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Gottfrid Arnolds unparteyische Kirchen- und Ketzer-Historie : von Anfang des Neuen Testaments biss auf das Jahr Christi 1688
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2 u Th.l-B. vii. C.IV. vou den S ynoäis dieser ze LL^

Ichr vc. 4 uo 5 .AiL 7 r-»«^^-uttd vonGOttgetriebencman-Wvcc.ner ausgaben / und setzten/daß 2. natürlichewillen inCHristo/und der menschliche dem». Göttlichen unterworffen wäre. Wer dar- wider lehre/der solle/wenn er ein Kirchcn-die- ner/ abgesetzet/ein Laye aber verbannet undverwiesen/ die vornehmen aber ihrer viensteentsetzet werden, ( 5 ) Wobey mercklich ist/jSoaoritis daß unter andern auch der Pabst Donockusmilden übrigen^lonorkeütenverbannetwor-«!-r,rr. tzm ist. (g) Welches auch die folgenden con-cilia, (b) und der Pabst Leo II. selber 0 )gut geheißen haben: Daher die Pabsilichenalle schein-Ursachen zusammen gesuchet / ihrenPabst ZU sslviren.

(f) Ada Syijodi VI. P. Diaconus Lib. XIX. Simo-neta Lib. IV. c. 41^, Ado Viennensis. Beda inRation. Temp. Regino & Ivo in Chron. (g) Act.XliX. conf. Beda Lib. de VI. /Etat. in Const. c.67, Anastaiius in Leone II. Cedrenus, ap.Plio-tium. Ado Chron. (h) Synodus Quini-Sexta.can. 1. & Nicenall. Art. (i) Leo II. ep. ad Con«stantin. & aliis ad Hispanos To. Vli. Concil.Conf, Forbesius Instr. V. c. 18.

Synodus 3. NachdiesemsynodostelltendicGriechischenQumi- Bischöffe noch einen zu Constantinopel Annoösr.odernach anderer rechnung 69 i.an/welchlste s-mShsV, Quinisextam nennten / weil er zurergantzung derbeyden vorhergehenden des ;renund Seen dienensolte/inwelchcnwegen desvie-lenwort-gezancks nichts vonpmLcis war ver-ordnet worden, (k) Deswegen man nun diegottseligkrit wieder einführen wolle / wie manvorgab/ obwol diesatzungenselber/und der er-folg weisen / daß es wenig gefruchtet gehabt,indiana. Sonst heist er auch Sullana, weil er zu Con-stantinopel in dem ortdesKgyserlichenPallastsgehalten worden/den man oder ein ge-wölbe hieß. Betreffend aber die aLa selber/ soward zu förderst das vorige concilium gut ge-Acta des. heissen. Ferner so ordnete man viel an / wel-ftlbm. ches der Meinung und xraxi der Römischen jkirchen schnür stracks entgegen stunde. AlsWider diehe, war die freyher't der Aeltrsten/ Dia-ftrdbe ®*" conen und Sub-Diaconen / daß sie ihrewerber behalten durMen. Wiewohldoch dieser gewissenö-zwang dazu gesetzet ward/daß sie in währenden» kirchen - dienstkeine andere jolken heMehen. (1) Sowurde auch denen faulen Bisihöffc« und allenaufferlegt / daß sie stlber das volck ausder G^rrfst lehren solten / und zwar5 alle tage / und sonderlich ssnrags. (m)Die 4. stuffen der büssenden wurden auch wie-derum bestätiget / und denenBischöffen dabeydie difpensation überlasten / (n) wie auch dieenthaltung vom blut und ersticktenwieder eingeführet, (o) Welches beydes vonGriechen lange vergessen/von denLateinischenkirchen aber gar abgeschaffet war. Nebendiesen aber und andern / die noch leidlich wa-ren/siehet man aus den übrigen canonen/wasdie elende lenke vor eine gottseligkeit gemeinetAberglau-gehabt / nemlich die auff lauter aberglaubenbe bksia- und thorheit hinaus liess« Wenn sie zum exem-<isei.pel beschlossen : Daß kein Laye fölte in die jchrancken um den Altar kommen/ausgenommen der Aäyser. (x) Daß,»man das zeichen des creutzes nicht aufsden boden formiren sötte/ bey straffe der

ausstoffung. (q) Daß man an den sonn- ''Jahr vcitag biß auss den abend die knie nichtdißDCcbeugensolte. (r) Daß keiner mit einem Iu-»den essen oder baden / kein ungesäuert brodessen solke / und was dergleichen Tand mehrwar. (5)

(k) Praefatio Synodi ad Justinianum II. Balfamonin Schöl. (1) Cati. III. VI. & XIII. atque ap.

Gratianum dist. 31. c. Quon am, (m/ Can.

XIX. & CU. (n; Can. 87. (o) Can. 6J. (pj

C .69. (q ) c.75. (r) c.90. (s) c.ii.

4. Es ist aber aus bcsagtcm.leicht zu schlief- Wibe»sin/ daß die Päbstischen mit dem synodo un- stM ^möglich haben können zu frieden seyn. Zu-maln ausdrücklich darauff beschlossen wurde/daß der Patriarch von Constantinopel demvon Rom in allen privilegien solte gleich seyn/

UNd zwar Nach dem sitz des ChLicedonensr-schen synodi, (t) Welches dann jene so sehrverdrossen hat / daß sie mit lauter katzern undnarren üm sich werffen/und das Conciliumselbst em conventicul, eine betrügerey und con-sxirarion.rituliren. (u) Die Pabsie hernach/

als Sergius, Johannes VJI. Constantinus UNd

andere beschwerten sich auch hefftig darüber/weil nichts davon in ihren kram dicncte. Wor-inn sie denn desto unverschämter handelten/je weniger gleichwol zu laugnen stehet / wasihre eigene Distorici gestehen/daß nemlich vonVcchks-dem Römischen synodo und dem Pabst S-r-digungdaPo selber eigene abgeordnete dabc» gewesen^"-seyn: 0 ) Welches auch andere bezeugen, (y)

Zu geschweige«/daßhernach der Pcwst Adna-nus 1. den synodum vor richtig erkant / unddas folgmde andere X icenische Concilium sichauff jenen bezogen hat / auch sonst ihn die Scri-deuten hauffig anziehen und loben / und zwarnicht nur die Griechischen / (2) sondern auchdieLateinerselbst mit unter demjoch desPabsts.(2)Wiewol abermaldieTücke der Clerisiy dar-aus klar sind / da ihrer viel darunter klagen/wie sie keine asta von diesem synodo hättet»finden können / weil sie nemlich langst von densclaven des Pabsts verschleppet und aus demwege geraumer worden.

(t) Can. 36. (u) Baronius A. DCXCl t. n. I. f. 7»

& 8. Ailatius de Consensu Gr.-& Lac. I. c. 27.sx) Auastasius in Sergio, (y ) BalsimonSchol. ad Orat. Synodi ad Imper. (z) Tarasius .

Theodorus Studita . Damaicenus. Nicetas- Lib,

V, adv, Latinos, (a) Gratianus Dist. 16,31,&c.

Faseiculus Temp. Cuipinianus Sabellicus, loh.

Toletanus.

^ 5 . Dieses alles leget abermal die Verderb-Nus klar an Tag / und noch mehr die andern lynodi.particular- synodi , welche in grosser menge dasmeiste mit abfchaffung der gröbsten argernüsund schandthaten der Clerisiy zn thun gehabt.

Einige proben daraus haben wir im r.Cap.gese-hen/und die meisten davon/sonderlich die Spa-nischen/stnd voller klagen über die greuliche un- Mttsuchtczuchtund andere laster der Mönche und Pfaf- bksiimns-fen / wie auch über das Unwesen des gemeinenvoicks / so gar / daß offr einige redliche män-ner dabey bitterlich gewemet haben. Wiewoldiese anstalten doch wenig halsten / da gemei-niglich denen gesehen kein Nachdruck gegebenward / und in .Ministerii honorem viel ver-tuschet und ungestrafft blieb. Im übrigenwend-tt man zeit/mühe und kosten anst un-nütze