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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
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Anhang. iO9

Undcrthanen Landsassen und die unser jeali-chen, setz oder künffciger Zeit, mit Schutz,Schirm oder Versprach, oder in ander Weyßzugethan und verwandt sind oder werdend,in allen und jeden unsern Fürstenthumbeu,Graffschafften, Herr schafften, Länderen, Stät-ten, Märckten /Dörffern, Gerichten lind Ge-biethen , mit Knuffen und Verkauffen und an-dern getreuen unschädlichen und ungefährli-chen geschafften Leibs nnd Gutes, sicher zu-und >nir einander auffrecht, ehrbarlich undredlich handeln und wandeln, von unser je-den Parthey und den ihren obbemelten, in sol-chem Fug unverhindert auch ohne Erneüerungund Beschwährung einiger neuen Auffsätzenund Zöllen, in allweg getrirlich und unge-fährlich.

2. Auch sollend und wollend wir vorge-melt Keyser MriximiliZn und Ery-HertzogCarl unser Erben lind Nachkommen, auch allunser Undcrthanen, Landsassen, oder die unsjetz oder künfftigcr Zeit, mit Schutz, Schirmoder Verspruch, oder in einig andere Weißverwandt oder zugethan seynd oder werdend,mit unseren noch ihren Landen, Leüthen,Stätten noch Schlosseren, wieder gemeinerEydgnossenschafft, die ihren noch ihr Nach-kommen , oder die ihnen Schutz, Schirms,oder Versprechens oder sonst verwandt sind,gemeinlich, oder sonderlich, in Kriegs Weisenimmer thun, noch Args, davon Krieg ent-stehen möchte, fürnehmen, noch von den un-sern oder unsern Landsassen, noch jemand an-

!. Theil. (h) Lern