4Z4 Zweyter Theil,v Hauvtstück, i Abschnitt,
XX. Räumet ein, daß HerrAdv.B. zu sothanem Kau.fe Rath und Anschlag geaeben.
XXI. Läugnet, daß Herr. Adv. V. Beklagten bey so.thanem Kaufe rechtlichen Beystand geleistet.
XXII. Räumet ein, daß er dabey rechtlichen Beystandgeleistet.
XXIII. Räumet ein, daß mchrgedachterHerrB. gegenden Herrn Landstuben-Rcgistrator und gegen die Gerichts.Personen vor Joh. Melchior Sch. rechtlicher Beystand aus»gegeben worden.
XXIV. Läugnek wieder die Wahrheit.
XXV. Weiß nicht, läugnet auch, daß Joh. MelchiorSch. den aten April 1754 bereits dem Tode nahe gewesen.
XXVI. Weiß nicht, daß dessen Sinn und Gedankenschwach gewesen.
XX II. Weiß nicht, und läugnet, daß das in der Ur«künde Mb 8. am 2ten April 1754 zu Eud. niedergeschriebe.ne, von Beklagten und Herrn. Adv. B. vorgebracht, undJoh. Melchior Sch. vorgesaget, und was derselbe in seinerSchwachheit bejahet, ihm vorher von Hrn. B. wie auch vonBeklagten und von Marien Magd. Ap. eingeredet worden.
. XXVIII. Läugnet, daß Herr B. Beklagtens Rathge.ber gewesen.
XXIX. Läugnet, daß Joh. Melchior Sch. zur selbigenZeit todtkrank gewesen.
XXX. Läugnet, daß er schwach gewesen.
XXXI. Räumet ein, daß von Beklagten etwas vorge.bracht und geredet worden.
XXXII. Weiß nicht, daß Maria Magdalena Ap. Be«klagten? Partey gehalten.
XXXIII. Läugnet, daß Joh. Melchior Sch. eigne reif-liche wohlbedächtliche Uebeclegung bey solchem Handel er-mangelt hat.
XXXI V 2. Läugnet und weiß nicht s, daß durch Beklag-tens und derer die es mit ihm gehalten, Veranstaltung amsren April dieses i7Z4sten Jahres, als der Kauf aufgcschet
werden