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Viertens, solle es der Theilung halb-er »Kirchen und Pfrund-Güteren, bym Larids - ,ftieden, und den unterschiedlichen, gleich da-rauffgefolgtenAbscheiden, auch in knnk 1^40. !<>
r 5 so. und is?s. bestätigten Ußiprüchen und ^»deren Erlüterung gäntzlich fürs künfftige ver- «-leiben. Nichts weniger solle es N
Fünfftens, des Schmitzen und Schmähen- Khalb, bym Landsfriedcn und vorangeregtemFriedensschluß, syn Bewandtnuß haben, und kdasselbige by Geist- und Weltlichen, sowohl in k,Worten als Schafften mit unpartheyischem DErnst abgestrafft, hierdurch die EydgnoßischeVertraulichkeit,Liebe undWohlmeynung um S!>
so viel gestärckt und alle Verbitterung, Haß, kNeyd und Widerwillen, möglichst abgeschnit- m
ten und fürkommen werden. Und dieweil m
Sechstens, by Besatzung des Gerichts, WRahts und anderer Stellen und Aembteren, ddie Evangelis. bißhero in viel Weg beschwürt, tzehrliche Leuth umb der Religion willen Über-gängen,und denen auch etwan untüchtigePcr- k
söhnen vorgezogen worden; Im Landfrieden «I
und Abscheiden aber, wohl und heylsamlich i!>versehen, daß man umb des Glaubens willen, keinander« nit schmitzen, schmähen, vehden, !«
Haffen, keinen Verdruß oder Widerwillen er- kzeigen solle,und nun die beständigeVcrschupff- «
undAußschliessung von Ehren undAembteren st
eine unwidersprechliche Anzeig eines Hasses, tzWiderwillens und Verdrieffes ist, welche end- «0
lieb gar eine lnf-rmism nach sich ziehe wurde , K
Hähers ein solch Mehr- und Wahl-Recht ne- H