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Ferners ist bey Untersuchungder Unordnung der weisesten gesetz-geber zu beobachten, daß die gese-tzt der regierungs - und denkungs-att des Volks, welches solche zuempfangen hat, müssen angemes-sen seyn *; daß die grösten gesetz-geber des Volks glückseligkeit zumzweck gehabt, und daß überhauptD 4 fast
* Sie sollen der gemühtsart des Volks,dem sie gegeben werden, so eigen seyn, daßsie sich für ein anderes nur zufälliger weiseschicken können; sie sollen sich beziehen aufdas elimat, auf die natur des lands, aufseine grösse, auf die lebensart des Volks,auf den grad der freyheit, welche der Le-gierung angemessen, auf den gottesdiensi,den reichthum, und die anzahl des Volks,auf feine Handelschaft und silten ; endlichbeziehen sie sich selbst eines auf das ande-re , auf ihren Ursprung, auf den vorwurfdes gesttzgebers, und auf die ordnung derdinge, für welche sie gemacht sind.ee/r-