( 91 )
rechtsvertheidigungen des Cicero sind mit leydenschaften angefüllet;ich bedaure dißorts diesen so grossenredner, allein es ist aus seiner redefür den Cluentins erweislich, daßer vorhin der gegenpartey ge-dienet; der Handel des Cluentinsscheinet nicht vollkommen ge-gründet zu seyn, doch der beredteCicero behielte die oberhand. dasMeisterstück dieses redners ist ohneZweifel der schluß seiner schutz-reden für den Fonteius , ver-mittelst welcher dieser, obschoner schuldig zu seyn schiene, los-gesprochen worden, welch einmißbrauch der beredsamkeit! wennman sich derselben bedienet, umdie weisesten gesetze zu schwächen
Preus-