Bonedatt dm Leser.
nichtig vnd parkeyschzuhandlen/vnd daneben ein vnrüwig / vnnd böß gewissen ItifyaUnl Dann Bschon wol es einerjhmcbißwellengering macht/ vnd vermeint er wöllesich ein fach nichts anfechtennoch bekümmeren kassen/es auch also ein Zeitlang beschicht: so bleibt ee doch endtlieh nicht auß. Habetenim occultos conscientia carnifices,qui magis torquent vitia,quam verbera, quam formenta.Et conscientia mille testes. Daß ist/ das gewissen ist ein tausend Ieug.Da eineretwanein ehr-liche redliche Person/sampk deren armen vnschuldigem Weib rn Kind/in höchste Armut gesetzt seinsiehet/ vnd er gedcnckt/daran rregstu ein schuld/hettcstu die sach/so sie dir vetrawet/brsserversehen/od»werestu dieser Partey nicht zu viel gönstig/vnnd verändern zuviel vngönstig gewesen/so were diese inerstem vnd vorigem Stand/vnd nicht in solchen jamer vnd ellend kommen. Vermeint ihr nicht daßeinem solches zu Htrtzen/wann es schon Steinen were/gehn solle. Was alsdann auss solchen fahl/vnd wann nicht mehr zu helffen erfolge / haben wir bey allen Historiographis viel/ vnnd vnder derennicht wenig gantz erschrockenlichr Exempel. Wie einer der ein solchen nagenden Wurm in seinemHerum hat / die vbrige zeit seines Lebens in diesem gleichwol ohne das arbeissäligm Iamerthal zubringe/lehrt vns auch die tägliche erfahrung.
Hingegen hat der/so keiner Partey nichts versaumpk / vnnd aufrichtig handlet dessen allen nichtzugewarten/sonder darss frölich einem vnder das Gesicht stehn/wie Ocero pro Milone sagt: Ma-gna vis est conscientia; iudices,&magnainvtranq;partem: vtneq-, timeant qui nihil com-miserint,& poenam semper ante oculos versari putent, qui peccarint. Ich kan vnd soll zwarnicht vernancn : daß bißwcikcn nicht auch ctlich so gar verstockte Leuth sich sinden/denen es im wenig-sten nichts zufchafen gibt: es muß aber hingegen auch diß gestanden werden: daß nämlichen sol-chen Personen zuzeiten mit gleicher maß gemessen wird! / in dem sie etwan in andere weg gleichenschaden erleiden: aber wegen angezogener verstockung warumben es ihnen begegnet/nicht zuerken-nen wissen/dahero sie auch in ihrem thun fürfahrcn/vnd also schaden mit schaden heuffen.
Einer der biß dahew nur etwas achtung hierauffgegebm/wirdt erfahren haben: dz die Parteyenso wegen d'Notarien vnerfahrenhcik/vnfleiß oder gebrauchten gefahr/verlürstig worden/den Mota-rium, odernachscinemabsterben dessen Erben angelangt: vnd der Notarius, oder dessen Erben/et-wan auch vmb gar viel ein mchrers /dann er Notarius zuvor Nutzung empfangen/ fellig worden/wie dann in solchen fählen billich bcscheh en soll.Vnd wann schon die Parteyen/ nicht wegen deß No*tarij gebr uchter gefahr/ sonder seiner vnerfahrenhcit halben ve-lürstig worden: Dann keiner sofrafcl sem/daß cr nach solchem Ampt trachten/vielweniger dassclbige üben vnnd gebrauchen soll/wann er hierzu nicht qualificim/taugenlich noch erfahren ist. Es beschicht aber nicht/vnd hilft al-so kein trewhertzigevermahnung noch Warnung nichts. Dahero dann auch hingegen/ das jenige sojetzcrzehlet ist/erfolgt.
Wie nohtwendiger je lenger je mehr das Notariat Ampt werde/gibt die tägliche erfahrung zuer-kennen.Es will dieser zeit ein jeder seines verhandlens versichert scin/vnd vber dassclbige glaubwürdi-gen schein habcn/deßwegen auch die Notan j, als die solche auss;urichtcn/daß sie bestendig seyen / al-lein macht haben / viel gebraucht werden. Wann man aber sehen/ spüren vnnd erfahren wirdt/daßdurch jhrvncrfahrenheik/vnfleiß oder gebrauchte gefahr/soviel Personen zuschaden vnnd nachtherkgefürt werden: ist leichtlich zuschliessen daß man entliehen auffsolch Ampt minder/ dann sonsten eintreuwen geflissenen Schreiber halten /vnnd also solches letzlichcn garin Verachtung gerathen werde»
Welches alles ich in geliebter kürtze meines erachtrns / not hwmdiglich warnungs weise anzu-melden nicht vmbgehn können. Hiemit den gönstigrn Leser zu aller glückli-chen wohlfarr/der Allmacht Gottes trewlichbefehlende
Anhake