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Erstes Kapitel.
Abgeordneten hatten bereits unter Jakob I. Portofreiheit für ihrePostsachen verlangt. Nach der Wiedereinsetzung der Stuartswurde über dies Privileg lebhaft diskutiert, obwohl der Präsidenteine Abstimmung hierüber als der Ehre des hohen Hauses un-würdig bezeichnete. Schließlich wurde die Portofreiheit der Par-lamentsmitglieder zum Gesetz erhoben, aber erst unter Georg III. wurde bestimmt, daß jeder Brief mit dem Namen und der Adressedes Absenders zu versehen sei. Bei der Einführung des einheit-lichen Pennyportos, am 10. Juli 1840, wurde diese Vergünstigungder Portofreiheit für die Parlamentarier aufgehoben. Die englischeStaatskasse hatte durch dies bis dahin gewährte Vorrecht ganzerhebliche Verluste erlitten, sparten doch beispielsweise Bank-häuser jährlich etwa 700 Pfd. Stlg. Portokosten dadurch, daß einerder Direktoren dem Parlament angehörte! Eine Zählung ergab,daß im November 1836 allein 94700 „Frank Letters“ durch London gingen; im Jahre I837 betrug ihre Zahl 7400000. Da diese Franks— wie gesagt — zu Sammlungen vereinigt wurden, so fanden bis1840 häufig Frank-Versteigerungen statt, bis das Vergnügen anderartigen Postsachen der Vorliebe für die neu eingeführte Brief-marke wich. Heutzutage sind die einst vielbegehrten Franks nahezuwertlos, auch dann, wenn sie von Wellington herrühren.
Im Reiche des Autographen tauchen häufig die berühmtenSparkuverts Kaiser Wilhelms I. auf, auf denen der sehr sparsameMonarch die Aufschrift „An Seine Majestät den Kaiser “ untereigenhändiger Hinzufügung der Anschrift des neuen Adressatenin „Von Seiner . . . .“ umänderte.
Fundgruben für Autographen minder bedeutenden Inhalts,meist auch bloßer Namenszüge, bilden die Besuchs- und Einschreib-listen fürstlicher Personen. Die Herausschneidung berühmterNamen aus diesen Blättern stellt natürlich eine arge Verstüm-melung dar — denn was soll der Sammler mit den schmalen Streif-chen anfangen, auch wenn eines von diesen die Worte trägt:
Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen,
Gene/alfeldmarschall“