VII. Katalogisirung der Autographen.
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Klasseneinteilung zu behandeln, nur mit dem einzigen Unterschiede,dass die Angabe der Autographen ganz vollständig sein muss, wennausserdem kein Hauptkatalog zu Gebote steht.
Trägt man neue Erwerbungen stets recht sorgfältig in diese Kata-loge nach, so wird das Ganze auch immer in der schönsten Ordnungbleiben. „Der Sammler“ — bemerkt v. Radowitz — „wird sich über-haupt nicht scheuen, die Zahl und Art seiner Verzeichnisse zu vermeh-ren, da er aus Erfahrung weiss, dass schon das Einträgen und Nach-fragen des Zuwachses einen hohen Genuss bereitet, und daher derkürzeste Weg, der bei Geschäften so sehr empfohlen wird, hier mitnichten der beste ist 1 .“
3. Sag Doubletten- oder Changeverzelohnlgg.
Fast jeder Autographenfreund, der längere Zeit gesammelt hat,wird wohl in seiner Sammlung manche Namen in mehrfacher Anzahl(Doubletten) besitzen, die er gern gegen andere, welche ihm noch feh-len, abzugeben (zu changiren) bereit ist. Daraus hat sich zwischen be-freundeten Sammlern eine Art Geschäft herangebildet, welches wesent-lich zur Vermehrung und Ergänzung der Sammlungen beiträgt. Hierzudient das oben erwähnte Verzeichniss, welches in seinen einzelnenTheilen ganz so wie der Hauptkatalog angefertigt wird. Je genauerman solches ausarbeitet, um so entsprechender wird auch der Erfolgsein. Von grossem Doubletten-Sammlungen besitzt man sogar gedruckteVerzeichnisse 2 .
4. Das Desideraten - Verzeichnis«.
Dieses Verzeichniss gehört zu den einfachsten autographischenArbeiten und besteht nur in einer alphabetischen Aufzählung derjenigenNamen mit Beifügung des Charakters jener Personen aus allen Klassen,deren Handschriften einer bereits grossem Sammlung noch fehlen unddie bei sich darbietender Gelegenheit ergänzt werden sollen.
„Man hüte sich nur“ — sagt Falkenstein 3 in Bezug hierauf— „inseinen Wünschen nicht allzu weit in frühere Jahrhunderte zurückzu-gehen. Je mehr man sich von der Jetztzeit entfernt, desto mehr nimmtdie Wahrscheinlichkeit ab, aus jenen Perioden zu erreichen, es wäre
1. Dess. Schriften. I, 437.
2. Vgl. den X. Abschnitt.
3. Nach dess. hinterlassenem Mspt.