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Schreiben der Verwaltungskammer des Cantons Luzern an die Löbl Stände Uri, Schweiz, Unterwalden (Nid-dem-Wald) und Zug
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l e i c h h e i t.

Schreiben

d e r

Verwaltmigskammer des Kantons Luzern

an die

Ml Stände Uri, Schweiz , Unterwalden (Nid-dem-Wald)

und Arg.

Wertheste Bürger, und Eidgenossen!

^Hhr werdet U. G. L. A. E. aus beyliegendem Reqmsitorium des RegierungskommissärsLecarlier entnehmen, zu was für harten Maaßnahmen wir gegen Euch aufgefordert wer-den. Wenn wir uns all der engen und brüderlichen Verbindung, die zwischen Euerem Cantonund dem unsrigen herrschte, in diesem Augenblicke auf das lebhafteste erinnern, sokönnet ihr leicht begreiffen, wie schwer es uns fallen muß, alle Gemeinschaft mit Euchzu unterbrechen. Aber unsere eigene Sicherheit, und die Beybehaltung der öffentlichenRuhe fordert von uns die genauste Vollziehung dieses an uns gestellten Mauisitoriums.Was uns einzig bey allem diesem tröstet, ist, daß wir aus diesem Abschluss ersehen, daßes nur von Euch abhängt, die Härte desselben augenblicklich aufhören zu machen , undzwischen uns jene brüderliche und freundnachbarliche Verbindung, nach der wir unsso sehr sehnen, wieder herzustellen. Wir hoffen, daß Ihr endlich alle obwaltendeUmstände reif und kalt überlegen, und jene Schiußnahm ergreiffen werdet, dieKlugheit und Vernunft gebieterisch anrathen. Wir bitten und beschwören Euch also, dochdiejenigen redlichen und das Vaterland liebenden Männer, die Euch zur Annahme derhelvetischen Verfassung anrathen, anzuhören: denn nur diese beherzigen Eure Ruheund öffentliche Glückseligkeit. Glaubet doch nicht jenen, die aus Herrschsucht undirrigen Religionsbegriffen Euch höchst unglücklich machen würden, indem sie EuereGewissen zu erschrecken, und Euch irre zu führen trachten. Die Verfassung greift EuereHl. Religion im geringsten nicht an, und sichert hingegen einen jeden bey der ruhigenund ungestörten Ausübung derselben. Seyd also beruhigt, so wie sich das Vollk unsersCantons beruhigte, das sich ja auch zur gleichen Religion, wie ihr bekennt, und demsie eben so sehr, als Euch, am Herzen liegt. Erkennet denn auch in dieser Verfassung