indessen allezeit ihrem Werke vorzüglich diejenigen ih-nen zugesandten Schriften einverleiben, welche sie fürdie gemeinnützigsten ansehen werden.
Die Ephemeriden sollen nicht wie es bisweilenbey periodischen Schriften zu geschehen pflegt zu einemIntelligenzbkatte misbrauchet werden. Keine Seite da-von soll einem andern Gebrauche als demjenigen ge-widmet seyn, welchem das Werk eigentlich bestimmetist. Es stehet indessen jedermann frey sich derselbenzu bedienen, um neue Werke, Erziehungsanstalten undandre gemeinnützige Unternehmungen anzukündigen,an welchen das Publicum Theil zu nehmen aufgefor-dert wird- Nachrichten von dieser Art sollen jeweilcnunter dem Titel von Anzeigen besonders gedruckt undbeygelegt werden. Diejenigen, welche ihre Unterneh-mungen durch den Weg der Ephemeriden wollen kundmachen lassen, werden ersuchet für jede Seite, welchedie Anzeigen davon ausfüllen werden einen halben Guldeneinzusenden, damit, wie dadurch dem Publico nichts abge-hen soll, auch den Herausgebern der Ephemeriden nichtszur Last falle.
Wie