Band 
[Sechster Theil]
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IIL

Erster?erioäu8. I. Capitel.

än. I?;;. amwch davor erkenne. Über dieses soll er die Territorial-SttperioMderer Langharum haben, nach Jnnhalt deren Liften, welche an. 17Z2.der Connnandeur Solar: vorgeleget hat. Zn solchem Ende wird derKayser, nicht nur zum Vortheile des Königs von Sardinien, den gan-tzen Jnnhalt des Kayserl. Diplomatis, von dem verstorbenen KayserLeopolds vom8. Febr. 1690. verneuern, sondern er wird auch die da-rin ausgedruckte Coneeßionen auf alle in besagter Lifte speeificirte Lände-reyen erstrecken, dergestalt, daß selbige als Asster-Lehen seiner unmittel-baren Domination unterworfen werden, und er soll gehalten seyn, sel-bige als Lehnbar von dem Kayser und dem Reiche zu erkennen. Gleich-falls soll er die vier Ländereyen, St. Fedele, Torre äl Forte, Graven-do, und Campo Maggiore, in Conformität des anno 1712. von denenSehieds-Richtern gethaner: Ausspruchs, bekonrmen. Und es soll ihmfrey stehen, in denen von ihm erworbenen oder ihm cedirten Landen,zu seiner Sicherheit solche Plätze, die er dienlich befindet, zu befestigen.Derfünff. Artickel ;) Dem Kayser sollen alle andere Staaten ohne Attsnahm,te Artickel. die er vor gegenwärtigem Krieg besessen, wieder gegeben werden. Überdieses sollen ihme zu vollen Eigenthum die Hertzogthümer Parma nndPlacentz abgetretten werden. Jhro Kayserl. Majest. werden sich verbin-den, die Desincammerationen von Castro und Ronciglione nicht mehrzu treiben, als auch dem Hause Guastalla, wegen seiner Ansprüche andas Hertzogthum Mantua , in Conformität des za. Artickels im Baa-dischen Friedens-Traetat, Recht wicderfahren lassen. Jhro Allerchristl.Majest. werden Dero Seits, an besagte Jhro Kayserl. Majest. und andas Reich alle, dem einen und den: andern, durch ihre Waffen abge-Der sechste nommene Conqueten, ohne Ausnahme, restituiren. Artickel 6) JhroArtickel. Allerchristl. Majest. werden in Betrachtung dessen , was abstehet, illbester Form, die Pragmatische Sanction vor: An. 171z. über die Staa-ten, die der Kayser aetualiter besitzet, oder in Krafft derer Präliniiiiar-Arttckel besitzen wird, garantiren. Art. 7) Es sollen von einem und vondem andern Theil Commissarien ernennet werden, und zwischen JhroKayserl. Malest, und Jhro Allerchristl. Majest. das Detail der Grän -tzen des Elsafies und der Niederlande , in Conformität derer vorherigenTractaten, und nahmentlich des Baadischer; Tractats, zu reguliern.Wir Endes Unterschriebene haben,in Krafft deren,Vollmachten von un-seren Herren, gegenwärtige Präliminarien geschlossen, welche so lange,bis man unter denen Theilen etwas anders verglichen, geheim gehalten,und m Ze:t von einen: Monate, oder noch eher, wenn es sich thun lässet,ratisteiret werden sollen. So geschehen zu Wien den z. Octobris, i?zs.

Der sie-bendeArtickel.

(1^8.) Philipp Ludwig,

Graf von Smtzendorf.

, (h. 8.) Johann Baptist«cis Is Beaume.

Hier-