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Erstes Kapitel.
Namenszug „Carolus“ auf. Ludwig XIV . und seine Nachfolgererlaubten ihren Kabinettssekretären, minder wichtige Schrift-stücke selbst zu unterzeichnen 1 ). Es ist bekannt, daß viele Luther-briefe von Melanchthon herrühren, der die Handschrift des großenReformators täuschend nachahmte.
Helden, die das Schwert führten, konnten und wollten nichtgern mit der Feder umgehen. Wenn dementsprechend Egmontseinen Sekretär auffordert: „Unter vielem Verhaßten ist mir dasSchreiben das Verhaßteste. Du machst meine Hand ja so gut nach,schreib’ in meinem Namen“ (2. Akt, Egmonts Wohnung), so hatdiese „Arbeitsteilung“ — die man hier vielleicht der dichterischenFreiheit zugute halten mag — den Schein der Wahrhaftigkeit durch-aus für sich. Außerdem läßt sie einen Schluß auf die Bequemlich-keit dieser Herren wie auf die Echtheit der heute von ihnen imPrivatbesitz oder im Handel befindlichen „Autographen“ zu.
Auch der Sekretär des Herzogs von Wellington ahmte dieHandschrift seines Herrn täuschend nach. Als einmal ein Schülerdes Eton College ein paar Goldamseln wegschoß, redeten ihm seineKameraden ein, sie seien Eigentum des Feldmarschalls, ihre Tötungwerde unangenehme Folgen für den jungen Schützen haben. Dieserentschuldigte sich in einem langen Schreiben, auf welches die Mit-teilung einging, Feldmarschall Herzog von Wellington werde ausdem Entschuldigungsschreiben nicht recht klug. Einer der Lehreram Eton College kaufte den Brief, um später einzusehen, daß ernicht vom Herzog, sondern nur von dessen Sekretär herrührte.
Gleich den Königen und Fürsten dürfen auch die Feldherren,Staatsminister und Diplomaten ihre Verfügungen nur eigenhändigunterzeichnen; so will es der durch die Jahrhunderte geheiligteBrauch. Bei den an sie gerichteten Eingaben und Berichten schreibensie ihre Antwort bzw. Entschließung als Randbemerkung nieder,die der Sekretär zum Antwortschreiben formuliert dem Ministerzur Unterzeichnung vorlegt. Unter Friedrich Wilhelm I. undFriedrich dem Großen wurden die mit den Randbemerkungen ver-
*) Vgl. S. 361 und Abb. 70.