XXXVI
Einleitung
der Mensch ist nicht in den Stand der Gesellschaft getreten,nm , solange er die Wichten des Maischen erfüllet, seineMenschheit abzulegen.
Die Gegenstände dieser Beytrage sind, nach Maßgabe derUmstände, Personaldienst, Geld oder Geldeswerth, Einschrän-kungen der Freyheit, das Leben selbst.
Diese Beyträge sollen aber verhaltnißmäßig seyn, sowohlin Ansehung des Zwecks, als der Art der Vcrtheilung.
Wir sagen, die Glieder eines Staats, und verstehen da-durch alle diejenigen, die in demselben leben , und die Ord-nung der Gesellschaft nicht stöhrcn. Zu welchen aber inson-derheit die Nachkommenschaft gezählt werden muß, als welchedie weit mehrere Zahl ausmacht.
Wir sagen, zur Entfernung ihres Schadens, und zur Be-förderung ihres Bestens, und unterscheiden mit Fleiß beydesvon einander: denn die Mittel zur Entfernung des Schadenserfordern bisweilen Zwang, und die Mittel zur Beförderungdes Bestens wollen nur erleichtert und empfohlen seyn.
Bey der Souverainuät oder höchsten Gewalt haben wir zubetrachten, die Person die sie ausübet, und die Bestandtheilederselben.
Was die Person anbctrift , so unterscheidet man die xer-l»NL moirüis und die xerlvna xlrylica. Die PLrloira inorall« istdiejenige, die der Geist sich vorstellt, als den Ausübcr derhöchsten Gewalt, mit Absonderung aller Vorstellung einer wirk-lichen Person. Z. B., wenn ich sage , der König ist der 8ou-versm in Frankreich , so nenne ich nur die xsrlona M»7illl8 derSouvcrainität; sage ich aber, Ludwig XVI. ist der Souverändaselbst , so habe ich die xorlona xbyliLL genannt. Dieß läßtsich auch in Republiken anwenden. Frägt man, zum Beyspiel,wer die xsrtona momlis der höchsten Gewalt zu Basel sey ?so ist die Antwort: Klein und Groß Rath. Frägt man aberwer die xerkous xtr^tiLa sey? So wird man, zur Antwort,das Verzeichnis der Häupter, Rathshcrrcn, Meister und Groß-