Buch 
Neu-vermehrtes historisch- und geographisches allgemeines Lexicon ... : In welchem das Leben und die Thaten der Patriarchen, Propheten, Apostel, Vätter der ersten Kirchen, Päbsten, Cardinälen, Bischöffen, Prälaten, vornehmer Gelehrten und Künstlern, nebst denen so genannten Ketzern; Wie nicht weniger derer Kayser, Könige, Chur- und Fürsten, Grafen, grosser Herren, berühmter Kriegs-Helden und Staats-Ministern; ... Und endlichen Die Beschreibung der Kayserthümern, Königreiche, Fürstenthümern, freyer Ständen, Landschafften, Insuln, Städten, Schlösser, Klöster, Gebürgen, Meeren, Seen, Flüssen, und so fortan; .. Dißmahlen von neuem mit Fleiß gantz übersehen
Entstehung
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io Vorrede.

Der Art. Iaversac ist aus Bayle genommen. Dieser niel-det, Iaversac habe einem seiner Büchern, so er in der Streit«Sach zwischen Balzac und dem P. Goulu geschrieben , den

Titul vorgesetzt : Discours dAristarque ä Nicandre. Dadurch

nun hat Iaversac sich den Nahmen Aristarque nach der selbigerZeit sehr üblichen Weise geben wollen, wie er hingegen sei-nen Freund, welchem er das Buch zuschriebe Nicandre hies-se. Mein wie hat mans uns in dem Lexico bisher verteut-schet. Es heisset: Iaversac habe den Namen Aristar-chus ä Nicandro angenommen.

Eine gleiche Unbesonnenheit hat verursachet, daß die so

leichte Wort im Art. IlUS, llus quatrieme Roi des Troiens,folgender Massen sind verkehret worden : Ilus der vierte,ein Röntg der Trojanern ; da es doch gewiß ist, daß nichtIlus der vierte Trojanische König seines Namens gewesen,oder jemals von einem Scribenlen ist gezehlet worden, son-dern allein der vierte König zu Troja von Dardano dem er-sten Stiffter und Urheber dieses Reichs, inmassen zwischenbeyden nur allein Erichthonius und Tros allda regierethaben.

Das Frantzösische Wort Diocesc, welches diejenige stuckeLands - so zugleich unter ein Bistum gehören, andeutet, musnothwendig, wie sichs aus der Bedeutung des Worts schliesscnläßt, in sehr viele Artickel einen merckltchen Einfluß haben.Nun ist das in den vorigen Ausgaben übersetzet worden rGebier, und kan man schier nicht sagen, wie viel Verwir-rung dadurch in Geographischen Artickelu verursachet worden.Wir können dessen ein Muster sehen in dem Art. BurgundiaTransjurana. Da stehen bey Moreri diese Worte: Ou etoient

les Dioceses de Bdancon , de Tarantaise , de Bäle , Ge-neve , Bellay, Lausanne, Sion, Maurienne , Aoste, les Vil.les de Berne , Solleure , Fribourg &c. Will MÜN die Worte

recht übersetzt haben ; so bedeuten sie: In diesem Land

(NeMch in Burg. 1'ransjur. ) fanden sich die Dioecescs oder

Lißthümer oder geistliche provingen ( dann mit diesemlüstern Wort werden die zugleich unter einem Ertzbischoff ste-hende Länder angedenket) vonBesan-ron, Tarantaise, Basel ,Genf, Bellay, Lausanne , Sitten, Maurienne, sonstauch 8. Iean de Maurienne genandt, Aoste, die StädteBern , Sollothurn, Freyburg rc. Da mag der Leserleicht urtheilen, wie erstlich zwar die Ertzbischöffliche und Bi-schöffltche Städte, in welche das gantze Land nach dergeistlichen Einrichtung getheilet war, oder vielmehr die Ertz-dißlhümer und Bißthümer setbsten, zusamt denen Ocrtern,darinnen sie eigentlich ihren Sitz hatten ; und sodann nachdenen auch die übrigenStädte erzehlet werden, welche zwar keinenBtßthümern oder Ertzbißthumern den Namen geben, sondern indiesem Stück vielmehr unter eines der erstgemeldtenStifftern ge-ren, aber im übrigen für sich selbst sehe wichtig und merck-würdig sind. Allein wie erbärmlich wird jetzt dieses verworren,und wie viel Leser müssen nicht betrogen werden, wann sieohne sonst von den Sachen gründ zu haben, folgende Über-setzung des bißherigen Teutschen Lexid lesen : wo sich dieGebiete von Besanqon, Tarantaise, Baste., ( hier hatman so gar den absurden Druckfehler Baste sur Basle ausMoreri behalten, und an statt Basel , Baste gesetzet, wel-ches gar nichts heisset) Geneve, Bellay, Lausanne , Sit-ten, Maurienne, Aosta, die Städte Bern , Freyburg,Solothurn befinden. Lieber, warum, leget man doch denersten Orten Gebiete zu, und heisset die ;. letzteren gleichals zum Unterscheid der vorhergehenden Städte. Oder sindunter denen erzehlten allein Bern , Freyburg und Sollo-ihurn Städte? Und haben diese hingegen nicht eben sowohl, ja noch vielmehr als die zuvor genannte, ihre Gebietein dem Verstand , darin das Wort Gebiet, biß auf diesenTag in allen Teutschen Büchern ist gebraucht worden? Jedochwir müssen einmahl von dieser Gattung Fehler zu reden einEnd machen.

Eine andere Art, und gleichsam Quelle von Fehlern istaus schlechter Übersetzung derer Oertern und Berichtenentsprungen, welche aus Lateinischen Scribenten und Büchernin das Teutsche Lexicon sind eingetragen worden. Zwar istderen Zahl überhaupt nicht so groß, als derjenigen Fehlern,welche in Vertierung des Frantzosischen begangen worden, wei-len eines theils geschicktere Pcrfohnen ihren Fleiß daran gewen-det haben, anderseits auch deren Artickeln viel weniger sind,welche man aus dem Lateinischen also ohne viel Bedenckens her-geholet und übersetzet hat. Indessen ist auch da nickt alleArbeit gleich, und mehrere Fehlere eingeschlicken, welcheden Leser nicht minder, als die oben angezogene, vcrwir-ren können.

Zum Exempel. Wann m verschiedenen Römischen Articulnaus dem Lateinischen Magister equitum , zu teutsch schlechterdingen, Rittmeister, gemachet wird, wie davon ein Mu-ster im Art. Fabta, das Geschlecht, zu finden ist. Es wirdja durch Rittmeister nichts anders verstanden, als der eineCompagnie, oder sonst eine gar kleine Troupp Reuter anzu-führen hat. Hingegen hat bey denen Römern Magister equitumein gantz besonders, und zwar außerordentliches Kriegs-Amtbedeutet. Der solches getragen, wäre fnrs erste des Römi-schen Dictatoris Stadhalter oder General - Lieutenant, undhatte unter ihm, so lange die Dictatur wahrere , den höchstenund obersten Gewalt in der Armee. Fürs andere aber, undabsonderlich, stunde er der gantzen Reuterey vor, und hattedieselbe in denen Schlachten anzuführen; da im Gegentheil derDictator sich stets bey dem Fuß - Volck halten mußte.

Das bey den Römischen Scribenten so gemeine.WortGomida wird im Art. Cäsar sehr Übel und falsch für dasRömische Rathhausi genommen, bey Erzehlungen derenWorten Maris, welche er im Hingehen zur Erwahlung einesPontifids Maximi zu seiner Mutter gesprochen: Entwederwurde er als Oberster Priester zurück naher Hause kommen,oder tod wider dahin getragen werden. Gleichwohlen bedeu-tet das Wort Comitia , in der mehreren Zahl gesetzt , beydenen Römern gar niemahl einen Ort, vielweniger einigesGebäu, wie die Rathhäusere waren, sondern schlechterdingendie Versammlung des gantzen Volcks, welches niemahlen inRathbäusern, oder anderen bedeckten Orten, sondern jeweilenauf öffentlichen Platzen sich gepflegt hat zu versammlen. ESist auch denen, so nur das geringste von denen RömischenGeschichten verstehen, genugsam bekannt, daß alle Aemter,und insonderheit das oberste Priestcrthum gar nicht durch denRath, sondern lediglich vordem Volck oder noch eigentlichervon der letzteren Würde zu reden, von 17 Zünfften welche durchdas Looß hiczu erfordert wurden, ist bestellet worden.

Tribuni militum Consulars potestate werden ebkN ÜUck iN

dem schon angezogenen Art. Fabia verdolmetschet: Zunffr-meister, so im burgerlicden Gewalt gelebt, und krineipesSenatus, vornehme versöhnen im Hatt). Wer wird wohlaus solchen Worten verstehen, daß die erstere eine gantz beson-dere Art Oberkeitlicher Persohnen gewesen, welche mit demRömischen Zunffrmeister-Amt nicht das geringste gemeingehabt ( wie sie dann ja auch Tribun, militum 5 nicht IribuniPiebis hiessen) sondern gar an der Römischen BürgermeisternPlatz, und grad mit eben dem Gewalt, den sonst jene hat-ten, zu denen ältesten Zeiten der Republick in vielerleyFällen, und aus allerhand Ursachen sind erwehlet worden?Wer wolle auch ferners aus der Verteutschung: vornehmepersohnen im Rath , verstehen können, daß Prindpes Senatusdiejenige Römische Raths-Herren andeuten, welche von denGensoribus bey Kiesung und Anordnung des Raths oben angesetzt, und zu erst sind abgelesen worden; auch folglich injeweiliger RathS-Versammlung die erste Anfrag hatten, daSist, ihre Meynung zuerst vorbrachten?

Das Wort Repetund* .hat bey denen alten Römern, solang ihr freyer Stand gewahret, und noch lange unter dencnKayseru, diejenige Art Unbill ausdrucken sollen, wannjemand in einem Obrigkeitlichen Amt von seinen Untergebe-nen, oder andern Privat. Leuthen entweder Geld mit Ge-walt erpreßt, oder sonsten auf eine unrechtmäßige Weiseempfangen hatte; so gar, daß auch die Geschencke, welcheein Richter von dencn Partheyen annähme, dahin gerechnetwurden. Hingegen ward das Wort Peeuiatus von der Be-stehlung und unrechtmäßiger Zueignung des gemeinen Gutsgebraucht , und deswegen von den Repetumiis immer flüssigunterschieden. Gleichwohl muffen wir sehen, daß, wannauch in Anführung Römischer Geschichten aus der obgemcld-ten Zeit , deren Repetundarum Meldung geschiehet, sel-bige mit dem Peccuiatu immer vermischet werden. DieLex Calpurnia Repetundarum gicnge lediglich wider die Vor-gesetzte in denen Provintzen, welche ihr Amt und Ansehenbrauchen ywchten, von ihren Untergebenen Geld zu erpres-sen , berührte im Gegentheil den peculatum mit keinemWort; wider welchen die Römer, als wider ein gantz abson-derliches Verbrechen, wie es auch in der That war, ihre eigeneund besondere Gesätze hatten. Nichts dcstoweniger ist bißherimmer in dem Teutschen Lexico gestanden: Selbiges Gesägwäre gemacht worden wider die Untreu, welche Obrig-keitliche persohnen mit dem gemerneit Geld begiengen.Man ziehet zwar darüber an den Antonium Auguilinum deLegibus ; allein dieser sagt mit gantz heiteren Worten dasGegentheil. Hac lege, sicuti Acilia & Ctecilia Provinciasä rapinis Magistratuum vindicatas eile. Nicht minder ist

E. Porcitis