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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
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Dorbericht.

tz' lich seyn mag. Ein Exempel dessen ist beym §sc: Thuano, von der Königin Elisabeth in Engel-^ land , welche die Hanseatische nach Spanien wollende Schiffe^wegnehmcn, in Engellandaufbringen und kle aufgehabten Waaren aus,

' . laden lassen.

Betreffend nun die dritte Betrachtung/

- so müssen die kriegenden Parteyen in einer

- neutralen Stadt,'wo sie etwann zusammen^ kommen, Frieden halten, und dürfen oder

sollen einander dort nicht angreifen, be-

- rauben, noch beschädigen; weil solches , oh,

^ ne Verletzung der Neutralität, Beleidigung

und Verachtung deß Gebietigers an solchemck Ort, nicht geschehen, auch leichtlich Anlaß zu, einem Aufstand geben kan.

7 Die Neutralität wird aufgehoben.

1. Mit Willen und Consens aller Jnteref-sirten.

2. Wann der Neutrale, gegen eintwede-rem Theil, sich parteyisch erzeigt.

77 z. Wann eintwederer kriegende Theil dieM Neutralität bricht, so ist der andere auch nim-mer daran gebunden.

B 4 - Wann eintwederer Theil die Neutrali-W tet wiederum aufsaget; welches dann, indem^ Fall, da die Neutralität aus keine gewisse Zeitbeschlossen worden ist, in eines jeden freyerM Willkuhr stehet. Wann sie aber für eine ge-wisse Zeit lang , oder den ganzen Krieg durch,bestimmet worden ist, so kan diese AufkündungW von Rechts wegen keinen Platz finden, als nur,

!O wann eine Wiche Ursach darzu vorhanden ist.

Ä *** 5 Es