90 Erster kerioöm. I. Capitel,_
Ln. 17;?. welche Buchstaben die Regentinnen dieses Namens, als die jetzt regie-rende Russische Kayserin, und des Herrn HertzogS, als höchsten Or-dens-Stifters verstorbene Frau Gemahlin, zugleich aber auch diePflichten gegen Freunde und Feinde, gegen GOtt und der Herrschafft,und gegen sich selbst vorstellig machen sollen, in der Überschrift undErklärung : ^Mgntibu8 lullitigm, ?iet3tem, kiflem : Den Liebha-bern der Gerechtigkeit, Frönnnigkeit und Treue. Dieses Ordens-Zeichen hänget an einem breiten rothen Bande mit gelbem Rande,welcher von der lincken Schulter an der rechten Seite getragen wird.Auf dem OrdenS-Scern, welcher auf der rechten Seite der Brust ste-het, präsentiret stch ein gerades rothes flammigtes Creutz, mit obge-Der Her- meldter Überschrift. Eben dieser Hertzog von Holstein-Gottorp ließdtirch seinen Gesandten an dein Königl. Schwedischen Hof anfragen,wnt auf ob Ihr» Maj. vor dienlich zu seyn erachteten, die vor: Seiten des Her-das neue tzogs gefaßte Absichten zu unterstützen, weil Er entschlossen wäre, nachseine An- dein Ort des erfolgenden General-FriedenS-CongresseS ebenfalls einenÄiq ma- bevollmächtigten Minister zu BeobachtlMg Dero Interesse abzuferti-chen. gen, in angezweifelter Hoffnung, Er würde bey solcher Gelegenheit, so-
wol durch die Cron Schweden, als durch andere hohe Machten,wegen seiner hin und wieder zu «lachenden Ansprüche kräfftig nil-terstützet werden. ES wurde aber dem Herrn Gesandten die weit-läuftige Antwort ertheilet, wie man davor hielte, daß bey Gelegenheitder vorzunehmenden FriedenS-Handlungen, nur bloß allein die Ent-scheidung derer zwischen der: Krieg führenden hohen Machten obschwe-benden Angelegenheiten, aber »licht fremde Sachen in Vorschlag undÜberlegung mochten gebracht werden.
Hessen- Die Hessen - Cahelischc Gesandtschafft eommnnicirte zu Regen-aebrt du ü)"kg eine Schrift den andern Herren Gesandten, welche den ZustandNestung der Vestung Rheinfels betrist, woraus zu ersehen, daß, daJhro Kö-Rheinfeis. nigl. Maj. voll Schweden sich abermals zum Bestell des gemeinenWesens dieser Vestung angenommen, nutzste mit ihren Truppen be-setzt, Dieselbige nicht Willens sind, mehr davon abzustehen, »loch diebereits angewendete grosse Kosten umsonst zu verlieren.
Nevqcleq- In den bisherigen unter den Hochfürstl. Sachsen - Saalfeld-tn'dm " und Sachsen - Meinungischen Häusern, viele Jahre gedauerten Sach-Sächfl- sen-Cobtwg-Eisenberg-lllld Rhernhildischen SllcceßionS-Streitiqkeitell,scheu Häu- ist durch hohen Kayferl. AllSfprllch die Residentz, auch Stadt undürn. Amt Cobnrg, riebst dern Arirt Mönchröthen mit aller Gerichtsbarkeitund Landes-Hoheit den beyden Durchlauchtigsten Fürsten und Herren,Awifttan Ernst, und Frantz Josiä, Gebrüdern, Hertzogen zu Sachscn-Saalfeld, zugeeignet, dahero auch den 29. Julii von der daselbst anwe-senden