Eine Ergänzung trat dieser Regel bald an die Seite. Denn sozahlreich auch die Augustinerstifter waren, von der Unterwerfungdes gesamten Klerus unter mönchische Einrichtungen war dieWelt noch sehr weit entfernt. Der Prämonstratenserorden un-ternahm es daher, auf seine Weise für strengere Ordnung derStiftsgeistlichkeit zu wirken. Es handelte sich dabei um eineVerbindung, die gleichfalls die Augustinerregel anerkannte, sichaber nicht mit ihrer Einführung begnügte, sondern sowohl dieeinzelne Genossenschaft als den einzelnen Kleriker in die Fesseleiner Ordenspflicht schlug. Dieser Orden entstand im Jahre 1120durch Norbert. Seine dichtesten Niederlassungen waren in Loth ringen ; das Eisass hat nur zwei erhalten: St. Gorgon am Fussedes Odilienberges und St. Nikolaus in Hagenau .
So verschiedenartig im Einzelnen und so stark mehrte sichder Bestand an Klöstern. Wir werden aber sehen, dass auch da-mit der Kreis noch nicht vollendet ist. Die Kirche erweist sich alsfähig zur Bildung immer neuer Formen.
Aber Fülle ist nicht Macht. Und bei allem Reichtum dieserErscheinungen hat das Mönchtum doch seine grosse Zeit schonhinter sich.
Wie überhaupt die Zeiten des Vorherrschens der kirch-lichen Institutionen, auch der kirchlichen Ueberlieferung, ihremEnde zugehen.
Immer bedeutsamer, einer nähern Betrachtung rufend, er-hebt sich neben der Kirche alles das, was Laientum heisst.
Zunächst wird der hohe Laienadel bemerklich.
Dass bei den Grafen Familienzusammenhänge und Stämmeunterschieden werden konnten, haben wir schon früher bemerkt.Jetzt aber treten diese Geschlechter nicht mehr nur in den Per-sonennamen der einzelnen Glieder auf, sondern sie selbst trageneinen Familiennamen, der von ihrem Besitz und der darauf-stehenden Stammburg genommen ist.
Ueberdies hat die bisherige Grafschaftsverfassung zweierleiEinbrüche erlitten:
Der erste besteht darin, dass einzelne Gebiete, Rechtskreise,Herrschaften, vom Verbände der Grafschaft und damit vom Graf-schaftsrechte eximiert werden. Das sind die Immunitätsgebiete,
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