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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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46 Evdgnosiische

anwachsende Macht des Hanfes Oesterreich,

zuFeldbegebM/MiddieStadtMetz eingenom-men, war auch scrncrs gegen Straßburg unddas Elsaß berank gerückt. Worüber der Oe-sterreichifche^andvogt und üvrigcReichsstadteim Elsaß nicht wenig bestürzt worden,also daßß. durch eine nach Baden abgeschickte Bot-schaft dieEvdgnossen ersucht, bey dem KönigEydgnos- für das Elsaß zu intercedireu, damit solchesscn lnu-r- Nicht ruinirt würde. Es liessen sich auch dieEgdgnossen hierzu willig ßnden, schickten eine' ^ ansehnliche Gesandtschaft zu dem König nachZwepbrücken, und erhielten ihres Bcqeh-rcnsWillfahr, zu besoliderin Trost der Elsaßi­ schen Städte.

und für Gleichcrgestalt erhielten die Evdqnoss'nBurgund. dieNeutralitäts-Verlängerung mr die benach-barte Grafschaft Burgund annoch auf dreyIabr.

Als auch Franciscus von Orleans, Herzogvon Longuevrlle, Fürst zu Neuenburg, Todesverblichen, entstuhnd ein Succeßions-Streitzwisedc derVtarggrafin vonRöleln imNamcnihres Sohns des Herzogs von N° monrs ei-nerScics und danderKöniglichcnWittib ausSchottland,al .'Vtutter des verstorbenenHer-Nenrn' zogs, aliderer Seits; Es wilrde aber der ver-den Hcr. joa von Nemours, vor dein höchsten Gerichtzog von zuNeuenburg in Posseß gesetzehund decKöni-Nemours. gin also vorgezogen, An. re > z. Diese abercitirte darauf die gedachte Marggräfin fürdas Parlanient nach PariS . Bern aber, aufAnrufung der Marggräfin, schlug fich in das

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