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Abhandlung von den Beweggründen Gesetze zu machen oder aufzuheben / durch den Verfasser der zu den Brandenburgischen geschichten dienlichen nachrichten ; aus dem französischen übersetzt
Entstehung
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unterschied der würde ein: er ließ denschultner nicht beyfängen; die advo-eaten dorften sich vor gericht keinerrhetorischen verführischen redensartbedienen: die Egyptier verpfändetendie cörper ihrer verstorbenen väter;sie hinterlegten solche ihren gläubi-ger,, zur Versicherung; und war esdie grösseste schände, dieselben vor sei-nem tobe nicht wieder aus zulösen.es glaubte dieser gesetzgeber, es wärenicht genug, die menschen nur in die-sem leben zu strafen, er setzte eingericht *, dessen urtheil sie auch nachihrem tode unterworfen waren; auf

daß

* Dieses gerecht war von Priestern be-setzt : die Parteylichkeit und die gescheute ha-ben solche nach der Hand;u ungerechten ur-theilen verleitet damit aber solche das volknicht irretcn, so lehrten sie: die verurthei«lung eines jeden stehe zu dem richter der an-dern weit; allein sie haben sich deßwegendieser gerichtsherrlichkeit nicht begeben: dennals sie nicht mehr richten konten, wollten siedoch zeugen, wie aus folgender aller über.

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