Bunds - und Staats - Historie. Z49
vx Wilden aufdem Mehr , und wollten dieses.? Geschafft undStreit keinem Rechtssatz unter-7 werfen. Sie fnndirten sich auf den Landfrie-den von An. iszi. und die Disposition desAbschieds von An.i 6or. 169z. wie dann der' Landvogt den 1 8 . Aug. nochnials zu Wartau hat Messe lesen und hören lassen.Der Vertrag- von An. i6z2. und der Friedensschluß von-- An. 16^6. sey allein von dem Evangel. Reli-gions - Exercitio zu verstehen, wann und wiesolches zu gestatten sey, nicht aber von dem Ca-thokischen, als welches zu allen Zeiten unbe-
> schränckt gewesen.
Diesem widersprach Zürich , berufte sichauf den Inhalt der angezogenen Tractaten,
' darvon die V. Cathol. Orte allein nicht AuS-
> leger seyn könnten, führtet, auch an, daß, ob->" schon wohlgedachte V.Orte von An. 1644.au,
. bisA». 1651. sich bemühet, einen Altar in der^ Kirche zu Lustorf aufzurichten, sie dennoch. darzu nicht aelangcn können, weil das Recht
darzu ermangelt, ungeachtet mehr Cathol.Einwohner an solchem Orte wären, als in, der GemeindWartan.
Über diese Contradictionen erhitzten sich die stehetGemähter beyderseits so fast,daß man Wach- A^ ten gegen einander aufgestellet, und anderei Kriegs-Praparatorien machte. Ja eS entstuhn-
^ de zu Schwcitz eines TagS ein sehr grosser Lär-, men. Dan als man imAugsten einezumFeuer^ verdammte Hexe aus den Gränzen zwischen^ Schwcitz undGlarus zur Executton alisfübr-^ te, in Gegenwart vieler l oo.Zlsschauer von' beyden