Bunde - und Staats - Historie. 27
ßi wegen des Priorats St. Victor und dersel-p den Herrlichkeiten»Zinsen, Renten und Zuge-, hördten; doch vorbehalten die Appellatzen,
^ Mannschafft und Malefitz.
s. Die von B« rn wollen der Statt Genff' etwas von der H erschafft Gaillard und Gex- abwetten, und dardurch ihrer Statt Ziel undl Marck erweiteren.
7. Die von Genffsollen nicht mehr verbun-den seyn,die verurthcilte Ubelthäter dem Amt-nrann von Gaillard zuzuschicken.
8. Des Bischthumbö Genffs Einkommen,fambt dem Vidominat, deßgletchen des Capit-
!' telscher Kilchen und Klösteren Gut, haben die^ von Bern aus Liebe und Freundschafft nach-gelassen , doch vorbehalten die Appellatzen.
Dennoch entstuhnden nach der Hand vonc Zeit zu Zeit einige Differenzier! zwischen bey-^ den Städten, mit deren Beylegung die Eyd-gnossen nicht wenig bemühet worden, sondcr-lich aber die Stadt Basel , durch deren Fleißund Einschläge der friedliche Vertrag endlichAn. 1544. seine Richtigkeit erlanget.
I Es entfiuhnd auch eine Zweyspalt zwischen.! den beyden Lobl. Städten Bern und Frey-burg wegen des Obnranns in den Svähnen.
^ Es wurde aber im Namen der Xl. Orte ein^ Vergleich an der Sensen gemacht, von denir. Deputirten von Zürich,Lucern , Schweitz und Vertrag^ Basel , den i2. May 15 z?. und endlich von Ud»beyden Städten, zu Ehren der Lobl. XI. Or- Fr/yburgZ7 te, und um Friede und Ruhe wegen , gütlich wegen d«F angenommen. Er lautet also: LbmM
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