Bunds-und Staats-Historie. IZ
- 4. Das Rheinthal. Hieran hat auchApvenzell Theil.
Von den III. Orten Zürich , Bern und.' Glarus , werden beherrschet
1. Die Stadt und Grafschaft Baden,worinnen Zurzach .
2. Die Stadt und Amt Bremgarden.
4. Die Stadt Rapperschwyl. Es stehet
- aber diese nur im Schutz, und hat im übrigenihr eigen Regiment.
Von denen II. Orten Bern und Freyburgwerden beherrschet
I. Murten . 2. Orbe . Z. 6ranson.
Von denen II. Orten Schweiß und Gla-! rns werden beherrschetÄ Utznach und das Gastal.
^ Ein jedes der XIII. Orte ist für sich ein Re-i.fteyer und souverainer Stand. Das Haubtin denen VI. Landern, Nry, Schwytz, Unter- Au,walden, Zug, Glarus und Appenzell , wirdLand-Ammann tituliret, und werden ganzdemocratisch regiert, allermassen der höchste» Gewalt bey der Landsgemeind bestehet, zu de-M ren alle Mannsbilder,die 16.Jahr alt sindche-; il rufen werden, und ihr Votum haben. In denL' Städten sind vier, deren Haubt ein Schuld-heiß ist, als Bern, Lucern , Freyburg undk Solothurn, und drey, deren Haubt Bürger-meister genennet wird, als Zürich , Basel undmi- Schafhausen. Das Regiment der Städteist nicht so democratisch, als wie in den Län-^ dern,