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Handbuch für Autographensammler / Eugen Wolbe
Entstehung
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Viertes Kapitel.

über die Widerlegung der Cartesianischen Philosophie, von Torri-celli über das von ihm entdeckte Gesetz.

Einem Sammler dieser Art, der das Aufhäufen von Autographenim wahren Sinne des Wortes wissenschaftlich betrieb, gebührt.einEhrenplatz in der Geschichte des Autographenwesens!

Der Weltkrieg mit seinen Erschütterungen des Wirtschaftslebenshat eine große Umschichtung in der Kunst-, Porzellan-, Münzen-und Antiquitätensammelwelt gezeitigt, indem bis dahin gutgestellteBeamte, Offiziere und Pensionäre ihre Sammlungen infolge wirt-schaftlicher Schwierigkeiten veräußern mußten, während die Kriegs-gewinnler mit den mühevoll zusammengetragenen Schätzen augen-fällig ihre Salons ausputzten. Im Autographenwesen hat zwar dieKaufkraft der bescheiden Bemittelten nachgelassen, aber dieneuen verständnislosen Reichen sind in unser stilles Reichnicht eingedrungen: es schien ihnen nicht der Mühe wert, vergilbteBlätter in Schränken zu verwahren, wo sieniemand sieht; dieObjekte ihres Sammeleifers müssen an deutlich sichtbarer Stelleim Salon zur Schau prangen!

Der Autographenkult bleibe auch fürderhin auf seine kleine,stille Gemeinde beschränkt. Unsere ernste, auf der Kunst, ver-ständnisvoll zu sammeln, aufgebaute Wissenschaft ist der lautenÖffentlichkeit ebenso abhold wie der protzigen Schaustellung in-mitten von Prunk und Luxus.

Von der Seite jener reichgewordenen Emporkömmlinge drohtunserer Wissenschaft keine Gefahr. Schlimmer ist die bereits ge-kennzeichnete Abwanderung kostbarer autographischer Schätzeins Ausland. Noch zehn Jahre, und in Deutschland werden Goethe-und Schillerautographen als größte Seltenheiten ausgeboten undbewertet.

Die Sammler der Vergangenheit waren in der glücklichen Lage,jedes Autograph ihrer berühmten Zeitgenossen zu billigem Preiseerwerben zu können. In der Gegenwart kommen eigenhändige Briefezeitgenössischer Größen selten in den Handel, weil sich diese Herrenfast ausnahmslos der Schreibmaschine bedienen und sich nur aufihre eigenhändige Namensunterfertigung beschränken. Der Histo-