Bunds -- und Staats - Historie. 9
^ Das St. Jmmersthal oder die HerrschaftLrZuel gehöret auch gen Viel, und dieHerr--- schaftleüte ziehen in Kriegszeiten unter derW Stadt Paner, und werden auch die Appella-'' tionen für den Naht zu Viel gezogen.
VII. Stadt und Grafschaft Neuenburg 7.und VÄIanZin. Sie stehet unter ihrem eige-nen Fürsten, hat aber viele Freyheiten. DieStadt wird durch Bürgermeister und Nähteregiert. Der fürstliche Gouverneur aber re-' sidiret im Schloß, und hat seine Staats-' Räbte.
T VIII. Die Stadt Genf . Dieses ist eine r..
freye Republic, wird durch 8^mIico8 und2 « Nähte regiert; der kleine Naht hat 25. undder grosse 200. Herren. Sonsten ist noch dercl) Naht von 60. Ist eine passable Vestung, undwird alle Tage mehrers fortificirt. Sie hatwenig Land, aber eine gute Handelschaft unddapfere anschlägige Bürger. Der Herzog vonSavoyen machet eine alte Prätension auf dieStadt, als das Haubt der Grafschafti,.c voig, welche der Savoyische Graf ^.m3äXU8ssK VIII. An. 1401. von dem letzten Graf IIum-U bert VIII. um 4sQOO. st. erkaufet hatte ; al-W lein es ist solche schon vielfältig zernichtiget undun! verfallen.
s:: Die Unterthanen der Eydgnossen sind ent-
>'K- weder sonderbare und eigene, oder gemeirre.
D Die sonderbaren sind diejenigen, die einem unter-jeglichen Orte allein zugehören. Also hat Ane»itM Zürich an ausser» Vogteycn, da nemlich gnossm.kw der Landvogt auf 6. Jahr lang wohnet, oderM As residi-