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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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Bunds - und Staats - Historie. 237

ait; Mir hochgenanter König, denHerren Bunds-^ gnossen undZugewandten jährlich/ und so langMe dieseVereinigung besteht/ über die gmeinePen-^ sionen so sie gegcnwertig empfahen/ geben und^ ausrichten den halben Theil derSumen gmei-ner Penfionen / so fie gwohnt haben zu empfa-.! hen krafft der Contraeten des ewigen Frie-^ dens / welcher halb Theil ihnen erlegt und be-ch zahlt soll werden aller Gestalt / und in der Zeit,

: da die anderen gemeinenPensionen ußgertchtet7: werde»/ wie bißharo geschehen ist.

-! 17. Fürter ist auch zwischen uns beschlossen

7 worden / daß wann uns den Eydgnossen und! - Zugewandten der Saltzkauffdnrch einreissenS7 Kriegs und anderer Gestalt/ abgestrickt wurde,an denen Orthen / da wir gewohnt haben das--i- selbige uffzunemmen,wir hochgcdachterKönigi: und gemelter unser Nachkommer sollen ge-dachten unseren El)d- und Bundsgnossen den7; Saltzkauff und sonst andere Getreit nach ih-

- ^ rerNohtdurfft zu unserenLanderr in demPfcn-57 ning und in dem Werth, wie unsere eigenen^ Underthanen zukommen lassen, und sie mit

- Zoll halten, wie von Alter har kommen ist.

nc 1 8 . Dieweil nun, als anfangs geredt, dieK, Tractaten des ewigen Friedens in allen ihren,r: Puncten,Articklen undJnhalt billich kräfftig-77 lich bestehen,und ohngeendert seyn und bleiben,77 sollen, fich aber seither» zwischen uns etwas. : i Mißverstands begeben, anbetreffende, wie daS»>) Recht denPersohnen,so an uns denKönig ver-meinend, Ansprach zu haben, ergahn und ge-«n halten werden solle,da ist so erlüthem und be-M schlössen