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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
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Bunds - und Gtaars - Historie. 6z

ii, einander habendesBündniß und ewigeSBür-R gerrecht zu erneuern, zu welchem Ende sie ei- Emeuer.m ne Conferenz zu Frauenbrunn gehalten. Der tes ewigesN darum aufgerichtete Brief ist datirt, Sontagden i o. Febr. 15 77. «nd begreift folgendes: Bern und

1. Solle eine Statt der anderen Leib und Solo.b Gut, Stätte, Land und Leuthe re. die sie jetzo thurn.

haben, oder künfftig bekommen werden, wi-der alle Feind und Beleydiger, retten, schützen,schirmen, re. mit Leib und Gut.

2. Kein Statt solle die andere des Ihren,

^ so sie in Gwehr und Besitzung hat, ohneRechtln entwebren.

z. Keiner zu den beyden Stätten gehörig,

7 solle den anderen mit frembdenGrichten bela-den, ohne um Ehesachen und offenen Wucher.

4. Keiner solle auch den anderen pfänden,noch hefften, ohne dm wahren Schuldner und Bürgen umb gichtig Schulden; sondern- den Schuldner vor seinem Gericht suchen.

s. Wann eine Statt oder die Ihren gegen; die andere Statt Streit und Ansprach hät-ten, solle man gehn Frauenbrunneu für glei-te che Sätze komm; und wann die Statt Bern'c, Kläger ist, solle sie einen Obmann nehme«

7 ° auß den Nähten zu Schweiß oder Ury. Ist7 , aber die Statt Solothuru Kläger, so solle sie7 einen Obmann nehmen von Zürich oder Ba-^ set, und der Obmann solle gkich von Anfangzu der Sach gcsetzet werden.

* 6. Bevde Stätte sollen gegen einandern

^ den alten Zoll und Umbgelt nicht steigeren.

^ Die unruhlgeuLaüfte tnFranckreich und in