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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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Bunde - und Staats - Historie. 27

ßi wegen des Priorats St. Victor und dersel-p den Herrlichkeiten»Zinsen, Renten und Zuge-, hördten; doch vorbehalten die Appellatzen,

^ Mannschafft und Malefitz.

s. Die von B« rn wollen der Statt Genff' etwas von der H erschafft Gaillard und Gex- abwetten, und dardurch ihrer Statt Ziel undl Marck erweiteren.

7. Die von Genffsollen nicht mehr verbun-den seyn,die verurthcilte Ubelthäter dem Amt-nrann von Gaillard zuzuschicken.

8. Des Bischthumbö Genffs Einkommen,fambt dem Vidominat, deßgletchen des Capit-

!' telscher Kilchen und Klösteren Gut, haben die^ von Bern aus Liebe und Freundschafft nach-gelassen , doch vorbehalten die Appellatzen.

Dennoch entstuhnden nach der Hand vonc Zeit zu Zeit einige Differenzier! zwischen bey-^ den Städten, mit deren Beylegung die Eyd-gnossen nicht wenig bemühet worden, sondcr-lich aber die Stadt Basel , durch deren Fleißund Einschläge der friedliche Vertrag endlichAn. 1544. seine Richtigkeit erlanget.

I Es entfiuhnd auch eine Zweyspalt zwischen.! den beyden Lobl. Städten Bern und Frey-burg wegen des Obnranns in den Svähnen.

^ Es wurde aber im Namen der Xl. Orte ein^ Vergleich an der Sensen gemacht, von denir. Deputirten von Zürich,Lucern , Schweitz und Vertrag^ Basel , den i2. May 15 z?. und endlich von Ud»beyden Städten, zu Ehren der Lobl. XI. Or- Fr/yburgZ7 te, und um Friede und Ruhe wegen , gütlich wegen d«F angenommen. Er lautet also: LbmM

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