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solche, bis sie das mannbare altererreichet, auf Unkosten des gemei-nen gnts sollten erzogen werden.
Wir bemerken unter den gese-tzen des Tarqinins, daß er , beyeiner gesetzten strafe, jeden bürgerangehalten, dem könig ein verzeich-niß aller seiner guter zu geben, erbestimmte die geschenke, welche einjeder in die tempel zu geben hatte,und erlaubte unter anderm, diefreygelassenen in die zünfte der stadtaufzunehmen, die gefttze dieseskönigs begünstigen die schuldner.
Dieses sind die fürnehmften ge-setze, welche die Römer von ihrenkönigen empfangen haben. SextusPapyrius hat sie alle zusammenge-tragen , von welchem sie auch dennamen Lociex xgp^risnus bekom-men.
Diese