Malter Korn und 150 Zentner Mais ankaufte und unter die bedürftigeren Familien zu ermäßigten Preisen an Brod und Mehl verabreichte. Im Jahr 1848 wurde die im Sonderbundskrieg von den Schwyzern verbrannte Brücke über die Sihl zu Hütten von dieser Gemeinde und Richterschweil gemeinschaftlich wieder hergestellt (das Nähere siehe bei Hütten), — das Jnselchen Schönenwerd, 4420 Quadratfuß groß, das bei sehr hohem Wasserstand ganz unter Wasser steht, für 100 Frk. vom Staat an die Gemeinde verkauft. Anno 1849 begann die innere und äußere Reparatur der Kirche mit Erbauung einer Säulenhalle an der südwestlichen Seite derselben, später wurde der Kirchhof erweitert und auf demselben ein Leichenhaus errichtet. Die Kosten dieser Bauten betragen annähernd 7000 fl. Rifferschweil. Die Gemeinde zählte im Jahr 1836 409, im Jahr 1850 464 Einwohner und zwar 305 Gemeinds-, 144 Kantons-, 15 Schweizerbürger. Weitaus die meisten Einwohner beschäftigen sich mit Landwirthschaft, eine Anzahl mit Seiden Weberei und Winderei und mit Handwerken. Im Jahr 1842 wurde eine neue Landstraße durch die Gemeinde angelegt, die sich von der? Vollenweid her neben Schonau vorbei durch daS Dorf Unterrifferschweil und von da einen Hügel hinan gegen Mettmenstetten zieht. Die Länge derselben von Vollenweid bis Mettmenstetten beträgt 14880 Fuß. Anno 1843 wurde die Straße fundamentirt und bekieset. Im Jahr 1843 baute die Gemeinde ein neues SchulhauS, das in der Mitte zwischen Ober- und Unterrifferschweil steht. Dasselbe enthält auch eine Lehrerwohnung und kostete 10175 Frk., woran der Staat einen Beitrag von 1200 Frk. gab. 53 418 Rikenbach. Diese Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 366, im Jahr 1850 385 Einwohner und zwar 343 Gemeinds-, 35 KantonS-, 7 Schweizerbürger. Die Einwohnerzahl vertheilt sich auf das Dorf Rikenbach 368 und auf den Weiler Greuth 17 Einwohner. Landbau und Handwerke sind die Beschäftigung der Einwohner. Im Jahr 1841 wurde der Kirchhof vergrößert, die Mauer um denselben neu aufgeführt und mit Platten bedeckt und ein eisernes Portal angebracht. Die Kosten betrugen 725 fl. Das zu der Pfrundlokalität gehörige Waschhaus nebst Schöpf wurde gleichzeitig von seiner bisherigen Stelle entfernt und ein neues erbaut, welches den Staat 630 fl. kostete. Anno 1845 wurde die Straße durch das Dorf einer Korrektion unterworfen, woran der Staat einen Beitrag von 800 Frk. gab, 1848 dann aber vom Staat eine ganz neue Landstraße von Sulz her durch das Dorf gegen Ellikon angelegt, wobei an einigen Stellen Wandmauern zur Schützung der Borde aufgeführt, aus einigen sumpfigen Stellen als Unterlage der Fahrbahn ein Steinbett von Felsstücken in Ermangelung größerer Kiesel angebracht werden mußte, 1849 diese neue Straße sundamentirt und bekieset. Rorbas. Diese ziemlich große Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 1424, im Jahr 1850 1960 Einwohner und zwar 1491 Gemeinds-, 404 Kantons-, 28 Schweizerbürger, 37 Ausländer. ES kommen auf die Zivilgemeinde Freienstein 687, auf Hinterteufen 209, auf Oberteufen 148, auf Ror- bas 916 Einwohner. Neben der Landwirthschaft treibenden Bevölkerung hat es sehr viele Fabrikarbeiter in zwei dortigen Baumwollspinnereien, Handwerker, eine Ziegelhütte u. a. m. In den Jahren 1839 und 1840 richtete die Schulgemeinde Rorbas ein besonderes Gebäude zu Wohnungen für die Lehrer ein. Die dießfällige Baute kostete 3000 fl., an welche die Regierung einen Beitrag von 375 fl. gab. In den Jahren 1841 und 1842 wurde die 20029 Fuß lange Strecke der Straße von Win- terthur nach Weyach vom Embracher Hard auS über die sogenannte Wagenbreche (ein Durchbruch durch den Berg oberhalb Rorbas) bis an die Kreuzstraße erbaut. Große und beschwerliche Arbeiten verursachten zahlreiche Erdschlipfe, es mußten Mauern von 5 bis 7 Fuß Stärke als Strebepfeiler dem Abhang entgegengesetzt und jeder kleinste Wasserfaden abgetollt werden, wodurch es gelang, den Abhang zum Stehen zu bringen und die Straße sicher zu stellen. Ueber den von Einbrach herkommenden Bach wurde oberhalb Rorbas eine 40 Fuß weite und 33 Fuß hohe gewölbte steinerne Brücke erbaut. Anno 1845 wurde im Pfarrhaus, nachdem dasselbe am 1. Dezember 1844 theilweise abgebrannt war (siehe Feuersbrünste Seite 236) eine Hauptreparatur ausgeführt, ein neuer Dachstuhl hergestellt und das Haus im Innern neu ausgebaut. Diese Baute kostete dem Stift, welchem bis 1849 der Unterhalt des Pfarrhauses oblag, 3600 fl. Im Jahr 1848 begann die neue Anlegung der Straße um den Jrchel nach Berg unter technischer Beihülfe von Seite des Staates. Die Gemeinde unternahm den Bau von oberhalb Rorbas 419 durch das Dorf bis an die Brücke über die Töß, der Besitzer deS Schlosses Teufen im Einver- ständniß mit der Gemeinde den Uebergang über den Teufenbach mittelst eines gewölbten hohen Dammes. Vom Dorf Hinterteufen gegen die Bannscheide wurde die Straße durch den Rettigbuck geführt, den man durchschnitt. Im Jahr 1850 führte die Gemeinde eine Strecke von 300 Fuß von der Tößbrücke gegen Freienstein aus und in eben diesem Jahr wurde auf Rechnung des Staates die 8837 Fuß lange Straßenstrecke von Rorbas nach der Kohlschwärze ausgeführt. Die Rettungsanstalt für arme verwahrloste Kinder auf dem Freienstein, welche im Jahr 1837 gestiftet wurde und deren in meiner frühern Chronik Seite 514 gedacht ist, hatte ihren ungestörten Fortgang. Sie zählte am JahreSfest den 24. August 1845 33 Kinder, nämlich 24 Knaben und 9 Mädchen zwischen fünf und dreizehn Jahren, — am Jahresfest den 28. August 1849 27, nämlich 18 Knaben und 9 Mädchen. Für die Schule sind täglich fünf Stunden bestimmt. Dieselbe steht unter der Oberaufsicht der Bezirksschulpflege. Die Zöglinge beschäftigen sich neben der Schule und den Feldarbeiten mit Verfertigung von Strohmatten, feinerem Strohgeflecht, Körbchen, Nachhülfe in der Küche u. a. Jeder Tag wird mit Gebet und Betrachtung des Wortes Gottes begonnen und geschlossen. Die Einnahmen der Anstalt betrugen z. B. im Rechnungsjahr 1843 — 1844 2423 fl. 28 ß. 3 hlr., davon aus dem Opferstock und Feststeuer 416 fl. 8 ß. 2 Rp., Erlös des Bazars in Zürich 463 fl. 15 ß. 1 Rp, an freiwilligen Beiträgen 394 fl. 18 ß. 1 Rp., an Legaten u. s. f., — im Rechnungsjahr 1848 — 1849 2663 fl. 34 ß. 2 Rp. Die Ausgaben betrugen in eben diesem Jahr 2516 fl. 3 ß. 3 Rp. Der Stifter der Anstalt, Herr Baron Friedrich von Sulzer-Wart, nahm im Jahr 1849 seinen Austritt aus der Anstalt, deren Präsident Herr Pfarrer Zwingli in DLttlikon nun ist. DaS Schloß Teufen gehört seit einigen Jahren dem Herrn E. Merian von Basel und wurde in modernem Style ganz neu aufgebaut. Der Tuffsteinbruch bei Rorbas ist fast ganz ausgebeutet. Rümlang. Diese Kirchgemeinde hatte im Jahr 1806 895, im Jahr 1850 904 Einwohner und zwar 773 Gemeinds-, 116 Kantons-, 11 Schweizerbürger, 4 Ausländer. Hauptbeschäftigung der Einwohner ist die Landwirthschaft, dann hat eS Handwerker, Tag- löhner, einige Strumpfstricker (früher war diese Beschäftigung allgemein) u. s. f. Die Theurung in den Jahren 1845 —1847 wurde in dieser Gemeinde besonders schwer empfunden, indem in den beiden erstem Jahren die Kartoffelkrankheit hier besonders verderblich auftrat. Außer den beträchtlichen Unterstützungen von Seite des StaateS an wohlfeilem Mais -, Hafer- und Waizenmehl, woran 140 nicht almosengenössige Personen Theil nahmen, wurden noch zirka 70 Zentner Mais vom Staat, dem KantonshülfSkomite und Privaten geschenkt, theils billig angekauft und theils unentgeltlich, theils um den kostenden Preis an Arme ausgewogen, ebenso ein Quantum Kartoffeln. Im Jahr 1846 fand dessen ungeachtet eine gänzliche Renovation der Kirche statt. DaS alte an die Kirche angebaute und dieselbe verunstaltende SchulhauS wurde abgetragen und das Schiff 53 * 420 der Kirche um 10 Fuß verlängert, die Empore, Bestuhlung, Fenster und der Boden erneuert und statt der hölzernen eine Gypsdecke angebracht. Die Kosten dieser Baute betrugen 3000 fl. Am 9. Mai 1847 wurde die Kirche feierlich wieder eingeweiht. Anno 1848 wurde von Privaten in der Gegend des Rohrhofes ein fahrbarer hölzerner Steg über den Glattkanal erbaut, — 1849 von der Gemeinde eine Brücke über die Glatt bei der Mühle an der Kommunikationsstraße nach Kloten. In eben diesem Jahr baute der Staat eine 11300 Fuß lange Straßenstrecke von oberhalb Rümlang bis Seebach, 1850 die 18820 Fuß lange Strecke von Rümlang bis Niederglatt. Die Sekte der Neutäufer macht keine bedeutenden Fortschritte mehr und hält sich ganz stille. Der Katzenrütihof bewährt immerfort, daß der lanvwirthschaftliche Geist Kleinjoggs auch auf seinen spätern Nachfolgern ruht, indem der Hof gegenwärtig, obschon er unter vier Antheilhaber getheilt ist, 80 — 90 Stück Vieh ernährt. Etwa 15 Jucharten Reben sind größtentheils eine neuere Pflanzung. Alle Kulturgegenstände des Kantons, die verschiedensten Arten von Getreide und Futterpflanzen, Hanf, Flachs, Rebsamen, Erdäpfel gedeihen auf dem musterhaft angebauten Lande. Rüschlikon. Diese kirchliche Filialgemeinde zählte im Jahr 1836 825, im Jahr 1850 909 Einwohner und zwar 591 Gemeinds-, 269 Kantons-, 39 Schweizerbürger, 10 Ausländer. Es kommen auf das Dorf 400, auf das Unterdorf 236, auf das Oberdorf 133, auf Böndler 64 Einwohner u. s. f. Neben der Landwirthschaft treibenden Bevölkerung hat es viele Seidenwinderinnen, mit Seidenweberei Beschäftigte, Fabrikarbeiter, eine Anzahl Jaquardweber, Schiffleute, Handwerker, einen Fischer u. a. m. Im Jahr 1846 wurde von der Gemeinde eine 3900 Fuß lange Kommunikationsstraße vom See bis in die alte Straße und bis auf die Höhe des Nidelbades angelegt, die mit Inbegriff deS hiezu nöthigen Landes und den Kosten eines abgetragenen Gebäudes 6380 Frk. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 500 fl. gab. Im Jahr 1850 begann der Bau eines neuen SchulhauseS im Mittelpunkt des Dorfes nach einem Plan von Herrn Architekt Waser. Die Gesammtkosten werden 12 —14000 fl. betragen und es wird im Spätjahr 1851 bezogen werden. Rüti hatte im Jahr 1836 1112, im Jahr 1850 1292 Einwohner und zwar 628 Gemeinds-, 522 Kantons-, 121 Schweizerbürger, 21 Ausländer. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung hat es viele Fabrikarbeiter, Handwerker u. a. m. Im Jahr 1842 wurde aus freiwilligen Beiträgen eine weibliche Arbeitsschule gegründet. In den Jahren 1843 und 1844 fanden wichtige Bauten statt und zwar wurde die neue Landstraße von Wald an den Zürichsee von Wolfhausen her nach Laufenbach durch den Bann der Gemeinde geführt, 1427 Fuß davon fielen auf die Strecke durch das Dorf Rüti. Es mußten bei dieser Straßen- anläge an verschiedenen Orten Felsen gesprengt werden. Dieselbe hatte zur Folge, daß ein Theil 421 des Kirchhofs zu der Straße abgetreten, das Thorgebäude, welches den Eingang in den ehemaligen Amthof gebildet hatte, abgetragen werden mußte. Dafür wurde der westliche Vorplatz der Kirche zu Erweiterung des Begräbnißplatzes benutzt und derselbe später im Jahr 1845 applanirt und mit einer Mauer eingefaßt. Diese Baute kostete das Baudepartement 635 fl. — Gleichzeitig (1844) sprang die größte Thurmglocke, und es wurde solche von Herrn Keller, Gießer in Unterstraß, umgegossen. Dieselbe wiegt 1409 Pfund und hat die Umschrift: „Zu Gottes Ehr, zu Christi Lehr, zum Gebet der Frommen heiß ich euch zusammen kommen." Vier allegorische Bilder, die vier Jahreszeiten vorstellend, schmücken dieselbe. Die Umgießung kostete 363 fl. — In bemeldetem Jahr wurden im Pfarrhaus bedeutende Reparaturen ausgeführt, die 1000 fl. kosteten. Im Jahr 1845 wurde die Landstraße von Laufenbach nach Wald durch das Jonathal fortgesetzt und 1846 beim Pilgersteg eine steinerne gewölbte Brücke über die Jona erbaut, die 34 Fuß Weite und 44 Fuß Höhe hat, und welche speziell 18,400 fl. kostete. In diesem Jahre wurde in dem dem Staat gehörenden Schüttengebäude (Frnchtmagazin), wo zu dieser Zeit die Austheilung von Früchten an die umliegenden Gemeinden stattfand, ein neuer Boden gelegt. Im Jahr 1847 erbaute die Gemeinde Rüti zwei Verbindungen mit der Wälder Seestraße. In ' diesem Jahr mußten, da sich im Boden der Kirche der Schwamm zeigte, Vorkehrungen hiegegen getroffen werden. In den Jahren 1846 und 1847 wurde Mehl, Brod und Suppe ausgetheilt; eine bedeutende Erleichterung für die ärmere Klasse war der nie ganz stockende Fabrikverdienst. Anno 1850 wurde 'der dem Staat gehörende ausgebeutete Weißgesteinbruch zu Ferrach nebst einem Stück dabei liegenden Ackerlandes für 305 fl. verkauft, die baufällige Brücke über die Jona im Dorf Rüti an der Straße nach Wald abgetragen und eine steinerne, in einem massiven Kreis- bogengewölde bestehend, mit 40 Fuß lichter Oeffnung angeordnet, deren Bau, welcher für 8000 fl. akkordirt wurde, am Schlüsse des Jahres begann. In diesem Jahr wurde die Uhr im Kirchthurm einer Hauptreparatur unterworfen, welche 168 fl. kostete. Nußikon zählte im Jahr 1836 1933, im Jahr 1850 1876 Einwohner, und zwar 1600 Gemeinds-, 253 Kantons-, 19 Schweizerbürger und 4 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Gündisau 270, auf Ludetschweil 116, auf Maderschweil 281, auf Rumlikon 237, auf Russikon 625, auf Sennhof 173 und auf Wylhof 166 Einwohner. Ungefähr gleich viele Personen beschäftigen sich mit der Landwirthschaft und mit der Baumwollweberei; ferner hat es Handwerker, Fabrikarbeiter u. a. Im Jahr 1840 traf die Regierung mit der Gemeinde eine Uebereinkunft, zufolge welcher letztere gegen Bezahlung einer Summe von 2500 fl. den baulichen Unterhalt des Chores und der Kirchhofmauern übernahm. In dem Dezennium von 1840—1850 waren es übrigens vorzüglich Straßenbauten, welche die Gemeinde beschäftigten. Anno 1844 wurde die Straße durch das Dorf neu angelegt; an die dießsälligen Kosten gab die Regierung ej„en Beitrag von 43/<, Steigung hat, während die alte gegen 30 hatte. Schlieren zählte im Jahr 1836 631, im Jahr 1850 689 Einwohner, und zwar 519 Gemeinds-, 141 Kantons-, 25 Schweizerbürger und 4 Ausländer. Landbau ist die vorherrschende Beschäftigungsart der Einwohner, dann hat es Handwerker u. a. Im Jahr 1840 erbaute die Gemeinde ein neues Feuerspritzenhaus und eS begann der Bau der neuen Straße gegen Bremgarten vom Schönenwerd aus. Anno 1842 wurde die Kirche reparirt und neue Fenster in derselben hergestellt, was gegen 1000 fl. kostete, 1843 —1844 die Kommunikationsstraße gegen der Limmatbrücke bei Untereng- stringen neu angelegt. Im Jahr 1844 erbaute die Gemeinde ein neues Schulhaus, das 57^ lang und 37>/^ breit ist- Die Kosten desselben betrugen beinahe 8600 fl., an welche die Regierung einen Beitrag von 9371/2 fl. leistete. 1845 wurde dasselbe bezogen und festlich eingeweiht. 423 In den Theurungsjahren 1846 und 1847 betheiligte sich die Gemeinde mit Aktien bei einer Gesellschaft zu Anschaffung von Lebensmitteln, und es wurden den Armen die theils vom Staat, theils von dieser Gesellschaft bezogenen Früchte zu ermäßigtem Preise überlassen. Ein sehr wichtiges Ereigniß war die Anlegung der Eisenbahn in den Jahren 1846 und 1847. Für das der Gemeinde zugehörende Land, welches durchschnitten wurde, erhielt dieselbe eine Entschädigung von 6468 fl. 26 ß. 3 Rp. Die Bahn wurde unterhalb dem Dorf hindurch gezogen und macht außerhalb desselben im Schönenwerd eine ziemlich starke Biegung, wo sie sich beträchtlich der Hauptstraße nähert. Sie durchschneidet die Straße gegen der Limmat, und an dieser Stelle steht das Stationsgebäude. Anno 1847 wurde die durch das Hochwasser im Herbst zuvor eingestürzte Rietgrabenbrücke an der Zufahrtsstraße nach der Limmat mit einem Kostenaufwand von zirka 1500 fl. neu hergestellt. Im Jahr 1850 wurde der Friedhos anders angelegt und statt drei Eingängen nur einer hergestellt, der mit einem eisernen Gatter verschlossen ist, und an der Kirche und dem Pfarrhaus einige Reparaturen bewerkstelligt. Schöfflistorf zählte im Jahr 1836 zirka 1000, im Jahr 1850 1065 Einwohner. Es kommen auf die Gemeinde Oberweningen 419, auf das Dorf Schleinikon 200, auf die Gemeinde Schöfflistorf 446 Einwohner. Landbau ist durchaus Hauptbeschäftigung der Einwohner; doch hat es auch Handwerker u. a. m. Das einzig Denkwürdige, das in dem Zeitraum von 1840 — 1850 in dieser Gemeinde vorkam, war der Straßenbau. In den Jahren 1843 und 1844 wurde nämlich die Landstraße nach Murzelen von Schöfflistorf aufwärts bis Sünikon im Akkord hergestellt; die 2400 Fuß lange Strecke durch das Dorf Schöfflistorf bis zum Klupf im Tagwerk ausgeführt, und ebenso die bestehende Straße abwärts bis Niederweningen einer Korrektion unterworfen. Schönenberg. Diese ziemlich große und zerstreute Gemeinde zählte im Jahr 1836 1432, im Jahr 1850 1468 Einwohner, und zwar 1014 Gemeinds-, 395 Kantons-, 56 Schweizerbürger und 3 Ausländer. Landbau und Viehzucht beschäftigen den größten Theil der Einwohner; die Seidenweberei betreiben viele weibliche Personen, dann hat es Handwerker u. s. f. Im Jahr 1840 baute die Schulgemeinde Mittelberg ein neues Schulhaus mit Lehrer- wohnung, das nach Abzug des ErlöseS von dem alten zirka 4900 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 750 fl. gab. Anno 1841 verbesserte die Gemeinde die Kommunikationsstraße nach der Finsterseebrücke. 1843 legte dieselbe eine neue Kommnnikationsstraße nach Wadenschweil an, woran der Staat kinen Beitrag von 1750 fl. gab. In eben diesem Jahr richtete die Gemeinde ein Haus in der Stollen- weid zu einem Armenhaus ein und kaufte etwa 30 Juchart Landes dazu an. Das HauS enthalt neben der Wohnung des Verwalters 2 heizbare Zimmer, 4 Kammern, Scheune, Waschhaus und 424 Stallung. Die Regierung gab an vie Baukosten einen Beitrag von 250 fl. (Anno 1850 befanden sich in demselben 31 Personen.) Im Jahr 1847 wurde eine 9117 Fuß lange neue Kommunikationsstraße nach Spitzen erbaut, an deren Kosten die Gemeinde vom Staat einen Beitrag von 1500 fl. erhielt. Anno 1848 wurde dem am 23. November 1847 bei Meyerskappel gefallenen Soldaten Stephan Landis auf dem Friedhof ein Denkmal errichtet. Im Jahr 1849 wurde die Kuppel deö Kirchthurms auf Anordnung des Baudepartements neu beschindelt und frisch angestrichen, was 190 fl. kostete; die Kommunikationsstraße nach der Finsterseebrücke nochmals einer durchgreifenden Korrektion unterworfen. Schwamendingen zählte im Jahr 1836 1 050, im Jahr 1850 1160 Einwohner, und zwar 584 Gemeinds-, 514 Kantons-, 39 Schweizerbürger und 23 Ausländer. Neben den Landwirthschaft Treibenden hat eS viele Fabrikarbeiter, Handwerker, eine Anzahl in den Seidenfärbereien zu Zürich arbeitende Taglöhner, eine Zahl Kattundrucker, Seiden- weberinnen u. a. m. Die wichtigste Begebenheit für die Gemeinde in den Vierzigerjahren war der Bau der neuen Hauptstraße von Zürich nach Winterthur im Jahr 1841 und 1842. Dieselbe erhielt von der Mitte deö Dorfes aus die Richtung über das Riet gegen Niederschwerzenbach. Anno 1843 fanden Reparaturen am Schulhaus zu Schwamendingen statt. 1845 und 1846 wurde vom Staat eine 1427 Fuß lange Verbindungsstraße außerhalb des Dorfes auf der Seite gegen Zürich ausgeführt. In den Theurungsjahren 1845—1847 wurde wie an andern Orten Mehl und Mais angekauft und nebst Brod an die ärmeren Einwohner verkauft, im Uebrigen die Theurung hier deshalb nicht so sehr empfunden, weil der Fabrikverdienst nicht stockte. Anno 1850 wurde der Prozeß zwischen der Hubgenossenschaft der Gemeinde und dem Stift betreffend die Nutznießung der sogenannten Stiftswaldung im Zürichberg, welcher 1835 begonnen hatte, endlich durch obergerichtliches Urtheil zu Gunsten der Genossenschaft erledigt. Schwerzerrbach Diese kleinste Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 220, im Jahr 1850 218 Einwohner, und zwar 152 Gemeinds-, 64 KantonS-, 1 Schweizerbürger und 1 Ausländer. Neben der Landwirthschaft treibenden Bevölkerung hat es ziemlich viele Personen, die Seidenweberei und Seidenwinderei treiben u. a. m. In den Jahren 1842 und 1843 wurden an der Kirche, die dem Staate zum Unterhalt obliegt, verschiedene Reparaturen bewerkstelligt, namentlich ein neuer Fußboden in derselben hergestellt, die Kirchhofmauer und die Treppe ausgebessert, was zusammen 350 fl. kostete. Am Schlüsse des Jahres 1850 wurde die Sekundärschule desjenigen Kreises, zu dem Schwer- zenbach gehört, nachdem sie von 1843 an ihr Lokal im Gfenn gehabt hatte und dort sehr zusammengeschmolzen war, wieder nach Schwerzenbach verlegt, was zu ihrem Wiederaufleben beitrug. 425 Seebach. Diese Filialgemeinde zählte im Jahr 1836 801,. im Jahr 1850 806 Einwohner und zwar 535 Gemeinds-, 234 KantonS-, 27 Schweizerbürger und 10 Ausländer. Landbau ist vorherrschende Beschäftigung. Dann hat es Seidenweberinnen, Winderinnen, eine Anzahl in Seidenfärbereien und Rothfärbereien der Stadt beschäftigte Arbeiter, in Kattundruckereien Arbeitende, Handwerker u. a. m. Das einzige Bemerkenswerthe, das sich in dem Dezennium von 1840—1850 in dieser Gemeinde zutrug, war der Bau einer Landstraße von der Hauptstraße nach Kloten aus gegen Rüm- lang in den Jahren 1849 und 1850. Seen. Die Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 1499, im Jahr 1850 1665 Einwohner, nämlich 1246 Gemeinds-, 374 Kantons-, 39 Schweizerbürger und 6 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Eivberg 258, auf Jburg 552, auf Ober-Seen 199, auf Unter-Seen 656 Einwohner. Landbau ist zwar vorherrschende Beschäftigung, doch hat es Handwerker, Taglöhner, Fabrikarbeiter, Weber u. a. m. Im Jahr 1841 wurde mit dem Pfarrhaus eine Hauptrcparatur vorgenommen, die 1750 fl. kostete, 1842 für die Summe von 1270 fl. ein neues Waschhaus und Holzschopf erbaut, 1843 der Garten und der Vorplatz vor dem Pfarrhaus hergestellt. In den Jahren 1845—1847 wurde die Theurung in der Gemeinde auch schmerzlich gefühlt, etwa 100 Personen wurden unterstützt und an Mehl und Mais für zirka 3500 fl. ausgetheilt, ebenso Kartoffeln. Im Jahr 1847 baute die Gemeinde eine neue KommunikationSstraße vom Sennhof gegen Kyburg, 1848 eine solche nach Eidberg, wofür sie vom Staat einen Beitrag von 125 fl. erhielt. Im letztem Jahr erbaute die Gemeinde ein Armenhaus, das 2769 fl. kostete, welche Summe durch Steuern allmälig abbezahlt wird. Das HauS steht zwischen Sennhof und Kohlbrunnen und hat 4 Stuben und 8 Kammern, in welchen 2, auch 3 Haushaltungen in einem einzelnen Zimmer beisammen wohnen. Seuzach hatte im Jahr 1836 666, im Jahr 1850 741 Einwohner und zwar 596 Gemeinds-, 127 Kantons-, 5 Schweizerbürger und 13 Ausländer. Auf die Zivilgemeinde Seuzach kommen 526, auf beide Ohringen 215 Einwohner. Landbau ist durchweg Hauptbeschäftigung, Handwerker. Im Jahr 1845 und 1846 erbaute die Gemeinde neue Kommunikationsstraßen nach Ohringen, Welzikon und gegen Winterthur, an welche der Staat einen Beitrag von 3000 Frkn. gab. Anno 1848 wurde der Kirchthurm ganz neu mit Schindeln gedeckt und frisch angestrichen, die Kirche in- und auswendig reparirt und die Thurmuhr wesentlich verbessert. Die Kosten, welche durch Steuern gedeckt werden mußten, betrugen etwa 800 fl. 54 Sitzberg. Diese im Jahr 1836 neu gestiftete, durch kirchliche Trennung von Turbenthal entstandene Kirch- oder eigentlich bloß Filialgemeinde, über welche in meiner frühern Chronik, Seite 558, eine ausführliche Mittheilung enthalten ist, zählte mit Ausschluß einiger thurgauischen Oertchen, die dazu gehören, im Jahr 1850 289 Einwohner. Die bedeutendsten Ortschaften der Gemeinde sind: Schmidrüti mit 68, sodann Kalchegg mit 53, Sitzberg mit 33, Ruppen mit 36, Schochen mit 22 Einwohnern u. s. f. Alle diese Orte liegen in dem Gebirge hinter Turbenthal an der thurgauischen Grenze zerstreut. Das Denkwürdige, was in dem Zeitraum von 1840—1850 in dieser armen Gemeinde vorkam, bestand in dem Bau eines Pfarrhauses, Reparaturen an der Kirche, einer Straßenanlage und Vorkehrungen gegen die Theurung. Im Jahr 1842 wurde der Bau einer neuen Kommunikationsstraße über Landcnberg nach Sitzberg begonnen und 1843 vollendet. Die der Filialgemeinde Sitzberg obliegende Strecke betrug 3300 Fuß und die Kosten hiefür 1513 sl. 27 ß. An der in den Jahren 1837 und 1838 erbauten Kirche, von welcher meine frühere Chronik eine Abbildung enthält, wurde Anno 1844 ein Sockel, 1845 ein Unterdach hergestellt, die Kosten betrugen 410 fl. In den Theurungsjahren 1845 und 1846 wurden zirka 60 Zentner Maismehl zu 3 bis 4 ß. per Pfund ausgewogen, 1847 191 Zentner zu 21/2 bis 3 ß. per Pfund. Ebenso wurde Suppe gekocht und zwar zuerst nur in Sitzberg, später auch in Schmidrüti, im Ganzen 14038 Portionen ä 1 ß. Dieselbe bestand aus Mais, Grütze, Reis, Fleisch und Butter. Da der Pfarrer in der bisherigen Privatwohnung zu Habcrg, das zum Thurgau gehört, sehr unbequem logirt war, so entschloß sich die Filialgemeinde zum Bau eines Pfarrhauses. Diese Baute wurde in den Jahren 1845—1848 von Herrn Zimmermeister Fluck von Wyla ausgeführt und kostete im Ganzen 5988 st. An diese Summe gab die Regierung einen Beitrag von 3750 fl., aus dem Rest der bei Stiftung der Gemeinde eingezogenen Liebcssteuer wurden verwendet 860 fl., an Geschenken gingen ein 256 fl., das Neblige mußten die Bürger der Gemeinde auS ihrem Sack bestreitcn. Das Pfarrhaus hat eine Länge von 38 Fuß 9 Zoll und eine Breite von 32 Fuß. In einem Anbau befindet sich das Waschhaus und der Holzschopf. Im Jahr 1848 wurde das Sträßchen, welches von Brcnngau über Goßweil au die thur- gauische Grenze führt, verbessert. Anno 1849 mußte das Dach des KirchthurmS reparirt und derselbe wieder frisch angestrichen werden, was 284 fl. kostete. Der erste Pfarrer der Gemeinde ist Herr Johannes Schultheß von Zürich. Stadel Diese Kirchgemeinde hatte im Jahr 1836 1342, im Jahr 1850 1452 Einwohner und zwar 1176 Gemeinds-, 238 Kantons-, 28 Schweizerbürger und 10 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Rath 242, auf Schüpfheim 142, auf die Gemeinde Stadel 678, auf die Gemeinde Windlach 390 Einwohner. Landbau ist durchaus vorherrschende Beschäftigungsart, daneben hat es Handwerker. 427 Im Jahr 1840 wurden durch einen Beschluß des Großen Rathes vom 25. Hornung die Zivilgcmeinden Rath und Schüpfheim zu einer eigenen politischen Gemeinde erhoben und ebenso Windlach. Im Jahr 1841 wurden an dem der Kirchgcmeinde gehörenden Pfarrhaus bedeutende Reparaturen vorgenommen, die 2179 fl. kosteten, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 250 fl. gab, und in den zwei Schulhäusern zu Rath und Windlach Lehrerwohnungen erbaut. Anno 1846 begann der Bau der 21550 Fuß langen Strecke der Straße von Seebach nach Weyach zwischen Rath, Stadel und Niederglatt, und wurde 1847 vollendet, die 1580 Fuß lange Strecke durch das Dorf Stadel im Tagwerk ausgeführt. Im Jahr 1850 kaufte die Kirchgemeinde Land zur Erweiterung des Kirchhofs an und führte dieselbe und die Reparatur der Kirche in diesem Jahr und 1851 aus. Die Kosten betrugen 2000 fl. Stafa Diese große Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 3508, im Jahr 1850 3705 Einwohner und zwar 2242 GemeindS-, 1198 KantonS-, 195 Schweizcrbürgcr und 70 Ausländer. Landwirthschaft treiben 5—600 Personen, Seidenweberei, Seidenwinderei, Spulerei, Zetteln und Zwirnen zirka 270, es hat viele Fabrikarbeiter, Kaufleute und Handeltreibende, Handwerker aller Art, Schiffleute, 10 Schiffmacher u. a. m. Im Jahr 1841 wurde die Landstraße nach Uirikon neu angelegt und 1842 vollendet, Anno 1842 das mit Kupfer gedeckte Dach des erst im Jahr 1838 neu erbauten KirchthurmS umgedeckt. In den Jahren 1845 und 1846 erbaute die Schulgemeinde Uirikon ein neues Schulhaus mit Lehrerwohnung, das 5850 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 487 i/z fl. gab. Im dritten Theurungsjahre, 1847, wurde eine Fruchtkommission aufgestellt, die vom Staat für 3626 fl. Korn und Mais bezog und 4159 Brode und 25658 Pfund Mehl um billige Preise verkaufte. Daneben bildete sich ein Aktienverein unter Garantie der Gemeinde, der ebenfalls aus einem Kapital von 4975 fl. 30680 Pfund Mehl, 9347 Brode und 35274 Pfund Mais zu billigen Preisen verkaufte. Im nämlichen Jahre baute die Gemeinde auö verschiedenen Dorftheilen Zufahrtsstraßen in die neue Seestraße. Anno 1849 hatten verschiedene Unglücköfälle statt, so z. B. fiel ein 56jähriger Kaufmann am 16. Hornung nach zu raschem Laufe aus das Dampfboot wenige Minuten nach der Abfahrt todt nieder. 1850 ertranken in der Nacht vom 2. auf den 3. Hornung zwischen Stäfa und Wädenschweil auf dem See ein 40jährigcr Blinder und ein 26jähriger HauSvater nebst dem sie führenden 18jährigen Jüngling wahrscheinlich in Folge Umschlagens des Schiffes, und wenige Tage nachher ertrank bei Uirikon unweit vom Lande ein nächtlicher Weile von der Ufenau herkommender 55jähriger Schiffmann. In diesem Jahre wurde die neue Seestraße in der Richtung gegen Männedorf fortgesetzt. 54 * 428 Stallikon. Diese ziemlich große Kirchgcmeinde zählte im Jahr 1836 1208, im Jahr 1850 1200 Einwohner und zwar 807 Gemeinds-, 369 Kantons-, 18 Schweizerbürger und 6 Ausländer. Die Bevölkerung vertheilt sich folgendermaßen auf die einzelnen Zivilgemeinden: Stallikon hatte 152, Medikon 146, Gamlikon 115, Sellenbüren 136, Buchenegg 157, Tägerst 173, Wetlschweil 321. Landbau treiben die meisten Personen, viele Seidenweberei, Seivenwinderei. Es hat Handwerker u. s. f. Im Jahr 1840 baute die Schulgcmeinde Stallikon ein neues Schulhaus mit Lehrerwohnung, das zirka 5900 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1000 fl. gab. Anno 1842 traf die Regierung mit der Kirchgcmeinde eine Uebereinkunft, in Folge welcher letztere gegen eine Entschädigung von 2400 Frkn. den Bau und Unterhalt des früher dem Stift St. Blasten und später dem Staat abgelegenen Chores der uralten Kirche übernahm, worauf dann im Jahr 1846 die Kirche in- und auswendig wesentlich reparirt, 2 neue Lichter und statt der hölzernen Decke eine GipSdecke angebracht und das ganze Holzwerk der Kirche neu hergestellt wurde. Die Kosten beliefen sich auf 4264 fl. Anno 1848 wurde das SchulhauL zu Wettschweil mit einem Kostenaufwand von zirka 1700 fl. wesentlich reparirt, im Jahr 1850 erbauten die im Jahr 1849 vereinigten Schulgcnossen- schaften Tägerst und Buchen egg am erstern Ort ein neues Schulhaus, das am 24. November eingeweiht wurde. Stammheim. Diese große Kirchgcmeinde zählte im Jahr 1836 2200, im Jahr 1850 2464 Einwohner und zwar 2192 Gemeindö-, 144 Kantons-, 110 Schweizerbürger und 18 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Ober-Stammheim 899, auf Wylen 90, auf Unter-Stammheim 756, auf Gun- talingen 428, auf Waltalingen 291. Die Landwirthschaft ist durchaus vorherrschende Beschäftigung. Daneben hat es Handwerker u. a. m. Im Anfang der Vierzigerjahre wurde von einer eigenen Gesellschaft der sogenannte Kirchbuck in Ober-Stammheim kultivirt und eine schöne englische Anlage mit einem Pavillon errichtet, in dem man eine schöne Aussicht genießt. Die Anlage kostete etwa 600 fl. DaS neue Schulhaus zu Waltalingen mit Lehrerwohnung, dessen in meiner frühern Chronik erwähnt ist, wurde im Jahr 1840 vollendet und es erhielt die Gemeinde an die Kosten desselben von der Regierung einen Beitrag von 1000 fl. Anno 1842 baute die Gemeinde Ober-Stammheim ein neues doppeltes Schulhaus mit Lehrerwohnung. Die Kosten betrugen zirka 8200 fl., an welche der Staat einen Beitrag von 500 fl. gab. In diesem Jahre begann der Straßenbau in der Gemeinde und zwar zuerst an der Straße von Andelfingen gegen Stein mit einer 9200 Fuß langen Strecke von der thurgauischen Grenze auf dem Stammheimer Berg bis zum Eingang des Dorfes Unter-Stammheim. Im Jahr 1843 wurden 10500 Fuß neuer Straßenanlage von der Grenze bei Wylen bis nach Unter-Stammheim als Poststraße von Frauenfeld her ausgeführt, weitere Arbeiten im Jahr 1844, so im Durchgang durch 429 daS Dorf Ober-Stammheim, und 2500 Fuß der bestehenden Straße von Ober- bis Unter-Stamm- heim umgearbeitet, 1845 die 3300 Fuß lange Strecke von Unter-Stammheim bis an die thurgauische Grenze gegen Dießenhofen. Im Jahr 1846 wurden im Chor der Kirche 3 neue Fenster hergestellt und die gothischen Verzierungen mit gefärbtem GlaS ausgefüllt. Im Jahr 1847 begann der Straßenbau wieder. Es wurde die Straße durch das Dorf Unter- Stammheim neu hergestellt, mit technischer Beihülfe des Staates eine neue Kommunikationsstraße von Ober-Stammheim gegen Nußbaumen angelegt und 1848 vollendet. In den beiden erwähnten Jahren wurde zu Unter-Stammheim ein neues stattliches Schul- haus mit zwei Lehrcrwohnungen und zwei schönen hellen Schulzimmern erbaut und am 3. Januar 1849 eingeweiht. Anno 1849 wurde der Straßenbau gegen Stein fortgesetzt und eine 16888 Fuß lange Strecke von Gysenhard über Waltalingcn nach Stammheim ausgeführt und solche im Jahr 1850 vollendet. Das Schloß Schwandegg ist gegenwärtig zum Theil Eigenthum der zürcherischcn Bank, daS Schloß Gyrsperg theilweise des Herrn Karl Bär von Richterschweil. Steinmaur hatte im Jahr 1836 1600, im Jahr 1850 1709 Einwohner und zwar 1412 GcmeindS-, 263 Kantons-, 26 Schweizerbürger und 8 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Neerach 630, auf Riebt 155, auf Nieder-Steinmaur 217, auf Ober-Sleinmaur 418, auf Sünikon 289 Einwohner. Neben der zahlreichen Landwirthschaft treibenden Bevölkerung hat es Handwerker u. a. m. Im Jahr 1841 baute die Zivilgcmeinde Nieder-Steinmaur auf der Kommunikationsstraße von Dielstorf nach Ober-Steinmaur eine steinerne Brücke über den Fischbach. Anno 1843 wurde die neue Wehnthaler Straße durch den Bann der Gemeinde gezogen, nämlich über Sünikon. Im Jahr 1847 vollendete die Schulgemeinde Neerach eine doppelte Lehrerwohnung in ihrem Schulhaus, 1846 und 1847 wurde die Landstraße von Seebach nach Weyach durch den Bann der Gemeinde gezogen, nämlich durch das Dorf Neerach und über daS dortige Riet. Sternenberg hatte im Jahr 1836 1423, im Jahr 1850 1342 Einwohner und zwar 1263 Gemeinds-, 66 Kan- lonö- und 13 Schweizerbürger. Es kommen auf die Orte Steinshof 87, Tiefenmoos 60, Gerster 59, Tobel 56, Höchstock 31, Unterhöchstock 31, Wolfenzedel 31, Speltrüti 31, Obergfell 30, Hinterroßweid 29, HäuSli 25, Hinterberg 25, Baucgg 24, Espen 24, Schwendi 29, Letten 22, Wölfen 23, Zapfen 23, Gfell 21, Gipsegg 21, Scheuerst 21, Eberliswald 21 Einwohner u. s. f. Es wurden zur Zeit der Volkszählung im Jahr 1850 nur 55 Personen aufgezeichnet, die sich mit dem Landbau beschäftigen, dagegen über 500, die Baumwollwebcrei und Spulerei treiben, eine ziemliche Anzahl Handwerker, von denen ein namhafter Theil Waaren als Handelsartikel verfertigt; Krämer; 355 Personen sind in den Tabellen als arbeitsunfähig bezeichnet. 430 Im Jahr 1840 bewilligte der Regierungsrath der Gemeinde zur Vollendung ihrer 5 Schul- häuser einen nachträglichen Beitrag von 1250 fl. Anno 1843 gründete der für die Volkserziehung thätige Dichter Jakob Stutz eine Jugend- gesellschaft, deren Mitglieder, Repetir- und Singschüler, sich zur Pflicht machten, von den gewohnten Vergnügen der dortigen Jugend (Spiel und Trunk) ferne zu bleiben und sich durch Lesen nützlicher Bücher so gut als möglich zu bilden, weßhalb eine Bibliothek gegründet wurde. Im Jahr 1844 fanden verschiedene Reparaturen im Pfarrhaus statt. Anno 1846 erhielt die Gemeinde an die Kosten einer Kommunikationsstraße nach Wyla von der Regierung einen Beitrag von 487l/z fl. In diesem Jahr gründete Herr Stutz, veranlaßt durch die Kartoffelkrankheit, einen Schillingverein. Die Beitretenden verpflichteten sich, wöchentlich einen Schilling zu dem Zweck beizutragen, Lebensmittel in größeren Quantitäten anzuschaffen und zugleich beabsichtigt der Verein, sich von Zeit zu Zeit über Landwirthschaft und Anderes zu besprechen. Gleichzeitig wurde eine Filialersparnißkasse für arme Kinder gegründet, in welche auch die kleinste Einlage von 1 Rappen aufgenommen wird, ebenso ein Knabenvcrein mit dem Zweck weiterer Ausbildung. Die in Folge der Kartoffelkrankheit eingetretene Thcurung wirkte namentlich in Folge der damit verbundenen Stockung in den Gewerben sehr drückend auf die Verhältnisse der Gemeinde Sternenberg, die überdicß eine ökonomische Schuldenlast zu tragen hatte und deren damalige Vorsteherschaft nicht am besten für die Gemeinde sorgte. Die Noth wurde so groß, daß man die Regierung und Privaten dringend um kräftige Unterstützung angehen mußte. Die Privatwohlthätigkeit brachte die anerkennenSwerthesten Opfer. Die Regierung sandte im April 1847 den Sekretär des Abgabendcpartements, Herrn Jakob Grcutert von Oberstraß, nach Sternenberg, um die dortigen Verhältnisse zu untersuchen, die Unterstützungen zu überwachen und alles Benöthigte zu beantragen. In Folge dieser Anordnungen trat der bisherige Pfarrer ab und wurde vom RegierungS- rath als Pfarrverweser Herr Heinrich Hirzel von Zürich gewählt. Dieser Mann und Herr Greu- tert begannen nun, letzterer in der ihm beigelegten Eigenschaft als Regicrungskommissär, mit entschiedenem Willen kräftig die Reorganisation der Gemeinde und standen in dieser Beziehung mit einer besondern Kommission in Verbindung, welche die Regierung wegen der Verhältnisse von Sternenberg ernannt hatte. Beide suchten so viel als möglich Verdienst in die Gemeinde zu bringen, die Ausgaben derselben zu regeln, und wirkten auch in moralischer Beziehung wohlthätig ein. Für die zahlreichen Armen wurden Suppenanstalten errichtet. Anfänglich hielt sich der Kommissär nur vorübergehend in der Gemeinde auf, später nahm er dort seinen bleibenden Sitz und erhielt einen Sekretär als Gehülfen. In dem erwähnten Jahre erhielten die Schulen von Sternenberg von der Regierung eine außerordentliche Unterstützung zur Deckung des vorhandenen Defizits. — Die Gemeinde verbesserte die von Tablat herkommende Straße in der Abtheilung von der Matt bis gegen Gsell und erhielt von der Regierung an die dießfälligen Kosten einen Beitrag von 812>/z fl. Anno 1848 ertheilte die Regierung dem Herrn Greutert als Kommissär in den Bezirken Hinweil und Pfäfsikon eine Instruktion, zufolge welcher er die Austheilung von Lebensmitteln oder die Unterstützungen an Geld zu ordnen und zu überwachen, bei den angeordneten Straßen- bauten eine Auswahl der tauglichsten und bedürftigsten Personen zu treffen, die Arbeiten und die Auszahlung zu leiten und Rechnung zu führen, sich mit dem Zentralbureau wegen Dienstgesuchen in Verbindung zu setzen, statistische Notizen zu sammeln, die Anleitungen der besondern Kommission und deS Polizcirathes zu vollziehen hatte, und es wurde ihm nun auch ein Ingenieur bcige- gebcn. Der RcgicrungSrath beschloß, es sollen in den bedrängten Gemeinden eine Anzahl Straßen ausgeführt werden, die er näher bezeichnete. Diese Straßenbauten begannen sofort mit einer Strecke von Zuckern über Blitterschweil durch daS Kollertobel und mit einer neu anzulegenden Straße von Fehraltorf über Rußikon und Ehrikon nach Wildberg. In diesem Jahr wurde das Brodiren und die Seidenweberei in der Gemeinde eingeführt, eine schon bestehende Arbeitsschule für Mädchen weiter ausgedehnt und die bisher mehr als Bettlerzweig dienende Korbflechtern zweckmäßig organisiert. Im November starb Herr Greutert in Folge übergroßer Anstrengungen, denen er sich im Interesse dieser Gegenden unterzogen hatte, worauf der Rcgierungsrath beschloß, die Stelle eines Kommissärs einstweilen nicht zu besetzen und die außerordentlichen Straßenarbeiten einzustellen. Eine Anzahl Arbeiter aus der Gemeinde wurden indeß seither bei verschiedenen Straßenbauten außerhalb des Bezirks gebraucht. In dem erwähntenWahr fanden am Pfarrhaus wieder verschiedene Reparaturen statt. 1849 erhielt die Schulgemeinde Wölfen behufs Abbezahlung von Schulden auf ihrem Schulhaus von der Regierung einen Beitrag von 132 fl. 1850 stiftete der Pfarrverweser einen Armenverein aus Jünglingen aller Theile der Gemeinde mit der Aufgabe, die Unterstützten zu beaufsichtigen, sich über das Armenwesen gegenseitig zu besprechen und zu belehren. Im Laufe dieses Jahres trat derselbe aber zum großen Bedauern der Gemeinde und vieler Menschenfreunde von dem Pfarrdienst in der Gemeinde ab, indem er von einer andern Gemeinde, Höngg, zum Pfarrer gewählt wurde. Thalweil hatte im Jahr 1836 1738, im Jahr 1850 1889 Einwohner und zwar 1037 Gemeinds-, 676 Kantons-, 113 Schweizerbürger und 63 Ausländer. ES kommen aus die untere Wacht 578, auf Ludretikon 500, auf die obere Wacht 418, auf Gattikon 174, Hof 47, Blatten 38, Hündi 26, Lingg 20 Einwohner u. s. f. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung hat es mehrere hundert Personen, die sich mit dem Seidengewerbe beschäftigen, eine Anzahl Fabrikarbeiter, Handeltreibende, Schiffleute, Handwerker u. a. m. Im Jahr 1843 baute die Gemeinde eine Kommunikationsstraße von der alten Landstraße in der Gegend der Kirche bis in die neue Seestraße zu Ludretikon. Anno 1846 hielt die Kantonalschützengesellschaft auf dem Schießplatz der Gemeinde ein großes Schießen, an welches die Regierung 375 fl. beitrug. Das Wichtigste, das sich in dem Dezennium von 1840—1850 in der Gemeinde zutrug, war der Bau einer neuen Kirche. Schon seit langer Zeit war die alte Kirche, von deren Erbauung sichere Urkunden fehlen, für die anwachsende Gemeinde zu klein, weßnahen die Gemeinde schon im Jahr 1821 den Beschluß faßte, keine bedeutenden Reparaturen mehr an derselben vorzunehmen und im Jahr 1831 in Voraussicht des Baues einer neuen Kirche ein neuer Begräbnißplatz an- gelegt wurde (siehe frühere Chronik S. 632> — Im Jahr 1836 wählte die Gemeinde eine Kommission, die Bauplane und Kostenberechnungen entwerfen, auch allfällige Unterzeichnungen für freiwillige Beiträge u. a. sammeln sollte. Wichtige Straßcnbauten nahmen aber die Kräfte der Gemeindsbcwohner während einer Reihe von Jahren so sehr in Anspruch, daß man erst am 29. Dezember 1844 daran denken durfte, der Gemeinde den Antrag zu einem neuen Kirchenbau zu hinterbringen. In der Gemeindsversammlung an dem bemerkten Tag wurde ein Plan und Modell, Kostenberechnung und ein Verzcichniß von freiwilligen Gaben und Abtretungen zur Erleichterung des Kirchenbaues vorgelegt, worauf die Versammlung einmüthig beschloß, eS soll auf dem Platz der alten Kirche eine neue nach dem vorliegenden zwar noch näher zu prüfenden Plane erbaut werden, hiefür eine Summe von 52,000 fl. festsetzte und eine Baukommission wählte, an deren Spitze Herr Regierungsrath I. I. Wieland stand. In den ersten Monaten des Jahres 1845 begannen schon die Erdarbeiten, am Betttag dieses Jahres wurde in der alten Kirche der letzte Gottesdienst gehalten und solche in den darauf folgenden Tagen abgetragen. Die betreffende Predigt des Pfarrers Herrn I. I. Sprüngli kam nebst historischen Notizen über die alte Kirche, Grundriß und Ansicht derselben in einer Broschüre im Druck heraus. Derselben ist auch ein Verzcichniß der Pfarrer der Gemeinde nebst biographischen Notizen über solche und der Kirchenbeamten angeschlossen und den Schluß derselben macht ein Gedicht „bei der Ruine der halb abgebrochenen Kirche". — Die Gemeinde hielt nun zwei Jahre lang ihren Gottesdienst in einer auf dem neuen Friedhof errichteten Brettcrhütte. Am 18. April 1846 fand die Grundsteinlegung des neuen Gotteshauses statt, am 16. August die Aufrichtung der Kirche, im November diejenige des Thurmes, im Juni 1847 langten die neuen Glocken an und am 24. Oktober, gerade als die ersten eidgenössischen Truppen gegen den Sonderbund aufgeboten wurden, fand die Einweihung der Kirche statt. Das Musikorchester von Zürich und ein zahlreicher Chor von Sängern und Sängerinnen verschönerten durch Gesänge (unter andern Chöre aus Haydn'S Schöpfung und eine Hymne von Mozart) die Feier. Reden wurden gehalten von den Herren Regierungsrath Wieland, Kirchenrath Meyer und Pfarrer Sprüngli (nach Psalm 100, 1—5). Die Kirche ist in dem nämlichen Baustil, wie mehrere andere seit den letzten 80 Jahren im Kanton erbaute aufgeführt; es ist die zentrische Form, das Schiff ein Quadrat, über demselben drei Emporen und der mittlern derselben gegenüber an der Thurmseite die Kanzel, hier in einer Nische angebracht. Unter derselben steht der Abendmahlstisch und vor diesem der Taufstein. Der Kirchenraum wird von 19 hohen Fenstern mit Rundbogen beleuchtet. Die Decke ist etwas gewölbt, das Innere bemalt und mit Stukkaturarbeit verziert. Der Kirchthurm, wie die Kirche mit Sockel und behauenen Ecken, hat von den Schalllöchern aufwärts bchauenes Gemäuer, eine Altane und über derselben eine mit Weißblech bedeckte, steinfarb bemalte Kuppel in Form der Großmünstcrthürme in Zürich. Neben anderem wurde der Kirche ein Altargemäldc, von in Rom sich aufhaltenden Gemeinds- bürgern fünf gemalte Fensterköpfe und ein Tuch über den Abendmahlstisch geschenkt. Von den 1000 Kirchenstühlen wurde ein bedeutender Theil verkauft und 23,582 fl. 39 ß. erlöst, wogegen für Kirchenörtcr in der alten Kirche 1725 fl vergütet werden mußten. Ein Theil der übrigen Plätze ist vermiethct, ein Theil, namentlich auf der mittlern Empore, frei gegeben. Die vier neuen von Rosenlächer in Konstanz gegossenen Glocken wiegen zusammen 9987 Pfund. 133 Die größte (5286 Pfund) Hut den Ton o und zeigt auf der einen Seite daS Bild der neuen Kirche im Aufriß, auf der andern das Gcmeindswappen und führt den Spruch: Der Christgcmeinde ruft mein Klang: O komm zu Deinem Gotteshaus! Der Herr behüte Deinen Gang, Begleite stets Dich ein und aus (nach Psalm 121, 8). Die zweite (2618 Pfund) hat den Ton e und auf der einen Seite zwei Engel nach Deschwan- den mit Bibel und Harfe, auf der andern den Spruch: Mit Hellem Feicrtonc Will ichs zu aller Herzen bringen: Der Weg des Lebens wohne Bei Euch mit Beten und mit Singen (nach Kol. 3, 16). Die dritte (1478 Pfund) mit dem Tone A lautet: Ertönt Dir morgen oder heute Zum letzten Gang mein Grabgeläute, Dann sei Dir Gottes Ruh beschicken, Geh ein zu Deines Herren Frieden! (nach Math. 25, 21), Die vierte (605 Pfund) mit dem Tone o: Auf, o Christ! empor das Herz, Gott, den Ewigen zu loben! Deine Bahn geht himmelwärts, Deine Heimat ist dort oben! (nach Kol. 3, 2). Bemerkenswerth ist, daß der Bau der Kirche nur um einige hundert Gulden über den Voranschlag stieg, obschon vieles schöner und solider ausgeführt worden, als der Plan angab, und daß der ganze Bau ohne Mißhelligkeit unter den Kirchgenossen und ohne Ur werden konnte. Die Kosten des BaueS waren speziell folgende: 2) Mauersteine, nebst Pulver, Geschirr, Fährlöhne w. 3) Maurerarbeit von Herrn Heinrich Schneid und Stephan Kölliker von Thalweil 4) Steinhauerarbeit von Herrn Ulrich Dübclbeiß, seßhaft in Thalweil . . . 5) Zimmermanusarbeit von Herrn Baumeister Ulrich Schneid in Thalweil . . 6) Eiseiearbeiten, ausgeführt von 3 Arbeitern. 8) Schreinerarbcit, ausgeführt von 7 10) Glaserarbeit (die eisernen Rahmen zu den Fenstern von Herren Gebrüder Sulzer in Winterthur, das Glas von Herrn Staub in Thalweil) . . . 11) Malerarbeit von den Herren Scheller und Erber.1358 12) Stukkaturarbeit von Herrn Michael Hüttle von Baden. 13) Taufstein von weißem Marmor von Herrn Hauptmann, Bildhauer in München 331 ksfall vollendet 2559 st. 24 ß. 2100 „ 1 9447 „ 33 9323 „ 37 6709 „ 22 3221 „ 16 k, 2316 >, 25 rl 2734 k, 1559 k, 2168 „ 36 kk 1358 „ 26 878 „ 32 k, 331 „ 33 55 434 14) Kirchenuhr von Herrn Moder, Uhrenmacher in Egliöau. 750 fl. — ß. 15) Glocken (nebst Ueberlassung der 3 alten). 5607 „ 27 „ 16) Zeichnungen und Modelle.126 „ 6 „ 17) Silbernes Abendmahlsservice (8 Kelche, 2 Platten, 1 Taufkanne) von Herrn Rehfuß in Bern, nach Abzug von 762 fl. 10 ß. freiwilligen Steuern . . 25 „ 20 „ 18) Allerlei. 1762 „ 34 „ 19) Gratifikationen.. .. . . . 750 „ 22 „ Summa 53,732 fl. 34 ß. davon ab Erlös von der alten Kirche. - . 1312 „ 34 „ Summa 52,420 fl. — ß. Diese Kosten mußten auf die Steuerpflichtigen verlegt werden, nämlich drei Viertheile auf das Vermögen, ein Achttheil auf die Haushaltung und ein Achttheil auf die Kirchgenossen. Die Regierung trat der Gemeinde zur Erweiterung des Einganges zu der Kirche 3057 Quadratschuh Land vom Pfarrgarten unentgeltlich ab und bestimmte ein anderes Stück Lanv zwischen der Kirche und dem Kirchhof zum Pfarrgarten. Zu Verschönerung des Begräbnißplatzes, um denselben in Uebereinstimmung mit dem Neubau zu bringen, gab die Gemeinde noch einen Kredit von 500 fl., und so ward es möglich, jedes Grab mit einem Grabstein und einer Inschrift zu bezeichnen und mit Immergrün, die Kinvergräber mit Friesnelken, einzufassen. Im Jahr 1848 mußten im Pfarrhaus, da sich der Schwamm in demselben zeigte, bedeutende Reparaturen ausgeführt werden, die 750 fl. kosteten. Töß zählte im Jahr 1836 1446, im Jahr 1850 1732 Einwohner und zwar 967 Gemeinds-, 637 Kantons-, 66 Schweizerbürger und 62 Ausländer. ES kommen auf das Dorf Töß 1657, auf Dättnau 43 und auf die Höhe Roßberg und Bläsihof 32 Einwohner. Die Zahl der Handwerker und Fabrikarbeiter übersteigt diejenige der Landwirthe. Es hat Handwerker aller Art. Im Jahr 1841 wurde vom Staat die neue Hauptstraße nach Zürich gegen das Kemptthal angelegt, 1842 der sogenannte Haldensteg, ein den Reben nach sich ziehender schmaler Fußweg unterhalb der Rieterschen Spinnerei, in eine breite Fahrstraße verwandelt, 1845 der neue Kirchhof mit einem eisernen Gatter versehen. In den Theurungsjahren 1845 —1847 wurde in dem obrigkeitlichen Fruchtmagazin in der Gemeinde Frucht ausgetheilt, was auch für die letztere benutzt wurde; ebenso betheiligte sich die Vorsteherschaft bei dem Lebensmittelverein in Winterthur und die Hülfsgesellschast daselbst gab Kartoffeln. Für die Fabrikarbeiter sorgten die Herren Nieter u. Komp. Anno 1849 wurde die Kirche inwendig und auswendig frisch bestochen und geweißt und die Vorhalle neu hergestellt. In diesem Jahr kam endlich zwischen der Regierung und dem Stadtrath von Winterthur bezüglich auf die Brücke über die Töß eine Ucbereinkunst zu Stande, zufolge welcher letztere die Bezahlung einer Aversalsumme von 16,000 Frk. übernahm, die bestehende alte gedeckte -435 hölzerne Brücke an den Staat abtrat und die Ausbeutung eines Tuffsteinbruches bei Nußberg im Tößthal für den neuen Brückenbau bewilligte, während der Staat den Unterhalt der alten Brücke übernahm und sich zum Bau einer neuen verpflichtete. Die Stelle der neuen Brücke wurde auf zirka 70 Fuß oberhalb der alten bestimmt und von der Regierung beschlossen, eine gewölbte steinerne Brücke mit 70 Fuß lichter Weite und IlO/z Fuß Pfeilhöhe zu erbauen, für die Bekleidung der Landpfeilcr bis an den Bogenansatz Würcnloserstein zu verwenden. Die Brückenbaute wurde im Jahr 1850 dem Herrn Banmeister Jakob Diener von Männedorf für die Summe von 40,000 fl. zur Ausführung übertragen, die in die Straßenlinic fallende wieder angekaufte ehemalige Klosterscheune ihm als Werkstätte angewiesen. Am 12. April begannen die Fundamentgrabungen, am 19. August wurde am linkseitigen Widerlager in die Grundsteinschichte deS obern Schutzpfeilers eine kupferne Büchse versenkt, enthaltend eine kurze Geschichte der alten und neuen Brücke u. a. m. Am 14. November waren beide Landpfeiler nebst den Nfermauern vollendet und im Jahr 1852 wird die Brücke dem Fuhrwerk geöffnet werden. Trüllikou hatte im Jahr 1836 1253, im Jahr 1850 1393 Einwohner und zwar 125l Gemeinds-, 81 Kantons-, 50 Schweizerbürger und 11 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Rudolfingen 310, auf Trüllikou 557, auf Truttikon 371 und auf Wildenspuch 155 Einwohner. Neben den Landwirthen hat eS Handwerker u. a. Im Jahr 1840 baute die Schulgemeinde Truttikon im Anschluß an das bereits bestehende Schul- und Gemeindhaus, das zugleich renovirt wurde, eine Lehrerwohnung. Die Kosten beliefen sich auf zirka 5500 fl., an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 625 fl. gab. Anno 1843 wurde die Kommunikationsstraße nach Schlatt korrigirt. 1844 begann der Bau der Landstraße von Andclfingen gegen Dießenhofen mit Herstellung der Strecke von Trüllikon nach Andelfingen, 1845 der 4200 Fuß langen Strecke durch das Dorf Trüllikon, durch welche in dasselbe mehr Ordnung und Reinlichkeit herbeigeführt wurde, und wodurch es, nachdem im Jahr 1846 zwei steinerne Brunnen hergestellt worden, ein freundliches Aussehen gewann. In diesem Jahr wurde die Kommunikationsstraße nach Oerlingen neu angelegt. Im Jahr 1847 starben in dieser Gemeinde zwei sehr alte weibliche Personen; die eine Frau Susanna Hirt, geb. Simler, alt 93 Jahre, älteste Bürgerin von Zürich, die andere Frau Magda- lena Wieland, geb. Hablützel, alt 93 Jahre. In den Jahren 1848 und 1849 wurde die Kommunikationsstraße nach Schlatt ganz neu angelegt; an die dießfälligen Kosten erhielt die Gemeinde vom Staat einen Beitrag von 187^ fl., 1850 die Landstraße nach Dießenhofen in einer Länge von 4165 Fuß von Trüllikon b>S an die thurgauische Grenze fortgesetzt. In diesem Jahr begann die Erweiterung und Korrektion der Kommunikationsstraße von Trüllikon über Langenmoos nach Ossingen. Turbeuthal. Diese an Umfang sehr bedeutende Kirchgemcinde zählte im Jahr 1836 1752, im Jahr 1850 1831 Einwohner. Mit Einschluß der Zivilgemeinde Schmidrüti, die einen Bestandtheil der Filial- 55 * 436 gemeinde Sitzberg ausmacht, und der Zivilgemcinde Seelmatten, die kirchlich nach Bichelsce gehört, hatte die politische Gemeinde Turbenthal 2336 Einwohner, und zwar 1707 Gcmeinds-, 539 Kantons-, 78 Schweizerbürgcr und 12 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemcinde Huzikon 412, auf Landen- berg 248, auf Neubrunnen 203, Oberhofcn 149, Rahmsperg 114, Schmidriiti 281, Seelmatten 216, Sleinenbach 149, Tablat 128, Turbenthal 418 Einwohner. Außer der Landbau treibenden Bevölkerung hat es ziemlich viele mit Baumwollwcberei beschäftigte Fabrikarbeiter, Handwerker, Korbflechter u. a. m. Im Jahr 1841 und 1842 wurde die Kommunikationsstraße vom Gemeindsbann Wyla im Tößthal bis Tablat gegen Sternenberg und die Bergstraße von Sack gegen Sitzberg theilweise ganz neu hergestellt, und es erhielt die Gemeinde von der Regierung an die dießfälligen Kosten einen Beitrag von 375 fl. Ein Stück der früheren Helfereiwiese von 35,000 Quadratfuß wurde auf Rechnung des Staates für 564 fl. verkauft. Anno 1845 nahm Turbenthal, so weit es seinen Gemeindsbann betraf, an dem Straßenbau von Zell gegen Schlatt Antheil, nämlich in der Gegend des Gyrenbades, und baute eine Kommunikationsstraße von Turbenthal über Seelmatten bis an die Grenze des Kantons Thurgau, an welche beide Bauten der Staat einen Beitrag von 968^2 fl. gab. 1846 wurden 8000 Fuß Kom- munikationsstraße durch das Steinenbachthal hergestellt und gemeinschaftlich mit Wyla 6 Brücken über den Steinenbach erbaut, und es erhielt die Gemeinde au die dießfälligen Kosten vom Staat einen Beitrag von 1150 fl. 1847 baute Turbenthal an der Straße von Zell nach Elgg. Im Jahr 1849 baute die Schulgemeinde Turbenthal ein neues Schulhaus mit Lehrcrwohnung, das 4400 fl. kostete, an welche Summe der Staat 625 fl. beitrug. In diesem Jahr wurde die 7891 Fuß lange Strecke der neuen Kommunikationsstraße nach Wildberg gebaut, und es begann der Bau einer offenen hölzernen Brücke über die Töß bei Friedthal mit 58 Fuß Oeffnung, gemauerten Landpseilern und 2 Mitteljochen; Straße und Brücke wurden im Jahr 1850 vollendet. In diesem Jahr erbaute die Schulgemeinde Huzikon ein neues Schulhaus mit Lehrerwohnung, das 4348 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 970 fl. gab. DaS (äußere) Gyrenbad, dessen in meiner alten Chronik S. 48 ausführlich gedacht ist, hatte in den verflossenen 10 Jahren immer mehr Zuspruch, und der Besitzer desselben verwendete viele Kosten, um die Gebäude und Anlagen zu verschönern. Uetikon zählte im Jahr 1836 1050, im Jahr 1850 1121 Einwohner und zwar 718 Gemeinds-, 365 Kantons-, 29 Schweizerbürger, 9 Ausländer. Neben der Landwirthschast treibenden Bevölkerung gibt es viele meist weibliche Personen mit Seidenweberei beschäftigt, eine Anzahl Schiffleute u. a. m. Im Jahr 1842 wurde der Kirchhof erweitert und mit einer soliden Mauer eingefaßt. DaS Werk wurde meist durch Frohnarbeit vollbracht und kostete deßhalb wenig. Der Kirchhof ist nun sehr freundlich eingerichtet und bietet eine schöne Aussicht dar. Im Jahr 1848 wurde mit dem Pfarrhaus eine Hauptreparatur vorgenommen und dasselbe aus- und inwendig freundlich hergestellt. An dasselbe ist ein Waschhaus und Holzschopf angebaut. 437 Die Baute kostete den Staat zirka 3400 fl. Im folgenden Jahr wurden die Umgebungen applanirt und die Lokalität eingezäunt, was zusammen 800 fl. kostete. Anno 1849 begann der Straßenbau in der Gemeinde mit Ausführung der Strecke der neuen Seestraße von Langenbaum aufwärts gegen Männedorf. Die Erdarbeiten führte eine Arbeiterrotte von Sternenberg aus. Diese Straße wurde im Jahr 1850 vollendet. Gleichzeitig unternahm die Gemeinde den Bau zweier Verbindungsstraßen vom See nach dem Groß- und Kleindorf. — In diesem Jahr wurde in der Gemeinde eine zinstragende Sparkasse gegründet. In dem Dezennium hat sich der Stand und die Verwaltung der Gcmeindgüter merklich gehoben, indem die schöne Sitte von Legaten aufkam; ebenso ist der hiesige Bauernstand im Aufschwung begriffen, wozu neben Fleiß und Sparsamkeit der Hausverdienst durch Seidenweberei und der Nutzen der Sennhütten viel beiträgt. Uitikon. Diese kirchliche Filialgemeinde hatte im Jahr 1836 331, im Jahr 1850 310 Einwohner und zwar 206 Gemeinds-, 92 Kantons-, 6 Schweizerbürger, 6 Ausländer. Landbau ist die Hauptbeschäftigung der Einwohner. Aus dem Dezennium von 1840 —1850 ist betreffend diese Gemeinde einzig anzuführen, daß im Jahr 1850 vom Dorf Uitikon auS eine neue Verbindungsstraße mit der AlbiSrieder-Knonauer Straße angelegt wurde. Das Schloß, ehemals Gerichtsherrlichkeit, ist noch im Besitz der Familie Steiner. Unterstraß Diese in kirchlicher Beziehung mit der Gemeinde zum Predigern in Zürich verbundene zunächst der Stadt liegende Gemeinde hatte im Jahr 1836 1236, im Jahr 1850 1324 Einwohner und zwar 305 Gemeinds-, 843 Kantons-, 93 Schweizerbürger, 83 Ausländer. Die Nähe der Stadt veranlaßt mancherlei Beschäftigungsarten. Neben der verhältnißmäßig nicht bedeutenden Landwirthschaft treibenden Bevölkerung hat es 2 Bierbrauereibesitzer, 1 Glockengießer, Handeltreibende, Fabrikarbeiter (Mechaniker, Färber u. a.), Seidenweberinnen und Seiden- winderinnen, Handwerker, Handlanger, Taglöhner. In dem Pfrund- und Krankenhaus an der Spannweid (von dem oben Seite 311 ein MehrereS gesagt ist) hielten sich 1850 im Ganzen 71 Personen auf. Im Jahr 1843 wurde in dem Schulhaus eine Hauptbaute vorgenommen, an deren Kosten die Regierung 1700 Frk. beitrug, und dasselbe sodann im Oktober festlich eingeweiht. Der Landsitz Beckenhof ist geschmackvoll erneuert worden. Anno 1846 wurde die sehr verengte Straßenstrecke von der Neumühlegasse bis zum weißen Haus von 1300 Fuß Länge erweitert, das schadhafte Steinpflaster beseitigt und ein neuer Straßen- körper hergestellt. Gleichzeitig ward die 550 Fuß lange Straßenstrecke vom weißen HauS bis zum Drahtschmiedli mit verminderter Steigung und größerer Breite im Tagwerk ausgeführt und beim Drahtschmiedli eine neue Bachbrücke hergestellt. Im Jahr 1847 baute die Gemeinde am Letzbach einen Feuerweiher. 438 Uster. Diese Kirchgemeinde, eine der größten des Kantons, zählte im Jahr 1836 4496, im Jahr 1850 5081 Einwohner und zwar 3144 Gemeinds-, 1776 Kantons-, 108 Sckweizerbürger, 53 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Freudweil 223, auf Nänikon 480, auf Niederuster 614, aus Nossikon 315, auf Oberuster 938, auf Riedikon 320, auf Sulzbach 374, auf Uster 1224, auf Werikon 168, auf Wermathschweil 287 und aus Winikon 138 Einwohner. Zur Zeit beschäftigen sich mehr Personen mit Fabrikarbeit und Weberei als mit der Land- wirthschaft und zwar die meisten mit Baumwollweberei. Es hat Handeltreibende, Mechaniker, über 300 Handwerker u. a. m. Das im Jahr 1840 erbaute neue Schulhaus zu Riedikon mit Lehrerwohnung kostete zirka 4700 fl., an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 562^ st. gab. Anno 1841 wurde die 4740 Fuß lange Strecke der Straße von Schwamendingen nach Hin- wcil von Brand bis Uster ausgeführt, ebenso vie Straße durch das Dorf Uster, eine offene hölzerne Brücke über den Aabach mit einem steinernen Mittelpfeiler erbaut, die 13000 Fuß lange neue Straße von Uster nach Mönchaltorf begonnen und 1842 vollendet. Am 17. Oktober dieses Jahres fand auf Veranstaltung der Gesellschaft der Böcke, der antiquarischen und historischen Gesellschaft die Aufstellung und Einweihung des Denkmals der im Jahr 1444 Hingerichteten Besatzung von Greisensee auf der Blutmatte bei dem Dorf Nänikon statt. Diese Gesellschaften versammelten sich Vormittags 10 Uhr zu Greifensee und zogen von da aus auf den Festplatz. An der Spitze des Zuges marschirten sechs Geharnischte. Ihnen folgte eine Blechmusik, hierauf der Gesangverein des Bezirks Uster, dann die Panner von Zürich und dem Amt Greifensee, hierauf die Vorsteher und Mitglieder der erwähnten Gesellschaften, die Eingeladenen, alles in doppelten Gliedern, in schwarzer Kleidung. Das Kadetten- Artilleriekorps hatte auf der Anhöhe zwischen Greifensee und der Matte Posto gefaßt und löste von Zeit zu Zeit, bis der Zug auf dem Festplatz angelangt war, Schüsse. Die mit der Ausführung des Monuments Beauftragten empfahlen dasselbe zur Einweihung. Die zahlreich anwesende Volksmenge schloß einen Kreis um das Monument. Die Feierlichkeit begann mit der Absingung eines Gedichtes von Keller, „die Ahnen", in Musik gesetzt von Nägeli. Hieraus hielt Herr Oberstlieutenant Hans Georg Bürkli als Sprecher der Gesellschaft der Böcke eine Rede, die sich auf das geschichtliche Ereigniß der Belagerung der Burg Greifensee, die Uebergabe derselben und die Hinrichtung der Besatzung bezog, worauf 3 Schüsse und wieder Gesang folgten. Alsdann folgte eine Rede des Herrn Georg von Wyß, als Sprecher der antiquarischen Gesellschaft, wieder 3 Schüsse und dann der Schlußgesang, worauf der Zug sich in gleicher Ordnung unter Musik und Geschütz- salven nach Greisensee zurückbewegte, wo im dortigen Wirthshaus ein einfaches Mittagessen stattfand. — Das Denkmal, welches auf der Blutmatte bei Nänikon an der Stelle einer früheren Kapelle errichtet wurde, hat eine pyramidale Form. Die Unterlage besteht aus aufgeschichteten rothen Ackersteinen, auf derselben ist eine Eisenplatte befestigt, auf welcher sich eine Inschrift befindet. Auf einer zweiten eingemauerten eisernen Tafel sind die Namen der Hingerichteten enthalten. Vier Wehrsteine umschließen den Vorplatz des Denkmales. In dem bemerkten Jahr 1842 wurde zu Wermathschweil ein neues SchulhauS mit Lehrer- 439 Wohnung erbaut, das zirka 5800 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1000 fl. gab. Anno 1844 wurde der schön gebaute Kirchthurm, der dem Staat zum Unterhalt obliegt, frisch bestochen, der Helm neu angestrichen, was 319 fl. kostete. In den Jahren 1846 und 1847 wurde die Kommunikationsstraße von Ustcr nach Niederuster neu hergestellt, zur nämlichen Zeit zu Nä nikon ein neues sehr schönes Schulhaus mit einem Thürmchen erbaut, in welchem die früher in der Kapelle befindliche Glocke nebst Uhr und Zeittafel sich befindet. Die Baukosten beliefen sich über 15000 fl., an welche der Staat einen Beitrag von 1020 fl. gab. Das Gebäude wurde am 25. Oktober 1847 eingeweiht. In den Theurungsjahren 1845 — 1847 wurde von, Staat Frucht bezogen, Mais und Mehl angekauft und durch eine eigene Kommission um herabgesetzte Preise an die Bedürftigen verkauft. Es organisirte sich 1845 ein Unierstützungsverein, der in den Gemeinden freiwillige Gaben sammelte, woraus viele arme Haushaltungen bedeutende Unterstützungen genossen. Zu Abschaffung des Gafsen- bettelS wurde eine Unterstützungskasse gebildet. Der Verein gab sich rcglementarische Bestimmungen und erließ am 1. Dezember 1845 eine gedruckte Einladung an das wohlthätige Publikum, die mit gutem Erfolg gekrönt war. Auch die Fabrikbesitzer trafen für ihre Arbeiter Fürsorge, indem sie ihnen zu herabgesetztem Preise Lebensmittel gaben. Herr Trümpler in Oberuster richtete für die seinigen eine Suppenanstalt ein. Anno 1848 wurde die Kommunikationsstraße von Ober- über Niederuster nach Greifensee und diejenige von Sulzbach bis Grund verbessert, 1849 unter der Bauaussicht des Staates diejenige von Wermathschweil über Freudweil gegen Gutenschweil, die 1850 vollendet wurde. In diesem Jahr begann der Bau eines neuen, schönen und zweckmäßig eingerichteten Schul- hauses zu Niederuster und in demjenigen zu Uster mußte die Luftheizung wegen schädlicher Einwirkung auf die Gesundheit der Lehrer und Schüler beseitigt werden. Es wurden die Lehrsäle vertäfert und Ofen aufgestellt. Die Baute kostete zirka 3000 fl. Veltheim zählte im Jahr 1836 630, im Jahr 1850 721 Einwohner und zwar 446 Gemeinds-, 229 Kantons-, 23 Schweizerbürger, 23 Ausländer. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung hat es Taglöhner, Handwerker u. a. m. Im Jahr 1843 wurde ein großes Stück Mauer am Kirchhof ganz neu aufgeführt, was 860 fl. kostete, — gleichzeitig schaffte die Gemeinde eine neue Feuerspritze an, welche der Mechaniker Bodmer im Harv bei Wülflingcn anfertigte und wofür nebst Zubehörde die Gemeinde 1400 fl. zahlte. Anno 1846 ward die durch den Bann der Gemeinde sich ziehende Kommunikationsstraße von Eschlikon nach Winterthur neu angelegt. In den Jahren 1847 und 1848 bezog die Gemeinde von der Regierung Mais und Mehl und von dem Hülfsverein Mais und Reis. Diese Früchte wurden den bedrängten Einwohnern um den Ankaufspreis wieder verkauft, wodurch sie wesentliche Erleichterung fanden. Als Merkwürdigkeit wird angeführt, daß im Jahr 1848 in einem Sandsteinbruch oberhalb des Dorfes eine wohlerhaltene versteinerte Schildkröte gefunden wurde und Anno 1850 unweit davon die Stoßzähne und andere Ueberreste eines Mammuths. Anno 1848 wurde eine Kommunikationsstraße unterhalb den Lindenwiesen, 1849 eine solche vom Dorf hinweg längs den Reben zu den Trotten angelegt. Erstere kostete zirka 400 fl., die andere 600 fl. Volketschweil. Diese ziemlich große Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 1937, im Jahr 1850 2028 Einwohner und zwar 1689 Gemeinds-, 305 Kantons-, 16 Schweizcrbürger, 18 Ausländer. ES kommen auf die Zivilgemeinde Gutenschweil 451, auf Hcgnau 578, auf Kindhausen 209, Volketschweil 612, auf Zymikon 178 Einwohner. Landbau ist Hauptbeschäftigung. Weberei und zwar meist in Seide treiben zur Zeit mehrere hundert größtentheils weibliche Personen. Es hat Handwerker u. a. m. Im Jahr 1841 wurde die Landstraße durch das Dorf Volketschweil in einer Länge von 2250 Fuß hergestellt, 1842 die 1050 Fuß lange Straßenstrecke durch daS Dorf Hegnau und die 5742 Fuß lange von da bis Gfenn, 1843 die 2300 Fuß lange Straßenstrecke zwischen den beiden Dörfern Hegnau und Volketschweil. Anno 1842 wurde der Kirchhof gegen Westen um 8000 Quadratfuß erweitert. Die Kosten betrugen 1340 fl. Am 4. Christmonat wurde er mit Gesang, Gebet und Rede feierlich eingeweiht. Anno 1843 ward in dem Schulhaus zu Hegnau eine Lehrerwohnung angebracht, — 1845 zu Volketschweil ein neues Schulhaus mit Lehrerwohnung erbaut, das zirka 5900 fl. kostete, an welche Summe der Staat einen Beitrag von 1000 fl. gab. Dieses Schulhaus, das man als sehr zweckmäßig und gelungen bezeichnet, wurde am 28. Christmonat eingeweiht. — 1847 wurde in dem Schulhaus zu Kind Hausen eine Lehrerwohnung eingerichtet, welcher Bau zirka 1275 fl» kostete; an diese Summe gab der Staat einen Beitrag von 318 fl. 30 ß. Anno 1849 wurde zu Volketschweil eine kleine Walzmühle errichtet und in diesem, dem vorhergehenden und folgenden Jahr die Guterstraßen verbessert. Wädenschweil. Diese ausgedehnte und sehr bevölkerte Gemeinde zählte im Jahr 1836 zirka 4800, im Jahr 1850 zirka 5400 Einwohner. Mit Inbegriff einer Anzahl Orte, die kirchlich nach Hirzel und nur politisch nach Wädenschweil gehören, hatte die Gemeinde 5841 Einwohner und zwar 3214 Gemeinds-, 2046 Kantons-, 430 Schweizerbürgcr und 151 Ausländer. Mit Bezug auf die Beschäftigungsart der Bevölkerung bietet sich eine große Mannigfaltigkeit dar. Es hat bloß etwa 400 eigentliche Landwirthe, viele Taglöhner, Dienstboten, Fabrikarbeiter, mehrere hundert Weber und Weberinnen (meist in Seide), eine Anzahl Kaufleute und mit Handel Beschäftigte, sehr viele Handwerker, 20—30 Schifflente. Im Jahr 1840 wurde der neue Hafen vollendet und am 21. März unter den Augen vieler Zuschauer eröffnet, das neue Sustgebäude (stehe frühere Chronik Seite 657) aufgerichtet. Am 4. Juni fand auf der Auw ein Festmahl der Herren Escher, Wyß und Kompagnie, Fabrikbesitzer in Zürich, mit ihren 700 Arbeitern statt, wobei jedes Handwerk seine eigene Fahne hatte. — Am 22. November, dem Tag von Ustcr, feierte die Lesegesellschaft ihr 50jähriges Jubiläum; an dem Nachtessen nahmen 77 Personen Theil. 441 Anno 1841 wurden am 29. Mär; die von Gießer Keller in Untcrstraß umgegossenen 4 Glocken aufgehängt und das neue Geläute, welches indeß weder dem Publikum noch dem Gießer gefiel, am Palmsonntag eingeweiht. An der Dorfschule wurde eine 4te Klasse errichtet. — Nachdem von dem Rcgierungsrathe die Richtung der neuen Seestraße durch das Dorf festgestellt worden, wurde dieselbe von der Krone bis zur Säge ausgeführt, ebenso die beiden 26892 Fuß langen Strecken der neuen Landstraße vom linken Seeufer nach der Sihlbrücke und von Hanegg über Schründcln nach Wädenschweik. Im Jahr 1842 wurde das Geläute nochmals umgegossen und fiel nun ganz befriedigend auS. Die Kosten betrugen 6700 st. und die Gemeinde ertheilte dem Gießer eine Gratifikation von 500 st. Die erste Glocke, 8884 Pfund schwer, hat die Inschrift: „Hallelujah dem, der überschwenglich thun kann über Alles, was wir bitten und verstehen, nach der Kraft, die in uns wirket, sei Ehre in der Gemeinde durch Jesum Christum, von Ewigkeit zu Ewigkeit, Amen!" Die zweite Glocke, 4487 Pfund schwer, enthält folgende Inschrift: „Wachet und betet, damit ihr nicht in Versuchung fallet, denn ihr wisset nicht zu welcher Stunde der Herr kommt", die dritte, 2635 Pfund schwer: „Herr, bleibe bei uns, denn es will Abend werden und der Tag hat sich geneigt", die vierte, 1065 Pfund schwer: „Selig sind, die Gottes Wort hören und bewahren, und selig sind die Todten, die im Herrn sterben", die fünfte, 536 Pfund schwer: „Gnade sei mit Euch und Friede von Gott, unserm Vater, und dem Herrn Jesu Cbristo, Amen!" An der Fastnacht dieses Jahres wurde von der Jugend der Gemeinde eine Szene aus der Schlacht am Stoß, 1843 Szenen aus dem Leben Napoleons im Dorf ausgeführt. Als im Jahr 1845 die Kartoffelernte mißrieth, beschlossen die vereinigten Gemeindsbehörden, für 4000 fl. Lebensmittel anzuschaffen, im Armenhaus wurde ein Dörrofen errichtet und fleißig Kartoffeln gedörrt. — Am 8. Dezember feierte ein Ehepaar, Rudolf Häuser, Geschirrfasser, und Magdalena Tanner, das Jubiläum ihrer 50jährigen Ehe unter allgemeiner Theilnahme. In diesem Jahr wurde die Strecke der neuen Seestraße durch die Ortsgegend Seefahrt erweitert. 1846 wurde von der Jugend ein merkwürdiges Schauspiel aufgeführt: der Kommunismus und Sozialismus, wie er ißt und trinkt, lebt und stirbt. In diesem Jahre bildete sich anläßlich der Pestalozzifeier ein Pestalozziverein, der sich hauptsächlich zur Aufgabe machte, Kranken Pflege und Trost zu verschaffen und arme Kinder zu bekleiden, und in dieser Richtung seither sehr wohlthätig wirkte. In den Jahren 1846 und 1847 hatte die Gemeinde jedes Mal zirka 10,000 fl. Armcn- ausgaben. Aus den vom Staat bezogenen Früchten und aus den Vorräthen im Armenhaus wurden den Bedürftigen Mehl und Anderes, 1847 auch Suppe die Maß ü 10 Rappen verabreicht, was aber den Leuten nicht genehm war. Einige Fabrikherren schafften Lebensmittel an und gaben sie um billigen Preis ihren Arbeitern. Im Jahr 1848 war das neue Waisenhaus ein Gegenstand von allgemeiner Theilnahme. Anno 1847 bildete sich ein Aktienverein zu Gründung eines solchen, es wurden beinahe 800 Aktien genommen und 1300 fl. Beiträge unterzeichnet. Man kaufte 36 Juchartcn Land etwa 20 Minuten oberhalb dcS Dorfes bei den Hubcrhäusern an. Am 24. Juni wurde der Grundstein zu dem Gebäude gelegt, am 23. Oktober dasselbe unter Dach gebracht und am 10. Oktober 1848 eingeweiht und von 25 Kindern bezogen. Zuerst fand in der Kirche Gottesdienst statt, dann zog man in das neue Waisenhaus, wo verschiedene Reden gehalten wurden, und den Schluß der Festlichkeit bildete ein Mittagessen im Gemeindhaus. Die Kosten waren: 36 442 für Ankauf der Liegenschaften . für Bauten a) dcS neuen Waisenhauses b) des neuen Oekonomicgebäudes o) Anlagen .... 17376 fl. 33 ß. 2630 - 15 - 2417 - 24 - 15572 fl. 25 ß. 22424 - 32 - für Mobiliar, Geräthschaften, Vieh. 3182 - 15 - Summa 41170 fl. 32 ß. Das Gebäude und die Anlagen wurden nach einem Plane des Herrn Architekt Holzhaib von Zürich und unter dessen Leitung ausgeführt. Das Gebäude hat eine Länge von 110 und eine Breite von zirka 50 Fuß und besteht aus dem Kellergeschoß und zwei Stockwerken. Die beiden Seitenflügel desselben springen um einige Fuß über den Mittelflügel vor, welcher auf der Hinterseite mit einer hölzernen Gallerte versehen ist. Die Lichter sind Halbrund. Das Kellergeschoß enthält neben den Kellern 2 Weberstuben, das erste Stockwerk im einen Seitenflügel Küche und Eßzimmer, im andern 2 Schlafzimmer, der Mittelbau die Wohnungen der Lehrer, Krankenzimmer, Vorrathszimmer rc., das zweite Stockwerk zwei Arbeits-, das Schulzimmer, das Kommissionszimmer, die Küche, ein Schlafzimmer w. Im Jahr 1850 ertranken am 3. Februar Nachts bei der Ueberfahrt nach Stäfa 3 Männer von da; an der Fastnacht wurde von der Jugend der Gemeinde ein Spiel, der Königsmord bei Windisch, aufgeführt, an der Dorfschule ein 6ter Lehrer angestellt, von der Gemeinde beschlossen, ein Zimmer im SchulhauS für den Religionsunterricht und die Kleinkinderschule zu widmen, von der Schulgemeinde Ort ihr neues SchulhauS vollendet, das 3250 fl. kostete, an welche die Regierung einen Beitrag von 312^ fl. gab. Die Regierung verkaufte in diesem Jahre das zum Pfarrhaus gehörende Baumgärtchen, 5680 Quadratfuß groß, einem Nachbar, welcher 2903 Frkn. dafür zahlte und überdieß die Verpflichtung übernahm, Waschhaus und Holzschopf zu versetzen und zwischen beidseitigem Eigenthum eine Stützmauer zu errichten. Wald. Eine sehr große und weitläufige, über Berg und Thal sich erstreckende Kirchgemeinde, die im Jahr 1836 3895, im Jahr 1850 3808 Einwobner zählte und zwar 3173 Gemeinds-, 526 Kantons-, 89 Schweizerbürger und 20 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde oder den Wacht- bezirk Blattenbach 461, auf Güntisperg 300, auf Hittenberg 177, auf Hübli 454, auf Laupen 547, auf Ried 637 und auf Wald 1242 Einwohner. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung hat eS mehrere hundert Weberei und zwar meist in Baumwolle treibende Personen, Fabrikarbeiter, eine große Zahl Handwerker, eine Anzahl mit Handel Beschäftigte u. a. m. Im Jahr 1844 beschloß der RegierungSrath, die Straße von Walv an den See, anstatt wie 1842 beschlossen worden, über die Goldbachhöhe, nun durch das Thal der Jona nach Lauffenbach zu ziehen; 1845 wurde diese 15330 Fuß lange Straßenstrecke akkordirt und begonnen, und 1846 vollendet. Es kamen bei diesem Bau viele Felssprengungen, Tollen, Stützmauern u. a. vor, daher derselbe sehr schwierig war. Die Hochwasser am 23. und 30. August schwellten die Jona an und 443 bewirkten einen Durchbruch der Straße und bedeutende Uferschädigungen. An den steilen Abhängen entstanden mehrere Erdschlipfe. Beim Pilgersteg wurde eine gewölbte steinerne Brücke über die Jona von 34 Fuß Weite und 44 Fuß Höhe erbaut, die 21000 Frkn. kostete. Eine zweite Brücke wurde unterhalb Blattenbach erbaut, die aus gemauerten Widerlagern und Holzbclag besteht und 2760 fl. kostete. Im Jahr 1845 wurde der Vorplatz der Kirche bepflastert, 1846 im Pfarrhaus verschiedene bauliche Reparaturen vorgenommen. Anno 1848 wurde die 8725 Fuß lange Straßcnstrecke von Wald über Laupen bis an die St. Gallische Grenze ausgeführt. Wallisellen. Diese Kirchgcmeinde zählte im Jahr 1836 560, im Jahr 1850 574 Einwohner und zwar 419 GemeindS-, 133 Kantons-, 18 Schweizerbürger und 4 Ausländer. Hauptbeschäftigung der Einwohner ist der Landbau, sodann Seidenwinden und Weben, Fabrikarbeit in der Hcrzogenmühle, Handwerke. Im Jahr 1841 und 1842 wurde durch einen Theil der Kirchgcmeinde, nämlich durch den Hof Niedcr-Schwerzenbach und die dazu gehörigen Güter, die neue Landstraße von Zürich nach Winterthur angelegt, wobei die starke Einsenkung deS Bodens in dem Riet bei diesem Hofe eine sehr große Erdanlage erforderte. Unweit dem letztem wurde über die Glatt eine offene hölzerne Brücke erbaut, die 15730, das eiserne Geländer zu beiden Seiten derselben 840 Frkn. kostete. Anno 1848 wurde mit der Kirche eine bedeutende Reparatur vorgenommen, dieselbe ausgeweißt und frisch bemalt, ein neuer Fußboden und großentheils auch eine neue Bestuhlung hergestellt, der Kirchhof verebnet und verschönert. Die Kosten betrugen außer den Frohnarbeiten 210 fl. 19 ß. Wangen zählte im Jahr 1836 812, im Jahr 1850 780 Einwohner und zwar 583 GemeindS-, 173 Kantons-, 14 Schweizerbürger und 10 Ausländer. ES fallen auf die Zivilgemeinde Brüttisellen 144, auf Wangen 636. Die Landwirthschaft ist die Hauptbeschäftigung der Einwohner, Seidenweberei treiben eine Anzahl Personen, ferner hat es Fabrikarbeiter, Handwerker rc. Im Jahr 1841 wurde die neue Hauptstraße von Zürich nach Winterthur durch den Bann der Gemeinde gezogen, nämlich durch das Dorf Brüttisellen, welches in diesem Jahre ein neues Schulhaus mit Lehrerwohnung erbaute, das beinahe 3750 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 437l/z fl. gab. Anno 1843 baute die Gemeinde eine neue Kommunikationsstraße nach Jllnau und erhielt an die dießfälligen Kosten von der Regierung einen Beitrag von 625 fl., 1850 wurde der Kirchhof wohl um die Hälfte erweitert. In diesem Jahre begann der Bau einer neuen KommünikationSstraße von Wangen nach Brüttisellen. Weiningen. Diese Kirchgcmeinde zählte im Jahr 1836 zirka 1600, im Jahr 1850 zirka 1647 Einwohner. ES kommen auf die Gemeinde Geroldschweil 194, auf Ober-Oetweil 107, auf Nnter-Oetweil (das 56 * 444 kirchlich nach Würenlos gehört) 143, auf Unter-Engstringen 255, auf Weiningen 832 und auf denjenigen Theil der Gemeinde Ober-Engstringen, der kirchlich nach Weiningen gehört, etwa 200 Einwohner. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung hat es Handwerker, einige Schiffleute u. a. m. Das im Jahr 1839 und 1840 durch Bauten im ehemaligen Schloß hergestellte SchulhauS zu Weiningen, in dem sich 2 Lehrerwohnungen befinden, kostete zirka 10,700 fl., an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1062^/2 fl. gab. Der am 15. Juni 1840 von dem damaligen Pfarrer, Herrn Joh. Jakob Tobler, bei dem Sängerfest in Neumünster auf die Denkgläubigen ausgebrachte Toast veranlaßte das Einschreiten des Kirchenrathes und dessen zeitweilige Suspension, und verursachte bedeutende Aufregung in der Gemeinde. Im Jahr 1841 entschied der Regierungörath, daß bei Unter-Engstringen eine fahrbare Brücke über die Limmat gebaut werben soll. Im Dezember wurde die rechlscilige, und im Anfang des Jahres 1842 die linkseitige Zufahrt zu der Brücke hergestellt, 1843 begann mit dem niedrigen Wasserstand im Herbst der Bau der Brückenwiderlager und der Brückenjoche, wobei Beton angewendet wurde, der aus einer Mischung von hydraulischem Kalk, Sand und zerschlagenen Kieseln besteht, 1844 wurde die auS Holz konstruirte Brücke selbst hergestellt. Die Brücke ward nach ihrer Vollendung mit einem gußeisernen Geländer eingefaßt. Im Jahr 1846 übernahm die Gemeinde in Folge Vertrages den Chor der Kirche gegen eine Entschädigung von 1000 Frkn. vom Staat zum Unterhalt, und eS wurden alsdann die Kirche und die Kirchhofmauern bedeutend renovirt und erstere frisch geweißt. Anno 1847 wurde eine 12850 Fuß lange neue Landstraße über den Berg nach Regenstorf angelegt und 1848 vollendet. Weißlingen. Diese ziemlich ausgedehnte Kirchgemeinde zählte im Jahr 1836 1495, im Jahr 1850 1528 Einwohner, nämlich 1260 Gemeinds-, 242 Kantons-, 14 Schweizerbürger und 12 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Deitenried 166, auf Lendikon 85, auf Neschweil 296, auf Theilingen 374 und auf Weißlingen 607 Einwohner. Der Landbau beschäftigt am meisten Hände. Es hat indeß viele Personen, die sich mit der Baumwollenweberei beschäftigen, Fabrikarbeiter in dortiger Spinnerei, Handwerker, eine Anzahl Krämer, Taglöhner u. a. m. Im Jahr 1841 wurde der Bau des neuen Pfarrhauses vollendet, der nebst dem Anbau (Waschhaus und Holzschopf) 9000 fl. kostete. 1842 erbaute die. Gemeinde eine neue Kvmmunikalions- straße bis zum Hellbach und korrigirte die Straße durch das Dorf, wofür sie von der Regierung einen Beitrag von 750 fl. erhielt. Anno 1844 wurve der Kirchhof um 5000 Quadratfuß erweitert, eine neue Mauer längs der Kirchgaffe und eine neue steinerne Treppe hergestellt. Die 418 fl. 37 ß. betragenden Kosten wurden durch freiwillige Beiträge gedeckt und der Friedhof am 14. Heumonat mit Gebet, Rede und Gesang eingeweiht. Anno 1845 begann der Bau einer Bergstraße von Weißlingen über Dettenried nach Kohl- 445 brunn an dcr Töß, die indeß erst Anno 1849 ganz vollendet wurde, und einer solchen von Theilingen nach Rnmlikon, wofür die Gemeinde von der Regierung einen Beitrag von 312^ fl. erhielt. In den Jahren 1845—1847 konnte der Noth wegen der Theurung der Lebensmittel durch die Betheiligung am zürcherischen LebenSmittclverein, Unterstützungen des Staates, des Hülfskomite, der Hülssgesellschaft und von Privaten ohne außerordentliche Maßregeln gesteuert werden. Es wurde Maiskorn und Weißmehl bezogen und durchschnittlich an 166 dürftige, jedoch nicht almvsengenössige Haushaltungen so billig als möglich verkauft. Die Noth dauerte theilweise wegen Verdienstlosigkeit noch im Jahr 1848 fort. In den Jahren 1847 und 1848 erbaute die Schulgemeinde Theilingen ein neues Schul- haus, welches 5170 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 718 fl. 30 ß. gab; dasselbe wurde am 22. September 1848 eingeweiht. 1848—1850 erbaute die Schulgemeinde Weißlingen ein solches, das zirka 6200 fl. kostete, woran die Regierung 843 fl. 30 ß. beitrug. Es wurde am 9. Dezember 1849 eingeweiht. Anno 1849 wurde die Straße in Oberhof-Weißlingen durch Ausfüllung eines beträchtlichen Tobels verbessert, 1850 die beiden Strecken im Dettenrieder Wald von 950 Fuß und im Dorf Weißlingen von 350 Fuß Länge hergestellt. Wetzikon. Diese große und volkreiche Kirchgemeinde hatte nebst der Filialgemeinde Secgräben im Jahr 1836 3664, im Jahr 1850 3743 Einwohner und zwar 2406 Gemeinds-, 1247 Kantons-, 66 Schweizerbürger und 24 Ausländer. Es kommen auf die Gemeinde Seegräben 379, auf die Zivilgemeinde Burg 87, auf Ettenhausen 459, auf Kemten 774, auf Ober-Wetzikon 862, auf Robank 307, auf Robenhausen 430 und auf Unter-Wetzikon 445 Einwohner. Die Landwirthschaft treibende Bevölkerung macht die Minderzahl der Einwohner aus, indem sich sehr viele Personen mit Baumwollenweberei beschäftigen, eine Anzahl mit Seidenweberei, eS hat einige hundert Fabrikarbeiter in Spinnereien u. a. m. In dem Dezennium von 1840—1850 sind es hauptsächlich Straßenbauten, die zu dem Denkwürdigen gehören. Im Jahr 1841 wurde die 12327 Fuß lange Strecke der Straße von Bauma nach Oetweil zwischen Harlachen und Bäretschweil zu bauen angefangen, die 5217 Fuß lange von Nnter-Medikon über Ober-Medikon und Neubruch nach Bertschikon vollendet, ebenso 1842 erstere Straße; 1843 begann der Bau einer neuen Landstraße von Wetzikon nach Hinweil mit Anlegung einer Strecke von 1250 Fuß vom Bad Ehrlosen nach Wetzikon, und derjenige einer Straßenstrecke von 8300 Fuß Länge vom Zelgli bei Kempten bis Holzweid nahe bei Hinweil, und zu jener Zeit wurde auch die Kommunikationsstraße von Kemten über Burg und Burgweid nach Adetschweil in einer Länge von 5864 Fuß neu angelegt, und 1844 diese Straßenzüge vollendet, die 19282 Fuß lange Strecke der neuen Landstraße von Unter-Wetzikon gegen Grüningen begonnen, 1845 vollendet und in diesem Jahr die alte Straße zwischen Kempten und Wetzikon korrigirt, 1849 und 1850 eine neue Kommunikationsstraße von Ettenhausen über Ringweil nach Gyrenbad in einer Länge von 4966 Fuß begonnen, an deren Kosten die Regierung einen Beitrag von 375 fl. gab. In den Jahren der Theurung 1845—1847 kaufte die Vorsteherschaft 1552 Zentner Mais und Korn an und verkaufte das Mehl davon zu 3^/^ bis 4 ß. per Pfund. In den Zivilgemeinden Ober-Wetzikon, Robenhausen und Ettenhausen wurden 1847 Rumsordische Suppenanstalten eingerichtet. Seegräben kaufte 141 Zentner Mais und Korn an und verkaufte daS Mehl zu 3'/? bis 6 ß. per Pfund. Weyach zählte im Jahr 1836 675, im Jahr 1850 716 Einwohner und zwar 629 GemeindS-, 73 Kantons-, 7 Schweizerbürger und 7 Ausländer. Der Landbau ist überwiegende Beschäftigungsart, daneben hat es Handwerker, 1 Fischer u. s. f. Im Jahr 1843 zersprang eine der großem Glocken im Kirchthurm, was Veranlassung zu Anschaffung eines neuen Geläutes gab. Die 3 Glocken, im Gewicht von 24 Zentner, wurden von Herrn Gießer Keller in Unterstraß zu dem harmonisch völlig reinen cis ckur Klang umgegossen, die Kosten bcliefen sich auf nahe an 2000 fl. In den Jahren 1845 und 1846 wurde die 9500 Fuß lange Strecke der neuen Landstraße bis auf die Hofe bei Rath hergestellt, die 10300 Fuß lange Straßenstrecke bis nach Zweidlen im Taglohn korrigirt. Die Hülfe, welche die Gemeinde bei diesen Straßenbauten leisten mußte, kostete dieselbe 3906 fl. Anno 1847 wurden 20 Juchart vormaliger Eichwaldung in 80 Theile eingetheilt, mit den nöthigen Straßen versehen und zum ersten Mal an die bedürftigen Bürger vergeben. Die erste Anpflanzung geschah großentheils auf Kartoffeln, 1848 ward auf Anregung der Schulpflcge und unter Mitwirkung des kurz vorher in der Gemeinde neu entstandenen landwirthschaftlichen Vereins ein Pflanzgarten für Obstzucht beim Schulhaus angelegt, in der Absicht, den Schülern praktischen Unterricht in der Veredlung und Nachpflanzung junger Obstbäume und Reben zu ertheilen und damit zugleich diesen Kulturzweigen in der Gemeinde nachzuhelfen, und wirklich sind bereits die ersten Pflänzlinge von Reben, zirka 500 Stück, an Bauern in der Gemeinde abgegeben und es stehen 3—400 von den Schülern großentheils selbst veredelte Obstbäume. In den Jahren 1846 und 1847 wurde durch Vorsorge in Anpflanzung von Neubruch und ausgestocktem Waldboden mit Kartoffeln der eingetretene Nothstand so sehr gemäßigt, daß nicht einmal die völlige Benutzung der von der Regierung gespendeten Früchte nothwendig wurde. Anno 1850 wurde mit dem schon seit längerer Zeit gehegten Projekt zu gründlicher Verbesserung der alten Dorfstraßen den beiden Bächen entlang angefangen und letztere mit Quadersteinen eingefaßt und bei den Uebcrfahrten mit steinernen Platten bedeckt. In diesem Jahre kaufte das Bau- departcment die ehemalige Pfarrscheunc für die Summe von 700 fl. als Holzbehälter für das Pfarrhaus wieder an. Wiedikon. Diese einen Bestandtheil der Kirchgemeinde zum St. Peter in Zürich ausmachende Filialge- meinde hatte im Jahr 1836 1341, im Jahr 1850 1409 Einwohner und zwar 469 Gemeinds-, 758 Kantons-, 141 Schweizerbürger, 41 Ausländer. Es kommen auf das Dorf Wiedikon 1000, auf die Ortsgegend im Wyl 71, auf Kalchbrcite 45, Gißhübel 30 u. s. f. 447 Wegen der Nähe der Stadt ist die Beschäftigungsart der Einwohner vielseitig. Neben den Landbautrcibcndcn hat es Fabrikarbeiter, mit dem Handel Beschäftigte, Taglöhner, Handwerker u. a. m. In den Jahren 1841 und 1842 erbaute die Gemeinde ein neues schönes Schnlhaus außerhalb dem Dorf nahe bei der Ärgerten mit zwei Lehrcrwohnungen, welches 25382 Frk. 12 Rp. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 2000 Frk. gab. Gleichzeitig wurde mit einem Kostenbetrag von 1912 Frk. 21 Rp. das GemeindwirthshauS reparirt. In den Jahren der Theurung 1845 —1847 bezog die Gemeinde Korn vom Staat, das zum weitaus größeren Theil an Brod, zum Theil auch an Mehl unter die Bedürftigen vertheilt wurde, die Bürgergemeinde betheiligte sich mit einer Anzahl Aktien bei dem Lebensmittelverein dcS Limmat- thales. Das vermittelst dieser Aktien bezogene Mais wurde unter die bedürftigsten Haushaltungen ohne Unterschied ihrer heimatlichen Verhältnisse vertheilt und im Jahr 1847 durch freiwillige Beiträge eine Suppenanstalt gegründet und mehrere Wochen lang täglich die Portion Suppe um 1 ß. verkauft. Anno 1846 begann der Bau der neuen Landstraße von Zürich über den Albisriedcr Berg mit Herstellung der 1280 Fuß langen Strecke durch das Dorf Wiedikon und im Jahr 1847 wurde dieselbe sodann von da nach Außersibl und aufwärts gegen den Berg fortgesetzt. Gleichzeitig baute die Gemeinde mit einem Kostenaufwand von 1518 sl. eine neue Kommunikationsstraße in den sogenannten untern Aldis, 1848 wurde daS Thürmchen des Bethauses frisch angestrichen, 1848 und 1849 an dem GemeindwirthshauS und dessen Umgebungen abermals 1557 fl. 23 ß. verbaut, 1850 die erwähnte Kommunikationsstraßc vom Köchlischen Gut bis zum Hause, genannt AlbiS- gütli, am Fuße des Berges fortgesetzt (Kosten 2181 fl. 7 ß ). In den Jahren 1847 — 1850 mußte die Sihlwuhrung vom Steinkopf abwärts, theils in Folge der Wasserfluth im Jahr 1846, theils in Folge der Einwirkungen der seither durch die Stadt Zürich am Sihlkanal vorgenommenen Wahrungen mit einem Kostenbetrag von 1774*/? fl- bedeutend verbessert werden. Wiefendangen hatte im Jahr 1836 766, im Jahr 1850 833 Einwohner unv zwar 624 Gemeinds-, 155 Kantons-, 43 Schweizerbürger, 11 Ausländer. Neben der meistens Landbau treibenden Bevölkerung hat es Handwerker u. a. m. Im Jahr 1841 wurde die eine Giebelseite des Pfarrhauses neu hergestellt, was 570 fl. kostete, — 1842 baute die Gemeinde ein neues Schulhaus mit Lehrerwohnung, das 6834 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen Beitrag von 1000 fl. gab, und nahm auf der Kommunikationsstraße gegen Elsau eine sehr wichtige Korrektion vor. Anno 1843 wurde auf der Pfrundlokalität ein Holzschopf gebaut, der 560 fl. kostete. Im Jahr 1847 wurde die 7250 Fuß lange Strecke der Hauptstraße von Winlerthur nach Frauenselv zwischen Ober - Winterthur und Atlikon durchgreifend korrigirt und die Rauchegghöhe dabei durchschnitten und 1848 diese Sti^ßenanlage vollendet, ebenso die 1850 Fuß lange Strecke durch das Dorf Attikon, 1850 ließ der Staat in dem Walde außerhalb diesem Dörfchen zum Schutze des Terrains eine 229 Fuß lange Böschungsmaucr errichten. -148 Wildberg zählte im Jahr 1836 1046, im Jahr 1850 990 Einwohner und zwar 777 Gemeinds-, 192 Kantons-, 16 Schweizerbürger, 5 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Ehrikon 195, aus die Zivilgemeinde Schalchcn 361, auf Wildberg 434 Einwohner. Neben dem Landbau ist die Baumwollweberei die am weitesten verbreitete Beschäftigungsart. Dann hat cS Fabrikarbeiter, Handwerker, Taglöhner, Spuler u. s. f. Im Jahr 1840 wurde auf der Pfrundlokalität ein neues Waschhaus und Holzschopf erbaut, das zirka 1000 fl. kostete, 1841 eine neue Kommunikationsstraße nach Ehrikon hergestellt, an deren Kosten die Gemeinde von der Regierung einen Beitrag von 280 fl. erhielt, — 1843 wurden im Pfarrhaus Reparaturen im Belang von 800 fl. ausgeführt. In den Theurungsjahren 1845 —1847 mußte neben den gewohnten Vorkehrungen auch zu Austheilung von Sparsuppe geschritten werden, unter welche man Mais, Hafermehl und Erbsen mischte. Die Austheilung geschah an zwei Orten, im Wirthshaus zu Wildberg und im SchulhauS zu Schalchen. DaS Wichtigste, was in dem Dezennium von 1840—1850 in der Gemeinde statthatte, war der Bau einer neuen Straße vom Kcmt- ins Tößthal. Im Jahr 1848 wurde der Bau derselben vom Staat übernommen und eS wurde solche durch die regicrungsräthliche Unterstützungskommission unter spezieller Leitung des Herrn Regicrungskommissärs Greutert durch verdicnstlose Arbeiter aus dieser und andern Gemeinden ins Werk gesetzt, 1849 die Strecke der Straße von Wildberg nach Rußikon, 1850 die 7891 Fuß lange Strecke von Wildberg bis zur Spinnerei Friedthal im Tur- benthal hergestellt. Wipkingen. Diese kirchliche Filialgemeinde hatte im Jahre 1836 959, im Jahr 1850 887 Einwohner und zwar 310 Gemeinds-, 479 Kantons-, 76 Schweizerbürger, 22 Ausländer. Es kommen auf das Dorf Wipkingen 462, auf die Ortsgegend Letten 163, Hard 78, Röthel 73, Weyer 37, Guggach 28, Rosengarten 24, Weid 22 Einwohner. Landwirthschaft beschäftigt Viele. Dann hat es Fabrikarbeiter, Kattundrucker in zwei dortigen Kattundruckereien, Handwerker, mit dem Handel Beschäftigte, Taglöhner u. a. m. In der Periode von 1840 —1850 fand nichts anderes Denkwürdiges statt, als daß im Jahr 1841 gemeinschaftlich mit Außersihl eine Fähre über die Limmat errichtet wurde. Ueber die Frage, ob die bisherige Landstraße durch die Gemeinde gegen Höngg bloß korrigirt oder eine neue längs der Limmat gebaut werden soll, fanden seit einer langen Reihe von Jahren zwischen der Regierung und der Gemeinde Verhandlungen statt, die im Jahr 1850 noch nicht zum Schlüsse gekommen sind. Das schöne Landgut Weid am Bergabhang, im Anfang des Dezenniums eine vielbesuchte Wirthschaft und Kuranstalt, erreichte bald seinen höchsten Glanzpunkt, von dem es schnell fiel und zur Zeit in den Händen eines einsichtsvollen Landwirthes ist. 449 Wollishofen. Diese kirchliche Filialgemeinde hatte im Jahr 1836 1047, im Jahr 1850 1093 Einwohner und zwar 430 Gemeinds-, 538 Kantons-, 103 Schweizcrbürger, 22 Ausländer. Es kommen aus das Oberdorf 428, auf Erdbrust 159, auf Unterdorf 127, auf Oberlcimbach 105, Kloster 57, Mutschelle 51 u. s. f. Landbau ist die Hauptbeschäftigung der Einwohner, doch hat es auch Kattundrucker, Seiden- weberinnen, Seidenwinderinnen, Fabrikarbeiter, Handwerker, einige Schiffleute, mit dem Handel Beschäftigte, 1 Fischer u. a. m. Im Jahr 1844 wurde die 4573 Fuß lange Strecke der neuen Seestraße vom Sternen, Gemeinde Enge, bis zum Hirschen, Gemeinde Wollishofen, angelegt, 1845 und 1846 die 13100 Fuß lange Strecke der Albisstraße von der Secstraße bei Wollishofen über das Riet bis nach Adlischweil. In den Jahren 1845 —1847 betheiligten sich einzelne Privaten sowohl als die Gemeinde selbst bei dem Kantonalverein zum Ankauf von Lebensmitteln und bei dem Verein des Limmat- thales. Die bezogenen 72 Malter Korn, 200 Pfund Mehl, 242 Pfund ungarisches Mehl, 1440 Pfund amerikanisches Mehl und ein bedeutendes Quantum Mais wurden theils zu Brod gebacken, daS Mais gemahlen und beides durch eine von den Behörden gebildete Kommission an die bedürftigeren Gcmeinbsbcwohner ungefähr zu den kostenden Preisen ausgetheilt. In den Jahren 1849 und 1850 wurde das im Jahr 1846 durch Überschwemmung geschädigte rcchtseitige Ufer der Sihl oberhalb der ehemaligen Höcklerbrücke wieder hergestellt. Die Kosten betrugen für die Gemeinde zirka 2250 fl., an welche der Staat einen Beitrag von 932^ fl. gab und 5 betheiligte Anstößer 1170 fl. leisten mußten. Wülflingen zählte im Jahr 1836 1950, im Jahr 1850 2034 Einwohner und zwar 1417 Gemeinds-, 497 Kantons-, 79 Schweizerbürger, 41 Ausländer. Es kommen auf das Dorf Wülflingen 1285, auf Neuenburg 95, Hard 60, Bodmersmühle 54, Thal 50 u. s. f.» auf die Zivilgemeinde Taggenberg 93 Einwohner. Neben den Landwirthen gibt es viele Fabrikarbeiter, die in den dortigen Baumwollspinnereien arbeiten, Handwerker u. a. m. Im Jahr 1844 wurde der Kirchhof bedeutend vergrößert und die denselben einschließende Mauer neu aufgeführt, die uralte Linde auf dem Platz vor dem Hirschen, welcher man ein Alter von etwa 600 Jahren beimißt, mit einer 3 Fuß hohen Mauer eingefaßt, — zu Wülflingen ein geräumiges neues Schulhaus erbaut, welches drei Lehrzimmer, aber keine Wohnung enthält. Die Kosten desselben betrugen mit Inbegriff der Frohnarbeiten zirka 9000 fl., die Regierung gab an dieselben einen Beitrag von 1000 fl. Anno 1845 wurde die Kommunikationsstraße von der Bodmersmühle über den WieShof bis inS Riet oberhalb dem Schweikhof neu angelegt, die übrigen Straßen in der Gemeinde durch- gehends verbessert, von einem Frauenverein eine Kleinkinderschule gegründet, 1848 auf Aktien eine Arbeitsschule, die namentlich für die armen Fabrikkinder von großem Nutzen ist. 57 O 450 Wyl Hatte im Jahr 1836 1803, im Jahr 1850 2008 Einwohner und -war 1896 Gemeinds-, 86 Kan- lonö-, 20 Schiveizerbürger, 6 Ausländer. ES kommen aus die Gemeinde Hüntwangen 639, auf Wasterkingen 437, auf Wyl 932 Einwohner. Landwirthschaft ist durchaus vorherrschende Beschäftigung, indeß hat es Handwerker, eine Anzahl Personen, die sich mit Strohflechten beschäftigen, u. a. m. Das Denkwürdige aus der Periode von 1840 —1850 beschränkt sich darauf, daß die Gemeinde Wyl im Jahr 1842 eine bedeutende Strecke der Bergstraße gegen das badische Dorf Bal- terschweilen durchgreifend verbesserte, ebenso 1848 und 1849 die Straße von der badischen Grenze über Buchenloo, den Weg nach Rüdlingen und die Dorfstraße. Im Jahr 1849 fand am 9. Juli bei Wyl theilweise der Uebertritt des badischen Revolutionsheeres statt und nachher war die dortige Grenze gegen Baden einige Monate lang von eidgenössischen Truppen besetzt, worüber in dem Artikel „Politische Begebenheiten" das Nähere nachgelesen werden kann. Wyla hatte im Jahr 1836 1161, im Jahr 1850 1131 Einwohner und zwar 851 Gemeinds-, 254 Kantons-, 11 Schweizerbürger, 15 Auslänber. Es kommen aus das Dorf Wyla 427, auf Ottenhub 89, auf Manzenhub 78, auf Au 60, auf Steinenbach 55, auf Eggetschweil 45, auf Eich 43, auf Felsen- egg 35, auf Lochhaus 35, auf Pfaffenberg 33, aufÄuli 31, auf SchuppiS 28 Einwohner u. s. f. ES hat zur Zeit mehr Personen, die sich mit der Baumwollweberei beschäftigen als mit der Landwirthschaft, ferner Fabrikarbeiter, Handwerker, Korbflechter, Krämer und Handelsleute u. a. m. Im Jahr 1840 und die folgenden Jahre verbesserte die Schulgenossenschaft Hub ihre alte Straße bis nach Manzenhub, was dieselbe 932^ fl. kostete, an welche Summe die Regierung '' einen Beitrag von 312^ fl. gab, — 1841 und 1842 wurde der Straßenbau von Tablat gegen Manzenhub und Sternenberg wieder fortgesetzt und eine neue Strecke durch den Tanni angelegt, gemeinsam mit Turbenthal eine Brücke über den Steinenbach erbaut und der der Gemeinde obliegende Theil der Sitzbergstraße erstellt. Anno 1842 erbaute die Schulgcmcinde Wyla ein neues Schulhaus mit Lehrerwohnung, daS 3250 fl. kostete, an welche die Regierung einen Beitrag von 562i/z fl. gab. Im Jahr 1843 erbaute Wyla gemeinsam mit Turbenthal bei Steinenbach eine Brücke über den Steinenbach, — 1845 und 1846 wurde die Strecke der Steinenbachstraße von Tablat bis Hinterhalt» Auli erbaut und gemeinsam mit Turbenthal 4 Brücken über den Steinenbach hergestellt, wobei die Kosten für Wyla 2093 fl. betrugen. Die Gemeinde erhielt vom Staat einen Beitrag von 562^2 fl . und an die Kosten der Sitzbergstraße 312'^ fl . — Kommunikationsstraßen wurden um diese Zeit erbaut von Wyla nach Aegetschweil, von Hub über Schuppis nach Eich und von Brenn- gau nach Ottenhub. In den Jahren der Theurung 1845 —1847, da überdieß der Fabrikverdienst stockte, wurde daS Armengut zur Steurung der Noth so bedeutend in Anspruch genommen, daß 1849 und 1850 zum ersten Mal Armensteuern eingezogen werden mußten. Es wurden von der Regierung, von Vereinen, 451 und besonders von Herrn Schultheß - Rechberg, Leonhard vök Murült und andern Wohlthätern Früchte in ermäßigtem Preis bezogen, 1847 Suppe ausgetheilt. Anno 1850 kaufte die Armengutsverwaltung eine kleine Armenwohnung an und wurde in der Schule Wyla eine Ersparnißkasse gebildet. Wytikon. Diese Filialgcmeinde in kirchlicher Beziehung hatte im Jahr 1836 309, im Jahr 1850 328 Einwohner und zwar 208 GemeindS-, 102 Kantons-, 15 Schweizerbürger, 3 Ausländer. Neben der Landbau treibenden.Bevölkerung zählt man viele mit Seidenweberei Beschäftigte, Handwerker, 1 Ziegler, 3 Sammtweber u. a. m. Das einzige Bemerkenswerthe auS dem Dezennium von 1840—1850 ist einerseits die im Jahr 1840 von der Stiftsbeamtung angeordnete Hauptreparatur an der Kirche, welche 3740 fl. 29 ß. kostete, und anderseits der in den Jahren 1849 und 1850 ausgeführte Bau einer ganz neuen Kommunikationsstraße nach Hottingen. Zell hatte im Jahr 1836 1685, im Jahr 1850 1855 Einwohner und zwar 1174 GemeindS-, 640 Kantons-, 30 Schweizerbürger, 11 Ausländer. Es kommen auf die Zivilgemeinde Au 376, auf Ober-Langenhard 309, auf Rykon 365, auf Unter-Langenhard 148 und auf Zell 657 Einwohner. Neben der Landbau treibenden Bevölkerung hat eS eine ziemliche Anzahl in dortigen Baumwollspinnereien beschäftigte Fabrikarbeiter, Handwerker, Weber, einige Korbmacher u. a. m. , Im Jahr 1840 unterwarf die Gemeinde die Kommunikationsstraße von Zell in die Tößstraße und einen Landfußweg dahin der Korrektion und errichtete 2 Brücken über die Töß; an die dieß- fälligen Kosten erhielt sie von der Regierung einen Beitrag von 312^ fl. — Gleichzeitig unternahm der Staat den Bau einer 8400 Fuß langen Straßenstrecke von Kohlbrnnn bis Sennhof. Anno 1841 wurde die 6700 Fuß lange neue Anlage der Tößthalstraße zwischen Rykon und der Remismühle ausgeführt. — 1842 unternahm die Gemeinde die Korrektion der Kommunikationen nach Schlatt und Elgg über Lettenberg und Gyrenbad und nach Wildberg, und stellte für diese letztere Kommunikation eine Brücke über die Töß her, an deren Kosten sie einen StaatSbeitrag von 750 fl. erhielt. ,, Im Jahp 1843 wurde die 9300 Fuß lange Strecke der Tößthalstraße von Kohlbrunn bis Rykon theils korrigirt und auf 22 Fuß erweitert, theils neu angelegt und auf derselben zwei Bachbrücken hergestellt. Anno 1845 wurde der Kirchhof erweitert, — zu Kohlbrunn, nachdem diese im Aufschwung begriffene Ortschaft zu einer eigenen Schulgemeinde erhoben worden, ein niedliches Schulhaus erbaut, das zirka 3900 fl. kostete, an welche Summe die Regierung einen'Beitrag von 625 fl. gab. In den Jahren der Theurung 1845 —1847 thaten sich die Gemeindsbehörden und theil- nehmende Privaten zu einem Vereine zusammen, kauften für einige tausend Gulden Frucht, eröffneten eine Kollekte zum Zweck der Unterstützung solcher GemeindSeinwohner, die aus Bescheidenheit eher Noth litten als die öffentliche Unterstützung ansprachen, bei welcher sich die Spinnereibesitzer 452 namentlich sehr wesentlich betheiligten, so daß der Noth besser als an vielen andern Orten gesteuert werden konnte. Anno 1848 stellten die Gemeinden Rykon und Langenhard die Kommunikationsstraße zwischen beiden her, erstere erhielt vom Staat eine Unterstützung von 344 fl., letztere von 5621/? st 1849 wurde die erwähnte Straße auch von Rykon und Oberlangenhard gegen Elgg neu hergestellt, die gedeckte Brücke über die Töß zu Kohlbrunn mit einem Kostenaufwand von 2500 Frk. reparirt. In der zweiten Hälfte des Dezenniums wurden in der Gemeinde, unabhängig von den Be- zirkSkassen, zwei Ersparnißkassen gegründet, die eine zu Kohlbrunn, zu deren Hebung sich die dortigen Fabrikbesitzer, die Herren I. I. Bühler und Söhne, mittelst eines besonderen mit ihnen abgeschlossenen Vertrages verpflichteten. Die dießfälligen Statuten so wie der Vertrag sind gedruckt vorhanden. Zollikon zählte im Jahr 1836 1210, im Jahr 1850 1316 Einwohner, nämlich 768 Gemeinds-, 484 Kantons-, 47 Schweizerbürger, 17 Ausländer. Neben der Landwirthschafl beschäftigen sich einige hundert weibliche Personen mit Seidenweben und Seidenwinden. Es hat Handwerker, 2 Fischer, 1 Schiffmann u. s. f. Im Jahr 1843 wurde durch die Berggegend der Gemeinde, das sogenannte Langholz, vom Balgrist bis Nnterhub eine 6550 Fuß lange Strecke der neuen Forchstraße angelegt. Anno 1847 wurde die Kirche ausgebessert und verschönert, ein steinerner Sockel hergestellt, im Chor eine neue Bestuhlung angebracht, der schöne Kirchthurm reparirt, der Kirchhof ebenfalls verschönert und gänzlich verschlossen. Anno 1848 wurde aus Privatbeiträgen eine Kleinkinderschule errichtet. Zurnikon hatte im Jahr 1836 634, im Jahr 1850 711 Einwohner und zwar 496 GemeindS-, 206 Kantons-, 4 Schweizerbürger, 5 Ausländer. Es geben sich zur Zeit mehr Personen mit der Seidenweberei als mit der Landwirtbschaft ab, ferner hat es Handwerker u. a. m. Im Jahr 1842 wurde mit der Kirche und dem Thurm eine gänzliche Reparatur vorgenommen, die 566 fl. 27 ß. kostete. Anno 1844 begann der Bau der neuen Forchstraße durch die Gemeinde auf einer Strecke von 10500 Fuß von der sogenannten Vogelwiese bis Heuberg und 1845 wurde die 10640 Fuß lange Strecke von der Vogelwiese über Zumikon und Waltikon nach Nnterhub ausgeführt. Im Jahr 1848 ward der Kirchthurm neu angestrichen, 1850 begann der gänzliche Umbau des Schulhauses, der 1851 vollendet werden wird. Die Stadt Winterthur, welche in kirchlicher Beziehung nur Eine Gemeinde bildet, hatte im Jahr 1836 4612 Einwohner, im Jahr 1850 zur Zeit der Volkszählung 5341 oder nach Abzug der sich damals nur vorübergehend Aufhaltenden, d. h. der Flüchtlinge, ungefähr 5000 Einwohner. Von der Gesammtbevölkerung fallen auf die Stadt 4173, auf die Gemarkung außerhalb derselben 1168 Einwohner. Die Bevölkerung besteht aus 2380 Gemeindsbürgern, 2069 Kantonsbürgern, 580 Schweizer- bürgern, 312 Ausländern. Die Beschäftigungsarten sind: Handwerke, verschiedene Gewerbe, Handel,' Hand- und Fabrikarbeit u. a. Armenwesen. Bis zum Jahr 1850 wurde das Armenwesen, d. h. die Unterstützung armer oder bedürftiger bürgerlicher Familien, theils von dem Stadtrath als Gemeindsbehörde, theils von dem Stillstand besorgt, die Ausgaben aus dem vom Stadtrath verwalteten Armengute bestritten. Diese betrugen, inbegriffen die Pfrund-, Kranken- und Waisenanstalt, z. B. im Jahr 1840 20,983 fl. 28 ß. 5 hlr., im I. 1845 25,130 fl. 4 ß. 9 hlr. und im I. 1849 21,697 fl. 35 ß. 7 hlr. Speziell für das Armenwesen (mit Ausschluß obiger Anstalten) wurde ausgegeben unter folgenden Titeln: 1840. 1842. 1845. 1846. 1847. 1849. fl- ß- hlr. fl. ß- hlr. fl. ß- hlr. fl. ß- hlr. fl. ß. hlr. fl. ß- hlr. s) Für Spenden 1377 36 11. 1437 6 4. 1311 35 1309 27 6. 1362 9 6. 1195 9 8. b) „ Hauszinse 292 — -. 231 — 346 20 367 20 438 — —. 340 30 c) „ Handunterstützungcn 936 31 6. 1084 33 1009 35 922 8 1009 27 5. 1167 9 ei) „ Stiftungen 157 — —. 746 34 7. 968 16 6. 1247 13 10. 1488 2 6. 823 31 9. Summa 2763 28 5. 3499 33 11. 3636 26 6. 3846 39 4. 4297 39 5. 3526 39 9. Im Jahr 1850' beschloß die Gemeinvsversammlung auf schon lange geäußerte vielseitige Wünsche hin am 1. Juli die Reorganisation des Armenwesens, und der Große Rath erließ aus den Wunsch derselben hin am 16. Dezember alsdann ein Gesetz über die Organisation des ArmenwesenS der Stadt Winterthur, zufolge welchem für die Besorgung desselben eine besondere Armenpflege bestellt und das vereinigte Armengut unter die Verwaltung des Stadtrathes gestellt wird. — Am 14. August setzte die Bürgerschaft die Organisation betreffend die Besorgung des Armenwesens fest und genehmigte am 26. November den ihr vorgelegten Entwurf einer Armenordnung, die nach dem Muster der zürcherischen abgefaßt ist. In jener wurde festgesetzt, daß die Armenpflege aus 13 Mitgliedern, nämlich 4 Mitgliedern des Stadtrathes, 4 Mitgliedern des Stillstandes und 5 aus der gesammien Bürgerschaft bestehen soll. Den Präsidenten wählt die Gemeinde aus der Behörde. Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt 4 Jahre. Die Armenpflege beaufsichtigt und besorgt r») sämmtliche 456 Armenanstalten, welche, bisher von ver Spital- und Waisenhauspflege besorgt, unter der Oberaufsicht des Stadtrathcs standen, b) Die gesetzlichen Armenunterstützungen, welche bis jetzt theils durch den Stillstand aus dem von ihm verwalteten Almoscngut, theils durch den Stadtrath aus dem Armengute an Staotbürger verabreicht wurden. Dabei ist die Pflege berechtigt, die Mitwirkung des Stillstandes in Anspruch zu nehmen und gutfindenden Falles Armenväter zu bestellen. Die Armenpflege wird nach jeder Sitzung dem Stillstände ein Verzeichniß derjenigen Personen mittheilen, welchen eine Unterstützung zuerkannt worden, damit dieser, wo er eS nöthig findet, die ihm zustehende moralische und disciplinarische Einwirkung gegenüber von Unterstützten eintreten lassen kann. Dem Pfarramt wird jährlich zu Handen der an beiden Kirchen angestellten Geistlichen von der Armenpflege auS dem Ertrage der Kirchensteuer eine Summe bis auf 150 fl. zu freier Verwendung für Nothleidende kreditier, wofür jedoch keine spezielle Rechnung, sondern nur die jährliche Anzeige der gemachten Ausgaben an die Armenpflege verlangt wird. Die Armenpflege bestreitet ihre Ausgaben aus dem Armengute innerhalb der Schranken des jährlichen Voranschlages, den sie entwirft und welchen die Bürgergemeinde auf den Antrag der Rechnungskommission festsetzt. Das Armengut, welches unter der Verwaltung des Stadtrathes steht, wird gebildet aus: 1) dem laut § 63 der Stadtverfassung dolirten Kapitalsond für das Armenwesen; 2) dem bis dahin laut 8 2 des Gesetzes betreffend die Stillstandsverhältnisse der Stadt Winterthur vom 28. Januar 1833 unter der Verwaltung des Stillstandes gestandenen Almosengute, welches mit dem allgemeinen Armengute zu verschmelzen ist; 3) den Legaten, welche bis jetzt der Stadtrath und der Stillstand verwalteten; 4) dem Säckligeld der beiden Kirchen, worunter jedoch die sogenannten Gottesgaben nicht mitver- standen sind; 5) den Bußen, welche gesetzlich dem Armengute zufallen, so wie den StaatSbeiträgen; 6) allen zu Gunsten der Armen eingehenden Geldern und freiwilligen Steuern, über welche nicht speziell etwas Anderes verfügt wird. Für die Verwaltung dieses allgemeinen Armengutes wird nach den Bestimmungen der Stadtverfassung durch den Stadtrath aus dessen Mitte ein Armengutsverwalter auf die Dauer von 4 Jahren gewählt, mit Wiederwählbarkeit. Die Entschädigung und Besoldung des Armengutsverwalters bestimmt die Gemeinde aus ein Gutachten der Armenpflege und den Antrag deS Stadtrathes. Ueber ihre Verrichtungen, über den Gang und Zustand des ArmenwcsenS im Allgemeinen und der Armenanstalten insbesondere stattet die Armenpflege sowohl ihren Oberbehörden als der Gemeinde einen jährlichen Bericht ab, welcher der letzterer gedruckt mitzutheilen ist. Die Armenordnung unterliegt alle acht Jahre einer Revision. Einzelne nothwendige Veränderungen können jederzeit auf dem Wege der Motion vorgenommen werden. AuS der Armenordnung wird hier nur dasjenige hervorgehoben, was besonders bemerkens- werth ist. Die Armenpflege überträgt die spezielle Aussicht und Besorgung dieser Armenanstalten und des Unterstützungswesens an drei besondere Sektionen, nämlich a) für die Armenanstalten: 1) einer Sektion für die Pfrund-, Armen- und Krankenanstalt, 2) einer Sektion für die Waisenanstalk; d) für die gesetzlichen Unterstützungen: 3) einer Sektion für Unterstützung der Hausarmen. Die Armenpflege ist bevollmächtigt, jede der beiden Sektionen für die Armenanstaltcn gutsindenven Falles mit einem Sachkundigen zu vermehren und der Sektion für Unterstützung der Hausarmen eine Anzahl Armenväter in und außer ihrer Mitte beizugeben. Ebenso mag sie sich in vorkommenden Fällen die geeignete Mitwirkung einiger Frauen (Armenmüttcr) erbitten. — Die Armenanstalten der Stadt 457 Winterthur, als die Pfrund-, Armen- und Krankenanstalt, so wie die Waisenanstalt, sind ausschließlich für hiesige Bürger und Bürgerinnen bestimmt. Nur in die Krankenanstalt werden, wenn Platz vorhanden ist, jedoch ohne alle Verbindlichkeit für die Gemeinde, auch Nichtverbürgerte unter festzusetzenden Bedingungen aufgenommen. Dabei sollen indeß die vcrhältnißmäßigen Ansprüche der Gemeinde an den Kantonsspital keineswegs vergeben werden, sondern die dießfälligen Rechte der Einwohner Winterthurs ausdrücklich verwahrt sein. — Personen, welche durch eigene Schuld in Noth und Elend gerathen sind, oder die durch fortgesetzten liederlichen Lebenswandel öffentliches Aergerniß verursachen, oder der Polizei in die Hände gefallen sind, werden in die Anstalt aufgenommen, jedoch nur für so lange, als es die Nothwendigkeit erheischt; auch trennt man sie in jeder Beziehung von den übrigen Hausgenossen. Diese in die Armenanstalt aufgenommenen Personen zerfallen in zwei Klassen: 1) in solche, die arbeitsfähig sind, und 2) in solche, die nicht mehr arbeiten können. Die letztem werden wo möglich sowohl in den Zimmern als bei Tische von den erstem getrennt. — Um diese Personen so viel möglich zu bessern und an ein geregeltes Leben zu gewöhnen, werden sie unbedingt den Anordnungen der Pfrundsektion unterworfen, welche Vollmacht hat, innerhalb den Gränzen der Gesetze jedes Mittel anzuwenden, welches ihr zur Erreichung deS bemerkten Zweckes geeignet scheint. Strenges Anhalten zur Arbeit, und zwar zu jeder, welche die Pfrundsektion für angemessen erachtet, geht für die noch Arbeitsfähigen allem Andern vor. Bei Arbeitsfluß und Wohlverhalten kann einem solchen ein Theil seines Verdienstes zur Befriedigung kleiner Bedürfnisse verabreicht werden; im entgegengesetzten Falle aber wird der Unterhalt aus die dringendsten Lebensbedürfnisse beschränkt. — Für alle in die Armenanstalt aufgenommenen Personen sorgt die Anstalt ganz in Bezug auf Wohnung, Kleidung und Verpflegung. Dabei aber soll als Grundsatz gelten, daß sie eS durchaus nicht besser haben sollen als diejenigen, welche durch angestrengten Fleiß sich selbst zu helfen und ihre nothwendigsten Bedürfnisse von sich aus zu befriedigen suchen. Die Einrichtung der Armenanstalt für den Zweck eines Arbeits- oder Korrektionshauses wird auf Grundlage der Gesetzgebung einem besondern Reglemente vorbehalten. Die spezielle Aufsicht, Leitung und Besorgung der Armenanstalten vollziehen die beiden Sektionen der Pfrund- und Waisenanstalt. Sie bestehen jede aus fünf Mitgliedern, nämlich 1) aus dem Armengutsverwaltcr als Präsident; 2) aus vier für jede Sektion von der Armenpflege aus deren Mitte gewählten Mitgliedern. 3) Der Hausmeister in der Pfrundanstalt und der Waisenvater in der Waisenanstalt haben in den betreffenden Sektionen Sitz mit berathender Stimme. In Fällen jedoch, wo die Sektionen es beschließen, oder wo persönliche Angelegenheiten sie oder ihre Gattinnen betreffend behandelt werden, begeben sie sich in den Ausstand. Der Armenarzt ist auf Verlangen den Sektionssitzungen mit berathender Stimme beizuwohnen verpflichtet. Die angestellten Personen der Armenanstalt sind: ein Hausmeister zur unmittelbaren Führung deS Hauswesens der Pfrund-, Armen- und Krankenanstalt, welcher vcrheirathet und evangelischer Konfession sein muß, mit sechsjähriger Amtsdauer. Er und seine Frau, die Hausmeisterin, beziehen zusammen eine Besoldung von 550 fl. nebst freier Wohnung für sie und ihre Familie, Heizung, Licht und die Kost der ersten Psrünberklasse, so wie die ärztliche Behandlung von Seite des Arztes der Anstalt. Hat der Hausmeister Kinder, so bezahlt er für dieselben vom zurückgelegten dritten Altersjahr an bis zu ihrer Konfirmation ein mit Rücksicht auf ihr Alter und sonstige Verhältnisse zu bestimmendes Kostgeld, welches jedoch die Summe von 40 fl. für jedes nicht übersteigen soll, — die Waiseneltern 58 458 mit der nämlichen Amtsdauer und einer Besoldung von 700 st., der Armenarzt mit 500 st. Besoldung und ebenfalls auf 6 Jahre gewählt. Das Dienstpersonal der Pfrund-, Armen-, Kranken- und Waisenanstalt, dessen Zahl nach den jedesmaligen Umständen und Verhältnissen bestimmt wird und dessen Besoldung die Armenpflege festsetzt, steht unter den Befehlen des Hausmeisters und Waisen- vaterS, und wird im Einverständniß und unter Genehmigung des Armengutsvcrwalters von ihnen angestellt und entlassen. — Die Lokalitäten der Armenanstalten, welche mit Vorbehalt künftiger Bestimmungen über ein zu errichtendes Arbeitshaus, für alle Institute sammt dem ihnen angewiesenen Pflanzland die bisherigen bleiben und von den Räumlichkeiten ver Zentralverwaltung auszuscheiden sind, stehen unter ver Verwaltung und Besorgung der Armenpflege. Ihre Jnehrenhaltung und allfällige Bauten und Reparaturen besorgt sie aus den Antrag der Sektion für die Pfrund- und Waisenanstalt nach 8 10 der Organisation des Armenwesens vom 14. August 1850. Zur nähern Vorbereitung der Verfügungen in Unterstützungssachen wird aus der Mitte der Armenpflege eine besondere Sektion bestellt, deren fünf Mitglieder von Amts wegen immer folgende sind: 1) der Präsident der Armenpflege, 2) der Stadtrathspräsident, 3) der Stadtpfarrer, 4) der Armengutsvcrwalter, 5) der Stadtammann. — Der Sektion für das Unterstützungswesen werden von der Armenpflege in oder außer ihrer Äiitte einige Armenväter beigegeben, welche auf die Dauer eines Jahres zu wählen sind. Alle Mitglieder der Armenpflege sind zur Annahme von wenigstens sechs Armenvaterstellen verpflichtet, und alle Armenväter sind in der Sektion vollberechtigte Beisitzer in Angelegenheit der ihnen zur Besorgung übcrgebenen Armen, auch wenn sie nicht Mitglieder der Armenpflege sind. — Bei Begutachtung und Antragstellung hat die Unterstützungssektion vorzüglich daraus zu achten, ob die Ursache der Armuth in Krankheit, Verdienstlosigkeit oder aber in Arbeitsscheu und Leichtsinn liege. Sie hat daher den Unterstützungsbedürftigen in eine der folgenden vier Klassen einzureihen: Erste Klasse: wegen Mangel an geistigen oder körperlichen Kräften zur Arbeit ganz unfähig; zweite Klasse: wegen Mangel an geistigen oder körperlichen Kräften zur Arbeit zum Theil unfähig; dritte Klasse: Arbeitsfähige und Arbeitswillige; vierte Klasse: Arbeitsfähige, denen es an kräftigem oder andauerndem Willen zur Arbeit gebricht. Je nachdem ein Armer in die eine oder andere Klasse fällt, wird sie das Maß und die Natur der Unterstützung beantragen. — Wenn Jemand, der durch Geburt, Stand, Bildung und frühern Reichthum sich auszeichnete, verarmt und der öffentlichen Unterstützung bedarf, so geben ihm seine frühern Verhältnisse kein Recht auf reichlichere Spenden. — Alljährlich im Monat Januar hält die Armenpflege mit Zuzug aller dem Armenwesen vorgesetzten Personen eine Versammlung zu allgemeiner Besprechung und zu gegenseitigem Austausch von Wünschen und Vorschlägen im Interesse des Armenwesens. Diese Versammlung hat indeß keinerlei Beschlüsse zu fassen. Alle übrigen hier nicht näher angeführten Bestimmungen der Armenordnung sind mit der zürcherischen vom 3. Hornung 1830 übereinstimmend, deren Grundzüge in der früheren Chronik S. 23 angegeben sind. Das Armengut der Stadt bestand bis dahin in 546,025 fl. Bauwesen. In der früheren Chronik ist S. 677 bemerkt worden, daß das Bauwesen der Stadt durch die neue Verfassung derselben vom Jahr 1839 der Domainenverwaltung unterstellt worden. Der Domainen- 459 Verwalter hat die Rechnung über dasselbe zu führen, sein Gehülfe (ein Bauversiändiger) beaufsichtigt speziell die Bauten. Die Ausgaben der Domainenvcrwaltung betrugen z. B. I84l . 1845. 1850. hlr. fl- ß. hlr. ff. ö. hlr. für Gebäude in und um die Stadt . . . 4566 32 3. 1141 19 3. 9614 15 3 - Bauten in Lehen . . . . . . 889 37 -. 280 35 9. 286 12 3 - Unterhalt der Güter . . . . . 1009 28 6. 1644 24 10. 954 5 3 - Straßen, Kanäle, Brunnen und Anlagen . 11217 35 3. 7239 6 8. 8042 33 8 - Besoldungen . . 1379 - —. 1355 — -. 1155 — - Allerlei . . . 749 35 3. 738 23 10. 3239 13 7 Summa 19813 3 3. 12399 30 5. 23392 — Speziell genommen kostete z. B. daS Straßcnpflaster, die Brunnen u. Leitungen die vffentl. Spaziergänae 1841 4506 fl. 23 ß. — hlr. 3106 fl. 6 ß. 2 hlr. 1138 fl. - ß. 6 hlr. 1842 5034 - 15 - 2 1639 - 23 - - — - 614 - 17 1843 3991 - 8 - 4 - 1320 - 14 - 8 - 493 - 22 1844 3725 - 30 - 10 - 2890 - 1 - 2 - 556 . 29 - 2 - 1845 2772 - 6 - 9 - 916 - 18 - 6 - 569 - 4 - 2 - 1846 1403 - 32 - 5 1168 - 15 - 6 - 705 - 27 - 6 - 1847 1287 - 5 - 9 1581 - 19 - 6 - 788 - 33 - — s 1848 892 - 33 - — - 693 - 2 - 8 - 918 - 17 - — - 1849 1700 - 26 - 9 - 971 - 34 - 9 - 708 - 17 - 9 - 1850 1817 - 34 - 9 - 1027 - 5 - - — - 496 - 7 - 6 - Die letzteren betreffend, so ist in der frühern Chronik S. 693 bemerkt worden, daß in den Jahren 1835— 1840 der Graben, der sich rings um die Stadt zog, verschüttet, d. h. ausgefüllt und das Terrain verebnet worden. Nachdem solches geschehen, wurde rings um die Stadt eine breite Fahrstraße mit Trottoirs angelegt, der breite Raum zwischen derselben und den Dürgergärten mit Gebüschen und jungen Zierbäumen bepflanzt und nach und nach in Anlagen umgewandelt, die nun als öffentlicher Spazierplatz dienen und, seit die Bäume größer, sehr angenehm geworden sind. Besonders gilt dieses von den Anlagen auf der Nordseite der Stadt. Die Wuhrungen längs der Eulach und der Weyer erforderten ebenfalls bedeutende Bauauslagen; so z. B. 1841 335 fl. 39 ß. 6 hlr. 1847 500 - — - — - 1848 560 - 36 - 7 - 1850 1030 - 5 - 10 . In diesem letztem Jahr wurde nämlich eine neue Mauer hinter dem Teuchelweyer erbaut, das Schleußcnwcrk bei der Mühlebrücke und bedeutende Bordeinfassungen hergestellt. Eben so bedeutende Ausgaben erforderten der Stadtbach und Rettenbach, wie schon in der früheren Chronik S. 678—679 nachgewiesen worden, so z. B. wurde ausgegeben: 58* 460 im Jahr 1841 700 st. 18 ß- — hlr. - 1843 694 - 6 - 8 - - 1844 441 - 9 - 9 - - - 1845 1354 - 16 - — . . - 1849 3612 - 32 . 11 - <- « 1850 2102 - 11 - 2 - wurde der Kanal vom untern Bogen bis zum Obstmarkt tiefer und auf Im Jahr 1849 eine bedeutende Strecke neue Tollen angelegt, 1850 ein Theil des Kanals an der Südseite der Stadt vom Steigthor bis zum Tiger, ein solcher vom Spital bis zum Zeitbogen durch die Metzg- gasse:c. angelegt. Bettelstube. Die im Jahr 1846 im Spital eingerichtete neue Bettelstube kostete 463 st. 9 ß. Bürgerausnahme. Von 1834 an, d. h. seit Errichtung eines neuen Bürgerbuches, wurden folgende Personen mit ihren Familien in daS Bürgerrecht der Stadt aufgenommen: 1834. Herr Christoph Weckesser, Bleicher von Toß. - Abraham Brunner, Landwirth von Basserstorf. - Johannes Müller von Grüningen. 1835. Herr Jakob Rügg von Huziken. - Heinrich Briner, Küfer von Stadel, Oberwinterthur. - Heinrich Bölsterli, Mechanikers von Rümikon. - Wilhelm Steeb, Sattler von Reutlingen, Oberw. » Joachim Hofmann, Landwirth von Seen. - Jakob Wehrli von Sirnach, Kant. Thurgau. - August Freyß von Straßburg. - Joh. Heinrich Etzweiler von Stein. - Heinrich Müller von Sünikon. - Rud. Heinrich Nötzli, Bäcker von Höngg. - Jakob Friedrich, Kammmacher von Salenstein. 1836. Herr Joh. Jakob Oetiker, Sprachlehrer von Männedorf. - Hs. Heinrich Groß, Wagner von Ettenhausen. - Johannes Bindschädler von Männedorf. - Hs. Ulrich Heider, Zimmermeister von Neschweil. - Friedr. Rudolf Wäfficr, Kaufmann von Basel. - Joh. Ulrich Egg von Ellikon. - Heinrich Bindschädler, Bäcker von Männedorf. - Johannes Näf, Kaufmann von Hausen. - Jakob Koblet, Lohnkutscher von Hcttlingen. - Joh. Jakob Frei, Kaufmann von Eßlingen. 461 1836. Herr Ulrich Schuppisser, Landwirth von Oberwintcrthur. - Jakob Mors, Waldförstec von Nürnstorf. - Conrad Müller, Landwirth von Thaa, Seen. - Johannes Rebsamen, Büchsenmacher von Steinenbach. » Heinrich Pfister, Arzt von Kyburg. « Moritz Blickli von Dietikon. - Georg Rickenmann von Sirnach. - Heinrich Ott, Schneider von Unter-Langenhard. - Johannes Hardmcier, Schuster von Männedorf. 1838. Herr Gottlieb Wipf von Seuzach. - Gottlieb Levi, Kaufmann von Oerlingen. -- Johannes Peter, Kaufmann von Stein. - Georg Weidmann, Drucker von Affoltern. 1839. Herr Friedrich Schultheß, Apotheker von Zürich. - Johannes Streuli, Seifensieder von Horgen. - Joh. Rudolf Riedtmann, Kaufmann von Bischofzcll. 1840. Herr Johannes Kunz, Waldförster von Töß. - Joh. Jakob Büchi, Lehrer von Wyla. 1841. Herr Ulrich Ramp, Landwirth von Zell. - Joh. Jakob Huggenberger, Bez.Ger.Präs. von Elgg. » Rudolf Winkler, Landwirth von Theilingen. - Joh. Gottfried Henncrasky von Veltheim. - Jakob Beerli, Metzger von Hausen. - Philipp Kopp, Metzger von Romanshorn. - Jakob Brunner, Landwirth von Basserstorf. - Joh. Jakob Müller, Bezirksrathschreiber von Kyburg. 1843. Herr Hs. Ulrich Furrer, Landwirth von Unterschlatt. - Joh. Jakob Friedrich, Arzt von Dorlikon. - Christ. Stäubli, Hafner von Horgen. - Jakob Binder von Lockhausen. - Heinrich Hintermeister, Handelsmann von Reterschen. - Andreas Oberteuffer, Lohnkutscher von Lindau. - Gottlieb Melchior Mors, Küfer von Eschikon. - Johannes Friedinger, Commis von Sirnach. 1844. Frau Elisabetha Weber von Seuzach. Herr Conrad Steffen, Kanzlist von Wülflingen. - Friedrich Hiseli, Lehrer von Neuenstadt. 1845. Herr Friedrich Rühle, Pflasterer von Stadel, Oberm. - Caspar Steincmann, Schreiber von Hagenbuch. - Abraham Leemann, Lehrer von Madetschweil. - Rudolf Puppikofer, Maler von Rotbenhausen, Thurg. 462 1845. Herr Jakob Epprecht von Scuzach. - Jakob Ehrenspergcr, Landwirth von Reutlingen. - Joh. Alex. Gillemann, Gärtner von Gerlikon, Gachnang. 1846. Herr Joh. Jakob Hnber, Lehrer von Mettmenstetten. . - Heinrich Weiß, Oberst von Fehraltorf. - Jakob Ferber, Lithograph von Dickbuch. - Joh. Rudolf Hanhart von Dießenhofen. 1847. Herr Conrad Seewer, Lehrer von Bülach. - Joseph Villinger, Glashändler von Rheinau. - Rudolf Schleuß, Landwirth von Dorlikon. - Jakob Hochstraßer von Egg. - Jakob Blatter von Oberweil, Dägerlen. - Rudolf Hotz von Nürnstorf. - Jakob Sporrer von Oberwinterthur. - Heinrich Schellenbaum, Gärtner von Oberwinterthur. - Wilhelm Gamper, V. I). N., Lehrer von Stettfurt. - Johannes Ammann, Gärtner von Thundorf. 1848. Herr Heinrich Friedrich, Buchhalter von Gütikhausen. - Johannes Knüsli, Landschreiber von Stallikon. - Conrad Albert Theilung, Kaufmann von Viel. - Heinrich Stolz, Weinschenk von Hünikon. - HS. Ulrich Peter von Unterschlatt. - Hs. Jakob Meili, Lohnkutscher von Oberschncit. - Salomon Frei, Schuldenschreiber von Hedingen. 1849. Herr A. Adolf Brunner, Kausm. von Hemberg, C. St. Gallen. - Caspar Kündig von Oberlangenhard. 1850. Herr Georg Hofmann, Schuhmacher von Wiesenvangen. - Jakob Blatter von Oberweil. - Zacharias Hanhart, Schuhmacher von Stcckborn. Bürgerbibliothek, 1660 gestiftet, zählte Anno 1840 8000, Anno 1850 12000 Bände. Unter den Erwerbungen für die Bibliothek in der Periode von 1840—1850 ist vorzüglich zu bemerken: der Büchernachlaß des 1843 verstorbenen Herrn Kantonsrath Joh. Heinrich Sulzer, etwa 1000 Bände, von dessen Erben geschenkt. Die mit der Bibliothek verbundenen Naturaliensammlungen, namentlich Konchylien und Versteinerungen, so wie auch die Münzsammlung, haben sich bedeutend vermehrt. In ethnographischer Beziehung werthvolle Gegenstände sind von den Herren Bernhard Nieter (aus China), Koller- Blum (aus Bahia) und Volkart (aus Ostindien) geschenkt worden. Die Gemäldesammlung hat sich durch die Bildnisse zweier verdienten Bürger, durch Sammlungen werthvoller Handzcichnungen und Gemälde von Aberli, Nieter und Steiner vermehrt. 463 Die Bibliothek ist seit 1842 in dem neuen Knabenschulhaus aufgestellt und das Lokal für dieselbe zweckmäßig. Cadetten. Das von Behörden und Privaten mit besonderer Vorliebe gepflegte Cadettenwesen entwickelte sich in dem Dezennium von 1840—1850 immer erfreulicher sowohl mit Bezug auf die Stärke des Korps als auf dessen Ausrüstung und Ausbildung. Im Jahr 1841 zählte dasselbe 128, im Jahr 1845 140, Anno 1850 160 Cadetten. Die unpraktischen alten Tschakkos wurden im Jahr 1843 durch konische Käppi von Wachstuch, mit rothem Pompon und einigen andern Verzierungen ersetzt, 1849 statt des Frackes der dunkelgrüne mit Karmoisin passepoilirte Waffenrock mit einer Reihe gelber Knöpfe, statt der weißen grau zwilchene Hosen eingeführt. Anno 1845 wurde eine Musik und 1849 aus Freiwilligen der Gewerbsschule ein Artilleriekorps, jedes in einer Stärke von 14 bis 16 Cadetten, errichtet. Die Musiker haben weiße Pompons, die Artillerie grün tüchene, roth ausgeschlagene Käppi mit kleinem rothem Roßschweif und als Bewaffnung ein Waidmesser mit weißem Kuppel. Sie bekamen 2 Zweipfündcrkanonen. Der Unterricht beginnt für die Cadetten mit Anfang März und endigt Mitte September. Es werden dafür wöchentlich 4 und während der CadreSschule 6 Stunden verwendet. Im Jahr 1842 machte das CadettenkorpS einen Besuch bei den Cadetten in Zürich und wurde dort einquartiert; i845 vereinigten sich die Cadetten von Schaffhausen und Winterthur in letzterer Stadt, 1846 paradirten sie bei dem eidgenössischen Offizieröfest in Winterthur, k847 machten sie einen Besuch in Schaffhausen, 1848 führten sie in der Gegend von Hegt ein Feldmanöver aus, 1849 wirkten sie bei den Manövern der Kavallerie mit, 1850 nahmen sie an dem Feldmanöver der vereinigten CadettenkorpS von Schaffhausen, Hallau, Stein und Winterthur in und bei Andelfingen Theil. Forstwesen. Es ist in der früheren Chronik S. 684 nachgewiesen worden, welche große Wichtigkeit dasselbe für Winterthur habe, da die Stadt etwa 2600 Jucharten der schönsten Waldungen besitzt, welchen Nutzen jährlich die Bürger aus denselben ziehen, und daß im Jahr 1838 eine Forstordnung für die Gemeinde aufgestellt worden sei. Der zweite Abschnitt derselben betreffend die Benutzung des Holzes aus den Waldungen wurde am 22. Dezember 1845 von der Bürgergemeinde revidirt und dießfalls z. B. folgende Bestimmungen getroffen: Das gewöhnliche jährliche Bürgerholz besteht a) in 2 Klaftern aufgemachtem Holz oder einem stehenden Hau im Geldwerth von 2 Klaftern, welche jeder verheirathete Bürger, jeder verbürgerte Wittwer, jede Bürgerswittwe, jeder unverhei- rathete Bürger, der das 30ste AllerSjahr angelreken hat, und jede unverheirathete Bürgerin, die das 40ste angetreten hat und die schon seit einem halben Jahr im Gemeindsbann gewohnt haben, gegen ein Anschreibgeld von 30 ß. und Fuhrlohnvergütung und von 20 ß. nebst Fuhrlohnvergütung für das dritte Klafter zu beziehen hat. Die Armengutsverwaltung ist berechtigt, das Bürgerholz derjenigen Personen, welche durch Leichtsinn oder Liederlichkeit in selbstverschuldeter Verarmung direkte oder indirekte Unterstützungen vom Aerar beziehen, als Rückvergütung, im Sinne des allgemeinen Gesetzes betreffend die Unterstützung der Armen, zu Handen zu nehmen, worüber im Speziellen dem Stadtrathe nach Prüfung deS Falles die Entscheidung zusteht; d) in einem Klafter, welches die 464 unverheiratheten oder temporär geschiedenen Bürger von ihrem 25stcn Altersjahr an, die unver- heiratheten oder temporär geschiedenen Bürgerinnen vom 30sten an gegen ein Einschreibgeld und Fuhrlohnvergütung zu beziehen haben. Dieses Klafter erhalten auch diejenigen bürgerlichen Personen, die sich zwischen Mai und Martini im Friedkreise der Stadt niederlassen. Außergewöhnliche Ausgabe an die Bürgerschaft von Klaftern, Prügelholz und ReiSwellcn findet gegen ungefähre Bergütung des Aufmacher- und Fuhrlohns so oft statt, als cS die Umstände und der nachhaltige Ertrag der hiesigen Waldungen gestatten. Den Bürgern und Bürgerinnen ist gestattet, in den Monaten März bis Weinmonat Vormittags von 6—11 und Nachmittags von 1—6 Uhr, und in den Monaten Wintermonat bis Hornung Vormittags von 7—11 und Nachmittags von 1—5 Uhr Raff- und Leseholz zu sammeln und nach Hause zu tragen oder auf Handschlitten zu führen. Den Dienstboten und Kindern von Bürgern ist erlaubt, im Brachmouat, Heumonat und Augstmonat an bestimmten Tagen und Stunden Forrcn- und Tannzapfen, so wie auch Späne aufzulesen und heimzutragen. Die Weiden und Flechten, welche ein Bürger zu seinem Gebrauche bedarf, so wie die Kriesburden zum Decken von Pflanzen, kann derselbe, wenn solche vorhanden, gegen billige Entschädigung bei dem Forstamte beziehen. Geilingerische Kalamität. Am 15. Mai 1842 starb Joh. Rudolf Geilinger, Landschreiber deS ehemaligen sogenannten Notariates Kyburg-Winterthur und seit 1835 auch desjenigen von Ellikon an der Thür. Sein Notariatskreis umfaßte den größten Theil deS Bezirkes Winterthur mit 26 größern oder kleinern diesem Notariatskreise zugetheilten politischen und über 100 kleinern Zivilgemeinden, Weilern und Höfen. Neben diesem NotariatSbcrufe bekleidete er bis wenige Jahre vor seinem Tode die für den Bezirk Winterthur eben so wichtige Stelle eines Oberamts- und später BezirkSgerichtsschreiberS. Geilinger war seiner Güte und seines stillen Charakters, seines unverdrossenen Fleißes und seiner Uneigennützigkeit wegen geliebt und geachtet, allein gerade jene Güte mag ihn zum Gegenstände des MißbrauchS und zuletzt selbst nebst andern Ursachen zu strafbaren Schritten verleitet haben. Schon vor seinem Tode verbreitete sich das Gerücht und die ernste Besorgniß, daß es um seine ökonomischen Verhältnisse sehr schlimm stehen müsse, und dieß bestätigte sich unmittelbar nach seinem Tode in einem in unserm Kanton noch nie erhörten Umfange. Es ergab sich nämlich zu allgemeiner Bestürzung seiner NotariatSangehörigen und des kreditgebenden Publikums, daß er seine Stellung als Notar in arger Weife mißbraucht, indem er eine stroße Zahl amtlicher Gelvliquidationen in seinen Privatverkchr hineingezogen, und um sich vor möglicher Entdeckung durch die Aufsichtsbehörden zu sichern, noch in Kräften sich befindende Schuldurkunden in großer Zahl an den Grundprotokollen gelöscht, viele Schuldbriefe vorstandsfrei aushin- gegeben hatte, deren ältere Vorstände noch unbezahlt waren; daß er dieses mit Bezug auf ganze Schuldbriefe, hinwieder aber auch bloß auf theilwejse Zahlungen gethan hatte, und daß er viele ihm zur Liquidation anvertraute Summen benutzte, um jeweilen sich aus der ökonomischen Be- drängniß zu helfen, in die er sich schon seit Jahren verwickelt fühlen mußte, und sich vor Nachstellungen zu sichern. 465 Die Gefahr, die er dadurch über Kreditoren und Schuldner, so wie dem Kredit des NotariatS- kreiscs gebracht hatte, waren doppelter Art; denn einerseits mußte sich im Allgemeinen die Frage aufdrängen: wie soll das durch hundertfache unrichtige Löschungen unglaubwürdig gewordene Grundprotokoll wieder zur Wahrheit gebracht und der erschütterte Kredit wieder befestigt werden, und in welchem Umfange sind die Protokolle unrichtig, wer im Einzelnen mit Schaden bedroht, wie kann derselbe abgewendet, wie überhaupt Hülfe geschafft werven? Dem Herrn Jakob Wilhelm Brunner aus Zürich, damaligem Bezirksgcrichtsschreiber zu Andel- fingen, welcher nach dem Tode Gcilingers als Jnterimsverwalter berufen wurde, ward die Untersuchung der Notariatsverhältnisse übertragen, und er hat sich das Hauptverdienst um die Angelegenheit erworben. Aus seinem gedruckten Berichte ergab es sich, daß Geilinger bei einem relativen Aktivvermögen von ungefähr 200,000 fl. einen Passivzustand von über 300,000 fl. hatte, daß ferner gegen 390 Malversationen in den Protokollen sich zeigten, und daß nur mit äußerster Anstrengung eine sehr kostspielige Totalbereinigung aller Schuldprotokolle und durch Gründung eines HülfSvereins größeres Unglück und zahllose Prozesse abgewendet werden können. Wie noch immer in unserm Vaterlande Hülfe gespendet wurde, wo sie dringend war, so auch hier: Zunächst vereinigten sich eine Anzahl geachteter, menschenfreundlicher Männer, an deren Spitze der verstorbene Herr alt Regierungsrath Joh. Rudolf Sulzer von Winterthur, welche dem Brunncr- schen Antrage ihre Billigung schenkten und ihren Einfluß mit dem glücklichsten Erfolge zu Gründung eines HülfSvereins verwendeten, indem zunächst der Staat, öffentliche wohlthätige Anstalten und Menschenfreunde, hinwieder aber auch betheiligte und mit Schaden bedrohte Kreditoren und Debitoren, namentlich auch ganze Korporationen, sich zusammenthaten, einen Aktienverein gründeten und so es möglich machten, durch Einlösung aller falsch gelöschten Schuldbriefe dem Ruine mancher Familie vorzubeugen, der nicht nur Schuldner, sondern auch Kreditoren bedrohte. Es wurden nämlich 1930 Aktien, jede zu 100 fl., gezeichnet, wobei der Staat mit 500, die Stadt Winterthur mit 100, das Haus Pestalozzi im Thalhof in Zürich mit 100, die Aktienbank in Zürich mit 50 als die beträchtlichsten Theilhaber erscheinen. Die übrigen betrafen wohlthätige Anstalten, Privaten und Gemeinden, betheiligte und unbetheiligte Notariatsangehörige aus dem Bezirke. War in dieser Weise die nothwendige materielle Hülse geschaffen und den mit großem Schaden, ja selbst ökonomischem Ruin bedrohten Einzelnen ermöglicht, mit einer verhältnißmäßig oft sehr kleinen Aktienzeichnung jenen vollständig abzuwenden und den Ruin, so weit er eine Folge jener Kalamität war, abzuwenden, so waren hinwieder die Anstrengungen außerordentlich, welche formell eingeleitet werden mußten, um eine Totalbereinigung mit gänzlicher Umänderung der Schulbvcrhältnisse und Feststellung aller Eigenthumsverhältnisse von dem ganzen damaligen großen Notariatskreise abzuwenden. Es mußte nämlich zu drei verschiedenen Malen von dem Obergerichte ein allgemeiner Aufruf aller Urkunden, enthaltend irgend eine Art von Grundverstcherungen in dem Notariatskreise Kyburg-Winterthur und Ellikon an der Thür, angeordnet, dieselben an den JnterimSnotar eingegeben (in Original oder beglaubigter Abschrift), sie mußten, gegen 8000 an der Zahl, mit den Originaleinträgen verglichen und in dieser Weise ermittelt werden, welche derselben in Wahrheit oder Unwahrheit gelöscht worden und wer im Einzelnen durch unrichtiges Handeln bedroht, resp. wo und in welcher Weise von dem Hülfsverein einzuschreiten sei. Es mußte hinwieder in jedem einzelnen Falle in den sich durchkreuzenden Verhältnissen persönliche 59 466 Einvernahme mit den Bethciligten stattfinden, überhaupt eine ungeheure Masse von Arbeiten, namentlich große Tabellenwerke, sür jede einzelne Gemeinde gesondert eingeleitet und durchgeführt werden, von denen hier die einzige Thatsache anzuführen genügen mag, daß der Jnterimsverwalter zur Zeit der höchsten Beschäftigung an der Spitze von 26 Kanzlisten stand, bis ihm im März 1843 auf seinen Wunsch und Antrag in der Person deS nunmehrigen Herrn Notar Knüsli noch für sechs Monate zu Besorgung der laufenden NotariatSgeschäfte ein Gehülfe an die Hand gegeben wurde. War diese Aufgabe eine schwere, so wurde nicht minder auch die Direktion des Hülfsvercins, welche die Verwaltung der Masse übernahm, trotz den schönen materiellen Kräften, welche ihr in die Hand gelegt wurden, vielfach geplagt, und neben Herrn alt Regierungsrath Sulzer gebührt namentlich dem sel. verstorbenen Herrn Gcmeinvrathspräsivcnt Ulrich Ernst von Veltheim, als Liquidator der Masse, das Verdienst, daß er mit aufopfernder Hingebung bis zu seinem zu früh erfolgten Hinschiede nach besten Kräften sür die Interessen des Bezirkes sowohl als auch für diejenigen veS Hülfsvercins wirkte. Der Hauptzweck, den man durch Gründung des Hülfsvercins erreichen wollte, war, einerseits Kreditoren und Debitoren vor unzubercchnendem Schaden und andern nachtheiligen Folgen zu wahren, eine Menge von Konkursen und unzählige kostbare Prozesse zu verhüten, anderseits die Grundprotokollx des großen Notariats wieder in glaubwürdigen Stand zurückzuführen und damit den plötzlich untergegangenen Kredit dieses Notariatskreiscs wieder zu beleben. Dieser Zweck wurde, wenn auch mit schweren Opfern, vollständig und in kürzerer Zeit erreicht, als man anfänglich hätte erwarten dürfen, indem es die schleunige Einzahlung der Akrienbeiträge möglich machte, eben so schnell jene falsch gelöschten Schuldbriefe einlösen und damit den Grund des Uebels heben zu können, so daß schon im Monat Juni 1843 die mühevolle Ausscheidung des Aktenarchivcs des bisherigen Notariats Kyburg-Winterthur angeordnet und an Hand genommen werden konnte, für die nun gewählten Notare neue Kreise ausgeschieden und sodann mit 1. Oktober desselben Jahres die neuen Notariate begründet wurden. Die durch das eingetretene Unglück nothwendig gewordenen großen Opfer brachten für den Zustand der Notariatsprolokolle dieses nunmehr in zwei Notarialsbczirke getrennten Kreises in ihrem Gefolge auch Vortheile, welche der gegenwärtigen wie der künftigen Generation von großem Nutzen und geeignet sind, ihren Kredit zu erhöhen. Der erlassene allgemeine Aufruf machte es nämlich möglich, lausende sogenannter Anhänge von Schuldbriefen für die Zukunft unberücksichtigt zu lassen, welche man früher bei der Ungewißheit, ob die betreffenden Schuldbriefe noch verzinset werben, nachführen mußte, was den Belheiligten nicht nur vermehrte Kosten, sonvern auch bei Geldenthebungen oft Schwierigkeiten bereitete. Es wurde durch jenen mit großer Sorgfalt angeordneten und durchgeführten öffentlichen Aufruf den größcrn und kleinern Gemeinden des ehemaligen Notariats Kyburg-Winterthur möglich gemacht, jede beliebige Eigenthums- und Pfandbereinigung unter einem verhältnißmäßig sehr geringen Kostenaufwand einzuleiten, was auch einzelne Gemeinden seither mit dem erfreulichsten Erfolge thaten. Wie umfassend jene Maßnahme war, dafür mag die Thatsache zeugen, daß über 6000 an den Grundprototollen noch ungelöschte Schuldbriefe, über deren Verzinsung man vor dem Aufrufe noch in Ungewißheit war, als Folge dieses Aufrufes sich als bezahlt herausstellten und bei künftigen Fertigungen außer Berücksichtigung fielen. 467 Weniger schnell ging die Liquidation vor sich; denn die Verwaltungsbehörde hatte zunächst mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Neben einem Passivbetrage von ungefähr 340,000 fl., welchen sie zu bezahlen hatte, stand eine Aktivmasse von ungefähr 222,000 fl. da, meistens auf Schuldbriefen an Notariatsangehörige des Geilinger. Bei dem damals gesunkenen Kredite war eS diesen Schuldnern unmöglich, anderwärts ihr Geld zu suchen; nicht immer waren die Geilinger'schen Gläubiger geneigt, solche Briefe an Zahlungsstatt anzunehmen. Die Schuldner waren überhaupt vielfach Leute, welche mit dem Tode Gcilingcrs ihren Wohlthäter (freilich aus fremdem Gelde) verloren hatten, sich nicht länger halten konnten, und denen man entweder zuwarten oder sie ihrem Schicksale überlassen mußte. Dieß der Grund, warum sich die endliche Liquidation bis zum 21. Juli 1850 verzögerte. Allein noch andere Umstände wirkten mit: verschiedene Veränderungen in den Personen der Verwaltungsbehörde, namentlich der Tod des Liquidators Herrn Ernst, die inzwischen eingetretene Theurung, KriegSereignisse, das Sinken der Güterpreise und die Besorgniß der Direktion, durch allzu schnelle Liquidation in so ungünstigem Momente die Interessen der Aktionärs noch in höherem Maße in Anspruch nehmen zu müssen, als solches ohne Zusammenwirken so vielfach nachtheiliger Umstände nie hätte geschehen müssen. Die Schlußrechnung zeigte noch ein Aktivvermögen von 56,636 fl. an theils guten theils minder guten Schuldtiteln, und es gelang der Direktion, für diese Masse einen Uebernehmer zu finden, der den Aktionärs noch 24 Prozent aushin bezahlte. Mit diesem Akte schloß die Generalversammlung dieses lange andauernde Geschäft, entließ die Direktion und endete ihre Wirksamkeit damit, daß, um den frühern Massaschuldnern, welche während dieses Zeitraumes in Konkurs gerathen, spätere Rehabilitation zu erleichtern, sämmtliche an solchen Falliten im Konkurse unerhältlick gebliebenen Forderungen (viele tausend Gulden) den Armengütern der betreffenden Gemeinden zedirt wurden, mit der ausgesprochenen Erwartung, daß diese bei Anlaß von Rehabilitationen von diesem Forderungsrechte gegenüber den Schuldnern humanen Gebrauch machen werden. Gemeindsvermögen Dieses Vermögen betrug nach seinen verschiedenen Bestandtheilen: 1841. 1845. 1850. Armengut 546025. 546025. 546025. Kirchengut 233070. 235620. 235620. Schulgut 250000. 250000. 250000. GemeindSgut 1,298903. 1,336632. 1,346921. Summa 2,327998. 2,368277. 2,378566. 59 * 468 Die Ausgaben des GemeindsguteS waren speziell folgende: 1840. 1845. 1850. st. ß- hlr. st. ß. hlr. fl- ß- hlr. Besoldungen. — —. 6779 35 —. 7927 36 — Domänenverwaltung. .... 19813 8 3. 12399 30 5. 23292 — — Forstverwaltung. .... 13049 14 5. 9549 28 6. 12605 13 3 Polizei- und Wachtanstalten . . . .... 5198 11 10. 5118 11 6. 8449 20 1 Bürgerschaft und Korporalionen. . .... 18674 9 8. 15524 8 9. 17094 32 7 Steuern. .... 837 20 —. 837 20 —. 1256 10 — Bezirksbehörden. .... 482 16 6. 378 3 6. 355 1 9 Waag- und KornhauS. .... 1441 26 6. 1602 26 1612 — — Besorgung der Naturalien . . . .... 305 15 6. 269 14 —. 452 12 — Stadtkanzlci, Centralbureau . . . -. . . 727 39 —. 669 2 6. 741 37 3 Passivzinse und Servituten .> . . .... 2687 20 9. 1305 13 10. 1961 1 8 Abgang, Verlust u. s. w. .... 1562 18 953 38 7. 767 15 6 Allerlei . .... 1783 18 9. 5774 20 5. 2325 14 2 Supplementarkredit. .... 280 Summa 73559 19 2. 61162 13 - . 78840 34 3 Gemeindsversammlungeri. In der Gemeindsversammlung am 1. Juni 1840 wurde dem Verkauf des Mörsburgerhauses für 11200 fl. die Genehmigung ertheilt und die Besoldung des Organisten auf 350 fl. festgesetzt. Am 24. — 26. August berieth die Gemeindsversammlung einen neuen Schulplan, in welchem § 1 festgesetzt wurde, die Unterrichtsanstalten der Stadt zerfallen in zwei Hauptabtheilungen, in die untere oder obligatorische Stadtschule und in die höhere, von der Bürgerschaft freiwillig errichtete Stadtschule. Mit 69 gegen 42 Stimmen wurde beschlossen, sämmtliche Lehrer und Lehrerinnen sollen aus einen Dreiervorschlag des Schulrathes durch die Bürgerschaft gewählt und können auf Antrag des letzteren jederzeit durch den Stadtrath entlassen werden, in welchem Falle den Betreffenden der Rekurs an den Erziehungsrath offen stehe, — mit 63 gegen 22 Stimmen, die obere Realklasse an der deutschen Schule soll fernerhin fortbestehen, der Bürgerschaft aber das Recht vorbehalten sein, jederzeit nach Umständen zu verfügen, — mit Stimmenmehrheit, die Realklasse an der Knaben- und die erste Realklasse an der Mädchenschule sollen in ihrer gegenwärtigen Einrichtung verbleiben, die obere Realklasse an der Mädchenschule soll getrennt, an der untern 13 Arbeitsstunden eingeführt werden, die obere Knabenschule soll das 12le bis 16te Altersjahr in 5 Klassen mit durchgeführtem Fächersystem umfassen, — gegen ein Schulgeld stehe die höhere Stadtschule auch den hier wohnenden Nichlverbürgerten oder in Pension gegebenen Kindern auf Wohlverhalten offen, insofern es die Klassenverhältnisse gestatten, — dem Schulrath von 9 Mitgliedern sollen 6 Ersatzmänner als Schul- inspektoren beigegeben werden, — mit 62 gegen 25 Stimmen, daß über die Aufnahme nicktverbür- gerler Schüler und Schülerinnen der Schulrath zu entscheiden habe, — mit 54 gegen 36 Stimmen, daß auch künftighin ein Pensionensystem bestehen soll, — mit 51 gegen 28 Stimmen, daß Kinder, die nicht in der Stabtgemeinde wohnen, das doppelte Schulgeld zu entrichten haben. Die meisten 469 übrigen Bestimmungen des Schulplanes wurden einstimmig angenommen. — In der Gemeindsver- sammlung am 14. Dezember wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Berkauf des Mörsburger- riedeS, ungefähr 38 Jucharten, für 4100 fl. die Genehmigung zu ertheilen, — mit 80 gegen 51 Stimmen beschlossen, es sollen die beiden MörSburgerhöfe verkauft werden. Die Grabcnverschüttungs- kommission wurde entlassen. Am 15. wurde der neue Schulplan zu Ende berathen, mit 14 gegen 13 Stimmen beschlossen, es sei derselbe dem Schulrathe zur Uebersendung an den Erziehungsrath zuzustellen, — einstimmig, für den Fall, daß dieser eine Abänderung desselben für nöthig erachte, sei der Stadtrath beauftragt, der Bürgergemeinde eine Petition an den Großen Rath vorzulegen. Am 1. Juni 1841 beschloß die Gemeindsversammlung mit 60 gegen 4l Stimmen Genehmigung des Projektes für Aufführung einer Haferhalle in Verbindung mit einem Holzdehälter für die Waisenanstalt, — der Verkauf der Prokureischcune für 3265 fl. wurde genehmigt, die Besoldung des ersten Polizeidieners auf 440, des zweiten auf 400 Frkn., des dritten auf 80 fl. nebst Logis und Genuß der guten Pfrund festgesetzt. — Mit Bezug auf den vom Erziehungsrathe mit einigen Abänderungen zurückgekommenen Schulplan wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, darüber einzutreten, mit Stichentscheid indeß nur über den 8 1, mit Bezug auf welchen mit 113 gegen 48 Stimmen beschlossen wurde, es sei an der durch Gemeindsbeschluß vom 24. August 1840 angenommenen Redaktion des Artikels festzuhalten. Mit 127 gegen 34 Stimmen wurde beschlossen, eine Kommission zu bestellen, um über die Differenzen mit dem Erziehungsrathe in Unterhandlung zu treten. Die Besoldung der beiden Hochwächter wurde auf 280 fl. erhöht. — Am 2. Juni wurde beschlossen, zu Sicherung der Fortdauer der beiden Kleinkinderschulen ihnen für die nächsten zwei Jahre angemessene Lokale oder Micthzins und das nöthige Holz zur Beheizung zu verabfolgen. — In der Gemeindsversammlung am 22. November wurde der Verkauf der beiden MörSburgerhöfe für 30430 fl. und der Boßhartenwiese, 6^ Jucharten, für 5000 fl. genehmigt. Der neue Schulplan wurde wieder behandelt und mit 34 gegen 29 Stimmen beschlossen, an der Redaktion des § 1 festzuhalten, mit 41 gegen 7 Stimmen der 8 65 folgendermaßen festgesetzt: Die an der höheren Stadtschule arbeitenden Lehrer und Lehrerinnen werden auf sechs Jahre angestellt, können aber von der Gemeinde für eine folgende Amtsdauer einfach wieder bestätigt werden; im Falle der Nichtbestätigung findet eine neue Wahl statt. In der Gemeindsversammlung am 14. März 1842 wurde eine Kommission zu Prüfung der Finanzverhältnisse der Stadt niedergesetzt. — Da der Erziehungsrath dem neuen Schulplane neuerdings die Ratifikation verweigert hatte, so beschloß die Versammlung mit 153 gegen 26 Stimmen, es soll gegenwärtig hiegegen nicht rekurrirt werden, sondern es wurde eine Kommission von 7 Mitgliedern behufs nochmaliger Revision des Planes niedergesetzt und ihr aufgegeben, von anerkannten Meistern des Schulfaches im In- und AuSland Gutachten und Pläne einzuholen. — Am 6. Juni wurde dem Stadtrathe Vollmacht zum Bau einer neuen Sandhütte ertheilt, — mit 175 gegen 61 Stimmen beschlossen, die Mädchenschule soll nicht in das neue Knabenschulgebäude verlegt werden, — am 15. Juni einmüthig, es soll gegen den Beschluß des Erziehungsrathes vom 1. Juni Rekurs an den Regierungsrath ergriffen werben. — Die Gemeindsversammlung ertheilte am 23. Oktober dem Stabtrath Vollmacht, sich Namens und für Rechnung der Gemeinde bei dem HülfSverein zu Regulirung des Geilingcr'schen Nachlasses mit 100 Aktien zu betheiligen. — Am 16. Dezember wurde die von Herrn Sulzberger, Mechaniker, Namens 327 Einwohnern der Stadt abgefaßte 470 Petition an den Großen Rath betreffend Verlegung eines Theiles der Militärinstruktion nach Win- terthur von der Gemeinde unverändert angenommen, vier Bürger legten hiegegen förmliche Verwahrung ein, — den 17. beschloß die Versammlung mit Stimmenmehrheit, die Stipendien für nicht hinlänglich bemittelte, talentvolle, fleißige, sittlich untadelhafte Bürgerssöhne während ihrer Studien theils im Kanton, theils im AuSland im Ganzen auf 400 fl. zu erhöhen (5 zu 60, 1 zu 100 Frkn.) Am 16. Januar 1843 beschloß die Gemeindsversammlung eine Petition an den Großen Rath wegen der Eisenbahn abgehen zu lassen, — am 22. Mai faßte sie verschiedene, auf das Finanzwesen bezügliche Beschlüsse, z. B. daß die Kosten der Straßenbeleuchtung vom Anfang vcS Jahres 1843 von der sämmtlichen Einwohnerschaft zu decken seien, daß die Holzkompetenzen abzuschaffen und alle entbehrlichen Liegenschaften zu veräußern seien. Mit Stimmenmehrheit wurde nun beschlossen, es soll keine Petition wegen Abänverung des Schulgesetzes an den Großen Rath erlassen werden, sondern der Schulrath wurde beauftragt, eine Revision des Schulplanes vorzunehmen, — am 23. Mai, es soll in der Neuwiese ein Turngebäude erbaut werden; den Kleinkinderschulen wurden auf weitere zwei Jahre Schulzimmcr und Holz angewiesen, in der Meinung, daß die Bürgerkinder zum voraus aufzunehmen seien. — Am 30. Juli wurde beschlossen, zu Deckung deS Beitrages von 25,000 Frkn. an die Erbauung einer Brücke über die Thür bei Dorlikon von sämmtlichen Einwohnern in zwei Raten eine Vermögenssteuer von 1 von 1000 zu beziehen. (Das Projekt kam nicht zur Ausführung.) In der Gemeindsversammlung am 18. Juni 1844 wurde der Schulplan nochmals revivirt, eine Verordnung wegen Austheilung von Printen erlassen, die Thorschreiberstelle aufgehoben, — am 3. Juni beschlossen, daß die Kirche neu bestuhlet werden soll, die Besoldung des Stadtschreibers aus 800 fl. festgesetzt, in der Meinung, daß er die Auslagen für einen Kanzlisten in Rechnung bringen dürfe, ein Reglement über die Benutzung der Gemeindsgüter angenommen, auf eine Motion hin mit 122 gegen 88 Stimmen beschlossen: Alle in § 54 der Stadtverfaffung erwähnten Stellen und Bedienstungen dürfen nur mit Bürgern der Stadt besetzt werden, insofern sich anerkannt tüchtige Bewerber von unbescholtenem Ruf aus der Mitte der Bürgerschaft anmelden, — die Stundenzahl für den Turnunterricht auf 24—30, für das Ererziren aus 4—6 Stunden festgesetzt, die Besolvung für beide auf 450 fl. — Am 16. September beschloß die Gemeinde, sich mit dem Beschluß des Erziehungsrathes vom 29. Mai zu beruhigen, in Folge dessen endlich der neue Schulplan definitiv zur Ausführung kam. — Am 2. Dezember wurde der neue Plan für die Gewerbsschule berathen und angenommen, und z. B. mit 88 gegen 67 Stimmen beschlossen, nur die französische und englische Sprache beizubehalten (die italienische nicht), mit 65 gegen 63: mit der Chemie auch Mineralogie zu verbinden. Am 26. Mai 1845 erstreckte die Gemeindsversammlung ihren frühern Beschluß wegen der Kleinkinderschulen auf weitere zwei Jahre, — der zweite Abschnitt der Forstordnung wurde revibirt (siehe oben), die Besoldung des Forstmeisters auf 800 fl. und 4 Klafter Holz festgesetzt, der beantragte Bau eines Leichenhauses nicht genehmigt, für Umwandlung der Gewehre der Cadetten ein Kredit von 300 fl. ausgesetzt. Am 18. Dezember 1846 wurde eine Kommission wegen dem Bau eines Mädchenschulhauses niedergesetzt, — am 28. Juni 1847 die neue Polizeiorganisation (siehe unten) cinmülhig angenommen. 47t Den 14. Februar 1848 beschloß die Gemeinde eine Petition wegen Erlaffung gesetzlicher Bestimmungen über den Einkauf von Bürgern katholischer Konfession an den Großen Rath und eine solche an den Regierungsrath wegen den EinkaufSgcbühren abgehen zu lassen, der Verkauf des Ziegelhüttengewerbes wurde angeordnet, für den Bau eines Mäbchenschulhauses ein Kredit von 40,000 fl. ausgesetzt. Am 5. März 1849 beschloß die Gemeinvsversammlung, jeder Bürger von Winterthur, welcher die Stelle eines Mitgliedes des schweizerischen National- ober auch Ständerathes bekleide, habe während der Dauer der Sitzungen eine tägliche Zulage von 4 Frkn. aus dem Gemeindsgute zu beziehen, — die Besoldung des Domänengehülfen wurde auf 600 fl. festgesetzt, — am 6. der Vertrag mit dem RegierungSrathe wegen der Tößbrücke genehmigt, in Folge dessen die Stadt ein für alle Mal 16,000 Frkn. zu zahlen sich verpflichtete, — mit 129 gegen 89 Stimmen der Stadtrath ermächtigt, 200 neue Ordonnanzgcwehre für die Bürgcrwache, 2 Zwcipfünderpiccen für die Artillerie des Cavettenkorps anzuschaffen, und ihm hiefür ein Kredit von 5000 fl. eröffnet, — mit 153 gegen 140 Stimmen beschlossen, ein Schreiben an die eidgenössische Militärbehörde in Bern zu erlassen, womit man sich geneigt erklärte, bei allfälliger Verlegung eines Theiles des Kavallerieunterrichtes nach Winterthur um billigen Micthzins Lokalitäten abzutreten. — Am 23. Juli wurde der Verkauf der Schlangenmühle mit 102 gegen 67 Stimmen genehmigt und ein Kredit von 3636 st. für Erweiterung des Schieß- und Scheibenstandes eröffnet, — am 17. Dezember eine Motion wegen Verlegung der bürgerlichen Mädchenschulen in das neue Knabenschulgebäuve für nicht erheblich erklärt. In der GemeindSversammlung am 1. Juli 1850 wurde die Stelle eines Rathhausmeisters aufgehoben, dagegen folgende neue Stellen kreirt: ein Kornhausabwart mit 160 fl. und ein Ralhhausabwart mit 200 fl. Besoldung nebst heizbarem Zimmer, freier Heizung und Beleuchtung. Der Entwurf wegen Reorganisation des Armenwesens wurde genehmigt, — am 26. November derjenige einer neuen Acmcnordnung, der Pachtvertrag mit der Kaufmannschaft genehmigt, zufolge welchem ihr das Waaghauswesen übergeben wird, sie dagegen theils als Entschädigung für die Waaghausgebühren, theils als MicthzinS jährlich der Stadt 800 fl. zu bezahlen hat. Bauten und größere Reparaturen am Kaufhause^ fallen der Stadt zur Last; die Pachtzeit dauert sechs Jahre. Jährlich wird der Bürgergemeinde im Spätjahr der Voranschlag der Einnahmen unv Ausgaben sämmtlicher öffentlicher Güter vorgelegt und von ihr festgesetzt, und ebenso wird jährlich die Generalrechnung über daS gesammle Bürgergut den Bürgern gedruckt mitgetheilt. St Georgen und Kirchhof. Letzterer und die Kapelle St. Georg, in welcher den Sommer hindurch am Sonntag Morgens gepredigt wirb, liegen in der Vorstadt an der Straße nach Anvelsingen. Die früheren Verhältnisse der Kapelle sind in der vorhergehenden Chronik S. 687 und 688 geschildert worden. In den Jahren 1845 wurde der Kirchhof erweitert und 1846 der neu hinzugekommene Theil mit einer Mauer eingefaßt. Die Kosten betrugen 2636 st. Gewerbsschule. Dieselbe hieß früher Industrieschule. Der Lehrplan für die ganz neu organisirte Anstalt wurde am Ende des Jahres 1844 von der Bürgerschaft genehmigt. Die Gewerbsschule ist für Jünglinge 472 bestimmt, welche, der Knabenschule entlassen, sich die für Erlernung ihres Berufes erforderlichen speziellen Kenntnisse aneignen und die-dazu nothwendigen Hülsswiffenschaften und Fertigkeiten erwerben oder fremde Sprachen erlernen wollen. Lehrfächer sind: französische, englische Sprache, reine und angewandte Mathematik, Mechanik, Physik, Chemie, freies Handzeichnen, Maschinen- und architektonisches Zeichnen, Buchführung und praktisches Rechnen für Handwerker und Gewerbetreibende, nebst Anleitung zu Bauvoranschlägen. — Der Unterricht zerfallt in den Fächern der Mathematik, der Naturwissenschaften und Sprachen in zwei Jahreskurse. — Die Schüler können alle oder nur einzelne Fächer besuchen. — Jedes Lehrfach hat einen Lehrer. — Die Besoldung beträgt für jede wöchentliche Stunde 50 fl. in den Fächern der Mathematik, Mechanik, Physik und Chemie; in allen übrigen Fächern 40 fl. — Nichtverbürgerte Schüler bezahlen bei ihrer Aufnahme ein Schulgeld von 4 Frkn. für jede wöchentliche Stunde; armen und talentvollen kann der Schul- rath das Schulgeld ganz ober theilweise erlassen. — Der Anstalt steht eine eigene Behörde, die GewerbSschulkommission, vor. Die Gewerbsschule zählte seit ihrer neuen Gründung durchschnittlich in jedem Kurse in der französischen Sprache 12 — 25, in der englischen 10 — 20, der Mathematik 2 —10, im Maschinenzeichner, 5 —15, im freien Handzeichncn 15 — 30, in der Buchführung 5—15 Schüler u. s. w. Haferhalle, die neue, hinten am Kornhaus, wurde 1841 gebaut und kostete 2012 fl. Kauf- und Waaghaus. Die dießfällige Verordnung vom Jahr 1838 dauerte bis 1850 fort, dann aber wurde die Anstalt der Kaufmannschaft verpachtet (siehe oben S. 471). Kirche und Orgel. Im Jahr 1841 wurde der Vorplatz der Kirche mit Wehrsteinen und eisernen Ketten eingefaßt, was 556 fl. 8 ß. kostete; 1842 die Orgel reparirt (Kosten 455 fl. 7 ß. 6 hlr); 1847—1849 an den Thürmen, und namentlich an den Kuppeln derselben, Reparaturen ausgeführt, die im Ganzen etwa 3000 fl. kosteten. Kornhaus. Im Jahr 1846 wurde eine Hauptreparatur an demselben vorgenommen, die 325 fl. 15 ß. kostete. Die Verhältnisse deS Kornmarktes sind gleichgeblieben. Metzg, neue. Im Jahr 1843 wurde eine Hanptreparatur an derselben vorgenommen, die 1292 fl. 19 ß. 9 hlr. kostete. 473 dteujahrskiipfer. Diese behandeln auch in der Periode von 1840—1850 fortwährend die Geschichte der Stadtkirche, sind von Herrn Rektor Troll abgefaßt und die Kupfer stellen die Kirche und ihre Umgebungen in früheren Zeiten, Zwingli, wie er ausschlägt, die Pfarrstelle daselbst zu übernehmen, die heilige Cäcilie, Portrait von Stadtpfarrer Sulzcr und verschiedene launige Szenen dar. Pfrnndanstalt. Ihre Organisation, wie solche in der frühern Chronik S. 699 geschildert worden, dauerte bis 1850 fort. In diesem Jahr erlitt dieselbe aber insofern eine Abänderung, als nun die Pfrundansialt gemäß der neuen Armenordnung einer Sektion der Armenpflege zur Beaufsichtigung und Besorgung übergeben wurde. In die Psrundanstalt werden aufgenommen: eigentliche Pfründer für die ganze Lebensdauer; die einen unentgeltlich, andere gegen vollständige Entrichtung des PfrundschillingS oder wenigstens der Hälfte desselben; Kostgänger für eine bestimmte Zeitfrist. Männer müssen das 55ste, Weibspersonen das 50ste Altersjahr angetreten haben, ehe sie aufgenommen werden können. Der Pfrundschilling wird nach der wahrscheinlichen Lebensdauer, dem Traktament u. s. w. berechnet. Was ein Pfründer in der Anstalt hat, ist nach seinem Tode Eigenthum derselben. In der Regel erhält jeder Pfründer und Kostgänger ein eigenes Zimmer; den Pfründer» erster Klasse wird im Winter regelmäßig geheizt; ihren Unterhalt genießen die Pfründer und Kostgänger im Spcisesaale am gemeinsamen Tisch ihrer Klasse. Die Pfründer aller drei Klassen sorgen, so weit es ihnen möglich ist, selbst für ihre anständige Bekleidung, wogegen ihnen der Ertrag ihrer Arbeit, die sie nach ihren Neigungen auswählen, ganz oder theilweise überlassen werden kann. Im Jahr 1849 zählte die Pfundanstalt: 37 Pfründer und Pfründerinnen und 18 Kostgänger, und die Kosten derselben betrugen: Lebensmittel 4225 fl. 8ß. 10 hlr. Haushaltungsbedürfnisse. . 1062 - 8 - 8 - Heizung. 494 - 10 - — - Besoldungen. 1203 - 12 - — - Bauten und Reparaturen . 405 - 39 - 6 - Allerlei . 265 - 30 - 1 - Summa 7656 fl. 29 ß. 1 hlr. Polizeiwesen. In Folge der am 28. Juni 1847 von der Bürgerschaft angenommenen Polizeiorganisation wurde festgesetzt, daß die Polizei zunächst unter der Leitung und Aufsicht des Stadtrathes stehe, der zur Vollziehung und unmittelbaren Handhabung des gesummten Polizeiwesens der Gemeinde eine Kommission mit den erforderlichen Befugnissen und beliebiger Kompetenz ausrüstet. Diese Polizeikommission besteht aus fünf Mitgliedern, an deren Spitze ein Polizeikommissär mit einer jährlichen Besoldung von 250 fl. als Präsident steht, einem Mitglied des Stadtratheö, dem Stadtammann, 60 einem Mitglied aus der Bürgerschaft und dem Polizeisekretär mit einer jährlichen Besoldung von 500 fl. — Die Polizcikommission theilt sich in zwei Hauptsektioncn, eine für die Einwohner-, Fremden-, SicherheitS- und Sittenpolizei, und der andere für die GesundheitS-, ReinlichkeitS-, Feuer- und Straßenpolizei. DaS Personal der Polizeiangcstelltcn besteht in einer Tagwache, nämlich einem Polizciwachtmcister mit 300 fl. jährlicher Besoldung nebst Bekleidung, drei Polizeidienern, jeder mit einer Besoldung von 250 fl. nebst Bekleidung, einem Abwart an der Bettelstube mit 50 fl., freier Wohnung und Beheizung, unv vier Feldwächtern mit einer Löhnung von 30 ß. für jeden akliven Diensttag, und in einer Nachtwache, nämlich einem ersten Wachtmeister mit 260 fl. jährlicher Besoldung, einem zweiten ebenso, und zwei Thurmwächtern, jeder mit 280 fl. Besoldung, 24 Schaarwächtcrn als Stellvertreter derjenigen Wachtpflichtigen, welche den Dienst nicht persönlich versehen oder leisten können, die für jede halbe Dienstnacht 14 ß. per Mann zu beziehen haben. Die Wachtmannschaft wird von der Polizeikommission frei aus der Zahl der tauglichen Einwohnerschaft auf unbestimmte Zeit und ohne Verbindlichkeit gewählt. Die übrigen Polizeibediensteten sind: zwei Maurermeister, die Kaminfeger, ein Thierarzt, ein Holzmesser, zwei Laternenanzünder, ein Ausrufer, ein Wasenmeister. Sämmtliche männliche verbürgerte und nichtverbürgerte Einwohner, erstere vom angetretenen 25sten Altersjahr, letztere, insofern sie Niedergelassene sind, werden verpflichtet, entweder den Wachtdienst persönlich zu erfüllen oder für jede sie treffende Wache 10 ß. Ersatz zu leisten. Die unverheiratheten und verwittweten Bürgerinnen leisten vom angetretenen 30sten AlterSjahr an den Ersatz von 10 si. für jede sie treffende Wache. Die Wahl der Schaarwache kommt ausschließlich der Polizeikommission zu. AuS den von ihr auserlesenen Schaarwächtcrn wird eine Nachtwache bis auf den Bestand von 24 Mann gebildet, die unter der Oberaufsicht des Polizei- kommissärS steht, der befugt und ermächtigt ist, die Wache nach Umständen und Bedürfniß zeitweise zu verstärken. Rathhaus. In demselben wurden im Jahr 1850 verschiedene neue Einrichtungen für die Bezirksbehörden getroffen, so z. B. das Bureau des Statthalters in das Gebäude verlegt. Die Kosten betrugen 2016 fl. 24 ß. Reitschule. Eine solche nebst Kaserne und Stalleinrichtungen wurde, da der Unterricht der Kavallerie nach Winterthur verlegt wurde, im Jahre 1846 im sog. Baumagazin hergestellt. Die Reitschule kostete 2318 fl. 2 ß. 9 hlr., der Stall und die Kaserne 262 fl. 36 ß. Später, nachdem der Unterricht der Kavallerie in Folge der neuen Bundesverfassung zentralisirt worden, verwendete sich Winterthur dafür, daß wenigstens ein Theil desselben dahin verlegt werde, was auch geschah, indem seit 1849 jährlich eine Kavallerieschule für die Rekruten der Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau dort abgehalten ward. In Folge dessen wurde an der Töß auf der Westseite der Stadt ein Ererzirplatz, den die badischen Flüchtlinge verebnen mußten, und in der Kaserne und Stallung 1849 und 1850 verbesserte Einrichtungen getroffen, die im Ganzen etwa 4700 fl. kosteten. 475 Schützenhaus. Im Jahre 1846 wurden in demselben neue Kocheinrichtungen hergestellt und verschiedene andere Verbesserungen vorgenommen, die ungefähr 700 fl. kosteten; 1850 auf dem Schießplatz ein ganz neuer Schützenstand hergestellt, der beinahe 5000 fl. kostete. Er ist sehr bequem eingerichtet. Schnlhanser. g. Für Knaben. In der frühern Chronik ist S. 703—705 angeführt worden, daß in den Jahren 1838 bis 1840 ein neues großartiges Schulhaus unter der Leitung des Herrn Architekt Zeugheer aus der Nordscite der Stadt erbaut worden, welches 212 Fuß Länge und 70 Fuß Breite hat; eS ist dasselbe dort umständlich beschrieben und die Baukosten bis zu jenem Zeitpunkt dort detaillirt angegeben. 1841 wurden die noch übrigen Arbeiten, namentlich in den Umgebungen, ausgeführt. Die Gesammtbaukostcn sammt Holz betrugen .... 122815 fl. 22 ß. Für Besoldungen und Pläne wurde ausgegeben. . . 6988 - 23 - - Landentschädigung. 6574 - 20 - Summa 136378 fl. 25 ß. Das Wasser zum Brunnen und die Brunncnleitung kostete übcrdieß 4500 fl. Am 22. August 1842 fand der Bezug und die Einweihung des SchulhauseS statt. Unter festlicher Musik und festlich geschmückt zogen Morgens 9 Uhr Schulvorsteher, Lehrer und Lehrerinnen, die Schüler der drei Anstalten, gegen 900 an der Zahl, unter dem Geläute aller Glocken von ihren Schullokalen aus in die geschmackvoll verzierte Kirche, wo sie von der Militärmusik empfangen wurden. Die Feier begann mit einem Gesang, den die Jugend unter Begleitung der Orgel aufführte; dann folgte die Festrede des Präsidenten des Schulrathes, Herrn Dr. Steiner, zum Schlüsse Musik. Aus der Kirche ging der Zug nach dem reich und geschmackvoll dekorirten Schulgebäude, in das aber bloß die Knaben unter dem Klang der auf dem Balkon aufgestellten Musik einzogen. Herr Pfarrer Strauß hielt im Singsaal ein feierliches Weihgebet, dem Gesang der Schüler folgte. Nach 2 Uhr holte der von den Kadetten und der Musik eröffnete Zug der Knaben die Schüler der beiden andern Anstalten ab. Beim neuen Schulgebäude standen für die Jugend Erfrischungen bereit, dann ging cö zum Turnen und zu Spielen auf der nahen Wiese. Das Publikum war in großen Schaaren hinzugeströmt. Nach 6 Uhr war Jubel und Tanz auf dem Asphaltpflaster vor dem Schulgebäude, später Illumination des Schul- hauses, ein kleines Feuerwerk u. a. Beim Heimzug gewährten die Fackeln und Hunderte von Transparenten, Lichtern in allen Formen und Farben einen sehr schönen Anblick. Seit der Vollendung und dem Bezug des neuen SchulhauseS wurden auf Ergänzungsarbeiten und Reparaturen 3—4000 fl. verwendet. DaS bisherige KnabenschulhauS wird für die Ansäßenschule benutzt und wurde 1850 reparirt. Die Baute kostete 1182 fl. 38 ß. 3 hlr. Gemäß dem Beschlusse der Gemeindöversammlung, ein neues Tö chterschulh aus zu bauen, wurde der Platz hiefür gegenüber der Kirche auf der Südseite derselben ausgemittelt. Der Bau des neuen Gebäudes, welches sich auf der Nordscite an Privathäuser anlehnt, begann im 60* 476 Jahr 1850 mit der Ausgrabung der Fundamente. Es wird im Jahr 1852 vollendet und bezogen werden. Schulwesen. ES ist in der frühern Chronik dargestellt worden, daß die Schulen der Stadt im Jahr 1834 nach einer neuen Schulordnung reorganistrt wurden. Diese dauerte bis im Jahr 1846 fort. Die Schulen der Stadt zählten in den Jahren 1842 und 1843 im Ganzen 33 Lehrer und 808 Schüler; in den I. 1844 auf 1845 die untere Knabenschule 171 Schüler, - obere Kabenschule 121 - - untere Mädchenschule 190 Schülerinnen, - obere Mädchenschule 105 - - Parallelschule 223 Schüler und Schülerinnen, - Repetirschule 29 - - Zusammen 839. Zahl der Lehrer und Lehrerinnen 28. Es ist oben in dem Artikel „Gemcindsversammlungen" angeführt worden, daß man schon im Jahr 1839 beabsichtigte, einen neuen Schulplan einzuführen, der aber, weil er in Folge von verschiedenen Beschlüssen des Erziehungsrathes mehrmals abgeändert werden mußte, erst im Jahr 1845 definitiv zu Stande kam und 1846 gedruckt wurde. Die wesentlichsten Bestimmungen desselben sind folgende: Die Untcrrichtsanstalten der Stadt zerfallen nun in die untere und in die obere Stadtschule, die untere in eine Knaben-, Mädchen- und Parallelschule, die Knabenschule in eine erste und zweite Elementar- und eine Realklasse. In der ersten Elementarklasse findet Sprach- und Schreibunterricht und Zahlenlehre, in der zweiten Sprach- und Schreibunterricht, Kopfrechnen und Entwickelung religiöser Begriffe statt. Die Lehrfächer der Realschule, die einen zweijährigen Kurs hat, sind: Sprache, Schreiben, Rechnen, Formenlehre, Geographie, Gesang. — Die Mädchenschule zerfällt in eine erste und zweite Elementar- und eine Realklasse. Die Lehrfächer sind die nämlichen wie bei der Knabenschule, wozu in der Realklasse noch Nähen hinzukommt. In die Parallelschulc, die aus zwei Elementarklassen, einer Realklasse und einer Repetirschule besteht, gehören alle in der Gemeinde sich aushaltenden schulpflichtigen Kinder, welche die übrigen Stadtschulen nicht besuchen. Knaben und Mädchen erhalten hier gemeinschaftlichen Unterricht. Die Lehrfächer sind die oben angeführten. Die Repetirschule umfaßt das 12—14te Altersjahr mit acht wöchentlichen Stunden, nämlich Religionsunterricht, deutsche Sprache, Schreiben, Rechnen und Gesang. Mit dieser Schule ist eine Arbeitsschule für Mädchen verbunden. — Die obere Stadtschule zerfällt in eine Knaben- und Mädchenschule und Realklasse. Gegen ein vom Schulrathe festzusetzendes Schulgeld steht solche auch nichtverbür- gerten dort wohnenden Kindern offen. Die Knabenschule trennt sich in die Industrieschule und das Gymnasium, beide mit fünf gleichlaufenden Klassen, in welchen die Schüler den Unterricht in den einen Fächern gemeinschaftlich, in den andern getrennt erhalten. Lehrfächer sind: Religion, deutsche, französische, lateinische und griechische Sprache, reine und angewandte Mathematik, Naturgeschichte und Physik, Geographie und Geschichte, Kalligraphie, freies Handzeichnen und Gesang. Die Lehrfächer sind mit Ausnahme der alten Sprachen obligatorisch. Die obere Mädchenschule besteht aus einer zweiten unv dritten Realklasse. Lehrfächer sind: Religion, deutsche und französische Sprache, Rechnen, Naturgeschichte und Naturlehre, Geographie und Geschichte, Kalligraphie, freies Hand- zeichnen und Gesang, weibliche Arbeiten. Die Fächer der französischen Sprache und die weiblichen Arbeiten sind nicht obligatorisch. Es ist eine Arbeitsschule mit der Mädchenschule verbunden. — Die obere Realklasse an der Parallelschule umfaßt daS 12te und 13te AltcrSjahr. Die Fächer sind mit Ausnahme der französischen Sprache die nämlichen. — Für alle obern Schulanstalten sind Turn- und für die Knaben Waffeuübungcn eingerichtet, welche für dieselben obligatorisch sind. — Der Schulrath, welcher aus 13 Mitgliedern besteht, leitet und besorgt sämmtliche Schulanstalten. — Die sämmtlichen Lehrer bilden einen Lehrerkonvcnt, dessen Präsident der jeweilige Rektor ist. — Die Wahl für alle Lehrstellen steht der Bürgcrgcmeinde auf Dreiervorschlag hin zu. — Jede Lehrstelle wird auf eine Probezeit von zwei Jahren besetzt. Nach Verfluß dieser Zeit entscheidet die Gemeinde, ob der Gewählte nun definitiv zu bestätigen oder die Stelle neu auszuschreiben sei. — Die Ferien dauern im Ganzen sechs Wochen, außer besondern einzelnen Tagen. — Den bereits angestellten Lehrern ist ihre Stellung, Besoldung und ihr Anspruch auf Vikariats- und Ruhegehalte garantirt. — Auf dem Wege der Motion kann der Schulplan jederzeit abgeändert werden, soll aber spätestens nach Verftuß von zehn Jahren einer Revision unterliegen. Der Besoldungsetar ist folgender, wobei jedoch jeder Lehrer und Lehrerin sich eine Vermehrung von 1 bis 3 Stunden wöchentlich über die darin bezeichneten gefallen lassen muß, ohne daß sein Gehalt erhöht werden darf. I. Untere Stadtschule. Knabenschule. Erste Elemcntarklasse 32 Stunden 600 sl., zweite Elementarklasse 34 St. 675 st., Realklasse 30 St. 750 st. — L. Mädchenschule. Erste Elementarklasse 32 Stunden 400 st., zweite Elementarklasse 32 St. 450 fl., Realklasse 33 St. 500 sl. — 0. Parallelschule. Erste Elementarschule 32 Stunden 350 fl., zweite Elementarklasse 34 St. 400 fl., Realklasse 34 St. 500 fl., Repctirschule 6 St. 120 fl., Arbeitsschule 12 St. 120 fl. II. Obere Stadtschule, ä.. Obere Knabenschule. Religionslehrer 8 Stunden, Lehrstelle der deutschen Sprache 26 St. 900 fl., der französischen Sprache 30 St. 900 fl., der lateinischen Sprache an der ersten und zweiten Klasse und der griechischen an der dritten und vierten Klasse 31 St. 900 fl., der lateinischen Sprache an der dritten, vierten und fünften Klasse und der griechischen an der fünften Klasse 26 St. 800 fl., der Geschichte und Geographie 22 St. 680 fl., der Mathematik 20 St. 585 fl., der Physik 6 St. 180 fl., des geometrischen Zeichnens 8 St. 220 st., des Rechnens 15 St. 420 fl., der Naturgeschichte 5 St. 150 fl., der Kalligraphie 16 St. 420 fl., des freien Handzeichncns 14 St. 420 fl., des Gesanges 9 St. 225 fl. —> L. Obere Mädchenschule. Lehrstelle der Religion 8 Stunden, deutsche Sprache, Geschichte und Geographie 32 St. 950 fl., französische Sprache 20 St. 550 fl., Naturkunde 4 St. 120 fl., Rechnen 9 St. 250 fl., freies Handzeichncn 8 St. 225 fl., Kalligraphie 7 St. 175 fl., Gesang 9 St. 225 fl. — 0. Obere Realklasse der Parallelschule. Religionslehrcr 2 Stunden 100 fl., Hauptlehrer 28 St. 500 fl. Die Kinder der Bürger genießen in allen Abtheilungen der Stadtschule den Unterricht unentgeltlich; für die Lehrmittel sorgen die Eltern selbst. Nichtverbürgerte Schüler und Schülerinnen zahlen ein Schulgeld, das an der untern Knabenschule 7 fl. 20 ß. bis 12 fl. 20 ß., an der Mädchenschule 6 bis 11 fl., an der Parallelschule 2 fl. 20 ß. bis 3 fl. 20 ß., an der Repetir- 478 schule 25 ß., an der obern Knabenschule 20 bis 25 fl., an ^der Mädchenschule 17 sl. 20 ß., an der Parallelschule 5 und 4 fl., an der Arbeitsschule 1 fl. beträgt. Einige Reglemente setzen das Nöthige betreffend die Aufsichtsbehörde, den Lehrerkonvent, den Rektor und die Lehrer betreffend die Bewerbung der Lehrstellen, die Disciplin, Aufnahme, Prüfung Beförderung und Entlassung der Schüler, über die Benutzung der Jugendbibliothek u. s. w. fest. Die Schulanstaltcn zählten: 1847 bis 1848 untere Knabenschule 3 Lehrer, 181 Schüler, obere - 12 - 136 - Mädchenschule 11 - 309 - Parallelschule 8 - 267 - Repetirschule 120 - Zusammen 34 Lehrer, 1013 Schüler. 1850 bis 1851 Knabenschule 15 Lehrer, 152 Elementar-, 68 Real-, 122 Gymn.- u. Jndustrieschüler, Mädchenschule 13 - 124 - 192 - Parallclschule 7 - 130 - 134 - 26 Repetirschüler, _80 Singschülcr. Zusammen 35 406 394 228. Total 1028. Die Kosten des Schulwesens betrugen: 1841 für die obligatorischen Schulen 5140 fl. 6 ß. 4 hlr. - - freiwilligen - 10460 - 13 - — - - - GcwerbSschule 2415 - 7 - — - - Allgemeines 5004 - 39 - 6 - Summa 23020 fl. 25 ß. 10 hlr. 1846. Untere Stadtschulen 5480 fl. 6 ß. 6 hlr. Obere - 11171 - 22 - - - Gewerbsschule 2280 - 28 - — - Allgemeines * 7365 - 30 - — - Summa 26298 fl. 6 ß. 6 hlr. 1850. 5519 fl. 19 ß. — hlr. 11461 - 39 - 4 - 2614 - 11 - - - 6619 - 25 - 8 - 26155 fl. 14 ß. 11 hlr. Spital oder Krankenanstalt. Die Verhältnisse derselben, wie sie aus der neuen Organisation vom 1.1837 hervorgingen, sind in der frühern Chronik S. 700 geschildert worden und dauerten bis im Jahr 1850 fort; dann aber ging insofern in denselben eine Veränderung vor, als nun die Krankenanstalt gemäß der neuen Armenordnung der Armenpflege zur speziellen Aufsicht und Besorgung übertragen wurde. Als Zweck der Krankenanstalt, die zur Aufnahme von 20—24 Kranken beiderlei Geschlechts eingerichtet sein soll, wird bezeichnet, den arztbedürftigen Bürgern und Einwohnern der Stadtgemeinde aus der ärmern Klasse die nothwendige ärztliche Besorgung und Verpflegung zu verschaffen. Aufnahme in die Anstalt erhalten daher: verbürgerte Kranke beiderlei Geschlechts, — arme Niedergelassene, — durchreisende gefährlich erkrankte 479 Fremde. Als Krankheiten, die zur Aufnahme berechtigen, sind bezeichnet: fieberhafte, auSschkägige oder entzündliche, ebenso Plötzlich lebensgefährlich Erkrankte und Verunglückte. Die Geisteskranken, Unheilbaren rc. sind ausgeschlossen. Kein Kranker soll ohne besondere Bewilligung über sechs Wochen in der Anstalt bleiben. Die Armenpflege entscheidet über das Kost- und Verpflcgungsgeld. Der Armenarzt besorgt die Kranken. Zur Zubereitung der von ihm angeordneten Arzneien wird von der Armenpflege jährlich eine öffentliche Apotheke bezeichnet. Im Jahr 1850 wurden in den Gebäuden des Spitals bedeutende Reparaturen ausgeführt, namentlich dieselben von außen frisch bcputzt und bemalt. Die Kosten betrugen ungefähr 3800 fl. Die Krankenanstalt kostete 1845 1849 für Lebensmittel 1726 fl. 31 ß. 8 hlr. - Haushaltungsbedürfnisse 445 - 12 - 8 - - Heizung 380 - 29 - — - - Arzt und Arzneien 747 - 22 - — - - Besoldungen 269 - 10 - — - - Bauten und Assekuranz 126 - 25 - — - - Allerlei 155 - 20 - 5 - Summa 3851 fl. 30 ß. 9 hlr. Sta-tkanzlei. 1168 fl. 32 ß. 8 hlr. 509 - 18 - 3 - 150 - - - —. s 753 - 37 - - - 261 - 14 - 11 - 74 - 22 - - - 243 - 13 - 10 - 3161 fl. 19 ß. 1 hlr. Im Jahr 1850 wurden in diesem Gebäude ziemlich viele Reparaturen ausgeführt. Sta-tverfassung, wie solche im Christmonat 1839 von der GemeindSversammlung festgesetzt und am 22. Hornung 1840 vom Regierungsrath genehmigt wurde. Tit. I. Allgemeine Grundbestimmungen. 8 1. Die Bürgerschaft der Stadt Winterthur bildet eine politische Gemeinde des Kantons Zürich, und genießt als solche alle verfassungsmäßig den politischen Gemeinden zustehenden Rechte. Namentlich ist sie befugt, innerhalb der Schranken der Verfassung und der Landcsgcsetzc ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen, daraus bezügliche Statuten aufzustellen, zu verändern oder aufzuheben, auf das Stadtwcsen und die Ortspolizei bezügliche Einrichtungen und Anstalten festzusetzen, die auf die Stadtverwaltung bezüglichen Behörden auszustellen, ihren Geschäftskreis zu bestimmen und ihre Mitglieder zu ernennen, sich zu Gemeindszwecken selbst zu veranlagen und andere Gemeindeleistungen festzusetzen, eigenes (Kommunal-) Vermögen zu haben, zu erwerben, zu verwalten und zu verwenden; ein besonderes Friedensrichter- und Stadtammannamt zu haben, und diese Stellen nach Maßgabe der Verfassung selbst zu besetzen, oder beziehungsweise zu ihrer Besetzung mitzuwirken. — 8 2. Das Bürgerrecht gewährt die Theilnahme an den der Stadt zustehenden Rechten überhaupt; den Mitgenuß an den städtischen öffentlichen Einrichtungen, Anstalten, milden Stiftungen, den Nutzungen der Gemeindegüter nach Maßgabe ihres Zweckes und der bestehenden Verordnungen. Es befähigt, unter Voraussetzung der durch die Verfassung (12—24 incl. 8 90) und die Landesgesetze vorgeschriebenen Erfordernisse, zur Mitwirkung bei der Stadtverwaltung durch Stimmrecht in der GemeindSversammlung. — 8 3. Jeder stimmfähige 480 Bürger ist berechtigt, aus städtische Angelegenheiten bezügliche Vorschläge und Anträge dem Stadtrathe oder, unter Beobachtung der unten § 22 bezeichneten Form, der Gemeindsversammlung selbst vorzulegen. — § 4. Jeder Bürger ist verpflichtet, sich den auf gesetzmäßige Art ergangenen Beschlüssen und Verordnungen der Gemeindsversammlung und des Stadtrathes innerhalb des ihnen durch die Verfassung, Gesetze und die städtischen Statuten angewiesenen Wirkungskreises zu unterziehen. — 8 5. Jeder in der Stadtgemeinde anwesende Bürger, welcher nicht bereits eine öffentliche Stelle bekleidet, ist verpflichtet, ein ihm übertragenes Gemeindeamt wenigstens für eine Amtsdauer zu übernehmen, unter Vorbehalt solcher Ablehnungsgründe, welche von den obern Behörden als gültig anerkannt werden. — 8 6. Die der Stadtgemeindc als solcher zustehenden Rechte werden ausgeübt und ihre Verbindlichkeiten erfüllt entweder 1) durch die Gemeindsversammlung selbst oder 2) durch den Stadtrath. — 8 7- Die sämmtlichen gemeinsamen Güter sind bleibendes Eigenthum der Bürger- schaft. Sie hat dieselben zu Unterhaltung ihrer gemeinnützigen Anstalten, zu deren steter Vervollkommnung und zu allem demjenigen zu benutzen, wodurch ihr wahres Wohl befördert werden kann, darf solche aber nicht vertheilen, sondern soll sie im Sinne des Gesetzes vom 28. Brachmonat 1838 betreffend die Verwaltung der Gemeindegüter den Nachkommen aufbewahren. — 8 8. Die Verwaltungsbehörde ist der Gemeinde für ihre Verrichtungen verantwortlich. Tit. II. Von der Gemeindsversammlung. 1. Ihre Zusammensetzung, Zeit und Art der Zusammenberufung. — 8 9. Die Gemeindsversammlung der Stadt Winterthur besteht aus den stimmfähigen, in das Bürgerbuch eingetragenen Stadtbürgern. — 8 10. Sie wird präsidirt durch den Stadtpräsidenten, der Stadtschreiber und der Rathssubstitut sind die Schreiber der Gemeindsversammlung. — 8 11- Vor jeder Versammlung hat der Präsident, in Zuzug zweier Stadträthe, das Bürgerbuch durchzusehen und zu berichtigen. Wird die Stimmfähigkeit eines Bürgers an einer Versammlung in Zweifel gezogen, so steht dem Präsidenten und den Stadträthen, welche das Bürgerbuch durchgesehen, das Recht der Entscheidung zu. Wer sich durch einen solchen Entscheid in seinem Aktivbürgerrechte gekränkt glaubt, kann sich zur Anerkennung seines Rechtes für spätere Versammlungen an das Bezirksgericht wenden. — 8 12. Die Gemeindsversammlung wird ordentlicher Weise jährlich zwei Mal abgehalten. Die erste im Monat Mai, und zwar wesentlich behufs a) der periodischen Erneuerungswahlen; d) zur Abnahme und Genehmigung der Rechnungen über das Stadtvermögen, nach Anhörung deS Berichtes der von der Verwaltungsbehörde und der Rechnungskommission bestellten Berichterstatter, und zur Berathung und Entscheidung über die Anträge von Seite der Verwaltungsbehörde und der Kommission, sowohl in Bezug dieser Rechnungen selbst als auch hinsichtlich der Verwaltung im Allgemeinen. Die zweite im Wintermonat, und zwar wesentlich behufs der Vorlegung deS Voranschlages der Einnahmen und Ausgaben für das nächstfolgende Rechnungsjahr und der Entscheidung über denselben. Sollte vieler Geschäfte wegen eine ordentliche Gemeindsversammlung mehrere Tage erfordern, so kann solche, nachdem von der Gemeinde selbst der Zeitpunkt zur Fortsetzung wird bestimmt worden sein, für einige Zeit unterbrochen werden, jedoch sollen für eine solche zweite Abtheilung die nämlichen Gesetzesbestimmungen Anwendung finden, welche für die ordentlichen Gemeindöversammlungen aufgestellt sind. — 8 13. Außerordentlicher Weise versammelt sich die Gemeinde: s) Bei vorhandenem Bedürfnisse auf einen Beschluß des Stadtrathcs: d) Wenn ein Sechstheil der in das Bürgerbuch eingetragenen stimmfähigen Bürger durch eine schriftliche, die Gründe ihres Begehrens enthaltende Eingabe an den Gemcindspräsidenten auf 481 Abhaltung einer außerordentlichen Gemeindsversammlung anträgt. Ein solches Begehren ist unverzüglich dem Stadtrathe zur Begutachtung vorzulegen, welcher dann innerhalb 8 bis 14 Tagen einen geeigneten Tag für die Bersammlung ansetzt. — § 14. Jede Versammlung ist 14 Tage vorher unter Bezeichnung der zu behandelnden Gegenstände anzulanden, in dringenden Fällen jedoch kann diese Frist (nach 8 2 des Gesetzes über Gcmcindsvcrsammlungen) auf 8 Tage beschränkt werden. Alle durch den Stadtrath der Bürgerschaft vorzulegenden Anträge sollen 14 Tage vor der Gcmeinds- vcrsammlung den Bürgern gedruckt zugestellt werden, in dringenden Fällen aber, gleich wie allfäl- ligc Gutachten und Berichte, wenigstens einige Tage vor der Versammlung zu beliebiger Kenntnißnahme der Bürger in Schrift verfaßt in der Stadtkanzlei zur Einsicht offen liegen. 2. Kompetenz der Gemeindsversammlung. — 8 15. Die Gemeindsversammlung vertritt die gesammte Bürgerschaft in allen Angelegenheiten, welche nicht in die Kompetenz einer Stadtbchörde fallen. Sie ist daher auch, und zwar ausschließlich, befugt, im Namen der ganzen Bürgerschaft Petitionen an niedere oder höhere Behörden zu richten. — 8 16. Bei ihr liegt die oberste Anordnung der Gemeindsangelcgenheiten, die Aufsicht über den Stadthaushalt und die gesammte Stadtverwaltung. Ihr steht daher zu: die Aufstellung und Abänderung der Stadtvcrfassung uud der auf Gcmeindsverbältnisse und Einrichtungen bezüglichen Statuten, innerhalb der Schranken der Staatsvcrfassung und der Landcsgesctze; die Festsetzung der Gemeindseinrichtungen, Aufstellung und Zusammensetzung der Stadtbehörden und Bestimmung ihres Geschäftskreises, die Bestimmung der Besoldungen und Entschädigungen für sämmtliche städtische Beamtete und Bedienstete, unter Vorbehalt der gesetzlichen Verfügungen; die Festsetzung und Abänderung der Bedingungen der Erwerbung des Bürgerrechtes, und die Bestimmungen der aus demselben hervorgehenden privatrechtlichen Vortheile und Nutzungen, unter Vorbehalt der Ratifikation der Landesregierung; die Ertheilung des Stadtbürgerrcchtes an NichtkantonSbürger, unter Vorbehalt der der Landesregierung zustehenden Ertheilung des Landrechtes; jede Schenkung des Stadtbürgerrcchtes an wen immer; die Bewilligung von Gemeindssteuern, Anlagen und anderer für Gemeindszwecke erforderlichen Leistungen; die Abnahme und Genehmigung der jährlichen Rechnungen über die gemeinsamen Güter, nach Anhörung eines ausführlichen, schriftlichen und mündlichen Berichtes des Stadtrathes und der Rechnungskommission über den Bestand und die Verwaltung derselben. — 8 17. Der Gemeindsversammlung bleibt ferner vorbehalten: die Festsetzung der Einnahmen und Ausgaben durch den Voranschlag im Inbegriff des sämmtlichen Stadtvermögens, und Bewilligung eines Supplementarkredits nach Bestimmung des 8 46; der Stadtrath bringt darüber die von der Rechnungskommission begutachteten Anträge vor die Gemeindsversammlung; die Genehmigung deS durch den Stadtrath gegen Entrichtung einer Einkaufssumme ertheilten Stadtbürgerrechtes an KantonSbürger. Die Berathung und Entscheidung über alle mit Veränderung und Umwandlung in den Bestandtheilen des Stadtvermögens verbundenen Anträge, welche erst nach Festsetzung deS Voranschlages vorkommen und die ihrer Natur oder ihres Belanges wegen weder in die Bestimmung des Ergänzungskredites, noch in diejenigen des 8 47 fallen; ebenso allfällig nachträglich erforderliche Geldbewilligung für einen im Voranschläge schon enthaltenen Gegenstand; Kontrahirung von Schulden, ausgenommen für temporäre Geldbedürfnisse, wenn selbige mehr als 15,000 fl. betragen, oder solche Anleihen für länger als Ein Jahr gemacht, oder nach Ablauf dieses Jahres erneuert werden sollen; gänzliche oder theilweise Veräußerung (mittelst Verkaufs oder Vertauschung) von Liegenschaften, deren Werth für den einzelnen 61 482 Gegenstand die Summe von 2000 fl. übersteigt, und ebenso Erwerb durch Kauf oder Eintauschung von Liegenschaften, deren Werth für den einzelnen Gegenstand die Summe von 2000 fl. übersteigt; Genehmigung gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleiche, deren Gegenstand den Betrag von 2000 fl. übersteigt; Veränderung in ver Benutzungsart von Gemeindseigeuthum, wodurch ein bleibender jährlicher Ausfall von mehr als 80 fl. in den Stadtcinkünften entsteht (z. B. Umwandlung nutzbarer Grundstücke in öffentliche Vcrgnügungöanstalten, Verthcilung von Grundstücken zur Benutzung der Stadtbürger); Errichtung oder Aufhebung von mit Besoldung verbundenen Aemtern und Bedien- stungcn; die Bestimmung der den Bürgern als solchen aus dem Sladtvermögen zufließenden ökonomischen Vortheile und Nutzungen, ohne Rücksicht auf den Betrag — 8 18. Der Gemeindsver- sammlung stehen endlich nachfolgende Wahlen zu: diejenige des Stadtrathcs, dessen Präsidenten und Vizepräsidenten; diejenige von 4 Ersatzmännern des Stadtrathes; diejenige der Rechnungskommission und ihres Präsidenten; diejenige von 7 Mitgliedern des Kirchenstillstandes; diejenige der in kirchlichen Verrichtungen hier angestellten Geistlichen; diejenige des Dreiervorschlagcs für die Kollaturen Seuzach, Wülflingen und Pfungen; diejenige von 11 Mitgliedern des Schulrathes und dessen Präsidenten; diejenige sämmtlicher Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Schulen auf einen Dreiervorschlag des Schulrathes; diejenige des Friedensrichters; diejenige des Zweiervorschlages für die Stelle eines StadtammannS; diejenige allfällig zu verordnender Bürgerausschüsse; diejenige der Stimmcnzähler der Gemeindsversammlungcn; des Oberförsters aus einem einfachen, jedoch nicht bindenden Vorschlag des Stadtrathes, deS Gehülfen des Domäncnverwalters aus einem Zweiervor- schlage des Stadtrathes; des Rathhauömeisters aus einem Dreiervorschlag des Stadtrathes; des Arztes der Pfrund-, Armen- und Krankenanstalten, des Aufsehers für die Pfrund-, Armen- und Krankenanstalten aus einem Dreiervorschlage der Spitalpflege; der Waiseneltern aus einem Dreier vorschlage der Waisenpflcge; des Sigristen und des Todtengräbers aus einem Dreiervorschlage deS Kirchenstillstandes; des Pedellen aus einem Dreiervorschlage des Schulrathes; der Waagmcister und der Spanner aus einem Dreiervorschlage der Kaufmannschaft. 3. Wirkung der Gemein vsbeschlüsse und Erfordernisse der Gültigkeit derselben. — 8 19. Die in der vorgeschriebenen Form (unten 8 22) gefaßten Beschlüsse der Mehrheit einer gesetzlich versammelten Gemeinde über alle in der Befugniß einer politischen Gemeinde liegenden Gegenstände sind für die Minderheit verbindlich. Vorbehalten bleiben die Fälle, welche das Gesetz als Streitigkeiten im Verwaltungsfache bezeichnet. — 8 20. Eine Gemeinde ist gesetzlich versammelt: a) bei einer ordentlichen Versammlung, wenn sie gehörig einberufen ist, b) bei außerordentlichen, wenn sie gehörig einberufen (8 13 und 14) und die Mehrzahl der in der Gemeinde befindlichen stimmfähigen Bürger anwesend ist. 4. Form der Berathung und der Wahlen. — 8 21. Diejenigen Bürger der Gemeinde, welche nach erlangter Stimmfähigkcil ver ersten der beiven ordentlichen Jahresversammlungen beiwohnen, haben vor der Gemeinde den gesetzlich vorgeschriebenen Bürgereid zu leisten, vorher können sie keiner Gemeindeversammlung beiwohnen. Eingekaufte Bürger erlangen Zutritt und Stimmfähigkeit in der Gemeindsversammlung erst nach Berichtigung aller Einkaufsgebühren, und nachvem sie sich ausgewiesen, daß sie vorher den Bürgereid in irgend einer Gemeinve des Kantons geleistet haben. — 8 22. Alle Gemcindsbeschlüssc ergehen entweder r>) auf den Antrag des Stadtrathes von sich aus oder d) begleitet von dem Gutachten der Rechnungskommission, oder e) auf den Antrag einer andern 483 städtischen Behörde, oder endlich ck) auf den Antrag eines oder mehrerer Bürger. In den Fällen c und 6 müssen die Anträge mit einem Gutachten des Stadtrathes vor die Gemeinde gebracht wcrve». — 8 23. Der Stadlpräsident, nachdem er die allgemeine Einfrage gestellt, ob Jemand gegen die Stimmfähigkeit eines der Anwesenden Einwendung zu machen habe, trägt die Gegenstände der Berathung und ihre Reihenfolge vor. Bei Anhandnahme des einzelnen Gegenstandes fordert der Präsident den allfälligen Referenten zur Berichterstattung auf oder frägt ein beliebiges Mitglied um seine Meinung an, stellt nach Eröffnung derselben die allgemeine Einfrage, ob vorläufige Abänderungsanträge gestellt werden wollen, und nachdem diese gestellt sind, ob nun Jemand daS Wort begehre, und wiederholt diese Einfrage jedes Mal, nachdem ein Sprecher seinen Vortrag geendigt. Wer zu sprechen verlangt, erhebt sich auf diese Einfrage von seinem Sitze mit den Worten: „Herr Präsident, ich begehre das Wort". Begehren mehrere gleichzeitig das Wort, so entscheidet der Präsident, wem es zu ertheilen feie. Von seinem Entscheide ist Berufung an die Versammlung gestattet. Ehe ein wortbegehrcndcS Mitglied der Gemeinde von dem Präsidenten aufgerufen wird, darf eS nicht zu sprechen beginnen. Jedes Mitglied ist über einen vorliegenden Berathungsgegenstand im ersten Rathschlage nur Ein Mal zu sprechen befugt. Wenn Niemand mehr zum ersten Male zu sprechen wünscht, steht es dem Präsidenten frei, das Wort zu nehmen. Will er dieses früher thun, so bittet er sich hiczu die Erlaubniß der Versammlung aus. Während er spricht, steht der Vizepräsident der Versammlung vor. Nach diesem fordert der Präsident den ersten Sprecher auf, seinen Antrag zu stellen, und macht alsdann die allgemeine Einfrage, welche andere Anträge beharrlich gestellt werden. Solche Anträge sind nach vorheriger kurzer Begründung von dem oder den Antragstellern sogleich entweder schriftlich einzureichen oder der Kanzlei in die Feder zu diktiren und von letzterer zu verlesen. Der Präsident ist nicht berechtigt, einen Antrag zu stellen. Ein zurückgezogener Antrag kann von einem andern Mitgliede wieder ausgenommen werden. Der erste Rathschlag wird nun von dem Präsidenten für geschlossen erklärt. Weitere Anträge dürfen von da an nicht mehr gestellt, sondern einzig noch über die verlesenen Anträge und Redaktionen nachträglich und so lange das Wort begehrt werden, bis die Versammlung auf den Antrag eines Mitgliedes den Schluß dieses zweiten Rathschlages erkennt; sowohl für als gegen diesen darf nicht mehr als Ein Mitglied daS Wort nehmen. Im zweiten Rathschlage wird das Wort auf gleiche Weise wie im ersten begehrt und ertheilt. Wenn Niemand mehr das Wort begehrt oder von der Versammlung der Schluß erkannt worden, so erklärt der Präsident die Berathung für geschloffen und schreitet zur Stellung der Fragen über die Abstimmung. — Bei Vorschlägen zu Beschlüssen, die aus mehreren Abschnitten oder aus mehreren Artikeln bestehen, ist im voraus zu entscheiden, ob der Vorschlag ungetrennt oder hingegen abschnittweise oder artikelweise zu behandeln sei, und nach dem dießfälligen Entscheide wird weiter verfahren. Bei artikelweiser Behandlung sind die beharrlichen Anträge erst bei der Reihenfolge oder der Berathung über den fraglichen Artikel zu stellen. Ueber die Form der Behandlung eines vorliegenden Gegenstandes, so wie zu Handhabung der Ordnung kann jederzeit von einzelnen Mitgliedern der Versammlung das Wort begehrt werden. Solche Vor- oder Zwischenfragen hat die Versammlung sogleich zu erledigen. — § 24. Wenn eine städtische Behörde oder ein einzelner Bürger in einer ordentlichen Versammlung auf einen Gemeindsbeschluß über einen in der Befugniß der Gemeinde liegenden Gegenstand antragen will, so hat er diesen Anzug in Schrift verfaßt wenigstens 14 Tage vor der Versammlung dem Stadtrathe zur Begutachtung einzureichen. Auf bestimmtes 61 * Verlangen des oder der Antragsteller soll ein solcher Anzug auf Kosten der Gemeinde gedruckt an die Bürgerschaft ausgetheilt, in den übrigen Fällen aber zur Eiustchtnahme in der Stadtkanzlei niedergelegt werden. In der Gemeindsversammlung ist zuerst der Anzug durch seinen Urheber, dann das Gutachten des Stadtrathes zu eröffnen und hierauf die Berathung nach 8 23 abzuhalten. Wird von einem Sechstheile der Bürger (oben 8 13 litt. 6) auf eine außerordentliche Gcmeinds- versammlung angetragen, so hat der Stadtrath über den in der schriftlichen Eingabe bezeichneten Berathungsgegenstand gleichfalls sein Gutachten abzufassen; auch ist ihm von den Antragstellern diejenige Person aus ihrer Mitte zu bezeichnen, welche den Anzug in der Gemeindsversammlung eröffnen werde. — 8 25. Nach beendigter Berathung entscheidet die Gemeinde durch das Mehr, ob ein gemachter Antrag oder Anzug anzunehmen, zu verwerfen oder zur Abänderung oder wettern Begutachtung zurückzuweisen sei. Im Falle der Zurückweisung ist die Gemeinde berechtigt, die fragliche Angelegenheit entweder an den Stadtrath oder eine andere aufgestellte städtische Behörde oder an einen für den einzelnen Fall aufzustellenden Bürgerausschuß zu überweisen; im letzten Falle hat die Versammlung sogleich durch offene Namsung und absolutes Stimmenmehr die Wahl vorzunehmen und festzusetzen, auf welchen Zeitpunkt der Gegenstand ihr wieder vorgelegt werden soll. — 8 26. Die Abstimmung über einen berathenen Antrag geschieht durch offenes Mehr mittelst Aufstehens. Zuerst werden durch den Präsiventen die Annehmenden, dann die Verwerfenden aufgerufen. Ist das Mehr irgend einem Anwesenden zweifelhaft, so muß die Abstimmung wiederholt und die annehmenden und verwerfenden Stimmen gezählt werden. Bei gleichgetheilten Stimmen entscheidet der Präsident, der nur in diesem Falle zu stimmen hat. — 8 27. In jeder Versammlung wählt die Gemeinde zwei bis vier Stimmenzähler durch Vorschlag und offene Wahl. — 8 28. Alle nach 8 18 der Ge- meindöversammlung zustehenden Wahlen, mit Ausnahme derjenigen der außerordentlichen Bürgerausschüsse (8 25) und der Stimmenzähler (8 27), geschehen durch geheimes absolutes Mehr mittelst Stimmzetteln auf folgende Art: n) Nach Schließung der Thüren (die vor jeder einzelnen Wahl geschehen soll) werden die Anwesenden gezählt, und so viele Stimmzettel ausgetheilt durch die Stimmenzähler als Stimmgebende sind; erst nach Einsammlung der Stimmzettel dürfen die Thüren wieder geöffnet werden, ti) Bei allen der Gemeinde zustehenden Wahlen soll für jede Stelle eine besondere Abstimmung ergehen, c) Jeder Stimmgebende schreibt auf seinen Stimmzettel deutlich und mit genauer Bezeichnung die Person, welcher er seine Stimme gibt. ci) Die beschriebenen Zettel werden von den Stimmenzählern eingesammelt, gezählt, nach Ausmittlung des absoluten Mehrs verlesen und durch den Schreiber die Stimmenzahl verzeichnet, e) Erhält bei einer Abstimmung Niemand das absolute Mehr, so wird eine neue geheime Abstimmung vorgenommen, wobei diejenigen, welche weniger als fünf Stimmen haben, oder, insofern sich solche nicht finden, der oder die, auf welche die geringste Stimmenzahl gefallen ist, aus der Wahl fallen. Würde jedoch in Folge dieses Wegfallens nur noch eine Person in der Wahl bleiben, so ist durch das relative Mehr auszumitteln, welche der übrigen neben ihr in der Wahl zu bleiben habe. Wenn alle in der Wahl befindlichen Personen die gleiche Stimmenzahl erhalten, so entscheidet das LooS, welche von ihnen auö der Wahl falle. Durch den Schreiber sind diejenigen zu verlesen, welche nockt ferner in der Wahl bleiben. — 8 29. Der Präsident wacht über Erhaltung der Ordnung und Ruhe in der Versammlung, und weist diejenigen zurecht, welche sie stören. — 8 30. Die Schreiber haben die Beschlüsse der Gemeinde nach jeder Versammlung in das Gemeindsprotokoll einzutragen und 485 der Präsident und die Stimmenzähler die Richtigkeit durch ihre Unterschriften zu bezeugen; hierauf soll dasselbe in Zeit von 14 Tagen nach abgehaltener Versammlung dem Stadtrathc zur Vorprüfung und der nächsten Gemeindsversammlung zur Ratifikation oder Berichtigung vorgelegt werden, jederzeit aber zur Einsicht der Bürger in der Sladtkanzlei offen liegen. Die Schreiber haben auch beliebig von Bürgern abzugebende Erklärungen, Verwahrungen, MinoritätSansichten oder Protestationen, welche während der Gemeindsversammlung erfolgen, wörtlich zu Protokoll zu nehmen. Tit. III. Von dem Stadtrathe. 1. Dessen Zusammensetzung und Wahl. — § 31. An der Spitze des Gemeinwesens steht ein Stadtrath von 9 Mitgliedern, den Präsidenten iubegriffen. — 8 32. Die Erwählung des Stadtrathes und aus demselben deS Präsidenten und des Vizepräsidenten steht der Gemeindsversammlung zu. — 8 33. Der Stadtrath wird auf eine Dauer von vier Jahren erwählt. Von zwei zu zwei Jahren ist die Halste desselben einer neuen Wahl unterworfen, und zwar so, daß die zuletzt gewählte Hälfte zuerst der Erneuerung unterliegt, der Präsident aber jedenfalls mit der zweiten, später zu erneuernden Hälfte austeilt. Die Abtretenden sind wieder wählbar. — 8 34. Eine in der Zwischenzeit von einer periodischen Wahl zur andern erledigte Stadtrathsstelle ist in der nächsten Gemeindsversammlung wieder zu besetzen; es wäre denn, daß der Stadtralh zu deren Wiederbesetzung eine außerordentliche Gemeindsversammlung zu veranstalten für nothwendig fände. Jedes neugewählte Mitglied des Stadtratheö tritt hinsichtlich der Zeit seines Austrittes in die Stelle seines Vorgängers ein. — 8 35. Um in den Stadtrath wählbar zu sein, muß man das 25ste AlterSjahr angetreten haben, das Bürgerrecht der Stadt und Stimm- sähigkeit besitzen. — 8 36. Die Mitglieder des Regierungsrathes, des Obergerichtes, des Kriminalgerichtes, die Kanzleibeamtetcn dieser Behörden, der Statthalter und die Mitglieder des Vezirksrathes und Bezirksgerichtes dürfen nicht Mitglieder des Stadtrathes sein. — 8 37. Vater und Sohn, Schwiegervater und Tochtermann und zwei Brüder dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder deS Stadtrathes sein. — 8 38. Nach der Erwählung des StadtratheS wird dessen Präsident von dem Statthalter vor dem versammelten Bezirksrathe, die Stadträthe und die Ersatzmänner hingegen von dem Stabtpräsidenten vor versammelter Gemeinde nach der im 8 13 des Gesetzes über die Gemeinds- verwaltung enthaltenen Formel beeidigt. — 8 39. Die jährliche Entschädigung eines jeden Mitgliedes des Stadtrathes ist auf 120 fl., die des Präsidenten, der zugleich das Präsidium der Polizeikommission zu übernehmen hat, auf 500 fl. festgesetzt. — 8 40. Der Stadtrath hat seine eigene Kanzlei und seine Weibel. — 8 41. Der Stadtrath hat vier Ersatzmänner. Derselben Verrichtungen sind unentgeltlich. Der Stadtrath wird für solche Zweige seines Geschäftskreises, zu deren zweckmäßiger Verhandlung eS besonderer wissenschaftlicher oder technischer Kenntnisse bedarf, den betreffenden Kommissionen Männer vom Fache beiordnen, in welchem Falle dieselben Sitz und berathende Stimme haben. Werden Kommissionalanträgc über solche Gegenstände, zu deren zweckmäßiger Beurtheilung es besonderer wissenschaftlicher oder technischer Kenntnisse bedarf, an den Stadtrath gebracht, so sind diejenigen Kommissionsglicder, welche nicht Mitglieder deS Stadtrathes sind, in die betreffende Stadtrathssitzung einzuladen und haben dabei für das fragliche Geschäft berathende Stimme. Dem Stadtrathe ist überlassen, die Bemühungen und Verrichtungen solcher Zugezogenen angemessen zu entschädigen. Außer denjenigen Kommissionen, in welche sich seine Geschäfte theilen und deren Zahl zu bestimmen ihm überlassen bleibt, wählt derselbe durch geheimes -486 absolutes Mehr folgende zusammengesetzte Kommissionen: 1) Eine Pfrund-, Armen- und Krankenanstaltskommission oder Spitalpflege aus fünf Mitgliedern, nämlich: dem Armengutsverwalter, als Präsidenten, einem andern Mitgliede des StadtratheS und drei Bürgern, von denen der eine Arzt sein muß, aber nicht der Arzt der Anstalt sein darf. 2) Eine Wochenpflege aus fünf Mitgliedern, deren erstes der Waisenamtmann ist, ein zweites auS dem Kirchenstillstande und drei aus der gesummten Bürgerschaft zu wählen sind. (8 44 und 45 der Organisation für die Waisenanstalt.) Diese beiden Kommissionen wählen selbst ihre Sekretäre in oder außer ihrer Mitte, und bestimmen denselben unter Genehmigung des StadtratheS ein angemessenes Honorar. 3) Eine Forstkommission aus sieben Mitgliedern, nämlich: dem jeweiligen Forstamtmann, als Präsidenten, zwei andern Mitgliedern des Stadtrathes, vier Mitgliedern auS der Bürgerschaft, mit Ausschluß der Mitglieder des Stadtrathes, welche sämmtlich von dem Stadtrathe auf eine Amtsdauer von 4 Jahren mit steter Wiederwählbarkeit gewählt werden, und dem jeweiligen Oberförster, mit berathender Stimme. (8 2 der Forstordnung.) 4) Eine Polizeikommission aus sieben Mitgliedern, nämlich: dem jeweiligen Stadtrathspräsidenten, als Präsidenten, zwei andern Mitgliedern des Stadtrathes, dem jeweiligen Stadtammann und drei Mitgliedern aus der Bürgerschaft, mit Ausschluß der Mitglieder des StadtratheS, welche sämmtlich von dem Stadtrathe auf eine Amtsdauer von 4 Jabrcn mit steter Wiederwählbarkeit gewählt werden. Dem Stadtrathe ist überlassen, diesen Kommissionen beliebige Kompetenz zu ertheilen; jedoch unterliegen die Protokolle derselben seiner Prüfung und Ratifikation. — 8 42. Der Stadtrath hat zu Berathung und Begutachtung aller wichtigern Geschäfte, zu welchen Rechtskenntnisse nützlich oder nöthig sind, einen Rechtskundigen zuzuziehen, demselben namentlich die Wahrung der Rechte der Weiber und Kinder von Fallitcn bei den Auffällen der letzter» zu übertragen und solchen im Verhältniß seiner Bemühungen zu entschädigen. 2. Kompetenz des StadtratheS. — 8 43. Dem Stadtrathe kommt die Vorberathung und Vollziehung der Gemeindsbeschlüsse zu. Ihm ist die allgemeine Verwaltung, die niedere oder Ortspolizei und das gesammte Vormundschaftswesen in erster Instanz übertragen. — 8 44. In seiner Eigenschaft als Verwaltungsbehörde steht dem Stadtrathe zu: 1) Die Ertheilung des Stadt- bürgerrechtes an Kantonsbürger gegen Einkauf, nachdem sich die Bewerber über die Leistung der durch Gesetz und den der Stadt ertheilten Einzugsbries aufgestellten Erfordernisse genügend ausgewiesen haben, unter Vorbehalt der Ratifikation durch die Gemeindsversammlung. Betreffend die Ertheilung des Bürgerrechtes an Kantonsfremde, und betreffend Schenkung desselben an wen immer s. oben 8 16. 2) Die Bewilligung der Niederlassung in der Stadt für Kantonsbürger und die Aufbewahrung der von ihnen hinterlegten Heimatscheine. Für Auswärtige ist höhere Bewilligung einzuholen. 3) Die Verlegung und der Bezug aller Kantonal-, Gemeinds- und Armensteuern nach Anleitung der bestehenden Gesetze, die Verlegung örtlicher Polizeiausgaben und Requisitionen. 4) Die Sorge für Einquartierung des Militärs. 5) Die Besorgung der den Gemeindräthen durch das Gesetz übertragenen Brandassekuranzgeschäfle. 6) Die Ausstellung von Zeugnissen über Leben, Wohnort, Erwerb eines Stadteinwohners; ferner von Ursprungs- und Leumdenzeugnissen. 7) Die Ertheilung von Stipendien und die Aufnahme in wohlthätige Anstalten. 8) Die Verwaltung des gesummten Stadtvermögens. 9) Die Aufsicht über die Verwaltung der städtischen, zu besondern Zwecken bestimmten Fonds und gemeinnützigen Anstalten, sofern diese Institute abgesondert von dem übrigen Stadtvermögen verwaltet werden, und die Bestellung der Verwaltungsbehörden oder Verwalter selbst, so weit 487 sie der Stadt zukömmt. 10) Die Wahrung der Rechte der Stadt, welche derselben in irgend einer Beziehung zustehen. — 8 45. Bezüglich auf die Verwaltung des Stadtvermögcns insbesondere (8 44, Nr. 8) liegt dem Stadtrathe (innerhalb der durch das Gesetz und GemeindSbeschlüsse vorgezcichneten Schranken) ob: die Sorge für die einzelnen Bestandtheile desselben, für Sicherung vorhandener Kapitalien und Unterhaltung der Liegenschaften, für möglichste Vermehrung der Stadteinkünfte und für zweckmäßige Verwendung derselben. — 8 46. Ueber die jährlichen Einnahmen und Ausgaben entwirft der Stadtrath einen Voranschlag, übergibt denselben der Rcchnungökommission znr Prüfung und Begutachtung, und bringt ihn nachher zur Berathung und Entscheidung vor die Gcmeindsver- sammlung. Zugleich mir Festsetzung des Voranschlages wird dem Stavtrathe von der Gemeinde ein Supplementarkredit von einem durch dieselbe zu bestimmenden Belange bewilligt, welchen Kredit er jedoch weder zum Theil noch im Ganzen für im Voranschläge bereits inbegriffene, sondern ausschließlich nur für ganz unvorhergesehene und unaufschiebbare Ausgaben, keineswegs aber für Ankauf von Liegenschaften verwenden darf; und es soll solchen Ausgaben in den Titeln der Rechnung, in welche sie fallen, die Bemerkung beigefügt werden: „von dem Supplementarkreditc bestricken". Mit und bei Festsetzung des Voranschlages der Ausgaben hat es die Meinung, daß der Betrag einer Minder- ausgabe bei diesem oder jenem Gegenstände nicht auf einen andern verwendet werden darf. Alle und jede Gegenstände, welche mit Veränderungen und Umwandlungen in den Bestandtheilen des Stadlvermögens verbunden sind und die weder im Voranschläge inbegriffcn, noch in die BcnutzungS- bcstimmung des Supplementarkredites fallen, hat der Stadtrath der Bürgcrgemeinde zur Berathung und zum Entscheide vorzulegen. Ebenso die allfällig nachträglich erforderlichen Geldbewilligungen für den oder diesen im Voranschläge enthaltenen Gegenstand, so wie allfällige Vermehrung ober Erneuerung des Supplementarkredites. — 8 47. Ueber die dem Stavtrathe laut 8 46 durch den Voranschlag und den Supplementarkredit ertheilte Befugniß steht demselben in Bezug auf Veränderung und Umwandlung in den Bestandtheilen des StadtvermögenS im wettern zu: a) Geldaufnahme für Bestreitung temporärer Bedürfnisse bis zum Betrage von 15,000 fl., und nur für die Dauer eines Jahres (s. 8 17). b) Gänzliche oder theilweise Veräußerung (durch Verkauf oder Vertauschung) von Liegenschaften, deren Werth für den einzelnen Gegenstand die Summe von 2000 fl. nicht übersteigt. c) Ebenso Erwerb durch Kauf oder Tausch von Liegenschaften bis zu gleichem Werthe wie litt. d. ck) Veränderung in der Benutzungsart von Gemeindscigenthnm, deren jährlicher Ausfall in den Stadteinkünften den Betrag von 80 fl. nicht übersteigt, o) Einleitung und Führung von Prozessen und Abschließung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, insofern der Betrag eines solchen Vergleiches die Summe von 2000 fl. nicht übersteigt (s. 8 17). — 8 48. Der Stadtrath wählt sämmtliche Mitglieder des Verwaltungspersonals, mit Ausnahme des Gehülfen des DomänenverwalterS (s. 8 53 und 68). — 8 49. Der Stadtrath übergibt jährlich die mit Ende Christmonat zu schließenden Rechnungen, als: die Generalrechnung, so wie alle darauf bezüglichen Spezialrechnungen, nachdem er dieselben geprüft und verabschiedet hat, nebst Belegen der RechnungS- kommission zur weitem Prüfung, damit selbige der Gemeindsversammlung unter Berichterstattung von Seite des Stabtrathes und der Rechnungskommission zur Abnahme und Ratifikation vorgelegt werden. — 8 50. In seiner Eigenschaft als Polizeibehörde steht dem Stadtrathe zu: 1) Die Aufstellung einer Tag- und Nachtwache, so wie nöthigenfalls einer bürgerlichen Polizeiwache. 2) Die Sorge für Reinlichkeit der öffentlichen Straßen, Plätze und Brunnen, für Erhaltung des freien Durchpasses und für Sicherstellung der Personen und des Eigenthums gegen Schädigungen, die von baufälligen Gebäuden oder andern gefahrdrohenden Gegenständen entstehen könnten, die Aufsicht über die im Stadtbezirke befindlichen, dem Staate zugehörigen Gebäude oder Anlagen irgend einer Art, so weit es sich um Verhütung muthivilliger oder fahrlässiger Beschädigung derselben handelt. 3) Die Sorge für Unterhalt und nöthige Erweiterung der Straßen, Brücken, Stege und Brunnen durch die dazu Verpflichteten, insbesondere dann für gehörige Ocffnung der Straßen und Wassergräben, hinreichende Entfernung neuer Gebäude, Anlagen junger Bäume, für Aufstückung der Bäume, Aushauen der Hecken u. s. f. nach Vorschrift des Gesetzes betreffend das Straßcnwcsen § 29—48. 4) Die Aufsicht über die Flußufer und Bachborde, die Bäche, Wasserleitungen, Wahrungen und Dämme. 5) Die Handhabung der Feuerpolizei, nach Anleitung der bestehenden und noch zu erlassenden Verordnungen, namentlich der Feuer- und Ofenschau. Die Aufsicht über die Löschanstalten, die Anschaffung und Unterhaltung der erforderlichen Geräthschaften und die Anlegung der nöthigen Wassersammler. 6) Die erforderlichen Vorkehrungen zur Sicherstellung der Gesundheit von Menschen und Vieh, wie z. B. gegen ansteckende Krankheiten oder schädliche Thiere, nach Anleitung der bestehenden oder künftig zu erlassenden Sanitätsvcrordnungen, insbesondere die Verhütung des Verkaufs ungesunder Lebensmittel. In Fällen, wo die obern Behörden solche SicherheitSmaß- regcln zu treffen für nöthig erachten, hat der Stadtrath den Stadtammann in Vollziehung derselben zu unterstützen. 7) Die Erprobung von Maß und Gewicht jeder Art, so wie die Bestellung von Fleischschauern nach Anleitung der Gesetze. 8) Die Aufsicht über die Gasthöfe, Weinschenken und andere Herbergen, über die Jahr-, Monat- und Wochenmarkle, so wie die Handhabung der Verordnungen gegen den Straßenbettel. 9) Die Erfüllung des Gesetzes in Betreff des Aufenthaltes von Personen, welche nicht Bürger der Gemeinde sind. 10) Die Aufsicht über Schauspiele, Leihbibliotheken, herumreisende Kupferstichhändler, Bücher- und Liederverkäufer, Thierführer und dergleichen. 11) Die Beaufsichtigung freiwilliger Ganten oder Versteigerungen von liegendem und fahrendem Gut. Nothganten und anvere gerichtliche Versteigerungen leitet der Stadtammann. 12) Unterstützung der Kirchenstillstände in Handhabung der Ordnung während den gotteSdienst- lichen Stunden, Abwendung dießfälliger Störungen und Vollziehung des Gesetzes über die Feier der Sonn- und Festtage. — 8 51. In seiner Eigenschaft als vormundschaftliche Behörde übt er die den Unterwaisenämtern nach den bestehenden Gesetzen zukommenden Rechte und Pflichten aus. — 8 52. Der Stadtrath ist berechtigt, seine polizeilichen und administrativen Verfügungen unter Androhung einer Buße gegen die Ungehorsamen zu erlassen, welche zu Handen der Stadtkassa bezogen Wird, aber den Betrag von 4 Franken für den einzelnen Fehlbaren nicht überschreiten darf. Weigert sich ein in die Buße Verfallener, dieselbe zu entrichten, so ist er durch den Stadtammann dem Zunftgerichte zu überweisen. — 8 53. Dem Stadtrathe stehen unter Beachtung der Ausstandsorv- nung folgende Wahlen zu: Aus seiner Mitte: der Mitglieder des VerwaltungSrathcs, der Amtsverwalter, alS: des ArmengutSverwalters, des Waisenamtmanns, des Kirchengutsverwalters, des Schulgutsverwalters, des Gemcindgutsverwalters, des Forstamtmanns, deS Domänenverwalters. L. Außer seiner Mitte: des Stadlschreibers, des Rathssubstituten, des Gemeindskassiers, des Gehülfen des Gemeindskassiers, der beiden Weibel, des Organisten und des Vorsingers zu St. Georgen (auf einen Dreiervorschlag des Kirchenstillftandes), der Leichentragcr, des Brunnenmeistcrs, des Ankenwaagmeisters, des Kudcrwaagmeisters, des Gantmeisters, des Gantschreibcrs, der Hebammen, 489 des Jmmeners, des Wagcnmeisters am Kornhaus, der Polizcidiener, der Waldförster, der Feldförster und Gaumer, des Thierarztes, als Zugegebenen der Flcischschau, und der Aufseher über den Viehmarkt, des Metzgerweibels, der Wachtmeister, der Hochwächtcr, der rufenden Wächter, der Kaminfeger, des Holzmessers, dcS Thorschreibers. — 8 54. Die AmtSvauer der bürgerlichen Stellen und Bedienstungen ist auf folgende Art festgesetzt: o) Sechsjährige Amtödauer, jedoch mit steter Wiedecwählbarkcit, haben folgende: der Stadtschreibcr, der RathSsubstitut, der GemeindSkassier, der Gehülfe des GemcindSkassierö, der Oberförster, der Gehülfe deS Domänenvcrwalters, der Brunnenmeister, der Aufseher der Pfrund-, Armen- und Krankenanstalt, die Waiseneltern, der Waagmeister der Kuderwaage, der Waagmeister der Ankenwaage, Jmmener, der Arzt für die Armenanstalten, die Hebammen, die beiden Weibel des Stadtrathes, der Organist, der Sicgrist, der Vorsänger zu St. Georgen, der Todtengräber, die Leichenträger, der Pedell für die Schulen, der Rathhausmeister, der Gantmeister und der Gantschreiber, der Wagenmeister beim Kornhaus, der Thierarzt, der Metzgerwcibel, die Wachtmeister, die Hochwächter, die rufenden Wächter, die Polizcidiener, die Feldförster und Gaumer, die Kaminfeger, der Holzmesser, der Thorschreiber und die Spanner, b) Sechsjährige Amtsdauer ohne Wiederwählbarkeit, ehe ein sechsjähriger Austritt stattgefunden, haben die Waagmeister des Kaufhauses, o) Dreijährige Amtödauer, jedoch mit steter Wiederwählbarkeit, haben die Waldsörster. Alle unter litt. a und b angeführten Stellen sind nach Ablauf der sechs Jahre und diejenigen unter litt. o nach Ablauf der drei Jahre durchs Wochenblatt als vakant auszuschreiben. — 8 55. Alle Gemeindsbcamtcn, Angestellten und Bediensteten sind der Aufsicht deS Stadtratheö unterworfen, insofern die allgemeinen Gesetze nicht andere Aufsichtsbehörden bestellen. Der Stadtrath ist verpflichtet, Nachlässigkeit von Beamteten und Bediensteten zu rügen, in wichtigern Fällen oder Pflichtverletzungen Klage auf Entsetzung des Betreffenden bei kompetenter Behörde zu erheben, und berechtigt, inzwischen denselben in seiner Stelle zu suspen- diren. — 8 56. Dem Stadtrath liegt die Bewahrung der der Stadt gehörenden oder auf ihre Rechte und Verhältnisse bezüglichen Schriften, Pläne, Protokolle und anderer Urkunden ob. Er hält ein Protokoll über seine Vcrwaltungsgeschäfte, ein zweites über die polizeilichen Geschäfte und ein drittes über die waisenamtlichen Verrichtungen, wovon die beiden erstcrn den Stadtbürgcrn jederzeit zur Einsicht offen stehen. Ferner führt er ein Register über den Bezug und die Verlegung der Kantonal-, GemeindS- und Armensteuern, Polizciausgaben und Requisitionen, ein Register über alle Ehen und Ehescheidungen, Geburts- und Todesfälle von GemeindSbürgern, in Uebereinstimmung mit den von dem Pfarramte dießfallS zu führenden Verzeichnissen: ein Bürgerbuch, welches den Tag der Geburt aller stimmfähigen Bürger, sammt einer offenen Rubrik für einzutragende Abänderungen, enthalten soll. Zu gehöriger Fortführung dieses BürgcrbucheS wird daS Pfarramt dem Stadtrathe jährlich im Januar das Verzeichniß derjenigen Bürger zustellen, welche im Laufe des vorhergehenden JahreS das 20ste Altersjahr angetreten haben. Ferner ein Register über sämmtliche bevormundete Bürger und Bürgerinnen, ein Schirmvogteibuch, und endlich Register über alle in der Gemeinde wohnhaften Nichtbürger beiderlei Geschlechtes, mit Ausnahme der Handwerksgesellen. Die in diesem Paragraphen erwähnten Protokolle und Register, mit Ausnahme desjenigen über die Besteurungen, sind jährlich bei der Untersuchung der Schirmlade dem Bezirksrathe vorzulegen. 3. Gültigkeit der Beschlüsse. — 8 57. Zur Gültigkeit eines stadträthlichen Beschlusses 62 490 dürfen höchstens zwei Mitglieder des Stadtrathes bei dessen Fassung fehlen. — 8 58. Bei Beschlüssen hat der Präsident berathende Stimme, bei gleichgetheilten Stimmen steht ihm der Stichentscheid zu. Bei Wahlen stimmt er wie ein anderes Mitglied. — § 59. Alle Wahlen zu bürgerlichen Stellen und Bcdicnstungen müssen durch den vollzähligen Stadtrath geschehen. Die allfälligen Lücken durch Abwesenheit oder Ausstand eines oder mehrerer Mitglieder werden durchs LooS aus den Ersatzmännern ersetzt, welche in solchem Falle Sitz und Stimme bis zur vollständigen Beendigung der Wahl haben. — 8 60. Alle Wahlen, welche der Stadtrath vornimmt, geschehen durch geheimes absolutes Stimmenmchr, und zwar vermittelst Pfenniglegens. Bei denjenigen Stellen, welche nicht aus der Mitte des Stadtrathcs zu besetzen sind und wobei keine Anmeldung stattfindet, soll zuerst zu Bildung einer Wahlliste das Skrutinium angewendet werden, nachher aber das Pfenniglegen unter die durch das Skrutinium bezeichneten Namen. — 8 61. Bei Wahlen und allen Verfügungen und Beschlüssen, wobei ein Mitglied des Stadtrathcs selbst oder ein Verwandter desselben betheiligt ist, soll der Ausstand sich erstrecken: s) Auf die gerade auf- und absteigende Linie, nämlich Vater und Sohn, Großvater und Enkel, und zwar auch in der Stiefverwandtschaft. b) Bis auf den anderthalben Grad der Seitenlinie der Blutsfreundschaft und Schwägerschaft, nämlich zwei Brüder, zwei Schwäger, so einer des andern leibliche Schwester hat oder gehabt hat, und Oheim und Neffe beiderseits, c) Auf den ersten Grad der Maagschaft, nämlich Schwäger, deren Ehefrauen leibliche Schwester sind oder waren; endlich ck) auf Gegenschwäher, so lange die Kinder am Leben sind. Tit. IV. Von der Verwaltung desBürgerguteö und von demBesoldungö- etat. Von der Eintheilung der Aemter und Form der Rechnungen. — 8 62. Zufolge der besondern Verhältnisse hiesiger Stadtgcmeinde sollen sämmtliche gemeinsame Güter als ein Bürgergut betrachtet sein und bleiben und als ein solches in einer jährlichen Generalrechnung repräsentirt werden. Um jedoch mit der allgemeinen Rechnungöform in Uebereinstimmung zu kommen, so werden die bisherigen Aemter auf vier Hauptverwaltungen mit Unterabtheilungcn reduzirt, nämlich in 1) die ArmengutSverwaltung, deren Unterabtheilungen sind: a) die bürgerliche Waisen- anstalt, b) die bürgerliche Pfrund-, Armen- und Krankenanstalt, c) das gesetzliche Unterstützungswesen außer vorbenannten beiden Anstalten; 2) die Kirchengutsverwaltung; 3) die Schulgutsver- waltung; 4) die Gemeindgutöverwaltung mit folgenden Unterabtheilungen: a) das GemcindSkassier- oder Seckelamt, d) das Domäncnamt, o) das Forstamt. — 8 63. Die drei erstbenanntcn gemeinsamen Güter, als daS Armen-, Kirchen- und Schulgut, werden, ein jedes für sich, auS dem gegenwärtigen gesummten Vermögen der Gemeinde so dotirt, daß deren gewöhnliche jährliche Ausgaben aus dem Zinsbetrag deö dotirten Kapitalfondes vollkommen bestricken werden können. DaS Schulgut jedoch nur insoweit, als die nach dem allgemeinen Schulgesetze obligatorischen Schulen es erheischen; dagegen werden die Ausgaben für die übrigen Schulanstalten aus dem Gemeindgute bestricken. Der auszuwickelnde Kapitalfond eines jeden dieser drei Güter wird gewährleistet und außerordentliche Ausgaben derselben entweder auS dem Gemeindgute bezahlt oder durch Anlagen gedeckt. Alles übrige Aktivvermögen, so wie alle Passiven fallen dem Gemeindgute zu, welches den aus der jährlichen Generalrechnung sich erzeigenden Vorschlag der übrigen Güter zu genießen, allfälligen Rückschlag derselben aber zu vergüten hat, insofern nicht dessen Deckung durch Anlagen verfügt wird. Legate oder Geschenke, welche dem einen oder andern dieser Güter zufallen, 491 dürfen nicht zu Bestreitung der gewöhnlichen, durch den Voranschlag bestimmten Ausgaben benutzt werden, sondern sind nach Anweisung des Stifters oder, wo diese nicht klar spricht, nach den besondern Beschlüssen der Armen- oder der Wagenpflege, des Stillstandes oder deö Schulrathes unter Genehmigung des Stadtrathes zu verwenden; Einnahmen oder Ausgaben, von solchen Legaten oder Geschenken herrührend, werden in den Rechnungen besonders aufgeführt. Ueber die schon vorhandenen Legate oder Geschenke sollen von den betreffenden Behörden unter Zustimmung des Stadtrathcs bestimmte Anordnungen für die Zukunft gemacht werden. Die Kirchen- und Armengütcr stehen unter der Verwaltung des Stadtrathes, wie solche die Gemeinde bestimmt, mit Ausnahme des sogenannten AlmosengureS, dessen Verwaltung dem Stillstände gehört. Die jährliche Rechnung ist der Rechnungskommission zur Prüfung und Berichterstattung an die Gemeinde zuzustellen. Aus dem Almosengute sollen einzig diejenigen Unterstützungen bestritten werden: r>) die im § 3 litt. b des Armcngesetzes und 8 9 der dasselbe betreffenden Instruktion vorgesehen sind; d) diejenigen, welche in den Bereich der freiwilligen fallen. Die Anmeldungen für gesetzliche Armenunterstützungen müssen bei dem Stillstände gemacht, von diesem berathen und mit gutachtlichem Antrage an den Stadtrath zu definitiver Verfügung überwiesen werden. — 8 64. Die Fonds der Gemeindskasse, als Bestandtheile des Gemeindgutes, welche der GemeindSkassier unter nächster Aufsicht des GemeindgutSverwalterö führt und in welche alle und jede Einnahmen sämmtlicher vier Hauptgüter oder des gesammten gemeinsamen Bürgergutes fallen, sollen dienen: 1) zu Bestreitung aller jährlichen Ausgaben der vier Hauptgüter, und 2) zum Vortheil des ganzen Gemeinwesens durch bestmöglichste Benutzung derselben nach näherer Anleitung. — 8 65. Die Generalrechnungen, die Rechnungen für die vier gemeinsamen Güter und diejenigen für deren Nnterabtheilungen sollen nach den neu entworfenen Formnlaren und nach denselben beigefügter Anleitung geführt und gestellt werden. Von den Verwaltungsbehörden, den Verwaltern, Rechnungsführern und deren Besoldung. — 8 66. Das gesammte VerwaltungSpersonale besteht: a) in dem Stadtralhe, als der obersten verantwortlichen Verwaltungsbehörde; 1>) in einem engern Verwaltungsrathe von drei Mitgliedern des Stadtrathes; o) in dem Armengutsverwalter, auö der Mitte des Stadtrathes; cl) in dem Waisenamtmann, aus der Mitte des Stadtrathcs; e) in dem Kirchen- gutsverwalter, aus der Mitte deS Stadtrathes; k) in dem Schulgutsverwalter, aus der Mitte des Stadtrathes; diese beiden Verwaltungen können auch Einer Person übertragen werden; A) in dem Gemeindgutsverwalter, aus der Mitte des Stadtrathes; k) in dem Forstamtmann, aus der Mitte des Stadtrathes; i) in dem Domänenverwalter, auö der Mitte des Stadtrathes; ll) in dem GemeindSkassier, 1) in dem Oberförster, m) in dem Gehülfen des Domänenverwalters (Bauverstän- diger), welche nebst den allfällig erforderlichen Gehülfen und den untergeordneten Angestellten für die verschiedenen Verwaltungen nicht aus den Mitgliedern des Stadtrathes gewählt werden. — 8 67. Die Entschädigungen und Besoldungen des in 8 66 bezeichneten Verwaltungspersonales werden bestimmt wie folgt: für jedes Mitglied deö VerwaltungsratheS jährlich auf 80 fl., für den Armenzutsvcrwalter 200 fl., für den Waisenamtmann 140 fl., für den KirchengntSverwalter 60 fl., für den Schulgutsverwalter 80 fl., für den Gemeindgutsverwalter 250 fl., für den Forstamtmann 200 fl., für den Domänenverwalter 250 fl., für den GemeindSkassier 900 fl. und "/»o der Einnahme als Entschädigung für allfälligen Kassamanko, für den Gehülfen des GemeindskassierS 62* 492 400 st., für den Gehülfen des Domänenvenvalters (Bauverständiger) 800 st.; letztere drei sind verpflichtet, ihre Zeit ausschließlich diesen ihren Stellen zu widmen. — 8 68. Dem Stadtrathe, als der obersten und verantwortlichen Verwaltungsbehörde, kommt die Wahl des ganzen Stadtverwaltungspersonale zu, mit Ausnahme dcö Gehülfen des Domänenvenvalters. Jedes Mitglied des Stadtrathes ist verpflichtet, eine auf dasselbe gefallene Wahl zu einer der benannten Verwaltungsstellen anzunehmen. Der Präsident deS StadtratheS ist als solcher auch Präsident deS Ver- waltungsrathcs, der Waisen- und der Polizeikommission; dagegen ist er von allen übrigen stadt- räthlichen Kommissionen, so wie von jeder Verwaltung ausgeschlossen. — 8 69. Sämmtliche Glieder deS oben bezeichneten VerwaltungöpersonalS (mit Ausnahme derjenigen Mitglieder des Siadtrathes, welche keine der sub litt. c, 4, e, 8, Ii, i benannten Stellen bekleiden), und ebenso alle untergeordneten Angestellten haben ein jeder für sich, für ihre Verwaltung und Verrichtungen entweder zwei habhafte Bürgen zu stellen, welche sich durch Eingabe ihrer Bürgschaflsscheine solidarisch verpflichten müssen, oder genügende Realkaution zu leisten, deren Bestimmung dem Stadlrathe obliegt; ihm steht auch die Werthung der anerbotenen Bürgen oder Realkaution und die Annahme oder Verwerfung derselben zu. — 8 70. Die Verrichtungen sämmtlicher Glieder des Verwaltungsper- sonale werden im Speziellen durch Reglemente bestimmt. — 8 71. Der unterm 28. Weinmonat 1834 von der Bürgergemeinde genehmigte Besoldungöctat für alle geistlichen und weltlichen Beamteten und Bediensteten soll als Fundament betrachtet werden. Derselbe ist, und zwar so, wie er damals angenommen worden, von der Stadtkanzlei in ein eigenes Buch, und zwar jede einzelne Stelle auf ein eigenes Blatt einzutragen. Sodann sind alle seitdem dabei stattgehabten Veränderungen nachzutragen und ebenso diejenigen, welche sowohl durch gegenwärtige Revision als in Zukunft eintreten, mit jedesmaliger Hinweisung auf das Protokoll, in welchem der dießfällige Beschluß enthalten ist. Tit. V. Von der Rcchnungökommission. Deren Zusammensetzung und Wahl. — 8 72. Dem Stadtrathe steht eine Rechnungskommission zur Seite, auS sieben Mitgliedern bestehend, mit Inbegriff ihres Präsidenten. Sie wird von der Bürgerschaft auf vier Jahre durch geheimes absolutes Mehr gewählt, so wie auch ihr Präsident auS der Mitte der Kommission. Ihren Sekretär wählt sie selbst außer ihrer Mitte. Jedes Mitglied der Kommission erhält als Entschädigung für jede Sitzung der Kommission als Sitzungögeld 2 fl. 20 ß., der Sekretär 3 fl. 30 ß. — 8 73. Um in die Rechnungskommission wählbar zu sein, sind die nämlichen Erfordernisse nothwendig, welche in Tit. Ill, 8 35 und 36 für die Wählbarkeit in den Stadtrath vorgeschrieben sind; jedoch sind die Bezirksrichter und Bezirksräthe von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen. Die dort in 8 37 für den Stadtrath und die Ersatzmänner bemerkten Verwandtschaftsgrade sind für dieselben auch in dem gegenseitigen Verhältnisse beider Behörden unzulässig. — 8 74. Die Mitglieder dieser Kommission treten alle zwei Jahre in umgekehrter Ordnung ihrer Erwählung zur Hälfte aus. Mit der zweiten Hälfte tritt auch der Präsident ab, welcher für diese Stelle ebenfalls einer neuen Wahl unterliegt. Sie sind jedoch stets wieder wählbar und vie Nachfolger treten hinsichtlich der Kehrordnung in die Fußstapfen ihrer Vorgänger. L. Derselben Verrichtungen. — 8 75. Derselben liegt zunächst ob: 1) Alle ihr vom Stadtrathe zugestellten Rechnungen über das gesammtc Stadtvermögen, so wie die Rechnung über das Almosengut, mit Genauigkeit in Vergleichung deS Bestandes der letztjährigen Rechnungen, so wie der Belege in arithmetischer Hinsicht zu prüfen 493 und die von dem Stadtrathe den Rechnungen ertheilten Abschiede zu begutachten. 2) Zugleich mit dieser Prüfung und Begutachtung hat sie ihre Aufmerksamkeit auf andere mit dem Gemeindhaus- halte in Beziehung stehende Verhältnisse zu richten, als insbesondere a) auf die Möglichkeit, Ersparnisse einzuleiten; li) auf die Mittel, den Betrag der Einnahmen zu vermehren; c) auf die Zweckmäßigkeit der Verwendung, in Bezug auf allgemeinen Nutzen, sowohl für die Gegenwart als für die Zukunft berechnet. — 8 76. Sie prüft den ihr vom Stadtrathe jährlich zuzustellenden Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das nächstfolgende Rechnungsjahr. — § 77. Die Kommission saßt ihre Gutachten über die Rechnungen und den Voranschlag schriftlich ab und übersendet dieselben dem Stadtrathspräsidenten, damit solche nebst den begutachteten Gegenständen 14 Tage vor derjenigen ordentlichen GcmeindSversammlung, wo selbige zu behandeln sind, zur Einsicht der Bürgerschaft auf den Kanzleitisch gelegt werden. — 8 78. In derjenigen GemcindS- versammlung, wo der Gemeinde die Rechnungen zur Genehmigung vorgelegt werden, erstattet ein von der Kommission zu bezeichnendes Mitglied Bericht über dieselben und stellt die darauf bezüglichen Anträge der Kommission, auf welche hin dann die Berathung und Entscheidung der Gemeinde folgt. Bei Berathung über den Voranschlag hat die Kommission nach Verlesung ihres Gutachtens und nach Stellung der Anträge des Stadtrathcs ihre allfälligen Gegenanträge durch eines ihrer Mitglieder zu eröffnen. — 8 79. Der Kommission steht frei, neben ihren Gutachten und Anträgen über die Rechnungen und den Voranschlag auch Anzüge über jeden andern in der Befugniß der Gemeinde liegenden Gegenstand zu machen, in welchem Falle solche Anzüge nach 8 24 zu behandeln sind. — 8 80. Die Kommission unterwirft ihr Reglement einer Revision. Tit. VI. Von dem Zunftgerichte, dem Stadtamman n und dem Friedensrichter. — 8 81. Da die Rechtspflege, die höhere und die Strafpolizei nicht in die Befugniß der Civilgemeinde fällt, so sind das Zunftgericht, daö Stadtammannamt und das FriedenSrichter- amt nicht als eigentlich städtische Behörden anzusehen. Indessen finden folgende Bestimmungen in Bezug auf dieselben statt. — 8 82. Die Stadt garantirt dem Zunftgerichte ein Sitzungslokal nebst Beheizung und Beleuchtung; dessen Mitgliedern eine jährliche Entschädigung von 80 Frkn. und dem Schreiber über den ihm zukommenden einen Viertel der Bußen hinaus eine solche von 120 Frkn., den Ersatzmännern ein Sitzungsgeld von 2 Frkn. für den halben, und von 3 Frkn. für den ganzen Tag. Sollten jedoch früher oder später die Zunftgerichte aufgehoben werden, so soll vom Tage ihrer Aufhebung an die Zulage von der Gemeinde aufhören und keine weitere Entschädigung für eingegangene Stellen stattfinden. — 8 83. Der Stadtammann ist von Amtes wegen Mitglied der Polizeikommission; ihm wird eine jährliche fire Besoldung von 320 Frkn. ausgesetzt, und überdieß der Ertrag seiner Spötteln und übrigen mit seiner Stelle verbundenen Einnahmen noch bis zum Betrage von 240 Frkn. garantirt, in der Meinung jedoch, daß er seine Büral- und übrigen Ausgaben selbst zu bestreiten habe. — 8 84. Dem Friedensrichter wird eine jährliche Entschädigung von 320 Frkn. garantirt. — 8 85. Alle Beamteten, denen durch die 88 82, 83 und 84 von der Stadt eine bestimmte Summe als Entschädigung gewährleistet ist, haben, wenn sie darauf Anspruch machen, dem Stadtrathe am Ende jedes JahreS Rechnung über die ihnen gesetzlich zustehenden Spötteln und andere mit ihren Stellen verbundene Einnahmen zuzustellen, woraufhin der Stadtrath beauftragt ist, das an dem garantirten Betrage Fehlende zu ergänzen. 494 Uebergangs- und allgemeine Bestimmungen. — 8 86. Inhaber von besoldeten Bedienungen, welche durch diese neue Stadtvcrfassuug aufgehoben werden, beziehen, insofern sie keine andere besoldete Stelle übernehmen, bis zu Ablauf ihrer Amtsdauer oder Dienstzeit den bisherigen firen Gehalt. — § 87. Der neu zu wählende Stadtrath ist beauftragt, ungesäumt eine neue Polizeiverordnung zu entwerfen, der Genehmigung der Bezirks- unv Kantonalbehörden zu unterlegen, und dafür zu sorgen, daß diese Verordnung bis spätestens zum 1. Januar 1841 ins Leben trete. — 8 88. Der neue Stadtrath hat mit Beförderung die für sich und seine Kommissionen aufgestellten Rcglemente über die Art und Weise der Behandlung der Geschäfte einer Revision zu unterwerfen. — 8 89. Vorstehende Stadtverfassung tritt mit dem 1. Juli 1840 in Kraft, insofern bis zu diesem Zeitpunkte die Ratifikation derselben von Seite des hohen Regierungsrathes erfolgt. Schluß. — 8 90. Abänderungen in den Bestimmungen vorstehender Stadtverfassung können nur von der Gemeinde beschlossen werden. Die Bürgerschaft entscheidet alle sechs Jahre, ob die Stadtverfassung, abgesehen von dem, was innerhalb dieser Zeit auf dem Wege der Anzüge in einzelnen Punkten derselben abgeändert werden kann, einer Gcneralrevision unterliegen soll. Turnschopf. Ein solcher wurde im Jahr 1848 hinter dem Kornhaus nahe beim Unterthor hergestellt. Die Einrichtung kostete 324 fl. 24 ß. Theurung in den Jahren 1845 —1847, Maßnahmen dagegen. Als gegen Ende des Jahres 1846 die Preise der LebenSmittel in Folge der Kartoffelkrankheit sich täglich steigerten und die Noth in der Umgegend der Stadt, namentlich aber in den östlichen Theilen des Kantons, eine bedenkliche Höhe erreichte, bildete sich zu Winterthur ein Aktienverein, dem in wenigen Tagen 215 Einwohner aller Stände beitraten, welche 520^ Aktien zu 50 fl. unterzeichneten und so ein verfügbares Kapital von 26,025 fl. zusammenschössen. Am 4. Oktober 1846 konstituirte sich der Verein unter dem Präsidium des Herrn Statthalter Müller und wählte mit unumschränkten Vollmachten eine Vorsteherschaft von sieben Mitgliedern, welche beschloß, das verfügbare Kapital mehrmals dazu anzuwenden, ein großes Quantum LebenSmittel nach Winterthur zu schaffen, die Einkäufe in der Regel auf entfernten Plätzen zu bewerkstelligen, um die Preise der näher gelegenen Märkte nicht noch höher zu steigern. Es wurden eingekauft: an italienischem Reis. 30347 Pfund zu 4128 fl. 50 kr. an Mais von Trieft, Mailand, Marseille und St. Gallen 554223 - - 47171 - 37 - an Mehl von Mailand und Marseille. 379967 - - 38854 - 44 - an Odessa-Waizen von Marseille und Korn in Lindau . 447947 - - 35518 - 30 - Total 1,412484 Pfund zu 125673 fl. 50 kr. An Frachten, Mahllöhnen, Spesen aller Art wurde ausgelegt 33798 fl. Die Verkäufe der Lebensmittel fanden hauptsächlich in und um Winterthur statt; doch wurden viele tausend Zentner in die entfernteren Gemeinden, so wie in die Bezirke Wer, Pfäsfikon und 495 Hinweil abgegeben. In der ersten Periode und während deö SteigenS der Preise gab der Verein Vieles zu den kostenden Preisen ab. AIS im Frühjahr 1847 stärkere Besorgnisse eintraten, beschloß die Direktion einige neue Einkäufe von Mehl und Mais in Marseille, welche erst im Sommer anlangten und durch den raschen Abschlag aller LebenSmittel dem Verein großen Schaden verursachten. Im Winter von 1846 auf 1847 ließ der Verein aus dem angekauften Mehl Brod backen, und zwar gab eS auS 366260 Pf. Mehl 490788 Pf. Brod, welche der Verein in Winterthur dem Verbrauch übergab, das aber auch bis ins Fischenthal und das benachbarte Thurgau abgesetzt wurde. Das Brod wurde stets 1 und 2 ß. per 3 Pfund unter den laufenden Preisen verkauft und bestand theils aus lauter Odcssa-Waizen, theils wurde es mit Maismehl gemischt. Die Verkäufe an Lebensmitteln ertrugen 149775 fl. 50 kr. Bei der endlichen Abrechnung ergab sich ein Verlust von ungefähr 10000 fl. Waisenhaus. Diese Anstalt war, wie in der früheren Chronik S. 725 nachzulesen ist, im Jahr 1836 neu organisirt und in daö ehemalige Amthaus beim Unterthor verlegt worden. ES befanden sich in der Anstalt: 1845 14 Knaben und 34 Mädchen, 1849 14 - - 13 - Außer der Anstalt waren auf Kosten derselben versorgt: 1845 14 Lehrknaben und 35 Knaben und Mädchen verkostgeldet, 1849 12 - - 24 - - - 8 Lehrknaben und Mädchen wurden in die Fremde ausgesteuert. Die Kosten der Anstalt betrugen: 1845 1849 für Lebensmittel 1807 fl. 1 ß. 10 hlr. 1432 fl. 10 ß. — hlr. - Haushaltungsbedürfnisse 988 - 2 - 3 - 1487 - 33 - 9 - - Kostgelder 1640 - 8 - — - 1640 - 2 - 6 - - Lehrknaben 1094 - 31 - 3 - 1111 - 11 - - - - Lehrmittel 294 - 30 - — - 287 - 25 - 6 - - Gestifte 70 - 35 - — - 74 - — - - - - Arzt und Arzneien 157 - 7 - — - 197 - 39 - — - - Heizung 262 - 8 - — - 200 - 20 - 6 - - Besoldungen 867 - — - — - 890 - - - — - - Bauten und Reparaturen 707 - 15 - — - 17 - 20 - - - - Allerlei 9 - 39 - - - 13 - 25 - — - Summa 7899 fl. 17 ß. 4 hlr. 7352 fl. 28 ß. 1 hlr. Im Jahr 1850 ging mit der Anstalt insofern eine Veränderung vor, als solche in Folge der neuen Armenordnung einer Sektion derArmenpflcge zur speziellen Aufsicht und Besorgung übergeben wurde. Neben den in die Anstalt aufgenommenen Kindern soll sie auch durch Verkostgeldung derselben bei einer geeigneten Haushaltung in oder außerhalb der Stadt oder in einer andern Erziehungsanstalt 496 für verwaiste Kinder sorgen. Diese Verkostgcldungcn werden in der Regel nur auf ein Jahr abgeschlossen. In Beziehung aus die Behandlung soll darauf gesehen werden, daß den Kindern die liebevolle und gewissenhafte Sorge der Eltern möglichst ersetzt, in Bezug auf Nahrung, Kleidung u. s. f. sollen sie gleich Kindern von ordnungsliebenden, weniger bemittelten Bürgern gehalten werden, bei ihrer Ausbildung soll auf Religiosität und Sittlichkeit möglichst hingewirkt und die Waisen je nach ihren Neigungen, Kräften und Talenten für jeden geeigneten Beruf vorgebildet werden. Um dieses zu erreichen, werden sie der für sie am besten geeigneten öffentlichen Schule der Stadt zugewiesen. Es wird kein Kind aufgenommen, das noch nicht das schulpflichtige Alter erreicht hat. Ueber 14 Jahre werden in der Regel keine aufgenommen. Die Zahl der aufzunehmenden Kinder soll in der Regel 40 nicht übersteigen. Ueber das Verhältniß der Waiseneltcrn siehe oben S. 457. Zünfte. Auch Winterthur hatte seine Zünfte und Zunsthäuser, die in den Dreißiger Jahren aufgehoben wurden, und zwar fünf, nämlich 1) die Herrenstube, 2) die Rebleutenzunst, 3) die Oberstube, 4) die Weber- und Schmiedenzunft, 5) die Schuhmacher- und Gerberzunft. Die Herrenstube blieb, verwandelte sich indeß in eine bloße Gesellschaft und gab sich am 24. September 1845 neue Statuten, zufolge welchen die Gesellschaft, die seit mehr als 300 Jahren besteht, sich zur Aufgabe macht, freundschaftliche Verbindungen unter Männern von Bildung und allgemeinem Einflüsse in dortiger Stadt und deren Umgebung anzubahnen und zu unterhalten und gemeinnützige, wohlthätige Zwecke zu befördern. Das Vermögen der Gesellschaft ist ausschließliches Eigenthum der männlichen Glieder der Familien Hegner und Steiner, wenn die Gesellschaft sich auflöst. Die Gesellschaft besteht aus den männlichen Gliedern dieser Familien als erblichen und aus Ehrenmitgliedern, nämlich den Mitgliedern des Stadtrathes, den in Winterthur wohnhaften Mitgliedern des geistlichen Standes, deS Bezirksrathes, Bezirksgerichtes, Großen Rathes, Notarenstandcs, Doktoren aller vier Fakultäten, Quartierskommandanten, den im Bezirk Winterthur stationirten Geistlichen, den jeweiligen Eigenthümern der ehemaligen Burgen Berg, Teufen, Pfungen, Goldenberg, Hettlingen und Mörs- burg. Die Einstandsgebühr beträgt 4 Frkn., der Jahresbeitrag 4 Btzn. Neben dem Gesellschafts- fvnd besitzt die Gesellschaft einen Separatfond zu Unterstützung fähiger Jünglinge. Sie versammelt sich ordentlicher Weise jährlich einmal im Monat September. Das Mahl, welches dabei stattfindet, heißt das Hühncrmahl. Die Vorsteherschasl besteht aus einem Präsidenten und acht andern Mitgliedern. MNK SSA jSSSS ÄE'- D^M i»D- ^ Stadt Zürich. 63 Die Stadt Zürich, welche kirchlich in vier Gemeinden: Großmünster, Predigern, Fraumünster und St. Peter, zerfällt, hatte im Jahr 1836 14243 Einwohner, im I. 1850 zur Zeit der Volkszählung 17040, unter denen sich aber damals eine ziemliche Zahl Flüchtlinge befanden. Die männliche Bevölkerung betrug damals 8185, die weibliche 8855, die Familienzahl 3190; Kostgänger gab es 1455, Zimmermiether 213. Von der Bevölkerung waren 4046 GemeindS- bürger, 8707 Kantonsbürger, 2377 Schweizerbürger, 1908 Ausländer; 15448 Protestanten, 1559 Katholiken, 33 JSraeliten. Die Beschäftigungsarten der Bevölkerung sind: Handel, Handwerke, Gewerbe und gewerbsmäßige Berufsarten, Fabrik- und Handarbeit, wissenschaftliche und künstlerische Berufsarten, Beamtungen. Neue Gebäude, wo vorher keine sich befanden, wurden seit 1833, d. h. seit dem Beginn der Schanzendemolition, gebaut: Große Stadt: Wohngeb. Nebengeb. 1834 — 3 1835 2 2 (z. B. eine Seifenfabrik) 1836 1 9 (z. B. Gießerei Neumühle) 1837 11 11 1838 6 9 (z, B. ein Baumwollenmagazin) 1839 — 5 1840 3 2 1841 4 (darunter das neue Pfrundhaus) 4 1842 4 (Kantonsschule u. Salomonskeller) 4 1843 4 (Bierbrauerei) 16 (Turnschopf) 1844 1 4 1845 1 5 1846 1 (Haus Cloetta) 3 1847 3 (Künstlergut) 7 1848 — 1 1849 — 3 (Abdankkapelle) 1850 ^7 4 (Fruchtmagazin, Klavierfabrik). "92s 63 * 500 Kleine Stadt: Wohngeb. Nebengeb. 1834 — 1 1835 — 2 1836 3 3 (Gießerei Sellnau) 1837 3 5 1838 4 (Postgebäude) 2 (Postremisen) 1839 1 (Wohnhaus, botan. Garten) 4 1840 — — 1841 — 3 1842 3 (Haus Orell) 8 (Badh. z. Hotel Baur, neues Zeugh.) 1843 9 (Gasthof zum Falken, Papierhof) 29 (Geßner'sche Mühle, Badhütten) 1844 3 (Depend. zum Hotel Baur) 4 1845 2 6 1846 3 3 1847 3 (Eisenbahngebäude) 9 (Eisenbahngebäude) 1848 1 (neues SchützcnhauS) 3 (Schießstand) 1849 — — 1850 1 1. 36. 80. Total 77. Total 172. Armenwesen. Dasselbe wurde gemäß den Grundsätzen der Armenordnung vom 3. Hornung 1836 (s. srühere Chronik S. 23) von der Centralarmenpslege auf Anträge der Armenkommission der vier Kirchge- meinden und von den ihr untergeordneten Sektionen besorgt und blieb in seinen Grundzügen in dem Dezennium von 1840—1850 unverändert. Die Centralarmenpslege besteht aus 17 Mitgliedern, die theils von den Stillständen, theils vom Stadtrathe gewählt werden, und versammelt sich in der Regel monatlich einmal im Stadthause. Die ihr untergeordneten Sektionen sind: 1) die Verwaltungssektion; 2) die Arbeitsseklion, welche mittelst der von ihr besorgten Arbeitsanstalt den Armen Arbeit und Verdienst zu verschaffen sucht. Die verarbeiteten Waaren werden theils in der Anstalt selbst, theils in einem Depot verkauft und die Preise so berechnet, daß die Armenanstalt nur die Kosten der Stoffe und ver bezahlten Arbeitslöhne in Anschlag bringt. Es werden Hemden, Strümpfe, Handtücher, Leintücher, Bettanzüge, Strohsäcke, Garn rc. verarbeitet und verkauft. 3) Die Natu- raliensektion, welche die Verlhcilung von Brod, Holz, Klcidungs- und Bettstücken zu überwachen, 4) die JnsormationSscktion, welche hauptsächlich die Minderjährigen und Unehelichen zu besorgen hat. Im Jahr 1840 erließ die Centralarmenpflege reglementarische Bestimmungen betreffend die Unterstützungen aus dem Stadtspitallegatenfond, und setzte fest, daß alle Tischgelder für stadtbürgerliche Kostgänger im Spital und alle Einkäufe an bezahlte stadtbürgerliche Psründerplätze in der Spannweid, so wie die benöthigte Aussteuer zum Behufe der Ausnahme und 501 dcS Aufenthalts in den Anstalten ausschließlich aus diesem Fond bestritten werden sollen, so weit nicht die Ausgaben aus dem eigenen Vermögen des Versorgten oder von Unterstützungspflichtigen Verwandten u. s. w. gedeckt werden können. Ferner wurden dem Stadtspitallegatensond alle sogenannten TraktamentSverbesserungen an Hauskinder oder Kostgänger des Spitals zur Bestreitung überwiesen. Im Jahr 1841 bildete sich ein Armenväterverein, welcher je nach einer Versammlung der Armenpflege im freundlichen geselligen Kreise die Interessen des Armenwesens und die Grundsätze der Verwaltung desselben bespricht. Die Gemeinvsvcrsammlung vom 2. Juni 1845 sanktionirte einstimmig den Beschluß des Stadtrathes, in Folge dessen das Sekretariat für das Armenwesen von der Stadtkanzlei getrennt und dem Sekretär eine Besoldung von 800 fl. ausgesetzt wurde, wovon 400 fl. aus dem Armcnfond, 200 fl. aus demjenigen des Waisenhauses und 200 fl. aus demjenigen der Pfrundanstalt entrichtet werden. Bei der eintretenden Theurung der Lebensmittel beschloß die Armenpflege 50 Säcke türkisch Korn und 25 Säcke Reis anzuschaffen. Im Jahr 1848 beschloß die Armenpflege, veranlaßt durch ein Legat des sel. Herrn Leonhard v. Muralt von 600 fl., die Bildung eines FondS für ein Zwangsarbeitshaus, der am Ende deS Jahres 1850 706 fl. 3 ß. betrug. Es wurden unterstützt im Jahr 1840 291 Arme, davon 141 Minderjährige, mit 12853 fl. 5ß. - - 1841 270 - - 137 - - 10973 - 21 - - - 1842 267 - - 140 - - 9596 - 35 - - - 1843 268 - 149 - 9762 - 18 - - 1844 276 - - 149 - - 10860 - 32 - - 1845 293 - - 160 - 12394 - 36 - - - 1846 284 - - 165 - s 12787 - 4 - - 1847 290 - - 162 - s 13380 - 14 - - - 1848 287 - - 131 - - 12949 - 22 - - - 1849 298 - - 153 - - 12840 - 13 - - - 1850 290 - - 136 - - 12020 - 9 - 8hlr. 6 - 9 - 11 - 9 - 2 - 4 - 1 - 5 - 1 - 2 - Die Unterstützungen bestanden in Hauszins, Quartal- und Monatsgeldern, Handsteuern, Tischgeldern, Lehrgeldern, Naturalien, Schulgeldern, Holz, Brod, Kleidern, Arztkonti, Kur- und Begräbnißkosten. Kranken wurden Arzneien verabreicht z. B. im Jahr 1840 92 - - 1843 125 - - 1849 75 - - 1850 43 Unter den Einnahmen des Armenfonds werden hervorgehoben die Legate und Geschenke und das Säckligeld: 502 Erstere betrugen Letzteres 1840 2536 fl. 35 ß. — hlr. 5091 fl. 3ß. — hlr. 1841 2204 - 35 - — - 5255 - 36 - 6 - 1842 992 - 4 - — - 5332 - 31 - 6 - 1843 2414 - 28 - — - 5171 - 33 - — - 1844 1576 - 11 - — - 5409 - 30 - — - 1845 2717 - 7 - — - 5327 - 16 - — - 1846 1489 - 37 - — - 5035 - 12 - — - 1847 2361 - 35 - 6 - 5060 - 11 - — - 1848 1382 - 13 - 6 - 4973 - 4 - 6 - 1849 2664 - 19 - — - 4961 - 30 - — - 1850 1511 - 13 - 3 - 5084 - 11 - — - Der Armensond bestand am Ende des Jahres 1840 in 142268 fl. 1 ß. 11 hlr. 1845 - 164445 - 36 - 9 - 1850 - 170232 - 37 - 4 - der Stadtspitallegatenfond am Ende des Jahres 1840 in 30629 fl. — ß. 7 hlr. 1845 - 33767 - 9 - 7 - 1850 - 36913 - 10 - 1 - Im Jahr 1850 z. B. wurde 19 im Spital befindlichen Bürgern mittelst desselben das Trak- tament verbessert, 4 Pfründer in die Spannweid eingekauft und ausgesteuert und für 5 Kostgänger das Kostgeld bezahlt. Die Meier'sche Stiftung für HauSarme, an welche Frohnfastengelder und andere Unterstützungen verabreicht werden, bestand am Ende des JahrcS 1840 in 8879 fl. 29 ß. 6 hlr. 1845 - 9079 - 29 - 6 - 1850 - 10421 - 1-6 - Angustinerbrücke. Diese vor dem ehemaligen Augustinerlhor über den Fröschcngrabcn führende Brücke wurde im Jahr 1841 ganz neu hergestellt, und zwar mittelst eines steinernen Gewölbes und mit eisernem Geländer versehen. Sie kostete 5019 fl. 34 ß. Badanstalten. Die im vorigen Dezennium begonnene Herstellung geeigneter Badanstalten wurde weiter fortgesetzt, 1840 ein neues Badhaus für Männer hinter dem Stadthaus am See erbaut und 1841 mit Pfählen eingefaßt, was 1140 fl. 7 ß. kostete, — 1843 die Frauenbabanstalt an der Bauschanze neben diejenige der Männer verlegt und eine ähnliche Badhütte errichtet, die 2967 fl. kostete, — 1844 eine neue Badanstalt für Knaben und neben derselben auch eine Borrichtung für ein Männerbad 503 am Hafen hergestellt (Kasten 785 fl. 17 ß.), — 1847 das Männerbad am See erweitert und hiefür 450 sl. ausgegeben. Im Jahr 1843 erließ die Polizeikommisfion eine Verordnung betreffend die Badanstalt am See, und setzt jährlich die Tare fest, die für den Eintritt in dieselbe entrichtet werden muß. Baugarten. Das am obern Ende der Stadt zunächst dem Kratzthurme nahe am See befindliche, der Bau- gartengesellschast gehörende Gut wurde in den Jahren 1849 und 1850 bedeutend verschönert, nachdem die alten Schöpfe oberhalb dem Stadthause abgetragen worden, beim Eintritt in das Gut der Platz applanirt und in eine englische Anlage verwandelt, der Pavillon ausgebessert, aus der südlichen unv östlichen Seite eine Mauer aufgeführt, und es werden die Verschönerungen noch weiter fortgesetzt werden. In den beiden erwähnten Jahren wurden auf die Bauten ungefähr 2000 sl. verwendet. Bauschanze. Im Jahr 1841 wurde zwischen den Abgeordneten der Regierung, des Stadtrathes und der Kaufmannschaft folgender Vertrag abgeschlossen: Zusatzvertrag zu dem Hauptvertrag vom 16. März 1835. Die Abgeordneten des Regierungsrathes, des StadtratheS von Zürich und der Vorsteherschaft der in dem Ragionenbuch der Stadt Zürich eingetragenen und in hier verbürgerten Kaufleute haben unter Vorbehalt der Ratifikation von Seite ihrer Kommittenten nachfolgende Uebereinkunft getroffen und festzuhalten beschlossen: 8 1. Die von der Kaufmannschaft in dem erwähnten Vertrage vom 16. März 1835, 8 2, litt. g übernommene Verpflichtung der Wegschaffung der Bauschanze ist aufgehoben. 8 2. Dagegen übernimmt die Kaufmannschaft und die Stadtgemeinde Zürich, als deren Rechtsnachfolgen», auf ihre Kosten und ohne weitere Entschädigung von Seite des Staates: a) Die Austiefung eines Schifffahrtswegeö vom neuen Kaufhause aufwärts zwischen der Bauschanze und dem neuen Quai nach dem See. b) Die Austiefung nächst der Bauschanze zwischen derselben und dem Hafen. c) Die Errichtung einer Brücke von dem neuen Quai aus auf die Bauschanze in einer Kon- struktivnsweise, welche sowohl den Uebergang für Fußgänger als die ungehinderte Durchfahrt für beladene Schiffe gleichmäßig sichert; demgemäß soll dieselbe eine Höhe von mindestens 13 Fuß über dem Nullpunkt des Pegels beim Sladthause erhalten. ck) Die Abtragung und Verebnung der auf der Bauschanze noch befindlichen Wälle. 8 3. Nach Erfüllung der im 8 2 übernommenen Verpflichtungen von Seite der Kaufmann- schaft und der Stavtgemeinde Zürich tritt der Staat die Bauschanze als Eigenthum an die Stadtgemeinde Zürich ab, wobei folgende Bedingungen festgesetzt werden: a) Die Kaufmannschaft und bezugsweise die Stadtgemeinde Zürich übernehmen zu ihren Lasten für alle Zeiten die angemessene Unterhaltung der Bauschanze, so wie der zu derselben führenden Brücke. d) Die Bauschanze soll stets Eigenthum der Stadtgcmeinde Zürich und ein freier öffentlicher Platz bleiben, auch niemals zur Errichtung von Wohngebäuden benutzt werden. 8 4. Dem Regierungsrathe steht nicht allein als Mitkontrahenten in diesem Vertrage, sondern auch als Oberbehörde in wasserbaupolizeilicher Hinsicht das Recht der Aufsicht über die genaue Erfüllung der Bedingungen derselben zu. § 5. Der gegenwärtige Zusatzvertrag erhält nach erfolgter Genehmigung durch den Regierungsrath, den Ausschuß der Kaufmannschaft und der hiezu kompetenten städtischen Behörden verbindliche Kraft, in der Meinung, daß die im 8 2 dieser Uebereinkunft festgesetzten Arbeiten längstens bis Ende des Jahres 1843 vollendet sein sollen. Zürich, den 23. November 1841. Die Abgeordneten des Regierungsrathes: Ed. Sulzer, R.R. Wild, R.R. Die Abgeordneten des Stadtrathes von Zürich: I. L. Heß. ' L. Ziegler, Bauherr. Die Abgeordneten der Vorstcherschaft der in dem Ragionenbuch der Stadt Zürich eingetragenen und in hier verbürgerten Kaufleute: Martin Esche r. Ed. Ott-Jmhof. Die Vorstcherschaft der in dem Ragionenbuch der Stadt Zürich eingetragenen und in hier verbürgerten Kaufleute ratifizirt diesen Vertrag: Zürich, den 16. Dezember 1841. Der Präsident: Martin Escher. Für den Aktuar: Ed. Ott-Jmhof. Nebenstehender Vertrag wird von dem Stadtrathe Zürich definitiv ratifizirt: Zürich, den 30. Dezember 1841. Im Namen des Stadtrathes: Der Präsident I. L. Heß. Der Stadtschreiber G y s i. Es hat der Regierungsrath dem bemeldten Vertrag seine Ratifikation ertheilt. Beschlossen Zürich, den 18. Jenner 1842. Vor dem Regierungsrathe: Der erste Staatsschreiber H ottinger. In Folge dessen ward im Jahr 1842 der Wall auf der Bauschanze abgetragen, dieselbe mit einem Geländer und Brustquadern eingefaßt und mittelst eines gewölbten hölzernen Steges mit dem 505 Quai verbunden. Diese Bauten kosteten 2181 sl. 37 ß., an welche Summe die Kaufmannschaft 800 sl. beitrug. Die Bauschanze dient den Dampfbooten als bequemer Landungsplatz. Bauwesen In der Organisation des Bauwesens, wie solche in der frühern Chronik S. 33 und 34 angegeben ist, fanden nur insofern Veränderungen statt, als im Jahr 18-10 von dem Stadtrathe eine besondere Baukommission ernannt und in diese einige Architekten gewählt wurden, welcher Baukommission von dem Bauherrn alle wichtigern Bauangelegenheiten antragsweise zur Berathung vorgelegt werden müssen, — und gleichzeitig daS Fuhrwesen aufgehoben, die Pferde und Fuhrwerke verkauft wurden. Die benöthigten Fuhren werden nun aus dem Wege des Akkordes dem Bauamte verschafft. Vergleichende Uebersicht der Ban ausgaben. 1. Brunncnwescn. 1840. 1845. 1850. Besoldungen. 1525 fl. 27 ß. 1328 fl. 8 ß. 1525 fl. 38 ß. —hlr. Teichel und Zwingen . . . 1235 - 36 - 1607 - 30 - 1875 - 16 - — - HandwcrkSarbeiten, Materialien 577 - 25 - 753 - 35 - 823 - — - 3 - Allerlei. 398 - 23 - 161 - 23 - 308 - 7 - - - 3737 fl. 31 ß. 3851 fl. 16 ß. '4532Hß^3hl^ Neue Brunnen von Stein wurden errichtet: im Jahr 1842 ein solcher auf dem Kratzplatz, der 2379 fl. 7 ß., und ein solcher in der Winkelwiese, der 989 fl. 24 ß. kostete, woran die Bewohner der Neustadt 150 fl. gaben, — 1843 ein solcher bei der Limmatburg (Kosten 456 fl. 25 ß.) und 1847 einer beim Störchli im Niederdorf, der 896 fl. 35 ß. kostete. — In den Jahren 1834 —1851 wurden in der Stadt 41788 Fuß irdene Röhren gelegt, 56 Quellen außerhalb derselben neu gefaßt, und 41 steinerne Sammler aufgestellt und hiefür eine Summe von 15890 fl. verwendet. Straßen- und Gasscnpflastcr nebst Straßenrcinigung. 1840. 6421 fl. 24 ß. 1602 - 29- 6 hlr. 1486 - 579 - 1110- 95 - 27 - 38- 35 - 11 - 1845. 5647 fl. 11ß. 720 - 39- 791- 9- 6 - 2832 81 13 - 30- 1850. 6123 fl. 13 ß. — hlr. 355 - 26 - — - 758 - 19 - - - 2733 - 32 - 6 - 109 - 3t - 6 - Besoldungen und Arbeitslöhne . . Sand und Kies. Gesammelte abgeschlagene Steine . Handwerksarbeiten u. Geräthschaften Entlehntes Fuhrwerk. Allerlei . 11297fl. 5ß. — hlr. 10073 fl. 22 ß. 10081 fl. 2ß. — hlr. In den Jahren 1838—1850 wurde daS Tollennetz bis an einen kleinen Rest in der ganzen Stadt durchgeführt und 14331 Fuß Tollen angelegt, die 20293 fl. kosteten. Es sind nun gegenwärtig Tollen vorhanden: Große Stadt 22179 Fuß, Kleine - 12923 - 35102 Fuß. 64 506 Neu bepflastert wurden die Poststraße, die Münsterbriicke, der obere und mittlere Quai, die Seestraße bis an die Falkengasse, die Schmiedgasse und die Straße beim Durchbruch, der Kratzplatz, der Quai gegen dem Kaufhaus, der Kornhausplatz u. s. w. 3. Promenaden. 1840. 1845. 1850. Schützcnplatz und Sihlhölzli. 527 fl. 24 ß. 349 fl. 13 ß. Hirschengraben, Lindenhof, neuer Platz, Viehmarkt, Bauschanze, obere Promenade . . - 230 fl. 38 ß. 464 fl. 36 ß. 550 fl. 25 ß. 758 fl. 22 ß. 814 fl. 9 ß. 4. Hochbau. 1840. 1845. Besoldungen u. Arbeitslöhne 9493 fl. — ß. 6 hlr. 3928 fl. 26 ß. — hlr. Angekauftes Baumaterial 8049 - 2 - 6 - 2799 - 12 - 6 - Werkgeschirr 529 - 28 - — - 205 - 4 - — - Handwerksarbeiten u. s. s. 6876 - 21 - 9 - 3577 - — - 6 - Allerlei 2774 - 20 - 6 - 521 - 5 - 9 - 27722 fl. 33"ß7'3 hlr. ll031P ^8ß. 9 hlr Totalausgaben für das Bauwesen. 1841. 49372 fl. 18 ß. — hlr. Einnahme 11398 - 32 - — - 37973 fl. 26 ß. — hlH 1843. 36883 fl. 23 ß. 11 hlr. Einnahme 9960 - 27 - — - 26922^ P36^llhlr' 1845. 25714 fl. 28 ß. 9 hlr. Einnahme 6531 - 29 - — -- 19182 fl. 39 ß." 9 Hlr7 1847. 30550 fl. 23 ß. 9 hlr. Einnahme 7684 - 1 - 5 - "22866 fl. 22 ß. 4 hlr. 1849. 47395 fl. 6 ß. 5 hlr. Einnahme 6010 - 14 - — - 41384 fl 32 ß. 5 hlr. 1850. 30201 fl. 36 ß. 6 hlr. Einnahme 4379 - 10 - — - 25822 fl. 26 ß. 6 hlr. 1840. 46297 fl. 27 ß. 3 hlr. Einnahme 8441 - 39 - 9 - 37855 fl. 27 ß. 6 hlr. 1842. 42219 fl. 24 ß. — hlr. Einnahme 11696 - 4 - — - 30523 fl. 20 ß. — hlr. 1844. 28931 fl. 22 ß. 2 hlr. Einnahme 8121 - 20 - 6 - 20810 fl. Iß. 8 hlr. 1846. 23421 fl. 24 ß. - hlr. Einnahme 6876 - 29 - — - 16544 fl. 35 ß. — hlr. 1848. 24527 fl. 27 ß. 6 hlr. Einnahme 4665 - 37 - 6 - 19861 fl. 20 ß. — hlr. 1850. . 4492 fl. 31 ß. — hlr. 3405 - 32 - 6 - 187 - 28 < — - 6408 - 28 - 9 - 279 - 4 - — - s 14774 fl. 4 ßl 3 hlr^ 507 Die Einnahmen des Bauamtes bestehen in Arbeiten, die auf Rechnung von Privaten oder Behörden durch seine Arbeiter ausgeführt werden, z. B. Bepftasterung, Brunnenarbeiten u. a. m. Beleuchtung. Die nächtliche Beleuchtung der Straßen der Stadt durch Laternen (s. frühere Chronik S. 50) erlitt bis im Jahr 1850 keine Veränderung und die Kosten blieben sich ungefähr gleich. Diese werden nach dem Beschluß der Bürgergcmeinde vom 23. Dezember 1839 gedeckt. Die Zahl der Laternen war am Ende des JahreS 1850 folgende: 198 Cylinderlaternen und 35 Laternen mit flachem Docht. 233. Die Kosten der Beleuchtung betrugen in diesem Jahr 8782 fl. 33 ß. Gegen Ende des Jahres beschloß der Stadtrath mit der Verpachtung der Beleuchtung einen Versuch zu machen, die mit dem Jahr 1851 begann. Berchtoldstag. Dieser Tag, der 2. Januar, gemeinhin Bächtelitag, von dem ungewiß ist, ob er seinen Namen von den heidnischen Bacchanalien oder aber von Berchtold empfangen, wurde auch von 1840 bis 1850 ganz so gefeiert, wie eS in der frühern Chronik S. 52 beschrieben ist, nämlich am Vormittag von der Jugend durch Darreichung von Stubenhitzen an acht verschiedene Gesellschaften und Empfangnahme von NeujahrSkupfern, am Abend und Nachts von Jungen und Erwachsenen doch seit einiger Zeit mehr von ersteren durch Maskeraden, in vielen Haushaltungen durch sogenannte Bächteleten (Nachtessen und Spiele), auch etwa durch Bälle. Seit einigen Jahren veranstaltete die Theaterdirektion des Nachts im Theater Maskenbälle. Bnrgeraufnahme. In Folge Beschlusses der Gemeindsversammlungen wurden nachbenannte Personen gegen Entrichtung der gesetzlichen Einkaufsgebühren in das Bürgerrecht der Stadt aufgenommen: 1840. Herr Gustav Aleris Sarpe aus Rostock, Apotheker. - Joh. Andreas Benver aus Gochsheim, Großh. Baden, Schlosser. 1841. Herr Felix Leuthold von Oberrieden, Kunsthändler. 1842. Herr Leonhard Steiner von Hellingen, Kaufmann. - Joh. Jakob Baumberger von Fällanden. - Johannes Schoch von Hinterburg, Gem. Bärentschweil. 1843. Herr Adam Philipp Griot von Celerina, Kant. Graubünden. - Jsaak Walcher von Glarus, Goldarbeiter. - Kaspar Volkart von Niederglatt, Schlossermeister. - Johannes Paur von Stallikon, Elementarlehrer. Frau Dorothea Brüngger, geb. Gilg, von Salenstcin, Kant. Thurgau. Herr David Bachmann von Dießenhofen, Tabakhändler. 64 * 508 Herr Konrad Scmler von Ermatingcn, CommiS. - Heinrich Spinner von Aeugst, Bäcker. 1844. Herr Jakob Bölsterli von Außersihl, Schustcrmeister. - Meinrad Schneeli von Kerenzen, Kant. Glarus, Holzhändler. - Joh. Konrad Kägi von Bauma, Schuldcnschreiber. Frau Elisabetha Weber, geb. Schweiter, von Wetzikon. Herr Konrad Guter von Hottingen, Kunstmaler. - Balthasar Nicdermann von Sulgen, Kant. Thurgau, Glaser. - Peter Sören Rugaard von Slungenrupp, Kön. Dänemark, Tischler. 1845. Herr Johannes Lüthi von Flawyl, Kant. St. Gallen, Kunstmaler. - Johannes Scbelldorfer von Bauma, Spczereihändler. - Bernhard Greutert von Kefikon. 1846. Herr Jakob Scheibli von Niederweningen, Krämer. - August BartholomäuS Foppert von Seebach, Buchbinder. - Johannes Cloetta von Bergün, Kant. Graubünden, Kaufmann. - Jakob August Foppert von Seebach, Buchbinder. - August BartholomäuS Foppert, Kupfcrvrucker. - Rudolf Foppert, Buchbinder. - Kaspar Bollinger von Huggenberg, Destillateur. - Heinrich Weber von RieSbach, Uhrenmacher. 1847. Herr Jakob Kühn von Hermikon, Abwart im Casino. - Hans Wunderli von Meilen, CommiS. 1848. Herr August Kündig von Bauma, Rechtsagent. - Heinrich Schütter von EgliSau. Frau Maria Eßlinger, gesch. Kummer, von Wytikon. 1849. Frau Maria Barbara Fürst, geb. Lecmann, von Wipkingen. Herr Johannes Schmid von Affeltrangen, Kant. Thurgau, Lleck. I)r. 1850. Herr Niklaus Häfeli von Klingnau, Kant. Aargau, kath. Konfession. - Jvseph Schauberg von Schwamcnbingen, Kantonsfürsprcch, kath. Konfession. - Hans Heinrich Albert Pfeiffer von Hottingen, Kaufmann. - Joh. Jakob Bürgt von Hombrechtikon, Kaufmann. - Joh. Heinrich Keller von Wipkingen, Quincailleriehändler. - Joh. Friedrich Welti von Zurzach, Tuchhänvler. - Professor Doktor Karl Ewald Hasse von Leipzig. Cappelerhof. In diesem Gebäude, welches den Bezirksbehörden als Sitzungslokal dient, in dem auch die Bezirkörathökanzlci und auf dessen Dachboden eine Anzahl Gefangenschaften sich befinden, in dem aber auch der Große Stadlrath und das Stadtgericht ihre Sitzungen halten, wurden 1847, 1848 und 1850 viele bauliche Verbesserungen getroffen. 509 Caferne im Berg Dieses Gebäude, dessen Zweck in der frühern Chronik S. 87 bezeichnet ist, wurde im Jahr 1850 renovirt und die dasselbe umschließende Bretterwand angestrichen. Finanzwesen Siehe GemeindSversammlungcn. Fraumünster amt. In diesem Gebäude, dessen Zweck in der frühern Chronik S. 158 geschildert ist, fanden zwischen 1840 und 1850 keine wichtigen Bauveräiiderungcn statt. Fraumünstergemeinde. Kirche und Pfarrhaus werden vom Staat unterhalten. Im Jahr 1846 fand an der Bedeckung des Thurmes eine Hauptreparatur statt, indem sich bei einer Untersuchung derselben das Holzwcrk und die Kupferbedeckung als schadhaft gezeigt hatte. Es wurde daher größtentheils ein neuer Dachstuhl hergestellt, den Herr Zimmermcister Arler anfertigte, und der ganze Helm neu mit Kupfer bedeckt, wozu es 5782 Pfund erforderte (für das alle Kupfer wurden ungefähr 3000 fl. erlöst). Der Helm wurde vorher frisch bcschindelt, ein neues vergoldetes Windzeichen hergestellt und dasselbe im April von dem Dachdecker Herrn Jakob Hol; von Dürntcn, der die Aufsicht über die ganze Arbeit am Thurme hatte, und einem Gehülfen unter dem Staunen einer Menge von Zuschauern auf den von ihm angefertigten Baugerüsten mit Leichtigkeit und Schnelligkeit auf der Thurmspitze aufgestellt. Die ganze Reparatur des Helmes kostete nach Abrechnung des vorerwähnten Erlöses ungefähr 12000 Frkn. — In der Kirche wurden wie früher häufig Gesang- und Musikaufführungen gehalten. — Im Jahr 1850 wurde daS dem Staat gehörende Sigristenhaus an der Badergaß für 5840 Frkn. verkauft. Fröschengraberr. Im Jahr 1842 wurde die über denselben oder vielmehr von der Augustinerbrücke gegen den Thalacker führende Straße zwischen dem Thalbrunnen und dem Gute des Herrn Professor Locher durch Zurücksetzung einer Mauer des letzten: erweitert; die Kosten betrugen ungefähr 350 fl. Fruchtfond. Die Entstehung des Fonds ist in der frühern Chronik S. 178 beschrieben worden. In Folge der im Spätjahr 1845 wegen der Kartoffelkrankheit eingetretenen Theurung der Lebensmittel wurde die Fruchtfondkommission zum ersten Mal veranlaßt, den Fond in Thätigkeit zu setzen, indem die Anschaffungskommission bevollmächtigt ward, den Ankauf einer Partie Getreide zu bewerkstelligen, die in 549 Malter 1 Sester polnischem Waizcn zu 9697 fl. 32 ß. 8 hlr., in 275 Malter 6 Tester Obessawaizen zu 4652 fl. 37 ß. 4 hlr. und in 50 Säcken Reis zu 1111 fl. 26 ß. bestand. Dieser Ankauf fand im September 1845 in Marseille statt; die Frucht kam aber wegen des langwierigen Transportes erst im Juni 1846 in Zürich an. — Bei steigernder Theurung wurden der Bürger- 510 gemeinde am 12. Oktober 1846 neue Statuten über den Fruchtfond vorgelegt und von ibr angenommen. Sie lauten folgendermaßen: 8 1. Der Fruchtfond besteht ursprünglich aus dem bei Rückzahlung des Massena'schcn Darlehens durch freiwillige Beiträge der Stadtbürgcrschaft gesammelten Kapitale, den seitherigen Schenkungen und Zinsen, und hat die Bestimmung, die Vorsorge gegen theure Zeiten durch zeitige Anschaffungen und zweckmäßige Austhci- lungcn von Lebcnsmiitcln unter die Stadtbürgcrschaft möglich zu machen. Zu diesem Ende hin sind die Leistungen aus diesem Fondc nicht als Unterstützungen an mehr oder weniger dürftige Personen, sondern als allgemeine Vorsorge für die gcsammtc Stadtbürgerschast zu behandeln. 8 2. Die freiwilligen Beiträge neu angenommener Bürger, so wie alle Legate und Schenkungen an den Fond sind in ein besonderes Donationenbuch einzutragen. 8 3. Das Vermögen dieser Stiftung besteht zum Theil in einem Kapitalfond, zum Theil in Naturalvorräthen. §4. Der Kapitalsond darf niemals unter den Bestand von 36,000 fl. rcduzirt werden; daher haben die Stadtbchörden, wenn eine allgemeine Theurung größere Gcldopfer zu Gunsten von Austhcilungcn an Lebens- mittcln erfordert, aus anderweitigen Quellen die Leistungen dieses Fondcs zu unterstützen. In solchen Fahren, in welchen die Preise und Qualitäten der Früchte sich hicfür eignen, soll ein angemessenes Quantum Frucht angekauft und aufgespeichert werden. Es dürfen die Gclammtvorräthe jedoch das Quantum von 2000 Malter Frucht nur dann übersteigen, wenn mit Wahrscheinlichkeit einer nahen Theurung entgegengesehen wird. Wie die vorhandenen Vorräthe in geeigneten Fruchtjahren vermehrt werden, so sollen dagegen zeitweise die geringeren Sorten der vorhandenen Früchte auf passende Weise wieder veräußert werden. Bei begonnenen Austhcilungcn sind die Fruchtvorräthe sofort wieder zu ergänze», insofern nicht Gewißheit vorhanden ist, daß dieselben für die Dauer der vorhandenen Theurung ausreichen. 8 5. Der engere Stadtrath hat zu diesem Ende hin dafür zu sorgen, daß jederzeit die nöthigen und zweckmäßig eingerichteten Aufspcicherungsräumc für wenigstens 2000 Malter Frucht vorhanden seien, welche der Fruchtfondkommission gegen Entrichtung eines billigen Micthzinses überlassen werden sollen. 8 6. Der Fruchtfondkommission bleibt überlassen, je nach ihrem Ermessen und ihren Erfahrungen ihre Vorräthe auch auf Mehl, Reis und Hülsenfrüchte auszudehnen, und es ist ihr das Dörren von Kartoffeln in Jahren, welche sich hicfür eignen, besonders empfohlen. 8 7. Die Austhcilungcn aus dem Fruchtfonde an die Stadtbürgerschast sollen mit dem Zeitpunkte beginnen, wo das zwcipfündige Brod auf den Ladenpreis von 12 ß. angestiegen ist. Es können dieselben in Mehl, Brod, gedörrten Kartoffeln oder in andern der gewöhnlichsten Lebensrnittel bestehen, und es geschieht die Verabreichung in dem Verhältnisse, daß beim Brodpreise von 12 ß. das ausgetheilte Brod für den Betrag von 8 ß. erlasse», und mit dem Austhcilungsprcise je um i/? ß. gestiegen wird, sobald die Brodprcisc sich wieder um 1 ß. vermehrt haben. Wie auch die Preise weiter steigen mögen, darf die Vergütung eines zwcipfündigcn Brodes nie über 14 ß. angerechnet werden. Andere Austheilungen sind annähernd in demselben Verhältnisse zu den Marktpreisen zu berechnen. 8 8. Diese Austheilungen haben sämmtliche in der Stadt Zürich anwesende Bürgcrspersoncn ohne Unterschied zu genießen, und zwar in der Weise, daß für den Vorstand einer Familie wöchentlich zwei Brode und für jedes stadtbürgcrliche Familienglied wöchentlich ein Brod abgegeben wird. Einzelne Stadtbürger, welche außerhalb ihrer Familie leben und nicht an ihrem Tischorte in Lohn stehen, erhalten wöchentlich 1^ Brod; stehen sie aber in Lohn ihres Tischherrn, so weiden sie nur im Verhältnisse eines Familiengliedes bedacht. 511 Im gleichen Verhältnisse sind Austhcilungen, welche nicht in Brod bestehe», anzurechnen. Für alle Austheilnngcn sind 'Anweisungen zum Bezüge den Betreffenden zu bchändigcn, und es sind dieselben berechtigt, sie an andere Personen überzutragen. ^ 9. Der Fruchtsond wird durch eine Kommission des größer« Stadtrathes verwaltet, welche aus drei Mitgliedern des engern und sechs Mitgliedern des größer» Stadtrathcs durch offenes absolutes Mehr gebildet wird. Alljährlich tritt ein Dritthcil derselben aus, und zwar ein Mitglied des engern und zwei Mitglieder des größer» Stadtrathcs in umgekehrter Neihcnsolge ihrer Ernennung. Es sind dieselben jedoch jederzeit wieder wählbar. Ein neu eintretendes Mitglied tritt rücksichtlich seiner Erneuerung an die Stelle seines Vorgängers. Den Präsidenten der Kommission ernennt der größere Stadtrath durch offenes absolutes Mehr. 8 10. Der Fruchlfondkommission liegt ob: n) die Verwaltung des Fruchtfondcs, die Vorberathung und Ausführung aller Anschaffungen von Früchten und die Sorge für deren Aufbewahrung und abfällige Austhcilungen; k) die Bestellung eines Quästors und die Erlassung der reglemcntarischcn Vorschriften für denselben, wie die Prüfung und Ratifikation seiner Rechnung in erster Instanz; e) die Besorgung der Magazine und die Anstellung und Beaufsichtigung des Personales für die Erhaltung und Austhcilung der Früchte; ei) sie ist zu Ausgaben von sich aus befugt, insofern diese im Laufe des Jahres den Kapitalbetrag von 5000 sl., und wenn sie jährlich wiederkehren, den Betrag von 200 fl. nicht übersteigen. Ausgaben, welche diesen Kompctcnzansatz überschreiten, hat sie dem größcrn Stadtrathe zu beantragen. 8 11. Die Fruchlfondkommission überweist alljährlich die Rechnung über ihre Verwaltung dem engern Stadtrathe zu Handen der großer» Stadtbehörde. Anderweitige Berichte und Anträge, welche sie an den größer» Stadtrath zu bringen hat, müssen dem engern Stadtrathe unter Bezeichnung eines Referenten zur Prüfung überwiesen werden, und es steht demselben frei, sein eigenes Befinden der Uederweisung an den größern Stadtrath beizufügen. 8 12. Für die Anlcihung der Kapitalien wird eine besondere Kommission gewählt, welche aus drei von der Fruchlfondkommission in geheimer Wahl ernannten Mitgliedern und dem Quästor derselben besteht. Den Präsidenten wählt die Fruchlfondkommission aus den Ersteren. Zur Verwahrung der Schuldtitcl erhalt jedes der drei ersteren Mitglieder einen besondern Schlüssel. Für die Kontrahirung der Darlehen ist Einstimmigkeit sämmtlicher Mitglieder erforderlich. Darlehen, welche den Betrag von 5000 fl. übersteigen, bedürfen der Genehmigung der Fruchtfondkommission, und es ist zu derselben ebenfalls die Einstimmigkeit der anwesenden Mitglieder nöthig. Ueber sämmtliche Darlehen und die Veränderungen im Bestände des Kapitalvermögens führt der Quästor ein besonderes Protokoll. 8 13. Ebenso wird für die Vorberathung und die Leitung der Fruchtankäuse, wie für die spezielle Aufsicht über die Vorräthe eine engere Kommission von drei Mitgliedern bestellt, welche aus dem Quästor und zwei von der Fruchtsondkommission durch geheime Wahl bezeichneten Mitgliedern besteht. Den Präsidenten derselben wählt die Fruchtsondkommission aus den Letzteren. 8 14. Für die Anordnung der Austhcilungen wird von der Fruchtsondkommission je im gegebenen Falle eine besondere Kommission in oder außer ihrer Miete bestellt, deren M'tglicdcrzahl von ihr selbst nach Bedürfniß bestimmt wird. Es hat dieselbe alle nöthigen Vorschriften für die spezielle Besorgung der Austheilungen zu erlassen. 8 15. Zur Besorgung des Rechnungswesens, zur Beaufsichtigung und Erhaltung der Vorräthe und zur 512 Geschäftsführung bei den Austheilungen wird von der Fruchtsondkommission in oder außerhalb ihrer Mitte ein Quastor durch geheime Wahl auf die Nmtsdaucr von sechs Jahren bestellt. Nach Ablauf derselben ist er wieder wählbar. Seine jährliche Besoldung besteht in 2 per millo des Gcsammtvcrmögens des Fruchtfondes, und er hat für getreue Pflichrerfüllung eine Personal- oder Rcalkaution im Betrage von 5000 fl. dem engern Stadt- rathe zu leisten. ^ 16. Bei den jährlichen Rechnungsabschlüssen über den Fruchtfond sind die vorhandenen und die unterwegs befindlichen Fruchtvorräthe jederzeit im Geldwerthc, und zwar zu dem jeweiligen Kameralprcisc, anzuschlagen. Der Große Stadtrath ermächtigte mit Beschluß vom 5. Dezember 1846 die Fruchtfondkommis- sion zu Brodausthcilungen. Dieselbe theilte die zum Bezüge Berechtigten in 14 Klassen, von denen die erste 1 Brod zu beziehen hatte, die zweite 11/2, die dritte 2 Brode u. s. f. bis zur 14tcn Klasse mit 13 Broden. Die Gcsammtzahl aller Berechtigten belief sich auf 1356, mit Ansprache auf 5128 Brode. Die AuStheilungen fanden allwöchentlich statt, und zwar so, daß für die große Stadt, welche 768 Genußberechligte mit 2880>/2 Broden, und für die kleine Stadt, welche 588 Genußbe- rechtigte mit 2247^ Broden zählte, je ein besonderer Auslheilungstag festgesetzt wurde. Am 9. Dezember 1846 begann die Austheilung und wurde am 15. Juli 1847 beendigt und während diesen 71/2 Monaten 32 Austheilungen im Gesammtbctrage von 163,603 Broden angeordnet. Als der Ladenpreis des BrodcS auf 10 ß. stieg, betrug der Austhcilungspreis 8 ß., bei 1t ß. 81/2 ß., bei 12 ß. 9 ß., bei 13 ß. 9^ ß., bei 14 ß. 10 ß., bei 15 ß. llO/2 ß. Die Gesammtvergü- tung betrug 33,239 fl. 1 ß. 6 hlr., während die Ladenpreise für dieselbe Quantität auf 47,488 fl. 10 ß. zu stehen gekommen wären, so daß durch die Austheilung eine Gesammtersparniß von 14,242 fl. bewerkstelligt worden ist, abgesehen davon, daß diese Austheilungen den Konsum der öffentlichen Märkte sehr ermäßigten. Zu der Austheilung wurden im Ganzen 1510 Malter 5 Biertel Walzen und probeweise ein Fäßchen amerikanisches Mehl verwendet. Aus der bezeichneten Frucht wurden 2655 Zentner 35 Pfund Mehl gemahlen. Die Aufspeicherung der von dem Fruchtfonde angeschafften Früchte fand früher im alten Kornhaus, Packhof, Fraumünsteramt, Cappclerhof, im WasscrhauS und neuen KornhauS statt, und bestand bis 1849 im Ganzen in 1710 Malter 8 Biertel, war aber in diesen Lokalitäten sehr mangelhaft, so daß die städtischen Behörden sich entschlossen, ein eigenes zweckmäßig eingerichtetes Kornmagazin erbauen zu lassen (siehe diesen Artikel), in welchem die Fruck't nach einem neuen System in Kasten oder Thürmen zu 2—300 Malter aufgeschüttet und hermetisch verschlossen, aus welchen von Zeit zu Zeit durch Schieber ein Quantum herausgelassen und oben wieder aufgeschüttet wird, was eine Bewegung der ganzen Masse zur Folge hat. In diesen Kasten und den sie umgebenden Speichern waren im Anfang des Jahres 1851 2030 Malter aufgeschüttet. (Hemeindsverfamnrlungen (deren Bedeutung in der frühern Chronik S. 165). Die wichtigsten Beschlüsse der Bürgergemeinde in der Periode von 1840 bis 1850 waren folgende: In der Gemeindsversammlung am 25. Juni 1840, die wie die meisten andern in der St. Peterskirche stattfand, wurden die neuen Statuten für die Waisenanstalt (siehe diesen Artikel) einstimmig gutgeheißen und der stattgefundenen Abweichung in der Erekution des Gemeindsbeschlusses 513 vom 13. Juni 1837, wonach der neue Quai vom Korn Haus bis zum Stadthaus auf die äußere statt auf die innere Ecke desselben geführt werden sollte, die Zustimmung ertheilt, an die Stelle des Herrn Regierungörath Zieglcr mit 185 von 312 Stimmen zum Stadtpräsidenten gewählt: Herr Stadtrath Joh. Ludwig Heß. In der Bürgerversammlung am 8. Februar 18-11 wurde mit einer an Einmuth grenzenden Mehrheit, in Berücksichtigung a) daß die Errichtung der B a se I - Z ü rch e r - E i sen b a h n im wohlbegründetcn Interesse der Stadt Zürich liegt und die für sie daraus hervorgehenden Vortheile von der Art sind, daß die Theilnahme der Stadtgemeinde an dieser Unternehmung, auch wenn diese mit ökonomischen Anstrengungen verbunden sein sollte, dennoch vollständig begründet scheint, d) daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine namhafte Betheiligung der Stadtgemeinde durch Uebernahme einer bedeutenden Zahl von Aktien geeignet ist, auf die Ausführung dieser Unternehmung unterstützend und befördernd einzuwirken, beschlossen: Es sollen 500 Aktien der Basel-Zürcher- Eiscnbahn auf Rechnung des Stadtvermögens übernommen werden, in der Meinung, daß die erste Einzahlung von vier Prozent geleistet werde, insofern bis zu dem Zeitpunkt der Einzahlung die Verlegung des Endpunktes der Bahn auf Boden, welcher innerhalb des StadtbanneS liegt, von Seile der Aktiengesellschaft oder der hicsür zuständigen Repräsentanten derselben definitiv beschlossen ist. — Am 25. September kam die Angelegenheit wegen Errichtung eines gemeinsamen Kirchhofes für die Stadt zur Behandlung. 268 Stimmende nahmen den dießfälligen Antrag des StadtratheS an, 228 verwarfen ihn. Ein Mitglied der Petrinischen Gemeinde verwahrte sich im Namen eines großen Theiles der dortigen Kirchgemeindsbürger gegen alle Verhandlungen und Beschlüsse der Versammlung, welche gegen die Rechte und Freiheiten der St. Pctersgemeinde fallen oder deren unbestreitbare Rechte beeinträchtigen sollten, feierlich. Der Vertrag mit der Regierung vom 23. Oktober 1810 betreffend LoSkauf der dem Staat obliegenden Verpflichtungen für Beerdigungsplätze beim Großmünster, Fraumünster und Predigern wurde genehmigt und beschlossen: ES soll anstatt dieser Begräbnißplätze in den der Stadt gehörenden Selnaugütern ein gemeinschaftlicher Kirchhof für die gestimmten Einwohner Zürichs mit einem LeichenhauS und einem für wenigstens 350 Personen Raum haltenden Bethaus errichtet werden, wofür ein Kredit von 18,000 fl. eröffnet wurde, und es soll ein Kirchhoffond errichtet werden. Eine Kommission von 10 Mitgliedern wurde beauftragt, diejenigen Veränderungen, welche in der Form der Beerdigung nöthig werden, vorzuberathen, und endlich beschlossen, daß der Beschluß der Gutheißung jeder der vier Kirchgcmein- den unterlegt werden soll. In der Versammlung am 25. November wurde das dießsällige Resultat vorgelegt. Die Großmünstergemeinde hatte mit 107 Stimmen gegen 82 den Beschluß angenommen, die Fraumünstcrgcmeinde mit 11 Stimmen gegen 36 ihn verworfen, die St. Petersgemeinde mit 170 gegen 120 ihn verworfen, die Predigcrgemeinde mit 116 gegen 71 ihn angenommen. In Folge dessen wurde beschlossen: 1) ES sei dem mit der Regierung abgeschlossenen Vertrag keine weitere Folge zu geben. 2) ES habe der engere Stadlrath sich mit keinen weiteren Verhandlungen bezüglich auf Herstellung von Beerdigungsplätzen für die Kirchgemeinden der Stadt zu befassen, sondern vielmehr diese Angelegenheit ausschließlich den kompetenten Kirchenbehörden zu überlassen und denselben von diesem Beschluß Kenntniß zu geben. In der Gemeindsoersammlung am 1. Juni 1812 wurde mit 282 gegen 200 Stimmen der 65 514 Entwurf zu Statuten für die städtische Pfrundanstalt an den engern Stadtrath in Zuzug von Bürgcrausschüssen zurückgewiesen und dann am 10. Oktober mit 130 gegen 10 Stimmen solche angenommen. Die Bürgerversammlung am 11. Dezember 18-13 beschloß, den Stadtrath zu beauftragen, die bestehende Straßenbeleuchtung insoweit fortdauern zu lassen, als es die öffentlichen Bedürfnisse erfordern; an das bisherige Schanzengebiet aber, welches dem Stadtbanne noch nicht definitiv zugetheilt ist, keine weiteren Kosten für Beleuchtung zu verwenden. Die jährlichen Kosten der Straßenbeleuchtung sollen so lange nach dem GemeindSbeschlusse vom 23. Dezember 1839 durch besondere Steuer erhoben werden, als die Behörden keine Veranlassung finden, die Erhebung einer andern zu beantragen. — Mit 85 gegen 62 Stimmen wurde der Antrag über die Ausscheidung der bürgerlichen NutzungSgütcr an den Stadtrath zurückgewiesen, um denselben einer neuen Berathung zu unterwerfen, namentlich aber über die der Stiftung dieser sogenannten Nutzungsgüter und den bestehenden Gesetzen gemäße Verwendung derselben Untersuchung zu veranstalten, gleichzeitig aber auch zu untersuchen, wie der alljährlich sich erneuernde Rückschlag in der StadtscckelamtSrechnung im wohlverstandenen Interesse unserer Stadtbürgerschaft zu decken sei. In der Gemeindsversammlung am 10. Juli 1844 wurde der Antrag des größerer Stadtrathes über die AuSscheidung dcS stadtbürg erlichen G cmei n dsgu tes von dem Nutzungsgute mit 183 gegen 33 Stimmen angenommen und beschlossen: § 1. Der engere Stadtrath wird eingeladen, dafür Vorsorge zu treffen, daß im laufenden Jahre 1844 die durch die Aussteurnngsurkunde der Stadtbürgerschaft als Nntzungsgütcr zugewiesenen Vcrmögcnsthcile in ihrem gegenwärtigen Bestände von dem übrigen zu Gcmcindszwecken bestimmten Gcmeindgute nach Maßgabe der nachfolgenden Ausscheidung getrennt und fortan über diese beiden Theile des der Stadtbürgerschaft zngchörcndcn Vermögens abgesonderte Rechnungen geführt werden. ^1. Gemcindgut. Schuldbricfkapitalien. 602350 fl. 4 ß. 8 hlr. Zchntcnloskaufskapitalicn . . . 20119 - 19 - 2 - Gebäuden. 400075 - - - - - Waldungen.'. 37717 - 20 - — - anderweitigen Liegenschaften. . . 13175 - - - — - Grund-, Boden und Erblchcnzinsen 110920 - 22 - 7 - Servitutsbercchtigungen .... 3060 - — - - - beweglichem Vermögen .... 25700 - 14 - — - Baarschaft. 36948 - 7 - 4 - Baumaterialien. 6557 - 25 - 3 - Früchten und Weinen . . . . 4438 - 4 - 9 - Medaillen. 1628 - 10 - — - Zinsrcstanzcn. 5576 - 28 - 9 - Forderung an das Nutzungsgut . 14297 - 15 - 11 - Summe der Aktiven . . . . 1,282564 fl. 12 ß. 5 hlr. Passiven. 159405 - 13 - 1,123158 fl. 39 ß. 4 - 1 hlr. 515 11. Nutzungsgut. An Gebäuden. 23100 fl. - ß. - hlr. - Lchenhöfcn. 21142 - 20 - — - - Waldungen. 240895 - - - — - - Gebäuden und Lehen des Forstamtes 39322 - 17 - 6 - - anderweitigen Liegenschaften. . . 38803 - - - — - - Fischenzcn. 462 - 20 - — - - Scrvitutsberechtigungcn .... 6232 - 20 - — - - beweglichem Vermögen .... 1039 - 12 - — - - Baumaterialien. 3572 - 30 - — - Summe der Aktiven .... 380569 fl. 39 ß. 6 hlr. Passiven.28725 - 15 - 11 - 351844 fl. 32 ß. 7 hlr. 8 2. Nach dieser Ausscheidung wird für das Gemciudgut die Summe von 1,100000 fl. und für das Nutzungsgut die Summe von 350000 fl. als Stammkapital festgesetzt. Zu letztcrm gehören übcrdieß die besondern städtischen Fonds und Stiftungen (§ 15, Nr. 6 der Stadtverfassuug). Jene Stammkapitalien sollen unantastbar bleiben, und es dürfen außerordentliche Ausgaben nur aus allfälligen Vorschlägen auf dem Zahrcsvcr- kehr bcstrittcn werden. Für jede außerordentliche Ausgabe dagegen, welche nicht aus den, Ertrage dieser Güter oder den bezeichneten Vorschlägen bcstrittcn werden kann, ist gleichzeitig mit dem Antrage einer solchen Ausgabe auch derjenige über die Deckung derselben der Bürgcrgcmcindc vorzulegen. Für den Fall, wo schon die ordentlichen Ausgaben den Bestand dieser Stammgütcr gefährden, ist die Deckung allfälliger Rückschläge durch besondere Gcmeindsbcschlüsse anzuordnen. § 3. Zur Hebung der Ockonomic, sowohl des Gemcindgutcs als des Nutzungsgutcs, werden die städtischen Behörden eingeladen: »4 die auf diesen Gütern haftenden Schulden allmälig zurückzubezahlcn; d) diejenigen Liegenschaften zu veräußern, welche nicht für den geregelten Gang der Verwaltungen, oder zu direkten Naturalnutzungcn der Stadtbürgerschaft, oder endlich im allgemeinen Interesse des Verkehrs beibehalten werden müssen; es eine Revision sämmtlicher Besoldungen und Ruhegehalte der städtischen Beamteten und Bediensteten anzuordnen; ei) die Verwaltung des Bauamtes einer Revision zu unterwerfen. 8 4. Die jetzigen Bestandtheile des stadtbürgcrlichen Gcmeindgutcs: das Scckclamt und das Fraumünsteramt, sollen nach der stattgefundenen Ausscheidung des Nutzungsgutcs vereinigt und unter eine Verwaltung gestellt werden, bei welcher das Stammvcrmözcu von den laufenden Einnahmen und Ausgaben völlig abgesondert zu halten und über beides eigene Rechnung zu führen ist. 8 5. Innerhalb der durch die Stattverfassung eingeräumten Kompetenz hat der größere Stadtrath die in 8 3 k, c und «1 erwähnten Aufträge auf den Antrag des engern Stadtrathcs definitiv zu erledigen. Ebenso sind auch die Anordnungen über das Rechnungswesen (8 1 und 4) der großem Stadtbchörde zur Genehmigung vorzulegen. 8 6. Die von der Bürgcrgcmeinde übernommene jährliche Zahlung von 20000 Frku. zu Gunsten der 65 * 516 Kantonallehranstalten soll zunächst aus den Einnahmen des zu diesem Zwecke angelegten Fondes bestricken und der Rest durch eine alljährlich auf die Bürger nach gesetzlicher Vorschrift zu verlegende Steuer gedeckt weiden. 8 7. Die städtischen Behörden sind eingeladen, zugleich dafür zu sorgen, daß der im vorhergehenden Artikel erwähnte Fond allmälig vermehrt werde, und darüber selbst die geeigneten Beschlüsse zu fassen oder beziehungsweise darauf gerichtete Anträge vor die Gemeinde zu bringen. 8 8. Der engere Stadtrath wird beauftragt, der Bürgergcmcinde einen Antrag über die Deckung der regelmäßigen Ausgaben für das gesammtc städtische Schulwesen zu hinterbringen, so wie auch über die Verwendung des Nutzungsgutcs gemäß dem Gcmcindsbeschlusse vom 11. Dezember 18-13 seine Anträge vorzulegen. 8 9. Die in dem gegenwärtigen Beschlusse 8 1^6 getroffenen Anordnungen sollen mit dem 1. Januar 1845 in Kraft treten. Der Regierungsrath hat auf den Antrag des Rathes des Innern betreffend Ausscheidung des Nutzungsgutes der Stadt Zürich von dem übrigen Gemeindgute, auf den Bericht und Antrag des Bczirksrathcs Zürich vom 17. Oktober d. I. und nach Einsicht der übrigen vorliegenden Akten, woraus sich im Wesentlichen ergeben: 1. Mit Rücksicht auf das Ergebniß der Rechnungen über das Gemcindgut der Stadt Zürich seit einer Reihe von Jahren habe der Bczirksrath Zürich den Stadtrath zu Handen der Bürgerschaft wiederholt auf die dringende Nothwendigkeit der Ncgulirung ihrer finanziellen Verhältnisse aufmerksam gemacht, und es sei nun endlich unterm 10. Juli abhin ein dicßfälliger Beschluß der Bürgcrgemeinde zu Stande gekommen. Nach dem Inhalte dieses Beschlusses sei nicht nur die Ausscheidung der durch die Ausstcuruugsurkunde vom 1. September 1803 der Stadtbürgcrschast als Nutzungsgut zugewiesenen Vcrmögenstheile in ihrem gegenwärtigen Bestände von dem übrigen zu Gcmeindszwccken bestimmten Gemeindgute angeordnet, sondern auch auf Hebung der Oekonomie sowohl des Gemeindgutcs als des Nutzungsgutes und überhaupt auf eine möglichst zweckmäßige Verwaltung dieser Güter Bedacht genommen. Zu Deckung der Rückschläge und für außerordentliche Ausgaben, welche nicht aus dem Ertrage des Gemeindgutcs bestricken werden können, werden künftig Gemeindsteuern angeordnet. 2. Nach der vorliegenden Ausscheidungsurkunde betrage das Stammkapital des Gemeindgutcs 1,100,000 st., dasjenige des Nutzungsgutes 350,000 fl. in Berücksichtigung: 1. Daß das ganze der Stadt Zürich durch die Ausstcurungsurkunde vom 1. September 1803 und das sog. Abchnrungsinstrumcnt vom 22. Juni 1805 angewiesene Vermögen den Charakter eines der gesammten Stadtbürgerschaft zugehörcuden Gemeindgutcs an sich trägt, zumal auch diejenigen Vermögcnsobjektc, welche durch die erstgenannte Urkunde in der Absicht angewiesen worden sind, theils den einzelnen Bürgern einen Nutzen zu gewähren, theils als Stiftungen zu milden oder wissenschaftlichen Zwecken zu dienen, mit dem Ausdrucke: „Eigenthum der Stadtgcmeindc Zürich und deren Bürger" bezeichnet sind, somit dem nämlichen Rcchtssubjckt zugetheilt werden, welchem unzweifelhaft auch das übrige Stadtgemeindgut zusteht. 2. Daß demnach eine Ausscheidung in sogenanntes Gcmeiudgut und sogenanntes Nutzungsgut nicht auf der Verschiedenheit des Rechtssubjcktcs beruhen kann, sondern lediglich auf der verschiedenen Bcnutznngsart der einzelnen Theile des Stadtgcmcindgutes. 3. Daß nun eine solche Ausscheidung im Spczialfallc zulässig ist, weil 517 r») die Aussteurungsurkunde bei Anweisung des Stadtvermögcns eine solche doppelte Benutzung desselben vorausgesetzt und bei der Bestimmung der Vcrmögcnsobjektc berücksichtigt hat; b) durch die Ausscheidung mehr Ordnung und Einfachheit in die Verwaltung gebracht und eine schon längst angestrebte bessere Regulirung der Gcmeindsökonomie bezweckt wird. 4. Daß einer Ausscheidung in diesem Sinne der 8 8 des Gesetzes über die Verwaltung der Gcmeindgüter keineswegs entgegensteht, weil für eine künftige Vernachlässigung der Gemcindsbedürfnisse nicht nur nichts vorliegt, sondern durch den Gcmcindsbcschluß vom 10. Juli 1844 vielmehr für eine angemessene Deckung derselben Vorsorge geschehen ist. 5. Daß es sich übrigens von selbst versteht, n) daß der Bürgerversammlung auch späterhin unbenommen bleibt, über die Verwaltung und Verwendung des gesummten Stadtgcmcindgutes innert den Schranken der Verfassung und der Gesetze Beschlüsse zu fassen und somit den Beschluß der Bürgergemeinde vom 10. Juli 1844 wieder abzuändern ; Ii) daß das Obcraufsichtsrecht über beide Theile des Stadtgcmeindgutes nach 8 I und 4 des Gesetzes betreffend die Verwaltung der Gcmeindgüter dem Bezirksrathe, beziehungsweise dem Ncgierungsrathe, auch fernerhin zusteht, — beschlossen: 1. Es sei gegen die durch den Beschluß der Stadtbürgergemcinde vom 10. Juli 1844 festgesetzte Ausscheidung von Seite des Negicrungsrathes als Oberaufsichtsbchörde keine Einsprache zu erheben. 2. Sei hicvon dem Bezirksrathe Zürich für sich und zu Handen des Stadtrathes, resp. der Stadtbürgcr- gemcinde Zürich, unter Rückstellung der eingelegten Akten Kenntniß gegeben. Am 2. Juni 1845 beschloß die Bürgergcmeiude, die Verwaltung und Rechnungsführung über das Kapitalvermögen deS bürgerlichen Gemeindgutes und den Ertrag desselben einem Stadtkassier mit einem Gehülfen zu übertragen, deren Wahl dem Stadtrathe zukommt. Die jährliche Besoldung des Erstem wurde auf 1000 fl. nebst einstweiliger freier Wohnung im Fraumünsteramthause, diejenige des Letzten, auf 300 sl,, — die Amtsdaucr des Ersten, auf sechs, die des Letzten, auf drei Jahre festgesetzt, und dagegen die bisherigen Stellen eines Amtmanns und Amtsknechts des Fraumünsteramts aufgehoben. — Ferner wurde der Beschluß wegen Abtrennung des Sekretariats für das Armen Wesen von der Stadtkanzlei einstimmig angenommen, und ebenso der Beschluß betreffend die Bestimmung des C h or he r r e n g eb ä u de s für Schulzwccke, und am 17. November der Beschluß betreffend die Vertheilung der Quartierlasten. Letzterer lautet folgendermaßen: 8 1. In Fälle» von Einquartierung hat jede in der Stadt Zürich wohnende Haushaltung je nach Maßgabe der bei ihr zur Verpflegung und Beherbergung vorhandenen Mittel, dieselbe zu tragen. Einzelne begüterte Personen, welche nicht eine eigene Haushaltung bilden oder den Bestandlhcil einer solchen ausmachen, sind dieser Verpflichtung ebenfalls unterworfen, je nachdem sie unter die in 8 7 aufgestellten Klassen gehören. 8 2. Ganz von der Quartierlast befreit sind alle diejenigen bürgerlichen Haushaltungen, welche von der Armenpflege als almoseugcnössig erklärt werden; so auch diejenigen Niedergelassenen, welche in den Registern der Polizeikommission als almoscngcnössig eingetragen sind. 8 3. Temporäre Befreiung von dieser Verpflichtung tritt da ein, wo bedeutende Krankheits- oder Todesfälle unter den Hausgenossen stattfinden. Für diese temporäre Befreiung haben die zwei eisten Klassen der 518 Quarticrpflichtigen kcinen wcitcrn Ersatz zu leisten; die übrigen aber die ihnen zeitweise abgenommene Quarticrlast zur Halste nachzutragen, sobald die angeführten Bcfreiungsgründe wegfallen. § 4. Zum Behufe einer billigen Verthcilung der Quarticrlast werden sämmtliche qnartierpflichtige Haushaltungen und Personen in zwölf Klassen eingetheilt und je nach ihrer Eintheilung mit derselben belegt. Die Einteilung geschieht nach dem Maßstabe der jährlichen Einnahmen an Zinsen, Erwerb und Einkommen, welche sich für den Quartierpflichtigcn aus den Steuerregistern nachweisen lasse/. tj 5. Die Berechnung geschieht folgendermaßen: n) Bon der in den Stcuertabellcn enthaltenen Bermögcnsstencr wird das Kapital gesucht und von diesem der Zins zu 4 o/g berechnet. d) Zu diesem Zinse wird der jährliche Erwerb und ein allfälliges jährliches Einkommen hinzugerechnet, wie sich solches ergibt, wenn man von der bezahlten Erwerbs- oder Einkommcnsstener das in dem Steuer- gesetze dem betreffenden Stcucransatzc entsprechende Minimum in Anschlag bringt. Die Quartierpflichtigen werden nach der Totalsnmme, welche sich in der Znsammenzählnng dieser Resultate ergibt, in die betreffende Klasse 7) eingereiht. Derjenige Theil eines Vermögens, der in einer andern Gemeinde als Liegenschaft versteuert wird, kömmt bei dieser Berechnung in Abzug. 8 6. Jedem Quarticrpflichtigen, welcher statt der Erwcrbssteucr die Handclsklasscnstcuer bezahlt, wird diese nach einer dießsalls zu errichtenden Skala als jährliche Erwcrbsstcuer angerechnet; wobei jedoch in billige Berücksichtigung zu ziehen ist, daß der Ertrag eines Handelsgeschäftes durch die Handclsklasscnstcuer stärker belastet ist, als derjenige eines anderweitigen Erwerbes oder Einkommens, so wie auch daß nach dem Gesetze über die Besteuerung der in dem Nagioncnbnche eingetragenen Gewerbe bei dem Klassenansatze die Zinse des in dem Handelsgeschäfte verwendeten Kapitals nicht in Abzug gebracht werden. Da wo die Handelsklaffenstcuer für eine Handlungssozietät errichtet wird, wird sie zu gleichen Theilen jedem einzelnen Theilhaber derselben zugerechnet, insofern sie keine abweichende Erklärung, betreffend ihre Geschäftsan- thcilc, eingeben. § 7. Die Klassen sind folgendermaßen eingetheilt: In die erste Klasse gehören diejenigen, deren jährliche Einnahme, auf die vorgeschriebene Weise berechnet, den Betrag von 120 Frkn. nicht übersteigt. Zur 2tcn Klaffe diejenigen mit einer Jahreseinnahme von 121 bis 500 Frkn. - 3tcn - - von 501 - 2200 Frkn. - 4ten - - - 2201 - 3500 - - 5tcn - - - 3501 — 5000 - - 6tcn - - - 5001 — 6500 - - 7tcn - - - 6501 - 8000 - - 8 tcn - - - 8001 -10000 - - Otcn - - - 10001 — 15000 - - lOten - - - 15001 — 20000 - - 11ten - - - 20001 -25000 - - 12ten - - 25001 und darüber. 8 8. Die verschiedenen Klassen werden in nachfolgendem Verhältnisse für die Einquartierung in Aissprnch genommen, und in eben diesem Verhältnisse werden allfälligc Geldbeiträge verlegt. Die Iste Klage wird nur in Nothfällen in Anspruch genommen. - 2tc - erhält einen halben - 3te - - einen Mann. - 4te - - zwei - - 5te - - drei - - 6tc - - vier - - 7te - - fünf - - 8t- - - sechs - - 9te - - streben - - 10t- - - acht - - Ute - - neun - - 12tc - - zehn - § 9. Werden von den Quartierpflichtigcn Offiziere ins Quartier genommen, so zählen diese je nach ihrem Grade und zwar mit oder ohne Verpflegung für mehrere Mann in folgendem Verhältnisse: n) der Offizier vom Hauptmann abwärts zählt für zwei Mann; k) der Major oder Obcrstlieuicnant zählt für drei Mann; e) der Oberst oder Brigadier zählt für vier Mann; cl) ein General zählt für sechs Mann. § 10. Einzelne durchziehende Militärs, welche einquartiert werden müssen, find in der Regel vom Quarticramt in die Wirthshäuser zu verlegen, wogegen den betreffenden Wirthen bei der nächstfolgenden Einquartierung gehörig Rechnung zu tragen ist. Da jedoch bei solchen Militärs in der Regel keine Verpflegung stattfindet, so find in diesem Falle zwei unverpflegte Mann Einem verpflegten gleich zu rechnen. 8 11. In der Regel soll die Einquartierung nie mehreren Quartierpflichtigcn gemeinschaftlich überbunden, sondern vielmehr diejenige Klasse, welche nur einen halben Mann zu tragen hat, erst dann in Anspruch genommen werden, wenn diejenige, welcher Ein Mann zufallt, zum zweiten Male Einquartierung erhält. Ebenso sollen, insofern nicht massenhafte Einquartierungen zu einem abweichenden Verfahren veranlassen, nie mehr als fünf Mann einem Quartierflichtigen gleichzeitig zugetheilt werden; dagegen werden zur Ausgleichung dicßfälliger Rückstände den Hähern Klassen beim Eintreffen kleinerer Truppenkorps so lange mehrere Mann zugetheilt, bis ihre skalamäßige Quartierpflicht erfüllt ist. Die Zuthcilung von Offizieren an einzelne Quarticrpflichtige ist dem billigen Ermessen des Quartieramtcs anheimgestellt, und es haben die Quartierpflichtigcn hierüber nur Wünsche an dasselbe zu stellen und find zu keinerlei bestimmten Forderungen berechtigt. § 12. Diejenigen Einwohner, welche zum Dienste der Truppen während der Einquarticrungszcit Bureaux, Wachtstuben, Werkstätten, Magazine u. dgl. einräumen, haben Anspruch auf eine angemessene Berücksichtigung bei Verlegung der Quartierlast, insofern sie nicht anderweitige Entschädigung dafür beziehen. 8 13. Ueber die in Zürich vorhandenen Ställe wird von dem Quarticramte ein genaues Verzeichnis geführt. Dieselben werden im Falle des Bedürfnisses nach Maßgabe des darin für den Inhaber entbehrlichen Raumes gleichmäßig in Anspruch genommen. Die Einquartierung eines Pferdes ohne Fourrage ist wie diejenige eines halben Mannes, mit Fourrage aber für einen Mann anzuschlagen. 8 14. So auch hat das Quarticramt ein genaues Verzcichuiß der in Zürich stehenden Zugpferde nach- 520 zuführen. Sämmtliche Inhaber von Zugpferden sind, insofern es für nothwendig erachtet wird, zu Fuhrlcistungcn verpflichtet, welche sie je nach Maßgabe der Zahl eigenthümlicher Pferde zu tragen haben. Für solche Fuhrlci- stungen wird denselben vom Quarticramte die rcglemcntarischc Vergütung verabreicht. 8 15. Das Quarticramt ist berechtigt, sämmtliche in Zürich vorhandene, zum Transport von Militär- bedürfnissen sich eignende Wagen je nach Maßgabe des Bedürfnisses in Anspruch zu nehmen. Für jeden solchen Wagen wird täglich ein Franken vergütet. H 16. Das Quartieramt hat seine Kontrollen über die Leistungen der Quarticrpflichligcn so zu führen, daß durch eine leichte und jederzeit zu gewinnende Uebersicht jeder Qnarticrpflichtigc sich über die skalamäßige Richtigkeit der ihm zugetheilten Einquartierung versichern kann und demgemäß nach jeder Einquartierung die Zahl der einquartierten Mannschaft und die Leistungen jedes einzelnen Quartiergcbers im Zusammcnznge zur Gewinnung der nöthigen Kontrolle zu verzeichnen. Am 5. Februar 1846 nahm die Gemeindsversammlung den Beschluß betreffend Deckung der regelmäßigen Schulausgaben an, zufolge dessen ein allfälliger Ausfall in denselben für einstweilen aus dem Gemcindgute gedeckt werden soll. Der Antrag des Stadtrathes betreffend A b t r e 1 u n g eines Theiles des S ch ü hen p la tzes an die Direktion der schweizerischen Nordbahn für Anlegung eines Bahnhofes Wurde mit überaus großer Mehrheit angenommen und lautet folgendermaßen: 1. Es sei der provisorischen Direktion der schweizerische» Nordbahn das von ihr zur Anlegung des Bahnhofes gewünschte Land von 000 Fuß Länge und 400 Fuß Breite zu diesem Behufe unentgeltlich als Eigenthum abzutreten. 2. Sei dieselbe bei ihrem Anerbieten, die in dem eingereichten Plane behufs Erbauung des Bahnhofes in der projektirtcn Länge vorgemerkte Flnßkorrcktion in ihren alleinigen Kosten zu bewerkstelligen und auf dem rechten Ufer der Sihl den auf dem Plane vorgemerkten Weg anzubringen, zu behaften und derselben das für das korrigirte Flußbett auf der linken Seite der Sihl erforderliche Land unentgeltlich abzutreten, wogegen das vom alten Flußbette auf der rechten Seite zu gewinnende, insofern es nicht für den Bahnhof in Anspruch genommen wird, als Eigenthum der Stadt zufällt. Allfällige weitere Bestimmungen von Seite der Staatsbehörde mit Beziehung auf diese Flußkorrektion vorbehalten. 3. Sei mit Bezug auf allfällige Entschädigungsansprüche der hiesigen Schützcngesellschaft, welche durch die Verlegung des Bahnhofes in den Schützenplatz begründet werden möchten, soweit solche nicht den Staat angehen, von Seite der Stadt die Verpflichtung zu übernehmen, dieselben zu befriedigen, insofern sie sich auf Anweisung einer neuen Schießstätte beziehen, in andern Beziehungen aber wird die Aktiengesellschaft für diese Befriedigung einstehen. 4. Sei der Stadt das Recht vorbehalten, insofern wider Erwarten durch ungünstige Umstände das Zustandekommen der Eisenbahn verhindert würde, oder wenn früher oder später die Aktiengesellschaft oder deren Rechtsnachfolger für gut finden sollten, den Bahnhof von dem jetzt in Frage stehenden Platze zu verlegen, dannzumal das abgetretene Land, jedoch mit Ausschluß der allfällig darauf stehenden Gebäude, ohne Leistung von Entschädigung wieder an sich zu ziehen. 5. Sei der engere Stadtrath bevollmächtigt, auf vorstehende Bestimmungen hin mit der Aktiengesellschaft der Eisenbahn oder ihren Stellvertretern den erforderlichen Vertrag definitiv abzuschließen. Die Gemeindsversammlung am 1. Juli nahm den Beschluß betreffend die Verwendung der stadtbürgerlichen NutzungSgüter und Stiftungen einmüthig au. Er lautet: 521 I. Allgemeines Nutzungsgut. 8 1. Der Reinertrag des allgemeinen Nutzungsgutcs (des Sihlamtes, des Güteramtes und der Fischenzen) ist zunächst zur Bezahlung der darauf ruhenden Lasten, als Steuern, Passivzinsc, Unterhaltung von Liegenschaften u. s. w. zu verwenden. Die übrig bleibende Einnahme wird gemäß dem Beschlusse der Bürgcrgcmeinde vom 23. Dezember 1839 zur Bestreitung der Unkosten der Hvlzlieferungen an die in der Stadt Zürich wohnenden Bürger angewiesen. Demnach soll das Losgcld in dem Maße festgesetzt werden, als dieser Uebcrschuß und die vollständige Deckung der Liefcrungskvsten es gestatten. 8 2. Die Nutzung der Stadtbürgerschaft an den sogenannten Bürgergärtcn soll nach Vollendung des Bahnhofes für die Eisenbahn durch besondern Gcmeindsbeschluß regulirt und die von der Bürgcrmeinde an die Eisenbahnuntcrnchmung gemachte Schenkung von Nutzungsland aus dem Gcmeindgute an das Nutzungsgut angemessen vergütet werden. Die Nutzung der Stadtfischenzen besteht in den der Bürgerschaft durch die Fischerordnung vom Jabr 1776 eingeräumten Rechten und wird nach Anleitung derselben ausgeübt. II. Besondere Fonds und Stiftungen. 8 3. Der Stadtbibliothckfond ist ausschließlich zur Erhaltung und Vermehrung der Stadtbibliothek bestimmt. Das Nähere betreffend seine Verwendung enthalten die von der Bibliothcksgcsellschaft unter Genehmigung des engern Stadtrathes erlassenen Statuten. Die gegenwärtig zur Aufstellung und Benutzung der Bibliothek eingeräumten Lokalitäten werden gemäß einem Vertrage vom 11. Juli 1804 von den Eigenthümern derselben unentgeltlich unterhalten, nämlich die Wasserkirchc vom allgemeinen Nutzungsgutc und der mittlere Boden des Hclmhauses vom Gcmcindgutc. Dagegen hat der Fond für allfällige weitere vom Gcmeindgute zur Aufbewahrung der Bibliothek einzurichtende Räume einen durch den engern Stadtrath festzusetzenden Micthzins zu bezahlen. Der dem Stadtbiblivthekfond durch Beschluß des engern Stadtrathes vom 9. Mai 1840 bewilligte jährliche Beitrag von 500 fl. soll demselben aus dem Gemeiudgutc verabreicht werde». 8 4. Die gemäß einem Vertrage mit dem Erziehungsrathe vom 27. Juni 1838 von der Stadtbibliothek getrennte und in das Hochschulgebäude versetzte Mineralien- und Conchyliensammlung soll zunächst für den Unterricht benutzt werden, jedoch nebst den durch Schenkungen oder Beiträgen des Stadtrathcs erworbenen Vermehrungen Eigenthum der Stadtbürgerschaft bleiben. Die nähern Bestimmungen über die Benutzung, Besorgung und Unterhaltung dieser Sammlung sind in dem von dem engern Stadtrathc unter Genehmigung des Erziehungsraihes erlassenen Reglement enthalten. Die im Jahr 1843 bewilligten Beiträge aus dem Brüggerfonde von 200 fl. für das Mineralien- und 80 fl. für das Conchylienkabinct sind nebst der Entschädigung des Abwartes von 60 Frkn. auf das Gemcindgut zu übernehmen. 8 5. Aus dem Fruchtfond für theure Zeiten sind Vorräthe der unentbehrlichsten Lebensmittel anzuschaffen und bei wirklich eingelretener Theurung an die Stadtbürgerschast um ermäßigte Preise zu vertheilen. Das Nähere bestimmen die von der Bürgcrgemeinde zu erlassenden Statuten. 8 6. Der Pfarrpfrundsond gewährt zuvorderst nach Inhalt der Räth- und Bürgererkanntuiß vom 8. September 1788 theils alten zur Besorgung einer Pfründe untauglich gewordenen Kandidaten des Predigtamtes und rcsignirten Pfarrern, sofern dieselben hier vcrbürgcrt und bedürftig sind, theils solchen bürgerlichen Predigers- wiitwcn, die durch Armuth bedrängt sind oder zahlreiche noch unerzogene Kinder haben, angemessene Unterstützungen. Der übrige Theil des Jahresertrages vieles Fondes wird an die Bezahlung der an gewesene Lehrer der ehemaligen Bürgerschule und Lehrerinnen der ehemaligen Töchterschule laut Beschluß der Bürgergemeinde vom 6. Mai 1833 abzulochenden Pensionen verwendet. 66 522 § 7. Der französische Kirchenfond bestrcitet zunächst den nach Abzug der Staatsbciträge verbleibenden Theil der Besoldungen der Angestellten bei der französischen Kirche und die Auslagen für den Gottesdienst ; alsdann sind daraus Beiträge an bedürftige Nachkommen der französischen Emigranten, zu deren Gunsten ursprünglich der Fond gestiftet worden, und ähnliche Unterstützungen zu leisten. 8 8. Aus dem Prediger-Wittwen- und Waiscnfond oder der neuen Stiftung werden den Wittwen und Waisen der in der Stadt vcrbürgcrten, an dem Fondc teilnehmenden rcformirtcn Geistlichen und denjenigen vcrbürgertcn Geistlichen selbst, so wie deren Wittwen und Waisen, welche um besonderer Umstände willen solcher bedürfen, theils Fahrgelder, theils außerordentliche Gaben verabreicht. Die nähern Bestimmungen enthalten die unter Genehmigung des engern Stadlrathcs von den Thcilnehmern des Fondcs festgesetzten Statuten. 8 0. Das Armengut der Stadtbürgcrschaft oder der Stadtarmcnfond ist zu Bestreitung der Ausgaben bestimmt, welche von der Stadt vermöge der ihr gegen dürftige vcrbürgcrte Personen gesetzlich obliegenden Untcrstütznngspflicht zu machen sind, so weit nicht besondere Stiftungen dafür ausreichen. Das Nähere wird durch die von der Bürgergemcindc erlassenen Statuten bestimmt. 8 10. Durch den W a i sen h a u s so » d wird für Aufnahme und Erziehung derjenigen stadtbürgerlichcn Waisen, deren Verhältnisse solches wünschbar machen, in hiesigem Waiscnhausc gesorgt. Die weiter» Bestimmungen finden sich in den von der Bürgergemcindc erlassenen Statuten. 8 11. Der Pfrnndhausfond ist zur Unterhaltung der städtischen Pfrundanstalt bestimmt, nach Maßgabe der von der Bürgergcmeinde erlassenen Statuten. K 12. Der Stadtspitallcgatcnfond dient zu Bezahlung theils der Tischgeldcr und allfälligcr Verbesserung des Traktamcnts der im hiesigen Kantonsspitale befindlichen stadtbürgerlichcn Hauskindcr und Kostgänger, theils des Pfrundschillings für solche unvermögende Stadtbürgcr, welche an bezahlte Pfründen in der Spannwcid gelangen. Die wettern Bestimmungen enthalten die von der Bürgergemcindc festgestellten Statuten. § 13. Die in 8.8 10, 11 und 12 bezeichneten Fonds dürfen niemals mit dem Stadtarmcnfond vermischt und zu keinen andern Unterstützungen, als solchen, die ihrem Stiftunzszweckc angemessen sind, verwendet werden. 8 14. Zu den Nutzungen der Stadtbürgcrschaft gehören ferner gemäß Abschn. (ä, c und d der Bestä- tigungsartikcl des Direktorialbeschlusscs vom 14. August 1708 in der Aussteurungsurkundc vom 1. Hcrbstmonat 1803 die Besetzung einer angemessenen Zahl Hauskindcrplätze im Kantonsspital und Pfründcrplätze zu St. Moritzen (Spannwcid), wie sie der Stadtbürgcrschaft durch die Ausstcurungs- urkunde vom Fahr 1803 zugesichert ist. Zur Wahrung der städtischen Ansprüche an den Kantonsspital hat der engere Städtisch durch Ucbereinkunst mit der kompetenten Staatsbehörde das Verhältniß der den Stadtbürgcr» zukommenden Hauskindcrplätze für die Zukunft festzustellen. 8 15. Die Meyer'sche Stiftung für Hausarmc hat nach dem Beschlusse der Stadtarmcnpslege vom 3. September 1838 vierteljährliche Beiträge an die bis zu diesem Zeitpunkte daraus unterstützte» Personen noch bis zu deren Absterben zu leisten. Sie soll fortwährend als besondere stadtbürgcrlichc Stiftung getrennt von dem Armcngute verwaltet und zu Unterstützungen verwendet werden, welche nach den Grundchtzen der gejetz- lichen Armenverwaltung aus dem öffentlichen Armengute nicht verabreicht werden können. In diesem Sinne ist der Beschluß des größer» Sladtrathcs vom 17. Mai 1837 einer Revision zu unterwerfen. 8 16. Der Uebcrschuß oder Saldo des Wittwenkassafonds, welcher nach dem Absterben der letzten pensionSgenössigcn Wittwe und nach Zurückcrstattung der von den Mitgliedern oder Berechtigten gclci- 523 steten Einzahlungen sich vorfindet, soll nach dem Beschluß der betreffenden Gesellschaft vem 6. Mai 1840 vom engern Stadtrathe je nach seinem Ermessen unter wohlthätige stadtbürgerlichc Anstalten vertheilt werden. 8 17. Der Fond der Sckundarmädchenschule soll ausschließlich für die Bedürfnisse dieser Anstalt dem jeweiligen Schulplane gemäß verwendet und als besondere Stiftung verwaltet werden. § 18. Der Brüggerfond hat vorerst in Folge ausdrücklicher Verfügungen der Stifter und Schcnkgcber, so wie gemäß Verträgen, die sogenannten Psrund-, Pitot'schen, Geschlechter- und Alumnatstipcndien zu bcstreiten. Der weitere verfügbare Ertrag des Fonds ist bestimmt, das vatcrstädtischc Unterrichtswesen zu beben, und alles, was zur sittlichen Veredlung und zur wissenschaftlichen oder techmschen Ausbildung der stadtbürgerlichen Jugend jedes Geschlechtes oder Alters dienen kann, zu fördern. Demnach werden namentlich folgende Verwendungen dieses Ertrages festgesetzt' n) Unterstützung unbemittelter, aber nicht almosengenössigcr Eltern oder Kinder durch Bezahlung von Schul- und Lehrgeldern; b) während den nächsten zehn Jahren die jährliche Rückzahlung der Hälfte des Schulgeldes für diejenigen die Stadtschulen besuchenden Bürgcrskindcr, welche weder unter litt. n, noch in die Klasse der almvscn- genössigen Kinder gehören; c) Aussteurunz von würdigen unbemittelten Bürgerstöchtern bei ihrer Verebelichung durch Schenkung von Bett und Kasten, zu welchem Zwecke eine Summe von höchstens 350 ft. alljährlich zu verwenden ist; eil Bezahlung der Pensionen an die gewesenen Lehrer der ehemaligen Bürgerschule und der pensionirten Lehrerinnen der ehemaligen Töchterschule, so weit hiefür der Ertrag des Pfarrpsrundfondes nicht ausreicht; e) dem Waisenhausfond soll für Schuldesten der Waisenkinder so lange ein jährlicher Beitrag von 1300 st. entrichtet werden, als die regelmäßigen Ausgaben desselben durch die Einnahmen nicht gedeckt sind, wobei die Vermächtnisse Verstorbener und die Einkaufssummcn neuer Bürger nicht in Anschlag fallen; k) ebenso soll für die Dauer der nächsten zehn Jahre ein allfälliger llebcrschuß auf den jährlichen Einnahmen bis auf den Betrag von 1000 st. an den Tilgungsfond für die Beiträge an die Kantonallchranstalten abgegeben werden. Die bisher vom Brüggerfonde geleisteten Beiträge an die Armenschulc, an das Mineralien- und Conchylicn- kabinet und an die Zeichnungsschule der Künstlergcscllschaft sind künftighin vom Gemeindgute zu übernehmen. Das Nähere wird mit Beobachtung vorstehender Bestimmungen durch die von dem größern Stadtrathe zu erlassenden Statuten angeordnet. 8 19. Aus dem Ertrage der Thommann'schcn Stiftung sind folgende Ausgaben zu bestreiten: n) Unterstützung bedürftiger studirender Stadtbürger, in der Regel solcher, welche sich der Theologie widmen; dl Bezahlung der Pensionen an die gewesenen Lehrer der Primärschulen; c> für die Dauer der nächsten zehn Jahre ein jährlicher Beitrag von 400 st. zur Vermehrung des Tilgungsfonds zu Gunsten der Beiträge an die Kantonallehranstalten. Weitere Bestimmungen werden in den vom größern Stadtrathe zu erlassenden Statuten festgesetzt. 8 20. Der Tilgungsfond für die Beiträge an die Kantonallehranstalten ist zur Erleichterung und Tilgung derjenigen Steuer bestimmt, welche die Bürgcrgemeinde laut Beschluß vom 10. Juli 1844 Art. 6 für das höhere Unterrichtswesen alljährlich zu bezahlen übernommen hat. Zu diesem Ende hin fallen in diesen Fond: nj abfällige Schenkungen und Legate; lil für die Dauer der nächsten zehn Jahre ein jährlicher Beitrag aus dem Brüggerfond (8 18 Utt. k) und ein solcher von 400 st. aus der Thomman'schcn Stiftung; 66 » 524 c) ebenso 'ür die Dauer der nächsten zehn Jahre die sämmtlichen Zinsen seines Kapitalbestandcs, Während dem Zeiträume der nächsten zehn Jahre werden alljährlich 12,500 st. zur Deckung der jährlichen Beiträge von 20,000 Frkn. durch Steuer unter der Stadlbürgcrschaft erhoben. Nach Ablauf dieser Periode soll die Steueranlage wie die Alimcntation des Tilgungsfonds einer Revision unterworfen werden. Sollten die Bedingungen, unter welchen gemäß der gegen den Staat übernommenen Verpflichtung oben erwähnte Steuer zu bezahlen ist, früher oder später wegfallen, so wird die Bürgergcmcindc dem Fond eine andere Bestimmung, jedoch stets im Interesse des städtischen tinterrichtswcscns geben. 8 21. Der engere Stadtrath ist. mit Vollziehung dieses Beschlusses, welcher bereits für das Jahr 1846 Gültigkeit hat, beauftragt. In der Versammlung am 12. Oktober wurden dieStatuteu für den Fruchtfondls. oben S. 510) einstimmig angenommen, — in derjenigen am 30. November dem größeren Stadlralhe für Sihlbauten ein Kredit von 70,000 Frkn. bewilligt, .der Sladtraih bevollmächtigt, neben den Wuhrbauten am Sihlkanal auch die angetragene Korrektion der wilden Sihl vorzunehmen und durch Vermittlung der Staatsbehörden mit Beziehung auf Konzession der Projekte, so wie der erforderlichen Landerwerbung in Ausführung zu bringen. Ueber die Kostendeckung werden Anträge gewärtig!. — Ferner beschloß die Versammlung, es soll für die stattgcfundene Abtretung von 10 Jucharten Land im Schützenplatz an die Eisenbahn dem Nutzungsgute eine Entschädigung von 20,000 Frkn. aus dem Gemeindgute angewiesen werben — Mit 90 gegen 79 Stimmen wurde beschlossen: Die nach Vollendung des Bahnhofes übrig gebliebenen Bürgerst arten im Schützenplatz, so wie diejenigen im obern Kräuel sollen für einstweilen als solche beibehalten und aus bisherige Weise für drei Jahre durch das Looö an Stadtbürger verpachtet werden. Für die durch Errichtung oer Eisenbahn wie durch den Verkauf des Landes in Pommern beseitigten Bürgergärten sollen im unteren Kräuel ungefähr 36 neue Gärten angelegt und auf gleiche Weise verpachtet werden. — Dem Verkauf von 41 Jucharten Land im untern Hard für 26,557 fl. wurde die Genehmigung ertheilt. — Bezüglich des Bürgerrechtsbegehrens des Herrn NiklauS Häfeli von Klingnau, Kant. Aargau, katholischer Konfession, wurde mit 97 gegen 64 Stimmen, in Berücksichtigung, daß es sich hiebet zunächst um den Grundsatz handelt, ob die Stadt Zürich auch freiwillig an kantonssrcmde Personen katholischer Konfession, gegenüber welchen sie zur Bürgerrechtscrtheilung nicht gesetzlich verpflichtet ist, das Bürgerrecht ertheilen wolle, und daß eine freiwillige Annäherung an Verhältnisse paritätischer Gemeinden nicht im Interesse der Stadt Zürich liegen kann, abgewiesen. In der Gemcinbsversammlung vom 15. Januar 1849 wurde mit Mehrheit der Beschluß wegen der Bann grenze angenommen. Am 21. Mai beschloß die Bürgergemeinde mit Mehrheit die vorliegenden Plane für ein neues Schulgebäude aus der Chorherren zu genehmigen, jedoch mit dem Wunsche, daß die Baukommissivu beim Fanadenbau so weit möglich Vereinfachung eintreten lasse, und es seien von Seite der Stadtgemeinde zu Gunsten dieser Bante 500 Aktien zu übernehmen, und zwar 50 auf die Thommannssche Stiftung, 200 auf den Brüggerfond und 250 auf das Gemeinbguk. — Einstimmig wurde beschlossen, den Stadtrath zu ermächtigen, von dem Zeitpunkte an, in welchem die Aushebung der verbindlichen Benutzung des Kaufhauses durch die Ausführung des eidgenössischen Zollge>etzes eintreten wirb, das zürcherische Kaufhaus als eine freie Anstalt im Jnterepe der L-tabl und des zürcherischeu Handelsstandes fortzuführen und dessen Geschäftsführung einem durch den größern 525 Stadtrath zu genehmigenden Regulativ zu unterwerfen. — Ebenfalls einstimmig beschloß die Versammlung, den Stadlrath zu bevollmächtigen, die bestehenden hölzernen Wuhrungen am Sihl- kanal überall, wo nicht besondere örtliche Verhältnisse die Beibehaltung derselben verlangen, in steinerne Böschungen umzuwandeln, die erforderlichen Entleerungsschleußen nach der Sihl an geeigneten Stellen anzubringen und diese Arbeiten theilweise je nach den vorhandenen Veranlassungen durchzuführen. In der Gemeindsvcrsammlung am 29. April 1850 wurde neben andern nun auch Herr Niklaus Häfeli von Klingnau, K. Aargau (siehe oben), als Bürger angenommen. — Mit 192 gegen 146 Stimmen (welche Freistellung der G r o ß m ü n ster k i r ch e wollten) wurde entschieden, es soll die Baute des Schulhauses auf der Chorherren nicht sistirl werden, und es sei auf die neu eingelegten Vorschläge nicht einzutreten, demnach dem Beschlusse vom 3. Dezember 1849 Folge zu geben. In der Versammlung am 18. November wurde der Beschluß vom 5 Februar 1846 betreffend die jährliche Deckung der Schulausgaben für die Rechnungsjahre 1849 — 1852 erneuert, — dem Herrn Professor Doktor Karl Ewald Hasse aus Leipzig und seiner Familie in Anerkennung seiner Verdienste um die zürcherischen Kanwnalkrankenanstaltcn und die zürcherische Hochschule, vorzüglich aber seines jüngsten uneigennützigen Einschlusses, auch fernerhin als Lehrer der Medizin studirenden Jugend und als Arzt in Zürich zu verbleiben, das Bürgerrecht geschenkt. Grosimünstergemeinde. Kirche und Pfarrhaus werben vom Staat unterhalten. Am 21. Oktober 1841 fand die Jubelfeier des Pfarrers der Gemeinde, Herrn alt Antistes Geßner, zum Andenken seines fünfzigjährigen amtlichen Wirkens statt. Unter Glockengeläute sammelten sich um 9 Uhr in der Kirche Abgeordnete der Regierung, des Kirchen- und Erzichungsrathes, der größte Theil der Synode, die Stiflspftege, Bezirksbehörden, Abgeordnete der Stillstände Fraumünster, Neumüuster und Dübenborf und das Publikum, die Männerchöre Zürich und Neu- münster und der Sängerverein der Stadt, die Geßner'sche Familie, die Mädchen der Töchterschule und die Waisenkinder. Die Feierlichkeit wurde mit Gesang eröffnet; Herr Chorherr Cramer verrichtete ein Gebet, hierauf folgte Gesang der Gemeinde; Herr Antistes Füßli begrüßte den Jubilar in einer Festrede, darauf ertönte der Chor der Mädchen, und alsdann betrat der Jubilar die Kanzel und hielt einen auf seine Lebensschicksale bezüglichen Vortrug, worauf die Feierlichkeit mit Gesang des Männerchors endigte. Mittags fand dann im großen Saale des Kasino ein Festmahl statt, zu dem sich 276 Gäste einfanden, bei welchem mannigfache Toaste ausgebracht und gegen 4 Uhr dem Jubilar durch eine Reihe von Deputationen unter Anreden Geschenke dargebracht wurden; Gesang wechselte mit Reden. NachtS wurde dem Jubilar vor seiner am Eingänge von den Kindern mit Blumen bekränzten Amtswohnung von dem Sängervereine noch ein Ständchen gebracht. In den Jahren 1843 und 1844 wurde der Sockel der Kirche und die Hauptmauer, namentlich auf der Seite gegen baS Salzhaus, welche im Laufe der Zeiten ziemlich gelitten halten und deren Steine hie und da verwittert waren, mit einem Kostenaufwande von ungefähr 13.000 Frkn. durch den Baumeister Herrn August Stadler neu hergestellt, d. h. die Stcinhauerarbeit erneuert, das Hauptportal, in seiner Steiuhauerarbeit restaurirt, die auf die Empore führende, die Kirche entstellende Doppcltreppe beseitigt, und in dem Gebäudetheil, wo ehemals die französische Kirche gewesen, 526 eine neue eichene Treppe, als Zugang auf die Emporkirche, hergestellt, welche Herr Zimmermeister Arier anfertigte. In den Jahren 18-15 und 1846 fand je am ersten Montag im Juli die Feierlichkeit der Eröffnung der Tagsatzung in der Großmünstcrkirche statt. Im Jahr 1848 wurden durch das Baudevartement auf Rechnung des Stistsfondes zwei neue Zugänge auf die Emporkirche hergestellt, und zwar zuerst derjenige auf der Seite der Leutpriesterei. Der Treppenraum wurde von dem Raume der Kirche durch eine bis an den Gewölbbogen reichende Mauer abgetrennt, und es mußten behufs Herstellung der Fundamente zu dieser Mauer zwei der Gräber in der Vorhalle der Kirche geöffnet werben, in denen beiden sich die aus Eichenholz bestehenden Särge noch unversehrt vorfanden, die Leichen waren dagegen bis auf wenige Ueberreste von Knochen und Kleidungsstücken verwest. In dem einen Grabe fand sich ein metallenes Täfelchen mit einer Inschrift, laut welcher hier im Jahr 1741 Herr Johann Jakob Ulrich, des Raths, beerdigt wurde. Die neue eichene Treppe, welche von dieser Vorhalle aus auf die Emporkirche führt, hat 44 Stufen und wurde von Herrn Zimmermeister F. S. Ulrich hergestellt, die zweite Treppenbaute vom Kreuzgange her von Herrn Zimmermeister Huber. Diese Treppenbauten kosteten ungefähr 2500 fl. In dem Pfarrhause, vormals Antistitium, wurde 1849 in Folge der Tieferlegung der Straße zwischen diesem Gebäude und dem neu projektirteu Schulgebäude von dem Verein für den Bau des letzter» die Hauptmauer längs der Straße und theilweise auch auf der südlichen Seite mit einem Sockel von Hausteinen neu hergestellt, eine neue steinerne Treppe von drei Stufen vor dem Hause und im Innern desselben eine eben solche angebracht, die hohe Gartenmauer neu fundamentirt und die auf dem südlichen Vorplätze stehenden, an das Haus zur Schulet angebauten Nebengebäude beseitigt. Hafen. Dieses in den Jahren 1837—1840 nach einem Plane des Herrn Ingenieur Negrelli von der Kaufmannschaft ausgeführte Werk, worüber die frühere Chronik S. 233 nähere Auskunft gibt, kostete 59,823 fl. 30 ß., wurde im Anfang des Jahres 1843 von der Kaufmannschaft der Stadt zur Benutzung und zum Unterhalt übergeben und leistete seither vielfach gute Dienste. Helmhaus In diesem mit der Wasserkirche verbundenen Gebäude (stehe frühere Chronik S. 246) wurden im Jahr 1840 zwei Zimmer für die physikalische Gesellschaft eingerichtet und einige Kasten für die Stadtbibliothek angebracht. Holzschanze. Auf der Holzschanze zunächst am Hafen wurden im Jahr 1849 in dem dort noch vorhandenen langen Schöpf für das Stabtbauamt verschiedene Veränderungen vorgenommen, eine Zimmermannswerkstätte eingerichtet, der Bau einer Steinmetzhütte und Vorrathskammer begonnen, der am Ende des Jahres 1850 noch nicht vollendet war. Diese Bauten kosteten bis dahin 2029 fl. 35 ß. 527 St. Jakob» siehe Außersihl und Pfrundanstalt. Kauf- und Waaghans. Die Umwandlung des bisherigen Kornhauses bei der obern Brücke in ein Kaufhaus und die Errichtung von Lagerhallen im Packhof lag der Kaufmannschaft gemäß den Bestimmungen der mit ihr abgeschlossenen Verträge (siehe frühere Chronik S. 277) ob, und eS wurden diese Bauten bis im August 1841 von ihr vollendet, alsdann der Stadt übergeben und von dem Personale des Kaufhauses bezogen, das alte Kaufhaus »eben dem Salzhause vom Stadtrathe verpachtet. Im Jahre 1850 wurden in dem neuen Kaufhause einige Bauveränberungen vorgenommen, hauptsächlich aber auf der Südseite desselben eine hölzerne Lagerhalle angebracht, was zusammen ungefähr 1500 fl. kostete. Das Kaufhaus, als Anstalt, halte gestützt auf die Kauf- und Waaghausordnung vom Jahr 1842 bis zum Jahr 1849 seinen ungehinderten Fortgang. Der Ertrag des Bestäteramles betrug durchschnittlich Bruttoeinnahme 4286 fl. 7 ß. 10 hlr., Retttoeinnahme 2192 fl. 7 ß. 2 hlr.; der Spannergebühren Brutto 7987 fl. 7 ß. 9 hlr., Netto 3195 fl. 1 ß 7 hlr.; der Karrcnziehergebührcn Brutto 10285 fl 1 ß. 4 hlr., Netto 6481 fl. 29 ß. 4 hlr.; der Kaufhansgefällc Brutto 20269 fl. 34 ß. 9 hlr., Netto 18322 fl. 7 ß. 8 hlr. Die Besolvungen der Kaufhausbeamken betrugen im Jahresdurchschnitt 6596 fl. 18 ß. 7 hlr., die Baarablieferungen an das Stadtärar 11725 fl. 29 ß. 1 hlr.; der Durchschnitt des Gesammt- vcrkehrs betrug Brutto 42,828 fl. 21 ß. 11 hlr., Netto 30,191 fl. 5 ß. 10 hlr. Im Jahr 1849 erließ die Bundesversammlung ein Zollgesetz für die ganze Eidgenossenschaft, das tief eingreifende Folgen für das hiesige Kaufhaus hatte. Nach Art. 56 sollen von dem Zeitpunkte an, wo dasselbe in Kraft tritt, alle nicht bewilligten Kaushausgebühren aufhören, wodurch das Kaufhaus gegenüber dem Publikum in eine veränderte Stellung kam, indem die Verbindlichkeit zur Benutzung desselben mit dem Tage der Einführung des Gesetzes aufhörte unv die Anstalt in die Reihe aller übrigen Gewerbe, an welche Niemand gebunden ist, trat. Der Stadtrath betrachtete es daher als eine Grundbedingung der weiter» Eristenz des Kaufhauses, daß die Leitung desselben möglichst ungebunden nur in Eine Hand gelegt werde, indem es in seinen Bewegungen und in seinem Verkehr frei werden soll, wie der Handelsstand frei ist, und daß eine Centralisation aller Arbeitskräfte nothwendig werde, weil andere Privatinstitute dieser öffentlichen Anstalt Gefahr drohen, und es wurde namentlich auch eine Reduktion der Karrenziehergebühren als nothwendig erklärt. Auf diesen Bericht hin faßte die Bürgergemeinde am 21. Mai 1849 den Beschluß, den Stablrath zu ermächtigen, das Kaufhaus als eine freie Anstalt im Interesse der Stadt und des zürcherischen Handelsstaudcs fortzuführen, worauf dann der größere Stadtrath am 22. November 1849 betreffend den Fortbestand unv die künftigen Einrichtungen des Kaufhauses Folgendes beschloß: § 1. Mit dem Tage der Einführung des Bundcsgcsetzes über das Zollwescn wird die Kaufhausordnung vorn 31. März 1842 nebst den seither stattgcfundenen Abänderungen, voraus der K 1 derselben, dem zufolge alle außerhalb dem Kanton geladenen und in die Stadt Zürich eingeführten Kaufmannsgütcr, so wie diejenigen, 528 welche in der Stadt Zürich geladen und aus dem Kanton ausgeführt werden, ins Kaufhaus geliefert und bei demselben ab- oder aufgeladen werden müssen, aufgehoben. 8 2. Das städtische Kaufhaus wird in Zukunft als eine freie Anstalt fortgeführt und ist so lange provisorisch zu verwalten, bis die Erfahrung gezeigt haben wird, welche Einrichtungen im Interesse des Handels und Transitverkchres erforderlich sein werden, um den gedeihlichen Fortbestand der Anstalt zu sichern. 8 3. Die Leitung der Anstalt in allen ihren Beziehungen wird für die Dauer des Provisoriums einem vom Stadtrathc zu ernennenden Geschäftsführer übertragen. 8 4. Der Geschäftsführer steht unmittelbar unter dem Stadtrathe und ist diesem verantwortlich. Er kann in oder außer seiner Mitte gewählt werden. Die demselben zukommende Entschädigung wird von dem Stadtrathc unter Genehmigung des größeren Stadtrathes nach Maßgabe seiner Bemühungen festgesetzt. § 5. Diesem Geschäftsführer liegt insbesondere ob: a) die Geschäftsvertheiluug unter den Angestellten anzuordnen; I>) über die Besoldnngsvcrhältnisse derselben für die Dauer des Provisoriums dem Stadtrathc dießfällige Anträge zur Genehmigung vorzulegen; c) gegründet auf die gemachten Erfahrungen, den Entwurf zu einer neuen Kaufhausordnung auszuarbeiten und dem Stadtrathe vorzulegen. 8 ü. Mit Beginn des Provisoriums tritt die bisherige Kaufhauskommission außer Wirksamkeit. 8 7. Für die Dauer des Provisoriums werden folgende leitende Grundsätze aufgestellt: u> die Kaufhausverwaltung wird in dem Sinne ccntralisirt, daß die Bestätcr-, Spanner- und Karreuziehcr- gcschäfte auch auf ihre Rechnung genommen werden, und daß alle Einnahmen in eine Hauptkasse fließen, aus welcher wiederum sämmtliche Ausgaben der Anstalt bcstrittcn werden. d) Sämmtliche Angestellte erhalten während des Provisoriums theils eine firc Besoldung, theils einen nach Prozenten zu bestimmenden Antheil au der Nettoeinnahme. v) Der Geschäftsverkehr des Kaufhauses ist einzig in Beziehung auf solche Güter, welche ohne an ein hiesiges Haus adrcssirt zu sein transitiren sollen, und zwar dahin beschränkt, daß dasselbe für einmal nur die Besorgung aller derjenigen Güter übernehmen darf, welche ihm von Fuhr- oder Schisflcutcn zur Uebcrgabe an Fuhr- oder Schiffleute zugestellt werden. Sollte im Interesse des Kaufhauses eine weitere Ausdehnung des Geschäftskreises, bezüglich der Besorgung transitirender Güter, für nothwendig erachtet werden, so hat der Geschäftsführer dem Stadtrathc einen dicßfälligen Antrag zur Genehmigung vorzulegen. fl) Die Kaufhausgebühren sind aus eine den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechende Weise zu ermäßigen und nach den in 8 lO festgesetzten Bestimmungen zu beziehen. Höhere Gebühren dürfen Niemanden abverlangt werden. Dagegen wird der Geschäftsführer ermächtigt, in Fällen, wo das Interesse des Kaufhauses es erheischt, ausnahmsweise einerseits etwelche Ermäßigungen eintreten zu lassen, anderseits für in 8 lO nicht vorgesehene Dienstleistungen billige Gebühren festzusetzen. e) Der Kaufhausverwaltung soll auch fernerhin, so lange von der Linthschiffsahrtskommission keine abweichenden Verfügungen getroffen werden, das Sustmeisteramt verbleiben und ihr die Besorgung der Güter von und nach Walleustadt, Wesen, Biäsche und Zicgclbruck obliegen. Sie hat daher die darauf bezüglichen Ladzeticl auszufertigen, die nach der bestehenden Linthschifsfahrtsorduung festgesetzten Uebcrlöhnc zu beziehen und von diesem Ueberlohne den betreffenden Theil in Rechnung zu bringen. 529 t ) Das Kaufhaus hastet den Versendern für die richtige Ucbcrgabe ihrer Güter an die Fuhr- oder Schiffleute, so wie auch für alle in den Kaufhausmagazincn aufbewahrten Gegenstände unter den bisherigen Bedingungen. Dagegen haften die Kaufhausangcstclltcn dem Stadtrathe für die duräi Absicht oder Fahrlässigkeit verursachten Schädigungen und für den Verlust der von ihnen besorgten Waaren. Die Waarenlager sollen gegen Feuerschaden versichert werden. 8 8. Die Kaufhausrcchnung wird bis zur Einführung eines schweizerischen Münzfußes in Schweizerfranken und Rappen geführt. 8 9. Mit dem Beginn des Provisoriums erläßt der Stadtrath eine Bekanntmachung, worin dem Publikum das Nöthige über die im Kaufhause eintretenden Veränderungen zur Kenntniß gebracht wiid. Zugleich werden dem Bundesrathe die provisorisch festgesetzten Kaufhausgebühren mitgetheilt. § 10. Diese Gebühren sind folgendermaßen festgesetzt: Bcsorgerlohn der Güter von der Fuhre bis ins Haus und umgekehrt: von Kausmannsgütcrn per Zentner 8 Rpn. von andern Gütern . . . . . . . . - - 10 - aus dem Schiff ein Rappen mehr; für Seide und Seidcnwaaren .......... Stück 15 - für Geld, Gold, Silberwaarcn, Schicßpulver, gefährliche Flüssigkeiten und zerbrechliche Gegenstände.- Zentner 15 - Obige Besorgung, wenn die Güter nicht zum Haus gebracht oder daselbst abgeholt werden: für Kaufmannsgüter.- - 3 - sür andere Güter ........ , . . - - 4 - in das Schiff ein Rappen mehr. Transitirendc Speditionsgüter . . . . . . . . . - - 5 - Güter, welche von Fuhr- oder Schiffleuten an Fuhr- oder Schifflcutc übergeben werden - - 10 - Bcsorgerlohn für transitirendc Güter für Etablissements von Kantonsbürgern, welche außer dem Kanton liegen .... . . . - - 4 - aus dem Schiff ein Rappen mehr. Das Zuwägcn von einem Haus an das andere, von jedem Theil ein Rappen - - 2 - Magasinage 8 Tage frei. per ein Monat.- - 4 - für jeden folgenden Monat ......... .--3- Abladen der Güter, Bezug der Frachten und Nachnahmen.- - 3 - Aufladen, Frankaturen u. s. w. . . . . . . . - - 6 - Güter, welche ein Eigenthümer mit seiner eigenen Fuhr oder Kantonsbotcnsuhrcn zum Kaufhaus bringt oder abholt: für das Abladen.- - 1 - für das Aufladen . . . . . . . . - - 2 - Das Doppelte wenn Frachten, Nachnahmen oder Frankaturen bezogen werden müssen. Colli unter 100 Pfund zahlen die nämlichen Gebühren, wie sie für den Zentner angesetzt find. Die. Anfertigung eines Waagschcines, wenn eine solche verlangt wird, ist in den Gebühren inbegriffcn. 67 530 Am 1. Februar 1850 machte der Stadtrath in einer gedruckten Bekanntmachung dem Publikum die Anzeige, daß die verschiedenen bisanhin für sich bestandenen Beamtungen der Bestälcrei, der Spanner- und Karrenziehermeister mit der Waaghausbeamtung unter eine Verwaltung vereinigt und alle Angestellten der Anstalt einer Direktion untergeordnet seien, die der Stadtrath für die Dauer des Provisoriums in der Person des Herrn Slavtrath Cramer bestellt habe, setzte dasselbe von den Gebühren in Kenntniß und empfahl das Institut dem Publikum. Mit der Regierung wurden wegen LoskaufS der aufgehobenen Kaufhausgebühren Unterhandlungen eingeleitet. Ketzerthurm. Ueber dessen Benutzung siehe frühere Chronik S. 277. Kirchhofe. Nachdem sich das Projekt eines gemeinschaftlichen Kirchhofes im Selnau für die ganze Stadt im Oktober 1841 bei der Abstimmung der einzelnen Kirchgemeinden über den dießfälligen Entwurf zerschlagen hatte, begann a) die St. Petersgemeinde mit der Gemeinde Außersihl Unterhandlungen wegen Errichtung eines Bet- und Abdankhauses auf dem Kirchhofe zu St. Jakob, der ehemals Steinbrüchel'schen Wiese, die im Jahr 1820 angekauft und deren vorderer Theil schon bisdahin als Begräbnißplatz benutzt worden war. Dieser Gedanke fand so bedeutenden Anklang, daß die Kirch- gemeinde St. Peter am 17. April 1842 den Stillstand beauftragte, ein Projekt zu entwerfen, wie der neue Kirchhof zu St. Jakob zum gemeinschaftlichen Begräbnißplatze für den Stabttheil und Außersihl einzurichten und auf demselben ein Bet- und Abdankhaus zu erbauen sei. Die dießfälligen Anträge wurden von der Kirchgcmeinde am 12. Februar 1843 angenommen, der Vertrag mit der Gemeinde Auffersihl genehmigt und die Ausführung der beschlossenen Bauten einer Kommission von 9 Mitgliedern übertragen. Am 16. Juni fand die Absteckung des Raumes des Bet- und Abdankhauses statt, am 15. Juli wurde mit dem Ausmauern der Fundamente angefangen und im September das Gebäude eingedeckt, bis gegen Ende September 1844 nicht nur das Bcthaus, sondern auch die vordere Einfassung beS Kirchhofes, der Geschirrhalter und die den Vorgrund des Begräbniß- platzes bildenden Gartenanlagen beendigt. Montags den 30. September fand die Uebergabe des Bet- und Abdankhauses und des Kirchhofes und Sonntags den 6 Oktober Nachmittags die feierliche Einweihung statt, die mit einem Abschiedögesang auf die alte Kapelle zu St. Jakob und einer Rede begann, worauf die Behörden, Sänger und Schüler von Außersihl unter dem Geläute der neuen Glocken in das neue Bcthaus zogen, wo Herr Pfarrer Breitingcr die Feierlichkeit mit einem Gebet eröffnete, dann folgte ein Wcihgesang des SängerchorS, hierauf die Anrede eines Mitgliedes des Kirchcnrathes, ein Choral der Gemeinde, Rede und Gebet des Katecheten, Herrn Pfarrer Geßncr, und den Schluß des Ganzen bildete ein Chorgesang der Sänger und Schüler. Im Verfolg beschloß der Stillstand, daß für den Sladltheil mit 30. Juni 1845 die Beerdigungen auf dem Kirchhofe zu St. Anna aufhören und am 1. Juli diejenigen auf dem Kirchhofe zu St. Jakob beginnen sollen, und am 6. Juli war die Leiche des sel. Herrn Landjägerhauptmann Fehr die erste, welche aus der Stadt dahin getragen ward. 531 Das auf dem Kirchhofe neu erbaute Bethaus erhielt bei 80' Länge und 40' Breite 31' Gevicrt- und 44' Firsthöhe. Es wurde in der Bauart nur auf das Nothwendige und Anständige beschränkt und ermangelt auch im Innern jeder Ausschmückung, mit Ausnahme eines seine Weihe als Gotteshaus bezeichnenden Emblemes im Mittelpunkte der Decke und der Inschrift über der Kanzel: „Was kein Aug gesehen und kein Ohr gehört hat und in keines Menschen Herzen aufgestiegen ist, das hat Gott bereitet denen, die ihn lieben. (1. Kor. Il, 9.)" — Um die Umgebung des Bethauses, von dessen erhöhtem Standpunkte aus eine über die Gräber hin sich erhebende wohlthuende Fernsicht sich eröffnet, freundlicher zu machen, wurde die Vorderseite des Kirchhofes mit einem auf steinernem Sockel ruhenden eisernen Geländer versehen, das Bethaus mit Gartenanlagen umgeben, so wie auch der Zugang zu den Grabstätten so viel als möglich erleichtert. Die Baukosten für den Kirchhof und das Bethaus betrugen 10,765 st. 28 ß. 9 hlr. Diese wurden gedeckt durch einen Beitrag des Kirchengules St. Peter von 5000 st., durch einen Beitrag der Gemeinde Außersihl, welche überdem die innere Ausstattung des Bethauses (Bestuhlung, Kanzel, Emporkirche), die Uhr und zwei Glocken im Thürmchcn in eigenen Kosten übernahm, von 2000 st., und durch freiwillige Privatbeiträge aus dem Stadttheil St. Peter von 5160 st. 26 ß. 3 hlr. 6) Die Kirchgemeindcn Großmünster und Predigern gaben nach Vereitlung des Projektes eines gemeinschaftlichen Kirchhofes ihre Versuche zu Herstellung eines neuen Kirchhofes wenigstens für diese beiden Gemeinden nicht auf, sondern schlössen am 28. März 1843 mit dem Regierungsrathe dießfalls folgenden Vertrag ab: Der Regierungsrath des hohen Standes Zürich einerseits und die zwei Kirchgemeinden der Stadt Zürich zum Großmünster und zum Predigern anderseits haben, in der Absicht, die dem Staate obliegenden Verpflichtungen für die Beerdigung der Gemeindsangehörigen der benannten zwei Kirchgemeinden loszukaufen und für die Herstellung eines gemeinsamen, den beiden Kirchgemeinden dienenden Fricdhofes zu sorgen, folgenden Vertrag abgeschlossen: Art. l. Die zwei Kirchgemeinden zum Großmünster und zu den Predigern übernehmen gemeinschaftlich alle bisher dem Staate abgelegenen Verpflichtungen, insoweit dieselben die Herstellung und Unterhaltung der Kirchhöfe für diese zwei Kirchgemeinden, so wie die Besoldung der Todtengräber betreffen; sie stellen auf ihre Kosten einen einzigen, für die zwei erwähnten Kirchgemeinden gemeinschaftlich dienenden Kirchhof her und besorgen alle hiefür nöthigen Anstalten. Art. 2. Dafür tritt der Staat an die zwei Kirchgemeinden ab: das Terrain von dem äußern Grünhag der hohen Promenade an gegen den Zeltweg hinunter, von dem östlichen bis zum westlichen Fußweg auf die hohe Promenade, von ungefähr 140,000 Quadratsuß Inhalt, wie dasselbe im Plan Nr. 284 und in einer diesem Vertrage beigefügten Verkaufsurkunde näher bezeichnet ist. Es ist Hiebei ausbevungen: u) Daß für den vom Staate unbrauchbar gemachten Kirchhof der Großmünstergemeinde bei Stadel- hofen im Umfang von 33,971 Quadratfuß und für den dem Staate verbleibenden Kirchhof beim Predigern von 21,097 Quadratfuß eben so viele Quadratfuß dieses Terrains den zwei Kirchgemeinden unentgeltlich überlassen werden; b) von dem für die erforderlichen Abdachungen und Böschungen zu verwendenden Land von ungefähr 16,200 Quadratfuß werden 8000 Quadratfuß gleichfalls unentgeltlich überlassen; c) für den Mehrbetrag an Land haben die zwei Kirchgemeinden 8 Rappen für den Quadratsuß 67 * 532 zu vergüten, wogegen der Staat an die Kosten der Verebnung von ungefähr 55,000 Quadratfuß Land, so wie an die Kosten der Einfriedung eine Avcrsalsumme von 3000 Schweizersranken beiträgt; ck) der Staat wird innert Jahresfrist die Gasse bei dem Hause des Herrn Bürgi im Zcltweg bis zum Eingang in den Kirchhof fortsetzen lassen, und gestaltet überdies, daß sowohl der östliche als der westliche Fußweg im Einverstänvniß und unter Genehmigung der Schanzenkommisston auf Anordnung und Kosten der Kirchgemcinde» auf die Ebene des Kirchhofes abgegraben und längs demselben und in gewundener Richtung über das abzudachende Land hinauf neu angelegt werden; e) auf diesem ganzen Terrain ruht im Allgemeinen die Verpflichtung, daß dasselbe zu einem für beide Kirchgemcinden gemeinsam dienenden und angemessen herzustellenden Kirchhof auf alleinige Kosten der beiden Kirchgemcinden verebnet, eingerichtet und benutzt werde. Die allfällige Verlegung der städtischen Wasserleitung in diesem Terrain ist lediglich Sache der Käufer. Es dürfen auf diesem Lande keine andern Gebäude aufgeführt werden, als solche, welche für die Zwecke des Kirchhofes bestimmt sind; k) der Staat übernimmt die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß vor Uebergabe des erwähnten TerrainS an die beiden Kirchgemcinden allfällige Einsprachen von Behörden oder Privaten gegen die Anlegung eines Kirchhofes daselbst auf gütlichem oder rechtlichem Wege beseitigt werden; g) der an den Staat übergehende Kirchhof zum Predigern und der an die zwei Kirchgemeinden nebst dem Abdankhause übergehende Kirchhof zum Krautgarten dürfen während 25 Jahren, vom Abschlüsse dieses Vertrages an gerechnet, weder überbaut, noch ihre Oberfläche auf eine die Gräber und Denkzeichen berührende Weise benutzt werden; während dieser Zeit bleibt den Anverwandten und Freunden der hier Begrabenen der Besuch dieser Kirchhöfe gestattet. Art. 3. Für das AbdankhauS bei Stadelhosen vergütet der Staat den Assekuranzwerth von 1280 Frkn. Art. 4. Der Staat überläßt den zwei Kirchgemcinden unentgeltlich zu Eigenthum die bisherigen beiden Tovteugräbcrhäuser beim Großmünster und Predigern. Art. 5. Die von der Stift alljährlich den genannten Todtengräbcrn zukommenden 14 Mütt Kernen, welche, nach dem gesetzlichen Loskaufpreise von 200 Frkn. per Mütt, ein Kapital von 2800 Frkn. betragen, werden den zwei Kirchgemeinden mit dieser Summe entrichtet. Art. 6. Die von dem Spital bisher für die beiden Todtengräber abgegebenen 5 Mütt Kernen im Kapitalbetrage von 1000 Frkn. und 12 Eimer Wein zu 200 Frkn. per Eimer im Betrage von 2400 Frkn., zusammen 3400 Frkn., werden den zwei Kirchgemeinden in dieser Summe bezahlt, von welcher 200 Frkn. abgezogen werden, für die Verzichtleistung auf die Dienste dieser Todtengräber bei Beerdigung der Leichen im Kantonöspital. Art. 7. Ferner werden vergütet: a. Für den Todtengräber beim Großmünster: 1) für jährliche Benutzung eines Gärtchens 8 Batzen, kapitalistrt ... 20 Frkn. 2) für Besen zur Reinhaltung des Platzes um die Kirche und der Treppe Hintern, Münster 1 Frkn. 6 Btzn., kapitalistrt . .. 40 533 3) für Geräthschaflen jährlich 8 Frkn, kapitalisirt.200 Frkn. 4) für von demselben bezogene Grundzinsposten im Betrage von 12 fl. 31 ß , kapitalisirt 511 - d. Für den Todtengräber beim Predigern: 1) für Grundzinsposten im Betrage von 12 fl. 18 ß., kapitalisirt . . . 498 - 2) für Geräthschaflen jährlich 8 Frkn., kapitalisirt. 200 - Art. 8. Dagegen kommt in Abrechnung zu Gunsten des StaateS: 1) an Grundzins von dem Todlengräberhause beim Großmünster 31 ß., kapitalisirt 31 - 2) an Grundzins von dem Todlengräberhause beim Predigern 4 Frkn. 8 Btzn, kapitalisirt 120 - Art. 9. Die bisherigen Einkünfte deö Sigristen beim Predigern von den im Spital gestorbenen Personen werden von dem gegenwärtigen Vertrage in keiner Hinsicht berührt. Eben so wenig kommen in Berücksichtigung die von dem Todtengräber im Großmünster bezogenen jährlichen 14 fl. für die Aufhänge beim Großmünster und die Benutzung des Grases auf den Kirchhöfen durch den Todtengräber, weil die Verhältnisse der Aufhänge durch gegenwärtigen Vertrag keine Veränderung erleiven und das Gras auf dem den zwei Kirchgemeinden abgetretenen Lande hinlänglichen Ersatz für die Benutzung des Grases auf den bisherigen Kirchhöfen darbietet. Art. 10. Der zu Gunsten der Thurmhüter und Todtengräber lautende, im Stiftsarchiv liegende sogenannte Thurmhüterbrief wird der Stadt zu eigenen und zu Handen der Kirchgemeinden übergeben, indem sowohl die Thurmhüter als die Todtengräber sich von nun an lediglich erstere im Dienste der Stadt und letztere im Dienste der beiden Kirchgemeinden befinden. Art. 11. Vorstehender, in zwei gleichlautenden Eremplaren ausgefertigter Vertrag ist unter Vorbehalt der Ratifikation der betreffenden Oberbehörden von den beidseitigen Abgeordneten verabredet, beschlossen und unterzeichnet worden. Zürich, den 28. März 1843. Die Abgeordneten des Finanzrathes ves Kantons Zürich: Ed. Sulzer, Regierungsrath. M. Sulzer, Regierungsrath. F. Wild, RegierungSrath. Die Abgeordneten der zwei Kirchgemeinden zum Großmünster und zum Predigern: Cramer, Archidiakon. Hs. Cd. v. Whß-Escher. Ferdinand Keser, Glaser. I. L. Heß. Joh. Pestalozzi, Diakon beim Predigern. Jak. Friedrich Manz, Major. Hieraus kontrahirte auch die Fraumünstcrgemeinde am 10. August 1843 mit der Regierung einen Vertrag, worin festgesetzt wurde, daß der Staat gegen Ueberlassung der beiden 9000 Quadratsuß großen Kirchhöfe beim Fraumünster an ihn der Gemeinde 10500 Quadratsuß Land auf ver hohen Promenade gegen Vergütung von 8 Rappen per Quadratfuß für den Mehrbetrag abtrete und an die Verebnung des Landes einen Beitrag von 500 Frkn. leiste. Am 26. September 1843 trafen die Kirchgemeinden Großmünster und Predigern mit der Fraumünstergemeinde eine Uebereinkunft, in Folge welcher die drei Gemeinden beschlossen, mit Bezug auf die Erstellung eines neuen Kirchhofes nur Eine Gemeinde auszumachen und den letztem als gemeinschaftliches Eigenthum zu betrachten. Sie wählten eine Kirchhofkommisston und diese eine technische 534 Sektion zur Leitung der Bauten, bestehend aus den Herren Oberst Pestalozzi, als Präsident, Spitalpfleger Ziegler, Stocker - v. Orell, Stadtschreiber Gysi, Keck. I)r. v. Muralt, Stadtbaumcister Ulrich und Färber I. C. Zellcr, Sekretär Manz. Es verstricken indeß mehr als zwei Jahre, bis die Kirchhofkommission in den wirklichen Besitz des Landes gelangen konnte, da verschiedene Einsprachen von Privaten auf rechtlichem Wege beseitigt werden mußten, worauf dann mittelst eines Vertrages vom 13. September 1845 der Regierungsrath den vereinigten Gemeinden nachträglich noch 42,000 Quadratfuß Land am nämlichen Orte, nämlich auf der hohen Promenade, zu 12 Rappen per Quadratfuß abtrat. Im November 1845 begannen die Arbeiten mit der Planirung des Kirchhofes, die den Herren Baptist Bollini und Major Hablützel für 8940 Frkn. übertragen wurde. Im April 1846 wurde der Zaun längs dem Fußwege auf die Promenade, im Juli der aus bemalten Hauptpfosten, Querlatten und Stäben bestehende Zaun längs der Promenade bis zum Nägelischen Hause zu 2 fl. 10 ß. per Klafter akkordirt. Im Dezember traf die Kirchhofkommission mit dem Verein für Errichtung eines Priva tkirch ho fes auf der Südostseite der hohen Promenade (den Herren Martin Escher, I. G. Bürkli, äleck. Dr. v. Muralt u. a.) auf die Dauer von acht Jahren eine Ueberein- kunft, zufolge welcher demselben der Gebrauch des Bet- und Leichenhauses gestaltet wurde, der Verein sich dagegen verpflichtete, ein Zehntel an die Bau- und ein Zehntel an die Unterhaltungskosten, so wie an die Besoldung der Angestellten beizutragen. Der Verein verpflichtete sich bei Anlegung seines Kirchhofes keine störende Verschiedenheit eintreten zu lassen. Im März 1847 wurde der Bau des Abdankhauses nach einem Plane des Herrn Architekt Ferdinand Stadler ^dessen Bruder, dem Herrn Baumeister August Stadler, für 13,400 fl. zur Ausführung übergeben, ebenso demselben die Fundamentirung für die Einzäunung des Kirchhofes auf der Südseite, im Juni die Leitung des Baues und die Bauaufsicht über das Gebäude und die Einzäunungsarbeiten dem Herrn Ferdinand Stadler übertragen, im September die Eindcckung des Bcthauses mit gläsernen und provisorisch mit gewöhnlichen Ziegeln dem Herrn Baumeister Holzhalb per Quadratklafter zu 6 fl. 25 ß., der Gcländersockel längs der Berg- gasse den Herren Steinhauer Strübi und Ruckstuhl, das eiserne Geländer dem Herrn Schlossermeister Bender, im Oktober die Spenglcrarbeit des Gebäudes dem Herrn Brunner, die Schreinerarbeit für 2151 fl. 31 ß. dem Herrn Spörri, im März 1848 der Sockel längs der Hochgasse den obbenannten Sleinhaucrn, die Glasmalerei der Fenster des Bethauscs und der Bogenverzierungen den Herrn Weiß und Röttinger für 1900 fl., im April die übrige Malerarbeit an Herrn Lüthi, im Mai die Dekorationsmalerei an Herrn Erber für 410 fl. akkordirt, und bis im August der Kirchhof und das Bethaus vollendet. Die Kosten derselben betrugen bis im Februar 1849: für Ankauf der Liegenschaften.11813 fl. 2 ß. — hlr. - Anlage des Kirchhofraumcs. 6785 - 27 - — - - Sortiren der gewonnenen Steine .... 435 - 15 - 9 - - Einzäunungen.10178 - 16 - 3 - - Anlage der Fuß- und Fahrwege .... 1085 - 15 - — - - Bepflanzungen.1189 - 13 - 6 - - Bau des Abdankhauses. 23137 - 26 - 9 - - Unterhalt älterer Gebäude und Kirchhöfe . . 168 - — - — - 535 für Besoldungen und Gratifikationen . . . - Werkgcschirr für die Taglohnarbeiten . . - Bedürfnisse für die Beerdigungen . . . - Druck-, Lithographie- und Kopiaturarbeiten - Verschiedenes. Summa 730 fl. 19 ß. — hlr. 155 - 16 - — - 228 - 2 - - - 156 - 21 - 6 - 337 - 3 - — - 56400 fl. 18 ß. 3 hlr. Diese wurden bestritten: aus der Loskaufssumme des Staates von. 11334 fl. Iß. — hlr. - freiwilligen Beiträgen von 750 Partizipanten von. 11987 - 36 - — - - einem außerordentlichen Beitrag des Staates von. 2500 - — - — - - einem Beitrag des Kirchhoffondes von. 11600 - — - — - - Legaten im Belang von. 2550 - — - — - - Rückvergütung vom Privatverein. 2304 - 17 - 8 - - Geschenken. 225 - 3 - - - - Erlös von Liegenschaften. 2505 - 16 - — - - Erlös von verkauften Materialien. 589 - 2 - — - - Allerlei. 829 - - - 3 - - entlehnten Geldern im Belang von. 10000 - — - — - Der neue, sanft gegen Osten geneigte Kirchhof besteht aus verschiedenen Parzellen mit Rasen bekleideter Anlagen. Drei dieser Parzellen sind für einstweilen zu Beerdigungen bestimmt, nämlich eine große Parzelle auf der Südwestseite für Erwachsene, eine kleinere östlich davon für Kinder von 4—12 Jahren und eine noch kleinere auf der nordwestlichen Seite für ganz kleine Kinder. Das Bet- ober Abdank- und Leichenhaus steht im östlichen tiefsten Theil des Kirchhofes an der Hochgasse. Es hat eine Länge von 76, eine Breite von 36'/, und ohne die beiden Vorhallen, die einige Fuß höher sind, eine Gevierthöhe von 28'/^ Fuß. Es ist in gothischem Styl ganz von behauenen Quadern erbaut; die beiden Vorhallen gegen Ost und West, die einige Fuß über das Schiff des Gebäudes vorspringen und Bogen bilden, enthalten die beiden Eingänge in die Kapelle. Zu dem auf der Ostseite führt von der Hochgasse her eine steinerne Doppeltreppe. Die Hauptverzierungen des Gebäudes von außen bilden sechs Eckthürmchen auf den beiden Giebeln und ein größeres Thürmchen über dem Haupteingang. Diese Thürmchen bestehen aus der reinsten Steinhauerarbeit. Die beiden Gicbelseiten werden durch zwei dreifache gothische Fenster, jede der langen Seiten durch zwei einfache beleuchtet. Im Innern der Kapelle befindet sich im Vordergründe die Kanzel und die Bestuhlung. Plafonds, Rippen und Felder sind vielfarbig bemalt, die Wände im Innern und der Vorhalle mit Leimfarbe mit theilweisen Verzierungen; die Fenster sind mit mannigfaltigen Farben bemalt und werfen beim Sonnenschein ein magisches Licht auf das Innere des Gebäudes. Sonntags den 27. August 1848 fand die Einweihung des neuen Friedhofes und des Abdank- hauses statt. Nach vollendetem Morgengottesdienstc versammelten sich sämmtliche städtische Behörden geistlichen und weltlichen Standes sammt den Aktionärs des Privatkirchhofes in der Großmünster- kirche und zogen um 10 Uhr unter Glockengeläute in die neue Kirchhofkapelle. Die Feier wurde von Herrn Stadlpräsident Heß mit einer Rede eröffnet, die hauptsächlich sich auf den geschichtlichen Hergang der Entstehung des Kirchhofes bezog, den Behörden, Privaten, insbesondere aber dem 536 Herrn Oberst Pestalozzi unter Darreichung der goldenen Verdienstmedaille und einer Urkunde Dank abstattete und die Bauten den Kirchgemeinden übergab. Hierauf folgte Gesang der Gemeinde. Dann betrat Herr Diakon Pestalozzi die Kanzel, verrichtete ein Gebet und hielt die Festrede zur Einweihung deö Abdankhauses über Matth. XXVI, 6—11. Hierauf folgte die Festfeier auf dem Friedhofe selbst, begünstigt vom schönsten Wetter. Dieselbe wurde von dem Sängervercin der Stadt mit Absingung eines LiedeS eröffnet; dann wurde von dem Chor die erste Strophe eines Festgesanges gesungen, und hierauf betrat der 77jährige Greis, Herr Archidiakon Cramer, die für ihn auf dem Kirchhofe errichtete Kanzel und hielt umringt von Tausenden von Zuhörern mit weithin vernehmbarer Stimme die Einweihungsrede aus den Friedhof, die von Gesang des Sängervereins begleitet war. Die Feier schloß mit Absingung der zweiten und dritten Strophe deS Festgesanges, welche so lautet: Heil'ge Erde, Gottes Garten! Die theuersten der Saaten warten Aus deinen Schooß; du nimmst sie auf. Süß erquickt dein dunkler Schatten Die Traurigen und Lebensmatten Nach wohl vollbrachtem Pilgerlauf. Des Schlummers tiefe Ruh' Und Stille breitest du Auf die Todten. In deinem Reich sind Alle gleich, Gering und mächtig, arm und reich. Was vergänglich, muß verwesen, Das Göttliche vom Staub sich lösen; — Drum sinkt das Waizcnkorn hinab. Nur die Hülle deckt der Hügel; Der Glaube gibt dem Geiste Flügel Und hebt ihn über Tod und Grab. Der Held, der überwand, Der selbst vom Tod erstand, Jesus Christus, Er ging voran: nun ist die Bahn Zum ew'gcn Leben aufgethan. Allgemein befriedigt und gerührt kehrte Alt und Jung nach Hause. Nachmittags versammelte sich die Jugend in den Kirchen ihrer Gemeinden, und es wurde unter Gebet und Gesang Nachfeier gehalten. Montags den 28. August wurde als erste Leiche auf dem Kirchhofe beerdigt: Frau Maria Weiß, geb. Jäggi, Ehefrau deö Glasers Herrn Weiß, der die bemalten Fenster in der Kapelle theilweise angefertigt hatte. Am 12. März 1849 erließ die vereinigte Kircbgemeinde eine Verordnung betreffend die Verwaltung des Kirchhofes, in welcher festgesetzt wurde, daß die Oberaufsicht über denselben und über alle Angelegenheiten, welche das Begräbniß betreffen, einer aus 15 Mitgliedern bestehenden Kirchhofkommission zustehe, die von den Stillständen, dem Stadtrathe und den Kirchgemeinden gewählt wird. Sie theilt sich zur Vorberathung in drei Sektionen: die technische, ökonomische und liturgische. Es 537 wurde für spezielle Anordnung der Beerdigungen, zur Aufsicht über den Kirchhof und die zur Unterhaltung desselben bestellten Arbeiter, für den Bezug der Beerdigungsgebühren u. a. ein Aufseher mit einer jährlichen Besoldung von 200 fl., für die Eröffnung und Eindeckung der Gräber, Unterhaltung der Wege und Pflanzungen, Besorgung und Reinhaltung der Kapelle und des Magaziuraumcs ein Arbeiter mit Taglohn bestellt. Mit Bezug auf die Beerdigungen wurde unter anderem festgesetzt, daß die Abdankung durch den Geistlichen der betreffende» Gemeinde geschehe, daß bei keiner Beerdigung die Eindeckung des Sarges stattfinden dürfe, ehe die kirchliche Feier vollendet und den Begleitenden die Möglichkeit gegeben sei, sich am Grabe einzufinden, daß jede auf dem Kirchhofe beigesetzte Leiche sowohl im Leichenregister der betreffenden Kirchgemcinde als auch in einem von der Kirchhofverwaltung angelegten Verzeichnisse und in einem Grundplane mit genauer Bezeichnung des Beerdigungsortes und unter fortlaufenden Nummern eingetragen werden soll, baß die Oberfläche eines Grabes, mit Ausnahme des für die Kommunikation nöthigen Raumes, den Hinterlassenen zur Bepflanzung oder zur Errichtung eines Denkzeichens in der Weise überlassen werde, daß ihre dieß- fällige Benutzung immerhin der Kirchhofbehörde überlassen bleibe, welche Gräber, die von den Hinterlassenen nickt benutzt oder deren Anlagen verwahrlost werden, anpflanzen und auf eine würdige Weise unterhalten werde, daß der Kirchhof während der Dauer des Tages dem Zutritte dcS Publikums geöffnet sei u. s. f. Als Taren für die Beerdigungen wurden festgesetzt: für Erwachsene 2 fl. 20 ß., für Kinder von 4—12 Jahren 2 fl. 10 ß , für Kinder unter 4 Jahren 1 fl. 30 ß., für ungetanste Kinder 1 fl. 10 ß. — Gleichzeitig mit der erwähnten Verordnung wurde auch eine solche betreffend die Besorgung und Beaufsichtigung dcS Begräbnisses auf dem Privatkirchhofe getroffen. Dieser letztere befindet sich auf der Südseite des gemeinsamen Kirchhofes, durch einen zur Promenade führenden Fußweg davon getrennt, und ijt theils mit Mauern, theils mit Sockel und ringsum mit Geländer eingefaßt. Das Areal desselben beträgt 34,200 Quadratfuß. Das Land wurde im Jahr 1843 für 4000 Frkn. von der Schanzenkommission angekauft. DaS Ganze ist in eine Anzahl Parzellen eingetheilt, von denen ein Theil von einzelnen Familien angekauft worden ist. Schon zieren diesen Friedhof eine Anzahl schöner Monumente, deren es auch aus dem allgemeinen Kirchhofe gibt. Knabenschießen. Dieses Jugeudfcst, über welches die frühere Chronik S. 282 u. 283 in allen Beziehungen Aufschluß gibt, wurde auch in den Jahren 1840—1850 ganz so gefeiert, wie damals, und zwar am letzten oder zweitletzten Montag des Monats August, 1840—1846 im Schützcnplatz. Damals mußte wegen Ueberschwemmung des Schützenplatzes vom Schützenstand aus geschossen werden. 1847 wurde das Fest, weil im Schützcnplatz der Raum nicht mehr genügte, auf dem neuen Platz hinter dem Stadthaus abgehalten, und es parabirten dabei die Cadetten. Im Jahr 1848 fand dasselbe am 21. August zum ersten Male im Sihlhölzli bei dem neuen Schützenhaus statt. Kornhalle, neue. Es ist oben in dem Artikel „Fruchtfond" bemerkt worden, daß die Ausbewahrung der vorräthi- gen Frucht in den bisherigen Lokalitäten nicht mehr genügte. Deßhalb wurde in den Jahren 1849 und 1850 auf dem freien Platze außerhalb des neuen Kornhauses nahe am Hafen eine Kornhalle 68 538 erbaut. Die Maurerarbeit des neuen Gebäudes wurde von Herrn Baumeister August Studier, die Steinhauerarbeit von Herrn Däniker, die Zimmermannsarbeit von den Herren Koch und Ulrich auS geführt. DaS Gebäude kostete 20,235 fl. 8 ß. Die Räume, welche dasselbe als Magazin in sich faßt, bestehen in vier Kasten oder Thürmen; rings um dieselben befinden sich Fruchtspeichcr. Es enthält: ein Plainpicd, drei Boden und die sogenannte Laterne unter dem Dach, in welcher die Kasten ausmünden. Kornhauö, neues. In diesem in den Jahren 1836 — 1840 von der Kaufmannschaft erbauten, dann der Stadt übergcbenen Gebäude wurde im Jahr 1840 das Dach verschaalt, 1842 die Schütteboden belegt, 1849 ein Bordach von Eisen angebracht, das 1329 fl. 18 ß. kostete. Kornmarkt Dieser findet im neuen Kornhaus statt. Für denselben ist die im Jahr 1837 erlassene Kornmarktsordnung noch immer maßgebend. Folgende Tabelle gibt über die Kornzufuhr in den Jahren 1842—1850 Aufschluß: Jahrgang. Würtcmberger und Badenser. Händler. Bauern. Mehr gemessen als angegeben. Total. Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. 1842. 68414. 900. 12974. 2453. 84741. 1843. 59462. 2358. 13746. 2157. 77723. 1844. 56054. 7397. 21205. 3331. 87987. 1845. 61366. 13138. 17956. 2827. 95287. 1846. 45994. 11616. 22884. 2794. 83288. 1847. 33344. 17878. 21957. 3068. 76247. 1848. 70841. 21487. 23817. 3722. 119867. 1849. 76129. 15080. 23773. 3628. 118610. 1850. 78086. 13851. 25986. 2967. 120890. 549690. 103705. 184298. 26951. 864644. Kräuel. Im Jahr 1848 wurde in dieser Gegend ein kleines Wohnhaus für den Abdecker gebaut, das 1271 fl. 6 ß. 10 hlr. kostete. Krahnen Anno 1841 wurde stall des sog. Steinrades am neuen Quai beim Stadthaus ein eiserner Krahnen aufgestellt, welcher in der Fabrik der Herren Escher, Wyß u. Comp. gegossen wurde und nach Abzug des Erlöses von 834 fl. 16 ß. für das Material des Steinrades 1800 fl. kostete. 539 Limmatbett. Dasselbe wurde in den Jahren 1830 und 1831 auf Kosten der Kaufmannschaft von den Herren Schiffmeister Körner und Baumeister Locher tiefer auSgegraben und gereinigt. Die Kosten betrugen 2883 st. 10 ß. Mehlwaage. In diesem auf der Ostseite der Fraumünsterkirche befindlichen Gebäudctheil wurde im Jahr 1830 ein Zimmer für das Polizeikommissariat eingerichtet. Die Kosten betrugen 1073 fl. 8 ß. Mühlenstege. Die große Fcuersbrunst auf dem obern Mühlensteg im Jahr 1832 (stehe oben S. 233) ließ die Nothwendigkeit einer Verbindung dieses Steges mit dem linkseitigen Ufer der Limmat stärker als bisher fühlen. Diese Verbindung wurde in den Jahren 1832 und 1833 mittelst einer hölzernen Treppe, eines hölzernen Steges und einer steinernen Treppe zwischen dem Waisenhausgarten und dem Trottgebaude des KornamteS auSgesükrt. Die Bauten kosteten 3201 fl. 8 ß., an welche Summe von einer Anzahl der in der Nabe wobnenden Privaten 3385 fl. 32 ß. bezahlt wurden, so daß das Stavtärar bloß eine Auslage von 815 fl. 16 ß. zu tragen hatte. In den Jahren 1835 und 1836 wurde alsdann der Mühlensteg selbst theilweise neu gebaut, was 734 fl. kostete. Der untere Mühlensteg wurde im Jahr 1833 beim Eingang vom Niederdorf her erweitert und ein neues Geländer hergestellt; die Kosten betrugen 790 fl. 38 ß. Münsterterraffe. Das neue steinerne Budengebäude, welches sich an diese Terrasse anlehnt (stehe frühere Chronik S. 77), wurde im Jahr 1830 vollendet und kostete damals noch 633 fl. 32 ß. Nach dessen Vollendung wurden die Buden verpachtet. Mufikfaal. In diesem im Vordergründe der Fraumünsterkirche stehenden Gebäudetheil wurden im Jahr 1832 zwei Zimmer für ein Büreau der Kaufhausverwaltung eingerichtet, welche Baute 935 fl. 8 ß. kostete. Neuer Platz. Der hinter dem Stadthaus zwischen demselben und dem See liegende Platz wurde von 1838 bis 1832 immer mehr erweitert und aus diese Anlage ferner verwendet: in den Jahren 1838 und 1839 15300 fl., 1830 8355 fl. 16 ß , 1831 7089 fl. 9 ß., 1832 3852 fl. 31 ß. — Er blieb nun größtentheils ein Rasenplatz, auf dem im Jahr 1837 viele Truppenaufstellungen stattfanden. Anno 1839 wurde derselbe dann aber in eine Anlage mit Rasenplätzen, Gebüschen, Wegen und Ruhebänken umgewandelt, was 2659 fl. 29 ß. kostete. 68 * 540 Packhof. Diese von der Kaufmannschaft ausgeführte Baute, die mit dem Kaufhause in Verbindung steht, wurde im Jahr 1841 vollendet und der Stadt übergeben. St. Petersgemeinde Die Kirche, mit Ausnahme des Thurmes, der der Stadt gehört, Pfarrhaus, Helfern und Sigristenwohnung gehören der Gemeinde und werden von ihr unterhalten. — Im Jahr 1844 wurden die Zeittafeln des Thurmes reparirt, 1847 von Herrn Uhrenmacher Frech ein neues Uhrwerk mit Viertelstundenschlag, das erste dieser Art in Zürich, hergestellt, das ungefähr 4000 st. kostete. Der gleichzeitig ausgeführte Anstrich und die Vergoldung der Zeittafeln, so wie die Reparatur und der Wiedcranstrich des Helmes, welche der Dachdecker Herr Jakob Hotz ausführte, kosteten 2059 fl. 38 ß. Pfrundanstalt;u St. Leonhard. Nachdem die Gemcindsversammlung am 4. Juli 1839 beschlossen hatte, es soll anstatt der bisherigen Pfrundanstalt St. Jakob auf dem Plateau der Schienhutschauze ein Neubau aufgeführt werden (stehe frühere Chronik S. 170), wurde vorerst im April 1840 von der Regierung zu diesem Zwecke 112,649 Quadratfuß Land im ehemaligen St. Lconhardsbvllwcrk zu 16 Rpn. per Quabralfuß für 11,264 fl. 36 ß. angekauft, am 2t. April der Bauplan des Herrn Architekt Zeugheer und dessen Kostenanschlag genehmigt und darauf eine besondere Baukommission, bestehend aus den Herren Stadtschreibcr Gysi, ölock. I)r. Zundel, Pestalozzi-Hofmeister, Füßli-Usteri und Spitalpfleger Ziegler, ernannt, welche die speziellen Anordnungen zu treffen hatte. Dieser wurde Herr Leonhard Zeugheer als leitender Architekt, Herr Stadtbaumeister Ulrich als Bauinspcktor und Herr I. L. Meyer als Sekretär beigegebcn. Der Bau begann am 1. Juni mit Ausgrabung der Fundamente und Kellerräume, die für 44 ß. per Kubikklafter an Herrn Johannes Ulrich von Riesbach verdungen wurde; die Maurerarbeit wurde hierauf den Herren Baumeister Bögest und Gebrüder Däniker, die Steinhauerarbeit den Herren Jakob und Heinrich Staub, Gebrüder Däniker und Heinrich Vogel, die Zimmermannsarbeit dem Herrn Baumeister Bögest, die Spenglerarbeit den Herren Brunner, Kambli und Schweizer, die Glaserarbeit den Herren Zollinger, Däniker, Hausheer, Spörri, Reutlinger, Gimpcrt und Hamberger, die Schlosserarbeit den Herren Holzhalb, Breitinger, H. Vogel und Wüst, die Schreiuerarbeit den Herren Krazer, Spörri, Pfcnninger, Wehrst, Ochsner, Gerz, Schneller, Spinner, Abegg von Horgcn, Hausherr von Wollishosen, Schnorf, Frauenfelder und Schaufelberger im Laufe des Jahres 1840 nach und nach akkordirt. Ungeachtet der ungünstigen Witterung wurde das Gebäude am 11. November gänzlich aufgerichtet und mit Schiefern eingedeckt. Im Jahr 1841 wurden die Bauten wieder fortgesetzt; der Kochherd, Kaffeeherd und drei Ofen an Herrn Hafnermeister Bodmer, die Malerarbeit an die Herren Spörri, Michel, Förster, Cscher, Wolf, Biedermann, Gück und Lülhi, die Wasserheizung des östlichen Flügels an die Herren Cscher, Wyß u. Comp., diejenige deö westlichen Flügels an Herrn Strickler, die Treppen a» Herrn Baumeister Bögest akkordirt. Im Jahr 1842 wurde die Bepflastcruug und die Herstellung eines Uhrwerkes an Herrn Frech akkordirt und der Bau bis Ende April vollendet Vom 9. bis 21. Mai 511 war das Gebäude dem Publikum zur Besichtigung geöffnet, wurde dann vorläufig von dem Verwalter Herrn Hcß und seiner Familie bezogen, im September von der Baukommission der Armenpflege übergeben und am 2-1. und 25. Oktober von den Pfründen, bezogen. — Im Jahr 1813 ließ die Baukommission das AuSgelände durch Gärtner Würth anpflanzen, längs der Leonhards- straße einen Sockel mit Geländer herstellen, die übrigen Theile der Lokalität wurden mit einem Grünhag eingeschlossen; auf dem Gebäude wurde ein Thürmchen mit Uhrwerk errichtet und in demselben die Glocke ausgehängt, die zu St. Jakob gewesen. Im Januar 1811 löste sich alsdann die Baukommission auf. Die Kosten der neuen Pfrundanstalt find folgende: 1. Für den Bauplatz (ein Drittel der Kaufsumme). 3761 fl. 36 ß. 2. Hauptgebäude: Erdarbeiten. . . 183 fl. 31 ß. 6 hlr. Maurcrbeit. . . 31708 - 21 - - Steinmetzarbeit. . . 15256 - 37 - 6 - Himmermannsarbeit .... . . 11909 - 25 - 6 - Schieferbedeckung .... . . 2112 - 37 - 6 - Spenglcrarbeitcn .... . . 2170 - 35 - — - Schmiedarbeit. 716-7-3 - Glascrarbeiten. . . 1626 - 18 - — - Schrcinerarbeiten .... . . 12073 - 35 - — - Schlosserarbeiten. . . 2711 - 15 - — - Eiserne Geländer .... 517-10-6 - Eiscngießerarbeitcn .... 86 - 16 - — - Wasserheizung. . . 1219 - 30 - — - Hafnerarbeiten. . . 2323 - 13 - — - Kupfcrschmiedarbciten . . . . . 375 - 12 - — - Malerarbeiten. . . 3006 - 15 - 3 - Tapezirerarbeiten. o7 - 22 - — - Bcpflastcrung. 29 - 2 - — - Allerlei. 876 - 5 - — - Aufrichtmahl. . . 179 - 1 - — - Brennmaterial. . . 119 - 31 - — - Glockcngießcrarbeit .... 12 . 21 - — - Nachtrag, Verschiedenes . . 295 - 11 - — - 3 . Ausgelände: Erdarbeitcn. 2569 fl. 8 Ankauf und Transport von Erve. . 1711 - 37 Maurerarbeit.1111 - 3 Steinmetzarbeit.811 - 9 Zimmermannsarbcit. 97-38 6 hlr. 6 - 6 - 99231 fl. 28 ß. Iransp. 9670 fl. 16 ß. 6 hlr. 102996 fl. 21 ß. 542 4. Transp. 9670 fl. 16 ß. 102996 fl. 24 ß. Schlosserarbcit. . . 139 fl. 16 ß. - hlr. Eiserne Geländer . . 982 - 15 - — - Schwefel und Blei . 50 - 8 - — - Hafnerarbcit . . .291 - 8 - - - Malerarbeit . 39 - 2 - — - Einzäunung . . .134 - 27 - 0 - Bepflasteruug . . .714 - 18 - — - Wasserleitung . . . 304 - 22 - - - Uebcrkiesung . . . 298 - 6 - — - Anpflanzung . . . 738 - 37 - — - Verschiedenes . . .159 - 2 - — - 13522 fl. 12 ß. Besoldungen und Gratifikationen, Büralspcsen. 4724 - 15 - 9 - Total 121243 fl. 12 ß. 3 hlr. Das neue Pfrundhaus ist für 48 weibliche und 34 männliche Pfründer eingerichtet, und besteht aus einem Mittelbau, zwei Zwischen- und zwei Seitenflügeln. Seine Gesammtlänge beträgt 287 Fuß. Hievon hat der Mittelbau 40 Fuß bei einer Tiefe von 64 Fuß, und zwar nördlich um 15'/^, südlich um 8i/z Fuß vorspringend; die beiden Zwischenflügel zusammen 188 bei einer Breite von 40 Fuß und die beiden Seitenflügel 59 bei einer Tiefe von 64 Fuß, nördlich um 23 und westlich um 2>/? Fuß vortretend. Das Gebäude umfaßt das Kellergeschoß und drei Stockwerke. Das Kellergeschoß ist durchgehends gewölbt uno enthält eine geräumige Küche mit Brunnen, links und rechts davon zwei Borräume und zwei vertiefte Lichthöfe. Hinter der Küche befindet sich ein Raum (Bor- keller), die Servicetrcppe durch alle drei Stockwerke führend und die Speiseaufzüge enthaltend; unter dem westlichen Seitenflügel ein großer Raum zur Aufbewahrung von Brennmaterialien mit einer Zufahrtsstraße und dabei gelegenem Holzschopf. Im Erdgeschoß befinden sich rechts und links vom Hauseingange zwei kleine für den Hausknecht und den Portier bestimmte Zimmer; von demselben gelangt man in die um 10 Fuß erhöhte, 81 Fuß lange, 12>/, Fuß breite Halle, an deren Enden die beiden Haupttreppen placirt find. Hinter dem mittlern Theil der Halle befindet sich das Vorzimmer der Wohnung des BerwalterS und hinter den beiden Scitenhallen kleine Gänge. An dieselben reihen sich südwestlich fünf Zimmer und die Küche der Verwaltung Der übrige Theil des westlichen Flügels umfaßt drei Borrathskammern, eine Lingerie, die Muttcrstube, das Waschhaus mit daneben liegendem Holzschopf und zwei Badezimmer; derjenige des östlichen Flügels 14 Zimmer für weibliche Pfründer. Das erste Stockwerk enthält zwei geräumige Speisesäle; der eine für die männlichen, der andere für die weiblichen Pfründer, und zwei durchgehende Arbcits- oder Ver- sammlungssäle, 17 Pfründerzimmer. Das zweite Stockwerk eutkält über den Speise- und Arbeitssälen drei geräumige Krankensäle zu sechs und zehn Betten mit zwei Vorzimmern, einen Betsaal-, 17 Pfründerzimmer nebst Treppe nach dem sehr geräumigen, durch Kuicstockstenster beleuchteten Dachboden, welcher Plunderkammern ic. enthält. Die Zimmer der Verwaltung, die Speisesäle, die Krankenzimmer und der Betsaal sind mit Kachelofen versehen; die übrigen Zunmcr werden durch die Röhren der Wasserheizung erwärmt. Sämmtliche Zimmer der Pfründer sind vertäfert und 543 angestrichen und habe» eine durchschnittliche Größe van 134 Quadratfuß bei einer Höhe von 9 Fuß. Am 27. Oktober 1842 fand die feierliche Einweihung veS neuen PsrunbhauscS statt, wozu der engere und größere Stadtrath, die Präsidenten der Kantonal und Bezirksarmcnpflege, die städtische Armenpflege sammt den Geistlichen beim Predigern und die sämmtlichen Pfrundgenossen eingeladen wurden. Herr Stadtpräsideut Heß hielt vorerst einen Vortrug, der sich wesentlich auf das Geschichtliche der Anstalt bezog, dann sprach Herr Verwalter Heß vorzüglich zu den Hausgenossen und hierauf Herr Pfarrvikar Geßner ein Gebet. Die Zöglinge der Blindenanstalt sangen mehrmals passende Lieder. Für die sämmtlichen Pfrundgenossen, so wie für die Behörden wurde nachher ein Mahl angeordnet. Zu der Anstalt gls solcher übergehend, so wurden am 10. Oktober 1842 von der Bürgerge- meinbe nachfolgende Statuten für die Psrundanstalt angenommen und darauf am 24. Januar 1843 von der Psrunbpflegc eine (gedruckte) Hausordnung erlassen und eingeführt. Statuten für die städtische P fr u n d a n sta l t. § 1. Die städtische Psrundanstalt (bisher Pfrundhaus St. Jakob) hat zunächst den Zweck, älteren, ehrbaren und würdigen und in gedrückten ökonomischen Verhältnissen lebenden Bürgcrspersonen einen angemessenen Zufluchtsort zu gewähren. So weit es die Verhältnisse gestatten, können auch noch andere bejahrte, mehr oder weniger unvermögende Bürgerspcrsoncn gegen ein angemessenes Kostgeld in dieselbe aufgenommen werden. Diesem Stiftungszwecke unbeschadet dürfen, so weit es die Verhältnisse der Anstalt erlauben und insofern die Kosten hiefür von den kompetenten Behörden außerhalb der Oekonomie der Anstalt angewiesen werden können, stadtbürgerliche Kranke, deren Aufnahme in eine andere öffentliche Heilanstalt unmöglich ist, in der Psrundanstalt gegen eine mäßige Entschädigung verpflegt werden. Die nähern Bestimmungen über diese Richtung der Anstalt sind der Genehmigung des großem Stadtrathes zu unterwerfen. Die Psrundanstalt umfaßt demnach zunächst ausschließend : n) die Versorgung von Psründern, b) die Versorgung von Kostgängern. § 2. Als Pfründcr dürfen nur solche ältere Bürgerspcrsonen aufgenommen werden, welche sich selbst unmöglich durchdringen können und für deren Unterstützung Geldbeiträge nicht ausreichen oder unpassend erscheinen. Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: Personen von unsittlichem Lebenswandel und Müssigganger, so wie solche, welche mit ansteckenden oder ekelhaften Krankheiten behaftet sind, oder einer Pflege bedürfen, welche die Anstalt ihrer Einrichtung nach nicht zu gewähren vermag. 8 3. Die Anstalt gewährt den Psründern unentgeltlich Obdach, Unterhalt und Pflege und je nach dem Grade ihrer Mittellosigkeit eine Gcldunterstützung bis auf 20 ß. wöchentlich. Dagegen hat jeder Pfründer eine Aussteuer, bestehend in einem anständigen Bett, Kasten, Tisch und Stuhl und vollständiger Kleidung, in die Anstalt mitzubringen. Für den Unterhalt seiner Kleidung und seiner Mobilien hat er ebenfalls selbst zu sorgen, oder es ist der wöchentliche Geldbeitrag an die Ergänzung derselben zu verwenden. 8 4. Die Pfründer haben das Recht, sich nach ihren Neigungen eine zweckmäßige Beschäftigung zu wählen, und die Anstalt hat solchen Psründern, welche keine angemessene Beschäftigung finden, für eine solche zu sorgen. 544 Hiebei wird als Grundsatz angenommen, daß diese Beschäftigung den körperlichen und geistigen Kräften des betreffenden Pfründcrs entsprechen, und fortwährend der Grundsatz festgehalten werden soll, daß die Anstalt bei Zuweisung von Beschäftigung eine Wohlthat und keinen Zwang beabsichtigt. Ein solcher darf nur gemäß der in 8 20 der Pfrundpflcgc eingeräumten Disciplinargcwalt stattfinden, wo bei hinreichenden körperlichen Kräften eines Pfründcrs offenbarer Müßiggang oder Liederlichkeit vorhanden ist. Ein allfälligcr Verdienst, welchen sich die Pfründer erwerben, wird ihnen zur freien Verfügung überlassen, und darf bei der Znthcilung des Pfrundgcnusses in keiner Weise in Anschlag gebracht werden. 8 5, Ein allfälligcs Vermögen der Pfründer ist der Verwaltung der Pstundanstalt zu übergeben und durch diese zu besorgen, und es hört das freie Verfügnngsrccht des Pfründcrs über den Kapitalbestand seines Vermögens auf, wogegen der Zinsertrag ihm ungeschmälert zu überlassen ist. Bei dem Absterben eines Pfrün- ders fällt dessen ganze Verlassenschaft der Pfrundanstalt zu; dagegen soll bei allfälligem Wicderaustritte einem solchen ein Uevcrschuß des zugebrachten und angewachsenen Vermögens über die an ihn seit seiner Aufnahme verwendeten Kosten zu freier Verfügung aushingegeben werden. 8 6. Die Pfründer genießen ihren Unterhalt am gemeinsamen Tische, mit einziger Ausnahme von Krankheitsfällen; dagegen wird jedem derselben sein eigenes heizbares Schlafzimmer eingeräumt, unter angemessener Trennung beider Geschlechter, Indessen können auch Ehegatten in die Anstalt aufgenommen und ihnen gemeinschaftliche Zimmer angewiesen werden, 8 7. Die Zahl der Pfründerplätze wird gegenwärtig gemäß Art, 3 des Gemcindsbeschlnsses vom 4, Juli 1830 auf 40 festgesetzt; es kann jedoch jederzeit eine Vermehrung dieser Pfründerplätze bis auf die Zahl von 60 stattfinden, sobald der regelmäßige Ertrag des Kapitalvermögens der Anstalt um die ordentlichen Kosten eines Pfründcrplatzes sich vermehrt hat. Für allfällige einzelne Kapitalschcnknngen an die Anstalt, deren Zinsertrag die regelmäßigen Kosten eines Pfrüuderplatzes zu decken im Stande ist, soll, wenn es vom Schcnkgeber verlangt wird, eine neue Pfründe errichtet und diese mit dem Namen des Schenkgebcrs bezeichnet werden, ohne daß jedoch Bürger desselben Geschlechtes vorzugsweise Ansprüche auf die Zntheilung solcher Pfründen erhalten sollen, 8 8, Die Einleitung zur Versorgung an einen Pfründcrplatz kann auf statlgcfundene öffentliche Ausschreibung hin von dem Betreffenden selbst, so wie von jedem andern Bürger geschehen; muß aber da, wo der Aufzunehmende bereits almosengcnössig ist, durch den Armcnvater desselben stattfinden, lieber die Aufnahme oder Abweisung entscheidet in jedem einzelnen Falle die Pfrundpflege, welche darüber der städtischen Armenpflege einen motivirten Bericht zu erstatten hat. Findet die letztere die von der Pfrundpflege geschehene Annahme oder Abweisung mit den Statuten der Pfrundanstalt unvereinbar, so ist sie befugt, den Beschluß der Pfrundpflege unter Angabe der Gründe abzuändern, 8 0, Die Aufnahme von Pfründcrn findet in der Regel auf Lebenszeit statt ; es kann jedoch ein solcher, wenn er seine Subsistenzmittel für die Zukunft nachzuweisen im Falle ist, seinen Austritt von den Aufnahms- behörden verlangen; so wie hinwiederum diese berechtigt sind, einen Pfründer, welcher durch beharrlichen Ungehorsam, Unsittlichkeit oder auf andere Weise sich dieser Versorgung unwürdig gemacht hat, aus der Anstalt zu entfernen. 8 10. Außer den Pfründcrn dürfen gemäß 8 l auch Kostgänger in der Anstalt aufgenommen werden; die Gesammtzahl der Kostgängerplätze ist jedoch auf 20 beschränkt, 8 11, Als Kostgänger haben nur Personen von vorgerücktem Alter, welche in gutem Rufe stehen und mit keinen ansteckenden oder ekelhaften Krankheiten behaftet sind, zu der Anstalt Zutritt, namentlich darf diese Versorgung niemals als Korrektionsmittel oder als Unterbringung schlechter Subjekte zugestanden werden. 545 8 12. Die Kostgänger genießen wie die Pfründer in der Anstalt Obdach, Pflege und Nahrung; letztere mit den Pfründcrn am gemeinsamen Tische und wie diese ihr eigenes heizbares Zimmer, und leben ebenfalls nach den Geschlechtern getrennt, wo nicht nach Analogie des 8 6 Ehegatten als Kostgänger aufgenommen werden. 8 13. Die Kostgänger sind in allen Theilen der bestehenden Hausordnung in der Anstalt unterworfen. Die freie Verwaltung ihres Vermögens ist ihnen überlassen, insofern sie selbst ihr Kostgeld an die Anstalt bezahlen; findet dagegen die Versorgung eines Kostgängers in der Anstalt durch dritte Personen statt, so sind diese befugt, im Einverständnisse mit der Pfrundpflcge innerhalb den Schranken der Hausordnung zu bestimmen, wie der betreffende Kostgänger bezüglich auf die Verwalrung und Verwendung seines Vermögens und seine Lebensweise überhaupt gehalten werden solle. 8 14. Das von den Kostgängern zu bezahlende Kostgeld soll je auf ein halbes Jahr zum Voraus entrichtet werden, und annähernd dem Betrage gleich sein, welchen die Anstalt an die Versorgung eines Pfründers verwendet und nach den Ergebnissen der Rechnungen der Anstalt zeitweise einer neuen Feststellung unterworfen werden, wobei als Grundsatz angenommen wird, daß der Anstalt selbst durch Aufnahme von Kostgängern keine ökonomischen Opfer zufallen sollen. 8 15. Die Einleitung zur Versorgung eines Kostgängers geschieht durch diejenige Person, welche sich zur Bezahlung des Kostgeldes verbindlich macht. Die Ausnahme entscheidet definitiv die Pfrundpflcge, und es wird im einzelnen Falle eine solche Versorgung durch Vertrag zwischen der Pfrundpflcge und derjenigen Person oder Stelle, welche sich für Bezahlung des Kostgeldes verpflichtet, aus bestimmte Dauer festgestellt. Jeder Vcrsorgungs- vertrag, welcher für einen Kostgänger zum ersten Male abgeschlossen wird, muß auf ein Jahr gestellt werden; Erneuerungen solcher Verträge dürfen bis auf drei Jahre, jedoch nicht unter Einem Jahre gültig ausgestellt werden. 8 16. Jeder Kostgänger hat wie die Pfründer ein anständiges Bett und das nöthige Mobiliar nebst vollständiger Kleidung in die Anstalt mitzubringen und diese auf eigene Kosten zu unterhalten, und es werden ihm bei seinem Austritte diese Gegenstände wieder verabfolgt. 8 17. Die Unterhaltung der Pfründer und die Ausgaben für die gesammtc Pfrundanstalt werde» aus dem unmittelbaren Vermögen derselben bcstrittcn. Dieses wird gebildet: n) aus dem bisherigen Vermögen des Pfrundhauses St. Jakob; b) aus allen zu Gunsten der Anstalt verordneten Geschenken und Vermächtnissen und aus Erbschaften oder Rückerstattungen von PfrünLern; c) aus allfälligen Beiträgen städtischer Fonds. 8 18. Die Oberaufsicht über die Pfrundanstalt steht nach 8 16 des Gesetzes über die Unterstützung der Armen vom 9. Hornung 1836 der städtischen Armenpflege zu. 8 19. Zur Führung der speziellen Aufsicht über diese Anstalt wird eine eigene Mundpflege erwählt. Diese besteht aus 11 Mitgliedern, nämlich: r») aus dem Präsidenten der Armenpflege, als Präsident; b) aus zwei von der Armenpflege aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern; c) aus fünf von dem großen Stadtrathe aus der Gesammtbürgerschaft gewählten Mitgliedern; ck) aus dem Verwalter, dem Pfarrer und dem Arzte der Pfrundanstalt. Die Ernennung der unter b und c erwähnten Mitglieder geschieht auf die Dauer von sechs Jahren, und zwar so, daß je zu drei Jahren die Hälfte derselben in umgekehrter Ordnung der erfolgten Wahl einer neuen Wahl 69 546 unterliegt. Von den in litt. c bezeichneten Mitgliedern fallen bei der ersten Erneuerung die zwei zuletzt gewählten in den Austritt. § 20. Der Pfrundpflegc liegt ob: 1) Die Aussicht über die Verrichtungen sämmtlicher Angestellten des Hauses, über die Behandlung und Verpflegung der in die Anstalt aufgenommenen Pfründcr und Kostgänger, und die Bestimmung der nach 8 3 den einzelnen Pfründcrn zu verabreichenden wöchentlichen Gclduutcrstützungcn, welche sie auf die Dauer eines Vierteljahres festsetzt. 2) Die Aufsicht über die gesammte Ockonomie der Psrundanstalt, insbesondere über die Gebäulichkeitcn, das Ausgelände, das Mobiliar und sämmtliche Vorräthe, so wie über die Führung sämmtlicher Bücher und Inventarien. Die nöthigen Anschaffungen und Reparaturen ist sie von sich aus anzuordnen befugt. 3) Die Handhabung der Disciplin über sämmtliche Hausgenossen in wichtigeren Fällen. Handelt es sich jedoch um Entfernung eines Pfründcrs aus der Anstalt, so stellt die Psrundpflege einen dießfälligen Antrag an die Armenpflege. Einzelne Gcschäftsbcsorgungcn überträgt sie nach Gutfinden an einzelne ihrer Mitglieder und läßt sich durch diese von Zeit zu Zeit Bericht erstatten. Die Vorschriften über die Hausordnung und über die verschiedenen Dienstzweige in der Anstalt erläßt die Psrundpflege unter Genehmigung der Armenpflege. Ebenderselben Übermacht sie jährlich nebst einem Berichte über ihre Verrichtungen die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Anstalt während des verflossenen Jahres. 8 21. Die Besorgung der Pfründcr und Kostgänger, so wie die unmittelbare Aufsicht über dieselben und die Leitung der gesummten Psrundanstalt steht einem Verwalter zu. Derselbe wird gemäß dem Gcmciudsbeschlusse vom 23. Dezember 1830 von der Armenpflege in Zuzug der Psrundpflege gewählt und auf eine Amlsdaucr von sechs Jahren mit Wicderwählbarkcit bestellt. Er soll verhcirathct sein und sich darüber ausweisen, daß er und seine Gattin der Leitung eines großen Konviktcs gewachsen und er selbst im Stande sei, die Verwaltung des Vermögens der Anstalt zu besorgen. Er hat freie Wohnung, Feuerung und Licht in der Anstalt, und bezicht außerdem eine Besoldung von 700 st. in baarem Gelde. 8 22. Für die Besorgung des Gottesdienstes, den Krankenbesuch und die Anordnung und Beaufsichtigung der häuslichen Andacht in der Anstalt wird ein Geistlicher bestellt, welcher von der Armenpflege in Zuzug der Psrundpflege auf Lebenszeit gewählt wird. Derselbe erhält eine jährliche Besoldung von 350 fl. in baarem Gelde. 8 23. Für die Gesundheitspflege der Pfründcr und Kostgänger wird ein Arzt bestellt, dessen Wahl durch die Armenpflege nach Analogie des § 97 der Armenordnung geschieht. Ihm steht im Einverständnisse mit dem Verwalter und unter der Kontrolle der Pflege die Aussicht zu über alles, was zur Bedienung der Kranken gehört und in medizinischer oder diätetischer Hinsicht zur Beförderung der Gesundheit dient. Er erhält eine angemessene, von dem Stadtrathc auf den Antrag der Psrundpflege zu bestimmende sire Besoldung aus dem Vermögen der Anstalt. 8 24. Das Dienstpersonal des Pfrundhauscs wird von dem Verwalter bestellt und entlassen. Uebrigens können einzelne Dienstleistungen gegen angemessene Entschädigung an Psründer übertragen werden. 547 Im Jahr 1845 vereinigten sich fünf Frauenzimmer dazu, die HauShaltungSsektion mit ihrer Einsicht zu unterstützen. Es wurde in diesem Jahr im untern Theile des Gartens ein Gebäude für Aufbewahrung des Brennmaterials errichtet, das 650 fl. kostete, eine neue Wassertolle erbaut, an der Wasserheizung Beänderungen vorgenommen und eine Leichenkammer eingerichtet; 1846 eine Fisharmonika für den Gottesdienst angeschafft; 1847 wurde das von den Kostgängern zu entrichtende Kostgeld von 110 auf 120 fl. erhöht. Es befanden sich in der Anstalt 1843. 1847. 1850. 40 Pfrünver, nämlich 12 männliche und 28 weibliche; 13 männl. Pfründer; 15 männl. Pfründer. 5 Kostgänger; 28 weibl. - 25 weibl. 7 männl. Kostgänger; 5 männl.Kostgänger. 13 weibl. - 11 weibl. - Die Kosten der Anstalt betrugen z. B. 1844. 1850. für Lebensmittel. 3525 fl. 7ß. 2 hlr. 4226 fl. 22 ß. 3 hlr. - andere Haushaltungsbedürfnissc . . . 191 - 11 - 6 - 380 - 5 - 3 - - Brennmaterial. 163 - 6 - — - 1050 - 4 - - - - Wochengelder (Kleidung). 609 - 35 - — - 431 - 35 - - - - Anschaffung hausräthlichcr Gegenstände. 322 - 30 - — - 73 - 23 - - - - Werk- und Gartengeschirr. 42 - 27 - — - 13 - 32 - — - - Arznung und Begräbnißkosten.... 296 - 22 - — - 287 - 17 - - - - Bauten und Reparaturen. 576 - 14 - — 479 - 36 - - - - Verwaltungskosten. 1948 - 10 - — - 2225 - 29 - - - - den Gottesdienst. 31 - 17 - — - 65 - 32 - - - an Rückerstattungen und Nutznießungen . . 124 - 9 - — - abgegangen und verloren. 18 - 17 - — - für Abzahlung von Passiven. 400 - - - — - - Verschiedenes. 397 - 19 - 6 - 1403 - 38 - - - an Veränderungen im Inventar .... 1501 - 9 - — - Summa 10148 fl. 34 ß. 2 hlr. 10638 fl. 33 ß. 6 hlr. Die Einnahmen der Anstalt bestehen in den Zinsen von Kapitalien und von Handlehen, Kostgeldern, Legaten und Geschenken und Beiträgen von andern FondS. Die Legate betrugen Der Vermögensbestand 1843 150 fl. 1844 550 1845 865 - 1846 485 1847 1675 - 1848 875 1849 1522 - 1850 575 Anstalt war 1843 273,358 fl. 7ß. 3 hlr. 1850 293,504 - 9 - 3 - 69 * 548 Predigergemeinde. Kirche, Pfarrhaus, Helfercigebäuve und Sigristenwohuung werden vom Staat unterhalten. ES fanden in den Jahren 1840 — 4850 an keinem derselben bauliche Veränderungen von Belang statt. Quais ES ist in der frühern Chronik S. -499 angeführt worden, baß in den Jahre» 1835 —1840 von der Kaufmannschaft drei Quais angelegt worden, nämlich 1) der untere Quai vom RathhauS bis zur neuen Brücke, 2) der obere Quai von der neuen Brücke biö zur Thorgaß, 3) der Quai hinter dem Egli. Ein vierter wurde auf Kosten der Stadt vom jetzigen Kaufhaus bis zum Stadthaus angelegt, 1837 begonnen und 1843 vollendet. Derselbe kostete im Ganzen 34,333 st. 29 ß. Schlachthaus und Metzg. Im Jahr 1843 wurde die Dachung des Schlachthauses total renovirt, 1844 und 1846 die Metzghalle; die dicßfälligen Kosten zahlten größtentheils die Bankbesitzer. Schuthäuser. n. Für Knaben. Das Schulgebäude beim Fraumünstcr, das in den Jahren 1834 und 1835 neu erbaut worden, wurde 1840 um ein Stockwerk erhöht und 1841 und 1842 mehrere neue Lehr- zimmer in demselben eingerichtet, 1845 ein Zimmer für das Bürcau der Armenpflege. Diese Bauten kosteten ungefähr 8000 st. b. Für Mädchen. Im Jahr 1845 entschlossen sich einige hiesige Privaten das alte Chorherren- gcbäude von der StiftSpflege anzukaufen, um zu verhüten, daß solches nicht durch anderweitigen Verkauf eine der Würde der Großmünsterkirchc schadende Bestimmung erhalte, und mit dem Zweck, das Gebäude abzutragen und an dessen Stelle ein neues SchulhauS für die Mädchenschulen der Stadt zu erbaue». Die Regierung trat das ganze Gebäude, Inbegriffen die französische Kirche, dem Verein oder in dessen Namen den Herren alt Bürgermeister Heß und Stadtseckclmeister Oeri für die Summe von 30,000 Frkn. käuflich ab. In dem bießfälligen Kaufverträge wurden folgende Bestimmungen festgesetzt: H 1. Die verkauften Gebäulichkeiten sollen in ihren Hanptbestandtheilcn nur für kirchliche oder Schulzwccke verwendet werden. H 2. Die Käuscrschaft übernimmt die Unterhaltung des ganzen Kreuzganges, also auch derjenigen Theile, welche unter den vom Stiftsfond zurückbehaltenen Gebäulichkeiten sich befinde». Sie verpflichtet sich, den Kreuz- gang in seiner architektonischen Bauart in Ehren zu halten, wie er jetzt besteht; ferner übernimmt sie die Herstellung und den Unterhalt der zu dem Kreuzgange führenden Zugänge, so wie deren Verschluß. Zj 3. Die Zugänge zum Krcuzgange sind als Zugänge zur Kirche zum Besuche des Gottesdienstes in derselben stets offen zu belassen. Außer dieser Zeit mag die Käuscrschaft sich über den nothwendigen Verschluß 549 mit den Stadtbehörden verständigen. Die Stiftspflcge hat das Recht, für die Bedürfnisse der Kirche zu den durch den Kreuzgang führenden Zugängen die nöthigen Schlüssel machen zu lassen. 8 4. In dem Gcbäudetheil litt. ^4 soll das kleine Fenster, das gegen den Betsal in der Großmünster- kirche führt, so wie die in das Souterrain führende Thüre vermauert und keine neuen Oeffnungcn gegen die Kirche durchgebrochen werden. Ferner soll die Firsthöhe, wie sie gegenwärtig an diesem Gebäude besteht, nämlich 47 Fuß, als Normallinie für künftige Bauten gelten. 8 5. Die Käuferschaft oder deren Rechtsnachfolger haben der Stiftspflcge, bevor sie allfällige Bauten beginnen, eine Skizze über die neue Faoade des Gcbäudetheiles k l) gegen das Leutpriestereigcbäude und gegen der Großmünsterkirche zur Genehmigung vorzulegen. 8 6. Das früher dem chemischen Laboratorium im Chorhcrrengebäude zugetheilte Ouantum Wasser bleibt zur freien Verfügung des Staates vorbehalten. 8 7. Die Verkäuscrschaft verpflichtet sich, die Kastanienbäume in ihren Kosten wegzuschaffen, und es dürfen in der Fronte des Kaufsobjektes keine neuen gepflanzt werden. Auch wird der Käufcrschaft und ihren Rechtsnachfolgern das Recht des Zuganges über diesen Platz zu ihren Gcbäulichkeiten zugesichert. 8 8. Die Käufcrschaft hat von Ostern 1845 an die ab den verkauften Gcbäulichkeiten eingehenden Mieth- zinsc zu beziehen, wcßnahcn ihr die betreffenden Miethvcrträge übergeben werden : dagegen hat sie auch die Assekuranzkostcn von dieser Zeit an zu übernehmen. Im I. 1847 wurde dem Verein nachträglich auch das Treppengcbäude neben der französischen Kirche für 6000 Frkn. verkauft. Anno 1848 begann der Verein seine Bauten damit, die Straße zwischen dem Antistitium und der Schulet einer- und dem allen Chorherrengebäude anderseits tiefer zu legen, und am Antistitium wurden verschiedene bauliche Veränderungen vorgenommen (siehe oben S. 526). Am 5. Dezember 1849 wurde von der Bürgergemeinde der von Herrn Architekt Wegmann entworfene Plan zu vcm neuen Schulgebäude bedingt genehmigt, in Folge dessen im Frühling die Baute hätte beginnen sollen. Da aber inzwischen ein Theil der Bürgerschaft auf Freistellung der Großmünsterkirche hinarbeitete, so mußte der Bau verschoben werden, bis die Bürgergemeinde am 29. April 1850 mit Mehrheit entschieden hatte, daß der Bau des Schulhauses ausgeführt werden soll. — Im Mai 1850 begann unter der Leitung des Herrn Architekt Wegmann die Baute; das Gebäude konnte aber bis zum Eintritte des Winters nur noch einen Stock hoch gebaut werden unv wurde alsdann über den Winter eingedeckt. Im Jahr 1851 wird dasselbe unter Dach gebracht, 1852 im Innern vollendet und auf Ostern 1853 bezogen werden. — Da dieser großartige Bau aber mehr eine folgende Periode als das Dezennium von 1840—1850 beschlägt, so kann hier nicht weitläufiger darauf eingetreten werden. Schulwesen In der Organisation der städtischen Schulen, wie solche in der frühern Chronik S. 589—592 geschildert worden, ging keine wesentliche Veränderung vor. Für die Knaben gab es erste und zweite Elementar- und Realschulen, für die Mädchen ebenso und eine obere oder Sekundärschule; ferner für Knaben eine ErgänzungS- oder Repeiirschule. Am 18. Juni 1847 erließ der Stadtschnlrath eine allgemeine Schulordnung für die Stadtschulen, die sich über den Ein- und Auötritt der Schüler, 550 Verhalten in der Schule, Absenzen, Strafen, Tabellen, Bezug des Schulgeldes und Verhalten außer der Schule verbreitet. Es kann sich daher hier nur um eine Angabe über den Bestand der Schulen handeln. Es zählte die Knabenschule: 1847 l5 Lehrer, Schüler 478. 1848 15 - - 484. 1849 15 - - 523. 1850 15 - 313 Elementar- und 234 Realschüler. Total 547. Die Mädchenschule: 1847 24 Lehrer und Lehrerinnen, Schülerinnen 514. 1848 24 - - - - 522. 1849 24 - - - - 515. 1850 24 - 214 Elementar-, 210 Real- und 118 Repetirschülerinnen. Total 542. Die Ergänzungsschule: 1847 2 Lehrer, Schüler 139. 1848 2 - - 156. 1849 2 - - 158. 1850 2 - - 131. Die Schulgüter betrugen: Stadtscbulfond. Brüqgerfond. Thommann'sche Stiftung. Töchterschulfond. 1839 153,492 fl. 17 ß. 236,258 fl. 19 ß. 77,802 fl. 25 ß. 35,264 fl. 38 ß. 1844 156,872 - 5 - 241,634 - 2 - 80,272 - 38 - 36,114 - 4 - Sechseläriten Dieses ächt zürcherische Volksfest wurde auch in den Jahren 1841 bis 1850 gleich wie früher gefeiert, nämlich am Morgen treiben sich eine Menge verkleideter Knaben und Mädchen einzeln oder in Gruppen in der Stadt umher und erbitten sich vor den Häusern oder von den Vorübergehenden Gaben. Auf den Zünften werden Mittags Mahlzeiten gehalten. Schlag 6 Uhr ertönt die große Glocke beim Großmünster als Frühlingszeichen nach langer Unterbrechung wieder zum ersten Mal und es mischt sich in die Töne derselben nicht selten mehrfacher lauter Jubel. Nun werden die von den Knaben verschiedener Stadtthcile im Schützenplatz, auf dem Hirschengraben, im Kratz und auf andern großen Plätzen bereit gehaltenen Holzhaufen angezündet, und lodern, bis unter lautem Jubel die auf denselben befindlichen Böggen (ausgestopfte Puppen oder Strohmänner) verbrannt sind. Um 8 Uhr findet auf den Zünften das Nachtessen statt, nach dessen Vollendung die Zünsler in Zügen mit Musik unter Beleuchtung von Laternen oder Fackeln einander Besuche abstatten, waS oft bis gegen Morgen geht und wobei es bei den dießfülligen Anreden nicht an mannigfaltigen Schwänken fehlt. Die Hauptcrgötzlichkeit des TageS aber, die oft Tausende von Zuschauern von Stadt und Land herbeiführt, ist der kostümirte Festzug, der auch während dieses Zeitraumes in ausgezeichneter Weise sich geltend zu machen suchte, in den meisten Fällen auch gelang und neben dem Hauptzweck, der Belebung und Weckung gemeinsamen Frohsinns und der Vereinigung der verschiedensten Elemente, 551 vorzugsweise zum Zweck hatte, demjenigen Theil des Publikums, der von der Feier des Frühlingsfestes ausgeschlossen ist, namentlich den bei Hause weilenven Frauen und Töchtern und der Einwohnerschaft überhaupt Unterhaltung, Ergbtzung und Belehrung zu verschaffen. Im Jahr 18-11 traten sämmtliche 13 Zünfte zur Feier eines Festes zusammen und theilten sich behufs der Darstellung der vier Jahreszeiten in vier Abtheilungen. Boran ritten dem Zuge die Pannertrager der 13 Zünfte in ihrer Zunsttracht, dann erschien Saturn, als Gott der Zeit, mit Stundenglas und Sense auf olympischem Wagen. In der ersten Gruppe, der Frühling, erschien Flora, die Göttin desselben, in einem mit drei Pferden bespannten Wagen, von Genien begleitet, Gärtner und Gärtnerinnen in einem Blumengarten auf bespanntem Wagen, das Sechseläuten mit dem Narrcnschiff, das durch ein besonderes Gedicht verherrlicht wurde, Sennenzug auf die Alpen, Zurzacherschiff mit christlichen und jüdischen Handelsleuten :c, Bauernhochzeit, — hierauf der Sommer, als Sinnbild desselben ein rüstiger Landmann mit Aehrenkranz und Sichel, begleitet von zwei geschmückten Landmädchen auf einem bekränzten Wägelein; Gruppen: Lustpartie von Herren und Damen nach dem Uctliberg auf Eseln reitend, englische Herrschaft in bestäubter Reisekutsche, die Ernte, Schwabenfuhrwerk, Mühlctriebwerk, Bäckerhandwerk, das Knabcnschießen oder das Jugcndererzitium, Fahrt nach dem Freischießcn, die Handwerke der Bauleute, Gerber und Küfer. Der Herbst, Sinnbild Bachus, der Gott des WeinS, aus dem Prunkwagen von Panthern gezogen, ihm voran Silen auf dem Esel von Faunen unterstützt. Die Traube von Kanaan und der Weinleute Tester. Gruppen: Gespann mit der Rechtsamcntrotte und dem GemeindhauS, wo Krähhahnen gehalten wird, de Wyma von Wyningen, Weinwagen von Teufen mit Gsöudcretem, Gespann mit Standen voll Wimmcndcr, Bauern mit Tansen rc., die Heimkehr von der Jagd, Wänder Laub. Der Winter, Sinnbild: ein Greis in ausgeziertem, von zwei Pferden bespanntem Schlitten. Gruppen: Mägde mit Gutjahrkörbchen, der Gutjahr einziehende Stundenrufer rc., Tyroler Handschuhkrämer rc., zweispänniger Schlitten, eine Reiselustfahrt enthaltend, vierspänniger, die Abendgesellschaft der vier Zünfte, Volk aller Stände, Lustgang auf das Eis, vierspännige Schlitten mit Schmieden, der Christabend, Fuhrwerke mit Schlossern, Kürschnern und Schneidern, die Neujahrssänger, Bürdeli- wagen, der Berchloldötagadend, der Schiffer- und Fischerstand, der Karneval mit Maskenzug. — An Musik vor und zwischen den Zügen fehlte es nicht, ebenso auch nicht an poetischen Zugaben. Jede Gruppe hatte ihr besonderes, auf die Jahreszeit gedichtetes Lied und einen poetischen Schwank. Der Narrenspiegel wurde aus dem Narrenschiff haufenweise unter das Volk geworfen und begierig aufgefaßt. Am Sechseläuten 1842, das erft am 4. April gefeiert wurde, fand kein Festzug statt, da kurz zuvor ein heftiger Brand in der Stadt stattgehabt hatte; dagegen wurde das Fest auf den Zünften in fröhlicher Erinnerung an den vorjährigen Zug und in der Weise gefeiert, daß in mehreren Gesellschaften Mitglieder der hiesigen Sängervereine als Gäste erschienen und wesentlich zur Erhöhung der Fröhlichkeit beitrugen. Im Jahr 1843 war es zwar nicht möglich, mittelst gemeinschaftlichen Zusammenwirkens sämmtlicher Zünfte einen Festzug zu arrangiren, indem einige aus die dießfalls an sie erlassene Einladung ungünstig antworteten, wie in dem am Sechseläuten ausgetheilten gedruckten Flugschriftchen „Oeppis zum Dessert für die Herre und Bürger" deutlich zu entnehmen ist, dessenungeachtet wurde für die Darstellung von „Wallensteins Lager" ein sogenanntes Werd büreau errichtet, Beiträge gesammelt, 552 Zeichnungen und Kostüme angefertigt, und eS gelang, zwar mit weniger Mannschaft als im Jahr 1841, aber in sorgfältig und treu nach Vorschrift gearbeiteten schönen Kostümen den Zug auszuführen, für welchen eine „Ordnung" gedruckt wurde. Voran ritten Trommeter, dann folgten Buttler'sche Dragoner, Terzky's Karabinierer, Trommelschläger und Sackpfciser, Terzky's Hellcbardierer, Trommeter, Ordonnanzen, der Generalissismus Wallenstein mit seinen Adjutanten, Pappenheimer Kürassierer, Ticfenbacher Arkebüsierer, Terzky's Pikenierer, Trommelschläger, Konstablcr, Holkische Jäger und scharfe Schützen, Kroaten zu Fuß, Troß, Kroaten zu Roß. Auf dem Platze vor dem Stadthausc war ein kleines Lager aufgeschlagen, wo sich die Theilnehmer am Zuge nach der Vollendung desselben, soweit es die Witterung gestattete, einige Zeit herumtummelten. Am Sechseläutcn 1844 wurde der nämliche Festzug auf Verlangen sehr vieler Theilnehmer, welche die malerische Trackt des siebzehnten Jahrhunderts gerne nochmals getragen hätten, wiederholt, und es erschien ein Festprogramm, das ist: „Gründlicher und eigentlicher Bericht von der heut zum andern Mal figurirenden Wallensteinischen Mannschaft, deren Ordnung und Eintheilung, item deren Manöveren und Praktiken bey dem Marsch durch die alte und neve Stadt; sampt einem Anhang von dem Läger im hinderen Kratz denen Zuschaveren und Schaverinnen, bencpst einem schönen Feverwerk (wenn die Sonn scheint) und noch vill anderem mehr." Im Jahr 1845 wurde kein Festzug gegeben, da zu dieser Zeit wegen des Freischaareneinsalles in den Kanton Luzern zu Stadt und Land die Gemüther aufgeregt waren. Am Sechseläutcn 1846 fand unter Theilnahme sämmtlicher Zünfte ein großartiger Fackelzug zu Ehren der Stifter der schweizerischen Nordbahn, namentlich des Herrn Direktor Martin Escher, statt, vor dessen Hause beim Kronenthor zwei von einer ansehnlichen Zahl von Sängern einstudirte Lieder unter Begleitung von Blechmusik gesungen wurden. Die Fortsetzung des Zuges wurde durch plötzlich eingetretenen Regen gestört. Am Sechseläutcn 1847 fand kein Festzug statt, dagegen auf der Zunft zur Gerbe die Einweihung eines neuen, in Form einer Eiche angefertigten Pokals. Herr Professor Sal. Vögelin hielt dabei eine sehr ausgezeichnete Rede, und die Zunft zum Widder brachte jener Zunft einen freundlichen Gevatterspruch dar, der später zum Besten der Brandbeschädigtcn von Weißlingen gedruckt wurde. Das Sechseläutcn 1848, am 27. März, wurde in Anbetracht der großen Weltereignisse, die alle Gemüther beschäftigten, still gefeiert. Am Sechseläutcn 1849, den 26 März, wurde dagegen wieder ein großartiger Festzug gefeiert, die Eilwagenreise des Prinzen Karneval durch die alte und neue Welt, worüber ein gedruckter Bericht in launigem Gesprächstyl vorliegt. Da sah man die junge Garde (eine Anzahl Kadetten mit ungeheuer» improvisirten Köpfen), die alte Garde (Ranzengarde), die Nobelgarde, den Prinz Karneval auf einem Wagen, Eulenspiegel und Münchhausen, — die Abtheilung Spanien: Don Quirote und Sancho Pansa, die Königin Jsabelle mit Gefolge, ein Eremit, — Frankreich: carou88oI en guatro, Louis Napoleon, die Kaisergarde, die allgemein befriedigte, Cavaignac, Lamartine, clia88eur8 ck'.41rigue, Agrcke nationale, Ledru-Rollin, Proletarier, — England: Bergschotten, die Königin mit Familie, Louis Philipp, MylordS, Dampfschiff, Brobmaschine, — Italien: der Vetturin, Kapuziner, schöne Frauen, Lazzaroni, Gärtner, Maler, Piseraro, Abbate, Carbonaro, — die Schweiz: der Zeitgeist (sehr launig), die Neutralität, die Sennhütte, Straßenarbeiter, Schnellläuser, Grenzhütcr, — Deutschland: Schwabenfamilie, die Nationalversammlung in der Paulskirche, Studenten, Bürgerwehr, Charivari, — Oesterreich: Gruppe von Ausgewiesenen, Legionärs und Proletarier, Tyrolerhochzeit, Staberl, Kossuth mit Gefolge, — Türkei: Pascha mit Familie, Spahis,— Rußland: der Czaar auf hohem Thron, seine Völker an Seilen lenkend, Kosaken vom Don und Ural, — Tscherkessen, — Europamüde, — Amerika: Orchester, Dampfschiff, Einwanderer, wandernder Goldklumpen, Kalifornicr, Pflanzer, Brasilianer, Indianer. — Das Ganze ist durch eine Zeichnung auf zwei Bogen, welche die frühern ähnlichen in jeder Beziehung weit übertrifft, veranschaulicht. Im Jahr 1850 wurde am Sechseläuten ein Zug ausgeführt, der zwar gering an Zahl im Verhältniß zum vorhergehenden Jahr, doch durch die möglichst getreue Tracht der Urgroßväter und Urgroßmütter und durch den allgemein herrschenden Frohsinn sowohl der Theilnehmer als der Zuschauer sich auszeichnete, „bunte Bilder aus dem achtzehnten Jahrhundert in heitern Rahmen". — Da sah man nach dem Vortrab den Lehrstand, Professoren, Präzeptoren rc., den Wehrstand, wie er damals war, namentlich die Portier, — den Nährstand: die Constaffelherren und die Handwerker der verschiedenen Zünfte, Männer, Frauen und Mädchen, allerlei ausrufend, Bauern, — den Zehrstand: die Hochzeit, — die Schule: ein Schulmeister mit der Ruthe unter einem Haufen Kinder, — die Maskerade, — die Theevisile, — eine patriotische Badenfahrt, — die wilde Jagd der Andermatt'schen Husaren. — Auf dem Stadthausplatz wurde den kostümirtcn und den in Civil- kleidern erscheinenden Zünslern ein Abendtrunk gegeben, der für Jung und Alt den Schlußstein der Feier bildete. Schließlich sei erwähnt, daß seit einigen Jahren am Sechseläuten jedesmal auch ein Sechse- läutentagblatt voll launiger Witze und Schwänke und pikanter Anekdoten erscheint. Selnauerhäuser, heißen die der Stadt gehörende Ziegelhütte und das danebenstehende ehemals Schmid'sche Wohnhaus im Selnau am Sihlkanal. Letzteres wurde im Jahr 18-15 bedeutend reparirt. Sihlbrücke. Im Jahr 1817 wurde die im Herbst 1816 durch die tosende Sihl stark beschädigte Stichbrücke unter der Sihlbrücke fast ganz neu hergestellt. Der Staat trug zwei Drittel der Kosten, die Stadt ein Drittel, im Betrage von 1613 fl. 7 ß. Sihlkanal. In Folge der heftigen Regengüsse Ende August 1816 wurde der Sihlkanal an zwei Stellen wesentlich beschädigt, und zwar wurde das ungefähr 1050 Fuß lange NeberfallSwuhr oberhalb des Sihlhölzchens, welches dazu bestimmt ist, das Wasser in den Kanal zu leiten, fast gänzlich zerstört, und der Damm, welcher unterhalb des Sihlhölzchens den Kanal von der wilden Sihl trennt, bei der mittleren Entleerungsschleuße auf ungefähr 200 Fuß gänzlich und auf ungefähr 300 Fuß theil- weise zerstört, so daß das Wasser im Kanal dort in die wilde Sihl auSfloß. 70 554 Um den GewerbSbesitzern an der Sihl das Wasser bald möglichst wieder zuzuleiten, wurde der Kanal an der erwähnten Stelle geschlossen uud eine provisorische Labenwand längs der Sihl hergestellt, welche den noch stehenden Damm vor gänzlicher Zerstörung sichern mußte. Die Kosten betrugen ungefähr 8000 fl. Im Winter von 1846 auf 1847 wurde sodann unter der Leitung des Herrn Baumeister Vogel die erste Hälfte und den folgenden Winter die zweite Hälfte des neuen WuhreS nebst der Freischleuße gebaut. Das neue Wuhr wurde nur 700 Fuß lang erstellt und die noch übrige Oeffnung mit einem 350 Fuß langen Damm, mit Steinböschung gegen den Kanal versehen, geschlossen. Dieser Damm wurde durch einen festen, aus Würenloserstcin gebauten Steinkopf geschützt, welcher zugleich als Verlängerung deS Wahres zu betrachten ist. Die Uebcrfallsschwcllc des WuhreS hat ein gleichmäßiges sehr schwaches Gefäll. Um dasselbe vor Unterwaschung zu sichern, wurden zwei Reihen Spuntwände eingerammt. Die Bedeckung des WuhreS besteht auf ungefähr 24 Fuß Breite auS gut an einander gefügten Balken und die übrigen 10 Fuß sind mit großen Steinen bepflastert und auf Faschinen., gebaut. Die doppelte Freischleuße am Ende des WuhreS dient zur Beseitigung des Eises, KieseS u. a. Die Kosten dieses WuhreS belaufen sich auf ungefähr 58,000 fl. Im Winter von 1848 auf 1849 wurde unter der Leitung des Herrn Stadtbaumeister Ulrich die Querschleuße beim untern Steinkopf über den Kanal gebaur. Diese Schleuste mit vier Oeffnungen von je 10 Fuß dient hauptsächlich dazu, um bei Hochwasser, Eisgang rc. den Kanal zu schließen. Durch einen festen Querbau wurde sie vor Unterwaschung gesichert. Die Kosten derselben betrugen 1600 fl. Von 1849 auf 1850 wurde der Dammbruch unterhalb dem Sihlhölzli unter der Leitung von Herrn Ingenieur Louis Pestalozzi geschlossen. Diese Vorkehrung wurde hauptsächlich dadurch nothwendig, weil die Entlecrungsschleußen des Kanals das Wasser durch die Ablaufkanäle wegen ihres großen GefälleS mit ungemeiner Heftigkeit in die Sihl stürzten, wodurch in derselben 15 bis 20 Fuß tiefe Löcher ausgewaschen und die Wuhrungen geschädigt wurden. Um dieses in Zukunft zu verhüten, sollen die drei Schleußen in eine einzige von 30 Fuß Oeffnung vereinigt werden, indem dort der Ablaufkanal eine Länge von ungefähr 200 Fuß erhielt, welche Arbeit noch nicht ausgeführt ist. Man konnte in Folge dessen nun den Kanaldamm mit einer sanften Steinböschung gegen die Sihl abfallen lassen und erhielt auf der Krone desselben eine Straße von 17 Fuß Breite. Diese flache Sleinböschung, theils aus Spitz-, theils aus Kieselsteinen bestehend, wurde in einer Länge von ungefähr 900 Fuß in der Höhe deS höchsten Wasserstandcs ausgeführt. Eine feste Grundschwelle dient derselben zur Auflage und starke Faschinen schützen sie vor Unterwaschungen. Da der Fluß an dieser Stelle cineSohlen- breite von 74 Fuß hatte, während das Minimum derselben dort nothwendig 100 Fuß betragen muß, so wurde dieselbe um 26 Fuß erweitert, zu diesem Behufe von einer gegenüber in der Gemeinde Außersihl liegenden Wiese ein Stück angekauft und abgestochen und das Land durch eine 500 Fuß lange steinerne Böschungswand geschützt. Diese Wubruugen kosteten ungefähr 14,000 fl. Zur Vollendung des Ganzen sind später noch verschiedene Arbeiten nothwendig. Etadtbibliothek. In dem Dezennium von 1840 —1850 hat die Bibliothek einen ansehnlichen Zuwachs theils durch Anschaffung, theils durch Geschenke erhalten. Für Anschaffung von Büchern wurden ausgegeben 555 22,410 fl. 19 ß. 9 hlr., wozu eigentlich noch 2000 fl. hinzugerechnet werden müssen, welche der Ankauf ver Bibliothek des sei. Herrn Professor Joh. Kaspar v. Orelli im Jahr 1849 gekostet hat. Die Buchbinderkosten, welche in obiger Summe nicht inbegriffen sind, betrugen 3852 fl. 28 ß. Die Zahl der Bände, um welche die Bibliothek in dieser Zeit zugenommen hat, beträgt ungefähr 12,000, wovon über 3800 der Bibliothek geschenkt worden waren. Zu den wichtigsten Anschaffungen in diesen zehn Jahren können gezählt werden: Oollection cle ckocumoiw ineclit« rolntiks ä I'l,j8toire cke kranco, bis jetzt 90 Quartbände; klorer k8p»nnr> 83^4», 46 Quartbände; LepsiuS Denkmäler von Aegypten und Nubien; älarcum Orogorianum, 2 Bände in Folio, dessen Anschaffung etwa acht Mitglieder der Bibliothek aus eigenen Mitteln besorgt hatten. Bon den oben erwähnten 3800 Bänden, die der Bibliothek geschenkt worden, rühren mehr als 1000 Bände aus der Bibliothek des sel. Herrn Professor Ochsner her, dessen Tochtermann, Herr Dr. Meyer, diese werthvolle Sammlung der Bibliothek zum Geschenk gemacht hatte. Ferner hat die in England gestiftete karleei'-8oci6lz' die sämmtlichen von ihr herausgegebenen Schriften englischer Reformatoren, bis jetzt über 30 Bände, der Bibliothek verehrt. An Geldlegaten erhielt die Bibliothek in diesen Jahren die schöne Summe von 2845 fl. Zwischen 1840 und 1850 wurden bloß drei Verzeichnisse der Anschaffungen und Geschenke durch den Druck bekannt gemacht, umfassend die Jahre 1838 —1848. Gleichwie früher wurde jährlich ein Neujahrsstück herausgegeben, von denen der Jahrgang 1840 die Gerichtsverfassung der Graf- schaft Kyburg schilderte, 1841 die Biographie des Christoph Froschauer, die Jahrgänge 1842 bis 1848 eine von dem sel. Herrn Pfarrer Sal. Bögest verfaßte interessante Geschichte der Bibliothek enthalten. Diese Geschichte wurde dann an etwa 250 Bibliotheken der Schweiz, von Deutschland und England als Geschenk zugeschickt, von denen ein Theil der hiesigen Anstalt ähnliche Schriften als Gegengeschenk Übermächten. Die Jahrgänge 1849 und 1850 der Neujahrsstücke enthalten werthvolle Beiträge zur Geschichte der Familie Maneß mit Ansichten der Manegg und des HardthurmeS. Seit 1842 wurde mit Anfertigung eines neuen Kataloges der Bibliothek begonnen und bereits sind zwei Drittheile desselben vollendet. Die Benutzung hat mit jedem Jahr zugenommen und die Zahl der ausgeliehenen Bücher beträgt jährlich mehr als 8000. Die im Jahr 1840 zwar mehr in Beziehung auf die Form als auf den Inhalt neu revidirten Statuten haben in diesen zehn Jahren keine wettere Veränderung erlitten. Auf das Münzkabinet und numismatische Werke wurde in diesen zehn Jahren verwandt 504 fl. 19 ß., und außerdem hat dasselbe mehrere Geschenke erhalten, unter denen vie goldene Medaille, welche die Gesellschaft der Böcke im Jahr 1844 hatte prägen lassen, das werthvollste war. Stadthaus. In diesem Gebäude wurden Anno 1845 Zimmer für die städtische Assekuranz eingerichtet, 1849 die südliche und östliche Seite des Thurmes erneuert, 1850 theilweise neue Feuereinrichtungen hergestellt und so dasselbe immer mehr verschönert. Stadtpolizei. Dieselbe entwickelte in dem Dezennium von 1840—1850 bedeutende organisatorische Thätigkeit. Der Stadtrath erließ auf ihren Antrag im Jahr 1840 eine Pflichtordnung für den neu aufgestellten 70 * 556 Polizeikommissär und eine Verordnung betreffend bieStraßenreinigung, die unter der Aufsicht der Stadtpolizei zwei Angestellten (Pächtern) übertragen wurde, und zwar dem einen die große, dem andern die kleine Stadt. Die Straßen sind genau bezeichnet, die sie zu kehren haben, gewisse, ebenfalls bezeichnete Plätze muffen täglich gereinigt werden. Das Wegführen des Kehrichts auS den Häusern geschieht jeden Mittwoch und Samstag vermittelst Reinigungswagen, die durch die Straßen fahren. Im Jahr 1842 wurden erlassen: eine Verordnung betreffend die fremden Lohnkutscher, die nach Ablauf von 48 Stunden ihres Aufenthaltes keine andern Reisenden, als die sie gebracht haben, fortführen dürfen; eine Polizeivcrordnuug betreffend Anzeige von Wohnungswechsel, der in Zeit von höchstens vier Tagen dem Polizeibüreau angezeigt werden muß, wenn nicht Buße eintreten soll; 1843 eine Verordnung über Kontrole und Lesteurung derjenigen Personen, welche in der Stadt ein regelmäßiges Gewerbe auf eigene Rechnung betreiben und in einer andern Gemeinde deS Kantons haushäblich sind; 1844 eine Pflichtordnung für die Einkärrner mit Taren für die verschiedenen Stadttheile; 1845 eine Pflichlordnung für den Aufseher über die Hülfsschiffe, die Stadtfischenzen und den Fischverkauf (die Fischenzen gehen von der St. Niklausstud im See bis an den Bach in Wipkingen mit Einschluß der Graben und Kanäle, deren Wasser aus dem See oder aus der Limmal gezogen wird und wieder in die Limmat abfließl). Im Jahr 1846 erließ der Stadtrath einen Beschluß betreffend die Benutzung der Quais oberhalb der Münsterbrücke durch Schiffsvermiether und Privaten, und es wurden dadurch die Landungsplätze genau sirirt; 1848 eine Polizeiverordnung betreffend die Betreibung der Bratwurstereien, eine solche betreffend die Fleischschau, Pflichtordnung für den Heu- und Kohlenwäger; 1849 Organisation und Reglement für daö zu den Feucrsbrünsten beordnete Baukorps, das hauptsächlich dazu bestimmt ist, durch Wegbrechen oder Durchhauen die Ausbreitung des Feuers zu verhindern, Gerüste zum Wasserschöpfen zu fertigen u. a. m. Es besteht aus sämmtlichen Baumeistern mit einem Theil ihrer Arbeiter und den Kaminfegern, und soll ohne die Meister mindestens aus 30 Mann bestehen. Die Dienstpflichtigen müssen den Werkzeug selbst anschaffen, die bedeutenderen werden im Stadthaus in Bereitschaft gehalten. — Ferner wurde erlassen eine Instruktion für das Fläch nerkorps, daö aus 1 Kommandanten, 5 Offizieren, 1 Arzt, 1 Gehülfen, 38 Flöchnern, 1 Schlosser, 1 Gehülfen und 1 Refftrager besteht, zusammen 50 Mann. Die Ausrüstung besteht in 2 Rettungssäcken, 2 Hakenleitern und 2 Reffen mit 40 Reservesäcken; die Ausrüstung der Mannschaft, die weiß und blaue Binden trägt, in einem Bandelier mit Schnallen, an dem 3 Säcke und 3 kleine Seile befestigt sind, einer Laterne, einem offenen Sack, einem starken Hakenmesser und einem Schwamm. Die Offiziere, die sich durch einen Hut und eine weiße Armbinde auszeichnen, haben noch ein Seil und ein Windlicht, der Arzt eine Kiste mit chirurgischem Apparat, eine Bahre für Verwundete. Die übrigen Theile der Instruktion beziehen sich auf das Verfahren bei einem Brandunglück, Rettung von Personen, Verhalten nach dem Brande, Versammlungen des Korps und Uebungen, die bei einer Buße von 2 bis 6 Batzen besucht werden müssen. — Eine fernere Instruktion wurde für die Offiziere und Unteroffiziere der Feuerwache und des Panners erlassen, die sich auf Bestand und Bewaffnung des Panners, Leistungen der Feuer- und Pannerwache, Instruktion sür die Posten im Allgemeinen, Erkennungszeichen rc. bezieht. — 1850 wurde eine neue Feuer- und Panner- ordnung erlassen, die gegenüber derjenigen von 1834 folgende wesentliche, abweichende Bestimmungen enthält: Die Dienstpflicht ist allgemein und geht vom 19. bis zum 55. Altersjahr; 8 4 557 bezeichnet die Ausnahmen von derselben. Den größern 13 Spritzen werden jeder 50—60, den 4 kleinern 20—25 Mann zugetheilt. Die Spritzenmannschaft wird befehligt durch 1 Oberfeuerkommandant, 1 Feuerkommanbant, 4 Oberspritzenkommandanten und jede Spritze hat 1 Kommandanten, das Löschgeräthe 1 Verordneten und 2 Aufseher. Die Spritzen rücken bei einem Brande in dem betreffenden Stadttheile auf die Brandstätte, wenn er im andern Stadttheile ist, bis auf einen freien Platz zunächst den Brücken. Es gibt ein vorzüglich aus den Küfermeistern und ihren Knechten bestehendes Wasfertragcrkorps mit einem Kommandanten und zwei Sektionschefs, ein Lichttragerkorps bestehend aus einem Kommandanten und 12 Mann (6 mit Windlichtern, 6 mit Laternen), ein Leiternkorps bestehend auS einem Kommandanten und 30 Mann, ein Baukorps (siehe oben), ein Flöchnerkorps (siehe oben); die Flöchnerorte sind genau bezeichnet; Feuerschiffsmannschafl (15 Mann). Jährlich sollen die Spritzen einmal probirt werden. Für Hülfeleistung auf der Brandstätte gibt es nun ein besonderes, aus 30—33 jungen Freiwilligen gebildetes Korps mit einer zu Vorspann eingerichteten Feuerspritze nebst einem Personenwagen. Eine der übrigen Spritzen nimmt gleichfalls Theil Bei einem auf der Landschaft bis auf die Entfernung von einer Stunde ausgebrochenen Brande sollen neben der Landspritze zwei Stadtspritzen nach einer bestimmten Kehrordnung ausrücken. Die Mannschaft der Lanbspritze erhält, wenn sie sich versammelt, aber nicht abfährt, 6 Batzen, wenn sie abfährt, ohne auf der Brandstätte anzulangen, 1 Frkn., wenn sie dort Hülfe leistet 2 Frkn., der Kommandant rc. im Verhältniß mehr. Sieben Feuerboten sind zur weiteren Mittheilung der eingehenden Berichte bestimmt. Die Feuerwache besteht aus 200 Mann in zwei Kompagnieen getheilt, wovon jede 1 Hauptmann, 2 Lieutenants, 8 Unteroffiziere und 1 Tambour hat. Sie bewacht die Brandstätte und Flöchnerorte. Die Pann erwache ist ebenfalls in Kompagnieen von 100 Mann eingetheilt, die ihre bestimmten Sammelplätze haben. Die Auszeichnung für sämmtliche Korps besteht in weiß und blauen Binden. — Die Allarmzeichen bei einem Brande in der Stadt sind: daS Blasen des Feucrhorns auf den als Hochwacht dienenden Thürmen, das Schlagen von Generalmarsch durch die Tambouren. Bei Brandunglück auf der Landschaft bis aus die Entfernung von zwei Stunden wirb auf dem Petersthurme die große Glocke ununterbrochen angeschlagen, wenn im Umkreis von einer Stunde Feuer ausgebrochen ist, auch die kleine Glocke im Großmünster und mit der aus dem Rennwegthor wird geläutet. — Die Wahlen der Offiziere finden entweder durch die Feuerpolizeikommission, oder durch ihre Sektionen, ober durch die Kommandanten, oder bei den Spritzen durch die Mannschaft selbst statt. Die Unteroffiziere werden von den Hauptleuten ernannt. Auf dem Stadthaus werden die Kontrolcn für jedes Korps geführt, wo auch ein Inventarium über daS Löschgeräthe sich befindet. Ebenfalls im Jahr 1850 erließ der Sladtrath Polizeiverordnungen betreffend Verhütung von Beschädigung oder Gefährdung von Personen, Verhütung von Ruhestörung, über den Verkauf von Lebensrnitteln, Verhütung von Hemmung des Verkehrs, Wegschaffung von Unrcinigkeiten, Erhaltung der Reinlichkeit, Benutzung der öffentlichen Brunnen, Verhütung von Schädigungen an Anlagen, öffentlichen Gebäuden u. a., Sonntagspolizei, Verordnung betreffend die Feuerpolizei und baupolizeiliche Vorschriften; ferner eine Dienstbotenordnung, mit welcher wieder Dienstbotenbüchlein eingeführt werden und als Regel halbjährige Ziele festgesetzt sind. 558 Stadtverfaffnng, wic solche im I. 1831 von der Bürgerschaft festgesetzt und sodann im I. 1839 von derselben rcvidirt worden ist. T i t. I. Allgemeine Bestimmungen. 81. Die Bürgerschaft der Stadt Zürich bildet eine politische Gemeinde des Kantons Zürich, und genießt als solche alle verfassungsmäßig den politischen Gemeinden zustehenden Rechte. Namentlich ist sie befugt, innerhalb der Schranken der Verfassung und der Landesgesetze 1) ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen, darauf bezügliche Statuten aufzustellen, zu verändern oder aufzuheben; 2) auf daS Stadtwesen und die Ortspolizei bezügliche Einrichtungen nnd Anstalten festzusetzen; 3) die auf die Stadtverwaltung bezüglichen Behörden aufzustellen, ihren Geschäftskreis zu bestimmen und ihre Mitglieder zu ernennen; 4) sich zu Gemeinds- zwecken selbst zu veranlagen und andere Gcmeindsleistungen festzusetzen; 5s eigenes (Kommunal-) Vermögen zu haben, zu erwerben, zu verwalten und zu verwenden; 6) ein besonderes Stadtgericht, FriedenSrichteramt und Stadtammannamt zu haben, und diese Stellen nach Maßgabe der Verfassung selbst zu besetzen oder beziehungsweise zu ihrer Besetzung mitzuwirken. 8 2. Das Bürgerrecht gewährt die Theilnahme an den der Stadt zustehenden Rechten überhaupt, den Mitgenuß an den städtischen öffentlichen Einrichtungen, Anstalten, milden Stiftungen, den Nutzungen der Gcmeindgüter, nach Maßgabe ihres Zweckes und der bestehenden Verordnungen. Es befähigt zu städtischen Bedienstungen und unter Voraussetzung der durch die Landesverfassung und die Gesetze vorgeschriebenen Erfordernisse zur Mitwirkung bei der Stadtverwaltung durch Stimmrccht in der GemeindSversammlung, aktive und passive Wahlfähigkeit zu städtischen Aemtern und Ehrenstellen. 8 3. Jeder Bürger ist berechtigt, auf städtische Angelegenheiten bezügliche Vorschläge und Anträge den Stadtbehörden oder unter Beobachtung der unter 8 23 bezeichneten Form der GemeindSversammlung selbst vorzulegen. 8 4. Jeder Bürger ist verpflichtet, sich den auf gesetzmäßige Art ergangenen Beschlüssen und Verordnungen der GemeindSversammlung und der städtischen Behörden innerhalb des ihnen durch die Verfassung, Gesetze und die städtischen Statuten angewiesenen Wirkungskreises zu unterziehen.' 8 5. Jeder in der Stadt anwesende Bürger, welcher nicht bereits eine öffentliche Stelle bekleidet, ist verpflichtet, ein ihm übertragenes Gemeindeamt wenigstens für eine AmtSdauer zu übernehmen, unter Vorbehalt solcher AblehnungSgründe, welche von den ober» Behörden als gültig anerkannt werden. 8 6. Die der Stadtgemeinde als solcher zustehenden Rechte werden ausgeübt und ihre Verbindlichkeiten erfüllt entweder 1) durch die Gemeindsversammlung selbst, oder 2) durch besondere von der Bürgerschaft unmittelbar oder mittelbar gewählte Verwaltungsbehörden: a) den größer» Stadtrath, k>) den engern Stadtrath. 8 7- Sämmtliche Verwaltungsbehörden sind der Gemeinde für ihre Verrichtungen verantwortlich. Tit. II. Von der Gemeindsversammlung. Ihre Zusammensetzung, Zeit und Art der Einberufung. 8 8. Die Gemeindsversammlung der Stadt Zürich besteht auS den stimmfähigen, in das Bürgerbuch eingetragenen Stadtbürgern. 8 9. Sie wird prä sivirt durch den Stavtpräsidenten; der Stadtschreiber ist auch Schreiber der Gemeindsversammlung. 8 10. Vor jeder Versammlung hat der Präsident in Zuzug zweier Stadträthe das Bürgcrbuch durchzusehen und zu berichtigen. Wird die Stimmfähigkeit eines Bürgers an einer Versammlung in Zweifel gezogen, so steht dem Präsidenten und den Stadträthen, welche das Bürgerbuch durchgesehen, das Recht der Entscheidung zu. Wer sich durch einen solchen Entscheid in seinem Aktivbürgerrechte gekränkt glaubt, 559 kann sich zur Anerkennung seines Rechtes für spätere Versammlungen an das Bezirksgericht wenden. § 11. Die Gcmcindsversammlung wird ordentlicher Weise jährlich zwei Mal abgehalten. In der ersten ordentlichen Versammlung gehen die der Gemeinde zustehenden periodischen Wahlen vor. Die der Ratifikation der Gemeindsversammlung unterliegenden Rechnungen über daS Stadtvermögen, so wie der ihr zu erstattende schriftliche Bericht über den Bestand und die Verwaltnng der städtischen, zu besondern Zwecken bestimmten FondS, gemeinnützigen Anstalten und milden Stiftungen, nebst den dießfälligen Originalrechnungen sollen auf vorher geschehene Ankündigung die nächsten vierzehn Tage vor Abhaltung der betreffenden Versammlung allen Gemeindsbürgern zur Einsicht offen liegen. 8 12. Außerordentlicher Weise versammelt sich die Gemeinde 1) bei vorhandenem Bedürfnisse auf einen Beschluß des Stadtrathes; 2) zur Wiederbesetzung der erledigten Stelle eines Stadtpräsidenten; 3) wenn ein Sechstel der in das Bürgerbuch eingetragenen Bürger durch eine schriftliche, die Gründe ihres Begehrens enthaltende Eingabe an den Sladtpräsidcnten auf Abhaltung einer außerordentlichen Gemeindsversammlung dringt. Ein solches Begehren ist ohne Verzug dem engern Stadt- rathe vorzulegen, welcher dann einen geeigneten Tag für die Versammlung ansetzt. 8 13. Jede Versammlung ist, dringende Fälle vorbehalten, acht Tage vorher unter Bezeichnung der zu behandelnden Gegenstände anzufeinden. Alle durch die Stadtbchörven der Bürgerschaft vorzulegenden gutächtlichen Anträge nnd Berichte sollen, dringende Fälle ausgenommen, in Schrift verfaßt einige Tage vor der Versammlung zu beliebiger Kcnntnißnahme der Bürger aus dem Stadthause in Bereitschaft liegen. Kompetenz der Gemeindsversammlung und Erfordernisse der Gültigkeit ihrer Beschlüsse. 8 Ick. Die Gemeindsversammlung vertritt die gestimmte Bürgerschaft in allen Angelegenheiten, welche nicht in die Kompetenz einer Stadtbehörde fallen. Sie ist daher auch, und zwar ausschließlich, befugt, im Namen der ganzen Bürgerschaft Petitionen an niedere oder höhere Behörden zu richten. 8 15. Bei ihr liegt die oberste Anordnung der städtischen Angelegenheiten, die Aufsicht über den Stadthaushalt und die gesammte Stadtverwaltung. Ihr steht daher zu 1) die Ausstellung und Abänderung der städtischen Verfassung und der auf städtische Verhältnisse und Einrichtungen bezüglichen Stalulen innerhalb der Schranken der Landesverfassung und der Gesetze; 2) die Festsetzung städtischer Einrichtungen, Aufstellung und Zusammensetzung städtischer Behörden und Bestimmung ihres Geschäftskreises unter Vorbehalt der gesetzlichen Verfügungen betreffend die Gemeindräthe; 3) die Festsetzung und Abänderung der Bedingungen der Erwerbung, Erhaltung und des Verlustes des Bürgerrechtes, und die Bestimmung der aus demselben hervorgehenden privatrechtlichen Vortheile und Nutzungen unter Vorbehalt der Ratifikation der Landesregierung; ck) die Bewilligung von Gcmeindssteuern, Anlagen und anderer für Gemeindszwecke erforderlichen Leistungen; 5) die Abnahme und Genehmigung der jährlichen Rechnungen über die unmittelbar zur Erreichung der Gemeindszwecke und zu Bestreitung der Gemeindsbedürfnisse dienenden Theile deS Stadtvermögens; 6) die jährliche Anhörung eines schriftlichen Berichtes über den Bestand und die Verwaltung der städtischen, zu besondern Zwecken bestimmten Fonds und des Vermögens der städtischen gemeinnützigen Anstalten und milden Stiftungen; 7) die Ertheilung des Sladtbürgerrechtes an Nichtkantonsbürger unter Vorbehalt der der Landesregierung zustehenden Ertheilung des Landrechles; 8) jede Schenkung des Stadtbürgerrechtes an wen immer. 8 16. Der Gemeindsversammlung bleibt ferner vorbehalten 1) die Ratifikation aller durch die Stadtbehörden vorläufig abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, welche 560 den Kapitalbetrag von 15,000 fl. übersteigen oder eine fortdauernde jährliche Ausgabe von mehr als 600 fl. veranlassen, mit den in den 88 44 und 63 enthaltenen Ausnahmen; 2) die Zustimmung zur Vornahme von Bauten, welche den in Nr. 1 bezeichneten Betrag übersteigen; 3) die Genehmigung von Veränderungen in der Benutzungsart von städtischem Eigenthum, wodurch ein jährlicher AuSfall von mehr als 600 fl. entsteht (z. B. Umwandlung nutzbarer Grundstücke in öffentliche Ver- gnügungsanstaltcn, Vertheilung von städtischen Grundstücken in das Eigenthum oder zur Benutzung der Stadtbürger); 4) Errichtung oder Aufhebung städtischer Aemter und Bedicnstungen mit einer jährlichen Besoldung von mehr als 600 fl.; 5) die Aufhebung oder Verminderung der bisher den Bürgern als solchen aus dem Stadtvermögen zugeflossenen ökonomischen Vortheile und Nutzungen, ohne Rücksicht auf den Betrag; 6) die Genehmigung der durch den engern Stadtrath gegen Entrichtung einer Einkaufssumme ertheilten Stadtbürgerrechte an Kantonsbürger. § 17. Der Gemeinds- versammlung stehen endlich nachfolgende Wahlen zu: 1) des engern Stadtrathes, dessen Präsidenten und Vizepräsidenten; 2) der Stadtrichter und aus denselben ihres Präsidenten; 3) der Ersatzmänner des Stadtgerichtes; 4) der Friedensrichter; 5) der Stimmenzähler der Gemeindsversammlungen; 6) der allfällig dem engern Stadtrathe für einzelne Fälle beizuordnenden Bürgerausschüsse; 7) der Zweicrvorschläge für die Stelle eines Stadtammannes; 8) des Pfarrers am Waisenhause; 9) des Pfarrers zu St. Jakob, so lange derselbe mit seiner Stelle diejenige eines öffentlichen Predigers daselbst versieht. 8 18. Die in der vorgeschriebenen Form gefaßten Beschlüsse der Mehrheit einer gesetzlich versammelten Gemeinde, über alle in der Befugniß einer politischen Gemeinde liegenden Gegenstände sind für die Minderheit verbindlich. Vorbehalten bleiben die Fälle, welche das Gesetz als Streitigkeiten im Verwaltungsfache bezeichnet. 8 19. Eine Gemeinde ist gesetzlich versammelt a) bei einer ordentlichen Versammlung, wenn sie gehörig einberufen ist; b) bei einer außerordentlichen, wenn sie gehörig einberufen und die Mehrzahl der in der Gemeinde befindlichen Bürger anwesend ist. Form der Berathung und der Wahlen. 8 20 Diejenigen Bürger der Gemeinde, welche zum ersten Male nach erlangter Stimmfähigkeit der ersten der beiden ordentlichen Jahresversammlungen beiwohnen, haben vor der Gemeinde den gesetzlich vorgeschriebenen Bürgereid zu leisten. 8 21. Alle Gemeindsbeschlüsse ergehen auf den mit dem Gutachten des größern Stadtrathes begleiteten Antrag des engern Stabtrathcs oder auf einen von einem oder mehreren Bürgern gemachten und vvu dem engern und größern Stadtralhe begutachteten Anzug. 8 22. Der Stadt- präsident trägt die Gegenstände der Berathung vor; er frägt ein beliebiges Mitglied um seine Meinung an und ertheilt dann denjenigen Bürgern das Wort, die solches begehren, in der Reihenfolge, wie eS von ihnen verlangt worden ist. Niemand ist berechtigt, über den gleichen Berathungsgegenstand mehr als zwei Mal das Wort zu verlangen. 8 23. Wenn ein Bürger in einer Versammlung auf einen Gemeindsbeschluß über einen in der Befugniß der Gemeinde liegenden Gegenstand antragen will, so hat er diesen Anzug in Schrift verfaßt wenigstens 14 Tage vor einer ordentlichen Versammlung dem Stadtrathe zur Begutachtung einzureichen. In der Gemeindsversammlung ist zuerst der Anzug durch seinen Urheber, dann das Gutachten des engern und größern Stadtrathes zu eröffnen und hierauf nach 8 22 die Berathung abzuhalten. Wird von einem Sechstheile der Bürger auf eine außerordentliche Gemeindsversammlung angetragen, so haben der engere und größere Stadt- rath über den in der schriftlichen Eingabe bezeichneten BerathungSgegenstand gleichfalls ihr Gutachten 561 abzufassen; auch ist dem Stadtrathe von den Antragstellern diejenige Person aus ihrer Mitte zu bezeichnen, welche vcn Anzug in der Gcmeindsversammlung eröffnen werde. 8 24. Nach beendigter Berathung entscheidet die Gemeinde durch das Mehr, ob ein gemachter Antrag oder Anzug anzunehmen, zu verwerfen oder zur Abänderung oder weiteren Begutachtung an die betreffende Stadtbehörde zurückzuweisen sei. Im Falle der Zurückweisung an den engern Stadtrath ist die Gemeinde berechtigt, demselben, wenn sie es gut findet, für das betreffende einzelne Geschäft eine beliebige Zahl von Ausschüssen, die von der Versammlung sogleich durch offene Namsung und absolutes Mehr erwählt werden, beizuordnen; auch kann sie festsetzen, auf welchen Zeitpunkt der Gegenstand ihr wieder vorgelegt werden soll. Solche zurückgewiesene Anträge und Anzüge werben, ehe sie wieder an die Gcmeindsversammlung gebracht werden, von dem engern dem größcrn Sladtrathe vorgelegt. § 25. Enthält daS Gutachten des engern Stadtrathes über einen Anzug eines Bürgers oder dasjenige des größer» Stadlrathes über einen Anzug oder über einen Antrag des engern Stadtrathes ebenfalls einen ausgearbeiteten Antrag, so wird immer zuerst über den begutachteten Anzug oder Antrag nach Vorschrift des 8 24 abgestimmt, und nur, wenn dieser verworfen wird, eine Abstimmung über den zweiten Antrag vorgenommen. 8 26. Die Abstimmung über einen berathenen Antrag geschieht durch offenes Mehr mittelst Aufstehens. Zuerst werden durch den Präsidenten die Annehmenden, dann die Verwerfenden aufgerufen. Ist das Mehr irgend einem Anwesenden zweifelhaft, so muß die Abstimmung wiederholt und die annehmenden und verwerfenden Stimmen gezählt werden. Bei gleichgetheilten Stimmen entscheidet der Präsident, der nur in diesem Falle zu stimmen hat. 8 27. In jeder Versammlung wählt die Gemeinde zwei bis vier Stimmenzähler durch Vorschlag und offene Wahl. 8 28. Alle nach 8 17 der Gcmeindsversammlung zustehenden Wahlen, mit Ausnahme derjenigen der außerordentlichen Bürgerausschüsse und der Stimmenzähler, geschehen durch geheimes absolutes Mehr mittelst Stimmzeddeln auf folgende Art: u) Nach Schließung der Thüren werden die Anwesenden gezählt und so viele Stimmzeddel als Stimmgebende sind, durch die Stimmenzähler ausgetheilt, b) Bei der Wahl des engern Stadtrathes und bei seinen periodischen Erneuerungen soll je für zwei Stellen zugleich die Abstimmung ergehen. Bei in der Zwischenzeit eintretenden Vakanzen wird einzeln abgestimmt c) Für alle übrigen im 8 17 benannten Stellen und Aemter wird einzeln abgestimmt ci) Jeder Stimmgebende schreibt auf seinen Stimmzeddel deutlich und mit genauer Bezeichnung der Personen so viele Personen als zu wählen sind. e) Die beschriebenen Zeddel werden von den Stimmenzählern eingesammelt, gezählt, verlesen und durch den Schreiber die Stimmenzahl verzeichnet. 1) Erhalten bei einer Abstimmung nicht so viele Personen, als Stellen zu besetzen sind, das absolute Mehr der Stimmenden, so wird eine neue geheime Abstimmung vorgenommen, wobei diejenigen, welche weniger als fünf Stimmen haben oder, sofern sich solche nicht finden, der oder die, auf welche die geringste Stimmenzahl gefallen ist, aus der Wahl fallen. Durch den Schreiber sind diejenigen zu verlesen, welche noch ferner in der Wahl bleiben, g) Ist bei einer Wahl die Zahl der Personen, welche das absolute Mehr erhalten, größer als diejenige der durch diese Wahl zu besetzenden Stellen, so sind nur so viele (und zwar je die, welche die meisten Stimmen haben) gewählt, als die Zahl der Stellen beträgt. Muß von solchen, die eine gleiche Zahl von Stimmen haben, einer oder mehrere wegfallen, so entscheidet das LooS. 8 29. Der Präsident wacht über die Erhaltung der Ordnung und Ruhe in der Versammlung, und weist diejenigen zurecht, welche sie stören. 8 30. Der Stadtschreiber hat die Beschlüsse der Gemeinde nach jeder Versammlung in das Gemeindsprotokoll einzu- 7t 562 tragen, und der Präsident und die Stimmzähler die Richtigkeit durch ihre Unterschriften zu bezeugen; hierauf soll dasselbe in Zeit von 14 Tagen nach abgehaltener Versammlung dem engern Sladirathe zur Prüfung vorgelegt werden. Tit. Il 1. Von dem größern Stabtralhe. S ei n e Z u s a m m en s c tz u n g und Wahl, Zeit und Art der Einberufung. 8 31. Der größere Stadtrath besteht 1) aus dem engern Stadtrathe; 2) aus den von der Bürgerschaft nach Anleitung der folgenden Paragraphen gewählten Mitgliedern. 8 32. Für die Erwählung dieser letztem Mitglieder wird die Eintheilung der Stadt Zürich in die ehemaligen 13 Zünfte beibehalten. Jeder Bürger der Stadt ist verpflichtet, in eine der Zünfte, deren Auswahl ihm freisteht, einzutreten. Liegt keine Erklärung desselben über diesen Eintritt vor, so wird er der Zunft beigezählt, welcher bis dahin er selbst oder, wenn er noch in keiner Zunft aufgenommen war, welcher sein Vater angehörte. Diejenigen Bürger, bei denen keines von den drei angeführten Verhältnissen eintritt, werden unter die Zünfte vertheilt, so daß auf jede Zunft der Reihe nach je Einer fällt. 8 33. Jede Zunft wählt je auf dreißig ihrer Genossen Ein Mitglied in den größern Stadtrath frei aus den wählbaren Bürgern der Stadt. Eine Bruchzahl von mehr als Fünfzehn wird der vollen Zahl gleich gerechnet. Jedoch soll jede Zunft wenigstens Ein Mitglied erwählen, auch wenn die Zahl der Zunstgcnossen weniger als Sechszchn beträgt. 8 34. Die Amtsbauer der Mitglieder des größern StablratheS ist vier Jahre. Nach Verfluß dieser Zeit treten sämmtliche nicht dem engern Stabtralhe angehörende Mitglieder aus und es findet eine neue Wahl durch die Zünfte an einem durch den engern Stadtrath zu bestimmenden, der ersten ordentlichen Gemeindsversammlung vorhergehenden Tage statt. Die Austretcnden sind wieder wählbar. Erledigungen einzelner Stellen, welche in der Zwischenzeit eintreten, sind von der betreffenden Zunft innerhalb eines Monats, von der Erledigung an gerechnet, zu ergänzen. Neugewählte treten in die Stelle derjenigen, an deren Statt sie gewählt sind. 8 35. Jeder stimmfähige Bürger, der das 25. Altersjahr angetreten hat, ist fähig, in den giößern Stadtrath gewählt zu werben. Weber irgend ein Amt noch der Beisitz von Verwandten macht hievon eine Ausnahme. 8 36. Zu Leitung ihrer Wahlgeschäfte wählt jede Zunft durch offenes absolutes Mehr einen Präsidenten, einen Schreiber und zwei Stimmenzähler aus ihrer Mitte auf die Dauer von vier Jahren, jedoch mit Wiederwähl- barkeit. 8 37. Der Zunftpräsident hat die Versammlung zu eröffnen Im Verhinderungsfälle geschieht dieß durch den ältesten anwesenden Zunftgenossen oder einen von der Zunft hiesür ernannten Vizepräsidenten. Hierauf ist der Namensaufruf vorzunehmen. Wird das Slimmrecht eines Anwesenden in Zweifel gezogen, so entscheidet der Präsident und die Stimmenzähler über den Austritt des Betreffenden für den Wahltag unter Vorbehalt der Berufung an das Bezirksgericht für die Zukunft. 8 38. Die Versammlung nimmt hierauf die der Zunft zustehende Wahl eines oder mehrerer Mitglieder des größern Stadtrathes auf folgende Weise vor: 1) Nach Schließung der Thüre werden die Anwesenden gezählt, und so viele Stimmzebdel als Stimmgebende sind, durch die Stimmenzähler ausgetheilt. 2) Für jede einzelne Stelle soll eine besondere Wahl stattfinden. Jeder Anwesende hat auf seinen Slimmzeddei den Namen desjenigen, dem er seine Stimme geben will,'deutlich zu schreiben. 3) Die beschriebenen Zeddel werben von den Slimmcnzählern eingesammelt, gezählt, verlesen und durch den Schreiber die Namen und die Stimmenzahl verzeichnet. 4) Erhält bei der Stimmenzählung Niemand die Mehrheit der Anwesenden, so wird die geheime Stimmensammlung wiederholt, wobei diejenigen, welche die geringste Stimmenzahl für sich haben, aus der Wahl fallen. Der Präsident, die Stimmen- 563 zähler und der Schreiber habe» für Beobachtung dieser Vorschriften, so wie überbaupt für Erhaltung der Ordnung und Ruhe in der Versammlung zu sorgen. § 39. Ueber die Wahlverhanblung ist ein Protokoll zu führen und von dem Präsidenien, den Stimmenzählern und dem Schreiber zu unterzeichnen. Es soll den Tag der Versammlung, die 'Zahl der im Zunftregister eingetragenen Bürger, die Zahl der anwesende» Bürger und das Ergebniß der Stimmensammlungen enthalten. 8 40. Der engere Stadtrath hat dafür zu sorgen, vaß von vier zu vier Jahren, jedes Mal vor der Erneuerung des größer» Stadtrathcs durch die Zünfte, die Znnftregistcr einer Revision unterworfen werben. In der Zwischenzeit kann keine Veränderung in der Zahl der einer Zunft zustehenden Wahlen eintreten. In die Zunstregister sind sämmtliche Aktivbürgcr der Stadt, sowohl anwesende als abwesende, aufzunehmen. Der engere Stadtrath weist den Zünften ein paffendes Lokal für ihre Versammlungen an oder vergütet die dadurch verursachten Kosten. 8 41. Der größere Stadlrath versammelt sich ordentlicher Weise zwei Mal des Jahres, wenigstens zehn Tage vor der ordentlichen Gemeindsversammlung; (oben 8 11) außerordentlicher Weise vor jeder außerordentlichen, nicht bloß zur Vornahme von Wahlen zusammenberufenen Gemeindsversammlung auf eine von dem engern Stadtrathc zu bestimmende Zeit, oder wenn sonst der letztere die Versammlung nöthig erachtet, oder endlich, wenn sie von wenigstens 24 Mitgliedern des größer» Stadtrathes schriftlich von dem Präsidenten verlangt wird. Der größere Stadtrath wird präsidirl durch den Stadtpräsidenten. Die Stadtrathskanzlei ist auch diejenige des größer» Stadtrathes. Kompetenz des größer» Stadtrathes und Erfordernisse der Gültigkeit seiner Beschlüsse. 8 42. Der größere Stadtrath ist theils kontrolirende, theils verwaltende, theils Wahlbehörde 8 43. Als kontrolirender Behörde kommt dem größer» Stadtrathe zu: 1) die Prüfung und vorläufige Abnahme derjenigen Rechnungen, deren endliche Genehmigung der GemcindS- versammlung anheimfällt (oben 8 15); 2) die Prüfung und Abnahme der Rechnungen über die städtischen, zu besondern Zwecken bestimmten Fonds, gemeinnützigen Anstalten und milden Stiftungen (unten 8 65); 3) die Prüfung und Genehmigung des stadträthlichcn Reglements (unten 8 75); 4) die Prüfung und Begutachtung aller von dem engern Stavtrathe an die Gemeindsversammlung zu stellenden Anträge oder seiner Begutachtung der Anzüge von Privaten, überhaupt Vorberathung aller an die Gemeindsversammlung gehörigen Angelegenheiten. Auch ist er befugt, den engern Stadtrath zu Verfügungen, welche im Interesse der GemeindSverwaltung liegen, zu veranlassen. 8 44. Die Mitwirkung und Genehmigung des größer» Stadtrathes erfordern 1) Beschlüsse über Veränderungen in den Bestandtheilen des Stadtvermögens, sofern sie die Kompetenz des engern Stadtrathcs (unten 8 62) übersteigen und diejenige der Gemeindsversammlung (oben 8 16) nicht erreichen; 2) die Einleitung und Führung von Prozessen, die sich aus den Kapitalbetrag von mehr als 5000 st. beziehen, in der Meinung, daß, auch wenn der Betrag des Streitgegenstandes den Kapitalwertb von 15,000 st. übersteigt, eine Genehmigung der Gemeindsversammlung nicht erforderlich ist (vgl. oben 8 16); 3) Gratifikationen und Schenkungen von mehr als 500 fl.; 4) Verhandlungen mit andern Gemeinden, Behörden oder der Regierung über andauernde Regulirung deS Stadtgebietes oder anderer wichtiger Verhältnisse. 8 45. Als Wahlbehörde hat der größere Stadtrath diejenigen Wahlen vorzunehmen, welche ihm durch besondere GcmeindSbeschlüsse angewiesen werden. Dieselben geschehen durch geheimes absolutes Stimmenmehr. 8 46. Zur Fassung gültiger Beschlüsse ist die Anwesenheit wenigstens Eines Mitgliedes mehr als der Hälfte der Gesammtzahl der Behörde erforderlich. Bei 71 * 564 allen Verhandlungen hat der Präsident berathende Stimme und den Stichentscheid. Bezüglich auf den Ausstand gelten die für den engern Stadtrath aufgestellten Grundsätze (unten § 74). Form der Geschäftsbehandlung. 8 47. Ueber die Form seiner Geschäftsführung und der Verhandlungen hat der größere Stadtrath ein Reglement aufzustellen. Tit. IV. Von dem engern Stadlrathc. Seine Zusammensetzung und Wahl. 8 48. An der Spitze der Stadtverwaltung steht ein engerer Stadtrath von neun Mitgliedern, den Präsidenten inbegriffen. 8 49. Die Erwählung des engern Stabtrathes und aus demselben des Präsidenten und Vizepräsidenten steht der Gemeindsvcrsammlung zu (oben 8 17). 8 50. Der engere Stadtralh wird auf eine Dauer vou vier Jahren erwählt. Von zwei zu zwei Jahren ist die Hälfte desselben einer neuen Wahl unterworfen, und zwar so, daß die zuletzt gewählte Hälfte zuerst der Erneuerung unterliegt, der Präsident aber jedenfalls mit der zweiten, später zu erneuernden Hälfte austritt. Die Abtretenden sind wieder wählbar. 8 51. Eine in der Zwischenzeit von einer periodischen Wahl zur andern erledigte Stadtrathsstelle ist in der nächsten Gemeindsversammlung wieder zu besetzen; es wäre denn, daß der engere Stadtrath zu deren Wiederbesetzung eine außerordentliche Gemeindsversammlung zn veranstalten nothwendig fände. Bei Erledigung der Stelle des Präsidenten soll, sofern nicht innerhalb vier Wochen, vom Eintritte des Erledigungsfalles an gerechnet, eine Gemeindsver- sammlung bevorsteht, eine solche während dieser Zeit außerordentlich zusammenbcrufen und vorerst der Stadtrath ergänzt, sodann aus demselben ein Präsident erwählt werden. 8 52. Jedes neugcwählte Mitglied des engern Stadtrathcs tritt hinsichtlich der Zeit seines Austrittes in die Stelle seines Vorgängers ein. 8 53. Um in den engern Stadtrath wählbar zu sein, muß man das 25. Altersjahr angetreten haben, das Bürgerrecht der Stadt und Stimmfähigkeit besitzen. 8 54. Die Mitglieder des Regierungs- ratheö, des Obergerichtes, des Kriminalgerichtes, die Kanzlcibeamteten dieser Behörden, der Statthalter und die Mitglieder des Bezirksrathes und des Bezirksgerichtes dürfen nicht Mitglieder des engern Stadtrathes sein. 8 55. Vater und Sohn, Schwiegervater und Tochtermann und zwei Bruder dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des engern Stadtrathes sein. 8 56. Nach der Erwählung des engern Stadtrathes wird dessen Präsident von dem Statthalter vor dem versammelten Bczirksrathe, die Stadkrathe hingegen von dem Stadtpräsidenten vor versammelter Gemeinde nach der im 8 13 des GesetzeS über die Gemcindsverwaltung enthaltenen Formel beeidigt. Stadträthe, die nach Verfluß ihrer Amtsdaucr wieder gewählt werden, haben den Eid nicht wieder zu leisten. 8 57. Die jährliche Entschädigung eines Mitgliedes des Stabtrathes ist auf 500 fl., diejenige des Präsidenten auf 625 st. festgesetzt. Der Rechnungsführer und das mit der Leitung des Bauwesens beauftragte Mitglied des engern Stabtrathes erhalten eine Zulage von 125 fl. 8 58. 'Der engere Stadtralh hat keine Ersatzmänner. Kompetenz des engern Stadtrathes und Erfordernisse der Gültigkeit seiner Beschlüsse. 8 59. Dem engern Stadtrathe kommt die Vorberathung und Vollziehung der GemeindSbeschlüsse zu. Ihm ist die allgemeine Verwaltung (unter Vorbehalt der Mitwirkung oder Genehmigung der höhern Stadtbehörbe für Fälle, wo eine solche gemäß der Sladtverfassung eintritt), die niedere ober Ortspolizei und das gesammte Vormundschaflswesen in erster Instanz übertragen. Auch steht demselben die Begutachtung sämmtlicher Weisungen und Anträge zu, welche von den im neunten Titel erwähnten Behörden an den größern Stadtrath gerichtet werden. 8 60. In seiner Eigenschaft als Verwaltungsbehörde steht dem engern Stadtrathe zu: 1) die Ertheilung dcS 565 Stadtbürgerrechtes an Kantonsbürger gegen Einkauf, nachdem sich die Bewerber über die Leistung der durch Gesetz und den der Stadt ertheilten EinzugSbrief aufgestellten Erfordernisse genügend ausgewiesen haben, unter Vorbehalt der Ratifikation durch die Gemeindsversammlung (betreffend die Ertheilung dcS Bürgerrechtes an Kantonsfremde und betreffend Schenkung desselben an wen immer s oben 8 15); 2) die Bewilligung der Niederlassung in der Stadt für Kantonsbürger und die Aufbewahrung der von ihnen hinterlegten Heimatscheine; für Auswärtige ist höhere Bewilligung einzuholen; 3) die Verlegung und der Bezug aller Kantonal-, Gemeinds- und Armenstcuern nach Anleitung der bestehenden Gesetze; die Verlegung örtlicher Polizeiausgaben und Requisitionen; 4) die Sorge für Einquartierung deS Militärs; 5) die Besorgung der den Gemeindräthcn durch das Gesetz übertragenen Branbassekuranzgeschäfte; 6) die Ausstellung von Zeugnissen über Leben, Wohnort, Erwerb eines Stadteinwohners; ferner von Ursprungs- und Leumdenzeugniffen; 7) die Ertheilung von Stipendien, soweit nicht Gesetze oder besondere Gemeindsbeschlüsse hierüber etwas Anderes bestimmen; 8) die Verwaltung deS gesammten Stadtvermögcns; 9) die Aufsicht über die Verwaltung der städtischen, zu besondern Zwecken bestimmten FondS, gemeinnützigen Anstalten und wohlthätigen Stiftungen, sofern diese Institute abgesondert von dem übrigen Stadtvermögen verwaltet werden und nicht durch Gesetze ober Gemeindsbeschlüsse anders verfügt ist; 10) die Mitwirkung und Wahrung der Rechte der Stadt bei Verwaltung aller übrigen Fonds und Stiftungen, mit Hinsicht auf welche der Stadt in irgend einer Beziehung Rechte zustehen, 8 61. Bezüglich auf die Verwaltung des Stabtvermögens insbesondere (oben 8 60, Nr, 8) liegt dem engern Stadtrathe (innerhalb der durch das Gesetz und Gemeindsbeschlüsse vorgezeichneten Schranken) die Sorge ob für die einzelnen Bestandtheile desselben, für Sicherung vorhandener Kapitalien und Unterhaltung der Liegenschaften, für möglichste Vermehrung der Stadteinkünfte, endlich für zweckmäßige Verwendung derselben. 8 62. Zu Veränderungen und Umwandlungen in den Bestandtheilen deS Stabtvermögens ist der engere Stadtrath in der Regel von sich aus und ohne Einholung weiterer Genehmigung befugt, wenn dieselben nicht den Kapitalbetrag von 5000 st. übersteigen oder eine fortdauernde jährliche Ausgabe oder Verlust von mehr als 200 fl. veranlassen. Verfügungen der letzten: Art sind an die Zustimmung des größer» Stadtrathes (oben 8 44) und beziehungsweise der Gemeindsversammlung (oben 8 16) gebunden, mit Ausnahme der in dem folgenden Paragraphen festgesetzten Bestimmungen. 8 63. Obiger Kompelenzansatz bezieht sich nicht u) auf Darlehen gegen Sicherheit zu Gunsten der Stadt, als welche der engere Stabtrath ohne Rücksicht auf ihren Betrag von sich aus vornehmen oder bereits bestehende Darlehen ganz ober theilweise einziehen und die betreffenden Kapitalien wieder neu anlegen darf; b) auf Gratifikationen und Schenkungen, für welche die Genehmigung deS größcrn Stabtrathes schon dann einzuholen ist, wenn sie den Kapitalwerth von 500 fl. übersteigen. 8 64. Der engere Stadtrath bestellt aus seiner Mitte einen Rechnungsführer, welcher ihm jährlich Rechnung ablegt. Derselbe hat für seine Verwaltung zwei habhafte Bürgen zu stellen, welche sich durch Eingabe ihrer Bürgschaftsscheine solidarisch zu verpflichten haben. 8 65. Der engere Stabtrath legt der größer» Stadtbehörde zu ihrer Prüfung und zum Behufe endlicher Vorlegung an die Gemeinde und Ratifikation derselben jährlich die oben 8 15, Nr. 5 bezeichneten Rechnungen vor. Er bringt ferner jährlich die Rechnungen über die Verwaltung der städtischen gemeinnützigen Anstalten und milden Stiftungen an den größern Stabtrath zu Erstattung eines Berichtes an die Gemeindsversammlung (oben 8 15). 8 66. In seiner Eigenschaft als Polizeibehörde steht dem engern Stadtrathe zu: 566 1) die Aufstellung einer Tag- und Nachtwache und einer bürgerlichen Polizeiwache; 2) die Sorge für Reinlichkeit der öffentlichen Straßen, Plätze und Brunnen, für Erhaltung des freien Durchpasses und für Sicherstellung der Personen und des Eigenthums gegen Schädigungen, die von baufälligen Gebäuden oder andern gefahrdrohenden Gegenständen entstehen könnten; die Aufsicht über die im Stadtbezirke befindlichen, dem Staate zugehörigen Gebäude oder Anlagen irgend einer Art, soweit eö sich um Verhütung muthwilliger oder fahrlässiger Beschädigung derselben handelt; 3) die Sorge für Unterhalt und nöthige Erweiterung der Straßen, Brücken, Stege und Brunnen durch die dazu Verpflichteten, insbesondere dann für gehörige Oeffnung der Straßen- und Wassergräben, hinreichende Entfernung neuer Gebäude, Anlagen junger Bäume; für Aufstückung der Bäume, Aushauen der Hecken u. s. w, nach Vorschrift der Straßenordnung; -1) die Aussicht über das See- und die Flußufer, die Bäche, Wasserleitungen, Wuhrungen und Dämme; 5) die Handhabung der Feuerpolizei nach Anleitung der bestehenden und noch zu erlassenden Verordnungen, namentlich der Feuer- und Ofenschau; die Aufsicht über die Löschanstalten, die Anschaffung und Unterhaltung der erforderlichen Gerälhschaften und die Anlegung der nöthigen Waffersammler; 6) die erforderlichen Vorkehrungen zur Sicherstellung der Gesundheit von Menschen und Vieh, wie z. B. gegen ansteckende Krankheiten oder schädliche Thiere, nach Anleitung der bestehenden oder künftig zu erlassenden Sanitätsverord- nungcn, insbesondere die Verhütung des Verkaufes ungesunder Lebensrnittel. In Fällen, wo die obern Behörden solche Sichcrhcitsmaßregeln zu treffen für nöthig erachten, hat der engere Stabtrath den Stadtammann in Vollziehung derselben zu unterstützen; 7) die Erprobung von Maß und Gewicht jeder Art nach Anleitung der bestehenden Gesetze; 8) die Aussicht über die Gasthöfe, Weinschenken und andere Herbergen, über die Jahr- und Wochenmärkte, so wie die Handhabung der Verordnungen gegen den Straßenbcttel; 9) die Aufsicht über Schauspiele, Leihbibliotheken, herumreisende Kupferstichhänblcr, Bücher- und Liedervcrkäufcr, Thierführer u. dgl.; 10) die Beaufsichtigung freiwilliger Ganten oder Versteigerungen von liegendem und fahrendem Gut; 11) Unterstützung der Kirchenstillstände in Handhabung der Ordnung während der gotteSbienstlicheu Stunden, Abwendung dicßfälliger Störungen und Vollziehung des Sabbath- und Sittenmandats. 8 67. In seiner Eigenschaft als vormundschaftliche Behörde übt er die den Unterwaisenämtern nach den bestehenden Gesetzen zukommenden Rechte und Pflichten aus. 8 68. Der engere Stabtrath ist berechtigt, seine polizeilichen und administrativen Verfügungen unter Androhung einer Buße gegen die Ungehorsamen zu erlassen, welche zu Handen der Stadlkasse bezogen wird, aber den Betrag von vier Franken für den einzelnen Fehlbaren nicht überschreiten darf. Weigert sich ein in die Buße Verfallener, dieselbe zu entrichten, so ist er durch den Stadtammann dem Stadtgerichte zu überweisen. 8 69. Der engere Stadtrath wählt und beaufsichtigt alle städtischen Beamteten und Bedienstete», soweit nicht in der einen ober andern Beziehung durch die Gesetze, durch gegenwärtige Verfassung (oben 8 17 und -15) oder durch besondere GemeindSbeschlüsse etwas Anderes bestimmt ist. Die weiter» Vorschriften hierüber, namentlich über die Bildung von Vorschlagslisten für die Wahlen, werben durch das Reglement des engern StadtralheS gegeben. 8 70. Dem engern Stadtrathe liegt die Bewahrung der der Stadt gehörigen oder auf ihre Rechte und Verhältnisse bezüglichen Schriften, Plane, Protokolle und anderer Urkunden ob. Er hält ein Protokoll über seine Vcrwaltungsgeschäfte, ein zweites über die polizeilichen Geschäfte und ein drittes über die waisenamtlichen Verrichtungen, wovon die beiden erstem den Stadtbürgern jederzeit zur Einsicht offen stehen, soweit sie auf die Gemeindsangclegenheiten 567 oder die Verhältnisse der Einsehenden Bezug haben. Ferner führt er ein Register über den Bezug und die Verlegung der Kantonal-, Gemeinds- und Armensteuern, Polizeiausgaben und Requisitionen; ein Register über alle Ehen und Ehescheidungen, Geburts- und Todesfälle von Gemeinbs- bürgern in Uebereinstimmung mit den von den Pfarrämtern dießfalls zu führenden Verzeichnissen; ein Bürgerbuch, welches den Taus- und Geschlechtsnamen, das Jahr und den Tag der Geburt aller stimmfähigen Bürger, sammt einer offenen Rubrik für einzutragende Abänderungen enthalten soll. Zu gehöriger Fortführung dieses Bürgcrbuches werden die Pfarrämter dem engern Stabtrathe jährlich im Januar daö Verzcichniß derjenigen Bürger zustellen, welche im Laufe des vorhergehenden Jahres das 20. Altersjahr angetreten haben. Die in diesem Paragraphen erwähnten Protokolle und Register, mit Ausnahme desjenigen über die Befteurungen, sind jährlich bei Untersuchung der Schirmlade dem Bczirksrathe vorzulegen. 8 71. Zur Gültigkeit eines stadträthlichen Beschlusses müssen wenigstens fünf Mitglieder deS Stadlrathes bei dessen Fassung gegenwärtig sein. Die nämliche Anzahl der Mitglieder ist bei Wahlen erforderlich. 8 72. Bei Beschlüssen hat der Präsident berathende Stimme; bei gleichgetheilten Stimmen steht ihm der Stichentscheid zu. Bei Wahlen stimmt er wie ein anderes Mitglied, und im Falle der Stimmengleichheit entscheidet das Loos. 8 73. Die dem engern Stadtrathc nach 8 69 zustehenden Wahlen geschehen durch geheimes absolutes Mehr. 8 74. Bei Wahlen und allen Verfügungen und Beschlüssen, wobei ein Mitglied des engern Stadtrathes selbst oder ein Verwandter desselben betheiligt ist, tritt der Betheiligte und dessen Blutsverwandte und Verschwägerte in auf- und absteigender Linie unbedingt, in der Seitenlinie aber bis in den zweiten Grad hiesiger Berechnung in den Ausstand. Form der Geschäftsbehandlung. 8 75. Ueber seine Geschäftsführung und was damit zusammenhängt, wie Errichtung und Zusammensetzung besonderer Kommissionen u. dgl., erläßt der Stadtrath ein Reglement, welches, so wie allfällige Abänderungen desselben, der Genehmigung des größern Stadtrathes unterliegt. Tit. V. Von dem Rechtskonsulenten der Stadt. 8 76. Zu Mitwirkung bei Angelegenheiten der Stadtgemeinde, für deren Besorgung Rechtskenntnisse nöthig oder nützlich sind, ist dem Stadtrathe ein beständiger, besoldeter Rechtskonsulent beigegeben. 8 77. Die Verrichtungen desselben sind folgende: 1) Er berathet und begutachtet alle im vorigen Paragraphen bezeichneten Geschäfte, besonders vormundschaflliche, auf die durch das Reglement des engern Stadtralhes näher zu bezeichnende Weise. Eine entscheidende Stimme steht ihm, auch wenn er persönlich den Sitzungen des Stadtrathes oder seiner Kommissionen beiwohnt, nicht zu. 2) Er ist Bevollmächtigter und Anwalt der Stadtgcmcinde in allen Civil- und Administrativstreitigkeiten, und führt die dießfälligen Prozesse. 3) Er versieht bei Verauffallungen von Stadtbürgcrn die Stelle eines sogenannten Lurator ucl litem der Frau und der minderjährigen Kinder des Gemeinschuldners, und führt die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlichen Prozesse. Sind in diesem Falle die Mittel der Betheiligten hinreichend, um einen Anwalt zu bezahlen, so steht den Vormundschaftsbehörden das Recht zu, ihnen die Advokaturgcbühren nach der gesetzlichen Tare zu Gunsten der Stabtkasse anzurechnen. 4) Ebenso ist der Rechtskonsulent zur Führung von Prozessen für unter Vormundschaft stehende Personen überhaupt verpflichtet, sofern diesen wegen Armuth die Mittel zur Bezahlung eines Anwaltes abgehen. Der engere Stabtrath und diejenige Abtheilung desselben, welche das Vormundschaftswesen besorgt, sind jedoch befugt, auS erheblichen Gründen für Behandlung einzelner Geschäfte noch andere Rechtsverständige zuzuziehen, 568 so wie die Führung eines Prozesses einer andern Person, als dem Rechtskonsulenten, zu übergeben. 8 78. Der Rechtskonsulent ist verpflichtet, seinen Wohnsitz in der Stadt selbst ober deren nächster Umgebung zu haben. 8 79. Als Besoldung bezieht derselbe 1) einen jährlichen firen Gehalt von 500 fl.; 2) für die im vorigen Paragraphen Nr. 2 bezeichneten Prozeßführungen die Advokaturtare ohne weitere Gratifikation; 3) ist er befugt, alle mit seiner Amtsführung verbundenen Kosten und Auslagen spezifizirt der Stadtkasse zu verrechnen. Andere Entschädigungen ist der Rechtskonsulent für die im vorigen Paragraphen bezeichneten Verrichtungen zu fordern nicht berechtigt; jedoch steht dem Stadtrathc frei, ihm für Arbeiten, welche ungewödnliche Anstrengung und Zeitaufwand verursacht haben, eine außerordentliche Entschädigung zuzuerkennen. 8 80. Der Rechtskonsulent wird durch den engern Stadtrath aus der Zahl derjenigen Stadtbürger, welche sich über den Besitz der erforderlichen theoretischen und praktischen Rechtskenntnisse auszuweisen im Stande sind, womöglich aus dem Stande der Anwälte auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Nach Verfluß dieser Amtsdauer ist er wieder wählbar. Er leistet vor dem engern Stadtrathe den Amtseid. 8 81. Dem engern Stadtrathe bleibt überlassen, sofern sich für diese Stelle eine geeignete Person nicht zeigen würde, dieselbe unbesetzt zu lassen. Tit. VI. Von dem Polizei kommissär. 8 82. Für die Beaufsichtigung der Straßen- und Wasserpolizei, der Sicherheit- und Sittenpolizei wirb ein Polizeikommissär bestellt, welcher nicht Mitglied des engern Stadtrathes ist. 8 83. Er hat die Anweisungen der von dem engern Stadtrathe mit der Leitung des Polizeiwesens speziell beauftragten Behörde oder Person zu empfangen, und beaufsichtigt dagegen alle Polizeibediensteten, welche zur Mitwirkung in den ihm übertragenen Geschäftskreisen bestellt sind. 8 84. Der engere Stadtrath ist ermächtigt, demselben die ihm in 8 26 des Gesetzes über die Gemeindsverwaltung ertheilte Befugniß, unter Vorbehalt des Rekurses an den engern Stadtrath oder die hiefür durch denselben bezeichnete Behörde, zu übertragen. 8 85. Für die Geschäftsführung des Polizeikommissärs erläßt der engere Stabtrath die nöthigen reglcmentarischen Bestimmungen. 8 86. Seine jährliche Besoldung beträgt 750 fl. 8 87. Derselbe wird auf die Dauer von drei Jahren mit Wiederwählbarkeit von dem engern Stadtrathe gewählt. 8 88. Dem engern Stadtrathe bleibt überlassen, sofern sich für diese Stelle eine geeignete Person nicht zeigen würde, dieselbe unbesetzt zu lassen, und während solcher Frist die fraglichen Geschäfte durch Mitglieder seiner Behörde zu besorgen. Tit. VII. Von der Stadtkanzlei. 8 89. Die Stadikanzlei, welche auch die sogenannte Schirmkanzlei und das Büreau der Stadtpolizei begreift, besteht aus folgenden Angestellten: 1) dem Stadtschrciber, 2) dem Schirmschreiber, 3) dem Rechenschreiber, 4) und 5) zwei Polizeisekretären, 6) dem Sekretär des Armenwesens, 7) dem Kanzlisten des Stattschreibers, 8) dem Kanzlisten des Schirmschrcibers, 9) und 10) zwei Kanzlisten des Polizeibüreau. Der Stadtschreiber. 8 90. Die Verrichtungen des Sladtschrcibcrs sind folgende: 1) Er ist der Chef der Stadtkanzlci. In dieser Eigenschaft steht ihm tie Aussicht über sämmtliche übrige Kanzleiangestellte zu; er trifft die nöthigen Anordnungen für die Aushülse, zu welcher dieselben nach 8 109 gegenseitig verpflichtet sind; an ihn werden die Begehren der städtischen Behörden gestellt, sofern diese in außerordentlichen Fällen die Hülfe von Schreibern bedürfen. 2) Er ist der Sekretär der Gemeindsversammlung, des größer» Stadtrathes und seiner Kommissionen, des engern Stadt- rathes und derjenigen Kommissionen des letzter», denen er durch das Reglement dieser Behörde 569 beigegeben wird. Er besorgt die Anordnung des städtischen Archives und führt die alphabetische genealogische Bestandliste über die stadtbürgerlichen Familien. 3) In den Sitzungen des engern Stadlrathes und seiner Kommissionen steht ihm eine berathende Stimme zu. >4) Er führt die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkanzlei und über die Sportelnkasse. 5) Er besorgt überhaupt diejenigen Aufträge, welche ihm durch den größer» und engern Stadtrath ertheilt werden. 8 91 Die Bekleidung einer andern besoldeten öffentlichen Stelle ist dem Stadtschreibcr untersagt. 8 92. Die Besoldung des Stadtschreibers beträgt jährlich 800 fl. nebst einem Vierttheil der Spötteln. Er genießt freie Wohnung auf dem Stabthause. 8 93. Der Stadtschrciber hat für dasjenige, was ihm in seiner amtlichen Stellung anvertraut werden muß, zwei annehmbare Bürgen zu stellen, die solidarisch unter sich haften. Der S ch i r m sch r ei der. 8 94. Derselbe ist der Sekretär der städtischen Vormundschaftsbehörde und besorgt als solcher sämmtliche mit dieser Stelle verbundenen Geschäfte. Bei den Sitzungen des Schirmvogtciamtes hat er berathende Stimme. 8 95. Die Bekleidung einer andern besoldeten öffentlichen Stelle ist dem Schirmschreibcr untersagt. 8 96. Die Besoldung desselben besteht in 700 fl. und freier Wohnung. 8 97. Der Schirmschreiber hat für dasjenige, was ihm in seiner amtlichen Stellung anvertraut werden muß, zwei annehmbare Bürgen zu stellen, die solidarisch unter sich haften. Der R e ch en sch r ei der. 8 98. Er besorgt die Sekretariatsgeschäfte bei den Kommissionen des engern Stadlrathes und die RechnungSgeschäfte dieser Behörde nach Vorschrift des dicßfälligen Reglements. Auch ist er der Stellvertreter des Stadtschreibers in denjenigen Fällen, in welchen dieser verhindert wird, die ihm nach 8 90, Nr. 2, 4 und 5 obliegenden Verrichtungen vorzunehmen. 8 99. Als Besoldung bezieht der Rechenschrciber 600 fl. nebst Antheil an den Sporteln nach Maßgabe des 8 112. Die Polizeisekretäre. 8 100. Ihnen liegt die Besorgung derjenigen Sekretariatsgeschäfte ob, welche mit der Verwaltung der städtischen Polizei zusammenhängen. Das Nähere über den Geschäftskreis der Polizeisekretäre bestimmt das Reglement des engern Stadtrathes. 8 101. Die Besoldung derselben besteht in 600 fl. für jeden und Antheil an den Sporteln nach Maßgabe des 8 112 . Der Sekretär für das Armen wesen. 8 102. Derselbe besorgt die SekretariatSgeschäste sowohl der Armenpflege als sämmtlicher unter ihr stehenden Kommissionen, so wie allfälliger Kommissionen des engern Stadtrathes, sofern ihm solche durch das Reglement dieser Behörde übertragen werden. 8 103. Seine Besoldung beträgt 500 fl. nebst Antheil an den Sporteln nach Vorschrift des 8 112. Die Kanzlisten. 8 104. Sie sind zur Unterstützung des Stadtschreibers und des Schirm- schreibers (unter deren unmittelbarer Leitung sie arbeiten), so wie des Polizeibürcau bestimmt. Die genaueren Vorschriften über ihre Verrichtungen enthält das stadträthliche Reglement. 8 105. Der Kanzlist des Schirmschreibers versieht in Abhaltungssällen des Letzter» als Substitut seine Stelle, und hat in Folge dessen zwei annehmbare Bürgen zu stellen, die solidarisch unter sich haften. 8 106. Die Besoldung des Kanzlisten des Schirmschreibers besteht in 400 fl., diejenige der übrigen Kanz- lisien in 350 fl. nebst dem ihnen nach 8 112 zufallenden Antheil an den Sporteln. A l lg e m ei n e B e st i m m u n g e n. 8 107. Die Wahl sämmlicher Angestellten der Stadtkauzlei (oben 8 69) steht dem engern Stadtrathe zu. 8 108. Die Amtsdauer des Stadtschreibers und deS 72 570 Schirinschreibeis ist sechs, die der übrigen Angestellten drei Jahre. Nach Versluß derselben sind sie wieder wählbar. 8 109. Sämmtliche Kanzleiangestellte sind verpflichtet, auch außer dem ihnen angewiesenen regelmäßigen Geschäftskreise sich nöthige,ifalls gegenseitige Aushülse zu leisten, worüber nach § 90, Nr. 1 die erforderlichen Anordnungen von dem Stadtschreiber getroffen werden. 8 HO. Wo das in 8 89 bezeichnete Kanzleipersonal zur Besorgung der Geschäfte nicht ausreicht, ist der engere Stadtrath zur Zuziehung außerordentlicher Hülfe innerhalb der Schranken der Stadtverfassung befugt. 8 111. Sofern einer der übrigen Angestellte», mit Ausnahme deS Stadtschreibers und deS Schirmschreibers, noch eine andere besoldete öffentliche Stelle zu übernehmen wünscht, so kann dieß nur mit Bewilligung deS engern Stadtrathes geschehen. 8 112. Die im Laufe des Jahres eingehenden Spötteln werden nach dem Schlüsse der hierüber geführten Rechnung und nach Abzug des gemäß 8 92 dem Stadtschreiber zufallenden Antheils durch besondern Beschluß des engern StabtratheS unter die übrigen Kanzleiangestellten, mit Ausschluß des Schirmschreibers, nach Maßgabe ihrer Leistungen während deS Jahres vertheilt. Tit. Vlll. Von den Weibeln der Stadt. 8 113. Dem engern Stadtrathe sind drei beständige Weibel zugetheilt, von denen die beiden ersteren die Aufträge der verschiedenen Behörden und Beamtungen, so wie der Kanzlei, der dritte aber nebst diesen Obliegenheiten speziell noch die Befehle der dem Polizeiwesen vorgesetzten Behörden und Personen zu befolgen hat. Außer diesen Angestellten wird noch ein vierter Weibel zur Bedienung der beiden Friedensrichterämter und der Marktbcamtung bestellt. 8 11-4. Die jährliche Besoldung der beiden ersten Weibel des StadtratheS beträgt 400 fl. nebst freier Wohnung. Sofern einem solchen keine Wohnung angewiesen werden kann, so erhält er dafür eine Entschädigung von 50 fl. Nebst dieser Besoldung fallen denselben die nach § 27 litt. a und b des Gesetzes betreffend die Gebühren und Spötteln vom 26. Herbstmonat 1838 zu beziehenden Gebühren zu gleichen Theilen zu. 8 115. Der für das Polizeiwesen besonders bestellte Weibel erhält eine fire Besoldung von 300 fl. und bezieht die nach den erwähnten Bestimmungen in seinem Geschäftskreise sich ergebenden Gebühren für sich allein. 8 116. Der Weibel für die Friedensrichterämter und das Marklwesen erhält jährlich 250 fl. nebst den nach 8 46 des Sportelngesetzes ihm zufallenden Gebühren; dagegen ist er gehalten, in Fällen, wo seine Geschäfte bei dem Marktamte mit denjenigen bei dem Friedensrichteramle zusammenfallen, auf die Aufforderung der ihm vorgesetzten Personen die nöthigen Aushülse auf eigene Kosten zu bestellen. 8 117. Sämmtliche Weibel sind verpflichtet, auch außer dem ihnen angewiesenen regelmäßigen Geschäftskreise sich nöthigenfalls gegenseitige Aushülfe zu leisten, worüber von dem Stadtschreiber die erforderlichen Anordnungen getroffen werden. 8 118. Die Wahl sämmtlicher Weibel geschieht durch den engern Stadtrath. Ihre Amtsdauer ist auf drei Jahre festgesetzt; sie können jedoch wegen Dienstvernachlässigung oder auS andern erheblichen Gründen auch vor Ablauf ihrer Amtsdauer durch den engern Stadtrath entlassen werden. 8 119. Der Bedienstete der Gantbeamtung wird von dieser auf eigene Kosten bestellt und bezieht die in 8 27 litt. c des Sportelngesetzes festgesetzten Gebühren. Tit. IX. Von den Aufsichtsbehörden für städtische Verwaltungszweige und Institute, welche nicht unter der Aufsicht des engern Stadtrathes stehen. 8 120. Diese Aufsichtsbehörden sind: 1) der Schulralh für die Stadtgemeinde Zürich, 2) die Armenpflege nebst der unter ihr stehenden Waisenhanspflege und Pfrundpflege von St. Jakob. 8 121. Ueber Zusammensetzung, Wahl und Verrichtungen dieser Behörden werden von der Bürgergemeinde innerhalb der gesetzlichen Schranken besondere Statuten erlassen. Uebergangsbe st immun gen. Unmittelbar nach Annähme der revidirten Stadtverfassung durch die Bürgergemcinde findet die Revision der Zunftregister und hierauf die erste Erneuerung des größer» Stabtrathcs nach den Vorschriften der 88 32 ff. statt. Die zweite dagegen fällt in die Zeit vor der ersten ordentlichen Gcmeindsversammlung des Jahres 1843. Die erste Hälfte der Mitglieder des engern Stavtrathes, deren Amtsdaucr zu Ende ist, unterliegt mit Annahme der revidirten Ver- fassung einer Erneuerung, und zwar so, daß statt wie bisher sieben, jetzt nur fünf Mitglieder gewählt werden. Die Mitglieder der zweiten Hälfte bleiben bis zum Ablause ihrer Amtsdauer im Jahre 1841, wo alsdann statt sechs nur vier Mitglieder zu wählen sind. Bei Erledigungsfällen aus dieser zweiten Hälfte findet in der Zwischenzeit keine neue Wahl statt, insofern ihre Zahl nicht unter vier herabsinkt. Die Besoldung nach 8 57 beginnt für alle Mitglieder mit Annahme der Verfassung. Steinrad, siehe Krähn. Thenrung in den Jahren 1845 — 1847, Maßnahmen dagegen. — Es ist oben S. 509 erwähnt worden, welche Austheilungen aus dem Fruchtfond an die Bürgerschaft stattgefunden hatten. Für die gesammte Einwohnerschaft wurden die von der Regierung veranstalteten Austheilungen an Frucht und Mais benutzt. Eine vom Stadtrathe bestellte besondere Kommission leitete die Sache. Es wurde vom Staate bezogen: 358 Malter Waizen, 46 Malter Mais und 150 Pf. MaisgrieS und in 15 Austheilungen an 2781 Personen Mehl und Mais verabfolgt. Im Jahr 1846, als die Theurung der Lebensmittel höher stieg, veranstaltete ein Privatverein Suppenaustheilung an sämmtliche bedürftige Einwohner der Stadt in einem Lokale am Oetenbach, und setzte solche bis im April 1848 fort. Es wurden vom 1. März 1846 bis 30. April 1848 ausgetheilt 116,245 Portionen zu 1 ß. Die Suppe bestand aus Bohnen oder Erbsen, Mais, Gerste oder Hafermehl, Reis, Fleisch, Salz, Butter und Wasser. — Als die Noth im Jahr 1847 größer wurde, veranstaltete auch der Stadtrath für die bedürftige Klasse der Verbürgerten die Austheilung von Suppe beim alten Schützenhaus, und zwar vom 29. März bis 24. Juli. Die Suppe bestand aus Hafermehl, Bohnen, Erbsen, Gerste, gedörrten Kartoffeln, Mais, Reis, Butter, Salz und Fleisch. Die Portion wurde für 1 ß. verkauft und 35,606 Portionen bezogen. Die Mehrkosten wurden theils von dem Armcnfond der Stadt, theils von der Hülfsgesellschaft u. a. getragen. Die Herren Escher, Whß u. Comp. verabfolgten an diejenigen Arbeiter ihrer ausgedehnten Fabrik, welche kleinen Lohn oder zahlreiche Familien hatten, vom November 1844 bis Juni 1847 ungefähr 20,000 Suppenkarten auf die Suppenanstalten in hier zu 2 Rpn., — ungefähr 800 Ztr. Mais theils als Gries, theils als Mehl, 400 Ztr. italienischen Reis, 30 Ztr. Fcldbohnenmehl zu den kostenden billigen Einkaufspreisen, theils unter denselben. Bei jeder Austhcilung konnten Ver- heirathete 20 Pf. Maismehl oder Gries, 15 Pf. Reis, Unverheirathete und Kinder 10 Pf. vom erster» und 5 Pf. vom letzter» beziehen. Die Austhcilungen fanden alle vier Wochen statt. Mahlerlohn, Einkaufsspesen, Zinsen, Abgang u. s. w. wurden von dem Hause getragen. Aehnlich wie die Herren Escher, Wyß u. Comp. verfuhren auch noch einige andere Gewerbsbesitzer; der Gewerbsverein theilte Brod aus und sehr Vieles zur Linderung der Noth wurde von Privaten gethan. 72* 572 Vieh markt. Im Jahr 1841 wurde der neue Viehmarkl außerhalb dem neuen Kornhause eingezäunt. Waisenhaus. Diese schönste der zürchcrischen wohlthätige» Anstalten, die in den letztverflossenen Zeiten bedeutend verbessert worden, wie die frühere Chronik S. 658 — 661 ausführlich schildert, dauerte in dem Dezennium von 18-10 —1850 nicht bloß ungeschmälert fort, sondern es fanden noch weitere Verbesserungen in derselben statt. Anno 1841 wurde ein neuer Erzieher, Herr Pfarrer Heinrich Cramer, gewählt und solcher nebst seiner Gattin am 10. Mai installirt, wobei die sämmtlichen Zöglinge in der Nähe der Stadt einen Freudentag feierten. In diesem Jahre ward das Gebäude frisch geweißt und eine Tröckner- stube eingerichtet. Im Jahr 18-12 wurde für die Knaben ein Arbeitszimmer eingerichtet, wo je die ältesten und tüchtigsten in ihren Mußestunden in verschiedenen Handarbeiten, z. B. Schreinerreparaturen, unterrichtet werden. Anno 1843 wurden reglementarische Bestimmungen über die Leitung und Einrichtung der Anstalt erlassen. Es werden die größer» Knaben nun auch zu Bearbeitung der Grundstücke für Pflanzung gewisser Gemüsearten, das Einsammeln der Kartoffelernte, Jnorvnunghalten der Fußwege u. s. f. angehalten, mehreren während des Winters Anleitung in Papparbeiten gegeben. Im Jahr 1848 wurde, um den Garten der Anstalt geschlossen halten zu können, längs dem Borde desselben auf der hohen Böschungsmauer der Limmat vom Grünen Häuschen aus ein Fußweg für das Publikum mit schützendem Geländer angelegt, welche Baute ungefähr 400 fl. kostete. Die Waisenanstall zählte im I. 1841 94 Zöglinge, nämlich 43 Knaben und 51 Mädchen, - - 1845 98 - - 48 - - 50 - - - 1850 97 - - 51 - - 46 - Außerhalb der Anstalt waren versorgt: im I. 1841 43 Zöglinge, nämlich 20 Knaben und 23 Töchter, - - 1815 23 - - 15 - - 8 - - 1850 49 - - 28 - - 21 - Die Knaben sind meist Lehrlinge von Handwerken, die Mädchen werden zu Dienstboten oder weiblichen Berufsarten gebildet. Von den schulpflichtigen Kindern besuchten die öffentlichen Schulanstalten der Stadt: im I. 1841 28 Knaben und Mädchen die Elementarschule, 34 die Realschule, 3 Mädchen die Sekundärschule, 12 Knaben die Kanlonsschule, nämlich die Industrieschule; - - 1845 58 Knaben die Elementar-und Realschule, 9 Mädchen die Sekundärschule, 18 Knaben die Kantonsschule, davon 1 das Gymnasium; - - 1850 58 Knaben die Elementar- und Realschule, 10 Mädchen die Sekundärschule, 17 Knaben die Kanlonsschule, davon 2 das Gymnasium. Die Kosten der Waisenanstall betrugen 1841. 1846. 1850. fl. ß' hlr. fl. ß- hlr. fl. ß. hlr. für Lebens mittet . 4063 27 10. 7335 37 6. 4803 13 6. - Haushaltungsbedürfnisse . . . 455 5 10. 363 16 9. 459 19 6. - Brennmaterial. 750 — — . 557 35 - . 369 3 6. - Kleidungsstoffe und Arbeitslöhne 3974 34 6. 2638 36 3. 3872 29 - . - hausräthliche Gegenstände . . 215 24 8. 259 21 — . 166 2 6. - Werkgeschirr . 44 3 —. 2 11 —. — — —. - Arzt-, Kur- und Begräbnißkosten 120 32 6. 214 — 6. 127 17 6. - Bauten und Reparaturen . . 1953 18 — . 728 36 6. 407 25 6. - BerwaltungSkosten .... 3770 9 —. 4133 36 — . 4265 21 - . - die Kirche. 18 6 9. 25 10 6. 17 32 -. - Schulkosten. 1363 13 3. 1273 24 9. 1237 29 3. - Lehrgelder. 1765 39 6. 510 23 —. 922 26 6. - Kostgelder. 166 13 —. 573 35 9. 526 9 9. Abgegangen und verloren . . — — 359 20 —. — — —. - Verschiedenes. 475 10 7. 567 15 676 28 6. 19136 38 5. 19544 39 6. 17852 18 - . Die Einnahmen bestehen in Zinsen von Schuldbriefen, kapitalisirten Zehnten, Zinsen von Handlehen, Kirchenvrtern, EinzugSgebühren, Kostgeldern, Legaten und Geschenken, Kirchensteuern, Beitrag aus dem Bn'iggersond und Allerlei. Die Legate betrugen 1841 1842 1843 1844 1845 3102 fl. 20 ß, 1349 - 31 - 1365 - - - 1875 - — - 3163 - 4 - 9 hlr. 1846 1847 1848 1849 1850 2200 fl. 2585 - 2100 - 2605 - 1724 - Der Ertrag des von der ehemaligen gelehrten Gesellschaft im Waisenhaus herausgegebenen Neujahrsstückes war für das letztere jährlich zwischen 4—600 fl. Die Neujahrsstücke, deren Herausgabe mit dem Jahr 1838 begann, enthalten bis 1850 die Lebensbeschreibungen nebst Portraits der Herren Chorherr Bremi, Kantonsapotheker Jrminger, Georg Finster, Pfarrer zu Wangen, Johannes Zeller, Pfarrer zu Stäfa, Spitalpfleger Salomon Pestalozzi, Doktor und Professor Joh. Kaspar Hörner, AntisteS Joh. Jakob Heß, Friedrich Hafner, Pfarrer zu Schwamendingen, Joh. Heinrich Pestalozzi, Antistes Georg Geßner, alt Regierungsrath Ferdinand Meyer, alt Pfarrer Salomon Bögelin und von Frau Agnes Thommann. Der Fond des Waisenhauses bestand 1841 in 348,316 fl. 34ß. 11 hlr. 1846 in 367,564 fl. 28 ß. 11 hlr. 1850 in 386,489 fl. 11 hlr. Wasserhaus. In diesem auf der Westseite an die Wasserkirche angebauten Gebäude, das früher dem Kaufhause als Waarenmagazin diente, wurde im Jahr 1843 das Dach verkürzt, das Gebäude frisch 574 verputzt und solches inwendig zu einem Magazin eingerichtet, daS seitdem verpachtet ist. Diese Bauten kosteten 716 fl. 14 ß. Wafferkirche. Hier fanden in dem Dezennium von 1840—1850 keine wesentlichen baulichen Veränderungen statt. Winkelwiese — Neustadt. Schon seit längerer Zeit zeigte sich das Bedürfniß einer Verbindung der Neustadt mit dem Hirschengraben. Die Bewohner dieses Stadttheiles sammelten daher unter sich und bei andern wohlgesinnten Einwohnern der Stadt Beiträge zu diesem Unternehmen, und wandten sich an den Stadtralh mit der Bitte um Ausführung desselben. Der Besitzer der Winkelwiese trat, zwar um sehr hohen Preis, das nöthige Land ab und friedigte den übriggebliebenen Theil desselben wieder mit einer Mauer ein. Der Durchbruch wurde im I. 1841 bewerkstelligt und in diesem und dem folgenden Jahre die von der zweiten und dritten Gasse der Neustadt aus längs der Wiese und dem Wall gegen den Hirschengraben hinabführende Straße angelegt. Die Kosten waren: für Ankauf des benolhigten Landes. 3637 fl. 15 ß. Baukosten. 2202 - 14 - 5839 fl 29 ß. Hieran trugen die Einwohner der Neustadt und Umgegend bei 4088 fl. 20 ß. Rest 1751 fl. 9ß., den die Stadt übernahm. Zünfte. Die politische Bedeutung derselben beschränkt sich seit 1838 darauf, Wahlversammlungen zu bilden, aus denen die Mitglieder in den Großen Stadtrath gewählt werden. Die Zahl der stimmfähigen Bürger der Zünfte und das Repräsentationsverhältniß derselben war 1843 und 1847 Folgendes: 1. die Konitaffel zählte 149 Mitglieder und wählte 5 Repräsentanten 2. die Zunft zur Safran - 251 - - - 8 - 3. - - - Meisen - 213 - - - 7 - 4. - - - Schmieden - 253 - - - 8 - 5. - - zum Weggen - 199 - - - 7 - 6. - - zur Gerbe - 176 - - - 6 - 7. - - zum Widder - 139 - - - 5 - 8. -> - zur Schuhmachern - 104 - - - 3 - 9. - - - Zimmcrleuten - 212 - - - 7 - 10. - - - Schneidern - 131 - - - 4 - 11. - - - Schiffleuten - 108 - - - 4 - 12. - - zum Kamcel - 118 - - - 4 - 13. - - zur Waag - 165 - - 5 - in den Großen Stadtrath. Gesellschaften und Vereine und gesellschaftliche Unternehmungen. AM' M ch W k>' E V i ^ r -/> Anmerkung. Bei der Bearbeitung dieses Abschnittes wurden grundsätzlich nur diejenigen Gesellschaften oder Vereine aufgenommen, die einen wissenschaftlichen oder materiellen Zweck verfolgen; diejenigen dagegen weggelassen, deren Zweck bloß in gesellschaftlicher Unterhaltung besteht, so z. B. die Jahrgängervercine. Wenn mit Bezug auf die wirklich angeführten Gesellschaften und Vereine Las Eine oder Andere mangelhaft sein sollte, so ist solches den zuweilen ungenügenden Mittheilungen zuzuschreiben. Alterspenfionskaffe. Diese im Jahr 1827 in der Stadt Zürich entstandene wohlthätige Institution, deren Zweck in der frühern Chronik S. 9 ausführlich geschildert worden ist, hatte in dem Zeitraume von 1840 bis 1850 ihren ungehinderten Fortgang. Der Verein zählte im Stiftungsjahre 227 Glieder von allen Altern. Seither sind 128 neue beigetreten, 105 gestorben. Seit 1832 wurden an Pensionen vertheilt 21,630 st. Die Rechnung vom Jahr 1850 zeigt ein Grundkapital von 23,980 st. 25 ß. Die ganzen oder vierfachen Pensionen sind von 3>/z bis 30 fl. angestiegen. Im Jahr 1850 wurden im Ganzen 78 Pensionen mit 1613 fl. 10 ß/ausbezahlt. Der Unterstützungs-oder Vorschußfond, welcher dürftigen Mitgliedern nach dem 40. Altersjahre, wenn wenigstens 15 Einlagen gemacht sind, die JahreSeinlage vorstreckt, bestand am Ende des Jahres in 633 fl. 16 ß. Antiquarische Gesellschaft. Diese Gesellschaft wurde im Jahr 1832 von Herrn Dr. Ferdinand Keller gestiftet und hat unter dessen Leitung seither eine bedeutende Thätigkeit entwickelt. Die Aufgabe, welche sich diese Gesellschaft stellt, besteht in Erforschung und Aufhellung der frühern Zustände unsers Vaterlandes, sie bestrebt sich, die noch vorhandenen Denkmäler der Vorzeit zu erhalten, kulturgeschichtliche Gegenstände zu sammeln und öffentlich aufzustellen und die Resultate ihrer Nachforschungen durch Schrift, Zeichnungen und Pläne den Nachkommen aufzubewahren. Die Gesellschaft hält regelmäßige Sitzungen, vom Herbst bis zum Frühjahr je am zweiten und vierten Sonnabend eines Monats von 6 bis 9 llhr Abends; sie verwendet diese Zeit zum Anhören eines Vortrages und zum Betrachten allerthümlicher Gegenstände, die der Sammlung einverleibt werden sollen. Ueber alle ihre Verrichtungen wird ein sorgfältiges Protokoll geführt. Die Zahl der Mitglieder betrug bei der Stiftung 6, ist aber bis zum Jahr 1850 auf 54 nebst 67 Ehrenmitgliedern angestiegen. Sie eröffnete ihre litterarische Thätigkeit im Jahr 1837 mit der Beschreibung des Inhaltes der im Burghölzli bei Zürich entdeckten Grabhügel. Diese Schrift wurde von der Geselljchaft in der Form eines sogenannten Neujahrsblattes am Bcrchtoldstag ausgegeben. Seither sind in derselben Weise eine Reihe anderer Abhandlungen erschienen, denen in unbestimmten Zwischenräumen noch andere beigegeben wurden, welche zusammen sechs Bände bilden. 73 578 Der Inhalt des ersten Bandes besteht in: Hcft 1. Die keltischen Grabhügel im Burghölzli bei Zürich und die Gräber auf der Forch, von Ferd. Keller. 2. Die römischen Gebäude bei Kloten, von Ferd. Keller. 3. Ausgrabungen auf dem Uetliberg, auf dem Lindenhof in Zürich, auf dem Entibüchel beim Balgrist; Graböffnungen zu Russikon, beim Kloster Däniko», zu Würenlos, Bonstätten, Altstätten, Nänikon, Thalweil und Birmenstorf; die ältesten Waffen von Stein und Erz, von F. Keller. 4. Der Großmünster in Zürich. I. Geschichte, von Kirchcnrath 1)r. Nögelin. 5. - - - - ll. Architektur, von Ferd. Keller. 6. Der Kreuzgang beim Großmünster in Zürich, von Kirchenrath Dr. Bögelin. 7. Die ältesten Münzen von Zürich, von Dr. Meyer-Ochsner. 8. Hadloub's Gedichte, von Pros. Dr. Ettmüller. 9. Descripliou (los tombeaux üo Lol-.-Vir pres (lliesoaux sur Dausanno, von prell. Proton. Des zweiten Bandes. 1. Die Stiftung des Klosters Kappel und das Geschlecht der Freiherren von Eschenbach, von Pros. Dr. Heinrich Escher. 2. Geschichte der Inseln Ufenau und Lützelau im Zürichsee, von Ferd. Keller. 3. Die beiden ältesten deutschen Chroniken von Zürich, von Pros. Dr. Ettmüller. 4. Sechs Briefe und ein Leich, nebst einigen Bemerkungen über die Frauenliebc des Mittelalters, von Pros. Dr. Ettmüller. 5. Helvetirv ot Illuvlirv inscrchliones romans; guotguot allliuc inuotuerunt collectiv ot illustrativ ab 1. Lasji. Orollio. 6. Beschreibung einiger Grabhügel bei Basel, von Pros. W. Bischer. 7. Althelvetische Waffen und Gerüthschaften, von Ferd. Keller. 8. kracolots el agral'os Iiolveles, von prell. Proton. 9. Da t,alsillo llo Oranson, von Pros. prell, llu Lois. 10. Die alten Panner der schweizerischen Urkantone: 1) Die Panner deS Standes Uri, von Hrn. Lusser, Dr. Lloll. in Allorf; 2) die Panner des Standes Schwyz, von Hrn. Oberst Alois v. Reding in Schwyz; 3) die Panner des Standes Unterwalden nid dem Wald, von Hrn. Hauptmann v. Deschwanden in Stanz. 11. Eidgenössische Schlachtlieder mit Erläuterungen von Pros. L. Ettmüller. 12. öiotico lüstoriguo sur guelguos monuinens lle l'ancion pvecke lle Lälo, von älr. Ouiguoror, preset llo Delemont. 13. Faksimile eines von NiklauS von der Flüe im Jahr 1442 an den Stand Bern gerichteten Schreibens, mit Bemerkungen von Archivar Gerald Meyer von Knonau. 14. Historische Notizen über das Stift und die Kirche zum Großen Münster in Zürich, von Pros. Salomon Bögelin, und nachträgliche Bemerkungen über die Bauart des Münsters von Ferdinand Keller. ' Des dritten Bandes. 1. Geschichte des Klosters Kappel im Kanton Zürich, von Pros S. Bögelin. 2. Die Bracteatcn der Schweiz, von Dr. Heinrich Meyer. 579 i 4-ft 3. 4IIierti lle konstetton llv8criplio Halvoliw. 4. Die alten Wandverzierungen in einem ehemaligen Chorhcrrenhause in Zürich, von Ferd. Keller. — Beschreibung der helvetischen Heidengräber und Todtenhügel, von Ferd. Keller. 5. Allgemeine Bemerkungen über die Heidengräber in der Schweiz, von Ferd. Keller. 6. Loneelictiones all nwnsas Lhleoliarlli IV monaclii Sangallensis; Doktordiplom des Magister Felir Hemmcrlin von Zürich. Goldschmuck und christliche Symbole, gefunden zu Lunnern im Kanton Zürich, von Ferd. Keller. Des vierten Bandes. Gerold Edlibach's Chronik. DeS fünften Bandes. Beschreibung der Collegiatkirche und des Schlosses zu Neuchatel, von Pros. du Bois. Des sechsten Bandes. 1. Ueber Ursprung und Bedeutung der Wappen mit Bezug auf eine alte Wappenrolle der zürche- rischen Stadtbibliothek, von Dr. Friedrich v. Wyß. 2. Das alte Necrologium von Reichen«», im Faksimile herausgegeben und mit einem Kommentar versehen von l>r. Ferd. Keller. 1. Abtheilung. 3. Die Ortsnamen des Kant. Zürich, auS den Urkunden gesammelt und erläutert von Dr. H. Meyer. 4. Beschreibung der Burgen Alt- und NewRapperswyl, von Dr. F. Keller. 5. Chronik von Rapperswyl vom Jahre 1000 bis zum Jahre 1388, herausgegeben von Pros. Dr. Ettmüller. Die Sammlungen der Gesellschaft werden in zwei Sälen des obern Stockwerkes auf dem Helmhause aufbewahrt. Sie bestehen 1) in der Sammlung geschichtlicher und archäologischer Werke, welche die Gesellschaft eineStheilS schenkungsweise erhält, anderntheils sich dadurch erwirbt, daß sie ihre Schriften mit 72 Vereinen in Deutschland, Frankreich und England austauscht; 2) in einer Reihe von Bänden, welche Zeichnungen und Pläne von Denkmälern, Gebäulichkciten, Geräthschaften u. s. w. enthalten; 3) in einer Sammlung der ältern Karten der Schweiz. Die übrigen Sammlungen der Gesellschaft sind: n) Eine sehr werthvolle Sammlung keltischer, römischer und mittelalterlicher Münzen, von denen die beiden ersten Klassen in der Schweiz gefunden wurden und nach ihren Fundorten geordnet sind. Die mittelalterlichen Münzen sind eine ziemlich vollständige Reihe der Produkte schweizerischer Münzstätten. b) Eine kulturgeschichtliche Sammlung, bestehend in Denkmälern, Erzeugnissen der Künste und des Gewerbfleißes der keltischen, römischen und mittelalterlichen Zeit, nämlich aus der keltischen Periode: Waffen, Sckmucksachcn und Thonarbeiten; aus der römischen: Inschriften, Götterbilder, verschiedene Theile römischer Gebäude, Mosaikboden, Säulcnstücke, Heizeinrichtungen, Dachziegel mit LcgionSzeichen, Wasserleitungen; ferner Gegenstände aus gebrannter Erde, große Weinkrüge, Aschenurnen; Waffen aller Art, Geräthschaften des häuslichen Lebens, wie z. B. Werkzeuge aus Erz und Eisen, Lampen aus Thon und Bronze von der mannig- 73 * 580 faltigsten Form und Verzierung, Geschirre zu verschiedenen Zwecken, Putzsachen, Heftnadeln, Ringe, Schnallen, Perlen von Thon und Glas u. s. w.; aus dem Mittclalter eine Reihe merkwürdiger Altargcmälde aus den ersten Zeilen der Oelmalerei, ferner schöne Glasgemalde aus den verschiedenen Epochen dieser Kunst, — gewirkte Teppiche, Elfenbeinschnitzwerke u. dgl. zieren ebenfalls die Sammlung. Einen durch Kunstwerth ganz besonders ausgezeichneten Theil dieser Sammlung bildet eine Reihe altgrrechischcr, in Untcritalien gefundener Vasen, welche der verstorbene Herr Egg zu Piedimonte bei Neapel nebst einer bedeutenden Zahl griechischer Münzen der Gesellschaft zum Geschenke gemacht hat. c) Eine bedeutende Sammlung von Handschriften und auf Pergament geschriebener Urkunden verschiedenen Inhaltes vom 1t. bis zum 16. Jahrhundert, ck) Eine Sammlung enthaltend die Siegel der schweizerischen Gauen und Städte, der weltlichen und geistlichen Korporationen, der geistlichen Würdelräger und Dynasten der ältern Geschlechter und einer Menge von Privatpersonen. Sie umfaßt den Zeitraum von dem ersten Auftreten dieses heraldischen Erzeugnisses bis zu dem Erlöschen des Gebrauches der Wappen, e) Eine Zusammenstellung von helvetischen Stcininschriften in Abdrücken aus Gyps, Papier u. s. w- oder genauen Zeichnungen derselben. An diese Aufzählungen reihen sich noch eine bedeutende Menge einzelner, für die Geschichte und Kunst interessanter Gegenstände. Zu verschiedenen Zeiten hat die Gesellschaft zum Theil kostspielige Nachgrabungen veranstaltet, um die Einrichtungen römischer Festungswerke und Wohngcbäude kennen zu lernen, um den Inhalt keltischer und römischer Grabstätten aus Licht zu fördern oder sich über mittelalterliche Vorrichtungen inS Klare zu setzen. So wurden im Jahr 1832 auf dem Burghölzli bei Zürich mehrere keltische Grabhügel entdeckt und geöffnet; dieser Fund rief die Gesellschaft ins Leben und bildet den Grundstein zu der Sammlung. Er bestand aus Eisen- und Bronzeringen, Messern, Waffenstücken, Perlen, einem spiralförmig gewundenen Golddrath, thönernen Gefäßen und andern Zuthaten, welche sieben menschliche Skelette umgaben. In den Jahren 1833—1837 wurden Ausgrabungen und Nachforschungen auf dem Uetliberg, auf dem Lindenhof in Zürich, aus dem Entibüchel beim Balgrist veranstaltet; Graböffnungen bei Russikon, beim Kloster Dänikon, bei Würenlos, Bonstätten, Altstätten (an der Stelle des ehemaligen Hochgerichtes), bei Nänikon, Thalweil und Lirmenstorf (im Kanton Aargau) vorgenommen Sämmtliche Unternehmungen dienten theils zur Aufhellung von frühern Vermuthungen, theils lieferten sie für dieSammlung schöne Beiträge, bestehend in Schmucksachen, Waffen und verschiedenen Gerälhen; besonders reich war die Ausbeute auf dem Entibüchel an keltischen, während eine Menge römischer Gegenstände bei Altstätten gefunden wurden, unter welch letzter» sich besonders ein Brustbild eines Silcn auszeichnet. Um diese Zeit und im Jahr 1838 wurden wiederholte Nachgrabungen bei Kloten aus dem sog. Schatzbuck angeordnet, welche, ungeachtet Anno 1724 dort gegraben wurde, doch noch viele werthvolle römische Uebcrbleidsel ans Licht förderten und hauptsächlich über römische Gebäulichkeiten, deren Anlage und Einrichtung interessante Auskunft gaben. Ferner fand man zu Dällikon viele römische Ueberbleibsel, bestehend in Ziegelstücken mit Legions- 581 zeichen, Fußboden von gebrannten Ziegeln, nebst verschiedenem Eisengcräthe; ähnliche Gegenstände wurden auch bei Buchs gefunden. Im Jahr 1838 wurden bei Nicderweningen römische Wasserleitungsröhren und ein Säulen- kapitäl auSgegraben, und 1839 entdeckte man bei Höngg eine keltische Grabstätte, welche verschiedene Gefäße von Thon, Waffen und Bronzegegenstände enthielt. Ein schöner Fund wurde in den Jahren 1810 und 1812 im sog. Thalacker bei Horgen gemacht. Er bestand aus einer keltischen Goldmünze, drei Fingerringen von Goldbralh, einer Heftnadel und einem Fingerring von Silber, zwei Armringen von dunkelblauem Glase, nebst andern Gegenständen. Im nämlichen Jahre zeigten sich bei Wettschwcil und zu Niederweil bei Andelfingcn Ueberbleibsel römischer Gebäude; auf der Lebern zu Marthalen eine keltische Grabstätte. Ein Jahr später fand man außerhalb Tagelschwangen beim Abtragen eines Hügels behufs einer Straßen- anlage 15 menschliche Gerippe, die aber wenige Beigaben hatten. Anno 1811 veranstaltete die Gesellschaft die erste Nachgrabung bei Trüllikon, die zu den interessantesten Resultaten und zu fernern Arbeiten in dem Jahr 1815 führte, indem die dort geöffneten keltischen Gräber nicht nur über die Bestattungsweise Aufschluß gaben, sondern zugleich eine Menge Thongeschirre von mannigfaltigen Formen und Verzierungen, Kleidungsstücke, Schmucksachen, Waffen und viele andere Sachen dem Auge darboten. Auch wurden in der Nähe von Rvrbas Korallen, Heftnadeln, Waffenstücke und Schnallen gefunden. Im Jahr 1812 fand man bei Männedorf einige Streitkeile aus Serpentin, von denen noch verschiedene Stücke auch in den nächstfolgenden Jahren gefunden wurden. Wie früher wurden auch Anno 1813 und 1811 mehr oder weniger auS den verschiedenen Gegenden unseres Kantons alterthümliche Gegenstände, theils keltischen, theils römischen Ursprungs, entdeckt und der Gesellschaft auf verdankenSwerthe Weise Mittheilungen und Einsendungen gemacht, so neben den eben erwähnten Orten zu Dägerlen, Ellikon, Toussen, Hagernschloß bei Rußikon (mittelalterliche Gegenstände), bei Henggarl und Oberweil, Oberwinterthur, Jrgenhause», Seeb, bei Denken, Fällanden, Richterschweil, Lunncrn, wo schon im vorigen Jahrhundert bedeutende Funde gemacht wurden, im Bülacherhard, bei Ottenbach, Ossingen, auf dem Kessibühl bei Stäfa, zu Untcr- Schlatt, Elgg, wo die kleine bronzene Lampe, einen liegenden Silen vorstellend, gefunden wurde. — Es war im I. 1813, daß ber einer Baute im Hause zum Regenbogen in Zürich zwischen zwei Balken eine auf kleinen zusammengehefteten Pergamentblättchen geschriebene Liedersammlung aus dem 13. Jahrhundert von dem jetzigen Eigenthümer des Hauses aufgefunden und der Gesellschaft übergeben wurde; und im Jahr 1811 kamen bei Dachslern römische Ueberbleibsel zum Vorschein, bestehend in Heizvorrich- tungen, Säulenschäften und Kapitälen, welch' erstere gegenwärtig im Garten des Tiefenhofes aufgestellt, letztere in der Sammlung aufbewahrt sind. Im Jahre 1815 wurden die Nachgrabungen bei Trüllikon, am Hausersee wieder in Angriff genommen, welche eine gleiche Ausbeute wie die frühere zeigte; zugleich wurde bei Andelfingcn die gleiche Arbeit ausgeführt, die zu den nämlichen Resultaten führte. Als im I. 1816 die Erdarbeiten zur Anlage der Eisenbahn von Zürich nach Baden begonnen hatten, grub man im Sihlfeld eine irdene Graburne hervor mit einem römischen Ziegel überdeckt, welche noch einige Stücke verbrannter Knochen enthielt, und in der Gegend des Hardes eine Anzahl 582 bronzene Heftnadeln, Ringe von gleichem Metall, aber verschiedener Größe, die zum Schmucke dienten, — so wie auch auf der ganzen Bahnstrecke verschiedene Gegenstände von Eisen aus frühern und spätern Zeiten. In einem Grabhügel bei Oerlikon fand man Bruchstücke von Töpfen und Armringe; ferner neun Grabhügel aus dem Eggerberg bei Schöfftistorf, ebenso zu Güllikhausen und Dachse». Anno 1847 ließ die Gesellschaft einen Grabhügel auf der Breite bei Nürnstorf abdecken; ferner erhielt ste ein eisernes Schwert, unv von Dachsen und Marthalen mittelalterliche und römische Münzen. Anno 1849 wurden in der Gemeinbswaldung zu Obcr-Steinmaur und bei Opfikon Grabhügel entdeckt; desgleichen auf der Steig bei Glattfelden Gebäudeüberreste; im Hard bei Weiach Erderhöhungen und Spuren von einem festen Platze, und endlich auf dem Gvlbbuck am Hausersce bei Ossingen eine römische Ansiedlung, zu Hettlingcn, Affoltcrn, Höngg, Rasz keltische Grabhügel. Eine einzige Untersuchung wurde im Jahr 1850 vorgenommen, und zwar in der Nähe von Brüttcn, wo sich ein römisches Gebäude zeigte, und im nämlichen Jahre wurden der Gesellschaft einige werthvolle Stücke keltischen Ursprungs aus der Umgegend von Neftenbach zugestellt. Nicht unbedeutenden Zuwachs erhielt die Sammlung der Gesellschaft durch die bei der Fundamentirung beS neuen Postgcbäudes hervorgegrabencn Krüge und andere Gefäße von den schönsten Formen; durch Ankäufe und Geschenke aus andern Kantonen, besonders von Windisch und auS der Umgegend von Wesen. Einiges Verdienst hat sich endlich die Gesellschaft dadurch erworben, baß sie historische Denkmäler entweder vor ihrem Untergänge schützte, dem Ruin und der Vergessenheit entzog oder der Beschallung wieder zugänglich machte. In dieser Richtung ihrer Wirksamkeit hat sie im Vereine mit der Bockgesellschaft einen Denkstein, der leider seinem Zerfalle entgegengeht, aus der Stelle der zerstörten Blutkapelle bei Näniko» errichtet, die Grabsteine der Bürgermeister Brun und Waldmaun aufgesucht und den letztem in würdiger Weise in der Fraumünsterkirche aufgestellt, ferner in Buchs für die Erhaltung eines in dortiger Kirche einem dort begrabenen Leutpriester errichteten alten Grabsteines gesorgt, die Ruinen des Schlosses Alt-Regensberg vor Zerstörung bewahrt, in mehreren Kirchen alte Freskomalereien aus Licht gebracht, und von ihr ist auch der Gedanke einer würdigen Herstellung der Großmünsterkirche ausgegangen. Armenschule in Zürich. Die im Jahr 1786 gestiftete, unter der Oberleitung der HülfSgesellschaft stehende wohlthätige Anstalt, die in der frühern Chronik S. 20 geschildert worden, hatte in dem Dezennium von 1840 bis 1850 nickt bloß ihren ungestörten Fortgang, sondern dehnte sich weiter auS. Im I. 1840 wurde die Schule unter drei Lehrer in drei geräumigen Zimmern getheilt, für die weibliche Arbeitsschule eine zweite Lehrerin angestellt; seit 1842 ertheilen zwei Geistliche den Religionsunterricht. 1844 wurde in dem Lokale im Brunnenthurm ein neues Schulzimmcr erbaut, um dem Zudrange von Kindern zu der Anstalt genügen zu können. Es bildete sich eine Erwcrbs- schule, in welcher junge Töchter für sick selbst arbeiten. 1845 wurde eine Lehrerwohnung in ein Schulzimmer umgewandelt, die Elementarschule nack den Geschlechtern getrennt und für die weibliche Abtheilung eine Lehrerin angestellt. Am 12. Januar 1846 wurde die Jubelfeier Pestalozzi'S mit einem Abendessen gefeiert; die Familie Pestalozzi machte der Anstalt eine Festgabe von 600 Frkn. 583 In diesem Jahr wurde die Trennung der Geschleckter ganz durchgeführt und ein neuer Lehrer angestellt, 1847 eine Parallele der ersten Elementarschule eröffnet und abermals ein Lehrer angestellt. Die Anstalt zählte im Jahr 1840 250 Kinder, 1845 164 Schüler, 192 Schülerinnen, 356 - 1846 394 - 1848 196 Schüler, 207 Schülerinnen, 403 - 1850 428 - Die Kleinkinderschule am Linvenhof speziell zählte z, B. 1847 60 Kinder. Die Einnahmen bestehen in Zinsen von Kapitalien, Beiträgen des wohlthätigen Publikums, Legaten, Schullöhnen (jedes Kind zahlt monatlich 10 ß.) rc. Der Fond der Anstalt bestand am Ende des Jahres 18c>0 in 6557 fl, 32 ß. Arrillerie-Offiziersgesellschaft. Die zürcherische Artillerie-Ofsiziersgesellschaft entstand im Jahr 1850 neu, zunächst aus dem Bedürfnisse einer fortgesetzten kameradschaftlichen Beziehung, wie sie sich unter den sämmtlichen Offizieren der Waffe seit Jahrzehnten herangebildet und erhalten hatte, getragen durch das alljährlich wiederkehrende, cinwöchentliche Zusammenleben und Zusammenwirken an der Vorübung, welche für die zürcherischen Artillerickompagnieen eine und dieselbe war. In Folge der Uebernahme der Instruktion der Spezialwaffen von Seite des Bundes fiel diese allen Offizieren gemeinsame Vorübung weg; jede einzelne Kompagnie, höchstens zwei bis drei Kompagnieen zusammen, sollten fortan ihren abgeschlossenen Wiederholungökurs abhalten, die Offiziere und die Kadres aller Kompagnieen zusammen aber sich fortan nie mehr vereinigt besammeln. In Folge dieser neuen Einrichtung, deren Werth in anderer Beziehung unangefochten bleiben mag, war dem Offizierskorps der Artillerie die bisherige alljährlich wiederkehrende Gelegenheit benommen, sich gegenseitig kennen zu lernen und den kameradschaftlichen Sinn und Ton, welcher von jeher im Korps geherrscht hatte, weiter zu hegen und zu pflegen. Die Artillerieoffiziersgesellschaft gab das Mittel, die entstandene Lücke auszufüllen. Zunächst von einigen jüngern, eifrigen Offizieren der Landschaft ins Leben gerufen, gelangte sie zn rascher Blüthe und erfolgreicher Verwirklichung des erwähnten vorliegenden Zweckes, welchem sich als ferneres Ziel gegenseitige Belehrung im Artilleriefache durch mündliche oder schriftliche Vortrüge anschloß. In möglichst freier und ungezwungener Form umfaßt die Gesellschaft als Mitglieder die sämmtlichen zürcherischen Artillerieoffiziere, Aerzte und Pferdärzte. Zur eigentlichen Aufnahme genügt einfache Meldung beim jeweiligen Vorstand. Bis jetzt kam die Gesellschaft alljährlich zirka vier Mal zusammen, abwechselnd in der Stadt oder auf der Landschaft (Horgcn, Zürich, Meilen, Küßnacht). Sie hat in ihren Versammlungen die wichtigern Fragen der Zeit, insofern sie die Artillerie betreffen, mehr oder minder einläßlich besprochen: Schrapnells, Raketen, Schlagröhren, GebirgSpassagen der Artillerie, Taktik und Terrainbenutzung, Angriff und Vertheidigung von Verschanzungen, Distanzenmcssen. Sie hat ferner, wenn auch erfolglos, im Vereine mit der zürcherischen GenieosfizierSgesellschaft alles Mögliche gethan, um 584 den Spezialwaffcn für diejenigen Jahre, in denen sie keinen eidgenössischen WiedcrholungskurS durchzumachen haben, die bisherigen kantonalen Hauptübungen zu sichern und damit ein wesentliches Mittel zur militärischen Ausbildung zu bewahren. Sie hat endlich einen regen kameradschaftlichen Sinn, einen erfreulichen espril im Kanton Zürich 1418 in andern Kantonen 504 in andern Kantonen 455 im Auslande 98 im Auslande 127 Summa 2000. Summa 2000. Der Zinsfuß bei Darleihen betrug meistens 4 oder 4>/z o^, mitunter aber auch 5 o^, so z. B. vas ganze Jahr 1847. Beqräbnißgesellschaft in und von Zürich. Diese im Jahr 1806 gestiftete Gesellschaft halte gemäß ihren im I. 1888 revidirten Statuten in dem Dezennium von 1840—1850 ihren guten Fortgang und zählte im I. 1846 351 Mitglieder, im I. 1849 353. Es wurden durch den Verein beerdigt im I. 1844 12 Mitglieder und 48 Nicht- mitglieder, im I 1846 22 Mitglieder und 50 Nichtmitglieder, im I. 1849 13 Mitglieder und 90 Nichtmitglieder. DaS Vermögen der Gesellschaft bestand im Dezember 1843 in 5023 fl. 21 ß., im Dezember 1849 in 5733 fl. 8 ß. Im I. 1850 wurden die Statuten revidirt, die Einstandsgebühr auf 1 fl. 10 ß. und der Jahresbeitrag auf 20 ß. festgesetzt. Der letztere wird so lange entrichtet, bis ein Mitglied an Einstand und Beiträgen die Summe von 10 fl. 10 ß. entrichtet hat Dieselben bilden das Deposttengut, die übrigen Einnahmen das Gesellschaftsgut, aus dem alle Unkosten der Gesellschaft bestritten werben; der Ueber- schuß wird auf die GesellschastSmitglieder berechnet. Bei Sterbefällen wird der Antheil der Betreffenden an den Begräbnißkosten abgeschrieben. Um Nutznießer des Gescllschaftsgutcs zu werden, muß man 6 Jahre Mitglied gewesen sein. Jedes Mitglied leistet bei seiner Verheirathung mit Außergesellschaftern eine Ehrengabe von 1 fl. 10 ß. Nur Mitglieder der Gesellschaft können Dienste als Schneider, Schreiner, Träger u. s. w. bei der Begräbnißanstalt versehen, insofern dieselben nicht bei einem andern Begräbnißverein als dienstleistend angestellt sind. Der Abwart ist ordentlich bestellter Leichen- trager. Stirbt ein Mitglied vor Ablauf des sechsten Jahres nach seiner Aufnahme, so werden seine Einlagen an Einstandsgebühren und Jahresbeiträgen, jedoch ohne Zinsen, an dem Kostenbetrag des Leichenbegängnisses abgezogen und dann von den Hinterlassenen nur »och der Rest bezahlt. Für ein verstorbenes Mitglied, das mehr als sechs Jahre der Gesellschaft einverleibt war, kommt den Hinterlassenen nebst seinen sämmtlichen Einlagen auch dasjenige von dem GesellschastSgute, was in Repar- tition fällt, zugut, das von den Beerdigungskosten abgezogen und von den Hinterlassenen nur noch der Rest bezahlt wird u. s. f. Die Begräbnißkosten wurden nun für Mitglieder auf 20 fl. 20 ß., für erwachsene Nichtmitglieder auf 21 fl. 25 ß., für Kinder mit einem Träger auf 13 fl. 20 ß., mit zwei Trägern auf 15 fl. 35 ß., mit vier Trägern auf 18 fl. 10 ß. festgesetzt. 74 586 Es zählte vie Gesellschaft am Ende des Jahres 1850 353 Mitglieder; damals wurden acht Mitgliever und 81 Nichtmitgliedcr von derselben beerdigt, und das Depositengut bestand zu dieser Zeit in 2655 fl. 23, das Gesellschaftsgut in 3228 fl. 3 ß. BeqräbniHverein für alle Stände der Bewohner von Zürich. Dieser >m Jahr 1832 gestiftete Verein, der sich zum Zwecke vorgesetzt hat, dem früher bei Begräbnisse» in der Stadt stattgehabten Lurus entgegenzuwirken und den Hinterlassenen Verstorbener die Mühewalt des Begräbnisses abzunehmen, zählte am Ende des Jahres 1835 686 Mitglieder mit einem Vermögen von 5331 fl. 35 ß. Im I. 1836 nahm der Verein eine Revision seiner Statuten vor und setzte sich nun als Zweck: a) der Familie eines Mitgliedes zunächst oder dessen Angehörigen bei einem Todesfälle die Mühewalt des Begräbnisses auf solche Weise zu erleichtern, daß alle Besorgung deßhalb den Hinterlassenen gänzlich abgenommen wird, b) mit Beobachtung geziemender Wohlanständigkeil bei Begräbnissen alle» Lurus und überflüssige Kosten zu vermeiden, c) den Mitgliedern die Kosten der Beerdigung zu erleichtern. Von den übrigen Bestimmungen werden nur diejenigen hervorgehoben, die eine wesentliche Veränderung der früheren Statuten enthalten, so z. B. die jährlichen Beiträge der Mitglieder von 25 ß. dauern fort, bis ein Mitglied die Summe von 15 fl. entrichtet hat, waS auch in ganzer Summe schon beim Eintritt in den Verein geschehe» kann. Das Stammvermögen des VereinS soll 3000 fl. betragen. Die jährlichen Beitrage und allfällige Vorschüsse des Stammvcrmögens und der Korrentkasse bilden die Depositenkasse. Die jähilichen Beiträge und Guthaben können von den Mitgliedern mit Zurücklassung der EinstandSgebührcn zu allen Zeilen zurückgezogen werden unter einer Einbuße von 10 o/g zu Handen des Stammvermögens. Beim Tode eines Mitgliedes wird dessen Guthaben von den Begräbnißkosten abgerechnet, ein allfälliger Mehrbetrag aber den Erben aushingegeben. Beim Ableben eines Mitgliedes des Vereines oder dessen Angehörigen, so wie auch von Nichtmitgliedern, deren Beerdigung durch den Verein besorgt werden soll, wird von den Hinterlassenen einfach dem Quästor der Todesfall angezeigt mit Angabe des Begräbnißtages und unter Beifügung des Leid- und Abdankungsrodels, so wie der Verkündigung. — Die Gesellschaft hat einen Präsidenten, Quästor, Aktuar und Abwart. — Die Leichenkolten in der Stadt betragen für Mitglieder: Erwachsene 25 fl., junge Leute von 10 Jahren bis zur Konfirmation 18 fl. 30 ß., Kinder bis auf 10 Jahre 17 fl. 20 ß., für junge Kinder 13 fl., bei Nichtmitgliedern 32, 23, 22, 16 fl. Für Beerdigung in den an die Stadt angrenzenden Gemeinden wird bezahlt für Mitglieder: Erwachsene 28 fl. 20 ß., junge Leute von 10 Jahren bis zur Konfirmation 21 fl. 30 ß., Kinder bis auf 10 Jahre 20 fl. 10 ß , junge Kinder 15 fl., für Nicht- mitglieder 35 fl. 20 ß., 27 fl., 23 fl. 20 ß., 18 fl. Am Ende des Jahres 1837 zählte der Verein 619, 1850 598 Mitglieder. Beerdigungen von Leichen fanden statt im I 1837 87, im I. 1850 101. Das Stammvermögen des Vereines betrug Ende 1850 3323 fl. 7 ß. 9 hlr., die Depositenkasse 8636 fl. 35 ß. Ein bedeutender Theil der Mitglieder zahlt nun keine Beiträge mehr, und einer nicht kleinen Zahl wird bei ihrer Beerdigung noch ein verhältnißmäßiger Beitrag aushinbezahlt. 587 Begräbnistverein zu Winterthur. Ein solcher Verein für alle Stände der Bewohner von Winterthur wurde ungefähr auf die nämlichen Grundlagen wie der zürcherische am 30 Mai 1840 gegründet. Sogleich zählte er 150 Mitglieder, die bis 1851 auf 336, das Vermöge» auf 2600 fl. anstiegen. Blinden- und Taubstummenanstalt. Diese äußerst wohlthätige, von einem Ausschusse der HülfSgcsellschaft, an dessen Spitze seit einer langen Reihe von Jahren Herr alt Obcrrichter v. Orelli steht, geleitete Anstalt, deren Entstehung in der frühern Chronik S. 62—64 ausführlich erwähnt worden, hatte in dem Dezennium von 1840 bis 1850 in ihrem schönen Lokale bei der ehemaligen Kronenporte unter der Direktion des Herrn Schibel ihren gute» Fortgang. Sie zählte im I 1841 11 Blinde, nämlich 5 männliche und 6 weibliche, 28 Taubstumme, nämlich 15 männliche und 13 weibliche, davon 31 aus dem hiesigen Kanton; im I. 1845 8 Blinde, 37 Taubstumme; im I. 1850 9 Blinde, 35 Taubstumme. Die Blinden verfertigen Geldbeutel, Winterschuhe, Teppiche, Strohmatten, Rohrsessel, Tischblätter von Stroh und Wolle, Taschen, Schnüre, Hosenträger, Strümpfe, Strumpfbänder, Stroh- geflecht u. a. Die Ausgaben der Anstalt betrugen vom 1. Wintermonat 184l bis 1842 8389 fl. 17 ß. von 1845 bis 1846 8863 fl. 29 ß., von 1849 bis 1850-8405 fl. 5 ß. Die Einnahmen der Anstalt bestehen in wohlthätigen Beiträgen, an herausgelöseten, der Anstalt geschenkten Aktien auf das neue Gebäude und auf das Haus zum Brunnenthurm, an verkauften Aktien, an Tischgeldern, Beiträgen von der Regierung und vom Stadtrathe, Ertrag der Arbeiten der Zöglinge, Zinsen u. s. f. Die wohlthätigen Beiträge, Legalere, betrugen z. B. im I. 1841 bis 1842 2207fl. 22ß., 1845 bis 1846 3356 fl. 2 ß., 1849 bis 1850 3628 fl. 26 ß. Der Fond der Anstalt bestand am Ende des Jahres 1850 in 16,838 fl. 5 ß. Böcke. ES ist bekannt, daß im alten Zürichkrieg sich in der Stadt Zürich eine Anzahl tapferer Männer zusammenschnürten, deren Zahl anfänglich nur 16 betrug, die dann aber bis auf 65 anstieg, welche namentlich während der Belagerung der Stadt Zürich im I. 1444 dem Feinde durch ihre Tapferkeit und List großen Schaden zufügten, und daß, nachdem der Friede in der Eidgenossenschaft wieder hergestellt worden, von den Eidgenossen mit ihnen ein besonderer Friedensvertrag abgeschlossen Werden mußte. Ein niedliches Druckschristchen, welches der Gelehrte Gerold Meyer von Knonau im I. 1847 herausgab, belehrt uns, daß die Gesellschaft der Böcke oder Schwerster sich nach jenem Frieden gleichwohl nicht auflöste, sondern weiter fortbestand, und daß in den nachfolgenden Kriegen bis zur Reformation je von ihnen die tapfersten Thaten verrichtet wurden, einzelne sich auch nachher in auswärtigen Kriegsdiensten rühmlich auszeichneten. Es gehörten dem Vereine von Stüßi bis auf unsere Zeit 34 Bürgermeister an. Ihr Gesellschaftshaus war von Ansang an der Schnecken, nämlich bis 1694 das alte an das damalige RathhauS angebaute Gesellschaftshaus, später daS 74* 588 neu gebaute unterhalb der Metzg. Die Gesellschaft besieht aus einer gewissen Anzahl von Schilden (65), die sich von Geschlecht zu Geschlecht forterben oder auch angekauft werden. Im Jahr 1844 feierte die Gesellschaft am 7. März ihr Jubiläum. Bei der Mahlzeit wurden die großen Becher, die kunstreichen Abbildungen deS alten und des neuen Zürichs, die Wappenfähnchen sämmtlicher Sckilbner u. a. ausgestellt, eine Medaille auf das Fest geprägt. Bei der Einweihung neu aufgenommener Mitglieder wird ein gewisser Ritus beobachtet, der an die Ritterzeiten mahnt. Seit 1746 wird von einem neu angehenden Schildncr statt des bis dahin bezahlten Drittbeils an die Mahlzeitunkosten eine Summe von 30 fl. gefordert. Die Vorsteherschaft der Gesellschaft besteht aus einem Obmann, sieben Rechenherren, einem Stubenmeistcr und Stubenschreiber. Jährlich findet eine Zusammenkunft statt, die man Bot heißt. Gegenwärtig befinden sich die Schilde in den Händen von 20 Geschlechtern, wovon drei (Escher von Luchs, Grebel und Meyer von Knonau) dem Verein seit seiner Gründung angehörten. Bogenschützengesellschaft. Diese uralte Gesellschaft, deren Gründung und Einrichtung in den frühern Chroniken beschrieben worden ist, blieb sich in denselben in dem Dezennium von 1840 —1850 gleich. Ihr Gesellschafts- hauS ist das Haus zur Schützen hinter dem Lindenhof, ihr Schießplatz dieser letztere, das Ziel eine Scheibe am sogenannten TätschhäuSchen im Oetenbachergarten. Schießtage sind jährlich fünf bis sechs. Die Zahl der Mitglieder beträgt nicht mehr als 20—30. Buchdruckereien. Solcher gab eö im I. 1840 6 in Zürich, 2 in Winterthur; im I. 1850 7 in Zürich, 3 in Winterthur, 1 in Stäfa, 1 in Wädenschweil, 1 in Horgen, 1 in Bülach, 1 in Elgg, 1 in Ustcr. Cadettenwesen Es ist in der vorhergehenden Chronik S. 281 u. 282 der Ursprung der Waffenübungen eines Theils der Schuljugend oder des sogenannten CadettenwesenS nachgewiesen und bemerkt worden, daß diese Waffenübungen, die unter der Leitung des Stadlrathes stattfanden, im I. 1833 eingegangen seien. Im I. 1840 versuchte es Herr Jnstruktor Zollinger, ein Cabetlenkorps herzustellen. Es meldeten sich damals 108 Knaben. Im August machten dieselben einen Ausmarsck in das Lager zu Wct- tingen. 1841 erhielt das Korps eine weiß und blaue Fahne geschenkt. Es stieg damals mit den Waisenknaben bis gegen 200 Knaben. Im Sommer dieses Jahres reiste das Korps, von Winterthur eingeladen, dahin. Es wurde zu Töß von den Kadetten von Winterthur abgeholt und daselbst einquartiert. AbendS wurde den Kadetten im Gesellschaftshaus zum Schnecken ein Trunk verabreicht; später war Retraile mit Musik. Am folgenden Tag wurde ein Spaziergang gemacht; dann war Mittagstafel im Schnecken; Abends marschirte das Korps nach Zürich zurück. — Im I. 1842 zählte dasselbe ebenfalls ungefähr 200 Kadetten. Es bildete sich nun eine Kommission zur Leitung der Sache. Diese lud die Winlcrthurer Kadetten nach Zürich ein. Sie wurden mit Musik und zwei Piecen abgeholt, welche bei ihrer Ankunft Salven gaben. Die Knaben wurden einquartiert. Am 589 folgenden Tag machte man mit ihnen einen Ausflug auf dem Dampfschiff nach Stäfa; Mittags war gemeinschaftliche Tafel im Schützenhaus; Abends 4 Uhr marschirten die Winterthurer nach Hause. Im 1843 meldeten sich nur 48 Knaben, was die Auflösung des Korps zur Folge hatte. Die Bekleidung eines Theils der Cavettcn bestand in dunkelblauem Rock, früher mit Epauletten, und einem Käppi von eben dieser Farbe mit rothen Streife»; ein anderer Theil trug die weißen Turnkleider. Die Gewehre gab der Stavtrath. Im I. 1846 veranstaltete Herr Lieutenant Mors von Zürich in Verbindung mit einigen Freunden wieder solche Waffenübungen, indem man gegen Entrichtung einer Gebühr von 1 fl. Knaben der hiesigen Real- und Kantonsschule den Zutritt dazu gestattete; der Stadtrath gab wieder die ihm angehörenden Gewehre zum Gebrauch. Obligatorisch war bloß das weiße Turnkleiv und die grüne Mütze vorgeschrieben. Das Korps bestand in diesem Jahr aus 80 Knaben, ercrzirte vom Mai bis September wöchentlich zwei Mal und halte sein Schlußmanöver, wo im Feuer ererzirt wurde, in der Gegend des Geerenhölzli bei Wiedikon, ein Abendessen im SchützenhauS. — Im I. 1847 stieg das Korps auf ungefähr 100 Knaben, die wie im vorigen Jahr ihre Offiziere und Unteroffiziere hatten. Das Schlußmanöver fand am 25. September am linken Ufer der Sihl gegen dem Höckler statt, ein Abendessen mit Feuerwerk auf dem Bürgli. — Die größte Ausdehnung erhielt das Korps im I. 1848, indem es etwa 120 Knaben und ungefähr 20 Waisenknaben zählte. Es paradirte nun auch wieder ein Tambourmajor an der Spitze der Tambouren. Das Korps erregte am Knabenschießen durch sein Manövriren auf dem neuen Platz beim Stadthaus Aufsehen und das Schlußmanöver am 30. September, das sich von Oberstraß her um das Oerlikerhölzchen drehte und mit einer Erfrischung und einem kleinen Feuerwerk bei der Linde in Oberstraß endigte, zog eine Menge Zuschauer herbei. — Auch im I. 1849 bestand das Korps noch, hatte ungefähr die gleiche Stärke und sein Schlußmanöver in der Gegend des Käferholzes, das Abendessen im Gasthof zum Kreuz in Unterstraß. — Seine Leistungen gefielen so wohl, daß der schon längst gehegte Gedanke, obligatorische Waffenübungen an der Kantonsschule einzuführen, wieder lebhaft besprochen wurde. Es wurden zu diesem Zwecke freiwillige Beiträge gesammelt, die von 653 Partikularen 4850 Frkn. ertrugen. Unter diesen Beiträgen sind zu erwähnen: 120 Frkn von dem Gemeindrath Hottingen, 120 Frkn. von dem Gemeindrath Riesbach, 50 Frkn. von dem Gemeindrath Fluntern, 48 Frkn. von dem Gemeindrath Unterstraß. Die Gesellschaft der Böcke gab mit dem speziellen Zwecke für Kanonen 600, die Feuerwerkergesellschaft 400 Frkn., der Stadtrath von Zürich trat 100 Gewehre ab und zwei Zweipfünderkanonen zum Gebrauch, so lange das Korps bestehe. Der Erziehungsrath nahm nun die Sache an Hand und bewirkte bei den obern Behörden den Beschluß zur Einführung obligatorischer Waffenübungen an der Kantonsschule, die mit dem I. 1850 begannen (siehe oben S. 267). Dampfschifffahrt. Es ist in der vorhergehenden Chronik in einem umständlichen Artikel die Einführung der Dampfschifffahrt auf dem Zürichsee im I. 1835 mittelst des Dampfbootes Minerva erwähnt worden, ebenso, daß 1837 ein zweites Dampsboot, der Linth-Eschcr, und 1838 ein drittes, der Republikaner, erbaut worden. 1839 kam die Minerva auf den Wallensee, der Linth-Escher auf den Zürichsee. Seit dieser Zeit wurden die Fahrten auf diesem See, die bisdahin nur bis Rapperschweil gingen, bis nach Schmerikon ausgedehnt. 590 Im I. 1839 erlitt die Gesellschaft der Aktionärs in Folge unordentlicher Verwaltung einen Verlust von 21,674 Frkn. I Rpn., und auch im I. 1840 entstand eine Einbuße auf dem Betrieb mit den beiden Schiffen Minerva und Linth-Escher. Am 1. Mai 1841 beschloß daher die Generalversammlung der Aktionärs, an welcher 30 Mitglieder mit 450 von den sämmtlichen 588 Aktien Theil nahmen, es soll ein Versuch gemacht werden, durch freiwillige Unterzeichnung bei den Aktionärs eine Summe von 72,000 Schwcizerfranken zu erhalten, demnach sollen dieselben eingeladen werden, an einem Anleihen von 120 Frkn. für jede Aktie Theil zu nehmen. Sobald neue Einlagen für die Summe von 60,000 fl unterzeichnet sind, soll ein drittes für den Personcntransport auf dem Zürichsee geeignetes Dampfboot angeschafft werden. Statt des Baues eines neuen Dampfbootes zog man aber vor, mit der Gesellschaft des Republikaners einen Vertrag abzuschließen, in Folge dessen dieses Dampfboot am 1. Januar 1842 der Gesellschaft für den Zürich- und Wallcnsee für die Summe von 60,000 fl. käuflich abgetreten wurde und beide Gesellschaften sich vereinigten. Von nun an fanden tägliche Fahrten für daS linke Seeufer Morgens und Abends statt. Die Gesellschaft verpflichtete sich, bei allen Fahrten in Richterschwcil, Wädenschweil und Horgen anzulanden, widrige Winde vorbehalten, auf Verlangen des Handelsstandes dieser Orte täglich von jedem dieser drei Orte ein Waarenschiff nach Zürich und wieder zurückfahren zu lassen, die Passagiertaren für das linke Seeufer nicht zu erhöhen. Seit dieser Zeit stiegen die Einnahmen immer mehr. Im Jahre 1844 betrugen dieselben auf dem Zürichsee: vom Passagierverkchr. 112999 Frkn. 84 Rpn. vom EquipagentranSport. 5225 - 92 - von der Spedition. 714 - 71 - vom Schleppen von Eüterschiffen .... 4425 - 2 - 123365 Frkn. 49 Rpn. auf dem Wallensee. 33841 Frkn. 7 Rpn. Summa 157206 Frkn. 56 Rpn. Die Ausgaben betrugen für den Zürichsee . . 92633 Fr. 98 Rpn. - - Wallensee . . 29793 - 25 - 1224 27 Frkn. 28 Rpn. Vorschuß 34779 Frkn. 33 Rpn. Im Jahr 1845 betrug der Nettoertrag 25351 Frkn. 52 Rpn., 1846 46854 Frkn. 14 Rpn. Anno 1846 kaufte die Gesellschaft das kleine Dampfboot Delphin, welches einige Zeit vorher von Herrn Mechaniker Lämmli erbaut worden war, für 3000 Frkn. an. Dasselbe war mit einer Länge von 60 Fuß, Breite von 8 Fuß und Kraft von 4 Pferden für den Dienst auf dem Zürichsee ungenügend und ganz baufällig, weßhalb die Gesellschaft den Schiffskörper um 15 Fuß verlängern, den Holzausbau und die innere Einrichtung neu herstellen und das Schiff mit einer neuen Maschine und einem Kessel von 10 Pferven versehen ließ, was einen wettern Kostenaufwand von 15,300 Frkn. erheischte. Im I. 1847 beschloß die Gesellschaft in Folge namentlich durch die Herstellung der Eisenbahn vermehrter Frequenz ein neues Dampfboot anzuschaffen. Dieses, welches den Namen Gustav Albert 591 erhielt, wurde gleich den frühern in der Werkstätte per Herrn Escher, Wyß u. Comp. erbaut und kostete 67,200 Frkn. Es hat 120 Fuß Länge, 15 Fuß Breite und Kraft von 32 Pferden. Im I. 1848 war der Nettoertrag 16,394 Frkn. 94 Rpn , im I. 1849 49,004 Frkn. 52 Rpn. Anno 1850 übernahm die Gesellschaft von dem schweizerischen Postdepartement den Transport eines während der Nacht über den Wallensee hin- und hergehenden Churer-Zürcher-Postkurses, und beschloß hiezu das kleine Dampfboot „den Delphin" zu verwenden. Dieser Abgang hatte aber für den Fahrtendienst auf dem Zürichsee solche Nachtheile, daß die Generalversammlung beschloß, ein viertes Dampfboot anzuschaffen, dessen Anfertigung ebenfalls den Herren Escher, Wyß u. Comp. übertragen wurde. Es bekam den Namen Schwan und kostete 40,000 Frkn. Dieses sehr bequeme Schiff hat 95 Fuß Länge, 13 Fuß Breite und 20 Pferdekrafl. Im I. 1850 betrugen die Einnahmen 241 016 Frkn. 98 Rpn. die Ausgaben 173.980 - 70 - der Saldo 67,036 Frkn. 28 Rpn. Hiebei ist aber der Verlust nicht gerechnet, welchen die Gesellschaft durch das Versinken des Delphins auf dem Wallensee in der stürmischen Nacht vom 10. auf den 11. Dezember 1850 erlitt. Die Frequenz betrug auf dem Wallensee: auf dem Zürichsee: 1840 906 Fahrten, 18,740 Passagiere; 883 Fahrten, 58,950 Passagiere. 1844 722 - 18,763 - 1005 - 226,592 1850 1584 - 24,018 - 3301 - 316,176 Ciseiibahn Schon im Jahr 1838 bildete sich eine Aktiengesellschaft zu Herstellung einer Eisenbahn von Zürich nach Basel, die im I. 1839 vom Großen Rathe die Ermächtigung erhalten hatte, soweit solche den Kanton Zürich betreffe, auf Grundlage der eingereichten Plane und in ihren Kosten die Eisenbahn zu erbauen. In Folge dessen begannen im I. 1840 die Vorarbeiten und wurden von den Herren Oberst Buchwalder, Oberst Hegner, Ingenieurs Wild, Leemann und Arier Untersuchungen und Berechnungen auf der Strecke von Baden bis Basel veranstaltet, die Baukosten der ganzen Bahnstrecke von Zürich nach Basel auf 12,528,093 franz. Franken veranschlagt und sodann am 14. September 1810 von der Generalversammlung auf den Antrag der Direktion und des Aus- schusses beschlossen: 1) Die Ausführung der Eisenbahn zwischen Zürich und Basel ist festgesetzt. 2) Der Anfang des Baues soll mit der Ausführung der Bahnstrecke zwischen Zürich und Baden in der Art geschehen, daß die Bahn nach dem angenommenen allgemeinen Bahnzuge als ein inte- grirender und zur Fortsetzung bestimmter Theil der ganzen Eisenbahn nach Basel ausgeführt wird, sobald die hiefür nöthigen Konzcssions- und Erpropriationsgesetze erlassen worden 3) Demgemäß soll von den Aktionärs die Einzahlung von 9 Prozent des Betrages jeder Aktie geleistet werden. Die vierte Generalversammlung der Aktionärs zu Baden beschloß am 5. Dezember 1841, da sich aus den ihr vorgelegten Berichten ergab, daß bis Ende Mai nur 9178 Aktien im Betrage von 186,440 Frcs. anstatt der benöthigten 30,000 einbezahlt worden, und zwar aus dem Kanton Zürich 592 4334 (Stadt Zürich 3773, Winterthur 167, Landschaft 394), aus Baselstadt bloß 131, Baselland 28, Aargau bloß 130, aus Graubündcn 274, auS der übrigen Schweiz 212, von Mailand 3286, von Bergamo, Augsburg, Paris, Mühlhausen, Wien rc. 783, — und daß der Regierungs- ralh am 9. November 1841 beschlossen hatte, dem Großen Rathe keine wettern Anträge zu hinterbringen, bevor es gelungen sein werde, hinsichtlich der Bereitwilligkeit der Regierungen von Aargau und Basel für vcrhältnißmäßige Theilnahme an der nöthigen Unterstützung auf gemeinschaftlich festgesetzte Grundlagen Gewißheit zu erhalten, — in Betrachtung, daß die angeordnete Einzahlung von 4 Prozent des Betrages jeder Aktie ein an sich für die Ausführung der Bahn von Zürich nach Basel durchaus ungenügendes Ergebniß gezeigt hat, daß auch für die in Folge dieses ungünstigen Umstandes nothwendig gewordene Mitwirkung der betreffenden Kantonsregierungcn für einmal wenigstens keinerlei sichere Aussicht vorhanden sei, daß somit von einem Beginne der wirklichen Ausführung der Bahn die Rede nicht sein könne und unter diesen Umständen auch eine der bloßen Form nach bestehende Fortdauer der bisherigen Aktiengesellschaft nicht nur nutzlos, sondern für neue Schritte zur Ausführung des Unternehmens eher hindernd als förderlich sein würde, — 1) die Direktion zu beauftragen, die eingezahlten 4 Prozent per Aktie den jetzigen Aktieninhabern vollständig und in möglichst kurzer Frist zurückzuzahlen, — 2) die Basel-Zürcher-Eisenbahn- gesellschaft ist aufgelöst u. a. Im Jahr 1845 gründeten die Herren Martin Escher-Heß, C. Ott-Jmhof, Schultheß-Landolt, S. Pestalozzi und Schultheß-Rcchbcrg eine neue Aktiengesellschaft und kamen bei dem Großen Rathe um eine neue Konzession für eine Eisenbahn von Zürich nach Basel und Aarau ein. Der Große Rath beschloß am 26. Juni 1845 das Borhaben der Erbauung einer von Zürich längs dem Rheine als Verbindung mit Basel und den dort ausmündenden französischen und großh, badischcn Eisenbahnen, so wie auch in westlicher Richtung vorläufig bis Aarau zu bauenden Eisenbahn im Allgemeinen zu genehmigen. Die Aktiengesellschaft wurde ermächtigt, die Eisenbahn auf Grundlage der eingereichten Pläne und Fundamentalstatuten auf ihre Kosten zu erbauen und zu ihrem Vortheil zu benutzen. Die Gesellschaft wurde verpflichtet, alle für die Privat- und öffentliche Sicherheit erforderlichen Veranstaltungen zu treffe», für die durch den Betrieb der Eisenbahn den Staatseinnahmen am Postregal, an Weg- und Brückengeldern allfällig entspringenden Nachtheile dem Staate vollständige Entschädigung zu leisten, jährlich einen Auszug auS ihren Verhandlungen, so wie den Jahresbericht dem Regierungsrathe einzugeben, für die Handhabung der Bahnpolizei nach einer durch den Regierungsrath zu genehmigenden Instruktion zu sorgen, bei Truppenzügen in effektivem Kriegsdienst ohne Verzug auf Requisition des Befehlshabers das Personelle und Materielle des Truppenkorps gegen Vergütung der Hälfte der niedersten Taren zu transportiren rc. Die Konzession wurde auf die Dauer von 75 Jahren ertheilt. Es wurde der Gesellschaft die Befugniß gegeben, für die Erbauung der Eisenbahn auf hierseitigem Gebiete die Abtretung von Privatrechten innert bestimmten Schranken zu verlangen. — Eine ähnliche Konzession ertheilte der Große Rath von Aargau am 3. Juli 1845. Es wurden der Gesellschaft bei ihrer Konstituirnng 40,000 Aktien zugesichert, von denen aber nur für 32,939 Stück die erste Einzahlung von 10 Prozent wirklich geleistet ward. Die provisorische Direktion faßte dessenungeachtet den Beschluß, daß die sofortige Ausführung des Unternehmens deßhalb nicht unterbleiben dürfe, und leitete die nöthigen Vorarbeiten ein. Herr Gencralinspektor Negrelli kam im November nach Zürich, bestellte hier ein Jngenieurbüreau unter Leitung der Herren Ingenieurs 593 Wild und Bürkli, bereiste und untersuchte vorläufig die ganze Linie von Zürich bis Aarau und von Baden bis Basel, und begab sich alSdann nach Karlsruhe, um daselbst zu Gunsten des Unternehmens zu wirken; alle geometrischen und Katastralausnahmen von Zürich bis Baden wurden vollendet und Einleitung zur Erpropriation von Zürich bis an die KantonSgrenze bei Dietikon getroffen. Die Kosten der Bahnstrecke von Zürich nach Baden wurden auf 3,087,880 sranz. Frkn. berechnet. »Am 16. März 1846 beschloß die Generalversammlung der Aktionärs, in Betracht 1) daß zwar die ausgeschriebene erste Einzahlung von 10 Prozent nicht auf sämmtlichen als Gesellschaftskapital festgesetzten 40,000 Aktien, sondern nur auf 32,939 geleistet worden; 2) daß aber keineswegs erforderlich sei, daß sämmtliche 40,000 Aktien gedeckt sein müssen, ehe die Gesellschaft sich definitiv konstituiren und an die Ausführung des Unternehmens schreiten könne; 3) daß der nicht einmal ein Fünftel der Gesammtzahl betragende Ausfall einzig der eingetretenen Aklienkrisis zugeschrieben werden müsse und gerade die trotz der mißlichen Kreditverhältnisse geleistete starke Einzahlung von dem allgemeinen Vertrauen in das Unternehmen Zeugniß gebe; 4) daß somit beim Eintritt günstigerer Kreditverhält- nisse die disponibcln Aktien nicht nur ohne Schwierigkeit, sondern bei dem in Aussicht stehenden günstigen Ertrag der Bahn selbst noch mit Vortheil für die Gesellschaft begeben werden dürften; 5) daß überdieß die Resultate der von der provisorischen Direktion angestellten Kostenberechnung die Möglichkeit nachweisen, die Bahn sammt dem nöthigen Betriebsmaterial für die Summe von 17 Millionen franz. Franken herzustellen, so daß schon durch diejenige Zahl von Aktien, aus welche die erste Einzahlung von 10 Prozent geleistet worden, das erforderliche Baukapital fast ganz gedeckt werden könne rc., 1) sich für konstituirt zu erklären, 2) die Direktion zu ermächtigen, zur Deckung des Voranschlages der Baukosten im Betrage von 17 Millionen franz Franken und zur Realisirung eines Betriebskapitals von den noch nicht einbezahlten Aktien 2061 Stück zu begeben, wie sie es dem Interesse der Gesellschaft angemessen erachte, jedoch vorzugsweise zur festen Placirung in den von der Bahn durchzogenen Gegenden, 3) die restircnden 5000 Stück Aktien in Reserve zu behalten. Die provisorische Direktion wurde unter Bezeugung des wärmsten Dankes ihrer bisherigen Verrichtungen enthoben und jeder weitem Verantwortlichkeit einschlagen und alsdann eine neue Direktion, bestehend aus fünf Mitgliedern, nämlich den Herren Martin Escher-Heß, Ott-Jmhof, Schultheß- Rechberg, Regierungsrath Eßlinger und Vögeli-Wieser, und zum Präsidenten Herr Martin Escher gewählt, ferner ein Ausschuß von 11 Personen und als Präsident desselben Herr Regierungsrath Eduard Sulzer. Nun begannen rasch die Anordnungen zum Bau der Bahn. Die Städte Zürich und Baden machten der Gesellschaft Schenkungen an Grund und Boden behufs des BaueS der Bahnhöfe. Im Schützen- Platz wurde eine bedeutende Anzahl Bäume zum Zwecke des Unternehmens gefällt. Die Regierung von Aargau trat baS für die Eisenbahn nöthige Staatsland billig an die Gesellschaft ab; Herr Regierungsrath Eduard Sulzer reiste nach Karlsruhe, um dort von der basischen Regierung die Konzession zu dem Bau der Bahn zu erhalten Es begannen die Erpropriationen auf der Strecke von Zürich nach Baden, deren in Folge der großen Parzellirung des Bodens nicht weniger als 1090 nöthig waren. Im Kanton Zürich umfaßte die Erpropriation 133 Jucharten zu 40,000 Quadratfuß , wovon 40 Jucharten später wieder verkauft wurden. Im Kanton Aargau betrug das angekaufte Grundeigenthum 102 Jucharten, und die Erwerbung desselben war mit viel größeren Schwierigkeiten begleitet, theils wegen unmäßigen Forderungen der Eigenthümer, theils wegen der Stellung der 75 594 Schiedsgerichte. Noch größerer Nachtheil für das Unternehmen entstand aber durch die eingetretenen Hemmungen beS Grunderwcrbcs, indem die gute, zum Bau geeignete Jahreszeit so verloren ging, daß erst mit Mitte September 1846 überall gearbeitet werden konnte und ein großer Theil der Arbeiten in den Winter fiel. Es mußte die Direktion dem Unternehmer Herrn Hablützel einen Theil der schwierigen Baustellen abnehmen, um durch verdoppelte Kraftanstrengung einigermaßen die verlorene Zeit wieder einzuholen, was gerade in die Zeit der größten Theurung fiel. Die Bahn wurde in einer Länge von 77,742 Fuß oder 40 /^ Schweizerstunden vom Bahnhose zu Zürich zwischen der Limmat und Sihl, mit Ucberschreitung der letzter», aus zürcherischem Gebiete an den Dörfern Altstätten, Schlieren und Dietikon vorbei angelegt, dann überschreitet sie die Reppisch und kommt in einem bedeutenden Einschnitte unterhalb des aargauischen Dorfes Spreitenbach an und führt bei den kleinen Dörfern Killwangen und Neuenhof vorbei, überschreitet die zum ehemaligen Kloster Meningen führende Straße mittelst eines ViaduktS, geht vor der Stadt Baden über die nach Bern führende Poststraße, zieht dann mittelst eines Tunnels von 300 Fuß Länge unter dem Schloßberge hindurch und gelangt in den Bahnhof zu Baden, der westlich von der reformirten Kirche angelegt worden ist. Drei Niertheile der Bahn bestehen aus geraden Linien, die bedeutendsten Krümmungen bildet dieselbe beim Kloster Wettingen und vor dem Tunnel zu Baden. Die Gefälls- verhälknisse sind günstig, beinahe die Hälfte der Bahn liegt horizontal und die einzige bedeutende Steigung befindet sich beim Dorfe Spreitenbach, die 4 per mille beträgt. Die Bahn wurde, um später eintretende Bedürfnisse befriedigen zu können, für zwei Geleise angelegt, hat durchgehends 25 Fuß Kronenbreite und überdieß in Ausdämmungen noch 3 Fuß breite Bermen, d. h. den Bahnkörper verstärkende Absätze. In Einschnitten find 3 Fuß tiefe Seiten- gräben angelegt. Die meisten Anstrengungen erforderten die Erdarbeiten und Felsdurchbriiche. Auf zürcherischem Gebiete trat der morastige Boden hemmend entgegen. Weit größere Arbeiten aber mußten schon unterhalb Dietikon vorgenommen werden, indem die Bahn in der Gegend von Spreitenbach auf eine Länge von 5500 Fuß im Marimum 18 Fuß und durchschnittlich 8 Fuß tief eingeschnitten werden mußte. Zwischen Killwangen und Neuenhof wurde die Bahn größtentheils in den steil zum Limmatufer führenden Abhang eingeschnitten, wobei eine Menge Findlinge zu sprengen waren. Aber die größten und mannigfaltigsten Arbeiten drängten sich in der nur drei Achtelstundcn betragenden Strecke von Wettingen bis Baden zusammen, da der Boden hier von Hügeln und Tiefungen in bedeutendem Maße durchzogen ist. Einschnitte wechselten hier mit Ausfüllungen, die bis zu einer Höhe von 60 Fuß anstiegen. Neberdieß war der Baugrund hier von der schlechtesten Beschaffenheit, und es mußten die kostbarsten Vorkehrungen getroffen werden, um das Abrutschen sowohl der Bahn selbst als der nahe gelegenen Poststraße zu verhüten. An andern Orten, wo die Bahn im Einschnitte liegt, stieß man auf ganze Lager von Sanvfelsen und Nagclfluh, deren Durchbrechung ebenfalls sehr viel Arbeit erheischte. Auch der Tunnelbau zu Baden bot besondere Schwierigkeiten dar, indem der südliche Abhang des Schloßberges eine große Masse von zerklüfteten, mit Thonadern durchzogenen Felsen enthielt, so daß, nachdem man bereits einen senkrechten Einschnitt in beträchtlicher Länge hergestellt hatte, die ganze Masse in Bewegung gerieth und dem weiter» Nach- rutschen durch Wandmauern von großer Stärke Einhalt gethan werden mußte. Wcrthvolle Weinberge wurden dabei zerstört und mehrere Gebäude bedroht, was bedeutende Entschädigungen nach sich zog. — Im Ganzen wurden bei den Erdarbeiten und Felsdurchbrüchen bewegt: 71,360 Kubik- 595 klafter Erde und 11,788 Kubikklafter Felsen und für den gesummten Unterbau 3742 Kubikklaster Mauerwerk verwendet. Die Bahn überschreitet aus jeder Seite des Tunnels die Poststraße, die zu diesem Ende hin auf der Nordseite auf eine Länge von 600 Fuß tiefer gelegt werden mußte. Eine weitere Straßenverlängerung fand in der Länge von 2200 Fuß in der Nähe von Wetlingcn statt. Im ferneren durchschneidet die Bahn 56 KommunikationSwege. — Für den Oberbau wurde daS Querschwellensystem angewendet. Die Spurweite beträgt 4,784 Fuß schweiz. Maß. Die eisernen Schienen, die durch Vermittlung der Herren Escher, Wyß u. Comp. aus englischen Werkstätten bezogen wurden, sind in den geraden Linien und größeren Kurven 18 Fuß und in den geringeren 15 Fuß lang und wiegen per Fuß 16^/z Pfund. Die Querschwellcn von Eichenholz, die von mehreren Lieferanten größtentheils auS den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen bezogen wurden, haben eine Länge von 7^ Fuß und sind in der Regel von Mitte zu Mitte auf 3 Fuß Entfernung gelegt. Zur Befestigung der Schienen bei ihrem Zusammenstoße wurden sogenannte ChairSplatten und bei den Zwischenschwellen 4 Zoll lange Kopfnägcl angewendet. Im Bahnhöfe Zürich sind 5, im Bahnhöfe Baden 3, im Stationsplatz Dietikon 2 Hauptgeleise gelegt; überdicß befinden sich im Bahnhöfe Zürich 6, im Bahnhöfe Baden 6, zu Dietikon 2 Ausweichungen; im erstern zwei große Drehschreiben von 34 Fuß Durchmesser, welche Lokomotive und Tender gleichzeitig zu drehen gestatten, ferner zwei kleinere von 14 Fuß Durchmesser. Der Bahnhof Baden enthält zwei kleinere Drehscheiben, die eine von 18 Fuß, die andere von 14 Fuß Durchmesser. Diese Drehscheiben wurden zu Karlsruhe verfertigt. Der Bahnbau erforderte die Herstellung von 10 Brücken und 46 Durchlässen unter und 54 Feldwegbrücken neben der Bahn. Die Brücke über den Schäflibach hat 12 Fuß, die Brücke über die Reppisch unterhalb Dietikon 40 Fuß, der Viadukt über die Straße nach Wettingen 22 Fuß Oeffnung Die wichtigste Brücke ist indeß die von den Herren Zimmcrmeister Koch und Arter erbaute über die Sihl beim Bahnhöfe zu Zürich, deren Bau wegen der damit verbundenen Korrektion des FlusseS sehr schwierig war. Es wurden zuerst 4 Oeffnungen von je 40 Fuß Breite angenommen. Da sich dieselben aber bei den großen Neberschwemmungen am 23. und 30. August 1846 unzureichend zeigten, so wurde dem Flusse eine größere Breite und der Brücke eine fünfte Oeffnung gegeben. Die Reppisch mußte ebenfalls auf 930 Fuß Länge korrigirt werden. Längs der Bahn wurden außer den Bahnhöfen 6 größere Wachthäuser und 16 Wachthütten hergestellt. Der Bahnhof zu Baden, der nicht näher beschrieben wird, weil er außerhalb unsers Kantons liegt, hat einen Umfang von 7>/z Jucharten, besteht aus einer Bahnhalle, einem Aufnahmsgebäude mit den nöthigen Einrichtungen, einem Heizhaus und einer Wagenremise. Die Station Dietikon hat 2^ Jucharten Umfang und enthält ein Gebäude, das zugleich einem Wärter als Wohnung dient. Der Bahnhof von Zürich, der keineswegs zum bloßen Verkehr mit Baden, sondern zum Hauptbahnhof und Centralpunkt der ganzen Linie bestimmt ist, hat 885 Fuß Länge und 3—400 Fuß Breite und umfaßt eine Fläche von ungefähr 8^ Jucharten. Er hat die Form eines regelmäßigen Vierecks, mit welchem vor dem Stationsgebäude ein halbkreisförmiger Platz in Verbindung steht. Derselbe wurde unter der Leitung des Herrn Architekt Wegmann vom Juni 1816 bis August 1847 ausgeführt. Auf dem durch eine passende Einfriedigung abgegrenzten Raume befinden sich 5 Gebäude, 75 * 596 und zwar im östliche» Theil des Bahnhofes zunächst der Limmat werden 4 Geleise nebst den beiden Trottoirs von je zwei neben einander liegenden, durch einen Zwischenraum getrennten Hallen von 250 Fuß Länge und 41 Fuß Breite überdeckt Die Langseiten dieser Hallen, deren Bau von den Herren Zimmcrmeistcr Brunner und Alder ausgeführt wurde, bestehen aus einer Reihe von steinernen Pfeilern mit Zwischenbogen und tragen die aus einer einfachen Holzkonstruklion bestehenden Dachungen. Gegen den Bahnhof sinv die Hallen offen, auf der andern Seite aber sind sie durch eine massive Frontmauer geschlossen, welche mit ihren fünf großen Bogen zwischen den Eckthürmcn und einem in der Mitte sich erhebenden Uhrthürmchen eine charakteristische Vorderseite bildet. Vor der südlich gelegenen Abfahrtshalle befindet sich, der Stadt zugewendet, daS für die Aufnahme der Reisenden bestimmte Gebäude von 128 Fuß Länge und 38 Fuß Breite, das im Rohen von Herrn Baumeister Jakob Staub ausgeführt wurde. Es enthält im Erdgeschoß eine geräumige Vorhalle mit den anstoßenden Billets- und Gepäckbüreaur und wird durch zwei parallele Zwischengebäude, welche die Wartsäle enthalten, mit der Abfahrtshalle verbunden; das obere Stockwerk, welches 7 Zimmer enthält, ist für die Administration eingerichtet. Nordöstlich befindet sich der Ankunftshalle gegenüber ein zweites Gebäude von gleicher Größe. Es enthält im Erdgeschoß Magazine, das obere Stockwerk ist zu zwei Wohnungen für die Oberbeamten eingerichtet. Dieses Gebäude, welches von Herrn Baumeister Huber im Rohen erbaut wurde, wird mit der Ankunftshalle durch einen überdeckten Gang verbunden, in welchem die Reisenden ihr Gepäck empfangen und bis zum Einsteigen in den Omnibus geschützt sind. Das im südwestlichen Theile des Bahnhofes gegen der Sihl gelegene Gebäude enthält die für den Betrieb nöthigen Einrichtungen und wurde von den Herren Architekt Zeugheer, Baumeister Vögeli und Steinmetzuieister Fürst erbaut. Aus einem Mittelgebäude und zwei Seitenflügeln bestehend, hat eS eine Länge von 185 Fuß und eine Breite von 53 Fuß. Der westliche Seitenflügel ist das Heizhaus, in welchem die Lokomotiven nebst Tendern besorgt werden. Der östliche korrespondirende Flügel kann als Remise eben solche beherbergen. Das Mittelgebäude enthält die aus Eisen konstruirteir Wasserreservoirs nebst dem unter ihnen angebrachten Pumpbrunnen, verschiedene, dem Betrieb ungehörige Räume und einige kleine Wohnungen für diejenigen Angestellten, deren beständige Anwesenheit im Bahnhöfe erforderlich ist. Im Erdgeschoß des Gebäudes befindet sich eine provisorische Werkstälte mit einer Schmiede und den nöthigsten Maschinen. Eine Dampfmaschine von 4 Pferdekräften liefert hiezu die nöthige Triebkraft, so wie für eine Zirkularsäge und die Pumpe. Der Dampf derselben wird zum Vorwärmen deS Wassers in den R>servoirS und zum Heizen der Gebäude benutzt. Das Brennmaterial wird unter provisorischen Dachungen aufbewabrt. Mit Rücksicht auf spätere größere Ausdehnung des Eisenbahnbetriebes wurde jenseits der Sihl im Kräuel ein Vorbahnhos angelegt, welcher 950 Fuß Länge und 225 Fuß Breite, mithin einen Flächenraum von 213,750 Quadratfuß oder 50/z Jucharlen hat. Von den Bauten zu dem Betriebsmaterial übergehend, so wurden nach dem Rathe des Herrn Negrelli Lokomotiven nach amerikanischem System angeschafft, und zwar vier solche mit 14zölligem Cylinder, die nebst den Tendern in der Werkstätle von Keßler in Karlsruhe verfertigt wurden. Sie bekamen die Namen Aare, Rhein, Reuß und Limmat. Die Wagen wurden nach Zeichnung von Schmieder und Meyer in Karlsruhe von dem Wagenfabrikanten Wetzlich in Wien angefertigt und sind ebenfalls nach amerikanischem System gebaut und im Innern so eingerichtet, daß man von einem Ende des Wagens zum andern gehen und ohne Gefahr vorn ersten Wagen des Zuges bis zum 597 letzten gelangen kann. Es wurden angeschafft: 1 Wagen erster Klasse zu 16 Sitzen, 7 gemischte Wagen erster und zweiter Klasse zu 20, 8 Wagen zweiter Klaffe zu 24, 12 Wagen dritter Klasse zu 32 Sitzen, 2 Stehwagen, 3 Equipagewagen, 2 Biehwagen, 1 Güterwagen, 3 Gepäckwagen, 1 Wagen für den Transport von Steinkohlen, 4 OmniduS zu Vermittlung des Verkehrs des Bahnhofes mit dem Innern und den Endpunkten der Stadt. ES wurden für die Hauptzwcige des Betriebes tüchtige, durch praktischen Eisenbahndienst bereits befähigte Ingenieure und zu Lokomotivführern vorzügliche Arbeiter auS zürcherischen Werkstätten, die auf der großherzoglich badischen Bahn eingeübt worden, die Bahnwärter aus der Zahl derjenigen beim Oberbau beschäftigten Arbeiter gewählt, die sich Hiebei am besten bewährt hatten. Ende Juli 1847 war die Eisenbahn gänzlich vollendet und alles dazu nöthige Betriebsmaterial angeschafft; am 31. Juli fand die erste Probefahrt bis in den Bahnhof zu Baden statt, und Samstags den 7. August die Eröffnungsfeierlichkeit, wozu die Regierungsräthe von Aargau und Zürich, die Bezirks- und Stabtbehörden von Baden und Zürich und die vornehmsten Aktionärs eingeladen waren. Die Herren Regierungsrath Eßlinger und Direktor Vögeli-Wieser holten die aargauischen Gäste ab. Eine Menge Zuschauer war bereits im Bahnhof zu Zürich versammelt, als etwa um halb 12 Uhr der Zug von Baden anlangte. Kanonenschüsse verkündeten dessen Ankunft. Die Lokomotive war mit Guirlanden bekränzt. Zuvörderst standen zwei Lokomotivführer mit glänzenden eisernen Harnischen angethan. Nach gegenseitiger Begrüßung wurde in dem geschmackvoll mit Blumen gezierten Wartsaale des Bahnhofes eine Erfrischung genommen, die Bahnhofgebäube besichtigt und dann von ungefähr 140 Theilnehmenden die Wagen bestiegen und abgefahren. Unmittelbar auf die Lokomotive folgte ein Wagen mit Blechmusik, sodann in 12 Wagen die Gäste. Der ganzen Bahnstrecke entlang sah man Spuren der festlichen Anordnungen. Die größer» und kleinern Wärterhäuschen waren mit Blumen bekränzt. Die Wärter verrichteten ihre Funktionen und auf sämmtlichen Stationsplätzen wurden Freudenschüsse als Zeichen des allgemeinen Jubels abgefeuert. Zuschauer hatten sich trotz der ungünstigen Witterung ziemlich viele eingestellt, namentlich zu beiden Seiten des Tunnels zu Baden. Auf dem Schloßberge wehte eine Fahne und vor dem Eingänge zum Tunnel, so wie vor dem Bahnhöfe zu Baden waren Blumenkränze angebracht. In 35 Minuten war man von Zürich daselbst. Beim Auösteigen in der Halle zu Baden wurden Blumensträußchen ausgetheilt und von weiß gekleideten Kindern wurde dem Herrn Direktor M. Escher ein Lorbecrkranz angeboten, den er aber nicht annahm. Der Ausgang aus dem Bahnhöfe war mit einem Triumphbogen, Inschriften zu Ehren des Herrn Escher enthaltend, geschmückt. Man begab sich nun in den Gasthof zum Schiff, wo das Festessen stattfand. Bei demselben wurden von Seite hochgestellter aargauischer und zürche- rischer RcgierungSmitglieber begeisterte Worte der Anerkennung betreffend die mit vieler Aufopferung von Zeit und Mühe verbundenen Leistungen der Direktion gesprochen und derselben für alle Zukunft die wärmste Unterstützung zur Förderung ihres großen und schönen Unternehmens zugesichert. Die Rückfahrt, Abends, ging ebenfalls glücklich von statten. Es gingen nun täglich vier Züge von Zürich nach Baden ab und eben so viele von Baden nach Zürich zurück, und zwar erstere um 7 Uhr 30 Min. und 10 Uhr Morgens, 2 und 6 Uhr Nachmittags, letztere um 8^ und 11 Uhr Morgens und 4^/, und 7 Uhr Nachmittags. Die Geschwindigkeit der Fahrten ist die auf den meisten deutschen Eisenbahnen angenommene von 2000 Fuß per Minute oder 7'/^ bis 8 Stunden per Stunde, den Aufenthalt bei den Stationen nicht inbe- griffen. Demnach erfordert die Fahrt von Zürich nach Baden bei durchgehenden Zügen 38 Minuten, bei den gewöhnlichen Zügen mit Aufenthalt 45 Minuten. Die Preise für den Personentransport wurden folgendermaßen festgestellt: I. Klaffe zwischen Zürich und Baden 1 Fr. 60 Rp». alte Währung. II. - . - - - 1 - 20 - III. - - - - - — - 80 - IV. - Kinder unter 10 Jahren — - 40 - Für je 10 Pfund Gepäck wurden 5 Rpn. für den Transport zwischen Zürich und Baden berechnet. Am 11. August Abends verunglückte der Oberkondukteur Brunner bei dem Bahnzuge von Baden nach Zürich, indem er, als er sich, auf der Wagentreppe stehend, zu weit hinauSbeugte, von dem Geländer der Brücke über die Reppisch bei Dietikon ergriffen, unter die Wagen geschleudert und zerquetscht wurde. Dieses blieb bis dahin das einzige Unglück, welches auf der Eisenbahn stattfand. Am 2. Sept. 1847 beschloß die Generalversammlung der Nordbahngesellschaft, die Direktion einzuladen, ernstlich darnach zu streben, daß die im Kanton Aargau rücksichtlich der Erpropriation sich zeigenden Uebelstände entfernt oder doch wesentlich gemildert werden. Im Oktober, November und spätern Monaten wurde die Eisenbahn während des Sonderbunds- krieges häufig zu Truppentransporten benutzt. Im Spätjahr 1847 und im Jahr 1848 wurden die noch erforderlichen Arbeiten weiter fortgeführt und vollendet, so z. B. die Sihlkorrektion, die Herstellung der Dämme bei Baden, die Einwölbung deS südlichen Tunneleinganges, die Betriebswerkstättc und daS Betriebsmaterial. Die Koste» der Unternehmung vom 16. März 1846 bis 30. Juni 1848 waren folgende: 1. Allgemeine Verwaltung. 68593 FrcS. 31 Ct. 2. Vorarbeiten. 57782 - 41 - 3. Erpropriation. 570462 - 91 - 4. Bahn bau: Gehalte der Ingenieurs und Assistenten rc. . 40738 Frcs. 33 Ct. Ecdarbeiten, FelSsprengung, Tunnel, Kunstbauten im Akkord. 405470 - 3 - Schanzengrabenbrücke, Sihlbrücke, Reppisch- brücke, Durchlässe, Brücken über den Stadtbach zu Baden, den Letzibach, Felbwegbrücken, Tunneleinfassung, Wandmauern u. s. f. . . 449710 - 14 - Korrektion der Sihl, Reppisch, Limmath . . 63688 - 20 - Straßenkorreklion. 15758 - 85 - Werkgeschirr.11916 - 4 - Bekiesung. 38574 - 43 - Schwellen. 142322 - 60 - Schienen. 463387 - 87 - UnterlagSplatten, Nägel und Schrauben . . 32763 - 3 - Tran8p. 1,664329 Frcs. 52 Ct. 696838 Frcs. 63 Ct. 599 Ausrückender . . Drehscheiben . . . Werkgcschirr . . . Tag- und Fuhrlöhne Außerordentliches 1>nn8p. 1,664329 FrcS. 52 Ct. . . . 2742 Frcö. 80 Ct. . . . 35031 - 16 - . . . 9808 - 79 - . . . 51337 - 65 - . . . 2388 - 95 - 696838 FrcS. 63 Ct. 1,765638 FrcS. 87 Ct. 5. Bau der Gebäude: Gehalte der Architekten und Assistenten . . 16215 FrcS. 44 Ct. Stationsgebäude zu Zürich. 246128 - 43 - Stationsgebäude zu Baden. 93383 - 48 - Wächterhäuser und Wachthütten. 18095 - 75 - 373823 FrcS. 10 Ct. 6. Ausstattung der Bahn und der Bahnhöfe mit Tafeln, Märchen, Barrieren, Brunnen, Wasserleitungen, Pumpen, Krahnen, Reservoirs rc. 52710 FrcS. 66 Ct. 7. Anschaffung des Betriebsmaterials: Dampfwagen. 148658 FrcS. 86 Ct. Transportwagen. 139577 - 71 - Einrichtung der Maschinenwerkstätte . . . 29277 , 70 - Einrichtung der Wagenwerkstätte .... 1736 - 8 - Mobiliar. 10893 - 89 - Geräthschaslen für den Bahnvicnst .... 12889 - 59 - _343033 FrcS . 83 C t. Summa 3,232045 Frcs. 9 Ct. Das gesammte Dienstpersonal bestand bei Beginn deS Bahnkurses: für die allgemeine Verwaltung aus dem Generalsekretär, dem Buchhalter, Materialverwalter nebst Gehülfen und einem Abwart; für den Unterhalt der Bahn und den Dienst auf derselben: einem Bahningenieur mit 1600 Frkn. Gehalt, 2 Bahnaufsehern mit 600 Frkn., 7 AuSrückwärtern mit 500 Frkn., 23 Bahnwärtern mit 400 Frkn. Gehalt; für die Transportverwaltung: aus einem Kontrolleur mit 1000 Frkn. Gehalt, 2 Obereinnehmern mit 800 Frkn., 3 Untereinnehmern mit 600 Frkn. Gehalt, einem Oberkondukteur mit 1000 Frkn, einem Kondukteur erster Klasse mit 750 Frkn., 3 Kondukteurs mit 700 Frkn., einem Omnibuskondukteur mit 600 Frkn., 2 Portiers in Zürich und Baden mit 500 Frkn. Gehalt, 3 Kofferträgern und 2 Wagenschiebern im Taglohn; für Besorgung der Zugkraft: einem Oberwerkführer mit 1600 Frkn., 2 Lokomotivführern mit 1150 Frkn., 2 Heizern mit 700 Frkn., einem Werkstätteaufseher mit 800 Frkn. Gehalt, 4 Maschinenputzern und 6 bis 7 Werkstättearbeitern im Taglohn. — Der größte Theil der Angestellten ist uniformirt. Im I. 1849 wurden folgende Arbeiten ausgeführt: die Einwölbung der nördlichen Tunnelmündung zu Baden (Kosten 4421 Frcs. 14 Ct.), verschiedene Entwässerungsarbeiten, Vollendung der Straßenkorrektion unterhalb Baden. — Bei dem in diesem Jahre erfolgten Tode des Herrn Generalsekretär Stierlin blieb dessen Stelle unbesetzt. 600 Im I. 1850 begann die Postverwaltung den Dienst auf der Eisenbahn mit den Reisenden und Effekten nach Bern und Basel. Für die Fortsetzung der Bahn nach Basel oder Aarau zeigte sich bis 1850 nicht die mindeste Aussicht. Es wurden von der Eisenbahn befördert: vom 9. August 18-17 bis 30. Juni 18-18 2034 Personen erster Klasse, 30.938 zweiter Klasse, 125,125 Erwachsene, 5197 Kinder und 2651 Pilger dritter Klasse. Die ganze Bahn durchführen 91,139 Personen, verschiedene Bahnstrecken 71,809. Mit Eintritt des Winters 1818 wurden die Preise um 2 Batzen berabgcsetzt. Dom 1. Juli 1818 bis 30. Juni 1819 wurden spedirt: 1613 Personen erster, 31,981 zweiter und 167,191 dritter Wagenklasse. Die ganze Bahn durchführen 115,591 Personen, verschiedene Bahnstrecken 88,530. In diesem Jahr wurde in der Werkstätte der Herren Nieter u. Comp. ein neuer bequemer eingerichteter Personenwagen dritter Klasse verfertigt. Vom 1. Juli 1819 bis 30. Juni 1850 wurden befördert: 1166 Personen in der ersten, 39,601 in der zweiten und 182,110 in der dritten Wagenklasse. Die ganze Bahn durchführen 128,632 Personen, einzelne Bahnstrecken benutzten 91,575. Die Einnahmen betrugen die Ausgaben von 1817—1818 98,223 Frcs. 62 Ct. 1817—1818 65,393 FrcS. 99 Ct. - 1818—1819 112,910 - - - 1818—1819 71,380 - 18 - - 1819-1850 129,0l8 - 11 - 1819-1850 73,209 - 62 - Der Vorschuß betrug somit von 1817-1818 32,829 FrcS. 63 Ct. - 1818-1819 38,529 - 82 - - 1849—1850 55,808 - 82 - Ersparnißkassen. Diese sehr wohlthätigen Anstalten, vie in staatswirthschaftlicher, moralischer und politischer Hinsicht eine hohe Bedeutung haben, dehnten sich in dem Dezennium von 1810— 1850 in unserm Lande immer weiter aus. Es ist in der frühern Chronik nachgewiesen worden, daß im I. 1810 im Kanton 11 Ersparniß- kassen bestanden, nämlich 1) und 2) zu Zürich. 3) zu Wädenschweil, 1) zu Winterthur, 5) zu Stäfa, 6) zu Horgen, 7) für den Bezirk Affollern, 8) zu Neumünster, 9) zu Uetikon, 10) zu Männedorf, 11) zu Richtcrschweil. Seither wurden bis 1819 11 neue Ersparnißkassen gegründet, nämlich 1) Limmatthal, 2) Neumünster (Wahlkreis), 3) Thalweil, 1) Hombrechlikon, 5) Küßnacht, 6) Hinweil, 7) Uster (Bezirk), 8) Pfäffikon (Bezirk), 9) Andelfiugcn (Bezirk), 10) Bülach (Bezirk), 11) Regensberg (Bezirk). Die Ersparnißkasse zu Uetikon hat sich mit Männedorf vereinigt. Der Gelehrte Herr Eduard Sulzer gibt in seiner kürzlich erschienenen Broschüre: „Beitrag zu Lösung einer der wichtigsten Fragen unserer Zeit", in welcher er den Ersparnißkassen ein eigenes Kapitel widmet, folgende Uebersichtstabelle derselben für das Jahr 1849: 601 Name der Ersparnißkaffe. Neue Einlagen. Zurückgezogene Gelder. Reservcfond. Vermögens- bcstand. Gründung. 1. Zürich, Stadt .... 7691 fl fl. 84629 10 fl. ß. 67727 22 fl. «. 88267 22 fl. fl. 878765 24 Im Jahr 1805 2. Limmatthal. 1880 7750 15 5210 36 2902 15 69275 9 1834 3. Neumünster, Gemeinde . 836 6559 18 4030 33 1222 10 54033 5 1831 4. - Wahlkreis . 544 8584 26 1966 32 866 36 30865 18 1842 5. Affoltern, Bezirk . . . 1965 130l6 16 10267 28 5741 28 96323 37 1826 6. Richterschweil .... 491 5502 — 1483 11 2190 4 39291 18 1834 7. Wädenschweil .... 1791 10643 9 9451 33 15108 24 164877 19 1816 8. Horgen . 925 3561 10 4678 30 2191 35 59362 20 1820 9. Thalweil. 1393 8826 35 1745 — 1228 9 47209 27 1841 10. Männedorf. 637 3902 6 1725 11 1415 — 33808 15 1833 11. Hombrechtikon .... 192 2429 8 965 8 1849 23 19135 23 1833 12. Stäfa. '. . 1002 8824 18 5252 — 10424 19 131669 12 1838 13. Küßnacht. 816 4428 4 2045 33 1612 26 38590 18 1838 14. Hinweil. '1189 4307 25 3296 39 2013 24 36137 39 1829 15. Uster, Bezirk .... 1244 4312 1 2702 16 1413 21 32191 28 1838 16. Pfäffikon, Bezirk . . . 1661 12989 20 3357 36 2633 11 73712 35 1833 17. Winterthur, Stadt u. Bezirk 6137 48156 14 39663 6 9985 5 349996 7 1818 18. Anvelfingen, Bezirk . . 677 3085 10 1392 2 610 9 17047 15 1843 19. Bülach, Bezirk .... 1011 3638 13 2959 21 796 35 27692 16 1836 20. Regensberg, Bezirk . . 1952 6413 22 3572 9 1838 3 52742 9 1837 Summa 34034 251560 — 173495 6 154311 39 2,252728 34 Im I. 1846 gründeten die Herren Escher, Wyß u. Comp. zu Zürich für ihre Fabrikarbeiter auf ihrem Comptoir eine Sparkasse, in welche jeder ihrer Arbeiter beliebige Beiträge einlegen kann, die zu 4 Prozent verzinset werben; 1850 Herr Heinrich Schmid für sämmtliche Arbeiter der drei Spinnereien Gattikon, Langnau und Adlischweil eine solche, in welche alle Arbeiter verpflichtet sind, Einlagen zu machen, — und im Anfang des Jahres 1851 stifteten ähnliche Sparkassen die Herren I. I. Bühler u. Söhne für die Arbeiter in der Fabrik zu Kohlbrunn und Umgebungen, und die Herren Huber u. Bryner für ihre Arbeiter und Arbeiterinnen in der Posamenterie im Wasen, Gemeinde Niederweningen. Anno 1848 wurde in der Gemeinde Sternenbcrg eine Ersparnißkaffe für die Jugend errichtet (siehe oben S. 430), und seither (1850 und 1851) wurden in verschiedenen Gemeinden des Bezirks Psafsikon solche Jugendersparnißkassen für Schulkinder gegründet. Da diese Anstalten aber noch zu neu sind, so können hinsichtlich derselben keine statistischen Angaben gemacht werden; dagegen entheben wir der erwähnten interessanten Schrift noch einige allgemeine Bemerkungen betreffend die früher errichteten Ersparnißkassen. Im I. 1849 betrug das Verhältniß der Theilhaber an den Ersparungskasscn zur Bevölkerung 76 602 13^/z Prozent; der Vermögensbcstand derselben hat sich von 1840—1849 ungeachtet der Theurungs- jahre um 1,016,521 fl. vermehrt. Die bei weitem größte Betheiligung an den Ersparnißkassen, wohl über die Hälfte des Betrages der Einlagen, betrifft Kinder, für welche Eltern, Pathen, Freunde oder Wohlthäter kleinere Summen einzahle», die gewöhnlich dazu bestimmt sind, mit den Zinsen den Knaben in späteren Jahren zu ihrer Ausbildung, zu Erlernung eines nützlichen Berufes und Anschaffung von Handwerkszeug, den Mädchen zur Aussteuer zu dienen. Dann folgen der Zahl nach die Dienstboten, denen die Ersparnißkassen eine unschätzbare Hülfe in Alter und Krankheit gewähren. BiSdahin haben sich die kleinen Landwirthe und die Fabrikarbcit weniger zahlreich bei denselben betheiligt. Die meisten Ersparnißkassen gewähren von 100 — 400 fl. einen Zins von 4 vom Hundert, darüber von Prozent. Mehrere Statuten setzen fest, daß die Sparhefte weder versetzt noch verkauft, nur von gesetzlichen Vormündern oder Erben erhoben, Geschenke von Pathen oder sonstigen Wohlthätern meist nur mit Einwilligung der Donatoren abgelöst werden dürfen. Die Verwaltung sämmtlicher Ersparnißkassen wird meist von einer zahlreichen Vorsteherschaft geleitet, eine engere Verwaltungskommission mit Präsident, Buchhalter, Quästor, Schlüßler, Einnehmer und Rechnungsrevisoren besorgt größtentheils unentgeltlich die verschiedenen Geschäfte. Die Garantie für die Einlagen besteht theils in dem Reservefond, theils nach mehreren Statuten in den Bürgschaslsverpflichtungen der Mitglieder des Gründungsvereines. Der Verfasser der erwähnten Broschüre schließt daS Kapitel über die Ersparnißkassen damit, daß er sagt, wenn einmal im Kanton Zürich statt 34,000 Einlegern in dieselben deren 70,000 seien, der Durchschnitt der Einlagen statt 66 fl. 200 fl. und das Kapital der Kassen 14 Millionen Gulden oder 35 Millionen Franken betrage, dann dürfte sich für unser herrliches Land im Einklang mit allgemein verbreiteter ächter Religiosität und tüchtiger praktischer Ausbildung den glücklichen Bewohnern eine Zukunft eröffnen, wo kein arbeitsfähiger Bürger und nur wenige Kinder, Greise und Gebrechliche das Mitleid und die öffentliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen genöthigt sein werden. Evangelische Gesellschaft. Diese Gesellschaft organisirte sich, nachdem von einer frühern Gesellschaft dieses Namens nur noch etwa 12 Mitglieder übrig geblieben waren und solche sich im Oktober 1846 mit einem Bericht und Aufruf an das Publikum gewendet hatten, im Jahr 1847 neu, indem 78 Mitglieder von Stadt und Land derselben beitralen. (Jetzt zählt sie über 100 Mitglieder.) Die Gesellschaft gab sich neue Staiuten. Diesen zufolge ist dieselbe ein Verein von Männern, welche in Kraft deS Evangeliums Jesu Christi und auf Grund des apostolischen Glaubensbekenntnisses sich zum Zweck setzen, evangelischen Glauben und evangelisches Leben zunächst im Kanton Zürich zu fördern und zu befestigen. Sie sucht diesen Zweck, im Einklang mit der Kirche und innerhalb der LandcSgesetze, durch diejenigen Mittel und Unternehmungen zu erreichen, welche der Herr ihr anweist. Die Unternehmungen der bisherigen evangelischen Gesellschaft, nämlich die religiöse Leihbibliothek, die Leseanstalt für Handwerker und Lehrknaben und die Verbreitung ausgewählter Erdauungsschristen und bewährter Traktate werden jedenfalls ungeschmälert fortgesetzt. Als Mitglied wird Jeder aufgenommen, welcher der Gesellschaft beizutreten wünscht, sofern er sich mit ihrer Grundlage und ihrem Zweck einverstanden 603 erklärt und sich verpflichtet, ihre Unternehmungen durch persönliche oder ökonomische Leistungen nach Kräften zu unterstützen. Die Gesellschaft wird auch gegen solche-Freunde, die, ohne Mitglieder zu sein, ihr Wirken begünstigen, sich zum Dank verpflichtet fühlen, und ihrerseits Bestrebungen anderer Vereine oder Personen, welche verwandte Zwecke verfolgen, nach Möglichkeit unterstützen. Die Geschäfte leitet ein Komite von 1k Mitgiedern, an dessen Spitze ein Präsident steht. Für einzelne Geschäftszweige werben besondere Kommissionen erwählt Die Gesellschaft versammelt sich ordentlicher Weise einmal des Jahres. Die Kommissionen legen dem Komite, dieses der Gesellschaft Bericht und Rechnung ab. Die Sitzungen der Gesellschaft und des Komite werden mit Gebet und Vorlesen eines Abschnittes aus der heiligen Schrift begonnen und mit Gebet und Einsammlung von Liebesgaben geschlossen. Zu den einzelnen Unternehmungen der Gesellschaft übergehend, so steht in den Berichten der Gesellschaft voran: 1. Die religiöse Leihbibliothek, die 1831 gegründet wurde. Diese soll den besondern Statuten gemäß vornehmlich aus religiösen Schriften für Leser höherer und niederer Stände bestehen, ohne indeß, insofern es die Mittel gestalten, andere gute Bücher auszuschließen. Das Lesegeld beträgt für einen Band jährlich 1 Frcs. 50 Ct., halbjährlich 1 Frc. Die Bibliothek ist mit Ausnahme deS Sonntags täglich von 8 —12 und von 1—6 Uhr geöffnet. Die Zahl der Abonnenten betrug im I. 1847—1848 150, 1848—1849 180, 1849—1850 225, 1850—1851 321, 1851—1852 426. Der Katolog zählte im I. 1850 2100 Bände, und zwar 918 Werke deutscher und 210 französischer Sprache. Dann folgt 2. die S o n n ta g s l e se a n st a l t. Diese ist für erwachsene Arbeiter, Lehrlinge und Knaben bestimmt, um denselben während der Wintermonate an Sonn- und Festtagabenden Gelegenheit zu stiller Beschäftigung mit Lesen, Schreiben und Zeichnen zu geben; die Benutzung der Anstalt ist unentgeltlich. Lokale sind auf der Waag, der Gerbe, im Fraumünsterschulgebäude und im Brunnenthurm. Die Gesammtzahl der theilnehmenden Lehrknaben betrug im Winter 1846—1847 200, der Erwachsenen 195, der Realschüler 192; im Winter 1850—1851 waren als Besucher der vier Lesesäle 1165 eingeschrieben. Im Winter 1849 wurden im Lokale für die Erwachsenen Vortrüge über technische und naturwissenschaftliche Gegenstände begonnen; im Winter 1850 wurde der Saal für die Erwachsenen auch am Montag Abends geöffnet. 3. Verbreitung christlicher Schriften durch Verkauf oder unentgeltliche Vertheilung an einzelne Personen, Unterstützung von Volks- und Jugendbibliotheken, Anlegung von Depots in den Gemeinden ic. Am meisten Verbreitung fanden: der christliche Volksbotenkalender aus Basel, der evangelische Hausschatz. Es bildeten sich fast in allen Gemeinden Lesezirkel für den christlichen Volksboten und das evangelische Monatsblatt. 4. Bibel- und M i ssi o n s v o rträ g e. Ersterer wurden im Winter 1847—1848 22 gehalten, MissionSvoriräge 8; im Winter 1850—1851 17 Bibel- und 7 Missionsvorträge. 5. Schutzaufsichtsverein. Im September 1848 konstituirte sich im Anschluß und auf Anregung der evangelischen Gesellschaft ein Schutzaufsichtsverein für verwahrloste junge Leute mit dem Zweck, junge Leute männlichen Geschlechts, weiche das zwölfte AlterSjahr bereits zurückgelegt haben und die sich ein Verbrechen haben zu Schulden kommen lassen oder sonst in Gefahr stehen, dem Verderben anheimzufallen, durch Beaufsichtigung und passende Versorgung 76* 604 zu erretten und zu einem sittlich-religiösen Leben zurückzuführen. Jedem Aufgenommenen wird ein Schutzaufseher bestellt. Der Verein zählte bald nach seiner Stiftung 18 Mitglieder Die Zahl der in Pflege aufgenommenen Schützlinge belief sich bis ins Jahr 1852 auf 15. Im I. 1850 schloß sich der evangelischen Gesellschaft 6. der allgemeine Armenverein für die Stadt Zürich und deren Umgebungen an, der zwar schon im Jahr 1847 ins Leben trat und bis dahin fast ausschließlich von seinem Stifter, Herrn David Kölliker, geleitet worden war. Er hat zum Zweck, in die Privatwohlthätigkeit hiesiger Gegend mehr Einheit, Zweckmäßigkeit und innerlich hebende Kraft zu bringen. Die leibliche Hülfe, die der Verein leistet, besteht in Darreichung von Lcbensmitteln, Kleidungsstücken, Bettzeug, Feuerung rc., in Anweisung von Arbeit und in Berathung über Einrichtung des Hauswesens; Geldspenden kommen nur unter geeigneten Umständen und Vorsichtsmaßregeln zur Anwendung. Die sittlich-religiöse Einwirkung beruht „auf dem Wirken der Liebe im Geiste des Glaubens, in Zucht und Vermahnung zum Herrn, in Ermunterung zum Lesen der heil. Schrift, zum Gebet, zum Besuche des Gottesdienstes, zum Gebrauche der heil. Sakramente und zur christlichen Kindererziehung". Zur Erreichung des Zweckes sind regelmäßige Besuche in den Häusern der Armen und Kranken angeordnet. Diejenigen Personen, welche zu solchen Besuchen sich verpflichten, bilden die aktiven Mitglieder des Vereins, die sich in der Regel alle 8—14 Tage versammeln. Sie sammeln Gaben. Ein Mitglied zieht Informationen über diejenigen Personen oder Familien ein, welche unterstützt zu werden wünschen. Alljährlich erstatten die aktiven Mitglieder in der Jahresversammlung der evangelischen Gesellschaft Bericht und Rechnung. Mit den schon bestehenden weiblichen Privatarmenvereinen steht der Verein in regelmäßiger Verbindung Vom 1. Juli 1850 bisdahin 1851 erhielten 325 zugewiesene Arme Unterstützung im Betrage von 3—320 Batzen. Der Verein zählte im Frühling 1851 20 aktive Mitglieder, 1852 schon 33. 7. Pensionat für jüngere Stubirende. In der neuesten Zeit hat die evangelische Gesellschaft ein Pensionat für jüngere Studirende zu eröffnen beschlossen, wo dieselben wissenschaftliche und moralische Leitung und Beaufsichtigung finden sollen. Das volle Kostgeld ist auf 460 FrcS. angesetzt. Die Ausgaben der Gesellschaft betrugen 1847—1848 2822 fl. 6 ß., darunter für Schnstenverbreitung 1059 fl. 38 ß. 1850—1851 4374 - 27 - - - - 2004 - 4 - Fenerwerkergesellschaft. Obschon in Folge der eben so ausgedehnten als trefflich eingerichteten kantonalen und eidgenössischen militärischen Unterrichtsanstallen der Wirkungskreis unserer Fenerwerkergesellschaft (des Artilleriekollegiums) in Vergleichung mit früherer Zeit sehr wesentlich sich beschränkt hat, so erfreut sich dieselbe nichts desto weniger eines ununterbrochenen Fortbestandes und Fortwirkens, welches durch den jährliche» Kollegiantcnschießet auf oem praktischen, durch die Herausgabe der Neujahrsblätter auf dem wissenschaftlichen Gebiete sich äußert. Wenn auch das jährliche Mörserschicßcn aus dem nämlichen, an Reminiscenzen so reichen Uebungsplatze, auf dem schon unsere Väter und Vorväter ihrer militärischen Ererzitien sich erfreuten und auf welchem unser Artilleriekollegium im Jahr 1786 sein hundertjähriges Jubiläum gefeiert hat, 605 mit den so genaue» Geschützversuchen und erfolgreichen Schießübungen unserer (seit 1819 bestehenden) eidgenössischen Artillerieschule sich nicht vergleichen läßt, so gewährt solches dagegen noch ein belebtes Bilv des dießsälligen Verfahrens in älterer Zeit und eine erwünschte Gelegenheit, wo die Veteranen auch mit den jünger» Offizieren unsers Artilleriekorps (nach glücklich vollendetem Ziclschießen und Empfang der die ältern, so wie die jünger» Kollegianten sehr erfreuenden Schützengaben) unter dem gleichen Gezelte und am gleichen Tische in harmloser Eintracht beisammensitzen, an welchem einst ihre Ahnen in frohem Becherklang sich ergötzten und alte Schweizerlieber sangen. Nicht weniger freundlich als der Freubentag auf der Braunau (Wollishofer Allmend) ist auch saS Austheilen der Neujahröblätter an dem jedem Zürcher so lieben Bechtelitag in dem mit militärischen Bildern so reich verzierten Zimmer des Zeughauses, verbunden mit der Besichtigung dcS Waffensaales, in welchem eine so vielseitige und so ruhmvolle Vergangenheit in wechselnder Stufenfolge gleichsam auf uns herabblickk, — im Gegensatz zu der muntern Jugend, die eben so lebhaft zu der Erfrischung mit Muskateller als zur Abgabe der Stubenhitzen sich binzudrängt. Neben diese» mehrseitig belebten Szene» darf aber auch des Inhaltes der Neujahrsblätter um so eher erwähnt werden, als daraus noch eine andere, zwar ernstere, aber nachhaltigere Thätigkeit dieser Gesellschaft hervorgeht, — die Tendenz, nachdem ihr solches auf dem praktischen Gebiete nicht mehr in gleichem Maße wie früher vergönnt ist, dagegen in wissenschaftlicher Beziehung mit der Zeit gleichen Schritt zu halten, d. h. das zur Bearbeitung übernommene Thema, so gut als solches geschehen kann, zu ergründen. Wenn aber die Neujahrsblätter auS der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts (nach ihrem Gesammtinhalte) als eine sehr klare und belehrende strengwissenschaftliche Abhandlung der Artilleriewissenschaft zu betrachte», so glaubte man, als die seit 1798 unterbrochene Herausgabe der Neujahrsblätter im Jahr 1806 wieder angefangen wurde, in successiver Bearbeitung unserer vaierländischen Kriegsgeschichte ein auch für Nichlartilleristen interessantes Thema erwählen zu müssen, — und der Erfolg hat diese Auswahl so gut gerechtfertigt, daß in einer Reihenfolge von 43 Neujahrsblättern die ganze schweizerische Kriegsgeschichte bis an das Ende des 15. Jahrhunderts enthalten, mit topographischen Plänen beleuchtet, mit Vignetten ausgestattet und mit einem alphabetischen Register begleitet, sich befindet. (Das letztere ist in dem Neujahrsblatt von 1849 enthalten, in welchem auch ein summarischer Ncberblick der ältern Neujahrsblätler enthalten ist.) Mit dem Jahr 1850 hat nunmehr als „Geschichte der zürcherischen Artillerie" eine neue Reihenfolge dieser NeujahrSdlätler begonnen, welche, bis zu einem erwünschten Ziele fortgesetzt, für den Artilleristen, für den Zürcher, überhaupt für den Freund der Geschichte manches Interessante enthalten kann. Die Feuerwerfergesellschaft erfreut sich gegenwärtig eines Gesammtbestandes von 111 Mitgliedern. Nach alter Sitte wechselt die Stelle eines StubenmeisterS unter den jüngern Kollegianten alljährlich meistens ab. Freimaurergesellschaft. Die bejoc» Freimaurerlogen in Zürich und in Winlcrlhur waren auch im verflossenen Dezennium in ununterbrochener Thätigkei. Dem Geiste deS Bundes gemäß enthielten sie sich, ungeachtet das in seinen Tiefen bewegte StaatSleben auch in ihre stillen Räume seine Wogen trieb, aller und jeder 606 Einmischung in die kirchlichen und politischen Verhältnisse. Aber jede Zusammenkunft erinnerte die Mitglieder an ihre Bürgerpflichten, an Mäßigung im heißen Parteikampfe und an das Gelübde der Bruderliebe, getrennte Gemüther auf dem lichten Felde der Humanität zu vereinigen und zu versöhnen. Am 24. Juni 1844 riefen die zürcherischen Logen die sämmtlichen Logen der Schweiz zu einem gemeinsamen Bundesfeste nach Zürich zusammen, und eS wurde an diesem Tage ein Werk vollendet, welches, im Jahr 1836 von Zürich angeregt, in verschiedenen maurerische» Konferenzen in Bern, Basel, Locle und Aarau durchgeführt worden war, die Bildung nämlich einer vaterländischen Großloge. Dieselbe erhielt den Namen „Alpina" und trat als Rationalgroßloge in völliger Unabhängigkeit von äußern Verhältnissen, als ebenbürtige Schwester in die Reihe der Großlogen anderer Länder; wurde auch balv von den Großlogen Deutschlands, Skandinaviens, Englands, Frankreichs, Hollands und Nordamerika's anerkannt und steht mit denselben in enger Verbindung. Aus .der Loge in Zürich wurde der erste Großmeister in der Person des allverehrten Geschichtschreibers Dr. Joh. Jakob Hottinger gewählt und damit der Sitz der Großloge für die ersten sechs Jahre nach Zürich verlegt. Nebenher organisatorischen Thätigkeit lag es in ihrer Aufgabe, sich über allgemeine Grundsätze des nationalen Vereines zu verständigen, was auch vollkommen gelang. Durch Niever- legung der Verfassungsarbeiten in einen Vereinigungsvertrag, so wie der maurerischen Pflichten in die Rahme einiger Hauptgrundsätze wurde nicht nur die Verbindung der schweizerischen Logen in Form und Geist vollendet, sondern zugleich der Zweck erreicht, wo irgend eS nöthig werden sollte, offen und ohne Rückhalt Form und Tendenz des Bundes darlegen zu können und sich dazu zu bekennen. Auf dem Gebiete der Wohlthätigkeit verbanden sich mit den Mitgliedern der Loge ihre Frauen, welche im Jahr 1841, angeregt durch die Feier eines gemeinsamen Festes, in einen Verein zur Unterstützung armer Wöchnerinnen und ihrer Neugebornen zusammentraten und später auch ihre Hülfe auf andere weibliche Kranke ausdehnten. Die Zahl der Unterstützten belief sich in diesen ersten zehn Jahren auf 718 Wöchnerinnen mit ihren Neugebornen und 232 Kranke. Von diesem Verein ging auch im Oktober 1847, als der Streit der Eidgenossen zum blutigen Kriege sich gestaltete, der Ruf aus zu Sammlung und Verarbeitung von Verbandmaterial, und mit solchem Erfolge, daß schon am 11. November zwölf Transportwagen mit dem Nöthigen ausgerüstet und später den Feldlazarethen, wie den Spitälern in Zürich, Luzern und Altorf in reichlichem Maße Charpie und Verbandstücke geliefert werden konnten, die dann glücklicherweise ihre Verwendung Weniger für Verwundete als für Leidende anderer Art fanden. Gemeinnützige Gesellschaften In der früheren Chronik S. 182 ist der Stiftung der zürcherischen gemeinnützigen Kantonal- gesellschaft und ihrer außerordentlichen Thätigkeit in den beiden Dezennien von 1820 —1830 und von 1830—1840 Erwähnung gethan worden, ebenso daß in der letzten Zeit auch in den Bezirken solche Vereine gestiftet worden, die sich hauptsächlich zum Zwecke setzten, Ersparnißkassen ins Leben zu rufen oder wohlthätige Anstalten zu gründen. Weniger günstig für die Wirksamkeit der gemeinnützigen Vereine war das Dezennium von 1840—1830. 607 Im I. 1843 versammelte sich der Kantonalverein, welcher eine Abtheilung der schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft bildet, am 13. Februar in Zürich, um die seit einigen Jahren unterbrochene gemeinnützige Thätigkeit wieder aufzunehmen. Damals zählte dieselbe 343 Mitglieder, wovon 138 dem Bezirk Zürich angehörte». In dieser Sitzung wurde der Gesellschaft ein Bericht über die Bezirksarmenanstalt in Kappel vorgelegt. Im nämlichen Jahr versammelte sich dieselbe dort am 17. Juli. Es wurden verschiedene Fragen auS dem Fache der Volksbildung, betreffend daS GewerbSwesen, und aus dem Fache des Armenwcsens behandelt. AuS dem letzter» Rapport geht hervor, daß nach dem Ertrage der Vermögens- und Erwerbssteuer die Bezirke sich folgendermaßen reihen: Zürich mit 2 Fr. 25 Rpn. auf den Kopf, Winterthur mit 1 Fr. 27 Rpn , Horgen mit 86 Rpn., Meilen mit 85 Rp., Regensberg mit 70 Rpn., Andelfingen mit 69 Rpn., Bülach mit 63 Rpn., Pfäffikon mit 49 Rpn., Uster mit 47 Rpn., Affoltern mit 42 Rpn., Hinweil mit 33 Rpn? nach dem Bestände des Vermögens: Zürich mit 2329 Fr. auf den Kopf, Winterthur mit 1181 Fr., Horgen mit 830 Fr., Meilen mit 814 Fr., Andelfingen mit 693 Fr., Regensberg mit 624 Fr., Bülach mit 390 Fr., Wer mit 562 Fr., Pfäffikon mit 382 Fr., Hinweil mit 322 Fr., Affoltern mit 282 Fr.; nach der Zahl der im I. 1841 unterstützten Armen: Andelfingen 1 : 20, Regensberg 1 : 21, Hinweil 1 : 23, Meilen 1 : 25, Pfäffikon 1 :28, Winterthur 1 : 29, Zürich 1 : 30, Uster 1 : 34, Horgen 1 : 36. Im I. 1844 kam die Gesellschaft am 12. Februar in Zürich, am 15. Juli in Wetzikon zusammen. Beide Male wurden ähnliche Gegenstände verhandelt. Seit dieser Zeit kam die Gesellschaft bis am 3. Juni 1850 nicht mehr zusammen. Diese Versammlung fand in Zürich statt. Von den gemeinnützigen Bezirkögesellschaslen entwickelten einzig diejenigen von Affoltern, Uster und Regensberg in dem Dezennium von 1840— 1850 besondere Thätigkeit. Die gemeinnützige Gesellschaft von Neumünster, welche im I. 1831 gestiftet wurde, gründete im Lause der Zeit eine weibliche Arbeitsschule, eine öffentliche Leihbibliothek, eine zinstragende Ersparnißkasse, eine Waisenanstalt. Der Fond der Anstalt betrug 1845 2600 fl. Gewerbsvereirre Im Mai 1839 gründeten einige Schreinermeister und andere Handwerker aus Zürich und der Umgegend, veranlaßt durch den heftigen und gefährlichen Streit eines Meisters mit seinen Gesellen, im Schützenhaus eine HandwcrkSgesellschaft, deren Zweck vorerst dahin ging, auf die Regulirung der Verhältnisse der Gesellen gegenüber den Meistern einzuwirken. Schon Anfangs September 1839 erließ der Verein eine Petition an den Großen Rath, worin auf die Nachtheile der Glwerbsfreiheit, die Leichtigkeit der Niederlassung Fremder aufmerksam gemacht und die Bitte ausgesprochen wurde um strengere Durchführung des Grundsatzes der Reciprocität und Ausschluß der Juden von der Niederlassung. Später wurde wegen des Hausirhanbels pelitionirt. Am 5. Juli 1841 gab sich die Gesellschaft Statuten und nahm den Namen Gewerbsverein des Bezirks Zürich an. Er setzte sich als Zweck vor, in seinen Versammlungen die Interessen des GewerbS- standeS in ihrem ganzen Umfange zu besprechen und sich über allfällig nöthig werdende öffentliche Schritte zu berathen. Es wurden jährlich zwei Generalversammlungen, der Jahresbeitrag der Mit- glieder auf 25 ß. angesetzt. An die Spitze des VcreinS wurde eine Vorftcherschaft von 13 Mitgliedern gestellt und dieser hauptsächlich zur Aufgabe gemacht, über die Mittel zu Hebung des Gewerbs- standes Berathungen zu pflegen, geeignete Vorschlage zu hinterbringen und auf die Handhabung der den GewerbSstand schützenden Gesetze und Verordnungen ein wachsames Auge zu haben. — Zu dieser Zeit zählte der Verein 64 Mitglieder, im I. 1843 schon 254. — Als sich der Große Rath im J. 1842 damit beschäftigte, neue Gesetze über die Erwerbung der Bürgerrechte, den Markt- und Hausir- verkehr zu erlassen, wurde von dem GewerbSverein und dem Handwerksstand massenhaft für möglichste dießsällige Beschränkungen petitionirt. Der Große Rath entsprach namentlich darin, daß der Erwerb des Bürgerrechtes durch Fremde erschwert und daß die Juden von dem Hausirhandel ausgeschlossen wurden. Im I. 1844 gründete der Verein in Verbindung mit demjenigen von Winterthur ein Ge» werbsblatt. Am 26. September 1845 beschloß der GewerbSverein mit Einmuth, dem Großen Rathe eine Petition einzureichen, die folgendermaßen lautet: Herr Präsident! Hochgeachtete Herren! Eine bedeutende Anzahl Handwerker aus allen Gegenden des Kantons hat voriges Jahr an Ihre hohe Behörde Bittschriften um Einführung einer Handwerksordnung eingereicht, wodurch die unbedingte Gewerbsfrei- heit, wie sie das Gesetz vom 26. Hcrbstmonat 1837 einführte, dem § 7 der Staatsverfassung angemessen, beschränkt werden möchte; allein leider ohne Erfolg. Nicht nur dauern die Nachtheile, welche jenes Gesetz für den Handwerksstand hervorrief, fort, sondern sie vermehren sich täglich zusehends; daher die ehrerbietigst Unterzeichneten im Namen des Gcwcrbsvereincs des Bezirks Zürich, unter Berufung auf jene frühern Bittschriften, die Freiheit nehmen, die Uebclständc zu schildern, wie sie vorhanden sind, und um Abhülfe zu bitten. Unstreitig hat die unbedingte Gewcrbsfreihcit bei uns die Konkurrenz in allen Zweigen des Handwerkswesens bis zum verderblichen Uebermaß gesteigert und bei der unverhältnißmäßigcn Begünstigung fremder Zufuhr nährt unser Verbrauch im Allgemeinen mehr die ausländische Industrie als die einheimische. Unser Handwcrks- und Gewcrbsstand hat auf dem kleinen Fleck Landes mit den Produzenten eines ganzen Welttheilcs zu kämpfen, und zwar in dem Maße, daß nicht nur alle ausländischen Erzeugnisse zollfrei und ungehindert bei uns eingehen können, während den unseligen dorthin durch hohe Eingangszölle und theilweisc bestimmte Einfuhrverbote der Absatz ganz unmöglich gemacht ist, sondern es können sogar die Produkte des Auslandes, die auf unsern Märkten keinen Abnehmer finden, nicht mehr an ihre» Ursprnngsort zurückgebracht werden, weil man dieselben als hiesiges Produkt betrachtet, sobald sie sich innerhalb unserer Grenzen befinden! Frankreich verbietet die Einfuhr von Baumwollzcugcn, Baumwollgarn, verarbeitetem Eisen, Glaswaarcn, Cichöricn, Kaffee, Spielkarten, neuen Kleidern, Salz. Seife, Tabacksfabrikatcn, Wollcnzeugcn, gezwirntem und gefärbtem Garn und Zinnarbciten gänzlich. Klagen gegen so widernatürliche Verhältnisse wurden bis jetzt kaltblütig mit Entgegenhalten des gegenseitigen Nicderlassungsrechtes abgefertigt! Selbst benachbarte Scbweizerkantone nehmen auf unsere Toleranz in Gewcrbssachcn keine Rücksicht. So z. B. wurde erst kürzlich ein hiesiger Schneider in Aarau polizeilich angehalten, weil er dort bei ein paar Herren das Maß abnahm, um ihnen hier Kleider zu verferügcn. Der Mann versuchte sogleich ein Patent zu bekommen, wurde aber mit der Bemerkung abgewiesen, daß im Aargau ein derartiger Erwerb für Fremde gänzlich verboten sei. Für die Gesetzesübertretung 609 wurde er ziemlich hart gebüßt. In Luzern mußte jüugsthin ein hiesiger mit Muster» Reisender 4 Fr. für ein Hausirpatcnt bezahlen, wogegen einem Pariser zu gleicher Zeit im nämlichen Geschäftszweig nur 3 Fr. gefordert wurden. Der dicßfälligen Reklamation wurde entgegengehalten: Zürich beziehe auch hohe Taren. Berücksichtigt wird aber dort nicht, daß bei uns der Ausländer bedeutend höher tarirt wird als der Schweizcrbürgcr. Zürcher Handwerker dürfen ebenfalls keine Arbeit in den Kanton Schaffhaufcn verfertigen. Die Idee eines Weltbürgcrthums, die unserer Gcwerbsfrciheit zum Grunde liegt, findet eben außer unsern Grenzen keinen Anklang, und die große Masse, die dem Urprinzip der uns umgebenden Zollsysteme: „lebhafter Handel mit allen Ländern, dabei aber Schutz und Hülfe den inländischen Gewerben wider übermächtige ausländische Konkurrenz" — gehorchen muß, erdrückt ohne eigentliche Anstrengung das kleine Häuflein, das nach jenem Phantom hascht. So sehr wir versucht sind, hier von der Zweckmäßigkeit der Schutzzölle für unsere Industrie zu sprechen, so wollen wir diesen Punkt im Vorbeigehen nur berühren, ohne denselben weiter auszuführen Einmal wird und muß derselbe zur Ehre der schweizerischen Selbstständigkeit und Unabhängigkeit seine Erledigung finden. Man hat so oft schon den Klagen über zu große Konkurrenz des Auslandes entgegengehalten: es liege gerade darin die stärkste Aufforderung für das Talent, sich geltend zu machen, für die Faulen und Unwissenden sei es verdiente Strafe, wenn sie zurückbleiben oder gar zu Grunde gehen; — aber je konsequenter man dieses Prinzip festhält, um so furchtbarer wird das wachsende Elend den ungeheuern Widerspruch einer solchen Volksbeglückungstheorie mit dem faktischen Zustande der öffentlichen Wohlfahrt in bittern Erfahrungen enthüllen. Mit unserer Gewerbsfreiheit find wir auf gutem Wege, den Aufschwung unserer Industrie etwa in einigen großen Fabriken glänzen zu sehen, während die eigentlich arbeitende Klasse des Volkes der Verzweiflung, vielleicht gar den Gräueln des Kommunismus preisgegeben wird. Die übermächtige fremde Konkurrenz, wie fic bei uns eingetreten ist, kann unmöglich den Wetteifer für Hervorbringung des Besten und Wohlfeilsten anregen, denn nicht immer wird die wirklich gute Waare vvm Auslande zu uns gebracht, sondern häufig der schlechte Ausschuß, der um so leichter zu Spottpreisen, nur um Geld zu lösen, verkauft werden kann, als die Fabrikanten den Gewinn auf der guten Waare bei ihren Verkäufen in dortigen großen Hauptstädten schon gemacht haben, und nur noch aufzuräumen brauchen mit einer Waare, die fast ohne Ausnahme recht viel äußern Glanz, aber selten auch nur einigen innern Werth hat. Das Bestreben unserer Handwerker muß daher darauf gerichtet sein, recht viel elegant verpfuschte Arbeit zu liefern. Spuren hieven zeigen sich bereits deutlich, und es ist mit Gewißheit vorauszusehen, daß der früher chrenwerthc Stand der Handwerker binnen wenigen Jahren gänzlich hcrabsinken wird, da der Uebelstand vom Meister auf den Lehrling und Gesellen und vom Gesellen wieder zum Meister übergeht, sobald sie sich selbstständig ctabliren. In Folge der unbedingten Gewerbsfreiheit kann jeder Bürger und Niedergelassene Gesellen und Arbeiter für ein oder mehrere Handwerke halten, von denen er selbst ganz und gar nichts versteht. Abgesehen davon, daß dieses der Vervollkommnung jeder Berufsart außerordentlich hinderlich ist, wird diese Freiheit vor allem dazu mißbraucht, den Namen für Betreibung eines Gewerbes an solche Fremde zu leihen, die von ihrer Heimat aus nicht nachzuweisen im Stande sind, daß dem Zürcher Bürger dort mit Rücksicht auf Betreibung eines eigenen Gewerbes keine größern Leistungen abgefordert werden als jenen hier. Solche Leute treten nicht selten als Werkführer, Gesellen oder Arbeiter bei irgend einem Spekulanten auf, arbeiten aber dennoch auf eigene Rechnung, ohne irgend etwas an den Staatslasten zu tragen, wie dieses doch dem Bürger obliegt. Es ist freilich im Gesetz ein Mittel vorgeschrieben, wodurch solchem Unfug sollte vorgcbogen werden können; allein 77 610 dasselbe zeigt sich als unzureichend, da die meisten Gcmeinds- und Bezirksbehörden entweder zu viel mathematische Gewißheit verlangen, ehe sie Ueberzeugung gewinnen, daß das Gesetz übertreten werde, "der überhaupt sich nichts daraus machen, wenn fremde Gesellen mit Weib und Kindern im Kanton sich aufhalten, ohne die Niederlassung erwerben zu können. Die unbedingte Gewerbsfrciheit macht ferner dem Meister eine ordentliche Aufsicht über das sittliche Betragen der Lchrjungen und Gesellen unmöglich. Daher das öftere Wechseln der Lehr- und Arbeitsplätze, — daher die politischen Gescllenvercine, die uns so oft in Zerwürfnisse mit den Nachbarstaaten gebracht und deren Verachtung auf den Hals gezogen haben. Die gegenseitigen materiellen Interessen haben durch die Gewerbsfreihcit das Gleichgewicht verloren; — empfindlich sind diejenigen des Haudwerksstandes beeinträchtigt durch den Marktvcrkchr der Fremden, womit sie nicht selten im Hin- und Herziehen bedeutenden Hausuhandel verbinden, so wie durch das Gantverfahren bei Liquidationen von Waarenlagern in Auffällen oder sonstiger Spekulation, wobei meistens Pfund-, ellen- und stückweise fremde Waaren an Mann gebracht werden, ganz gleich wie beim Kleinhändler, — es wird nicht mehr vergantet an den Meistbictcr, es wird gemarktet wie beim Krämer. Durch dieses Alles müssen unsere meisten Handwerker und Kleinhändler zu Grunde gehen. Achnliche Ucbelstände hat die unbedingte Gewerbsfrciheit in allen Ländern, wo sie eingeführt worden, hervorgebracht, und überall haben die Regierungen Bedacht darauf genommen, die inländische Industrie gegen übermächtige Konkurrenz der Fremden zu schützen und das Gleichgewicht in den materiellen Interessen der Slaats- bürgcr herzustellen. Nur der Kanton Zürich, resp. ein Theil der Schweiz, macht bisanhin eine Ausnahme hicvon. Hoffen wir, daß durchgreifende Maßregeln im Allgemeinen zum Schutze des inländischen Handels und der Industrie beförderlich ergriffen werden. Im Speziellen erachten wir für den Handwerksstand dringlich nothwendig, daß für Lehrlinge und Meister wieder Prüfungen über Fähigkeiten und Kenntnisse, so wie Handwerksverbindungen, mit Rücksicht auf Z 7 der Staatsvcrfassung eingeführt werden, welcher die Freiheit des Handels und der Gewerbe nur insoweit gewährleistet, als sie mit dem Wohle der Gesammtbürgerschast und demjenigen der Handel-, gewerb- und handwerktreibenden Klassen vereinbar ist und welcher ferner festsetzt, daß in diesem Sinne die damals bestandenen Handwcrksvcrbin- dungen beförderlich durch die Gesetzgebung revidirt, nie aber gänzlich aufgehoben werden sollen. Wenn wir wünschen, daß wieder Prüfungen im Handwerkswesen der sclbstständigcn Ausübung des Berufes vorangehen sollen, so fließt dieses aus der leider schon so vielfach gemachten Erfahrung, daß weder bei Lehrlingen noch Gesellen ein eigentlicher Eifer vorhanden ist, etwas recht zu lernen und sich zum tüchtigen Arbeiter auszubilden. Damit mochten wir indessen namentlich die Lehrlinge nicht belästigen und den Handwerksvcrbin- dungen jede Möglichkeit abschneiden, wieder in die abgeschafften Mißbräuche zu verfallen. Es sollten die Prüfungen vielmehr dienen, die Meister anzuhalten, ihre Lehrlinge zu tüchtigen Berufsgenosscn heranzubilden und sie dießfalls für jede Nachlässigkeit verantwortlich zu machen. Dazu sollten die Meisterprüfungen das Recht erwirken, der Handwcrksvcrdindung beizutrcten, womit die Befugniß verbunden wäre, Gesellen und Lehrlinge zu halten, ohne daß der einzelne Bürger gehindert würde, für seine Person jedes beliebige Handwerk zu betreiben. Ohne Zweifel würden wir im Gebiete der niedern und Hähern Schulen ganz dieselbe Erfahrung machen, wenn die Prüfungen abgeschafft würden, und schwerlich hätten wir in den Fächern der Medizin, Pädagogik und Rechtswissenschaft so ausgezeichnete Praktiker, wenn dieselben sich keiner Prüfung zu unterwerfen hätten, die, beiläufig gesagt, seit Einführung der Gcwerbsfreiheit sehr bedeutend scharfer vorgenommen wird, als dieses vor 15 — 20 Jahren zu geschehen pflegte. Wenn die höhern gelehrten Stände eines solchen Zwanges 611 von Staates wegen bedürfen, um sich mit dem Geiste der Zeit fortzubewegen: um wie viel mehr bedürfen die niedern Stände dieses Antriebes, wenn auch sie verhältnißmäßig Schritt halten sollen. Oder sind etwa diese Schulgelehrten privilegirte Stände, die sich auf solche Weise gegen den natürlichen Menschenverstand mit einem Nimbus umgeben, vor welchem der gemeine Mann mit blinder Ehrfurcht im Staube kriechen muß? Herr Präsident! Hochgeachtete Herren! Wir haben mit Freimüthigkeit die Uebclstände aufgedeckt, die den Handwerks- und Gewerbsstand drücken, und im Allgemeinen die Mittel angedeutet, wie dieselben gehoben werden könnten. Um jedoch einem Vorwürfe zu begegnen, der ähnlichen Vorstellungen früher schon halb offiziell gemacht worden, als würde der Handwerksstand unbegründet klagen, weil nicht gesagt werden könne, was derselbe eigentlich wolle, so erlauben wir uns noch die Grundzüge zusammenzustellen, wie wir die Handwerksverbindungen der Verfassung § 7 entsprechend wieder hergestellt wünschen, nämlich s) daß Jeder, der bis jetzt ein sclbstständiges Gewerbe betrieben hat, dasselbe auch ferner betreiben dürfe, znm Halten von Gesellen und Lehrlingen aber nur insofern berechtigt sein soll, als er der Verbindung beitritt, welcher sein Handwerk zugetheilt ist, in der Meinung, daß eine genaue Ausscheidung der Arbeiten, die jedem Handwerk zukommen sollen, sich nie auf untergeordnete Punkte ausdehnen dürfe; b) daß auch in Zukunft jedem Bürger gestattet sei, ein sclbstständiges Gewerbe zu betreiben, ohne daß er gezwungen würde, sich einer Verbindung anzuschließen, daß er aber, wenn er dieses unterläßt, keine Gesellen und keine Lehrlinge halten dürfe; e) daß in Zukunft Jeder, der ein Gewerbe betreiben will, ohne Rücksicht darauf, ob er einer Verbindung beitrcte oder nicht, beweisen müsse, daß er das Alter der Volljährigkeit erreicht habe, oder wenn dieses nicht der Fall sein sollte, daß dann der Vater oder der Vormund seine Zustimmung zur Errichtung des Gewerbes ausdrücklich ertheile; ci) daß Fabrikbesitzer, die zur Fertigung ihres Fabrikates verschiedener Handwerke bedürfen, wie z. B. Verfertige! mechanischer Spinnwerke, Dampfmaschinen u.dgl., nicht verpflichtet seien, einer Handwcrksverbindung beizutreten, dennoch aber Gesellen und Lehrlinge in denjenigen Bcrufsarten halten dürfen, die sie bei ihrer Fabrikation gebrauchen, jedoch unter der Bedingung, daß diese Gesellen und Lehrlinge unter der Aufsicht der einschlagenden Handwerksverbindung stehen; e) daß die nämliche Person Mitglied aller Handwerksverbindungen werden könne, deren Arbeiten sie bisher verrichtete, und ebenso eine Person später die Prüfung in mehreren Handwerken bestehen und Mitglied mehrerer Verbindungen werden kann, wenn sie Fähigkeitszeugnisse erhalten haben wird; k) daß Schwcizerbürger und solche Ausländer, die ein vertragsmäßiges Niederlassungsrecht haben, keine Gesellen und Lehrlinge halten dürfen, so lange sie keiner Handweiksvcrbindung angehören . Schweizerbürger und solche Ausländer, die nicht nachzuweisen vermögen, daß der Zürcher Bürger ig der Heimat des Angemeldeten wegen Betreibung eines selbstsiändigen Gewerbes keinerlei schwerere Leistungen zu bestehen habe als hier, sollten im Kanton Zürich gar kein Gewerbe betreiben dürfen; ebenso sollen Kantonsbürger, die außer dem Kanton gelernt haben, darthun, daß dieses unter ähnlicher Aufsicht geschehen sei, und wo dieses nicht möglich wäre, sollten sie sich einer Prüfung durch die Vorsteher einer Handwerksverbindung unterwerfen und ein Fähigkeitszeugniß vorweisen müssen, ehe sie in Arbeit treten können. §) daß nach Ablauf des durch das Gesetz anzuberaumenden Termines Niemand mehr in eine Handwerksverbindung aufgenommen werden könne, wenn er nicht vorher bei einer Prüfungskommission dargethan hat, daß er für die Ausübung des Berufes befähigt sei; 1i) daß vom Beitritt zu einer Handwerksverbindung ausgeschlossen seien: 77 * 1) solche, die keinen guten Leumund haben; 2) Falliten und gerichtlich Akkordirte, so wie die im Aktivbürgcrrechte Eingestellten; 3) solche, denen der Betrieb eines Gewerbes von Staates wegen für kürzere oder längere Zeit untersagt ist. Mitglieder einer Verbindung sollten aufhören, Sitz und Stimme bei den Verhandlungen zu haben, sobald einer der sub 1 und 2 angeführten Fälle auf sie Anwendung findet; auch, so lange dieser Zustand dauert, keine Lehrlinge halten. 4) Meistcrswittwen. Dieselben sollten jedoch mit Gesellen den Beruf des verstorbenen Mannes betreiben, aber keine Lehrlinge halten dürfen. i) Daß die Prüfungsbchörde in jedem Bezirke durch den Bezirksrath aus den geschicktesten und gcachtetstcn Gewcrbtreibcudcn dergestalt zusammengesetzt würde, daß die Hauptgattungen der in dem Bezirke betriebenen Gewerbe darin vertreten wären, welche Prüfungsbehörde ihren Präsidenten und Aktuar unter Vorbehalt der Bestätigung des Bczirksrathes in oder außer ihrer Mitte wählen könnte. Die Prüfung eines Meisters würde unter Leitung des Präsidenten durch zwei oder drei Mitglieder der Prüfungsbchörde, deren Aktuar und einer gleichen Anzahl Handwcrksgcnofsen des zu Prüfenden vorgenommen. Von diesen Mitgliedern sollte der zu Prüfende ein Mitglied der Prüfungsbchörde und einen Handwcrksgenosscn zu bezeichnen haben, die übrigen würden durch die Prüfungsbchörde ernannt. Der zu Prüfende sollic durch Lösung von Aufgaben darthun, daß er befähigt sei, die gewöhnlichen Arbeiten seines Handwerkes sclbstständig auszuführen. Demselben wäre eine Gebühr von höchstens 8 Fr. behufs der Besoldung der Mitglieder und des Aktuars der Prüfungsbchörde aufzulegen. Den Handwcrks- vcrbindungcn sollte freistehen, die zugezogenen Handwcrksgenosscn aus ihrer eigenen Kasse zu entschädigen. Würde der Geprüfte fähig erfunden, so sollte demselben von der Prüfungsbehörde ein Mcisterzcugniß ertheilt werden, welches als Nachweis der Befähigung für die Aufnahme in die Handwerksverbindung gelten müßte. k) Daß Streitigkeiten über Zulässigkeit der Aufnahme in eine Handwcrksvcrbindung, so wie überhaupt Streitigkeiten in der Verwaltung der Handwerksverbindungcn und über Handhabung der Staturen erst- instanzlich von dem Bezirksrathe entschieden werden sollten, gegen dessen Beschlüsse jedoch Rekurs au die Regierung stattfinden dürfte; l) daß jedes Handwerk in einem Bezirke oder bei kleinerer Anzahl von Mitgliedern mehrere Berufsverwandte zusammen unter Genehmigung der Regierung berechtigt wären, besondere Statuten für sich aufzustellen. Diese Statuten dürften jedoch keine Bestimmungen enthalten, welche darauf gerichtet wären: 1) die Gewerbsfrcihcit stärker zu beschränken, als oben angegeben worden; 2) den freien Vertrag mit Bezug auf Festsetzung der Lehrzeit und des Lehrgeldes für Lehrlinge zu hindern; 3) eine Wanderzeit für Gesellen zur Verpflichtung zu machen. Dagegen sollten die Statuten festsetzen: 1) daß von den Meistern eine mäßige Einstandsgebühr und laufende Beiträge an die Kasse bezogen werden können, woraus die nothwendigen Auslagen bestricken werden müßten; 2) daß Kranken-, Hülfs- und Sparkassen unter den Verbindungsgenossen errichtet, von Meistern und Gesellen Beiträge an dieselben gegeben und zweckmäßig verwendet und verwaltet werden; 3) daß Lehrlinge sich bei der Voistcherschaft in ein besonderes Protokoll eintragen lassen, vorher aber eine Prüfung zu bestehen haben, daß sie im Schreiben, Lesen und Rechnen ordentlich geübt seien, und ein Zeugniß guter Aufführung und Sitten vorweisen müssen; 613 4) die hauptsächlichsten Bestimmungen der Lehrverträge, namentlich mit Bezug auf Aufhebung des Lehr- vcrhältnisses vor Ablauf der Lehrzeit; 5) die Art und Weise, wie Lehrlinge als solche nach beendigter Lehrzeit von der Vorstehcrschaft der Verbindung geprüft und entlassen und denselben kostenfrei Lehrbriefe und Zeugnisse, sowohl von dem Lehrmeister als der Vorsteherschaft des Handwerkes, beides unter amtlicher Beglaubigung, ertheilt werden sollen; immerhin in der Meinung, daß, wenn ein Lehrling nicht ordentlich für den Beruf gebildet erscheinen würde, der Lehrmeister wegen allfälliger Nachlässigkeit zur Verantwortung soll gezogen werden könen. Tit.! Das Vorbaben, von Zürich aus eine Eisenbahn zu erbauen, welche mit den französischen und badi- schen in Verbindung kommen soll, hat verdienter Weise die allgemeine Aufmerksamkeit erregt, und mit Hinsicht auf unsere jetzigen Verhältnisse gegenüber den Ausschlicßuugssystemcn, die alle Länder rings um uns her immer mehr ausbilden und befestigen, ist die Befürchtung des Handwerks- und Gewerbsstandcs, daß dieses Verkehrsmittel seinen Ruin außerordentlich befördern werde, nur zu begründet; denn mitten in aller Regsamkeit und Lebendigkeit des Verkehrs der Fremden in unserm Lande wird dieser Stand ohne Arbeit, ohne Brod, nackt und bloß dastehen. Die Wirklichkeit wird auch hier die vorausgeschickte Theorie zum Schaden der arbeitenden Klasse schrecklich Lüge strafen; denn nicht mit Paris, London, Antwerpen, Hamburg rc. werde» wir so leicht verkehren und so wohlfeil wie bisher mit Basel oder St. Gallen, sondern jene entfernten Stätte und Länder werden mit uns verkehren, uns überflügeln, während ihre Zollgardisten uns furchtbar brandschatzen oder mit unserer Waare höchstens gnädig nach Hause jagen! Mögen auch alle jene Staaten, die durch hohe Zölle oder gänzliche Verbote unsere Industrie von ihren Märkten verdrängen, überzeugt sein, daß die Produktion, die die Elemente ihres Lebens nicht in sich selber trägt, sondern eben in den Zöllen, der eigenen Industrie und dem Lande keinen Nutzen gewähre, sie werden die hohen Zölle dennoch nie herabsetzen oder die Einfuhrverbote aufheben, so lange wir das schmähliche Joch gleichgültig tragen, da die Einrichtung des ganzen Staatsorganismus zu sehr mit dem System verbunden ist. Wir erkennen die nothwendigen Folgen, die die Entwicklung der Begriffe im Gebiete der Mechanik und in der Benutzung der Elcmcntarkräfte bis jetzt haben mußte, und können uns wenigstens theilweisc eine Vorstellung machen von den wcitcrn Fortschritten der ungeheuern Umwälzung; wir sind überzeugt, daß viele Handwerke künftig mechanisch betrieben, andere gänzlich aufhören werden; aber immerhin wird auch die Maschine der Leitung menschlicher Kräfte und ihr Produkt des Schutzes gegen die Uebcrmachr der ausländischen Konkurrenz eben so nothwendig bedürfe» als die Schuh-, Kleider- und alle übrigen Flickcr, die wir künftighin statt der bisherigen Handwerke haben werden; denn ja jetzt schon durchstreichen Schwärme solcher Leute unser Land oder bringen fremdes Flickwcrk in dasselbe hinein. Schon gegenwärtig ist durch die Ucbermacht der ausländischen Konkurrenz auf unserm Gebiete die Existenz von mehr als 40,000 Angehörigen hart gedrängt; sie wird vernichtet, wenn keine Vorkehrungen dagegen getroffen werden. Wir erkennen dessenungeachtet die Eisenbahn als Bedürfniß und möchten bloß erwirken, daß Maßnahmen gegen die noch größer werdende fremde Konkurrenz bei Zeiten getroffen werden. Der Kampf des Ueberwundenen mit dem Sieger ist gewöhnlich Verzweiflung, und eben dahin wünschen wir nicht zu gerathen. Zwar wissen wir wohl, daß es für die industriellen Kantone der Schweiz schwer hält, in diesem Punkte eine Vereinigung zu Stande zu bringen. Was steht ihr entgegen? Der Bundesvertrag und die Kantonalsouvcrainetät? Was fordert sie? Gewiß auch der Bundesvertrag, der die Bewahrung der Sclbstständigkcit zur Pflicht macht. Was gebietet bei dem Entgegentreten der Kantonalsouverainctät dem sclbstständigen Handeln und was berechtigt dazu? Ist es nicht die Pflicht der Selbsterhaltung und wieder die Kanlonalsouverainetät? Wir hegen die angenehme Hoffnung, Hochdieselben werden geruhen, doch dieses Mal die Beschwerden und Wünsche des Handwcrksstandes nicht unerhört zu lassen, und Abhülfe schaffen, ehe das Uebel zum unheilbaren Schaden erwächst. Mit schuldiger Hochachtung zeichnet der Gcwerbsverein des Bezirks Zürich. ' Zürich, den 22. September 18t5. Diese Petition hatte einen umständlichen Bericht des Herrn Regierungsrath Eßlinger über das Handwerkswesen zur Folge, dessen oben S. 255 erwähnt ist, und blieb ohne weitere Folgen. Im I. 1846 leitet? ein Ausschuß des Vereines die Industrieausstellung (siehe diesen Artikel); 1847 betheiligte sich derselbe bei der Brodauötheilung. Am 21. Februar 1848 richtete der Ge- werbsverein eine Petition an die Bundesrevisionskommission in Bern wegen der Handelspolitik, mit der Bitte, nichts unversucht zu lassen, damit auch in diesen Zweig deS Staatslebens zeitgemäße Verbesserungen gebracht werden, und am 17. Juli verfügte sich eine Abordnung deS Vereines zu den Tagsatzungsgesandten Herren Dr. Furier und Rüttimann, um ihnen für ihr Wirken zu Gunsten des HandelS- und Gewerbswesens den Dank auszusprechen. Am 27. November 1848 beschloß der Verein den Anschluß an eine Vorstellung der schweizerischen Handwerker und Freunde vaterländischen Gewerbsfleißes an die Bundesversammlung in Bern, mit der Bitte, daß gegenüber dem Aus- lande unserer vaterländischen Arbeit der für ihren Fortbestand und für ihre Wiederbelebung so nöthige zeitgemäße Schutz durch beförderliche Aufstellung eines Grenz- und Schutzzollsystems gewährt und zu dem Ende die Grundsätze des GegenrechteS in Grenz- und Schutzzollsachen in volle Anwendung gebracht werden möchten. Am 26. Februar 1849 wurde ein schweizerischer Gcwerbsverein gegründet, am 21. Mai die Statuten revidirt und ein Handwerker- und Gcwerbsverein des Kantons Zürich gestiftet. Zweck desselben ist: Vereinigung des Handwerks- und GewerbsstandeS des Kantons zur Hebung und Beförderung, so wie zum Schutze der Industrie, der Gewerbe und der vaterländischen Arbeit. Der Verein besieht aus einzelnen Bezirksvereinen. Der Kantonalverein versammelt sich ordentlicher Weise einmal im Jahr abwechselnd in einem der teilnehmenden Bezirke. Jahresbeitrag 8 Batzen. Im I. 1850 beschloß der Gcwerbsverein von Zürich, seinem verstorbenen Präsidenten, Herrn Briam, Buchbinder, als Zeichen der Anerkennung seiner Bemühungen ein Monument zu errichten. Am 26. Februar 1844 versammelte sich eine Anzahl Handwerker der Stadt Winterthur, um eine von dem Gewerbsvereine von Zürich projektirte, an den Großen Rath zu richtende Petition wegen der Niederlassung fremder Handwerker zu berathen, die auch wirklich angenommen wurde. Am 23. Juni wurde sodann ein Gcwerbsverein für den Bezirk Winterthur gegründet. Der in den Statuten angegebene Zweck war: die Interessen des Handels- und GewerbsstandeS in seinem ganzen Umfange zu wahren und zu befördern. Der Vorsteherschaft des VercinS wurde zur Aufgabe gemacht, über die Mittel zu Hebung des Handels- und GewerbsstandeS Berathung zu pflegen, Vorschläge zu hinterbringen und auf die Handhabung der den HandelS- und Gcwerbsstand schützenden Gesetze und Verordnungen ein wachsames Auge zu halten. 615 Im Dezember 18-14 traten zu Tagelschwangen Ausschüsse von den beiden Vereinen Zürich und Winterthur zusammen, um sich über eine Industrieausstellung, ein GewerbSblatt und eine an den Großen Rath zu erlassende Petition zu berathen; letztere kamen zur Ausführung, erstere zwar erst im I. 1846. Eine Generalversammlung wurde erst im I. 1849 wieder gehalten wegen der Petition an die Bundesversammlung. Heimatlosenverein Derselbe löste sich im Jahr 1848 nach Einführung der neuen Bundesverfassung auf, da der Bund nun die Sorge für die Heimatlosen übernahm. Historische Gesellschaft, vaterländische. Dieser Verein, dessen in der frühern Chronik S. 186 gedacht ist, versammelte sich im Laufe deS Dezenniums zu wiederholten Malen unregelmäßig, am öftesten und unausgesetztesten im Winter von 1843—1844 und in den Jahren 1847—1849. Die Präsidenten während dieses Zeitraumes waren die Herren Professor Heinrich Escher, Professor und alt RegicruugSrath Joh. Kaspar Bluntschli, Staatsarchivar Gerolb Meyer von Knonau und alt Staatsschreiber Georg v. Wyß. Die genannten Gelehrten, wie noch mehrere andere gründliche Kenner der Geschichte und Freunde der Wissenschaft sorgten stets für belebenden Stoff, und öfters entspannen sich in den mitunter zahlreich besuchten Versammlungen aus den stattgehabten Vortrügen lebhafte Diskussionen. AuS ihrem bescheidenen Fonde leistete die Gesellschaft einen Beitrag an das Denkmal in Nänikon, an die Herausgabe der Chronik von Gerold Evlibach u. s. f. Die Zahl der Mitglieder beträgt gegenwärtig noch etwa 40; doch sie entwickelt abermals wenig Leben. Hülfsgesellschast in Zürich. Diese im Jahr 1799 gestiftete Gesellschaft, deren in den frühern Chroniken ausführlich erwähnt worden, setzte ihre Verrichtungen auch in dem Dezennium von 1840—1850 in ungehemmter Thätigkeit fort. Ihre Verhältnisse haben sich zwar im Laufe der beiden letzten Dezennien wesentlich verändert und das Eingehen der Fabrik- und der Suppenanstalt nothwendig gemacht. Auch wurden die Armenschule, die zürcherische Ersparnißkaffe und die Blinden- und Taubstummenanstalt selbstständige Institute. Die Beisteuern an Brandbeschädigte, an Schulhausbauten und Armenanstalten oder an Stipendien mußten ebenfalls aus verschiedenen Gründen allmälig aufhören. Dafür aber machte es sich die Gesellschaft in Zeiten allgemeiner Noth und bei Landeskalamitäten, z B. in besonders kallen Wintern oder bei Theurung der Lebensmittel in Folge der Kartoffelkrankheit, zur angelegentlichsten Sorge, durch Anstheilung von Kleidern, Reis, Mais und gedörrten Kartoffeln u. s. w. zum Besten der ärmeren Gemeinden des Kantons oder auch zur Erleichterung der Noth der ärmeren hiesigen Einwohner mitzuwirken. Fortwährend wurden auch Lehrlinge durch Beiträge an das Lehrgeld unterstützt , wenn die Lehrverträge mit den von der Hülfsgesellschaft angenommenen Grundsätzen übereinstimmten und die Zeugnisse über Lehrlinge und McisterSleute befriedigend waren. Den Gesuchen um Miethzinsbeiträge, Holz und Badcsteuern mußte man eine Schranke setzen durch die Bedingung, daß auch hier wie bei den Lehrgeldsbeiträgen vorerst die Gemeindsarmenbehörden einzuschreiten haben. 616 Auch hält die Gesellschaft an der Regel fest, daß nur Empfehlungen von Seelsorgern oder Mitgliedern angenommen werden, Selbstempfehlungen aber und Empfehlungen von Armenbehörden oder Privaten entweder nicht angenommen oder auf den statutengemäßen Weg gewiesen werden. In jährlichen Rechenschaften theilt die Gesellschaft dem Publikum ihre während eines Jahres gemachten Erfahrungen und daS Ergebniß der ausgesetzten Gaben mit. Am Berchtoldstag gab die Gesellschaft in dem Dezennium von 1840—1850 wie früher Neu- jahrsstücke heraus, die enthalten: Beschreibung der ehemaligen Klosterschule zu Kappel und deS Alumnats, Lebensbeschreibungen von Barbara v. Roll, Pfarrer Rcbmann und der blinde Steg, Kolli», das ehemalige Siechenhaus am Selnau, Breitinger und die Erulanten und die Geschichte der Waldenser. Am 8. November 1849 feierte die Gesellschaft in Gegenwart von 39 Mitgliedern ihr fünfzigjähriges Jubiläum. Der damalige Präsident der Gesellschaft, Herr Kirchenrath Joh. Ludwig Meyer, schilderte in einem ausführlichen Vortrage, der nachher gedruckt wurde, die Schicksale und die Leistungen der Gesellschaft seit ihrer Stiftung. Aus einer ebenfalls gedruckten Uebersicht der Leistungen der Gesellschaft während 50 Jahren, nämlich vom 8. November 1799 bis 31. Oktober 1849, ergibt sich, daß dieselbe an Legaten, Geschenken, wöchentlichen Beiträgen der Mitglieder, für daS Neujahrsstück, an Zinsen von Kapitalien und Allerlei einnahm 212,088 fl. 9ß., und daß ihre Ausgaben als Unterstützungen an Geld, Holz, Bettzeug, Kleidern, Lebensmitteln, Miethzins, Allerlei u. s. w. 186,650 fl. 21 ß. betrugen, so daß das Vermögen der Gesellschaft Ende 1849 in 25,437 fl. 28 ß. bestand. Von den erwähnten Ausgaben fallen 173,269 fl. 28 ß. als Unterstützungen auf den Kanton (davon nur 53,500 fl. 32 ß. auf die Stadt Zürich), das Uebrige auf eine Anzahl anderer Kantone, etwas auch an Fremde und Heimatlose und inS AuSland. Durch die Vermittlung der Hülfsgesellschaft wurden während dieser 50 Jahre 19,854 fl. 6 ß. als Unterstützungen deS wohlthätigen Publikums bei außerordentlichen Ereignissen, z. B. Wasserschaden, Feuersbrünsten, an andere Kantone und an das Ausland versandt. Hülfsgesellschaft in Winterthur. Am 21. März 1808 trat ein Verein von 14 Bürgern von Winterthur bei Herrn Joh. Ulrich Geilinger im Steinhof zu dem gemeinnützigen Zwecke zusammen, in den Bezirken Pfäffikon und Hinweil den Flachsbau zu befördern und im Distrikt Uster zu Vermehrung der Kartoffelpflanzung den Anstoß zu geben Eine schriftliche Darstellung entwickelte die Ansichten und Zwecke des Vereines, stellte die damalige höchst ungünstige Lage des BaumwollengewerbeS dar und wies die Nothwendigkeit nach, zu rechter Zeit auf die Eröffnung anderer Nahrungszweige zu denken. Damit war eine Einladung zu Geldbeiträgen verbunden, welche so geneigtes Gehör fand, daß die erste Rechnung vom 8. März 1809 eine Einnahme von 2340 fl zeigte, die zum Ankauf und Vcrthcilung von Flachssamen und Kartoffeln verwendet wurden. Der Verein nahm nun den Namen „Hülfsgesellschaft" an, und diese setzte sich mit derjenigen von Zürich in Verbindung, setzte Prämien für daS beste Stück Leinwand aus selbstgepflanztem Flachs aus, — und 1810 begann die Gesellschaft einen Theil ihrer Geldmittel auch auf die Linderung bekannt gewordener Nothfälle zu richten, und namentlich wurden einige arme Gemeinden des Tößthales in den Gesichtskreis gezogen, wobei das Hauptaugenmerk auf 617 Kinder und ältere Leute gerichtet war, die man mit Kleidungsstücken unterstützte. 18l1 starb zwar der Stifter und bisherige Präsident der Gesellschaft, Geilinger; diese erlosch indeß damit nicht, sondern erhielt in Folge erlassenen Aufrufes 825 fl. Beiträge. Am 22. Juni 1812 konstituirte sich die Gesellschaft förmlich, beschloß ihr Augenmerk zunächst auf die Stadt und ihre Umgebungen zu richten und hauptsächlich Nahrungsmittel, Kleider und Gerätbschasten an die Bedürftigen zu verabfolgen. Im Jahr 1813 wurden einige wohlthätige Frauen eingeladen, die Zwecke der Gesellschaft durch Anschaffung von rohen Stoffen zu unterstützen. ES entstand ein Kleidermagazin. 1817 verband sich die schon seit 1770 bestandene wohlthätige Gesellschaft mit der Hülfsgesellschaft, legte ihr Kapital von 2500 fl. in die Kasse derselben nieder, mit der Verpflichtung, die Zinsen für Söhne von unvermögenden Bürgern zur Erlernung einer nützlichen Kunst und Ausbildung ihres Berufes zu verwenden. Gleichzeitig wurde beschlossen, an dürftige Handwerker Anleihen ohne Zins zu machen. 1818 gründete die Gesellschaft eine Ersparnißkasse; 1820 legte sie ein Magazin von Krankengeräthschastcn an; 1828 errichtete sie eine Krankenanstalt für weibliche Dienstboten. In den ersten 25 Rechnungsjahren gab die Gesellschaft 31,700 fl. an einzelne Personen ab; ferner wurden 6191 fl. bei großen Unglücksfällen der Gesellschaft übergeben, um sie an ganze Gemeinden zu vertheilen, und überdem gingen zahlreiche Steuern an Kleidungsstücken, Bettzeug und Hausgeräthe ein. Die Gesellschaft besaß im I. 1837 ein Vermögen von 14,611 fl. An Legaten waren ihr bis dahin vergabt worden 6907 fl. Im I. 1835 gab sich die Gesellschaft neue Statuten. Zufolge denselben hält sie jährlich in der ersten Hälfte des Novembers eine Generalversammlung. Die Verwaltung und Verwendung deS Fonds besorgt eine aus 11 Mitgliedern bestehende Direktion, dringliche Geschäfte ein Ausschuß von 5 Mitgliedern derselben. 1837 feierte die Gesellschaft ihren 25jährigen Bestand. Anno 1838 zählte die Gesellschaft 21-1 Mitglieder. 18-10 wurde das Kleidermagazin aufgehoben. 1842 konstituirte sich neben der Hülfs- gcsellschast ein wohlthätiger Frauenverein. Bei Beginn der Theurung im I. 1844 kaufte die Gesellschaft 930 Sester Kartoffeln an und vertheilte solche an 23 Kirchgemeinden und betheiligte sich mit 10 Aktien bei dem Geilinger'schen Hülfsverein. 1845 zählte die Gesellschaft 225 Mitglieder. Im I. 1846 schaffte die Gesellschaft 1592 Sester Kartoffeln an, vertheilte sie in 28 Kirchgemeinden und an Bedürftige in der Stadt. Die Wohlthätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich nicht bloß auf Bedürftige der Stadt, sondern dehnte sich nach und nach auf 30—40 Gemeinden in der Umgebung derselben aus, namentlich wurden auch jährlich vielen Personen Beiträge zu Badekuren gegeben. Unter den Einnahmen der Gesellschaft kompariren auch Legate, die von 1838—1850 etwa 2700 fl. betrugen. Industrieausstellung. Schon durch ein Gesetz vom Jahr 1832 war festgesetzt worden, daß von Zeit zu Zeit Ausstellungen von Produkten des zürcherischen GewerbSfleißeS stattfinden sollen; allein in Folge mannigfaltiger Hindernisse verzögerte sich die Sache sehr lange. Im November 1844 richtete der Gewerbs- verein des Bezirks Zürich an den Rath des Innern das Gesuch, für das Jahr 1845 eine öffentliche Ausstellung der Erzeugnisse des inländischen Gewerbsflcißes zu veranstalten, und wiederholte dieses Gesuch, worauf die bemeldete Behörde für das Jahr 1846 die Bewilligung hiezu gab. Der Verein 78 618 wählte einen Ausschuß von 25 Personen, um einen Plan hiezu auszuarbeiten, dem der Rath des Innern seine Genehmigung ertheilte und eine Kommission von drei Mitgliedern, an deren Spitze Herr Regierungsrath Eßlinger stand, zu näherer Einsicht und Betheiligung bei der Prcisvertheilung ernannte. Am 21 Februar 1846 erließ der Gewerbsoerein eine öffentliche Bekanntmachung und Einladung an die Gewerb- und Handwerktreibenden betreffend die Industrieausstellung, setzte in demPro- gramm vom 9. März fest, daß dieselbe Montags den 3. August zu Zürich eröffnet werben und wenigstens vier Wochen dauern soll, und sprach sich dahin aus, daß die einzusendenden Gegenstände in das Gebiet der Industrie, Gewerbe und Handwerke gehören und von Kantonsbürgern, die in der Schweiz eigene Werkstätten oder Gewerbe fuhren, oder dann von Fremden, die im Kanton niedergelassen sind, verfertigt und neu sein müssen und daß Modelle nicht angenommen werden, und theilte mit, daß die Regierung das Unternehmen mit einem Beitrage von 1200 Frkn. unterstütze. Als Lokal für die Ausstellung wurde das Theatcrgebäude und der Kreuzgang im Obmannamt bezeichnet. Der Industrie- verein des Kantons Zürich gab einen Beitrag von 300, der Stadtrath von Zürich einen solchen von 200 Frkn. Der Eintrittspreis wurde für Erwachsene auf 10, für Minderjährige auf 5 ß. festgesetzt. Es wurde eine Berloosung von zum Verkaufe bestimmten Gegenständen bist. per Loos angeordnet. Die Industrieausstellung wurde am 3. August eröffnet und am 31. geschlossen. Der Katalog enthält folgende zur Ausstellung eingesandte Gegenstände: Baumwollengarne und Tücher von 6 Fabrikanten, Bleistifte von einem, Buchbinderardeiten von 6, Buchdruckerarbeiten von 3 Buchdruckercicn, Büchsenmacherarbciten von 3 Meistern, Bürstenbinderarbeiten von 3, chemische Fabrikate und Apparate von 8 Fabrikanten, chirurgische Instrumente von 3, Drechslerarbeiten von 10, Färbereiprodukte von 5, Futteralarbeiten von 9 Meistern, Gerberei- und Lederprodukte von 5 Gerbern, Glasarbeiten von einem Künstler, Glockenguß von einem, Gürtlerarbeit von 2 Meistern, Holzschnitzerei von 2 Künstlern, Hutmacherarbeiten von 2 Meistern, Juwelen-, Gold- und Silbcrarbeiten von 6 Meistern, Kammmacherarbeiten von einem, Katlunfabrikate von einer Fabrik, Kerzen von 2 Fabrikanten, Klcmpnerarbeiten von 4 Meistern, Kupferdruckarbeiten von einem, Kupferschmiedarbeiten von einem, Kürschnerarbeiten von 2, Leinwand und Garne von 3, Leisten von einem, lithographische Arbeiten von 2 Lithographen, Maler-und Lakirarbeiten und Glasmalerei von 4 Meistern, mathematische und physikalische Instrumente von 11, mechanische Arbeiten von 12 Fabrikanten, Mehl von einem, Messerschmiedarbeiten von 7, Modearbeiten, Strickwaaren, Slrohgeflecht von 5, musikalische Instrumente von 4, Papiersorten von 3 Fabrikanten, Posamentir- arbeiten von 4 Meistern, Sattler- und Posamentirarbeiten von 3, Schirme von 2 Fabrikanten, Schlosserarbeitcn von 8 Meistern, Schmied- und Wagnerarbeiten von 3, Kleider von 6 Schneidern, Schreinerarbeiten von 16 Meistern, Proben von Schrifrguß von 3 Schriftgießereien, Schusterarbeiten von 15 Meistern, Secklerarbeitcn von einem, Seivenfabrikatc von 13 Fabriken, Steingut- und Hasnerarbeiten von 3 Fabrikanten, Strümpfe rc. von 2 Fabrikanten, Tabackfabrikate von einem, Tapeten von einem, Uhren von 3, Vergolder- und Goldschlägerarbeiten von 2, Wachstuch und Gummielastikumstoffe von 2, Wollengarn und Tücher von 7 Fabriken, Zuckerbäckerarbeilen von 2 Meistern. Die Ausstellung wurde vom Publikum zahlreich besucht. Am 7. September fand im großen Saale des Kasino durch das Preisgericht die PreiSertheilung statt, die von Herrn Regierungsrath Eßlinger mit einer Rede eröffnet wurde, welche sich umständlich über die Leistungen aussprach, 619 worauf er vem Präsidenten des Gewerbsvcreins, Herrn Briam, Buchbinder, eine ehrenvolle Urkunde als Anerkennung seiner Ausdauer und Thätigkeit übergab, und dann wurden sämmtliche Preise unter Namensaufruf den Betreffenden überreicht. Den Preis erster Klaffe, bestehend in einer Urkunde nebst einem Louisdor in Gold, erhielten: I. C. Bachmann in Anstellen für Holzschnitte, Billeter-Kappcler in Zürich für Stockuhrenfabrikation, Brunschwyler in Zürich für Buchbinder- und Futteralarbeiten, Häuser in Wädenschweil für Lederfabrikation, Honegger, Mechaniker in Siebnen, wegen neuen Erfindungen, Hüni u Comp. in Horgen für Wachstuch, Kramer-Hirzel in Zürich für Leinensabrikation, Kunz in Ufter für Baumwollengarn, I. Meyer in Zürich für Mödelfabrikalion, Meyer und Ammann in Winterthur für Lederfabrikation, Rentsch und Häuser in Wädenschweil für Halbwollentuch, Stünzi in Wädenschweil für Wachstuch, Weber in Zürich für Schuhmacherarbeiten, Zangger und Sohn in Unlerstraß für Wollenluchfabrikation, Ziegler-Pcllis in Winterthur für Thonwaaren. Den zweiten Preis, bestehend in einer Urkunde und einem Dukaten in Gold, erhielten 28, den dritten, bestehend in einer Urkunde, 31 Fabrikanten, und von 24 wurde ehrenvolle Erwähnung zu Protokoll genommen. Den Akt schloß eine Rede deS Herrn Briam. Verloosungsaktien wurden 3700 abgesetzt. Bei der Verloosung am 8. September kamen 470 Gewinnstc heraus. Der Rath des Innern spricht sich in seinem Jahresberichte über das Ergebniß der Industrieausstellung dahin aus, daß die Seiden- und Baumwollenindustrie im Verhältniß zu der Wichtigkeit, welche sie für unsern Kanton seit längerer Zeit erlangt haben, nur sehr schwach vertreten gewesen sei, und daß sich namentlich die Repräsentation der Scideninduftrie vorzüglich auf solche Artikel beschränkt habe, welche für den einheimischen Markt bestimmt sind, daß die Fabrikation der Leinenstoffe, deren Erzeugnisse sich sowohl durch Schönheit und Regelmäßigkeit der Arbeit als durch Billigkeit der Preise auszeichnen, besser vertreten gewesen, daß in Wolltüchern das Beste vorgelegen, was der Kanton, freilich in geringem Maße, hervorbringe, daß die ausgestellten halbwollenen Stoffe mit den ausländischen in Beziehung auf Billigkeit der Preise und Ausführung konkurriren, baß aus dem Gebiete der Mechanikwaaren nur einige kleinere Werkstätten mit allerdings tüchtigen Leistungen (hauptsächlich Webstühlen) vertreten gewesen, daß alle übrigen Gegenstände solchen Gewerben angehören, die bisher im Kanton Zürich nicht in größerm Maßstabe betrieben wurden, oder den Handwerken; daß aber auch gerade auf diesem Gebiete die Leistungen den thatsächlichen Beweis liefern, daß die inländischeProduktion vollständig befähigt sei, mit derjenigen des Auslandes zu konkurriren. Aus dem Berichte geht hervor, daß bei der Industrieausstellung im Ganzen über 1400 Gegenstände von über 200 Einsendern aus ungefähr 50 verschiedenen Fächern ausgestellt waren. Der Gesammtwerth der ausgestellten Gegenstände betrug 26,700 st., für 2700 fl. wurde während der Ausstellung verkauft. Ingenieur- und Architektenverein. Als im Jahr 1837 in Aarau die Grundlagen zu einer schweizerischen Ingenieur- und Architektengesellschaft festgestellt wurden, tauchte auch der Wunsch auf, es möchten ähnliche kantonale Gesellschaften inS Leben gerufen werden. Demzufolge hatten bereits öftere Zusammenkünfte einiger Gesellschaftsmitglieder in Zürich stattgefunden. Sie konstituirten sich indeß erst den 11. Juni 1838 als zürcherischer Ingenieur- und 78 * Architcktenverein, nachdem sie durch eine Zuschrift der städtischen Armenpflege zur Anfertigung von Plänen und Kostenanschlägen für die neu zu erbauende Psrundanstalt aufgefordert worden waren. Dieß war die erste bedeutendere Aufgabe, mit der sich die Gesellschaft gleich im Anfange ihres Bestandes zu beschäftigen hatte. Hierauf folgten eine Reihe anderer Aufgaben, welche mehr und minder die Thätigkeit der Gesellschaft in Anspruch nahmen und die sie sich theils selbst gestellt, theils von Behörden, Gesellschaften und Privaten hatte vorlegen lassen. Wir erwähnen nur die bedeutenderen, nämlich a) die Abänderungsvorschläge für das Programm des Spitales in St. Gallen; d) die Enlwerfung eines BaupolizcigesetzeS zu Handen des Rathes deS Innern; c) die Enlwerfung eines Gesetzes betreffend die Feuerpolizei; cl) die Verfertigung von Skizzen für das Nägelimonumenl; e) die Begutachtung einer Baustreitigkeit in Bern; k) die Herausgabe des ersten Heftes der Sammlung schweizerischer Bauwerke; g) die Beurtheilung der Pläne für die Kirche zu Belfaur im Kanton Freiburg; k) die dem Stadtrathe von Zürich eingereichten Vorschläge betreffend FundamentirungSversuche hinter dem Stadthause; i) die Mitwirkung zur Bildung einer Vorbcreitungsgesellschaft für die Basel-Churer-Eisenbahn; k) das Gutachten an die antiquarische Gesellschaft in Zürich betreffend die Versetzung der Empor- treppen im Großmünster. Neben diesen wichtigern Geschäften, welche die Gesellschaft behandelt hat, wurden verschiedene Vorträgt gehalten aus dem Gebiete der Architektur und Jngcnieurwissenschaft, und auch gegenwärtig erfreut sich die Gesellschaft, welche während den Wintermonaten je alle Tage zusammenkömmt, von Zeit zu Zeit einer Mitheilung über gemachte Erfahrungen oder einer Vorweisung von Plänen über die von einzelnen Mitgliedern bearbeiteten Bauprojekte. Kaufmannschaft. Im Jahr 1833 beschloß der Große Rath am 17. Dezember, es soll aus dem Dircktorialfond die Summe von 700,000 Franken der zürcherischen Kaufmannschaft (d. h. den im Ragionenbuche eingetragenen, in Zürich verbürgerten Kaufleuten) übergeben werden, der ganze übrige Theil deS FondS als Kantonalgut dem Staat verbleiben, und es wurde der Kaufmannschaft die Verpflichtung auferlegt, aus der ihr zugcschievenen Summe eine zweite fahrbare Brücke in der Stadt über die Limmat, ein dem erweiterten Verkehre angemessenes Kauf- und Waaghaus, einen Hafen, QuaiS vom Rathhaus aufwärts bis zum Egli, ein neues Kornhaus, Budengebaude und andere Bauten auszuführen, das bisherige Kornhaus in ein Kaufhaus umzuwandeln, den Wellenberg abzutragen u. a. und durch mehrere Verträge (siehe S. 37—40 der frühern Chronik) daS Nähere deßhalb festgesetzt. Alle diese Bauten wurden, und zwar größtenlheils noch in den Dreißigerjahren, vorschristsgemäß ausgeführt (siehe die Artikel Hafen, KornhauS, Münsterbrücke, Quais u. a. in der frühern Chronik), und bleibt nur noch übrig, einen Gesummtüberblick über die großartigen Bauten, die so außerordentlich viel zur Erleichterung des Verkehrs und zur Verschönerung der Stadt beigetragen haben, aufzustellen. 621 Die Bauten wurden sämmtlich nach den Plänen und unter der Leitung des Herrn Ingenieur Negrelli ausgeführt, der am 26. März 1840 von der Kaufmannschaft die nachgesuchte Entlassung erhielt, um einem Rufe nach Wien zu folgen. Im Jahr 1843 waren die Bauten und sämmtliche davon herrührende Geschäfte vollendet; eS wurde von dem kaufmännischen Ausschuß, der dieselben vorberalhen und speziell geleitet hatte, die Schlußrechnung mit einem hierauf bezüglichen Berichte der Generalversammlung der Kaufleute vorgelegt und von ihr genehmigt. Aus dieser Schlußrechnung entheben wir nun folgende Uebersicht über die Kosten der ausgeführten Bauten: 1. Münsterbrücke. 106671 fl. 10 ß. 2. unterer Quai vom Helmhaus bis zum RathhauS. 21260 - 23 - 3. oberer Quai und Durchbruch an der Thorgasse. 23800 - 4 - 4. Kornhalle. 62102 - 33 - 5. Applanirung des Stadelhofcrbollwcrks, Anlage des Kornhausplatzes, der Falken- und Kornhausgasse. 13371 - 5 - 6. Hafenbau. 59823 - 30 - 7. Quai hinter dem Egli. 3726 - 27 - 8. Schmiedgasse. 2506 - 3 - 9. städtische Buden. 15317 - 31 - 10. Bauschanze. 800 - — - 11. Ausgrabungen im Limmatbett. 2108 - 10 - 12. Korrektion des Limmatbettes. 1000 - - - 13. Kaufhaus mit Magazinen und Wohnungen nebst dem Packhof 30771 - 1 - 14. Versetzung des Wasserwerkes bei der obern Brücke .... 7854 - 10 - 15. oberer Fcöschengraben, Poststraße und Straße längs der Fraumünsterkirche bis zur Brückenanfahrt. 14163 - 38 - Summa 365277 fl. 2o ß. Dazu kommt Entschädigungen an Privaten und gekaufte Liegenschaften, abzüglich der wiederverkauften. 85922 fl. 27 ß. ^51200fl7's2ß. Als Entschädigung für Herabsetzung der Kauf- und Waaghausgebühren bezahlte die Kaufmannschaft an den Stabtrath von Zürich .... 106250 fl. — ß. Die anderweitigen Ausgaben für Gehalte, Honorare, Kopiaturen, Werkzeuge rc. betrugen. 37662 fl. 38 ß. Summa aller Ausgaben 595113 fl. 10 ß. Die Einnahmen bestanden in. 601507 fl. 1 ß. Der Saldo von 6393 fl. 31 ß. wurde dem Stadtrathe übergeben, da alle ausgeführten Bauten der Stadt zum Unterhalt zufielen. 622 Kirchengefangverein. Dieser wurde im Mai 18-12 durch Herr» Professor Lange gestiftet. Sein Zweck ist die Hebung des evangelischen Kirchengesanges. Bei der Konstituirung zählte der Verein 107 Mitglieder. Er besteht aus Damen und Herren, und versammelt sich wöchentlich einmal (Mittwoch Abends) auf dem Musiksaale. Um die Wirksamkeit des Vereines machte sich dessen Direktor, Herr C. F. Baumann, sehr verdient, indem er namentlich für denselben eine werthvolle Sammlung ausgewählter Gesangstücke aus der ältern und neuern Kirchenmusik veranstaltete. Sie trägt den Titel „Gesangbuch für kirchliche Chöre, nach dem Kirchenjahr geordnet". Im ersten Hefte dieser Sammlung finden sich auch die sehr einfachen Statuten des Vereines, von Herrn Professor Lange bcvorwortet, abgedruckt Außer den hier enthaltenen und andern Chorälen sang der Verein seit einigen Jahren auch größere, schwierigere Stücke, z. B. die Psalmen von Marcello, und auch der Sologesang wurde eingeführt. AIS kirchlicher Chor wirkte der Verein oft zur Erhebung des öffentlichen Gottesdienstes theils an hohen Festen, wie namentlich an Ostern und Weihnacht, bald im Großmünster, bald im St. Peter, bald im Predigern, dann besonders bei den Jahresfesten des protestantisch-kirchlichen Hülfsvereins, theils bei einzelnen außergewöhnlichen Gelegenheiten. Als ein erfreuliches Zeichen seiner Wirksamkeit ist auch hervorzuheben, daß bereits in mehreren Landgemeinden des Kantons (z. B. in Wädenschweil) Kirchengesangvereine entstanden sind. Im I. 1850 zählte der hiesige Verein zwischen 120 und 130 Mitgliedern. Krankenunterstützungsverein in Winterthnr. Derselbe wurde im Jahr 1843 gestiftet und gab sich im Jahr 1850 neue Statuten. Zufolge diesen ist der Zweck des Vereines, jedem seiner Mitglieder bei eingetretener Krankheit durch einen wöchentlichen bestimmten Beitrag und seinen Angehörigen bei dem Todesfälle desselben durch einen Beitrag an die Begräbnißkosten Erleichterung zu verschaffen. Der Zutritt- steht jedem Einwohner des Friebkreiscs Winterthur, welcher das 16. Alterjahr angetreten und einen guten Leumund hat, offen. Die Einstanbsgcbühr beträgt 6—9 Frkn., der monatliche Beitrag 8 ß. Ein krankes Mitglied bezieht für jede Krankheitswoche 20 Wochen lang wöchentlich 4 Frkn., später nur die Hälfte. Gemülhs- kranke beziehen den statutengemäßen Beitrag nur für längstens ein Jahr. Die erbfähigen Hinterlassenen eines verstorbenen Mitgliedes beziehen für die Beerdigungskosten 8 Frkn. Die Gesellschaft versammelt sich ordentlicher Weise jährlich an einem Sonntag im Januar. Der Verein zählte im I. 1843 57 Mitglieder, im I. 1850 169, nämlich 115 männliche und 54 weibliche. Anno 1844 betrugen die wöchentlichen Unterstützungsbeilräge 32 sl., 1847 88 fl. 30 ß., 1849 235 fl. Krankenverein für kantonsfremde Dienstboten in Zürich und den Umgebungen behufs Aufnahme derselben in den Spital. Derselbe wurde im November 1844 auf Anregung des Herrn Pfarrer Heinrich Erni gestiftet, zum Zwecke, in Zürich angestellten kantonSfremven Dienstboten im Falle der Erkrankung die Auf- 623 nähme und Verpflegung im Kantonsspital mittelst Uebernahme der vaselbst erlaufenden Verpflegungskosten zu ermitteln. Jedes dem Stande der Dienstboten angehörende Individuum beiderlei Geschlechts hat freien Zutritt zu dem Verein. Die Einstandsgebühr wurde auf einen Schwcizerfranken festgesetzt, der monatliche Beitrag auf 6 Schilling. Ein Konnte, dessen Mitglieder ihre Geschäfte ohne irgend welche Entschädigung verrichten, leitet und besorgt die Vereinsangelegenheiten. Im I. 1845 wurde die Einstandsgebühr auf 20 ß., der MonatSbeitrag auf -Iß. ermäßigt. Es wurde Mitgliedern, die von dem Spital nicht aufgenommen werden können, Kostgeld, Unheilbare» angemessene Unter stützung zugesichert Im I. 1844 traten dem Verein bei 45 Dienstboten, wovon 27 der Schweiz, 9 Würtcmberg und 9 Baden angehören; bis 1848 stieg die Zahl der Mitglieder auf 95, 1850 bis auf 291, wovon 131 der Schweiz, 160 dem Auslande angehörten. Die Ausgaben des Vereins betrugen z B. 1845 1848 1850 an Kranken- und Verpflegungskosten.39 fl. 20 ß. 112 fl. 23 ß. 303 fl. 17 ß. Die Einnahmen an Einstandsgebühren, monatlichen Beiträgen und großmüthigen Geschenken.97 fl. 19 ß. 196 fl. 11 ß 428 fl. 10 ß. Kreuzverein für Erleichterung in Krankheiten und bei Begräbnissen. Im Sommer 1833 stiftete Herr Johannes Girsberger in Zürich diesen Verein für Zürich und die Gemeinden Hottingen, Hirslanden und Riesbach, und zwar für die männlichen und weiblichen Einwohner derselben. Die Stiftung geschah in einer Bauernstube auf dem Wonneberg in Riesbach. Das Bedürfniß der Gründung einer solchen Anstalt fand man darin, daß es eine Menge Arme, so wie auch manche Leute des Mittelstandes gebe, die in verdienstlosen und kranken Tagen ökonomisch sehr gedrückt sind. Man hielt dafür, baß durch einen wöchentlichen Beitrag sich solche gegenseitig für die Tage des Leidens versichern könnten, während sie in gesunden Tagen monatlich leicht einige Schillinge für diesen Zweck bei Seite legen könnten, ohne dieselben ermangeln zu müssen. Die Einlagen waren im ersten Jahre für ein Mitglied monatlich 4 ß., nachher 5 ß., und der Genuß in Krankheiten wöchentlich 1 fl. nebst einem Degräbnißbeilrag an die Hinterlassenen beim Absterben eines Mitgliedes. Im ersten Jahre stieg die Zahl der Teilnehmenden auf 45, im zweiten auf 77 und im dritten aus 172. Die Idee, das weibliche Geschlecht in Krankheiten zu unterstützen, fand zwar anfänglich viel Anfechtung. Indeß lernte man denn doch nach und nach einsehen, daß die Haushaltungen bei Erkrankung von Hausmüttern ebenso leiden und der Unterstützung bedürftig seien, als wenn der Verdienst des Hausvaters stockt. Schon nach ein paar Jahren wurde der Kreis der Anstalt auf mehrfachen Wunsch hin auch auf die Gemeinden Fluntcrn, Oberstraß, Untcrstraß, Enge, Wiedikon und Außersihl ausgedehnt und nach vier Jahren der Krankengenuß, so wie die Einlagen in dem Maße, als sie in der Betheiligung zurück waren, erhöht; bei diesen Ansätzen und Bestimmungen hatte es, wenige zeitgemäße Abänderungen ausgenommen, bis dahin sein Verbleiben. Es ergab sich im Laufe der Zeit, daß viele Aufnahmen stattfanden, bei welchen man zu leicht zu Werke ging. Es gab wohl auch solche, die selbst, moralisch genommen, der Aufnahme unwürdig 624 waren. Im I. 1839 zählte der Verein 975 Mitglieder. Aber so schnell die Zahl anstieg, so schnell fiel sie wieder und noch mehr der Fond deS Unternehmens. Die bessern Mitglieder traten aus, der Verein gericth in Mißkredit und kam dem Untergänge nahe. Im I. 1841 wurde Herr GirSbcrger zum Präsidenten erwählt Er suchte mit den übrigen einsichtigen Kollegen das sinkende Schiff zu rette» , die Uebelstände zu verbessern und den Mißbräuchen zu begegnen. Ein paar Jahre brauchte es, sich mühsam aufzuraffen; doch nur durch Beschränkung der Nutznießung bei anhaltenden Krankheiten (1845) und durch außerordentliche Beiträge (1846) konnte dessen Boden wieder fester gemacht werden. Indessen fing der Verein an aufzuleben, und gegenwärtig erfreut er sich neuer und soliderer Blüthe, denn je vorher. Es ist durch den Verein nicht Unbedeutendes geleistet worden seit dessen Entstehung. Man darf sagen, die eingelegten Schillinge hatten sich für viele Bedürftige mehr als tausendfältig vermehrt. Haben doch einzelne 2—300 fl. daraus bezogen! Die Zahl der Mitglieder war im I. 1834 45, Krankenuntcrstützungen 4 fl., Baarbcstand des Vereins 9 fl. 17 ß.; im I. 1843 495 Mitglieder, Unterstützungen 997 fl. 20 ß., Begräbnißbeiträge 98 fl., Bestand des FondS 537 fl. 28 ß.; im I. 1850 300 Mitgl., Unterstützungen 509 fl. 15 ß., Begräbnißbeiträge 117 fl. 20 ß., Bestand des Fonds 845 fl. 22 ß. Was die Beerdigungen anbelangt, so wurden in den ersten Jahren die Mitglieder durch den Verein nur auf den Friedhof getragen; später wurden jene ganz durch den Verein besorgt, und endlich auch Bestattungen von Nichtmitgliedern gegen gebührende Entschädigung zugestanden. Dieß hob den Verein immer mehr, so daß er gegenwärtig auch in dieser Beziehung hinter keinem Be- gräbnißvereine zurücksteht, obschon cr'die billigsten Preise hat. Im I. 1839 wurde auf Grundlage dieses Vereins der Kränkenderem im Limmatthal und später die Krankenunterstützungsgesellschaft Neumünster gestiftet. Krenzverein zu Gunsten von Wittwern, Wittwen und Waisen für die Bewohner der Kirchgenreinden Zürich und Neumünster. Er wurde im Frühling 1836 von Herrn GirSbcrger nebst einigen Freunden gestiftet. Im Jahr 1838 urtheilte ein öffentliches Blatt folgendermaßen über denselben: „Hier wird ungekünstelt und, so zu sagen, direkte der Haushaltung des Verstorbenen eine Gabe gereicht, die bedeutend werden kann. Man weiß, was man gibt, und gleichsam, wem man gibt, und dem Herzen soll eS wohl thun, durch eine kleine Gabe die Haushaltung eines Verstorbenen unterstützen zu können, um so mehr, da einer die Aussicht hat, daß gleich freundliche Theilnahme einst auch den Seinigen zu Theil werde." Die Anstalt nahm von Jahr zu Jahr zu, und die Zeit lehrte, daß es sehr gut ist, wenn auch die Männer die Möglichkeit des Wittwerstandes und die daraus entstehenden Folgen bedenken. — Auch diese Anstalt hatte ihre schweren Kämpfe; doch hielt sie ihre Prüfung aus. Anno 1846 und 1847 wurden die Statuten revidirt In dieselben wurden nun Bestimmungen aufgenommen, die unvereinbar mit der Grundidee waren; allein nach kurzer Zeit gelangten die eifrigsten Gegner zu der Einsicht, daß sie irrig gegangen waren. Das aufgestellte Prinzip, sich für außerordentliche Fälle 625 durch einen verhältnißmäßigen Fvnd möglichst zu sichern, wurde wieder aufgenommen und auch den jetzigen Statuten einverleibt. Der Verein ist nun in seiner schönsten Blüthe. Die Absicht bei der Stiftung des Vereines war, den Hinterlassenen eines verstorbenen Mitgliedes so viel Gulden als es Wochen im Vereine war, bis auf 200 fl. zu verabreichen. Diese Summe mußte Vielen, die kaum erst in den Verein getreten waren, ausbezahlt werden, während die unbedeutenden Leistungen derselben in keinem Verhältniß zu dieser Unterstützung standen. Bis indeß die Mitgliederzahl 200 betrug, erhielten die Hinterlassenen nur so viel Gulden als der Verein Mitglieder zählte. Jene Zahl wurde jedoch schon im dritten Jahre nach Entstehung des Vereines überstiegen. Der Stiftung des Vereines lag die Ansicht zu Grunde, wie viele und bittere Noth beim Hinschied eines VatcrS oder einer Mutter in den ärmern Familien, so wie selbst in Haushaltungen des Mittelstandes entstehe. Die schon bestehenden Wittwen- und Waiscnanstalten schienen für solche Fälle unzureichend, obschon auch sie in ihrer Art Großes und Wesentliches leisten. Durch den gegenseitigen Unlerstützungsbeitrag der Mitglieder des Wittwer-, Wittwen- und Waisenvereins wird jedoch den Betreffenden für den Moment und für längere Zeit weit mehr geholfen als durch kleine jährlich eingehende Raten. Das Unternehmen bewährt sich wenigstens. Die Zahl der Mitglieder betrug im Jahr 1836 63, eine ausbezahlte Unterstützung 60 fl.; im I. 18-13 443 Mitglieder, 7 ausbezahlte Unterstützungen 1092 fl.; im I. 1850 483 Mitglieder, 4 ausbezahlte Unterstützungen 800 fl. Am 17. März 1850 stiftete die Gesellschaft den Sparhafen, gestützt auf die Ansicht, daß für dix Unbemittelten die Einlage weniger Schillinge, die sich allmälig durch frische Zusätze mehrt, ein dringendes Bedürfniß sei. Die erste Rechnung (vom Frühling bis 31. Dezember 1850) lieferte schon ein erfreuliches Resultat, und es gingen bis 1851 an Einlagen bereits 4000 alte Schweizerfranken ein. Künstlergesellschaft. Der Gesellschaft waren von ihrer Gründung im Jahre 1787—1850 221 Personen als Mitglieder beigctreten, von denen sie im Laufe dieser dreiundsechzig Jahre 72 durch den Tod verlor; 16 traten aus, so daß ihr Bestand im Jahre 1850 sich auf 133 Mitglieder belief, wovon 22 abwesend waren. Zu Ehrenmitgliedern nahm sie auf: 1806 den Kunstlichter Ulrich Hcgner in Win- terthur, 1807 den Kunstfreund Wilhelm Veith in Schaffhausen, 1827 den Transparentmaler NiklauS König in Bern und 1843 den General Karl Wilhelm v. Heideck in München; doch lebt von diesen Ehrenmitgliedern nur noch das letzte. Während der Jahre 1841—1850 entwickelte die Gesellschaft eine bedeutende Thätigkeit; denn während dieser Zeit wurde das schon längst zum Bedürfniß gewordene Kunstgebäude, von welchem weiter unten die Rede ist, aufgeführt. DaS Aufrichtmahl fand am 8. Oktober 1846 statt, und durch eine Anzahl Gesellschafter wurde ein kleines Schauspiel gegeben, das um seines WitzeS willen viel Freude verursachte. Schon die gedruckte Einladung bewies, was man zu erwarten hatte. Sie lautete: „Mit selbstertheilter Erlaubniß wird heute Donnerstag den 8. des Sausermonats 1846 bei brillanter Beleuchtung aufgeführt: Vor- und Nachher, oder die Realisirung der Idee. Großes gereimtes und ungereimtes, lebendes und belebendes Dessertstück in unbestimmten Abtheilungen mit Gesang ohne Instrumentalbegleitung. Personen: Glückauf, Bauunternehmer. Maßlieb, Zimmerpolier. 79. 626 Holzher und Holzhin, Zimmcrleule. Joseph Schöpf und Ulrich Pflasterer, Maurer. Zebedäus Zopf, Bürger von Zürich und Schmälhausen u. s. f." Unten am Theaterzeddel stand: „Das kunst- und wifsenschaftliebende Publikum ist gebeten, auf 8 Schuh 2 Zoll von der Bühne sich entfernt zu halten, indem unbefugte Störungen unwiderruflich AuSwcisung zur Folge Hütten. Der Anfang ist, wenn's loSgeht, daS Ende zuletzt." Dieses Kunstgebäude dient nun auch für die Kunstausstellungen, welche vorher bald da, bald dort statthaben mußten. Solcher Kunstausstellungen gab es wahrend des letzten Dezenniums sieben, von denen die in den Jahren 1842, 1844, 1846, 1848 und 1850 schweizerische, die im Jahre 1847 und 1849 kantonale waren. Die eigenthümlichste ist diejenige gewesen, welche im Oktober 1847 zur Eröffnung des Kunstgebüudes veranstaltet wurde. 705 Gemälde und 5 Bildhauerarbeiten waren ausgestellt worden. Unter diesen 705 Malereien gab es 391 von Zürcher Malern vom 15. Jahrhundert an bis auf die Gegenwart. Diese 39 t Gemälde vertheilten sich auf 98 namhaft gemachte Künstler, während die übrigen 314 Bilder verschiedenen Schulen und Zeiten angehörten. Nur ein kleiner Theil des Ausgestellten war Eigenthum der Künstlergesellschaft, alles übrige gehörte größtcn- theils zürchcrischen Privaten an, die ihr Eigenthum nach Aushebung der Kunstausstellung wieder zurückzogen, man sagt, wider daS Erwarten einzelner Glieder der Gesellschaft. Im I. 1849 wurden 38 Gemälde des (1848 verstorbenen) Malers Wilhelm Meyer aus Zürich, der sich als Architekturmaler einen geachteten Namen erworben hatte, ausgestellt. Die Malerbücher, deren in der früheren Chronik schon gedacht worden ist, wurden fortgesetzt. Haben sie auch nicht mehr jene Frische und Originalität wie die ersten Bände, so findet sich in ihnen doch manch' Beachtenswertes. ES wurden Landschaften, historische Gegenstände, Portraits, Fruchtstücke u. s. f. eingelegt, und wir gedenken hier eines Blattes dieses Malerbuches, wozu ein hiesiger Gelehrter die Idee und Distichon's gab, weil es uns die sämmtlichen Präsidenten der Gesellschaft vorführt und ihre Verdienste kurz schildert. Martin listen, i) 1803 2 ) — 1827 . Was seiner Feder entquoll, Gemälde waren's voll Leben, Lieblichen Dichtungen gleich seines Pinsels Gebild'. Seine Muse war stark und rein wie der Schnee der Gebirge, Sänger der Freude, er trug Wonne in jeden Verein! Heinrich Füßli. 3) 1827 — 1829 . Kurz war und freundlich dein Wirken als Führer der Künstlerzenossen; Aber dem Dienste der Kunst hast du dein Leben geweiht. Was in der Ferne sie Schönes erzeuget, der Heimat gewonnen, Schlummernde Kräfte geweckt; Manche beweisen dir's noch. Jakob Hörner. §) 1829 — 1831 . Trefflicher Kenner des Schönen, durch keinen Zeitraum beenget, Sucht es sein prüfender Blick, fand es und würdigt es schnell! Reich an Bildung und Witz, hat vielfach sein Geist uns erheitert; Sank er zu frühe dahin, bleibt sein Hellas uns doch. 627 Kaspar Hörner. 5) 1831—1834. Feuriger Durst nach Wissen trieb, Edler, dich früh in die Ferne, Trotzend jeder Gefahr, ward dir am Erdball ein Recht. Doch ob auch Großes du schautest, ob winkte dir Ehre und Reichthum, Alles gabst freudig du hin, um nach der Heimat zu ziehen. Jakob Christoph Ziegler. °) 1834—1838. Reich an Jahren und reich an nie versiegendem Frohmuth, Landolt's würdiger Freund, gleich ihm den Musen geweiht. Wie dich Nicderlands Fürst, wie jenes Volk dich geliebet. Also lieben wir dich, weile noch lange bei uns! Johann Konrad Pestalozzi. ?) 1838—1842. Selten nur gehet Apoll mit Merkur in traulichem Bunde, Doch wenn vereinet sie sind, bringen sie Schönes hervor, Wecken Gedanken voll Kraft und Neuheit im Geiste des Mannes, Fördern Werke ans Licht, deren der Wandler sich freut. Johann Jakob Heß. 8) 1842. Was der markige Pinsel des großen Vaters geschaffen, Wahret sein würdiger Sohn, seines Kunstsinnes Erb', Der, ein ächter Mäcen, mit immer regem Gemeinsinn, Jenes Heiligthum selbst unserm Asyle geweiht. 1) Der berühmte Dichter und Zeichner. 2) Bis 1803 hatte die Gesellschaft keinen eigentlichen Präsidenten. 3) Landschafter und trefflicher Zeichnungslehrcr. 4) Der Professor, Archäolog und Kunstrichter. 5) Krusenstern's Gefährte auf dessen Reise um die Welt. 6) Der General und Kunstdilettant. 7) Anreger der Bank u. s. f. 8) Gewesener Bürgermeister und Sohn des berühmten Landschafters, dessen Gemälde der Künstlergesellschaft zukommen sollen. Während der Jahre 1841 —1850 gab die Gesellschaft regelmäßig Neujahrsstücke heraus, die theils Biographieen verstorbener vaterländischer Künstler enthielten, und zwar von Leopold Robert, Heinrich Meyer von Zürich, Franz Hegi von Zürich, Samuel Amsler, Gabriel Lory, Vater und Sohn, HanS Konrad Stadler von Zürich, Kaspar Nahn von Zürich, theils Nachrichten über die Sammlungen der Gesellschaft brachten. Leider scheint der Verein davon abgegangen zu sein, diese Nachrichten, die sehr ansprechend waren, fortsetzen zu wollen. Schon im früheren Bande ist davon die Rebe gewesen, daß im Winter von Künstlern nach lebenden Modellen gezeichnet werde. Diese Kunstakademie beurkundete während unserer Periode reges Leben, und nie fehlte cS ihr an hübschen Modellen, versteht sich männlichen, denn für weibliche eignet sich unser Ländchen nicht und mit Eremplaren aus dem zahlreichen Chor der venus vulgi- vaga könnte den Priestern der Kunst nicht gedient sein. Unter den zürcherischen Gesellschaften mag wohl nicht Eine sein, in der eS harmloser zugeht, 79 * 628 und die freier von Eifersüchteleien ist, wie die Künstlergesellschaft, die zwar eher Kunstverein genannt werden sollte, da die Mehrzahl der Gesellschafter bloße Kunstfreunde sind. Bedeutender Humor tritt besonders bei den zwar seltenen Mahlzeiten zu Tage, und hiezu tragen vor allen zwei Männer bei: Heinrich Cramer und Johann Jakob Heß (ver Verwalter des Hotel Dien). Zu dem neuen Kunstgebäude übergehend, so faßte die Gesellschaft im I. 1844 den Plan dazu, und bereits im Laufe dieses Jahres wurde von den auf 30,000 st. geschätzten Kosten des Unternehmens durch freiwillige Beiträge von Mitgliedern der Gesellschaft und von Kunstfreunden außerhalb derselben die Summe von 18,000 fl. zusammengebracht. Längere Zeit verstrich unter den Bestrebungen, einen geeigneten Bauplatz zu erwerben, bis die Gesellschaft endlich beschloß, das Gebäude in dem Garten des ihr angehörenden Künstlcrgutcö zu errichten. Unter verschiedenen Bauplänen wurde derjenige des Herrn Architekt Wegmann angenommen und demselben auch die Leitung des Baues übertragen. Im Mai 1846 wurde der Bau angefangen, im Herbst unter Dach gebracht und bis im Herbst 1847 so weit vollendet, daß als Einweihung im Oktober die oben erwähnte Kunstausstellung stattfinden konnte. Die Baukosten für das Gebäude sammt Mobiliar betrugen 31,480 fl. 18 ß. Die Hauptarbeiten wurden von den Herren Baumeister August Stadler, Steinhauer Ruckstuhl und Strübi, Zimmermeister F. Ulrich, Schreinermeister Spörri und Glasermeister Zollinger, Maler Lüthi und Erber, die Gußarbeiten von den Herren Gebrüder Sulzer in Winlerlhur, die Luftheizung von Herrn Kölliker in Thalweil ausgeführt. DaS Kunstgebäude hat eine Länge von 77, eine Breite von 47 und eine Höhe von 38 Fuß. Ein Anbau gegen das WirthschaftSgebäude enthält die große steinerne Zugangstrcppe. Der untere Stock ist für die Kunstsammlung bestimmt und enthält vier Kabinette für die Gemäldesammlung, zwei für die Sammlung von Gipsabgüssen und ein Zeichnungszimmer. Der obere Stock ist für die Kunstausstellungen bestimmt und enthält vier Säle, darunter einen mit oben einfallendem Lichte. DaS Gebäude entspricht seiner Bestimmung, und wenn es auch nicht die Opulenz fürstlicher Museen oder derjenigen des reichen Basel zeigt, so erfreut eS durch seine herrlich gelegene und bei der Bauanlage zweckmäßig benutzte Baustelle. Im I. 1851 wurde diese Bauanlage durch Herstellung eines steinernen Portales und einer Treppe an der südlichen Spitze des Gartens vervollständigt und dadurch ein besserer Zugang erzwcckt. Die Kosten hiefür und für die Gartenanlagen betrugen 3560 fl. Land- und Gartenbauverein. Am 23. Dezember 1842 trat eine Anzahl von Landwirthen und Gartenfreunden in Zürich zu Bildung eines Vereines für Beförderung des Land- und Gartenbaues zusammen. Sie beschlossen einen Verein zu gründen und bestellten eine Kommission zu Entwerfung von Statuten, an deren Spitze Herr Professor Heer stand. In einer zweiten Versammlung am 28. Februar 1843, die im Gafthof zur Krone in Zürich stattfand, wurden die Statuten angenommen. Man setzte sich vor, die Pflanzenkultur zum Hauptgegenstand der Beschäftigung zu machen und sein vorzüglichstes Augenmerk auf den Anbau der Gewächse zu richten. Speziell wurden als Aufgaben dcS Vereines bezeichnet: 1) Verbesserung deS BovenS, 2) Vervollkommnung der Kulturmethoden, 3) Verbreitung und 629 Veredlung der bisherigen und Einführung neuer Nutzpflanzen in Garten-, Feld-, Obst- und Weinbau, 4) die Einführung und Verbreitung schön blühender Gewächse, 5) Untersuchung der Mittel zur Vertilgung der der Pflanzenkultur schädlichen Thiere. — ES sollen Versuche angestellt werden über diejenigen Gegenstände, welche als die Aufgaben des Vereines bezeichnet worden. Dieselben sind je nach Umständen von den einzelnen Mitgliedern oder vom Vereine aus auf einem besonderen Kulturlande vorzunehmen. Bei der Sammlung der dießfälligen Erfahrungen setzte man sich vor, nach und nach eine statistische Uebersicht der Bodenkultur im ganzen Kanton zu erhalten, um zu wissen, welche Behandlung des Bodens, welche Kulturmethoden, welche Anpflanzungen für die gcognostischen Verschiedenheiten des Bodens, für die verschiedenen Landestheile, die verschiedenen Lagen und Arten des Terrains am besten passen. Auf dem gemeinsamen Kulturlanve können Versuche über die Verbesserung einzelner Methoden, über die Veredlung besonderer Gewächse und über die Brauchbarkeit neuer gemacht werden. Der Verein soll auch anderweitig sich neue Sämereien verschaffen und dieselben unter seine Mitglieder vertheilen. Es wurden jährlich zwei Hauptversammlungen festgesetzt, bei denen die gemachten Erfahrungen mitgetheilt, fremde Entdeckungen bekannt und durch Besprechung Anregung zu neuen Versuchen gemacht werden soll. Mit diesen Hauptversammlungen werben öffentliche Ausstellungen von Blumen und Früchten veranstaltet, um beim Publikum das Interesse an der Pflanzenkultur überhaupt zu wecken und den Eifer für Land- und Gartenbau zu vermehren. Der Verein wird daher, wenn es seine ökonomischen Kräfte erlauben, oder wenn er von der Regierung zu diesem Behufe unterstützt wird, auf die vorzüglichsten Erzeugnisse im Land- und Gartenbau, die für die Ausstellungen geliefert werden, Preise aussetzen. Ebenso werden auch Früchteausstellungen stattfinden. Um die Mitglieder des Vereines mit wissenschaftlicher landwirthschaftlicher Bildung bekannt zu machen, wird derselbe darnach trachten, die Wichtigsten litterarischen Schriften anzuschaffen, und eS sollen, um auch in weiteren Kreisen zu belehren, theils die Verhandlungen veröffentlicht, theils überhaupt Schriften über Verbesserung deS La..dbaues veranlaßt werden. — Der Jahresbeitrag der Mitglieder, so wie das Eintrittsgeld wurde auf 2 Frkn. festgesetzt, ein Vorstand von 9 Personen und als Präsident Herr Professor Heer gewählt. Sogleich begannen Vorlesungen, und zwar über den Hopsenbau und die Vertilgung der Laubkäfer. Vom 20. bis 23. Juni 1843 fand die erste Ausstellung von Früchten und Blumen in der Aula der Hochschule statt, wobei als Norm für Preise galt: 1) die geschmackvollste Aufstellung blühender Gewächse in Töpfen, 2) die geschmackvollste Anordnung von abgeschnittenen Blumen, 3) schöne, durch eigene Aussaat gewonnene neue Varietäten beliebter Ziergewächse, 4) die neuesten und schönsten Freilanvpflanzen, 5) die neuesten und schönsten Gewächshauspflanzen, 6) das schönste Eremplar einer ältern Zierpflanze, 7) daö schönste Sortiment einer Gattung von Nutzpflanzen, 8) die zahlreichste Sammlung schön blühender Gewächse, 9) vorzüglich durch Aussaat gewonnene neue Sorten von Nutzpflanzen, 10) vorzügliche neu eingeführte Nutzpflanzen, 11) die schönsten getriebenen Gemüse oder Früchte, 12) die größten und schönsten Eremplare von in freiem Lande gewachsenen Gemüsen oder Früchten, 13) die vollständigste Sammlung eines bei uns gebauten Nutzgewächses, 14) die vorzüglichsten Geräthschaften zum Land- und Gartenbau. — Die Preisrichter erklärten sich mit den zur Ausstellung eingekommenen Gegenständen befriedigt. In der Herbstsitzung am 10. Oktober wurden Vortrüge über Obstbau, Hopfenbau, Pflugprobe 630 gehalten, der Beschluß zu Anlegung eines Obstkabinets gefaßt, vom 10. bis 13. Oktober fand eine zweite Blumen- und Früchteausstellung in der Aula statt, die reich an beiden Arten von Pflanzen war, unter diesen 78 Sorten Getreive auS dem botanischen Garten, eine neue Kartofselsorle, gelbe Cordillerenkartoffel. — Eine schweizerische Zeitschrift für Land- und Gartenbau, verfaßt von den Herren Professor Heer und Obergärtner Regel, begann zu erscheinen. Im I. 184-1 pachtete der Berein von der Regierung ein Stück Land am Schanzengraben, um solches als Versuchsland zu benutzen. Am 21. Mai fand die Hauptversammlung desselben, am 8. Oktober die Herbstsstzung zu Zürich statt, in der namentlich auch über den Hopfenbau verhandelt wurde. Vom 21. bis 24. Mai war eine Ausstellung in der Aula, bei der die Blumenzucht reichlicher vertreten war als Gemüse und Früchte; doch waren nahe an 200 Sorten Kartoffeln ausgestellt. — Die erste Rechnung zeigte eine Einnahme von 1094 Frkn. 29 Rpn. und für die Bibliothek, Ausstellungen, Ankauf von Samen und Pflanzen:c. 700 Frkn. 07 Rpn. Ausgabe. Die Regierung gab 1843 und 1844 dem Verein jedes Mal einen Beitrag von 100 Frkn. und für außerordentliche Anstrengungen zu Einrichtung eines landwirthschaftlichen Gartens 200 Frkn. Im I. 1845 bestellte der RegierungSrath eine besondere landwirthschaftliche, dem Rathe deS Innern untergeordnete Sektion. ES bildete sich in einer Versammlung von Landwirthen und Freunden der Landwirthschaft ein landwirthschastlicher Verein, der in seiner zweiten Versammlung zu Baltcnschweil den Anschluß an den Land- und Gartenbauverein beschloß, worauf der Gesammtverein am 12. Okt. ebendaselbst sich konstituirte, die Gründung eines landwirthschaftlichen Vereinsblattes beschloß und sich in vier Sektionen: 1) für Landwirthschast, 2) für Viehzucht, 3) für Obst-, 4) für Wein- und Gartenbau theilte. — Am 14. Dezember hielt die Sektion für Gartenbau zu Zürich ihre Sitzung und am 28. die Sektion für Landbau ihre erste Sitzung zu Bülach. Anno 1846 hielt die Sektion für Gartenbau Versammlungen zu Zürich, Küßnacht, RieSbach, Winterthur, Stäfa, wo ein 12 Fuß hohes Eremplar einer Maispflanze vorgelegt wurde, Enge; die Sektion für Wein- und Obstbau zu Meilen, Küßnacht, wo man beschloß, den Landwirthen Einführung von 18 kultivirten Weinsorten zu empfehlen; die Sektion für Viehzucht zu Kloten, Thal- weil, Affoltern; die Sektion für Landbau zu Kloten und Andelfingen. Von den Hauptversammlungen des Vereines wurde die eine im Mai zu Winterthur gehalten, wo gleichzeitig eine Blumenausstellung stattfand, die andere im Juli zu Zürich, ebenfalls mit einer Blumenausstellung in der Aula verbunden. Der Verein beschloß, beim Großen Rath für Errichtung einer landwirthschaftlichen Schule und für Ertheilung von Prämien zur Hebung der Viehzucht und des Landbaues zu petitioniren; an alle Gemeindräthe veS Kantons wurde ein Schreiben mit Einladung zu Bildung von Gemeindssektionen erlassen. — Am 18. und 19. Oktober fand die dritte Hauptversammlung des Vereines zu Winterthur statt, mit welcher ein l a n dw ir t h s ch a st li ch eS Fest verbunden war, zu dem die landwirthschaftliche Sektion der Regierung 800 Frkn. für Prämien gab. Der Verein hielt seine Sitzungen im Zimmer des Stadtralhes im Rathhaus, das dekorirt war. Am ersten Tag war Blumen- und Früchteausstellung im Ralhhaus, wo unter andern sehr große Trauben, viele Arten von Baumfrüchten, Getreidearten, Hopfen, Taback, Kartoffeln und andere Wurzelgewächse, Gemüse, Bicnenzuchlprodukte komparirten; am zweiten Viehschau auf dem Festplatze im Freien, wohin man vom Rathhaus aus in geordnetem Zuge sich begab. Auf dem 631 Platze war eine Tribüne errichtet und eine Musik spielte zuweilen. Es waren bei der Viehschau zugegen: 9 Pferde, 30 Zucktochsen, 55 Zugocksen, 77 Kühe, 60 Rinder und Kälber, 11 Eber und Mauren, 16 junge Schweine, 1 Mutterschaaf, im Ganzen 260 Stücke. Unter 70 Theilnehmer wurden an Prämien 1101 Frkn. vertheilt. Hernach fand das Festessen und die Verloosung einer Anzahl jungen Viehes statt. Die Einnahmen für daS landwirthschaftliche Fest betrugen 3t99 Frkn. 14 Rpn., vie Ausgaben 2635 Frkn. — Die Zahl der Mitglieder des Vereines betrug in diesem Jahr 697 und 31 Ehrenmitglieder. Im I. 1847 hielt die Sektion für Gartenbau Sitzungen in Unterstraß, Küßnacht, Thalweil, Enge, Zürich, Riesbach, Wipkingen; die Sektion für Viehzucht zu Wetzikon; die Sektion für Wein- unb Obstbau in Unterstraß; die landwirthschaftliche Sektion zu Regensberg; die Hauptversammlungen des Vereines wurden zu Zürich gehalten. Der Vorstand desselben beschloß im Februar zu Linderung der damaligen Noth mitzuwirken n) durch Vertheilung eines Druckschriftchens mit Rathschlägen über die Bestellung der Felder, b) durch Herschaffung eines genügenden Quantums Samenmais und unentgeltliche Vertheilung von Samen besonders empfehlenSwerther Nutzpflanzen an Arme (für 720 fl. 22 ß. Samen an 39 Gemeinden). — Zu Kyburg wurde eine Aktiengesellschaft zu Anschaffung vervollkommneter und neuer landwirthschastlicher Geräthschasten gebildet. — Am 10. Oktober wurde bei Anlaß der Hauptversammlung zu Kloten ein la nd wi rt h sch a st li ch e s Fest, am 11. ein Probe- und Wettpflügen gehalten, bei dem 21 Pflüge erschienen. Die Arbeit wurde auf zwei Feldern verricktet, die mit Seilen umspannt waren. Auf einem dritten Felde wurden Häufelpflüge und Pferdehacken probirt. Die Preise für die Pflüge betrugen 8—16 Frkn., für das Wettpflügen 7—18 Frkn. Anno 1848 hielten die Sektionen ihre Sitzungen in Unterstraß, Altstätten, Enge (wo der Garten im Belvoir besichtigt wurde), Regensberg, Höngg, Regenstorf, Winterthur; der Verein hielt seine Hauptversammlungen in Unterstraß (womit eine kleine Blumenausstellung verbunden war) und am 1. und 2. Oktober zu Regenstorf mit Wettpflügen, Pflugproben und Ausstellung landwirth- schaftlicher Produkte. — Der Vorstand petitionirte um Trockenlegung der Otelfinger Sumpfebene und Fortsetzung der Glattkorrektion. Im I. 1849 bildete sich zu Zürich eine Sektion bloß für den Gartenbau. Die verschiedenen Sektionen hielten ihre Sitzungen zu Zürich, Uster, Männeborf, Herrliberg, Töß, Affoltern. Die Hauptversammlungen des Vereines fanden in Thalweil und Unterstraß statt. Am 19. und 20. April war eine Blumenausstellung in der Aula. Am 8. August fand zu Weyach ein Pflugfest, am 1. Oktober zu Unterstraß ein großes l a n b w irt h sch a ftli ches Fest statt. Auf dem Festplatze in der Wiese des Herrn Guggenbühl befand sich eine Festhütte, zu der bekränzte Ehrenpforten mit Inschriften führten, und eine Tribüne. In der Hütte waren schon am Tage vorher mannigfaltige Produkte dem Publikum zur Schau ausgestellt, als: Getreideartcn, Hülsenfrüchte, Wurzelgewächse, Gemüse, Gcspinnst-, Oel- und Futterpflanzen, Handelspflanzen, überaus mannigfaltige und besondere Obstsorten, Trauben von allen Arten und besonderer Größe, Samen von Forstbäumen, Zierpflanzen, Bienenstöcke, Schadzieger, der im Kanton gemacht worden rc. — Am Feste selbst sammelte sich daS Vieh in der Zeller'schen Wiese im Stampfenbach. Von dort bewegte sich etwa 9 Uhr der Zug auf den Festplatz; voran Musik, dann ein Trupp Gärtner und Gärtnerinnen, Bauern und Bauermädchen in Landestracht, dann in langem Zuge das Vieh, geführt von den Eigenthümern, und zwar 632 5 Zuchthengste, 111 Zuchtochsen, 76 Zuchtkühe, 90 Rinder, 31 Zugochsen, 85 Schweine, etwa 50 Stück Rindvieh. Aus dem Festplatze wurden abwechselnd mit Musik Reden gehalten und dann begann die Viehschau. Prämien erhielten die Eigenthümer von 3 Zuchthengsten, 68 Zuchtochsen, 50 Zuchtkühen, 40 Rindern, 12 Zugochsen, 14 Ebern, 68 Mutterschweincn. Diese Prämien von 8—160 Frkn. betrugen zusammen 3476 Frkn. Am folgenden Tage Nachmittags fand die Verloosung von 247 Stück angekauften jungen Viehes statt, wozu 12,650 Loose zu 1 Frkn. abgesetzt wurden, und das ganze Fest schloß mit allgemeiner Heiterkeit. Im I. 1850 fand eine SektionSversammlung zu Winterthur, die Hauptversammlungen deS Vereines zu Zürich und Winterthur statt. Mit der crstern war eine Blumen-, mit der letztem eine Fruchtausstellung und ein Samcnmarkt verbunden. 40 Personen sandten Getreide zur Ausstellung ein, dessen beste Sorten Prämien erhielten. Am 30. September war zu Andelfingen Pflugprobe. — Die landwirthschaftliche Zeitschrift wurde nun von Herrn Seminarlehrer Köhler abgefaßt. — Es wurden Prämien über die besten landwirthschaftlichen Ortsbeschreibungen ausgeschrieben. — In der Hauptversammlung zu Zürich wurden die Statuten revidirt und BczirkSreserenten aufgestellt. — Die Regierung gab dem Verein nun seit einigen Jahren jährlich einen Beitrag von 300 Frkn. Die Zahl der Mitglieder des Vereines betrug Anno 1850 710. Landtöchter - Institut. Es ist in der vorhergehenden Chronik der Stiftung dieser Lehranstalt in Zürich (1811) durch eine Privatgesellschaft und des guten Fortganges derselben bis 1840 gedacht worden. Weniger günstig waren die ersten Jahre des Dezenniums von 1840—1850, indem die Zahl der Schülerinnen in Folge mehrfacher Anfechtungen bis auf 45 herabsank, bis 1845 aber wieder auf 115 und bis am Ende des Dezenniums auf ungefähr 150 stieg. Anno 1845 wurde die Anstalt in drei, 1850 in Vier Hauptabtheilungen geordnet, so daß gegenwärtig alle Stufen vom ersten Schuljahre bis und mit der Sekundärschule repräsentirt sind. Das Lokal der Schule befindet sich in dem ehemaligen Zunfthause zur Schuhmachern auf der großen Hofstatt in Zürich. Präsident des Institutes war bis 1851 Herr Regicrungsrath Streust, seit dessen Tod Herr Goßauer-Turnheer. Medizinisch-chirurgische Kantonalgesellschaft. Diese im I. 1810 reorganisirte Gesellschaft, deren in der frühern Chronik S. 196 ausführlich erwähnt ist, zählte im I. 1840 140 Mitglieder. Sie versammelt sich jährlich zwei Male, im Frühling und Herbst. Die letztere Versammlung wird immer zu Zürich gekästen; erstere fanden statt: 1840 auf der Weid, 1841 in Wädenschweil, 1842 in Thalweil, 1843 in Winterthur, 1844 in Stäfa, 1845 in Regensberg, 1846 in Küßnacht, 1847 in Baltenschweil, 1848 in Thalweil, 1849 in Uster, 1850 in Winterthur. Präsident der Gesellschaft war im I. 1840 Herr Dr. und Poliater Zundel, von 1841—1850 Herr Ur. Zehnder. In jeder Sitzung der Gesellschaft werden von einzelnen Mitgliedern Verträge über Krankheiten, Ursachen derselben, ärztliche Beobachtungen u. a. m. abgehalten und darüber Verhandlungen gepflogen. Der Fond der Gesellschaft bestand im Anfang des Jahres 1850 in 1485 fl. 21 ß. 633 Missionsverein. Die Gesellschaft, deren Stiftung und Zweck in der früheren Chronik S. 199 ausführlich erwähnt worden, hatte in dem Dezennium von 1810—1850 ihren gedeihlichen Fortgang. Es werden jährlich vier Versammlungen in der St. Peterskirche in Zürich gehalten. Die dritte ist zugleich das JahreSsest der Bibel- und MissionSgcsellschaft. In jeder Versammlung werden von einigen geistlichen Mitgliedern, zuweilen auch von auswärtigen und von wirklichen Misstonären Vortrage aus dem Gebiete der Mission und über den Zustand des Christenthums in den andern Welttheilen abgehalten. Bei dem Jahresfeste findet auch Gesang und Gebet statt. Im I. 1811 wurde unter Anderm über den Zustand der Kolonie Zürichthal in der Klimm Bericht erstattet; in einem Vortrage im I. 1816 Berichte von den aus dem Kanton Zürich gebürtigen Missionären I. I. Bär von Affoltern-AlbiS auS Amboina und Huber aus Kalekut. — Jährlich erscheint ein gedruckter Bericht des Vereins an alle Freunde des Reiches Gottes über daS Wirken desselben, in denen daS Wesentliche von den gehaltenen Vortrügen aufgenommen ist. Die Einnahmen des Vereins an Beiträgen, Legaten rc. betrugen im I. 1810 1371 fl. 27 ß., 1815 3765 fl. 36 ß., 1850 2281 fl. 28 ß. Die Auslagen für Gaben an die Missionsgesellschaft in Basel, die MissionSanstalt der Brüdergemeinde in Herrenhut, betrugen 1810 1250 fl. 21 ß., 1815 3662 fl. 30 ß., 1850 2220 fl. 16 ß. Moralische Gesellschaft. Diese wirkte wie bisher im Stillen viel Gutes. Museumsgesellschast, gestiftet 1831 als umfassende Lesegesellschaft, mit dem Zweck, dabei den Mitgliedern auch den Genuß geselliger Unterhaltung zu gewähren. Lokal im ZunfthauS zum Rüben. Im I. 1810 zählte die Gesellschaft 121 ordentliche und 57 außerordentliche Mitglieder, 1815 111 ordentliche und 29 außerordentliche, 1850 136 ordentliche und 63 außerordentliche. Gäste wurden im I. 1815 631, 1850 181 eingeführt. Im I. 1810 wurden aufgelegt: 66 Zeitungen, davon 15 schweizerische, 201 Zeitschriften, und zwar 27 für Litteraturgeschichte und Bibliographie, 21 für Theologie, 22 für Rechtswissenschaft, 31 für Medizin, 20 für Naturwissenschaft, 9 für Mathematik, Militärwesen und Baukunst, 13 für Philologie, Alterthumswiffenschaft, Pädagogik, 13 für Geschichte und Geographie, 18 für politische Oekonomie, Handel und Gewerbe, 30 Schönwissenschastlicheö und Vermischtes; 196 Stück Flugschriften; 1816 lagen auf: 82 Zeitungen und 195 Zeitschriften; 1818 an Büchern: 183 Bände. Die Zahl der Flugschriften betrug im I. 1850 3337; der Rescrvefond bestand in 6859 fl. 15 ß. Musikgesellschast von Zürich. Dieselbe bewegte sich in den Jahren 1810 und 1850 ungefähr innerhalb der nämlichen Sphäre, wie solche in der vorhergehenden Chronik geschildert worden; doch ist nicht zu verkennen, daß seit Entstehung der Sängervereine und Verbreitung des VolkSgesanges die Musikgesellschaften überall etwas in den Hintergrund getreten sind. 80 Wie bisher gab die Gesellschaft alljährlich am BcrchtoldStag Neujahrsgeschenke heraus, welche Lebensbeschreibungen und Bildnisse berühmter Musiker enthalten. Solche waren von 18-40—1850: Maria Malibran-Garcia, Bellini, Naumann, Paganini, Liste, Hitler, Mendelssohn-Bartholdy, Graun. Musikkollegium zu Winterthur, gestiftet 1629. Die Gesellschaft zählt 30 ordentliche und einige Ehrenmitglieder. Es werden jährlich vom Oktober bis März mehrere Konzerte gegeben und zuweilen auch in der Stablkirche musikalische Aufführungen gehalten. dtaturforfchende Gesellschaft. Diese im Jahr 1746 gestiftete Gesellschaft, deren in meinen früheren Chroniken ausführlich gedacht ist, setzte auch in dem Dezennium von 1840—1850 ihre Wirksamkeit fort. Sie zählte im I. 1848 99, am Ende des I. 1850 97 Mitglieder. Im I. 1840 wurde die Bibliothek der Gesellschaft auf das Helmhaus, die Sitzungen in daS ZunsthauS zum Rüden verlegt. Annd 1841 war in den Tagen vom 2. bis 4. August Zürich der Versammlungsort der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft. Es fanden sich dabei 173 Ehrenmitglieder und Gäste ein, davon aus dem Kanton Zürich 62, — und 74, davon 38 aus dem Kanton Zürich wurden neu aufgenommen. Am Vorabend des Festes besammelte man sich in dem verzierten Kasino, die Versammlungen wurden auf dem Rathhause gehalten. Die Eröffnungsrede hielt der Präsident Herr Professor Schinz, und entwarf in derselben eine skizzirle Geschichte einzelner Fortschritte in verschiedenen Zweigen der Naturwissenschaften während der letzten 25 Jahre. Es wurden sieben verschiedene Vortrüge aus dem Gebiete der Physik, Mechanik und Meteorologie, drei aus dem Gebiete der Chemie, zehn geologische, drei aus dem Gebiete der Geographie und Kartographie, fünf medizinische, sechs zoologische, zwei botanische gehalten. Die Gesellschaft machte im Dampfboot eine Fahrt auf die Halbinsel Au. Im I. 1843 gab sich die Gesellschaft neue Statuten. Jedes Mitglied zahlt nun einen jährlichen Beitrag von 8, entfernter Wohnende von 4 fl., und die Eintrittsgebühr wurde aus 8 fl. festgesetzt. Die Versammlungen werden im Winter je den zweiten Montag, im Sommer monatlich abgehalten, wobei durchschnittlich 30—35 Mitglieder anwesend sind. Am 1. November 1846 feierte die Gesellschaft ihr hundertjähriges Jubiläum. Auf diese Feier kam eine Denkschrift heraus, in welcher die Schicksale der Gesellschaft seit ihrer Stiftung umständlich erwähnt sind und die mit dem Bildniß des llr. Johannes Scheuchzer, als Stifters derselben, geziert ist. Der Denkschrift sind angeschlossen: bibliographische Notizen über die zürchcri- schen Naturforscher, Geographen, Aerzte und Mathematiker, nebst Aufzählung der im Kanton Zürich vorhandenen naturwissenschaftlichen Sammlungen. Mit Neujahr 1847 begann die Gesellschaft die Herausgabe gedruckter „Mittheilungen", wodurch der wissenschaftliche Stand derselben wesentlich gehoben wurde und sie in lebhaften Verkehr mit vielen andern ähnlichen Instituten trat. — Im Laufe des Winters hielt die Gesellschaft einige öffentliche Vorlesungen. 635 In der Organisation der Gesellschaft gingen seit 1839 einige Veränderungen vor. GeßnerS Herbarium wurde an den botanischen Garten abgetreten. Die Jnstrumentensammlung eristirt nicht mehr. Einen Theil der Instrumente besitzt nun die Kantonsschule, ein anderer wurde verkauft, und nur zwei Fernrohre, eine astronomische Uhr und ein Bordä'scher Kreis beibehalten, die sich auf der Sternwarte befinden. Von der erwähnten Uhr aus geht seit September 1848 im Namen der Gesellschaft die Regulirung der hiesigen Stadtubren nach mittlerer Zeit. Die nalursorschende Gesellschaft gab auch von 1840—1850 jährlich am BerchtoldStag im Hochschulgebäude der Jugend Neujahrsgeschenke, die Beschreibungen der Wetterlöcher oder Windhöhlen, der Karrenfelder, deS Rennthieres, des Bibers, Fuchses, der Feldmäuse, verschiedener Jnsektenarten und Fische, — eine Beschreibung der Heilquellen zu Tarasp, Kanton Graubünden, und eine Lebensbeschreibung des Naturforschers Johannes Gcßner (7 1790) enthalten. Die schweizerische naturforschende Gesellschaft hielt im I. 1846 ihre Sitzungen zu Winterthur. Sie wurde am 30. August in einem mit Blumen bekränzten Saale im neuen Schulgebaude empfangen und hielt am 3l., 1. und 2. September in einem ebenfalls geschmückten Saale des Ralhhauses ihre Sitzungen. Inzwischen fand ein Orgelkonzert in der Kirche statt, und am ersten Tage Abends wurde die Gesellschaft im Palmcngartcn mit Musik und Feuerwerk unterhalten. Kantonal - Qffl;iersgesellschaft Diese Gesellschaft, welche laut ihren Statuten zum Zweck hat: Beförderung der freundschaftlichen Verhältnisse unter sich und gegenseitige Belehrung durch mündliche und schriftliche Mittheilungen, so wie auch Anfrechthaltung und Vervollkommnung unsers WehrwesenS, besteht auS den sämmtlichen Offizieren, Aspiranten und Kadetten erster Klasse aller Waffen des Kantons Zürich, und der Beitritt steht frei allen Offizieren, welche mit Ehre ihren Abschied erhalten haben. — Die Gesellschaft wurde im I. 1833 gestiftet, und zwar als Sektion der eidgenössischen Militärgesellschaft, die gleichzeitig zu Winterthur gegründet wurde. Sie versammelt sich in der Regel jährlich einmal, wobei die Mitglieder in Cioilkleidern erscheinen. Die Sitzungen beginnen Vormittags 10 Uhr. Zur Deckung der allfälligen Ausgaben leisten die Mitglieder einen jährlichen Beitrag von 4 Batzen. Die Gesellschaft zählte im I. 1841 122, im I. 1850 171 Mitglieder. Sie versammelte sich im I. 1840 zu Horgen, 1841 zu Zürich, 1843 zu Küßnacht, 1844 zu Stäfa, 1845 zu Uster, 1846 zu Baltenschwcil, 1847 zu Zürich, 1848 zu Thalweil, 1849 zu Kloten, 1850 zu Winterthur. Anfangs wurden meist Jahresberichte über die Leistungen der verschiedenen Waffengattungen behandelt; später wurden die Verhandlungen mannigfaltiger und beschäftigten sich mehr mit allgemeinen Fragen über Organisation, Bewaffnung und Ausrüstung der Truppen. Im I. 1846 fand am 21. Juni eine Versammlung der eidgen5ssjschen Militärgesell- schaft zu Winterthur statt. Am Tage zuvor langte eine Deputation von 12 Offizieren des Kantons Waadt mit der eidgenössischen Gesellschaftsfahne zu Dietikon an und wurde daselbst durch ein Kavallerie- datachement und mehrere Stabsoffiziere von Zürich empfangen, begrüßt und nach Zürich begleitet. Am folgenden Tage schloffen sich der Reise nach Winterthur die Offiziere von Zürich und der benachbarten Kantone an. In Baltenschweil wurden sie durch eine Deputation des Winterthurer Festkomite empfangen und an den Bestimmungsort begleitet. 22 Kanonenschüsse begrüßten die eidgenössische 80 * 636 Fahne bei ihrer Ankunft daselbst, und um 4 Uhr fand der feierliche Empfang der Fahne und sämmtlicher Offiziere im Landgule des Herrn Oberstlieutenant v. ClaiS statt. Montag den 22. versammelten sich ungefähr 250 Offiziere aus den Kantonen Zürich, Bern, Glarus, Zug, Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Graubünden, Aargau und Waadt wieder in dem erwähnten Landgule und begaben sich von da unter dem Donner der Kanonen zu Vieren, die Militärmusik und die eidgenössische Fahne voran, zwischen den Spalier bildenden Winterthurer Kadetten hindurch nach der Stadtkirche. Beim Eintritt in dieselbe ertönte die Orgel und der Sängerverein sang ein Lied. Hieraus begannen die Verhandlungen. Nach Beendigung derselben begab sich der Zug in das festlich geschmückte TurnhauS zur Mittagstafel, nach deren Beendigung etwa 100 Offiziere eine Spazierfahrt nach Mörsburg machten, womit das Fest sich schloß. Pestalozzifeier. Am 5. Januar 1846 erließ der zürcherische Ausschuß für die Pestalozzistiftung, an dessen Spitze die Herren Bürgermeister Dr. Zehnder und alt RcgierungSrath Pestalozzi standen, einen Aufruf an das Publikum, womit demselben zur Kenntniß gebracht wurde, daß am 12. Januar in der Nähe und Ferne tausend und tausend Freunde des Volkes, Freunde seiner Bildung und Veredlung den hundertsten Geburtstag Pestalozzi's feiern und daß eine Pestalozzistiftung am hundertsten Jahrestage seiner Geburt gegründet werden soll, ein Denkmal, welches das schweizerische Volk seinem Heimgegangenen väterlichen Freund errichtet, eine Mutteranstalt, eine gemeinsame Pflanzstätte, die ihre Zöglinge aussendet, um in den verschiedenen Gauen des Landes in kleineren Anstalten ähnlicher Art den Segen der Mutterstiftung zu verbreiten, und lud die Bürger des Kantons zur Mitwirkung ein, indem er bemerkte, daß am 12. die betreffende Anstalt als Pestalozzistiftung in dem ehemaligen Stifte Olsberg im Kanton Aargau eröffnet werde und daß von nahe und ferne schon beträchtliche Gaben hiesür geflossen seien. — Der Stadtrath traf die erforderlichen Anstalten für die Feier, indem er festsetzte, daß solche in der Großmünsterkirche stattfinde», baß zum Andenken an Heinrich Pestalozzi ein würdiges Brustbild desselben auf Kosten der Stadt in der Wasserkirche aufgestellt, daß am Schlüsse der Feier in der Kirche eine freiwillige Steuer eingesammelt, welche zum Andenken an die wohlthätige Wirksamkeit Pestalozzi's so verwendet werden soll, daß die Hälfte der Einnahme der Armenschule, ein Viertheil dem Waisenhause und ein Viertheil der Blinden- und Taubstummenanstalt zukommen werde. Montags den 12. Januar fand die Pestalozzifeier statt. Zu Zürich läuteten die Glocken um 11 Uhr und riefen die Bewohner in die Großmünsterkirche, wohin in langen Reihen die zahlreichen Schüler und Schülerinnen der Armenschule, die Zöglinge des Waisenhauses und diejenigen der Blinden- und Taubstummenanstalt zogen. Die Feier begann mit einem erhebenden Gesang des Sängervereins der Stadt und der Jugend ; dann hielt Herr Professor Hottinger die Festrede, in welcher er den Mann und seine vielfachen Bestrebungen für die Erziehung des Menschen zum Menschen schilderte und namentlich seine hohen Verdienste als Volksschriftsteller hervorhob, in welcher Hinsicht er ein Meisterwerk an „Lienhard und Gertrud" hinterlassen, wie deren kaum ein anderes Volk auszuweisen habe. Die Feier schloß mit Gesang. Sämmtliche Behörden der Stadt nahmen offiziell an derselben Theil, und die Kirche war gedrängt voll Zuhörer. Die Steuer, die aufgehoben wurde, ergab ungefähr 1100 Frkn. Darauf fand im Saale 637 deS Kasino ein großes Festmahl statt, an dem auch sämmtliche Glieder der Familie Pestalozzi Theil nahmen. Der Sängerverein der Stadt verherrlichte dasselbe durch Gesang. Nach dem Mahl flössen reichliche Toaste, die durch einen herrlichen Gesang der blinden Zöglinge und durch die gefühlvollen Danksagungen eines Tauben und eines Blinden unterbrochen wurden. Am Abend deS Tages wurden den in ihren Lokalen versammelten Schülern der Armenschule, des Waisenhauses, der Blinden- und Taubstummenanstalt bei einem heitern Mahle vom Stadtrathe Geschenke überreicht. Zu Winter thur fand die Feier folgendermaßen statt: Um 10 Uhr begaben sich die oberen Klassen aller drei Schulanstalten auS ihren Schulzimmern mit ihren Lehrern und Lehrerinnen in den großen Saal des Rathhauses, wo die Büste des Gefeierten aus bekränztem Piedestal aufgestellt war. In Beisein des Schulrathes, deS Stadtrathes und anderer Schulfreunde hielt Herr Rektor Troll eine Rede, worin er den Zweck der Feier, was Pestalozzi gewesen sei und was man ihm zu verdanken habe, bezeichnete. Der Präsident des Schulrathes übergab hierauf jedem Schüler die Medaille, welche die Herren Spitalkassier Heinrich Landolt und Staatsarchiv«! Gerold Meyer von Knonau zu Ehren Pestalozzi's durch den Stempelschneider Frieberich Aberli verfertigen ließen. Aus dem Avers befindet sich Pestalozzi's Bild, auf dem Revers liest man die Inschrift: Henrico k65laIu//io slonoivi Immortali U. Kanckoll et U. älö^er cke Knonau grato aninro clieaverunt älDLOOXDVI. Gesang eröffnete und schloß die Feier. Auf dieselbe Weise wurde es Nachmittags mit den Schülern der untern Klassen im Bet- und im Rathssaale gehalten, wo die Herren Leemann und Kübler Vortrüge hielten. Am Abend wurden von verschleierten Frauenzimmern an Arme in der Stadt selbstverfcrtigte Kleidungsstücke, LebenSmittcl u. a. ins HauS gebracht. —> Abends 6 Uhr versammelten sich im hellbcleuchteten Rathssaale gegen 400 Personen beiderlei, jedoch zum größer» Theil weiblichen Geschlechtes. Herr Büchi-Haggenmacher unterhielt die Gesellschaft mit einer Darstellung des Lebens und Wirkens Pestalozzi's, seiner Schicksale, seiner Wünsche und Hoffnungen und der Errungenschaften, die man ihm zu verdanken hat. Hierauf behandelte Herr Gamper in einer Rede Pestalozzi's Thun und Leben, alsdann Herr Ziegler-Steiner, wie Pestalozzi sich um die Rettung und Unterstützung der Armen Verdienste erworben habe. Auch hier begann und schloß die Unterhaltung mit Gesang. Nachher vereinigten sich etwa 100 Personen im Gasthofe zur Sonne zu einem Abendessen. Von der Feier in den Landgemeinden wird bemerkt: in der Gemeinde Außersihl fand dieselbe im Gasthof zur Blume statt. Die Feier war eigentlich für die Lehrer veranstaltet. Der Saal war schön dckorirt. Die Zahl der Theilnehmenden war sehr groß. Gesang begleitete auch hier die Reden, in deren einer mitgetheilt wurde, daß Pestalozzi zur Zeit, als er in Zürich war, sich bei Herrn Notz auf der Platte in Fluntern aufgehalten habe, wo noch jetzt das Zimmer, das er bewohnt habe, Pestalozzi- winkeli heiße. In einer zu Bcndlikon gehaltenen Versammlung wurden Reden gehalten und Gesang des Zunftsängervereins und der Schuljugend von Kilchberg ertönte, während dessen durch zwei Kinder die im Hintergründe deS mit Guirlanden verzierten SaaleS befindliche Büste Pestalozzi's bekränzt wurde. Bei dem gemeinschaftlichen Abendessen brachten die Herren Pfarrer Sprüngli und Sekundarlehrer Honegger begeisterte Toaste aus Zu Stäfa fand die Feier Abends 6 Uhr im Gasthof zum Rößli auf Veranstaltung der Lesegesellschaft statt, und eS wohnten ihr der Gemeindrath, die Schulpflege und mehrere hundert Eiuwvhner bei. Es wurde eine gedruckte Biographie Pestalozzi's ausgetheilt. In 638 einer Versammlung zu Andelfingen wurde Pestalozzi'S Bild in Lebensgröße mit drei Kindern im Transparent aufgestellt. Zu NiederhaSli zog die Schuljugend (350 Schüler) mit Blechmusik in die Kirche, die festlich geschmückt war und in der sich ein aus Moos und Immergrün gewundenes Denkmal und das Brustbild Pestalozzi'S befand. Jedes Kind erhielt ein Brödchen und jeder Haushaltung wurde ein Pestalozzibüchlein zugesandt. Die Feier fand überall warme Herzen. Es erschienen, wie schon angedeutet worden ist, eine Anzahl Druckschriften über das Leben und Wirken Pestalozzi'S, unter denen eine auf Veranstaltung der Schulsynode herausgegebene, in etwa 30,000 Eremplaren unter dem Volke verbreitet wurde; eine andere von Herrn Dr. Meycr-Ochsner am BerchtoldStag 1847 als Neujahrsstück des Waisenhauses. Heinrich Pestalozzi wurde 1746 zu Zürich geboren, hatte eine geringe Erziehung, widmete sich aber dennoch der Theologie, dann der Jurisprudenz und wurde hierauf Landwirth. Er kaufte 1768 zu Birr, Kanton Aargau, ein Gütchen, nahm seit 1775 verwahrloste Kinder in sein Haus auf, kam aber in seinem Vermögen zurück und mußte seine Besitzung verlassen. 1798 gründete er mit Unterstützung des helvetischen Direktoriums zu Stanz eine Rettungsanstalt für arme Kinder, dann eine Untcrrichtsanstalt zu Burgborf, die einer ganz neuen Erziehungsmethode Bahn brach. 1804 verlegte er diese Anstalt nach Münchenbuchsee und noch in demselben Jahre nach Uverdon, wo sie noch jetzt fortdauert. Später zog er sich aus sein Gütchen Neuhof bei Birr zurück und starb 1827 zu Brugg. Zu der Pestalozzistiftung, die im Aargau stattfand, gab der Regierungsrath einen Beitrag von 2400 Frkn., die Familie Pestalozzi einen solchen von 800 Frkn. Letztere schenkte übcrdieß der Armenschule 600 Frkn., der Armenanstalt in Kappel 300 Frkn. und der Rcttungsanstalt zu Freienstein 300 Frkn. Sängervereine. Sängerverein der Stadt Zürich. Die Stiftung dieses Vereines im I. 1826 und seine Leistungen bis zum I. 1840 sind in der früheren Chronik ausführlich beschrieben. Im I. 1840 starb der damalige Präsident, Karl Adolf Locher, an dessen Grab der Gesang deS Vereines ertönte. Am 4. Oktober 1841 veranstaltete derselbe ein großes Sängerfest zu Zürich, wozu die Sängervereine zu Baden, Schaffhausen, Horgen, Wädenschweil und Neumünster eingeladen wurden, welche in dem bekränzten und mit Nägeli's Büste gezierten Kasino empfangen und wo die Fahnen aufgepflanzt wurden. Die Gesänge von etwa 300 Sängern fanden in der Fraumünsterkirche statt; darunter befanden sich fünf neue von Mitglieder» des Vereines gedichtete und komponirte. In dem erwähnten Lokale fand das Mittagessen und Nachts ein Ball statt und in der Zwischenzeit wurde eine Fahrt nach Wädenschweil im Dampfschiff unternommen. Im Februar 1842 trennte sich der Müller'sche Gesangverein von dem Vereine ab, indeß gab eS ziemlich viele Mikglieder, die beide Vereine besuchten. Am 2. Oktober nahm der Sängerverein der Stadt an dem traulichen, einfachen Sängerfeste in Neumünster Theil. Am 10. und 11. Juli 639 wohnten 19 Mitglieder dem eidgenössischen Sängcrfeste in St. Gallen bei und erwarben sich dort den zweiten Preis. Im I. 1844 wurde der Platz zur Errichtung eines Denkmals für Vater Nägeli auf der hohen Promenade ausgewählt und von dem Eigenthümer, Herrn Tiber, geschenkt; im Frühling 1845 begann der Unterbau desselben. Bei dem eidgenössischen Sängerfeste zu Schaffhausen am 14. Juni 1846 errang der Verein die erste Ehrengabe im Wettgesang, schloß sich dort dem eidgenössischen an und Nägeli'S Monument wurde da als eidgenössische Sache erklärt. Im I. 1847 trat in dem Vereine eine sehr merkbare Lauheit ein, der Präsident trat ab, eS wurde ein neuer, Herr Melchior Hank, und Herr Abt als Direktor gewählt. Der neue Vorstand nahm die Angelegenheit wegen Nägeli'S Monument lebhaft an Hand, und bei dem eidgenössischen Sängerfeste zu Bern im August 1848 wurde die Festlichkeit der Einweihung desselben auf den 16. Oktober festgesetzt. Am Vorabend des TageS wurde die Front des Kasino ausgeschmückt und auf allen Straßen, die zur Stadt führten, Ehrenpforten errichtet. Der Verein, der Sängervcrein Harmonie, derjenige von Riesbach u. a. zogen vereint zum Bahnhof, um die eidgenössische Fahne und die ankommenden Gäste zu empfangen und in das Kasino zu geleiten. Am Festtage selbst brachten die Dampfschiffe und Wagen noch zahlreiche Sängergruppen. Im Hofe des Pvstgcbäudcs sammelten sich 8 — 900 Sängen Während in der Fraumünsterkirche die Chöre eingeübt wurden, vollendete man die Ausschmückungen beim Monumente und seinen Zugängen. Die Zuschauer grup- pirten sich großentheils auf dem neuen Friedhofe. Um 10 Uhr setzte sich der Zug ver Sänger unter Kanonendonner von der Fraumünsterkirche aus in Bewegung, voran eine Militärmusik, dann die eidgenössische Fahne, das eidgenössische Komite, die Vereine mit ihren Fahnen, in deren Mitte eine Blechmusik. Am Fuße der Höhe angekommen, hielt der Zug und sämmtliche Fahnen wurden an die Spitze derselben gebracht. Neben dem Monument saßen auf einer mit den eidgenössischen Farben und Fähnchen gezierten Estrade die Behörden und Ehrengäste, zuvorderst die Gattin, Sohn und Tochter des Gefeierten, neben und hinter ihnen die Abgeordneten der Regierung, des StadtratheS, Erzichungsrathes, der Musikgesellschaft und sämmtliche Künstler und Meister, die an dem Monument gearbeitet hatten. Zur Seite der Tribüne und des Monumentes stellten sich die Fahnenträger und Präsidenten der Vereine, und nun wurde begleitet von der Blechmusik das bekannte Lied Nägeli'S: „Wir fühlen uns zu jedem Thun entflammt" gesungen. Hierauf betrat der Präsident des Sänger- vereins der Stadt Zürich, Herr Hauk, die Rednerbühne und hielt einen Vortrag, an dessen Schluß er die Enthüllung des Monumentes verlangte. Der weiße Mantel sank und zugleich traten aus dem Vorhänge zwölf weiß gekleidete Mädchen, die mit Blumengewinden den Picvestal bekränzten. Hierauf hielt der Präsident des eidgenössischen Sängervereins, Herr Oberst Germer von Bern, einen Vortrag, in welchem er Nägeli'S Verdienste um den Volksgesang beleuchtete und dem Stadtralhe die Urkunde über die Schenkung des Monumentes überreichte. Die Sängerschaar stimmte das Lied: „Stehe fest, o Vaterland!" an, mit dem sich die Feier schloß, und zog dann, an dem Monumente vorbei, in das Kasino. Nachmittags war Gesangaufführung in der Fraumünsterkirche und Herr Seminardirektor Keller hielt die Festrede. AbendS fand dann im Kasino und Theatersaal das Festessen statt, an dem 700 Personen Theil nahmen. Gesang und Toaste wechselten mit einander, und es herrschte allgemeine Fröhlichkeit. 640 DaS Brustbild Nägcli's, aus grauem bündnerischem Marmor bestehend, wurde von Herrn Bildhauer OechSli in Schaffhausen verfertigt, daS auS schwarzem Marmor bestehende Postament und das Mauerwerk von Herrn Baumeister Locher, das halbrunde Tempclchen hinter dem Monument von Herrn Zimmermeister Koch, der Plan zu dem Ganzen von Herrn Architekt Ferdinand Stadler entworfen. Im Anfang des JahreS 1850 schloß sich der Verein auch dem Sängerverein vom Zürichsee an und eine bedeutende Anzahl seiner Mitglieder wohnten dem eidgenössischen Sängerfeste zu Luzern am 28. und 29. Juni bei. Die Stimme der Sänger und Zuhörer entschied sich dafür, daß den beiden Sängervereinen von Zürich unstreitig die ersten Preise gebühren, während das Kampfgericht ein Urtheil fällte, das kein Kampfrichter zu rechtfertigen wußte. Ende Dezember trat Herr Abt von der Direktion des Vereins zurück. Außer den bezeichneten eigentlichen Festen gab der Verein jährlich einige öffentliche Gesangausführungen, namentlich im Kasino, wovon einzelne großen Beifall ernteten. Die Zahl der Mitglieder deö Vereins betrug im Jahr 1840 134. Der Müller'sche Gesangverein. Nach dem Hinschied deS scl. Herrn HanS Georg Nägeli, des ausgezeichneten, besonders um den Volksgesang hochverdienten Tondichters, veranstaltete die allgemeine Musikgesellschaft ihm zu Ehren eine Todtenseier, die am 1. Juni 1837 in der Fraumünsterkirche stattfand und bei welcher das Requiem von Mozart aufgeführt wurde. Hiezu war ein zahlreicher Chor nöthig, der mit Rücksicht auf die Männerstimmen in dem Sängerverein der Stadt Zürich leicht zu finden war, schwieriger aber mit Rücksicht auf die weiblichen Stimmen, da seit mehreren Jahren keine Gesellschaft in Zürich mehr bestand, welche die Einübung gemischter Chöre sich zum Zwecke gesetzt hatte; eS gelang aber der Thätigkeit der Leiter des Festes, die nöthige Anzahl von Damen zum Einstudiren deS großartigen TonwerkeS zu finden, das denn auch zur allgemeinen Zufriedenheit ausgeführt wurde. Die Bahn für reichhaltigere musikalische Leistungen, als sie in den letzten Jahren möglich gewesen, war nun wieder gebrochen, und so entstand aus den Theilnehmern an jener Aufführung ein gemischter Verein, der einstweilen unter der Leitung deS SängervereinS der Stadt Zürich stand und von seinem Direktor, dem das Verdienst der Gründung hauptsächlich zukam, Herrn Alexander Müller von Erfurt, den Namen „Müller'scher Gesangverein" annahm. Es bildete derselbe den Kern des Chors, welcher im August 1838 bei der Versammlung der schweizerischen Musikgcsellschaft in Zürich McndclSsohn's Oratorium „Paulus" und im Juli 1839 bei Anwesenheit der Tagsatzung Haydn'ö „Schöpfung" ausführen half. Durch einige kleinere Aufführungen und durch eine Reihe von Konzerten, die der Verein im Jahr 1841 mit großem Beifall gab, erwarben sich seine Leistungen immer mehr die Anerkennung des kunstliebendcn Publikums, und da bei vermehrter Thätigkeit auch die Geschäfte, die dessen Leitung veranlaßte, sich vermehrten, so fand der Sängerverein der Stadt eS passender, sich derselben zu begeben. Er konstituirte sich daher im Anfange des Jahres 1842 als selbstständiger Verein und hat seit dieser Zeit bis zu seiner Auflösung sowohl an allen bedeutendern musikalischen Aufführungen, die in Zürich stattfanden, Theil genommen, als auch von sich auS alljährlich mehrere Konzerte gegeben, 641 deeren äußerst zahlreicher Besuch Zeugniß gab von dem Genuß, den er dem Publikum bereitete. D)urch sein Zusammenwirken mit der allgemeinen Musikgesellschaft war eS möglich geworden, größere klassische Tonwerke auszuführen, welche man seit einer ziemlich langen Reihe von Jahren in Zürich niicht mehr gehört hatte oder die nur Wenigen vom Auslande her bekannt waren, der ausgezeichneten Weschicklichkeit und aufopfernden Thätigkeit seines Direktors, Herrn Alex. Müller, gebührt somit das Verdienst, die musikalische Kunstbildung Zürichs bedeutend gefördert zu haben. Unter den Tonwerken, diie theils von dem Verein allein, theils unter Mitwirkung der allgemeinen Musikgesellschaft, hin und wsieder auch eines kleinen Orchesters von Dilettanten aufgeführt wurden, verdienen außer den eben errwähnten genannt zu werden: „der Tod Jesu" von Graun, „die vier Jahreszeiten", „die sieben Worte Jesu" von Haydn, „die Zerstörung Jerusalems" von Hiller, „der Messias" von Händel, miehrere Messen von Haydn, Andrä u, a., „Stabat mator" von Rossini, „das Lied von der Glocke" vion Romberg, „der Vampyr" von Marschner, „die Walpurgisnacht" von F. Mendelssohn. Aber es dauerte die Thätigkeit des Vereins nicht lange. Die Dornen der künstlerischen Laufbahn wurden auch ihm in reichem Maße zu Theil, die Mitglieder von anderweitigen, besonders Werufsgeschäften in Anspruch genommen, waren in der Verwendung ihrer Zeit sehr beschränkt, der veerdiente Direktor in den letzten Jahren seines Bestehens häufig unpäßlich, ein neuer Verein wurde vwn der allgemeinen Musikgesellschaft gestiftet, und als die Mitglieder bemerkten, daß die Kräfte eh)er ab- als zunahmen, zudem der vorgesetzte Zweck von anderer Seite her angestrebt und wohl auch errfüllt werde, so löste sich der Verein im I. 1849 auf. In seinen Mitgliedern lebt die Erinnerung nuancher genußreichen Stunde fort, und das Bewußtsein, nicht nur Gutes erstrebt, sondern auch geleistet zu haben, — im kunstliebenden Publikum die Anerkennung seiner Verdienste, die er unter oftt ungünstigen Umständen sich erworben. Sängerverein Harmonie. Dieser Verein wurde am 5. Februar 1841 gegründet. Die Veranlassung zu seiner Gründung gmben die vorangegangenen politischen Ereignisse. Der Verein setzte sich in seinen Statuten als Znveck: Ausbildung des moralisch-religiösen Volksgesanges und Genuß gesellschaftlich-musikalischen Vergnügens. Am 17. März beschloß der Verein seinen Anschluß an den Sängerverein vom Zürich- seee. Die erste eigene Gesangaufführung der Harmonie fand am 15. Februar 1842 im großen Saale deeS Kasino statt. Solche öffentliche Gesangaufführungen wiederholten sich dann jährlich und der Er- trcag wurde meistens zu wohlthätigen Zwecken verwendet. Die Zahl der Mitglieder beträgt im Durchschritt 120. Seit 1843 war Herr Abt Direktor des VereinS. Präsident des VereinS war bis 1846 Herr Reegierungsrakh Dr. Zehnder, seither RegierungSrath und Oberst Benz. Mit Jubel begrüßte der Verein die von Aarau auS an ihn ergangene Einladung zur Gründung eines eidgenössischen Sängerbundes und widmete dem Sängerfeste daselbst im Juni 1842 zwei volle Tage, erklärte bailv nachher seinen Anschluß an denselben und übernahm daS erste eidgenössische Sängerfest für Zürich. Dieses eidgenössische Sängersest fand am 25. und 26. Juni 1843 statt. Als Festplatz Murde das Terrain hinter der Kaserne am Schauzengraben gewählt. Dort wurde eine Festhütte erboaut, die ungefähr 3000 Gedecke faßte. Sie prangte mit den Wappen und Farben der 22 Kantone. Diie Straßen zunächst des FestplatzeS und noch weiterhin wurden mit Triumphbogen geziert und dicese mit Inschriften versehen. Am untern Theil des Fahnenthurmes war von jedem der vier 81 642 Nationaldichter: Nägeli, Salis, Haller und Wen, ein Spruch angebracht. Ein Saal im Kafe Münsterhof, welchen die Harmonie für ihre Versammlungen wählte, war mit einem Transparent geziert, und dort wehten zwei Fahnen, eine eidgenössische und eine kantonale. Es erklärten 2184 Sänger ihren Beitritt zum Feste. Mehrere Gesellschaften waren schon am 24. AbendS eingetroffen. Sonntags den 25. Juni verfügte sich eine Abordnung des Konnte und mehrere Mitglieder der Harmonie mit der Fahne nach Dietikon, wo die aargauischen Sänger mit der eidgenössischen Fahne begrüßt wurden. Der Zug, etwa 20 Wagen mit mehr als 30 Fahnen, bewegte sich nun nach Zürich. Von Altstätten aus wurde derselbe von zwölf schwarz gekleideten, mit weiß und rothen Schärpen gezierten Reitern begleitet und beim Eintreten in Zürich mit 22 Kanonenschüssen begrüßt. Bei der Krone war der allgemeine Sammelplatz, von wo aus der Zug sich nach dem Festplatze bewegte, voran ein Peloton Scharfschützen, dann Musik, das Aargauer Konnte mit der eidgenössischen Fahne, zwölf Mitglieder der Harmonie, mit Schärpen geziert, beinahe 80 Sängerfahnen und zu Vieren hoch ungefähr 2000 Sänger. Während des Zuges zeigten 22 Kanonenschüsse an, daß das Fest eröffnet werde. Nachdem der Zug auf dem Platze angekommen war, hielt Herr Regierungsrath Häfelin von Aargau eine Rede an die Sänger, die Herr RegicrungSralh 1)r. Zehnder erwiederte, worauf die Harmonie den Fahnengruß sang und diese letzteren aufgepflanzt wurden. Nach dem Mittagessen zogen die Säuger in geschlossener Ordnung in die Fraumünsterklrche. Hier sang zuerst die Harmonie den Sängergruß, dann hatten die Vortrüge der Wcttsänger statt. Nach vollendetem Gesang war Abends Festessen, bei dem verschiedene Toaste ausgebracht wurden. Montags den 26. Juni begab sich der Sängerzug gegen 8 Uhr wieder in die Fraumünsterkirche, wo nun vorerst die Verhandlungen stattfanden. In der Kircke war die Büste Nägeli's mit Lorbeer bekränzt ausgestellt. Es wurde die Errichtung eines Denkmals für denselben beschlossen. Den Verhandlungen folgte die Generalprobe und das Mittagsmahl. Nach demselben war die Hauptaufführung der Gesänge. ES waren ihrer 14, die Zahl der Sänger 1600. DaS Abendessen in der Hütte vereinigte gegen 3000 Personen. Es wurden wieder mehrere Toaste ausgebracht. Hierauf ward daS Urtheil des Kampfgerichtes verlesen und gemäß demselben die Preise den Wett- sängern ertheilt. Den ersten Preis erhielt der Sängcrverein vom Zürichsee rechtes Ufer unterer Kreis, den zweiten der Sängerverein vom Limmatthal, den dritten der Sängerchor vom Zürichsee linkes Ufer unterer Theil, im Ganzen 6 Preise. Die erste Ehrengabe erhielt der Männerchor von Baden, die zweite derjenige von Chur, die dritte der Sängerverein von Zug. Im Ganzen gab es 12 Ehrengaben. Den Schluß des Festes machte eine Anrede deS Herrn Regierungsrath Dr. Zehnder und Gesang der Harmonie. Mit einbrechender Dämmerung wurden unter Kanonendonner die Fahnen abgenommen. In der Speisehütte dauerte der Jubel noch lange. Bei dem zweiten eidgenössischen Sängerfeste in Schaffhausen im Juni 1846 trat die Harmonie in einen Wettgesang ein und erhielt den dritten Preis, bestehend in einer goldenen, den Bürgermeister Brun und die 13 Zünfte der Stadt Zürich darstellenden Medaille. Bei dem dritten eidgenössischen Sängerfest in Bern im August 1848 erhielt die Harmonie den ersten gekrönten Preis, bestehend in einer Fahne, einem silbernen Becher und einer Mappe. Bei dem Feste der Einweihung von Nägeli's Denkmal am 16. Oktober 1848 war der Verein ebenfalls vertreten. Bei dem vierten eidgenössischen Sängerfeke in Luzern im Juli 1850 hatte sich die Harmonie über die nämliche Unbill zu beklagen, wie der Stadtverein. 643 Sängerverein vom Zürichsee, gestiftet 1826 durch den sei. Pfarrer Pestalozzi in Richterschweil. Dieser Verein hat in den Jahren 1840—1850, wie in dem Dezennium vorher die strebsamern jungen Bürger rings um den Zürichsee zu Uebungen und Festen des Gesanges vereinigt. Er hat wesentlich dazu mitgewirkt, die roheren Freuden und besonders die gemeinen Gafsenlieder zu verdrängen, die Geselligkeit durch Kunstgenuß zu veredeln und eine patriotische Gesinnung zu befestigen. Sektionen dieses zahlreichen VereineS finden sich in allen zürcherischen Gemeinden am See; im I. 1850 hat sich auch der Sängerverein der Stadt angeschlossen. Die Gesangaufführungen an den Jahresfesten, von Herrn Seminarlehrer Fischer geleitet, wurden immer gelungener, besonders aber belebte der sinnige Herr Pfarrer Sprüngli von Thalweil als Präsident des Vereines diese frohen Tage sowohl durch seine Lieder als durch seine von Witz, Freundlichkeit und Freisinn durchdrungenen Trinksprücke. Diese JahreSfcste, an denen außer den Sängern immer Tausende aus allen Ständen des Volkes Antheil nehmen, wurden gefeiert: 1840 in Neumünster, 1841 in Thalweil, 1842 in Rappersweil, 1843 in Zürich, wo zugleich das eidgenössische Sängerfest war, 1844 in Hombrechtikon, 1845 in Meilen, 1846 in Horgcn, 1847 in Wädensweil, 1848 in Zürich, zugleich Einweihung des NägelidenkmalS, 1849 in Richtersweil, 1850 in Stäfa. Sängerverein vom Limmatthal. Derselbe besteht aus den Lokalvereinen der Gemeinden AlbiSrieden, Altstättcn, Außersihl, Dietikon, Enge, Fluntern, Höngg, Oberstraß, Oerlikon, Schlieren, Uitikon, Unterstraß, Urdorf, Weiningen, Wiedikon und Wipkingen, welche theils Männer-, theils gemischte Chöre bilden. — Die Ge- sammtzahl der Mitglieder betrug Anno 1840 232, 1845 419, 1850 315. Oeffentliche Gesangaufführungen wurden gehalten im I. 1840 zu Höngg, 1841 zu Allstätten, 1842, 1843 und 1844 zu Höngg, 1845 zu Weiningen, 1846 zu Höngg,-1847 zu Wipkingen, 1848 in Außersihl, 1849 zu Wiedikon, 1850 zu Altstätten. Bei den eidgenössischen Sängerfesten zu Zürich und Schaffhausen errang der Verein Ehrenpreise, nämlich eine Fahne und einen Poka l. Sängerverein der Stadt Winterthur. Der Sängerverein von Winterthur, im I. 1827 gestiftet, zählte gleich Anfangs etwa 80 Mitglieder, welche für den VolkSgesang, wie ihn Vater Nägeli ins Leben rief und veredelte, vom besten Eifer beseelt waren. Unter der Leitung des Herrn Kapellmeister Hilvcbrand blühte der Verein mehrere Jahre lang und leistete im Gesänge sehr Erfreuliches. Geraume Zeit hindurch wurden fast ausschließlich Lieder von Nägeli, Jmmler und auch von Kreuzer eingeübt. Alle Jahre veranstaltete der Verein eine oder auch zwei Gesangaufführungen, für welche daS dortige Publikum immer regen Antheil nahm. Mit den Sängervereinen der benachbarten Bezirke und namentlich mit denjenigen der Kantone Schaffhausen und Thurgau lebte der Männerchor immer im besten Einvernehmen; es verging so zu sagen kein Jahr, daß der Verein nicht ein oder zwei Sängerfeste der befreundeten Nachbaren besuchte oder dieselben auch nach Winterthur einlud. In den Jahren 1832—1834 erlosch dann aber nach und nach der Eifer; die Gesangaufführungen wurden nicht mehr so zahlreich besucht 81 * 644 und auch die Leistungen im Gesänge zeugten von keinem bedeutenden Fortschritte mehr. Um daher neues Leben in den Verein zu bringen, wurde eine durchgreifende Revision der Vcreinsftatuten vorgenommen und sogar ein neuer Kapellmeister angestellt. Wirklich war in den nächstfolgenden Jahren ein regeres Leben und selbst auch ein erfreulicher Fortschritt in den Leistungen nicht zu verkennen. Aber die älteren Mitglieder zogen sich bald zurück; der Verein schmolz immer mehr zusammen, so daß im I. 1839 keine zehn Mitglieder mehr sich zu den gewöhnlichen Gesangübungen einfanben, die dann auch für einige Zeit fast ganz eingestellt wurden. Zwar blieben immer noch eine Anzahl jüngerer Männer treu beim Vereine und hofften auf bessere Zeiten. Da gelang es im Januar 1840, den Herrn Musikdirektor Methfessel und mit ihm eine beträchtliche Anzahl tüchtiger Kräfte für den Verein zu gewinnen. Nun blühet der Verein seit der Zeit aufs kräftigste und zeichnet sich in seinen Leistungen vor vielen Sängerereinen aus. So erhielt er im I. 1846 am eidgenössischen Sängerfeste in Schaffhausen im Wettgesange den aus einer schönen Fahne bestehenden ersten Preis mit dem Becker'schen Liede „das Kirchlein"; im I. 1850 erhielt er wieder am eidgenössischen Sängerseste in Luzern den zweiten Preis, bestehend in einem silbernen Becher, als Ehrengabe des Sängervereins „Frohsinn" in St. Gallen. Alle Jahre gibt der Verein im Winter auf dem Rathhause eine Gesang- aufführung, die jedes Mal sowohl von der Tüchtigkeit des Direktors als auch von der Kunstfertigkeit des VereinS selbst das rühmlichste Zeugniß ablegt. Der Verein erfreut sich auch allemal bei diesen Gesangaufführungen eines sehr zahlreichen Publikums. Den höchsten Kunstgenuß bereitete der Verein dem Publikum der Stadt in den Jahren 1851 und 1852, indem er das "Soldatenleben" und die „Gescllenfahrten" vortrug. Mit einer solchen Gesangaufführung ist jedes Jahr ein Sängerball verbunden. Gewöhnlich werden an diesen Festen alö Unterbrechung beim Tanze kostümirte Szenen aufgeführt, wie z. B. Jahrmarktslieder, die deutsche Flotte, das Quodlibet aus den Gesellenfahrten mit passenden Dekorationen u. a. Unter den Vcreinsmitgliedern selbst herrscht ohne Ausnahme eine gesellige Freundschaft. Die Zahl derselben beläuft sich seit dem Jahre 1840 auf etwa 60 bis 70, von denen aber nur 50 eigentlich aktive Mitglieder sind. ES besteht seit dem Jahre 1846 unter der Direktion des Herrn Methfessel auch ein gemischter Verein, dessen Aufgabe es zuerst war, auf einen besseren Kirchengesang einzuwirken. Derselbe hat seit seinem Bestehen zwei öffentliche Gesangaufführungen veranstaltet, die mit sehr viel Beifall aufgenommen wurden. Sängerverein des Bezirks Afsoltern. Derselbe hat eS wie viele menschliche Einrichtungen; sie entstehen, blühen, verwelken und stehen wieder auf. Dieses Schicksal ist ihm seit 1827 etwa drei bis vier Male begegnet. In neuester Ausgabe ist er wieder auferstanden im I. 1849, in welchem er eine öffentliche Gesangaufführung in Knonau gab, Anno 1850 eine in Kappcl. Mitglieder zählt er ungefähr 200, und die Lokalvereine, aus denen er besteht, sind: Hausen, Kappel, Rifferschweil, Aeugst, Aeugsterthal, Knonau, Maschwan- den, Ottenbach, Obfelden, Affoltern, Bonstetten, Hedingen und Stallckon. Sängerverein am Allmann. Er wurde gestiftet im I. 1843 hauptsächlich auf Antrieb der Sänger von Wetzikon. Die Lokalvereine, aus denen er besteht, sind nach der Reihenfolge des Eintritts folgende: 1. Wetzlkon, 645 2. Seegräben, 3. Bärentschweil, 4. Adentschweil, 5. Bnbikon, 6. Goßau, 7. Herschmettlen und Ottikon, Gem. Goßau, 8. Hinweil, 9. Bossikon, Gcm. Hinweil, 10. Wald, 11. Rüti, 12. Dürnten. Die Feste desselben fanden statt: Anno 1844 in Wetzikon, 1845 in Goßau, 1846 in Bärentschweil, 1850 in Wetzikon. (Während der TheurungSjahre und der Folgen des SonberbundskriegeS wurde kein Fest gefeiert.) — Die Zahl der Mitglieder war 1850 311. Sängerverein des Bezirks Pfäffikon. Ein solä'er, der im I. 1834 gestiftet worden, löste sich 1839 auf. Der Verein erstand erst wieder im I. 1850 und zählte etwa 350 Mitglieder. An der Auffahrt am 9. Mai 1850 wurde das erste Gesangfest in Pfäffikon abgehalten. 13 Lokalvereine bilden den Gesangverein. Sängerverein des Bezirks Anbelfingen. Er besteht fortwährend aus gemischtem und Männerchor, so daß an den Sängerfesten abwechselnd von beiden Chören gesungen wird. Gegründet wurde derselbe im I. 1834, erfreute sich bald zahlreicher und eifriger Theilnahme, bis das bekannte unglückliche Ereigniß am Feste zu Groß- andclfingen im I. 1839, das, mit wenigen Ausnahmen, allen Mitgliedern schwere Krankheit herbeiführte, einer nicht unbedeutenden Anzahl sogar den Tod brachte, dem Vereine einen so harten Schlag versetzte, daß mehrere Jahre erforderlich waren, um sich wieder zu erholen. Obschon die meisten Orlsvereine ihre Gesangübungen bald wieder begannen und fortführten, wagte man doch erst im I. 1844 wieder ein Fest zu veranstalten, und zwar in Feuerthalen. Bei diesem Feste wurde dann auch die Bestimmung getroffen, daß die Feste sich nun alle zwei Jahre wiederholen sollen und daß dabei Wettgesänge einzelner Vereine stattfinden können, um denselben noch mehr Leben und Interesse zu geben; welche Bestimmung seither ihren Zweck vollständig erreicht hat. Ferner wurde der Bau einer gemeinsamen, transportablen Sängerhütle beschlossen, um dadurch den jeweiligen Festorten die zu bringenden, nicht unbedeutenden Opfer zu verringern; diese Hütte ist erbaut, deren Kosten wurden durch freiwillige Beiträge gedeckt. Feste fanden ferner statt: 1846 zu Benken, 1849 in Marthalen. Die Zahl der Sänger an den einzelnen Festen war natürlich verschieden; durchschnittlich ist sie zwischen 300—400. Die Mitglieder vertheilen sich ihrer Mehrzahl nach auf die Gemeinden Stammheim, Trülltkon, Ossingen, Benken, Uhwiesen, Marthalen, Klein- und Großanbelfingen und den Zunflverein Flaach. — Der Verein veranstaltete für beide Chöre immer eigene Liedersammlungen, bis diejenigen von der zürcherischen Schulsynode herauskamen. Sängerverein des Bezirks Bülach. Zu den Gemeinden, in denen fast immer Lokalvereine, bald Männerchöre, bald gemischte Chöre bestehen, gehören Bülach, Eglisau, Kloten, RorbaS und Freienstein, Unter- und Oberembrach und Basserstorf. In den andern Gemeinden sind sie schwankend, jedoch schickt jede Gemeinde, mit seltenen Ausnahmen, ihr Kontingent an die Gesangaufführungen. — Im I. 1850 betrug die Gesammt- zahl der Mitglieder zwischen 220—240. — Gesangfeste wurden gefeiert: 1841 in Kloten den 27. Juni, 1843 in Bülach den 25. Mai, 1848 in Bülach den 9. Juli, 1849 in Basserstorf den 27. Juni, 1850 in Einbrach den 7. Juli. Aehnliche Vereine bestehen auch in dem Landbezirke Winterthur, in den Bezirken Ustcr und Regensberg; es war aber durchaus nicht möglich, von denselben Notizen zu erhalten. 646 Schützengesellschaften. Kanional-Schützengesellschaft. Diese Schiitzengesellschast ist die zahlreichste von allen, indem sich ihre Mitglieder über den ganzen Kanton verbreiten. Die Gesammtzahl betrug am Ende deS JahreS 1850 1500. Der Zweck derselben scheint in späteren Zeiten der nämliche geblieben zu sein, nämlich durch Uebung und Vervollkommnung im Gebrauche der Schützenwaffe sich zur Vertheidigung des Vaterlandes geschickter zu machen und durch Zusammenzug aller Schützen in fröhlichen Zusammenkünften sich gegenseitig näher zu befreunden. Die Gesellschaft ließ früher alle zwei Jahre ein sog. Nummerschießen abhalten, das in der Regel nur einige Tage dauerte und dessen Vorschüsse zur Bildung eines Gescllschaftsfondes bestimmt waren, der aber im I. 1843 nur einige hundert Gulden betragen haben mag. Erst im I. 1846 bei Anlaß einer Statutenrevisivn ward denselben nach 8 14 eine Bestimmung beigefügt, welche der Gesellschaft erlaubte, ihre Schützenfeste in größerm Maße auszudehnen, indem laut dem Inhalte jenes Artikels in der Regel abwechselnd, das eine Jahr ein Nummerschießen, das andere Jahr ein Ehr- und Freischützen abzuhalten beschlossen wurde. DaS erste Schützenfest solcher Art ward im gedachten Jahre zu Thalweil abgehalten und dauerte vom 12. bis 18. Juli, dessen Gesammtgewinnste, welche durch etwa 500 Aktien gedeckt wurden, 16,000 alte Franken betrugen und auf sechs Stich- und eine Kehrscheibe vertheilt waren. Das Ergebniß dieses ersten größern Schießens scheint für die Gesellschaft sehr Vortheilhast gewesen zu sein, indem der Fond am Ende dieses JahreS schon auf 3463 Frkn. angewachsen war und die Gesellschaft, gestützt auf obigen Artikel, ermuthigte, im I. 1848 ebenfalls zu Thalweil ein zweites Freischießen im gleichen Betrage, und im I. 1850 ein solches aus dem damals neu eingerichteten Schützenstande im Sihlhölzli zu Zürich abzuhalten, dessen Betrag etwa 20,000 Frkn. war. DaS letztere namentlich ward sehr zahlreich besucht und lieferte zu Gunsten der Gesellschaftskasse ein günstiges Resultat, indem der Fond ein Aktivvermögen von 8500 Frkn. erreichte. Die Gabengcwinnste waren einer Kantonal-, fünf Stich- und einer Kehrscheibe zugetheilt, verbunden mit einer angemessenen Anzahl von Stich- und Kehrprämicn, und dauerte vom 14. bis 20. Juli. Auch bei den seit dem Zeitraume von 1840 bis 1850 stattgefunvenen eidgenössischen Freischießen zu Basel, Glarus und Aarau betheiligte sich die Gesellschaft dadurch, daß sie jedes Mal an diese Feste sehr schöne und oft werthvolle Ehrengaben verabreichte, deren Kosten meistentheils durch freiwillige Beiträge der Mitglieder gedeckt wurden. Gesellschaft Wilhelm Teil. Diese Schützengesellschaft ist nach der Kantonal-Schützengesellschaft eine der zahlreichsten, indem sie beinahe 200 Mitglieder zählt, die sich auf die Umgebung der Stadt und deren Bewohner, meistentheils aber auf die OrtSgegenden am See vertheilen. Ihre Gründung fällt in das Jahr 1836 und ihr damaliger Schützenstand war im HirSlander- berg. Da aber derselbe wegen seiner Entfernung und mühsamem Weg den Mitgliedern nach und nach mißfiel, so verlegte sie ihre Schießübungen in den in Wiedikon gelegenen Schützenstand zum Sonnenzelt, nach welchem sich eine Zeit lang die Gesellschaft auch wirklich benannte. — Bei dem 647 immer mehr und mehr in Aufnahme gekommenen Spitzkugelsystem bot aber auch dieser Schießstand keine Sicherheit mehr für die Zeiger, weßnahen die Gesellschaft sich bewogen fand, mit derjenigen der Stadt Zürich in Unterhandlung zu treten, als letztere ihren neuen Schützenstand im Sihlhölz- chen errichtet hatte. I» Folge dieser Unterhandlungen hält nun die Gesellschaft ihre Schießübungen an benanntem Orte, wofür sie der Schützengeseüschast von Zürich eine bestimmte Entschädigung alljährlich zu entrichten hat. Die Gesellschaft hält jährlich etwa acht Schießübungen mit einem An- und Endschießen, welche ersteren in der Regel nur einen halben Tag dauern und theils auf Sonntage, theils auch auf Wochentage verlegt sind; die Endschießtage dauern gewöhnlich zwei Tage, und es werden an denselben die im Laufe des Schießjahrcs gefallenen Bußen zu Gaben verwendet. — Unter ihren Mitgliedern zählt diese Gesellschaft die besten Schützen. Schützengesellschaft der Stadt Zürich. Dieselbe zählte im I. 1840 192, im I. 1850 179 Mitglieder. Sie hielt während dieser Zeit regelmäßig ihre jährlichen Schießen. Eine sehr wichtige Veränderung ging während dieses Zeitraumes mit ihrem Lokale vor. Schon durch die Schleifung der Schanzen und die Korrektion deS Schanzengrabens war dieses Lokal (der obere Theil des Schützenplatzes) gefährdet worden. Im I. 1845 kam die Eisenbahnfragc hinzu. Am 3. Februar 1846 beschloß die Bürgergemeinde, der Direktion der schweizerischen Norbbahn zu Anlegung des Bahnhofes den oberen Theil des Schützenplatzes abzutreten. Man fand nun aus vielen wichtigen, besonders polizeilichen Gründen, die Schieß- stätte und der Eisenbahnhof können unmöglich neben einander bestehen; daher man auf ein neues Lokal Bedacht nahm. Der Stadtrath trat der Gesellschaft einen allen Bedürfnissen entsprechenden und ganz sichern Raum im Sihlhölzli zu einem Schießplätze ab, und die Gesellschaft beschloß, hier ein neues SchützenhauS zu erbauen. Am 22. September 1845 wurde daS letzte Schießen auf dem alten Schießplätze abgehalten. Am 10. u^d 11. Juli 1846 wurde das Gespann zu dem neuen Schützenhause aufgestellt, nachdem vorher die Bäume im Bereiche des Bau- und Schießplatzes umgehauen worden, am 18. Juli mit dem Graben der Fundamente des Schützenhauses der Anfang gemacht, daS Gebäude bis am Ende des JahrcS unter Dach gebracht und im Juli 1848 vollendet. Die Bauten wurden unter der Leitung des Herrn Architekt Keller ausgeführt. Das neue Schützenhaus, das im nördlichen Theile des Sihlhölzchens unweit der Sihl steht, hat eine Länge von 70 Fuß und eine Breite von 48>/z Fuß ohne den Vorbau. Es enthält ein Kellergeschoß und zwei Stockwerke; auf dem ersten vier Zimmer für den Wirth, Küche und Wirthschaftszimmcr; auf dem zweiten einen großen Saal von 67 Fuß Länge und 20 Fuß Brcire und zwei Nebenzimmer. Der Schützenstand ist 62 Fuß lang und 33 Fuß breit und überall geschlossen. Von demselben, auf 553 Fuß entfernt befindet sick der Scheibenstand HO'/? Fuß lang und 16 Fuß breit. Die Scheiben lehnen sich an eine Bretterwand, hinter der steinerne Platten angebracht sind. Die Zeiger befinden sich in einer vertieften Stellung. Die Baukosten, inbegriffen das Mcublement, betrugen 25,574 fl. 39 ß. Am 14. Mai 1849 wurde das neue Schützen Haus bezogen und eingeweiht. Sämmtliche Mitglieder der Gesellschaft versammelten sich Vormittags 9^ Uhr im Saale des alten Schützen- hauseS, wo zwei Festführer dieselben im Halbkreis aufstellten. Der Obmann der Gesellschaft, Herr Direktor Martin Escher-Heß, hielt die Festrede, die nachher gedruckt wurde. In derselben wird das 648 Schicksal der Gesellschaft und der wichtigsten Schießen, so namentlich des großen FreischießenS im I. 1504, des Zuges der Schützen nach Straßburg 1576, deS alten SchützcnhauseS, daö 1571 erbaut wurde, VcS Fonds der Gesellschaft, der von 1654, da er 4000 Pfund betrug, bis 1846 auf den Betrag von 22,325 fl. 39 ß. anstieg, erwähnt. Man sang ein AbschicdSlied vom alten Schützenkause, und dann begann der Ausmarsch. Voran die Blechmusik, dann eine Abtheilung bewaffneter Schützen, die Gesellschaftsfahne mit Bedeckung, der Obherr mit den zwei Siebnern, der Schützenmeister mit zwei Siebnern, welche die Pokale der Gesellschaft trugen, die Baukommission, von der zwei Mitglieder die Schlüssel der neuen Gebäude auf sammtenen Kiffen trugen, die drei abändernden Siebner mit den Ehrengästen, die übrigen GesellschaftSmitglieder zu Vieren, eine Abtheilung bewaffneter Schützen, der Stichzeiger mit Abstich und Zirkel, zwei andere Zeiger mit Krapfen und und kurzen Kellen, die beiden Schreiber in Amtstracht, die Warner mit ihren Jnsignicn, zwei Zeiger, daS Modell einer neuen Scheibe tragend, ein dritter mit der langen Kelle und dem Harlequin als Gaukler. Als man beim Sihlhölzchen ankam, marschirte der Zug nach einem kurzen Halt durch einen bekränzten, mit Inschrift versehenen Bogen in dasselbe, und stellte sich bei dem Schützenhause in einem Halbkreis auf. ES wurde ein Musikstück gespielt und dann der Neubau Namens der Baukommission übergeben Hierauf übernahm der Obherr das neue Lokal zu Handen der Gesellschaft. Unter Trompetenschall, Gesang und Artilleriesalven fand der Einzug in das HauS und darauf daS Mittagsmahl statt, wo Reden, Gesang und Toaste mit einander wechselten. Während der Jahre 1846 und 1847 hatte die Gesellschaft ihre Schießen im Sonnenzeit, Gem. Wiedikon, gehalten; am 3. Juli 1848 hielt sie das erste Schießen auf dem neuen Schützenplatz. Im 1.1850 wurde der Schießstand und das Scheibenhaus verlängert und die Zahl der Scheiben von 6 bis auf 22 vermehrt. Die dicßfälligen Kosten betrugen 3785 fl. 30 ß. Obschon durch die sehr großen Bauausgaben und durch den Umstand, daß es nicht gelingen wollte, das alte Schützenhaus zu einem befriedigende^ Preis zu verkaufen, dessen Miethzins aber wenig ertrug, es schon Anno 1849 nicht mehr möglich war, Schießgaben auS dem GesellschaftS- fond zu verabreichen, so konnte dennoch durch eine Subskription erreicht werden, daß solche wieder verabfolgt wurden. Schützengesellschast der Stadt Winterthur. Diese ist sehr alt, schon seit Mitte deS 16. Jahrhunderts vorkommend. Ihr erstes SchützenhauS stand nahe an der Stadt bis zum I. 1836, wo es in die sog. Mülliwiesen verlegt wurde, etwa 5 Minuten von der Stadt. Es enthält einen schonen großen Saal mit einigen werthvollen Glasmalereien und eine Tafel, worauf die Wappen aller Gesellschafter gemalt sind. Der Schützenstand, früher nur zum Bedürfnisse der Gesellschaft berechnet, nach seinen jetzigen Dimensionen ward erst 1850 bei Anlaß eines FreischießenS und zugleich ein neues, den Forderungen der Zeit entsprechendes Scheibenhaus erbaut, das unstreitig nach dem Urtheile aller Kennerschützen zu den gelungensten Arbeiten dieser Art gehört. Dasselbe hat für 20 Scheiben vollkommen Raum, der in der Mitte durch eine bequeme, zu dem 5 Fuß breiten Zeigerweg führende steinerne Treppe getheilt ist. Die Länge des Scheibenhauses beträgt 130 Fuß, seine Tiefe 12i/z Fuß und seine Höhe etwa 40 Fuß. Die Schußlinie ist diejenige der eidgenössischen Distanz, nämlich 580 Fuß, und liegt ganz eben auf einem schönen Wicsengrunde, waS zur Schönheit des Schützenplatzes selbst sehr 649 viel beiträgt. Der Schützenstand selbst ist eben so zweckmäßig als vortheilhafk eingerichtet und bietet bei größer» Schützenfesten binlänglichen Raum für eine große Anzahl von Schützen; was aber dem Schützen am meisten an demselben zusagt, ist die darin herrschende Reinlichkeit, indem der Boden durchgchendS mit Laden belegt ist. Der südliche linke Flügel des Standes enthält eine kleine abgesonderte Abtheilung, welche den Bogenschützen zu ihren Schießübungen eingeräumt ist. Die Gesellschaft hält über den Sommer bis spät in den Herbst in der Regel jeden Montag ihre Schießübungen. Größere Sckützcnseste oder Freischießen gab die Gesellschaft in den Jahren 1840—1850 zwei. Das erste den 7. bis 13. Juni 1846 im Betrage von 16,000 Frkn., welche durch 200 Aktien von 80 Frkn. gedeckt wurden, und war in 4 Stich-, 1 Kreis- und 14 Kehrscheiben eingetheilt. Es fielen über 40,000 Schüsse in die Kehrscheiben und gegen 700 Stichdoppel wurden gelöst. — Das zweite Schützenfest fand den 25. bis 31. August 1850 statt, ebenfalls im Betrage von 16,000 Frkn. und ebenfalls aus die nämliche Weise durch Aktien gedeckt Das Fest wurde am 25. mit 22 Kanonenschüssen eingeleitet. Am 30 war der lebhafteste Tag, indem von 162 Schützen im Stich gedoppelt und 9055 Kehrmarken gelöst wurden. Im Ganzen doppelten 678, und es fielen die ganze Woche Hindurcd 51,958 Schüsse in die Kehrscheiben; 43 Schützen schössen fünfzehn Nummern, 72 acht Nummern und 110 vier Nummern im Kehr. Die Eintheilung war dicßmal 5 Stich- und 15 Kehrscheiben.— Das Fest war sehr zahlreich besucht, wozu hauptsächlich die Einrichtung beigetragen haben mochte, daß das erste Mal bei solchen Schützenfesten die Gesellschaft auf eine nicht unbedeutende Einnahme verzichtete, indem fie alle Gaben und Prämien dem Schützen abzugsfrei verabreichte. An diesem Schießen ward auch zum ersten Male ein neu erfundenes System für den Abstich und die Absendung in Anwendung gebracht, daS den Vortheil gewährt, daß schon am Tage nach dem Feste alle und jede Gaben und Gewinnste den Gewinnern zugestellt werden können. Seit dieser Zeit ist dasselbe bei ähnlichen andern Anläßt» mit gleichem Erfolge angewendet worden. Die Gesellschaft besitzt einen Fond von 7500 fl., der aber mehr Zunftgut ist, der ganzen Bürgerschaft gehört und aus welchem an den gewöhnlichen Schießtagen einige Ehrengaben ausgesetzt werben, die jedoch nur von Bürgern gewonnen werden können. Neben den angeführten vier Schützengesellschaften bestehen noch etwa 50 andere im Kanton, von denen die bedeutendsten diejenigen zu Küßnacht, . Thalweil, Bändlikon, Wädenschweil, Uster und Limmatthal sind. Technische Gesellschaft Die im I. 1825 gestiftete Gesellschaft gab sich im I. 1842 neue Statuten. Zufolge denselben ist ihr Zweck, möglichste Förderung der Kenntnisse, der gegenseitigen Belehrung und Unterhaltung in den technischen und den damit verwandten Wissenschaften, so wie fortwährende Anregung zum Studium derselben, welchen Zweck sie durch anspruchlose und freundliche Besprechung der ihr in den regelmäßigen Sitzungen, sei eS in Form einfacher Mittheilung oder als bloße Vorweisung gemachten Vortrage, so wie durch Benutzung aller ihr zu Gebote stehenden Mittel zu erreichen sucht. Die Gesellschaft besteht aus den nach der Vorschrift der Aufnahme eingetretenen Mitgliedern, deren 82 » 650 Zahl auf 60 beschränkt ist. Die Mitglieder theilen sich in der Regel in zwei Klassen, nämlich in solche, die sich freiwillig zu einem Vortrage, und solche, die sich zu einem Jahresbeitrag von 4 Frkn. verpflichten. Die Gesellschaft versammelt sich vom Anfang Weinmonat bis Ende März jeden Dienstag in dem von ihr bezeichneten Lokale. Nach Beendigung der wissenschaftlichen Verhandlungen ist der Rest des Abends gesellschaftlicher Unterhaltung gewidmet. Der Präsident sorgt sür Stoff zu wissenschaftlicher Unterhaltung der Gesellschaft, indem er je für das nächste Jahr die Mitglieder in zwei Klaffen ordnet und die Reihenfolge der Vorträge bestimmt. Er hat die Jahresbeiträge zu beziehen und Rechnung abzulegen. Jährlich erscheint eine gedruckte Uebersicht der Verhandlungen der Gesellschaft. Im I. 1844 wurden 33 Vorträge gehalten, davon einer z B. über die Waldkultur im Kanton Zürich und den Anbau der nutzbarsten Holzarten; im I. 1846 ein solcher über die Steinkohlenlager im Kanton, namentlich daS Flötz am Mülliberg bei Aeugst; im I. 1848 39 Vorträge, z. B. solche über die Sonnenfinsterniß am 9. Oktober 1847, über daS Schleußenwerk in der Limmat, die Aufbewahrung von Getreide und projeklirles Magazin für Zürich; im I. 1849 solche z. B. über Gasbeleuchtung und deren Einführung in Zürich; im I. 1850 24 Verträge, z. B. ein solcher betreffend Mittheilung zu Bestätigung der Theorie der Moränen aus der Umgebung Zürichs. Theater in Zürich. ES ist in der frühern Chronik in einem ausführlichen Artikel dargethan worden, daß im Jahr 1833 durch eine Aktiengesellschaft ein bleibendes Theater gegründet, vom Staate das ehemalige Schüttengebäude dcS Obmannamtes angekauft und im I. 1834 umgebaut und sür das Theater eingerichtet worden. Seit 1840 waren folgende Direktionen Uebernehmer desselben: vom Oktober 1840 bis Sommer 1843 Frau vr. Birch-Pfeiffer, - - 1843 - Sept. 1845 Herr Gerlach, - - 1845 - - 1846 - W. Henkel u. Sohn, - - 1846 - - 1849 - Hehl, - - 1849 - - 1851 - Cramer. Mit Ausnahme des Herrn Hehl bestanden alle Direktoren ökonomisch so, daß sie wenigstens nichts zusetzen mußten, erhielten aber alljährlich durch freiwillige Beiträge Unterstützungen von anfänglich 1300 fl., später nur bis 300 fl. Mit den Leistungen der Direktoren war man im Allgemeinen zufrieden, besonders aber mit denjenigen der Frau Birch-Pfeiffer, unter welcher das Theater sehr stark besucht war. Die Zahl der Aktien, 250, ist sich seit Entstehung des Theaters gleichgeblieben. Für die Aktionärs ist jedoch an Dividende der Zinsen nicht zu denken, indem die gewohnten Ausgaben die Einnahmen völlig aufwiegcn, öfter noch übersteigen. Wittwen- und Waisenkaffe in Zürich. Diese im Jahr 1816 gestiftete Institution hat ihren gedeihlichen Fortgang. Von 1840 an bis 1852 wurden 47 Mitglieder aufgenommen, und es beträgt gegenwärtig die Zahl derselben 195; es starben während obigem Zeitraume 132 Mitglieder. » 651 Im I. 1851 trafen die ausbezahlten Beiträge auf einen Theiler 51 Frcs. 50 Ct., während solche im I. 1848 bloß noch 43 Fr. 28 Rpn. betrugen. Die zehn ältesten Wittwen haben aus dem Fonde erhalten: 14,714 Fr. 67 Rpn., woran ihre verstorbenen Männer 679 Fr. 47 Rpn. beitrugen. Im I. 1847 wurden die Statuten revidirt. Der Bestand des Fonds war im I. 1851 134,964 Fr. Wittwen und Waifenstiftnng in Winterthur. Es gibt zwei solcher Institutionen. Die eine, Wittwen- und Waisengesellschaft für alle Einwohner Winterthurs und der umliegenden Gemeinden, wurde Anno 1823 gestiftet, die zweite, bloß aus Bürgern der Stadt bestehend, im I. 1825. Bei ersterer erhalten nur die Wittwen, bei letzterer auch die Waisen Unterstützung. Anno 1851 betrug bei ersterer die Nutznießung einer Wittwe 35 fl.; bei letzterer erhielten 1840 von 6 Wittwen jede 38 fl. 4 ß., von 22 Waisen jede 3 fl. 18 ß.; 1850 23 Wittwen jede 26 fl. 33 ß., 39 Waisen jede 5 fl. 11 ß. Die Zahl der Mitglieder der Gesellschaft betrug im I. 1840 98, im I. 1850 125; der Fond bestand 1851 in 10,500 fl. Zeitungen und periodische Blätter. Im Jahr 1840 bestanden im Kanton Zürich folgende Zeitungen und periodische Blätter: 1. Die Freitagszeitung von David Bürkli; die älteste, 1727 entstanden, welche die TageS- begebenheiten am ausführlichsten erzählt und nicht selten mit sehr werthvollen Notizen begleitet. Bis 1842 schlössen sich derselben die Zürcherblätter an, ein Beiblatt mit raisonnirenden Artikeln im Geiste der Bewegung vom I. 1839. Diese Zeitung zählte im I. 1845 eine Auflage von 4500 Exemplaren. 2. Die Neue Zürcherzeitung, das ganze Dezennium hindurch einen liberalen besonnenen Fortschritt verfolgend, von 1840—1845 in Opposition gegen das herrschende System. Sie erscheint vom 1. Januar 1843 an täglich, und zählte im I. 1845 eine Auflage von 1150 Exemplaren. 3. Der Schweizerische Republikaner, bis 1845 die schärfste Opposition gegen daS System von 1839, später hauptsächlich die Tendenzen der Schullehrer verfechtend. 4. Der östliche Beobachter, zwei Mal wöchentlich erscheinend, bis 1844 Regierungsorgan, gewandt und wissenschaftlich In diesem Jahr ging das Blatt ein und an dessen Stelle trat die Eidgenössische Zeitung, Opposiiionsblatt gegen die nun herrschenden Grundsätze, täglich erscheinend. 5. Der Landbote, wöchentlich einmal zu Winterthur erscheinend, 1845 eine Auflage von mehr als 3000 Exemplaren bildend. Derselbe verfolgte bis dahin eine noch schärfere Opposition gegen daS System von 1839 als der Republikaner, und nahm meistens die Stellung des Radikalismus ein. 6. Die Schulzei tung vertheidigte die aus der Bewegung vom I. 1839 hervorgegangenen pädagogischen Grundsätze und Ansichten, ging aber 1845 ein. 7. Der pädagogische Beobachter, in entschiedener Opposition gegen diese Grundsätze befindlich, ging schon im I. 1842 ein. 82 * 652 8. Die evangelische Kirchenzeitung bestand bis 1844. 9. Die neue Kirchenzeitung, nur bis 1841. 10. Das Zürcherische Wochenblatt, seit 1730 bestehend und zwei Mal wöchentlich erscheinend, verwandelte sich im I. 1843 in ein täglich erscheinendes Tagblatt, das 1845 eine Auflage von 2150 Eremplaren zählte. ES enthält keine politischen Artikel, sondern nur Anzeigen des mannigfaltigsten Inhalts. 11. Das Winterthurer Wochenblatt, zwei Mal wöchentlich erscheinend. Seit 1841 entstanden neu: 1841 der Deutsche Bote aus der Schweiz, von Karl Fröbel unschweizerisch revigirt. Derselbe ging schon 1842 wieder ein. 1842 der Anzeiger am Zürichsee, wöchentlich einmal zu Horgen erscheinend, Intelligenz- blatt mit kurzen politischen Notizen. 1842 das Neumünsterblatt, daS 1843 aber wieder einging. 1843 die freien Stimmen im Bezirk Zürich, wöchentlich einmal erscheinend, bis 1845 heftiges Oppositionsblatt, nicht selten scharfe Kritik über Personen und Handlungen ausübend. 1843 die Damenzeitu ng, wöchentlich einmal erscheinend, belletristische und Modenartikel enthaltend, ging 1847 wieder ein. 1843 der Schulfreund, an die Stelle des pädagogischen Beobachters tretend. 1843 daS Elgger Wochenblatt, ähnlich dem Anzeiger am Zürichsee. Dasselbe verwandelte sich 1850 in den Anzeiger des Bezirks Winterthur. 1843 das Andelfinger Wochenblatt und der Thür böte, welche aber schon 1844 wieder eingingen. 1843 der Uster- und Pfäffikerbote, der 1845 sich in den Usterboten, 1846 in den Anzeiger von Uster verwandelte. 1844 die Wochenzeitung, welche wöchentlich einmal erschien, 1846 aber wieder einging. Sie machte von streng konservativem Standpunkte aus dem Radikalismus scharfe Opposition, und jedes ihrer Blätter war mit einem schönen Holzschnitte, Ansichten von merkwürdigen Orten, Portraits und Karrikaturen darstellend geziert. 1844 die Zukunft der Kirche, welches Blatt 1846 wieder einging. 1844 der liberale Schuldete, 1848 ging er wieder ein. 1844 daS Wochenblatt am See, zu Stäfa gedruckt, verwandelte sich 1849 in ein Wochenblatt für die Bezirke Meilen und Hin weil. 1845 Kirchenblatt. 1845 Hinweiler Wochenblatt, das 1846 wieder einging. 1845 Noth- und Hülfsblatt, wöchentlich einmal in Zürich erscheinend, dessen Schicksal oben S. 276 angedeutet ist. 1846 die schweizerischen Blätter, die im nämlichen Jahre wieder eingingen. 1847 Winterthurer Zeitung, in liberalem Sinne, ging 1843 wieder ein. 1848 Anzeiger von Horgen. 1848 Anzeiger des Bezirks Affoltern. 1850 Schweizerische Schulzeitung. 653 1850 Schweizerisches GewerbSblatt. 1850 Wochenblatt für die Bezirke Bülach und RegenSberg. Noch bleibt übrig des Amtsblattes zu erwähnen, das im Jahr 1834 gegründet wurde und seither regelmäßig wöchentlich zwei Mal am Dienstag und Freitag im Berichthaus erscheint. ES enthält amtliche Bekanntmachungen der Staats-, Bezirks- und Gemeindsbehörden, der Gerichtsbehörden, alle Gesetzesvorschläge und wirklich erlassenen Gesetze, AuSzüge aus den Großrathsver- handlungen, Mittheilung von Wahlen, seit einigen Jahren auch Mittheilung von Kriminalurtheilen. Zusätze und Berichtigungen Zu S. 32: Der Gesammtverkehr betreffend die in den Jahren 1845—1847 vom Staate zur Linderung der Theurung der LebcnSmittel ausgegebenen Früchte betrug zufolge einer Druckschrift deS Herrn alt Regierungscath Eduard Sulzer: an Walzen ....... 20,364 Malter, Ankaufspreis 498,320 fl., Verlust 29,964 fl. an Mais. 36,630'Zentner, - 419,189 - - 111,805 - an Mehl lOOOBallen und 6182 Fäßchen amerik, Mehl, - 209,001 - - 55,645 - RciS-, Samen- und Maisverkehr. 1,502 - 198,916 fl. Hicvon ab der Gewinn auf 605 Malter vertheilte Kernengrütze, aus gedörrter Frucht rc. 2764 fl. Totaler Verlust 196,152 fl. Der Gesammtverkehr erreichte die Summe von 1,153,624 fl,, der Verlust hierauf betrug ungefähr 17 Prozent. Die GesammtauSgabe des Staates zur Linderung der Noth in den bemerkten Jahren betrug ungefähr 600,000 Fr. a. W. DaS Kantonal-Hülfskomite sammelte an wohlthätigen Beiträgen 28,403. fl. und bestrick hieraus a) die Kosten der Suppenaustheilung vom April bis Juni 1847 in 14 großen Berggemeinden, 675,450 Portionen. 6923 fl. d) Verlheilung von 135,430 Pf, Mais in 57 Gemeinden, Verlust gegen den Ankaufspreis . 8450 - c) Ankauf und Gratisvertheilung von 10,590 Sester Samenkartoffeln. 4159 - ck) für außerordentlichen Straßenbau. 3000 - e) zu Einführung neuer Erwerbözweige (Broderie, Korbflechten, Seidenweberei) . 3151 - k) an Gemeinds- und Personalunlerstützungen. 2720 - Summa 28403 fl. S. 67, Zeile 10 von unten soll es heißen: die Herren Regierungsräthe Hüni und Wild — statt Bluntschli und Hüni. Zusatz zu S. 163: Der beleuchtende Bericht deS Regierungsrathes über den Entwurf der neuen Bundesverfassung vom 25. Heumonat 1848 lautet folgendermaßen: Nachdem der Große Rath des Standes Zürich in seiner Sitzung vom 21. Juli d. I. einmüthig beschlossen hatte, den Entwurf der Bundesverfassung seinerseits zu genehmigen, denselben jedoch noch der Abstimmung der Gesammtbürgerschaft des Kantons zu unterwerfen, beauftragte er den Regierungsrath, den Entwurf mit einem beleuchtenden Berichte zu begleiten. Bon der Ansicht ausgehend, daß dieser Bericht für ein möglichst großes Publikum zugänglich sein müsse, glaubt der Regierungsrath, eS dürfe derselbe weder auf ermüdende Gründlichkeit, noch auf Wissenschaftlichkeit Anspruch machen, wohl aber auf möglichste Einfachheit und Kürze, und von diesem Standpunkte aus seinen Auftrag erfüllend, übergibt er hiemit seinen Mitbürgern diese Blätter. Um auf die große Verschiedenheit zwischen dem neuen Entwürfe und dem jetzigen BundeSver- trage aufmerksam zu machen, ist eS zweckmäßig, den Inhalt des letztem in seinen wesentlichen Grundzügen anzuführen. Nach diesem Bundesvertrage vom Jahre 1815 vereinigten sich die 22 souveränen Kantone zur Behauptung ihrer Freiheit und Unabhängigkeit nach Außen, so wie zur Handhabung der Ruhe und Ordnung im Innern unter gegenseitiger Gewährleistung der Verfassungen und des Gebiets der Kantone. Allein in die innern Unruhen der Kantone soll sich der Bund nur mischen, wenn die Regierungen derselben eS verlangen. Streitigkeiten zwischen den Kantonen, welche sich auf andere Verhältnisse beziehen, als auf jene durch den Bund garantirten Rechte, sollen an eidgenössische Schiedsgerichte gewiesen werden. Als allgemeine Grundsätze finden wir bloß folgende: Es dürfen keine dem Bunde oder den Rechten der Kantone nachthcilige Verbindungen zwischen solchen geschlossen werden; der Genuß der politischen Rechte darf nie das ausschließliche Privilegium einer Klaffe von Bürgern sein; freier Kauf und ungehinderte Aus- und Durchfuhr werden zugesichert mit Vorbehalt der erforderlichen Polizeiverfügungen; allein im gleichen Artikel wird nicht nur ein Heer damals bestehender Zölle, Weg- und Brückengelder anerkannt, sondern auch der Tagsatzung das Recht eingeräumt, künftig in beliebiger Zahl neue einzuführen oder die bestehenden zu erhöhen, so daß der angeblich freie Verkehr von Anfang an eine arge Täuschung war. Irgendwelche wichtige politische Rechte des Volkes werden nicht garantirt, wohl aber die Klöster. — WaS die Bundesgewalt betrifft, so ist dieselbe zwar sehr einfach, aber auch sehr lückenhaft und unbestimmt bestellt. Die Tagsatzung ist die oberste Bundesbehörde mit der Befugniß, für die Bundeszwecke über das Heer und die Bundeskassen zu verfügen, Krieg zu erklären oder Frieden zu schließen und Bündnisse oder Handelsverträge einzugehen. Wenn die Tagsatzung nicht versammelt ist, so soll ein Vorort mit den bis zum Jahr 1798 ausgeübten Befugnissen die Leitung der Bundesangelegenheitcn besorgen; worin aber jene Befugnisse bestehen, war von jeher eine bestrittene Frage. — DaS ist der wesentliche Inhalt des aus 15 Artikeln bestehenden Bundesvertrages vom Jahr 1815. Es muß Jedermann einleuchtend sein, wie mangelhaft und uneidgenössisch dieserBund sich ausnimmt. Alles ist darin berechnet, die einzelnen Kantone möglichst selbstftändig zu machen u::d das schweizerische Volk in 22 Stücke zu theilen. Außer dem gegenseitigen Versprechen, sich gegen Angriffe und Gefahren Schutz zu leisten, findet sich fast keine Spur nationaler Verbindung, keine Spur von Einrichtungen, welche die gemeinsame Wohlfahrt befördern sollen; die wichtigsten republikanischen Grundsätze bleiben der Willkür der Kantone und dem Zufall anheimgestellt; jeder Kanton kennt nur seine Interessen und seine Bürger, diejenigen der andern Kantone sind ihm so fremd, wie Ausländer. Nach dem jetzigen Bunde steht es den Kantonen frei, Schweizcrbürger bei sich aufzunehmen oder denselben ihr Gebiet zu verschließen; eS steht ihnen frei, Schweizern die Ausübung ihres Gottesdienstes zu untersagen; nach dem jetzigen. 656 Bunde sind die Kantone befugt, die Preßfreiheit und das Vereinsrecht zu vernichten, ihre Angehörigen in den Sold fremder Fürsten zu geben und die Schweizer auS andern Kantonen in Rechtssachen beliebig hintanzusetzen; sie sind befugt, Ausnahmsgerichte aufzustellen und wegen politischer Vergehen Todesurtheile auszufällen, kurz sie sind zu allem befugt, was nicht gerade die Eristenz der andern Kantone gefährdet, wenn es auch noch so nachlheilig und verletzend wäre. Konnte die Eidgenossenschaft in ihrem gegenseitigen Verkehr bisher leidlich eristiren, so ist jedenfalls der Bund von 18l5 nicht daran Schuld, sondern der gute Wille der Mehrzahl der Kantone, den grellsten Uebelständen durch geeignete Konkordate abzubelfen und so wenigstens die wesentlichen Grundsätze eines freundschaftlichen Verkehrs zwischen Staaten zur Anerkennung zu bringen. Don einem Streben, durch gemeinsame zweckdienliche Einrichtungen das allgemeine Beste zu fördern, findet sich in dem jetzigen Bunde ebenfalls keine Spur, wohl aber von der größten Absonderung und Vereinzelung der Kantone; jeder soll seine Münzen bestimmen und sein eigenes Maß und Gewicht; jeder seine Posten so gut als möglich ausbeuten und seine Straßen dabei gut oder schlecht unterhalten. Mit Ausnahme des Militär- und Zollwesens findet nach dem Bunde in keinem Zweige der Staatsverwaltung eidgenössischer Einfluß statt; nirgends Zusammenhang oder Einheit, überall Zersplitterung und kantonale Willkür. Daß ein solcher Zustand nicht geeignet sein konnte, dem Schweizervolke Kraft zu geben und das Bewußtsein nationaler Würde einzuflößen, daß er vielmehr vom Auslande wiederholt zum Nachtheil seiner Ehre und Selbstständigkeit ausgebeutet wurde, lehrt die Geschichte der neuern Zeit. Man wird sich daher nicht verwundern, baß allmälig bei überhandnehmender politischer Bildung und Entwicklung das Mißbehagen über dieses BundeSrecht immer mehr um sich griff, und daß die Sehnsucht nach einer kräftigern und nationalern Gestaltung der Eidgenossenschaft in dem Maße zunahm, wie die Kluft immer größer wurde zwischen den Kantonen, welche seit dem Jahre 1830 dem Geiste der Zeit angemessene freisinnige Verfassungen ins Leben eingeführt hatten, und denjenigen, welche stets das Althergebrachte festhielten oder höchstens neue Formen aufstellten, während sie sorgfältig darüber wachten, daß jeder Geist der Aufklärung und des Fortschrittes ferne bleibe von ihren Marken, und daß daö Volk ja nicht aus dem Geleise aller Einfalt herauskomme. Bei dieser immer mehr aus einander laufenden geistigen und politischen Richtung der Kantone, welche die nothwendige Folge eines solchen Bundes sein mußte, konnte ein ernstlicher Zusammenstoß auf die Dauer nicht ausbleiben, zumal die Selbstherrlichkeit der Kantone nicht gewohnt war, sich vor der schwachen Bundesgewalt leicht zu beugen. Die Erscheinungen der neuesten Zeit erklären sich daher leicht; es mußte bei den jetzigen Bundeseinrichlungen aufs äußerste kommen, bis die oberste Bundesgewalt in sich selbst sowohl als im Schweizervolke den erforderlichen Aufschwung finden konnte, um des Vaterlandes Einheit zu retten und die Schöpfungen der neuern Zeit zu bewahren. Ereignisse, wie die des letzten Jahres, waren endlich geeignet, dem seit vielen Jahren ertönenden Ruf nach Revision des BundeS überall Eingang zu verschaffen und daS Bewußtsein der Nothwendigkeit derselben so zu steigern, daß sich allmälig alle Kantone zur Theilnahme an dieser Arbeit herbeiließen. Der neue Entwurf ist auf dem gesetzlichen Wege von den Abgeordneten der Stände mit dem redlichen Willen, dem Vaterlande eine bessere Zukunft vorzubereiten, und mit Fleiß und Ausdauer bearbeitet worden, und soll nun dem Urtheile des Schweizervolkes unterlegt werden. Ehe wir zur Darstellung des wesentlichen Inhaltes deS Entwurfes übergehen, müssen wir noch 657 den Standpunkt der Beurtheilung bezeichnen, auf welchen derselbe Anspruch hat. Wenn die Schweiz jetzt neu entstehen und wenn es sich darum handeln würde, ihr die erste Verfassung zu geben, so dürfte man wohl mit Grund erwarten, daß alle Verhältnisse nur nach Grundsätzen der strengsten Rechtsgleichheit geordnet werden, und daß daneben ausschließlich Rücksichten der Vernunft und Zweckmäßigkeit sich Geltung verschaffen können. Allein die Sachlage war eine ganz andere. Die Kantone haben eine Geschichte hinter sich, die man nicht rücksichtslos abstreifen kann; sie haben alte, fest im Volksleben wurzelnde Einrichtungen, die man nicht alle mit einem Macktspruche beseitigen kann; sie haben Einnahmsquellen, die sie ohne den äußersten Widerstand nicht preisgeben. So mußte manches Bestehende geschont, manche Ansprüche gegenseitig geopfert werden, damit man den Hauptzweck erreiche, nämlich die Zustimmung einer Mehrheit der Stände, ohne welche die Einführung einer neuen Bundesverfassung nicht gedenkbar ist. Wenn man daher auf einzelne Bestimmungen stößt, welche man nicht billigen kann, so vergesse man jene Nothwendigkeit nicht und hege Vertrauen, daß alles angestrebt wurde, was zu erreichen im Gebiete der Möglichkeit lag. Den einzig richtigen und billigen Maßstab für die Beurtheilung bildet daher die Frage: Ist der neue Entwurf in seiner Gesammtheit besser als der zetzige Bundesverlrag vom Jahr 1815? Ohne näher einzutreten auf die augenscheinlichen Vorzüge, welche der Entwurf in formeller Beziehung darbietet, nämlich in Hinsicht auf Vollständigkeit, bestimmtem Ausdruck der Gedanken und bessere Anordnung des Stoffes, gehen wir zu einer kurzen Bezeichnung des wesentlichen Inhalts über, hie und da vergleichende Bemerkungen anknüpfend. Der erste Abschnitt enthält unter dem Titel: Allgemeine Bestimmungen, eine große Anzahl theils politischer Grundsätze, theils national-ökonomischer und finanzieller Bundesvorschriften. Der Zweck des Bundes besteht zunächst wie biSanhin in Behauptung der Unabhängigkeit nach Außen und in Handhabung der Ruhe und Ordnung im Innern; zugleich ist er aber nach zwei wesentlichen Richtungen erweitert: der Bund soll auch die Rechte und die Freiheit der Eidgenossen schützen und die gemeinsame Wohlfahrt befördern (Art. 2). Diese beiden Punkte sind nicht bloß schöne Redensarten, sondern die hierauf bezüglichen Artikel beweisen, daß sie eine Wahrheit werden sollen. Der jetzige Bundesvertrag soll zwar auch die Verfassungen der Kantone garantiren. Allein da die Verfassungen vom Jahr 1815 von den Rechten und Freiheiten des Volkes wenig zu berichten wissen, so war jene Garantie sowohl nach der damaligen Grundidee, als der spätern Anwendung nichts anderes als eine Garantie der Regierungen gegen das Volk, nicht aber eine Garantie der verfassungsmäßigen Rechte des letztem. Der Entwurf berichtigt diesen großen Uebelstand, er unterscheidet in Art. 5 die beiderseitigen Rechte und verpflichtet in Fällen von Intervention den Bund zum Schutz dieser Rechte (Art. 16). Die Garantie des verfassungsmäßigen Zustandes der Kantone soll überhaupt eine wirksamere und eine eidgenössische sein. Bis jetzt haben die Kantone bei ernstlichen Unruhen nicht selten die Bunvesbehörven so viel möglich umgangen und Nachbarkantone zur Hülfe gemahnt, und es wurde dann sogar, was kaum als glaublich erscheint, der BundcSbehörde mit Erfolg das Recht streitig gemacht, die militärischen Operationen zu leiten, so daß Verwirrung und große Gefahr daraus entstand. Nach den Art. 16 u. 17 des Entwurfes sollen nun die Bundesbehörden für Herstellung des gesetzlichen Zustandes sorgen, und zwar, damit die Garantie eine wirksamere sei, dürfen und sollen sie unter Umständen von sich aus einschreiten, ohne die Mahnung einer Regierung abzuwarten. Diese Bestimmungen dürften nicht wenig beitragen, die Revolutionsversuche in 83 658 den Kantonen zu beseitigen. Damit eine Verfassung der Garantie des Bundes theilhaft werde, wird im Entwürfe verlangt, daß dieselbe eine durchweg republikanische Grundlage habe, daß sie dem Bunde nicht widerstreiten dürfe, und daß sie vom Volke angenommen, ihm nicht aufgedrungen sei, auch revidirt werden könne, sobald die Mehrheit es verlange. Diese Bestimmung des Entwurfes ist ebenfalls ein großer Fortschritt, indem sie bedeutende Garantiern republikanischer Freiheit darbietet und geeignet ist, allmälig die sämmtlichen KantonSverfassungcn in bessere Uebereinstimmung zu bringen. AIS eine zweite Erweiterung des BundeSzwcckeS wurde oben bezeichnet die Beförderung der gemeinsamen Wohlfahrt. Um dieses große, wichtige Gebier bekümmert sich der jetzige Bund gar nicht; er überläßt auch dieses ganz den Kantonen, uneingedenk der Wahrheit, daß große Dinge nur durch gemeinsame Kräfte geschaffen werden können. Statt die Klöster zu garantiren, waS der neue Entwurf als verwerflich gestrichen hat, will der künftige Bund, so viel wenigstens in seinen ökonomischen Kräften steht, Anstalten und Unternehmungen gründen, welche dem Vaterlande zur Ehre und Wohlfahrt gereichen, z. B. Anstalten für den höhern Unterricht, Kanäle oder Flußkorrektionen, Straßen, Eisenbahnen, Entsumpfungen u. dgl., auf daß bleibende Denkmäler Zeugniß ablegen, was die Begeisterung, Kraft und Einigkeit eines Volkes vermögen. Warum sollte solches von der Eidgenossenschaft nicht zu erwarten sein? Hat doch auch der Kanton Zürich Monumente ausgestellt, welche der späten Nachwelt zeigen, welche schöpferische Kraft nach großartigen politischen Umgestaltungen auch ein kleines Volk entwickeln könne. Gehen wir weiter in den allgemeinen Bestimmungen deS Entwurfes, so finden wir mehrere, welche den Zweck haben, die Unabhängigkeit des Landes und der Behörden gegen jeden fremden Einfluß zu sichern und eine würdige Stellung gegenüber andern Staaten einzunehmen. Dahin gehören die Vorschriften, daß jeder amtliche Verkehr zwischen auswärtigen Staaten und einzelnen Kantonsregierungen durch die Bundesbehörde vermittelt werden muß, daß Militärkapitulationen künftig untersagt sind, und daß es den höhern eidgenössischen Beamteten verboten ist, von auswärtigen Regierungen Pensionen, Titel, Geschenke oder Orden anzunehmen. Jedes Werk trägt den Stempel seiner Zeit; man wird sich daher nicht verwundern, wenn der Bund vom Jahr 1815, jener Zeit der Schmach und Erniedrigung unsers Vaterlandes, nichts weiß von solchen Bestimmungen und jedem fremden Einfluß den ungcmessensten Spielraum läßt; man wird auf der andern Seite eS aber begreifen und billigen, daß jetzt, nachdem man erfahren, auf welche Weise sich daS Ausland zum Verderben der Eidgenossenschaft mit einzelnen Kantonen eingelassen und auf welche Weise die Schweizer im Dienste des Auslandes verwendet werden, das Gefühl der Nationalehre solche Vorschriften gebieterisch fordert. Der Entwurf geht nun über zu den materiellen Bedingungen der Existenz, Erhaltung und deS Fortschrittes aller Staaten; dieses sind die Militärmacht und die Finanzen. — Das Militärwesen ist schon durch den bestehenden Bund theilweise zentralisirt, d. h. es besteht ein eidgenössisches Heer, dessen Instruktion zwar im Wesentlichen die Kantone besorgen; doch hat der Bund theils durch die Schule in Thun den höhern Unterricht unterstützt, theils durch die Uebungslager die Tüchtigkeit und den militärischen Geist der Truppen überhaupt befördert und durch die eidgenössischen Inspektionen die reglementarischen Leistungen der Kantone überwacht. Es läßt sich nicht läugnen, daß das eidgenössische Wehrwesen im Lause der letzten Jahrzehnte durch jene Einrichtungen, besonders aber durch einen rühmlichen Wetteifer vieler Kantone sehr erfreuliche Fortschritte gemacht hat. Wenn auch noch manche Mangel vorhanden sind, so bedurfte es gleichwohl nicht einer gänzlichen Veränderung des MilitärsystcmS, sondern eS genügte, auf das vorhandene fortzubauen und die Einwirkung deS Bundes auf die militärische Bildung angemessen zu erweitern. Der Entwurf enthält nun die wesentliche Verbesserung, daß die Eidgenossenschaft den Unterricht der Genietruppen, der Artillerie und Kavallerie übernimmt. Nicht nur werden hiedurch diese Spezialwaffen einen tüchtigen und übereinstimmenden Unterricht erhalten, sondern es wird auch billigermaßen denjenigen Kantonen, welche diese Truppen stellen, ein Theil der großen Kosten abgenommen, die sie verursachen. Der Stand Zürich hat ein nicht unbedeutendes Interesse Hiebei, va er alle diese Waffengattungen liefert. Die finanziellen Verhältnisse der Eidgenossenschaft werden nach dem Entwürfe einer gänzlichen Umgestaltung unterliegen. Einerseits werben die Ausgaben des Bundes ganz verändert und ohne Zweifel vergrößert, weil er mehr Leistungen übernimmt, z. B. im Militärwesen, und weil die neue Organisation der BundeSbehörden bedeutende neue Kosten mit sich führt. Diese Auslagen, so weit sie allfällig nicht auS der Bundeskasse bestritten werden können, treffen alle Stände nach Verhältniß; der Stand Zürich kann aber hier noch die Kosten abrechnen, welche er bisanhin als Vorort hat tragen müssen und welche in einem Vorortsjahre sich auf circa 16—18,000 Frkn. beliefen. Auf der andern Seite werden neue Einnahmen in Aussicht gestellt, in Folge der Zentralisation verschiedener Verwaltungszweige. Besonders wichtig ist hier die gänzlich neue Einrichtung des Zoll Wesens. Nach dem jetzigen Bunde ist das Zollwesen insofern Bundessache, als neue Zölle oder Weg- und Brückengelder nur durch die Tagsatzung bewilligt werden können. Bekanntlich bezieht die Eidgenossenschaft eine Grenz- gebühr, welche ihre Haupteinnahmsquelle bildet. Sie ist höchst unbedeutend und kann kaum ein Zoll genannt werden, da sie auf alle in die Schweiz eingeführten Waaren mit Ausnahme einiger befreiten Gegenstände 1 oder 2 Batzen per Zentner beträgt. Gleichwohl ist diese Gebühr für gewisse Jndu- strieen lästig, namentlich für solche, welche sehr inS Gewicht fallende Rohstoffe, z. B. Metalle, gebrauchen. Andere zollartige Gebühren bezieht die Eidgenossenschaft nicht; dafür aber haben die Kantone eine Unzahl solcher Gcfälle unter vielen Benennungen und an zahlreichen Ortschaften. Es werden dieselben auch im verschiedensten Maße bezogen, so daß z. B. die Einnahme einzelner Kantone an Zöllen oder Weggeldcrn sich auf 1 Batzen per Kopf ihrer Bevölkerung beläuft, während sie in andern Kantonen 4, 5, 8 Btzn., ja 1, 2, 3 bis -1 Frkn. beträgt. ES muß Jedermann einleuchten , daß dieser Zustand namentlich für Handel und Industrie ein unerträglicher ist. In einem so kleinen Lande, wie die Schweiz ist, nagen 22 Stätchen am Verkebr; es sind nicht nur die Gebühren, sondern namentlich auch der Aufenthalt und die Plakerei, welche an Hunderten von Zoll- und Weggeldsstationen entstehen, eine große Last für Handel und Industrie; der Transit durch die Schweiz wird mit der Zunahme besserer Verkehrsmittel in den Nachbarstaaten immer mehr gefährdet, während der innere Verkehr in hohem Maße gedrückt ist und die Industrie im eigenen Vaterlande nirgends einen freien Markt findet. Die Beseitigung oder Verminderung dieses Uebelstandes mußte daher eine Hauptaufgabe der Bundesrevision sein, obwohl nicht zu verkennen war, daß dieser Gegenstand zu den schwierigsten gehören werde. Der neue Entwurf führ: nun die Zentralisation der Zölle ein. In allen Kantonen sollen die auf dem Transit lastenden zollanigen Gebühren, wie Zölle, Weg- 83* 660 und Brückengelder u. s. w., aufgehoben und an die Schweizergrenze verlegt werden; ebenso wird die bisherige eidgenössische Grenzgebühr in der bestehenden Form aufgehoben und eS wird statt aller dieser Gebühren ein neuer eidgenössischer Grenzzoll nach den in Art. 25 enthaltenen Grundsätzen bezogen. Es ist natürlich Sache der künftigen Bundesgesetzgebung, den Zolltarif festzusetzen, d. h. zu bestimmen, wie viel der Zoll auf allen Artikeln der Ein- oder AuSfuhr betragen soll; die Grundzüge des Systems sind in Art. 25 der Bundesverfassung bezeichnet, und es ist das Vertrauen zu hegen, daß die oberste BundeSbehörde ein Maß festhalten wird, welches für die nothwendigen Ausgaben genügt, ohne einzelne Klassen der Einwohner zu drücken. Durch diese großartige Maßregel nun wird der Verkehr im Innern der Schweiz frei und dadurch jedenfalls ein wesentlicher Fortschritt gethan, nach dem der Kanton Zürich schon seit langen Jahren gestrebt hatte. Es knüpft sich daran zugleich auch die Hoffnung, daß die Schweiz künftig in Zollsachen dem Auslande gegenüber eine etwas günstigere Stellung einnehmen und eher in die Lage kommen dürfte, allzu großem Druck entgegenzutreten oder Erleichterungen zu erhalten. — Eine äußerst schwierige Frage war nun die: Was soll den Kantonen für den Verlust ihrer Kantonalzölle, die in so verschiedenem Maße bezogen werden, gegeben werden? — Am durchgreifendsten war allerdings der Antrag von Bern, daß die Kantone keine direkte Entschädigung erhalten, sondern daß der Bund aus der Zoll- und Posteinnahme den Kantonen die Militär- und Straßen- ausgaben abnehme. Allein man fand allseitig, daß dieser Antrag viel zu weit gehe und den Bund in eine bedenkliche Schuldenlast hineinführen könnte. Dem Grundsätze nach am gerechtesten war gewiß der Antrag von Zürich, daß die Stände aus der Zolleinnahme nach dem Verhältnisse ihrer Leistungen an die allgemeinern Verkehrsmittel entschädigt werden. Allein obgleich man gegen die Gerechtigkeit dieses Satzes nicht viel einwenden konnte und obgleich die meisten Stände behaupteten, daß sie fürs Straßenwesen mehr oder wenigstens so viel verwenden, als ihre Zolleinnahmen betragen, so fand der Antrag von Zürich dennoch keinerlei Anklang. Der nicht ausgesprochene, aber gleichwohl klare Grund liegt darin, daß der Antrag nur einen Grundsatz und keine Zahlen enthielt, und daß die Stände nicht sofort ausrechnen konnten, wie hoch diese Einnahme sich stellen werde. Die Mehrheit der Stände beharrte mit unbeugsamem Sinn auf der direkten Entschädigung ihrer Einbußen, sich berufend theils auf die Nothwendigkeit ihrer bisherigen Einnahmen, theils auf die durch BundeS- beschlüsse begründete Rcchtmäßigkeit derselben. Wollte man nun die Kantone, welche viele Zölle bezogen, entschädigen, so erforderte die Gerechtigkeit, denjenigen, welche bisanhin wenig bezogen, etwas zuzulegen, weil alle Kantone ungefähr nach dem Maßstabe ihrer Bevölkerung an die Einnahmen des eidgenössischen Grenzzolles beitragen. So gestaltete sich das System des Entwurfes als ein Vergleich; dieses allein zeigte sich als möglich, wollte man nicht von vorn herein aus die Revision verzichten. Wenn z. B. die Bevölkerung des Kantons Zürich an die größern Zollentschädigungen anderer Kantone beitragen muß, so erhält nun künftig die zürcherische Staatskasse mehr als bisanhin, und an diese Mehreinnahme, da sie an der Schweizergrenze erhoben wird, müssen die Bevölkerungen jener Kantone auch zahlen Der Kanton Zürich bezieht gegenwärtig circa 20 — 25,000 Frkn. kantonale Weg- und Brückengelder; nach dem Bundesentwurfe wird er künftig aus der schweizerischen Zolleinnahme circa 92,000 Frkn. erhalten, wogegen natürlich jene 20,000 Frkn., an welche übrigens die Kantonseinwohner selbst viel beitragen, wegfallen. Es läßt sich im Ganzen nicht mit einiger Bestimmheit sagen, wie sich die Sache für unsern Kanton herausstelle, weil wir die Summen nicht kennen, welche bis jetzt an die Zölle und Weggelder derjenigen Kantone bezahlt werden, durch 661 welche wir alle Arten von Lebensmitteln, Rohstoffen und Jndustriewaaren beziehen. Die Bevölkerung von Zürich beträgt ungefähr den zehnten Theil derjenigen der ganzen Schweiz, und sie wirv somit ungefähr den zehnten Theil an die gesammte Einnahme des neuen GrenzzolleS beizutragen haben. Nehmen wir nun z. B. an, es bedürfe einer Zolleinnahme von 1,500.000 Frkn., um die Entschädigungen nach Art. 26 des Entwurfes an alle Kantone zu leisten, so bezahlt die Bevölkerung von Zürich 150,000 Frkn. daran; dagegen erhält Zürich a) die erwähnten 92,000 Frkn. zu Handen seiner Staatskasse; b) die Befreiung von allen auf dem Transit lastenden Zöllen, Weg- und Brückengeldern im Innern der Schweiz. WaS unsere Bevölkerung von circa 230,000 Seelen aus und durch andere Kantone an Waaren und Lebensrnitteln (man denke z. B. nur an Kaffee, Zucker und Taback) zum Konsums bezog, und was unsere Industrie an Rohstoffen behufs der Fabrikation erhielt (z. B. Baumwolle, Seide, Farb- waaren, Metalle u. s. w.) und was beide lsiefnr an Zöllen, Weg- und Brückengeldern von der Schweizergrenze an bis in den Kanton Zürich zu bezahlen hatten, das repräsentrrt jedenfalls eine bedeutende Summe. Diese, vereinigt mit jenen 92,000 Frkn., bildet die Entschädigung, welche der Stand Zürich für seinen Beitrag an die Zölle erhält. Am vortheilhaftestcn wird diele Veränderung für unsere Industrie sein, da dieselbe künftig für Rohstoffe an der Grenze etwa l/z Btzn. per Zentner wird bezahlen müssen, während die jetzige eidgenössische Grenzgebühr und die verschiedenen kantonalen Transitzölle und Weggelder von der französischen oder italienischen Grenze bis nach Zürich wohl mehrere Batzen por Zentner betragen werden. Ferner ist nicht zu übersehen, daß die Ausfuhr unserer Fabrikation im Innern der Schweiz einen freien Markt findet. Wenn nun gleichwohl eine Bilanz aller jener Momente zum Nachtheil unsers Kantons ausfällt, so ist jedenfalls das Mißverhältniß nicht so groß, daß derselbe einen Grund zur Verwerfung des Verfassungsentwurses darin finden sollte. Es verdient endlich alle Beachtung, daß nach dem Entwürfe (Art. 31) neue Zölle oder Weg- und Brückengelder von dem Bunde nicht mehr bewilligt werden dürfen, außer bei großartigen Unternehmungen von nationaler Bedeutung, während bei der Fortdauer des jetzigen Bundes die Tagsatzung die Unzahl der bestehenden Weggelder ohne Zweifel stets mit neuen vermehren würde. Obwohl die sogenannten Konsumogebühren auf geistigen Getränken nichts weniger als eine Finanzquelle für den Bund sind, so berühren wir sie dennoch hier in der Reihenfolge des Entwurfes. Es ist bekannt, daß manche Kantone an ihrer Grenze von dem eingeführten Wein und anderen geistigen Getränken eine Gebühr erheben unter dem Titel Konsumo steuer, daß ferner andere Kantone, worunter namentlich Zürich, schon seit vielen Jahren die Rechtmäßigkeit derselben bestritten, weil sie in der That und Wahrheit nicht eine Verbrauchssteuer, sondern ein Eingangszoll sei, welchen die Tagsatzung nie bewilligt und in die Zollregister aufgenommen habe. Es war bei dem jetzigen Bunde nie möglich, diesem Uebelstand abzuhelfen, weil die betreffenden Stände stets bei ihrer Ansicht über die rechtliche Natur dieser Abgabe verharrten und die Einnahme als unentbehrlich für ihren Staatshaushalt darstellten. Mit mehr Grund durfte man sich der Hoffnung hingeben, daß es bei einer so durchgreifenden Reform des Bundes endlich gelingen werde, eine Abhülfe der begründeten Beschwerde zu erlangen. Allein es war aus denselben Gründen auch jetzt nicht möglich, indem bei Abschaffung dieser Gebühren eine Mehrheit der Stände für die Annahme des Entwurfes nicht erhältlich gewesen wäre. Obgleich nun der Stand Zürich auch jetzt noch auf seiner Ansicht über die 662 Unrechtmäßigkcit dieser Gebühren beharren muß und obgleich die Weinproduktion desselben benachteiligt ist, so hat dennoch weder der Große Rath, noch der Regierungsrath Anstand genommen, dem VerfassungSentwurfe beizustimmen. Sie wurden hiezu wesentlich durch folgende Gründe bestimmt: Wir haben nie die Besugniß der Kantone bestritten, wirkliche Verbrauchssteuern zu beziehen, sondern nur die Eigenschaft jener angeblichen Konsumosteuern als solcher in Abrede gestellt. Nun zeigt sich wenigstens das rechtliche Bedenken, ob nicht jene streitigen Gebühren wirkliche Konsumosteuern werden, wenn die betreffenden Kantone ihre eigenen gleichartigen Produkte mit der nämlichen Steuer belasten würden. Sobald wir uns aber vom rechtlichen Standpunkt aus darauf beschränken müßten, nur das letztere zu fordern, so hätte der Kanton Zürich kein großes Interesse mehr an der Sache. Denn mehrere jener Stände, z. B. Bern, Luzern, Solothurn, haben so wenig eigene Weinproduktion, daß eS für die Konkurrenz der zürcherischen Weine gleichgültig ist, ob dieselben mit jener Abgabe auch belastet werden oder nicht. Aber abgesehen hievon ist vorzugsweise hier die auch für das Ganze entscheidende Frage von Bedeutung, nämlich die: Haben wir etwas Besseres zu erwarten, wenn wir deßhalb die Bundesverfassung verwerfen? — Wir müssen diese Frage mit aller Gewißheit verneinen , indem wir ja aus Erfahrung wissen, daß wir bei der Fortdauer des jetzigen Bundes jenes Uebel nicht beseitigen können, und indem wir zuverlässig annehmen können, daß auch ein VersassungS- rath mit Aussicht auf Erfolg den Versuch der Beseitigung dieser Gebühren nicht machen könnte. Es wäre daher sehr unklug, das viele Vortreffliche, welches im Entwürfe liegt, von uns zu weisen, weil derselbe ein Uebel enthält, das wir auch ohnehin nicht los werden können. Dazu kommt endlich noch, daß der Art. 32 verschiedene Beschränkungen dieser Gebühren enthält, die man früher vergeblich zu erreichen versucht halte und welche uns wenigstens die Garantie geben, daß der Bezug der Gebühren in keiner Richtung ausgedehnt werden kann, während große Gefahr vorhanden wäre, daß bei der Fortdauer des jetzigen Bundesvertrages dieselben auch in andern Kantonen, wo sie noch nicht bestehen, eingeführt würden. Diese Gefahr dürfte besonders die Betheiligten mahnen, eher für die Annahme des Entwurfes zu wirken, als im Unmuth für die Verwerfung zu stimmen. Eine weitere sehr wichtige Veränderung besteht in der Zentralisation deS Postwesens. Dieses war bis jetzt gänzlich Sache der Kantone, und es läßt sich nicht behaupten, daß dasselbe durchweg in einem lobenSwerthen Zustande sich befinde. Vielfach klagt der Verkehr über allzu hohe Taren und über mangelhafte Verbindungen; vielfach klagen die Kantone selbst über gegenseitige Plakereien, und die Anknüpfung eines postalischen Verkehrs mit dem Auslande ist natürlich wegen der vielen Interessenten immer mit großen Schwierigkeiten und Uebelständen verbunden. Wenn in einem Lande von dem Umfange der Schweiz 22 Postsouveränitäten herrschen, so will jede für sich sorgen, jede ihr Regal so gut als möglich gellend machen, und man darf sich daher nicht sehr verwundern, wenn ein Brief von Genf nach Konstanz ungefähr so viel kostet, als ein Brief aus der Türkei in die Schweiz. Die vielen Postterritorien müssen natürlich viele Verschiedenheiten in der Verwaltung und daher Konflikte und Verwirrung zur Folge haben, und wenn irgendwo, so ist gewiß im Postwesen die Zentralisation für den Verkehr wohlthätig. Diesen Vortheil bietet der Bundesentwurf; nach Art. 33 desselben sollen in der ganzen Schweiz dasselbe System der Postverwaltung und dieselben Taren gelten, letztere nach möglichst billigen Grundsätzen; die bisherigen Postverbindungen werden im Ganzen garantirt; die Kantone werden für ihre Einbußen entschädigt je nach dem Totalertrag und im Verhältniß ihrer bisherigen Einnahme. Ob über dieses hinaus noch eine Einnahme für die Bundeskasse möglich sei, 663 kann erst die Zukunft zeigen. Indeß lehrt die Erfahrung anderer Staaten, daß bei bedeutender Herabsetzung der Taren sich der Poftverkehr in hohem Maße vermehrt habe und daß der Ertrag des Postregals eher gestiegen als gesunken sei. Es ist zu hoffen, daß die Bundesgesetzgebung bei Bestimmung der Tarife die Rücksichten für die Erleichterung des Verkehrs und für die Finanzen des Bundes in ein angemessenes Verhältniß bringen werde. Eine zwar nicht sehr bedeutende EinnahmSquelle wird dem Bunde noch eröffnet durch die Zcntralisation der Fabrikation und des Verkaufs des Schießpulvers, indem die Kantone nach dem Entwürfe daS Pulverregal ohne direkte Entschädigung dem Bunde abtreten. Zusammenhängend mit diesen ökonomischen Verhältnissen sind noch die Bestimmungen deS Entwurfes über Zentralisarion des Münz wesenS und des Maßes und Gewichtes. Auch hierin wird jeder Unbefangene einen Fortschritt erblicken. Die Klagen über die Münzverwirrung in der Schweiz sind alt und allgemein bekannt. Jedermann fühlt, wie sehr der große, sowohl als der kleine Verkehr darunter leidet. Es ist nicht möglich, daß so kleine Territorien, wie die Kantone, einen eigenen Münzfuß festhalten können und daß er dem Verkehr genügt; daher ist die Idee einer Vereinigung der ganzen Schweiz zu einer gemeinsamen Münzgcsetzgebung gewiß geeignet, eine bessere Ordnung im Münzwesen herzustellen. Die großen Schwierigkeiten indeß, die hier vorkommen werden, und die erforderlichen Vorarbeiten machten es rathsam, keine voreiligen Entscheidungen in die Verfassung selbst aufzunehmen, sondern die ganze Entwicklung der künftigen Bundesgesetzgebung anheimzustellen. Auch die Einführung des gleichen Maßes und Gewichtes in der ganzen Schweiz kann nur mit Freude begrüßt werden, da sie ebenfalls zur Erleichterung des Verkehrs beitragen muß, und da daS System dieses Maßes und Gewichtes auf der Grundlage des schon vorhandenen Konkordates beruhen soll, so ist zu erwarten, daß die Vollziehung dieser Bundesvorschrift keinen großen Schwierigkeiten mehr unterliegen werde. Der Abschnitt der allgemeinen Bestimmungen des Entwurfes schließt mit einer Reihe von Grundsätzen, welche den Zweck haben, den Rechten deS Menschen und Bürgers im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft Anerkennung zu verschaffen, dem Schweizer überall Gleichheit der Rechte zuzusichern, Einrichtungen und Gesetze, welche der Zeitgeist als grausam verurthcilt, von Bundes wegen zu untersagen und das Vaterland vor konfessioneller Verfolgungssucht zu schützen. Eine bloße Aufzählung der wesentlichem Grundsätze mag genügen, um deren hohen Werth zur allgemeinen Ueberzeugung zu bringen. Das Petitionsrecht, das VereinSrecht und die Preßfreiheit sind überall gewährleistet; daS Bürgerrecht darf Niemandem gegen seinen Willen entzogen werden. Jeder Schweizer, der die durch den Bund vorgeschriebenen Requisite hat, darf sich in allen Kantonen niederlassen, Grundcigenthum sich verschaffen und Gewerbe treiben; ebenso darf er am Orte seiner Niederlassung die politischen Rechte ausüben; jeder muß in der Gesetzgebung und im gerichtlichen Verfahren gleichgehalten werden, wie der Bürger des betreffenden KantonS; rechtskräftige Urtheile eines KantonS sollen in allen andern vollzogen werden. Ausnahmsgerichte dürfen nicht eingeführt und TodeSurtheile wegen politischer Verbrechen dürfen nicht ausgefällt werden. Die freie Ausübung des Gottesdienstes ist den christlichen Konfessionen in allen Kantonen gewährleistet und gegen konfessionelle Verfolgungen und Friedensstörungen darf auch der Bund nöthigensallS einschreiten; der Jesuitenorden und alle ihm afsiliirten Orden dürfen nirgends in der Schweiz Aufnahme finden. Es ist schon im Eingänge erwähnt worden, daß der Bund vom Jahre 1815 664 von allem diesen keine Spur enthält, daß er außer der Erhaltung der Schweiz und der Kantone keinerlei gemeinsame Interessen kennt und schützt, und daß die Behandlung der Schweizerbürger der Willkür der einzelnen Kantone unbedingt anheimgestellt ist. Hier liegt die große Schattenseite des jetzigen Bundes und die große Lichtseite des neuen Entwurfes; die Wahl sollte dem Schweizervolke nicht schwer werden. Der zweite Abschnitt enthält die Organisation der Bundesbehörden. Die wichtigste und schwierigste Frage bezog sich auf die Einrichtung der obersten Bundesgewalt. Allgemein ist die Ansicht durchgcdrungen, daß die bisherige Tagsatzung in der Regel nur die kantonalen Interessen vertrete, und daß vaS in der neuern Zeit immer kräftiger im Schweizervolke hervortretende nationale Element keinerlei Vertretung in der Bundesgewalt habe. Man war bald einig, daß dieses Element ein Organ erhalten müsse; aber über das Verhältniß desselben zu dem Organ der Kantone waren anfänglich die verschiedensten Ansichten vorhanden. Bald aber stellte sich eine entschiedene Mehrheit für die Idee heraus, daß in der obersten Behörde, Bundesversammlung, die schweizerische Nation sowohl als die Kantone besonders und selbstständig vertreten sein sollen, die erstere durch einen Nationalrath mittelst direkter Wahlen auS dem schweizerischen Volke gewählt und die letzter« durch Abgeordnete der Kantone, durch einen Ständerath. Beide Behörden berathen in der Regel getrennt, und es bedarf der Uebereinstimmung beider zur Gültigkeit eines Gesetzes oder Beschlusses. Es ist dieses das sogenannte Zweikammersystem in ähnlicher Weise, wie es in vielen andern Staaten auch besteht. Man kann nicht läugnen, daß dieses System zwei Vorzüge besitzt; einerseits sind die beiden Elemente, das Interesse des Schweizervolkes, als eines Ganzen, und dasjenige der Kantone durch kräftige, gleichzeitig thätige, in Wechselwirkung stehende Organe vertreten und können sich bei allen Bundesfragen geltend machen; anderseits kann man die Beruhigung haben, daß die doppelte Berathung zur Gründlichkeit und Vielseitigkeit einer besonnenen Prüfung führen muß. Dagegen wirft man diesem System vor, daß diese beiden Kammern oder Räthe vermöge ihres Ursprunges, ihrer Stellung und Aufgabe verschiedene Richtungen und Interessen verfolgen und daher in der Regel oder häufig in Konflikte gerathen werden, woraus dann folge, daß eS selten zu Beschlüssen kommen könne, und daß somit die oberste Bundesgewalt ohnmächtig und rathlos werde. Wenn auch dieser Einwurf nicht ganz grundlos ist, so darf man gleichwohl einstweilen nicht allzu große Besorgniß hegen. Sind auch bisweilen verschiedene Richtungen möglich und verschiedene Ansichten über die Mittel, die zu einem Zwecke führen, so darf nicht vergessen werden, daß am Ende die höchste Aufgabe der beiden Räthe eine und dieselbe ist, nämlich das Wohl deS Vaterlandes, und daß anzunehmen ist, dieselben werden sich wo nöthig um dieses Panner schaaren; es darf ferner nicht übersehen werden, daß die beiden Räthe ohne Instruktionen und nach freier Ueberzeugung stimmen können, was der gegenseitigen Belehrung und der Macht der öffentlichen Meinung einen großen Einfluß gestattet; endlich ist zu beachten, daß die nationalen und kantonalen Interessen keineswegs immer im Widerspruch stehen, und daß man sich überdieß sehr täuschen würde, wenn man annähme, daß alle Mitglieder der einen Kammer immer nur nach der einen Richtung steuern werden und alle Mitglieder der andern Kammer nach der entgegengesetzten Richtung. Wie man immerhin die Sache betrachten mag, so wird man, da diese Einrichtung in der Schweiz neu ist, jedenfalls gut thun, wenn man sein Endurtheil der künftigen Erfahrung anheimstellt. 665 Soviel ist gewiß, daß diese Organisation der obersten BundeSgewalt einstweilen ein ziemlich verbreitetes Vertrauen genießt und daß — was die Hauptsache ist — eine andere zur Zeit gar nicht möglich gewesen wäre, indem eine starke Mehrheit der Stände sich entschieden weigerte, auf eine gleichzeitige, lebendige und alle Bundesgeschäfte umfassende Repräsentation der Kantone Verzicht zu leisten. Bei dieser Sachlage hat der Stand Zürich durchaus keinen Grund', sich dieser Anordnung beharrlich zu widersetzen, zumal er vom kantonalen Standpunkte auS nichts dabei zu verlieren hat. — Die Befugnisse der Bundesversammlung sind klar und umfassend in Art. 74 deS Entwurfes zusammengestellt; eS steht ihr die Bundesgesetzgebung zu, ferner die Oberaufsicht über die Verwaltung und Rechtspflege, so wie die Verfügung in besonders bezeichneten, wichtigen Fällen; ihr Verhältniß zum BundeSrath hat große Aehnlichkeit mit der Stellung der Großen Räthe gegenüber den Regierungen der Kantone. Ein Punkt verdient noch besonders bemerkt zu werden, weil er einem großen Uebelstande abhilft. Bis jetzt gab es keine Behörde, welche in Konfliktfällen zwischen dem Bunde und der Kantonalsouveränität entscheiden konnte. War die Tagsatzung uneinig über die Auslegung eines Artikels der BundeSakte, so blieb die Sache in der Regel auf sich beruhen, auch wenn eine Mehrheit sich ausgesprochen hatte; denn es machte sich die Ansicht geltend, daß Stimmeneinheit zur Auslegung erforderlich sei. Dieses Verhältniß führte oft zu den längsten und hartnäckigsten Streitigkeiten. In solchen Fällen sollen nun künftig die in Eine Behörde vereinigten Räthe entscheiden (Art. 80). Als eines der am meisten gefühlten Bedürfnisse wurde allgemein der Mangel einer eigentlichen Bundesregierung anerkannt. Die Stelle derselben vertraten bis jetzt abwechselnd die Vororte. Allein ihre Eigenschaft als Kantonalregierung und der Mangel einer bestimmten und anerkannten Kompetenz in irgend wichtigern Sachen stellte ihre Wirksamkeit so ziemlich auf Null. Der Empfang und die Mittheilung diplomatischer Korrespondenzen, allfällige Verfügungen in dringlichen Fällen und die Vorbereitung der Geschäfte für die Tagsatzung — das war der Wirkungskreis der Vororte. Wenn dieselben in ernsten und gefährlichen Momenten etwas wagten, z. B. eine bescheidene Truppen- aufstellung, so wurden sie nicht selten tadelnd zu Rede gestellt, und dasselbe war der Fall, wenn sie nicht handelten. Eine solche Art von, Bundesregierung war nur möglich bei einem Bunde, welcher wie der gegenwärtige so wenig gemeinsame Interessen in seinen Bereich zieht und fast alles den Kantonen überläßt. Nach dem neuen Entwürfe aber erhält der Bund einen ungleich größer» Wirkungskreis, und es wird demnach nothwendig, eine eigne, von den Kantonen unabhängige Bundesregierung aufzustellen, welche die Thätigkeit ihrer Mitglieder im vollen Maße in Anspruch nehmen wird. Der Entwurf schlägt daher einen BundeSrath von sieben Mitgliedern vor, gewählt von der Bundesversammlung und ihr verantwortlich für alle seine Verrichtungen; er ist die eigentliche administrative und vollziehende Gewalt des Bundes und seine Kompetenzen sind im Art. 90 speziell aus einander gesetzt, woraus hervorgeht, daß diese Behörde mit der nöthigen Kraft und Würde ausgerüstet ist, um die Interessen des Bundes nach Außen und im Innern zu schützen. Eine fernere neue Behörde, welche der Entwurf aufstellt, ist das Bundesgericht. Der jetzige Bund hat keine Behörde, welche in Civil- oder Kriminalsachen über die Rechte der Eidgenossenschaft oder der Kantone urtheilen dürfte. Wir haben bloß die allgemeine Bestimmung, daß Streitigkeiten der Kantone über Rechte, die nicht durch den Bundesvertrag gewährleistet sind, an ein eidgenössisches Schiedsgericht gewiesen werden sollen. Welche Streitigkeiten aber in diese Klasse gehören, 84 666 diese Frage führte nickt selten zu einem neuen Streit, der dann zuerst von der Tagsatzung entschieden werden mußte. Auch ist es ein Uebelstand, durch ein Gesetz Jemandem Schiedsgerichte aufzuzwingen, da man ihm doch nicht wohl zumuthcn kann, Vertrauen zu haben gegen Männer, welche der Gegner zu Richtern gewählt hat. In Kriminalsachen ist gegenwärtig vollends eine Lücke vorhanden, indem Verbrechen gegen die Eidgenossenschaft, z. B. Hochverrath, nicht in allen Kantonen mit Strafe bedroht sind, so daß eS ganz vom Zufalle abhängt, ob Verbrechen der Art bestraft werben können oder nicht. Aus diesen Gründen war man allseitig einverstanden, ein Bundesgericht aufzustellen. Als Civilgericht soll es urtheilen über Streitigkeiten zwischen den Kantonen oder zwischen dem Bund und einem Kanton, so wie auch über Streitigkeiten zwischen dem Bund und Korporationen oder Privaten, wenn die streitige Summe beträchtlich und der Bund Beklagter ist. Sind nämlich die Korporationen oder Privaten Beklagte, so wollte man sie nicht dem natürlichen Richter ihres Wohnortes entziehen. Es versteht sich anbei von selbst, daß durch das Bundesgericht Schiedsgerichte nicht ausgeschlossen werden, wenn sie auf dem freien Willen beider Parteien beruhen. In Kriminalsachen soll das Bundesgericht mit Zuziehung von Geschwornen und mittelst des öffentlichen und mündlichen Verfahrens urtheilen. Die Straffälle, welche seiner Kompetenz unterworfen Werden, sind Verbrechen eidgenössischer Beamteter, Hochverrath gegen den Bund und Aufruhr und Gewaltthat gegen dessen Behörden, Vergehen gegen das Völkerrecht und solche politische Verbrechen, welche eine eidgenössische Intervention veranlaßten. Dieser letzte Punkt dürfte nicht wenig beitragen, den Revolutionsvcrsuchen in den Kantonen Einhalt zu thun, weil es mit dem augenblicklichen Siege einer Aufruhrpartci nun nicht mehr abgemacht ist, sondern weil ein Gericht außer dem betheiligten Kanton im Hintergründe steht. Hiemit beendigt der Entwurf die Organisation des Bundes, und er schließt mit einem Abschnitt über die Revision der Bundesverfassung. Die Möglichkeit einer Revision derselben gehört zu den schönsten Vorzügen des Entwurfes. Der Mangel einer solchen Bestimmung im jetzigen Bundesvertrage verleitete zu der vielfach aufgestellten Ansicht, daß zu einer Revision die Zustimmung aller Stände erforderlich sei, oder mit andern Worten, daß eine Revision zu den Unmöglichkeiten gehöre. Daher die langen Kämpfe, daher das Gefühl des Mißbehagens und der Unzufriedenheit, das von Jahr zu Jahr in der Eidgenossenschaft sich steigerte. Die Geschichte lehrt unwiderleglich, daß die Staatssormen nicht von beständiger Dauer sein können, sondern daß sie der Richtung und den Bedürfnissen der Zeit angepaßt werden müssen; auch haben alle neueren Kantonsverfassungen diese Wahrheit anerkannt und der Möglichkeit einer weiteren Entwicklung Raum gegeben. Um gewaltsamen Erschütterungen des RechlszustandeS vorzubeugen, muß dem Willen der Mehrheit eines Volkes eine gesetzliche Bahn bezeichnet werden, auf der es seine Wünsche zur Berathung und Entscheidung bringen kann. Werden sich auch verschiedene Ansichten geltend machen über die Art und Weise, wie künftig Revisionen angebahnt werden sollen, so muß doch unzweifelhaft der Grundsatz selbst als ein großer Fortschritt freudig begrüßt werden. Der Regierungsrath hat hiemit seinen Auftrag erfüllt, den Entwurf mit einem beleuchtenden Berichte zu begleiten. Er hofft gezeigt zu haben, daß, wie groß auch einzelne Mängel sein mögen, die gegenwärtig unmöglich zu vermeiden waren, dennoch die Vorzüge desselben, verglichen mit dem gegenwärtigen Zustande, in hohem Maße überwiegend seien und einer erfreulichen, nationalen Entwicklung die Bahn eröffnen. Es ist aber nicht nur der innere Werth der neuen Verfassung, sondern 667 auch der Ernst der Zeiten, der dringend die Annahme derselben empfiehlt. Der bestehende Bund ist vom schweizerischen Volke aufs entschiedenste verurtheilt. Wird der neue verworfen, so müssen alle Kämpfe der Parteien von vorn beginnen; wie weit und wohin diese führen, weiß Niemand, und es ist sehr zu bezweifeln, daß überhaupt ein neuer und besserer Bund möglich würde. Werfen wir aber einen Blick auf die Verhältnisse rings um uns und auf die Möglichkeit gefährlicher Verwicklungen, so muß jeder Freund des Vaterlandes aufs innigste wünschen, daß unsere innere Verhältnisse aufs schnellste geordnet und ein Zustand herbeigeführt werde, der feste Ordnung im Innern und Kraft und Einigkeit gegen Außen beurkunde. Darum haben der Große Rath und der Regierungsrath einstimmig beschlossen, dem neuen BundeSentwurfe unter Vorbehalt der Abstimmung der Gesammtbürgerschaft des Kantons ihre Genehmigung zu ertheilen. Wenn das Schweizervolk ihn annimmt, so darf es mit Wahrheit sagen: „Diese Bundesverfassung ist unter den manchen, die unser Vaterland seit 50 Jahren besaß, die erste, welche rein ist von jedem fremden Einfluß", es darf mit Stolz sagen: „Wir sind das einzige Volk in Europa, welches in dieser sturmbewegten Zeit in Ruhe und Frieden und auf dem gesetzlichen Wege das schwierige Werk seiner polischen Umgestaltung durchgeführt hat." — Möge der Kanon Zürich zu diesem schönen Ergebnisse mitwirken! Zusatz zu S. 316: Staatsarchiv. Es entstand erst im I. 1713, denn bis auf jene Zeit befanden sich die Staatsakten größtentheils in den Wohnungen deS Stadt- und UnterschreiberS; in jenem Jahre aber sind in einem mit der Fraumünsterkirche verbundenen Gebäude Einrichtungen getroffen worden, um die Staatsschriften gehörig aufbewahren zu können. Bis zum I. 1837 hieß das Staatsarchiv Registratur und der jeweilige Beamte Registrator, von welchen hier zwei genannt werden, weil sie sich wirklich um das Archiv wesentlich verdient gemacht haben. Der eine oder der erste Registrator hieß Johannes Nahn, der andere Salomon Wolf. Als 1837 Herr Gerold Meyer von Knonau aus Zürich zum Registrator erwählt worden war, beschloß, ohne sein Zuthun, der Regierungsrath am 7. November, eS soll die bisher mit dem Namen eines RegistratorS des StaatSarchives bezeichnete Beamtungsstelle von nun an in dem Regierungsetat, den Protokollen und Akten mit der Benennung eines StaatSarchivars aufgeführt werden. Gleich beim Eintritte seines Amtes wurden Herrn Meyer von Knonau die Schlüssel zu der Sakristei im Großmünster übergeben, wo sämmtliche Pergamente des Staates (die Bundeöbriefe, Friedensverträge und eine Menge anderer Urkunden von historischer Bedeutung) aufbewahrt lagen, — Schlüssel, die bis dahin stets in den Händen derjenigen Mitglieder der Regierung, die auf Diplomatik sich verstunden, gewesen waren. Gleich im folgenden Jahre, als die AntisteSwürde nicht mehr an das Pfarramt beim Großmünster gebunden war, wurde das von Antistes Breitinger gesammelte und von seinen Nachfolgern fortgesetzte Kirchenarchiv, das man auch Antistitialarchiv hieß, mit Ausschluß der Protokolle und Akten von 1803 an, in das Staatsarchiv gebracht. Weniger die Protokolle der Kirchenbehörde als die Visitationsakten und die Bevölkerungsverzeichniffe sind beachtenSwerthe Quellensammlungen. Vor allem aber ist der epistolartsche Verkehr der zürcherischen Kirchenvorstände mit in- und ausländischen protestantischen Theologen, selbst solchen ersten Ranges, von höchster Bedeutung, namentlich sind die Briefe aus der Zeit von AntisteS Heinrich Bullinger für die Kirchengeschichte eine uner- 84 * schöpfliche Fundgrube. Diese Briefe sind meistens in lateinischer, selbst griechischer Sprache geschrieben. Nur drei Jahre später ward dem Staatsarchive daö biSanhin besonders aufbewahrte und von einem eigenen Beamten überwachte Finanzarchiv einverleibt, das an Rechnungen, die theilweise bis inS 15. Jahrhundert hinaufsteigen, überaus reich ist; nicht minder aber auch an Urkunden sämmtlicher Klöster, Stifte (mit Ausnahme des Chorherrenstiftes zu Zürich) und Commenden, die im Gebiete ves Kantons sich befunden hatten. Im I. 1848 wurden nun auch aus dem Archive des im I. 1832 ausgelösten Chorherrenstiftes sämmtliche Archivalien von historischem Werthe an das Staatsarchiv abgegeben, die weniger in quantitativer als qualitativer Beziehung sich auszeichnen. ES befinden sich darunter Dukumente von überaus hohem Alter. Am Ende des letzten Dezenniums kamen noch an das Staatsarchiv die Archive des einstigen zürcherischen kaufmännischen Direktoriums und des Ehegerichtes, welch letzterer Gerichtshof schon 1831 eingegangen war, so daß der jetzige Archivvorstand, der bei Antritt seiner Stelle nur zwei große und zwei kleinere Archivräume vorfand, nunmehr zwölf solcher zu überwachen hat. - Der Staatsarchiv«! sah sich daher überaus in Anspruch genommen, indem bei jedesmaliger Einverleibung von Archiven eine Revision des neu übernommenen Archivbestandtheiles nöthig ward, und von all diesen Revisionen war keine mühsamer als diejenige des Stiftsarchiveö, weil ältere Verzeichnisse an den Beamten nicht abgegeben wurden. Ungeachtet dieser Zuflüsse und obwohl jährlich Tausende von Aktenstücken aus neuester Zeit an das Staatsarchiv abgeliefert werden, gelang es dem Herrn Meyer von Knonau, mehrfache Repertorien sowohl über die eingebundenen Archivalien als über die Urkunden, als auch über die Akten u. s. f. zu verfassen, mit historischdiplomatischen Arbeiten öffentlich hervorzutreten, inländische wie auswärtige Gelehrte und Vereine (in Deutschland, England, Frankreich unv Italien) für die verschiedenartigsten Zwecke zu unterstützen. Die mannigfachen Verbesserungen im Archive selbst durch Abfassung eines zeitgemäßen Archivplanes, durch Einrichtung eines PersonalrepertoriumS, das früher gänzlich gefehlt hatte u. dgl. m., lenkten auch die Aufmerksamkeit anderer Kantonsregierungen auf das hiesige Staatsarchiv. Der Raum gestattet nicht, hier in größern Detail einzutreten, doch dürften die obigen Angaben hinreichen, die große Bedeutsamkeit des zürcherischen Staatsarchives darzuthun, das an Inhalt und Umfang das erste der Schweiz genannt werden darf, um so mehr, als eS bis zum Jahr 1798 auch eidgenössisches Archiv ist. Ueber verschiedene Sammlungen, die zum Theil schon ansehnlich genannt werden dürfen, und die Sphragistik, Numismatik, Schriftproben aus den verschiedenen Jahrhunver- ten und von berühmten Männern beschlagen, wird eine spätere Chronik Aufschluß geben. Zusatz zu S. 379: Fluntern. Im Jahr 1838 wurden in Folge Vertrages von der seit alten Zeiten der Stadt Zürich gehörenden Allmend auf der Höhe des Zürichberges 85 Jucharten den Gemeinden Fluntern und Hot- tingen als Servitutsloskauf abgetreten. In Folge dessen wurde der Boden theilweise aufgebrochen und zur Anpflanzung in Parzellen vertheilt; 35 Jucharten, die der Stadt verblieben, wurden mit ihren dortigen Waldungen vereinigt. Ferner wurden jenen Gemeinden 181 Jucharten Waldungen im Zürichberg abgetreten. Zusatz zu S. 587: Bibelgesellschaft. Ihr Wirken ist zwar durch den kleinen Umfang des Gebietes der zürcherischen Bibelübersetzung mehrfach beengt, sie suchte aber in diesem Dezennium die Verbreitung der Bibel und des Neuen Testamentes im Kanton durch zwei neue Mittel zu befördern, vorerst durch Herabsetzung des Verkaufspreises unter die Druckkosten, dann auch durch Colportage, wozu ihr die evangelische Gesellschaft die Hand bot. Auch ward 1850 ein neuer Abdruck der seit 1819 stereotypirten Oktavbibel beschlossen, welcher der Gesellschaft 2200 fl. kosten wird. Gänzliches Verschenken der Bibeln und Testamente hält die Gesellschaft in der Regel nicht für zweckdienlich zur Förderung des rechten Gebrauches der Schrift. Die Preise, um welche die Bibeln und Testamente in den Depots bei den Pfarrämtern oder im Depot der evangelischen Gesellschaft in Zürich oder beim Colporteur bezogen werden können, sind folgende: Foliobibel, geb. R. u. E.L. Ist. 10 ß., in aldo 30 ß. Medianoktavbibel« in albo 2 fl. 20 ß. Oktavbibel (stereotypirt), geb. R. u. E.L. 1 fl., in slbo 30 ß. N. Testament (grober Druck), geb. R. u. E.L. 15 ß., in nlbo 10 ß. Das N. Testament und der Psalter (zum Kirchenbuch gedruckt) sind in der Bürklischen Druckerei zu finden. Uebersicht des Bestandes der öffentlichen Güter -er sämmtlichen Gemeinden des Kantons mit Cnde des Jahres 18 S 0 . blö. Inbegriffen die Liegenschaften, abzüglich der Passiven. Gemeinden. Kirchengut. Armengut. Schulgut. Gemeindsgut. Bemerkungen. fl. fl. fl. fl. fl. ß. fl. fl. Bezirk Zürich. Aesch. 5826 4 8847 7 Albisrieden. 5413 17 3366 26 9083 32 15135 32 Altstätten. 1289 31 3424 30 12790 16 27700 38 Außersihl. 1074 34 3455 21 5951 10 11318 32 Birmenstorf. 9597 25 7663 — 6735 32 19604 4 135 2 Dietikon, reformirt . . . 1168 15 7950 — 5529 26 53531 6 - katholisch . . . 4066 7 6664 26 7442 37 Enge. 4478 29 5659 — 18501 — 22452 14 Fluntern. 4852 36 4965 15 18721 27 30642 25 Geroldschweil. 1343 5 93 38 Hirslanden. 4698 36 7802 29 19229 37 Hottingen. 9158 22 17539 9 36342 8 670 Gemeinden. Kirchengut. ^ Armengut. Schulgut. Gemeindsgut. Bemerkungen. fl. §. fl. ß- fl. ß. fl. ß. Höngg. 19053 35 19416 13 9787 27 103906 17 Civilgem. Leimbach . . 1982 35 5338 25 - Landikon . . 186 18 Neumünster. 64179 36 6406 12 Niederurdorf. 448 24 Oberengstringen .... 200 - 6225 34 985 17 Cviilgem. Oberötweil . . 2462 11 Oberurdorf. 15428 20 Oberstraß. 3435 21 5609 15 12944 36 45295 2 Civilgem. Oerlikon. . . 4599 37 608 39 Riesbach. 6480 28 12174 4 13539 6 Civilgem. Ringlikon . . 2492 10 Schwamendingen .... 5186 13 1395 37 15921 25 1666 14 Schlieren. 2111 11 3743 39 1904 22 348505 2 Seebach ....... 4437 6 845 14 6437 6 4757 2 Unterengstringen .... 5755 7 3547 20 Civilgem. Unterötweil. . 1591 37 3270 20 534 27 Unterstraß. 1633 12 14560 20 13544 30 32811 9 Uitikon. 9167 19 4679 27 2903 17 10963 19 Urdorf. 4914 28 1300 10 2288 19 Weiningen. 12199 4 10713 28 14002 27 11905 4 Wiedikon. 2117 19 12071. 23 4423 9 12207 11 Wipkingen. 9696 16 5261 7 11487 8 8422 19 Wollishofen. ..... 6659 19 10500 23 10055 8 14217 2 Wytikon ....... 1092 36 1987 6 1779 22 1573 23 Zollikon. 17488 24 7425 33 14435 1 25475 31 Civilgem. Zollikerberg. . 5627 19 1045 25 Zürich. 3608 24 172924 11 198718 15 1,202171 16 Großmünstergemeinde . . 20242 2 Fraumünstergemeinde . . 11533 39 St. PeterSgemeinde . . 95933 10 Predigergemeinde . . . 4894 37 katholische Gemeinde . . 5512 3 Bezirk Asfoltern. Beugst. 8698 25 2748 16 5448 35 1406 21 Civilgem. Aeugsterthal. . 2333 19 195 12 - Wengi . . . 130 35 671 Gemeinden. Kirchcngut. Armcngut. Affoltern. fl, fl 15778 3 fl, fl 3513 25 Civilgem. Zwillikon . . - Loo u. Fehrenbach Bonstetten. Hausen. 11235 22 13972 3l 4816 5 Ebertschweil. Kappet. 1811 10 3305 1 Civilgem. Ebertschweil. . - Uerzlikon. . . - Hauptikon . . Knonau . 4447 14 7237 8 Maschwanden. 11277 39 2043 6 Mettmenstetten. 19181 27 3082 46 Civilgem. Obermcttmenstätten - Dachelsen . . - Roßau . . . - Heferschweil. . Obfelden Civilgem. Unterlunnern . 16307 15 1159 36 - Oberlunnern - Bickweil . . . - Toußen . . . - Wolsen . . . Ottenbach ...... 12368 10 725 3 Rifferschweil. 6671 21 3685 32 Stallikon. 10766 14 3469 26 Civilgem. Sellenbüren. . - Tägerstu Bucheneck - Gamlikon . . - Medikon . . . Wettschweil. Bezirk Horgen. Adlischweil. Hirzcl. 1909 14 3224 3 Schulsektion Höhe . . . - Spitzen . . Horgen. 36383 35 35017 19 Schulgut. Gcmcindsgut. Bemerkungen. fl. fl 8642 37 8444 22 6032 25 6875 14 2896 39 5899 23 3647 31 11255 16 9312 33 11030 25 5870 11 6349 22 1061 8 fl. fl 2441 3 790 — 225 9 11807 31 1946 30 832 267 3208 505 1693 8002 256 763 345 75 1036 9 5 7 Civilg. 6136'3 28 35 3 1 29 28 5600 11 221 8 479 21 646 19 6001 39 8083 28 7826 28 4873 8 1238 36 2371 11 293 38 3066 17 1395 18 561 4 76 10 592 39 73 15 336 30 3337 28 6385 37 2699 21 8928 37 6291 13 15528 25 3067 1 6960 26 7979 32 Bürgergut. Gemeinden. Kirchengut. Armengut. Schulgut. Gcmeindszut. Bemerkungen. fl. fl. si- fl. fl. ß. fl. fl- 3476 4 Spendgut. 745 26 Blindenfond. Dorf Horgen .... 7975 12 5014 4 6624 34 Hinterberg (Horgen) . . 4583 24 Civilgem. Arn .... 3754 6 2589 32 Schulgem. Käpfnach . . 5734 20 Kilchberg. 16012 1 6906 7 16352 35 Langnau . 14775 19 1425 10 11218 21 Oberricden. 16087 13 3989 19 11861 30 1756 9 Richterschweil. 14861 9 15989 4 24167 1 29532 25 20405 32 HotzescheStiftg Rüschlikon ...... 10373 11 3162 4 5338 37 11898 23 Schönenberg ..... 2091 20 6062 16 11681 15 4889 18 Schulgem. Mittelberg. . 8677 20 Thalweil. ...... 45383 11 9440 4 16756 3 Ortsgegend Thalweil . . 834 18 - Gattikon . . 7 16 - Ludretikon. . 738 6 Wädenschweil. 45142 7 19951 2 38759 26 28207 39 Bes. Fonds. 1166 11 4848 6 4148 11 Schulgem. Ort.... 7766 1 - Langenrüti. . 9288 17 - Stocken. . . 9223 10 Bezirk Meilen. Erlenbach. 6781 — 1944 17 9580 17 9313 18 Herrliberg. 15151 26 6699 16 7152 1 2384 9 Schulgem. Wetzweil . . 5484 6 6295 8 Hombrechtikon. 22677 34 8867 37 9876 1 Schulgem. Dorf . . . 20046 23 - Feldbach . . 9299 18 - Uezikon. . . 3696 10 Küßnacht . 7369 1 6633 4 19914 35 Schulgem. Dorf . . . 6776 31 - Limberg . . 5700 22 Männedors. 22529 19 5556 37 23865 8 18950 33 1224 — Gemeinden, Kirchcngut. Armcngut. Schälgut. Gcmeindsgut. Bemerkungen. fl. ß- ft. ß- fl. ß. fi. ß. Meilen. 12235 8 1085 34 12774 39 17336 32 Donat. Kasse. Schulgem. Dorf , . . 6164 19 - Obermeilen 8262 1 - Feld.... 5661 20 - Toggweil . . 4629 3 Octweil. 14640 24 3665 5 6098 24 Stäfa. 39320 30 20378 24 2750 12 1000 — Brändl Prarn.Stifr. Unterwacht. 1142 4 Oberwacht. 529 39 Kirchbühl. 14070 38 Uelikon. 6523 19 Uerikon. 5927 6 Uetikon. 11408 5 3554 39 5658 18 1461 24 8449 23 Rugg. Legat. Zumikon. 11446 11 2346 36 4139 20 511 26 Bezirk Hinweil. Bärentschweil. 21230 31 11196 11 2768 30 Aventschweil. 7206 33 52 37 Bärentschweil .... 7765 4 1392 22 Wappenschweil .... 4859 30 Hof. 3854 37 Bettschweil. 1496 3f^ Tanne. 1441 27 Fehrenwaltsperg.... 4457 17 Bubikon. 12155 18 7663 9 2143 21 538 20. Wolfhausen. 4486 35 1256 361 Niederglatt. 792 26! Hof Dingstatl .... 1015 26! Bubikon. 8580 30 Dürnten. 13383 10 4569 38 427 31 Dürnten. 4310 34 40 20^ Obervürnten. 2928 4 Tann. 4817 34! Fischenthal. 12685 34 4383 35 > 85 674 Gemeinden. Kirchengut. Armengut. Schulgut. Gemeindsgut. Bemerkungen. ii. ß. ff ß. fl. ß. ff. ß. Oberhof. j 2550 2 Boden. 2931 - Lenzen. ! 1546 23 Strahlegg. 2169 24 Hörnli. 851 32 § Goßau. 17688 38 Goßau. 8052 9 1887 1 Bertschikon. 3479 28 1138 6 Berg und Höf 147 5 Otlikon. 2069 6 1234 10 Grüth. 1988 25 336 9 Böndler. 26 6 Thäli. 810 23 Herschmettlen ... 3318 2 Grüningen. 1198 — 2312 14 1928 30 Grüningen. 4521 26 1751 25 Binzikon. 4634 10 2672 6 Jzikon. 4215 21 801 3 Adletshausen. 87 8 Holzhausen. 93 15 Bächelsrüti. 226 26 Hinweil. 18214 3 1544 8 Hinweil. 2530 18 1109 — WernetShausen .... 3875 26 3086 31 Gyrenbad. 551 22 75 — Hadlikon. 2457 35 207 5 Orn. Ringweil. 1518 17 58 31 Unterholz.> 4571 14 25 30 Unterbach.i 246 32 l Bossikon. 813 12 Rüti. 1030 10 3338 15 1597 15 Rüti. 7288 31 3795 8 Fägschweil. 3549 33 490 18 Seegräben. 13264 31 1999 1 Seegräben. 6443 17 1339 25 Gemeinden. Kirchengul. Armengut. Schulgut. Gemcindsgut. Bemerkungen. fl. ß- fl. ß- fl. fl fl. fl Wald. 21856 35 6971 15 940 2 1081 36 Bes. Fand. Wald. 17676 12 Riedt. 6298 30 Hübli. 2283 36 Hiltenberg. 584 12 843 10 Laupen . 2482 28 343 1 Güntisperg. 1540 33 Wetzikon. 16429 4 6139 26 Kempten. 2547 25 3923 5 561 22 Ettenhausen. 2431 1 1473 33 Oberwetzikon. 5634 4 117 30 Nobenhausen. 2226 27 143 33 Robank. 1935 38 848 18 Burg. 13 28 Unterwetzikon ... 2957 34 1971 39 Bezirk Uster. Dübendorf. 13845 21 5975 11 Dübendorf. 8341 13 15762 34 Gfenn. 1966 6 262 39 Hermikon. 1373 37 Berggemeinve ... 835 24 Egg 12667 13 7769 26 Egg. 6625 10 567 8 Hinteregg. 3282 15 692 17 Baad. 830 31 Hof. 445 22 Eßlingen. 7405 36 148 11 Lieburg. 665 13 Fällanden. 7914 39 1856 3 9461 23 8669 24 Greisensee. 7347 31 594 13 2946 11 3282 16 Maur. 10770 19 2708 4 Maur. 8550 11 2197 36 Ebmatingen. 5725 6 1561 25 Bin;. 373 39 Aesch. 5560 1 514 8 85 * 676 Gemeinden. Kirchengut. Armcngut. Schälgut. Gcmeindsgnt. ! ß- ! 0- ß- ! fl ß- .fl. v. Ueßikvn. ! 1276 7 535 37 Mönchaltors. > 10741 11 - 1469 27 ! 9843 18 Mönchaltors. I 4496 7 Brand . I 375 21 Lindhos. ! 28 33 HeuSberg i 4338 22 13 Schwerzenbach. 1712 16 1850 13 34 3908 29 Uster. 27751 3 16872 33 Uster. 13512 20 8592 30 Ober-Uster. ! ^ 5934 10 2263 10 Nieder-Uster. ! 3237 1 606 38 Werikon. ! ! 1545 36 2472 28 Nänikon. ^ 10652 2 56060 35 Winikon. 514 35 Freudweil. 1423 3 504 33 Wermatsweil 4514 9 4529 10 Sulzbach. 3344 2 96 — Nossikon. 3445 8 792 7 Riedikon. 3306 22 610 39 Volketschweil. 11689 14 3309 5 Volketschweil. 11371 8 6916 24 Hegnau . 5518 1 6951 13 Zimikon. 873 — 26 31 Kindhausen. 2862 18 86 30 Gutensweil. 3569 3 9 28 Wangen. 7966 10 3919 19 Wangen. 8031 35 3203 24 Brüttisellen. 6102 33^ 2925 19 Bezirk Pfäffikon. ' Bauma . 17207 34 1361 39 > Bauma . 8193 16 Wellnau. 823 16 Lipperschwendi .... 5046 26! BlitterSweil. 1867 26> Undalen. 3923 12 Fehraltorf. 8694 3 4110 7 16405 24 1677 19 Fehraltorf, Dorf . . . ! 8972 — Bemerkungen. Gemeinden. Kirchengut. Armengut. Schulgut. Gemeindsgut. I Bemerkungen. ! fl. ß. fl ß. fl. ß. fl.> ß. Hiltnau. 11639 18 3 29 Ober-Hittnau ... 2331 31 1330 8 Unter-Hittnau .... 4462 25 40 24 Dürstelen. 1912 38 1705 32 Jsikon. 789 16 181 21 Hasel. . . 1079 26 360 5 JÜnau. 12875 10 .6111 10 1131 38 Ober-Jllnau. 4163 .39 5842 12 Unter-Jllnau. 7144 9 10553 26 Rykon. 8247 34 4675 5 872 26 Bisikon. 5625 28 5232 3 Ottikon. 6573 6 6246 6 Oberhofgemeinde . . . 78 37 Effretikon . 777 34 Horb . 1611 34 Kyburg . 14826 19 1360 22 5916 26 20 9 17356 15 Lindau . 7518 14 1746 3 282 1 Lindau . 3465 36 3971 11 Tagelschwangen .... 4871 11 6122 9 Winterberg . 1915 37 3323 34 Grafftall. 3435 31 3776 1 Pfäffikon . 26322 5 5155 4 786 39 Pfäffikon . 11608 13 12019 31 Jrgenhausen . 6721 31 4180 32 WermatSweil .... ' 1732 28 1194 22 Sulzberg . Ottenhausen. 142 3 Unterbalm. 294 11 Oberbalm. 7 34 Wallikon. 3404 12 Auslikon. 2037 7 1196 22 Faichrüti ...... 64 8 Oberweil. 135 23 Rußikon. 16681 7 1492 1 7362 18 Rußikon. 3437 3 678 Gemeinden. Kirchengut. Armengut. Schulgut. Gemeindsgut. Bemerkungen. fl. ß. fl. ß. fl. ß. ft ß. Wylhof. 1944 22 Sennhof. 3236 22 Rumlikon. 1581 5 Madetschweil. 2444 20 1858 25 GündiSau. 3359 8 2703 — Ludetschweil. 1 2 Sternenberg. 8364 37 736 10 16243 12 Weißlingen. . 6693 29 1607 10 Weißlingen. 7432 31 2449 15 Dettenriedt. 1492 9 Theilingen. 6138 18 2008 11 Neschweil. 5305 1 2749 21 Ländikon . Wildberg. 9872 5 209 8 59 32 1564 10 Bes. Fond. Wildberg. 2370 36 866 8 Schalchen. 3104 39 1281 7 Ehrikon. 710 9 65 3 Wyla. 31366 30 9564 26 Wyla. 5152 6 2006 37 Huben. 1948 38 Bezirk Winterthur. Altikon. 1242 7 1490 5 19106 19 Bertschikon. 2377 20 2924 11 156 7 Gundetschweil .... 7071 15 788 15 Gündlikon. 54 12 Leibensperg. 264 18 Stägen. 424 3 Zünikon ...... 3630 5 445 28 Brütten. 4645 24 3404 22 4488 1 63562 7 Dägerlen. 3487 19 1707 27 Dägerlen. 119 30 Benk. 44 16 Berg. 541 15 Oberweil. 1726 37 1011 16 Rutschweil 2856 13 908 10 Gemeinden. Kirchcngut. Armengut. Schulgut. Gcmeindsgut. Bemerkungen. fl. fl. fl. fl. fl. fl- 'fl- ß- Dättlikon. 7704 28 2104 13 3220 39! 3077 35 1014 32 Pestalozzististg. Dynhard. 12587 27 8054 29 3392 19 Dynhard. 11753 32 646 — Eschlikon. 637 5! Sulz. 859 8 Welsikon. 651 34! Elgg. 14470 36 4961 5 16380 11 112851 20? Armenaml Elgg . . . 15167 31 Civilgem. Elgg.... 6740 5 Stiftungen. Heurüli. 253 26 Ellikon. 14374 34 3647 33 Ellikon. 6092 15 14326 30 Velvi. 624 9 291 29 281 6 Herten . 2805 19 793 25 Elsau. 12287 31 973 38 7070 23 Elsau. 771 8 Reterschen. 300 37 Rümikon. 236 13 Schnasberg. 158 7 Hagenbuch Hagenbuch. 1006 10 8504 22 9129 22 Hagenstall. 205 1 Schnell. 2220 10 50 4 Hettlingen. 8279 27 1796 26 8113 3 37083 23 Hofstelten Hofstetten. 1775 19 437 16 Dickbuch. 3966 33 Geretschweil. 153 24 Huggenberg 2391 4 294 13 Wenzikon. 1576 3 150 8 Neflenbach. 13064 22 4561 13 Neftenbach 8871 34 49632 10 Aesch. 1674 1 2174 17 Huben. 1034 16 Hünikon. ! 1802 26 421 6 Riethof. 1244 21 Oberwinterlhur. 17721 17 6350 27 680 Gemeinden. Kirchen gut. Armengut. Schulgut. Gemeiudsgut. Bemerkungen. fl. ß. fl n- ! fl. ß- fl- V- I Oberwinterthur .... 13087 37 13973 15> Grundhof. 301 12! Heg'. 3206 24 5940 23 Reutlingen. 2075 15 932 18 Riketweil. 759 39 Stadel. 2508 15 1025 3 Pfungen. 5982 19 2295 26 9612 25 9825 28 Rikenbach. 10602 23 4874 22 3027 10 24616 26 Schlatt. 11101 39 1341 29 2148 31 125 — Ober-Schlatt .... 356 38 Unter-Schlatt .... Nußberg. Waltenstein. 2296 23 505 19 Schottikon. 4523 26 Ober-Schottikon . . . 125 38 Unter-Schottikon . 479 38 Seen . 10545 27 4794 2 12155 9 Ober-Seen . 3796 16 Unter-Seen . 36978 13 Eidberg ...... 2710 22 3559 8 Jburg . 2943 35 67 18 Seuzach. 6864 9 3255 29 5641 8 28794 30 Ohringen . 2014 9 Ober-Ohringen .... 782 22 Unter-Ohringen .... 303 22 Töß . 6032 8 5495 21 16850 21 56465 18 Besond. Güter: Dältnau . 363 28 13697 5. Turbenthal. 15216 20 2581 39 Turbenthal. 5446 31 1921 24! Bühl. 1550 7 Huzikon. 989 31 1166 8 Landenberg. l 161 11 Neubrunnen. > 1844 36 233 9 Oberhofen. 1381 19 1 — Rahmsperg. 194 23 59 24 Schmivrüli. 1745 5 Seelmatten. 489 25! 1465 10 253 10 681 Gemeinden. Kirchengut. Armengut. Schulgut. Gcmeindsgut. Bemerkungen. fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. ß. ^ Sitzberg. 15054 23 ' Steinenbach. 1882 8 259 35i Tablat. 1943 35 132 3 Veltheim. 4839 14 2901 12 6187 36 10739 4 890 - Bes. Stiftung. Wiesendangen. 9742 5 5741 29 8380 10 28250 28! Attikon. 312 24! Buch. 118 37j Menzengrüth. 263 32! Wallikon. 337 18^ Winterthur. 288190 — 13107 17 300000 - 2,079333 14 615550 — Wülflingen. 19198 27 5925 2 29650 26 66181 12 Armenauk. Unterraad und Taggenberg 368 1 Zell. 16001 1 2243 34 4333 17 6369 12 Au. 112 31 Schulgem. Kohlbrunn. . 5029 14 - Langenhard 2389 14 Ober-Langenhard Unter-Langcnhard Rykon. 6384 4 2065 11 Bezirk Andel fingen. Andelfingen. 29667 14 16288 33 14289 10 49039 14 Klein-Andelfingen . . . 5294 9 38691 35 Alten ....... 2060 12 3925 8 Oerlingen. 1012 2 2945 31 5210 39 Attlikon. 4585 6 3292 2 Humlikon. 1517 27 12214 10 Dätweil. 1669 29 537 14 Niederweil. 2944 15 86 39 Denken. 44760 34 3184 34 4873 38 33832 24 Berg. 14905 36 8184 9 3864 19 12895 25 Gräßlikon. 2931 31 3765 16 Buch. 7236 32 3606 27 6963 19 15268 9 Dachsen. 824 1 2790 19 Dorf. 3945 22 970 30 5627 4 8473 13 Dorlikon. 6498 14 252 6 3539 12 4994 33 86 682 Gemeinden. Kirchengut. Armengut. Schulgut. Gemeindszut. Bemerkungen. fl. ß. fl. ß- fl. ß- fl. k. ! Gütikhausen. 2501 25 4416 18 Feuerlhalen. 9516 34 2563 14 6462 20 12652 2 Langwiesen. 1917 8 9051 33 Flaach. 8874 26 1475 3 4644 8 42732 2 Flurlingen. 3705 11 21345 21 Henggan . 5932 10 2025 14 1943 29 367 15 Laufen. 7693 — 5763 24 Marthalen. 15321 20 9251 25 8044 15 102625 25 Ellikon. 793 4 2179 37 10799 26 Ober-Slammheim .... 4226 9 10210 29 44 093 30 Ossingen. 17231 9 10101 1 48103 27 Nheinau. 4593 19 9483 5 45439 1 Trüllikon. 20530 23 7375 21 4790 17 3693 19 Rudoifingen. 1655 20 3161 22 Trutnkvn. 3564 13 10197 28 Wildensduch. 2171 23 15408 36 Ubwiesen. 4405 22 2356 11 41215 23 Unter-Stammheim.... 25921 13 6817 15 17187 39 64963 29 Bolken. 1842 19 1258 33 Waltalingen. 5526 10 2418 27 6842 23 1524 7 Guntalingen. 7463 27 2746 8 Bezirk Bülach. Bacbenbülach. 15236 16 39578 14> Basserstorf. 18047 30 4027 16 11830 6 19603 37! Bülach. 31958 37 11477 13 16845 7 151182 29 Eschenmosen. 1505 39 17 4 ' Dietlikon. 18372 10 2495 26 5146 11 37390 37 Eglisau. 24885 4 9142 22 20211 24 43516 17 Tößrievern. 3984 24 600 — Einbrach. 273 l 15 2503 6 6577 20 81553 25 Freienstein. 4291 31 16903 31 Oberteuffen. 3981 29 1453 20 Hinterreufsen. 4009 39 Glattfelden. 6592 30 8304 14 12178 15 13585 5 Zwcidlen. 3529 3 910 13 Höri. 11983 31 8092 — Hochfelden. 9308 13 43165 18 683 Gemeinden. Kirchengut. Armcngut. Schulgut. Gemeindsgut. fl ß. ff. fl fl. fl fl. fl > Hüntwangen. 5005 — 23852 36> Kloten. 39284 27 7165 27 27067 — 75635 5i Geerlisperg 1980 15 35 —! Lufingen. 10052 1 2244 7 5882 32 11555 26 Nürenstorf. 11788 5 12508 20 Birchweil. 1756 32 132 2 Oberweil. 971 3 1949 33 Breite . 3331 36 9517 20 Balrenschweil 1693 37 669 33 Oberembrach. 5189 30 12327 33 Hofgem. Oberembrach . 5084 5 48 35 - Unterembrach 252 27 Opfikon . 6927 8 10884 16 Oberhausen . 313 2 190 24 Rafz . 11244 11 4168 24 13459 22 72287 9 Rieden 5475 6 18724 2 RorbaS 7164 — 2644 39 5939 5 19495 — Wallisellen . 4195 35 2589 6 9098 19 13661 1 Wasterkingen . 4441 30 18368 36 Winkel. 3723 2 24094 18 Rüti . 3715 2 2716 17 Wyl . 47919 18 7601 21 9691 38 20099 27 Bezirk Regensberg. l ! Affoltern. 11550 4 1787 29! 4029 36 2709 13 Bachs 8332 19 5327 14! 11118 4 19795 32 Bachs im Thal. . 2888 19 Boppelsen. 8501 15 43101 — Buchs 9000 9 4680 34 10968 10 25683 28 Dällikon. 6165 32 7165 29 8326 17 2558 26 Dänikon. 6633 2 419 6 Dielstors. 18322 11 5581 1 15475 36 34243 20 Hüttikon. 1551 7 1341 11 140 23 Neerach. 18574 9 5365 17 Riebt. 5482 26 2253 30 Niederglatt. 10742 33 6156 10 NiederhaSli. 11048 11! 8964 5 7396 10 6099 37 Naffenweil. 818 4 73 8 86 * Bemerkungen. 684 Gemeinden. ^ Kirchengut. > Armengut. Schulgut. Gemeindsgut. Bemerkungen. 5. ß. fl. ß. fl. ß. fl. ß. Mettmenhasli .... 473 30 Oberhasli. 12750 5 10216 35 Niederweningen. 11949 3 10527 9 23550 31 33182 26 Oberglatt. 5482 28 5169 7 2431 1 5562 27 Hofstetten. 3117 15 Obersteinmaur. 10927 37 10447 26 6639 3 19953 13 Niedersteinmaur.... 2414 18 8027 23 Sünikon. 4733 23 9345 25 Oberweningen. 8384 16 20289 31 Otelfingen. 9511 10 4401 28 9062 36 67836 27f Rath. 1757 16 1276 2 Schüpfheim. 225 31 j Regensberg. 17218 21 5315 17 6734 4 30531 15^ Regenstorf. 9288 28 8582 7 3974 32 > Watt. 3904 8 Adlikon. 1740 — 339 12! Rümlang. 16082 9 6307 30 12867 6 14114 10 Schleinikon. 8514 39 32503 35 Schöfflistorf. 17740 38 8811 14 7798 36 23038 3 Stadel. 15191 25 4626 2 15266 18 14869 37 Weyach. 17024 — 11198 5 15266 18 51494 34 Windlach. j 3837 30 2157 9 Nachtrag. Zu S. 671 : Hedingen hat 8424 fl. 34 ß. Kirchengut, 978 fl. 33 ß. Armengut, 10,166 fl. 29 ß. Schulgut, 2579 fl. 37 ß. Gemeindsgut. - S. 672: Hütten hat 8844 fl. 26 ß. Kirchengut, 318 fl. 36 ß. Armengut, 8259 fl. Schulgut, 11,663 fl. 18 ß. Gemeinvsgut. « S. 677: Hermathschweil, Gem.Pfäsflkon, 1732 fl. 28 ß. Schulgut, 1194fl. 22ß Gemeindsgut. Znrcherifche Volkssagen. Erzählt von Gerald Meyer von Knonau, Staatsarchivar. Als Zugabe zu Fr. Vogel's neuester Chronik des Kantons Zürich. ' . ^ m l t 7 M t l §, 5 ^ >' ^ , ?iaüM.U «-«. ?MM,' .Ä« t'rD >/..»'...i' -- . ,,kSÄMk<,ki!,iU^z - O , .chkü^ tzm>!uM '8,ck ^ttsHV rM'jMf« ß'kp»^ V »«, ',4»huf; ü!K .W Die Heiligen Zürichs Um 310. In einer armen Hütle am Gestade der Limmat waltete in grauer Vorzeit ein Geschwisterpaar, dessen Name Jahrhunderte lang in Zürich heilig gehalten, wenn auch jetzt nicht mehr der Gegenstand frommer Verehrung, doch jedem sinnigen Gemüthe theuer ist, Felir und Regula. Ihre Wiege stand in dem durch die Natur reich gesegneten Egyptenlande, und von frühester Kindheit an hatte ihnen das Licht des Evangeliums geleuchtet, welches, die herrlichen Anlagen ihres Gemüthes veredelnd, ein Band zwischen den geschwisterlichen Seelen knüpfte, das weder Noth noch Tod zu zerreißen vermochte. Vereint flohen sie aus der schönen Heimat, als unter Diocletian eine grausame Verfolgung über die junge Christenkirche hereinbrach, vereint zogen sie mit der thebaischen Legion nach dem rauhen Lande der Helvetier; aber auch hier wartete der standhaften Bekenner Christi keine Ruhe. Dle römische Gewalt, auf Vernichtung des Evangeliums ausgehend, konnte sie eine christliche Legion dulden? konnten hinwieder die frommen Männer, die den Einen Gott erkannt und verehrt hatten, ihre Kniee aufs neue vor todten Göttern beugen? Mit schrecklichen Martern erwarben sich diese Treuen die ewige Siegerkrone wie die gläubige Verehrung der Nachwelt; nur eine kleine Zahl entkam in die unwegsame Gebirgswelt; mit namenlosen Entbehrungen und Gefahren kämpfend. Unter diesen Wenigen unsere Heiligen, die endlich in dem wilden Thale der Linth bei einer rohen heidnischen Bevölkerung eine Stätte der Ruhe fanden. Bald brach in die Finsterniß des Aberglaubens das Licht von Oben sich Bahn; mit unermüdlicher Ausdauer und glühender Liebe arbeiteten die Gottesboten an den Seelen dieser Armen, und wo ein zerschlagenes Herz, eine von Zweifeln belastete Seele eine Furche bot, da streuten sie den Samen des Wortes, Felir mit der Kraft des Glaubens, Regula mit den erhebenden Tönen der Liebe, beide vereint in der beseligenden Hoffnung des Christen. Doch als sie manches Herz dem Heilande gewonnen, als ein Küchlein die Gläubigen vereinte, da pilgerten sie weiter, dem Zürichsee entlang, verlangend nach einem neuen Wirkungskreis. In dem bevölkerten Turicum, wo die Römer mit ihren verfeinerten Sitten, wo der regere Handel und Wandel mit dem Heidenthum sich gepaart, begannen sie ihr Glaubenswerk wieder, und von neuem segnete der Herr ihre Arbeit. Aber mit Abscheu sah der Landpfleger Decius auch unter seinen Augen die Lehre des verhaßten Nazareners Wurzel fassen, mit wilver Rache erfüllte ihn das stille Wirken dieser Thedaner und freudig vernahm er den Verfolgungsbesehl seines Kaisers. Schergen dringen in die Hütte der Geschwister und schleppen sie zum Richterstuhle hin. Mit frohem Glaubensmuthe sprechen sie vor dem Mächtigen ihr Bekenntniß aus, keine Folter, keine Versprechungen 688 vermögen weder den schwer geprüften Mann noch die im Glauben erstarkte Jungfrau den verachteten Göttern Weihrauch zu streuen, und mit freudestrahlendem Auge hören sie ihr Todesurtheil an. Bei ihrer friedlichen Hütte am Limmatstrande fällt ihr Haupt unter dem Beile der Lictoren; aber welches Entsetzen ergreift das Volk, welche Wonne durchdringt die Anhänger der Märtyrer, als die Geschwister, vereint wie sie durchs Leben wallten, sich erheben, die blutenden Häupter im Arm durch die scheue Menge schreiten, den nahen Hügel ersteigend. Wohl ließ der ungebeugte Landpfleger ihre Leichname unbegraben, doch nächtlicher Weile erzeigten ihnen ihre Anhänger die letzte Ehre, und über ihrem Grabe wie über der Stätte, wo sie müde die Häupter niedergelegt, wölbten sich später die Tempel der Religion, die keine Römermacht unterdrücken konnte, keine Hölle zu besiegen vermag. — Im Munde des Volkes, das Alles gerne nach seinen Begriffen formt, hat sich ein seltsames Anbängsel an diese Geschichte der heiligen Märtyrer gebildet. Es hätte nämlich, als die Häupter der Geschwister fielen, ein Blitz aus heiterm Himmel den Zeiger an der Zeittafel der Kirche heruntergeschlagen, und dieß sei die Ursache, warum der Großmünster der Tafel entbehre; denn so oft man es versucht, eine solche herzustellen, sei der Zeiger vom Blitze herabgeworfen worden. Der Schlange Dank. Um 800. Wieder war Kaiser Karl nach Zürich hinaufgezogen, das ihm schon so Großes verdankte, und die Bürger boten alle Kräfte auf, dem hohen Gaste Ehre zu erweisen. So saß er einst mit seinem Hofstaate an der reichbesetzten Tafel, als ein Knappe die Meldung brachte, eS hätte die Glocke, die der gerechte Fürst am Eingänge der Pfalz auf dem Lindenhof aufstellen ließ, daß, wer eine Klage anzubringen hätte, sich selbst vor seinem Richtcrstuhle melden könnte, schon drei Mal angeschlagen, ohne daß ein menschliches Wesen dabei zu sehen wäre. Der Kaiser sandte drei seiner Ritter ab, die Sache zu ergründen, und bald kehrten sie zurück, gefolgt von einer großen Schlange, die nach ihrer Aussage sich an den Glockenstrang gehängt gehabt hätte. In zierlichen Wendungen schwang das Thier sich auf die Tafel, neigte vor dem kaiserlichen Richter das schön gezeichnete Haupt, wandte sich nach der Thüre und kehrte zu Karin zurück, immer von neuem nach dem Eingänge strebend. „Dem Wurm ist Unbill geschehen", sprach der Kaiser sich erhebend, „folgt mir, ihr Ritter und Frauen. Sprechen wir doch dem Geringsten Recht, so soll uns Niemand anklagen, daß wir dem Thiere unsere Hülfe versagten!" — In langem Zuge folgten Alle dem klugen Geschöpfe, das bei einem Busche an der Limmat endlich stille hielt, mit wüthendem Zischen und glühenden Augen in denselben hineinblickend. Und siehe da, eine häßliche Kröte halte das Nest der Schlange eingenommen und machte sich auf den Eiern derselben breit. Fragend schaute der Kaiser seine Ritter an, und als einer aus ihrer Mitte das räuberische Unlhier zum Feuertode verdammte, nickte er beifällig, und ließ das Urtheil an Ort und Stelle vollstrecken. Ehe das ekelhafte Geschöpf jedoch starb, soll eS eine bös< Verwünschung über den Kaiser und sein Haus ausgestoßen haben; auch sei die Schlange sammt ihrem Nest wie von der Erde verschwunden gewesen. Am Tage des Abschieds indeß erschien sie plötzlich wieder im Bankersaale, und gleich wie am ersten Male nahm das gewandte Thier seinen Weg über die Tafel zum kaiserlichen Gedecke, senkte den Kopf in den goldenen Becher, den edlen 689 Wein gierig schlürfend, worauf, mit anmuthiger Bewegung das Haupt neigend, der seltsame Gast sich entfernte. Aber am Boden des BecherS lag ein sichtlich für eine Frauenhand geformter Ring mit strahlenden Edelsteinen geschmückt, die den wunderbarsten Glanz verbreiteten. Arglos und freudig empfing der Kaiser den Dank der Schlange, und steckte daS Kleinod seiner hohen Gemahlin an die Hand; doch von jenem Augenblicke an schien der Fürst ein anderer zu sein. Das ihm sonst unentbehrliche Waffenspiel in Scherz und Ernst ward ihm gleichgültig, und er, der früher nur dem Wohle seiner Völker gelebt, vertauschte dieses hochwichtige Geschäft und den Umgang seiner Räthe mit der minnig- lichen Gesellschaft des geliebten WeibeS, daS er, wie von einem geheimen Zauber gefesselt, keinen Augenblick mehr verließ. Wohl band den Kaiser eine übernatürliche Macht; denn eS war der fürstlichen Frau durch den Mund einer Sibylle kund geworden, daß Karl an den Besitzer deS Schlangen- rings mit der unverwüstlichsten Liebe gekettet sei, ja daß selbst der Tod dieses Band nicht zu lösen vermöge. Nur kurze Zeit dauerte aber dieses LiebeSglück; denn im Glänze der Jugend und Schönheit sank die edle Fürstin dahin, ihren Gemahl in untröstlicher Trauer zurücklassend. Jahre lang blieb eS sein einziges Geschäft, an dem Sarge des in wunderbarer Frische sich erhaltenden WeibeS zu verweilen und der todten Hülle die Liebe zu beweisen, welche er ihr im Leben geweiht. Keine Vorstellungen, keine Bitten seiner Treuen, die ihn aus den Verfall seines Reiches aufmerksam machten, fanden bei ihm Eingang, und die Verwünschung der bösen Kröte schien furchtbar wahr werden zu sollen. Da geschah es, daß der fromme Erzbischos Turpin, der mit dem gerechtesten Schmerze den jammervollen Zustand seines kaiserlichen Herrn beklagte, zu einer Sterbenden gerufen ward, die sich mit tiefer Reue als die Ursache dieses Unglückes anschuldigte, indem sie dem Befehle der verstorbenen Kaiserin gehorchend, die in eigensüchtiger Liebe den theuern Mann selbst noch im Tode fesseln wollte, den Zauberring im Munde der Leiche verborgen habe. Kühn beschloß der hochherzige Turpin, im Vertrauen auf Gott, den unnatürlichen Zauber zu lösen, und forderte dem starren Munde daS unselige Kleinod ab. Kaum fühlte er sich in dessen Besitz, als das Grab seinen Tribut heischte, und die bisvahin noch liebliche Hülle in Staub dahinsank; aber der Kaiser ähnele diese Verwandlung nicht, denn mit unwandelbarer Liebe sah er sich an den frommen Mann gekettet. Weise benutzte der Erzbischof den wunderbaren Einfluß des Ringes, um Karin sich selbst und seinen Völkern wieder zu geben, und bald erscholl das gerechte Lob des edeln Günstlings durch die neubeglückten Länder des weiten Reiches; doch ihm selbst ward diese Ehre in Kurzem beschwerlich, denn Tag und Nacht sollte er seinem kaiserlichen Freunde weihen. In gläubigem Gebet flehte er Gott um Erleuchtung, wie er sich des unheilbringenden Ringes ohne Gefahr entäußern könnte, und warf ihn endlich nach reiflicher Ueberlegung in einen tiefen Teich im Walde. Verwundert nahmen die Höflinge, still beglückt der anspruchslose Mann selbst, die plötzliche Gleichgültigkeit deS Kaisers wahr; allein der Zauber war nicht gebrochen, indem Karl von nun an mit heftiger Vorliebe diese Gegend umfaßte und sie nicht mehr verlassen konnte. Der kluge Erzbischof wußte den Fürsten zu bewegen, daselbst den Wald zu lichten und eine Stadt zu gründen (so die Sage, — Aachen ist wohl durch Karin verschönert worden; gegründet ward eS lange vor ihm), die mit rascher Schnelligkeit sich erhob. Aachen wurde ein wahrer Kaisersitz von Pracht und Glanz, und in seinem hohen Dome erkor sich der große Kaiser seine letzte Ruhestätte. 87 690 Der leuchtende Hirsch. Um 853. Hildcgardis und Bertha, die Töchter König Ludwigs des Deutschen, sehnten sich von dem bunten geräuschigen Hoflager ihres VaterS weg, um in beschaulicher Stille ihrem Hange zu einem gottseligen Leben folgen zu können. Sie wählten sich mit der väterlichen Genehmigung das schön gelegene Zürich, schon ihrem großen Ahnherrn ein Lieblingsaufenthalt, zur Wohnstätte; aber bald fühlten sie sich unbehaglich, denn obschon die Prunksucht und Eitelkeit eines Hofes ihnen hier keinen Anstoß geben konnte, so war das Treiben des Handels und der Gewinnsucht, daS die Stadt erfüllte, ihrem gottweihtcn Herzen höchst ärgerlich, und sie bezogen in kurzem eine in der waldigen Einsamkeit der Bälden, gelegene Burg, wo sie fortan ganz nach ihrem Sinne lebten. Oft in später Nacht noch verließen furchtlos die königlichen Schwestern ihren Wohnsis, um in dem von GotteS Hand gewölbten Dome, wo die hehren Bäume des Waldes die Säulen, die Lichter des Himmels die Lampen bildeten, ihre Seelen in inbrünstigem Gebete zu erheben. Auf diesen einsamen Gängen trat ihnen nicht selten ein Hirsch entgegen, der wunderbarer Weise aus dem schön gezackten Geweihe zwei Lichter trug und immer in der gleichen Richtung verschwand. Sie entschlossen sich dem freundlichen Thiere zu folgen, das sie sicher durch die dichte Waldung an das Seeufer führte, ihnen bis nahe an die Stadt voranleuchtete und endlich dem von Karl dem Großen so sehr begünstigten Stifte zur Probstei gegenüber stille stand. Nachdem dieser sonderbare Begleiter sie drei Male zur nämlichen Stelle geführt hatte, ward eS den frommen Jungfrauen klar, daß auf dieser Stelle ein Kloster erbaut werden müsse, und willig bot König Ludwig zu diesem gottgefälligen Werke die Hand. Hildcgardis stand als erste Aebtissin der neuen Stiftung vor, und zum dankbaren Andenken dieses Wunders ward bei einem spätern Neubau der Kirche der Hirsch in Stein gehauen über den Eingang der Hauptthüre gesetzt. Nach dem Tode der frommen Frau folgte ihr ihre Schwester Bertha in der gleichen Würde, und mit wahrhaft königlicher Freigebigkeit fuhren Ludwig wie auch spätere Könige fort, das ausblühende Gotteshaus mit Vergabungen unk Rechten zu beschenken. Die drei Buchen am Uetliberg. Die Trümmer der Burg Manegg, wo die eveln Mancfse hausten und ihre Minnegesänge ertönen ließen, sind eine vielbesuchte Stätte geblieben, wo manches Auge an der herrlichen Aussicht auf See und Gebirge sich letzt, und Viele gedenken dann der Zeiten, da die Burg noch in ihrer Stärke in das Land hinunterblickte; Wenigen aber mag es bekannt sein, wie solch ein stolzer Herr in der Nähe bei drei Buchen, die bis zur jetzigen Stunde gezeigt werden, eine schwere Sündenschuld sich aufbürdete, deren heutzutage noch das arme Opfer ihn anklagt, denn wenn ein Gewitter am Himmel steht und Donner auf Donner rollt, schlägt bei den Buchen ein Helles Feuer empor, und beim Leuchten der Blitze sieht der ängstliche Wanderer eine weiße G-stalt, die mit aufgelöstem Haar in gräßlicher Verzweiflung die Brust sich zerschlägt, die Hände ringt, auf die Manegg die starren Blicke gerichtet. Es soll dieses ruhelose Wesen der Geist eines schönen, unschuldigen Mädchens sein, das in einem nahen Bauernhause wohnend, auf seinen Gängen nach der Stadt dem jagenden Junker oft begegnet und von ihm mit kosenden Worten bethört worden 'ei. Bei den drei Buchen fand die 691 Mrglose den Verführer wieder, in süßem Minnespiel flössen die Stunden dahin, und ach — die Mermste ward um ihre Ehre betrogen. Mit eisiger Kälte wich ihr fortan der, dem sie Alles geopfert, cuuS, und die heiligen Schwüre von Treue und Ehe, mit der er ihre Sittsamkeit eingeschläfert, hatte doer Wind verweht. Da wagte sie es einst in namenloser Angst vor das Thor der Burg sich zu ssetzen, hoffend, durch den Anblick ihres Leidens einen Funken der Liebe und des Mitleids in der (Brust des Frevlers zu erwecken; aber mit höhnendem Gelächter hetzten rohe Knechte die Rüden auf doas unglückliche Mädchen, welches wie ein gescheuchtes Reh dahineilte zu den Buchen, den stummen -'Zeugen ihres höchsten Glücks und seiner Schwüre. Dort wich ihr guter Geist von ihr, so daß sie iin wilder Verzweiflung Hand an das eigene Leben legte, und in ungeweihter Erde fand sie daselbst eein »rühes Grab, aus dem sie erstehen muß, so oft die Donner des Himmels, diese Vorboten deS Weltgerichtes, in ihre Ruhestätte dringen. Der Schatz auf Altwadensweil Im Anfange des 16. Jahrhunderts wurde diese alte und feste Burg abgetragen, und nur ein eeinziger Thurm trotzte noch lange dem Zahne der Zeit, wie ein ernster Wächter über die Kronen der Waldbäume in das liebliche Gefilde hinunterschauend. In diesem Gemäuer hat einst ein armer Holz- lhacker wunderbares Schicksal erlebt, aber auch seine Lust nach Reichthum schwer gebüßt. Er war ein ffleißiger Mann, der bei Arbeit und Sparsamkeit gesund und rüstig geblieben, und weder er selbst rnoch sein treues Weib fühlten sich in ihrer Verborgenheit unglücklich. Da hörte er, in der Nähe des aalten Thurmes arbeitend, ein ungewöhnliches Geräusch in demselben, und neugierig kletterte er hinauf, rum durch eine Schießscharte den innern Raum übersehen zu können. Mit welch' freudiger Ueber- rraschung schaute er das Wunder, das sich hier begab; denn zwei Zwerglein in langen grauen (Gewändern, mit silberweißen, bis zum Gürtel reichenden Bärten schleppten aus einer ihm unsicht- tbaren Thüre silberne und goldene Becher und Gefäße, schimmernden Schmuck und seltene Münzen tdahcr, gleichsam um den in Nacht und Dunkel verborgenen Schätzen wieder einmal die Wohlthat dveS lieben Sonnenscheines angedeihen zu lassen. Sprachlos starrte der geblendete Mann in das hhelle Gefunkel hinein, unbemerkt von den Zwergen, die in gesprächiger Geschäftigkeit walteten, aber jähr Verbündeter, ein schwarzer Rabe, hatte den unberufenen Lauscher entdeckt und kündete ihn mit hheiserem Gekrächze an, worauf unbegreiflich schnell der ganze Spuck verschwand. Nur das Knarren reiner Thüre verrieth, daß der Schatz in dem Thurme selbst liegen müsse. Aber umsonst suchte der ^grausam geäffte Mann während drei langer Tage die Spur einer Spalte oder Pforte, das Gemäuer sschien so einsam wie immer, und schon ergab er sich mit grollender Unlust darein, ferner arm zu (bleiben, als die Versuchung ihm in Gestalt eines fahrenden Schülers sich nahete. Gleich als sähe dder sonderbare Jüngling in sein Herz, redete er ihm von den Reichthümern, die hier ungenützt unter i ihren Füßen lägen, und fachte so die kaum entschlummerte Habsucht zur hellen Flamme auf. Endlich vversprach er dem begehrlichen Manne, ihm zu der Hebung des Schatzes behilflich sein zu wollen, uund beschick ihn auf die Mittagsstunde in die Ruinen. Unter wunderlichen Geberden und schaurigen ^Beschwörungen machte er den Erstaunten auf eine kleine Pforte aufmerksam, die bis jetzt seiner e eifrigsten Nachsuchung entgangen war, gab ihm eine Wünschelruthe und wies ihn an, ohne umzublicken oder etwas zu berühren, durch das Pförtlein bis zu den Schätzen hinzubringen, dort drei Male 87 * 4 692 wacker zuzugreifen, aber wenn ihm Leib und Leben lieb sei, kein lautes Wort zu sprechen. Auf den ersten Schlag mit der Ruthe sprang die Thüre knarrend auf und der Holzhacker befand sich in einem geräumigen, von feuchtem Moderdufte erfüllten Gemache; doch eS brauchte seine ganze Herzhaftigkeit, um nicht umzukehren, denn ein ganzes Heer von Schlangen und andern Ungeziefers der ekelhaftesten Art umlagerte seine Füße, während häßliche Fledermäuse ihm den Weg zu einer zweiten Thüre versperren zu wollen schienen. Muthig machte er sich Bahn, und nach einem wiederholten Schlage öffnete sich auch diese Pforte, aber wie ganz anders war hier die Scene. Auf reichen Polstern lag eine wunderliebliche Frauengestalt, die ihm mit unmuthigen Geberden einen Becher süß duftenden WeineS anbot. Zum Glücke schwieg das Zauberwesen und die tiefe Stille des in zartem Roscnglanze strahlenden Gewölbes schloß dem Betroffenen den Mund, so daß er, zu sich selbst kommend, standhaft an dem Weibe vorbei ohne umzublicken einer Flügelthüre zuschritt, die ihm die höchsten Schätze zu bergen versprach. Er hatte sich nicht geirrt; denn als auf den dritten Schlag die Thürflügel wichen, breitete sich in blendender Pracht der ungeheure Schatz vor seinen Blicken aus. Nur ein armes Bruchstück hatte er früher gesehen; hier standen reich mit Edelsteinen geschmückte Gefäße ohne Zahl, dort lachte ihm der herrlichste Schmuck aus den geöffneten Truhen entgegen, ganze Kisten voll blanker Gold- und Silberstücke luden zum Zugreifen ein, und alle diese Herrlichkeiten erleuchteten mit ihren Strahlen das hohe Gemach, als ob tausend Kerzen ihren Glanz verbreiteten. Aber o weh, der Anblick dieser Reichthümer überwältigte den Glücklichen und der Freudenruf: „Herr Gott, wieviel!" entfloh seinen Lippen. Im nämlichen Augenblick verschwand alles in furchtbarer Finsterniß; von einer heulenden Windsbraut erfaßt, ward der Unselige emporgehoben, und erst am späten Abend kehrten seine Sinne wieder. An Leib und Seele zerschlagen, fand er sich einsam in dem alten Gemäuer; doch als er sich nach und nach des Geschehenen erinnerte, war er auf immer von der Begierde nach Reichthum geheilt, und mit neuer Liebe umfaßte er sein treues Weib, das unruhig über sein Ausbleiben ihn mit ihren Kindern zu suchen kam. Der Chriemhildengraben. Weit vom MeereSstrande her wanderte einst eine Familie in unsere Heimat ein, der Mann von friedlicher Gemüthsart, rüstig zur Arbeit wie zum Gebet, das Weib finster und ungesellig, doch dem Gefährten eine treue Gehülfin und dem wunderlieblichen Kinde eine sorgsame Mutter. Hinter Vollenweid, auf dem Berge am Türlersee, bauten sie eine Hütte und erwarben beträchtliches Grundeigenthum. Wundersam gedieh die Arbeit ihrer Hände, und was sie gepflanzt, blühete und reifte in üppiger Fülle, vor Allem aber erfüllte der in herrlicher Pracht dastehende Garten die Nachbarn mit Bewunderung, aber auch mit geheimem Neide, denn manche unbekannte Frucht wartete hier der brechenden Hand, manch' heilendes Kraut war mit den Fremdlingen ins Land gekommen und die fremdartigsten Blumen zierten die wohlgeordneten Beeten. Da sah man den zierlichen Frauenschuh, den wohlriechenden Calmus, da läutete das Maiblümlein mit den silbernen Glöckchen den Frühling ein und zartbemalte Hyazinthen hauchten ihren süßen Duft aus. Doch nicht nur für die Besitzer selbst blüheten und dufteten diese Blumen, mit freundlichem Sinn bot der Mann sie dem Wanderer über die Hecke und das liebliche Mägdlein trug manchem Armen und Kranken saftige Früchte und heilsame Kräuter unter das niedrige Dach. Sah auch die Mutter, Chriemhilde nennen sie die 693 Einen, Verena die Andern, mit schelen Blicken solcher Freigebigkeit zu, schnell schmeichelte das süße Kind die trüben Wolken von ihrer Stirne weg und mit freundlicher Mahnung beschwor der Gatte den bösen Geist. So flössen Jahre dahin, Regen und Sonnenschein zogen über ihre Häupter und segneten ihren Fleiß; da kam der Sturm, der dieses stille Glück zerstörte. In den erbosten Wogen des Türlersce's fand der wackere Gatte, der liebende Vater das nasse Grab, und mit ihm entwich der Schutzengel des Hauses. In finsterer Trauer arbeitete das Weib fort, aber tief in ihrem Herzen schlugen verzehrende Habsucht und starrer Menschenhaß giftige Wurzeln. Umsonst harrten fortan Kranke der erquickenden Spende, vergeblich traten die blühenden Kinder deS Dorfes an den Garten, sich ein Blümlein zu erbitten; ja die Unglückliche ging so weit, unbefugt die Grenzen ihrer Güter zu erweitern. Jetzt war die Gelegenheit gekommen, das längst beneidete und gehaßte Weib zu plagen, und uneingedenk der Wohlthaten des Verstorbenen fielen die Nachbarn über die Verlassenen her, ihnen die schönen Liegenschaften streitig machend. In wüstem Zank und Hader, in rastlosem Treiben vor den Gerichten des Landes gingen nun die Tage dahin, und das einzige Kind trug schwer am Zorne der unnatürlichen Mutter. Dieses zarte Wesen, ach nur im Sonnenscheine der Liebe konnte es gedeihen, verging immer mehr in Sehnsucht nach dem Heimgegangenen Vater, und wie die Blumen des Gartens ohne liebende Pflege vcrblüheten und welkten, so neigte daS Mägdlein sein Haupt und suchte im Schooße der Erve die Ruhe, die ihm die harte Mutter versagte. Diese verlor einen Theil ihrer Grundstücke nach dem andern, und bloß der Garten blieb ihr von dem früher so reichen Eigenthum übrig. „So kann ich doch noch gartnen", sprach sie in wildem Unmuth, und begann von neuem die sonst so liebe Arboil; aber der Segen war gewichen; was sie jetzt pflanzte, schien ihr nur ein todter Schatten der frühern lachenden Pracht, und weder Gatte noch Kind freuten sich mehr ihres Werkes. Siehe, da nahte ihr der Böse mit arger Versuchung, und wie konnte ihm dieß an Gott und Menschen verzweifelnde Herz widerstehen? Als in dieser Zeit die HeferSweiler sie auch ihres Gartens beraubten, da lebte sie allein noch im Gefühle der Rache. Vernichten wollte sie die verhaßte Brüt, und das Gewässer, das ihren Mann verschlungen, sollte Alle bedecken vom wankenden Greise bis zum Kinde an der Mutterbrust. Ein Hügel trennte den Türlersee von dem Dorfe, und dieser sollte durchstochen werden; doch wie konnte das schwache Weib solches vollbringen? Sehet sie nur, wie sie in dunkler Nacht riesig groß dasteht, die tennthorgroße Schaufel in grausiger Hast hebend und senkend und mit jedem Spatenstich schuhweit vorrückend. Kalter Schweiß steht auf ihrer Stirn und der bebende Mund öffnet sich bald zu einem grinsenden Lächeln, bald bewegen sich die Lippen leise fluchend, denn sie hatte den Pakt mit dem Widersacher geschlossen, während der Arbeit zu schweigen wie das Grab. Nun hebt sie zum letzten Mal die Schaufel, um das schöne Gefilde ist's geschehen; da kann sie ihr Entzücken nicht mehr bändigen, und wild jauchzend ruft sie: „So ist's geschehen, Gott zu lieb oder zu leid!" Ein brausender Sturm führte die Here durch die Luft, auf die blumigen Halden des Glärnisch; aber zu EiS erstarrten die Kräuter unter ihrem Fuße. Noch heutzutage steht sie dort, auf ihren Spaten gelehnt, ein zackiger Eisblock, und nimmer thaut sie auf von den frommen Thränen der Liebe, denn sie hat nur Haß gesäet und Fluch geerntel. Der Kirchhof zu Sellenbüren. In der Nähe des Dörfchens Sellenbüren ist ein gar stilles, heimeliges Plätzchen, auf welchem nach der Volksüberlieferung die angesehenen Edeln des Ortes der Auferstehung entgegenschlummern; dock kann weder von diesen Gräbern, noch von der kleinen Kapelle, in der für das Heil der Geschiedenen manch frommer Seufzer emporstieg, eine Spur gefunden werden. Ein reicher Schatz soll hinter dem Kirchlein verborgen sein, aber gute Geister hüten ihn, daß er nimmer in den Besitz eines Sterblichen übergehe; denn wohl kennen sie das Menschenhcrz und das Heer böser Leidenschaften, die mit dem plötzlichen Reichthum in die unbewachten Pforten desselben einziehen würven. Nur ein schuldloses Kind hat einst vor vielen, vielen Jahren, als die Gegend noch einsamer und waldiger war, das Treiben der Schatzeswächter beobachtet. An einem Sonntag Nachmittag ging der muntere Knabe in den Wald, Blumen zu suchen und Beeren zu naschen, und ließ seine kleinen Liedlein mit den Vögeln in die Wette erschallen. Horch, was ist das für ein seltsames Klingen durch die Büsche? dem muß nachgegangen sein. Bald steht er an einer kleinen grünen Wiese mitten im stillen Forste, und er meint fast, eS habe Sterne geregnet, so dicht liegen Gold- und Silberstücke schimmernd auf dem blumigen Plan. Dazwischen huschen gar wunderbare Gestalten, nicht größer als er selbst, mit weißen, glänzenden Kleidchen angethan, in die goldenen Locken Kränze von hellen Sternblumen gewunden. Keuchend tragen häßliche Zwerge mit grauen Augen und langen Nasen immer neue Säcke voll Geld herzu und leeren sie auf Anweisung der schönen Geister aus, waS das süße Klinge» verursachte, welches den kleinen Lauscher herbeigelockt. Lange schaut dieser verborgen dem sonderbaren Treiben zu, bis ihn eine unwiderstehliche Lust nach dem blitzenden Gelde mitten unter^die Geschäftigen treibt. „Gebet mir auch von dem schönen Spielzeug!" bittet er, und gewährend winken die lieblichen Geister ihm zu, indeß die Zwerge gar grimmig auf den Eindringling blicken. Rasch füllt dieser seine Taschen und eilt von heimlichem Grauen gejagt zu der Mutter, ihr das Erlebte zu erzählen. „O du Glückskind", ruft diese aus, „du hast den Schatz gefunden!" und beredet ihn, dem Vater und ihr gleich den Weg zu der Wiese zu weisen. Aber, — wenn auch der Kleine ganz bestimmt versichert, an der Stelle zu sein —, keine Spur von dem reichen Segen findet sich mehr, und die Wahrheit seiner Worte beweist nichts als die funkelnden Thaler, die der gute Wille der Schatzhüter ihm gelassen. Der Schatz bei Brütten. Der irrsinnige Matthys war vor langen, langen Jahren eine bekannte und gefürchtet? Person in dem Dörfchen Brütten, und scheu wichen ihm, zumal an schönen Sommerabenden, Weiber und Kinder aus dem Wege. Im Winter zwar saß er meist stille brütend in einem Winkel, aber sobald der Lenz den Schnee schmelzen machte, ward er unruhiger und das zufriedene Quaken der Frösche flößte ihm namenlose Angst ein. Begegnete es ihm gar, daß eine Kröte über seinen Weg hüpfte, so ergoß sich sein Wahnsinn in furchtbaren Flüchen und Sclbstverwünschungen, und ein solcher Parorismus endete mit den gräßlichsten Verzerrungen. Wenige und keiner mit Bestimmtheit kannte die Ursache seines bedauernSwcrthen Zustandes, bis der Unglückliche sich in einer lichten Stunde seiner letzten Krankheit dem würdigen Priester anvertraute, der die Geschichte zu ernster Warnung 695 auch Andern erzählte. Matthias war reicher Leute einziges Kind gewesen, aber von früher Jugend an unbändiger Natur, überließ er sich in seinen Jünglingsjahren den wüstesten Ausschweifungen. Nach dem Tode seiner gebeugten Eltern Herr eines schönen Hofes, sah er sich bald von Leuten seines Gelichters umringt, das sonst so stille Hauö ward der Schauplatz ärgerlicher Saufgelage, und wehe dem Mädchen, das sich von den glatten Worten des Wüstlings bethören ließ. Daß bei solch' toller Wirthschaft bald Schulden auf Schulden sich häuften, liegt auf flacher Hand, und Matthias mußte auf Mittel denken, die leeren Truhen aufs neue zu füllen. Nun ging die Sage im Volke, unter dem einsamen Baume am Saume eines Ackers, Steinmürli genannt, liege ein reicher Schatz, aber eS gehöre großer Muth dazu, denselben zu heben. Matthias fürchtete die Hölle nicht, wenn es galt, einen argen Streich auszuführen, und so schlich er in einer dunkeln Mitternacht zu der verrufenen Stelle, wohin ihm ohnedicß Niemand zu folgen gewagt halte. Eines seiner Lieblingslieder pfeifend, begann er das wirre Gestrüppe unter dem Baume wegzurodcn, und hob schon die Schaufel, als plötzlich die Gegend wunderbar sich erhellte und hinter dem Baume hervor ein weibliches Wesen vor ibn trat. Wohl versuchte ihn der böse Zauber an seiner schwächsten Seite, denn solche Reize, als ihm hier entgegenstrahlte», hatte er nie gesehen, und mit süßem Lächeln kredenzte ihm die Erscheinung perlenden Wein in goldener Schale. Taumelnd vor Entzücken that MattbiaS ihr Bescheid, und nun erst begann sie mit holder Schmeichelrede ihn zu bethören. „Sei willkommen, du Glücklicher", sprach das Zauberbild, „der Schatz ist dein, wenn du thust, was ich dir sage. Drei Mal mußt du unter diesem Baume stehen und drei Mal mich küssen, bevor du zu graben anhebst; dann aber . . . ." Laut lachend unterbrach sie der Entzückte: „Und wenn ich dich tausend Mal küssen müßte, du Schönste, und gewänne keinen rothen Heller damit, ich thäte es mit Freuden und thue es gleich jetzt", und heftig umschlang er das üppige Weib, einen heißen Kuß auf ihre Lippen drückend; doch als er die Liebkosung wiederholen wollte, schwand alles in düstern Nebel dahin, und es tönte wie ein leises Gelächter aus dem Baume. „Auf morgen denn", rief er wonnetrunken, und wie langsam verging ihm der Tag! Kaum schlug die Mitternacht vom Thurme, so machte sich Matthias auf den Weg, und siehe, schon harrte sein die Zaubergestalt unter dem Baume, ihm lächelnd zuwinkend. Doch als er sie trunken umfing, lag es plötzlich feuchtkalt an seiner Brust, und statt deS reizenden Antlitzes, glotzte ihn mit gläsernen Augen eine riesige Kröte an, das klaffende Maul zum Kusse geöffnet. Zum Tode erschreckt wich der Betäubte zurück, aber so schnell er auch entfloh, tönte ihm doch ein gellendes Hohngelächter nach Den Rest der unseligen Nacht und den ganzen Tag trieb eS ihn ruhelos umher, Entsetzen und Furcht stritten sich in seiner Brust mit der Sehnsucht nach dem schönen Weibe und der niedrigsten Habsucht. Die böse Begierde siegte und in der nächsten Mitternacht sehen wir ihn aufs neue auf dem Wege, der Erscheinung zueilend, die, schöner als je, ihn zu erwarten scheint. Rasch tritt er an sie heran und, die Augen schließend, will er sie küssen. Aber seinen glühenden Lippen begegnet das feuchte Maul der scheußlichen Amphibie wieder und in wildem Tumulte aller seiner Sinne entreißt er sich der fürchterlichen Stelle. Halbtodt ward er nicht weit davon gefunden, aber seitdem blieb sein Verstand umdunkelt, und er schleppie sich und Andern zur Pein noch lange Jahre sein trauriges Dasein dahin. * * * 696 Nach vielen Jahrzehnten, als die Geschichte des tollen Matthys fast verschollen war, machte ein junger Bauer von Obcrweil von neuem den Versuch, den Schatz zu heben. ES war nicht gemeine Geldgier, die ihn dazu antrieb, denn er hatte bei Fleiß und Sparsamkeit genüge um zufrieden leben zu können; aber ihn stachelte der Wunsch, der alternden Mutier und dem ihm vor kurzem angetrauten geliebten Weibe ein weniger mühsames, von den Freuden des Wohlstandes verschönertes Dasein zu gewähren; auch redete er sich ein, gleichsam um den Segen von Oben zu erzwingen, er könne aus dem, der Hut der bösen Geister abgetrotzten Golde die ärmliche Kapelle des Ortes verschönern und so ein gottgefälliges Werk vollbringen. Wohlgemuth nahte er in einer hellen Mondnacht der verrufenen Stelle und begann sein Werk, als plötzlich aus dem Schatten des Baumes ein altes Mütterchen zu ihm Hintritt, ihn bedeutend, so leichten Kaufes würde er den Schatz nimmer gewinnen; es stünden Hindernisse im Wege, die er nur durch die Erfüllung gewisser Bedingungen hinwegzuräumen vermöge. Der junge Mann, erhitzt durch den Widerstand, beschwört die Alte, diese Bedingungen zu nennen, worauf sie ihm ein Beil überreichte, mit der Anweisung, in der Frühe des nächsten PfingsttageS einen gewissen Baum zu fällen und aus dem Holze desselben eine Wiege zu fügen. „Erst wenn ein Kindlein in der Wiege schreit", endete die Versuchen«, „kannst du den Schatz haben; doch sprichst du ein Wort von dem Handel, so ist Alles auS." — Mit großer Unruhe machte sich der junge Mann an der heil. Pfingsten auf den Weg und ward durch eine wunderbare Anziehungskraft der ihm geschenkten Art zu einer Stelle geleitet, die ihm in dem sonst von Jugend auf vertrauten Forste ganz unbekannt vorkam. Fast von selbst senkte sich die Art zum Fuße einer schlanken Tanne, welche er nun mit kräftigem Arme zu fällen begann; doch erschrocken blickte er empor, denn in dem Augenblicke, als der schöne Baum zu wanken anfing, tönte ihm auS dem Gezweige ein Ton gleich dem leisen Wimmern eines Säuglings entgegen, der sich immer steigerte, bis er beim Sturze der Tanne mit einem lauten Weheruf endigte. Von Schrecken gejagt, verließ er die unheimliche Stelle, auch würde er wohl von der Sucht nach Reichthum geheilt gewesen sein, hätte er nicht am folgenden Morgen die in Bretter zersägte Tanne vor seiner Thüre gefunden. Die Zeit verwischte die empfundene Angst in seinem Gedächtnisse, und als nach Verlauf eines Jahres wirklich eine Wiege sollte herbeigeschafft werden, konnte er sich's nicht versagen, dieselbe aus dem vielversprechenden Holze anzufertigen. Da nun in kurzem ein munteres Knäbchen laut schreiend das Licht der Welt begrüßte, konnte der beglückte Vater kaum erwarten, bis die willkommenen Töne ihm aus der Wiege entgegenschallen würden. Aber in das Bettchen niedergelegt verstummte der kleine Schreier, und das arme Opfer hauchte in schweren Kämpfen das kaum empfundene Leben aus. Auch dem zweitgeborncn Kinde, einem Mädchen, ward die Unglückswiege zum frühen Sarge. Wohl läßt sich der Jammer der armen Mutter mitfühlen, die sich auf so unerklärliche Weise ihrer Lieblinge beraubt sah, aber Niemand beschreibt die wilde Verzweiflung, welche des bedauernswerthen Mannes Herz zerriß. Ach, er mußte sich ja anklagen, die schuldlosen Kleinen der Gewalt des Bösen anheimgegeben zu haben, und mit raschem Entschlüsse opferte er die Wiege sammt dem letzten Spane des Zauberholzes dem Feuer. Und siehe, als er in reuigem Gebete dem Walten des starken Elementes zuschaute, entschwebten zwei reine weiße Tauben dem wirbelnden Rauche, der böse Zauber war gelöst und die Ruhe kehrte in sein gefoltertes Herz zurück. 697 Die böse Spinne ES sind nun bald 400 Jahre her, daß an der Kempt, nahe bei dem Weiler Grasstall, ein einsames Wirthshaus lag. DaS Gebäude war mit seinen altersgrauen Mauern, dem zerfallenden Dache und den engen Fensteröffnungen wenig einladend, und es geschah auch nur selten, daß ein Wanderer durch den dichten Wald den Weg dazu fand, noch seltener aber sah man einen solchen wieder aus der Herberge treten, und wundersame, schauerliche Sagen gingen in der Umgegend über die böse Spinne von Munde zu Munde. DaS Haus führte nämlich dieses wenig beliebte Insekt im Schilde, das in einem riesigen Gewebe von Eisendralh über dem Eingänge schwebte und mit rothen, fast glühenden Augen an dem pechschwarzen Leibe die immer weniger sich einsendenden Gäste anglotzte. Da trat einstens spät Abends, als ein heftiges Gewitter am Horizont drohte und der Sturm bereits die alten Eichen erschütterte, ein rüstiger Wandersmann, schwer mit Gepäcke beladen, in das alte Haus, Schutz vor dem Unwetter und ein gutes Nachtlager begehrend. Der Mann war fremd, die zunehmende Dämmerung verhüllte ihm das Unheimliche des OrteS; doch hätte er auch den Übeln Ruf seiner Herberge gekannt, er wäre kaum vorbeigegangen, denn er trug das Herz auf dem rechten Flecke und war müde und hungrig. Ihm schmeckte daher das gute Essen gar wohl, das die geschwätzige Wirthin auftrug, aber diese selbst und ihr wortkarger mürrischer Mann wollten ihm wenig behagen, und eS entging ihm nicht, wie die Beiden heimlich Blicke und Worte wechselten und wie der Wirth einen argen Fluch nicht unterdrücken konnte, als er den ihm eifrig angepriesenen Nachttrunk verweigerte; auch stand daS Zimmer, das ihm nun zur Ruhe angewiesen wurde, mit der sonstigen Armseligkeit des Hauses in zu grellem Kontrast, daß eS ihm nicht hätte auffallen sollen. Nicht nur mochte eS das einzige im Hause sein, das durch ein hohes Helles Fenster Gottes freier Luft Zugang ließ; auch die ganze Ausschmückung gehörte eher einem reichen alten Edelhause als dieser verfallenden Herberge an; namentlich machte das große Bett mit seinen schweren seidenen Vorhängen und dem mit Federn und Troddeln geschmückten Himmel einen seltsamen Eindruck auf ihn, so daß er beschloß, sich nicht zu entkleiden und wo möglich wach zu bleiben, um jedem Angriff schlagfertig zu begegnen. Nach kurzem Gebete warf er sich aufs Lager, aber eine unerklärliche Unruhe verfolgte ihn, und rasch sprang er auf, als ein unheimliches Knistern in den Vorhängen hörbar ward. Welcher Todesschreck ergriff ihn, als blitzeSschnell, aber mit der lautlosen Sicherheit, womit die Spinne ihr Opfer umstrickt, der schwere Betthimmel sich auf die Stelle senkte, die er vor einem Augenblick noch eingenommen. Ach wie mancher arglose Schläfer mochte unter dieser Wucht den letzten Seufzer ausgehaucht haben, denn die ganze Kraft unsers Wanderers reichte nicht hin, die ungeheure Last nur zu bewegen; doch ihm blieb, das sah er wohl ein, keine Zeit zu Betrachtungen, und rasch daS Fenster öffnend, erspähte er eine Gelegenheit zur Rettung. Glücklicherweise streckte ein alter Birnbaum seine starken Neste bis nahe an daS Fenster, und es gelang ihm in kühnem Sprunge, einen derselben zu erreichen. Kaum fühlte er den sichern Boden unter seinen Füßen, als er durch Busch und Wald unaufhaltsam vorwärts drang und sich nicht eher Ruhe gönnte, bis er den Saum des Forstes erreicht. Das Gewitter hatte sich verzogen, die Nacht war mild und erquickend und daS süße Gefühl des geretteten Daseins, heißer Dank gegen Den, der inS Verborgene sieht und ihn so augenscheinlich beschützt hatte, hoben seine Brust. Die aufgehende Sonne fand ihn vor den Thoren Zürichs, woselbst er sogleich Anzeige des Geschehenen machte. Ein starker 88 698 bewaffneter Haufe wurde alsbald ausgeschickt, das Raubnest zu zerstören, welcher Schaar eS auch gelang, die arglistigen Wirthsleute gesanglich einzuziehen. Im Keller fanden sich die mannigfachsten, im Laufe der Zeit geraubten Gegenstände, aber leider auch die eingescharrten Leichen ihrer Besitzer. Das Haus wurde dem Boden gleichgemacht, allein die Erinnerung an die Unthat lebt bis heutigen TageS im Volke fort, und die Geschichte von der bösen Spinne verkürzt in Grafstall den spinnenden Weibern und Mädchen manchen langen Winterabend. Die Blutbuche am Zrchel. Am Himmelfahrtstage Christi wandern, zwar nicht mehr so zahlreich wie früher, frohe Schaaren von Jünglingen und Mädchen aus die Höhe des Stammberges zu der Wunderbuche, deren zarte Blätter an jenem Tage in die rothe Farbe des Blutes sich kleiden, um erst nach dem heil. Pfingst- feste eine schwärzliche Färbung anzunehmen. Manches Zweiglein wird zum Schmucke an Brust und Hut gesteckt, heitere Rede und froher Gesang beleben die sonst einsame Gegend, und hie und da sammeln sich aufmerksame Hörer um einen Bejahrten, der die schaurige Mähre vom Entstehen des Baumes zu erzählen weiß. „Vor grauen Jahren", so hebt er an, „als die Stecker und Wiesen vor uns noch öde und wüst lagen, schickte Gott eine furchtbare Hungcrsnoth über diese Gegend. An alle Hütten zwei Stunden in der Runde pochte der hohle Hungertod, und wer ihm widerstand, erlag in Kurzem der gräßlichen Seuche, welche, von den unnatürlichen Nahrungsmitteln erzeugt, die Menschen sinnlos zu Boden streckte. An dieser Stelle nun lebten drei verwaiste Brüder von der dürftigen Milch einer armen Ziege. Ihre Eltern waren ein Opfer der Hungerpest geworden, als sie nach Nahrung ins Thal herniedergestiegen, aber die Knaben hielten in treuer Bruderliebe in Noth und Tod an einander fest. Da kam der schreckliche Winter, tiefer Schnee bedeckte die Flur, und ach, ihre Ernährerin verendete. Rohe Wurzeln frisieren von nun an das Dasein der Armen, bis die Frühlingssonne ihre Hoffnung von neuem belebte. Als sie einst halb verschmachtet bei einem Baume saßen, sprang ein Mäuschen unter den Wurzeln hervor, das, welches Glück, einer von ihnen erhäschte. Da entstand ein edler Streit, jeder wollte dem andern den kleinen Bissen aufdringen, bis sie sich verständigten, der Jüngste solle das Blut auSsaugen, die Aeltern sich in das Fleisch des Thierchens theilen. Aber kaum hatte der Ausgehungerte sich angeschickt, das warme Blut zu genießen, als ihm daS Mäuschen in den Hals hinunterglitschte und er todt dahinstürzte, um — seinen Brüdern nun zur grausigen Speise zu dienen. An der Stelle, wo diese von den gräßlichsten Qualen des Hungers gebotene, unnatürliche That geschah, sproßte eine junge Buche, deren Blätter von dem rinnenden Blute bespritzt wurden, und als nach wenigen Tagen die Unglücklichen, gefoltert von heißer Reue, Arm in Arm den Geist aufgaben, wurden sie von Jägern, denen der letzte der Bruder sterbend die Geschichte vertraut hatte, auf der Jammerstätte begraben. In Jahresfrist schössen zwei andere kleine Buchen auf, welche, gleich der Zeugin ihres Elendes, jedesmal am Auffahrtstage blutroth sich färbten. Noch standen bei Mannesgedenken diese drei Bäume, ein Wunder der Gegend, aber umsonst suchte man sie zu verbreiten, nur auf der von Bruderblut gedüngten Erde konnten sie gedeihen, ja zwei von ihnen verdorrten wie aus Trauer, daß man freventlich an sie die Hand zu legen gewagt." R e g i st e r A. Aabach 438. Aahalden 235. Aarüti 379. Aathal 237 Aargauische Klöster 57, 62, 63, 65, 68, 69. Abdankhaus, neues, 534. Abordnungen des Regierungsrathes 67, 72, 76, 82, 98, 654. Absonderungshaus 278. Abstimmungen 164, 192. Addressen 52, 59, 60, 62, 144, 306. Adetschweil 238, 351, 355, 445, 645, 673. AdletShousen 381, 674. Adlikon 241, 361, 414, 684. Adlischweil 26, 47, 60, 228, 236, 240, 243, 394, 449, 601, 671. Ärgerten 143, 284, 447. Aegetsckweil 45». Aesch (Birmenstorf) 47, 61, 192, 241, 289, 357, 669. Aesch (Maur) 400, 695. Aesch (Neftenbach) 361, 383, 402, 403, 679. Aeugst II, 60, 230, 316, 340, 392, 393, 644, 670. Aeugsterthal 349, 3X2, 614, 670. Affoltern. Bezirk I I, 15, 33, 36, 42, 43, 46, 47, 55, 75, 84, 100, 104, 116, 120, 122, 124, 125, 142, 192, 218, 222, 226, 228, 316, 339, 340, 344, 378, 392, 60«, 601, 607, 644, 652, 670. Affoltern-Albis 47, 6«, 68, 124. 125, 126, 230, 232, 237, 240, 241, 242, 243, 316, 338, 340, 393, 631, 633, 671. Affoltern-Höngg 49, 61, 239, 244, 317, 380,582,683. Agajul 243. Aktiengesellschaft zum Ankauf von Lebensrnitteln, Kundmachung derselben 20, Statuten derselben 21, anderweitiger Vereine 22, 24, 29. Albis II, 39, 120, 128, 130, 165, 292, 334, 382, 396. Albis, unterer 382, 447. AlbiSbrunn 382, 447. AlbiSgritli 447. Albisrieden 47, 120, 229, 289. 332, 330, 351, 353, 643, 669. Allmann 644. Alltagsschüler 309. Alten 243, 352, 353, 399, 681. Altenberg 239. Alten-Landenberg 356. ^ Alters-Pensionskafle 344. Altikon 25, 28, 48, 164, 237, 288, 350, 369, 678. Alt-Regensberg 582. Altstetten 16, 25, 27, 47, 61, 228, 236, 239, 241, 242, 289, 291, 316, 350, 351, 578, 580, 593, 619, 631, 642, 643, 669. Ameisen, fliegende 37. Amerikanisches Mehl 32. Amtsblatt 653. Anatomie S13, 313, 316. Andelfingen, Bezirk 32, 33, 42, 43, 45, 46, 48, 124, 158, 167, 177, 218, 222, 226, 229, 317, 339, 34«, 344, 346, 378, 601, 607, 645, 681. Andelfingen 68, 164, 181, 184, 192, 237, 286, 288, 289, 334, 338, 331, 353, 366, 379, 399, 435, 463, 63», 632, 637, 681. Andelfinger Wochenblatt 652. St. Anna 530. Antiquarische Gesellschaft 544. AntisteS 193, 194, 197, 198, 273. Antistitialarchiv 667. Antistitium 526. Anzeiger 652. Appenzell-Jnnerrhoden 144. > Armenarzt 458. Armenfond 522. Armengut von Winterthur 455. Armenordnung von Winterthur 455. Armenpflege von Winterthur 455. Armenschule 38S, 636, 637. Armeiivaterverein 501. Armenverein, allgemeiner, 604. Armenwesen des Staates 216. Armenwesen der Stadt Winterthur 455. Armenwesen der Stadt.Zürich 500, 517. Arn 243, 388, 390, 672. Artillerie-Collegium 604. Artillerie-Offiziersgesellschaft 583. Asketische Gesellschaft 584. Astronomische Uhr 635. Attlkon 408, 447, 681. Attlikon 243, 352, 681. Au 380, 451, 681 Augustinerbrücke 502. Augustinerkirche 210 . Augweil 16. Aula 629, 630. Auli 450. 88 * 700 Aurüti 376. AuSlikon 81, 238, 241, 411, 412, 677. Außer-Dynhard 370. Außerfeld 238. Außersihl 26, 47, 60, 83, 192, 228, 234, 236, 238, 289, 316, SSL, 447, 530, 531, 554, 623, 637, 643, 669. Auw 288, 356, 440. B Backenbülach 48. 229, 232, 242, 361, 362, 682. Bachlen 400. Backe 60, 229, 289, 317, SSL, 683. Backserrhal 354. Bad 370, 675. Badanstalten SOS. Badhütken 354. Baöische Armee 178, 182. Badische Flüchtlinge 163, 175, 188, 193. Bäckelsrüti 674. Bandit 27. Bank 362, 678. Bänntkon 16. Eärenbollwerk 297. Bärengaffe 297. Bäretsckweil 30, 47, 60, 67, 91, 217, 229, 230, 232, 237. 238, 240, 243, 292, 316, SSL, 377, 445, 645, 673. Balgrist 404, 452, 578, 580. Balcenscktveil 14, 16, 229, 231, 258, 330, 355, 398, 630, 632, 635, 683. Bank S8L Banngrenze 524. Bufferstorf 52, 229, 231, 237, 240, 308, 317, LSS, 645, 682. Bauegg 429. Baugarten 503. BaukorpS 556. Bauma 30, 48, 60, 67, 91, 217, 229, 233, 236, 258, 292, 334, 338, LS6, 676. Baurenboden 231. , Bausckanze SOS, 621. Bauwesen des Staate» SSI. Bauwesen von Winterthur LS8 Bauwesen von Zürich SOS. Beckenhof 437. Begräbnißgesellschaft in und um Zürich S8S Begräbnißgesellschaft für alle Stände Zürichs S86. Begräbnißverein von Winterthur S8?. Dellen, auf der, 242. Bellenschanze 141. Beleuchtung zu Zürich SO?, 514. Belvoir 374, 631. Bendlikon 230, 394, 637, 649. Benken 61, 68, > 80 , 352, SS7, 399, 581, 645, 681. BerchtoldStag SO? Berg am Jrckcl 35, 41, 48, 229, 317, SS?, 681. Berg am Weiher 351, 362, 678. Berg (Bäretschweil) 354. Berg (Harzen) 388. Bergbau SSL. Berggemeinde 675. Berghok 413. Berg und Höfe 380, 674. Bergwerkedepartement 295. Bern 171. Bertschikon (Goßau) 380, 445, 674. Bertschikon (Elgg) 48, 244, 289, 678- Beschäftigungsarten 43. Bettagspredigten 96. Bettelstube zu Winterthur 460. Bettsckweil 240, 354, 355, 673. Bevölkerung Ll. Bezirke »LL. Bezirksbehöcden 324, 344. Bezirksgerichte 250. BezirkSgerichtSprä'ffdenten 344, 345, 346. Bibelgesellschaft 669. Bibel- und Missionsvorträge 603. Bickweil 3, 408, 411, 671. Dietenholz 241. Billikon 395. Binz 400, 675. Binzberg 367. Binzenlöo 241. Dinzikon 242, 381, 674. Birckweil 355, 683. Dirmenstall 372. Birmenstorf 3, 25, 47, 60, 67, 68, 230, 236, 239, 241, 289, 316, 338, SS», 365, 578, 669. Biffkon 391, 392, 677. Bläsihof 288, 434. Bläsimühle 422. BlankenmooS 372. Blatte 370, 637. Blatten 431. Dlattenbach 442, 443. Bleicherweg 234, 374. Bleyer 407. Bliggenschweil 355. Blinden- und Taubstummenanstalt S8?, 636, 637. Blitterschweil 356, 431, 676. Llumengaffe 297. Blutmatte 438. Bocken 388, 390. Boden 238, 276, 674. Bodenholz 230. Bodmen 376. Bodmerömüyle 449. Bücke 555, S87, 589. Dündlec 234, 242, 380, 394, 420, 674. Bogenschützen zu Winterthur 649. Bogenschützengesellschaft S88. Bonstetten 120, 124, 228, 233, 236, 238, 289, LS8, 392, 393, 578, 580, 671. Boppelsen 164, 410, 683. Bosslkon 238, 645. Botanischer Garten 223, 272, 316, 635. Brämhof 289. 701 Brand 402, 438, 676. Brandaffekuranzkommission 229. Brandversicherungsanstalt SSL Braunau 6y5. Breite 355, 582, 683. Breitenloo 251. Breitenmart 367. Brenngau 426, 450. Brodschatzung S44 Brodvcrkauf 245. Bruderstube 313. Brüggerfond 525. Brllnggen 240, 395. Brüschweid 380. Brütten 48, 164, 229, 234, 2ZS, 238, 241, 288, 317, 338, 2S8, 582, 678. Brüttisellen 16, 23, 235, 330, 355, 443, 676. Brugg 407. Bruni 413 Brunnenbühl 367. Brunnenthurm 582, 587, 603. Bubikon 4, 5, 6, 40, 47, 60, 67, 233, 239, 316, 332, 2SS 380, 645, 678. Buch am Jrckel 60, 235, 317, 260, 403, 681. Buch bei Wiesendangen 681. Buchdruckerelen S88. Buchenegg II, 428, 671. Duchenloo 177, 234, 450. Buch« 60, 164, 317, 261, 411, 414, 581, 582, 683. Buchstock 26, 40. Budengebä'ude 539, 621. Büchlihof 238. Bühl 230, 680. Bülack, Bezirk, 42, 43, 45, 46, 48, 104, 156, 158, 167, 170, 177, 182, 218, 222, 226, 229, 317, 339, 340, 344, 346, 600, 601, 607, 645, 682. Blllach 68, 180, 181, 192, 229, 289, 308, 317, 332, 338, 261, 362, 581, 588, 630, 682. Bunt 407. Bürgeraufnahme zu Winterthur 46V. Burgecaufnahmc zu .Zürich SV7. Bllrgerbibliotyek zu Winterthur 46S Bürgermeister 49, 75, 295. Bürgli 589. Bürgerwachen 68, 83, 97, 100, 104, 122, 124, 125, 126, 141, 142 Busingerhandel 183, 185. Bundesentwurf berathen 158—162. Bundesgericht 210. Bundeskanzlei 210. Eundeskontingent 285. Bundespräsidenten 193- Bundekrath 169, 170, 177, 183, 184, 187, 188, 208. Bundesrevision 94. Bundeestadt 170, 171. Bundesverfassung, neue, IS8—SIS, beleuchtender Bericht zu derselben 694, Annahme 163—165, Einführung 166. Burg 237, 445, 675. Burghö'lzli 577, 580. Burghof 364, 410. Burgweid 445. Lußenhausen 232, 411. Bußenthal 240, 354. Butzweil 242. Buzenweid 242. C. Kadetten zu Winterthur 462, 471. Kadetten zu Zürich 288. Cantonal, s. Kantonal. Cappel, s. Kappel. Cappelerhof 508. Kaserne, s. Kaserne. Kaserne im Berg 509. Casino 49, 60, 148, 618, 636, 638, 659, 641. Cenkral-Armenpflege 500. Khorherrengebäude 267, 517, 524, 525, 548. Concurse 251. Konservativer Wahlverein 65. Consumvgebühren 202. D. Dackelsen 401. Dachsen 61, 164, 357, 396, 397, 582, 671, 681. Dachslern 406, 581. Dä'gerlen 48, 61, 164, 235, 288, 26S, 384, 581, 678. Dällikon 164, 317, 262, 580, 683. Dändlikon 244. Dänikon 61, 363, 683. Dättenberg 361 Dattlikon 48, 61, 229, 288, 317, 2 64, 402, 679. Dättnau 288, 680. Dättweil 352, 353, 362, 384, 681. Damenzcitung 652. Dampfheizapparat 343. Dampfschjfffahrc 97, 98, 100, 117, 124, 126, 293, 28S. Delphin 41, 590. Desibach 361. Dettenried 444, 678. Deutscher Bote 652. Dickbuch 372. 679. Dielstorf 164, 232, 264, 414, 429, 683. Dietikon 47, 192, 228, 230, 238, 239, 243, 289, 316, 264, 593, 595, 598, 635, 642, 643, 669. Dietlikon 16, 23, 164, 229, 235, 243, 266, 682. Diözesanfond 328. Dingstatt 674. Direktionen 194, 198. DirektionSsekretä're 195. Direktorialfond 620. Direktorialsystem 174, 189. Do'rfli 407. Domänen 327. Domänengehülfe 472. Domänenverwalter zu Winterthur 458, 459. Domä'nenverwaltung 290. Dorf 229, 317, 334, 266, 379, 383, 681. Dorlikon 229, 233, 234, 236, 238, 244, 350, 681. Drathschmidli 437. 702 Dreiervorschlag 191. Dübendors 16, 60, 67, 6«, 197, 229, 239, 234, 235, 239, 24l, 243, 283, 289, 316, 262, 675. Dürnten 4, 5, 6, 3«, 6V, 81, 222, 223, 287, 316, 332, 334, 354, 282, 385, 645, 674. Dürsteten 235, 386, 677. Dufour, General, IV5, 1V6, 116, 127, 144, 146, 148, 155, 186, 187. Dynhard 25, 48, 242, 288, 317, 338, 350, S6S, 679. Dysenwaltsperg 243. Dytikon 364. E. Eberliswald 429. Ebertschweil 237, 242, 382, 392. 671. Ebmatingen 241, 289, 490- 675. Edison 367, 385. ' ' Effretikon 391, 677. Egg 9, 26, 69, 67, 91, 239, 232, 235, 238, 249. 316, 220 , 490 , 675. Eggetschweil 459. Eggwegwald 231. Egliöau 8, 68, 91, 177, 189, 181, 185, 232, 233, 238, 286, 289, 297, 317, 332, 338, 220, 649, 682. EhegericbtShaus SL6 Ehrikon 231, 431, 448, 678. Ehrlosen 235, 385, 445. Eick 459. Eichthal 387. Eidberg 425, 689 Eidgenössische Kanzlei 56, 76, 329. EidgenüstlscheS Heer 196, 199, 125. Eidgenössisches Sängerfcst 641. Eidgenössische.Zeitung 99, 195, 651. Eisenbahn 199, 117, 193, 293, 351, 365, 423, 513, 529, 581, LSI. Elgg 48, 68, 167, 239, 289, 317, 332, 338, 22S, 422, 436, 451, 452, 581, 588, 679. Elgger Wochenblatt 652. Elllkon an der Thür 25, 48, 229, 288, 334, 222, 418, 464, 581, 679. Ellikon am Rhein 69, 185, 399, 682. Elsau 48, 69, 233, 235, 242, 243, 288, 317, 222, 679. Einbrach 16, 23, 67, 184, 231, 235, 239, 317, 334, 361, 222, 394, 398, 418, 645, 682. Endhöri 239. Enge 47, 69. 83, 199, 177, 228, 234, 289, 224, 449, 623, 631, 643, 669. Engstringen 332. Entibüchel 589. Erdbrust 449. Ergänzungskurs 394. Erlenbach 39, 49, 47, 69, 192, 241, 289, 391, 316, 222 , 672. Ermisriedt 232. Ersparnißkaffen 600. Erziehungsrath 189, 192, 195, 197, 198, 399, 391, 395, 319, 324. Eschenmoosen 361, 362, 682- Eschlikon 242, 362, 369, 439, 679. Espen 429. Eßlingen 379, 389, 382, 675. Ettenhausen bei Wetzikon 232, 241, 385, 445, 446, 675. Ettenhausen bei Kyburg 395, 396. Eulach 372, 459. Evangelische Gesellschaft 692. Exekutionsbeschluß 198. F Faden 241. Fägschweil 231, 674. Fällanden 69. 238, 249, 242, 316, 27S, 581, 675. Fahrweid 365. Kaichrüti 249, 411, 677. Fehraltorf 49, 48, 69, 229, 236, 316, 322, 275, 422, 431, 676. Fehrenbach 241, 349, 671. Fehrenwaltsperg 354, 673. Feld 249, 673. Feldbach 4, 231, 316, 332, 359, 386, 387, 672. FeldimooS 242. Feldwä'chter 474. FelmiS 356. Kelsenegg 235, 459. Ferrach 421. Feuersbrünste SSS. Feuerspritzen 557. Feuerthalen 48, 164, 176, 177, 332, »76, 397, 682. Feuer- und Pannerordnung 556. Feuerwache 68, 556 Fcuerwerkergesellschaft S8S, 694. Finanzarchiv 668. Finanzrath 97, 99, 246, 295. Finanzwesen S46. Finsterseebrücke 26. Fifchenthal 5, 6, 39, 47, 69, 67, 81, 91. 97, 217, 231, 232, 289, 316, 338, 355, »76, 495, 673. Fischenzen 327. Klaach 5, 6, 39, 47, 69, 67, 81, 91, 97, 217, 231, 232, 289, 316, 338, 355, »76, 495, 682. Flöchnerkorps 556. Flüchtlinge S-18. Klllchrlingekommiffariat 189, 193. Flüchtlingsdepot 187. Fluntern 14, 16, 47, 69, 83, 240, 316, »78, 589, 668, 669. Flurlingen 14, 48, 69, 164, 235, 396, 397, 682. Forch 230, 285, 334, 382, 578. Köhnstürme 7, 12. Forstwesen (Winterthur) 463. Französischer Kirchenfond 542. Fraumünster, Pfarrhaus, 316. Fraumllnster, Schulgebäude, 548, 693. Fraumünsteramt 599. Fraumllnstergemeinde 599, 513, 533. Fraumunsterkirche 25, 221, 316, 599, 621, 638, 639, 649, 642. Freudenberg 241, 374. Kreudenfeuer 35. Kreudweil 438, 439, 676. Freyburg, Stadt, Uebergabe, 123. 703 Freye Stimmen 652. Freyenstein 48, 240, 289, 386, 418, 419, 645, 682. Freymaurergescllschaft 602 Freyschaaren 72, 83, 84, 85, 86, 88. reytaqszeitung, 651. riedensrichterämter 251. Friedheim 359. Friedthal 436, 448. Fröschengraben 298, SOS, 621. Frohe Aussicht 141. Fruchtausrheilunqen der Regierung 12, 25, 29, 31, 32. Fruchksond 29, SOS, 521, 524. Fruchtmarkt 30. Fuchsloch 376. Fulau 573. G Gamlikon 244, 427, 671. Gamsten 240. Garweid 367. Gattikon 396, 431, 601, 672. Geba'ranstalt 314. Geburten, Zahl, 44. Geerensteg II. Geerlisperg 237, 356, 394, 683. Geilingerische Kalamität 4-KL. Geistlichkeit 96, SIS Gemeindebehörden 325. GemeindSgutZürich 514. Gemeindsgüter 264. Gemeindsvermögen von Winterthur L6? Gemeindeversammlungen zu Winterthur 468, 480. Gemeindeversammlungen zu Zürich 21«. Gemeinnützige Gesellschaften 606. Geognostische Sammlung 263. St. Georgen 421. Geretschweil 372. 679. Gerichtswesen S4S. GeroldWweil 47, 192, 228, 232, 239, 443, 669. Gerster 129. Gerwe 603. Gesandtenwahlen 5», 61, 62, 68, 69, 71. 82, 87, 88, 91, 93. 157, 162. Geschwornengericht 320. Geschworncngesetz 320. Gesellcnvereine 275. Gestorbene 44. Gcsundheiterath 17. Gesundheitszustand 41. Getreideausfuhr verboten 104. Gewehrausfubr verboten 157. Gewerbskommission 195- Gewerbeschule 421. Gewerbsvereine 602, 617. Gsell 240, 429. 430. Gfenn 367, 424, 675. Gibschweil 355. 376. Gießen 239, 240. Gießentobel 598. Gishübel 446. l GlpSegg 429. Giölikon, Gefecht, 139. Glatt 367, 380, 406, 420, 443- Glattbrllcke 117. Glattbruck 239 Glattfelden 60, 229, 244, 317, 371, 32S. 588, 682. Gmür, Division, 107, 139. Goldbachyöhe 442. Goldbuck 582. Goldenberg 231, 366. Goldenen 240. Goßau 4, 16, 23, 25, 26, 60, 229, 230, 232, 234, 238, 316, 380, 645, 674. Goßweil 426. Graben zu Winterthur 4SS. Gradenverschüttungskommission 469. Graßlikon 357, 681. Grafstall 332, 598, 677. Greisensee 9, 40, 289, 316, S8I, 438, 439, 675. Grenzbesetzung ,56. 157, 158, 160, 161. Grimmenthurm «SS. Groß-Albis 234. Großer Rath 22, 28, 30, 52, 56, 61, 62, 65, 66. 68, 69, 70, 75, 81, 82, 86, 87, 88, 91, 92, 95, 99, 156, 157, 158, 159, 162, 163, 167, 168, 173, 174, 187, 188, 193, 194, 197, «22, 259, 276, 292, 30«, 301, 302, 303, 307, 309, 312, 314, 320, 330, 331, 337 Großmiinster, Pfarrhaus, 316. Großmunstergemeinde 513. 2S2, 531, 532, 533. Großmünsterkirche 50, 89, 91, 316, 525, 526, 578, 582, 622, 636, 667. Gruningen 4, 5, 6, 25, 26, 60, 67, 91, 239, 243, 289, 316, 334, 380, 28t, 445, 674. Grüth 234, 350, 369, 370, 380, 418, 674. Gcundhof 407, 680. Grundthal 239. Grundzinsdepartement 295. Gstalden 231. Gublen 356, 357. Gundieau 421. Gllndlikon 372, 678. Güntisperg 238, 442, 675. Glltikhausen 236, 350, 682. Guggoch 248 Gundetschweil 231, 678. Guntalingen 35, 60, 288, 428, 682. Gupf 354 Gustav Albert, Dampfboot 590. Gutenschweil 237, 376, 439, 440, 676. Gymnasium 195, 265, 267, 272. Gyrenbad bei Hinweil 384, 385, 445, 674. Gyrenbad bei Turbenthal 372, 436, 451. Gysenhard 332, 410. H. Hadlikon 240, 244, 384, 674. Häldeliweg 312. Hauslen 367. Hä'usli 429. Hafen SS6, 621. 704 Hafengüter 416. Haferhalle LSS. 472. Hagenbuch 48, 229, 289, 679. Hagenschloß 581. Hagenstall 679. Haldensteg 434. Haldenstraße 391. / Haltberg 239. ' Handelsabgabe 328, 329. Handelskammer 195. Handelsmesen SSL. Handwerksgesellschaft 607. Handwerker- und GewerbSverein 614. Handwerkswesen SSL. Hannegg 388, 441. Hard 26, 234, 238, 353, 362, 448, 449, 524, 581, 582. Hardau 353. Hardthurm 226. Harlachen 354, 445. Harmonie-Sä'ngerverein 639, 641. Hasel 386, 677.. HaSlenbach 230. Hauptikon 232, 392, 671. Hauptstraßen 332. Hauptwache SS?. Hausen am Aldis 47, 68, 120, 237, 316, 349, S8S 392, 393, 410, 644, 671. Hausen bei Ossingen 317. Hausersee 581, 582. Hausmeister 457. Hedingen 47, 60, 164, 231, 238, 239, 241, 316, S8S, -ro<) r 644 Heferschweil 26, 31, 40, 401, 671. Hegi 407, 408, 463, 680. Hegnau 15, 60. 232, 237, 332, 367, 440, 676. Heimaklosenverein SIS Heisch 382, 392. Helserwahlen 102. Hell 244. Hellbach 444. Hellberg 230. Helmhaus 5S6, 579, 634. Henggart 317, 334, S8S, 403, 581, 682. Hermatschweil 411, 412. Hermikon 367, 675. Herrenstube 496. Herrliberg 60, 234, 236, 289, 316, 375, 380, L8S, 631, 672. Herrschmettlen 380, 645, 674. Herten 373, 679. Hettlingen II, 32, 48, 164, 187, 288, 317, 350, 362, 281, 582. 679. Heuberg 370, 452. Heurüti 372, 679. Heusberg 676. Hinrichtungen SS?. Hinterberg 258, 429, 672. Hinterburg 354. Hinteregg 370, 675. Hinter-Greut 242. Hmter-Roßweid 429. Hinter-Teufen 44, 231, 418, 419, 682. Hinweil, Bezirk. 15, 16, 31, 42, 43, 45,46, 47, 124, 167, 218, 222, 226, 229, 276, 316, 339, 34», 344, 345, 378, 495, 607, 616, 673. Hinweil 4, 5, 6, 23, 30, 60, 68, 91, 192, 230, 231, 232, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 244, 292, 316, 332, L81, 385, 445, 600, 601, 645, 652, 674. Hinweiler Wochenblatt 652. Hirschacker 239. Hirschelgaß 417. Hirslanden 47, 228, 289, 403, 404, 405, 623, 646, 669 Hirzel 47, 117, 316, S85, 440, 671. Historische Gesellschaft SIS Hittenberg 242, 442, 675. Hittnau 3V, 48, 60, 192, 235, 240, 244, 316, S8S, 677. Hochfelden 48, 229, 231, 232, 238, 361, 362, 682. Hochrüti 231. Hochschule SSI, 272. Hochschulgebaude 262, 316, 629, 630, 635. Hodleten 354. Hö'cbstock 429. Höckler 589. Höcklerbrucke 27, 449. Hofe 373. Höhe 671. Höhle 356. HLngg 26, 47, 61, 68, 88, 289, 316, 350, L82, 448, 581, 582, 631, 643, 670. Höri 48, 361, 362, 682. Hörnen 356. Hörnli 165, 231, 674. Hof 232, 354, 37», 431, 673, 675. Hofscheuer 238. Hofstetten bei Elgg 48. 229, 242, 289, 372, 679. Hofstetten bei Oberglatt 406, 684. Hohlenstraß 365. Holzhausen 381, 674. Holzmagazin S16. Holzschanze SS6. Holzweid 385, 445. Hombrechtikon 4, 5, 6, 60, 229, 230, 231, 237, 240, 242, 244, 316, »8«, 600, 601, 642, 672. Honau, Gefecht, 129, 133. Horb 677. Horgen, Bezirk, 33, 42, 43, 45, 46, 47, 100, 122, 142, 167, 192, 218, 222, 226, 228, 316, 339, 34«. 344, 378, 607, 672. Horgen 15, 26, 43, 47, 55, 6V, 91, 98, 99, 117, 164, 183. 228, 243, 244, 285, 289, 292, 316, 332, L88, 581, 583, 588, 590, 598, 601, 619, 635, 671. 705 Horgerberg 117. Horn 4(>l. Hornhalden 394. Hottingen 14, 16, 47, 83, 100, 228, 238, 403, 404, 405, 451, 589, 623, 668, 669, Hub 237, 402, 407, 450. üben 678, 679. uberhä'user 441, Hubhof 354, Hübli 442, 675- Hubscheren 26. Hühnermahl 496. Hülfsgesellschaft Zürich 582, 61S. Hülfsgesellschaft Winterthur 6L6. Hllndi 431. Hunckon 366, 402, 403, 679, Hüntwangen 60, 164, 177, 237, 332, 450, 683. Hütten 4, 6, 26, 27, 47, 60, 119. 122, 124, 125, 127, 139, III, 164, 229, 29«, 417, 684, Hütten, in der, 230. Hüttensee 237, 390. Hüttikon 192, 410, 683. Huggenberg 242, 372, 679. Humlikon 243, 352, 681. Hundbollwerk 297. Hundeabgabe 328, 329. Huzikon 234, 436, 680. St. Jakob 353, 354, 530. Jburg 425, 680. Jesuitensache 70, 71, 76, 80, 81, 83, 91, 94, 151, 205- Jllnau 48, 60, 67, 68, 229, 241, 242, 243, 316, 334, SSL, 443, 677. Industrieausstellung 617. Industrieschule 195, 265, 267, 272. Jndustrieverem 618. Ingenieur- und Architeklenverein 619. Innere Angelegenheiten «64. Inspektion, große, 100. Inspektion, eidgenössische, 282, 283. Jona 442, 443. Jonakhal 367, 421, 442. Jrchel 357, 379, 418. Jrgenhausen 244, 411, 412, 58«, 677. Irren 313. Irrenhaus 313, 314. Jsikon 386, 677. Italienische Flüchtlinge 164, 170, 171, 193. Jubelfeier 525. Jubiläum 634. Juckeren 356. Juristische Bibliothek 263. Jzikon 674. K. Käferholz 589. Kämaten 239. > Kämmoos 559. Käpfnach 222, 223, 388, 389, 672. Käsern 233. Kaffee Münsterhof 642. Kalchbreite 446. Kalckegg 426. Kolchosen 243, 388. Kantonal-Armenpflege 30. Kantonal-Hülfsverein 30, 31, 217, 654. Kantonal-OffizierSgesellschaft 62S Kantonal-Schützengesellschaft 646. Kantonsbibliothek 262. Kantonsschule «62, 589, 631. KantonSschulgebäude «68, 316. Kantonsschulkaffe 272. Kappel II9, >20, >27, 228, 232, 240, 242, 316, 534, 382, 29«, 578, 607, 644, 671. Kartoffelkrankheit 16, 17, 18, 20, 22. 32. 33. 36, 40. Karrerhaus 289. Kaserne 98, 99, 103, 117, 120, 124, 176, 177, 179, 181, 183, 187, 27«, 316, 641. Kaserne zu Winterthur 474. ! Katholischer Gottesdienst 219. Katzenbollwerk 224. Katzenholz 388. Katzenrütihof 420. Katzensee z.;o. Kaufhaus Winterthur 47«. Kaufhaus Zürich 524, L27, 621. Kaufmannschaft 620. Kauf- und WaaghauSgebühren 621. Kellen 244, 385. Kemt 398. Kemten 234, 236, 243, 354, 445, 675. Kemtthal 331, 391, 434. Kessibühl 581. Kilchberg 7, 43, 47, 60, 164, 228, 230, 316, 294, 637, 672. Kindhausen 60, 440, 676. Kirchbühl 673. Kirchenblatt 652. Kirchengesangverein 62«. Kirchenrath 189. 192, 193, 194, 198, 324. Kirchenwesen «72. Kirchenzeitungen 652. Kirchhof, neuer, zu Zürich 513, S2t. Kirchhoskommission 533. Klausen 388. Klein-Andelfingen 243, 352, 410, 645, 681. Klein-Bäretschweil 354, 355. Klein-Dletweil, Affaire, I>9. Kleinkinderschule 583. Klösterli 379. Kloster 449. Kloten 49, 67, 68. 185, 229, 237, 242, 286, 289, 317, 334, 294, 398, 420, 425, 580, 630, 635, 64.6, 683. Klupf 406, 423. KluS 257. Knabenschjeßen S27. Knonau 14, 26, 128, 130 , 131, 228, 235 , 237, 89 706 240, 284, 289, 292, 316, 332, 392, 393, 29s, 644, 671. Kohlbrunn 396, 444, 451, 452, 6VI, 68l. Kohlschwärze 419. Kollegiantcnschießen 6»4. Kollertobel 23», 356, 431. Kommunikationsstraßen 336. Kommunismus S72. Konchilirn- und Korallensammlung 263. Konvikt 30», 303. Kornamt 22 ?, 316. Kornhalle 227, 621. Kornhaus Zürich 228. Kornhaus Winterthur L7S. Kornhausabwart 471. Kornhausplatz 506. Kornmagazin 51». Kornmarkt 228. Kräuel 524, 228. Krahnen 228. Krankenanstalt zu Winterthur 478. Krankenhaus 1»0, S77, 313. Krankenunterstützungsverein zu Winterthur 6SS Krankenverein .Zürich 6SS Kratz 7, 5»5, 5»6. Krautgarten 532. Kreispostdirektion 293. Kreiöschatzer 226. Kreuz, beim, 4»4. Kreuzbllhl 405. Kreuzplatz 4»5. Kreuzstraße 418. Kreuzverein zur Erleichterung in Krankheiten :c. 6T2. Kreuzverein für Wittwen, Waisen ic. 6S41 Kriegsbeschluß der Tagsatzung i»8. Kriegsgericht 145. Kriegskosten 143. Kriegsmaterial, badisches, 188. Kriegsrath 282, 283, 287. Kriegsrath der VII Stände 1Ü7. Kriminalgericht 25», 252, 259. Kuhlenthal 397. Külpen 233. Künstlergesellsckaft 6S2. Künstlergut 628. Küßnacht 26, 4», 47, 6», 68, 191, 192, 235, 239, 244, 289, 3»v, 3»I, 3«2, 3»8, 316, 292, 583, 6V», 6»I, 63», 632, 635, 649, 672. Kunstausstellungen 626. Kunstgebäude 625, 626, 628. Kyburg 48, 61, 240, 288, 289, 391, 292, 425, 631, 677. Kyburg-Winterthur, Notariatskreis, 464, L. Laboratorium 34». Lagern 37, 317. Ländikon 678. Latten 24», 448 Landbote 651. Landenberg 426, 436, 680. Landikon 3, 670. Landstraßen 332. Landtöchter-Jnstitut 632. Land- und Gartenbauverein 6S8. Landwehr 117, 118, 139, 141, 142. Landwirthschaftliche Kommission 195, 63». Landwirthschaftliche Feste 63», 631. Landwirthschaftlicher Verein 630. Langenbaum 399, 437. Langenhard 681. Langenmoos 41», 435. Langenried 239, 413. Langenrllti 672. Langholz 4V9, 452. Langnau 27, 28, 47, 296, 397, 672. Langried 24». Langwiesen 376, 682. Laubberg 356, 38». Laufen 164, 229, 289, 317, 296, 397, 682. Laufenbach 359, 42», 421, 442. Laupen 23», 332, 442, 443, 675. Lautikon 242. Lazareth i»o. Lebensmittelankauf 2», 22, 24, 29 Lebern 581. Leberngaffe 399. Leerüti 38», 4N2. Lehrerwahlen 189, 191, 192, 194. Lehrerwohnungen 3V9. Lehrmittel 309. Lehrstellen 3»9. Leibdingsgebühren 314. Leibensperg 678. Leimbach 27, 374, 670. Leimhalden 37». Lendikon 444. Lenzen 376, 674. St. Leonhard 54». Leonhardsgasse 297. Letten 231, 429. Lettenberg 451. Letzebach 437. Leutpriestcrei 316. Liberaler Schulbote 652. Lichterscheinung 39. Liebesgaben für die Opfer des Krieges 158 Liebessteuern 6, 16, 23, 24, 31. Licburg 37», 673. Limberg 395, 672. Limmat 16, 26, 27, 353, 444, 448, S29, 621. Limmatburg 505. Limmatsckleußen S8t Limmatthal 15, 2V, 60», 601 624, 643, 649. Lindau 48, 6», 316, 398, 677. Lindenhof 35, 578, 58», 588. Lindenwiesen 44». Lindhof 675 Lingg 431. Linggenberg 235. Linsenreyh 23». 707 Linsenthal 396- Linth-Escher, Dampfboot 47, 589. Lipperschwendi 356, 676. Loch 385. Lochhaus 45». Loo 349, 671. Looren 239. Loskauf der Freischä'rler 88. Lottstetten 18». Ludetschweil 421. 678- Ludretikon 39, 431, 672. LüivieS 356. Lufingen 48, 164, 229, 317, 371, 394, 298, 683. Lunnern 12», 121, 124, 411, 581. Lupmen 412- Luzern, Angelegenheiten, 72, 76, 84, 85, 127, 137, 139, 14», 142. M. Madetschweil 242, 421, 678. Männedorf 5, 6, 26, 47, 6», 67, 91, 229, 289, 316, 334, 298, 427, 437, 581, 6V», 661, 631, 672. Männetöried 38». Magazin im Sihlwiesli 316. Mais 24, 28, 29, 3». 31, 37, 217, 241. Malerbücher 626. Manifest IV7. Manzenhub 45». Martbalen 6«, 83, 18», 181, 231, 289, 338, 397, 299, 581, 582, 645, 682. Maschwanden 86. 126, 164, 236, 24«, 241, 243, 316, 392, 393, 299, 644, 671. Maschwander Allmend 28. Maßholdern 38». Matt 429. Mauerfeld 371. Mauleselgaß 35». Maur 4«, 6», 229. 232, 237, 239, 241, 242, 244, 316, 400, 675. May, sehr schöner, 31. Medikon 23», 239, 428, 671. Medizinalrath 195. Medizinisch-chirurgische Gesellschaft 622 Medizinische Bibliothek 263. Mehl 28, 32. Mehlwaage 529. Meilen, Bezirk, 5, 42, 43, 45, 47, I«», 104, 167, 218, 222, 226, 229, 316, 339, 34», 344, 345, 377, 607, 652, 672. Meilen 61, 68, 99, 234, 237, 24», 289, 316, 338, 400, 583, 63», 643, 673. Menzengrüth 681. Mesikon 375. Mettmenhasli 406. Mettmenstetten II, 31, 68, 128, 228, 244, 287, 316, 334, 392, 393, 40L, 417, 671. Metzg zu Winterthur 472. Metzg zu .Zürich 548. Meyerskappel, Gefecht, 131. Meyer'sche Stiftung 562, 522. Militärpflichtersatz 328, 329. Militärstrafgesetz 283. Militärspital 122- Militärwese» 282. Mineralogische Sammlung 263. Minerva, Dampfschiff, 589. Misstonsverein 652. Mittelberg 423, 672. Mobiliaraffekuranz 226, 227. Mönchaltorf 9, 3», 6», 217, 239, 316, 37», 38», 401, 4V9, 438, 676. Mönchhos 394. Mönchyaldenstraße 4V5. Mördergäßchen 397. Mörsbürg 4>»8, 636. MörsburgerhauS 468. Mörsburgerhöfe 469. MörSburgerried 469 Moorschwand 388. Mooeburg 26». Moralische Gesellschaft 622. Mordthaten 257 Mottle 244. Mühlebach 237, 413. Mllhlebrücke 459. Mühlenstäge 233, 281. 529. MühlewieSstraße 35». Muller'scher Gesangverein 640. Müllibach 376 Mülliberg 373. Müllikram 23», 354. Münsterbrücke 566, 621- Münsterterraffe 529. Münzfuß, französischer 193, 197. Münzgebäude 288, 316. Münzkabinet 555. Münzregale 203 Münzwesen 288. MunitionSdepotmagazin 34». Munitionsmagazine 316. Murzelen 332, 423. MuseumSgesellschaft 622. Musikgefellschaft.Zürich 622, 641. Musikkollegium Winterthur 624. Mustksaal 529. Musterkchulen 301, 3V2, 303. Mutschelle 449. Mutzmahlen 399. N Naäitivache zu Winterthur 474. Näfenhäuser 392. Näffarbe 402. Nägeli'S Denkmal 639. Nänikon 438, 439, 578, 58», 582, 676. Naffenweil 242, 4»6, 683. Nationalrath 166, 167, 168, 169, 17», 174, 175, 185, 186, 188, 192, 193, 195, 197, 206. Naturereignisse 3. 89 * Naturforschende Gesellschaft 224, 634. Neeracb 239, 244, 406, 429, 683. Nestenbach 48, 68. 167. 238, 286, 288, 317, 360, 383, 40«, 582, 679. Neschweil 60, 444, 678. Neuamt 288, 289. Neubruch 233. 234, 445. Neubriiiin 436, 680. Neuenburg >44. 156, 231, 449. Neuer Platz SS9 Neue Zi'irichzeitung 651. Neuhaue 231, 312. Neusahrsknpfer zu Winterthur 473. Neusahrskupfer zu .Zürich 555, 573, 582, 605, 616, 627, 634, 635- Neumühlegaffe 437. Neumunster 29, 60, 67, 68, 125, 307, 40», 444, 600, 601, 607, 624, 638, 642, 670. Neumunstcrblark 652. Neumünsterkirche 56. Neustadt 505, 574. Neutralität >57. NeuwieS 234. Nidelbad 420. Niederdors 370, 505. Niederflache 361. Niederglatt 238, 287, 288, 406, 420, 427, 673, 683. Niederhasli 68, 164, 229, 230, 234, 235, 240, 242, 317, 402, 638, 683. Niederhöri 232. Niederlassungsrecht 204. Nieder-Schwerzenbach 424, 443. Nieder.Steinmaur 429, 684. Nieder Urdorf 47, 164, 228, 289, 364, 365, 670. Nieder-Uster 238, 381. 438, 439, 676. Niederweil 243, 353, 581, 681. Niederweningen 60, 164, 234, 292, 317, 408, 423, 588, 601, 684. Niggenberg 370. St. Niklauöstud 556. Nöschikon 61, 238, 288, 406. Nol 396. Nossikon 438, 676. NotariatSwesen S88. Noth- und HülfSblatt 276, 652. Nurenstorf 49, 231, 241, 355, 582, 683. Nußbauinen 36«, 428. Nußberg 422, 435, 680. Nutzungegut 514. O. Ober-Affoltern 221, 349, 350. Ober-Albis 396. Ober-Balm 232, 240, 411, 677. Ober-Buch 235. Oberdorf 449. Ober-Durnten 243, 367, 368, 673. Ober-Embrach 16, 25, 39, 49, 234, 238, 242, 373, 683. Ober-Engstringen 27, 47, 164, 228, 387, 444, 670. Obergericht 49, 50, 52, 99, 249, 252, 259, 323. Obcr-Gfell 429. Oberglatt 229, 232, 243, 317, 406, 684. Ober-Hanegg 385. Oberhalden 370. Obcrhaeli 240, 406, 684. Oberhausen 239, 394, 683. Ober-Hittnau 242, 386, 677. Oberhof 238, 3 76, 377, 388, 674. Oberhofen 436, 680. .Oberhofgemeinde 391, 677. Ober-ZUnau 391, 392, 677. Ober-Langenhard 451, 452, 681. Ober.-Leimbach 449. Ober-Lunnern 408, 671. Ober-Mcdlkon 445. Ober-Meilen 401, 673 Ober-Mettmenstetten 27, 40, 401, 671. Obermuhle 373. .Oder-Oetweil 443, 670. Ober-Ottikon 380. Ober-Postamt 292, 293. Ober-Raad 236. Oberrieden 47, 60, 40?, 672. Ober-Rifferschweil 237, 417. Ober.Scblatt 231, 241, 422, 680. Ober-Schottikon 680. Ober-Seen 425, 688. Ober-Stammyeim 229, 235, 236, 428, 429, 682. Ober-Steinmaur 429, 582, 684. Oberstraß 47, 60, 68, 235, 238, 244, 312, 332, 407, 589, 623, 643, 670. Ober-Teuffen 418, 682. Ober-Urdorf 25, 26, 47, 164, 228, 232, 237, 241, 289, 364, 365, 670. Ober-Uster 235, 236, 438, 439, 676. Oberwacht 673. Obcrwagenburg 439. Oberweil 353, 355, 362, 411, 581, 677, 678, 683. Oberweningen 60, 164, 230, 237, 423, 684. Oberwetzikon 445, 446, 675. Oberwinterthur 16, 23, 48, 61, 67, 91, 167, 229, 234, 235, 239, 288, 289, 317, 407, 447, 581, 679, 680. Ober-Wolfensperg 236. Obfelden 164, 393, 408, 644, 671. Obmannamt S89, 316, 338, 618. Obst, reicher Ertrag 33. Ochöner 370. Oeggenspühl 39. Oerlikon 643, 670. Oerlikerhölzchen 589. Oerlingen 60, 352, 353, 435, 681. Oestlicber Beobachter 651. Octenbaw SL9, 316, 571, 588. Oetweil 47, 60, 61, 164, 228, 241, 316, 332, 334, 401, 409, 673. Offiziersgesellschaft 635. Ohringen 425, 680. Opfifou >6, 23, 48, 49, 235, 239, 394, 582, 683. Orkane 541. Orn 384, 674. Ort 672. 709 Ossingen 60>, 164, 229, 317, 352, 4ltt, 435, 581, 582, 645, 682. Otelfingen 164, 229, 317, 361, 410, 631, 684. Ottenbach 47, 120, 124, 125, 232, 235, 236, 242, 244, 316, 392, 393, 408, 4LI, 581, 644, 671. Ottenhausen 81, 411, 677. Ottenhub 450. Ottlkon 380, 391, 398, 674, 677. P. Packhof 54», 621. Pädagogischer Beobachter 651. Panner 556. Papiererwcrd 298. Papiermühlesteg 27. Paßbüreau 257. Pastoralverein 584. Patienten 312. Pegel 282. Pensionat für Studirende 604. Pensionirung der Verstümmelten 166. Pestalozzifeier 626 Pestalozzistiftung 636, 638. St. PeterSgemeinde 513, 530, 54«. St. Peterökirche 69, 622, 633. Petitionen 55, 61, 80, 81, 161. Petrefaktensammlung 263. Pfaffenberg 450. Pfäffikon, Bezirk, 42, 43, 45, 46, 47, 48, 167, 182, 218, 222, 226, 276, 289, 316, 339, 340, 344, 345, 377, 495, 600, 601, 607, 616, 645, 676. Pfäffikon 31, 40, 48, 52, 60, 67, 91, 192, 229, 232, 240, 241, 243, 244, 289, 316, 334, 338, 386, 444, 645, 677. Pfälzer 179, 181, 187. Pfarrwahlen 189, 191, 192, 193, 194. Pfarrpfrundfond 521. Pfrundanstalt zu Winterthur 44L. Pfrundanstalt zu .Zürich 514, 54«. Pfrundfond «9«, 328. Pfrundhausfond 522. Pfungen 32, 48, 238, 443, 680. Pilgerbrunnen 353. Pilgersteg 334, 367, 421, 443. Platte 165. Polirechnische Schule 201. Politische Begebenheiten 49. Polizeibehörden, Strafbefugnisse 51. Polizeikommiffär zu Zürich 568. Polizeikommission zu Winterthur 474. Polizeidiener zu Winterthur 474. Polizeigebäude 316. Polizeirath 96, 122, 176, 177, 179, 182, S94. Polizeiwache 257, «9« Polizeiwesen S94. Polizeiwesen zu Winterthur 443. Pommern 524. Postablagen 292, 293. Postamt 292, 293 Postbiireaux 292, 293. Postgebäude «91, 316, 582, 639. i Postregal 292, 293, 294. Poststraße 506, 621. Postverbindung abgebrochen 104. Postwesen 202, «91 Predigergemeinde 513, 531, 532, 533, 548. Predigergesellschaft 584. Predigerkirche 312, 316, 622. Predigern, Pfarrhaus, 316. Predigern, Helferei, 316. Predigern, Sigristenwohnung, 316. Prediger, Wittwen- und Waisenfond 522. Preußische Note 142, 143. Primar-Volköschulwesen 308. Privatkirchhof 534, 537. Prokureischeune 469. Promenade 531, 639. Pnlverfabrikation 294, Pulverladen 340. Pulvermagazine «94, 316, 352. Pulvermlltzle S94, 316, 351. Pulververkauf 202. Q. Quais 506, 548, 621. Quamerlasten 517. N. Raad 231. Radsteige 399. Rämibollwerk 297. Rämistraße 297, 312. Rafz 60, «68, 170, 177, 180, 239, 240, 317, 332, 442, 582, 683. Rahmiperg 436, 680. Rath 426, 427, 446, 684. Rathhaus 63, 145, 146, 168, 259, «94, 316. Rathhaue zu Winterthur 474, 630, 637, 644. Rarhyausabivart 47«. Rauchegg 334, 408. RechnungSdepartement 295. Rechtstriebgesetz, Suspension, 99. Reckholdern 413. ReeS 232, 241. Regensberg, Bezirk, 20, 43, 45, 48, 49, 55, 62, 158, >67, 218, 222, 226, 229, 317, 339, 340, 344, 346, 377, 600, 601, 607, 645, 653, 683. Regensberg 20, 60, 164, 177, 289, 338, 364, 414, 631, 632, 684. Regenstorf 6«, 68, 229, 235, 241, 289, 317, 332, 338, 414, 444, 631, 684 RegierungSrach 49, 50, 52, 56, 59, 60, 61, 63, 64 07, 68, 69, 72, 75, 76, 81, 82, 83, 84, 88, 89, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 103, 117, 119, 122, 142, 146, 147, 157, 158, 161, 162, 163. 168, 17«, 174, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 185, >87, 188, 189, 192, 193, 194, 197, 198, 276, «94, 300, 305, 313, 322. Kundmachungen desselben 5, 18, 23, 50, 66, 72, 77, 89, 100, 189. 195. Sendschreiben an die Statthalterämter 12. Regierungspräsidenten 192, 198. 710 Registratur 6K7. Reisende 293. Reitenback 375. Reitcrsckopf 216. Reitschule 316. Reitschule zu Winterthur 474. Rekognoscirungen >23, 124. Religiöse Leihbibliothek 603. Rellikon 238. 370, 4»>. Remismühle 451. Rengg 40^ Repetirschüler 309. Reppisch 365, 593, 595, 598. Reppischthal 26, 36 Repräsentanten in die Vll Kantone 104. Repräsentanten nach Tessin 167. Republikaner, Dampfschiff, 7, 589, 59». Republikaner, Zeitung, 651. Reterscken 233, 235, 243, 373, 679. Rettenbach 459. Rettigbuck 419. Rettungsanstalt 419. Reuß I2«>, 122, 124, 133, 411. Reutlingen 407, 68». Revision der Verfassung 327. Rheinarmee 185. Rhcinau 28, 180 , 181, 182, 185, 187, 188,229, 289, 297. 317, 357, 397, 399, 414, 682. Rheinfall 397. Rheinsels 235. Rheinhaldenweg 397. Rheinsfelden 371, 379. Rhone, hohe, 338. Richterschweil 4, 6, 7, 43, 47, 55, 68, 91, 97, 119, 122, 124, 125, 126, 316, 332, 337, 391, 416, 581, 590, 598, 601, 672. Ried 442. Rieden 23, 48, 49, 139, 141, 232, 233, 237, 239, 240, 241, 242. 243, 266, 683. Riedikon 401, 438, 676. Riedmatt 334, 382. Riebt 675, 683. Riedwies 244. RieSbach 7, 47, 83, 192, 228, 232, 243, 289. 3V6, 403, 404, 405, 519, 623, 63», 631, 639, 67». Riet 61, 402, 429. Rietgrabenbrücke 27, 423. Riethof 223, 679. Rietmühle 235. Rietwies 388, 389. Rifferschweil II, 35, 128, 236, 239, 316, 392, 393, 401, 41?, 644, 671. Rikenbach, 48, 60, 231, 242, 243, 244, 288, 317, 37», 373, 418, 680. Riketweil 234, 239, 407, 68». Rinderweid 241. Ringlikon 3, 241, 289. 67». Rinaweil 384, 445, 674. Riiet 356. Robank 445, 675 Robenhausen 445, 446, 675. Rö'sligut 312. Röthel 448. Rohryof 42». RorbaS 48, 164, 234, 236, 239, 286, 289. 317, 418 581, 645, 683. Rosengarten 448. Roßau 244, 401, 671. Roßbach 401. Roßberg 26, 288, 434. Roth. Bivouak, 137. Rotherberg, Gefecht, 129. Rothkreuz 129. Rothweg 258. Rozengrundhof 354. Rudolfingen 61, 289, 435, 682. Rubensberg 289, 354. Rüden 633, 634. Rüggenthal 243. Rümikon 373, 679. Rumlang 3», 217, 233, 239, 241, 289, 317, 4Ü6 4IS, 425. Ruschlikon 47, 239, 242, 4S0. Rüti 4. 5, 6, 24. 29, 47, 229, 232, 235, 316, 332 361, 375, 420, 645, 674, 683. Rumlikon 421, 422, 445, 678. Rumpump 244. Rumstall 413. Ruppen 426- Rußikon 30, 48, 52, 6», 236, 24», 242, 316, 338 376, 412, 421, 448, 578, 58», 581, 677. Rutschlveil 235, 362, 384, 678. Rykon 234, 242, 391, 451, 452, 677, 681. S. Sack 242. 436. Sängerfeste 638, 641, 645. Sängervereine 638. Sängerverein Zürich 636, 638. Sängerverein Harmonie 641. SLngerverein vom Zürichsee 641, 643. Sängerverein vom Limmatthal 643. Sängerverein von Winterthur 643. Sängerverein des Bezirks Affoltern 644. Sängerverrin am Allmann 644 Sängerverein des Bezirks Pfäffikon 64S. Sängerverein des Bezirks Andelfingen 64». Sängerverein des Bezirks Bulach 64». Sängi 241. Sakristei 667. Saland 334, 356, 386. Salz 296. Salzamt 296 SalsauSwäger 296. Salzhaus, neues, 29?. Salzmagazin 29?. Salzpreis 296. Salzregal 296. Sand 235. Sandbühl 244. Sandhiitte 470. Sckaarwache zu Winterthur 474. Sckacken 233, 379, 58«. Sckäflibach 365, 595. Sckalchen 448, 678. Sckanzen SS?. Sckanzengaffe 297. Sckanzenqraben 297, 298, 63«. Schanzenkommission 298, 299. Sckatzbuck 58«. Schaufelberg 24t. Sckeerenstäg 26. Sckeidweg 288. Sckerr, vr., 3«0, 562, 5V5. Scheuerll 429. Schiffbruch 6, 7, 8, 59. Schindlet 356. Schinnhutgaffe 297. Sckinnhutschanze 54«. Schinnhutschopf 298 Schipf 584. Schirmende 25, 352, 586. Schirmschrelber 569. Schlachthaus S48 Schlangenmiihle 471. Schlatt 48, 289, 5l7, 372, 573, 587, -IST, 456, 451. 68«. Schleinikon 164. 229, 237, 423, 684. Schlieren 25, 26, 27, 47. 99, 161, 235, 289, 332, 365, 4SS, 593, 643, 67«. Schmidgaffe S«6, 621. Schmidrüti 426. 435, 436, 68«. Schmierfäule 28. 33. 36. Schmittenbach 376. Schnabel 39. Schnasberg 378, 679. Schnecken zum, 587. Schneit 679. Schocken 426. Schöfflistorf 6«, 68, 164, 317, 364, LSL, 684- Sckönau 24«. Schönenberg 25, 47, 117, 119, 124, 233, 2ZS 241 258, 316, 386, LS2, 672. Sckönenhof 243. Sckönenwerd 365, 416, 417. Sckönhausgut 312. Sckonau 236, 239, 417. Sckooren 394 Sckortikon 48. 6«, 229, 289, 372, 68«. Schründlen 441. Scküpfheim 426, 427, 684. Schützenfeste 649. Schützengesellschaft Zürich 646. Gchntzengefellschaft Winterthur 648. SckützenhauS. altes, 21, 588, 648. SchlltzcnhauS, neues. 647. Schützenhaus zu Winterthur 475, 648. Gchützenplatz 4, 7, 26, 297, 52«, 524, 537, 593, 647. Sckulfonds 311. Schulfreund 652. Schulgenossenschaften 3V9. Schulhä'user zu Winterthur L?S Schulhäuser zu Zürich S418. SckullehrerSeminar 195, 200 Sckulsynode 192, 197, 204. Schulwesen im Allgemeinen 208 . Schulwesen zu Winterthur 4 ? 6 . Schulwesen zu Zürich SLS Sckulzeitung 651. Sckuppie 45«. Schutzaufsichtsverein 6«3. Sckwamendingen 16, 23, 26. 47, 6V, 62, 185, 235. 242. 244. 289, 33«. 332, 4S4, 67«. Schwan, Dampfschiff 591. Tckwandegg 429. Sckweikhof 449. Schweizerische Blatter 652. Schweizerisches Gewerböblatt 653. Schwellt 394. Sckwendi 429. Sckwerzenbach 48, 229, 237, 316, 4S4, 676. Sckwobsbachbrllcke 38«. Sckwyz besetzt 141. Sechselauten » 20 . Seedach 26, 47, 61. 235, 238, 239, 332, 42«, LSL, 67«. Seebach, der. 35«. Seefahrt 441. Seefeld 232. Seegreben 47, 6«, 229, 242, 445, 645, 674. Seehof 3«2. Seeli 239. Seelmatten 436. 68«. Seen 48, 237, 241, 317, 4SS, 68«. Seestraße 506. Seew 24«, 581. Seewadel 356. Seglingen 371, 379. Sekundärschulen LtO. Sellenbüren 32. 428, 671. Selnau 515 553. Selnauerhauser SSL. Seminar 195, 3««. Seminardirektor 3«I, 3«2, 303, 3Ü4. Sendschreiben 65. Sennhof 421, 425, 451, 678. Seuzach II, 14. 32, 48, 231, 288, 369, 4SS, 68«. Signale 338. Sihl 6 8, 26, 27, 28. 119, 124, 353, 374, 385, 394, 396, 447, 449, 595. Sihlbrücke 27, 117, 332, 385, 386, 39«, 441, SSL. Sihlftld 27, 581. Sihlgasse 297. Sihlhölzli 537, 554, 645, 647, 648. Sihlkanal 297. 447, 524, 525, SSL. SihlwieSli 259 Singschüler 369. Sinlerbrücke 119. Sitzberg 4S«, 436, 681. Sommerau 24«. Sonderbund 91. 92, 93, 94, 108. Sonderbundekrieg 116. sonnenberg 38«. Sonnengaffe 297. Sonnenzelt 647, 648. «Sonntags Leseanstalt 603. Soodhof 213, 282. Sozialismus 22». Spannweid 311 437. Sparhafen 625. Speck 375. Speisewirthschaften 339. Speltrüti 429. Sperre aufgehoben 142. Spielhos 407. Spital 312. Spiral zu Winterthur 478. Spitalerrain 27, 374. Spitalpflege I»0, 195. 3l4. Spitzen 25, 243. 385, 386, 424, 671. StaatSanwalt sä koc 9 g. Staatsarchiv 316, 662. Staatsarchivar 195. 667. GtaatSgebäude 316. StaatSrath 56, 76, 85, 312. StaakSschreiber 195, 295. StaatSversassung >?4, 312. StaatSvermogen 322. Stadel 68, 197, 229, 240, 235, 407, 408, 426 680, 684 Stadelmatt 28. Stadtbach 459. Stadtbibliothek SSL. Stadtbibliothekfond 521. Stadtfischenzen 556 Stadthaus 539, sss. Stadlkanzlei 479. Stadikasfter 5>7. Stadtkommandant 99, Stadtpolizei SSS. Stadtrath 29 Stadischreiber zu Winterthur 470. Stadtschreiber zu , Zürich 568 Stadtspitallegatenfond 500, 522. Stadtverfassung von Winterthur L2S. Scadtverfaffung von Zürich SS8. Stäfa 4, 5, 6, 25, 47, 60, 97, 98, 197, 229, 230, 238. 285, 289, 316, 334, 338. 399, 409, 422, 581, 588, 589 601, 630, 632, 633, 637, 642, 673. Stagen 678. Ständerath 166, 168, 169, 171, 173, 175, 185, 187, 188, 192, 193, 195, 197, 206. Stallikerthal 10. Stallikon II, 228, 244, 316, 392, 393, 428, 644, 671. Stammheim 35, 68, 164, 288, 289, 317, 334, 338, 410, 428, 645, Stampfenbach 631, Statthalter 104, 344, 345, 346. Steg 377. Steig 330, 582. Steinbodenstraße 380. Steinbuhl 231 Skeinenbach 436, 450, 681. Steinhaus 316, »28. Steinhaufen. Attaque, 126. Steinhölzli 376, Steinkohlen 223. Steinkopf 447, Steinmaur >82, 429. Steinkhof 429. Stempelabgabe 328. Sternen 122. Sternenberg 30, 48, 60, 217, 230, 240, 316, 356, 399, 42», 436, 437, 450, 601, 678. Sternsckanze 122, 124, 125, 140, 417. Sternwarte 316. Steuern 328. Stift »2». StiftSarchiv 668. Stiftsgebäude 329. StiftSfond 329. StiftSpflege 329. Stiftsverwalterei 316, 32». Stocken 672. Stockfäule 22- Stöckentobel 405. Stoffel 356, Stollenweid 423. Strafbefugnisse 52. Strahlegg 232, 376, 674. Straßenbautcn, Uebersicht, 332. Straßendepartement 331.1 Straßennetz 329. Straßenreinigung 556. Straßenwesen 32». Straubikon 234. Stünzi 407. Snnikon 364, 423, 429, 684. Sulgen 170, 197, 413. Sulligasse 362. Sulz 369, 370, 418. Sulzbach 438, 439, 678. Sulzberg 81, 401, 412, 677. Sulzbepqer, Jnstruktor, 282. Suppenanstalten 3V, 217, 571. Surb 406, Synode 192, 193, 194, 197. T. Tablat 429, 436, 450, 681. Tableten 388. Tägermoos 244. Lagerst 428, 671. Taffleten 359. Tagblatt 652. Tagelschwangen 260, 330, 355, 398, S8I, 614, 677. Taggenberg 449. Tagsatzung, Eröffnung derselben, 50, 83, 87, 89, 91, 93, 163. Verhandlungen 5V, 83, 89, 91, 93, 94, 104, 105, 107, 108, 143. 144. 145, 146, 150, 151, 156, >57, 158. 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167. Proklamation an die Armee 109, 148. Erklärung an daS Schweizervolk III. Note an die fremden Mächte 151. Feierliche Erklärung wegen der Bundesverfassung 165. 713 Tagsatzungs-Jnstruktionen 50,61,62, 65, 68, 69, 7N, 81, 87, 88. 91, 92, 95. Tagwache zu Winterthur 474. Tann 367, 673. Tannagerten 365. Tanne 354, 673. Tannen 141, 235. Tannengasse 297. Tannj 450 Tavernen 339, Technische Gesellschaft 849. Teusen 289, 419, Thal 354, 449, Thalacker 388. Thäli 380 674- Thalgaffe 297. 298. Thalmühle 289, 392. Lhalweil 25, 39, 47, 55. 68. 167, 238, 316, 396, 431, 578, 580, 600. 601, 630, 631, 632, 635, 642, 616 649, 672. Theater 6S0. Theatergebäude 618. Theilingen 238, 445. 678. Theurung I, 30, 494, 571, 654. Thierarzneischule 195, 272, 316, 226. Thierkreislicbr 10. Thommann'sche Stiftung 523. Thür 26, 28, 350. Thurboie 652. Thurmwächter 474 TiefenmooS 429. Tilgungsfond 523. Tillhaue 233. Lischenloo 407. Tobel 237, 238, 429. Jodle, Gesammtzahl, 138. Todtengräberwohnungen 532. Töbeli 236. 367. Tö'lrsch 234. Töß. Fluß, 26, 356, 396, 402, 403, 451. Töß 24, 31, 48, 61. 229, 230, 288, 317, 331. 332, 391 413, 424, 631, 680. Tößbrllcke 471. Tößriedern 60, 185, 232, 238, 370, 371, 682. Tößthal 332. Toggweil 400, 673. Tollhausen 242. Topographische Aufnahme des KantonS 22?. Topographisches Bureau 338. Toussen 408. 411, 581, 671. Trennung der Gewalten 50, 51. Trullikon 229, 230, 239. 244. 289. 352, 357, 42S, 581, 645, 682, Truppenaufqebote 56, 72, 82, 85. 86, 97, 98, 103, >05, 117, 156, 157, 167, 170 178, 180, 184. Lruppendurchmärscke 17«, 173, 175, 177, 185, 188. 284, 285. Truppenentlaffungen 57, 61, 75, 83, 87, 88, 142, 143, 145, 151. 155, 156, 161, 173, 183. 185, 186, 187, 188. Lruttikon 35, 61, 244, 435, 682. Tiirlen 349, 382. TUrlersee 349. Lurbenthal 30, 48, 6», 67, 91, 167, 229, 234, 241, 288, 317, 426, 42s, 450, 680. Turnplatz 296 297. Turnschopf zu Zürich 276, 316. Turnschopf zu Winterthur 494. Turnübungen 272. u. Udligenschiveil, Bivouak, 133. Ueberschwemmungen 26. Uebungslager 284, 285. Helikon 673. Uerikon 673. Uerzlikon 127 392. 671. Ueßikon 232 400, 676- Uetikon 25. 43. 47, 229, 289, 316. 399, 426, 600, 673. Uetliberg 38. 120. 165, 578, 580. Uezikon 672. Uhwiesen 14 15, 61. 158. 234, 289, 396. 397, 682. Uirikon 427. Uitikon 3. 47, 60. 164. 231. 241, 289, 427, 643, 67». Undalen 356, 676. Untcr-Affoltern 349. 350. Unter-Albis 394, 396. Unkerbach 671. Unter-Balm 411. 677. Unterdorf 449. Untereich 288. Unter-Embrach 48, 373, 683. Unter Engstringen 27, 47, 164, 228, 231, 444, 67». Unterhalden 37». Unter-Hittnau 232, 386, 412, 677. Unter-Höchstock 429. Unterholz 384. 385. 674. Unter-Hub 235. 452. Unter-Jllnau 230, 242, 243, 391, 392, 677. Unter-Langenhard 451, 681. Unter-Lunnern 236, 408, 671. Unter-Medikon 445. Unter-Mettmenstetten 40, 401. Unter Oetweil 410, 443, 670. Unter-Ohringen 68». Unter-Ottikon 238, 380. Unterraad 681. Unter Rifferschweil 417. Unter-Lcblatt 422. 581, 680. Unter-Lchottikon 372, 680. Unter-Seen 425. 680. Unter-Stammheim 61. 428, 429, 682. Unterstraß 47, 60, 80. 228, 242, 243, 332, 350, 437, 589, 619, 623, 631. 643, 670. Unterwacht 67 3. Unter Wagenburg 374. Unterwalden besetzt 142. Unter-Wetzikon 381, 445, 675. Urdorf 316, 643, 670. Uri besetzt 142. 90 714 Uster, Bezirk. 9. 42. 43. 45. 46. 48, 167. 192. 218. 222. 226, 229. 276, 316. 339 340, 344, 345, 377. 600. 601. 607, 616. 645. 675. Uster 48. 60. 68, 229, 235. 236. 238. 316. 334, 401, 428, 588. 619, 631, 649, 676. Usterbote 652. Utlenberg 235. V. Valleeberen 362. Deldi 25. 350. 373, 679. Veltheim 48, 229. 288. 317, 429, 466, 681. Verein zum Transport Verwundeter 119. Vereine, bewaffnete. Gesetz dagegen 89. Verfassungsgesetze 58. >89. 192. Verkehr mit den Sonderbundsständen aufgehoben 118. Vermittelungs-Conferenz >07. Vermögenssteuer 328, 329. Dernegg 233. Verwundete 122, 130, 138. Veto 253. Viehmarkt 572. Vierwachten 289. Vogelfang 244. Vogelwiese 452. Volken 243. 366, 378. 379. 682. Volketschweil 67. 223, 229. 233, 237, 239, 241. 316 . 440, 676. Volksabstimmungen 52. Volköschullehrer 305, 306. Volköschulwescn 308. Volksversammlungen 52. 62, 80. Volkswunsche 54. Volkszählungen 42. 44, 45, 174, 189, 191, 192. 193. Vollenweid 349, 417. Vollikon 25. Vorder-Bettschweil 354. Vorderegg 370. Vorder-Marchlen 234. Vorhalten 233. Vorort 76. Vorreyh 396. W. Waag 603. Wä'denscbweil 15. 43. 47. 55. 59, 80. 91. 98, 100, 122, 125, 141, 228, 235, 237, 238. 240. 243, 258. 289, 316. 332, 338. 423. 440, 588. 590, 600. 601. 619. 622. 632, 636, 642, 649, 672. WaffenherauSgabe 162. Waqenbreche 373, 418. Wahlen des Volkes 67. 91, 168, 169. 174, 188. 184, 197. Wahlkreise 50. 52. 167. Waiseneltern 458. Waisenhaus zu Winterthur 495. Waisenhaus zu Zürich L?S, 636. 637. WaisenhauSgarten 539. Waisenhausfond 522. Waisenhauskirche 259. Waisenhof 364. Walchweil. Geplänkel, 139. Wald 4, 5. 6. 30. 47. 60. 67, 97. 98. 217, 230. 231, 233. 238, 239, 242. 276. 289, 316, 332, 334, 359, 442, 645, 675. Waldegq 237. Wallikon 411. 412, 677, 681. Wallis besetzt 143. Wallisellen ,6. 23, 49. 61, 442, 683. Waltalingen 60. 288. 428, 429, 682. Waltenstein 422. 680. Walcikon 445. Waltsperg 354. 355. Wangen 16. 48. 60, 234, 235, 239, 242, 244, 316, 338, 367. 442, 676- Wannenthal 244. Wappenschweil 232, 243, 354, 673. Wartgut 402. Wasen 406. 601. Wasserbau 331. Wasserdrücke 298. Wasserbau« S?2. Wasserkirche S?4 Wasserwerk 621. Wasterkingen 177, 450, 683. Watt 61. 414. 684. Wattenbllhl 407. Weggen 117. Wehrenbach 405. Weid 448. 632. Wein. sehr guter. 28. Weinegg 405. Weiningen 27, 47, 60, 61. 99. 164, 228. 232, 234, 236. 242, 244, 289, 316, 332, 365, 414, 442, 643. 670. Weinlese, böse, 41. Weinschenken 339. Weißes HauS 437. Weißlingen 48, 52. 60. 67, 164, 217, 229. 238, 244, 316 . 392, 422, 444, 678. Wellnau 356, 676. Welzikon 362, 369, 425. Wengi 349. 670. Wengibad 349. Wenzikon 372, 679. Werikon 438. 676. Wermakhschweil 438, 439, 676, 677. Wernecshausen 235, 384. 674. Wettschweil 239, 242, 581. Wetzikon 47, 60, 68, 164. 229, 230, 231. 232, 233, 234. 235, 236, 237, 239, 241, 243. 244, 292, 316, 334, 380, 384, 385, 44L, 607, 631. 644, 675. Wetzweil 383, 384, 672. W-yach 180, 237, 244, 289, 317, 332, 379, 446, 582. 631, 684. Weher 448, 459 Wiedikon 26, 29, 47, 60, 68. 89, 164, 197, 228. 234, 289, 350. 353, 446, 589, 623, 643, 646. 648, 670. Wiesenbachstraße 396. Wiesendanqen 16. 23. 48, 68, 164, 167, 288. 317. 408, 44?, 681. 715 WieShof 449. Wildback 575. Wildberg 50, 48, 52. 6». 67. 91, 164, 217, 251. 516. 422, 451. 456. 448, 451, 678. Wildenspuch 455. 682. Wilhelm Tell, Gesellschaft, 648. Windlach 164, 426, 427. 684. Winikon 458, 676. Winkel 229, 24», 261. 685. Winkclwiese 595, S74 Winterberg 598 677. Winterthur. Bezirk, 42, 45, 45. 46, 48. 190, 104, 167. 182. 192, 218, 222, 226. 229. 517, 559. 54N, 544. 545, 577, 691, 607, 614, 645, 652, 678. WlNterthur 8, 14, 16. 25, 24, 29, 51, 57, 48 52. 68, 119, 125. 162. 164. 167, 175. 181, 184, 185, 187, 197, 229, 242, 244, 245. 285, 286, 287, 289, 292, 297, 504, 507, 508, 517, 559, 552, 558. 559. 596, 435—49«, 587, 588, 591, 600, 601, 619, 622, 650, 651, 652, 654, 655, 656, 657, 645, 648, 650, 652, 681. Winrerthurerzeitung 652. Wipkingen 16, 60, 68, 85, 251. 240, 255, 448, 651, 645, 670. Wirthschaften SL8. Wirrhsckafteabgabc 528. 529. , Wittwen- und Waisenkassa Zürich 62V. Wittwen- und Waisenstiftung Winterthur 62V. Wochenblatt, 652. 655. Wochenblatt am See 652. Wockenzeitung 652. Wöchnerinnen, Verein, 606. Wolsbuhl 241. Wölfen 451. Wolfenzedel 429. Wolfhausen 559, 586, 420, 675. Wolssgaffe 297. Wolkenbruch 25. Wollerau. Attaque, 140. Wollishofen 59. 47, 61, 85, 100, 159. 187,228,244. 289, 554, 574, 594, 449, 679. Wolliöhofer Allmend I90, 185, 574, 605. Wolsen 408. 411. 429, 671. Wonneberg 625. Wührenbach 568. Wülflingen 48. 69, 68, 167, 229, 251, 256, 257, 288, 289, 449, 681. Würglen 242. Wyden 556. 410. Wyderwacht 241. Wyl 177, 254, 317 . 446, 42», 685. Wyla 59. 48, 52, 60, 255, 241, 245. 288, 430, 436, 42«, 678. Wylen 256. 556, 428. Wylhof 421. 678. Wytikon 47, 60, 516, 575. 409, 405. 421» 670. 3 . Zapfen 429. .Zehnrendepartement 295. Zeitungen 62l. Zelgli 445. Zelglirank 409. Zell 48, 254. 259, 288, 572, 422, 456, 421, 681. Zeltweg 298. Zeughaus, neues, 297. 24V. Zeughäuser 516, 24V. Zinzikon 407. Zodiakallicht 59. Zollikerberg 670. Zollikon 47 . 60, 228, 255 , 289 , 516 , 422, 670. Zoll Wesen 201. Zoologische Sammlung 265. Zuchthaus 516, 241. Zünfte zu Winterthur 496. Zünfte zu Zürich 574. Zünikon 244. 372. 678. Zürich. Bezirk, 42, 45. 45, 46, 47. 68. 94. 104, 167, 218, 222, 226, 228, 316, 559, 340, 344, 377, 607, 669. Zürich 9, 14. 15, 16, 24. 25, 28, 29, 30. 31. 38, 47, 55, 60, 67, 68, 85. 85, 88, 91. 95, 97, 99, 109, 103, 106. 117. 119, 122. 125. 126, 142, 145, 144. 145, 155, 156. 162, 164, 165, 167, 168, 170, 172, 175. 179, 181, 182, 185, 187, 192, 224, 228, 255, 254, 242. 245, 257, 274, 281, 283, 285, 286, 289, 290, 292, 297, 307, 316. 558. 559, 577, 447. 465, 465. 497-374., 577, 585, 584, 585, 586. 588, 589, 591, 593. 595, 597. 600, 691, 606, 607, 619, 628, 659, 651, 652, 655, 654, 655, 656, 658, 641, 642, 646, 647. 649, 650, 652, 668. Zürichberg 165, 240, 379, 668. Zürichhorn 7. Zürichfee 7. 25, 59. 416, 589. Zürichthal 635. Zug okkupirt 127. Zukunft der Kirche 652. Zumikon 40, 47, 60, 192, 229. 4SS, 673. Zunftgerichte 252. Zweidlen 579. 380, 446. Zwillikon 252. 349, 671. Zwingli'S Waffen 146, 147. Zymikon 61, 440, 676. Vorzügliche schweizerische und znrcherische Gekhichtswerke. PS" Die alten Chroniken oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich von den ältesten Zeiten bis 1826, neu bearbeitet von Fr. Vogel. Mit 12 Ansichten historisch merkwürdiger Orte. 4». br. Fr. 13. 86 Cts. Baumgartner, I., die Schweiz in ihren Kämpfen und Umgestaltungen von 1830 — 1850. Erster Band. 8». br. Fr. 6. Bluntschli, vr., Geschichte der Republik Zürich. Erster und zweiter Band. 8°. br. Fr. II. 52 Ets. Hotz, Ioh. Konrad, später Friedrich Freiherr von Hohe, k. k. Feldmarschalllieutenant. Don dem Verfasser der kriegerischen Ereignisse in Italien 1848 und 1849. 8°. br. Fr. 5. Schüler, M-, die Thaten und Sitten der Eidgenossen, ein Handbuch der Schweizergeschichte. 6 Bände, br. Fr. 28. 8 Cts. Jeder Band bildet für sich eine besondere Abtheilung und ist einzeln zu haben. Sinner, vr. G- L. R. von, Bibliographie der Schweizergeschichte oder systematisches und theilweise beurtheilendes Verzeichniß der seit 1786 —1851 über die Geschichte der Schweiz von ihren Anfängen an bis 1798 erschienenen Bücher. 8°. Fr. 5. 64 Cts. Tillier» A. von, Geschichte der Eidgenossenschaft während der Herrschaft der Vermittlung«, akte von 1803 bis 1813. aus den Urquellen, vorzüglich den eidgenössischen und bernischen Archiven, besonders Briefwechseln rc. dargestellt. 2 Bände gr. 8«. br. Fr. 11. 64 Cts. —, - während der sogenannten Restaurationsepoche. Von Anfang des Jahres 1814 bis zur Auflösung der ordentlichen Tagsatzung von 1830. Aus den Urquellen dargestellt. 3 Bände gr. 8°. Fr. 17. 52 Cts. Bögelin, I. C., Geschichte der schweizerischen Eidgenossenschaft. 2 Bände. Zweite, umgearbeitete, verbesserte und bis auf die neueste Zeit fortgeführte Auflage. 8°. br. Fr. II. 64 Cts. —, —, und Gerold Meyer von Knonau, historisch-geographischer Atlas der Schweiz in 14 Blättern nach Angaben der bewährtesten schweizerischen Geschichtschreiber und Geographen und nach urkundlichen Quellen bearbeitet. le—4e Lief. oder Blatt 1—vu. s Fr. 3. per Lief. Subfcribenten - Verzeichnis Herr Abegg, A., Arzt in Zürich. - - Hauptmann, Küfer in Zürich. - - Statthalter in Horgen. - Silber, Naglermeister in RieSbach. - Ammann, Registrator in Zürich. - - Joh. Kaspar, in Zürich. - > Pfarrer in Beugst. - - alt Obergerichtepräsident in Riesbach. - Amsler, alt Präsident in Ricktenschweil. - Angst, Casp., Arzt in Zürich. - - Jakob, Gemeindepräsident in Wyl. - Appenzeller im Thalbrunnen in Zürich. - - Jakob, Gemeindammann in Hö'ngg. - Aeppli, Zimmermeister in Wildberg. - Arbenz zur Haldenmühle in Andelfingen. - Arnold, I. F., in Zürich. - Aschmann, Heinrich, Zunftrichter in Richtenschweil. - Bachmann, Jak., Zimmermeister in Wädenschweil. - Bachofen, Prokurator in Steindrllsin. - Bachofner, I., Sohn, in Goßau. - Bader, I. I., Bezirkerichter in Affoltern b. H. - - R-, Gemeindrath in Regenstorf. - Baltensperger, L., Präsident in Neerach. - Bänninger, I. L., Landschreibec in Niederglatt. - Bär, Schlosser in Ebertschweil. - - Gemeindammann in Unterstraß. - Daumann, Johannes, Bäcker in Binzikon. - - Kaspar, StadShauptmann in Horgen. - - I. F., Gesanglehrer in Hottingen. - Baumgartner, I, Bezirksrichter in Weyach. - Baur, Gasthofbesitzer in Zürich. - Bawier, Bürgermeister in Chur. - Berchtold, Rudolf, Kantonsrath in Uster. - Bereuter, Maurermeister in Jllnau. - Bertschinger, Kantonsrath in Wald. - Beyel, Christ., Buchhändler in Zürich, 2 Expl. - Biber, Arzt, Sohn, in Horgen. - - -Blattmann, Jakob, in Horgen. Bibliothek der hochw. Abtei Einsiedeln. - des - Stifts St. Gallen. - - - - Mariastein. Libliotkegue äe Is vitls äs bieuctEel. Herr Bickel, Gemeindrathschreiber in Wipkingen. - Biedermann, Bezirksrathschreiber in Winterthur. - Billeter, Arzt in Zürich. - - E., alt Regierungsrath in Männedorf. - - C., Statthalter in Männedorf. - - I- I . Friedensrichter in Oberdorf bei Männedorf. - - Dr. in Obermeilen. - - Prokurator in Wetzikon. - Binder, Präsident in Wildberg. - - Schreiner - - - Bindschädler, I. R., Kantonerath in Erlenbach. - - Major in Hottingen. - - Maler in Männedorf. - v. Birch, Kämmerer in Knonau. - Dlaß-Lavater, Hartmann, in Zürich. - Blattmann, Sekretär in Rheinau. - - BezirkSrath in Wädenschweil. - - Arzt in Wädenschweil. - Bleuler, Oberstlieutenant in Fcuerthalen. - - -Arter in Hottingen. - - alt Präsident in Küßnacht. - - alt Oberrichter in Riesbach. - - alt Pfarrer in Zollikon. - Dlum, Oberstlt. in Winterthur. - Dluntschli, Kaspar, in der Schipfe in Zürich. - Böckli, Zunftgerichtspräsident in Guntalingen. - Bodmer-FinSler in Zürich. - - -Escher in der Arch in Zürich - - -Stocker in Zürich. - - Martin, in Zürich. - - -Ott in Zürich. - - in der Werdmühle in Zürich. - - I-/ Lehrer in Schneit bei Elgg. Frln. - Anna, in Zürich. Herr Bohrenhauser in Kollbrunnen bei Weißlingen. - Bollier, Regierungsrath in Zürich. - Bölsterli, Scdulverwalter in Außersihl. - Boßhard, Felix, Kanzlist in Zürich. - - Lehrer in Altstetten. - - Civilpräsident in Jrgenhausen. - - Heinrich, Gemeindammann in Oberuster. II HerrBoßhard, Heinrich, Lieutenant in Turbenthal. - - Johannes, .Zimmermeister in Turbenthal. - - I- H-, Zunftrichker in Unterhittnau. - - zum Muggenbühl in Wollishofen. - - Zimmermeister in Wiilstingen. - - Jakob, Gemeindammann in.Zumikon. - Bourri, Conditor in .Zürich. - Brandenberger, Heinrich, Zunftgerichtspräsident in Wildderg. - Brändli, Joh., bei der Sonne in Stäfa. - Breitinger, Pfarrer in Fehraltorf. - Bremi-Wolf in Zürich. - Bretscher, Bäcker in Außersihl. - Bruch, alt Seminardirekror in RieSbach. - Brunner, Anristes in Zürich. - - - -Koller in Zürich. - - R., in Zürich. - - Oberstlt. m Zürich. - - I-, F-, Spengler in Zürich. - - Färber in Bülach. - - Baumeister in Erlenbach. - - Landschreiber in Küßnacht. - - Zimmermcister in Riesbach. - - I. W., Notar in Winterthur. - Bryner, Posamenter in Zürich. - - Jakob, in Wülflingen - Büchi, Gemeindammann in Dättweil. - - - in Wenzikon. - Bühler, I. G., vr. in Sräsa. - - Gebr. in Kollbrunnen bei Weißlingen. - - Dr. in Wettschweil. - Bullinger, alt Friedensrichter in Zürich. - Bürgi, alt Regierungerath in Flunkern. - Burkhard in der Laterne in Zürich. - - W., Kaufmann in Zürich. - - AntisteS in Basel. - - Pfarrer in Küßnacht. - ' I. H., Kanionsrath in Tischenloo. - Bllrkli, Rittmeister in Zürich. Chorhcrrenstift, das hochw., in Freiburg. - v. Clais, Oberstlt. in Winterthur. - Corrodi, Comniis in Zürich. - - Dekan in Töß. - Cramer, Chorherr in Zürich. - - -Eicher in Zürich. - - Stadtrath in Zürich. - - Heinrich, Metzgermeister in Zürich. - ,- Heinrich, Präsident in Gräßlikon. - Dändliker, Obcrrichter in Zürich. - Däniker, Glasermeister in Zürich. - - Steinmetzmeister in Zürich. - - Baumeister in Zürich. - Deck, Pfarrer in Bachs. - Demuth, Seckelmeister in Hüntivangen. - Denzler, David, Seiler in Zürich. - - Pfarrer in Affoltern a. A. - - - in Hittnau. - - H H-, Bezirksrichter in Nanikon. - - Pfarrer in Weinfelden. - Diener, Dr. in Fiscbenthal. - - Maurermeister in Männedorf. Herr Dietrich, Landschreiber in Greifensee. - Diezinger zur Rrblaube in WLdenschweil. - - Oberstlt. in Wädenschweil. - - vr. in Wädenschweil. - Diggelmann, Kaufmann m-Zürich. Domstift, das hochw., in Sitten. - Drachsler, Mechaniker in Langnau. - Drucy, Bundescath in Bern. - Dubs, Thierarzt in Wiedikon. - Llinki, Maurermeister in Greifensee. - Durisch, P., Geineindspräsident in Basserstorf. - Dürr, alt Oberrichter in Altstetten. - v. Edlibach- v. Meiß, Heinrich, in Zürich. - Egg, K., Gemeindschreiber in Eltikon. - - I-, Ziegler in Flaach. - - U., Bataillonskommandant in Winterthur. - Elmiger. Arzt im Seefeld bei Zürich. - Erni, alt Gemeindschreiber in Basserstorf. - - Ernst, Rudolf, in Ncumünster. - - Heinrich, Bezirksraih in Velkheim. - - Alfred, in Winterthur. - - -Nieter in Winterthur. - Escher, Hs Caspar, im Fclsenhof in Zürich. - - Heinrich, Professor in Zürich. - - M., Direktor in Zürich. - - v.. Stabsmasor in Zürich. - - -Finsler in Zürich - - Heinrich, Sohn, im Wollenhos in Zürich. - - Alfred, vr., Regierungspräsident in Zürich. - - Oberrichter in Zürich. - - I. L.. in Zürich. Frau - -Meyer in Zürich. Herr Eßlinger, Pfarrer in Cappel. - Fäsi, Claviermacher in Zürich. - - -Geßner in Zürich. - - U., Professor in Zürich. - - Bataillonscommandant in Zürich. - - Kaufhausdirektor in Zürich. - - Statthalter in Zürich - Fehr, I., Maurermeister in Oberuster. - Fenner, Zimmermeister im Seefeld. - Fierz, Oberst in «üßnacbt. - Finsler, alt Oberstlt. in Zürich. - - Dr. in Zürich - - -Hirzel in Zürich. - - Bankdirektor in Zürich. - - Pfarrer in Berg. - Flachmüller, Hauptmann in Rickenbach. - Flachsmann, M, Schmied in Fehraltorf. - Foppert, Jakob. Buchbinder in Zürich. - - August, - - - - Forrer, Wirth in Oberwinterthur. - - Archivar in Winterthur. rauenfelder, Jakob, Lehrer in Henggart. rei, Zimmermeister in Jllnau. - - Bezirksrichter in Oberdorf bei Regenstorf. - - Bezirksrakh in Tnrnenthal. - - alt Lezirksricbter in Weiningen. - Freudweiler, alt Statthalter in Zürich. - Friedrich, Arzt in W-chikon. - Fries, D., Goldarbciter in Zürich. i m Herr Fries. Pfarrer in .Zürich. - Fröhlich. Conrad, Schulvenr>aller in Bülach. - Frymann, Gemeindrathschreiber in Küßnackt. - - Jakob. Schulverwalker in Meilen. - Funk, Heinrich, Friedensrichter in Mettmenstetten. - Furrer, I. I., .Zunftrichter in Turbenthal. - - H., zum Glücksrad in Winterthur. - Fürst, Steinmetzmeister in Riesbach. - Gastest, vr. in Zünch. - Geerig, I. I , in «Schwamendingen. - Geiger, Sohn, Gärtner in Rieöbach. - Germann, Pfarrer in Otelfingen. Gesellschaft, gemeinnützige, in Enge. - Geßner, alt Pfarrer in .Zürich. - - -Steinfels, Müller in Zürich. - - -Theiler in Wädensckweil. - Gimpert, Kantonsprokurator in Zürich. - Goldschmied, Ingenieur in Winterthur. - Goßweiler, Thierarzt in Dübendorf. - Götschi, Bezirksrathsckreiber in Hocgen. - Graf, Heinrich, zum Hirschen in Kl. Andelfingen. - Greutert, Sehuldenschreiber in Pfäffikon. - - Arzt in Unterstraß. - Grimm, I. I., Bezirkssckulpfleger in Hinweil. - Grob, alt Kornhausmeister in Zürich. - - Oberlehrer in Zürich. - Groß, I., auf dem Lsls Iii6r<>ire in Zürich. - Gut, Weinhändler in Marback. - Gutmann, Pfarrer in Greifensee. - - - in Meilen - Guyer, Rudolf, in Oerlikon. - - Bezirkörichter in Wermatsckweil. - Gyr, H. H., sgr., Dachdecker in Uster. - Gyrspcrger, Johannes, Spezereihändler in Zürich. - - Kantonsrach in Unterstammyeim. - Gysi-Trümpler in Zürich. - - I. C., in Fußach bei Bregenz. - Gyeler, Sekundarlehrer in Bäretsckiweil. - Haab, Bataillonskommandant in Winterthur. - Häfeli-Hofmeister in Zürich. - - Dekan in Wädenschweil. - Hafner, R., Gastwirkh zum Schwanen in Zürich. - - Dekan in Eglisau. - - E-, Arzt in Uster. - Haller, Haupkmann in Zürich. - Hämig, Feuerleiter in Enge. - Hänggi, Stadtbibliothekar in Solothurn. - Hartmann, Conrad, Oberstlt. in Eglisau. - Häßler, Bezirksgerichtschreiber in Pfäffikon. - Hatt, I. I., Kantonsrath in Volten. - Hauck, Bäcker in Zürich. - Häuser, Or. in Höngg. - - Arzt in Stadel. - - zur Treu in Wädensckweil. - - Arnold. Stabehptm. in Wädenschweil. - - Prokurator in Wintertbur. - HäuSli, Gemeindammann in Riesbach. - Hegetschweiler, Statthalter in Rifferschweil. - Hegner zum Gemsberg in Winterthur. - Heidegger, a. Skadrsckulverwalter in Zürich. - - Bataillonskommandant - « Herr Heidegger, Pfarrer in Rogqweil. - - '1" Schö'fflistorf. - Heiz, Pfarrer in Bülach. - - - in Rafz. - Heller, Pfarrer in Winterthur. - - Maurermeister in Wyl. - Herzog-Herose i» Aarau. - Heß, Chorherr in Zürich. - - Stadtpräsident in Zürich. - - alt Bürgermeister in Zürich. - - Dezirksrath in Zürich. - - Verwalter i» St. Leonhard in Zürich. - - Heinrich, Färber in Bauma. - - Pfarrer in Herrliberg. - - - in Russikon - - Armenpfleger in Wald. - Heußer, Arzt in Hombrechtikun. - - Kantonsrath in Oberottikon bei Goßau. - - BezirkSrath in Zollikon. - Heußlcr, Rakhsherr in Basel. - Hillebrand, Professor in Zürich. - Hirzel, alt Amtmann in Zürich. - - -Sckinz, vr. in Zürich. - - Staatskassier in Zürich. - - -v. Meiß in Zürich. - - Pfarrer in Höngg. - - Gemeindammann in Seegräben. - - Pfarrer in Veltheim. - - - in Dolketschweil. - - - in Weyack. - - zur Demuth in Winterthur. - Hofmann, I, Ar§k in Seen. - - U, Bäcker in Seen. - » Joh., Schuster in Seen. - Hofmeister, Lehrer an der KantonSschule in Zürich. - Höhn, Rudolf, in Wädenschweil. - Höhr, Sal., Buchhändler in Zürich, 2 Expl. - Hornberger, Bezirksrathschreiber in Bauma. - Honegger, Gemeindrathschreiber in ElSau. - - Rudolf, Kantonsrath in Hinweil. - - Mechaniker in Medikon. - - Arzt in Otelfingen. - - H., Gemeindammann in Rüti. - - Erziehungsrath in Thalweil. - - Lehrer in Winterthur. - Hörner, alt Stadtrath in Zürich. - - -Zundel in Zürich. - Hottinger, Professor in Zürich. - - I- H-, Gemeindammann in Bubikon. - - Pfarrer in Lindau. - Hotz, Sekretär der Schanzenkommisflon in Zürich. . - Arzt in Dürnten. - - Caspar, zum Wasserfels in Meilen. - - Heinrich - - - - ZunftrichterinderWinkelhaldeninOberrieben. - - I. I., Landschreiber in Oerlikon. - Huber, Verwalter an der Strafanstalt in Zürich. - - Jakob, Gemeindammann in Niederweil bei Andelfingen. - - Gemeindammann in Dorlikon. - - -Keller in Oberstraß. !V Herr Huber, Landschreiber in Wädenschweil. - Hug, Pfarrer in Dübendorf. . - H., Lieutenant in Unterottikon. - - Pfarrer in Wetzikon. - Huggenberger, BezirkegerichtSpräs. in Winterthur. - Hüni, Heinrich, Clavierfabrikant in Zürich. - - Conrad, zum Löwen in Harzen. - - BezirkSgerichtSpräsident in Käpfnach. - Hllrlimann, I, Kanronsrath in Bäretschweil. - - H., in Feldbach. - - H., Oberstlc. in Richtenschweil. - - Glaser in Stäfa. - - Arzt in Wald. - Hüffer, Gärtner in Riesbach. - Jrminger, I., im Balarist in Hirslanden. - - Pfarrer in Ruppersweil. - Jtschner, Maurermeister in Stäfa - Kä'lin, kathol. Pfarrer in Zürich. - Kambli, Lpenzlcr in Zürich. Kantonsbibliothek von Baselland. - Kappeler, Müller in .Zürich. - - R., Zunftrichter in Hagenstall bei Elqq. - Kä'ler, D., in Zürich. - Kaufmann, vr in Zürich. - Keller, a. Professor in Zürich. - - Heinrich, Geograph in Zürich. - - Landschreiber in Zürich. - - Stadtgerichtschreiber in Zürich. - - Kantonsrath in Grüningen. - - I- R., Zunftgerichtschreiber auf Hittenberg bei Wald. - - Rudolf, Kantonsrath in Lindau. - - I. R., in Oberhofen bei Turbcnthal. - - Heinrich, Zunftrichter in Rorbas. - Kern, Bezirksrathschreiber in Bülach. - Kienast, Felix, in Zürich. - - I- I./ Presser in Horaen. - - alt Regierungsrath in Riesbach. - Kindlimann-Steinfels in Zürich. - - L , Gemeindrarh in Haltberg bei Wald. - Kloti, Felix, Friedensrichter in Augiveil b. Einbrach. - Knecht, I. I., im Gyrenbad bei Hinivcil. - KnüSli, Bäcker in Zürich. - - Brunnenmeister in Enge. - - Notar in Winterthur. - Koch-Finsler in Zürich. - ,- Martin, Architekt in Riesbach. - Kochlin, Pfarrer in Hettlingen. - Kofel, Maurermeister in Weiningen. - Koller-Bruch in Zürich. - - Bäcker im Höfli in Zürich. - - im Pilgrimschiff in Zürich. - - H. F., Müller in Zürich. - - an der Strehlgasse in Zürich. - - Professor in Bern - / Bierbrauer in Oberstraß. - Kölliker-Staub in Wollishofen. - Köng, R., Seckelmeister in Oberstraß. - Körner, Schiffmeister in Zürich. ' ^ - I- Jakob, in Zürich. - Kradolfer, Schullehrer in Bonstetten. Herr Kratzer, Franz, Ebenist in Zürich. - Krauer, Metzger in Zürich. - - alt Regierungsrath in Regensberg. - Kronauer, Gerichtsschreiber in Winterthur. - - Apotheker in Winterthur. - Kübler, Pfarrer in Neftenbach. - Kühn im Kasino in Zürich. - Kummer, David, in Zürich. - Kündig, alt Freihauptmann in Zürich. - - Arzt in Gruningen. - Kunz, Heinrich, Landwirth in Meilen. - Joh., Bäcker in Stäfa - Künzli, vr. und Apotheker in Zürich. - Lainarche, Lithograph in Bern. Herren LandiS, Gebr., in Käpfnach. Herr Landis, Eduard, alt Präsident in Kilchberg. - Landolt-Rahn, Finanzsekretär in Zürich. - - H. H., in Zllrim. - Lätsch, Maurermeister in Stäfa. - Läufer, Fr., Seckelmeister in Eglisau. - Lavater, Karl, Nr. in Zürich. - - Joh-, Apotheker in Zürich. - Leimbacher, Conrad, Präsident in Stadel bei Ober- winterthur. Lesegesellschaft in Oberwinterchur. - in Schirmensee. - in Seuzach. - in Thalweil. - in Wollishofen. Leseverein in Knonau. - Leuthold, Gemeindschreiber in Horgen. - Leuthy, I , in Zürich. - Lip«, Zunftgerichtspräsident in Kloten. - Locher-Balber, Professor in Zürich. - - -Zwingli, Professor in Zürich. - - Christoph, Apotheker in Zürich. - - Major, Baumeister in Zürich. - Lüthi-Kronauer in Zürich. - - -Leimbacher in Hottingen. - Mahler, Jakob, in Wipkingen. ^ - Mantel, H., Lieutenant in Elgg. - Manz, Major in Zürich. - - Baumeister in Marthalen. - v. May-Escher, Oberstlt in Zürich. - Meili, Caspar, Gemeindammann in Bonstetten. - Meister, Forstmeister in Benken. - v. Meiß, Verhörrichter in Zürich. - - - Pfarrer in Zollikon. ! - Meyer, alt Stadtrath in Zürich. I - - l)r. und Lpitalarzt in Zürich, l - - I- I-, Kaufmann in Zürich. ! - - Fürsprech in Zürich. ! - - -Werdmüller iii Zürich. - - -Brenner in Zürich. j > - I., Buchhalter in Zürich. Herren - u. Zelter, Luclihändler in Zürich. Herr - Leonh., Bezirksrathschreiber inBäretschweil. - - eidgen. Registraior in Bern - - Schuldenschreiber in Bülach. - - Landschreiber in Bülach. - - Lehrer in Dielstorf. V Herr Meyer, Gemeindrathschreiber in Oberhasli. - - Oberstlt. in Regenstorf. - - alt Präsident in Riiinlang. - - Pfarrer in Weißlingen. - - 2- I-, Armenpfleger in Wiedikon. - - Heinrich, in Zimikon bei Volketschweil. . Michel, Stadtrath in.Zürich. - - Küfer in Zürich. - - L , Tapezierer in Zürich. - - Zeugwarr in Zürich. - Möckli, Gemeindschreiber in Marthalen. - v. Mohr, Bundesstatthalter in Chur. - Morf-Grob in Zürich. - - Privatlehrer in Zürich. - - Hauptmann in Zürich. - . Seminardirektor in Münchenbuchfee. - Maser, Schuldenschreiber in Andelfingen. - Mouffon, Diz Präsident des StadtratheS in Zürich. - Müller, Verwalter auf derZimmerleuten inZllrich. - - in der Sommerau in Zürich. - - Melchior, Tischler in Zürich. - - Heinrich, Speisewirth in Zürich. - - I. I-, Müller an der Sihl in Zürich. - - Maler in Außersihl. - - Prokurator in Bülach. - - Jakob, Kaufmann in Dllrnten. - - I. H., Bleicher in Oberwinterthur. - - I. I, Regierungsrath in Rieebach. - - I., Wagner in Wülflingen. - v. Muralt, alt Bürgermeister in Zürich. - - - Oberstlt. in Zürich. . - - Nr. in Zürich. Herren Näf, R. u. Söhne, in Cappel. Herr - Pfarrer in Oberurdorf. - - Gemeindepräsident in Pfaffikon. - - Joh-, Hauptmann in Thalweil. - - I., Kaufmann in Winterthur. - - I- C., JnstitutSvorsteher in Averdon. - Nä'geli, Jakob, Lehrer in Zürich. - - Heinrich, Metzger in Zürich. - - -Brunner, Joh., in Bülach. - - Joh., in Fluntern. - - -Staub, alt Präsident in Horgen. - - Eduard, in Hottingen. - - Gemeindepräsident in Marthalen. - - I., KantonSrath in Rickenbach. - Neff, alt Landammann in Herisau. - Neukomm, Kantonerath in Rafz. - Notz, Caspar, Präsident in Hönqg. - Nötzli, Hauptmann des PolizeikorpS in Zürich. - - Johannes, in Zürich. - - Landfchreiber in Knonau. - Nllscheler, Stadtkassier in.Zürich. - - alt Oberstlt. in Zürich. - - auf der Saffran in Zürich. - - Kürschner in Zürich. - - Rechenschreiber in Zürich. - Obrist, Jakob, Präsident in Rüschlikon. - Ochsner, Bezirksgerichcschreiber in Zürich. - - Kirchenpfleger in Schwamendingen. - v. Orelli, Matthias, in Zürich. Herr v. Orelli, HS Conrad, alt Oberstlt. in Zürich. - - - Felix, Diakon in Zürich. - - - Conrad, Oberrichter in Zürich. Herren Orell, Fllßli u. Comp., Buchhändler in Zürich. Frauv. - -Escher in Zürich. Herr Oeri, alt Oberstlt. in Zürich. - Oschwald, U., Kaufmann in Zürich. - Ott, alt Oberstlt. in Zürich - - Bezirksrath - - . - -Jmhof - - - - -Esther - - - - Stadrrath - - - - Joh., Präsident in Naffenweil. - - Gemeindrathschreiber in Zell. - Paur, Elementarlehrer in Zürich. - Pestalozzi, alt Direktor - - Oberst - - - - Diakon - - - - -Hofmeister, altRegierungerathb.Zürich. - - -Hirzel in Zürich - - -Wiler in Zürich. - - I-, Kaufmann in Zürich- - Peter, Pfarrer in Fällanden. - - Präsident in Trüllikon. - - Wirth im Gyrenbad bei Turbenthal. - Pfenninger, I, Schuldenschreiber in Hinweil. - - Pfarrer in Schönenberg. - - Bezirkerath in Uster - - Schuldenschreiber in Wald. - Pfister, Johannes, Postofftziant in Zürich. - - Gcmeindammann in Bachs. - - Lehrer in Dübendorf. - - Jakob, Gemeindammann in Greifensee. - - Joh, Kantonsrakh in Rüti. - - H. I., Weinschenk in Wangen. - v. Plant«, Oberst in Reichen«». - Puppikofer, Maler in Winterthur. - Rahn, BezirksgerichtSpräsident in Zürich Frau - -Jrminger in Zürich. Herr Rebsamen, Pfarrer in Fischenthal. - Reiff, H. H., in Schwerzenbach. - Reinacher, alt Oberstlt. in Hotringen. - Reithar, Heinrich, am Mühlebach. - Renner zum Löwen in Neftenbach- - Neutlinger, Katechet in Zürich. - - Dekan in Mektmenstetten. - Rhyner, Baumeister in Wädenschweil. - Rieter-Schellenberg in Winterthur. - Rinderknecht, Joh., in Unterstraß. - Ringger. Jakob, in Hausen a. A - Ritter, Chr., Scbulpfleger in Hottingen. - > Spengler in Uster - Rollenbutz, Tischler in Zürich. - Römer, alt Direktor in Zürich. - - -Ulrich in Zürich - - Stadtrark in Zürich - Rordorf, I N, in Zürich - - G C, Clavierfabrikant in Zürich. - - alt Präsident in Fluntern - Roth, H. I., im Balgrist in HirSlanden. - Rottenschmeiler, I., Gemeindrath in HirSlanden. VI Herr Ruch, I-, Bezirkörath in Andelfingen. - Rüeger, Jakob, Friedensrichter in Trüllikon. - Riiegg, Obermüller in Elgg. - - Dr. ii Nationalrath in Enge. - - Glasermeister in Grllninqen. I, Maler in Pfaffikon. - - I-, alt Erziehungsrakh in Winterthur. - Ryff, Joh., Prokurator in.Zürich. - Ryffel, Statthalter in Regensberg. - Scbädler, Joh., Gemeindammann in Hirslanden. - Schäppi, I., Sckulpfleger in HirSlanden. - - Sekundarlehrer in Horgen. - Schärcr-Widler, Sensal in Lürich. - - I- I , BezirkSrichter in Hombrechtikon. - - Friedensrichter in Schönender-,. - Schätti, U., Schulpfleger in Mö'nchaltorf. - - Prokurator in Oetweil am See. - Säiaufelberger, H., in Lach«. - Schaufelbühl, Chorherr in.Zurzach. - Schellenberg I. I , .Zunftrickter in Aathal. - - im Kaufhaus in Enge. - - Jakob, in Hortingen. ' - ° ..Spenglermeister in Pfaffikon. - Lcheller, Präsident im Blumenthal bei Bendlikon. - - H-, Sattler in Oberriedcn. - Scheuchzer, Arzt in EgliSau ' Landschreiber in Feuerthalen. - Schießer, Fabrikant in Wipkinqen. - Schmz, alr Professor in .Zürich. - - -Hirzel in .Zürich. - - -Barbot, Waisenhausverwalter in .Zürich. - - Pfarrer in Erlenbach. ' Oberwinterthur. - Sauatter, Jakob, Gemeindsprästdent in Neerach. - Scklumpf, Maurermeister in Mö'nchaltorf. - Schmid, Stadtrichter in .Zürich. - - zum Hirschen in EgliSau - - Oberstlt in Eglisau - - Eisenhändler in Eglisau - - Gemeindammann in Eglisau. - - Heinrich, alt Präsident in Gattikon. ' ' I- I, Müller in Gattikon. - - Gabriel, in Hönqq. - - Pfarrer in Jllnau. - - Jakob, Gemeindammann in NiederhaSle. - - .Zimmermeister in Thalweil. - Schneebeli, Lehrer in Affoltern a. A. ' H ^ BezirkSrichter in Affoltern a. A. - Schneeli, M , Holzhandler im Seefeld. - Schneider, or. in Goßau. - - Landschreiber in RieSbach - . I C-, Bezirksrath in Rorbas. Herren Schnors, Gebr, Fabrikanten in Uetikon. Herr Schoch, Christ., Eisenhändler in.Zürich. - ^ Ptarrer in Dielstorf. - Schrämli, Or u. Bezirksarzt in.Zürich. - - Maurermeister in Neftenbach. - Schuele, Arzt in RegenSberg. - Schüler, Jakob, KantonSrath in Stammheim. - Schultheß-Burkli in .Zürich. - - -Schultheß - Herr Schultheß, Eichmeister in Zürich. - - -v. Meiß - - - - -Rechberg - - - - Pfarrer in Dällikon. - - -Bäggli, I., in Küßnacht. - - Pfarrer in Schinznach. - - - in Sitzberg. - Sckuiepp, Heinrich, in Hoitingen. - Schurter, Färbermeister in Neftenbach. - Schwarz, KantonSrath in Ryko» bei .Zell. - - R, Präsident in Wiesendangen. - - I., im Hard bei Wülstinge». - Schwarzenbach, H., in Rüschlikon. - - -Landis, Kantonsrath in Thalweil. - Schweizer, Pastetenbäcker in .Zürich. - - Lithograph - - - - A., Professor - - - - Schristgießer - - - - Pfarrer in Bubikon. - - M., Gemeindspräsident in Rafz. - - Landschreiber in Rheinau. - - Pfarrer in RUti. - v. Schwerzenbach, alt Pfarrer in Zürich. - Schybli, Schulgutsverwalter in Otelfingen. - Seerer, Lehrer in Winterthur. - Seiler, I. I., Bezirksthierarzt in Benken. - Simmler, Pfarrer in Trüllikon. - Sommer, I. I , in .Zürich - - Schreinermeister in Schlatt. - Spieß, Friedensrichter in Uhwiesen. - Spillmann, Landschreiber in .Zürich. - Spinner, I. I., Gemeindammann in Aeugst. - Spö'ndli, Professor in Zürich. - Spö'rri, Buchbinder im Thal bei Bäretschweil. - - Arzt in Kempten. - - Schreiner in Uster. - Sprüngli, Kantonsprokurator in .Zürich. - Spyri, Pfarrer in Altstetten. - Stadler, alt Bauinspektor in Zürich. - - A., Baumeister - - - - Major - - Stadtbibliothek in Altstetten im Rheinthal. - in Luzern. - in Murten. - Stadtmann, Kapitän in Grllningen. - Stahel, Joh., .Zunftrichter in Fehraltorf. - - I. U., Landschreiber in Kyburg. - - Heinrich, Stillständer in Rykon. - Stäheli, R., Dezirksgericktspräs. in Oberlunnern. - Stapfer, Joh., Zim>nermeister in Horgen. - Staub, Friedensrichter in Horgen. - - Sekundarlehrer in Messen. - - Heinrich in der Pllnt in Oberrieden. - - Pfarrer in Stammheim. Herren - Gebr., Zuckerbäcker in Thalweil. Herr Stauber, KantonSrath in Oetweil am See. - Stäubli, Bezirksrath in Regenstorf. - Steffan, alt Domänenkassier in .Zürich. - - Aidemajor in Wädenschweil. - Steinemann, Caspar, Gemeindrath in Henggart. - v. Steiner, Diethelm, in.Zürich. VII Herr Steiner-Heß in Zürich. - - H- C-, in Hottingen. - - Zunfigerichtspräsident in Unterstraß. - - Forstmeister in Unterstraß. . - Stadtpräsident in Winterthur. - - V. o. u. - - Emil, : - - Stcinsels-Wehrli in Zürich. - - Vergoldet in .Zürich. - Stettbacher, Lehrer in Unterstraß. - Stiefel, I. C., Friedensrichter in Egg. - Stierlin, Pfarrer in Dürnten. - Stockar-v. Orell, Hauptmann in.Zürich. - - alt Oberrichter in Enge. - Stocker, Nr. in Riesbach. - - Hauptmann in Zwillikon. - Stolz, Pfarrer in Birmenstorf. - Stößel, I. G., Gemeindepräsident in Bä'retschweil. - Strahler, I- I-, BezirksgerichtSprä's. in Eglisau. - Strehler, Zunftgerichcsprä's. in Pfä'ffikon. - - Zimmermeister in Wald. - Streuli, Caspar, in Hottingen. - - I- 2-, in Wädenschweil. - Strickler, Joh., in .Zürich. - - Lehrer in Hirzel - Stucki, Lieutenant in Bußcnhausen. - Studer, H., Zunftrichter in Maschwanden. - - Nr. in Winterthur. - - Buchbinder u. Lithograph i» Winterthur. - Sulzberger>Egli, I. C. in Winterthur. - Sulzec zur Gießerei in Winterthur. - Surber, Hs. Heinrich, in Oberhö'ri. - Süßtrunk, Jakob, in Wiesendangen. - Euter, Maler in der Brandschenke in Enge. - - Gcmeindammann in Aesch bei Birmenstorf. - - I- 2-, Vizepragdent des Bezirksgerichtes, in Dachelsen. - - Heinrich, Kirchmeher in Hedingen. - Täuber, Hafnermeister in Winterthur. - Thalmann, Präsident in Neftenbach. - Theiler, Pfarrer in Scbwerzenbach. - Tobler, Ingenieur in .Zürich. - - Arzt in Kloten. -- Toggenburger, Bezirksrichter in Marthalen. - Trachsler, Fabrikauffeyer in der Neumüyle in.Zürich. - Treichler, Arzt in Maschwanden. - Trllmpler-Greuter in .Zürich. - - Julius, in Uster. - Tryndler, Hochreiner in Dynhard. - Ullmer, ObergerichtSpräsident in Enge. - Ulrich, Landschreiber in .Zürich. - - -v. Schmerz nbacb, Maler in .Zürich. - - M., Professor in Zürich -- - Buchbinder - - - . Rechenschreiber - - - - Zimmermeister - - - Uster, Gastwirth zur Krone in Zürich. - Usteri, Chorherr in Zürich. - - Stadtrath - - - - 2-, Hauptmann in Zürich. - - -Blumer, Kaufmann in Zürich. Herr Usteri, Pfarrer in Kilckiberg. - - - in Rüschlikon. - Villinger, I., i» Winterthur. - Vogel, Stabshauptmann in Zürich. - - Apotyeker - - - I. C., Hauptm. - - - - A., Sekretär der Finanzdirektion in Zürich. - - Pfarrer in Griiningen. - - Zimmermeister in Riesbach. - Vögeli, alt Baumeister in Zürich. - - Sal., Professor - - - - Backer - - - Vogt, Major in Goldbach. - Volkart, Baumeister in Außersihl. - - Gcmeindammann in Niederglatt. - - Joh., Baumeister - - - - Sal., Cavallerielieut. in Winterthur. - Vollenweider, Joh., Kleidermacher in Horgen. - - Kantonsrath in Jllnau. - - Jak., altPräsident inMettmenstetteru - - J.J.,Gemeindammann inOberillnau. - Vontobel, Joh., Friedensrichter in Dielstorf. - - Jot)., in der Scheuerwiese bei Rüti. - Wälder, Pfarrer in Benken. - - I- I., Bezirksrichter in Stäfa. - Wanger, Seckelmeister in Egg. - Wactmann, H., Siegrist in Bauma. - Maser, Schirmschreiber in Zürich. - - W., Architekt - - - Dekan in Bä'retschweil. - Weber, Sattler in Zürich. - - Schuldensckreiber in Zürich. - - Heinrich, Mechaniker in Zürich. - - Karl, in Zürich. - - Schmid in Bubikon. - - Joh., Schreiner in Goßau. - - Bäcker in Hirslanden. - - Bezirksgeriektspräsident in Ottikon. - - Gemeindrath in Balm bei Pfäsfikon. - - H., in Seen. - - Jakob, in Willikon bei Oetweil. - - Sckullehrer in Wipkingen. - Wegmann, alt Major in Zürich. - - Architekt - - - Weidmann, U., Gcmeindammann in Einbrach. - - i)r. in Niederweningen. - Weinmann, Bataillonecommandant in Herrliberg. - - Forstmeister in Winterthur. - Weiß, Zeughausdirektor in Zürich. - - Sigmund - - - - H., Pfarrer - - , - Ulrich, Gemeindammann in Eßlingen. - - Arzt in Otelfingen. - - U., Löwenwirth in Niederweningen. - Welti-Heidegger, Kaufmann in Zürich. - - Hauptmann in Bendlikon. - - Heinrich, in Oberrieden. - - Fabrikant in Wollishofen. - Werdmllller-Stockar in Zürich. - - Dekan in Uster. - Wettstein im Schneit bei Elgg. VIII Herr Weitstem, Spengler in Jllnau. - - H. U., Gemeindammann in Volketschweil. < Widmer, I., Säiuldenschreiber in Horgen. « Wild, Arzt in Lürick. « - Erzieher in Lurich. - William-Kö'lliker in .Zürich. . - -Füßli - - - Willy, BezirkSthierarzt in Weyach. - Winkler, I. C., Vater, in Friedthal bei Turbenthal. - - I , Zunftrichter in Hochfelden. - - Friedensrichter in .Zell. - Wirth, Sensal in .Zürich. - Wirz, Joh., im Scefeld bei Zürich. ' - H., Färber in Wetzikon. - Wiser-Balber in Zürich. - WiSmann, KantonSschulverwalter in Zürich. - Wolf, Sattler in Zürich. - - Dekan - - - - in Affoltern bei Hö'ngg. - - I. R., Lehrer der Mathematik in Bern. - - Pfarrer in Hütten. - - - in Seuzach. - - Pfarrer in Weiningen. - Wölfli, Schlosser in Küßnacht. - Wuhrmann, Maurermeister in Küßnacht. « - Lehrer in Pfäffikon. - Wunderli, R, Kaufmann in Zürich. - - Hauptmann - - - - Dezirksrichter in Außersihl. - » Kantonsraty in Fällanden. - - .ZunftqericktSslbreiber in Meilen. - Wllrgler, Kanzlessubstitut in Feuerthalen. - Wydler, Joh., Zunftrichter in Albis-Affoltern. Herr Wydler, H. C., BezkrkSrath in Wiedikon. » - 3- H, Stillstä'nder > - - v. Wyß, alt Pfarrer in Außersthl. - - - alt SraatSschreiber in Zürick. - - - Oberrichter u. Professor in Zürich. - - - Heinrich, Kaufmann - - - Wyßling, Sekundarlehrer in Seuzach. » Zangger, Kantonsrath in Unterstraß. - .Zehnder, vr. u. Regierungspräsident in .Zürich. - Zeller, Johannes, im Bierhaus in Zürich. . - H., Oberstlieut. in der Walcde bei Zürich. - - A., im Stampfenbach bei Zürich, r - Präsident in Hirslanden. - Zellweger, 3 K-, in Trogen. - Ziegler, L-, im Egli in Zürich. » - Stadtrath u. Bauherr in Zürich. - - Regierungsrath u. eidg. Oberst in Zürich. - - -PclliS in Winterthur. - Zimmermann, alt Pfarrer in Zürich. - - R., - . . - Zollinger, Glasermeister - - - - Pfarrer in Uetikon. - Zuppinger, Sckullehrer in Fischenthal. - - in Eichthal bei Hombrechtikon. - - K, Fabrikant in Männedorf. - in der Herzogenmllhle bei Wallisellen. Herren Zürcher u. Furrer, Buchdrucker in Zürich. Herr Zllrrer, KantonSrath in Hausen a. A. - Zweifel, Heinrich, in der BezirkSgerichtSkanzlei in Zürich. - Zwingli, Pfarrer in Dättlikon. - - Sal., Notar in Horgen. »> . ^ 7^. ». 'l .. ^l»l S- ^ V> ->- > - -v<« --»MWWßL,. -WW-'- l d -M^rvüW^. 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