Eydgnoßische
die darbten Städten und dem Frickthal gute Si- !
Wc>ld, Hoheit, Schutz und Schirm, gegen allen
feindlichen An-und Überfall verschaffen, und . r' zu diesem Ende ihre Mannschaft zuAugft und l-der Orten, nicht nur allein flehen lassen, so», ;dern auch vermehren, in dem Verstand, daß :solche auf des Kayscrs und des Königs gemci-neu Kosten verpflegt und unterhalten werden : isollen, so lange der Krieg währen würde. '-
Betreffend nun den König in Franckreich, ^so hat selbiger diesen Vorschlag für genehm ge- »halten, und die verlangte schriftliche Declara- ^tion gethan, auch zu diesem Eride hin eine 'würckliche Capitulation den 7. May mit der nSchweiß geschlossen, kraft deren die Eydgnos- Msen auf sich geuonnnen, z ooo. Mann an die kiiPässe des Frickthals zu legen, der König aber i»sich anheischig gemacht,für jedenMann s.lpe- Lcie Thaler monatlich zusamt der gewöhnli- Achen Gratisication, nemlich 9. Mann für 10. ^zu bezahlen, wie auch den Frucht-Paß ausdem Elsaß , zu deren Unterhalt, zu öffnen. chArtickel Dem Kayser wurde zur Ratifikation der Hdeßwegen Termin bis ultimoIunii alisgesetzet,auch noch ,^'Ivon Seiten der Eydgnoffeu folgende Artickel ^" - zugesetzet, nemlich: -
1. Daß durch den Abzug der Eydgnossen, ^zu Verwahrung des Passes zu Äugst, die Erb- ^einigung nicht für extendirt zu halten. ^
2. Daß beeden sothanes ausgczogeneLand-Volck commandireudcn Obristcn und ihren "Bedienten für den Stab fürohin z so. lpecieThaler bezahlt.
3. Die-