Band 
Zweyter Theil
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lich werden könnte, die durch den Zufluß oder denAbgang der Nachfrage erhöhte oder verminderteEinträglichkeit diesen Uebeln am besten vorbiegenwird. Die Fürsorge der Gesetzgebung oder diewillkührliche Eiuwürkung der Verwaltung scheintmir hier nicht nur überfiüßig, sondern auch schad,lich, weil die menschliche Weisheit gar zu kurzsich,tig ist, um die Gränzen zu bestimmen, wo dieEinschränkung anfangen oder aufhören soll. MirLeucht also die Einschränkung des Rechtes zu ar-beiten sey eine Anmassung, welche die Gewaltund die Fähigkeit der.Menschen übersteiget; undeine Unternehmung, wo der Wiükühr keine Grän-zen mehr gesetzt werden können, so bald man sichdabey den ersten Schritt erlaubet.

Ich glaube nicht, daß Herr Schlosser den Satzverwerfen werde; daß wie mehr die Menschen inallen Arten arbeiten; wie mehr verschiedene Pro,dukte der Natur und Werke des Fleisses erzieletund verbraucht werden, es desto besser sey. Erbehauptet aber die nöthige Menge und der gemein,nützige Absatz der Arbeit werde durch gesetzgeöe,rische Anstalten und durch die eingeführten Mei,sterschaften eher und in einem höhern Grade vonGüte erhalten werden, als durch die Frenhcjtund durch die Aufhebung der Gilden; und evhält es für billig, baß der Bürger diesen Vor,