Jahrgang 
10 (1889)
Seite
185
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Streitigkeiten der Frankfurter Geistlichkeit etc.

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Wohl- und Hoch Edelgebohrne Gestrenge Vest undHochgelahrte, Wohlfürsichtige Hoch- und Wohl weise,Sonders grossgünstig Hochgeehrtest(e) 1 und Hochgebie-tende Herren Stadt-Schultheiß, Burgermeistere und Rath!

Die durch ein Yener. Raths Decret de dato 15. Sept.h. a. mir zu meiner Defension in außen rubricirter Sache,großgünstig vergönnte Frist von vier Wochen, will nun-mehro zu Ende lauffen, ohne daß ich mich im ständesehe, mit meiner Schließlichen Vertheidigung gehörigaulzutretten.

Die zufällige Veränderung meines Sachwalters, setztmich über die bisher eingetrettenen Hinderniße, in diehöchste Nothwendigkeit, Hochdieselben um weiteren Auf-schub gehorsamst anzugehen, deßen gnädiger Willfahrung,ich mich um so mehr getroste, als es mir zur Informationeines neuen Sachwalters, und Herbeyschaffung auswärtigerDefensions Gründen, unentbehrlich ist.

In dieser Rücksicht geruhen Euer Wohl- und HochEdelgeb. Gestr. und Herre- wie auch Hoch- und Wohl-fürsichtige Weißheiten, mir eine abermahlige Frist von14 tagen Hochgeneigtest zu vergünstigen, in welcher Zeitich denn meiner Schließlichen Schuldigkeit genüge zu thun,mich eyfrigst Bestreben werde.

Der ich mit unausgesetzter Ehrfurcht verharre; EuerWohl- und Hoch Edelgeb. Gestr. und Herrl. wie auchHoch- und Wohlfürsichtige Weißheiten

treu gehorsamster

Cpt. Goethe Lt. Johann Conrad Deinet

Das Schreiben wurde am 12. Oct. präsentirt, am 13.im Senat verlesen, und am 14. erhielt Deinet die Mit-theilung, dass die Frist bewilligt sei. Doch übernahmSchlosser sofort wieder die Weiterführung der Angelegenheit;vielleicht war der vorübergehende Wechsel äer Anwalt-schaft nur eins der in jener Zeit sehr beliebten Mittel umZeit zu gewinnen. Schon am 15. October reicht Deinetein von Schlosser concipirtes 31 Seiten langes Schreibenein »pto der Censur der Frfurter Gelehrten Anzeige undderen entweder Aufhebung oder Verlegung, wegen in derVorstellung eines Hochwürdigen Ministern de 9 Elapsioffenbahr unrichtig erklärter, und Wörtlich falsch verstan-dener Sätze ut intus«. Schlosser berührt hier nicht dieGoezesche Sache, sondern nur die zwei von dem Mini-

1 Das ausgefallene »e« ist nach anderen Goetheurkunden bei Kriegkzu ergänzen.