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lh Der Hund verliert die Eßlust, zeigt Widerwillengegen Flüssigkeiten/ sucht dagegen ungewöhnliche Dinge,wie Holz, Stroh, Leder, Wolle, Haar und dergleichenick zu verschlingen; er wird unruhig, sucht zu entlaufen,««! . oder er wird traurig, träg, mürrisch, verkriecht sich an
dunkle Orte, ohne zu schlafen; er hat geröthete oder« trübe Augen, laßt Schwanz und Ohren hängen, zeigt^ i beim Bellen eine ungewöhnliche, ängstliche, rauhe, hei-sere Stimme.
^ An einem solchen Hund wird der gerufene Thier-M arzt entweder, wenn es der Eigenthümer verlangt, intkn dessen Haus die Kur vornehmen, oder er wird den-selben auf den Wunsch des Eigenthümers, oder imA Fall der Thierarzt die Krankheit gefährlich hält, auch^ gegen denselben, in den auf der Wasenmeisterei hiezuM, bestimmten Stall bringen lassen und dort die Kur fort-M setzen.
An den Wasenmeister ist alsdann, je nach der Größedes Hundes, ein Fütterungsgeld von i —Z Batzen per^ Tag vom Eigenthümer zu entrichten.
^ Für die genaue Befolgung obiger Vorschrift ist derbetreffende Thierarzt dem Sanitäts-Kollegium verant-wörtlich, und es hat derselbe dieser Behörde bei derim §. 7^ der Polizei-Strafordnung auf die Nichtachtungfestgesetzten Strafe, von der getroffenen Maaßnahme zur^ Anordnung des weiters Angemessenen, Anzeige zu machen.
§. 7. Sollten sich mehrere Spuren bevorstehender^" Tollheit unter den Hunden zeigen, oder ein toller Hundim Kanton oder dessen Nähe gesehen worden seyn, so
E" ist alsofort dem Sanitäts-Kollegium Anzeige davon zu
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