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Die Pestepidemien im Fürstbisthume Basel / von Dr. Schenker in Pruntrut
(Schweiz)
Entstehung
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Beschlüsse der deshalb zu veranstaltenden Tagsatzung in Langen­ thal abwarten. Die Conferenz fand statt und Basel schreibt am8. Februar wieder an den Bischof; da nach stattgefundener eid-genössischer Conferenz die in Langenthal anwesenden eidgenös-sischen Orte nicht collegialiter, wie Basel gehofft, sondern Solo­ thurn und Sehaffhausen einzeln sich bereit erklärt, die Grenzenzu öffnen, indem sie sich jedoch die Resolutionen des Fürstbischofsund des Markgrafen von Baden-Durlach Vorbehalten, und nachdemder Bischof einer Basler Deputation seine Willfährigkeit mündlicherklärt, bittet ihn Basel schriftlich und formell um endliche Oeff-nung der Pässe. Trotzdem der Markgraf von Baden persönlichin Basel war, um sich mit eigenen Augen vom Stand der Dingezu überzeugen, und in Folge dieses Besuchs die Sperre aufgehoben,will sich der Bischof noch auf die nächstliegenden Stände be-ziehen, bis er sich endgültig entschliesst (Schreiben vom 20. Fehl.)und erst am 10. März 1669 kann sich Basel bei ihm für die end-liche Freigebung des Handels bedanken, indem das Versprechenbeigefügt wird:

Dass kein inficirtes Otter verdächtiges Mobiliar vor Vcrfliessung .fahrund Tag von Zeit der Infection an zu rechnen, aus ihrer Stadt atienirt oderverkauft werde. Dennoch ist die bischöfliche Ertaubniss keine unbeschränkte.Er hat 1) zur Bedingung gemacht, dass kein Brot, keine alten Kleider etc.unter der Strafe der Confiscation dürfen in sein Land gesandt werden und2) sind in die Freigebung des Handels nur die deutschen Vogteien inbegriffen,während für die Ämteien Prunlrut und Pelsberg, da das Eisass die Sperrenoch nicht aufgehoben, derbando fortbesteht. Erst nachdem Luzern , diedrei Orte, am 23. April auch die kaiserliche Regierung in Innsbruck undColbert für das Eisass die Sperre aufgehoben, erlaubt der Fürstbischof am11. Juni die völlige Handelsfreiheit mit Basel in allen seinen Landen, be-merkt aber in seinen Instructionsschreiben an die Vögte, in welchen seinenUnterthanen der Besuch Basels gestattet wird,sie sollten sich aber alldanicht lange aufhalten, noch viel in die Häuser gehen, in alletweg aber keinGewand, Leintuch, Kleider und dergleichen Fahrnuss nehmen und bei ohn-masslicher Straf nicht in unsere Landschaft bringen.

Die ganzen Verhandlungen zwischen Basel und dem Bischof,von dem ersten Begehren Basels, die Handels- und Personensperreaufzuheben, an gerechnet bis zur definitiven und völligen Frei-gebung dauerten vom 17. September 1667 bis 11. Juni 1669,also beinahe 2 Jahre, eine kolossale Spanne Zeit für eine Handels-stadt wie Basel , welche durch die allseitige Sperre jedenfalls un-geheure Verluste an Geld und Waaren zu erleiden hatte.

Dies ist die letzte sogenannte Pestseuche in Basel und derSchweiz . Ob die Epidemie in einer Bubonenpest bestanden habe,