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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
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Eydgnoßische

die darbten Städten und dem Frickthal gute Si- !

Wc>ld, Hoheit, Schutz und Schirm, gegen allen

feindlichen An-und Überfall verschaffen, und . r' zu diesem Ende ihre Mannschaft zuAugft und l-der Orten, nicht nur allein flehen lassen, so», ;dern auch vermehren, in dem Verstand, daß :solche auf des Kayscrs und des Königs gemci-neu Kosten verpflegt und unterhalten werden : isollen, so lange der Krieg währen würde. '-

Betreffend nun den König in Franckreich, ^so hat selbiger diesen Vorschlag für genehm ge- »halten, und die verlangte schriftliche Declara- ^tion gethan, auch zu diesem Eride hin eine 'würckliche Capitulation den 7. May mit der nSchweiß geschlossen, kraft deren die Eydgnos- Msen auf sich geuonnnen, z ooo. Mann an die kiiPässe des Frickthals zu legen, der König aber i»sich anheischig gemacht,für jedenMann s.lpe- Lcie Thaler monatlich zusamt der gewöhnli- Achen Gratisication, nemlich 9. Mann für 10. ^zu bezahlen, wie auch den Frucht-Paß ausdem Elsaß , zu deren Unterhalt, zu öffnen. chArtickel Dem Kayser wurde zur Ratifikation der Hdeßwegen Termin bis ultimoIunii alisgesetzet,auch noch ,^'Ivon Seiten der Eydgnoffeu folgende Artickel ^" - zugesetzet, nemlich: -

1. Daß durch den Abzug der Eydgnossen, ^zu Verwahrung des Passes zu Äugst, die Erb- ^einigung nicht für extendirt zu halten. ^

2. Daß beeden sothanes ausgczogeneLand-Volck commandireudcn Obristcn und ihren "Bedienten für den Stab fürohin z so. lpecieThaler bezahlt.

3. Die-