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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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Bunds - und Staats - Historie. 227

!ks Evd - und Bundts - Verwandten des altenm Bundts, Ober Teutschen Landen, je und all-

- weg getragen, aufferzogen worden, und begeh-rn: ren dessentwegen, ihne angeregter BündnußL undVereiniqung theilhafftig zu machen. Wird aber von den Orthen und Zugewandten hoch- genaiitIhr.Majcft.l)ierinnen nicht mißfallen,k sonder unsere beständigeNeigung Respect und7 WiUferigkeit gegen demKönigltchenHauß be-^ zeigen wollend, Als haben wir bierauff nach7! reifstich gepflogener retfsticherBerahtschlagung

Wir zwar König Ludwig hoch ermelt durch

- Herren Jean de la Barde Ritter, Marggraff7 vonMarollen uffderSeine,Herr zu Monteur: und Laugiee,ordenlicherRath in allen unseren

Räch, und unsern Lxrra Ambassadoren in derN Evdgnoßschafft und wir von gedachten Ortheund Zugewandten durch unsere Gesandten7 undAnwält,so hierzu weitläuffiq underrtcbtet,i abgeordnet, befelcht und anthorisirt worden,

erneueret, und erneueren hiermit mehxgesaqteBündnuß-Vereinigungmnd gleicheVerständ-j: nuß, mit Bestätigung alles dessen, was durchI, i uns , respektive hiervon verhandlet und ge-B schlössen, fambt allem dem, so von Uns König^ Ludwig,gedachtenOrthen undZugewandten,^ durch die in und seither dem «6^. Jahr ge-j-r schlossenen Traktaten und ertheilten Patenten^ und bey Brteffen bewilliget ist worden, nichts^ überall vorbehalten, umb alles durch die ange-zrü genwertigen Traetat ernamsetenParlheyen zuvollziehen und zu vollstrecken.

B Welche Bündnuß wir beyde Theil verste-^ P 2 hend