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Die Pestepidemien im Fürstbisthume Basel / von Dr. Schenker in Pruntrut
(Schweiz)
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wolint, bewilligt und die inficirten Leute darin mit aller Nothdurft, welcheihnen ohne das von Euch in der Stadt subministrirt wird, gethan würden, unddass Ihr sonslige Sachen, so gut Ihr könnet, zuthuet, d. h. Hilf und OrdnungEurer bestellten Arznei, Doctoren und Barbierer."

Schon am 26. Januar 1611 konnte der Fürst dem Pater Rectordes Jesuitencollegioms in Pruntrul auf dessen Ansuchen erlauben,auf den 1. Mürz die Schulen wieder zu eröffnen und der fürst-liche Herr seihst kehrte zwischen dein 22. und 25. Februar nachPruntrul zurück. Nachdem die Pest aus den engern fürslbischöf-lichen Staaten zurückgewichen, suchte sie im Juni desselben JahresBiel heim, so dass der Bischof an den Rath letzterer Sladt folgendeVerhaltungsmaassregeln giebt:Wie auch nächst diesem (die An-rufung der göttlichen Gnade) ist die Einschliessung der Personenund Versperrung der inficirten Häuser sehr von Nöthen. Item,wo noch wenig Häuser davon eingenommen, dieselben Leute vordie Stadt in ein be(|uemlich Ort zu schaffen und ihnen alles Nolli-wendige zu gewähren. Dannenhero dieZusammenwandlung, wiean etlichen Orten mit höchstem Schaden und Verlust fürnehmerHäupter und anderer Personen verspürt worden, als ganz hoch-schädlich vor allen Dingen zu meiden, nicht darum, dass diejenigen,so die Krankheit angeslossen, gar zu verlassen seien, sondern den-selben sollen ehrbare Leute neben den Ihrigen zu gebührlicher Ab-wartung und Consolation bestellt und sonsten alle andere Nolli-durft zugeordnet werden. Die Andern aber, so noch gesund, sollensich nicht muthwillig in Gefahr begehen, da weder Gott noch dieLiebe des Nächsten Solches erfordern. Derowegen und diesemAllen nach ist unsere gnedige Meinung, Ihr werdet Euch solcheMittel, welche zur Abkürzung dieses Uebels diensam und bequem-lich sind, zu gebrauchen nicht unterlassen und das Zusammenlebender Gesunden und Inficirten so viel wie möglich verhindern unddenjenigen, welche vor Furcht und Schrecken nicht sicher in derStadt zu sein vermeinen, sondern eine Zeit laug aus- und an einensichern Ort zu ziehen hegehren, solches nit verbieten.

Am 27. Oktober erlässt der Bischof folgendes Schreiben anden Vogt zu St. Ursanne :

Wir haben uns des jetzt vorstehenden Jahrmarkts und dann auch fernererinnert, welchergestalten nicht allein die abscheuliche Sucht der Pestilenzleider fast aller Orten einreisst, sondern dass auch diejenigen, so aus in-ficirten Orten kommen, ganz uugeschent sich unter die Gesunden, sonderlichaber bei dergleichen Jahrmärkten mischen können. Damit nun diesorts guteOrdnung, die bei dergleichen beschwerlichen Zeiten wohl zu haben, nicht