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tafeln siechen, denen man dasjähr hernach noch zwo beyfügte,welches werk unter dem namender zwölf tafeln so bekannt ist. *
Diese gesetzt schränkten dieväterliche gemalt ein , bestraftendie Vormünder, welche ihre pu-Pillen betrogen, und erlaubten die^°"^Vermächtnisse zu gunsten einer be-liebigen persohn einzurichten: nachder Hand waren auf befehl derdreyerherren, die,welche ein testamentmachten, gehalten, ihren natürlichenerben den vierten theil ihres Ver-mögens zu hinterlassen, welches
der
* Diese gefttze wurden gegeben imjähr LLLI nach erbauung der stadt Rvm,