Buch 
Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
JPEG-Download
 

Dorbericht.

Bündnisse zu machen, den Reichsständeneonfirmlrt An. In der Handhabn»»-des Landfriedens, Rechtens der Ordnung zaWorms , und letztlich An. 1648. im West-phälischen Friedensschluß, ^rt. 8. vers. Oau-ckenm Lc. wiederholt nnd erläutert worden.

Wahr ist es, daß solche Bündnisse änderstnicht zu verstehen, noch erlaubt sind, alsmit Vorbehalt des Reichs und des Kavsers qukKaysers und als Haubt des Reichs, in so weitdieses Haubt die Kayserl. Reservaten nichtüberfahret, und der Neichsstände alt - herge-brachte, in den ?actlL t^onvemis stipulirte, ac-cordirte und in würcklichem Poffeß von lan-gem exercirtcRechte und Libertät, nicht zu krän-gen , oder zu unterdrücken trachtet.

Aber auch eben hierinnen leuchten die Eyd-gnoßischen Bündnisse unter andern Herfür;daß darinnen jedesmal das Heil. Röm. Reichund dcssenDurchlaüchtigstes Haubt, mit beson-derer Vorsorge und Reverenz, cxcipirt und vor-behalten worden. Angesehen ihr ganzer In-halt zeiget, daß deren einiger Zweck sey, dieBeschützung seiner selbst, seiner Rechte undder Freyheit; welchem nach solche Bündnis--.0^. se höchst favorable seyn, dann, wie Tullius^^.fürtrefflich schreibet, üoe <L utio cloäis LA.".' 'necellitar Lnrbsrig L mos §entibu 8 L t'erirN 3 tura ipül prsescripsit, ut omnem iempervim, gunLUligue opepolleM, 3 corpore,3 capite, 3 vita Ü13 propultarenL , das ist:Dieses habe»! die geschehen Dölcker ausder Dermalst, die unwissende»; und gro-ben