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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
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Exdgnoßische

Schreiben vom 28.Januar. r 679. verbindlichgemacht. Weil nun die Vorfahren Sr. Kön.Höh. zum öftern ihre Königl. Parole gege-ben,absonderlich in den Patenten,so inGegen«wart der Abgesandten unscrerHerren ertheiletworden/ es dieser wegen zu überschickcn: sowollen wir nicht vcrhoffeu, daß Se. Königl.Höh. so vielen förmlichen und glaubwürdigenVersprechen widersprechen werde, nicht nurdarum / weil diese Vergünstigungen und Pa-tenten mit Wissen des ganzen Europa , unddurchVermittlung undVorbitte verschiedenerKönige/ Prinzen und Staaten, weiche diePfänder und ewigenGedenckmale der öffent-lichen Treue sind / ertheilt worden; sondernauch / weil die Versprechen und Parole hoherPrinzen heilig und unwiderruflich.

Wann die Verheißungen solcherNaturmitdem Fürwand der Notwendigkeit, darein dieBeschaffenheit der Zeit, oder Vortheil desStaats, einen Prinzen setzen würde, könntenvernichtet werden; so würde nichts versicher-tes mehr in der Welt übrig bleiben, man wür-de nichts als Krieg und Unordnungen sehen.Wan diese Maxime bey hohen Haübtern aus-genommen werden sollte, könnten die Prote-stirendenPrinzen die Catbolischen,so unter ih-rer Herrschaft stehm, verjagen; sowol als auchdie katholischen würden befugt seyn, ein glei-ches mit ihren Protestirenden Unterthanenfürzunehmen.

Ist demnach unstreitig,daß so man dieSa-che entweder in Vergleich mit der Glorie und

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