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Alberti Cranki
502dulted on gebrauch auff/ mit bitte/ man möchte sie dabey fürter laffen gewehrt/ fontso wüsten sie wol/ was gestalt jedern vor seinen Orden gebührete/ zustreben. Aber dermit groffem apparat angefangene Streit hat sich auff vnterhandlung des BapfisVneiniga vnd beschehene Reformation der Mißbräuche bald gestillet. Zu Hamburg giengsschen den etwas beschwerlicher her/ vnd war die sache viel geheffiger weil der Rath vnBürsBurgern gerschafft die Clerisey in verdacht hielten/ als ob siemit ihren heimlichen Practikerund der anftiffteten vnd zu wege brachten/ dz sie der Rath vnd gemeine Bürgere am BapseClerifeysu hams lichem Hofe also tribuliret vnd angefochten würden. Vnd solchs ward mit einemburg. oder mehr vnvorsichtiger weiß aus der Stad geschickten brieffen/ auff etlicher nahmen felschlich erdichtet vnd außgebreitet. Diefen Brieffen ward anders nicht/ alfeinem Evangelio geglaubet/ vnd dañenhero vor gewiß gehalten das die Geistlichealler vncinigkeit in der Stad stifftere vnd anfänger weren. Aus dieser bittern würHel sein böse früchte ausgefproffen. Ein Rath beschloß mit den Bürg.dz dic ClerifepvnGeistliche/ mit jren häusern/ derens gleichwol wenig haben/ keinen gewin seltentreiben/ sie dadurch zuzwingen die Brawhäuser/ welche der Stad den größten vndbesten nügen ertragen/ vnd andere mehr kleine wohnungen/ dieselben zuverfäuffenvnd den Bürgern in die hande zugestatten/ welches sie fürwendeten das es mehrerEinigkeit halber billich nachzugeben vnd zuzulaffen. Vber diß hat man auch vonden Geistlichen zu Wallen/ Mawren vnd Graben/ so gemeiner Stadt Defensionvnd Schuh mit groffem foften erbawet/ cine Contribution vnnd zulage begehret.In deme solchs noch vnerörtert in berathschlag hengete/ beruffet ein Rath( welchsden ein sehr ärgerlich vnd schädlich Erempel gewesen) die Bürger auffs Rahthaußvnd hielten denen vber die Sechzig wieder die Clerisey verfassete Artickel für vberderen jeglichen sie die erflerung hinzu thaten. Was war das anders als das manFewr anblasen vnd das volck gegen die Clerisey verheizt machen? Hirauff giengeeiliche von der Clerifey deputirten vor den Rath vnd begerten zuwissen/ was es füreine meinung hette/ das man sie in ihrem abwesen gegen die Bürger verklaget/ vndhaniemand von ihnen zur andtwert gefördert? Er der Rath fondtevber der ange-
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brachten Klage nicht richten noch vrtheilen, sondern solte viel mehr Mitler fein/jwenn zwyfpalt zwischen den Bürgern vnnd der Elerisey einrisse. Oder da manje beym volck etwas wieder fie fürbringen wollen were billich gewesen/ das man siesum gegenbericht komen vnd ihre verantwortung thun lassen: were man aber gemeinet die Bürger wieder fie anzutreiben hette ein Rath darinn zubedencken/ wiengar vbel ihrer Weißheit vnd Gravitet solchs wolte gebühren vnd anstehen/ soltenfich erinnern/ was sie selber den Bürgern vor eine Sagung fürgeschrieben da derElerisey ihre Freyheit ex indirecto benommen und abgeschnitten. Bathen derwegen/ das sie zu freundlicher handlung vber allen was wieder sie geftritten/ möchtezugelassen werden: daneben were die Clerifey auch vrbütig die Sach( da es jhnenalfo gefellig) zu beyderseits Schiedsrichter Eirendtniß von sich zustellen. Es habejhnen aber die Herren des Wachs beyderley abgeschlagen vnd gefagt: Es wolte einfach darüber nicht ein: sondern so manchmal gehandelt vnd vber dzmissiegel vndbrieffen bestetigt/ keine newe tractation noch comprem ßerleyden. Daneben zeigtdie vondClerifey verordneten an/ die von jnen fürgerante einigkeit were keiner erthebligkeit noch von sonderlichen kräfften/ of begerten jnen solchs nicht aus jre fopfbesondern aus Rechtsgründen durch richterliche entscheidung darzuthun va zubesweisen. Es möchte aber alles nit helffen. Vnter andern ist auch gebeten/ ein Rathfolte erkesten/ das di stifft auch nach alten rechte enter die gemeine guter gehörigvh were je nichts frembdes by die Clerifey in deadey barm fie auch d; stadt: vndbürger recht hetten sich verhielte: Es were viel Bürger finder/ gleichwol auch vielfrembde darunter die von auffen hereinn brachten/ w; fie drinnen verzehrten denenmöchte man Stadtrechts oder auch nur deren freyheit gemeffen lassen die andereGeistliche aufferhalb der stade von genieß vn abnüßung der häuser dariñen hetten.Noch wolte auch dieses nicht verfangen. Den der entsprungene haß daven diclerisey nichts wüste fließ das alles vmb. Jedoch ifts durch bey der theils vergleichung
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