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Schriftstellers hervor, welcher um jeden Preis ein Portrait n la Labruysroliefern will.
Auch auf dem politischen Boden, wo der Schweizer sich so heimischfühlt, konnte es der junge Stadtarzt zu nichts bringen.
Edmund Dorer gibt uns hier aus den besten Quellen ein Bildder städtischen Verfassung von Brugg. welches aufbewahrt zu werdenverdient.
Brugg besaß — soweit die Dokumente zurückreichen — zweiSchultheißen, den Amtsschultheißen und den Altschultheißen, die je daszweite Jahr nüt einander wechselten und einen kleinen Rath von siebenGliedern, die Schultheißen eingeschlossen, welche, ebenfalls abwechselnd^die verschiedenen Verwaltungszweige, die sogenannten Pflegen, besorgten pdann eine die Stadtrechnung kontrolirende Behörde, die Zwölfer, und —als unterste Stufe — eine „Kleinglockc" von zweiunddreißig Mitgliedern.Die Vakanzen dieser Kleinglocke aber wurden von dem kleinen Rathebesetzt — jeder Rathsherr ernannte aus den in weißen Strümpfen beiihm kandidireuden Bürgern einen Kleinglöckner. Man sieht, der kleineRath von Brugg besaß das im vorigen Jahrhundert so gepriesene Ar-eanum: ,,sich selbst wiederzugebären", er ernannte die Kleinglöckner, dieKleinglöckner ernannten die Zwölfer, aus den Zwölfern erstand derkleine Rath selbst wieder, wie der Phönix aus der Asche.
Die Rathsherrnstellen waren gut dotirt, mit einem Gehalte von500 bis 800 Gulden, zwölf Klafter Holz, einem Quantum Getreide^und acht jährlichen Mahlzeiten auf Staatskosten. Der Gewählte wurdevon der ganzen geputzten Stadt beglückwünscht und bewirthete dieselbereichlich. Dafür wurde er als ein Wesen höherer Art betrachtet undein ausgebildetes Ceremoniell entsprach seiner Würde.
Es war ein imponirender Anblick, wenn sich Meine Herren vonv Brugg im Rathhause oder sonntäglich in der Kirche versammelten. Inletzterer saßen sie in folgender Ordnung: zuhinterst die Schultheißenund der kleine Rath in Mantel, Rabat und Degen, vor ihnen derGroß- nnd der Kleinweibel in den Mäntelu mit der Stadtfarbe und