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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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von denen Briefen. »75

Supplicanken vorläufig zu bescheiden habe. Da Ew. Wohl-gcbohren die beste Kenntniß in diesen Angelegenheiten haben;so habe ich mich an niemanden sichrer, als an Dieselben wendenkönnen: wie ich denn alle Gelegenheit ergreifen werde, Ew.Wohlgebohren werkthätig zu erweisen, mit was für besondrerWertschätzung ich wahrhaftig sey,

Ew. rc.

ergebenster Diener.

IV.

Schreiben eines Gesandten an einen Minister derauswärtigen Geschäfte.

Hochgebohrrrer Herr,

Besonders Hochgeehrtester HerrSraars-Gecretär!

sDorrrag.^ Die Billigkeit, dik ich in meinen Unter-Handlungen am hiesigen Hofe an Ew. Excellenz wahrzuneh-men und hochzuschätzen Gelegenheit gefunden habe, bewegetmich, daß ich mir die Ehre gebe, Denenselben über die Vor«enthaltung meines Bedienten schriftliche Vorstellung zu thun.Das Völkerrecht und das Verfahren aller gesitteten Natio-nen ist in dem gegenwärtigen Falle so klar, daß alle Ursachen,die Auslieferung meines Bedienten zu verzögern, nachdem ichdenselben einmal zurück gefordert habe, mit diesem Rechte,worauf doch das geheiligte Band der Völker beruhet, unmög-lich übereinstimmig seyn können.

s Erläuterung.^ Ew. Excellenz sind von allzu großerEinsicht, als daß sie nicht wahrnehmen sollten, daß es ebenso viel ist, 'als die Beylegung dieser Sache immer weiterentfernen, wenn sie solche, vermöge Dero meinem Secretärertheilten mündlichen Resolution auf meine Gegenwart zuVersailles verschieben. Denn so lange das Völkerrecht unddie kostbarsten Gerechtsame eines Gesandten durch diese Vor«enthaltung verletzet bleiben ; so erlaubet mir meine Würööund der Character meines hohen Principalen, den ich vor-zustellen die Ehre habe, keineöwegeö, daß ich bey Hofe er-scheinen