Jahrgang 
auf das Jahr 1883 (CFM 1132)
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Philippi Hof: wie sölchs bezeuget sein selbst eigen Lied in einem u r-alten Buch, under Keyser Heinrich und König Cun-raden dem jungen geschrieben : darinnen auch seinWappen abgemalet." Möglicherweise geht diese Stelle, die wieman weiß auch lange Zeit die thurgauische Abkunft Walthers vonder Vogelweide stützte, auf die Pariser Liederhandschrift. Im 16. Jahr-hundert noch gelangte dieselbe auf unbekannte Weise in den Besitz desmit Zürich enge verbundenen Freiherrn Johann Philipp von Hohensaxauf Forsteck. Eine Abschrift derselben begann der St. Galler Rechts-gelchrte Bartholomäus Schobinger, Stücke daraus theilte er an Goldastmit, welche dieser 1604 veröffentlichte (in kurBNöticoruin vvtsrninpur8 I). Schobinger starb in dem nämlichen Jahre über seiner Copie,die später sammt dem Originale von der Wittwe des 1596 ermordetenFreiherrn von Hohensax heimlich an den Churfürsten Friedrich IV. vonder Pfalz überging und 1607 nach Heidelberg kam, wo Goldast die an-gefangene Schobinger'sche Abschrift fortsetzte. (Diese Copie ist nunmehrin Bremen.) Bei der Beraubung der Heidelberger Bibliothek 1622 ge-rieth die Handschrift, die offenbar für die Vntionnn bestimmt war, auf un-bekanntem Wege nach Paris und sei dort in der Privatbibliothek der BrüderDupuy aufgetaucht, welche sie mit ihrem ganzen reichen Handschriftenschatz1657 der königlichen Bibliothek vermacht haben sollen. (So lautet diefranzösische Tradition, die freilich mit Vorsicht aufzunehmen ist.) SpätereVersuche von 1816 und 1871, den Codex für Deutschland zurück zugewinnen, sind umsonst gewesen. Es ist das Verdienst Bodmers undBreitingers, die Pariser Handschrift zum ersten Mal ausgebeutet zu haben.Durch Schöpflins Vermittlung erhielten sie 1746 dieselbe nach Zürich.Ausführlich berichteten sie darüber in denProben der alten schwäbischenPoesie" (1748), die als Prvdromus zu der größern Sammlung dienensollten. Wenige Jahre später kam diese alsSammlung von Minne-sängern aus dem schwäbischen Zeitpunkte" (175859) in zwei Quart-bänden heraus. Trotz der Versicherung Bodmers, nur bei wenigen Dichterneinige Strophen von überspanntem oder anstößigem Inhalt in dem Codex