Buch 
Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
JPEG-Download
 

izo Anhang.

Todschlag, Abfag oder ander Mißhandlun-gen , wie sich das zutragen möchte, darnmb kdieselben Verhandler zu den. Recht nit ge- -bracht werden möchten in Bann und Acht c-mit Recht crkent , die in deß anderen TheylsHcrrschafften und Gebiethen komen wlirdeu, 'dieselben Verhandler sollend alsdann von >svlicher Herrschafft, oder derselben Under-thanen und Verwandten , so bald ihnen das mdurch das andere Theyl güttlich angezeigt Äwird, keines Wegs auffgehalten, noch eiui- »ger Fürschub geben werden, so bald das durcheiniges Theyl begehrt und vorangezeigter >2Massen, umb anffgangenen Kostung und "Schaden Vertröstung gelossen wird , daßalsdann dieselben zurecht angenohnien, auffdie voraußgangnen kan und Acht gebürt ge- mricht und gehandlet werden. k!

7. Wir sollend und wöllend auch uns, Äund durch eines jeden desselben Land, Schloß, ^Stätt und Gebieth, zu freyen, feylenKauffin allein dem das die Nohtdurfft erfordert, Wohne Verbott zngehn lassen, doch hierin» HGOttcs Gewalt und Herren Noht arrßge-schlössen, und daß solich erkaufft Getrcyd, ^

kein Theyl deß anderen und weiter zugehnlassen noch zu kauffen geben soll, in keinWeyß. üAuch die Strassen zr, beyden Scythen, ohnnew Aussah oder Beschwährung einiger ne- 1wer Miech, Zoll, oder ander Ufflegung,dann wir beyd Theyl das gegen einandern iluther zuthlin gebrailcheu offen und ftcy und itzsolches treülich und ungefährlich gebruchetund gehalten werden. 8 .