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scheu gesetze empfangen zu der zeit,da dieses Volk Germanien bezwäng,und wurden solche beybehalten,weil die kayser Italien verliessen,und den sitz ihres reichs in Deutsch-land aufschlugen: es ist unterdes-sen kein krayß, kein fürstenthum,so klein es auch immer seyn mag,das nicht ein besonderes eingeführ-tes gewohnheitsrecht hat, welcherechte durch die länge der zeit diekraft der gesetze erhalten«
D 3 Nach
citirten, anstatt der gesetzt, die commen-tatoren, und die richter untersuchten, an-statt jener, die Meinungen der dvctorcn -deren Ungleichheit in zweifelhaftigen fällender advocaten und richter eigennutz stätsbegünstigten; und in dieser Verfassung stehetdie justitz in Deutschland noch heut zu tag.Vorrede des preussischen landrechts.