Bunds - und Staats - Historie. 237
ait; Mir hochgenanter König, denHerren Bunds-^ gnossen undZugewandten jährlich/ und so langMe dieseVereinigung besteht/ über die gmeinePen-^ sionen so sie gegcnwertig empfahen/ geben und^ ausrichten den halben Theil derSumen gmei-ner Penfionen / so fie gwohnt haben zu empfa-.! hen uß krafft der Contraeten des ewigen Frie-^ dens / welcher halb Theil ihnen erlegt und be-ch zahlt soll werden aller Gestalt / und in der Zeit,
: da die anderen gemeinenPensionen ußgertchtet7: werde»/ wie bißharo geschehen ist.
-! 17. Fürter ist auch zwischen uns beschlossen
7 worden / daß wann uns den Eydgnossen und! - Zugewandten der Saltzkauffdnrch einreissenS7 Kriegs und anderer Gestalt/ abgestrickt wurde,an denen Orthen / da wir gewohnt haben das--i- selbige uffzunemmen,wir hochgcdachterKönigi: und gemelter unser Nachkommer sollen ge-dachten unseren El)d- und Bundsgnossen den7; Saltzkauff und sonst andere Getreit nach ih-
- ^ rerNohtdurfft zu unserenLanderr in demPfcn-57 ning und in dem Werth, wie unsere eigenen^ Underthanen zukommen lassen, und sie mit
- Zoll halten, wie von Alter har kommen ist.
nc 1 8 . Dieweil nun, als anfangs geredt, dieK, Tractaten des ewigen Friedens in allen ihren,r: Puncten,Articklen undJnhalt billich kräfftig-77 lich bestehen,und ohngeendert seyn und bleiben,77 sollen, fich aber seither» zwischen uns etwas. : i Mißverstands begeben, anbetreffende, wie daS»>) Recht denPersohnen,so an uns denKönig ver-meinend, Ansprach zu haben, ergahn und ge-«n halten werden solle,da ist so erlüthem und be-M schlössen