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_ Teutsche Geschichten. __^
Verwaltung der Nassau-Siegischen Lande bekonlmen hätte. Von die- r?;;-stm wolte sich der Sohn der Marquisin von Mailly, Marinttlran, alseinen Printzen zrr Paris angeben. Nun ist es zwar an dem; PrmtzEmanuel hatte sich den -z. May 171-. mit gedachter Marquisin, mitNahmen Charlotte, Ludwigs, Marquis von Mailly, Tochter vermah-let Er hat sich aber wieder von ihr scheiden lassen, lind die Furstl.Nassauische Häuser, Dilleuburg und Dich, wollen aus seiner Erklä-rung, die er vor seinem Tod gethan, erweisen, daß erlest an. 17-6.nicht mehr mit ihr ehelich qelebet, und vorher auch keine Kinder mitM qezeuget habe. Dem ohngeachtet wurde dieser angebliche PrintzMaximilian, durch einPäbstl. Breve vor einen rechtmäßigen Sohnund Nachfolger des Fürsten Emanuel von Nassau - Siegen erkannt,und der König von Franckreich nahm sich auch derselben all, undsuchte es bey dem Kayser dahin zu bringen, daß ihm zu feinern ver-meintlichen Recht möchte geholfen werden.
Die Reichs-Stadt Gellnhausen hat sich endlich wieder in den Be-sitz ihrer unstreitigen unmittelbaren Reichs-Gerechtigkeit gesetzet. Siewar bereits an. iZ4s>. vorn Käufer Carl I V. an den Graf Günthern zuSchwartzburg verpfändet, und die nachfolgenden Grafen haben sie an.
14z e. an Churfürst Ludwig II. von der Pfaltz, und den Graf Heinrichvon Hanau erblich, und mit eben dem Recht, als sie ihnen gehöret, ver-kauft', daher denn diese beede Häuser auch die Stadt als eine Munici-pal-Stadt zu behalten getrachtet. Wie sie denn auch an. 1708. bereitsbloquirt, jedoch auf Vorbitte der Benachbarten wieder befteyet wurde.
Sie hat beständig behauptet,daß sie, dieser Reichs-Pfandschafft ungeach-tet, dennoch eine unmittelbare Reichs-Stadt geblieben, hat auch letzthineill gutes Urtheil von dem Kayserl. Cammer-Gericht erhalten; daher siedenn von dem nunmehro geraume Zeit her nicht gebrauchten Recht desSitzesund Stimme auf dem Reichs-Tag wiederum Besitz genommen,und den Regenspurgis. Stadt-Consulenten, Häberle, zu ihrem Bevoll-mächtigten bestellet, dessen Vollmacht auch von dem Chur -MavntzischenReichs-Directorio angenommm worden; und höret man nicht, daßman von Seiten Chur-Pfaltz und Hanau sich dagegen gereget hatte.
Sonst sind noch verschiedene hohe Todes - Fälle, Vermählungen, To.und Geburten in diesem Jahr anzumcrcken. Am z. Febr. verwechselten
von Zweybrück - und Bnrckenfeld Durch!. HeZgsArchan III. das Zeitliche mit dem Ewigen, er war gebohren den 4. von Zwey-Novembr. 1674. die Frantzös. Kriegs-Dienste haben Ihr» Durch! Bücken,gleich, nachdem Sie in vorigem Jahr endlich, zu der bis dahin streitttgen Suceeßion des Hertzogthums Zweybrück gelangten, quittiret,und hinterliessen von dero Fr. Gemahlin, Carolina, Grafens Ludwigs
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