Vorrede.
auch zu einer neuen Wahl/ alleine sie konnten hierüber nicht einigwerden/ dann etliche wähleten König Alphonfum inArraqonien/welcher aber nicht in Teutschland kommen kunnte / andere aberHertzogRicharden vonCornwal/ König Heinrichs des Hl.inEmgellanv Bruder/ dieser aber wollte lvürckllchen Besitz vom Reichenehmen/ und zog durch sein Geld viel Stände an sich; als er aberdamit nicht nachzusetzen hatte/ und es in Engest md auch übel fürdieKönigliche Eamilie aussähe/ nahm er denRuckweegAn. 12*9.Wieder nach Hause.
In dieser elenden Verwirrung blieb Teutschland bis auf dasJahr 1L7Z. da endlich Rudolph/ Graf von Hadspurg / zum Kay-ser erwählet ward / nachdem der Böhmische König Ottocar solcheEhre auS Hochmuth ausgeschlaqen hatte / von diesem nun fängtsich die Epocha Imperii restaurati , & Originis Electorum an / danndie Ertz-Bischöffe und Fürsien / so die Ertz:Aempter des ReichSKrafft deß von Eriderico I. nunmehro erblich begleiteten / weil siefonsien auch denen andern Ständen an Macht und Ansehen weitüberlegen/ und wegen ihres Ertz-Ampts auch eine Praeeminenz vorandern hatten / kamen unter währendem Interregno öffters zusam-men/ und äeliberirten von der Wahl; die andere Stände / so inConfufion stunden / negligirtm solches / hingegen exercirte« dieArchi - Officiales den Actum eligendi erwählten Alphonfum, Ri-chardum, und Rudolphum, biß endlich unus & alter, &tertius astusinducirt/ consuetudinem Oligarchien Electionis per septem Prin-cipes eingeführt / quae postea An. 1275. aRudolpho legaliter estconfirmata, vid. Goldast. in prodro.p. 29.
Es ist auch merckwürdig/ daß K. Rudolph den Gebrauch derTeutschen Sprache in denen von Notarien aufgerichteten Instru-menten/ und andern Handlungen vor Gericht/ wie auch in Abfas-sung der Reichs« Abschiede und dergleichen eingeführet. Gleich-wie aber nun Rudolph den von Zeiten K. Henrici des IV. verderb-ten Zustand in Teutschland wieder zurecht brachte/ also halffCarlIV. vollends allen Unordnungen im Reiche ab/ welche noch zurückgeblieben; absonderlich setzte er An. 13 56. durch die Güldene Bulle