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Schon im Jahr 1667 brach die Pest in Basel wieder aus,nie Bischof Johann Conrad den Voglen zu Birseck, Zwingen undPfeffingen mittheilt, indem er ihnen zugleich befiehlt, einerseitsihren Unterthanen den Besuch von Basel zu verbieten, andrerseitspestverdächtige oder nur aus Basel kommende Personen zu exami-niren und nöthigenfalls nicht auf bischöfliches territorium über-treten zu lassen.
Bürgermeister und Rath von Basel beschweren sich in einemausführlichen amtlichen Schreiben vom 17. September 1667 überdiese Maassregel beim Bischof, indem sie ausführen, dass in Basel und Umgegend die Seuche nicht so ausgebreitet sei wie die Sagegehe, die Luft sei rein. Zugegeben wird aber, dass während denKriegszeiten geflüchtete Landleule die Pest in die Stadt gebracht,dass die Basler aber deshalb das freie Commerlium mit auswärtsnicht aufgehoben hätten. Sie bitten daher den Bischof um dieErlaubniss, dass ihre Waaren und Kaufleute, welche nicht mitseucheverdächtigen Orten und Personen in Berührung gekommenund Gesundheitsscheine vorweisen, durch bischöfliches Gebiet ziehenund die Einwohner bischöflicher, um Basel liegender Dörfer, dieStadt wieder betreten dürfen. Darauf antwortet der Bischof, ermüsse wegen der Gefahr für sein Land sein Verbot aufrecht erhalten.
In einem weitern Schreiben vom 10. Oktober 1667 tlieiltBasel die Maassregeln mit, welche die Stadt der fremden Waarenwegen getroffen. Da die Güter von der Frankfurter Messe undallen Orten nach Basel geschickt und auf der Schützenmatte, einemgesunden Ort, wie in frühem Pestzeiten, verladen werden, ohnemit der Stadt selbst in Berührung zu kommen, da ferner die Wei-terverschickung der Waaren von fremden Principalen rührig ver-langt wird und da sie versichern können, dass nur solche Güter,welche von gesunden Orten kommen, verladen und ohne Berüh-rung mit der Stadt weiterspedirt werden, zumal in gedachter Stadtbis auf Weiteres alle Spedition eingestellt worden, bitten sie denBischof, den von ihrer Lagersladt abgehenden und mit beglaubigtenGesundheitsscheinen versehenen Gütern Ein- und Durchgang durchsein Land zu gestatten.
Auch Mühlhausen beschwert sich beim Fürsten , dass er denVerkehr mit dieser Stadt untersagt, während doch gewiss keinePest in ihren Mauern herrsche. Der Bischof aber ist auf Basels