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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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Bunds-und Staats-Historie. IZ

- 4. Das Rheinthal. Hieran hat auchApvenzell Theil.

Von den III. Orten Zürich , Bern und.' Glarus , werden beherrschet

1. Die Stadt und Grafschaft Baden,worinnen Zurzach .

2. Die Stadt und Amt Bremgarden.

Z. Die Stadt Mellingen .

4. Die Stadt Rapperschwyl. Es stehet

- aber diese nur im Schutz, und hat im übrigenihr eigen Regiment.

Von denen II. Orten Bern und Freyburgwerden beherrschet

I. Murten . 2. Orbe . Z. 6ranson.

2i! 4. Schwarzenburg .

Von denen II. Orten Schweiß und Gla-! rns werden beherrschetÄ Utznach und das Gastal.

^ Ein jedes der XIII. Orte ist für sich ein Re-i.fteyer und souverainer Stand. Das Haubtin denen VI. Landern, Nry, Schwytz, Unter- Au,walden, Zug, Glarus und Appenzell , wirdLand-Ammann tituliret, und werden ganzdemocratisch regiert, allermassen der höchste» Gewalt bey der Landsgemeind bestehet, zu de-M ren alle Mannsbilder,die 16.Jahr alt sindche-; il rufen werden, und ihr Votum haben. In denL' Städten sind vier, deren Haubt ein Schuld-heiß ist, als Bern, Lucern , Freyburg undk Solothurn, und drey, deren Haubt Bürger-meister genennet wird, als Zürich , Basel undmi- Schafhausen. Das Regiment der Städteist nicht so democratisch, als wie in den Län-^ dern,