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Geschichte des Elsasses / von Rudolf Wackernagel
Entstehung
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rang aller Kräfte, die nach dem Sturze Harcourts eintritt, kommtauch dieser Kammer zugute. Sie wird im Jahre 1657 zum Conseilsouverain dAlsace erhoben und nach Ensisheim verlegt. Schonnach wenigen Jahren folgt die Wiederauflösung, im Jahre 1661;der Conseil soll nicht mehr souverän sein, sondern als Conseilprovincial dem Parlament in Metz unterstehen. Im Jahre 1674erhält diese Behörde wieder die Festung Breisach als Sitz ange-wiesen. Aber in eben diesen Jahren treten auch deutlicher dieTendenzen hervor, die Zuständigkeit dieses Gerichtshofes aufdas ganze Eisass zu erstrecken. Es folgen die Ueberwältigungder Dekapolis, der holländische Krieg, der Nymwegener Frie-denstrag; noch im Jahre dieses Friedens, 1679, wird der Ge-richtshof als Conseil superieur dAlsace, wesentlich als Appell-hof, wiederhergestellt und mit einer besondern Reunionskammerausgestattet. Die Verlegung seines Sitzes nach der Neustadt(Strohstadt) Breisach im Jahre 1681, dann zur dauernden Re-sidenz nach Colmar im Jahre 1698 hat mit dem Rechte der Be-hörde nichts zu tun.

Seit dem Reunionsjahr 1680 besteht nun der Conseil Sou-verain, an Würde und Macht den französischen Parlamentengleichkommend, als merkwürdig reichgeartete Körperschaft.Hochangesehen, mit starker Wirkung auf die Zustände desLandes, durch seine Tätigkeit die Arbeit der Intendanten beglei-tend und ergänzend. Dieser hohe Rat ist zugleich Gerichtshof undVerwaltungsbehörde. Seine arrets treffen die verschiedenartig-sten Gebiete der Administration; er vertritt gelegentlich die all-gemeinen Interessen der Provinz gegenüber der Krone. Doch istsein Wesen und seine Kraft vor allem begründet in seiner Funk-tion als oberstes Tribunal. Hier waltet das ausgebildete franzö-sische Gerichtsverfahren; hier zeigt der Conseil seinen Stolz alspouvoir de premier ordre.

Der Conseil hat zwei Kammern; er ist besetzt mit mehrerenPräsidenten, mit Conseillers, greffiers, secretaires interpretes,huissiers. Sie alle tragen Kleidung und Auszeichnung der ma-gistrature souveraine: die rote Robe, den gefütterten chaperon,den Ueberwurf; unter den Conseillers sind jeweilen zwei Cheva-liers dhonneur dEglise und vier Chevaliers dhonneur dEpöe.Die zahlreichen Advokaten des barreau aber scheinen mit der

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