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rien, ^.u6iteur8 , krocureur-Oenelal Lc. Erwird nach dem Gutbefinden des Kleinen Rahts ^versammelt in gewissen Fällen, hat aber doch Vkeine sonderliche Jnnsdiction.
Das Chorgerrchl ist besetzt und bestellt, wie 2.'in andern Evaugcl. Städten auch. R
Wallis. *
Dieses Land ist ein grosses Thal zwischen ^hohen Alpen gelegen, ungefähr z. Tagreisen Mlang, durch welches der Rhodan fich in denGenfer-See ergenßt. Es nennet fich einen ge- . Kfreyten Stand oder Republic, ungeachtet der ^Bischoff zu Sitten (der seine Hofhaltung im MSchlosse Turbilion ob der Stadt Sitten hat) Dsich einen Grafen des Landes nennet und schrei- ^bet, von den Zeiten Lrrroli Äl. her, als welcher ßdsolchen Titut dem Bischoff Ibeoäu lo zugelegt ^ >halben soll; da doch damals kein Ibeoäulus >>Bischofzu Sitteri gewesen. Kayser Larolus V. il;gab dessen Bestätigung dem um sein Durchl. im>,Erz-Haus wohl verdienten Bischoff und Car- m!dinal NattbLo. Aber durch den, zwischen den4. OiAnitarjbu8 des Sittischen Dom-Capituls ^einer Seits, und den 7. Zehnden in Wallis kanderer Seits, An. 1612. vor der Wahl Bi- ^ >schoffsssoclociHiltebrands, errichteten Tractat Woder Vertrag, haben die Biichöffe zu Sitten Mlihr Recht an die weltliche Hoheit des Landes tticverloren. Es hat zwar erstqemeldter Bischoff kn.samt dem Capitul, diesen Vertrag An. 1615. k»öffentlich widerrufen. Allein das Land wollte Ah!